DE2754267A1 - Sicherheitspapier und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents

Sicherheitspapier und verfahren zu seiner herstellung

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Description

Die Erfindung betrifft Sicherheitspapiere, beispielsweise Papiere für Banknoten und Schecks, ihre Herstellung sowie Verfahren und Vorrichtungen zu ihrer Überprüfung·
Sicherheitspapiere werden bei der Herstellung oder Anfertigung von Banknoten, Schecks, Tickets, Kredit- oder sonstigen Karten oder Dokumenten, die für solche Zwecke verwendet werden, welche die maschinelle Oberprüfung der Echtheit jedes Prüflings mindestens l-mal während seiner Lebensdauer zweckmäßig machen, verwendet.
Es ist bekannt, daß Sicherheitspapiere von Fälschungen bzw. Nachdrucken und voneinander dadurch unterscheidbar gemacht werden können, daß man in den Körper des Papiers magnetische Materialien in verschiedenen Formen einbettet. Diese Einschlüsse können während der Herstellung des Papiers eingeführt werden und sie können aus einer Vielzahl von magnetischen Materialien in verschiedenen Formen und Gestalten bestehen. So kann beispielsweise der Einschluß die Form eines endlosen Fadens oder Bandes aus regenerierter Cellulose, Polyvinylchlorid oder einem anderen Kunststoffilm, der mit einer Schicht aus einem magnetischen Material überzogen ist, haben. Der EinscHuß kann aber auch in Form von Blättchen aus einem Kunststoff oder Papier oder in Form von Ansammlungen davon bestehen, die vor der Einbettung in das Papier mit magnetischen Materialien beschichtet worden sind, wie dies beispielsweise in der britischen Patentschrift 1 127 043 beschrieben ist.
Es ist ferner bekannt, daß die magnetischen Materialien der vorstehend beschriebenen Sicherheitspapiere, welche die oben angegebenen Merkmale aufweisen, mittels geeigneter Vorrichtungen
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überprüft werden können, die so aufgebaut sind, daß sie die charakteristischen Eigenschaften der verwendeten speziellen magnetischen Materialien messen oder die spezielle Größe oder Konfiguration der mit diesen Merkmalen verbundenen Magnetfelder nachweisen. So kann beispielsweise der magnetische überzug diskontinuierlich auf einen Faden oder ein Band aufgebracht sein, so daß nach der Magnetisierung und nach der Erzeugung einer relativen Bewegung gegenüber einer oder mehreren Feldnachweisvorrichtungen die ursprünglichen Diskontinuitäten nachgewiesen und ihre Echtheit bestimmt werden können. Die magnetischen Materialien können aber auch dauerhaft "verschlüsselt" werden durch Behandlung während des magnetischen Beschichtungsverfahrens, wie auf Seite 3, Zeile 68 der br&ischen Patentschrift 1 127 043 und der weiter unten näher erläuterten britischen Patentschrift 1 331 604 beschrieben, so daß bei einer späteren Remagnetisierung ein Feld entsteht, das entsprechend dem ursprünglichen Verschlüsselungsmuster variiert und das nachgewiesen und überprüft werden kann, wenn ein das ursprüngliche Merkmal enthaltendes Dokument mit einer geeigneten Feldnachweiseinrichtung gelesen wird.
Es ist allgemein anerkannt, daß durch Verwendung einer Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen in einem gegebenen Dokument eine überproportionale Verbesserung des Schutzes gegen Nachahmung gegenüber dem Schutz, der durch ein einzelnes Sicherheitsmerkmal erreicht wird, erzielt werden kann. Es wurde daher bereits vorgeschlagen, daß Dokumente, die eine besondere Form der vorstehend beschriebenen magnetischen Sicherheitseinrichtungen enthalten, zusätzlich mit einem zweiten, getrennten, maschinell lesbaren Sicherheitsmerkmal ausgestattet werden sollten.
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Es sind bereits viele derartige zusätzliche Merkmale bekannt, und sie können durch Aufdrucken oder durch Beschichten in speziellen Mustern oder mit speziellen Materialien auf die Oberfläche des Papiers aufgebracht werden. So kann beispielsweise ein Teil des aufgedruckten Muters nach dem Intaglio-Druckverfahren aufgebracht werden und echte Dokumente können dann identifiziert werden durch Nachweis des Vofstehens afer der Erhabenheit dieses Teils des Aufdruckes, oder es kann ein sichtbares Muster als Ganzes oder zum Teil unter Verwendung einer metameren Druckerfarbe aufgedruckt werden, so daß in einem mit einem geeigneten Filter versehenen photoelektrischen Detektor eine Farbänderung nachgewiesen werden kann, wenn das Papier zuerst mit einer Lichtquelle und dann mit einer anderen Lichtqudle bestrahlt wird.
Durch diese bekannten Einschlüsse kann ein breiter Bereich von Sicherheits- und Verwendungsgraden erzielt werden, je nach ihrer genauen Art. Je größer jedoch ihre Kompliziertheit oder der technische Schwierigkeitsgrad bei ihrer Herstellung oder je größer die Seltenheit der Materialien ist, um so größer ist der Grad der erzielten Sicherheit. Unglücklicherweise gilt aber auch, daß ihre Sicherheit und Brauchbarkeit häufig in einem umgekehrten Verhältnis zueinander stehen. D. h. wenn eine beträchtliche Sicherheit erzielt wird durch eine hohe Komplexizität, dann kann die Brauchbarkeit vermindert sein, weil Dokumente aus einem Papier, das diese komplexen Einschlüsse enthält, nur mit niedriger Geschwindigkeit oder nur im ursprünglichen Zustand oder nur mittels einer komplizierten und teuren Vorrichtung einer Art, die nur in einer zentralen dauerhaften Aufstellung errichtet werden kann, zuverlässig überprüft werden können.
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Es wurde gefunden, daß ein Bedürfnis besteht, viele Sicherheit sdokumente,insbesondere Banknoten, in einer Reihe von verschiedenenSituat.ionen zu überprüfen« So kann beispielsweise die Echtheit einer Banknote die überprüfung erforderlich machen, wenn die Banknote eine von vielen tausenden ist, die unmittelbar vor ihrer Zerstörung überprüft werden. In diesem Falle ist ein hoher Grad der Sicherheit erforderlich und im allgemeinen erfordert dies die Verwendung eines Einschlusses, der dadurch charakterisiert ist, daß die magnetischen Eigenschaften komplex sind. Zu ihrem Nachweis ist eine technisch hochentwickelte und kostspielige Vorrichtung erforderlich. Dies steht in Übereinstimmung mit dem Ort, an dem solche Arbeitsgänge in.der Regel durchgeführt werden, beispielsweise in großen festen Anlagen, die betrieben werden von oder im Auftrage einer Zentralbank. Unglücklicherweise müssen jedoch die gleichen Banknoten auch unter anderen Umständen überprüft werden, bei denen die überprüfung einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von Banknoten zu iqpndeinem beliebigen Zeitpunkt erforderlich sein kann^und die Vorrichtung zur überprüfung kann sich in Außenstellen befinden und sie muß entweder tragbar oder billig sein. Diese Umstände liegen dann vor, wenn eine überprüfung von einem Vertreter de· Staates von einem Kassier einer kleinen Bankzweigstelle durchgeführt werden soll oder wenn die Banknote mit einer Banknot enanftahiM-vorrichtung überprüft werden soll, die Waren oder Dienstleistungen anbietet.
Weitere Probleme, die in bezug auf bekannte Sicherheitspapiere mit zwei getrennt aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen auftreten, bestehen darin, daß die Vorsehung von zwei getrennten Sicher« heitseinrichtungen verhältnismäßig kostspielig ist, daß jedea
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Sdcherheitsmerkmal einen Platz auf der Banknote beansprucht und daß jedes Sicherheitsmerkmal getrennt überprüft und von einem möglichen Nachahmer (Fälscher) imitiert werden kann.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Sicherheitspapier, das eine Sicherheitseinrichtung mit mindestens zwei verschiedenen, maschinell überprüfbaren Sicherheitsmerkmalen enthält, wobei es sich bei dem einen Merkmal um ein magnetisches Material und bei dem zweiten Merkmal handelt um
a) ein lumineszierendes Material,
b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
c) ein Metall.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapieres, bei dem man in das Papier eine Sicherheitseinrichtung einbettet, die mindestens zwei verschiedene, maschinell überprüfbare Sicherheitsmerkmale aufweist, wobei es sich bei dem ersten der Sicherheit smerkmale um ein magnetisches Material und bei dem zweiten handelt um
a) ein lumineszierendes Material,
b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
c) ein Metall.
Gegenstand der Erfindung ist außerdem ein Verfahren zur Überprüfung eines Sicherheitspapieres, das eine Sicherheitseinrichtung mit mindestens zwei verschiedenen Sicherheitsmerkmalen enthält, bei dea man mittels einer Vorrichtung die magnetischen Eigenschaften eine· magnetischen Materials, bei dem es sich vm das erste der beiden Sicherheitsmerkmale handelt, und auch das zweite der beiden Sicherheitsmerkmale nachweist,
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bei dem es sich handelt um
a) die Lumineszenz der Sicherheitseinrichtung,
b) die Absorption derRöntgenstrahlen durch die Sicherheitseinrichtung oder
c) die Anwesenheit eines Metalls in der Sicherheitseinrichtung.
Es ist selbstverständlich, daß die magnetischen Eigenschaften und das zweite Sicherheitsmerkmal entweder nacheinander in beliebiger Reihenfolge oder gleichzeitig nachgewiesen werden können und daß die Sicherheitseinrichtung weitere Sicherheitsmerkmale aufweisen kann, die ebenfalls gleichzeitig oder in beliebiger Reihenfolge nacheinander nachgewiesen werden können, beispielsweise unter Anwendung des obigen Verfahrens (a), (b) oder (c).
Gegenstand derErfindung ist ferner eine Dokumentenüberprüfungsvorrichtung mit einer Einrichtung zur maschinellen überprüfung eher in einem Sicherheitspapier vorhandenen Sicherheitseinrichtung, die mindestens zwei verschiedene Merkmale aufweist, wobei es sich bei dem ersten der Sicherheitsmerkmale um ein magnetisches Material und bei dem zweiten handelt um
a) ein lumineszierendes Material,
b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
c) ein Metall,
die in der Lage ist, beide Sicherheitsmerkmale entweder gemeinsam oder einzeln getrennt nachzuweisen, und die außerdem eine Einrichtung aufweist, die entsprechend der überprüfung eines echten Dokumentes so arbeitet, daß sie die gewünschte Funktion ausübt. Bei einer solchen Vorrichtung kann es eich um einen Verkaufsautomaten oder um eine Dokumentensortiervorrichtung, z. B. eine Sortiervorrichtung handeln, bei der c'n
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Stapel von Banknoten manuell oder maschinell zu elnr Vorrichtung transportiert werden kann, die dann die einzelnen Banknoten in schneller Folge von dem Stapel mechanisch herunternimmt und sie an geeigneten Zustande-Abtast-, Zähl- und Echtheit s - Prüfeinrichtungen vorbei-führt und danach die Banknoten in verschiedene Stapel aufteilt, d. h. in solche, die für den Geldkreislauf geeignet sind, in solche, die für den Geldkreislauf ungeeignet sind und in solche mit einer fraglichen Echtheit.
Für die Überprüfung der erfindungsgemäßen Papiere können Vorrichtungen verwendet werden, die manuell in bezug auf die Sicherheitseinrichtung bewegt werden können und die geeignete Signale innerhalb der Einrichtung oder in ihnen selbst erzeugen können und dazu gehören Banknotenannahmeeinrichtungen jeglicher Art, bei denen die Banknoten manuell auf eine Platte gelegt oder in einen Schlitz gesteckt werden, wonach die Banknoten mechanisch zur überprüfung in die Vorrichtung eingezogen werden.
Vorzugsweise enthält ein erfindungsgemäßes Sicherheitspapier eine Sicherheitseinrichtung, die aus einem Substrat und einer darauf aufgebrachten magnetischen Pulverschicht besteht.
Selbstverständlich reicht die Menge sämtlicher derartiger magnetischer und sonstiger Materialien, die innerhalb der Sicherheitseinrichtung vorgesehen sind, aus, um die magnetischen und sonstigen Eigenschaften jedes Materials in einem aus dem Sicherheitspapier hergestellten Sicherheitsdokument nachweisbar zu machen.
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Die Erfindung umfaßt auch Sicherheitsdokumente, wie z. B. Banknoten, Schecks oder Sicherheitskarten, sofern sie aus den erftdungsgemäßen Sicherheitspapieren hergestellt sind.
Zu Sicherheitseinrichtungen, die erfindungsgemäß verwendbar sind, gehören Fäden, Blättchen und Fasern.
Die Fäden, Blättchen, Fasern oder dgl. können aus einem nicht-magnetischenMaterial hergestellt werden, das andere Materialien enthält oder trägt, von denen mindestens eines nachweisbar magnetische Eigenschaften aufweist; alternativ können die Fäden, Blättchen oder Fasern auch aus einem magnetischen Material mit nachweisbaren magnetischen Eigenschaften hergestellt werden, das andere Materialien eithält ader trägt, die nicht-magnetisch oder magnetisch sein können. In allen Fällen haben die Materialien, die das zweite, maschinell überprüfbare Sicherheitsmerkmal ergeben, eine Eigenschaft, deren Anwesenheit in aus dem erfindungsgemäßen Sicherheitspapier hergestellten Sicherheitsdokumenten mit geeigneten Detektoren nachgewiesen werden kann und die von den magnetischen Eigenschaften des magnetischen Materials unabhängig ist.
Im Falle von Sicherheitseinrichtungen aus magnetischen Materialien aus Metallen, Keramiken oder KunststoffmateriaUen mit einem Füllstoff aus einem magnetischen Material kann eine Folie des magnetischen Materials hergestellt werden, mit dem (den) anderen magnetischen und/oder nicht-magnetischen Material(ien) beschichtet und dann in Fäden oder Blättchen unterteilt werden. Aus diesen magnetischen Materialien können auch Fasern hergestellt werden nach irgendeinem bekannten und geeigneten Verfahren zur Herstellung von faserartigen Teilchen
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aus einem festen Material, wie z. B. durch Abhobeln, Abschaben, Abdrehen, Extrusion, Blasen, Zerschneiden, Wachsenlassen von Whiskers oder Abscheiden, wobei die so hergestellten Fasern dann mit einem oder mehreren anderen magnetischen und/- oder nicht-magnetischen Materialien überzogen werden können unter Anwendung irgendeines bekennten geeigneten Verfahrens, beispielsweise durch Eintauchen, Besprühen oder Abscheidung.
Im Falle von Sicherheitseinrichtungen, die aus nicht-magnetischen Materialien hergestellt sind, die ein magnetisches Material tragen und andere nicht-magnetische Überzüge tragen oder aufweisen, können z. B. regenerierte Cellulose, wie Cellophan (eingetragenes Warenzeichen), Glas, Alginat, Kunststoffe, natürliche oder künstliche Papiere oder andere dünne Materialien, Folien oder Bänder aus diesen Materialien mit einem magnetischen Material beschichtet und anschließend mit einem weiteren magnetischen oder nicht-magnetischen Material überzogen werden durch Eintauchen, Vakuumbeschicht^elektrolytisches Abscheiden oder nach einem anderen bekannten Verfahren, mit oder ohne Klebstoffe und anschließende Unterteilung in Fäden, Blättchen oder Fasern·
Die erfindungsgemäß vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen umfassen solche der verschiedensten Gestalt. So können beispielsweise erfindungsgemäße Blättchen nicht-planar und/oder regelmäßig oder unregelmäßig in ihrer Gestalt (Form) sein. Bei allen diesen Herstellungsverfahren können die magnetischen überzüge irgendein geeignetes Medium mit den erforderlichen Deck- und Klebeeigenschaften haben, das mit einem magnetischen Material versehen ist.
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Lumineszierende Materialien, ζ. Β. fluoreszierende Materialien, können in den erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtungen nachgewiesen werden durch Bestrahlung mit einer für das Material geeigneten Strahlungsquelle, z. B. einer UV-QueJle oder einer Quelle für energetische Teilchen.
In der Regel, jedoch nicht notwendigerweise, ist die Wellenlänge der emittierten Strahlung langer als diejenige der stimulierten Strahlung. Die maschinelle Bestimmung dieser Formen dieser Ausführungsform der Erfindung, umfaßt in der ersten Stufe die Anwendung der geeigneten Stimulierung oder Bestrahlung und in der zweiten Stufe den Nachweis (die Bestimmung) der Emission, die aus elektromagnetischen Wellen mit Wellenlängen innerhalb der Bande von 0,1 bis 1000,um besteht. Zu geeigneten Detektoren gehören, wie für den Fachmann ohne weiteres ersichtlich, photoelektrischeDetektoren und Spektrophotometer, die auf Emissionen in den infraroten, sichtbaren und ultravioletten Abschitten der obigen Bande ansprechen·
Dem Fachmann ist eine große Anzahl von Materialien bekannt, die für die obige Ausführungsform der Erfindung geeignete Eigenschaften aufweisen. Dazu gehören Anilin-Farbstoffe, wie Eosin und Fluorescein; Materialien, wie Fluijspat , Chininsulfat, Fuchsin und Calciumsulfid. Es können auch bestimmte Verbindungen von Seltenen Erden, wie Neodymsalicylat, Samariumgluconat und Yttriumsalicylat, verwendet werden.
Die erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtungen können während der Herstellung unter Anwendung von Verfahren, wie sie üblicherweise auf dem Gebiet der Sicherheitspapierherstellung angewendet werden, in die Sicherheitspapiere eingebettet werden. So
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kann beispielsweise ein Faden von einer Spule in einer Zylinderform-Papierherstellungsvorrichtung oder einer ähnlichen Vorrichtung eines bekannten Typs abgewickelt werden, so daß er im Verlaufe der Herstellung in eine Mittelschicht des Papiers, vorzugsweise,jedoch nicht notwendigerweise, in einen Abschnitt des Papiers eingebettet w ird, der ein Wasserzeichen einer charakteristischen Form enthält. Es können aber auch faserartige Stücke oder Fasern oder Blättchen, die erfindungsgemäß hergestellt worden sind, mit der Ausgangssuspension gemischt werden, die in die Papierherstellungsvorrichtung eingeführt wird, so daß die speziellen Fasern oder Blättchen innerhalb der normalen Papierherstellungsfasern, die das Sicherheitspapier bilden, willkürlich verteilt werden. Die speziellen Fasern oder Blättchen können aber auch vorzugsweise in einer verdünnten Suspension in Wasser in eine Zylinderformvorrichtung oder in eine ähnliche Papierherstellungevorrichtung eines bekannten Typs zueamnen mit einer geeigneten Suspension von Papierherstellungsfasern in der Weise eingeführt werden, daß die speziellen Fasern oder Blättchen nur in bestimmten Streifen innerhalb des Sicherheitspapiers erscheinen.
Der Nachweis der magnetischen Eigenschaften der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren in Sicherheitspapiere eingeführten Sicherheitseinrichtungen kann beispielsweise erfolgen mittels Det ektoren, die auf die magnetischen Eigenschaften, wie z. B. die Permeabilität, die Remanenz, den Hystereseverlust und die Koerzitivkraft,oder auf spezielle magnetische Eigenschaften, die dem magnetischen Material im Verlaufe oder nach der Herstellung der Sicherheitseinrichtung verliehen worden sind, wie z. B. die Diskontinuitäten in dem magnetischen Material oder verschlüsselte Schwankungen in bezug auf die Mag-
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netisierung des Materials oder Schwankungen in bezug auf die Magnetisierung des Materials, die auch nach der gleichmäßigen Remagnetisierung auftreten, ansprechen. Wenn verschlüsselte Schwankungen in bezug auf die Magnetisierung nach der Herstellung der Sicherheitseinrichtung erzeugt werden, hat das magnetische Material vorzugsweise eine hohe Koerzitivkraft und Remanenz, so daß die verschlüsselten Schwankungen nicht leicht durch eine beabsichtigte oder unbeabsichtigte Entmagnetisierung nach der ursprünglichen Magnetisierung gelöscht werden können. So betragen beispielsweise die Koerzitivkraft und die Remanenz vorzugsweise mehr als 1000 Oersted bzw. 65 % der Sättigungsmagnetisierung.
Der Nachweis der Röntgenstrahlen absorbierenden Materialien kann durch Bestimmung der Durchlässigkeit des Papiers für Röntgenstrahlen aus einer bekannten Energiequelle (z. B. 10 bis 7000 Watt) unter Verwendung einesRöntgenstrahlen-Detektors (beispielsweise eines Scintillationszählers) und Vergleich des dabei erhaltenen Wertes mit der Durchlässigkeit von einfachem Standardpapier,wie z. B. des Papiers, das benachbart zu der Sicherheitseinrichtung ist, erfolgen.
Natürlich wird ein Teil der Röntgenstrahlen «on dem in die Einrichtung eingebetteten magnetischen Material absorbiert. Unter dem hier verwendeten Ausdruck "Röntgenstrahlen absorbierende Materialien" sind Salze und Oxide von Übergangsmetallen und Schwermetallen, wie Barium, Lanthan, Cäsium und dgl, zu verstehen.
Das magnetische Material und das andere Sicherheitemerkmal, die für die praktische Durchführung der Erfindung erforderlich
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sind, können einzeln oder gemeinsam nachgewiesen und überprüft werden. Die gemeinsame Überprüfung der Sicherheitsmerkmale kann mit getrennten Detektoren erfolgen, deren Ausgangssignale miteinander kombiniert werden unter Bildung eines Aggregat-Ausgangssignals, das für die Überprüfung verwendet wird· Es kann aber auch ein einzelner Detektor verwendet werden, der aufbeide Sicherheitsmerkmale anspricht. So kann beispielsweise eine Sicherheitseinrichtung in Form eines Streifens, der auf einer Seite metallisiert ist und auf der anderen Seite ein magnetisches Material trägt, nachgewiesen und überprüft werden unter Verwendung eines einzelnen Wirbelstrom-Detektors, in dem der Streifen einen Effekt hervorruft, der durch Verwendung eines der Sicherheitsmerkmale allein nicht erzielbar ist.
Die Erfindung wird in den folgenden Beispielen anhand verschiedener bevoezugter Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein.
Beispiel 1
Ein Polyesterfilm wurde auf einer Seite im Vakuum mit Aluminium bedampft und auf die andere Seite wurde mittels einer Klischee-Beschichtungswalze ein überzug aus einem magnetischen Pulver, Lösungsmitteln, Harzen und Wachsen aufgebracht und getrocknet. Der Film wurde dann zur Herstellung von Sicherheit sfäden oder -streifen aufgeschlitzt und in eine Bahn aus Sicherheitspapier während ihrer Herstellung eingesetzt. Der Film wurde dann bedruckt und in kleinere Stücke von Banknotengröße zerschnitten.
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Wann immer die Echtheit der nach der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung hergestellten Banknoten während ihres Gebrauchs überprüft werden soll, kann die Anwesenheit des Metalls auf geeignete bekannte Weise nachgewiesen werden, beispielswdse anhand seines Effektes auf eine abgeglichene kapazitive oder induktive Schaltung oder die Anwesenheit des magnetischen Materials kann auf bekannte Weise nachgewiesen werden, z. B. indem man das Material zuerst magnetisiert und dann das dabei erhaltene Magnetfeld mittels einer geeigneten bekannten Einrichtung, beispielswdse mittels eines auf den Kraftfluß ansprechenden Detektors, nachweist; wenn die Echtheit mit einem höheren Grad der Zuverlässigkeit festgestellt werden soll und wenn es die Bedingungen und die Umstände der Überprüfung erlauben, können sowohl die Anwesenheit des Metalls als auch die Anwesenheit der magnetischen Materialien auf bekannte Weise, wie oben angegeben, nachgewiesen werden.
Beispiel 2
Ein Polyesterfilm wurde auf die in Beispiel 1 angegebene Weise mit Aluminium- und magnetischen Überzügen versehen, in dieser speziellen Ausführungsform der Erfindung wurden jedoch die Gleichmäßigkeit und die Dicke des Aluminiumüberzugs sorgfältig kontrolliert, so daß die elektrische Oberflächenleitfähigkeit des Überzuges an allen Stellen einen speziellen Wert hatte. In entsprechender Weise wurden das magnetische Pulver, seine Herstellung und der daraus hergestellte Überzug so kontrolliert, daß eine der magnetischen Eigenschaften der Sicherheitseinrichtung auf der gesamten Oberfläche der Sicherheitseinrichtung innerhalb enger, vorher festgelegter Grenzen lag. So konnte
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beispielsweise die Koerzitivkraft so gesteuert werden, daß sie innerhalb von - 10 % eines vorher festgelegten Wertes lag. Das auf die vorstehend angegebene Welse hergestellte Folienmaterial wurde geschlitzt unter Bildung von 3/4 mm breiten Fäden und in das Sicherheitspapier eingearbeitet, das bedruckt und zu Banknoten zugeschnitten wurde.
Die Echtheit der gemäß der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung hergestellten Banknoten kann bei ihrer Verwendung überprüft werden,indem man feststellt, ob die elektrische Leitfähigkeit innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegt oder ob die Koerzitivkraft des magnetischen Materials innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegt oder ob beide Bedingungen erfüllt sind.
Bekannte Verfahren zur Durchführung dieser Bestimmungen umfassen in bezug auf die Koerzitivkraft die magnetische Sättigung und die anschließende umgekehrte Magnetisierung in einem bekannten Feld, woran sich der Nachweis der Restmagnetisierung anschließt, aus der die Koerzitivkraft des magnetischen Materials abgeleitet werden kann, und für die elektrische Leitfähigkeit eine kontaktfreie Bestimmung unter Anwendung irgendeines von verschiedenen bekannten Verfahren, welche eine Kapazitätoder Induktions- oder eine andere geeignete Messung umfassen kennen.
Beispiel 3
Ein Pölyesterflim wurde zuerst mit einer Schicht aus einem magnetischen Material überzogen und mittels eines Klebstoffes auf bekannte Welse auf einen zweiten Polyesterfilm auflaminiert,
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so daß das magnetische Material zwischen den beiden Filmen (Folien) lag. Die auf diese reise erhaltene Verbundfolie wurde dann auf beiden Seiten auf bekannte Weise mit einem Lack beschichtet, der ein opakes und unter der Einwirkung von UV-Licht fluoreszierendes pulverförmiges Material enthielt. Die dabei erhaltene Folie wurde dann mittels einer geeigneten Lochstanzeinrichtung in eine große Anzahl von Blättchen unterteilt, wobei jedes Blättchen einen Durchmesser von etwa 1,0 mm hatte. Die Blättchen wurden dann in das Sicherheitspapier während seiner Herstellung eingearbeitet, so daß die Blättchen in dem fertigen Papier willkürlich innerhalb des Blattes
verteilt waren und durchschnittliche drei Blättchen pro cm
Papier lagen.
Bei der Überprüfung der Echtheit von aus diesem gemäß der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung hergestellten Sicherheitspapier angefertigten Banknoten wurde die Anwesenheit des fluoreszierenden Materials nachgewiesen durch Bestrahlung des Papiers mit ultraviolettem Licht und anschließenden Nachweis des von den fluoreszierenden Blättchen emittierten sichtbaren Lichtes mittels einer geeigneten photoelektrischen Zelle und eines geeigneten Verstärkers und einer geeigneten Anzeige-Schaltung· Bei anderen Gelegenheiten wurde an verschiedenen Stellen die Anwesenheit der magnetischen Schicht (die für das Auge auch bei genauer Betrachtung der Blättchen nicht sichtbar war) auf irgendeine bekannte Weise, die für den Typ des magnetischen Materials oder für seinen vorher festgelegten Magnetisierungszustand geeignet ist, nachgewiesen·
Beispiel 4
Eine endlose Bahn aus einer Aluminiumfolie wurde auf eine Bahn
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aus einem regenerierten Cellulosefilm auflaminiert, der vorher gleichmäßig mit einer schicht aus einem magnetischen Material überzogen worden war. Die dabei erhaltene Bahn wurde geschlitzt zur Herstellung von endlosen Bändern einer Breite von 1,2 mm, die in den Körper eines Sicherheitspapieres während seiner Herstellung so eingearbeitet wurden, daß die Bänder anschließend in jedem aus diesem Papier hergestellten Dokument als Sicherheitsfaden erschienen.
Zum Nachweis der Anwesenheit des Sicherheitsfadens wurde eine Prüfspule (Suchspule), an die ein Wechselstrom mit einer Frequenz innerhalb des Bereiches von 100 bis 50OkHz angelegt wurde, ganz nahe an dem Dokument vorbeigeführt,in dem sich der Sicherheitsfaden befand. Auf eine dem Fachmanne auf diesem Gebiet bekannte geeignete Weise wurden die Änderungen der Amplitude und der Phase der Prüfspule, die auftraten, wenn der Faden die Spule passierte, nachgewiesen*
Durch geeignete Auswahl der Dicke der Aluminiumfolie, des Gewichtes und der physikalischen Eigenschaften des magnetischen Überzugs und der Frequenz der an die Spule angelegten Spannung können die oben angegebenen Schwankungen des Spulenstromes auf Werte eingestellt werden, die nicht leicht\on irgendeinem anderen Material außer der erfindungsgemäß vorgesehenen Geheimkombination erzielt werden können.
Beispiel 5
Vor der Extrusion zu einem mit einem Füllstoff versehenen PoIyeiterfilm einer Dicke von 0,030 mm wurden feine Teilchen aus geeigneten Salzen, wie;Bariumsalzen, mit dem Polyestermaterial gemischt«
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Der dabei erhaltene Polyesterfilm wurde dann auf die in dem obigen Beispiel 1 beschriebene Weise mit einem magnetischen Material beschichtet.
Das Verbundmaterial wurde dann geschützt unter Bildung von langen, schmalen Streifen und in Papier eingearbeitet unter Bildung von Sicherheitsfäden darin, so daß ein Sicherheitsfaden in jeder aus diesem Papier hegestellten und anschließend bedruckten echten Banknote auftrat.
Um zu bestimmen, ob irgendeine spezielle Banknote, die einer Banknoten annähme- und Warenausgabe-Vorrichtung präsentiert wird, tatsächlich echt ist, wird die Banknote an einem magnetischen Detektor des in Beispiel 4 beschriebenen Typs vorbeigeführt. Wenn der vorher festgelegte Wert der Restmagnetisierung festgestellt wird, dann wird die Banknote akzeptiert und die entsprechenden Waren werden ausgegeben.
Um über jeden vernünftigen Zweifel hinaus zu überprüfen, ob eine stark abgenutzte und verschmutzt Banknote, die aus dem Geldkreislauf entnommen und dann zerstört werden soll,in der Tat echt ist, wird diese zuerst wie vorstehend angegeben geprüft.
Dann wird sie einteweites Mal geprüft, indem man sie zwischen einer Röntgenstrahlen-Quelle und einem Röntgenstrahlen-Detektor hindurchführt, der eine Ausgangspannung ergibt, deren Wert proportional zur Menge der empfangenen Strahlung ist. Wegen der ungewöhnlich hohen Absorption von Röntgenstrahlung, die der ein Salz enthaltende Film aufweist, weist dieAusgangsspannung an dem Detektor einen beträchtlichen Abfall auf, wenn das daran vorbeigeführte Dokument einen echten Sicherheitsfaden
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der vorstehend beschriebenen Art enthält.
Wenn eine bestimmte Banknote beide Prüfungen besteht, dann kann die Banknote über jeden vernünftigen Zweifel hinaus als echt angesehen, dem Geldkreislauf entz ogen und ohne weitere Untersuchung zerstört werden.
Beispiel 6
Ein mit Barium gefüllter Polyesterfilm wurde wie in Beispiel 5 angegeben zu einer Dicke von 0,020 mm extrudiert. Dann wurde er auf einen Polyesterfilm einer Dicke von 0,020 mm mittels eines Klebstoffes auflaminiert, der vorher auf einer Seite im Vakuum mit Aluminium bedampft und auf der anderen Seite mit einem ein magnetisches Material enthaltenden Lack beschichtet worden war. Das dabei erhaltene Laminat wurde dann auf beiden Seiten mit einem einen Leuchtstoff enthaltenden Lack beschichtet.
Das dabei erhaltene Verbundmaterial wurde geschlitzt zur Herstellung von 0,6 5 mm breiten endlosen Bändern und diese wurden als Sicherheitsfäden in Sicherheitspapier eingearbeitet. Das Papier wurde dann bedruckt und zu solchen numerierten Banknoten zerschnitten, daß jede 150 mm χ 75 mm groß war und einen wie vorstehend beschriebenen Sicherheitsfaden enthielt, der über die 75 mm-Dimension verlief·
Wenn die dabei erhaltenen Banknoten dem Geldkreislauf zugeführt wurden, wurde gefunden, daß die Echtheit der einzelnen Banknoten auf zufriedenstellende Weise geprüft werden konnte mittels Einrichtungen und Apparaturen, die für die Bedürfnisse und den
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jeweiligen Ort geeignet waren. Beispielsweise waren Bankkassiere, die mit einem Magneten und einem auf ein Magnetfeld ansprechenden Betrachter bekannter Art ausgestattet waren, dadurch, daß sie nur zuerst den Magneten und dann den Betrachter über die Banknote gleiten ließen, in der Lage, die Gegenwart des magnetischen Materials in den Sicherheitsfäden der echten Banknoten zu bestätigen; PostSchalterbeamten, die eine tragbare, UV-Wellen ausstrahlende Lampe hatten, waren in der Lage, festzustellen, daß die Banknoten, die echte, mit einem Leuchtstoff beschichtete Fäden enthielten, eine charakteristische Farbe verloren, wenn sie unter die Lampe gehalten wurden, und ein Nachglimmen aufwiesen, wenn sie wieder entfernt wurden; in Eisenbahnfahrkartenschaltern und in Garagen wurden Tickets-Ausgabe- und Benzin-Ausgabevorrichtungen eines bekannten Typs installiert, in die einzelne Proben der vorstehend genannten Banknote zuerst von einem simulierten Käufer in einen Behälter gesteckt und dann durch einen Transportmechanismus in das Innere der Vorrichtung befördert wurden, worin zuerst die Anwesenheit der Metallschicht mittels einer auf die elektrische Kapazität der Schicht ansprechenden Einrichtung nachgewiesen und dann die Anwesenheit der magnetischen Schicht durch Magnetisierung und anschließenden Nachweis des Magnetfeldes bestätigt wurde, wobei in den Fällen, in denen beide Prüfungen die vorgeschriebenen Signale ergaben, die Vorrichtungen automatisch das gewünschte Ticket ausgaben oder die Benzinabgabevorrichtung einschalteten; in anderen Fällen wurden Verkaufsautomaten bekannter Art mit ein magnetisches Feld und einen Leuchtstoff nachweisenden Einrichtungen ausgestattet, wobei die zuletzt genannten Einrichtungen Farbfilter und Zeitgeberkontrollen enthielten, um sicherzustellen, daß nur solche Banknoten akzeptiert wurden, die Fäden enthielten, welche die
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vorgeschriebene phosphoreszierende Farbe und die vorgeschriebenen Nachglitnmeigenschaften aufwiesen; schließlich wurdei in regionalen Büros der Banknotenausgabebehörde) in der eine große Anzahl von Banknoten aus dem Geldkreislauf entnommen und in Form von Stapeln gesammelt wurde, die Stapel manuell in den Aufnahmebehälter einer Sortiervorrichtung bekannter Art eingeführt, in der die einzelnen Banknoten in schneller Folge mechanisch aus dem Stapel herausgenommen und mittels eines Transportsystems mit Vakuumeinrichtungen,Bändern und Bandführungen bekannter Art an Nachweis- und Abtast-Einrichtungen vorbeigeführt wurden, die hintereinander entlang des Weges der Banknoten innerhalb der Vorrichtung angeordnet waren und geeignete Signale an Deflektoren abgaben, so daß die einzelnen Banknoten voneinander getrennt und In verschiedenen Stapeln gezählt werden konnten, in Abhängigkeit von ihrem physikalischen Zustand (sauber oder beschmutzt, beschädigt oder unbeschädigt); durch Verwendung zusätzlicher Detektoren und eines zusätzlichen Deflektors war es, wie gefunden wurde, möglich, jede Banknote auf die Anwesenheit der metallischen, magnetischen, phosphoreszierenden und Röntgenstrahlen absorbierenden Eigenschaften der Fäden, die für echte Banknoten vorgeschrieben sind, zu überprüfen und solche Banknoten, die irgendeine dieser aufeinanderfolgenden Echtheitsprüfungen nicht bestanden, in einem weiteren Ausscheidungsstapel abzutrennen, wonach die auf diese Weise ausgeschiedenen Banknoten entnommen und der Labor untersuchung zugeführt wurden.
Es wurde gefunden, daß wegen der Vielseitigkeit und der verhältnismäßig geringen Kosten des Sicherheitsfadens, wie er bei dieser AusfUhrungsform der Erfindung vorgesehen ist, und wegen der Leichtigkeit der Anwendbarkeit geeigneter Echtheits-
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Prüfungen über die gesamte Gebrauchsdauer der im Kreislauf befindlichen Banknoten die Gesamtsicherheit gegen Fälschung (Nachahmung) dieser speziellen Banknote auf wirklich sehr wirtschaftliche Weise auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden kann.
Beispiele 7 bis 12
In der nachfolgenden Tabelle sind einige bevorzugte Ausführung sformen der Erfindung zusammengefaßt.
Es darf jedoch darauf hingewiesen werden^daß die Erfindung keineswegs auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen beschränkt ist, sondern daß diese in vielfacher Hinsicht abgeändert und modifiziert werden können, ohne daß dadurch der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
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geeignete Aufbau Form
Tabelle Nachweisverfahren
wichtige/spezielle Eigenschaften
7. Fäden
mit einem magnetischen Material mit einer spezifischen Koerzitivkraft beschichteter Cellulosefilm, der auf eine Folie aus einem nicht-magnetischen Material, z. B. Aluminium, auflaminiert war.
a) Magnetisierung bis zur Sättigung, umgekehrte Magnetisierung in einem schwachen Feld, Nachweis der Restmagnetisierung, gemessen mittels einer Ablesespule;
b) Zur Bestrahlung des Papiers in dem Bereich der Sicherheitseinrichtung wurde eine Mikrowellen-Strahlungsquelle ,betrieben bei 10 000 MHz (X-Bande) verwendet, die Strahlungsquelle diente dazu, ein Strahlungsfeld mit dem Seiten Verhältnis zu erzeugen, das demjenigen der Sicherheitseinrichtung entsprach, so daß eine starke Reflexion der ausgestrahlten Wellen an der Sicherheitseinrichtung auftrat und nachgewiesen werden konnte.
Diese Ausführungsform ergab einen hohen Sicherheitsgrad bei der vorstehend beschriebenen Überprüfung; insbesondere befriedigte nur die Kombination aus einem magnetischen Überzug mit der vorgeschriebenen Koerzitivkraft und Remanenz bei einer Metallfolie mit einem vorher festgelegten Seitenverhältnis (Verhältnis von Hauptachse X zur Hauptachse Y) den Detektor.
8. Fäden
und
Blättchen
wie in Beispiel 7
a) Magnetisierung und Nachweis des daraus resultierenden Feldes in einem einfachen Lesekopf; b)Nachweis der Anwesenheit der Folie unter Verwendung einer Kapazitätssonde und Aufzeichnung der Änderung der Größe des hochfrequenten Stromes in der Scha1tungszuführungssonde.
Obgleich das Produkt mit demjenigen des Beispiels 7 identisch war, war die Vielseitigkeit so, daß viel einfachere und weniger kostspielige Nachweisverfahren angewendet werden konnten, um eine für viele Zwecke ausreichende Sicherheit des Nachweises zu ergeben.^j
9. Fäden Polyesterfilm, beschichtet mit und einer Zubereitung, die magne-Blätttische Teilchen und Teilchen chen aus einem Material enthielt, das unter UV-Bestrafung fluoreszierte.
CO
NJ
LO
O
(O
CJ
a) Nachweis der Gegenwart von magnetischen Teilchen durch Hindurchführen des Dokuments durch ein Magnetfeld
und Nachweis des Kraftflusses in der
Nähe der Sicherheitseinrichtung;
b) Nachweis der Anwesenheit von
fluoreszierenden Teilchen durch Bestrahlung mit UV-Licht und Nachweis
des sichtbaren Licht-Ausgangssignals
in einem photoelektrischen Detektor,
der auf die spezielle Farbfrequenz,
die von dem in echten Dokumenten vorgesehenen fluoreszierenden Material
emittiert wird, ansprach.
Durch Änderung des Verhältnisses zwischen den Mengen der magnetischen und fluoreszierenden Teilhen war es möglich, die Eigenschaften der Sicherheitseinrichtung auf die speziellen Nachweis vor richtungen aus dem bekannten Bereich abzustimmen, auf diese Weise wurden Wirtschaftlichkeit und Sicherheit erhielt.
,10. Ein Polyesterfilm wurde auf fäden einer Seite mit einer Zubereitung bedruckt, die ein magnetisches Material enthielt, so daß das Material entlang der Länge der Fäden, die durch ScHLtzen des Filmes hergestellt worden waren, in Form eines regulären Musters abgelagert wurde; in entsprechender Weise wurde dieser bedruckte Film dann mit einem weiteren regulären Muster bedruckt, das in einer Beschichtungszubereitung erzeugt wurde, die UV-fluoreszierendes Material enthielt; vorzugsweise sind die in den magnetischen und fluoreszierenden Materialien erzeugten Muster identisch und sie liegen dekungsgleich aufeinander
a) Die Änderungen des Magnetflusses
wurden mit einem bekannten Detektor
nachgewiesen, der an dem Faden entlang bewegt wurde, der einem einheitlichen Feld ausgesetzt worden war;
b) in entsprechender Weise wurden die Änderungen des visuellen Licht- Ausgabesignals entlang des Fadens, der
gleichmäßig mit UV-Licht bestrahlt worden war, mit einer bekannten photoelektrishen Einrichtung nachgewiesen;
c) vorzugsweise wurden die beiden obigen Ausgangssignale auf eine phasenabhängige Nachweisschätung bekannten Typs aufgegeben und die Phasenbeziehung war bei echten Dokumenten im wesentlichen konstant.
Beträchtlicher Sicherheitsgrad gegen Nachahmung, insbesondere bei der bevorzugten Ausführungform der Erfindung.
N)
11. Ein Band aus einer Nickellegierung Fäden wurde bis auf eine Dicke von e twa 0,02 ran ausgezogen und dann auf beiden Seiten mit einem magnetischen Material beschichtet; Vor oder nach demEinarbeiten in das Sicherheitspapier wurde die magnetische Schicht nacheinander entlang ihrer Länge magnetisiert mit zueinander entgegengesetzten Feldern, so daß die Schicht auf jeweils einr Strecke von 2 mm entlang der Länge einen entgegengesetzten magnetischen Kraftfluß aufwies* Die Anwesenheit der magnetischen und Metallegierungsmaterialien wurde getrennt nachgewiesen mittels iigendeiner der vorstehend beschriebenen oder anderen bekannten Einrichtungen, die sich dafür eigneten
Die signifikanten Unterschiede in bezug auf die elastischen Eigenschaften zwischen dem Nickellegierungsband und den hier verwendeten Kunststoffilm-Fäden können unter bestimmten Herste1lungs· Bedingungen besonders vorteilhaft sein;
insbesondere vermindert beispielsweise die hohe Zugfestigkeit der Legierung Fadenbrüche während der Herstellung des Papiers,gleichzeitig liefert sie jedoch eine Metallschicht für Nachweiszwecke.
12. Ein im Vakuum metallisierter PolyFäden esterfilm wurde auf einer Seite mit einer Schicht aus einem magnetischen Material mit einer Koerzitivkraft von mehr als 1000 Oersted und einer Remanenz von mehr als 70 % der Kraftflußdichte bei der Sättigung beschichtet; vor oder nach der Einarbeitung in das Papier wurden durch Schlitzen des Films hergestellte Fäden so magnetisiert, daß die Magnetisierung in Form eines regulären Musters entlang der Fäden variierte; der metallisierte, magnetisch beschichtete Film wurde dann auf beiden Seiten mit einer ein weißes Pigment enthaltenden Zubereitung beschichtet.
a) Die im Vakuum metallisierte Schicht wurde unter Anwendung irgendeines geeigneten Verfahrens, wie vorstehend beschrieben, oder eines geeigneten bekannten Verfahrens, das durch die Magnetfeldschwankungen nicht beeinflußt wird, nachgewiesen, beispielsweise auf kapazitivem Wege;
b) die Änderungen des Magnetfeldes, die eine Folge der magnetisierten magnetischen Schicht waren, wurden auf andere bekannte Weise nachgewiesen, beispielsweise durch Erzeugung einer relativen Bewegung zwischen einem Lesekopf und dem Faden in einer Richtung entlang des Fadens.
Das starke, sich ändernde Magnetfeld kann trotz des weißen Pigments von einem möglichen Fälscher (Nachahmer) erkannt worden;
die Metallschicht bleibt vom Fälscher (Nachahmer') unbemerkt.
cn
N) (Ji
Selbstverständlich umfaßt die vorliegende Erfindung auch die vorstehend beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, die an Papierhersteller für die Einarbeitung in Sicherheit spapiere verkauft werden können.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Sicherheitspapiere besteht darin, daß ein Fälscher (Nachahmer) die Anzahl der Sicherheitsmerkmale nicht einfach durch Zählen der Anzahl der Flächen, in denen Sicherheitseinrichtungen erkennbar sind, bestimmen kann. Das Übereinanderlegen von zwei oder mehreren Sicherheitsmerkmalen gemäß der Erfindung erschwert die Bestimmung, wie viele Sicherheit smcrkmale vorgesehen sind. Aus der Vorwendung einer anstelle von zwei Sicherheitseinrichtungen auf die vorstehend erklärte Weiss ergeben sich auch wirtschaftliche Vorteile.
8 0 9 B 2 j ' π 'ι 3

Claims (9)

  1. Sicherheitspapier und Verfahren zu seiner Herstellung
    P at e
    Sicherheitspapier, das eine Sicherheitseinrichtung enthält, die als erstes Sicherheitsmerkmal ein magnetisches Material aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß die Sicherheitseinrichtung mindestens ein zweites Sicherheitsmerkmal aufweist, bei dem es sich handelt um
    a) ein lumineszierendes Material,
    b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
    c) ein Metall.
  2. 2. Sicherheitspapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung besteht aus einem Kunststoff ilmsubstrat mit einer Metallschicht, die durch Abscheiden im Vakuum, durch Auflaminieren einer Metallfolie auf den
    ORIGINAL INSPECTED
    Θ0 9 823/093Α
    Kunststoffsubstratfilm oder durch ein anhaftendes Metallpulver gebildet worden ist.
  3. 3. Sicherheitspapier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung als Röntgenstrahlen-Absorbens ein Barium-, Lanthan- oder Cäsiumsalz enthält.
  4. 4. Sicherheitspapier nrch den
    Ansprüchen 1 bis 3 , bei dem die Sicherheitseinrichtung die Form eines Streifens hat, dadurch gekennzeichnet, daß die in Form eines Streifens vorliegende Sicherheitseinrichtung das magnetische Material und/oder ein zweites Sicherheitsstreifenmerkmal aufweist, das in einem vorher festgelegten Muster entlang der Länge desselben aufgedruckt ist.
  5. 5. Sicherheitspapier nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetische Material und ein lumineszierendes Material übereinanderliegend auf die Sicherheitseinrichtung aufgedruckt sind.
  6. 6. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapieres, insbesondere eines solchen nach den Ansprüchen 1 bis 5, bei dem man in das Papier eine Sicherheitseinrichtung mit einem magnetischen Material als einem ersten, maschinell überprüfbaren Sicherheitsmerkmal einbettet, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Sicherheitseinrichtung verwendet, die als zweites, maschinell überprüfbares Sicherheitsmerkmal aufweist
    a) ein lumineszierendes Material
    b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
    c) ein Metall»
  7. 7. Verfahren ^ur Überprüfung eines Sicherheitspapieres, das
    8 0 9 fl 2 1 / 0 0 U
    eine Sicherheitseinrichtung enthält, bei dem man die magnetischen Eigenschaften eines magnetischen Materials, welches ein erstes Sicherheitsmerkmal darstellt, maschinell nachweist, dadurch gekennzeichnet, daß man auch ein zweites Sicherheitsmerkmal maschinell nachweist, bei dem es sich handelt um
    a) die Lumineszenz der Sicherheitseinrichtung,
    b) die Absorption von Röntgenstrahlen durch die Sicherheitseinrichtung oder
    c) die Anwesenheit eines Metalls in der Sicherheitseinrichtung.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Veränderung der magnetischen Eigenschaften entlang einer langgestreckten Sicherheitseinrichtung nachweist und vergleicht mit einem Standard oder mit einer Änderung entlang der Länge der Sicherheitseinrichtung
    a) der Lumineszens der Sicherheitseinrichtung,
    b) der Absorption der Röntgenstrahlen durch die Sicherheitseinrichtung oder
    c) der Anwesenheit von Metall in der Sicherheitseinrichtung.
  9. 9. Dokumenten-Überprüfungs-Vorrichtung mit einer Einrichtung zur maschinellen überprüfung einer in einem Sicherheitspapier enthaltenen Sicherheitseinrichtung und einer Einrichrung, die entsprechend der überprüfung eines echten Sicherheits· dokumentes so wirkt, daß sie die gewünschte Funktion ausführt, dadurdi gekennzeichnet, daß mit der Einrichtung zur Überprüfung mindestens zwei verschiedene Sicherheitsmerkmale der Sicherheitseinrichtung entweder gemeinsam oder getrennt überprüft werden können, wobei es sich bei dem ersten Sicherheitsmerkmal um ein magnetisches Material und bei dem zweiten handelt um
    a) ein lumineszierendes Material,
    b) ein Röntgenstrahlen-Absorbens oder
    c) ein Metall.
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