DE2725178A1 - Lampenanordnung mit schutzschirm - Google Patents
Lampenanordnung mit schutzschirmInfo
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- H01J61/30—Vessels; Containers
- H01J61/34—Double-wall vessels or containers
Description
oipi. mg. Klaus Westphal Dr.rer.nat Bernd Mussgnug
Seb.-Kneipp-Strasse 14 D-7730 VS-VILLINGEN
Telefon 07721-55343
Telegr. Westbuch Villingen Telex 5213177 webu d
Flossmannstrasse 30 a D-8000 MÜNCHEN 60
Telefon 089-832446 Telegr. Westbuch München Telex 5213177 webu d
U.Z. 88.276
GTE Sylvania Incorporated 100 West 10th Street
Wilmington, Delaware V. St. A.
Lampenanordnung mit Schutzschirm
709851/0875
Die Erfindlang betrifft eine lichtdurchlässige Abschirmung zum Schutz von Lampen, die ultraviolettes Licht ausstrahlen,
und um die Splitter und übrigen Teile zurückzuhalten, falls die empfindliche Lampe zerbrechen sollte.
Die Erfindung befaßt sich insbesondere damit, ein Schutzschild für eine Leuchtstofflampe zu schaffen, die aus einer
länglichen Glasröhre besteht, die ein ionisierbares Gas unter niedrigem Druck enthält. Beim Bruch der Glashülle
einer solchen Lampe kann eine Implosion entstehen, wobei die Glassplitter und fluoreszierende pulverförmige Teilchen
mit großer Heftigkeit verstreut werden, sofern sie nicht von einem Schutzschirm umgeben sind. Im typischen
Pail bestanden solche Schirme für Leuchtstofflampen aus
röhrenförmigen Hülsen aus einem Polykarbonat, einem UV-absorbierenden Acryl- oder Styrol-Kunststoff, wie sie in
den US - Patentschriften Nr. 3 124 3q7
Hoskins et aL, 3.673.401 DuPont, 3.720.826, Gilmore et al.,
3.798.481 Pollara, und 3.808.495» Murray, beschrieben werden. Obgleich solche Kunststoffmaterialien nach dem
bisherigen Stand der Technik bei herkömmlichen Anwendungen von Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
durchaus zufriedenstellend sein können, zeigte sich, daß diese Materialien für Anwendungen völlig ungeeignet sind,
bei denen die Lampen für die Ausöendung einer bedeutenden ultravioletten Strahlungsmehge im Normalbetrieb ausgelegt
sind.
Z.B. beschreibt eine gleichzeitig schwebende Anmeldung . « *- (unser Zeichen 88.,275)die gleichzeitig mit dieser Anmeldung
eingereicht wurde und auf den gleichen Namen lautet, eine Bestrahlungskammer für Photochemotherapie, die eine
709851/0875
-ν.
Zahl von Spezial-Leuchtstofflampen enthält, die für die
Abstrahlung von langwelligem ultraviolettem Licht (UVA) im Bereich von 320-400 Nanometern ausgelegt sind. Es
wurde beobachtet, daß die Einwirkung einer solchen Strahlung anschließend an die Verabreichung von Psoralenen
künstlich die natürliche Bräunung der Haut des menschlichen Körpers fördert. Im Hinblick auf klinische
Untersuchungen auf diesem Gebiet scheint es, daß eine solche Therapie bedeutende dermatologische Anwendungen
in Bezug auf die ärztliche Behandlung von verschiedenen Hautkrankheiten hat.
Ein kritischer Punkt innerhalb des Verfahrens der Photochemotherapie
ist natürlich der Bestrahlungsapparat; er muß mit Sicherheit die geeignete Lichtstrahlung in wirksamer
und doch sorgfältig kontrollierter Weise liefern. Wenn ausgedehnte Bereiche eines menschlichen Körpers
bestrahlt werden sollen und das Subjekt nicht bettlägerig ist, erweist sich eine aufrechtstehende geschlossene
Kammer als besonders nützlich, die eine Reihe von Lampen enthält, die so angeordnet sind, daß sie im wesentlichen
eine stehende Person von allen Seiten mit Licht bestrahlen. Zum Schutz einer Person, die im Innern der Kammer steht,
wird jede Leuchtstoffröhre in einer Kunststoff-Schutzhülse eingeschlossen. Vorzugsweise besteht ein Zwischenraum
zwischen der Glasrohre der Lampe und der umschließenden Hülse,und die Hülse wird in Kunststoff-Abschlußkappen
festgehalten· Auf diese Weise sind die Lampen vor ungewollten Stößen geschützt und Lampensplitter werden von
der Hülse und der Abschlußkappe zurückgehalten, falls die Lampe zerbrechen sollte· Natürlich sollte das Kunststoff—
material, aus dem die Hülse gebildet wird, von einer Art sein, die das UVA-Licht wirksam durchläßt und stabil bleibt
(d.h. sich nicht entfärbt oder zersetzt), wenn sie dauernd
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diesem Licht ausgesetzt ist.
Wie schon erwähnt, halten die Materialien für Schutzhülsen nach dem bisherigen Stand der Technik nur der Hitze und
der Ultraviolettstrahlung von Standard-Leuchtstoffröhren stand, die für allgemeine Beleuchtungszwecke verwendet
werden. Beim Prüfen dieser Schutzhülsen-Materialien nach dem bisherigen Stand der Technik für die Verwendung mit
Lampen von der Art,wie sie für die oben beschriebene
Bestrahlungskammer für die Photochemotherapie eingesetzt werden, stellte man jedoch festt daß die Ultraviolett-Durchlässigkeit
unter dem Einfluß von UVA-Strahlung sich rasch verschlechterte. Im typischen Fall überträgt eine solche
Hülse zu Beginn der Lebensdauer der Lampe 80$ der erforderlichen Strahlung, die sich jedoch nach 4-00 Betriebsstunden auf circa 40$ reduzieren. Im allgemeinen wird das
Material an diesem Punkt gelblich und die Qualität desselben verschlechtert sich.
Figur 1 zeigt ein spezielles Beispiel einer spektralen Durchlässigkeitskurve,
die mit einem Stück des Materials gemessen wurde, das von einer handelsüblichen Lampenhülse
nach dem bisherigen Stand der Technik genommen wurde, und das aus Polykarbonat bestand. Ss wurde ein Cary-Spektralphotometer
verwendet. Eine Kurve stellt die ursprüngliche Durchlässigkeit dar, während die zweite Kurve die Durchlässigkeit
nach 900 Betriebsstunden mit einer Einwirkung von Strahlungsenergie von 8 Milliwatt pro QuadratZentimeter
im ultravioletten Wellenlängenbereich zwischen circa 300 und 400 Nanometern. Wie man sieht, ist der ursprüngliche
Lichtdurchlässigkeitsgrad unterhalb von 330 Nanometern
schlecht, und mit fortgesetzter Einwirkung nimmt die Durchlässigkeit über den bezeichneten Ultraviolettbereich
wesentlich ab·
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" ΛΌ.
Die Beleuchtungsindustrie verwendet oft Kunststoffe, die "UV-stabilisiert" sind, um das Gelbwerden unter Einwirkung
von ultravioletter Strahlung zu verhindern. Diese Stabilisierungsmittel sind jedoch UV-bemmende Mittel, und
auf diese Weise stabilisierte Kunststoffe übertragen keine merkbare Menge von Ultraviolettstrahlung. Es ist der Zweck
der Erfindung, ein verbessertes Schutzschild für Lampen zu schaffen, die Splitter und übrige Teile aufhält, die
bei einem Bruch der Lampe entstehen, während es wirksam die Ultraviolettstrahlung durchläßt, die von einer Lampe
über den Wellenlängenbereich von circa 320 bis 400 Nanometern ausgestrahlt wird, und das den nachteiligen Wirkungen
der Ultraviolettstrahlung über einen längeren Zeitraum standhält.
Es wird weiterhin bezweckt, eine Lampeneinheit zu schaffen, die einen röhrenförmigen zerbrechlichen Mantel und eine
Kunststoffhülse besitzt, die den Mantel umgibt, wobei die Hülse aus einem Material gebildet ist, das einen verhältnismäßig
hohen spektralen Lichtdurchlassigkeitsgrad für die von der Lampe ausgesandten Ultraviolettstrahlen selbst
nach einer normalen Betriebszeit von 1000 Stunden aufweist.
Dies wird zusammen mit weiteren Vorteilen gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Lampenschutzhülse
aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist, das einen
spektralen Lichtdurchlassigkeitsgrad von mindestens 8O#
der von der Lampe über den Wellenlängenbereich von circa 320 bis 400 Nanometern ausgesandten Ultraviolettstrahlung
aufweist, und das nach mindestens 1000 normalen Betriebsstunden der Lampe einen Lichtdurchlassigkeitsgrad von
mindestens 80# dieser Ultraviolettstrahlung besitzt und im wesentlichen seine mechanischen Qualitäten unverändert
beibehält. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht
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— Te —
ΛΑ,
eine Lampeneinheit gemäß der Erfindung aus einer Leuchtstofflampe
mit einem länglichen röhrenförmigen Glasmantel, der von einer röhrenförmigen Kunststoffhülse umgeben ist,
die durch Kunststoff-Abschlußkappen, die an beiden Enden der Hülse angebracht sind, in einem festen Abstand vom
Röhrenmantel gehalten wird. Zwei Kunststoffmaterialien, die sich für die Herstellung solcher Schutzhülsen als
besonders geeignet erwiesen haben, umfassen einen Fluorkunststoff aus fluoriertem Äthylenpropylen oder einem
Mischpolymer von Äthylen und Tetrafluoräthylen.
Im Hinblick auf die zuvorgenannte Anwendung in der Photochemotherapie
erweist sich, daß dieses Hülsenmaterial einen wirklichen Durchbruch darstellt und eine brauchbare
UVA-Quelle mit praktischer Wartungsmöglichkeit ergibt.
Anhand der Figuren werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
näher erläutert. Es zeigt :
Fig.. 1 eine Kurve des spektralen Lichtdurchlässigkeitsgrades für ein Hülsenmaterial nach dem bisherigen
Stand der Technik, auf das zuvor Bezug genommen wurde $
Fig. 2 entsprechende Kurven des spektralen Lichtdurchlässigkeitsgrades
für Lampenschutzhülsen, die aus
einem Kunststoffmaterial gemäß der Erfindung gebildet wurden;
Fig. 3 einen Aufriß einer Lampeneinheit gemäß der Erfindung,
der eine Teilansicht einer geschützten Leuchtstoffröhre darstellt;
Fig. 4 Eine Teilschnittzeichnung im Aufriß für das Endstück
der in Figur 3 gezeigten Einheit;
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Fig. 5 eine Axialansicht der in den Figuren 5 und 4-verwendeten
Abschlußkappe zum Festhalten der Schutzhülse an beiden Lampenenden;
Fig. 6 eine Teilschnittzeichnung im Aufriß, die einen wahlweisen Lampensockel darstellt.
Die in den Figuren 3 und 4- gezeigte Lampeneinheit umfaßt
eine Leuchtstofflampe 10 mit einem länglichen röhrenförmigen
Glasmantel 12, der an beiden Enden mit Sockeln 22 versehen ist. Der Glasmantel 12 ist zum Schutz von
einer röhrenförmigen Kunststoffhülse 14- umgeben, die durch
zwei Kunststoff-Abschlußkappen 24-, die an beiden Enden der Hülse angeordnet sind, teleskopartig in einem gewissen
Abstand vom Mantel 12 gehalten wird.
Die Lampe 10 enthält einen ionisierbaren Stoff, der aus
einem geeigneten Startgas wie z.B. Neon oder einer Mischung von Neon und Argon mit niedrigem Druck besteht, sowie eine
bestimmte Menge von Quecksilber. Zwei Elektroden 16 und 18 sind in einem bestimmten Abstand an den jeweiligen Enden
des Mantels 12 eingegossen und elektrisch mit Kontaktstiften 20 verbunden, die an den Sockeln 22 befestigt sind.
Wenn die Elektroden unter Spannung gesetzt werden, zünden und unterhalten sie im Zusammenwirken mit der Quecksilberund
Gasfüllung eine elektrische Entladung innerhalb der Lampe 10, die eine Phosphorschicht erregt, die auf die
Innenfläche des Mantels in wohlbekannter Weise aufgebracht ist.
Entsprechend der Darstellung ist die Hülse 14- kurzer als
die Gesamtlänge der Lampe 10, und ihre Länge ist im wesentlichen die gleiche oder etwas kürzer als die Länge des
Glasmantels 12« Der Innendurchmesser der röhrenförmigen
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Hülse 14 ist etwas größer als der Außendurchmesser des Mantels 12, sodaß fast über die gesamte Länge des Mantels
ein ringförmiger Luftraum ensteht.
Wie aus Figur 5 hervorgeht, enthält jede Abschlußkoppe 24,
die aus einem Stück gegossen sein kann, einen zylindrischen Teil 26 und einen kleineren zylindrischen Teil 28. Jeder
der zylindrischen Teile ist hohl. Eine quervorlaufende Ringwand 30 vorbindet die beiden zylindrischen Teile miteinander.
Eine zweite Wand 33 sn dem vom Zylinder 26 entfernten
Ende dient als Anschlag, der gegen die kreisrunde Fläche des Sockels 22 anstößt. Eine öffnung, die durch
einen Kreisumfang 34 in der Wand 32 einer jeden Abschlußkappe
definiert wird, gibt einen Durchlaß für die Kontaktstifte 20 des Sockels frei» Eine Zahl von axialen Sicken
oder Rippen 36, die in gleichen Abständen von der Innenfläche des zylindrischen Teiles 26 nach innen abstehen,
erstrecken sich im wesentlichen über dessen axiale Länge.
V/ie aus Figur 4 ersichtlich ist, ist die Abschlußkappe
24 an jedem Ende der Lampe über den entsprechenden daran befestigten Sockel 22 gestülpt, sodaß die zweite ringförmige
Wand 32 und der kleinere zylindrische Teil 28 den Sockel kräftig festhalten. Die ringförmige Wand 30 erstreckt
sich von Teil 28 nach außen und trägt den größeren zylindrischen Teil 26 in einem gewissen Abstand vom Mantel
der Leuchtstofflampe. Der zylindrische Teil 26 paßt auf das entsprechende Ende der Kunststoffhülse 14, wobei die
axialen Rippen 36 auf den Umfang derselben eine gleitende
Spannwirkung ausüben. Die Hülse 14 ist somit durch die Abschlußkappen 24 in dem gewünschten koaxialen Abstand
zum Lampenmatel 12 festgehalten. Zusätzlich zum radialen
Abstand zwischen der Hülse und dem Mantel besteht auch ein Abstand A zwischen jedem Ende der Hülse und der querverlaufenden
Wand 30 der entsprechenden Abschlußkappe, und
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beide Abstände dienen zur Aufnahme der Wärmeausdehnung der Kunststoffhülse.
Figur 6 zeigt eine wahlweise Ausführung des Sockels für die mit Hülse versehene Lampe, die besonders brauchbar
für die zuvor erwähnte Anv/endung in der Photochemotherapie ist. In diesem Fall endet der Lampenmatel 12 an beiden
Enden in einem abgedeckten Sockel 40 mit einem Stift von
der Art, wie sie bei den von GTE Sylvania Incorporated
gelieferten "SIGNLINE"-Lampen verwendet werden. Ein solcher Sockel ist besonders wirksam, um die gewünschte Ausrichtung
der Lampe ohne die Ilöglichkeit einer ungewollten Drehung
auf Grund von Vibrationen sicherzustellen. Die Hülse 14 und die Abschlußkappe 24 sind so montiert, wie es zuvor
in Bezug auf die Lampen von Figur 3 und 4 beschrieben wurde.
Gemäß der Erfindung wird die Kunststoff-Schutzhülse 14 aus einem besonderen Material hergestellt, das (a) die Ultraviolettstrahlung
mindestens oberhalb von 520 Nanometern,
aber häufig auch oberhalb von 250 Manometern durchläßt, (b)
einen minimalen Durchlässigkeitsverlust aufweist, wenn es ultravioletten Strahlen oberhalb von 290 Manometern susgesetzt
wird, (c) einen minimalen Verlust an mechanischer Festigkeit aufweist, wenn es der gleichen Strahlung ausgesetzt
wird, und (d) Betriebstemperaturen bis zu 205 C standhält. Ein bevorzugtes Material für die Hülse 14 ist ein
Spritzgußrohr aus FEP-Fluorkunststoff "Teflon" ("Teflon" ist ein Warenzeichen von E.I. du Pont de Nemours Co.).
Dies ist ein verhältnismäßig klarer Kunststoff aus fluoriertem Athylenpropylen, das ein Mischpolymer aus Tetrafluoräthylen
und Hexafluorpropylen ist. Die Wanddicke des
Röhrenmaterials kann im Bereich zwischen 0,25 und 1 mm liegen. Dieses Material erwies sich als der geeignetste
Kunststoff für die Verwendung unter den beschriebenen
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Umgebungseinflüssen und ergab die Festigkeit und Biegsamkeit, die erforderlich ist, um einen geeigneten Schutz
für Personen gegen zerbrochene Lampen sicherzustellen. Dieses Material wurde nach Prüfungen ausgewählt, und
Versuche wurden an verschiedenen Kunststoffen durchgeführt.
Die Verwendung dieses Materials als Ultraviolett-durchlässige Lampenhülse war vollkommen unerwartet, da eine solche Anwendung
anscheinend nie zuvor von den Herstellern solcher Röhren ins Auge gefaßt wurde.
Figur 2 zeigt ein typisches Beispiel der Kurven für die relative spektrale Lichtdurchlassigkeit von Materialstücken,
die aus den oben beschriebenen "Teflon" FEP-Röhrenmaterial
genommen wurden. Es wurde ein Cary-Üpektral—
photometer verwendet. Eine Kurve stellt die ursprüngliche relative Lichtdurchlässigkeit dar, und die
zweite Kurve die relative Lichtdurchlassigkeit nach 3100
Stunden dauernder Einwirkung von einer Strahlungsenergie im ultravioletten Wellenlängenbereich zwischen JOO und
1-00 Nanometern mit 8 Milliwatt. Es zeigte sich, daß das
Material selbst Wellenlängen von nur 250 Nanometern
sowohl vor als nach diesem Alterungsprozeß durchließ.
Da die Muster leicht durchscheinend waren und dadurch eine Streuung des Lichtes verursachten, haben diese Kurven
keinen absoluten Gültigkeitswert. Messungen der Gesamtstrahlungsdurchlässigkeit im Bereich von 320 bis 380
Nanometern unter Verwendung eines UV-Gtrahlungsmessers (International Light, Inc.) zeigen jedoch, daß der absolute
Durchlässigkeitsgrad circa 90$ beträgt.
Eine Alternativlösung zur Verwendung von "Teflon" FEP ware die Verwendung eines anderen transparenten Fluorkunststoffs
wie z.B. "Tefzel" ETFE, das ein Mischpolymer von Äthylen und Tetrafluoräthylen ist, das von E.I.
du Pont de Nemours Co. geliefert wird.
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- Λ5τ-
Die Abschlußkappen 24· brauchen keine ultraviolette Strahlung durchzulassen; daher kann jedes geeignete
UV-stabile Material verwendet werden, wie z.B. Polypropylen oder ein Fluorkunststoff.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung
enthält die Lampe 10 eine Leuchstoffröhre Typ FR 85 T
PUVA, geliefert von GTE Sylvania Incorporated. Die
röhrenförmige Lampe hatte eine Länge von circa 2,1 m
und einen Durchmesser von circa 38 mm. Die Lampe 10
enthielt einen internen Reflektor von 235° und hatte einen Gockel 4-0 mit einem Stift (Figur 6) , um die geeignete
Ausrichtung ohne die Möglichkeit einer ungewollten Drehung auf Grund von Vibrationen sicherzustellen.
Die umhüllende Kunststoffhülse 14- war ein Spritzgußrohr aus "Teflon" FEP 160, mit spezifizierter Länge
von 2038 bis 204-1 mm, einem Außendurchmesser von 4-2 - 4-2,4- mm
und einer Wanddicke von 0,63 - 0,81 mm. Die Abschlußkappen
24- waren in einem Stück aus Polypropylen gegossen. Der Abstand A (Figur 4·) war mit 1,27 - 5»33 mm angegeben.
Obwohl die Erfindung im Hinblick auf eine spezielle Ausführungsform beschrieben wurde, sind andere Ausführungsformen möglich, ' ohne damit vom Sinn der Erfindung
anzuweichen.Z.B. kann der Schutzschirm andere Formen annehmen als die einer Hülse um eine röhrenförmige Lampe;
In der zuvor genannten Kammer für Photochemotherapie z.B. kann der Schirm eine biegsame oder steife Platte
aus Kunststoffmaterial gemäß der Erfindung enthalten, die im wesentlichen in unmittelbarer Nähe einer oder
mehrerer der in die Kammer montierten Lampen befestigt ist. So würde z.B. jede Kammerwand eine Zahl von UV-
abstrahlenden Leuchtstofflampen und eine oder mehrere
Wandflächen enthalten, die mit Platten aus Kunststoff—
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material gemäß den Ansprüchen der Erfindung versehen
sind, um einen Schutzschirm zwischen den Lampen und einer Person im Innern der Kammer zu erholten. Das
zuvor genannte "Teflon"-Material ist für diese Anwendung
in Form von Sprit zgußrö'hren besser geeignet als in der Form von Platten. Ein Material, das besser für
die Plattenform geeignet ist als für die Form von Röhrenhülsen ist dagegen das UV-durchlässige Acryl
mit einer Dicke von circa 3 mm wie z.B. "Plexiglas II
UVT " (MIL-P-5425C, Bearbeitung A) von Rohm und Haas.
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Claims (21)
- PATENTANSPRUCHS1» Lampenanordnung, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer elektrischen Lampe mit einem zerbrechlichen Mantel besteht, die für die Aussendung eines beträchtlichen Anteils von Ultraviolettstrahlung bei Normalbetrieb ausgelegt ist, aus einem Schutzschirm für diese Lampe, der im wesentlichen in unmittelbarer Nähe des Lampenmantels angeordnet ist und aus einem Kunststoffmaterial besteht, das einen spektralen Lichtdurchlässigkeitsgrad von mindestens rund 80# der Ultraviolettstrahlung besitzt, die von der Lampe über den Wellenlängenbereich von circa 320 - 400 Nanometern abgestrahlt wird, und das nach mindestens 1000 normalen Betriebsstunden der Lampe einen Durchlässigkeitsgrad von mindestens rund 80$ der genannten Ultraviolettstrahlung aufrecht erhält und im wesentlichen seine mechanischen Eigenschaften unverändert beibehält, und aus einer Befestigungsraöglichkeit, die den Schirm in dem genannten Abstand vom Lampenmantel festhält.
- 2. Lampenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wellenlängenbereich der durchgelassenen Ultraviolettstrahlung von circa 290 bis 400 Nanometern reicht.
- 3. Lampenanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wellenlängenbereich der durchgelassenen Ultraviolettstrahlung von circa 250 - 400 Nanometern reicht»709851/0875Postscheckkonto: Karlsruhe 76979-754 Bankkonto: Deutsche Bank AG Villingen (BLZ 69470039) 146332
- 4. Lampenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der DurchlassLgkeitsgrad von mindestens rund 80$ über den Bereich von $20 - 400 Nanometern nach mindestens 3000 Betriebsstunden der Lampe erhalten bleibt.
- 5. Lampenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzschirm in einem bestimmten Abstand vom Lampenmantel festgehalten wird.
- 6. Lampenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial einen Pluorkunststoff aus fluoriertem Äthylenpropylen oder einem Mischpolymer von Äthylen und Tetrafluoräthylen umfaßt.
- 7. Lampenanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial einen Fluorkunststoff aus fluoriertem Äthylenpropylen umfaßt, der eine Wanddicke im Bereich von circa 0,25 - 1 mm aufweist.
- 8. Lampenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzschirm aus einer Kunststoffhülse besteht, die den Lampenmantel umgibt.
- 9. Lampenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffhülse in einem festen Abstand vom Lampenmantel gehalten wird, wobei die Innenfläche der Hülse einen Abstand zur Außenfläche des Mantels einhält.
- 10. Lampenanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe eine Leuchtstofflampe ist, die einen länglichen röhrenförmigen Glasmantel besitzt, der einen ionisierbaren Stoff unter niedrigem Druck und zwei Elektroden in einem gewissen Abstand voneinander enthält, die mit Anschlüssen verbunden sind, die an den jeweiligen Enden709851/0875des Lampenmantels angebracht und in Sockel eingesetzt sind, die an den Enden des Mantels befestigt sind, und daß die Kunststoffhülse die Form einer Röhre hat, mit einer Länge, die im wesentlichen gleich oder geringer ist als die Länge des Lampenmantels, und einen Innendurchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser dieses Mantels.
- 11. Lampenanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmöglichkeit für die Kunststoffhülse aus einer Kunststoff-Abdeckkappe besteht, die an jedem Ende der Hülse angebracht ist, und jede Abschlußkappe aus einem ersten zylindrischen Teil besteht, der auf das entsprechende Ende der Hülse paßt, um diese Hülse in einem koaxialen Abstand zum Lampenmantel zu halten, aus einem zweiten zylindrischen Teil von kleinerem Durchmesser, der so ausgebildet ist, daß er den Sockel der Lampe festhält, und aus einer querliegenden ringförmigen Wand, welche die beiden Teile miteinander verbindet.
- 12. Schutzschirm für eine Lampe mit Ultraviolett-Abstrahlung, die einen röhrenförmigen Glasmantel besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzschirm aus einer röhrenförmigen Hülse besteht, die so angeordnet ist, daß sie den Lampenmantel koaxial umgibt und aus einem Kunststoffmaterial geformt ist, das einen spektralen Durchlässigkeitsgrad von mindestens rund 80# der Ultraviolettstrahlung aufweist, die von der Lampe über den Wellenlängenbereich von 320 - 400 Nanometern ausgesandt wird, und das nach mindestens 1000 normalen Betriebsstunden der Lampe einen Durchlässigkeitsgrad von mindestens rund 80$ der genannten Ultraviolettstrahlung aufrecht erhält und im wesentlichen seine mechanischen Eigenschaften unverändert beibehält.709851/0875
- 13. Schutzschirm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Wellenlängenbereich der durchgelassenen Ultraviolettstrahlung von circa 290 - 4-00 Nanometern erstreckt·
- 14. Schutzschirm nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Wellenbereich der durchgelassenen Ultraviolettstrahlung von circa 250 - 400 Nanometern erstreckt. ·
- 15· Schutzschirm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchlässigkeitsgrad von mindestens rund 80# über den Bereich von 320 bis 400 Nanometern erhalten bleibt, nachdem der Schutzschirm mindestens 3000 Betriebsstunden der Lampe ausgesetzt wurde.
- 16. Schutzschirm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, d8ß das Kunststoffmaterial einen Fluorkunststoff aus fluoriertem Äthylenpropylen oder ein Mischpolymer aus Äthylen und Tetrafluoräthylen umfaßt.
- 17. Schutzschirm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial einen Fluorkunststoff aus fluoriertem A'thylenpropylen enthält.
- 18. Schutzschirm nach Anspruch 17» dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffhülse im Spritzgußverfahren hergestellt wird und die Wanddicke der Hülse im Bereich zwischen circa 0,25 - 1 mm liegt.
- 19· Schutzschirm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß er eine an der röhrenförmigen Hülse befestigte Anordnung enthält, welche die Hülse in einem bestimmten Abstand vom Lampenmantel festhält.709851/087B
- 20. Schutzschirm nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe eine Leuchtstofflampe ist, die einen länglichen röhrenförmigen Glasmantel besitzt, der einen ionisierbaren Stoff unter niedrigem Druck und zwei Elektroden enthält, die in einem gewissen Abstand voneinander angeordnet sind und mit Anschlüssen verbunden sind, die an den jeweiligen Enden des Lampenmantels angebracht und mit Sockeln verbunden sind, die an den Enden des Mantels befestigt sind, und daß die röhrenförmige Hülse aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist, das nach mindestens 3000 Betriebsstunden der Lampe noch ausreichende mechanische Eigenschaften besitzt, um eine Implosion der Lampe aufzuhalten.
- 21. Schutzschirm nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, deß die Anordnung zum Festhalten der Kunststoffhülse eine Kunststoff-Abschlußkappe enthält, die an beiden Enden der Hülse angeordnet ist, wobei jede Abschlußkappe aus einem ersten zylindrischen Teil besteht, der über das entsprechende Ende der Hülse paßt, um diese Hülse in einem konzentrischen Abstand zum Lampenmantel festzuhalten, aus einem zweiten zylindrischen Teil von kleinerem Durchmesser, um das entsprechende Sockelteil der Lampe festzuklemmen, und aus einer querverlaufenden ringförmigen Wand, die beide Teile miteinander verbindet.709851/0875
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