DE2724414C3 - Einrichtung zum Überführen des Sonnenblendenkörpers einer Sonnenblende für Fahrzeuge von einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage - Google Patents
Einrichtung zum Überführen des Sonnenblendenkörpers einer Sonnenblende für Fahrzeuge von einer Nichtgebrauchslage in eine GebrauchslageInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Überführen des Sonnenblendenkörpers einer Sonnenblende
für Fahrzeuge aus einer Nichtgebrauchslage in ι' eine Gebrauchslage.
Sonnenblenden für Fahrzeuge sind in vielfachen Ausführungsformen bekannt. Sie sind im allgemeinen
klappbar oberhalb der Frontscheibe in Fahrzeugen angeordnet und können oftmals auch zur Seite hin
• verschwenkt werden. Bei diesen bekannten Sonnenblenden ist der Sonnenblendenkörper mit einer seiner
beiden Längskanten von zwei an der Fahrzeugkarosserie befestigten Lagern aufgenommen. Zur Überführung
des Sonnenblendenkörpers aus der Nichtgebrauchslage ■■ in die Gebrauchslage wird der Sonnenblendenkörper an
der den Lagern abgewandten freien Längskante erfaßt und nach unten geklappt, wobei ein Schwenkradius von
Grad und mehr möglich ist. Beim Verstellen des Sonnenblendenkörpers wird seine den Lagern abge-
<·» wandte Längskante auf einer kreisbogenförmigen Bahn
zunächst in den Fahrzeuginnenraum hineinbewegt und dann gegebenenfalls bis zur Frontscheibe weiterbewegt.
Bei kurz ausgebildeten Lenkern ist kein ausreichender Blendschutz gewährleistet. Zudem kann sich beim
Verschwenken zwischen dem Dach und dem Blendenkörper ein relativ großer Spalt bilden.
Bei einer gebogenen Sonnenblende für Kraftwagen mit gekrümmten Windschutzscheiben nach der DE-PS
9 04 743 ist die Blende der Krümmung der Windschutzscheibe
angepaßt und kann der Krümmung entsprechend verschoben werden. Bei dieser bekannten
Sonnenblende werden die vordere und hintere Längskante des Sonnenblendenkörpers auf derselben Bewegungsbahn
schräg nach unten in Richtung zur Frontscheibe bewegt Dadurch ist der Vorteil gegeben,
daß der Sonnenblendenkörper nicht störend in den Fahrgastraum hineinbewegt wird, jedoch muß die
Sonnenblende der jeweiligen Krümmung der Windschutzscheiben angepaßt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Oberführen eines Sonnenblendenkörpers
aus der Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage aufzuzeigen, mk der eine Bewegung des Sonnenblendenkörpers,
insbesondere seiner freien hinteren Längskante in Richtung auf einen Fahrzeuginsassen vermieden
und ein guter, schnell einsetzender Blendschutz erzielt wird und welche unabhängig vom Neigungswinkel
der Frontscheibe angesetzt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß beim Oberführen ein hinteres Führungselement
den Sonnenblendenkörper in einer Gleitbahn mit der Hinterkante nach vorne und ein
vorderes Führungselement die Vorderkante des Sonnenblendenkörpers gleichzeitig nach unten bewegt.
Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme wird eine beträchtliche Vereinfachung und Verbesserung beim
Überführen des Sonnenblendenkörpers von der Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage, wie auch umgekehrt,
erreicht. Denn durch das Bewegen der Vorderkante des Sonnenblendenkörpers nach unten tritt
sogleich ein Blendschutz ein, weil keine Leerlaufbewegung gegeben ist. Durch die Bewegung der Hinterkante
des Sonnenblendenkörpers nach vorne, wird ausgeschlossen, daß der Sonnenblendenkörper mit einer
Längskante zum Fahrzeugführer hin ausgerichtet ist, so daß insoweit bei einem Auffahrunfall die Verletzungsgefahr
wesentlich herabgemindert ist. Insbesondere bietet die erfindungsgemäße Einrichtung den Vorteil, daß der
Sonnenblendenkörper nicht störend in Richtung auf den Fahrzeugführer in das Fahrzeuginnere hineinbewegt
wird, was besonders bei niedrig ausgebildeten Fahrzeugen mit engen räumlichen Verhältnissen wichtig ist.
Der Erfindung zufolge kann der Sonnenblendenkörper mit seiner Vorderkante geradlinig nach unten und
mit seiner Hinterkante etwa senkrecht hierzu nach vorne bewegt werden. Durch entsprechende Ausrichtungen
der Bewegungsbahnen kann dabei eine weitgehende Anpassung an den jeweiligen Neigungswinkel
des Sonnenblendenkörpers in bezug auf den Neigungswinkel der Frontscheibe erzielt werden.
Vorzugsweise wird der Sonnenblendenkörper mit seiner Vorderkante zunächst geradlinig nach unten und
dann bogenförmig in Richtung auf die Frontscheibe bewegt. Hierdurch ist eine gute Anpassung des
Sonnenblendenkörpeirs an Frontscheiben mit beliebigen Neigungswinkeln ermöglicht, da der Sonnenblendenkörper
stets in eine etwa parallel zur Frontscheibe verlaufende Lage gebracht werden kann.
Weitere wesentliche Merkmale und zweckmäßige Ausgestaltungin der Erfiiiuung sind in den Ansprüchen
4 bis 19 gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Sonnenblende mit einem in unterschiedlichen Positionen angeordneten Sonnenblendenkörper,
F i g. 2 eine Ansicht einer Sonnenblende mit einem in zwei unterschiedlichen Positionen angeordneten
Sonnenblendenkörper,
Fig.3 die Draufsicht auf die Sonnenblende nach Fig. 2,
Fig.4 und 5 jeweils einen Querschnitt durch ein Kulissennutgehäuse,
F i g. 6 und 7 jeweils ein Kulissennutgehäuse,
F i g. 8 ein Sonnenblendengehäuse und
F i g. 9 eine Ansicht eines Sonnenblendenkörpers.
In F i g. 1 ist mit stark ausgezogenen Linien der Sonnenblendenkörper 1, der in bekannter Weise
gepolstert ausgebildet ist oder überwiegend aus einem relativ weichen Polstermaterial besteht, in seiner
Nichtgebrauchslage gezeigt, in der er sich oberhalb der Frontscheibe 2 und unterhalb des Fahrzeugdaches 3
befindet Der Sonnenblendenkörper 1 ist jeweils über einen an seinen beiden Stirnenden befindlichen
Kniehebel aus seiner Nichtgebrauchslage in eine einen Blendschutz bietende Gebrauchslage verschiebbar. Der
Kniehebel besitzt ein äußeres an einem Lagerbock 4 angelenktes Drehgelenk 5, ein mittleres Kniegelenk 6
und ein zweites äußeres verschiebbares Gelenk 7. Ein Hebelarm des Kniehebels wird durch den Sonnenblendenkörper
1 selbst und der zweite Hebelarm durch eine einendig an dem Sonnenblendenkörper 1 angelenkte
Lasche 8 gebildet, welche aus einem Flacheisenabschnitt gebildet sein kann. Das äußere verschiebbare Gelenk 7
greift mit einem Gelenkzapfen in eine Zwangsführung ein, die etwa parallel zu den Stirnkanten des
Sonnenblendenkörpers 1 ausgerichtet ist, wenn sich dieser in Nichtgebrauchslage befindet. Wie F i g. 1 zeigt,
ist die Strecke zwischen den Gelenkstellen 6, 7 und 6,5 etwa gleich groß und das Kniegelenk 6 wird vom
Sonnenblendenkörper 1 in Richtung auf die Frontscheibe 2 überragt, und zwar mit einer Strecke, die größer als
die halbe Breite des Sonnenblendenkörpers 1 ist. In F i g. 1 stellt die gestrichelte Linie 9 die vom
Sonnenblendenkörper 1 verdeckte Zwangsführung für das äußere verschiebbare Gelenk 7 dar. Aus der
schematischen Prinzipzeichnung nach F i g. 1 ist die Funktionsweise der Sonnenblende besonders deutlich
zu erkennen. Wird also auf den Sonnenblendenkörper 1 eine Kraft in Pfeilrichtung auf seine hintere Längskante
10 ausgeübt, so schwenkt die vordere Längskante 11 aufgrund der Gelenkstellen 5,6 sogleich nach unten aus.
Aufgrund der besonderen Anordnung der Gelenkstellen 5 bis 7 legt die vordere Längskante 11 einen wesentlich
größeren Weg zurück als die Hinterkante 10. Bei der Prinzipzeichnung nach F i g. 1 ist das Verhältnis etwa
3 :1. Wird also der Sonnenblendenkörper 1 an der hinteren Längskante 10 um etwa 1 cm nach vorne
geschoben, so bewegt sich die vordere Längskante 11 gleichzeitig um etwa 3 cm nach unten, so daß
augenblicklich ein Blendschutz gegeben ist. Die vordere Längskante 11 des Sonnenblendenkörpers 1 wird bei
geradliniger Zwangsführung gemäß der gestrichelten Linie 9 zunächst ebenfalls geradlinig nach unten bewegt.
Erst nach dem Überschreiten des etwa halben möglichen Bewegungshubes des Gelenkes 7 in der
Zwangsführung erfolgt eine Richtungsänderung der vorderen Längskante 11, und zwar wie es Fig. 1
deutlich zeigt, bogenförmig in Richtung auf die Frontscheibe 2. Der unterschiedliche Neigungswinkel
der Frontscheibe 2 und der strichpunktiert angedeuteten Frontscheibe 2' gegenüber dem Fahrzeugdach 3
kann, wie die Zeichnung zeigt, ohne weiteres ausgeglichen werden; denn wenn auch in Fig. 1 nur drei
mögliche Positionslagen des Sonnenblendenkörpers 1 gezeigt sind, so wird doch deutlich, daß eine wesentlich
größere Anzahl von Positionslagen möglich sind. Selbstverständlich läßt sich eine Abwandlung der
Bewegungsbahn des Sonnenblendenkörpers 1 in einfacher Weise durch Verlagerung einer oder mehrerer der
Gelenkstellen 5 bis 7 oder auch durch unterschiedliche Ausrichtung der Zwangsführung erzielen, so daß die
Sonnenblende für praktisch alle Fahrzeugtypen verwendbar ist.
Während F i g. 1 mehr das Funktionsschema der Sonnenblende verdeutlicht, zeigen die F i g. 2 bis 5
insbesondere konstruktive Einzelheiten der Sonnenblende. Diese besteht nun aus* einem Sonnenblendenkörper
1, der unterhalb der Dachkonstruktion bzw. unterhalb des Fahrzeugdaches 3 angeordnet ist, wobei
seine vordere Längskante 11 der Frontscheibe 2 bzw. 2'
benachbart ist. Das äußere verschiebbare Gelenk 7 besteht aus einem in eine Kulissennut 12 eingreifenden
Zapfen 13, der einstückig mit einem am Sonnenblendenkörper 1 angeordneten Lagerbock 13' ausgebildet ist,
wobei die Kulissennut 12 als Gleitbahn für den Zapfen 13 dient. Die den zweiten Hebelarm des Kniehebels
bildende Lasche 8 ist hier als U-förmige Achse 14 aus Rundmaterial, insbesondere Stahl ausgebildet. Der
Achsschenkel 15 der Achse 14 greift in den an der Dachkonstruktion befestigten Lagerbock 4 ein, während
der länger ausgebildete Achsschenkel 16 in den Sonnenblendenkörper 1 bzw. eine darin angeordnete
Rastfeder 17 eingreift. Der Achsschenkel 16 hat im Bereich der Rastfeder mehrere Abflachungen (nicht
gezeigt), so daß der Sonnenblendenkörper 1 in verschiedenen Schiebelagen durch die Rastfeder 17
gehaltert wird. Die freie Beweglichkeit des Sonnenblendenkörpers wird durch die Achse 14 nicht behindert, und
zwar weil der Sonnenblendkörper 1 an seinen Stirnenden jeweils eine etwa bei 18 endende Querschnittsverjüngung
besitzt, die durch eine Aussparung 19 und von dieser zur vorderen und hinteren Längskante verlaufende Abschrägungen gebildet wird.
Der Achsschenkel 15 bildet das äußere Drehgelenk 5 und der Achsschenkel 16 der Achse 14 bildet das
Kniegelenk 6.
Die Kuiissennut 12 ist durch die Öffnung eines
länglichen, im Querschnitt U-förmigen Gehäuses 20 gebildet. Die Seitenwände des Gehäuses 20 weisen
mehrere in Gehäuselängsrichtung verlaufende widerhakenförmige Zähne 21 auf. Damit ist das Gehäuse
dübeiförmig ausgebildet und kann ratschenartig in einen entsprechenden Durchbruch in der Fahrzeugkarosserie
eingeführt werden. Durch die Ausbildung mehrerer Zähne 21 ist eine Anpassung an etwaige unterschiedliche
Belagsdicken möglich. Die Verwendung des Gehäuses 20 setzt eine versenkte Anordnung des
Sonnenblendenkörpers 1 in einer Ausnehmung 22 unterhalb des Fahrzeugdaches 3 sowie senkrecht zur
Sonnenblendenkörperebene verlaufende Ausnehmungswandungen im Bereich der Stirnenden des
Sonnenblendenkörpers voraus. In Fällen, in denen keine Ausnehmungen 22 gegeben sind, ist es zweckmäßig, ein
Gehäuse 20 einzusetzen, das gemäß Fig.5 einen Materialansatz 23 an einer Gehäusewand aufweist. Das
Gehäuse kann mit beide Gehäusewände und auch den Materialansatz durchdringende Durchgangsbohrungen
für Befestigungsschrauben versehen sein.
Es kann im Regelfall davon ausgegangen werden, daß der Sonnenblendenkörper an seinen beiden Stirnenden
kniehebelartig angelenkt ist und daß er für verschiedene Schiebelagen Raststellen besitzt. Nach den F i g. 2 und 3
werden die Raststellen durch den Achsschenkel 16 der Achse 14 in Verbindung mit der Rastfeder 17 gebildet.
Eine andere zweckmäßige Lösung ist in F i g. 7 gezeigt. Dabei verläuft die untere Wand 24 des Gehäuses 20 in
Längsrichtung sinuskurvenförmig, so daß Wellenberge 25 und Wellentäler 26 entstehen. Der Abstand zwischen
den Wellenbergen 25 zur gegenüberliegenden Innenseite der oberen Wand 27 ist so bemessen, daß der Zapfen
13 jeweils eine gewisse Hemmung überwinden muß, um in das nächste Wellental 26 zu gelangen. Die Hemmung
ist einerseits groß genug, um eine selbsttätige Verstellung des Sonnenblendenkörpers 1 auszuschließen,
andererseits aber wieder nicht so groß, daß ein Verschieben des Sonnenblendenkörpers von Hand
besonders erschwert wild. Eine zweckmäßige Ergänzung der Rasteinrichtung besteht in der Anordnung
eines Metallstreifens 28 innerhalb der Kulissennut 12, die gegen die Kraft von Druckfedern 29 in Richtung der
oberen Wand 27 bewegbar ist, wenn der Zapfen 13 über einen Wellenberg 25 verschoben wird.
F i g. 6 zeigt ein Kulissengehäuse 20 mit winkelförmigem Querschnittsprofil, wobei in dem Winkelschenkel
30 die hier bogenförmig ausgebildete Kulissennut 12 vorgesehen ist und wobei der Winkelschenkel 31 zur
Befestigung an der Fahrzeugkarosserie dient.
Eine weitere Ausführungsform zeigt F i g. 8. Hier sind zwei Sonnenblendenkörper 1 in muldenförmiger
Aussparungen 32 eines Lagergehäuses 32 aufgenommen. Das Lagergehäuse besitzt die Sonderheit, daß die
hier nicht gezeigten Lagerböcke 4 sowie die Kulissennuten 12 einstückig mit dem Lagergehäuse ausgebildet
sind. Das Lagergehäuse 33 kann mit Sonnenblendenkörpern 1 bestückt bereits beim Hersteller vormontieri
werden und läßt sich komplett ohne besonderer Montageaufwand in ein Fahrzeug einbauen.
Nach Fig.9 hat der Sonnenblendenkörper 1 aus seinen Stirnenden heraustretende Zapfen 13, die in eine
Gleitbahn, insbesondere Kulissennut 12 einsetzbar sind Die Lasche 8 ist hier einstückig mit einem Lageransatz
34 und einem Befestigungsansatz 35 ausgebildet, wobei die Verbindung über Filmscharniere 36 gebildet ist. Der
Lageransatz 34 ist am Fahrzeugdach 3 zu befestigen während der Befestigungsansatz 35 an den Sonnenblendenkörper
1 angeschlossen wird.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (19)
1. Einrichtung zum Überführen des Sonnenblendenkörpers einer Sonnenblende für Fahrzeuge von
einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage, dadurch gekennzeichnet, daß beim Überführen
ein hinteres Führungselement den Sonnenblendenkörper (1) in einer Gleitbahn mit der
Hinterkante (10) nach vorne und ein vorderes Führungselement die Vorderkante (11) des Sonnenblendenkörpers
(1) gleichzeitig nach unten bewegt
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sonnenblendenkörper (1) mit seiner Vorderkante (11) geradlinig nach unten und
mit seiner Hinterkante (10) etwa senkrecht hierzu nach vorne bewegt wird.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sonnenblendenkörper (1) mil seiner Vorderkante (11) zunächst geradlinig nach
unten und dann bogenförmig in Richtung auf die Frontscheibe (2) bewegt wird.
4. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sonnenblendenkörper (1) in einem Hebel-Kulissenführungssystem bewegt wird.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Führungselement als
Kniehebel ausgebildet ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hebelarm des Kniehebels aus dem
Sonnenblendenkörper (1) und der andere Hebelarm aus einer einendig daran angelenkten Lasche (8)
besteht.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitbahn als Kulissennut (12) und
das hintere Führungselement als in die Kulissennut (12) eingreifender Zapfen (13) ausgebildet ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (8) aus einem jeweils an den
Stirnenden des Sonnenb'.endenkörpe.-s (1) angelenkten Flachstahlabschnitt besteht.
9. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (8) aus einer U-förmig
ausgebildeten Achse (14) aus Rundmaterial besteht, von der ein Achsschenkel (16) am Sonnenblendenkörper
(1) und der andere Achsschenkel (15) an einem Lagerbock (4) angeordnet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Achsschenkel (16) in eine im Sonnenblendenkörper (1) eingelagerte Rastfeder
(17) eingreift.
11. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lasche (8) aus Kunststoff besteht und jeweils über ein Filmscharnier (36) einstückig
mit einem Lageransatz (34) und einem an der Rückseite des Sonnenblendenkörpers (1) angeordneten
Befestigungsansatz (35) ausgebildet ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulissennut (12) über ihre Länge verteilte, die Verschiebung des Führungszapfens
erschwerende Verengungen aufweist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der gegenüberliegenden
Nutwandungen (24, 27) sinuskurvenförmig ausgebildet ist, wobei die Wellenberge (25) die
Nutverengungen und die Wellentäler (26) Raststellen für den Führungszapfen (13) bilden.
14. Einrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß eine der Nutwandungen (24,27) der Kulissennut (12) in Richtung auf die
gegenüberliegende Nutwandung federbelastet ausgebildet ist
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die federbelastete Nutwandung ein separates, aus einem Blech- oder Kunststoffstreifen
(28) bestehendes Bauteil ist, welches in der .Kulissennut (12) angeordnet und durch Druckfedern
(29) belastet ist, wobei der Blech- oder Kunststoffstreifen freigeschnittene und nach außen gestellte
Federzungen zum Aufsetzen der Druckfedern (29) besitzt
16. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch
ein im Querschnitt U-förmiges Gehäuse (20), dessen Öffnung die Kulissennut (12) bildet
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet daß an der Außenseite eines der
Gehäuseschenkel ein durchlaufender oder unterbrochener Materialansatz (23) mit Durchgangsbohrungen
für Befestigungsschrauben angeformt ist
18. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) als Dübel
ausgebildet ist, wobei die Außenseiten der Gehäuseschenkel zumindest einen, vorzugsweise mehrere
sich in Gehäuselängsrichtung parallel nebeneinander erstreckende, widerhakenförmig ausgebildete
Zahnvorsprünge (21) aufweisen.
19. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch
ein Lagergehäuse (33), das einstückig mit Kulissennuten (12) sowie mit angeformten Lagerböckchen
(4) zur Aufnahme der Drehgelenke (5) an den freien Enden der Laschen (8) ausgebildet ist und Vertiefungen
(32) für die Aufnahme von Sonnenblendenkörpern (1) aufweist.
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