DE2711977C2 - Gastrointestinaler Schlauch - Google Patents

Gastrointestinaler Schlauch

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DE2711977C2
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
    • A61M25/10Balloon catheters

Description

gekennzeichnet durch eine aufblasbare proximale Manschette (30) mit einem Kanal (26) zum Aufblasen und Entleeren der Manschette, zur Festlegung der Lage des perkutan einzuführenden Schlauchs im Körper des Patienten und zur Abdichtung des Einschnitts an der Innenfläche des Magens (40).
Die Erfindung bezieht sich auf einen gastrointestinalen Schlauch gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs, der dazu geeignet ist, den Darm in Form knickfreier Schleifen in seiner Lage zu halten und den Magen und den Darm auf unabhängig voneinander regelbare Weise zu dekomprimieren.
Bei jedem chirurgischen Eingriff, bei der der Verdauungskanal, insbesondere der Darm, unterbrochen wird, ist es erforderlich, das Entstehen von Adhäsionen bzw. Verwachsungen zu vermeiden. Zwar ist es nach jedem solchen chirurgischen Eingriff sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, das Entstehen von Adhäsionen, d. h. neuen Verwachsungen, in der Umgebung des Darms zu verhindern, doch kann ein Versagen in dieser Richtung zu schweren postoperativen Komplikationen führen, z. B. zu Darmverschlüssen, die dadurch herbeigeführt werden, daß sich Adhäsionen im Bereich stark gekrümmter Darmabschnitte bilden und im Darmkanal Falten entstehen. In den meisten Fällen machen Komplikationen dieser Art weitere chirurgische Eingriffe erforderlich, die ihrerseits wieder zur Entstehung weiterer Adhäsionen führen können, wodurch sich der Zustand des Patienten entsprechend verschlimmert.
Um das Entstehen solcher Schwierigkeiten als Folge von Adhäsionen zu verhindern, kann der Chirurg in den Darm einen flexiblen Schlauch einlegen, um zu gewährleisten, daß der Darm nur schwach gekrümmte Abschnitte bildet, während im Verlauf des Heilungsprozesses die Adhäsionen entstehen. Dieses Verfahren zum Festlegen des Darms ist unter der englischen Bezeichnung »intestinal stent plication« ζ. B. in der Arbeit »Long Tube Gastrostomy With Internal Intestinal Splinting in Inflammatory Disease of the Small Intestine« von G. Bruce Thow, M. D., in »Diseases of the Colon and Rectum«, Bd. 15, Nr. 1, Januar-Februar 1972, Herausgeber J. P. Lippincott Company, USA, beschrieben worden.
Solche Schläuche werden gewöhnlich entweder auf chirurgischem Wege eingelegt, oder sie werden vom Nasenkanal aus über den Magen in den Darm eingeführt. Hierbei wird das erstere Verfahren bevorzugt, da das Einführen des Schlauchs über Nase und Magen für den Patienten äußerst unangenehm ist Beim Gebrauch von in den Darm einzuführenden Schläuchen ergeben" sich verschiedene Probleme. Beispielsweise ist es häufig erforderlich. Fluide aus dem Magen und dem Darm sowohl während der Operation als auch danach abzuziehen, d.h. den Druck im Magen und im Darm herabzusetzen. Ferner ist es häufig erwünscht, den Druck im Magen und im Darm unabhängig zu verringern und hierbei die Möglichkeit zur genauen Druckregelung zu haben. Dies läßt sich bei den typischen bis jetzt gebräuchlichen Schläuchen zum Einführen in den Darm nur schwer erreichen, denn sie ermöglichen es nur, den Druck entweder im Magen oder im Darm zu senken, oder sie weisen nur ein einziges Lumen bzw. einen einzigen Kanal auf, der sowohl mit dem Magen als auch mit dem Darm in Verbindung steht Außerdem müssen perkutan eingeführte Schläuche fest in ihrer Lage gehalten werden,- der Einschnitt muß geschlossen werden, und es muß eine gute Abdichtung zwischen dem Schlauch und dem Gewebe gewährleistet sein, und zwar während der Zeit von 5 bis 20 Tagen, während welcher der Schlauch gegebenenfalls im Körper des Patienten verbleiben muß. Eine wirksame Abdichtung ist erforderlich, um das Eindringen von Bakterien in die Wunde und das Entweichen von Magensäften zu verhindern. Die Bedeutung einer solchen wirksamen Abdichtung an dieser Stelle wird ersichtlich, wenn man sich die hohe Gefahr von Infektionen und Gewebeschädigungen vergegenwärtigt, die bei einer Berührung mit Verdauungsflüssigkeiten gegeben ist, wenn ein Mageneinschnitt angelegt worden ist, der während einer längeren Zeit offengehalten werden muß. Noch größere Gefahren ergeben sich, wenn innere Leckverluste zwischen dem Magen und der Bauchhöhle auftreten. Wird der Schlauch teilweise zurückgezogen, ist es ferner schwierig oder sogar unmöglich, den Schlauch wieder in seine ursprüngliche Lage zu bringen, und die Gefahr des Auftretens von Schwierigkeiten als Folge von Adhäsionen vergrößert sich erhc-blich. Bis jetzt verwendet man in solchen Fällen eine zusammenziehbare ringförmige Naht zur Abdichtung des Einschnitts am Umfang des Schlauchs in Verbindung mit einer Naht, durch die der Schlauch in seiner Lage gehalten wird; hierbei handelt es sich jedoch bestenfalls um eine Behelfslösung.
Aus den DE-OS 24 23 160 und 24 54 589 sowie den US-PS 24 98 692 und 28 54 982 sind bereits gastrointestinale Schläuche bekannt, die aufblasbare Manschetten aufweisen und welche durchwegs über den Nasenkanal bzw. den Schlund in den Magen-Darm-Trakt eingeführt werden.
So beschreibt die DE-OS 24 54 589 einen Ballonkatheter zur Entnahme von Pankreas- und Magensaft mit zwei im Abstand voneinander am Katheterrohr angeordnete Fixierballons, die jeweils mit einem Luftkanal verbunden sind, welcher im Katheterrohr zwei separate Kanäle unterschiedlicher Länge aufweist, so daß es möglich wird, aufgrund der Fixierballons getrennt voneinander Pankreassaft und Magensekret zu entnehmen.
Aus der US-PS 28 54 982 ist eine über die Nase einzuführende Sonde bekannt, welche für die Behandlung der Speiseröhre geeignet ist. Diese schlauchförmige Sonde umfaßt an ihrem distalen Ende zwei unabhängig voneinander aufblasbare Manschetten, von
denen die eine im Magen und die andere in der Speiseröhre zu liegen kommt und mit denen die Sonde an der Übergangsstelle zwischen Magen und Speiseröhre festgelegt wird. An ihrem proximalen Ende weist diese Sonde eine verschiebbare aufblasbare Manschette auf, mit der das außerhalb des Körpers liegende Sondenende am Naseneingang des Patienten festgelegt wird. Eine solche, über den Nasenkanal einzuführende Sonde ist für den Patienten äußerst unangenehm und daher nicht dazu geeignet, während längerer Zeitdauer an Ort und Stelle zu verbleiben, namentlich während einer längeren Heilungsdauer nach der Durchführung von Operationen im Magen-Darm-Bereich.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, einen gastrointestinalen Schlauch zu schaffen, der über eine Magenfistel perkutan eingeführt werden kann und der sich leicht nach unten in den Dünndarm vorschieben läßt, um den Darm in der gewünschten Lage zu halten und gleichzeitig eine unabhängige regelbare Drucksenkung im Magen und/oder Dünndarm zu ermöglichen und der es ermöglicht, die Lage des Schlauchs im Körper des Patienten festzulegen und gleichzeitig die Gefahr einer Infektion erheblich zu verringern.
Diese Aufgabe wird nun gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des gastrointestinalen Schlauchs gemäß Patentanspruch.
Das wesentliche Merkmal des erfindungsgemäßen gastrointestinalen Schlauchs besteht in einer aufblasbaren proximalen Manschette mit einem Kanal zum Aufblasen und zum Entleeren der Manschette, die die Lage des perkutan einzuführenden Schlauchs im Körper des Patienten festlegt und den Einschnitt an der Innenfläche des Magens abdichtet. Diese erfindungsgemäße Lehre wird durch die oben angesprochenen Druckschriften weder vorweggenommen noch nahegelegt, zumal diese keine perkutan einzuführenden gastrointestinalen Schläuche offenbaren und auch keinerlei Anregung dafür geben, die Abdichtung des Einschnitts in der Magenwand mit Hilfe einer an dem gastrointestinalen Schlauch angeordneten aufblasbaren proximalen Manschette zu bewirken.
Der erfindungsgemäße gastrointestinale Schlauch umfaßt ein langgestrecktes flexibles Element aus einem Elastomermaterial mit zwei Dekompressionskanälen und zwei aufblasbaren Manschetten. Der eine Dekompressionskanal erstreckt sich vom proximalen Ende, d. h. dem außerhalb des Körpers des Patienten verbleibenden Ende aus über die ganze Länge des Schlauchs und ist am vom proximalen Ende abgewandten distalen Ende oder in seiner Nähe offen, um eine Dekompression der unteren Teile des Darms zu ermöglichen. Der andere Dekompressionskanal erstreckt sich vom proximalen Ende aus bis zum Inneren des Magens, wo er mündet, um eine Dekompression des Magens zu ermöglichen. Nahe dem distalen Ende des Schlauchs oder in seiner Nähe ist eine aufblasbare Manschette angeordnet, die vorzugsweise aufgeblasen wird, während der Chirurg den Schlauch einführt, um die Bewegung des distalen Schlauchendes vom Magen aus nach unten in den Dünndarm hinein zu erleichtern. Die aufblasbare obere Manschette ist auf dem Schlauch so angeordnet, daß sie sich nach dem Einführen des Schlauchs im Magen befindet und auf der Innenseite des Einschnitts an der Magenwand anliegt, um zur Abdichtung des Einschnitts beizutragen und ein unbeabsichtigtes teilweises Herausziehen des Schlauchs zu verhindern. Ferner weist der Schlauch zwei unabhängig voneinander benutzbare, zum Aufblasen und Entleeren dienende Kanäle auf, von denen sich je einer vom proximalen Ende des Schlauchs zu der zugehörigen aufblasbaren Manschette erstreckt. Weiterhin ist der erfindungsgemäße gastrointestinale Schlauch vorzugsweise mit einem geformten Endabschnitt versehen, der zuverlässig mit dem proximalen Ende des Schlauchs verbunden ist und die verschiedenen Kanäle unabhängig voneinander zugänglich macht -3ei dem Schlauch nach der Erfindung kann jeder Kanal mit einem Regelventil versehen sein, das vorzugsweise mit dem geformten Endabschnitt vereinigt ist
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert Es is zeigt
F i g. 1 einen teilweise als Seitenansicht gezeichneten Längsschnitt einer bevorzugten Ausführungsform eines perkutan einzuführenden gastrointestinalen Schlauchs, bei dem beide Manschetten aufgeblasen sind; Fig.2 einen vergrößerten Querschnitt längs der Linie 2-2 in F i g. 1;
Fig.3 einen vergrößerten Querschnitt längs der Linie 3-3 in F i g. 1;
Fig.4 einen etwas vergrößerten Querschnitt längs der Linie 4-4 in F i g. 1;
F i g. 5 eine Darstellung des Magens und Darms eines Patienten zur Veranschaulichung der Gebrauchslage des perkutan eingeführten gastrointestinalen Schlauchs; und ·'-'
Fig.6 einen Längsschnitt der oberen Manschette einer zweiten Ausführungsform eines perkutan einzuführenden gastrointestinalen Schlauchs, bei dem die aufblasbare obere Manschette verschiebbar gelagert ist Zu dem in F i g. 1 dargestellten perkutan einzuführenden gastrointestinalen Schlauch 10 gehört ein langgestrecktes, glatte Oberflächen aufweisendes Schlauchelement 16 aus einem weichen, flexiblen Elastomermaterial, das mit einem Kopfstück 38 versehen ist. Der Schlauch 10 muß einer gründlichen Reinigung und Sterilisation standhalten, und er darf nicht zu einer bemerkbaren Reizung menschlichen Körpergewebes führen, wenn er während einer Zeit von mehreren Wochen damit in Berührung bleibt. Um diese Verträglichkeit zu gewährleisten, kann man den Schlauch 10 aus einem Basiselastomer herstellen, das mit dem Körpergewebe verträglich ist oder man kann einen Schlauch mit einem solchen Material überziehen. Zu den geeigneten Elastomermaterialien, die das Körpergewebe nicht schädigen, wenn schädliche Zusatzstoffe vermieden werden, gehören vulkanisierter Kautschuk, Silikonkautschuk, Butylkautschuk, Naturkautschuk, Butadien-Styrol-Copolymere und dergleichen. Diese Basiselastomere sind nur als Beispiele genannt worden.
Der Schlauch 10 kann z. B. auch aus einem mit Silikonkautschuk überzogenen Elastomer hergestellt werden, wie es in der US-PS 34 34 869 beschrieben ist
Gemäß Fig. 1 gehören zu dem Schlauch 10 zwei Hauptteile, und zwar ein oberer proximaler Teil 12, der während des Gebrauchs außerhalb des Körpers des Patienten verbleibt, und ein unterer distaler Teil 14, der sich nach dem Einführen im Körper des Patienten befindet. In Fig. 1 bezeichnet die Linie A-A annähernd die Lage des Einschnittes gegenüber dem Schlauch 10, wenn der Schlauch seine Gebrauchslage einnimmt, und damit auch die Trennlinie zwischen dem proximalen Teil 12 und dem distalen Teil 14. Die beiden Teile 12 und 14 des Schlauchs 10 besitzen vorzugsweise einen Außendurchmesser von etwa 0,64 cm. ledoch sind die genauen
Abmessungen des Schlauchs für die Erfindung als solche ohne Bedeutung; es ist lediglich erforderlich, daß sich der distale Teil 14 leicht in den Darmkanal einführen läßt.
Bei jedem chirurgischen Eingriff, der dazu dient, den r, Darm in die gewünschte Schleife zu legen oder eine Dekompression des Magens und/oder des Darms herbeizuführen, wird der distale Teil 14 des Schlauchs 10 nach entsprechender Reinigung und Sterilisation auf chirurgischem Wege in der aus Fig.5 ersichtlichen Weise in den Magen 40 des Patienten eingeführt und dann nach unten im Darm 44 vorgeschoben. Das Vorhandensein des langgestreckten distalen Teils 14 aus einem Elastomermaterial gewährleistet, daß der Darm 44 während des Heiligungsprozesses seine Lage beibehält, in der er gleichmäßig gekrümmte Windungen bildet. Während sich der Patient erholt, können daher etwa entstehende Adhäsisonen nicht zu einem Verschluß oder einer Einschnürung des Darmkanals führen, da der Darm 44 keine scharf gekrümmten Abschnitte oder Knickstellen aufweist. Ferner ist zu bemerken, daß man den Schlauch 10 noch weiter vorschieben könnte, um das Colon 48 in die gewünschte Lage zu bringen und/oder eine Druckentlastung herbeizuführen.
Um eine Dekompression des Magens und/oder des Darms zu ermöglichen, weist der Schlauch 10 zwei Dekompressionskanäle auf, und zwar gemäß Fig. 1, 2 und 3 einen Magendekompressionskanal 22, der sich durch den proximalen Teil 14 erstreckt und gemäß F i g. 4 im Magen 40 mündet, sowie einen Darmdekompressionskanal 24, der gemäß F i g. 1 bis 4 über die ganze Länge des Schlauchs 10 verläuft und am distalen Ende 18 oder in dessen Nähe mündet. Genauer gesagt, bildet der Magendekompressionskanal 22 eine unabhängig steuerbare Strömungsverbindung zwischen der distalen öffnung 50 des Magendekompressionskanals, die sich im Magen 40 des Patienten befindet wenn der Schlauch 10 seine Gebrauchslage einnimmt, und der proximalen Öffnung 52 des Magendekompressionskanals am proximalen Ende 20 des Schlauchs 10. Diese Verbindung ermöglicht das Abziehen oder Zuführen von Flüssigkeiten und Gasen bezüglich des Magens des Patienten zum Zwecke der Entlastung des Magens 40, derart, daß auf die Magenwand 42 gemäß F i g. 5 kein übermäßiger Druck ausgeübt wird. Dies ist besonders dann wichtig, wenn in der Magenwand 42 ein Einschnitt angelegt worden ist, denn ein zu hoher Druck kann zu einem postoperativen Aufreißen oder erneuten öffnen des Einschnitts führen. Wenn überschüssige Gase und Flüssigkeiten aus dem Magen 40 abgeleitet werden, können sie außerdem nicht zu einer Beanspruchung des distalen Teils des Verdauungskanals führen.
Entsprechend bildet der Darmdekompressionskanal eine Strömungsverbindung zwischen der distalen Öffnung 54 des Darmdekompressionskanals am distalen Ende 18 des Schlauchs 10 und der proximalen öffnung des Darmdekompressionskanals am proximalen Ende 20 des Schlauchs. Der Darmdekompressionskanal dient in erster Linie zum Abziehen von Flüssigkeiten und Gasen, d. h. zur Druckentlastung des Darms 44 f>o und/oder des Colons 48. Eine solche Druckentlastung des Darms erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn der Chirurg den Schlauch 10 vom Magen 40 des Patienten aus in den Darm 44 einführt, denn der vor dem distalen Ende 18 herrschende, etwas niedrigere Druck b"i trägt dazu bei, den Schlauch durch den Darmkanal hindurchzuziehen.
Gemäß F i g. 2,3 und 4 haben die Dekompressionskanäle eine ovale Querschnittsform mit einer Breite von etwa 2,5 mm. Jedoch kommt es bezüglich der Erfindung nicht auf die genaue Größe und Form der Dekompressionskanäle wie auch der noch zu beschreibenden Kanäle zum Aufblasen und Entleeren der Manschetten an. Große und Form sämtlicher Kanäle können sich innerhalb gewisser Grenzen nach den Gegebenheiten bei der Herstellung und den Werkstoffeigenschaften richten; es kommt in erster Linie darauf an, daß die erforderlichen Strömungsverbindungen zur Verfugung stehen. In jedem Fall ist zu beachten, daß bei einer Verkleinerung der Kanalquerschnitte die Gefahr besteht, daß sich die Kanäle schließen, wenn der Schlauch im Körper des Patienten so angeordnet wird, daß er Schleifen bildet.
Ein besonderer Vorteil des Schlauchs 10 besteht darin, daß gesonderte und unabhängige voneinander steuerbare Einrichtungen zum Dekomprimieren des Magens 40 und des Darms 44 vorhanden sind. Hierdurch ist es dem Chirurgen möglich, nach Bedarf geeignete Entlastungsmaßnahmen durchzuführen. Hierin besteht eine bedeutende Verbesserung im Vergleich zu den bis jetzt bekannten gastrointestinalen Schläuchen mit nur einem Kanal, der sowohl mit dem Magen als auch mit dem Dünndarm bzw. dem Colon in Verbindung steht. Diese bekannten Schläuche ermöglichen es dem Chirurgen nicht, die Dekompression des Magens bzw. des Darms nach Bedarf zu regeln, und häufig ergeben sich Schwierigkeiten infolge von Undichtigkeiten sowie bezüglich einer ausreichenden Dekompression des Magens und/oder des Darms.
Zu den Fällen, in denen eine Unabhängigkeit zwischen dem Magendekompressionskanal 22 und dem Darmdekompressionskanal 24 von großer Bedeutung ist, gehören diejenigen, in welchen es erforderlich ist, den unteren Verdauungskanal zu dekomprimieren bzw. zu drainieren, und wenn sich ein Teil des Darmdekompressionskanals zusetzt.
Im ersteren Fall, z. B. bei einer Darmanastomose, bei der ein Teil des Darms entfernt wird und die beiden Enden wieder miteinander vereinigt werden, ist es sehr wichtig, daß alle Fluide aus dem Bereich abgeleitet werden, in dem sich die Verbindungsstelle befindet. Wird dieser Bereich nicht einwandfrei drainiert und treten Undichtigkeiten auf, können sich schwerwiegende Komplikationen einstellen. Wenn jedoch der Kanal zum Dekomprimieren des Bereichs der Verbindungsstelle ebenfalls im Magen mündet, können Fluide aus diesem Bereich in einem gewissen Ausmaß in den Magen gelangen, was in jedem Fall unerwünscht ist
Im letzteren Fall, d. h. wenn sich der Darmdekompressionskanal zusetzt, ist es nicht mehr möglich, einen Über- oder Unterdruck zur Wirkung zu bringen oder den Kanal auch nur durchzuspülen, ohne den Magen zu beschädigen, denn der Dekompressionskanal mündet ebenfalls im Magen. Aus den vorstehenden Darlegungen we.rden einige der Vorteile des gastrointestinalen Schlauchs nach der Erfindung ersichtlich.
Der distale Teil 14 des Schlauchs 10 ist mit zwei ortsfesten, dünnwandigen aufblasbaren Manschetten versehen, und zwar der oberen Manschette 30 und der unteren Manschette 32. Die aufblasbare obere Manschette 30 ist nahe dem proximalen Teil 12 angebracht und wird normalerweise aufgeblasen, nachdem der Schlauch in den Körper des Patienten eingeführt und in seine Gebrauchslage gebracht worden ist Nach dem Aufblasen liegt die obere Manschette 30 gemäß Fi g. 5 an der Innenfläche der Magenwand 42 im Bereich des
Einschnitts an und erfüllt mehrere Aufgaben, während der Schlauch längere Zeit hindurch im Körper des Patienten verbleibt. Erstens dient die aufblasbare obere Manschette 30 des Schlauchs dazu, den Schlauch in seiner Lage zu halten und ein unbeabsichtigtes teilweises Zurückziehen des Schlauchs zu verhindern. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil der Schlauch auf die Dauer von zwei Wochen oder mehr im Körper des Patienten verbleiben muß, bis der Heilungsprozeß so weit fortgeschritten ist, daß sich in einem hinreichenden Ausmaß Adhäsionen gebildet haben, um den Darm in einer Lage zu halten, bei der ein freier Durchgang gewährleistet ist. Zweitens trägt die aufblasbare obere Manschette 30 dazu bei, den Einschnitt abzudichten und das Eindringen von Fluiden aus dem Darm in die Bauchhöhle zu verhindern, das leicht zu Bauchfellentzündung und/oder anderen Komplikationen führen könnte.
Die aufblasbare untere Manschette 32 ist nahe dem distalen Ende 18 des Schlauchs 10 angeordnet und wird vorzugsweise aufgeblasen, nachdem das distale Ende zusammen mit der unteren Manschette durch den Magen 40, den Magenausgang, das Jejunum und das Treitzsche Band hindurch vorgeschoben worden ist. Nachdem die aufblasbare untere Manschette 32 vorzugsweise durch Zuführen von Wasser aufgepumpt worden ist, um einen festen Ballon zu bilden, kann der Chirurg das distale Ende 18 des Schlauchs durch die Darmwand 46 hindurch mit der Hand steuern und es im erforderlichen Ausmaß schnell nach unten führen.
Ein oberer Kanal 26 zum Aufblasen und Entleeren stellt eine Strömungsverbindung zwischen der proximalen öffnung 58 am proximalen Ende 20 des Schlauchs 10 und der aufblasbaren oberen Manschette 30 her, und der Kanal 26 mündet in der Manschette 30 in einer öffnung 60. Entsprechend stellt ein zum Aufblasen und Entleeren dienender Kanal 28 eine Strömungsverbindung zwischen der proximalen Öffnung 62 am proximalen Ende 20 des Schlauchs und der aufblasbaren unteren Manschette 32 her, und der Kanal mündet in der Manschette 32 in einer öffnung 64. Mit Hilfe der Kanäle 26 und 28 kann der Chirurg die Manschetten 30 und 32 unabhängig voneinander aufpumpen bzw. entleeren. Im proximalen Ende 20 sind die zu den Manschetten führenden Kanäle vorzugsweise mit nicht dargestellten Ventilen versehen, damit das Zu- und Abführen der betreffenden Fluide geregelt werden kann. Gegebenenfalls können auch die anderen Kanäle mit Ventilen versehen sein. Der Ausdruck »steuerbarer Kanal« bezeichnet im folgenden einen Kanal, in den ein Ventil oder eine sonstige Einrichtung zum Regeln eines Fluidstroms eingeschaltet ist Die Konstruktion und die Wirkungsweise solcher Ventile sind für die Erfindung ohne Bedeutung; man könnte jedes beliebige bekannte Ventil verwenden, das sich leicht au dem Schlauch 10 anbringen und nach Bedarf öffnen und schließen läßt
Der gastroüitestinale Schlauch kann mit Hilfe verschiedener Verfahren hergestellt werden, z. B. durch Extrudieren oder dergleichen. Vorzugsweise setzt sich der Schlauch 10 aus drei Hauptteilen zusammen, und zwar einem Hülsenabschnitt 34, der vorzugsweise als Strangpreßerzeugnis hergestellt wird, einem Einsatzteil 36, das ebenfalls vorzugsweise durch Extrudieren hergestellt wird, und einem Kopfstück 38, bei dem es sich vorzugsweise um ein Form- oder Spritzteil handelt Gemäß F i g. 1,2 und 3 ist der Hülsenteil 34 im Vergleich mit dem Einsatzteil 36 relativ kurz, und gemäß F i g. 5 erstreckt sich der Hülsenteil durch den angelegten Einschnitt, um im Magen 40 des Patienten zu enden. Der Hülsenteil 34 hat eine langgestreckte rohrförmige Gestalt von vorzugsweise rundem Querschnitt, und er enthält den Magendekompressionskanal 22 sowie den Kanal 26 zum Aufblasen und Entleeren der oberen Manschette 30, der an der Öffnung 60 in der oberen Manschette mündet. Ferner enthält der Hülsenteil 34 gemäß Fig. 2 und 3 den Einsatzteil 36, der in einem zugehörigen Kanal 29 angeordnet ist. Durch den ίο Einsatzteil 36 erstrecken sich der Darmdekompressionskanal 24 und der Kanal 28 zum Aufblasen und Entleeren der unteren Manschette 32, der in letzterer an der öffnung 64 mündet. Normalerweise werden der Hülsenteil 34 und der Einsatzteil 36 durch Extrudieren ι j oder auf andere Weise getrennt hergestellt. Bei dieser getrennten Herstellung werden der Innendurchmesser des den Einsatzteil 36 aufnehmenden Kanals 29 des Hülsenteils 34 und der Außendurchmesser des Einsatzteils 36 so gewählt, daß der genannte Innendurchmesser etwas kleiner ist als der genannte Außendurchmesser. Um die Teile zu vereinigen, wird der Hülsenteil 34 kurzzeitig in ein Lösungsmittel eingetaucht, um ihn zum Aufquellen zu bringen, so daß sich der Durchmesser des Kanals 29 zurr. Aufnehmen des Einsatzteils 36 vergrößert. Dann wird der Einsatzteil in den Kanal 29 eingeführt, woraufhin das Lösungsmittel entfernt wird, um die beiden Teile durch einen Schrumpfsitz miteinander zu verbinden.
Der Einsatzteil 36 hat ebenfalls eine langgestreckte
i<> rohrförmige Gestalt und bildet den Hauptabschnitt des distalen Teils 14 des Schlauchs 10. Durch den Einsatzteil 36 erstrecken sich der Darmdekompressionskanal 24 und der Kanal 28, mittels dessen die untere Manschette 32 nach Bedarf aufgepumpt bzw. entleert werden kann.
$'■> Das Kopfstück 38 wird vorzugsweise mit Hilfe eines Klebstoffs fest mit dem proximalen Ende 35 des Hülsenteils 34 verbunden und dient dazu, die vier beschriebenen Kanäle voneinander getrennt zu halten und sie bequem zugänglich zu machen. Ferner kann das Kopfstück 38 mit nicht dargestellten Ventilen für die verschiedenen Kanäle und/oder Anschlüsse versehen sein, damit sich Verbindungen zu Einrichtungen zum
Aufbringen eines Unter- oder Oberdrucks herstellen lassen. Die Manschetten 30 und 32 werden zweckmäßig
4"' gesondert hergestellt und mit Hilfe eines Klebstoffs mit dem distalen Teil 14 verbunden, nachdem dieser fertiggestellt ist.
Bei einer in F i g. 6 dargestellten zweiten Ausführungsform eines perkutan einzuführenden gastrointesti- >» nalen Schlauchs ist der mit Hilfe eines Lösungsmittels erzeugte Schrumpfsitz zur Herstellung einer festen Verbindung zwischen dem Hülsenteil 34 und dem Einsatzteil 36 durch eine geschmierte Gleitverbindung ersetzt Bei dieser Anordnung ist es möglich, den Hülsenteil 34 längs des Einsatzteils 36 zu verschieben, so daß der Chirurg die Länge des distalen Teils 14 des Schlauchs 10 einstellen- kann. Bei einem typischen Schlauch 10 beträgt die Gesamtlänge etwa 2,74 m, und der distale Teil 14 hat eine Länge von etwa 2,60 m. jedoch kann es nicht in allen Fällen erwünscht sein, einen Schlauch mit einer Länge von 2,60 m während einer längeren Zeit im Körper des Patienten zu belassen, insbesondere dann, wenn das distale Ende 18 nicht vollständig in den Darm 44 eingeführt worden ist, so daß ein erheblicher Teil im gewendelten Zustand im Magen 40 verbleibt
Um einen Gleitsitz zwischen dem Hülsenteil 34 und dem Einsatzteil 36 zu schaffen, kann man entweder den
Durchmesser des Kanals 29 zum Aufnehmen des Einsatzteils vergrößern oder den Außendurchmesser des Einsatzteils verkleinern oder beide Maßnahmen kombinieren. Ferner ordnet man einen Schmierfilm 45 zwischen der Innenfläche 51 des Kanals 29 und der Außenfläche 53 des Einsatzteils 36 an. Als Schmierstoff ist ein Silikonfluid mit einer geringen oder mäßigen Viskosität geeignet. Um das Entweichen des Schmierstoffs zu verhindern, werden O-Ringe 59 verwendet, mittels welcher beide Enden des den Einsatzteil aufnehmenden Kanals 29 abgedichtet werden.
K)
Gemäß Fig.6 würde sich der Einsatzteil vollständig durch den Hülsenteil 34 erstrecken, und man könnte zwei getrennte Kopfstücke verwenden, um die verschiedenen Kanäle getrennt zugänglich zu machen. Hierbei würde ein Kopfstück 41 auf denjenigen Abschnitt des Einsatzteils 36 aufgesetzt sein, der über das proximale Ende des Hülsenteils 34 hinausragt, und ein zweites Kopfstück 39 würde auf einer Verlängerung des proximalen Endes des Hülsenteils 34 angeordnet sein.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Gastrointestinaler Schlauch aus Elastomermaterial mit
    a) einem MagendekompressionskanaL dessen distale Öffnung sich im Magen des Patienten befindet, wenn der Schlauch seine Gebrauchslage im Körper des Patienten einnimmt,
    b) einem Darmdekompressionskanal, dessen dista-Ie öffnung am distalen Ende des Schlauchs oder in dessen Nähe angeordnet ist, und
    c) einer aufblasbaren distalen Manschette, die nahe dem dista'en Ende des Schlauchs angeordnet ist, mit einem Kanal zum Aufblasen und Entleeren der Manschette,
DE2711977A 1976-06-21 1977-03-18 Gastrointestinaler Schlauch Expired DE2711977C2 (de)

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