DE2631269A1 - Chirurgisches geraet zum zusammennaehen von gefaessen mit metallklammern - Google Patents

Chirurgisches geraet zum zusammennaehen von gefaessen mit metallklammern

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DE2631269A1 DE19762631269 DE2631269A DE2631269A1 DE 2631269 A1 DE2631269 A1 DE 2631269A1 DE 19762631269 DE19762631269 DE 19762631269 DE 2631269 A DE2631269 A DE 2631269A DE 2631269 A1 DE2631269 A1 DE 2631269A1
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Description

Vsesojuzny nauchno-issledovatelsky i ispytatelny institut meditsinskoi tekhniki, Moskau - UdSSR
Chirurgisches Gerät zum Zusammennähen von Gefäßen mit Metallklammern
Die Erfindung betrifft chirurgische Nähgeräte zum Zusammennähen von Gefäßen von 2-5 mm Durchmesser durch Metallklammern und kann bei Operationen der Nebenanschließung von peripherischen Blutgefäßen wie Unterschenkel- , Ober- und Unterarmgefäße, beim Anlegen von End-an-End- und End-an-Seite-Anastomosen in einem spitzen sowie einem rechten Winkel, beim Anlegen der Anastomosen bei portaler Hypertension, Gefäßplastik durch aortenvenöses Transplantat, beim Zusammennähen der Venen und anderen Operationen angewandt werden.
Am zweckmäßigsten ist das erfindungsgemäße Nähgerät bei Herzoperationen während aortenkoronarer Ne-
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benanschließung zu benutzen, bei welcher zur vollkommenen Auffüllung der Koronararterie das Nebenanschlußfefäß unter einem Winkel unter 90° eingenäht werden muß, um seine Knickung zu vermeiden.
Allgemein bekannt sind chirurgische Nähgeräte zum zirkulären Zuaaramennähen von Blutgefäßen End an 1 End durch Metallklammern (z.B. GB-PS 939 313). Dieses Nähgerät besteht aus zwei Arbeitsbranchen- oder Schenkeln, und zwar aus einer Klammer- und einer Stützbranche .
Jede dieser Arbeitsbranchen enthält ihrerseits je drei Arbeitsgruppen. Die Klammerbranche besteht - ebenso wie die Stützbranche- aus einer unteren und einer oberen (in Arbeitsstellung des Nähgeräts beim Zusammennähen eines Blutgefäßes) Branchenhälfte sowie aus einer Blutgefäßklemme.
Die untere Branchenhälfte der Klammerbranche ist als Stab ausgebildet, an dessen Vorderteil sich ein halbrunder Arbeitskopf mit in seinem Innteren herausgefrästem Halbkreis befindet. In diesen Halbkreis des Arbeitskopfes ist eine Halbhülse eingelegt, in der an der Außenstirnseite geöffnete Nuten vorgesehen sind, in die Metallklemmen eingelegt sind und Klammerstößel eingreifen, die von einer Bandfeder bewegt werden. Der Stab weist ferner flache Halter zum Zurückhalten des an den Halbhülsen am Rande abgebogenen Gefäßes auf und enthält einen Regler des Spaltes zwischen den Klammer- und Stützbranchen, der auch die Funktion eines Verschlusses nach dem Zusammenschwenken der
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Klammer- und Stützbranche übernimmt. Zur Fixierung der Stützbranche sind an dem Stab der Klammerbranche zwei Stifte vorgesehen.
An dem Stab ist mit Hilfe von Kastengreifer eine Blutgefäßfederkleirane befestigt. Der obere Teil der Klammerbranche ist ebenfalls ein Stab, in dessen Vorderteil ein halbrunder Arbeitskopf mit in seinem Inneren herausgefrästem Halbkreis vorgesehen ist. In diesen Halbkreis ist eine Hülsenhälfte eingelegt, die der erstgenannten Halbhülse ähnlich ausgeführt ist und auch Nuten für Klammern sowie den Klammerstößel aufweist. An diesem Stab ist ein Verschluß zum Fixieren der oberen und unteren Hälfte der Klammerbranche im zusammengestellten Zustand vorhanden, in dem zwei genannte Hülsenhälften eine ganze Hülse mit Zylinderbohrung bilden, um in dieser das Blutgefäß unterzubringen.
Die Stützbranche ist der Klammerbranche ähnlich ausgeführt,mit der Ausnahme, daß in ihren Hülsenhäften keine Klammernuten und keine Klammerstößel mit Antrieben vorhanden sind und an der Außenstirnseite der Hülsenhälften Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfüßchen ausgeführt sind. An einem der Stäbe der Stützbraache ist ein Anschlagstück vorgesehen, dear mit seiner Schrägausfräsung mit dem genannten Regler des Spaltes an der Klammerbranche bei Vereinigung der Stütz- und Klammerbranche in einer Stellung in Wechselwirkung tritt, bei der die Außenstirnflächen der Hülsen einander zugewandt sind und die Klammernuten genau den Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammern gegenüber stehen,
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und bei der der Spalt zwischen diesen Stirnflächen der Hülsen der Klammer- und Stützbranche eingestellt ist.
Das Zusammennähen der Blutgefäße durch das beschriebene Nähgerät verläuft wie folgt.
Bei der Vorbereitung des Nähgeräts zum Zusammennähen mössen seine Stütz- und Klammerbranche mit ihren Stäben auseinandergenommen werden. An einem Ende wird das zusammenzunähende Blutgefäß durch die Blutgefäßklemme zusammengedrückt, die von der Klammerbranche abgenommen wird. Hiernach wird die Klemme mit in dieser zusammengedrücktem Blutgefäß mit dem Unterstab der Klammerbranche vereint, während das Gefäßende in ihrer Hülsenhälfte eingelegt bleibt. Dann wird der Oberstab angelegt, und die beiden Stäbe werden fest zusammenverbunden. Nun wird das Gefäß an seinem Raride an der zugüftich gebildeten Hülse der Klammerbranche abgebogen und festgelegt.
In ähnlicher Weise erfolgt die Festlegung des
zu
anderen Endes des verbindenden Blutgefäßes in der Stützbranche. Hiernach werden die Stütz- und Klammerbranche derart zusammengeführt, daß die Außenstirnflächen ihrer Hülsen mit den daran abgebogenen Gefäßenden genau gegeneinander gestellt und mittels des Spaltreglers miteinander unter gleichzeitiger Einstellung des erforderlichen Spaltes zwischen den Hülsenstirnflächen fest verschlossen werden.
Durch die Wirkung der Federn werden die Klammerstößel in Bewegung versetzt, die dann die Metallklammern
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aus ihren Nuten herausstoßen. Die Metallklammern stechen durch das Gefäßgewebe und biegen sich in den Ausfräsungen der Stützbranche unter Vereinigung der zusammenzunähenden Gefäßenden an dem gesamte^ Umfang um. Somit sind die Gefäße End an End zusammengenäht . Um das Nähgerät wegzunehmen, wird es in einer der beschriebenen umgekehrten Reihenfolge auseinandergenommen.
Dieses bekannte Nähgerät ist in seiner Anwendung beschränkt, da es nur eine End-an-End-Vernähung von Gefäßen ermöglicht, deren Durchmesser sich aus den Durchmessern der Hülsen ergeben, an welchen das Gefäßende abgebogen wird. Mit dem Gerät ist es unmöglich, ein Gefäßende mit einem größeren Durchmesser mit dem eines kleineren Durchmessers zusammenzunähen sowie das Ende des Gefäßes eines kleineren Durchmessers an die Seite eines Gefäßes von größerem Durchmesser und das Gefäßende mit größerem Durchmesser in das mit kleinerem Durchmesser einzunähen. Das betreffende Nähgerätnermöglicht auch nicht das Zusammennähen von Gefäßen gleicher Durchmesser End an Seite oder unter einem Winkel unter 90°.
Zum End-an-Seite-Zusammennähen der Gefäße ist ein anderes chirurgisches Nähgerät bekannt (s. Urheberschein der UdSSR Nr. 127 361) , dessen Aufbau dem oben beschriebenen ähnlich ist und einige Besonderheiten aufweist, durch welche seine Verwendung zur End-an-Seite-Zusammennähung der Gefäße von gleichen Durchmessern und zum Einnähen eines Gefäßes mit einem geringeren Durchmesser an die Gefäßseite eines Gefäßes mit größerem Durchmesser ermöglicht werden.
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Dieses Nähgerät besteht auch aus einer Klammer- und einer Stützbranche. Bei Vereinigung dieser Branchen miteinander werden die Hülsenhälften der Klammer- und Stützbranche nicht zueinander mit ihren Stirnseiten zugewandt gestellt, wie dies beim erstgenannten Nähgerät geschieht, sondern die Klammerhülsenhälften, die zusammengestellt die Klammerhülse bilden,
umfassen die Stützhülsenhälften r durch die die Stützhülse gebildet wird, mit einem Zwischenabstand, d.h. der Arbeitskopf der Klammerbranche umfaßt den Arbeitskopf der Stützbranche. An einem Ende jeder Stützhülsenhälfte ist ein Bund vorgesehen, an dessen flacher, der zylindrischen Mantelfläche der Hülsenhälfte zugekehrten Seite, Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden ausgeführt sind. In den Klanunerhülsenhälften sind genau ge^ gen die Ausfräsungen an den Stützhülsenhälften Nuten für die Klammern und Klammerstößel ausgespart. Das Vorsehen von Blutgefäßklemmen hat sich bei diesem Nähgerät erübrigt. An der Sützbranche sind Halter der an dieser abgebogenen Gefäßenden angebracht. An der Stützbranche ist noch eine pinzettenförmige Gabelklemme befestigt, durch welche die Festhalterung des Gefäßes der Achse der Klammer- und Stützhülsenhälften senkrecht an der Bundseite der Stützhülsenhälften zustandegebracht werden kann.
Beim Gebrauch des Nähgeräts wird das eine Gefäß in eine Stützhülsenhälfte gelegt und mit der anderen abgedeckt, wonach die beiden Stäbe der Stützbranche
miteinander vereint werden. Alsdann wird das Gefäßende an der Stützhülse an deren Bundseite abgebogen
und mit Hilfe von Haltern festgelegt. Das andere
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Gefäß fcird in die pinzettenförmige Klemme eingelegt, die von der Sttitzbranche getrennt ist, und in der dem Bund der Stützhülse zugewandten Gefäßwandung eine öffnung herausgeschnitten, deren Durchmesser ein wenig kleiner als der der Stützhülse ist. Diese Gefäßöffnung wird an ihrem Rande an der Stützhtilse herum abgebogen und die jsinzettenförmige Klemme an der Stützbranche befestigt. Nun werden die Klammerhülsenhälften an die Stützbranche angelegt und an dieser fixiert. Durch Betätigen der Klammerstößel werden die Klammern herausgestoßen, die die Gefäße in einer End-an-Seite-Verbindung vereinigen.
Um das Nähgerät wegzunehmen, wird es auseinandergenommen.
Das betreffende, nähgerät ermöglicht das Zusammennähen der Gefäße nur End an Seite, und darüberhinaus kann der Durchmesser des Zusammennähungsgeiäßes nicht kleiner sein als der der Hülse, an welcher das Gefäßende bzw.-Öffnungsrand abgebogen werden.
Auf diese Weise sind die bekannten Nähgeräte, deren Zusammennähungsteil eine runde Hülse besitzt, an welcher das Gefäßende abgebogen wird, in ihrer Anwendung eingeschränkt, d.h. sie können nur für spezifische Verbindungsarten und bestimmten Gefäßdurchmesser ausgenutzt werden. Außerdem gibt keines dieser bekannten Nähgeräte die Möglichkeit, die Gefäße unter einem Winkel weniger als 90 zusammenzunähen.
Es ist bereits eine andereB chirurgisches Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern be-
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kannt (s. ÜS-PS 3 519 187), das das End-an-End-Zusainmennähen der nach Ihrem Durchmesser unterschiedlichen Gefäße, das Einnähen des Endes des Gefäßes eines größeren Durchmessers an die Seite eines Gefäßes mit geringerem Durchmesser und des Gefäßge— webestücks ermöglicht.
Dieses Nähgerät besteht ebenfalls aus einer Stütz- und Klammerbranche. Die Stützbranche ist aus zwei gestreckten, gelenkig verbundenen Hälften zusammengestellt, die an einem Ende im zusammengeführten Zustand einen Arbeitskopf bilden, in dem eine Durchgangsbohrung zur Einführung des Gefäßes ausgespart bleibt. Der Ärbeitskopf endet in einem Trichter mit am Äußenumfang verteilten Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden. Im Querschnitt ist der Trichter rechteckig. An der Stützbranche sind Zahnhalter für die Ränder des am Trichter abgebogenen Gefäßes angebracht. Die Klammerbranche besteht aus I-förmigen Stäben, die aneinander angelenkt sind und von außen den Arbeltskopf umfassen. Die Klammerbranche besitzt MIttel zu ihrer Festlegung an der Stützbranche.
An den Enden der Stäbe der Klammerbranche sind Klammermagazine mit Nuten für die Metallklammern angeordnet, die einander zugewandt sind, sowie Klammerstößel eingebaut. In der Bereitstellung sind die Klammermagazine an zwei gegenüberliegenden Selten außerhalb des Trichters des Arbeltskopfes derart ausgerichtet, daß die Nuten für die Klammern in den Magazinen genau gegen die Ausfräsungen am Trichter der Stützbranche liegen, während die Stirnfläche des Klammer-
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magazine zur Trichterebene parallel verläuft. Die Mittel zur Festlegung der Klammerbranche ermöglichen ihre Festlegung in zwei Stellungen, und zwar gegen zwei beliebige, gegenüberliegende Seiten des Trichters des Arbeitskopfes. Die Verstellung der Klammerstößel, die die Metallklammern herausstoßen, erfolgt mittels eines Hebeltriebs.
Vor dem Verbinden der Gefäße muß zunächst die Klammerbranche von dem Gerät getrennt und die Stützbranche in ihre Hälften zerteilt werden. Ein Gefäß wird in die Ausnehmung des Arbeitskopfes eingelegt, und die zweite Hälfte der Stützbranche wird darauf gelegt, wonach die beiden Stützbranchehälften miteinander festverbunden werden. Das Gefäß wird an dem Trichter des Arbeitskopfes ringsherum zurückgebogen, und dieser zurückgebogene Wandungsrand des Gefäßes durch Halter festgehalten. Der Trichter mit dem an seinem Rande zurückgebogenen Gefäß wird nun in den seitlichen Einschnitt des anderen Zusammennähungsgefäßes eingeführt und dieses ebenfalls von Haltern ergriffen. Jetzt kann die Stützbranche auf die Klammerbranche aufgesetzt werden, wonach die Klammermagazine in die Durchstichstellung an zwei gegenüberliegenden Seiten des Trichters des Arbeitskopfes gegenüber verstellt werden. Hiernach werden die Metallklammern durch Verschiebung der Klammerstößel herausgestoßen und durch die zu verbindenden Gefäße an ihren an zwei gegenüberliegenden Seiten des Trichters befindlichen Stellen gestochen. Mach dem Durchstich werden die Klammermagazine zurückgeführt, die Klammerbranche wird von der Stützbranche weggenommen, und die verbrauöhten Klammer-
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magazine werden durch mit neuen Metallklammern gefüllte Magazine ersetzt. Hiernach wird die Klammerbranche auf die Stützbranche in ihre zweite Stellung neu aufgelegt, in der die Klammermagazine sich gegen zwei andere gegenüberliegende Seiten des Trichters des Arbeitskopfes stellen, und das Zusammennähen des Gefäßes wie oben beschrieben in den Stellen durchgeführt, die an diesen gegenüberliegenden Seiten des Trichters befindlich sind. Somit werden die Gefäße End-an-Seite verbunden. In ähnlicher Weise können Gefäße auch End-an-End verbunden bzw. zusammengenäht oder es kann ein Gewebestück eingenäht werden.
Jedoch besteht ein wesentlicher Nachteil dieses Gerätes darin, daß die Klammerbranche gegen die Stützbranche mehrmals umgesetzt, die Klammermagazine ausgewechselt und das Verbinden in zwei Arbeitsgängen durchgeführt werden müssen. Dadurch nimmt die Durchführungszeit der Operation zu, es treten Schwierigkeiten im Gebrauch des Gerätes auf und die Anastomosen können eine geringere Qualität haben. Darüber hinaus gibt das betreffende Nähgerät wie alle bisher beschriebenen keine Möglichkeit, die Gefäße End an Seite unter einem Winkel unter 90 zusammenzunähen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern zu schaffen, das in einem Arbeitsgang das Verbinden von Gefäßen nach jeder beliebigen Art, wie End an End, End an Seite unter rechtem oder einem Winkel von weniger als 90 sowohl bei gleichen Durchmessern als auch bei unterschiedlich großen Gefäß-
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durchmessen* ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern, das eine Stützbranche und eine Klammerbranche aufweist, wobei die Stützbranche aus zwei gelenkig verbundenen Hälften besteht, welche an ihrem Ende in zusammengeführter Stellung einen Arbeitskopf bilden, in dem zum Einführen des einen Gefäßes eine Durchgangsbohrung vorhanden ist und der in einem Trichter mit an seinem Umfang an der Außenfläche verteilten Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden endet, und die Stützbranche mit Zahnhaltern für die an den Trichter zurückgebogenen Gefäßränder bestückt ist, und die Klammerbranche aus zwei aneinander angelenkten L-förmigen Stäben besteht, die von außen den Arbeitskopf erfassen und die Mittel zum Festlegen an der Stützbranche aufweisen sowie an ihren Enden Klamraermagazine mit Nuten für die Metallklammern und mit Klammerstößeln tragen, die außerhalb des Trichters des Arbeitskopfes derart angeordnet sind, daß die Klammernuten in den Magazinen sich genau den Ausfräsungen an dem Trichter der Stützbranche befinden, sowie Hebelgriffe zur Verstellung der Stößel einschließt, dadurch gelöst, daß der Trichter des Arbeitskopfes im Querschnitt die Form eines Vielecks aufweist, das in Richtung seiner zwei auf der Teilungslinie des Arbeitskopfes gegeneinander liegenden Spitzen langgestreckt ist.
Es empfiehlt sich, das Vieleck im Verhältnis seiner kleinsten und größten Quermaße ungefähr 1:4 bis 1:5 auszuführen.
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Das erfindungsgemäße Gerät ermöglicht das Verbinden bzw. das Zusammennähen der Gefäße in einem Arbeitsgang und die Ausbildung der Anastomose über den ganzen Gefäßumfang, ohne daß dabei die Bauteile des Nähgeräts umgestellt und die Klammermagazine ausgewechselt werden müssten. Das Gerät gibt auch die Möglichkeit, Gefäße mit gleichen ebenso wie mit unterschiedlichen Durchmessern . End an End, End an Seite und unter einem Winkel unter 90° zusammenzunähen, wobei die weitgehendsten Möglichkeiten der Verbindungen auf die angegebenen Abmessungsverhältnisse des Vielecks im Trichter des Arbeitskopfes zurückzuführen sind.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des chirurgischen Geräts zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern;
Fig. 2 eine Ansicht der Stützbranche in Richtung II der Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht der Stützbranche in Richtung III der Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Teil des
Geräts längs der Linie IV-IV in Fig. in vergrößertem Maßstab;
Fig. 5 eine teilgeschnittene Ansicht des Gerätes in Richtung V der Fig. 1;
Fig. 6 einen Schnitt durch das Gerät längs der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5 in vergrößertem Maßstab;
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Fig. 7 einen Schnitt VII-VII der Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt VIII-VIII der Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt IX-IX der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 10 einen Schnitt X-X der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 11 bis 13 das Zusammennähen der Gefäße ungefähr gleichen Durchmessers nach
End-an-End-Art in schematischer Darstellung;
Fig. 14 bis 16 das Zusammennähen der Gefäße ungefähr gleichen Durchmessers nach
End-an-Seite-Art in schematischer Darstellung;
Fig. 17 bis 19 das Zusammennähen der Gefäße geringeren Durchmessers nach End-an-End-Art in schematischer Darstellung;
Fig. 20 bis 22 das Einnähen des Gefäßes größeren Durchmessers an die Seite des Gefäßes mit geringerem Durchmesser in schematischer Darstellung;
Fig. 23 bis 25 das Einnähen des Gefäßes mit geringerem Durchmesser an die Seite des Gefäßes größeren Durchmessers in schematischer Darstellung;
Fig. 26 bis 28 das End-an-End-Zusammennähen des Gefäßes größeren Durchmessers mit dem eines geringeren in schematischer Darstellung.
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Das chirurgische Nähgerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metal !.klammern enthält eine Stützbranche 1 (Fig. 1), die aus zwei Hälften 2 und 3 (Fig. 2) besteht, welche miteinander durch eine Achse 4 gelenkig verbunden sind. Zwischen den Stützhälften 2 und 3 ist eine Spreizfeder 5 eingelegt. Im geschlossenen Zustand bilden die Stützhälften 2 und 3 einen hohlen Arbeitskopf 6 (Fig. 2,3),der in einem Trichter 7 mit an seiner Außenfläche über den ganzen Umfang verteilten Ausfräsungen 8 zum Umbiegen der Klammerfußspitzen endet. Der Arbeitskopf 6 weist eine Durchgangsbohrung (Fig. 4) zum Einführen des anzunähenden Gefäßes auf. Der Trichter 7 zeigt im Querschnitt die Form eines Vielecks, das in Richtung von zwei auf der Stoßlinie A-A des Arbeitskopfes 6 liegenden Spitzen langgestreckt ist. Das Verhältnis des kleinstens Quermaßes h h des Vielecks zu seinem größten Längsmaß H soll zweckmäßigerweise im Bereich 1:4 bis 1:5 liegen.
Auf den Hälften 2 und 3 (Fig. 2) der Stützbranche sind Zahnhalter 10 mit Zähnen 11 zum Zurückhalten des zurückgebogenen Gefäßrandes an dem Trichter 7 befestigt, die an dem Arbeitskopf 6 durch Federn 12 angedrückt sind und sich in Richtung zum Arbeitskopf 6 längsverstellen und um den Stift 13 drehen lassen. Die Stützhälften 2 und 3 werden miteinander durch Bügel 14 (Fig. 3) verriegelt.
Auf die Stützbranche 1 wird eine Klammerbranche (Fig. 1) aufgelegt, die aus zwei L-förmigen Stäben 16 (Fig. 5) besteht, die aneinander durch eine Achse 17 angelenkt sind. An den Arbeitsenden der Stäbe 16 sind
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OftlGfNAL -INSPECTED
Klammermagazine 18 (Fig. 6, 7) mit Stößeln 19 angeordnet. Die Klainmermagaz ine 18 weisen Nuten 20 für Metallklammern 21 (Fig. 7, 8) auf, in deren Rücken die Stößel 19 drücken. Die Arbeitsenden der L-förmigen Stäbe 16 umfassen den Arbeitskopf 6 an seinem ganzen Umfang (Fig. 6). Die Klammermagazine 18 liegen dabei außerhalb des Trichters 7 des Arbeitskopfs 6 derart, daß die Klammernuten 20 (Fig. 7) in den Magazinen 18 genau den Ausfräsungen 8 der Stützbranche 1 gegenüber liegen.
Die Mittel zum Festhalten der Stäbe 16 auf der Stützbranche 1 (Fig. 5) sind Vorsprünge 22 (Eg. 9) und Schlitze 23 in jedem Stab 16, die mit entsprechenden Ausschnitten 24 und Stiften 25 (Fig. 3) jeder Stützhälfte der Stützbranche 1 in Eingriff stehen.
Zum Verstellen der Stößel 19 (Fig. 5) dienen Hebelgriffe 26, die mit den Stäben 16 vermittels Achsen (Fig. 5, 10) und ösen 28 verbunden sind. An den Stößeln (Fig. 5) greifen die Hebelgriffe 26 durch ihre Vorsprünge 29 ein. An Hinterenden der Hebelgriffe 26 sind Ringe für die Finger des Chirurgen vorgesehen.
An den Hebelgriffen 26 sind außerdem noch Schrauben 31 angeordnet, die bei Verschwenkung der Hebelgriffe gegen die Stäbe 16 drücken und für Feineinstellung des Ganges der Stößel 19 und des Durchstichspaltes dienen.
Auf der Klammerbranche ist noch ein Verschluß zum Festlegen der Stäbe angebracht, der aus zwei Figurplatten 32 und 33 mit Schlitzen 35 bzw. 36 besteht. Die
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Platten 32 und 33 werden an den Stäben 16 durch Stifte 37 befestigt, die in diese Schlitze 35 und 36 eingreifen. Die beiden Platten 32 und 33 weisen noch Haken auf, die mit Stiften 39 an den Hebelgriffen 26 in Eingriff gebracht werden können, und einen vorzeitigen Eingriff der Stößel 19 und dadurch auch ein vorzeitiges Durchstechen verhüten. Die Platte 32 weist Ansätze 40 und 41 auf, mit welchen die auf die Platte 33 einwirken und diese verstellen kann. Die Platte 32 steht noch mit einem Gabelgreifer 42 in Verbindung, der beide Achsen 27 erfassen kann und dadurch die beiden Stäbe 16 miteinander vereint. Durch Verstellung der Platte 32 an ihrem hochgebogenen Stück 43 können die Haken 38 aus dem Eingriff mit den Stiften 39 gestellt werden, wie dies Fig. 5 zeigt, wodurch das Durchstechen ermöglicht ist. Zur gleichen Zeit vereint der Gäbelgreifer 42 die Stäbe 16 miteinander.
In den Klammermagazinen 18 (Fig. 8) sind Nuten mit Schwalbenschwanz-Querschnitt an beiden Seiten ausgeführt, die mit entsprechenden Vorsprüngen 45 an den Stäben 16 in Eingriff treten. Die Nuten 44 an verschiedeaen Seiten des Klammermagazins 18 sind über deren Länge gegeneinander versetzt, damit durch Befestigung des Magazins 18 am Vorsprung 45 mit dieser oder einer anderen Seite (Fig. 8) die Grobeinstellung des Ganges der Stößel 19 zustandekommt (Fig. 7). Zur Befestigung des Magazins 18 an dem Stab 16 dient eine Figurplatte (Fig. 7), die mit ihrem Nut 47 an einem Stift 48 entlanggleitet.
Das beschriebene chirurgische Gerät arbeitet, wie folgt:
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Zunächst soll die Wirkungsweise des Nähgeräts beim Zusammennähen von Gefäßen 49 und 50 (Pig. 11) ungefähr gleichen Durchmessers nach End-an-End-Art behandelt werden.
In die Durchgangsöffnung 9 (Fig. 6) des hohlen Arbeitskopfes 6 wird das Ende des Gefäßes 49 (Fig. 3) eingeführt, und die Stäbe 2 und 3 (Fig. 2) werden durch die Bügel 14 geschlossen. Der Rand des Gefäßes 49 (Fig. 3, 12) wird an dem Trichter 7 des Arbeitskopfes 6 zurückgebogen und mit einer Ligatur 51 (Fig. 12) festgelegt. Der Trichter 7 mit daran zurückgebogenem Gefäß 49 wird in das Ende des anderen Gefäßes 50 eingeführt, undddieses Gefäß 50 wird am Trichter 7 durch den Zahnhalter 10 fixiert. Die Klammerbranche 15 (Fig. 5) mit den durch die Ringe 30 gespreizten Stäben 16, wird an die Stützbranche 1 herangeführt und mit dem Arbeitskopf 6 derart verbunden, daß die Vorsprünge 22 (Fig. 9) der Stäbe 15 in die Ausschnitte (Fig. 3) der Stützbranche 1 und die Stifte 25 in die Schlitze 23 (Fig. 9) eingreifen. Die Platte 32 wird (Fig. 5) verschobBHj? die dabei durch ihren Vorsprung die Platte 33 mitnimmt, wobei der Gabelgreifer 42 der Platte 32 die beiden Achsen 27 erfaßt und somit die Stäbe 16 vereint.
Hiernach werden die Ringe 30 bis zum Anschlag zusammengeführt, die Hebelgriffe 26 drücken mit ihren Vorsprüngen 29 auf die Stößel 19, und es wird das Zusammennähen der Gefäße durchgeführt. Nun wird die Platte 32 zurückgeschoben, die mit ihrem Vorsprung 41 die Platte 33 zurückstößt. Durch Spreiaen der Ringe werden die Stäbe 16 auseinandeirgestellt. Die Zahn-
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halter 10 und die Ligatur 51 werden von den zusammengenähten Gefäßen 49 und 50 (Fig. 12) weggenommen. Die zusammengenähten Gefäße 49, 50 werden von dem Arbeitskopf 6 abgeführt, der Bügel 14 wird (Fig. 3) ausgeschwenkt und die Stützbranche 1 von den zusammengenähten Gefäßen 49 und 50 (Fig. 13) weggenommen. Die Gefäße 49 und 50 sind dabei End an End zusammengenäht.
Die Wirkungsweise des chirurgischen Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 52 und 53 (Fig. 14) von ungefähr gleichem Durchmesser nach End-an-Seite-Art wird im folgenden beschrieben:
Der Rand des Gefäßes 53 wird an den Trichter 7 (Fig. 15) des Arbeitskopfes 6 herangeklappt, wie dies für das Gefäß 49 (Fd^g. 12) bereitsfabeschrieben worden ist.
In dem Gefäß 52 (Fig. 14) wird ein Längseinschnitt (Fig. 14) gelegt. Der an den Arbeitskopf 6 (Fig. 15) zurückgeklappte Gefäßrand wird in den Einschnitt (Fig. 14) des Gefäßes 52 eingeführt. Die Ränder des Einschnittes 54 werden durch den Zahnhalter 10 (Fig. 15) am Trichter 7 des Arbeitskopfes 6 zurückgehalten.
Im weiteren erfolgt das Zusammennähen der Gefäße und 53 durch die beim Zusammennähen der Gefäße 49 und 50 (Fig. 12) beschriebenen Aßbfeitsgänge. Die Gefäße 52 und 53 (Fig. 16) werden somit durch die Metallklammern End an Seite zusammengenäht.
Die Wirkungsweise des chirurgischen Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 55 und 56 (Fig. 17) von ge-
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ringerem Durchmesser, der wesentlich kleiner als das Quermaß H (Fig. 4) des Trichters 7 des Arbeitskopfes ist, vollzieht sich wie folgt:
An Stirnenden dieser Gefäße 55 und 56 (Fig. 17) werden Längseinschnitte 57 und 58 ausgeführt. Das Gefäß 56 wird an seinem Rand in der Einschnittsebene 58 am Trichter 7 (Fig. 18) des Arbeitskopfes 6 zurückgebogen und durch die Ligatur 51 festgezogen. Das Gefäß wird mit seinem Einschnitt 57 über das zurückgebogene Gefäß 56 aufgezogen und dort mit den Zahnhaltern 10 festgehalten.
Die weiteren Arbeitsgänge des Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 56 und 55 sind dieselben, wie diejenigen beim Zusammennähen der Gefäße 49 und 50 (Fig. 12). Die Gefäße 55 und 56 (Fig. 19) sind mit den Metallklammern 21 End an End zusammengenäht.
Das Zusammennähen eines Gefäßes 59 (Fig. 20) größeren Durchmessers mit dem Gefäß 60 geringeren Durchmessers nach End-än-Seite-Art verläuft genau so, wie es bei den Gefäßen 54 und 53 (Fig. 14) des gleichen Durchmessers durchgeführt ist.
Im Gefäß 60 wird (Fig. 20) ein Längseinschnitt gelegt, wonach wie oben beschrieben das Zurückschlagen der Enden der Gefäße 59 und 60 am Arbeitskopf 6 (Fig. 21} durchgeführt wird. Die Gefäße 59 und 60 werden durch die Metallklammern (Fig. 22) End an Seite zusammengenäht.
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Beim Einnähen eines GefäBes 62 (Fig. 23) geringeren Durchmessers an die Seite des Gefäßes 63 größeren Durchmessers wird am Ende des Gefäßes 62 ein Einschnitt 64 rand im Gefäß 63 ein Längsschnitt 65 ausgeführt. Das Gefäß 64 wird am Arbeitskopf zurückgebogen (Fig. 24) und der Arbeitskopf 6 in den Längsschnitt 65 (Fig. 23) im Gefäß 63 eingeführt. Die Ränder des Längsschnitts 65 werden durch die Zahnhalter (Fig. 24) zurückgehalten, und die weiteren Arbeitsgänge des Geräts sLnd dieselben, wie sie beim Zusammennähen der Gefäße 49 und 50 (Fig. 12) beschrieben sind. Die Gefäße 62 und 63 (Fig. 25) sind durch Metallklammern 21 End an Seite unter einem Winkel weniger als 90° zus ammengenäht.
Jetzt wird die Wirkungsweise des chirurgischen Nähgeräts beim End-an-End-Zusammennähen des Gefäßes 66 (Fig. 26) größeren Durchmessers mit dem Gefäß 67 geringeren Durchmessers beschrieben.
Am Arbeitskopf 6 (Fig. 27) wird an seinem Rand das Gefäß 66 zurückgeschlagen, wie dies beim Gefäß 49 (Fig. 12) dargelegt ist.
Im Gefäß 67 wird ein Einschnitt 68 (Fig. 26) ausgeführt, wonach das Gefäß 67 auf den Arbeitskopf 6 (Fig. 27) aüber das zurückgebogene Gefäß 66 aufgezogen und dort durch die Zahnhalter 10 festgehalten wird.
Die weiteren Arbeitsgänge des Geräts sind beim Zusammennähen der Gefäße 66, 67 dieselben, wie sie
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beim Zusammennähen der Gefäße 49, 50 (Fig. 12) beschrieben sind. Die Gefäße 66 und 67 (Fig. 28) sind mit den Metallklammern 21 End an End zusammengenäht.
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Claims (2)

  1. Patentansprüche
    f I-* Chirurgisches Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern, mit einer Süützbranche und einer Klammerbranche, wobei die Stützbranche aus zwei aneinander angelenkten Hälften besteht, deren Enden in der zusammengeführten Stellung einen Arbeitskopf bilden, der eine Durchgangsöffnung zum Einführen des einen Gefäßes aufweist und in einen Trichter zum Zurückbiegen des Gefäßrandes mit an seiner Außenfläche über den ganzen Umfang verteilten Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußspitzen endet, und die Stützbranche Zahnhalter zum Festhalten der Gefäßränder an dem Trichter aufweist, und wobei die Klammerbranche zwei gelenkig verbundene, L-förmige Stäbe enthält, die von außen den Arbeitskopf umfassen, mit Mitteln zur Festlegung auf der Stützbranche bestückt sind und an den Stabenden Magazine mit Nuten für Klammern und Stößel für die Metallklammern tragen, welche außerhalb des Trichters des Arbeitskopfes derart angeordnet sind, daß die Klammernnuten der Magazine genau den Ausfräsungen an dem Trichter der Stützbranche gegenüber liegen, sowie Hebelgriffe zum Verstellen der Klammerstößel einschließt, dadurch gekennzeichnet , daß der Trichter (7) des Arbeitskopfes (6) im Querschnitt die Form eines Vielecks aufweist, das in Richtung seiner zwei gegenüberliegenden Spitzen langgestreckt ist, die auf der Stoßlinie (A-A) des Arbeitskopfes (6) liegen.
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  2. 2. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Verhältnis des kleinsten Quermaßes (h) und des größten Längsmaßes (H) des Vielecks etwa 1:4 bis 1:5 beträgt.
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DE2631269A 1975-07-11 1976-07-12 Chirurgisches Gerät zum Zusammennähen von Gefäßen mit Metallklammern Expired DE2631269C3 (de)

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