DE2631269A1 - Chirurgisches geraet zum zusammennaehen von gefaessen mit metallklammern - Google Patents
Chirurgisches geraet zum zusammennaehen von gefaessen mit metallklammernInfo
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Description
Vsesojuzny nauchno-issledovatelsky i ispytatelny institut
meditsinskoi tekhniki, Moskau - UdSSR
Chirurgisches Gerät zum Zusammennähen von Gefäßen mit Metallklammern
Die Erfindung betrifft chirurgische Nähgeräte zum Zusammennähen von Gefäßen von 2-5 mm Durchmesser
durch Metallklammern und kann bei Operationen der Nebenanschließung von peripherischen Blutgefäßen wie Unterschenkel-
, Ober- und Unterarmgefäße, beim Anlegen
von End-an-End- und End-an-Seite-Anastomosen in einem spitzen sowie einem rechten Winkel, beim Anlegen der
Anastomosen bei portaler Hypertension, Gefäßplastik durch aortenvenöses Transplantat, beim Zusammennähen
der Venen und anderen Operationen angewandt werden.
Am zweckmäßigsten ist das erfindungsgemäße Nähgerät bei Herzoperationen während aortenkoronarer Ne-
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benanschließung zu benutzen, bei welcher zur vollkommenen
Auffüllung der Koronararterie das Nebenanschlußfefäß unter einem Winkel unter 90° eingenäht
werden muß, um seine Knickung zu vermeiden.
Allgemein bekannt sind chirurgische Nähgeräte zum zirkulären Zuaaramennähen von Blutgefäßen End an 1
End durch Metallklammern (z.B. GB-PS 939 313). Dieses Nähgerät besteht aus zwei Arbeitsbranchen- oder Schenkeln,
und zwar aus einer Klammer- und einer Stützbranche .
Jede dieser Arbeitsbranchen enthält ihrerseits je drei Arbeitsgruppen. Die Klammerbranche besteht - ebenso
wie die Stützbranche- aus einer unteren und einer oberen (in Arbeitsstellung des Nähgeräts beim Zusammennähen
eines Blutgefäßes) Branchenhälfte sowie aus einer Blutgefäßklemme.
Die untere Branchenhälfte der Klammerbranche ist als Stab ausgebildet, an dessen Vorderteil sich ein
halbrunder Arbeitskopf mit in seinem Innteren herausgefrästem Halbkreis befindet. In diesen Halbkreis des
Arbeitskopfes ist eine Halbhülse eingelegt, in der an der Außenstirnseite geöffnete Nuten vorgesehen sind,
in die Metallklemmen eingelegt sind und Klammerstößel
eingreifen, die von einer Bandfeder bewegt werden. Der Stab weist ferner flache Halter zum Zurückhalten des
an den Halbhülsen am Rande abgebogenen Gefäßes auf und enthält einen Regler des Spaltes zwischen den
Klammer- und Stützbranchen, der auch die Funktion eines Verschlusses nach dem Zusammenschwenken der
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Klammer- und Stützbranche übernimmt. Zur Fixierung der Stützbranche sind an dem Stab der Klammerbranche
zwei Stifte vorgesehen.
An dem Stab ist mit Hilfe von Kastengreifer eine Blutgefäßfederkleirane befestigt. Der obere Teil
der Klammerbranche ist ebenfalls ein Stab, in dessen Vorderteil ein halbrunder Arbeitskopf mit in seinem
Inneren herausgefrästem Halbkreis vorgesehen ist. In diesen Halbkreis ist eine Hülsenhälfte eingelegt, die
der erstgenannten Halbhülse ähnlich ausgeführt ist und auch Nuten für Klammern sowie den Klammerstößel
aufweist. An diesem Stab ist ein Verschluß zum Fixieren der oberen und unteren Hälfte der Klammerbranche im
zusammengestellten Zustand vorhanden, in dem zwei genannte Hülsenhälften eine ganze Hülse mit Zylinderbohrung
bilden, um in dieser das Blutgefäß unterzubringen.
Die Stützbranche ist der Klammerbranche ähnlich
ausgeführt,mit der Ausnahme, daß in ihren Hülsenhäften
keine Klammernuten und keine Klammerstößel mit Antrieben vorhanden sind und an der Außenstirnseite der Hülsenhälften
Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfüßchen ausgeführt sind. An einem der Stäbe der Stützbraache
ist ein Anschlagstück vorgesehen, dear mit seiner Schrägausfräsung
mit dem genannten Regler des Spaltes an der Klammerbranche bei Vereinigung der Stütz- und
Klammerbranche in einer Stellung in Wechselwirkung tritt, bei der die Außenstirnflächen der Hülsen einander zugewandt sind und die Klammernuten genau den Ausfräsungen
zum Umbiegen der Klammern gegenüber stehen,
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und bei der der Spalt zwischen diesen Stirnflächen der Hülsen der Klammer- und Stützbranche eingestellt
ist.
Das Zusammennähen der Blutgefäße durch das beschriebene Nähgerät verläuft wie folgt.
Bei der Vorbereitung des Nähgeräts zum Zusammennähen mössen seine Stütz- und Klammerbranche mit ihren
Stäben auseinandergenommen werden. An einem Ende wird das zusammenzunähende Blutgefäß durch die Blutgefäßklemme
zusammengedrückt, die von der Klammerbranche abgenommen wird. Hiernach wird die Klemme mit in dieser
zusammengedrücktem Blutgefäß mit dem Unterstab der Klammerbranche vereint, während das Gefäßende in
ihrer Hülsenhälfte eingelegt bleibt. Dann wird der Oberstab angelegt, und die beiden Stäbe werden fest
zusammenverbunden. Nun wird das Gefäß an seinem Raride an der zugüftich gebildeten Hülse der Klammerbranche
abgebogen und festgelegt.
In ähnlicher Weise erfolgt die Festlegung des
zu
anderen Endes des verbindenden Blutgefäßes in der Stützbranche. Hiernach werden die Stütz- und Klammerbranche derart zusammengeführt, daß die Außenstirnflächen ihrer Hülsen mit den daran abgebogenen Gefäßenden genau gegeneinander gestellt und mittels des Spaltreglers miteinander unter gleichzeitiger Einstellung des erforderlichen Spaltes zwischen den Hülsenstirnflächen fest verschlossen werden.
anderen Endes des verbindenden Blutgefäßes in der Stützbranche. Hiernach werden die Stütz- und Klammerbranche derart zusammengeführt, daß die Außenstirnflächen ihrer Hülsen mit den daran abgebogenen Gefäßenden genau gegeneinander gestellt und mittels des Spaltreglers miteinander unter gleichzeitiger Einstellung des erforderlichen Spaltes zwischen den Hülsenstirnflächen fest verschlossen werden.
Durch die Wirkung der Federn werden die Klammerstößel in Bewegung versetzt, die dann die Metallklammern
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aus ihren Nuten herausstoßen. Die Metallklammern
stechen durch das Gefäßgewebe und biegen sich in
den Ausfräsungen der Stützbranche unter Vereinigung der zusammenzunähenden Gefäßenden an dem gesamte^ Umfang
um. Somit sind die Gefäße End an End zusammengenäht . Um das Nähgerät wegzunehmen, wird es in einer
der beschriebenen umgekehrten Reihenfolge auseinandergenommen.
Dieses bekannte Nähgerät ist in seiner Anwendung
beschränkt, da es nur eine End-an-End-Vernähung von Gefäßen ermöglicht, deren Durchmesser sich aus den
Durchmessern der Hülsen ergeben, an welchen das Gefäßende abgebogen wird. Mit dem Gerät ist es unmöglich, ein Gefäßende mit einem größeren Durchmesser
mit dem eines kleineren Durchmessers zusammenzunähen sowie das Ende des Gefäßes eines kleineren Durchmessers
an die Seite eines Gefäßes von größerem Durchmesser und das Gefäßende mit größerem Durchmesser in das mit
kleinerem Durchmesser einzunähen. Das betreffende Nähgerätnermöglicht
auch nicht das Zusammennähen von Gefäßen gleicher Durchmesser End an Seite oder unter
einem Winkel unter 90°.
Zum End-an-Seite-Zusammennähen der Gefäße ist ein anderes chirurgisches Nähgerät bekannt (s. Urheberschein
der UdSSR Nr. 127 361) , dessen Aufbau dem oben beschriebenen ähnlich ist und einige Besonderheiten aufweist, durch welche seine Verwendung zur End-an-Seite-Zusammennähung
der Gefäße von gleichen Durchmessern und zum Einnähen eines Gefäßes mit einem geringeren
Durchmesser an die Gefäßseite eines Gefäßes mit größerem Durchmesser ermöglicht werden.
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Dieses Nähgerät besteht auch aus einer Klammer- und einer Stützbranche. Bei Vereinigung dieser Branchen
miteinander werden die Hülsenhälften der Klammer- und Stützbranche nicht zueinander mit ihren Stirnseiten
zugewandt gestellt, wie dies beim erstgenannten Nähgerät geschieht, sondern die Klammerhülsenhälften,
die zusammengestellt die Klammerhülse bilden,
umfassen die Stützhülsenhälften r durch die die Stützhülse gebildet wird, mit einem Zwischenabstand, d.h. der Arbeitskopf der Klammerbranche umfaßt den Arbeitskopf der Stützbranche. An einem Ende jeder Stützhülsenhälfte ist ein Bund vorgesehen, an dessen flacher, der zylindrischen Mantelfläche der Hülsenhälfte zugekehrten Seite, Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden ausgeführt sind. In den Klanunerhülsenhälften sind genau ge^ gen die Ausfräsungen an den Stützhülsenhälften Nuten für die Klammern und Klammerstößel ausgespart. Das Vorsehen von Blutgefäßklemmen hat sich bei diesem Nähgerät erübrigt. An der Sützbranche sind Halter der an dieser abgebogenen Gefäßenden angebracht. An der Stützbranche ist noch eine pinzettenförmige Gabelklemme befestigt, durch welche die Festhalterung des Gefäßes der Achse der Klammer- und Stützhülsenhälften senkrecht an der Bundseite der Stützhülsenhälften zustandegebracht werden kann.
umfassen die Stützhülsenhälften r durch die die Stützhülse gebildet wird, mit einem Zwischenabstand, d.h. der Arbeitskopf der Klammerbranche umfaßt den Arbeitskopf der Stützbranche. An einem Ende jeder Stützhülsenhälfte ist ein Bund vorgesehen, an dessen flacher, der zylindrischen Mantelfläche der Hülsenhälfte zugekehrten Seite, Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden ausgeführt sind. In den Klanunerhülsenhälften sind genau ge^ gen die Ausfräsungen an den Stützhülsenhälften Nuten für die Klammern und Klammerstößel ausgespart. Das Vorsehen von Blutgefäßklemmen hat sich bei diesem Nähgerät erübrigt. An der Sützbranche sind Halter der an dieser abgebogenen Gefäßenden angebracht. An der Stützbranche ist noch eine pinzettenförmige Gabelklemme befestigt, durch welche die Festhalterung des Gefäßes der Achse der Klammer- und Stützhülsenhälften senkrecht an der Bundseite der Stützhülsenhälften zustandegebracht werden kann.
Beim Gebrauch des Nähgeräts wird das eine Gefäß in eine Stützhülsenhälfte gelegt und mit der anderen
abgedeckt, wonach die beiden Stäbe der Stützbranche
miteinander vereint werden. Alsdann wird das Gefäßende an der Stützhülse an deren Bundseite abgebogen
und mit Hilfe von Haltern festgelegt. Das andere
miteinander vereint werden. Alsdann wird das Gefäßende an der Stützhülse an deren Bundseite abgebogen
und mit Hilfe von Haltern festgelegt. Das andere
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Gefäß fcird in die pinzettenförmige Klemme eingelegt,
die von der Sttitzbranche getrennt ist, und in der
dem Bund der Stützhülse zugewandten Gefäßwandung eine öffnung herausgeschnitten, deren Durchmesser ein
wenig kleiner als der der Stützhülse ist. Diese Gefäßöffnung
wird an ihrem Rande an der Stützhtilse herum abgebogen und die jsinzettenförmige Klemme an der Stützbranche
befestigt. Nun werden die Klammerhülsenhälften an die Stützbranche angelegt und an dieser fixiert.
Durch Betätigen der Klammerstößel werden die Klammern herausgestoßen, die die Gefäße in einer End-an-Seite-Verbindung
vereinigen.
Um das Nähgerät wegzunehmen, wird es auseinandergenommen.
Das betreffende, nähgerät ermöglicht das Zusammennähen
der Gefäße nur End an Seite, und darüberhinaus kann der Durchmesser des Zusammennähungsgeiäßes nicht
kleiner sein als der der Hülse, an welcher das Gefäßende bzw.-Öffnungsrand abgebogen werden.
Auf diese Weise sind die bekannten Nähgeräte, deren Zusammennähungsteil eine runde Hülse besitzt, an welcher
das Gefäßende abgebogen wird, in ihrer Anwendung eingeschränkt, d.h. sie können nur für spezifische Verbindungsarten
und bestimmten Gefäßdurchmesser ausgenutzt werden. Außerdem gibt keines dieser bekannten Nähgeräte
die Möglichkeit, die Gefäße unter einem Winkel weniger als 90 zusammenzunähen.
Es ist bereits eine andereB chirurgisches Gerät
zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern be-
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kannt (s. ÜS-PS 3 519 187), das das End-an-End-Zusainmennähen
der nach Ihrem Durchmesser unterschiedlichen Gefäße, das Einnähen des Endes des Gefäßes
eines größeren Durchmessers an die Seite eines Gefäßes mit geringerem Durchmesser und des Gefäßge—
webestücks ermöglicht.
Dieses Nähgerät besteht ebenfalls aus einer Stütz- und Klammerbranche. Die Stützbranche ist aus zwei gestreckten,
gelenkig verbundenen Hälften zusammengestellt, die an einem Ende im zusammengeführten Zustand
einen Arbeitskopf bilden, in dem eine Durchgangsbohrung zur Einführung des Gefäßes ausgespart bleibt. Der Ärbeitskopf
endet in einem Trichter mit am Äußenumfang verteilten Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußenden.
Im Querschnitt ist der Trichter rechteckig. An der Stützbranche sind Zahnhalter für die Ränder
des am Trichter abgebogenen Gefäßes angebracht. Die Klammerbranche besteht aus I-förmigen Stäben, die aneinander
angelenkt sind und von außen den Arbeltskopf umfassen. Die Klammerbranche besitzt MIttel zu ihrer
Festlegung an der Stützbranche.
An den Enden der Stäbe der Klammerbranche sind Klammermagazine mit Nuten für die Metallklammern angeordnet,
die einander zugewandt sind, sowie Klammerstößel eingebaut. In der Bereitstellung sind die Klammermagazine
an zwei gegenüberliegenden Selten außerhalb des Trichters des Arbeltskopfes derart ausgerichtet,
daß die Nuten für die Klammern in den Magazinen genau gegen die Ausfräsungen am Trichter der Stützbranche
liegen, während die Stirnfläche des Klammer-
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magazine zur Trichterebene parallel verläuft. Die
Mittel zur Festlegung der Klammerbranche ermöglichen
ihre Festlegung in zwei Stellungen, und zwar gegen zwei beliebige, gegenüberliegende Seiten des Trichters
des Arbeitskopfes. Die Verstellung der Klammerstößel,
die die Metallklammern herausstoßen, erfolgt mittels eines Hebeltriebs.
Vor dem Verbinden der Gefäße muß zunächst die Klammerbranche von dem Gerät getrennt und die Stützbranche in ihre Hälften zerteilt werden. Ein Gefäß
wird in die Ausnehmung des Arbeitskopfes eingelegt, und die zweite Hälfte der Stützbranche wird darauf
gelegt, wonach die beiden Stützbranchehälften miteinander festverbunden werden. Das Gefäß wird an dem
Trichter des Arbeitskopfes ringsherum zurückgebogen, und dieser zurückgebogene Wandungsrand des Gefäßes
durch Halter festgehalten. Der Trichter mit dem an seinem Rande zurückgebogenen Gefäß wird nun in den
seitlichen Einschnitt des anderen Zusammennähungsgefäßes eingeführt und dieses ebenfalls von Haltern ergriffen.
Jetzt kann die Stützbranche auf die Klammerbranche aufgesetzt werden, wonach die Klammermagazine
in die Durchstichstellung an zwei gegenüberliegenden Seiten des Trichters des Arbeitskopfes gegenüber verstellt
werden. Hiernach werden die Metallklammern durch Verschiebung der Klammerstößel herausgestoßen und durch
die zu verbindenden Gefäße an ihren an zwei gegenüberliegenden Seiten des Trichters befindlichen Stellen
gestochen. Mach dem Durchstich werden die Klammermagazine zurückgeführt, die Klammerbranche wird von der
Stützbranche weggenommen, und die verbrauöhten Klammer-
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magazine werden durch mit neuen Metallklammern gefüllte
Magazine ersetzt. Hiernach wird die Klammerbranche auf die Stützbranche in ihre zweite Stellung
neu aufgelegt, in der die Klammermagazine sich gegen zwei andere gegenüberliegende Seiten des Trichters
des Arbeitskopfes stellen, und das Zusammennähen des Gefäßes wie oben beschrieben in den Stellen durchgeführt,
die an diesen gegenüberliegenden Seiten des Trichters befindlich sind. Somit werden die Gefäße
End-an-Seite verbunden. In ähnlicher Weise können Gefäße auch End-an-End verbunden bzw. zusammengenäht
oder es kann ein Gewebestück eingenäht werden.
Jedoch besteht ein wesentlicher Nachteil dieses Gerätes darin, daß die Klammerbranche gegen die Stützbranche
mehrmals umgesetzt, die Klammermagazine ausgewechselt und das Verbinden in zwei Arbeitsgängen durchgeführt
werden müssen. Dadurch nimmt die Durchführungszeit der Operation zu, es treten Schwierigkeiten im
Gebrauch des Gerätes auf und die Anastomosen können eine geringere Qualität haben. Darüber hinaus gibt das
betreffende Nähgerät wie alle bisher beschriebenen keine Möglichkeit, die Gefäße End an Seite unter einem Winkel
unter 90 zusammenzunähen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch
Metallklammern zu schaffen, das in einem Arbeitsgang das Verbinden von Gefäßen nach jeder beliebigen Art,
wie End an End, End an Seite unter rechtem oder einem Winkel von weniger als 90 sowohl bei gleichen Durchmessern
als auch bei unterschiedlich großen Gefäß-
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durchmessen* ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern, das
eine Stützbranche und eine Klammerbranche aufweist,
wobei die Stützbranche aus zwei gelenkig verbundenen Hälften besteht, welche an ihrem Ende in zusammengeführter
Stellung einen Arbeitskopf bilden, in dem zum Einführen des einen Gefäßes eine Durchgangsbohrung
vorhanden ist und der in einem Trichter mit an seinem Umfang an der Außenfläche verteilten Ausfräsungen zum
Umbiegen der Klammerfußenden endet, und die Stützbranche mit Zahnhaltern für die an den Trichter zurückgebogenen
Gefäßränder bestückt ist, und die Klammerbranche aus zwei aneinander angelenkten L-förmigen
Stäben besteht, die von außen den Arbeitskopf erfassen und die Mittel zum Festlegen an der Stützbranche aufweisen
sowie an ihren Enden Klamraermagazine mit Nuten
für die Metallklammern und mit Klammerstößeln tragen, die außerhalb des Trichters des Arbeitskopfes derart
angeordnet sind, daß die Klammernuten in den Magazinen sich genau den Ausfräsungen an dem Trichter der Stützbranche
befinden, sowie Hebelgriffe zur Verstellung der Stößel einschließt, dadurch gelöst, daß der Trichter
des Arbeitskopfes im Querschnitt die Form eines Vielecks aufweist, das in Richtung seiner zwei auf
der Teilungslinie des Arbeitskopfes gegeneinander liegenden Spitzen langgestreckt ist.
Es empfiehlt sich, das Vieleck im Verhältnis seiner kleinsten und größten Quermaße ungefähr 1:4 bis
1:5 auszuführen.
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Das erfindungsgemäße Gerät ermöglicht das Verbinden bzw. das Zusammennähen der Gefäße in einem
Arbeitsgang und die Ausbildung der Anastomose über den ganzen Gefäßumfang, ohne daß dabei die Bauteile des
Nähgeräts umgestellt und die Klammermagazine ausgewechselt
werden müssten. Das Gerät gibt auch die Möglichkeit, Gefäße mit gleichen ebenso wie mit unterschiedlichen
Durchmessern . End an End, End an Seite und unter einem Winkel unter 90° zusammenzunähen, wobei
die weitgehendsten Möglichkeiten der Verbindungen auf die angegebenen Abmessungsverhältnisse des Vielecks
im Trichter des Arbeitskopfes zurückzuführen sind.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des chirurgischen Geräts zum Verbinden von Gefäßen durch
Metallklammern;
Fig. 2 eine Ansicht der Stützbranche in Richtung II der Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht der Stützbranche in Richtung III der Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Teil des
Geräts längs der Linie IV-IV in Fig. in vergrößertem Maßstab;
Fig. 5 eine teilgeschnittene Ansicht des Gerätes in Richtung V der Fig. 1;
Fig. 6 einen Schnitt durch das Gerät längs der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5 in
vergrößertem Maßstab;
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Fig. 7 einen Schnitt VII-VII der Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt VIII-VIII der Fig. 7;
Fig. 8 einen Schnitt VIII-VIII der Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt IX-IX der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 10 einen Schnitt X-X der Fig. 5 in vergrößertem
Maßstab;
Fig. 11 bis 13 das Zusammennähen der Gefäße
ungefähr gleichen Durchmessers nach
End-an-End-Art in schematischer Darstellung;
End-an-End-Art in schematischer Darstellung;
Fig. 14 bis 16 das Zusammennähen der Gefäße ungefähr gleichen Durchmessers nach
End-an-Seite-Art in schematischer Darstellung;
End-an-Seite-Art in schematischer Darstellung;
Fig. 17 bis 19 das Zusammennähen der Gefäße geringeren Durchmessers nach End-an-End-Art
in schematischer Darstellung;
Fig. 20 bis 22 das Einnähen des Gefäßes größeren
Durchmessers an die Seite des Gefäßes mit geringerem Durchmesser in schematischer Darstellung;
Fig. 23 bis 25 das Einnähen des Gefäßes mit geringerem Durchmesser an die Seite des
Gefäßes größeren Durchmessers in schematischer
Darstellung;
Fig. 26 bis 28 das End-an-End-Zusammennähen des Gefäßes größeren Durchmessers mit
dem eines geringeren in schematischer Darstellung.
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Das chirurgische Nähgerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metal !.klammern enthält eine Stützbranche 1
(Fig. 1), die aus zwei Hälften 2 und 3 (Fig. 2) besteht,
welche miteinander durch eine Achse 4 gelenkig verbunden sind. Zwischen den Stützhälften 2 und 3 ist
eine Spreizfeder 5 eingelegt. Im geschlossenen Zustand bilden die Stützhälften 2 und 3 einen hohlen Arbeitskopf
6 (Fig. 2,3),der in einem Trichter 7 mit
an seiner Außenfläche über den ganzen Umfang verteilten Ausfräsungen 8 zum Umbiegen der Klammerfußspitzen
endet. Der Arbeitskopf 6 weist eine Durchgangsbohrung (Fig. 4) zum Einführen des anzunähenden Gefäßes auf.
Der Trichter 7 zeigt im Querschnitt die Form eines Vielecks, das in Richtung von zwei auf der Stoßlinie
A-A des Arbeitskopfes 6 liegenden Spitzen langgestreckt ist. Das Verhältnis des kleinstens Quermaßes h
h des Vielecks zu seinem größten Längsmaß H soll zweckmäßigerweise im Bereich 1:4 bis 1:5 liegen.
Auf den Hälften 2 und 3 (Fig. 2) der Stützbranche sind Zahnhalter 10 mit Zähnen 11 zum Zurückhalten des
zurückgebogenen Gefäßrandes an dem Trichter 7 befestigt, die an dem Arbeitskopf 6 durch Federn 12 angedrückt sind
und sich in Richtung zum Arbeitskopf 6 längsverstellen und um den Stift 13 drehen lassen. Die Stützhälften 2
und 3 werden miteinander durch Bügel 14 (Fig. 3) verriegelt.
Auf die Stützbranche 1 wird eine Klammerbranche (Fig. 1) aufgelegt, die aus zwei L-förmigen Stäben 16
(Fig. 5) besteht, die aneinander durch eine Achse 17 angelenkt sind. An den Arbeitsenden der Stäbe 16 sind
109882/0 91 8
OftlGfNAL -INSPECTED
Klammermagazine 18 (Fig. 6, 7) mit Stößeln 19 angeordnet.
Die Klainmermagaz ine 18 weisen Nuten 20 für Metallklammern 21 (Fig. 7, 8) auf, in deren Rücken
die Stößel 19 drücken. Die Arbeitsenden der L-förmigen
Stäbe 16 umfassen den Arbeitskopf 6 an seinem ganzen Umfang (Fig. 6). Die Klammermagazine 18 liegen
dabei außerhalb des Trichters 7 des Arbeitskopfs 6 derart, daß die Klammernuten 20 (Fig. 7) in
den Magazinen 18 genau den Ausfräsungen 8 der Stützbranche 1 gegenüber liegen.
Die Mittel zum Festhalten der Stäbe 16 auf der Stützbranche 1 (Fig. 5) sind Vorsprünge 22 (Eg. 9)
und Schlitze 23 in jedem Stab 16, die mit entsprechenden Ausschnitten 24 und Stiften 25 (Fig. 3) jeder
Stützhälfte der Stützbranche 1 in Eingriff stehen.
Zum Verstellen der Stößel 19 (Fig. 5) dienen Hebelgriffe
26, die mit den Stäben 16 vermittels Achsen (Fig. 5, 10) und ösen 28 verbunden sind. An den Stößeln
(Fig. 5) greifen die Hebelgriffe 26 durch ihre Vorsprünge 29 ein. An Hinterenden der Hebelgriffe 26 sind Ringe
für die Finger des Chirurgen vorgesehen.
An den Hebelgriffen 26 sind außerdem noch Schrauben 31 angeordnet, die bei Verschwenkung der Hebelgriffe
gegen die Stäbe 16 drücken und für Feineinstellung des Ganges der Stößel 19 und des Durchstichspaltes dienen.
Auf der Klammerbranche ist noch ein Verschluß zum Festlegen der Stäbe angebracht, der aus zwei Figurplatten
32 und 33 mit Schlitzen 35 bzw. 36 besteht. Die
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Platten 32 und 33 werden an den Stäben 16 durch Stifte
37 befestigt, die in diese Schlitze 35 und 36 eingreifen. Die beiden Platten 32 und 33 weisen noch Haken
auf, die mit Stiften 39 an den Hebelgriffen 26 in Eingriff gebracht werden können, und einen vorzeitigen
Eingriff der Stößel 19 und dadurch auch ein vorzeitiges Durchstechen verhüten. Die Platte 32 weist Ansätze 40
und 41 auf, mit welchen die auf die Platte 33 einwirken
und diese verstellen kann. Die Platte 32 steht noch mit einem Gabelgreifer 42 in Verbindung, der beide Achsen
27 erfassen kann und dadurch die beiden Stäbe 16 miteinander vereint. Durch Verstellung der Platte 32
an ihrem hochgebogenen Stück 43 können die Haken 38 aus dem Eingriff mit den Stiften 39 gestellt werden, wie
dies Fig. 5 zeigt, wodurch das Durchstechen ermöglicht ist. Zur gleichen Zeit vereint der Gäbelgreifer 42
die Stäbe 16 miteinander.
In den Klammermagazinen 18 (Fig. 8) sind Nuten
mit Schwalbenschwanz-Querschnitt an beiden Seiten ausgeführt, die mit entsprechenden Vorsprüngen 45 an den
Stäben 16 in Eingriff treten. Die Nuten 44 an verschiedeaen Seiten des Klammermagazins 18 sind über deren
Länge gegeneinander versetzt, damit durch Befestigung des Magazins 18 am Vorsprung 45 mit dieser oder einer
anderen Seite (Fig. 8) die Grobeinstellung des Ganges der Stößel 19 zustandekommt (Fig. 7). Zur Befestigung
des Magazins 18 an dem Stab 16 dient eine Figurplatte
(Fig. 7), die mit ihrem Nut 47 an einem Stift 48 entlanggleitet.
Das beschriebene chirurgische Gerät arbeitet, wie folgt:
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Zunächst soll die Wirkungsweise des Nähgeräts beim Zusammennähen von Gefäßen 49 und 50 (Pig. 11)
ungefähr gleichen Durchmessers nach End-an-End-Art behandelt werden.
In die Durchgangsöffnung 9 (Fig. 6) des hohlen Arbeitskopfes 6 wird das Ende des Gefäßes 49 (Fig. 3)
eingeführt, und die Stäbe 2 und 3 (Fig. 2) werden durch die Bügel 14 geschlossen. Der Rand des Gefäßes 49 (Fig.
3, 12) wird an dem Trichter 7 des Arbeitskopfes 6 zurückgebogen und mit einer Ligatur 51 (Fig. 12) festgelegt.
Der Trichter 7 mit daran zurückgebogenem Gefäß 49 wird in das Ende des anderen Gefäßes 50 eingeführt,
undddieses Gefäß 50 wird am Trichter 7 durch den Zahnhalter 10 fixiert. Die Klammerbranche 15
(Fig. 5) mit den durch die Ringe 30 gespreizten Stäben 16, wird an die Stützbranche 1 herangeführt und
mit dem Arbeitskopf 6 derart verbunden, daß die Vorsprünge
22 (Fig. 9) der Stäbe 15 in die Ausschnitte (Fig. 3) der Stützbranche 1 und die Stifte 25 in die
Schlitze 23 (Fig. 9) eingreifen. Die Platte 32 wird (Fig. 5) verschobBHj? die dabei durch ihren Vorsprung
die Platte 33 mitnimmt, wobei der Gabelgreifer 42 der Platte 32 die beiden Achsen 27 erfaßt und somit die
Stäbe 16 vereint.
Hiernach werden die Ringe 30 bis zum Anschlag zusammengeführt, die Hebelgriffe 26 drücken mit ihren
Vorsprüngen 29 auf die Stößel 19, und es wird das Zusammennähen der Gefäße durchgeführt. Nun wird die
Platte 32 zurückgeschoben, die mit ihrem Vorsprung 41 die Platte 33 zurückstößt. Durch Spreiaen der Ringe
werden die Stäbe 16 auseinandeirgestellt. Die Zahn-
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halter 10 und die Ligatur 51 werden von den zusammengenähten
Gefäßen 49 und 50 (Fig. 12) weggenommen. Die zusammengenähten Gefäße 49, 50 werden von dem Arbeitskopf 6 abgeführt, der Bügel 14 wird (Fig. 3) ausgeschwenkt
und die Stützbranche 1 von den zusammengenähten Gefäßen 49 und 50 (Fig. 13) weggenommen. Die
Gefäße 49 und 50 sind dabei End an End zusammengenäht.
Die Wirkungsweise des chirurgischen Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 52 und 53 (Fig. 14) von ungefähr
gleichem Durchmesser nach End-an-Seite-Art wird im folgenden beschrieben:
Der Rand des Gefäßes 53 wird an den Trichter 7 (Fig. 15) des Arbeitskopfes 6 herangeklappt, wie dies
für das Gefäß 49 (Fd^g. 12) bereitsfabeschrieben worden ist.
In dem Gefäß 52 (Fig. 14) wird ein Längseinschnitt (Fig. 14) gelegt. Der an den Arbeitskopf 6 (Fig. 15)
zurückgeklappte Gefäßrand wird in den Einschnitt (Fig. 14) des Gefäßes 52 eingeführt. Die Ränder des Einschnittes
54 werden durch den Zahnhalter 10 (Fig. 15) am Trichter 7 des Arbeitskopfes 6 zurückgehalten.
Im weiteren erfolgt das Zusammennähen der Gefäße und 53 durch die beim Zusammennähen der Gefäße 49 und
50 (Fig. 12) beschriebenen Aßbfeitsgänge. Die Gefäße 52
und 53 (Fig. 16) werden somit durch die Metallklammern End an Seite zusammengenäht.
Die Wirkungsweise des chirurgischen Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 55 und 56 (Fig. 17) von ge-
§09882/0918
ringerem Durchmesser, der wesentlich kleiner als das
Quermaß H (Fig. 4) des Trichters 7 des Arbeitskopfes ist, vollzieht sich wie folgt:
An Stirnenden dieser Gefäße 55 und 56 (Fig. 17) werden Längseinschnitte 57 und 58 ausgeführt. Das Gefäß
56 wird an seinem Rand in der Einschnittsebene 58 am Trichter 7 (Fig. 18) des Arbeitskopfes 6 zurückgebogen
und durch die Ligatur 51 festgezogen. Das Gefäß wird mit seinem Einschnitt 57 über das zurückgebogene
Gefäß 56 aufgezogen und dort mit den Zahnhaltern 10 festgehalten.
Die weiteren Arbeitsgänge des Geräts beim Zusammennähen der Gefäße 56 und 55 sind dieselben, wie diejenigen
beim Zusammennähen der Gefäße 49 und 50 (Fig. 12). Die Gefäße 55 und 56 (Fig. 19) sind mit den Metallklammern
21 End an End zusammengenäht.
Das Zusammennähen eines Gefäßes 59 (Fig. 20) größeren
Durchmessers mit dem Gefäß 60 geringeren Durchmessers nach End-än-Seite-Art verläuft genau so, wie es bei den
Gefäßen 54 und 53 (Fig. 14) des gleichen Durchmessers durchgeführt ist.
Im Gefäß 60 wird (Fig. 20) ein Längseinschnitt
gelegt, wonach wie oben beschrieben das Zurückschlagen
der Enden der Gefäße 59 und 60 am Arbeitskopf 6 (Fig. 21}
durchgeführt wird. Die Gefäße 59 und 60 werden durch die Metallklammern (Fig. 22) End an Seite zusammengenäht.
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Beim Einnähen eines GefäBes 62 (Fig. 23) geringeren Durchmessers an die Seite des Gefäßes 63
größeren Durchmessers wird am Ende des Gefäßes 62 ein Einschnitt 64 rand im Gefäß 63 ein Längsschnitt 65
ausgeführt. Das Gefäß 64 wird am Arbeitskopf zurückgebogen (Fig. 24) und der Arbeitskopf 6 in den Längsschnitt
65 (Fig. 23) im Gefäß 63 eingeführt. Die Ränder des Längsschnitts 65 werden durch die Zahnhalter
(Fig. 24) zurückgehalten, und die weiteren Arbeitsgänge des Geräts sLnd dieselben, wie sie beim Zusammennähen
der Gefäße 49 und 50 (Fig. 12) beschrieben sind. Die Gefäße 62 und 63 (Fig. 25) sind durch Metallklammern 21
End an Seite unter einem Winkel weniger als 90° zus ammengenäht.
Jetzt wird die Wirkungsweise des chirurgischen Nähgeräts beim End-an-End-Zusammennähen des Gefäßes 66
(Fig. 26) größeren Durchmessers mit dem Gefäß 67 geringeren Durchmessers beschrieben.
Am Arbeitskopf 6 (Fig. 27) wird an seinem Rand das Gefäß 66 zurückgeschlagen, wie dies beim Gefäß 49
(Fig. 12) dargelegt ist.
Im Gefäß 67 wird ein Einschnitt 68 (Fig. 26) ausgeführt, wonach das Gefäß 67 auf den Arbeitskopf 6
(Fig. 27) aüber das zurückgebogene Gefäß 66 aufgezogen und dort durch die Zahnhalter 10 festgehalten
wird.
Die weiteren Arbeitsgänge des Geräts sind beim Zusammennähen der Gefäße 66, 67 dieselben, wie sie
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beim Zusammennähen der Gefäße 49, 50 (Fig. 12) beschrieben
sind. Die Gefäße 66 und 67 (Fig. 28) sind mit den Metallklammern 21 End an End zusammengenäht.
609882/09
Claims (2)
- Patentansprüchef I-* Chirurgisches Gerät zum Verbinden von Gefäßen durch Metallklammern, mit einer Süützbranche und einer Klammerbranche, wobei die Stützbranche aus zwei aneinander angelenkten Hälften besteht, deren Enden in der zusammengeführten Stellung einen Arbeitskopf bilden, der eine Durchgangsöffnung zum Einführen des einen Gefäßes aufweist und in einen Trichter zum Zurückbiegen des Gefäßrandes mit an seiner Außenfläche über den ganzen Umfang verteilten Ausfräsungen zum Umbiegen der Klammerfußspitzen endet, und die Stützbranche Zahnhalter zum Festhalten der Gefäßränder an dem Trichter aufweist, und wobei die Klammerbranche zwei gelenkig verbundene, L-förmige Stäbe enthält, die von außen den Arbeitskopf umfassen, mit Mitteln zur Festlegung auf der Stützbranche bestückt sind und an den Stabenden Magazine mit Nuten für Klammern und Stößel für die Metallklammern tragen, welche außerhalb des Trichters des Arbeitskopfes derart angeordnet sind, daß die Klammernnuten der Magazine genau den Ausfräsungen an dem Trichter der Stützbranche gegenüber liegen, sowie Hebelgriffe zum Verstellen der Klammerstößel einschließt, dadurch gekennzeichnet , daß der Trichter (7) des Arbeitskopfes (6) im Querschnitt die Form eines Vielecks aufweist, das in Richtung seiner zwei gegenüberliegenden Spitzen langgestreckt ist, die auf der Stoßlinie (A-A) des Arbeitskopfes (6) liegen.609882/Q918
- 2. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Verhältnis des kleinsten Quermaßes (h) und des größten Längsmaßes (H) des Vielecks etwa 1:4 bis 1:5 beträgt.609882/0918
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