DE2612988A1 - Vorrichtung fuer die leitungsmaessige verbindung zwischen einem stationaeren anschluss und einem unter einwirkung von zentrifugalkraft stehendem anschluss fuer den transport von energie, fluessigkeit, licht oder dergleichen zwischen den beiden anschluessen - Google Patents

Vorrichtung fuer die leitungsmaessige verbindung zwischen einem stationaeren anschluss und einem unter einwirkung von zentrifugalkraft stehendem anschluss fuer den transport von energie, fluessigkeit, licht oder dergleichen zwischen den beiden anschluessen

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DE2612988A1 DE19762612988 DE2612988A DE2612988A1 DE 2612988 A1 DE2612988 A1 DE 2612988A1 DE 19762612988 DE19762612988 DE 19762612988 DE 2612988 A DE2612988 A DE 2612988A DE 2612988 A1 DE2612988 A1 DE 2612988A1
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Description

:Insbesondere betrifft die Erfindung ein Strömungsmittelbearbeii
tungssystem, in dem eine Zentrifuge vorgesehen ist. Ein besonderes Feld der vorliegenden Erfindung ist ein Zentrifugiersystem für die Bearbeitung biologischer Zellen wie z.B. der Bearbeitung oder Rekonstituierung von Blut oder anderer biologischer Zellen, bei der eine Strömungsmittelverbindung fortwährend mit rotierenden Waschsäckchen aufrechterhalten werden soll, ohne' daß Drehdichtungen oder andere Kopplungselemente zum Einsatz kommen, so daß das System abgedichtet und frei von Kontamination ist.
In den zurückliegenden Jahren wurde die Lagerung von menschlichem Blut dadurch,.ermöglicht, daß die Plasmakomponente abgetrennt wur-
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de und die verbleibende wesentlichen von den roten Blutzellen aufgebaute Komponente in einem flüssigen Medium wie z.B. Glyzerol gefroren wurde. Vor der Wiederverwendung des Blutes werden die | glyzerolisierten roten Blutzellen aufgetaut und in eine zentri- j fugierende Waschkammer eingepumpt, in der sie mit einer das ;
i jGIyζerolkonservierungsmittel ersetzenden salzhaltigen Waschlösung | gewaschen werden, während sie durch die Einwirkung der Zentrifugalkraft an ihrem Platz gehalten werden. Das erhaltene rekonstituierte Blut wird dann aus der Waschkammer entfernt und für den Einsatz; abgepackt. I
Das vorstehend beschriebene Kondxtionxerverfahren macht die Überführung der glyzerolisierten Zellen und der Waschlösungen in die Waschkammer und die Überführung des Abfallglyzerols und des re- j
i konstituierten Blutes aus der Waschkammer zum Abfall bzw. in j Vorratsbehälter erforderlich, während sich die Kammer noch in j Bewegung befindet. IM eine Verunreinigung des Blutes zu vermeiden und sicherzustellen, daß die Bedienungspersonen keiner Infektion ausgesetzt werden, müssen die Flüssigkeiten innerhalb eines abgedichteten, vorsterilisierten Strömungssystems bewegt werden, das vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoff oder einem ähnlichen Material besteht und nach jedem Einsatz weggeworfen werden kann (disposed after each use).
Ein Nachteil der bisher eingesetzten Strömungssysteme ist darin zu sehen, daß bei ihnen eine Drehdichtung bzw. -kupplung zwischen dem von dem Zentrifugenrotor getragenen Teil des Strömungssystems und dem Teil des Strömungssystems erforderlich ist , der
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stationär verbleibt. Während solche Drehdichtungen zwar im allgemeinen ein zufriedenstellendes Betriebsverhalten zeigen, sind sie doch teuer in der Herstellung und haben unnötigerweise zu den schon erheblichen Kosten der Strömungssysteme beigetragen. Weiterhin wird mit einer solchen Drehdichtung eine zusätzliche Komponente in das System eingeführt, die bei Fehlerhaftigkeit eine Kontamination des zu bearbeitenden Blutes möglich macht. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn zwei unterschiedliche Blutchargen gleichzeitig bearbeitet werden, da die Komponenten der einen Blutcharge Seite an Seite mit den Komponenten der anderen Blutcharge durch die Drehdichtung hindurchgeführt werden müssen. Der solchen Drehdichtungen eigene Oberflächenverschleiß führt darüber hinaus in unerwünschter Weise feinteiliges Material in das zu bearbeitende Strömungsmittel ein. Es sind bereits Versuche zur Überwindung der auf die Drehdichtung zurückzuführenden Probleme unternommen worden, bei denen drehende Träger verwendet wurden, auf denen Gehäuse drehbar montiert waren. Zwischen den Gehäusen wurde eine Strömungsmittelverbindung mittels Nabelleitungen aufgebaut, die sich zu den Gehäusen hin erstreckten; dabei wurde den Gehäusen eine planetenartige Bewegung aufgeprägt, um ein Verdrillen der Leitungen zu verhindern. In einem solchen System waren das Gehäuse und die Nabelleitung in permanenter Weise miteinander abgedichtet verbunden und in einem anderen System war eine innere Elüssigkeitsbearbeitungskamraer drehbar in dem Gehäuse angeordnet und mit der Nabelleitung durch eine Drehdichtung verbunden. Bei dem älteren System wurde aber die zu bearbeitende Flüssigkeit in nachteiliger Weise radialen
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und longitudinalen Beschleunigungen ausgesetzt, so daß Kapillarkanäle in der Kammer vorgesehen sein mußten. Dieses System war daher für die Bearbeitung größerer Volumina praktisch nicht geeignet. Bei dem vorstehend zuletzt genannten System war immer noch eine teure und zu Fehlern neigende Drehdichtung erforderlich. Darüber hinaus bestand bei keinem der vorstehend erwähnten Systeme die Möglichkeit mehr als eine Flüssxgkeitsbearbeitungskammer einzusetzen, so daß mehrere Flüssigkeitschargen nicht gleichzeitig bearbeitet werden konnten.
Es bestand daher der Wunsch nach einem zentrifugierenden Strömungs* mittelbearbeitungssystem, in dem ohne Einsatz von Kapillarbearbeitungskammern oder Drehkupplungselementen zwischen den zentrifugierten Bearbeitungskammern und den stationären Teilen des Systems mehrere Flüssigkeitschargen gleichzeitig und in wirksamer Weise bearbeitet v/erden konnten.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches System anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im vorstehenden Anspruch gelöst.
Vorzugsweise ist die Erfindung auf ein zentrifugierendes Flüssigkeitsbearbeitungssystem gerichtet, zu dem eine stationäre Basis, eine Rotorantriebsbaugruppe, die auf der Basis um eine vorgegebene Achse drehbar gelagert ist, und eine Rotorbaugruppe mit
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wenigstens einer Flüssigkeitsbearbeitungskammer gehören , die bezüglich der Basis um die vorgegebene Achse drehbar gelagert ist. Die leitungsmäßige Verbindung umfaßt bei dieser Ausführungsform einen flexiblen Nabelleitungsabschnitt, um die Strömungsmittelverbindung zu der Flüssigkeitsbearbeitungskammer aufzubauen. Ein Ende des Leitungsabschnittes wird bezüglich der Basis unter Ausfluchtung auf die Drehachse an einer Seite der Rotorbaugruppe festgehalten, während das andere Ende des Leitungsabschnittes auf der anderen Seite der Rotorbaugruppe ebenfalls unter Ausfluchtung auf die Achse in Dreheingriff mit der Baugruppe gehalten wird. Eine Führungseinrichtung ist vorgesehen, die dafür sorgt, daß der Nabelleitungsabschnitt mit der Rotorantriebsbaugruppe um die Achse umläuft. Schließlich weist die in Rede stehende Ausführungsform einen Antrieb für die Drehung der Rotorbaugruppe und der Rotorantriebsbaugruppe in gleichem Drehsinne mit einem Geschwxndxgkeitsverhältnis von 2 : 1 auf, so daß während des Betriebes der Zentrifuge die Nabelleitung sich nicht vollständig aufdrillen kann.
Weiterhin ist die Erfindung vorzugsweise auf eine Bearbeitungszentrifuge gerichtet, die zusammen mit einem Strömungssystem eingesetzt werden soll, das wenigstens eine Flüssigkeitsbearbeitungs-»
I kammer und ein flexibles Nabelleitungssegment aufweist. Das j
Nabelleitungssegment besitzt in seinem Inneren mehrere Kanäle j
für den Aufbau einer Flüssigkeitsverbindung zu der Bearbeitungs- j
■ kammer hin. Die Zentrifuge weist eine stationäre Basis, eine j
j Rotorantriebsbaugruppe, die auf der Basis um eine vorgegebene
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Achse drehbar gelagert ist, und eine Rotorbaugruppe auf, die die Bearbeitungskainmer aufnehmen kann. Die Rotor baugruppe ist ebenfalls bezüglich des Gehäuses um dieselbe Achse drehbar gelagert. Weiterhin ist eine stationäre Stützeinrichtung vorgesehen, die das eine Ende der Leitung auf einer Seite der Rotorbaugruppe in einer festen Lage auf der Drehachse bezüglich der Basis hält, während das andere Ende des Leitungsabschnittes sich zu der anderen Seite der Rotorbaugruppe hin erstreckt und so verriegelt ist, daß es ebenfalls um dieselbe Achse umläuft. Eine Führungseinrichtung sorgt dafür, daß der Nabelabschnitt um die Achse mit der Rotorantriebsbaugruppe umläuft. Der Antrieb ist derselbe wie bei der zuerst erwähnten bevorzugten Ausführungsform.
Weitere Unteransprüche beziehen sich auf vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und auf ein Verfahren für das zentrifugierende Bearbeiten biologischer Flüssigkeit mit Hilfe der beanspruchten Vorrichtungen.
Die Erfindung soll nun anhand der beigefügten Figuren in verschiedenen Ausführungsformen genauer beschrieben werden, wobei in den verschiedenen Figuren gleiche Elemente mit gleichen Bezugszahlen belegt sind. Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung einer Zeilbearbeitungszentrifuge, wobei das Außengehäuse zum Teil weggebro- · chen ist, um die Rotorbaugruppe, die Rotorantriebsbaugruppe, den Antrieb, die Waschsäckchen und die j
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Nabelleitung für den Aufbau der Verbindung zu
den Waschsäckchen hin zeigen zu können;
Schnitt
Figur 2 zeigt eine zum Teil als dargestellte Seitenansicht, zur besseren Darstellung der Einzelheiten des eigentlichen Zentrifugenaufbaus,
Figur 3 einen Schnitt durch die Figur 2 in Blickrichtung
der Pfeile 3-3,
Figur 4 einen Schnitt durch die Figur 2 in Blickrichtung
der Pfeile 4-4 zur Darstellung der Antriebsriemenanordnung für die Rotorbaugruppe,
Figur 5 eine Aufsicht auf die Zentrifuge mit teilweisen
Wegbrechungen und teilweiser Schnittdarstellung j
i zur Erläuterung der Anordnung der Waschsäckchen ;
in der Rotorbaugruppe, ;
Figur 6 einen Teilschnitt längs der Linie 6-6 in Figur 5 i
zur Darstellung der Deckel der Zentrifugierbecher, in denen die Zellwaschsäckchen während des Zentrifugierens angeordnet sind,
Figur 7 eine Teilseitenansicht einer zweiten Ausführungs
form, wobei die Nabelleitung durch ein Führungselement geführt ist, das einer planetartigen Bewegung unterworfen wird,
Figur 8 ein Flußdiagramm eines Zellbearbeitungssystems
für die Rekonstituierung von Blut aus glyzerolisierten roten Blutzellen,
Figur 9 einen Schnitt in vergrößertem Maßstabe längs
der Linie 9-9 in Figur 8 zur Darstellung des Aufbaus der in dem System gemäß Figur 8
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benutzten Nabelleitung,
Figur 1O eine vergrößerte Seitenansicht zum Teil als
Schnittdarstellung zur Erläuterung der Form und Anordnung des Führungsprofilstücks am unteren Ende der Stützwelle der Rotorbaugruppe in der Zentrifuge,
Figur 11 eine Seitenansicht vergleichbar der Figur 7 einer abweichenden Abtriebsanordnung fiir die Rotorbaugruppe,
Figur 12 eine schematische Darstellung der abweichenden Rotorantrxebsbaugruppe gemäß Figur 11,
Figur 13 eine der Figur 11 vergleichbare Darstellung einer weiteren Ausführungsform, bei der eine Führungshülse zur Erleichterung des Einbringens des Strömungssystems in die Zentrifuge vorgesehen ist,
Figur 14 eine der Figur 13 vergleichbare Darstellung im größeren Maßstabe mit einer von der Führungshülse gemäß Figur 13 abweichenden Führungshülse und
Figur 15 eine der Figur 13 vergleichbare Teilseitenansicht mit einer weiteren Ausführungsform für die Führungshülse.
, Die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Strömungsmittelbearbeitungsanlage ist eine Zellbearbeitungszentrifuge 20, in der zu bearbeitende Blutzellen oder dergleichen durch Zentrifugalkraft
! in rotierenden Waschsäckchen in Suspension gehalten werden,
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während sie der Gegenströmung einer Waschlösung ausgesetzt sind.
21 Die Zellbearbeitungszentrifuge 20 weist ein Gehäuse auf, das in geeigneter Weise isoliert und ausgekleidet sein kann, um eine Kühlung seines Inneren zu ermöglichen. Über Scharniere ist ein Deckel 22 an dem Gehäuse angelenkt und ein Steuerfeld 23 ermöglicht einer Bedienungsperson die überwachung des Arbeitsganges der Zellbearbeitungszentrifuge.
Die zu bearbeitenden Zellmassen werden der Zentrifugalkraft in
der
einer Rotorbaugruppe 30 ausgesetzt, zu ein schüsselartiger Windschutzschirm 31 zum Schutz gegen Luftreibung, eine zentrierte Stütze 32 und zwei zylinderartige Zentrifugierbecher 33 und 34 gehören, in die die Waschsäckchen einbringbar sind. Die Zentrifugierbecher 33 und 34, die vorzugsweise aus Alluminium oder rostfreiem Stahl hergestellt sind, werden von der Stütze 32 an diametral gegenüberliegenden Stellen mittels zwei von den Bechern nach außen vorragenden Zapfen 35 und 36 gehalten, die in Eingriff mit entsprechender Weise dimensionierten Schlitzen 37 bzw. 38 in der Stütze 32 stehen.
Die Stütze 32 ist in ihrer Mitte an dem geflanschten oberen Ende einer hohlen, vertikal angeordneten Rotorantriebswelle 40 befestigt und weist eine mittige öffnung 41 für die Aufnahme des über den Flansch vorragenden Teils der Rotorantriebswelle 40 auf, wie dies in der Figur 2 deutlich dargestellt ist. Das untere Ende der Rotorantriebswelle 40 ist mit einer Rotorantriebsriemenscheibe 42 und mit einem frei drehbaren Profil-
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stück 43 versehen. Wie aus der Figur 10 ersichtlich ist, wirdcfes Profilstück 43 von einem Kragen 44 in Position gehalten, der auf die Außenfläche der Rotorantriebswelle 40 aufgeschraubt ist. Zwi-
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sehen Profilstück 43 und Kragen 44 ist ein Kugellager oder dergleichen eingeschaltet.
Zu der Zellbearbeitungszentrifuge 20 gehört weiterhin eine Rotorantriebsbaugruppe 50, zu der drei horizontal angeordnete plattenartige Bau_elemente 51,52 und 53 gehören, die in Parallelabstand durch eine Reihe von Abstandsstücken 54 und vorzugsweise durch diese geführten Schraubbolzen 55 gehalten werden. Ein schalenartiger Windschutzschirm 56 ist mit der Unterseite des plattenartigen Bauelements 53 verbunden und öffnet sich unter Umfassung der Rotorbaugruppe 3 0 nach oben. Die Rotorbaugruppe 30 ist auf der Rotorantriebsbaugruppe 50 mit Hilfe einer vertikal sich erstreckenden Nabe 57 gelagert, die sich zwischen den plattenartigen Bauelementen 51 und 51 erstreckt und die Rotorantriebswelle 40 aufnimmt.
Die Rotorantriebsbaugruppe 50 ist in dem Maschinenrahmen derart drehbar gelagert, daß sie sich um die dieselbe Achse wie die Rotorbaugruppe 30 drehen kann. Dies wird mit Hilfe einer sich vertikal erstreckenden Antriebswelle 60 erreicht, die mit dem plattenartigen Bauelement 53 unter Ausfluchtung auf die Rotorantriebswelle 40 mit Hilfe eines an der Antriebswelle 60 vorgesehenen Endflansches 61 verbunden ist. Die Antriebswelle 60 erstreckt sich nach unten in eine Nabenbaugruppe 62 hinein,
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in der sie durch mehrere Lager 63 in vertikaler und seitlicher Hinsicht abgestützt ist.
Um die Rotorantriebsbaugruppe 50 anzutreiben, ist das untere Ende der Antriebswelle 60 mit einer Antriebsriemenscheibe 64 versehen. Die Riemenscheibe 64 ist über einen Riemen 65 mit einer Riemenscheibe 66 gekoppelt, die auf der Antriebswelle 67 eines konventionellen Antriebsmotors 68 angeordnet ist.
Um die Rotor baugruppe 30 anzutreiben, ist an dem oberen Ende der Nabenbaugruppe 62 eine ringartige Ausnehmung 70 vorgesehen. Wie aus der Figur 3 am besten ersichtlich ist, liegt in der Ausnehmung 70 ein Riemen 71, der über eine Planetenriemenscheibe 72 geführt ist, die an dem unteren Ende einer Planetenantriebswelle 73 vorgesehen ist. Die Planetenantriebswelle 73 ist mit Hilfe einer Lagerbaugruppe 74 in dem unteren plattenartigen Bauelement 53 der Rotorantriebsbaugruppe 50 gelagert. An dem oberen Ende der Planetenantriebswelle ist eine obere Planetenriemenscheibe 7 5 vorgesehen. Wie am besten aus den Figuren 2 und 4 zu ersehen ist, wird diese Planetenriemenscheibe 75 mittels eines Riemens 76 mit der Rotorantriebsrxemenscheibe unter Zwischenschaltung einer ersten und zweiten Leerlaufriemenscheibe 78 und 77 gekoppelt. Die Leerlaufriemenscheiben 77 und 78 sind in den plattenartigen Bauteilen 52 bzw. 53 gelagert. Wegen der Riemenanordnungen führt die Rotorbaugruppe 30 eine Drehung in derselben Richtung wie die Rotorantriebsbaugruppe 50 durch und zwar mit der doppelten j Drehzahl. Bei der gezeigten Ausführungsform drehen sich die j
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Planetenantriebswelle 73 und die obere Planetenriemenscheibe75 bei Drehung der Rotorantriebsbaugruppe 50 durch den Motor 68 in Uhrzeigerrichtung (von oben gesehen) wegen des Eingriffs des Riemens 71 mit der stationären ringartigen Ausnehmung 70 im Gegenuhrzeigersinne. Die Drehung der Planetenriemenscheibe im Gegenuhrzeigersinne führt zu einer Drehung der Rotorantriebsriemenscheibe 42 im Uhrzeigersinne wegen der Rückführungsschleife des Riemens 76 zwischen diesen Riemenscheiben; damit dreht sich die Rotorbaugruppe 30 ebenfalls im Uhrzeigersinne. Das erforderliche Verhältnis 2 : 1 der Drehzahlen zwischen Rotorbaugruppe und Rotorantriebsbaugruppe 50 wird mit Hilfe der relativen Durchmesser der Riemenscheiben erreicht. Insbesondere wird dasselbe Durchmesserverhältnis sowohl für die Riemenscheibe 70 und die Riemenscheibe 72 als auch die Riemenscheibe 42 und die Riemenscheibe 75 aufrechterhalten. Dieses stellt sicher, daß die Planetenantriebsanordnung ein direktes Übertragsverhältnis von 1 : 1 hat, das bei Berücksichtigung der Drehung der Planetenantriebswelle 73 um die Drehachse der Rotorantriebsbaugruppe 50 zu dein letztendlichen Übergangsverhältnis 2 : 1 führt. Wie weiter unten deutlich wird, ist diese Beziehung von relativer Drehzahl und Drehrichtung erforderlich, wenn die Zellbearbeitungszentrifuge ohne Drehdichtungen arbeiten können soll.
In den Figuren 11 und 12 ist eine andere Antriebsanordnung für die Rotorbaugruppe 30 dargestellt. Ein erstes Paar von seitlich auf Abstand angeordneten Leerlaufriemenscheiben 58 ist auf der Unterseite des plattenartigen Bauelements 52 befestigt.
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Ein zweites Paar von in gleicher Weise auf Abstand angeordneten Leerlaufriemenscheiben 59 ist auf der Unterseite des plattenarti-
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gen Bauelements 53 angeordnet. Ein Riemen wird über diese Riemenscheiben von der stationären ringartigen Ausnehmung 70 zu der Rotorantriebsriemenscheibe 42 geführt, wie dies in der Figur 12 dargestellt ist. In dem plattenartigen Bauelement 53 ist eine öffnung 79 für die Durchführung des Riemens 69 vorgesehen.
Wenn bei Benutzung dieser Anordnung die Rotorantriebsbaugruppe 50 durch den Motor 68 im Uhrzeigersinne gedreht wird, führt der Antriebsriemen 69 zu einer Drehung der Rotorbaugruppe 30 im Uhrzeigersinne. Unter der Annahme, daß die stationäre ringartige Ausnehmung 70 und die Rotorantriebsriemenscheibe 42 den gleichen Durchmesser aufweisen, wird die Drehzahl der Rotorbaugruppe 30
Rotor-^ genau zweimal so groß sein wie die der<Sntriebsbaugruppe 50.
Dies liegt in dem kombinierten Effekt der direkten 1 : 1-Antriebsbeziehung zwischen der stationären "Riemenscheibe" 70 und der Rotorantriebsriemenscheibe 42 und der Planetenbewegung der Leerlaufriemenscheiben 58 und 59 um die Drehachse der Rotorbaugruppe 30.
Die Riemen und die Riemenscheiben für den Antrieb der Rotorbaugruppe und der Rotorantriebsbaugruppe können in bekannter Weise gezahnt sein, um ein Rutschen zu vermeiden. Die Riemen 65 und 71 weisen dann eine Zahnung nur auf ihren Innenflächen auf, während der Riemen 7 6 sowohl auf seiner Innenfläche als auch auf seiner Außenfläche gezahnt sein müßte.
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Gemäß Figur 5 wird der Zeilwaschgang in zwei Waschkammern durchgeführt, die die Form von zusammenfaltbaren Kunststoffwaschsäckchen 80 und 81 aufweisen. Diese Waschsäckchen, die vorzugsweise Teil eines wegwerfbaren vorsterilisierten abgedichteten Strömungssystems sein können, werden vorzugsweise mit einem zylindrischen Körperabschnitt und einem konischen Endabschnitt ausgeformt. Ein derartiges vorsterilisiertes Strömungssystem ist in einer CIP-Anmeldung der am 27. März 1975 getätigten Anmeldung Nr. 562 749 beschrieben, deren deutsche Parallelanmeldung am selben Tag wie die vorliegende Anmeldung eingereicht worden ist. Die Waschsäckchen können aus einem hämoabstoßenden Kunststoffmaterial, wie PVC-Kunststoff, hergestellt sein,das mit einer Silikongummi-Verbindung oder einem anderen hämokompatiblen Material überzogen ist. Ausnehmungen 82 und 83 von den Waschsäckchen entsprechenden Formgebungen sind in den Zentrifugierbechern 83 bzw. 84 für die Aufnahme der Waschsäckchen ausgebildet. Die Waschsäckchen 80 und 81 sind mit Einlaßschläuchen 84 bzw. 85 und mit Auslaßschläuchen 86 bzw. 87 versehen, die mit ihnen
können
heißverschweißt sind. Anstelle der Schläuche auch hinreichend flexible Röhren verwendet werden. Die sich in das Innere der Waschsäckchen hineinerstreckenden Abschnitte der Einlaßschläuche 84 und 85 weisen eine so große Länge auf, daß sie sich im wesentlichen bis zum Scheitelpunkt der konischen Endabschnitte erstrecken, wenn die Säckchen unter dem Einfluß der Schwerkraft voll entfaltet sind, wie dies in der Figur 5 dargestellt ist. Diese Ausbildung ist für einen optimalen Waschgang wünschenswert, da die Zellmasse sich während der Zentrifu-
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gierung in den konischen Endabschnitten der Waschsäckchen ansammelt. Die Auslaßschläuche 86 und 87 enden in den Wandungen der Waschsäckchen. Die Gesamtlänge der Einlaß- und Auslaßschläuche außerhalb der Waschsäckchen ist nicht kritisch und muß nur so gewählt sein, daß die Waschsäckchen auf einfache Weise mit dem Rest des Strömungssystems verbunden werden können.
Die Zentrxfugierbecher 43 und 34 sind vorzugsweise mit entfernbaren Deckeln 88 bzw. 89 verbunden, die ein Verschieben der Waschsäckchen während der Zentrifugierung verhindern sollen. Wie aus der Figur 6 ersichtlich ist, können die Abdeckungen aus zwei Teilabschnitten bestehen, so daß die Einlaß- und Auslaßschläuche durch die Deckel hindurchgeführt werden können, wenn die Waschsäckchen sich in den Zentrifugxerbechern befinden.
Zwischen den Waschsäckchen 80 und 81, die sich mit der Rotorbaugruppe 30 drehen, und dem sich nichtdrehenden Teil des Zellbearbeitungssystems wird eine Strömungsmxttelverbxndung mit Hilfe einer Nabelleitung 90 aufgebaut, in der vier getrennte Durchlässe bzw. Kanäle 91 - 94 vorgesehen sind (vergleiche Figuren 5 und 9). Die Kanäle 91 - 94 können entweder durch das Verbinden von vier getrennten Schläuchen aufgebaut werden oder die Nabelleitung 90 kann in einem Arbeitsgang mit den vier Kanälen extrudiert werden. Die Kanäle 91 - 94 werden jeweils mit einem der Schläuche 84 - 87 verbunden. Wie am besten aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich ist, wird die Nabelleitung 90 mit Hilfe einerj Klemme 95 zu einem Punkt oberhalb der Rotorbaugruppe 30 geführt j
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und mit der Achse der Rotorbaugruppe ausgefluchtet. Die Klemme ist an dem freien Ende eines stationären Stützarms 96 angeordnet. Von diesem Punkt erstreckt sich die Nabelleitung 90 - allgemein gesprochen - nach unten und radial außen, wobei sie durch eine U-förmige Führung in Form zweier vertikaler Führungsstangen 97 und einer die beiden Führungsstangen verbindenden Stützrolle 98 geführt wird. Die Führungsstangen 97 sind an dem plattenförmigen Bauelement 51 befestigt. Von dort wird die Nabelleitung 90 nach unten und radial innen durch eine auf dem plattenartigen Bauelement 53 angeordnete Führungsschlaufe 99 geführt. Danach wird die Nabelleitung durch den hohlen Innenraum der Rotorantriebswelle 40 zu einer Stelle zwischen den beiden Zentrifugierbechern 33 und 34 geführt, an der die Verbindung zwischen der Nabelleitung 90 und den Einlaß- und Auslaßschläuchen der Waschsäckchen 80 und 81 aufgebaut wird. Das Profilstück 43, das an dem unteren Ende der Rotorantriebswelle 40 frei drehbar gelagert ist, dient der Herabsetzung der Reibung zwischen der Außenfläche der Nabelleitung 90 und der Rotorantriebswelle 40.
Die Rotorantriebsbaugruppe 50 wird durch ein ringartiges Gewicht 100 in radialer Auswuchtung gehalten, welches auf einer sich radial erstreckenden Gewindespindel 101 auf dem plattenartigen Bauelement 52 gegenüber den Führungsstangen 97 angeordnet ist. Durch Drehung des Gewichtes 100 auf der Gewindespindel 101 kann das Gewicht in eine Stellung gebracht werden, in der Gewichtsanteile auf der gegenüberliegenden Seite der Rotorantriebsbaugruppe 50 kompensiert werden können. Su den zu kompensierenden ; Gewichtsanteilen gehört das von der Nabelleitung 90 bei ihrem
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Aufliegen auf der Stützrolle 98 aufgebrachte Gewicht. Eine vergleichbare Anordnung ist auf dem plattenförmigen Bauelement 52 zur Erzielung einer seitlichen Auswuchtung vorgesehen. Ein ringförmiges Gewicht 102 ist auf einer sich seitlich erstreckenden Gewindespindel 103 angeordnet, um eine seitliche Auswuchtung der Rotorantriebsbaugruppe zu erzielen. Eine weitere Auswuchtanordnung ist in der linken oberen Hälfte der Figur 2 dargestellt.
Die Nabelleitung 90 wird an einer Verdrillung während der Drehung der Rotorbaugruppe 30 dadurch gehindert, daß die Rotorantriebsbaugruppe 50 eine koaxial angeordnete Drehung mit halber Drehzahl durchführt. Die Drehung der Rotorbaugruppe prägt der Nabelleitung 90 über die Führungselemente 97 und 98 eine umlaufbahnartige Drehung bezüglich der Rotorachse auf. In dieser Hinsicht ist die vorstehend beschriebene Anordnung vergleichbar mit der US-PS 3 586 413, das Deal A. Adams am 22. Juni 1971 erteilt wurde. Hinsichtlich der vollständigen Erklärung des Arbeitsprinzips wird auf diese Patentschrift verwiesen; nach Ansicht der Anmelderin genügt hier die folgende Zusammenfassung: Wenn die Rotorbaugruppe 30 ihre erste Drehung um 360° und die Rotorantriebsbaugruppe 50 ihre erste Halbdrehung um 180° in dieselbe Richtung durchgeführt haben, wird die Nabelleitung 90 um 180° in einer Richtung um ihre Achse verdrillt. Führt die Rotorbaugruppe eine weitere Drehung um 360° aus und dreht sich die ; Rotorantriebsbaugruppe um weitere 180°, führt dies zu einer Verdrillung der Nabelleitung 90 um 180° in die entgegengesetzte Richtung, so daß die Nabelleitung ihren anfänglichen unver-
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drillten Zustand wieder einnimmt. Auf diese Weise wird die Nabelleitung 90 während des Betriebs der Zellbearbeitungszentrifuge fortlaufend einer Biegung oder Verdrillung unterzogen, wird aber niemals vollständig um ihre eigene Achse gedreht oder verdrillt.
Während die vorstehende Zentrifuge im Zusammenhang mit der Bearbeitung biologischer Zellen beschrieben worden ist, sollte doch klar sein, daß die Zentrifuge auch bei dem zentrifugierenden Behandeln von Chemikalien oder Abfallflüssigkeiten eingesetzt werden kann. Auch sind andere Einsatzgebiete denkbar, bei denen eine stetige Energieverbindung zwischen einem stationären Ende und einem drehenden Ende mit Hilfe eines energieübertragenden Kanals aufrechterhalten werden soll, der sich nicht selbst um seine Achse dreht. Z.B. ist es möglich, eine optische Verbindung mit Hilfe eines flexiblen Faserlichtleiters und eine elektrische Verbindung mit Hilfe eines flexiblen elektrischen Leiters aufrechtzuerhalten.
Eine andere Ausführungsform der Zellbearbeitungszentrifuge ist in Figur 7 dargestellt; hier wird die Nabelleitung 90 durch eine drehbar angetriebene rohrartige Führungsbaugruppe 110 hindurchgeführt. Die Führungsbaugruppe, zu der ein hohles, vertikal angeordnetes Rohr 111 mit einem Formstück 112 am oberen Ende gehört, wird durch eine Lagerbaugruppe 113 in den plattenartigen Bauteilen 51 und 52 gelagert. Das untere Ende des Rohres 111 ist mit einer Riemenscheibe 114 versehen, die mit der oberen Planetriemenscheibe 75 mit Hilfe eines Riemens 115 gekoppelt ist, welcher in einer ähnlichen Weise wie der in der Vier-Riemenanordnung
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gemäß Figur 4 verwendete Riemen 76 geführt ist, wobei die Riemenscheibe 114 den Platz der Riemenscheibe 77 annimmt. Diese Anordnung hat die Wirkung, daß das Rohr 111 für die Führung der Nabelleitung 90 gegensinnig zur Rotorantriebswelle 40 mit der halben Drehzahl derselben gedreht wird, wodurch eine planetenartige Beziehung zur Rotorachse aufgebaut wird. Wenn sich die Rotorantriebsbaugruppe 50 dreht, kann das Führungsrohr 111 gedanklich so betrachtet werden, als ob es bezüglich eines stationären Beobachters stets dieselbe Ausrichtung einnimmt. Auf diese Weise wird die Reibung zwischen dem Führungsrohr 111 und der Nabelleitung 90 auf einen Minimalwert gebracht.
Ein Problem, das bei dem Einbau der angetriebenen Führungsbaugruppe 110 auf der sich drehenden Rotorantriebsbaugruppe 50 zu lösen ist, ist das Problem einer hinreichenden Schmierung der Lagerbaugruppe 113. Dieses Problem wurde mit Hilfe eines neuartigen, die Zentrifugalkraft ausnützenden Schmiersystems gelöst, das in der am 8. Oktober 1975 unter dem Aktenzeichen 620 513 in den Vereinigten Staaten von Amerika getätigten Anmeldung beschrieben worden ist.
Die bisher beschriebene Zeilbearbeitungszentrifuge 20 ist gemäß Figur 8 Bestandteil eines Bearbeitungssystems für das Waschen roter Blutzellen. Zu dem BIutbearbeitungssystem gehört zusätzlich ein vorsterilisiertes wegwerfbares Strömungssystem 120, das die gleichzeitige Behandlung zweier Chargen von glyzerolisierten roten Blutzellen ohne den Einsatz von Drehdichtungen ermöglicht.
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Bei .dem in der Figur 8 gezeigten Blutbearbeitungssystem wird eine Strömungsmittelverbindung zu den Waschsäckchen 80 und 81 mit Hilfe der in der Nabelleitung 90 ausgebildeten Kanäle 91 - 94 aufgebaut. Die Waschsäckchen 80 und 81 sind Bestandteile des wegwerfbaren Strömungssystems 120. Die Kanäle werden mit den Einlaß- und Auslaßschläuchen 84-87 der zugeordneten Waschsäckchen 80 bzw. 81 verbunden und dienen der Zufuhr der Abfuhr von Strömungsmitteln zu den Waschsäckchen hin. Die Nabelleitung 90, die vorzugsweise ein einstückiges flexibles Extrusionsprodukt bestehend aus Polyvinylchlorid oder einem ähnlichen Material, ist, erstreckt sich von einem mittigen Punkt der Rotorbaugruppe 30 axial nach unten durch den Hohlraum der Rotorantriebswelle 40; von dort erstreckt sie sich radial nach außen durch die Führungsschlaufe 99 hindurch und nach oben zwischen den Führungsstangen 97 hindurch zu der mittig angeordneten Klemme 95 auf dem Stützarm 96.
Da das Strömungssystem 120 als integrales vorsterilisiertes System bereitgestellt wird, werden bei dem Einsatz des Strömungssystems in der Zeilbearbeitungszentrifuge 20 alle beweglichen Komponenten des Systems, d.h. die Waschsäckchen 80 und 81, die Schlauchsegmente 84-87 und der sich zur Klemme 95 hin erstreckende Abschnitt der Nabelleitung 90, durch die Führungselemente 97 und 99 und den axialen Hohlraum der Rotorantriebswelle 40 hindurchgeführt. Im Falle der Ausführungsform gemäß Figur 7 werden diese Komponenten auch durch das Führungsrohr 111 hindurchgeführt.
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Am anderen Ende der Nabelleitung 90 sind die Kanäle 91 - 94 einzeln mit je einem üblichen transparenten Verbindungsschlauch 130 - 133 verbunden, die aus PVC oder einem geeigneten anderen Material hergestellt sind. Die Schläuche 130 und 133 werden durch eine im Drehsinn umsteuerbare Schlauchpumpe 134 zu einem
Verbindungen Anschlußblock 135 Ungeführt, in dem/zwischen diesen Schläuchen und Vorräten an glyzerolisierten roten Blutzellen, Vorräten an salzhaltiger Waschlösung und Behälter für die Aufnahme von rekonstituiertem Blut hergestellt werden. Die Schlauchpumpe 134, die von üblicher Bauart und Auslegung sein kann, weist zwei gekrümmte Haltekörper 136 und 137 auf, in denen die Schläuche und 131 einsitzen. Weiterhin gehören zu ihr zwei sich drehende Druckrollenbaugruppen 138 und 139, die gegen diese Schläuche drücken, um bei ihrer Drehung Flüssigkeiten in einer Richtung vorwärtszutreiben, die von der Drehrichtung der Druckrollenbaugruppen abhängig ist.
Der Schlauch 130, der den Kanal 91 in der Nabelleitung 90 mit dem Einlaßschlauch 84 des Waschsäckchens 80 verbindet, ist mittels eines Y-Verbinders in dem Anschlußblock 135 mit einem Schlauch 142 verbunden, der sich über eine Filterkammer 143 zu einem Behälter 144 hin erstreckt, der eine erste Charge an glyzerolisierten roten Blutzellen enthält. Weiterhin wird der Schlauch 130 mittels eines Y-Verbinders mit einem Schlauch 145 verbunden, der über ein Schlauchklemmventil 146 mit zwei parallelgeschalteten Behältern 147 und 148 verbunden ist, die mit einer salzhaltigen Waschlösung für die erste Blutcharge gefüllt sind. Die Leitung 130 ist im Anschlußblock 135 auch mit einem Schlauch
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149 verbunden, der die Verbindung zu einem Behälter 150 für die Aufnahme des aus der ersten Charge glyzerolisierter roter Blutzellen rekonstuierten Bluts darstellt. In gleicher Weise ist der Schlauch 131 durch einen Schlauch 151 und einen Filter 152 mit einem Behälter 153 verbunden, der eine zweite Charge an glyzerolisierten roten Blutzellen enthält; weiterhin ist der Schlauch 131 durch einen Schlauch 154 und ein Schlauchklemmventil 155 mit zwei parallelgeschalteten Behältern 156 und 157 verbunden, die die Waschlösung für die zweite Blutcharge enthalten; schließlich ist der Schlauch 131 durch einen Schlauch 158 mit einem Behälter 159 verbunden, der das aus der zweiten Charge glyzerolisierter roter Blutzellen rekonstituierte Blut aufnehmen soll.
Bei Betrieb der Zeilbearbeitungszentrifuge werden die zu bearbeitenden Chargen an glyzerolisierten roten Blutzellen aus den Behältern 144 und 153 mittels der Schlauchpumpe 134 über die Schläuche 130 und 131, die Kanäle 121 und 122 in der Nabelleitung 90 und die Einlaßschläuche 84 und 85 in die Waschsäckchen 80 bzw. 81 eingepumpt. Infolge der durch die Rotorbaugruppe 30, die sich mit einer Drehzahl oberhalb von 2000 Upm dreht, aufgebrachten Zentrifugalkraft sammeln sich die roten Blutzellen in der Spitze des konischen Abschnittes der aufgefalteten Waschsäckchen an. Danach wird salzhaltige Waschlösung aus den Behälterpaaren 147, 148 und 156, 157 längs desselben Strömungspfads durch die Schlauchpumpe 134 gefördert. Die salzhaltige Waschlösung fließt durch die Zentrifugalkraft zusammengeballte Masse an roten Blutzellen und die verbrauchte
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Waschlösung fließt durch die Auslaßschläuche 86 und 87, die Kanäle 123 und 124 in der Nabelleitung 90 und die Schläuche 132 und 133 als Abfallprodukt ab.
wird
Der Waschgang/solange aufrechterhalten, bis der gesamte Vorrat an Waschlösung verbraucht ist; danach ist das konservierende Glyzerol in den roten Blutzellen durch die salzhaltige Waschlösung ersetzt worden und somit das Blut rekonstituiert worden. Danach wird das rekonstituierte Blut aus den Waschsäckchen 80 und 81 durch die Einlaßschläuche 84 und 86, die Kanäle 121 und 122 in der Nabelleitung 90, die Schläuche 130 und 131 und die Schläuche 149 und 158 in die Aufnahmebehälter 150 bzw. 159 abgepumpt. Während dieses Förderganges ist die Schlauchpumpe 134 umgesteuert.
Während die dargestellten Ausführungsformen zwei Bearbeitungskammern oder Waschsäcke und eine Nabelleitung mit vier Kanälen für die gleichzeitige Bearbeitung von zwei Zellchargen zeigen, dürfte doch klar sein, daß eine größere oder kleinere Anzahl an Waschsäckchen und Kanälen vorgesehen sein kann, um die gleichzeitige Behandlung einer geringeren oder größeren Zahl an Chargen zu ermöglichen; die einzige Begrenzung ist nur durch den in der Rotorbaugruppe vorhandenen Raum gegeben. Eine weitere Begrenzung könnte darin bestehen, daß die Nabelleitung nicht mehr mit der erforderlichen Anzahl an Kanälen versehen werden kann. Weiterhin sollte klar sein, daß zwar bei den gezeigten Ausführungsformen für den Antrieb der Rotorbaugruppe
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und der Rotorantrxebsbaugruppe Riemen verwendet worden sind, daß aber dieselben Ergebnisse erzielt werden können, wenn Zahnradanordnungen oder dergleichen verwendet werden.
Um die Einführung der Nabelleitung in die Zentrifuge zu erleichtern und um die Leitung während des Betriebs der Zentrifuge abzustützen, ist bei der Ausführungsform gemäß Figur 13 eine Führungshülse 160 zwischen dem Stützarm 96 und dem Profilstück 43 vorgesehen. Die Führungshülse, die vorzugsweise aus rostfreiem Stahl oder ähnlichem hochfesten Material hergestellt ist, weist vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt auf; weiterhin ist der Innendurchmesser der Führungshülse 160 wesentlich größer als der Außendurchmesser der Nabelleitung 96, damit die Leitung und die Waschsäckchen des Strömungssystems in Position gebracht werden können. Gegenstand einer am gleichen Tage wie die vorliegende Anmeldung eingereichten Anmeldung ist ein Einführungssystem für das Durchfädeln der Nabelleitung mit den Waschsäckchen durch die Führungshülse 160. Die Führungshülse 160 ist mit der Rotorantriebsbaugruppe 50 mit Hilfe zweier Winkel 161 und 162 befestigt, die an der Außenfläche der Führungshülse 160 verschweißt oder sonstwie befestigt sind. Diese Winkel sind an der Oberfläche der plattenartigen Bauelemente 51 bzw. 52 der Rotorantriebsbaugruppe 50 mit Hilfe von Maschinenschrauben 163 befestigt derart, daß das untere Ende der Führungshülse : 90 sich in der Nähe des Profilstücks 43 und das obere Ende sich in der Nähe des Stützarmes 96 befindet. Anstelle der Klemme 95 ist bei der Ausführungsform gemäß Figur 13 eine Stütznabe
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165 mit einem frei drehbaren Profilstück (fairing) 166 und einer Halteklemme 167 am Stützarm 96 in der Nähe des oberen Endes der Führungshülse 160 angeordnet, um die Nabelleitung 90 an dem stationären Rahmen der Maschine zu verankern.
Bei Betrieb der Zentrifuge rotiert die Führungshülse 160 mit der Rotorantriebsbaugruppe und die Nabelleitung wird abwechselnd um 180° nach links und rechts in der Führungshülse 160 verdrillt, so daß die Strömungsmittelverbindung zu den Waschsäckchen hin ohne weitere Verdrillung der Nabelleitung aufrechterhalten bleibt,
Eine andere Ausführungsform für die Führungshülse ist in der Figur 4 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist das obere Ende der Führungshülse 160 in der Stütznabenbaugruppe 165 mittels eines Lagers 168 gelagert. Das untere Ende der Führungshülse 61 ist in dem unteren Ende der hohlen Rotorantriebswelle mit Hilfe eines Lagers 169 gelagert. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Führungshülse zusätzlich abgestützt wird und Spalte zwischen den Enden der Führungshülse und dem freien Ende der Rotorantriebswelle bzw. der SKitznabenbaugruppe vermieden werden.
In der Figur 15 ist eine weitere Ausführungsform der Führungshülse 160 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform, die mit der \ Ausführungsform gemäß Figur 13 vergleichbar ist, ist die ; Führungshülse an ihrem oberen Ende verkürzt, so daß die Nabelleitung 90 nicht abgestützt ist, wenn sie sich von der Naben- .
baugruppe 165 zu der Führungshülse 160 hin erstreckt. An ihrem j
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unteren Ende ist ein Teil der Wandung der Führungshülse 60 fortgeschnitten, um einen trogartigen Abschnitt 170 zu bilden, in dem die Nabelleitung 90 liegt, ehe sie in die Mitte der hohlen Rotorantriebswelle 40 vorgeschoben wird. Diese Anordnung hat wie die Anordnung gemäß Figur 13 den Vorteil, daß die Führungshülse nicht die genaue Formgebung aufweisen muß, die für einen Eingriff mit Lagern an der Stütznabenbaugruppe 165 und der Rotorantriebswelle 40 erforderlich ist. Weiterhin ist bei dieser Ausführungsform das Innere der Führungshülse leichter zugänglich als dies bei den Anordnungen gemäß Figuren 13 und 14 der Fall ist, so daß die Reinigung der Führungshülse und das Ein- und Durchfädeln von Teilen des Strömungssystems erleichtert wird.
Es dürfte klar sein, daß andere Bauarten und Formen für die Führungshülse verwendet werden können. Z.B. kann die Führungshülse einen größeren oder kleineren Durchmesser aufweisen, um die Aufnahme von Nabelleitungen verschiedener Größen und Bauarten zu ermöglichen. Weiterhin kann die Führungshülse natürlich an der Rotorantrxebsbaugruppe 50 auch mit die Führungshülse umgreifenden Klemmen befestigt werden, so daß nicht notwendigerweise Winkel benutzt werden können. Weiterhin kann eine zweite Führungshülse oder ein entsprechend geformtes Element (nicht gezeigt) diametral zur Führungshülse 61 an der Rotorantrxebsbaugruppe 50 befestigt werden, um die Rotorantrxebsbaugruppe sowohl dynamisch als auch aerodynamisch auszuwuchten. In diesem Falle können die Führungshülsen unter rechten Winkeln bezüglich des Rotorantriebriemens 69 und den diesen zugeordneten Leerlauf-
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riemenscheiben 58 und 59 angeordnet werden.
Während die Zentrifuge im Zusammenhang mit dem Waschen von roten Blutzellen beschrieben worden ist, bietet sich für die Zentrifuge ein weiter Bereich anderer Anwendungsmöglichkeiten an. Z.B. kann auf dem Gebiet der Blutver- und -bearbeitung eine derartige Anordnung im Falle der Plasmaphorese, Erithrophorese, Leukaphorese und Plateletphorese entweder im Inverto- oder In-Viro-Fall angewandt werden. In solchen Anwendungsfällen wird ein für den in Aussicht genommenen Arbeitsgang geeignetes Strömungssystem in der Zentrifuge installiert, wie dies im Zusammenhangiri.t Figur 8 für das Strömungssystem für die Bearbeitung roter Blutzellen beschrieben worden ist.
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Claims (15)

  1. Patentansprüche
    /1./vorrichtung für die leitungsmäßige Verbindung zwischen einem äationären Anschluß und einem unter Einwirkung von Zentrifugalkraft stehendem Anschluß für den Transport von Energie, Flüssigkeit, Licht oder dergleichen,gekennzeichnet durch eine stationäre Basis (21), eine Rotorantriebsbaugruppe (50), die auf der Basis um eine vorgegebene Achse drehbar gelagert ist, eine Rotorbaugruppe (30) mit dem unter Einwirkung der Schwerkraft stehenden Anschluß, die bezüglich der Basis um die vorgegebene Achse drehbar gelagert ist, eine zwischen den Anschlüssen geführte und zumindest längs eines vorgegebenen Abschnittes flexible Leitung (60) , wobei das eine Ende des Abschnittes an einer Seite der Rotorbaugruppe (30) ausgefluchtet auf die Achse bezüglich der Basis festgelegt und das andere Ende de? Abschnittes unter Ausfluchtung auf die
    ; mit
    Achse für eine Drehung der anderen Seite der Rotorbaugruppe
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    ~ 29 " 2612986
    (30) verriegelt ist, eine Führungseinrichtung (97,98,99;111; 160), die den Leitungsabschnitt zu einem Umlauf mit der Rotorantriebsbaugruppe (50) um die Achse bringt, und durch einen Antrieb für die Drehung der Rotorbaugruppe (30) und der Rotorantriebsbaugruppe (50) in gleicher Richtung mit einem Geschwindigkeitsverhältnis 2 : 1 zur Aufrechterhaltung der leitungsmäßigen Verbindung ohne vollständige Verdrillung der Leitung.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Zentrifuge (20) mit mindestens einer Bearbeitung skammer (81 ,82) und einer Nabelleitung (90) mit mindestens einem Leitungskanal (91-94) für ein Strömungsmittel ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorbaugruppe (30) mittels einer Stützwelle (40) mit axialer mittiger Öffnung um dieselbe Achse drehbar auf der Rotorantriebsbaugruppe (50) gelagert ist und sich der flexible Leitungsabschnitt (90) durch die Öffnung in der Stützwelle zu dem Anschluß auf der einen Seite der Rotorbaugruppe hin erstreckt.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine stationäre Stützeinrichtung (95,165) für das Abstützen der Leitung an einer festen Position oberhalb i der einen Seite der Rotorbaugruppe (50) unter Ausfluchtung
    auf die Achse vorgesehen ist. ;
    609841/0368 -30-
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (97,98,99; 111 ; 1 60) den Leitungsabschnitt (60) von der Stützeinrichtung (95;165) aus durch die sich axial erstreckende Öffnung zu dem der Einwirkung der Zentrifugalkraft unterliegenden Anschluß hin führt.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorantrxebsbaugruppe (50) auf der Basis (21) mittels einer axial auf die Drehachse ausgefluchteten Antriebswelle (60) drehbar gelagert ist, daß die Basis eine stationäre Riemenscheibe (70) aufweist und daß der Antrieb einen Motor (68) für die Antriebswelle (60) und ein Planetengetriebe (72,75-78) auf der Rotorantrxebsbaugruppe (50) aufweist, das mit der stationären Riemenscheibe (70) und der Antriebswelle (60) und der Stützwelle (40) für die Drehung der Rotorbaugruppe (30) gekoppelt ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Führungseinrichtung ein von der Rotorantrxebsbaugruppe (50) getragenes Führungselement (111; 160) für das Erfassen der Leitung (60) gehört.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (111;160) ein Rohr ist, durch das die Leitung (160) hindurchgeführt ist.
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  9. 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das rohrartige Führungselement (111) planetenartig antreibbar ist, um den Reibungseingriff mit der Leitung (60) herabzusetzen.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement eine Hülse (160) ist, die sie von einer Stelle nahe dem freien Ende der Rotorantriebswelle (40) auf der anderen Seite der Rotorbaugruppe (30) zu der Stützeinrichtung (95;165) auf der anderen Seite der Rotorbaugruppe (30) hinerstreckt.
  11. 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Rotorbaugruppe (30) mehrere Flüssigkeitsbearbeitungskammern (81,82) vorgesehen sind und daß die Nabelleitung (60) wenigstens einen Kanal (91;92;93;94) für jede Kammer (81;82) aufweist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung für den elektrischen Strom ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß :
    die Leitung eine Lichtleiter ist. i
  14. 14. Verfahren für das zentrifugierende Bearbeiten einer biolo- j
    I gischen Flüssigkeit mit reduziertem Risiko zur Kontamination!
    j der Flüssigkeit oder der Umgebung, bei dem eine leckdichte j
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    ■ Umhüllung verwendet wird, zu der eine Nabelleitung mit Einlaß und Auslaß an einem Ende und Kanälen im Inneren gehört, wobei die Nabelleitung einen flexiblen Abschnitt aufweist, der wiederholt axial vor- und zurückgekrümmt werden kann und wobei die Umhüllung aich wenigstens eine Bearbeitungskammer einschließt, die am anderen Ende der Nabelleitung mit den Kanälen der Nabelleitung in Verbindung steht, insbesondere unter Einsatz der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung zur Hand genommen wird und die an einem Ende des Systems vorhandene Nabelleitung in einer Position
    einer Achse positioniert wird, während der flexible Abschnitt der Nabelleitung in eine Schleife gelegt wird, die sich von der Achse nach außen erstreckt und an ihrer anderen Seite zu einer gegenüber der ersten Position versetzten Position auf der Achse zurückkehrt, während die an die Nabelleitung angeschlossenen Bearbeitungskammern in einer gegenüber der Achse radial versetzten Position abgestützt werden, daß die so geformte Schleife mit einer ersten Geschwindigkeit um die Achse in Umlauf gebracht wird und die in vorgeschriebener Weise positionierten Achse in derselben Richtung wie die Schleife zur gleichen Zeit um die Achse mit einer Geschwindigkeit in Umlauf gebracht werden, die der zweifachen Umlaufgeschwindigkeit der Schleife entspricht, während der Nabelleitung in axialer Richtung ein Vorbiegen und Zurückbiegen ermöglicht wird, während biologische Flüssigkeit zu dem Einlaß der
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    -33-
    Nabelleitung gefördert und von dieser durch die Kanäle in ihrem Inneren zu den Kammern geführt wird, so daß die biologischen Flüssigkeiten der Zentrifugalkraft unterliegen und bearbeitet werden, und daß schließlich die bearbeiteten Flüssigkeiten am Auslaß abgezogen werden.
  15. 15. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die biologischen Flüssigkeiten aufgetaute, vorher gefrorene Blutzellen einschließlich eines Konservierungsmittels sind und daß auch eine Waschflüssigkeit den Bearbeitungskammerη zum Auswaschen des Konservierungsmittels aus den Zellen zugeführt wird.
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