DE2553060A1 - Drehzapfengelenk - Google Patents

Drehzapfengelenk

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DE2553060A1 DE19752553060 DE2553060A DE2553060A1 DE 2553060 A1 DE2553060 A1 DE 2553060A1 DE 19752553060 DE19752553060 DE 19752553060 DE 2553060 A DE2553060 A DE 2553060A DE 2553060 A1 DE2553060 A1 DE 2553060A1
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Description

Drehzapfengelenk
Die Erfindung bezieht sich auf Drehzapfengelenke, die auch eine begrenzte Kipp- oder Schwenkbewegung aufnehmen können und die insbesondere als Drehzapfengelenke für Lenkgestänge von Kraftfahrzeugen verwendet werden,welche eine feste Gelenkachse aufrechterhalten und ein Kippen oder Schwenken der Achse aufnehmen können, um Toleranzänderungen im Gestänge auszugleichen, wie sie beispielsweise in Lenkern vom Lenkgestänge mit einem Mittelgestänge auftreten.
In der US-PS 3 790 I95 wird ein Zapfengelenk beschrieben, welches eine Drehbewegung ermöglicht und bei welchem der Zapfen einen Kopf aufweist, der sich in einem teilsphäri- -schen Sitz drehen, kippen und verschwenken kann, wobei der sich vom Kopf erstreckende Zapfenabschnitt drehbar in einem Lager angeordnet ist, welches von einem elastischen Ring getragen wird und einen Endflansch aufweist, der gegen
Gei.
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ORIGINAL INSPECTED
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den Zapfenkopf drückt. Obwohl dieses Gelenk eine Drehlagerung für Lenker, Verbindungsgestänge u. dgl. in Lenkgestängen bildet, ist dieses Gelenk nicht in der Lage, einen radialen Verschleiß aufzuholen und die Begrenzung des Kipp- oder Schwenkbereiches wird nicht zwangsläufig geregelt und es ist eine Lagerschale zwischen dem Zapfen und dem elastischen Ring erforderlich.
Durch die vorliegende Erfindung wird die beim Gelenk nach der US-PS 3 790 195 erforderliche Lagerschale ausgeschaltet und ein radialer Verschleiß wird kompensiert und der Schwenk- oder Kippbereich des Zapfens in einem Drehzapfengelenk, welches für Lenker und Verbindungsstangen in Lenkgestängen mit einem Mittelgestänge für Kraftfahrzeuge geeignet ist, zwangsläufig eingestellt oder geregelt. Erfindungsgemäß bildet ein Gehäuse ein Gelenklager, welches eine starre Lagerschale aufnimmt, die eine teilsphärische innere Lagerwand aufweist, einen axial gespaltenen Lagerring, der eine konische Bohrung hat und ferner ein ausgespartes Verschlußglied. Ein Gelenkzapfen weist einen Schaft auf, der sich frei durch das Ende des Gehäuses erstreckt, welches dem Verschlußglied gegenüberliegt und weist ferner einen halbkugelförmigen Kopf auf, der kipp- oder schwenkbar und drehbar in der teilsphärischen Oberfläche des Lagers liegt, und es ist noch ein langgestreckter konischer Zapfenabschnitt vorgesehen, der sich vom Kopf aus durch das elastische Lager erstreckt und der gegen die Verschlußplatte anliegt. Die Bohrung des Lagerringes und der Zapfenabschnitt weisen eine aneinander angepaßte konische Form auf, die zur Verschlußplatte hin konvergiert. Verschleißaufholfedern zwischen der Verschlußplatte und dem elastischen Lager drücken dieses elastische Lager zum Eapfenkopf derart hin, daß das Lager zum divergenten Ende äes konischen Zapfenabschnittes hin verschoben wird, wenn
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ein Verschleiß auftritt und dadurch wird ein guter Lagerkontakt mit dem Zapfenabschnitt aufrechterhalten und ferner kann sich keine Kontaktlosigkeit in dem Gelenk ausbilden.
Die konische Bohrung des Lagers kann eine große Anzahl Vertiefungen aufweisen, welche Taschen zur Aufnahme von Schmierfett bilden, und es können Schmiernuten sich axial durch das Lager erstrecken und mit einem Spalt zwischen den Spaltenden des Lagers zusammenarbeiten, um Schmiermittel zu den Taschen zu bringen.
Die Verschleißaufholfeder kann die Form von integralen Vorsprüngen an der Stirnfläche des elastischen Lagers haben,wobei diese Vorsprünge durch die Verschlußplatte abgeplattet werden oder durch einen konischen Beilagring oder einen Wellenfeder beilagring gebildet werden,welcher seinerseits zwischen dem und der Verschlußplatte abgeplattet wird. Wenn die Federn den Versuch unternehmen, ihre Höhe in nicht belastetem Zustand einzunehmen, so drücken die Federn das elastische Lager zum divergenten Ende des Lagerzapfenabschnittes hin und ein Spalt ist im Gehäuse zwischen dem Lagerring und dem elastischen Lager vorgesehen, der die axiale Verschiebung des elastischen Lagers aufnimmt. Ein Schmiermittelansatz kann am Gehäuse vorgesehen sein, durch den Schmiermittel den Bestandteilen des Lagers zugeführt werden kann und zwar vorzugsweise in den Spalt zwischen dem Lagerring und dem elastischen Lager.
Die Aussparung der Verschlußplatte, welche das Ende des Zapfenabschnittes des Gelenkzapfens aufnimmt, weist eine umlaufende, sich nach oben erstreckende Schulter oder einen umlaufenden, sich nach oben erstreckenden Rand auf, gegen die oder den sich das Ende des Zapfenabschnittes
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des Gelenkzapfens anlegen kann, um den Kipp- oder Schwenkbereich des Gelenkzapfens zu begrenzen.
Der Gelenkzapfen ist im Lagerring und im Zapfenabschnittlager frei drehbar, und es wird eine gute Drehlagerung für das Gehäuse oder für ein Gestängeglied geschaffen, welches am Drehzapfen befestigt ist und der Drehzapfen kann sich innerhalb des Bereiches, der durch die Verschlußkappe ermöglicht wird, verschwenken oder kippen, um die Gelenkachse an die Gestängeteile anzupassen, die durch das Gelenk verbunden werden sollen.
Es ist deshalb ein Ziel der Erfindung, ein Drehzapfengelenk der Art zu schaffen, wie es in der US-PS 3 790 beschrieben wird und welches weniger Teile aufweist und eine radiale Verschleißaufholung ermöglicht.
Ferner ist es Ziel der Erfindung, ein Drehzapfengelenk für Kraftfahrzeuglenkgestänge und dgl. zu schaffen, welches einen Drehzapfen aufweist, der in einem elastischen Lager drehbar ist, welches durch eine Feder in eine dauernde Lageranlage gegen den Drehzapfen und das Gehäuse des Gelenkes gedrückt wird.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Drehzapfengelenk zu schaffen, dessen Gelenkzapfen einen Kopf aufweist, welcher in einem starren Lager kippbar oder verschwenkbar ist und ferner einen konischen Zapfenabschnitt, der sich von dem Kopf aus erstreckt und der in einem gespaltenen elastischen Lager sitzt, wobei ferner Verschleißaufholeinrichtungen vorgesehen sind, welche dieses Lager zum Kopf hin drücken, um einen vollen Lagereingriff des elastischen Lagers mit dem Zapfenabschnitt aufrechtzuerhalten.
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Ein anderes Ziel der Erfindung besteht darin, ein Drehzapfengelenk zu schaffen, welches ein Gehäuse aufweist, das einen teilsphärischen Lagersitz an einem Ende aufweist, wobei eine ausgesparte Verschlußkappe am anderen Ende vorgesehen ist und wobei ein Gelenkzapfen vorgesehen ist, der einen Schaftabschnitt aufweist, welcher sich frei in das Gehäuse hinein erstreckt, wobei ein Kopf vorgesehen ist, der schwenk- oder kippbar in dem Lagersitz sitzt und wobei ein konischer Zapfenabschnitt sich ,von dem Kopf aus erstreckt und gegen die Verschlußplatte anliegt und wobei ferner ein axial gespaltenes Gummi- oder Kautschuklager vorgesehen ist, welches den Zapfenabschhitt umgibt und mit Paßsitz in dem Gehäuse sitzt und wobei weiterhin Verschleißaufholeinrichtungen zwischen der Verschlußplatte und dem Lager dieses Lager zum Kopf des Geteikzapfens hindrücken und wobei weiterhin Vorrichtungen die Aussparung in der Verschlußplatte umgeben und das Kippen des Gelenkzapfens am Lagersitz begrenzen.
Es ist auch ein Ziel der Erfindung, ein Drehzapfengelenk mit einem frei drehbaren Drehzapfen zu schaffen, der über einen begrenzten Bereich kippen oder sich verschwenken kann und der ein federbelastetes, elastisches Verschleißaufhollager aufweist, welches den Zapfenabschnitt umgibt, wobei dieses Lager Vertiefungen aufweist, die Fett zum Schmieren des Zapfenabschnittes aufnimmt, damit dieser Zapfenabschnitt sich frei drehen kann.
Andere und weitere Ziele und Merkmale der Erfindung sollen in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 eine vertikale Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Drehzapfengelenkes, bei der Teile in Seitenansicht gezeigt sind und bei der in gestrichelten Linien der Schwenk- oder Kippbereich des Gelenkzapfens dargestellt ist,
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Fig. 2 eine Draufsicht auf das axial gespaltene elastische Lager für das in Pig. I dargestellte Gelenk,
Fig. 3 eine Unteransicht des in Fig. 2 dargestellten Lagers,
Fig. M eine senkrechte Schnittansicht des Lagers, genommen längs der Linie IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 eine vergrößerte Teilansicht der mit Vertiefungen versehenen Bohrung des Lagers und des Zapfenabschnittes des Gelenkzapfens, wobei die Schmierung des Gelenkzapfens veranschaulicht ist,
Fig. 6 eine Teilschnittansicht des unteren Endes des in Fig. 1 gezeigten Drehzapfengelenkes, wobei eine andere Form einer Verschleißaufholfeder gezeigt ist ·
und
Fig. 7 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 6, die jedoch eine weitere Ausführungsform einer Verschleißaufholfeder darstellt.
Das in Fig. 1 dargestellte Drehzapfengelenk 10 weist einen Armabschnitt 11 mit einem zylindrischen Ende 12 auf, welches eine abgestufte zylindrische Bohrung 13 hat. Die abgestufte Bohrung 13 weist einen langgestreckten zylindrischen Bohrungsabschnitt Ik mit großem Durchmesser auf, der sich von einer Schulter 15, die durch eine nach innen umgebogene Lippe 16 am Bodenende des Gehäuses gebildet wird, bis zu einer inneren Schulter 17 erstreckt, welche zu ei- -nem Bohrungsabschnitt 18 mit kleinerem Durchmesser hin konvergiert, der sich bis zu einer Schulter 19 erstreckt, die durch einen nach innen umgebogenen Rand 20 am oberen Ende des Gehäuses erstreckt, welcher eine öffnung 21 mit vermindertem Durchmesser umgibt.
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Ein Gelenkzapfen 22 weist einen zylindrischen Schaft 23 auf, der frei in der öffnung 21 sitzt und ferner einen halbkugelförmigen Kopf 24, der frei in der Bohrung 18 sitzt und weiterhin einen konischen Zapfenabschnitt 25, der sich vom Kopf 24 aus erstreckt und der frei in der Bohrung 14 sitzt. Der zylindrische Schaft 23 erstreckt sich nach außen zu einem konischen Schaftabschnitt 26 hin, der zu einem Gewindeabschnitt 27 mit vermindertem Durchmesser am oberen Ende des Gelenkzapfens hin kover-.giert. Der konische Abschnitt 26 kann mittels Keilsitz im Auge eines Gestänges oder einer Halterung sitzen und wird in diesem Bauteil durch eine Mutter gehalten, die auf das Gewinde 27 aufgeschraubt wird.
Der halbkugelförmige Kopf 24 des Gelenkzapfens wird von einem starren Lagerring 28 umgeben, welcher im Bohrungsabschnitt 18 sitzt und gegen die Schulter 19 anliegt und welcher eine teilsphärische innere Lagersitzoberfläche aufweist, die an den Kugelkopf 24 angepaßt ist, so daß der Gelenkzapfen in diesem Lagerring kippen und sich drehen kann. Der sphärische Sitz 29 weist Schmiernuten, wie beispielsweise die Nute 30, auf, mittels welchen Schmiermittel am Kopf 25 verteilt wird. Der Lagerring 28 kann mit Preßsitz in der Bohrung 18 in fester Lage in dieser sitzen und kann aus Stahl bestehen, aus hartem Kunststoffmaterial od. dgl., um einen festen und starren Sitz für den Kugelkopf 24 zu bilden.
Der Kugelkopf 24 weist einen im wesentlichen flachen, radial sich erstreckenden Boden 31 auf, der in das divergente obere Ende des konischen Zapfenabschnittes 25 übergeht. Dieser Zapfenabschnitt 25 konvergiert von diesem Ende oder von dieser Schulter 31 bis zu einem abgerundeten Boden 32.
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Eine starre Verschlußscheibe oder Verschlußkappe 22 sitzt fest im unteren Ende der Bohrung 14 auf der Schulter 15, die durch die nach innen umgebogene Lippe 16 gebildet wird, und diese Kappe weist eine mittlere Aussparung 33a in der Oberseite auf und ferner einen abgerundeten Boden 24, der gleitbar das abgerundete Bodenende 32 des Zapfenabschnittes 25 umgibt. Diese mittlere Aussparung 33a ist von einer nach oben sich erstreckenden Schulter oder von einem nach oben sich erstreckenden iland 35 umgeben, welche den Kipp- oder Schwenkbereich des Gelenkzapfens 22 im Gehäuse begrenzen, wie es durch die gestrichelten Linien veranschaulicht ist.
Ein axial gespaltenes, zylindrisches und elastisches Lager 36 sitzt in dem Bohrungsabschnitt 15 und erstreckt sich um den Zapfenabschnitt 25 oberhalb der Verschlußplatte und unterhalb der Schulter 17 herum.
Das Lager 36 besteht aus einem fließfähigen elastischen Material, welches ein elastisches Gedächtnis aufweist, um seine Lage im freien Zustand wieder einnehmen zu können, und bei dem Material kann es sich um Gummi, Kautschuk, Polyurethan u. dgl. handeln.
Wie die Fig. 2 bis 4 zeigen, weist das elastische Lager einen zylindrischen äußeren Umfang 37 auf, eine flache radiale obere Stirnwand 38 und eine flache untere Stirnwand 39 und ist ferner mit einer konischen Bohrung 40 ausgerüstet, die sich in der Mitte durch das Lager erstreckt und die von der oberen Stirnwand 38 zur unteren Stirnwand
39 hin konvergiert. Die Konizität des Zapfenabschnittes ~25 des Gelenkzapfens, der in dieser Bohrung 40 sitzt, kann sich beträchtlich verändern, wobei Winkel im Bereich von
5° bis 15° zufriedenstellende Ergebnisse zeigen. Die Bohrung
40 sollte deshalb eine angepaßte Konizität haben. Da jedoch
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das Lager elastisch ist, kann sich eine nicht angepaßte Konizität unter einer Last anpassen. Das Lager 36 ist axial gestaltet und ein Spalt 41 ist zwischen den Spaltenden im freien Zustand des Lagers vorgesehen. Axiale Schmiermittelnuten 42 sind ebenfalls in der Bohrung 40 im gleichen Umfangsabstand voneinander und vom Spalt 41 vorgesehen. Die Bohrung 40 weist vorzugsweise eine große Anzahl Vertiefungen 43 auf, die Schmiermitteltaschen 44 bilden und die um den Zapfenabschnitt 25 herum angeordnet sind, wie es Fig. 5 zeigt.
Mehrere Vorsprünge 45 erstrecken sich von der unteren Stirnfläche 39 des Lagers aus und diese Vorsprünge verlaufen konisch bis zu flachen unteren Stirnenden mit kleinem Durchmesser. Diese Vorsprünge sind in gleichen Abständen in ümfangsrichtung um die Stirnfläche 39 angeordnet und drei derartige Vorsprünge können eine Federbelastung erzeugen, die dazu dient, das Lager von der Verschlußplatte 33 fortzudrücken, wie es noch im einzelnen beschrieben werden soll.
Wie Fig. 1 zeigt, füllt das Lager 36 den radialen Ringraum zwischen dem Hauptabschnitt der Länge des Zapfenabschnittes 25 und dem Bohrungsabschnitt 14 aus, wobei sich Teile des Zapfenabschnittes über die obere Stirnwand 38 und unter die untere Stirnwand 39 des Lagers erstrecken. Die Verschlußplatte 33 ist in die Bohrung 14 bis zu einer derartigen Tiefe eingepreßt, daß im wesentlichen die Vorsprünge 45 abgeflacht oder abgeplattet werden und dann wird die Lippe 16 des Gehäuses über den Umfang der Verschlußscheibe umgedrückt, um die Schulter 15 auszubilden, welche die Verschlußplatte in der eingedrückten Tiefe im Gehäuse hält. Unter diesem Zustand wird das Lager 36 nach oben um den Zapfenabschnitt 25 gedrückt und wird durch die
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konische Form des Zapfenabschnittes in eine dichte Anlage gegen die Bohrung 14 ausgedehnt.
Ein Raum 46 ist zwischen der oberen Stirnfläche 38 des Lagers und der Schulter 17 zwischen den Bohrungen 14 und 18 und unter dem Lagerring 28 vorgesehen. Eine Schmierschraube 47 ist in die Seitenwand des Gehäuses 12 eingeschraubt, und auf diese Weise kann Schmiermittel in diesen Zwischenraum eingefüllt werden. Dieses Schmiermittel wird auf die Lageroberflächen durch die Nuten 30 im Lagerring 28 und durch den Spalt 41 und die Nuten 42 im Lager 36 verteilt. Die Taschen 44, die durch die Vertiefungen gebildet werden, nehmen Schmiermittel im Lager auf, um den Zapfenabschnitt 25 des Gelenkzapfens in gut geschmiertem Zustand zu halten, damit der Gelenkzapfen sich frei drehen kann.
Bei dem Versuch, ihren freien Zustand wieder zu erlangen, fahren die abgeflachten Vorsprünge 45 fort, das Lager 36 zur Schulter 17 am oberen Ende der Bohrung 14 zu drücken und dadurch wird die Bohrung 40 des Lagers in einem guten Lagerkontakt um den Zapfenabschnitt 25 herum gehalten und der Umfang 37 des Lagers wird in eine volle Sitzanlage innerhalb der Gehäusebohrung 14 ausgedehnt.
Bei einer ersten abgewandelten Ausfuhrungsform, die in Fig. 6 gezeigt ist, bei der Teile, die den Teilen entsprechen, die im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 5 beschrieben wurden, die gleichen Kennzeichen haben, ist eine konische oder Federteller-Beilagscheibe 48 zwischen der Verschlußplatte 33 und der unteren Stirnwand 39 des Lagers 36 vorgesehen, wobei durch diese Tellerfeder die Federvorspannung erzeugt wird, die bei dem in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiel die Vorsprünge 45 erzeugen.
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Bei einer zweiten abgeänderten Ausführungsform, die in Fig. 7 dargestellt ist und bei der Teile, die denjenigen entsprechen, die im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 5 beschrieben wurden, die gleichen Bezugszeichen erhielten, wird eine Wellenbeilagscheibe 49 zwischen der Verschlußscheibe 33 und der unteren Stirnfläche 39 des Lagers 36 vorgesehen, um die Federvorspannung auszubilden.
Der vorstehenden Beschreibung ist zu entnehmen, daß "durch die Erfindung ein Drehzapfengelenk geschaffen wird, welches einen frei drehbaren Gelenkzapfen aufweist, der verschwenkt oder gekippt werden kann, um Fehlausfluchtungen von Teilen aufnehmen zu können, die durch das Gelenk verbunden werden sollen, wobei bisher für erforderlich erachtete Teile fortgelassen werden können und wobei dieses Gelenk eine Verschleißaufholung aufweist, die eine lange Betriebslebenszeit sicherstellt.
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Claims (1)

  1. _ 12 . 2b53060
    Patentansprüche
    v Drehzapfengelenk, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, einen Gelenkzapfen, der im Gehäuse einen teilkugelförmigen Kopf aufweist und einen Zapfenabschnitt und ferner einen Schaft, der sich aus dem Gehäuse heraus erstreckt, wobei der Zapfenabschnitt sich vom mittleren Abschnitt des Kopfabschnittes koaxial zum Schaft des Gelenkzapfens erstreckt, einen starren Lagersitz im Gehäuse, der den Zapfen kipp- oder verschwenkbar und drehbar trägt, ein elastisches Lager im Gehäuse, welches den Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens in Anpassung sowohl an das Gehäuse als auch an den Zapfenabschnitt umgibt und welches im axialen Abstand vom starren Lagersitz endet,, um einen Verschleißaufholraum im Gehäuse zwischen dem Lager und dem Ringsitz auszubilden, einen Verschluß im Gehäuse, der gegen das Ende des Zapfenabschnittes des Gelenkzapfens anliegt und der den Zapfenkopfabschnitt am Lagersitzring hält, wobei dieser Verschluß das elastische Lager in den Verschleißaufholraum drückt, wobei das elastische Lager um den Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens herum vorgespannt wird, um einen Verschleiß zwischen dem Lager und dem Gelenkzapfen aufzuholen.
    Drehzapfengelenk, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, welches eine durchgehende Bohrung mit einer öffnung an einem Ende aufweist, eine Verschlußplatte, die das andere Ende der Bohrung abschließt und eine Aussparung aufweist, welche von einer nach oben sich erstreckenden Anschlagwand umgeben ist, einen Zapfen, der einen Schaft aufweist, der sich frei durch die Bohrung mit vermindertem Querschnitt des Gehäuses hindurch erstreckt und einen halbkugelförmigen Kopfabschnitt, der im Gehäuse neben der öffnung mit vermindertem Durchmesser liegt und ferner einen konischen Zapfenabschnitt, der vom Mittelabschnitt des Kopfes in
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    die Aussparung der Verschlußplatte sich erstreckt und der einen abgerundeten Bodenendabschnitt aufweist, der auf dem Boden der Aussparung in der Verschlußplatte gleitet, einen starren Lagerring, der im Gehäuse an der Öffnung mit vermindertem Querschnitt sitzt und der einen kugelförmigen Sitz aufnimmt, welcher kippbar und drehbar den halbkugelförmigen Kopfabschnitt des Gelenkzapfens aufnimmt, ein axial gespaltenes elastisches Lager, welches im Gehäuse angeordnet ist und den konischen Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens in Anpassung an den konischen Zapfenabschnitt und das Gehäuse umgibt, wobei dieses Lager im Abstand von dem starren Lager endet, um einen Verschleißaufholraum in dem Gehäuse auszubilden, Federeinrichtungen, die zwischen der Verschlußplatte und dem elastischen Lager angeordnet sind und die dieses elastische Lager in den Verschleißaufholraum hinein zum divergenten Ende des Zapfenabschnittes des Gelenkzapfens drücken, wodurch das Lager in Lagerkontakt um den Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens herum und gegen die Bohrung des Gehäuses gehalten wird, wobei ferner der Kopf des Gelenkzapfens in sitzender Anlage gegen den starren Ring gehalten wird, so daß der Gelenkzapfen auf dem Sitz um eine feste Mitte über einen Winkel gekippt oder verschwenkt werden kann, der durch die Anschlagwand der Aussparung begrenzt wird, gegen die sich der Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens anlegt, wobei ferner der Gelenkzapfen sich in dem Sitz und in dem Lager um eine feste Mitte drehen kann.
    3. Drehzapfengelenk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtungen Vorsprünge am Lager sind, die durch die Verschlußplatte abgeflacht oder abgeplattet werden.
    609823/0319 OR1Q1NAL ,NSPECJED
    M. Drehzapfengelenk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine Federbeilagscheibe zwischen dem Gehäuse und der Verschlußplatte ist.
    5. Drehzapfengelenk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager eine mit Vertiefungen versehene Bohrung aufweist, welche den Zapfenabschnitt des Drehzapfens aufnimmt, wobei Schmiermitteltaschen gebildet werden, aus welchen Schmiermittel dem Zapfenabschnitt zugeführt wird.
    6. Drehzapfengelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager axial gespalten ist, daß der Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens zum Verschluß hin konisch ausgebildet ist, daß Verschleißaufholfedern zwischen dem Verschluß und dem Lager vorgesehen sind, um axial das Lager zum divergenten Ende des Zapfenabschnittes hin vorzuspannen, wodurch das Lager im Gehäuse ausgedehnt wird, um einen festen Sitz zwischen dem Zapfen und dem Lager und diesem und dem Gehäuse aufrechtzuerhalten.
    7. Drehzapfengelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß eine Aussparung aufweist, die von einer nach oben sich erstreckenden Wand umgeben ist, gegen die sich der Zapfenabschnitt des Gelenkzapfens anlegen kann, um den Schwenk- oder Kippwinkel des Gelenkzapfens zu begrenzen.
    8. Drehzapfengelenk, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, welches eine durchgehende Bohrung mit einer öffnung mit vermindertem Durchmesser an einem Ende aufweist, eine Verschlußplatte, die das andere Ende der Bohrung abschließt und die eine Aussparung aufweist, welche von einer nach oben sich erstreckenden Anschlagwand umgeben ist, einen Gelenkzapfen, der einen Schaftabschnitt aufweist, welcher
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    sich frei durch die öffnung mit vermindertem Querschnitt des Gehäuses hindurch erstreckt und mit einem Halbkugelabschnitt, der im Gehäuse neben der öffnung mit vermindertem Durchmesser angeordnet ist und ferner mit einem konischen Zapfenabschnitt, der vom Mittelabschnitt des Kopfes in die Aussparung der Verschlußplatte hinein konvergiert und der auf dem Boden der Aussparung gleitet, einen starren Lagersitz, der im Gehäuse an der öffnung mit vermindertem Durchmesser angeordnet ist und der eine Kugelsitzoberfläche aufweist, welche den Kugelabschnitt des Gelenkzapfens in kipp- und schwenkbarer und verdrehbarer Weise aufnimmt, ein axial gespaltenes elastisches Lager, welches im Gehäuse angeordnet ist und in passender Anlage gegen den Zapfenabschnitt und das Gehäuse anliegt und das ferner im axialen Abstand von dem Lagersitz angeordnet ist, um einen Verschleißauf holraum zwischen dem Lagersitzring und dem Lager zu bilden, Federn, die zwischen der Verschlußplatte und dem elastischen Lager angeordnet sind und die diese Lager in den Verschleißaufholraum drücken, um das Lager in Lagerkontakt um den Schaftabschnitt des Gelenkzapfens und um die Bohrung des Gehäuses zu halten und um das Kugelende des Gelenkzapfens gegen die Sitzoberfläche des Lagerringes zu drücken und den Gelenkzapfen in einer festen Kipp- und Drehmitte zu halten, wobei die nach oben sich erstreckende Anschlagwand der Verschlußplatte, gegen die sich der Zapfenabschnitt anlegt, den Kippwinkel des Gelenkzapfens begrenzt und wobei das Gehäuse eine Bohrung in der Seitenwand aufweist, welche in den Verschleißaufholraum mündet, wodurch es möglich wird, die zulässige Verschleißaufholung zwischen dem Lagersitz und dem elastischen Lager zu messen und wobei ein abnehmbarer Verschluß die Bohrung in der Seitenwand des Gehäuses verschließt.
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    Leerseite
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