DE2550596B2 - - Google Patents

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Walter Liebefeld Bern Rissi (Schweiz)
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Gesellschaft Fuer Elektronische Roehren Comet Bern, Liebefeld-Koeniz, Bern (Schweiz)
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    • A61B6/00Apparatus for radiation diagnosis, e.g. combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4405Constructional features of apparatus for radiation diagnosis the apparatus being movable or portable, e.g. handheld or mounted on a trolley
    • A61B6/512
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J35/00X-ray tubes
    • H01J35/32Tubes wherein the X-rays are produced at or near the end of the tube or a part thereof which tube or part has a small cross-section to facilitate introduction into a small hole or cavity
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
    • H05G1/00X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor
    • H05G1/02Constructional details
    • H05G1/04Mounting the X-ray tube within a closed housing
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
    • H05G1/00X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor
    • H05G1/08Electrical details
    • H05G1/26Measuring, controlling or protecting
    • H05G1/30Controlling
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    • HELECTRICITY
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    • H05G1/26Measuring, controlling or protecting
    • H05G1/30Controlling
    • H05G1/52Target size or shape; Direction of electron beam, e.g. in tubes with one anode and more than one cathode

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs. Durch die DE-OS 30 624 und 21 23 617 ist bereits bekannt, Röntgenaufnahmen der Zähne mit intraoraler Filmposition und Panoramaaufnahmen der Zähne mit einer Einrichtung herzustellen, die beide Möglichkeiten in sich vereinigt.
Röntgenaufnahmen der Zähne mit intraoraler Filmposition, im folgenden als herkömmliche Zahnaufnahmen bezeichnet und Panoremaaufnahmen der Zähne werden normalerweise mit getrennten Einrichtungen hergestellt, die entsprechend ihrer Aufgabenstellung sehr unterschiedlich aufgebaut sind.
Für die Herstellung von herkömmlichen Aufnahmen sind Einrichtungen in Gebrauch, bei denen sich die Röntgenstrahlenquelle etwa 12—25 cm von den Zähnen entfernt befindet. In die Mundhöhle wird ein sogenannter Zahnfilm eingeführt und von hinten an die Zähne angepreßt. Es sind Röhrenspannungen im Bereich von 50—60 kV üblich, die Röhrenströme liegen im Bereich von 5—10 mA und die Brennfleckgröße beträgt vorzugsweise 1 mm. Mit einer Aufrahme können 3—4 Zähne erfaßt werden, so daß ein Status vom gesamten Gebiß aus etwa 12 Einzelaufnahmen zusammengesetzt werden muß. Um bei der Herstellung eines Status Zeit einzusparen und die Strahlenbelastung des Patienten zu verkleinern, sind Einrichtungen in die Zahnmedizin eingeführt worden, bei denen die Strahlenquelle in der Mundhöhle im Zentrum des Kieferbogens angeordnet wird, der Film sich außen auf dem Gesicht befindet und von einem Ohr zum anderen verläuft. Die Projektionsverhältnisse erfordern je eine gesonderte Aufnahme für Ober- und Unterkiefer.
Eine derartige Einrichtung ist beispielsweise durch das deutsche Patent 10 63 286 bekannt Um die Molaren in das Strahlungsfeld einzubeziehen, ist als Antikathode ein ICegelspitztarget vorgesehen, auf dessen Spitze der Kathodenstrahl automatisch zentriert wird.
Eine weitere derartige Einrichtung ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 15 64 738 bekannt. Hier wird das Strahlungsfeld, das die Molaren einbezieht, durch die Verwendung einer durchstrahlten Antikathode aus Platin erreicht, die eine Dicke von vorzugsweise 7 μ besitzt.
Infolge der Abstandsverhältnisse ist bei der Herstellung von Panoramaaufnahmen der Zähne ein Feinfokus von 0,1— 0,2 nim erforderlich. Der gegenüber Einrichtungen für herkömmliche Röntgenaufnahmen der Zähne verringerte Fokusabstand, läßt es zu, bei etwa gleichbleibender Röhrenspannung, die Röhrenströme bei Einrichtungen für Panoramaaufnahmen um eine Faktor 10—20 zu reduzieren. Das hat zur Folge, daß mit diesen Einrichtungen keine herkömmlichen Aufnahmen der Zähne hergestellt werden können, da hierzu die verfügbaren Röhrenströme nicht ausreichen, und die Feinbrennflecke und normalerweise auch die Antikathoden, die für die Herstellung einer herkömmlichen Aufnahme erforderlichen Belastungen nicht aushalten.
Bei der Anordnung der Röntgenstrahlenquelle im Zentrum des Kieferbogens ist nachteilig, daß die Molaren stark verzeichnet werden. Von Durner-Meyer wurde deshalb die sogenannte Halbseitentechnik in die Praxis eingeführt (Siemens-Zeitschrift Elektromedica, Jahrgang 1971, Heft 5, 174-176), mit der eine wesentliche Verbesserung bei der Darstellung der Molaren erreicht wird. Auch bei der Halbseitentechnik sind 2 Aufnahmen für einen Status erforderlich, wobei sich die linken Hälften von Ober- und Unterkiefer auf dem einen und die rechten Hälften auf dem anderen Film befinden. Die Zusammensetzstelle der beiden Filme verläuft durch die Symetrieebene der Schneidezähne. Die Röntgenstrahlenquelle wird jeweils soweit seitlich als möglich in der Mundhöhle plaziert. Neben der guten Darstellung der Molaren ergibt sich als weiterer Vorteil, daß auch eine Röhre mit schräg zur Kathodenstrahlachse angeordneter, ebener Antikathode für die Herstellung von Panoramaaufnahmen der Zähne verwendet werden kann.
Durch die eingangs erwähnten DOS 20 30 624 und 21 23 617 ist bekannt, Panoramaaufnahmen der Zähne und herkömmliche Zahnaufnahmen mit einer Einrichtung herzustellen, bei der 2 verschiedenartige Röhrensystem miteinander kombiniert sind. Hierbei besteht der Nachteil, daß hochspannungsseitig ein mechanischer Umschalter vorhanden sein muß, der wahlweise die Röhrensysteme mit dem Hochspannungstrafo verbindet. Jedes der beiden unterschiedlichen Röhrensvsteme
verfügt über eine eigene Glühkathode, die in ihrem Aufbau etwa denjenigen entspricht, wie sie in den tüinröhrensystemen von Einrichtungen anzutreffen sind, mit denen entweder nur Panoramaaufnahmei« oder nur herkömmliche Aufnahmen der Zähne hergestellt werden können. In diesem Zusammenhang ergibt sich als weiterer Nachteil einer Einrichtung mit 2 kombinierten Röhrensystemen, daß deren abweichend voneinander aufgebaute Glühkathoden 2 gesonderte Heizspar nungsquellen erfordern, die in den Umschaitvorgang einbezogen werden müssen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs angegebenen Art so auszubilden, daß die zur Veränderung des Strahlungsfeldes für die alternative Herstellung von Panoramaaufnahmen und herkömmlichen Aufnahmen der Zähne eingesetzten Mittel, zwangsläufig und ohne mechanischen Umschalter auf der Hochspannungsseite, auch die erforderliche Veränderung von Intensität und Abmesrjng der Strahlungsquelle herbeizuführen.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs angegebenen Maßnahmen gelöst
Durch das Zusammenwirken der erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß der Übergang von der einen zur anderen Betriebsart, neben dem Aufsetzen oder Abnehmen des Adapters mit einem Minimi1 -η an weiteren bewegten Teilen erfolgt, nämlich einem einzigen Schaltkontakt. Der durch diesen Kontakt ausgelöste Schaltvorgang beeinflußt im weiteren Verlauf über einen in den Röhrenbehälter integrierten Übertrager den Wehneltzylinder der Röntgenröhre. Das Fehlen eines geschlossenen Eisenkernes bei diesem Übertrager, der Wegfall einer mechanischen Umschaltvorrichtung auf der Hochspannungsseite, sowie auch J5 der Wegfall einer zweiten Heizspannungsquelle ergeben gegenüber dem technischen Stand, dargestellt durch eine Einrichtung mit 2 kombinierten Röhrensystemen, den Vorteil, eine Einrichtung mit Doppelfunktion raum- und gewichtssparend aufbauen zu können. In der ίο Zahnmedizin stehen für die Herstellung von herkömmlichen Röntgenaufnahmen der Zähne besonders kompakte Einrichtungen zur Verfugung, die sich leicht in eine Gesamteinrichtung für Zahnbehandlung einfügen lassen. Die gleiche Forderung besteht gegenüber einer Einrichtung, mit der zusätzlich noch Panoramaaufnahmen hergestellt werden können. Auch für diese ist Kompaktbauweise, wie sie durch die erfindungsgemäße Einrichtung ermöglicht wird, von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der F i g. 1 und 2 näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 das Ausführungsbeispiel einer zahnärztlichen Röntgeneinrichtung entsprechend der Erfindung, teilweise im Schnitt.
F i g. 2 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der elektrischen Funktionsweise einer Einrichtung gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist eifle erfindungsgemäße Einrichtung dargestellt, die aus d<:m Behälter 7, dem diesen Behälter feo konzentrisch umschließenden Schutzgehäuse 8 und einem Tragarm 19 besteht, mit dem die Einrichtung an einem Stativ befestigt werden kann. Im Behälter 7 sind der kathodenseitigtf Teil der Röntgenröhre 1, die Anordnung 17 zur Erzeugung der Wehneltgleichspan- b5 nung und der Hochspannungstrafo 16 untergebracht. Aus der Stirnseite des Schuf.gehäuses 8 ragt das strahlendurchlässige Schutzrohr 6 heraus, das konzentrisch das Anodenrohr 4 der Röntgenröhre 1 umschließt. Am Ende von Anodenrohr 4 ist die Antikathode 5 angeordnet Auf das Schutzrohr 6 ist der Adapter 9 aufgesetzt, der aus dem gleichachsig reit dem Kathodenstrahl verlaufenden Strahlenschutzrohr 10 und dem abgewinkelten Teil 12 besteht. Die öffnung 11 im Strahlenschutzrohr 10 gibt den für eine herkömmliche Zahnaufnahme erforderlichen Strahlenkefeel frei. Die Befestigung des Adapters 9 an der Stirnseite des Schutzgehäuses 8 besteht aus einem in F i g. 1 nicht dargestellten Bajonettverschluß, der so ausgebildet ist, daß der Adapter 9 nur in der in F i g. 1 dargestellten und genau definierten Stellung auf das Schutzgehäuse 8 aufgesetzt werden kann. Der Zentralstrahl des von der Antikathode 5 ausgehenden Strahienkegels verläuft dann durch die Spitze von Konus 20, der auf den abgewinkelten Teil 12 des Adapters 9 als Abschluß aufgesetzt ist. Der Konus 20 dient dazu, bei der Herstellung einer Zahnaufnahme, die Einsteilung des Fokus-Filmabstandes und der Richtung des Strahlenkegels, rasch und reproduzierbar vornehmen zu können. Am Adapter 9 ist ein Stift 23 befestigt, der beim Aufsetzen des Adapters auf die Frontseite des Schutzgehäuses 8 den Schaltkontakt 13 betätigt, dessen Funktion weiter unten mit Bezug auf F i g. 2 näher beschrieben wird.
F i g. 2 zeigt in symbolischer Darstellung nur die Teile, die zur Erläuterung der Funktionsweise der Erfindung wesentlich beitragen. Die Röntgenröhre 1 ist als Einsystemröhre ausgebildet. Ihr Kathodensystem besteht aus der haarnadelförmigen Glühkathode 2 und dem Wehneltzylinder 3, mit dem Kathodenstrahlstrom und Brennfleckgröße, entsprechend den Anforderungen bei der Herstellung von Panorama- oder herkömmlichen Zahnaufnahmen alternativ verändert werden können.
Das Kathodensystem liegt am hochspannungsseitigen Pol des Hochspannungstrafo 16, der gleichzeitig mit der Hochspannung die Heizspannung für die Glühkathode 2 erzeugt. Der 2. Pol des Hochspannungstrafos ist geerdet. Ebenfalls geerdet ist die Gegenelektrode des Kathodensystems. Sie besteht auf der dem Kathodensystem zugewendeten Seite aus einer topfartigen Erweiterung des Ancdenrohres 4, das einen Teil der Röhrenwand darstellt. An seinem vom Kathodensystem abgewendeten Ende befindet sich, als Entstehungsort für die Röntgenstrahlung, die Antikathode 5, die eine schräggerichtete, ebene Aufprallfläche hat. Die Röntgenstrahlung entsteht beim Aufprall des von der Glühkathode 2 ausgehenden Kathodenstrahlstromes, dessen intenistät bei konstant gehaltener Temperatur der Glühkathode 2 nur von der Höhe der Wehneitspannung abhängt. Kathodenstrahlstrom sowie Crennfleck werden durch eine Verkleinerung der Wehneltspannung vergrößert, umgekehrt werden sie verkleinert, wenn die Wehneltspannung steigt. Dabei bleibt die einmal richtig gewählte Relation zwischen der Höhe des Kathodenstrahlstromes und der Brennfleckgröße erhalten, d. h. der Brennfleck nimmt automatisch die für den jeweiligen Kathodenstrahlstrom richtige Größe an. Zur Veränderung der Wehneltspannung dient der Schaltkontakt 13, der durch den anhand von Fig. 1 beschriebenen Adapter 9, bei dessen Aufsetzen oder Abnehmen, betätigt wird. Die Darstellung in Fig.2 zeigt diesen Kontakt geöffnet und damit den elektrischen Zustand der Einrichtung mit aufgesetztem Adapter. Der Widerstand 18 liegt im Primärkreis des durch die Spulen 14 und 15 gebildeten Übertragers,
wobei durch entsprechende Dimensionierung des Widerstandes 18 die über Gleichrichter 21 und Glättungskondensators 22 an den Wehneltzylinder 3 herangeführte negative Spannung so reduziert wird, daß Kathodenstrahlstrom und Brennfleckabmessung auf Werte vergrößert werden, wie sie den Erfordernissen einer herkömmlichen Zahnaufnahme entsprechen. Umgekehrt wird beim Abnehmen des Adapters 9 der Schaltkontakt 13 geschlossen, so daß eine höhere Spannung über die Spulen 14 und 15, sowie über Gleichrichter 21 und Glättungskondensator 22 an der Wehneltzylinder 3 gelangt. Hierdurch werden Kathodenstrahlstrom und Brennfleckgröße aut die für eine Panoramaaufnahme erforderlichen Werte reduziert Eine versehentliche Panoramaaufnahme mit dem hoher Kathodenstrahlstromwert einer herkömmlichen Aufnahme wird durch die automatische Umschaltung beim Abnehmen des Adapters 9 ausgeschlossen und damil eine vielfach zu hohe Strahlenbelastung in der
ίο Mundhöhle des Patienten verhindert.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

1
Patentanspruch:
Einrichtung zur wahlweisen Herstellung sowohl von Panorama-Röntgenaufnahmen der Zähne, mit extraoral angeordnetem Film, als auch von herkömmlichen Röntgenaufnahmen der Zähne, mit intraoraler Filmposition, mit einem Behälter, in dem ein Hochspannungstrafo, eine Anordnung zur Erzeugung einer Wehneltgleichspannung und ein Teil einer Röntgenröhre untergebracht sind, mit einem den Behälter konzentrisch umschließenden Schutzgehäuse, aus dessen Stirnseite ein Anodenrohr der Röntgenröhre herausragt, mit einer im Anodenrohr angeordneten und schräg zur Kathodenstrahlachse gerichteten, ebenen Antikathode, mit einem das Anodenrohr konzentrisch umgebenden, für Röntgenstrahlen durchlässigen Schutzrohr, mit einem der Röntgenröhrenkathode zugehörigen Wehneltzylinder, an dem eine für die Herstellung von Panoramaaufnahmen dimensionierte Wehneltspannung verkleinert und damit eine Vergrößerung des Kathodenstrahlstromes und/oder der Brennfleckabmessung auf die für eine Röntgenaufnahme mit intraoraler Filmposition erforderlichen Werte herbeigeführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Stirnseite des Schutzgehäuses (8) fixierbarer Adapter (9) zur Begrenzung des Strahlungsfeldes für eine Röntgenaufnahme mit intraoraler Filmposition vorgesehen ist, daß der Adapter ein über das Schutzrohr (6) koaxial aufsetzbarer, für Röntgenstrahlen undurchlässiges Strahlenschutzrohr (10) mit einer Öffnung (11) aufweist, die sich bei aufgesetztem Adapter im Zentralstrahl der Antikathode (5) befindet, daß der Adapter einen abgewinkelten Teil (12) besitzt, der sich unter 90° zum Strahlenschutzrohr und gleichachsig mit dessen Öffnung erstreckt, daß beim Aufsetzen des Adapters ein Schaltkontakt (13) im Bereich der Adapterhalterung betätigt und damit über eine außen auf dem Behälter (7) angebrachte Erregerspule (14) und eine im Inneren des Behälters, auf Hochspannung befindliche Induktionsspule (15) zwangsläufig auf den Wehneltzylinder (3) so eingewirkt wird, daß die Röntgenstrahlenquelle der Einrichtung automatisch der Anforderung mit aufgesetztem Adapter entspricht.
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