DE2535858C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung betrifft eine Patientenüberwachungseinrichtung für einen oder mehrere Patienten mit jedem von diesen zugeordneten Einzelüberwachungsstationen, deren jede einen an dem zugeordneten Patienten zu befestigenden Sensor für eine ausgewählte Lebensfunktion, wobei der Sensor den Meßwerten entsprechende elektrische Signale liefert, eine Einrichtung zur Verarbeitung dieser Signale und einen Sender umfaßt, wobei die Einrichtung zur Verarbeitung dieser Signale eine Grenzwertüberwachungsvorrichtung zur Erzeugung eines Alarmsignals bei Überschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes aufweist, und mit einer Zentralstation mit einer Empfangsvorrichtung und einer damit verbundenen Anzeigevorrichtung.
Eine Patientenüberwachungseinrichtung der obengenannten Art ist z. B. aus der Zeitschrift Funkschau 1972, Heft 2, Seiten 41-44, bekannt. Bei dieser Einrichtung werden die Signale über Kabel der Zentralstation zugeführt. Die für die zentrale Patientenüberwachung wichtigen Signale sind Alarmsignale, die bei Überschreiten der Grenzwerte der zu überwachenden Körperfunktionen ausgelöst werden, und Körperfunktionssignale, die den Meßwerten der zu überwachenden Körperfunktionen entsprechen. Gemäß dem damaligen Stand der Technik werden die Alarmsignale von den Einzelüberwachungsstationen unabhängig voneinander der Zentralstation zugeleitet. Sie werden dort auf separaten Anzeigevorrichtungen, die den Einzelüberwachungsstationen zugeordnet sind, angezeigt. Wie in dem Zeitschriftenartikel detailliert dargestellt ist, erfahren die Körperfunktionssignale eine andere Verarbeitung. Demnach werden diese Signale von der Zentralstation mit Hilfe eines Patientenwählers gezielt angesteuert. Auf die Ansteuerung hin werden die Signale dann der zentralen Anzeigevorrichtung der Zentralstation zugeleitet. Eine Abhängigkeit zwischen Alarmsignalen und Körperfunktionssignalen ist nur insoweit vorhanden, als in der Betriebsart "Automatik" der Patientenwähler selbsttätig auf den alarmgebenden Patienten umschaltet. Geben mehrere Patienten unmittelbar hintereinander Alarm, wird als erster der zuerst Alarm gebende Patient aufgeschaltet und nach Löschen dieses Alarms die übrigen Patienten in numerischer Reihenfolge angewählt.
Diese bekannte Patientenüberwachungseinrichtung hat jedoch den Nachteil, daß der Patient über einen Kabelanschluß an die neben ihm angeordnete Einzelüberwachungsstation gebunden ist, sich also nicht frei bewegen kann. Dies bedeutet - wenigstens beim wachen Kranken - eine gewisse psychische Belastung; auch kommen immer wieder Bewegungsartefakte vor.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die bekannte zentrale Patientenüberwachung technisch relativ aufwendig ist. Sowohl die Verarbeitung der Alarmsignale, die in der Zentralstation separat für jede Einzelüberwachungsstation empfangen werden, als auch der Körperfunktionssignale, die aufgrund einer manuell wählbaren oder automatischen Patientenabfrage durch die Zentralstation von dieser empfangen werden, sind mit hohen Kosten verbunden, die den Einsatz einer solchen zentralen Patientenüberwachungseinrichtung in normalen Krankenhäusern in Frage stellen.
Zur Vermeidung des erstgenannten obigen Nachteils ist man zur drahtlosen Übermittlung der Meßwerte übergegangen (siehe z. B. die Zeitschrift Funk-Technik 1973, Nr. 1, Seiten 15-18 und die US-Patentschrift 36 39 907). Bei dieser Weiterentwicklung geschieht die Patientenabfrage mit Hilfe eines von der Zentralstation ausgesandten Radiosignals, das eine zur Identifizierung der ausgewählten Einzelüberwachungsstation geeignete Modulation aufweist. Die dadurch angesteuerte Einzelüberwachungsstation sendet dann die zu überwachenden Körperfunktionsdaten zur Zentralstation. Auf eine zusätzliche Alarmsignalgebung kann verzichtet werden, indem bei der Patientenabfrage die übermittelten Meßwerte mit zugehörigen Grenzwerten verglichen werden und bei deren Überschreiten ein Alarmsignal ausgelöst wird.
Auch diese weiterentwickelte Patientenüberwachungseinrichtung hat den Nachteil, daß sie technisch relativ aufwendig und teuer ist. Dazu kommt, daß auch zur Feststellung von Alarmsituationen die Einzelüberwachungsstationen individuell von der Zentralstation angesteuert werden müssen und nur die angewählte Einzelüberwachungsstation Signale liefert. Da zur Feststellung einer Alarmsituation bei einer Einzelüberwachungsstation gewöhnlich ein Mittelwert aus vielen Meßdaten gebildet werden muß, kann es geschehen, daß Alarmsituationen bei anderen Einzelüberwachungsstationen während dieser Zeit unbeachtet bleiben. Daher können nicht alle Patienten kontinuierlich überwacht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Patientenüberwachungseinrichtung mit einem geringen apparativen Aufwand eine kontinuierliche Überwachung auch mehrerer Patienten zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird gemäß Kennzeichen von Anspruch 1 gelöst.
Ein geringer apparativer Aufwand wird dadurch erzielt, daß die Sender der Einzelüberwachungsstationen, die eine gemeinsame Frequenz benutzen, nur einem einzigen Empfänger in der Zentralstation zugeordnet sind. Aufgrund des besonderen Zeitgabemusters der Ausstrahlung der einzelnen Sender wird die Wahrscheinlichkeit, daß Alarmsituationen bei etwa gleichzeitigem Auftreten in verschiedenen Einzelüberwachungsstationen unbeachtet bleiben, verschwindend gering. Die wiederholte Ausstrahlung einer Kennung, wobei die Pausenzeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kennungen ein Vielfaches der Zeitdauer einer Kennung beträgt, stellt sicher, daß bei zeitlicher Überlagerung von Grenzwertüberschreitungen in mehreren Einzelüberwachungsstationen zumindest einige Kennungen nicht zusammenfallen und in der Zentralstation entschlüsselt werden können.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ein Blockschaltbild der Patientenüberwachungseinrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht mit weggeschnittenen Teilen einer Einzelüberwachungsstation in Form einer Armbandeinheit,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Armbandeinheit,
Fig. 4 ein Blockschaltbild der Analogsignalverarbeitungsstufen,
Fig. 5 ein Wellenformdiagramm des Herzschlagsignals und des Logiksignals,
Fig. 6 ein Blockdiagramm des Senders,
Fig. 7 ein Blockdiagramm der Zentralstation,
Fig. 8 ein Blockdiagramm der Programmiermittel für die Einzelüberwachungsstation,
Fig. 9 ein Blockdiagramm einer Testvorrichtung für die Einzelüberwachungsstation,
Fig. 10 und 11 Impulsdiagramme,
Fig. 12, 13 und 14 zusammen eine Darstellung des Digitalverarbeiters der Einzelüberwachungsstation und
Fig. 15 ein Impulsdiagramm, das sich auf den Berechnungszyklus des digitalen Datenverarbeitungssystems bezieht.
In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem Patientenüberwachungssystem gezeigt. Insbesondere ist das Ausführungsbeispiel ein System zur Überwachung des Pulses oder des Herzschlages von mehreren Personen in einem Krankenhaus oder in einer Klinik. Es versteht sich mit fortschreitender Beschreibung, daß die Erfindung für die Überwachung von anderen Lebensfunktionen von Menschen oder Tieren anwendbar ist. Ferner ist zu sehen, daß die Erfindung nicht in ihrer Verwendung auf die Überwachung von Lebensfunktionen oder lebenswichtigen Funktionen begrenzt ist; vielmehr kann sie für die Überwachung von körperlichen Zuständen in Mehrfachstationen verwendet werden, wie das in Industrieanlagen oder in militärischen Anwendungsfällen oder dergleichen wünschenswert sein kann.
Die Erfindung ist, wie vorstehend erwähnt, im dargestellten Ausführungsbeispiel zur ständigen Überwachung einer ausgesuchten Lebensfunktion einer oder mehrerer Personen eingerichtet und meldet an eine Zentralstation 12, wenn ein bestimmter Zustand eintritt. Im vorliegenden Ausführunsbeispiel ist die Erfindung zur Verwendung in einem Krankenhaus zur Überwachung des Herzschlags von mehreren Patienten eingerichtet. Jeder Einzelpatient wird mit einer Einzelüberwachungsstation 10 oder Ferneinheit versehen, die in geeigneter Weise an dem Patienten angeschlossen wird. Die Einzelüberwachungsstation 10 kann in verschiedener Weise angeschlossen sein, beispielsweise als Armband oder als Anhänger an einem Halsband. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel hat sie die Form einer am Handgelenk sitzenden Einheit in der Art einer Armbanduhr. Jede Einzelüberwachungsstation 10 ist zum Feststellen eines bestimmten Zustandes eingerichtet, der sich auf eine Lebensfunktion der Person bezieht, ferner zur Entwicklung von Datensignalen, die dieser Funktion entsprechen, zur Verarbeitung der Datensignale und zum Senden eines Alarms an die Zentralstation 12 dann, wenn der überwachte Zustand einen Sollwert erreicht. Die Zentralstation 12, die von einer Bedienungsperson überwacht wird, bewirkt bei Empfang eines gesendeten Signals die Erzeugung eines Displays oder eines Tonalarms, der die Einzelüberwachungsstation 10 identifiziert, von der die Meldung herrührt.
In Fig. 1 ist eine Wiedergabe des Patientenüberwachungssystems in Blockform gezeigt, zu dem eine Einzelüberwachungsstation 10 und eine Zentralstation 12 gehören. Die Einzelüberwachungsstation 10 weist einen Sensor 14 auf, der zur Erzeugung eines Signals eingerichtet ist, das einen körperlichen Zustand darstellt. Beispielsweise kann der Sensor 14 ein Wandler in der Form von zwei elektrokardiographischen Elektroden sein, ein akustischer Wandler, der auf den Puls an dem Handgelenk einer Person anspricht, oder ein Thermometer, das zur Erzeugung eines elektrischen Ausgangssignals eingerichtet ist, das der Temperatur entspricht. Das Sensorausgangssignal, das die Form eines elektrischen Analogsignals hat, wird in Logiksignalform durch einen Analog-Digital-Umwandler 16 umgewandelt und dann an den Eingang eines digitalen Datenverarbeitungssystems 18 angelegt. Das digitale Datenverarbeitungssystem führt spezifizierte mathematische Rechnungen oder andere Manipulationen der Eingangsdaten aus und erzeugt unter bestimmten Umständen ein Ausgangssignal, das an einen Sender 20 geleitet wird. Der Sender 20 ist zum Senden eines verschlüsselten Signals durch einen Kommunikationskanal 22 mit der Zentralstation 12 verbunden. Die Zentralstation 12 besteht aus einem Signalempfänger 24, der gesendete Signale durch den Kommunikationskanal 22 von irgendeinem von mehreren Einzelüberwachungsstationen 10 empfangen kann. Der Ausgang des Empfängers 24 wird einer Entschlüsselungsvorrichtung 26 zugeleitet, der in Erwiderung auf das gesendete Signal so in Funktion tritt, daß ein Identifikationssignal erzeugt wird, das an den Eingang einer Display- oder Alarmeinrichtung 28 angelegt wird, die so eingerichtet ist, daß die sendende Einzelüberwachungsstation 10 für die Bedienungsperson identifizierbar ist, die die Zentralstation 12 bedient.
Ein Ausführungsbeispiel einer Einzelüberwachungsstation 10 in der Form einer Ferneinheit 30 ist in Fig. 2 und 3 gezeigt. Diese Ferneinheit besteht aus einem Gehäuse 32, das vorzugsweise aus Metall gefertigt ist und hermetisch versiegelt ist. Dieses Gehäuse ist mit einem Armbandriemen 34 versehen, der um das Handgelenk einer Person herumgelegt werden kann, beispielsweise durch einen nicht gezeigten Riemenverschluß. Das Gehäuse 32 weist einen abnehmbaren Metalldeckel 36 auf, um einen Zugang in das Innere des Gehäuses zur Wartung zu ermöglichen. Ein Elektronikpaket 38 sitzt auf einem Substrat 40, das seinerseits auf einem Träger 42 innerhalb des Gehäuses sitzt. Eine Batterie 44′ ist durch geeignete elektrische Stromzuführungen mit Leitern am Substrat 40 verbunden, um der Elektronik elektrische Energie zuzuleiten. Wie noch zu beschreiben sein wird, hat das Elektronikpaket 38 die Form einer im großen Maßstab integrierten Schaltung, vorzugsweise in einer Ausführung, wie sie als integrierte Schaltung mit Metalloxidhalbleitern in komplementärer Symmetrie (CMOS) bekannt ist. Diese Technik der Schaltkreisherstellung ermöglicht die Anordnung einer riesigen Anzahl von Transistoren in ein sehr kleines Volumen. Die integrierte CMOS-Schaltung zeigt einen extrem kleinen Leistungsabfluß an der Leistungsversorgung. Das Elektronikpaket 38 weist den Analog-Digital-Umwandler 16, das digitale Datenverarbeitungssystem 18 und den Sender 20 auf, die im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben worden sind. Eine Elektrode 44 und eine Elektrode 46, beide in elektrokardiographischer Ausführung, sitzen am Gehäuse 32 an der Außenseite desselben zur elektrischen Verbindung mit dem Körper der Trägerperson an bestimmten Punkten. Die Elektroden sind zur Erzeugung eines elektrischen Signals eingerichtet, das den Puls der Trägerperson in bekannter Weise anzeigt. Die Elektroden sind gegen die Wand des Gehäuses 36 isoliert und erstrecken sich durch diese in eine elektrische Verbindung mit dem Elektronikpaket 38. Die Elektroden 44 und 46 bilden den Sensor 14, auf den im Zusammenhang mit Fig. 1 Bezug genommen worden ist. Die Ferneinheit 30 ist ferner mit einer Antennenzuführung 48 versehen, die dem Gehäuse gegenüber isoliert ist und sich durch dessen Wand erstreckt und von dem Elektronikpaket 38 zu einem Metallarmband 50 führt, das eine Sendeantenne bildet und einen Teil des Senders 20 darstellt.
Das Elektroniksystem weist vorzugsweise Sensorsignalverarbeitungsstufen auf, um ein Logiksignal zu erzeugen, wie das in Fig. 4 dargestellt ist. Der Sensor 14 in der Form der Elektroden 44 und 46 stellt ein elektrisches Signal 52 fest, beispielsweise das, das grafisch in Fig. 5 dargestellt ist. Dieses elektrische Signal hat eine Spitzenamplitude von einigen Millivolt, und jeder der Impulse entspricht einem Schlag des Herzens der Trägerperson. Jeder Impuls ist durch einen anfänglichen positiven Ausschlag hoher Amplitude bestimmt, gefolgt von einem negativen Ausschlag geringerer Amplitude, dem wiederum ein nachlaufender positiver Ausschlag geringer Amplitude folgt. Jeder Impuls, der dem Schlagen des Herzens entspricht, hat typischerweise eine Dauer von um die 20 Millisekunden. Das Intervall zwischen den Schlagimpulsen ändert sich typischerweise von um einer halben Sekunde bis auf etwa 2 Sekunden.
Das vom Sensor 14 erhaltene Signal wird durch eine Entkopplung 54 geleitet, um versehentlich angelegte oder ungewollte exzessive Spannungen daran zu hindern, zu den Elektronikteilen zu gelangen, und um das Einwirken der Elektroniksystemsignale auf die Trägerperson zu verhindern. Das Sensorsignal wird ferner durch ein Bandpaßfilter 56 geleitet, um Rauschen auszuschließen, das das Signal begleiten kann. Der Ausgang des Filters wird an den Eingang eines Verstärkers 58 angelegt, um die Signalstärke auf einen brauchbaren Wert zu verstärken. Der Ausgang des Verstärkers wird an eine Schwellenwerteinrichtung 60 angelegt, die so eingerichtet ist, daß sie die signifikanten Signalcharakteristiken erkennt, beispielsweise die Amplitude oder die Zeitdauer. Das gefilterte und verstärkte Signal 62 ist in Fig. 5 gezeigt. Die Schwellenwerteinrichtung 60 ist in einer amplituden­ responsiven Ausführung vorgesehen, und wie in Fig. 5 dargestellt ist, erzeugt sie einen Rechteckwellenimpuls 64 in Abhängigkeit vom Signal 62, das den Schwellenwert überschreitet. Zu beachten ist, daß der Verstärker einen festliegenden Verstärkungsfaktor hat, gefolgt von einer variablen Schwellenwerteinrichtung, oder alternativ kann eine unveränderliche Schwellenwerteinrichtung einem Verstärker mit veränderlicher Verstärkung folgen. Der Ausgang der Schwellenwerteinrichtung 60 wird an einen Logikimpulsgeber 66 angelegt, der einen Logikimpuls DS konstanter Amplitude und fixer Dauer erzeugt, wie das in Fig. 5 gezeigt ist, und dieser entspricht jedem Impuls 64. Die Schwellenwerteinrichtung 60 und der Logikimpulsgeber 66 entsprechen dem Analog-Digital- Umwandler 16, auf den in Verbindung mit Fig. 1 Bezug genommen worden ist. Der Impuls DS hat eine Dauer von etwa 1 Millisekunde, und er hat, wie in Fig. 5 angedeutet, eine Impulsdauer oder ein Zeitintervall zwischen den Impulsen, die gleich dem Intervall zwischen sukzessiven Schlägen des Herzens ist, das typischerweise im Bereich von etwa einer halben Sekunde bis zwei Sekunden liegen kann.
Wie im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben worden ist, werden die Logikimpulse DS an das digitale Datenverarbeitungssystem 18 für eine solche Berechnung angelegt, um zu bestimmen, ob ein Alarm- oder Notsignal der Zentralstation 12 zugesendet werden muß. Ein typisches Beispiel für die Datenverarbeitung, die vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 in der Einzelüberwachungsstation 10 durchgeführt wird, wird nachstehend beschrieben. (Eine detaillierte Beschreibung des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 selbst folgt später.) Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Lebensfunktion, die überwacht wird, der Herzschlag der Trägerperson, die die Einzelüberwachungsstation 10 in der Form der Ferneinheit 30 nach Fig. 2 und 3 trägt. Die Datenverarbeitungsfunktion wird unter Bezugnahme auf einen bestimmten Patienten (Trägerperson) in einem Krankenhaus beschrieben. Es wird angenommen, daß der Arzt des Patienten bestimmt hat, daß der Herzschlag des Patienten ständig überwacht werden muß und daß der Zustand des Patienten ein solcher ist, daß er der unmittelbaren Behandlung bedarf, falls sein Herzschlag auf der Basis eines Zeitdurchschnittes unter 40 Schläge pro Minute abfällt oder 120 Schläge pro Minute überschreitet. Ferner schreibt der Arzt vor, daß der Herzschlag als ein Zeitdurchschnitt bestimmt werden muß, wobei der Durchschnitt für eine Grundzeit berechnet wird, die 8 sukzessiven Herzschlägen des Patienten entspricht. Wenn die Schlagzahl des Herzens des Patienten außerhalb des unteren oder oberen Grenzwertes liegt, die von dem Arzt angegeben worden sind, muß die Ferneinheit 30 ein medizinisches Notsignal senden, das nach medizinischer Hilfe ruft.
Zusätzlich zu der Patientenüberwachungsfunktion, die vom Arzt vorgeschrieben wird, ist die Ferneinheit 30 zur Durchführung einer Selbstprüffunktion und zur Meldung des Auftretens eines Defektes eingerichtet, so daß ihre Fähigkeit zur Überwachung des Zustandes eines Patienten zu allen Zeiten bekannt ist. Zu diesem Zweck sind eine oder mehrere Selbstprüfmittel innerhalb der Ferneinheit vorgesehen, und Signale werden entwickelt oder dem digitalen Datenverarbeitungssystem 18 zugeleitet. Solche Signale werden vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 benutzt, um zu bestimmen, ob ein Defekt vorhanden ist, und wenn das der Fall ist, wird ein Defektnotsignal an die Zentrale gesendet.
Wie vorstehend beschrieben, ist die Einzelüberwachungsstation 10 (Armbandeinheit) unabhängig in der Lage zu bestimmen, ob der Zustand des Patienten (Pulsfrequenz) innerhalb oder außerhalb der Grenzwerte liegt, die vom Arzt vorgeschrieben sind. Diese Feststellung wird an der Einzelüberwachungsstation 10 durch ein digitales Datenverarbeitungssystem 18 vorgenommen, die die Erzeugung einer Signalgröße enthält, die die Funktion von zwei oder mehr Variablen ist, und diese werden mit einer oder mehreren Bezugsgrößen verglichen. Die Vornahme dieser Datenverarbeitung an der Einzelüberwachungsstation 10 beseitigt die Notwendigkeit einer Kommunikation mit der Zentralstation 12 außer im Falle einer Notsituation. Insbesondere muß eine Meldung bezüglich des Zustandes des Patienten nur dann vorgenommen werden, wenn der Zustand außerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegt. Dann ist es lediglich erforderlich, ein Kennungscodewort oder -signal zu senden, das die Einzelüberwachungsstation 10 identifiziert, die den Alarm erzeugt, so daß die Bedienungsperson an der Zentralstation 12 dem hilfsbedürftigen Patienten medizinische Hilfe zukommen lassen kann. Darüber hinaus sendet die Einzelüberwachungsstation 10 ein Notsignal, wenn die Selbstprüfmittel der Einzelüberwachungsstation 10 signalisieren, daß ein Defekt in der Einzelüberwachungsstation 10 vorhanden ist. In diesem Fall muß lediglich ein Signal gesendet werden, das die Einzelüberwachungsstation 10 mit dem Defekt identifiziert, so daß die Bedienungsperson an der Zentralstation 12 weiß, daß man sich auf die Einzelüberwachungsstation 10 nicht verlassen kann, bis der Defekt korrigiert ist. Im Falle des medizinischen Alarms, d. h. dann, wenn die Impulsfrequenz außerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegt, wird das Notsignal T, das eine Gruppe von Kennungscodewörtern ist, wiederholt unbegrenzt gesendet. Vorzugsweise wird das Notsignal T wiederholt gesendet, bis den hilfsbedürftigen Patienten medizinische Hilfe erreicht oder bis die Batterie 44′ leer ist und die Ferneinheit 30 nicht mehr in der Lage ist, ein Senden fortzusetzen. Bei einem Funktionsalarm, wenn ein Defekt in der Einzelüberwachungsstation 10 auftritt, wird das Notsignal T eine endliche Zahl gesendet, vorzugsweise viermal, und dann wird das Senden beendet.
Diese Anordnung einschließlich der Datenverarbeitung an der Einzelüberwachungsstation 10 und das Senden nur eines Kennungssignals ermöglicht eine vereinfachte Signalgabe mit einem gemeinsamen Signalkanal für alle Einzelüberwachungsstationen 10. Weil keine Roh- oder Zwischendaten der Zentralstation 12 zugeleitet werden, ist der Kommunikationskanal 22 passiv, bis ein Notfall in einer der Einzelüberwachungsstationen 10 eintritt. Es gibt kein Problem mit der Bandbreitenvorschrift für den Kommunikationskanal 22, und es gibt kein Problem mit Kreuzmeldungen unter den verschiedenen Sendestationen. Wenn gleichzeitige Notsendungen auftreten, wird die Überlappung begrenzt (wie nachstehend noch zu beschreiben sein wird), so daß beide Stationen identifiziert werden können.
Eine Verbindung zwischen einer Einzelüberwachungsstation 10 und der Zentralstation 12 ist in Fig. 6 und 7 gezeigt. Der Radiosender 70 ist ein Impulscode-modulierter Sender mit einer Trägerwelle mit einer zugewiesenen festen Frequenz. Die Trägerfrequenz ist für alle Einzelüberwachungsstationen 10 gleich, die mit derselben Zentralstation 12 in Verbindung stehen. Das digitale Datenverarbeitungssystem 18, wie es unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben worden ist, bewirkt eine Steuerung der Meldung durch den Sender 70. Wenn vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 ein Alarmsignal erzeugt wird, wird der Sender 70 eingeschaltet, und der Modulator desselben empfängt ein Kennungscodewort in binärer Form in einer seriellen Zuleitung der Codebits. Das Kennungscodewort wird dem Sender eine endliche Zahl lang zugeleitet, z. B. achtmal, im Falle eines Funktionsalarmsignals vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18, und dann wird der Sender 70 abgeschaltet. Im Falle eines medizinischen Alarmsignals, das vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 entwickelt wird, wird der Sender 70 eingeschaltet, und das Kennungscodewort wird dem Modulator viele Male zugeleitet, beispielsweise 16mal, gefolgt von einem Verzögerungsintervall von beispielsweise einer Dauer von 4 Sekunden.
Die Gruppe von Kennungscodewörtern, jeweils gefolgt von dem Verzögerungsintervall, wird unbestimmt oft wiederholt gesendet. Jedes der Kennungscodewörter ist ein binäres Wort, mit einem Identifiziercode ID und einem Programmiercode Y. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Kennungscodewort ein 14-Bit-Wort mit 11 Bits, die dem Identifiziercode ID zugehörig sind, der der betreffenden Einzelüberwachungsstation 10 zugewiesen ist und der diese von den anderen Einzelüberwachungsstationen 10 unterscheidet. Einige der 11 Bits des Identifiziercodes ID können für einen Fehlerprüfcode verwendet werden. Die verbleibenden 3 Bits in dem Kennungscodewort werden dem Programmiercode Y zur Verwendung durch das Datenverarbeitungssystem 18 zugewiesen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel spezifiziert dieser Programmiercode Y die Zahl von Herzschlägen, die als Basis für die Bestimmung der durchschnittlichen Herzschlagfrequenz verwendet werden soll. Ein typisches Kennungscodewort oder -signal, das vom Sender 70 gesendet wird, ist in Fig. 6 gezeigt, wobei die Zuordnung von Bits für den Identifiziercode ID und den Programmiercode Y gezeigt ist.
Die Zentralstation 12 für das Überwachungssystem ist in Fig. 7 gezeigt. Ein Radioempfänger 72 ist auf die Radiofrequenzträgerwelle abgestimmt, die dem Überwachungssystem zugewiesen ist. Das Notsignal T wird vom Radioempfänger 72 empfangen und demoduliert, und das entstehende Kennungscodewort wird an den Eingang eines Entschlüsselers 74 angelegt, der das Codewort in ein Digitalsignal wandelt. Der Entschlüsseler 74 weist Codesignal-Bestätigungsmittel auf, in dem der empfangene Alarmcode in digitaler Form mit der Liste von Alarmcodes verglichen wird, die den Einzelüberwachungsstationen 10 in dem System zugewiesen worden sind. Die vielen Wiederholungen des gesendeten Codewortes werden miteinander verglichen, um die Identifikation der Einzelüberwachungsstation 10 zu bestätigen, die das Alarmsignal sendet. Der Entschlüsseler 74 wandelt das binäre Codewort in ein entsprechendes entschlüsseltes Identifizierwort, beispielsweise als eine Dezimalzahl, die der Einzelüberwachungsstation 10 zugewiesen ist. Alternativ kann der Entschlüsseler 74 das binäre Codewort in den Namen des Patienten umsetzen. Der Entschlüsseler 74 erzeugt ein Ausgangssignal, das das entschlüsselte Identifizierwort wiedergibt. Das Ausgangssignal vom Entschlüsseler 74 wird an den Eingang einer Verriegelungsschaltung 76 angelegt, die das entschlüsselte Identifizierwort speichert, das der Einzelüberwachungsstation 10 entspricht, welche durch das Kennungscodewort dargestellt ist. Die Verriegelungsschaltung 76 ist mit einer Faltklappenanordnung vorzugsweise in der Form einer Displayvorrichtung 78 verbunden, die beleuchtete Zeichen erzeugt, die der Zahl oder dem Namen der Einzelüberwachungsstation 10 entsprechen, die das Alarmsignal gesendet hat. Die Displayvorrichtung 78 befindet sich innerhalb der Sicht der Bedienungsperson der Zentralstation 12 und kann mit einem Tonalarm einhergehen, um auf die Displayvorrichtung 78 aufmerksam zu machen.
Die Display-Vorrichtung 78 kann als eine Hauptdisplayvorrichtung verwendet werden, um einen laufenden oder vorhandenen Alarm zu signalisieren, und zwar in Verbindung mit mehreren Hilfsdisplayvorrichtungen, um frühere Alarmgaben zu signalisieren. Die Hauptdisplayvorrichtung, in relativ großer Ausführung, erhält die Zahl oder den Namen der Einzelüberwachungsstation 10 direkt von der Verriegelungsschaltung 76 unmittelbar bei Empfang des Notsignals. Die Zahl oder der Name wird in der Hauptdisplayvorrichtung angezeigt, bis die Bedienungsperson den Empfang des Alarms durch die Betätigung eines Schalters bestätigt. Das bewirkt, daß die Zahl oder der Name in eine Hilfsdisplayvorrichtung transferiert wird und daß die Hauptdisplayvorrichtung geräumt wird. Die Zahl oder der Name wird in der Hilfsdisplayvorrichtung angezeigt, bis ein Löschen von Hand erfolgt, wenn der Notfall beseitigt ist.
Ehe eine der Einzelüberwachungsstationen 10 zur Überwachung der Herzschlagfrequenz eines bestimmten Patienten in Betrieb gesetzt wird, muß sie mit bestimmten Daten versehen werden, die sich auf den zu überwachenden Patienten beziehen. Die Eingabe von Daten wird durch Mittel vorgenommen, die in Fig. 8 gezeigt sind. Allgemein gibt es zwei Arten von Daten, die in die Einzelüberwachungsstation 10 eingegeben werden. Eine Art ist der Identifiziercode, der die betreffende Einzelüberwachungsstation 10 identifiziert, folglich den Patienten, dem sie zugewiesen ist. Die andere Art von Eingangsdaten bezieht sich auf Größen der Überwachungsfunktionen. Insbesondere für die Überwachung der Herzschlagfrequenz müssen die zusätzlichen Grenzwerte der Herzschlagfrequenz vorgeschrieben werden. Während diese Grenzwerte auf verschiedene Weise vorgeschrieben werden können, z. B. als Schläge pro Minute oder als Herzschlagperiode, ist es wünschenswert, einen durchschnittlichen Wert zu verwenden, der über eine bestimmte Zeitdauer hinweg genommen ist. Beispielsweise kann der zuständige Arzt für einen bestimmten Patienten vorschreiben, daß ein Notsignal gesendet werden muß, wenn die Herzschlagfrequenz des Patienten unter einen Durchschnitt von 40 Schlägen pro Minute fällt oder wenn sie über einen Durchschnitt von 120 Schlägen pro Minute ansteigt, wobei das Mittel während der Zeitdauer der letzten 16 Schläge genommen wird. Diese Zeitdauer zum Ableiten der durchschnittlichen Herzschlagfrequenz, die hier als die Mittlungszeit bezeichnet wird, kann aus einem großen Bereich von Werten ausgesucht werden.
Gemäß der Darstellung in Fig. 8 werden die Eingangsdaten für das Programmieren der Einzelüberwachungsstation 10 durch eine von Hand bediente Dateneingabevorrichtung 82 eingegeben, vorzugsweise in der Form einer Tastatur. Das Kennungscodewort ID+Y für die Einzelüberwachungsstation 10 wird in einer Folge bitweise in einen Speicherabschnitt, beispielsweise ein Verschieberegister, des integrierten Schaltkreisplättchens eingegeben. Das Programmierwort Y besteht aus drei Bits, die den Wert der Mittlungszeit mit 1, 2, 4, 8, 16 oder 32 Herzschlagperioden spezifizieren. Ferner nimmt die Dateneingabevorrichtung 82 die Spezifikation der unteren und oberen Grenzwerte der Herzschlagfrequenz auf. Dieser Eingang erfolgt in der Form eines Datenwortes B, das aus 14 binären Bits besteht, wobei der untere Grenzwert in den ersten 7 Bits ausgedrückt wird und der obere Grenzwert in den letzten 7 Bits ausgedrückt wird. Die Dateneingabe für das Datenwort B wird zweckmäßig in Herzschlägen pro Minute an der Tastatur ausgedrückt.
Der Ausgang der Dateneingabevorrichtung 82 wird an einen Wandler 84 geleitet, der für ein Wandeln der Eingangsdaten in das Format sorgt, das vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 benötigt wird. Der ID- Code und der Programmiercode Y werden direkt vom Wandler 84 an einen Eingeber 86 geleitet. Der Eingeber 86 liefert das Datenwort ID+Y in einer Folge dem zugewiesenen Register im digitalen Datenverarbeitungssystem 18 zu.
Das Datenwort B, das den unteren und oberen Grenzwert der Herzschlagfrequenz angibt, kann auch direkt an den Eingeber 86 geliefert werden, der in Funktion setzbar ist, um das Datenwort B in einer Folge dem zugewiesenen Speicherregister des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 zuzuleiten. Zum Zwecke eines hohen Maßes an Genauigkeit in der Zeitgabefunktion der Einzelüberwachungsstation 10 sind jedoch zusätzliche Mittel vorgesehen, um die Einzelüberwachungsstation 10 mit dem Datenwort B zu füttern. Weil die Herzschlagfrequenz von kritischer Bedeutung in der Einzelüberwachungsfunktion 10 ist, muß sie an der Einzelüberwachungsstation 10 genau gemessen werden. Das könnte zwar mit einem lokalen Präzisionsoszillator oder einer Präzisionsuhr in der Einzelüberwachungsstation 10 erreicht werden, diese Einrichtungen sind aber teuer und aufwendig, was die Einzelteile und den Platzbedarf anbelangt. Anstelle einer Präzisionsuhr ist ein Oszillator mit einer relativ breiten Frequenztoleranz vorgesehen, und dessen Ausgang wird mit einem Präzisionszeitgeber vor dem Eingeben des Datenworts B in die Einzelüberwachungsstation 10 verglichen. Wie in Fig. 8 gezeigt ist, wird das Datenwort B dem Wandler 84 zugeleitet, und dessen Ausgang wird an einen Zeitgeber 88 angelegt. Die ersten 7 Bits des Wortes B spezifizieren den unteren Grenzwert der Herzschlagfrequenz in Schlägen pro Minute, was natürlich einer Herzschlagperiode entspricht, die in einer endlichen Zahl von Millisekunden ausgedrückt wird. Der Wandler 84 legt ein Signal an den Zeitgeber 88 an, das die Herzschlagperiode anzeigt, und der Zeitgeber 88 erzeugt ein Ausgangssignal der spezifizierten Dauer. Dieses Zeitbasissignal wird an den Eingang eines Zählers 90 angelegt, um den Zähler 90 für die Dauer des Zeitbasissignals einzuschalten. Während dieses Eingebevorgangs läuft der Zeitgeberoszillator in der Einzelüberwachungsstation 10, und das Niederfrequenzzeitgebersignal CLL wird an den Zähleingang des Zählers 90 angelegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat das Niederfrequenzzeitgebersignal eine nominale Frequenz von 80 Hz, und üblicherweise unterscheidet sich die Frequenz einer bestimmten Überwachungsstation von der nominellen Frequenz um bis zu 10%. Während des Zeitbasissignals vom Zeitgeber 88 sammelt sich im Zähler 90 eine Zählung an, die gleich der Zahl der Niederfrequenzzeitgeberimplse ist, die während der spezifizierten Periode für den unteren Grenzwert auftreten. Es kann beispielsweise angenommen werden, daß der Niederfrequenzzeitgeber eine nominelle Frequenz von 80 Hz hat und daß der untere Frequenzwert, der von dem zuständigen Arzt für den bestimmten Patienten spezifiziert worden ist, 48 Herzschläge pro Minute beträgt, was einer Pulszeit von 1,25 Sekunden entspricht. Der Zeitgeber 88 erzeugt entsprechend einen Zeitgabeimpuls von einer Dauer von 1,25 Sekunden mit einem hohen Maß an Genauigkeit. Während dieses Zeitgabeimpulses erreicht der Zähler 90 eine Zählung von 110, und das bedeutet, daß der Niederfrequenzzeitgeber um 10% vorgeht und daß der in der Einzelüberwachungsstation 10 zu bestimmende untere Grenzwert eine Niederfrequenzzeitgeberimpulszählung von 110 ist. Die gleichen Mittel und das gleiche Verfahren werden für das Festlegen des oberen Grenzwerts für die Herzschlagfrequenz in der Einzelüberwachungsstation 10 benutzt. Der Ausgang des Zählers 90 wird an den Eingeber 86 angelegt, der einen Unterwertcode und einen Oberwertcode in ein zugewiesenes Verschieberegister im Datenverarbeitungssystem eingibt.
Nachdem die Einzelüberwachungsstation 10 mit den erforderlichen Daten gefüttert worden ist, ist es wünschenswert, die Einzelüberwachungsstation 10 auf eine ordnungsgemäße Funktion zu prüfen, ehe sie am zugewiesenen Patienten in Betrieb gesetzt wird. Dieses Testen wird in einer Weise durchgeführt, die durch das Flußdiagramm nach Fig. 9 angezeigt ist. Die Einzelüberwachungsstation 10, die zu prüfen ist, wird mit einem Körpersignalsimulator 92 verbunden, der im dargestellten Ausführungsbeispiel simulierte elektrische Herzschlagsignale an die beiden Elektroden 44, 46 der Einzelüberwachungsstation sendet. Die simulierten Herzschlagsignale werden mit verschiedenen Werten unter der Kontrolle eines Regelsignalgenerators 94 angelegt. Eine Programmsteuereinheit 96 liefert ein Steuersignal an den Regelsignalgenerator 94, um die Signaländerung zu bewirken und um folglich eine Änderung der simulierten Herzschlagsignale entsprechend einem bestimmten Programm zu bewirken. Die Einzelüberwachungsstation 10 spricht auf die simulierten Herzschlagsignale an, und wenn sie ordnungsgemäß funktioniert, sendet sie den medizinischen Alarm dann, wenn die Herzschlagfrequenz aus den Grenzwerten herausfällt, und sie sendet einen Funktionsalarm bei einem Defekt in der Einzelüberwachungsstation 10. Wenn die simulierte Herzschlagfrequenz innerhalb der unteren und oberen Grenzwerte bleibt und kein Defekt vorhanden ist, sendet die Einzelüberwachungsstation 10 kein Signal aus. Die Zentralstation 12 spricht auf irgendeinen gesendeten medizinischen oder funktionellen Alarm an, und der Ausgang der Verriegelungsschaltung 76, die den Empfang des einen oder des anderen eines solchen Alarms anzeigt, wird an die Programmsteuereinheit 96 angelegt. Die Programmsteuereinheit 96 führt einen Vergleich zwischen dem Istausgang von der Einzelüberwachungsstation 10 und einem Ausgang durch, der durch das simulierte Herzschlagsignal hätte erzeugt werden müssen. Wenn der Istausgang und der programmierte Ausgang gleich sind, arbeitet die Einzelüberwachungsstation 10 ordnungsgemäß, und die Programmsteuereinheit 96 erzeugt ein Ausgangssignal, das die ordnungsgemäße Funktion anzeigt. Dieses Ausgangssignal wird an einen Anzeiger 98 angelegt, der anzeigt, daß die Einzelüberwachungsstation 10 das Prüfprogramm durchlaufen hat.
Ehe die Einzelheiten des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 in der Einzelüberwachungsstation 10 beschrieben werden, dürfte es nützlich sein, das Impulsdiagramm nach Fig. 10 zu betrachten. Wie vorstehend erörtert, erzeugt der Analog-Dialog-Umwandler 16 ein Logiksignal DS, bestehend aus einer Folge von Logikimpulsen 68, von denen jeder einem Herzschlagsignal entspricht, das vom Sensor 14 erzeugt worden ist. Die Logikimpulse 68 haben eine Impulsdauer von etwa einer Millisekunde, und werden durch eine Impulsperiode getrennt, die sich von etwa einer halben Sekunde bis zu etwa zwei Sekunden ändern kann. Wie in Fig. 10 angezeigt ist, wird bei der grafischen Wiedergabe des logischen Signals CZ die Berechnung durch das Datenverarbeitungssystem 18 innerhalb einer Zeitdauer von etwa 2 Millisekunden durchgeführt, beginnend mit der vorderen Flanke des Logikimpulses 68. Die Berechnung wird also intermittierend durchgeführt, d. h. an im Abstand liegenden Zeitintervallen am Ende jeder Impulsperiode. Die Berechnungsperiode beträgt weniger als 2 Millisekunden, während die Impulsperiode hunderte Male länger ist. Es ist jedoch zu beachten, daß eine Berechnung sofort nach Empfang eines zusätzlichen Datenschritts durchgeführt wird, nämlich nach jeder Messung der Herzschlagfrequenz, die von dem letzten Herzschlag abgeleitet wird.
Unter weiterer Bezugnahme auf Fig. 10 ist zu beachten, daß die Herzschlagfrequenz kontinuierlich durch Zählen der Zahl der Niederfrequenzzeitgeberimpulse CLL gemessen wird, die in jeder der Impulsperioden auftreten. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, hat jeder Zeitgeberimpuls eine Dauer, die um ein Mehrfaches größer als die Dauer der Logikimpulse 68 ist. Beispielsweise kann bei einer Impulsfrequenz von 80 Hz die Zeitgeberimpulsperiode 12,5 Millisekunden und die Impulsdauer etwa 6 Millisekunden betragen. Im Ausführungsbeispiel, das durch Fig. 10 dargestellt ist, hat die Impulsperiode Nr. 1 eine solche Zeitdauer, daß der Zähler 90 für die Niederfrequenzzeitgeberimpulse CLL eine Zählung C 1 sammelt; während der anschließenden kürzeren Impulsperiode 2 beträgt die akkumulierte Zählung C 2.
Während der Berechnungsperiode berechnet das Datenverarbeitungssystem 18 durch Mittel, die noch zu beschreiben sein werden, die durchschnittliche Zahl von Niederfrequenzzeitgeberimpulsen pro Impulsperiode über eine spezifizierte Zahl von Perioden hinweg, beispielsweise 8 Impulsperioden. Das Datenverarbeitungssystem 18 vergleicht auch während der Berechnungsperiode die berechnete durchschnittliche Zahl von Niederfrequenzzeitgeberimpulsen CLL mit den vorgeschriebenen unteren und oberen Grenzwerten, ausgedrückt in der Zahl der Zeitgeberimpulse, und wenn sie außerhalb der Grenzwerte liegt, wird ein medizinisches Alarmsignal ALA erzeugt. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, entsteht das Alarmsignal ALA am Ende der Impulsperiode Nr. 2, während der die Zählung C 2 der Niederfrequenzzeitgeberimpulse CLL signifikant in bezug auf die vorhergehenden Impulsperioden abfällt. Das zeigt eine signifikante Erhöhung in der Herzschlagfrequenz und vermutlich im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Abfallen der durchschnittlichen Zählung während der Berechnungsperiode 2 unter den unteren Grenzwert. Das läßt das Alarmsignal ALA entstehen. Bei Auftreten des Alarmsignals ALA bewirkt das digitale Datenverarbeitungssystem 18 während der Berechnungsperiode das Senden eines Notsignals T von der Einzelüberwachungsstation 10 zur Zentralstation 12. Dieses Notsignal T hat, wie in Fig. 10 angezeigt ist, für einen medizinischen Alarm eine Zeitdauer, die lang in bezug auf die Berechnungsperiode ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht, wie vorstehend erwähnt, das Notsignal T aus einer Folge von sukzessiven Kennungscodewörtern. Diese Folge von Kennungscodewörtern, die als Kennung bezeichnet wird, wird gefolgt von einem Verzögerungsintervall, ehe eine weitere Kennung gesendet wird, und dieses Muster wird unbestimmt lange wiederholt. Wie in Fig. 11 gezeigt ist, besteht jede Kennung aus 16 Kennungscodewörtern, und, wie vorstehend erwähnt, jedes Kennungscodewort besteht aus 14 Bits. Jeder Kennung folgt, wie dargestellt, ein Verzögerungsintervall von 4 Sekunden oder mehr, ehe die anschließende Kennung gesendet wird. Bei einem Defekt im digitalen Datenverarbeitungssystem 18 wird, was noch zu erörtern sein wird, ein Funktionsalarmsignal AL′ vom digitalen Datenverarbeitungssystem 18 während der Berechnungsperiode erzeugt, und dieses Signal bewirkt das Senden eines Funktionsalarms. Der Funktionsalarm besteht aus einer einzigen Kennung, die aus vier Kennungscodewörtern zusammengesetzt ist. Dieser Funktionsalarm wird zwischen den Logikimpulsen 68 nicht wiederholt. Wenn der Defekt jedoch bestehen bleibt, bewirkt nach dem anschließenden Logikimpuls 68 das Datenverarbeitungssystem 18 ein erneutes Senden des gleichen Funktionsalarms.
Zur Beschreibung des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 wird auf Fig. 12, 13 und 14 Bezug genommen, die zusammen das Datenverarbeitungssystem 18 im Blockdiagramm darstellen. Allgemein weist das Datenverarbeitungssystem 18 einen Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 (in Fig. 13 dargestellt), einen Rechner 104 (in Fig. 12 dargestellt) und, wie in Fig. 14 dargestellt, einen medizinischen Alarmabschnitt 106, einen Funktionsalarmabschnitt 108 und einen Alarmsender- und Steuerabschnitt 110 auf. Der Rechner 104 weist einen Auf/Ab-Zähler 112 auf, der zum Akkumulieren der Zählung von Niederfrequenzzeitgeberimpulsen CLL verwendet wird, die während einer spezifizierten Zahl von Herschlägen oder Impulsperioden auftreten. Der Zähler 112 ist mit einem Zähleingang versehen, der ein Zeitgebersignal CLA von einem Auf/Ab- Zeitgeber 113 empfängt. Dieser Zeitgeber 113 hat einen Eingang, der ein Niederfrequenzzeitgebersignal CLL und ein Hochfrequenzzeitgebersignal CLD von dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 empfängt, der noch zu beschreiben sein wird. Darüber hinaus empfängt der Auf/Ab-Zeitgeber 113 ein Zählnullsignal CZ von einem voreingestellten Ab-Zähler 118 in dem Rechner 104. Der Auf/Ab-Zähler 113 kombiniert die Eingangssignale, um ein Zeitgebersignal CLA entweder mit hoher Frequenz oder mit niedriger Frequenz zu erzeugen, und zwar entsprechend der folgenden logischen Gleichung:
CLA = CZ · CLL + · CLD
Der Auf/Ab-Zähler 112 weist Bitpositionen A 1 bis A 12 auf. Die Positionen A 6 bis A 12 speichern die vorhandene Zählung in binärer Form, und die Positionen A 1 bis A 5 speichern das Datenwort W, das noch zu erörtern sein wird. Der Auf/Ab-Zähler 112 ist mit parallelen Ausgängen versehen, die den jeweiligen Bitpositionen A 6 bis A 12 entsprechen. Diese parallelen Ausgänge sind mit dem Ab-Zähler 118 und mit einem Register 120 verbunden, um einen parallelen Eingang der in dem Auf/Ab-Zähler 112 gespeicherten Bits in den Ab- Zähler 118 und in das Register 120 zu ermöglichen. Der Auf/Ab-Zähler 112 wird benutzt, um die Zahl der Niederfrequenzzeitgeberimpulse CLL über eine spezifizierte Zahl von Impulsperioden des Logiksignals DS zu mitteln. Das geschieht durch eine Binärteilung, indem effektiv Bits des Dividenden zur am wenigsten signifikanten Bitposition hin um den Numerus der Bitpositionen entsprechend dem Teiler verschoben werden. Beim Auf/Ab-Zähler 112 ist der Dividend die gesamte vorhandene Zählung, die durch die Bits in den Bitpositionen A 6 bis A 12 wiedergegeben ist. Der Teiler wird dem Auf/Ab-Zähler 112 durch Eingänge zugeleitet, die das Datenwort W von einem Entschlüsseler 121 empfangen, der den Programmiercode Y von einem Register 122 erhält. Wie vorstehend erörtert, ist der Programmiercode Y ein Teil des Kennungscodewortes ID+Y, bei dem ID der Identifiziercode mit 11 Bits ist. Der Programmiercode Y besteht aus 3 Bits und spezifiziert die Zahl der Herzschläge, die als Basis für die Bestimmung der durchschnittlichen Herzschlagfrequenz zu verwenden ist. Der Entschlüsseler 121 erzeugt das Datenwort W, das auf 6 Bits in Bitpositionen W 0 bis W 5 besteht. Der Auf/Ab-Zähler 112 ist mit parallelen Eingängen versehen, die den Bitpositionen A 1 bis A 5 entsprechen. Diese Eingänge sind mit jeweiligen Ausgängen des Entschlüsselers 121 verbunden. Im Datenwort W ist nur einer der Bits eine binäre 1, und dessen Bitposition bestimmt den Wert des Teilers, der 1, 2, 4, 8, 16 oder 32 ist, wenn die binäre 1 sich in den Bitpositionen W 0 bis W 5 befindet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Bit W 3 eine binäre 1, und folglich ist der Auf/ Ab-Zähler 112 so eingestellt, daß er durch 4 teilt. Diese Teilung wird dadurch erreicht, daß die 3 am wenigsten signifikanten Bits der gesamten vorhandenen Zählung weggelassen werden, um den Quotienten zu erhalten, der die durchschnittliche Zählung ist. Diese durchschnittliche Zählung wird abgelesen und dem Ab-Zähler 118 und dem Register 120 gemeldet. Die durchschnittliche Zählung wird parallel dem Ab-Zähler 118 und dem Register 120 in Abhängigkeit von einem Paralleltransfersignal PT zugesendet, das an den Ab-Zähler 118 und das Register 120 angelegt wird. Das bewirkt eine Übertragung in die Bitpositionen a₁ bis a₇ nach der folgenden Beziehung:
a i = A (i+5)
wobei i = irgendeine ganze Zahl zwischen 1 und 7 ist.
Entsprechend bewirkt der parallele Transfer eine Übertragung des Bits in der Position A 6 in die Bitposition a₁ usw. Der Auf/ Ab-Zähler 112 hat einen Überlaufausgang, der ein Signal OF erzeugt, wenn der Zähler voll und damit nicht in der Lage ist, eine weitere Zählung zu registrieren.
Der Ab-Zähler 118 ist, wie vorstehend erwähnt, zum Empfang der letzten durchschnittlichen Zählung der Niederfrequenzzeitgeberimpulse CLL im parallelen Eingang eingerichtet, die während einer Impulsperiode auftreten. Der Ab-Zähler 118 hat voreingestellte Eingänge, die die durchschnittliche Zählung empfangen, die durch die Bits in den Bitpositionen a₁ bis a₇ wiedergegeben sind, und der Ab-Zähler 118 ist so eingerichtet, daß er diesen Eingang durch ein paralleles Transfersignal PT annimmt, das an einen Freigabeeingang angelegt wird. Der Ab-Zähler 118 hat ferner einen Zähleingang, der ein Hochfrequenzzeitgebersignal CLD von dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 empfängt. Der Ab- Zähler 118 hat einen Ausgang, der ein Zählnullsignal CZ erzeugt, wenn die Zahl der Ab-Zeitgeberimpulse, die an den Ab-Zähler 118 angelegt werden, gleich der eingestellten Zählung ist.
Das Register 120 ist zum parallelen Eingang durch einen Satz von Eingängen eingerichtet, die die durchschnittliche Zählung in der Form der Bits in den Bitpositionen a₁ bis a₇ empfangen. Das Register 120 hat einen Freigabeeingang, der das parallele Transfersignal PT empfängt, das das Register 120 in einen Zustand zum Empfang der durchschnittlichen Zählung bringt. Das Register 120 ist für einen Serienausgang eingerichtet und ist mit einem Eingang versehen, der ein Signal S von dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 erhält. Der Ausgang des Registers 120 erzeugt ein Signal ai (das von der Bitposition a₇ genommen wird), das in der Zeitsequenz als ein Reihenausgang jedem sukzessiven Bit in dem Register gleich wird, und zwar unter der Kontrolle des Signals S. Das Register 120 wandelt den parallelen Eingang in einen Reihenausgang und liefert Bit um Bit die durchschnittliche Zählung, die im Auf/Ab-Zähler 112 gespeichert ist, einer Vergleichseinrichtung 124 zu.
Die durchschnittliche Zählung während jeder Berechnungsperiode ist mit den spezifizierten unteren und oberen Grenzwerten für die durchschnittliche Zählung zu vergleichen. Ein Register 126 in Reiheneingang-Reihenausgangausführung ist vorgesehen, um die unteren und oberen Grenzwerte der durchschnittlichen Zählung festzuhalten. Dieses Register 126 hat einen Dateneingang, der ein Datensignal B empfängt, das in binärer Form die unteren und oberen Grenzwerte darstellt. Wie vorstehend erwähnt, wird das Datensignal B in das Register 126 während des Programmierens der Einzelüberwachungsstation 10 eingegeben. Das Register 126 weist einen Eingang auf, der ein Eingabesignal F erhält, das das Register 126 in einen Zustand zum Empfang des Datensignals B versetzt. Das Register 126 wird mit zwei Datenworten gefüttert, nämlich dem unteren Grenzwert der durchschnittlichen Zählung, der durch die ersten 7 Bits wiedergegeben ist, und dem oberen Grenzwert der durchschnittlichen Zählung, der durch die letzten 7 Bits des Datensignals B wiedergegeben ist. Das untere Grenzwertdatenwort wird in die Bitposition l₁ bis l₇ im Register 126 eingegeben und das obere Grenzwertdatenwort wird in die Bitpositionen h₁ bis h₇ in das Register 126 eingegeben. Die Bits jedes Wortes sind in fallender Signifikanzfolge angeordnet. Das Register 126 hat einen Serienausgang für das Ausgangssignal b i , das aus der Bitposition l₇ genommen wird. Das Reihenausgangssignal b i wird in der Zeitfolge jedem sukzessiven Bit im Register 126 gleich, und zwar unter der Steuerung des Signals S. Ein Eingang des Registers 126 empfängt das Signal S von dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102. Der Ausgang des Registers 126 wird Bit um Bit der Vergleichseinrichtung 124 zugeleitet.
Die Vergleichseinrichtung 124 ist eine Bit-um-Bit-Vergleichseinrichtung und hat zwei Eingänge, die, wie vorstehend erwähnt, jeweils das Signal a i vom Register 120 und das Signal b i vom Register 126 empfangen. Die Vergleichseinrichtung 124 bestimmt, ob die durchschnittliche Zählung vom Speicherregister kleiner als der untere Grenzwert oder größer als der obere Grenzwert ist, und wenn das der Fall ist, erzeugt sie ein Signal, das anzeigt, daß einer der spezifizierten Grenzwerte überschritten worden ist. Weil beide Register 120 und 126 unter der Steuerung desselben Signals S verschoben werden, ist der Transfer der Bits a i mit dem Transfer der Bits b i synchronisiert. Entsprechend wird der erste Bit (der signifikanteste Bit) der durchschnittlichen Zählung vom Register 120 der Vergleichseinrichtung 126 zur gleichen Zeit mit dem ersten Bit (signifikantesten Bit) des unteren Grenzwertdatenworts vom Register 126 zugeleitet. Entsprechend wird die durchschnittliche Zählung Bit um Bit mit dem oberen Grenzwertdatenwort verglichen. Die Vergleichseinrichtung 124 umfaßt zwei Eingänge, die jeweils Prüfniedrig- und Prüfhochsignale TL bzw. TH von dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 erhalten. Die Vergleichseinrichtung 124 weist ferner ein Ausgangsterminal auf, das ein Alarmsignal AL erzeugt, das noch zu beschreiben sein wird. Während des TL-Signals, das eine binäre 1 während der 7. Zählung des Programmzählers 134 ist (der nachstehend beschrieben wird), erzeugt die Vergleichseinrichtung 124 ein Alarmsignal AL in einer binären 1 an seinem Ausgang nur dann, wenn ein Bit in dem durchschnittlichen Zählsignal a i kleiner als der entsprechende Bit in dem unteren Grenzwertdatenwort ist, d. h. wenn der erstere eine binäre Null ist, wenn der letztere eine binäre Eins ist, Weil die Bits in einer fallenden Signifikanzfolge verglichen werden, bestimmt das erste Auftreten eines Bits im Signal a i , das kleiner als der entsprechende Bit im Signal b i ist, daß die durchschnittliche Zählung kleiner als der untere Grenzwert ist. Das Prüfhochsignal TH ist eine binäre 1 während der 15. Zählung des Programmzählers 134, und es bewirkt, daß die Vergleichseinrichtung 124 ein Alarmsignal AL in einer binären 1 nur dann erzeugt, wenn ein Bit in der durchschnittlichen Zählung größer als ein entsprechender Bit in dem oberen Grenzwertdatenwort ist. Die Vergleichseinrichtung 124 weist Verriegelungen L 1 und L 2 auf, die selektiv entsprechend dem Bitvergleich eingestellt werden und die durch eine Rückstellstufe 129 zurückgestellt werden, die mit der Vergleichseinrichtung 124 verbunden ist. Die Verriegelungen L 1 und L 2 sind so quergekoppelt, daß nur eine zur Zeit eingestellt werden kann. Die logische Beziehung zwischen den Verriegelungen und der Rückstellstufe 129 wird nachstehend im Zusammenhang mit dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 beschrieben. Der Ausgang der Vergleichseinrichtung 124 wird an einen medizinischen Alarmabschnitt 106 geliefert, der nachstehend beschrieben wird.
Der oben beschriebene Rechner 104 führt seine Funktionen unter der Steuerung des Zeitgabe- und Steuerabschnitts 102 aus, der in Fig. 13 gezeigt ist. Der Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 weist einen Hochfrequenzzeitgeber 114 auf, der ein Hochfrequenzzeitgebersignal CLH erzeugt, das im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Frequenz von 20 kHz hat. Dieses Hochfrequenzzeitgebersignal CLH wird an den Eingang eines Niederfrequenzzeitgebers 116 angelegt, der in Niederfrequenzzeitgebersignal CLL erzeugt, das eine nominelle Frequenz von 80 Hz im dargestellten Ausführungsbeispiel hat. Der Ausgang des Niederfrequenzzeitgebers 116 wird an den Eingang eines Auf/Ab-Zeitgebers 113 angelegt.
Das Hochfrequenzzeitgebersignal CLH ist in dem Impulsdiagramm in Fig. 15 wiedergegeben. Die verbleibenden Stufen des Zeitgabe- und Steuerabschnitts 102, wie in Fig. 13 dargestellt, werden unter Bezugnahme auf das Impulsdiagramm beschrieben. Wie zu sehen ist, gibt dieses Impulsdiagramm die Hochfrequenzzeitgeberzyklen der Berechnungsperiode wieder, und es ist natürlich im geeigneten Maßstab gezeichnet, um Impulsfrequenzen zu zeigen, die mit dem Hochfrequenzzeitgeber 114 vergleichbar sind. Aus der Zeitskala in Fig. 15 ist zu sehen, daß der Berechnungszyklus, der durch das Impulsdiagramm wiedergegeben ist, weniger als 2 Millisekunden dauert. Die maximale Zeit für einen Berechnungszyklus im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt weniger als 6 Millisekunden. Die Frequenz des Hochfrequenzzeitgebersignals CLH bestimmt die Arbeitsgeschwindigkeit des Berechnungszyklus. Während eine Frequenz von 20 kHz im dargestellten Ausführungsbeispiel verwendet wird, gibt es Anwendungsfälle, insbesondere im Industriebereich, bei denen die Frequenz bis zu 5 mHz betragen kann. Im Impulsdiagramm sind die Signale durch zugewiesene Symbole am linken Ende der Abszisse identifiziert. Die Signaldefinitionen werden in der folgenden Beschreibung geliefert.
Der Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 weist eine Startstufe 130 auf, die zum Einleiten des Berechnungszyklus in Abhängigkeit von einem Logiksignal DS von dem Logikimpulsgeber 66 nach Fig. 4 eingerichtet ist. Die Startstufe 130 hat ein Signaleingangsterminal, das das Logiksignal DS empfängt, und ferner einen Rückstelleingang, der ein Zeitgabesignal Q 0 von einem Programmzähler 134 empfängt. Die Startstufe 130 erzeugt ein Startsignal Qs an ihrem Ausgang, das an den Programmzeitgeber 132 angelegt wird.
Unter Bezugnahme auf Fig. 15 ist anzumerken, daß das Startsignal Qs ein Impuls ist, der mit dem Logikimpuls 68 hoch wird und der hoch bleibt, bis die Startstufe 130 durch den Zeitgabeimpuls Q 1 zurückgestellt wird. Das Startsignal Qs bleibt dann während des Rests der Berechnungsperiode niedrig.
Eine Sekundärstartstufe 137 ist vorgesehen, um den Programmzeitgeber 132 unter bestimmten Voraussetzungen einzuschalten oder erneut zu starten, bei denen das Startsignal Qs nicht vorhanden ist. Wie noch zu sehen sein wird, ist ein Programmzeitgebersignal CLP erforderlich, um ein Erzeugen von bestimmten anderen Zeitgabe- und Steuersignalen zu bewirken, nachdem der Anfangsprogrammzyklus abgeschlossen ist. Das geschieht nach dem Auftreten eines Alarmsignals AL. Darüber hinaus muß der Programmzeitgeber 132 bei Fehlen eines Logikimpulses DS eingeschaltet werden, falls der Auf/Ab-Zähler 112 ein Überlaufsignal OF erzeugt (das noch zu beschreiben sein wird); ferner muß während des Programmierens der Einzelüberwachungsstation 10, wenn ein Eingabesignal F angelegt wird, der Programmzeitgeber 132 eingeschaltet werden, auch wenn kein Logikimpuls DS vorhanden ist. Entsprechend hat die Sekundärstartstufe 137 Eingang, die jeweils ein medizinisches Alarmsignal ALA von dem medizinischen Alarmabschnitt 106, ein Funktionsalarmsignal ALC vom Abschnitt 108, ein Überlaufsignal OF von dem Auf/Ab-Zähler 112 und ein Eingabesignal F empfangen, das von außen angelegt wird. Die Sekundärstartstufe 137 erzeugt ein Sekundärstartsignal ST an ihrem Ausgang durch Kombinieren der Eingangssignale entsprechend der folgenden logischen Gleichung:
ST = ALA + ALC + F + OF
Um die Zeitgabe für den Programmzyklus des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 zu schaffen, sind der Programmzeitgeber 132 und der Programmzähler 134 vorgesehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Programm für das Datenverarbeitungssystem 18 aus 16 Schritten, und der Programmzeitgeber 132 ist zur Erzeugung eines 16-Bit-Zeitgeberzyklus eingerichtet, der durch das Programmzeitgebersignal CLP dargestellt ist, und zwar in Abhängigkeit von jedem Startsignal Qs von der Startstufe 130 oder in Abhängigkeit von einem Sekundärstartsignal ST von der Sekundärstartstufe 137. Der 16-Bit- Programmzyklus ist mit jedem Programmzeitgeberimpuls mit sukzessiven Hochfrequenzzeitgeberimpulsen synchronisiert. Zu diesem Zweck hat der Programmzeitgeber 132 einen Eingang, der das Startsignal Qs erhält, einen Eingang, der das Sekundärstartsignal ST erhält, und einen weiteren Eingang, der das Hochfrequenzzeitgebersignal CLH erhält. Der Programmzeitgeber 132 hat ferner Eingänge, die Zeitgabesignale Q 0, Q 1, Q 2 und Q 3 vom Programmzähler 134 erhalten. Der Programmzeitgeber 132 erzeugt das Programmzeitgebersignal CLP durch Kombinieren der Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung:
CLP = (CLH) · (Qs + Q 0 + Q 1 + Q 2 Q 3 + ST)
Unter Bezugnahme auf das Zeitgabediagramm nach Fig. 15 ist zu bemerken, daß das Programmzeitgebersignal CLP aus 16 Impulsen synchron zu den Hochfrequenzzeitgeberimpulsen besteht, wobei der erste Impuls zur gleichen Zeit hoch geht, zu der der erste Hochfrequenzzeitgeberimpuls hoch geht, und zwar nachdem das Startsignal Qs hochgeht. Das bewirkt, daß die erste Stufe des Programmzählers 134 den ersten Impuls des Zeitgabesignals Q 0 erzeugt, der hoch geht, wenn der Programmzeitgeberimpuls niedrig ist, und der niedrig ist, wenn der zweite Programmzeitgabeimpuls niedrig ist. Die zweite Stufe des Programmzählers 134 erzeugt das Zeitgabesignal Q 1 in Abhängigkeit von Q 0. Der erste Impuls von Q 1 ist hoch, wenn der erste Impuls von Q 0 niedrig ist, und Q 1 wird niedrig, wenn der zweite Impuls von Q 0 niedrig ist. Die Zeitgabesignale Q 2 und Q 3 werden durch die dritten und vierten Stufen des Programmzählers 134 in entsprechender Weise erzeugt.
Der Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 umfaßt eine Paralleltransferstufe 136, die so eingerichtet ist, daß sie ein Paralleltransfersignal PT für den Ab-Zähler 118 und das Register 120 erzeugt. Wie vorstehend erwähnt, ermöglicht dieses Paralleltransfersignal PT ein Eingeben der durchschnittlichen Zählung, die vom Auf/Ab-Zähler 112 berechnet worden ist, in paralleler Weise in den Ab-Zähler 118 und in das Register 120. Die Paralleltransferstufe 136 hat Eingänge, die das Signal Qs bzw. ST empfangen. Die Paralleltransferstufe 136 weist Logikelemente auf, die das Paralleltransfersignal PT durch Kombinieren der Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung erzeugen:
PT = Qs ·
Wie im Impulsdiagramm nach Fig. 15 gezeigt ist, besteht das Paralleltransfersignal PT aus einem Impuls, der hoch ist, wenn das Startsignal Qs hoch ist und der niedrig ist, wenn das Signal Qs niedrig ist, vorausgesetzt, daß das Startsignal ST niedrig ist. Entsprechend wird der Transfer der durchschnittlichen Zählung von dem Auf/Ab-Zähler 112 vor dem ersten Zeitgeberzyklus des Programmzeitgebersignals CLP erreicht.
Die Zeitgabesignale, die vom Programmzähler 134 erzeugt werden, werden im Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 dazu verwendet, zusätzliche Steuersignale für das Datenverarbeitungssystem zu erzeugen. Eine Verschiebestufe 135 hat Eingänge, die das Hochfrequenzzeitgebersignal CLH und die Zeitgabesignale Q 1, A 2 und Q 3 erhalten. Die Verschiebestufe 135 erzeugt ein Signal S, das an das Register 120 und an das Register 126 im Rechner 104 angelegt wird, um die Bits, die in den Registern 120 und 126 vorhanden sind, einen vollständigen Zyklus durchlaufen zu lassen. Die Verschiebestufe 135 weist Logikelemente auf, die das Signal S dadurch erzeugen, daß die Eingänge nach der folgenden logischen Gleichung kombiniert werden:
S = (CLH) · (Q 1 + Q 2 + Q 3)
Unter Bezugnahme auf das Impulsdiagramm nach Fig. 15 ist zu sehen, daß das Signal S aus einer Folge von 14 Impulsen synchron zu dem Programmzeitgebersignal CLP besteht.
Zum Zwecke der Rückstellung des Auf/Ab-Zähler 112 im Rechner 104 nach dem Weiterschalten des Auf/Ab-Zählers 112 durch die Niederfrequenzzeitgeberimpulse ist eine Ab-Zeitgeberstufe 138 in dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 vorgesehen. Die Ab- Zeitgeberstufe erzeugt ein Hochfrequenzzeitgebersignal CLD, das an den Ab-Zähleingängen des Ab-Zählers 118 angelegt wird. Um das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD zu erzeugen, weist die Ab-Zeitgeberstufe 138 Eingänge auf, die das Hochfrequenzzeitgebersignal CLH, das Paralleltransfersignal PT und das Zählnullsignal CZ erhalten. Das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD wird durch Logikkreise erzeugt, die die Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung kombinieren:
CLD = CLH ·
Das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD ist gemäß der Darstellung in Fig. 15 eine Impulskette mit der Frequenz des Hochfrequenzzeitgebersignals CLH und ist damit synchronisiert. Es wird eingeleitet, wenn das Paralleltransfersignal PT niedrig ist, und es bleibt bestehen, bis der Ab-Zähler 118 auf Null abgezählt hat, was durch das Zählnullsignal CZ signalisiert wird, das hoch geht. Wie vorstehend erwähnt, wird dann, wenn die Nullzählung im Ab-Zähler 118 erreicht ist, das Zählnullsignal CZ durch den Ab-Zähler 118 erzeugt und an den Auf/Ab-Zeitgeber 113 angelegt, um diesen in einen Zustand zum Hochzählen zu bringen. Der Auf/Ab-Zähler 112 wird also in Bereitschaft zum Empfangen einer weiterschaltenden Zählung von dem Niederfrequenzzeitgeber 116 gesetzt, sobald die Berechnungsperiode beendet ist. Das Zählnullsignal CZ geht gemäß der Darstellung in Fig. 15 zu der Zeit herunter, zu der das Paralleltransfersignal PT hoch geht, und es bleibt niedrig, bis der letzte Impuls des Hochfrequenzzeitgebersignals CLD herunter geht. Zu beachten ist, daß die Zahl der Impulse des Hochfrequenzzeitgebersignals CLD gleich der durchschnittlichen vorhergehenden Zählung von dem Auf/Ab-Zähler 112 ist, und diese Zahl ist im dargestellten Ausführungsbeispiel größer als die Zahl der Impulse in dem Programmzeitgebersignal CLP. Folglich ist das Signal der größten Dauer während der Berechnungsperiode das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD, das, wie vorstehend erwähnt, weniger als 2 Millisekunden dauert und das gut in der Zeitdauer des Herzschlagsignals liegt, von dem der Logikimpuls 68 entwickelt wird.
Der Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 weist ferner eine Prüfniedrigstufe 140 und eine Prüfhochstufe 142 auf, die jeweils ein Prüfniedrigsignal TL und ein Prüfhochsignal TH für die Kontrolle der Vergleichseinrichtung 24 erzeugen. Das Prüfniedrigsignal TL wird in der Vergleichseinrichtung 124 in einer noch zu beschreibenden Weise so verwendet, daß die Vergleichseinrichtung 124 ein Alarmsignal AL nur dann erzeugt, wenn die durchschnittliche Zählung niedriger als die Zählung für den unteren Grenzwert ist. Der Vergleich Bit um Bit erfolgt während des Durchlaufs der Signale ai und bi durch einen Verschiebezyklus, der durch die ersten 7 Impulse des Signals S erzeugt wird. Die Prüfniedrigstufe 142 hat Eingänge, die die Zeitgabesignale Q 0, Q 1, Q 2 und Q 3 erhalten. Die Prüfniedrigstufe 140 besteht aus Logikelementen, die das Prüfniedrigsignal TL dadurch erzeugen, daß die Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung kombiniert werden:
TL = · (Q 0 · Q 1 · Q 2)
Wie im Impulsdiagramm nach Fig. 15 dargestellt ist, geht das Prüfniedrigsignal TL während der 7. Zählung des Programmzählers 134 hoch.
Das Prüfhochsignal TH wird in der Vergleichseinrichtung 124 in einer noch zu beschreibenden Weise zur Erzeugung eines Alarmsignals AL nur dann verwendet, wenn die durchschnittliche Zählung höher als die Zählung für den oberen Grenzwert ist. Die Prüfhochstufe 142 hat Eingänge, die die Zeitgabesignale Q 0, Q 1, Q 2 und Q 3 erhalten. Die Prüfhochstufe 142 erzeugt das Prüfhochsignal TH durch Kombinieren der Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung:
TH = Q 3 · (Q 0 · Q 1 · Q 2)
Wie in Fig. 15 gezeigt ist, geht das Prüfhochsignal TH während der 15. Zählung des Programmzählers 134 hoch.
Die Vergleichseinrichtung 124 ist vorstehend im Zusammenhang mit dem Rechner 104 beschrieben worden. Wie dort ausgeführt, ist die Vergleichseinrichtung 104 zur Erzeugung eines Alarmsignals AL in dem Fall eingerichtet, daß die von dem Register 120 gelieferte durchschnittliche Zählung außerhalb der unteren und oberen Grenzwerte liegt, die vom Register 126 geliefert werden. Das Alarmsignal AL geht hoch, d. h. ist eine binäre 1, wenn die durchschnittliche Zählung als unter dem unteren Grenzwert oder über dem oberen Grenzwert liegend bestimmt wird. Die Bestimmung erfolgt in der folgenden Weise: Die Verriegelung L 1 wird auf eine binäre 1 durch den Zustand eingestellt und die Verriegelung L 2 wird durch den Zustand - eingestellt, während beide Verriegelungen L 1 und L 2 auf den Nullzustand durch das Rückstellsignal RAL zurückgestellt werden, wobei:
RAL =
ist.
Das Rückstellsignal RAL wird durch die Rückstellstufe 129 erzeugt, die sich innerhalb des Blockdiagramms für die Vergleichseinrichtung 124 befindet. Die Verriegelungen L 1 und L 2 sind so quergekoppelt, daß dann, nachdem einmal eine in einem Zustand einer binären 1 gestellt worden ist, die andere in dem Nullzustand gehalten wird, bis beide durch das Rückstellsignal RAL zurückgestellt werden. Beim Beginn des Berechnungszyklus ist das Rückstellsignal RAL eine binäre 1, und damit werden beide Verriegelungen L 1 und L 2 im Nullzustand gehalten. Während des Vergleichs des unteren Grenzwertes und des laufenden durchschnittlichen Wertes sind die Verriegelungen L 1 und L 2 frei zur Änderung ihres Zustandes, und das erste ungleiche Bitpaar stellt die Verriegelung L 1 in den Zustand der binären 1, keine weitere Änderung ist möglich, bis der Vergleich beendet worden ist. Während des Zeitintervalls, währenddessen die am wenigsten signifikanten Bits (a₁, l₁) verglichen werden, ist das Prüfniedrigsignal TL eine binäre 1, und ein Alarmsignal AL wird erzeugt, wenn der Ausgang der Verriegelung L 1, das Signal QL 1 eine binäre 1 ist. Das Rückstellsignal RAL wird eine binäre 1 während der 8. Zählung des Programmzählers 134, um damit beide Verriegelungen L 1 und L 2 in den Nullausgangszustand zurückzustellen. Während der nächsten sieben Zeitgeberzyklen wird der laufende durchschnittliche Wert mit dem oberen Grenzwert verglichen. Das erste ungleiche Bitpaar stellt die Verriegelung L 2 in den Zustand der binären 1, während die Verriegelung L 1 in den Nullzustand verriegelt wird. Das Prüfhochsignal TH ist eine binäre 1 während des Vergleichs der am wenigsten signifikanten Bits (a₁, h₁), und ein Alarmsignal AL wird gesendet, wenn der Ausgang der Verriegelung L 2, das Signal QL 2, eine binäre 1 ist, was anzeigt, daß der durchschnittliche Wert größer als der obere Grenzwert ist. Die Alarmzustände werden durch die folgende logische Gleichung ausgedrückt:
AL = TL · QL 1 + TH · QL 2
Das Alarmsignal AL stellt den medizinischen Alarmspeicher 146 so ein, daß das Signal ALA eine binäre 1 ist. Der Alarmspeicher 146 wird durch das Signal Qe in den Zustand der binären Null zurückgestellt, nachdem die Alarmmeldung abgeschlossen ist.
Wie vorstehend erörtert, weist das digitale Datenverarbeitungssystem 18 einen medizinischen Alarmabschnitt 106 auf, der nun unter Bezugnahme auf Fig. 14 beschrieben wird. Der medizinische Alarmabschnitt 106 ist zum Einleiten des Senders eines Notsignals durch den Kommunikationskanal 22 zur Zentralstation 12 eingerichtet. Wie vorstehend beschrieben, besteht dieses Notsignal im Falle eines medizinischen Alarms aus einer unendlichen Zahl von aus Kennungscodewörtern bestehenden Kennungen. Der medizinische Alarmspeicher 146 hat einen Eingang, der das medizinische Alarmsignal AL von der Vergleichseinrichtung 124 erhält. Er hat ferner einen Rückstelleingang, der ein Signal Qe vom Alarmsender- und Steuerabschnitt 110 erhält. Der medizinische Alarmspeicher 146 funktioniert in der Art einer bistabilen Flip-Flop-Schaltung und wird vom Alarmsignal AL gestellt und vom Signal Qe zurückgestellt. Wenn der Alarmspeicher 146 gestellt wird, erzeugt er das Alarmsignal ALA. Dieses Alarmsignal ALA ist ein Impuls, wie in Fig. 11 dargestellt, der hoch bleibt, bis er durch das Signal Qe zurückgestellt wird. Das medizinische Alarmsignal ALA wird an einen Eingang der Sekundärstartstufe 137 angelegt, wie das vorstehend beschrieben worden ist.
Im Alarmsender und Steuerabschnitt 110 ist eine Verschiebecodestufe 148 zur Erzeugung eines Verschiebecodesignals SC eingerichtet, das zur Steuerung des Sendens des Notsignals verwendet wird. Die Verschiebecodestufe 148 weist einen Eingang auf, der ein Signal Qa von einem Alarmzähler 154 erhält, ferner einen weiteren Eingang, der das Signal S erhält. Das Signal Qa wird niedrig gehalten, wenn kein Alarm vorhanden ist, und es zählt, wenn ein Alarmsignal ALA (oder ALC) vorhanden ist. Diese Stufe erzeugt das Verschiebecodesignal SC durch Kombinieren der Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung:
SC = S · Qa
Das Verschiebecodesignal SC besteht aus einer Impulskette, die synchron mit dem Signal S läuft, wenn es vorhanden ist, das aber nicht vorhanden ist, außer wenn ein ST-Signal vorhanden ist. Dieses Verschiebecodesignal SC wird an einen Eingang des Registers 122 angelegt.
Der Funktionsalarmabschnitt 108 entspricht dem medizinischen Alarmabschnitt 106, außer daß er zum Einleiten des Sendens eines Notsignals im Falle eines Defektes in der Einzelüberwachungsstation 10 eingerichtet ist. Der Funktionsalarmabschnitt 108 besteht aus einem Sensor 152, der zur Erzeugung eines Kontaktsignals eingerichtet ist, falls die Einzelüberwachungsstation 10 (Armbandeinheit 30) körperlich vom Patienten getrennt wird, dem sie zugewiesen ist. Dieser Sensor 152 besteht zweckmäßigerweise aus einem Druckschalter, der sich im geschlossenen Zustand befindet, wenn die Armbandeinheit 30 einen geeigneten Kontakt mit dem Körper des Patienten herstellt.
Der Funktionsalarmabschnitt 108 weist ferner einen Sensor 153 auf, der zum Feststellen einer zu niedrigen Spannung eingerichtet ist, die von der Batterie 44′ in der Armbandeinheit erzeugt wird. Dieser Sensor 153 besteht zweckmäßigerweise aus einem Spannungsdetektor mit einem bestimmten Schwellenwert, der ein Niederspannungssignal BL erzeugt, wenn die Spannung der Batterie 44′ unter den Sollwert abfällt.
Der Funktionsalarmabschnitt 108 umfaßt einen Funktionsalarmgenerator 156. Dieser Funktionsalarmgenerator 156 hat Eingangsanschlüsse, die das Kontaktsignal und das Niederspannungssignal BL empfangen. Der Funktionsalarmgenerator 156 umfaßt einen Ausgangsanschluß und erzeugt ein Funktionsalarmsignal AL′ bei Erhalt entweder des Eingangssignals V oder des Eingangssignals . Das Funktionsalarmsignal AL′ wird an einen Funktionsalarmspeicher 158 angelegt.
Der Funktionsalarmspeicher 158 ist zur Erzeugung eines Funktionsalarmsignals ALC mit dem Erhalt des Funktionsalarmsignals AL′ eingerichtet. Der Funktionsalarmspeicher 158 hat zweckmäßig die gleiche Schaltkreisanordnung wie der medizinische Alarmspeicher 146, der vorstehend beschrieben worden ist. Demgemäß hat er einen Rückstellanschluß, der ein Rückstellsignal Qd vom Alarmzähler 154 im Alarmsender- und Steuerabschnitt 110 erhält, der nachstehend zu beschreiben sein wird. Der Funktionsalarmspeicher 158 wird bei Erhalt des Funktionsalarmsignals AL′ an seinem Eingang eingestellt und erzeugt daraufhin das Funktionsalarmsignal ALC. Dieses Signal besteht aus einem Impuls, der mit dem Alarmsignal ALA identisch ist, das in Fig. 11 gezeigt ist. Das Funktionsalarmsignal ALC wird an die Sekundärstartstufe 137 angelegt, wie das vorstehend beschrieben worden ist.
Die Verschiebecodestufe 148 erzeugt ein Verschiebecodesignal SC in Erwiderung auf das Funktionsalarmsignal ALC zur Steuerung der Sendung des Notsignals in der gleichen Weise wie im Falle eines medizinischen Alarms. Das geschieht, weil das Signal Qa vom Alarmzähler 154 in Abhängigkeit vom Funktionsalarmsignal ALC in der gleichen Weise wie ein medizinisches Alarmsignal ALA erzeugt wird.
Das Verschiebecodesignal SC von der Verschiebecodestufe 148 wird an den Verschiebecodeeingangsanschluß des Registers 122 angelegt, wie das vorstehend erwähnt worden ist. Das Register 122 spricht auf das Verschiebecodesignal SC an, in dem das Kennungscodewort ID+Y zum Ausgang Bit um Bit durchläuft, um ein in ein Folge gesetztes Kennungssignal IDS zu erzeugen. Dieses Signal ist aus den Bits des Kennungscodewortes zusammengesetzt, und die Bits treten synchron zum Verschiebecodesignal SC auf. Das in eine Folge gesetzte Kennungssignal IDS ist eine Reihenform des Kennungscodewortes ID+Y, das in Fig. 11 gezeigt ist, und es wird in einer Folge durch das Register 122 an einen Eingang der Sendecodestufe 150 angelegt.
Die Sendecodestufe 150 zusammen mit der vorstehend erwähnten Verschiebecodestufe 148 ist ein Teil des Alarmsender- und Steuerabschnitts 110. Darüber hinaus weist dieser Abschnitt den Alarmzähler 154 auf. Der Alarmzähler 154 ist zum Zählen und Steuern der Anzahl eingerichtet, in der das in Reihe gesetzte Kennungssignal IDS gesendet wird. Wie oben beschrieben, ist es im Falle eines medizinischen Alarms erwünscht, eine Kennung von 16 IDS-Signalen zu senden, gefolgt von einer Verzögerung von etwa 4 Sekunden, und dann die Kennung und die Verzögerung immer wieder zu wiederholen. Im Falle eines Funktionsalarms soll eine Kennnung von 4 IDS-Signalen gesendet werden, nach der die Sendung aufhört. Um die Anzahl der Sendungen des IDS-Signals zu zählen und zu steuern, ist der Alarmzähler 154 zum Zählen der Wiederholungen des IDS-Signals und zum Zurückstellen des Alarmspeichers 146, wenn eine bestimmte Zählung erreicht worden ist, eingerichtet. Wenn eine Notsignalmeldung eingeleitet wird, erfordert jedes IDS-Signal, d. h. jede Reihenform des Kennungscodewortes ID+Y, einen vollständigen Programmzyklus zum Senden. Weil ein einziges Q 3-Signal während jedes Programmzyklus auftritt, ist es zweckmäßig, daß der Alarmzähler 154 die Zahl von Q 3-Signalen als ein Maß für die IDS- Signale zählt. Entsprechend hat der Alarmzähler 154 einen Eingang, der das Signal Q 3 empfängt. Dieser Zähler ist ein 5-Stufen-Welligkeitszähler mit Ausgängen, die jeweils Signale Qa, Qd bzw. Qe erzeugen. Das Signal Qa wird vom Ausgang der ersten Stufe genommen. Wie vorstehend erwähnt, wird das Signal Qa an einen Eingang der Verschiebecodestufe 148 angelegt, und das Signal S bewirkt das Entstehen des Verschiebecodesignals SC. Das Signal Qd wird von der vierten Stufe des Alarmzählers 154 empfangen und, wie vorstehend erwähnt, als ein Rückstellsignal an die Funktionsalarmstufe 158 angelegt. Das Signal Qe vom Alarmzähler 154 wird von der fünften Stufe desselben genommen und als ein Rückstellsignal an den Rückstelleingang des medizinischen Alarmspeichers 146 angelegt. Der Alarmzähler 154 hat einen Rückstelleingang, der das Signal ST von der Sekundärstartstufe 137 erhält. Der Alarmzähler 154 wird zurückgestellt, wenn das Signal ST auf einen logischen Niedrigwert oder auf Null geht. Folglich wird der Alarmzähler 154 bei Auftreten jedes Q 3- Impulses weitergeschaltet, wenn das Signal ST einen logischen hohen Wert oder eine 1 bildet, was immer dann geschieht, wenn ein Alarmsignal ALA oder ALC oder OF oder F behandelt wird.
Der Ausgang der Sendecode 28513 00070 552 001000280000000200012000285912840200040 0002002535858 00004 28394stufe 150 wird an die Verstärkerstufe des Senders 20 angelegt, um das Notsignal T durch den Kommunikationskanal 22 an die Zentralstation 12 zu senden. Die Sendecodestufe hat Eingänge, die das in eine Reihe gesetzte Kennungssignal IDS von dem Register 122, das Programmzeitgebersignal CLP vom Programmzeitgeber 132 bzw. das Signal Qa vom Alarmzähler 154 erhalten. Der Sender 20 erzeugt das Notsignal T durch Kombinieren der Eingangssignale nach der folgenden logischen Gleichung:
T = IDS · CLP · Qa
Wenn die Senderstufe das Kennungssignal IDS, das Signal Qa und das Programmzeitgebersignal CLP erhält, wird das Notsignal T gesendet. Dieses Signal ist, wie in Fig. 11 dargestellt, das Kennungscodewort ID+Y mit 14 Bits, die synchron mit dem Verschiebecodesignal SC auftreten.
Das Überwachungssystem, das unter Bezugnahme auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist, ist besonders zur Verwendung in einem Krankenhaus geeignet, um die Herzschlagfrequenz mehrerer Patienten zu überwachen. Zu diesem Zweck ist jedem Patienten eine Einzelüberwachungsstation 10 in der Form einer Armbandeinheit 30 zugewiesen. Die Armbandeinheit 30, die einem bestimmten Patienten zugewiesen ist, wird in der Zentralstation 12 so programmiert, daß sie den Erfordernissen des Patienten angepaßt ist. Dazu gehört das Füttern des Speichers 122, 126 mit den Datenworten B und mit dem Kennungscodewort ID+Y, wie das zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 8 beschrieben worden ist. Dieses Datenwort B spezifiziert den zulässigen Bereich von Änderungen in der Herzschlagfrequenz für den Patienten, ausgedrückt als unterer Grenzwert und oberer Grenzwert, die vom Arzt des Patienten festgelegt werden. Der obere und der untere Grenzwert der Herzschlagfrequenz werden vom Arzt als die Zahl der Herzschläge pro Minute festgelegt, und die Zahlen für den oberen und den unteren Grenzwert werden im Speicher 126 der Armbandeinheiten 30 in binärer Form gespeichert, wobei die Bitpositionen jeder Zahl zugewiesen sind. Das Kennungscodewort besteht aus dem Identifiziercode ID, das der Name des Patienten ist, dem die Armbandeinheit 30 zugewiesen ist. Dieses Codewort weist ferner den Programmiercode Y auf, der die Zahl der Herzschläge spezifiziert, die zu verwenden sind, um die durchschnittliche Herzschlagfrequenz zu bestimmen. Das Kennungscodewort wird in dem Speicher 122 der Armbandeinheit 30 in binärer Form gespeichert, wobei diesem Wort 14 Bitpositionen zugewiesen sind; 11 Bitpositionen werden dem Identifiziercode ID zugewiesen, und 3 Bitpositionen werden dem Programmiercode Y zugewiesen. Zu beachten ist, daß die Zahl der Bitpositionen in dem Speicher 122, 126 der Armbandeinheit 30 für das Datenwort B und das Kennungscodewort ID+Y viel größer ist als die, die für die Überwachung der Herzschlagfrequenz eines Patienten benötigt werden. Diese Größe in der Speicherkapazität ist vorgesehen, weil die Armbandeinheit 30 auch zur Überwachung anderer Lebensfunktionen verwendet werden kann, die größere Datenspeicherkapazitäten erfordern.
Nachdem die Armbandeinheit 30 programmiert worden ist, wird sie einer Prüfung in der Zentralstation 12 unterzogen, wie das vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 9 beschrieben worden ist. Nachdem die Einzelüberwachungsstation 10 geprüft worden ist, wird sie am Patienten in der Art einer Armbanduhr angebracht und dadurch in Funktion gesetzt.
Die Arbeitsweise des digitalen Datenverarbeitungssystems 18 der Einzelüberwachungsstation 10 wird im folgenden unter Bezugnahme auf Fig. 12, 13 und 14 und die Impulsdiagramme nach Fig. 10, 11 und 15 beschrieben. Der Sensor 14 der Einzelüberwachungsstation 10 erzeugt ein elektrisches Signal mit jedem Herzschlag des Patienten, und die Signalverarbeitungsstufen der Einzelüberwachungsstation 10 (Fig. 4) entwickeln einen Logikimpuls 68, der jedem Herzschlag entspricht. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, bildet die Folge von Logikimpulsen 68 das Logiksignal DS, das an das Datenverarbeitungssystem 18 am Eingang der Startstufe 130 angelegt wird. Jeder Logikimpuls 68 hat eine Dauer von etwa einer Millisekunde, und wenn der Impuls auftritt, wird die Berechnungsperiode eingeleitet. Die Berechnung wird nach jedem Impuls des Herzschlags durchgeführt, und sie dauert etwa bis zu 2 Millisekunden. Die Logikimpulse 68 haben eine Impulsperiode, die sich mit der Herzschlagfrequenz ändert, und zwar von etwa einer halben Sekunde bis zu etwa 2 Sekunden.
Die Herzschlagfrequenz wird durch den Niederfrequenzzeitgeber 116 gemessen, der das Zeitgebersignal CLL erzeugt. Dieses Niederfrequenzzeitgebersignal wird an einen Eingang des Auf/Ab-Zeitgebers 113 angelegt, der das Zeitgebersignal CLA erzeugt, das an dem Zähleingang des Auf/Ab-Zählers 112 angelegt wird. Wenn der Ab-Zähler 118 leer ist und ein Zählernullsignal CZ erzeugt, das logisch hoch ist, ist das Zeitgebersignal CLA eine Impulskette, die mit dem Niederfrequenzzeitgebersignal CLL identisch ist. Damit beginnt der Auf/Ab-Zähler 112 mit dem Hochzählen bei Auftreten des Logikimpulses 68. (Der Auf/Ab-Zähler 112 ist zuvor während des Programmierens weitergeschaltet worden, so daß er eine Zählung hält, die einer normalen Herzschlagfrequenz entspricht.) Der Auf/Ab-Zähler 112 erhält das Datenwort W, um die Mittlungszeit zur Bestimmung der Herzschlagfrequenz zu bestimmen. Das Datenwort W bestimmt den Teiler für den Auf/Ab-Zähler 112, und es wird vom Entschlüsseler 121 geliefert, der den Programmiercode Y vom Verschieberegister 122 erhält. Der Programmiercode Y ist eine binäre Zahl, die die Zahl der Herzschläge anzeigt, die zum Berechnen der durchschnittlichen Herzschlagfrequenz verwendet werden soll. Die Zahl der Herzschläge, von denen das Mittel genommen wird, ist im dargestellten Ausführungsbeispiel acht, und entsprechend wird die gesamte akkumulierte Zählung im Auf/Ab-Zähler 112 durch acht geteilt. Diese Teilung wird binär durch Verschieben der registrierten Zählung um drei Bitpositionen von dem am signifikantesten Bit zum am wenigsten signifikanten Bit hin durchgeführt. Der Ausgang des Auf/Ab-Zählers 112 stellt damit die durchschnittliche Herzschlagfrequenz für die letzten acht Herzschläge dar. Dieses Mittel ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Annäherung insofern, als die akkumulierte Zählung die Summe der letzten neun Herzschläge minus des angenäherten Mittels der letzten acht Herzschläge ist (d. h., anstelle eine Zählung zu subtrahieren, die gleich der Frequenz für den neunten vorhergehenden Herzschlag ist, wird das Mittel der letzten acht subtrahiert). Ehe die weitere Arbeitsweise des Rechners 104 gemäß der Darstellung in Fig. 12 beschrieben wird, wird auf die Arbeitsweise des Zeitgabe- und Steuerabschnitts 102 in Fig. 13 Bezug genommen.
Wenn das Logiksignal DS an die Startstufe 130 angelegt wird, wird durch diese ein Startsignal Qs erzeugt, das an den Programmzeitgeber 132 und an die Paralleltransferstufe 136 angelegt wird. Der Programmzeitgeber 132, der das Hochfrequenzzeitgebersignal CLH erhält, wird damit eingeschaltet und erzeugt das Programmzeitgebersignal CLP, das aus einem Programmzyklus aus 16 Hochfrequenzzeitgeberimpulsen besteht. Der Ausgang des Programmzeitgebers 132 wird an den Eingang des Programmzählers 134 angelegt, der ein vierstufiger Welligkeitszähler ist und der die Zeitgabesignale Q 0, Q 1, Q 2 und Q 3 von den sukzessiven Stufen erzeugt. Diese Zeitgabesignale werden an den Programmzeitgeber 132 und an bestimmte andere der Zeitgabe- und Steuerstufen zurückgeleitet. Das Zeitgabesignal Q 0 wird an den Eingang der Startstufe 130 angelegt, um das Startsignal Qs zurückzustellen. Das Startsignal Qs als das einzige Eingangssignal zu der Paralleltransferstufe 136 bewirkt, daß ein Paralleltransfersignal PT entsteht. Dieses Paralleltransfersignal PT wird sowohl an den Ab-Zähler 118 als auch das Register 120 in dem Rechner 104 angelegt. Das bewirkt, daß die durchschnittliche Zählung, die durch die Bitpositionen A 6 bis A 12 im Auf/Ab-Zähler 112 dargestellt ist, in paralleler Weise dem Ab-Zähler 118 und dem Register 120 zugeleitet wird. Diese durchschnittliche Zählung ist das angenäherte Mittel, basierend auf den vorhergehenden acht Herzschlägen. Das Paralleltransfersignal PT wird ferner an einen Eingang des Ab-Zeitgebers 138 in dem Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 angelegt. Dieser Ab-Zeitgeber 138 empfängt ferner die Hochfrequenzzeitgebersignale CLH von dem Hochfrequenzzeitgeber 114 und das Zählernullsignal CZ vom Ab- Zähler 118. Wie im Impulsdiagramm in Fig. 15 gezeigt ist, bewirkt der Ab-Zeitgeber 138, daß das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD erzeugt wird, wenn der Paralleltransfer-Impuls niedrig wird und wenn der Zählnullimpuls niedrig ist. Dieses Hochfrequenzzeitgebersignal CLD ist eine Impulskette synchron zu dem Hochfrequenzzeitgebersignal CLH und wird an den Auf/Ab-Zeitgeber 113 und an den Ab-Zähler 118 im Rechner 104 angelegt. Wenn das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD an den Auf/Ab-Zeitgeber angelegt wird und das Zählnullsignal CZ einen logischen Tiefwert hat, erzeugt der Auf/Ab-Zeitgeber 113 ein Zeitgebersignal CLA mit einer Impulsfrequenz, die gleich der des Hochfrequenzzeitgebersignals CLH ist. Dieses Zeitgebersignal CLA des Auf/Ab-Zeitgebers 113 wird an den Zähleingang des Auf/Ab- Zählers 112 angelegt, und gleichzeitig wird das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD an den Eingang des Ab-Zählers 118 angelegt. Entsprechend werden der Ab-Zähler 118 und der Auf/Ab-Zähler 112 mit der Frequenz des Hochfrequenzzeitgebersignals CLH um einen Schritt zurückgeschaltet, bis der Ab-Zähler Null erreicht, und, wenn das geschieht, bewirkt er, daß das Zählnullsignal CZ logisch hoch wird. Dieses Zählnullsignal CZ wird an einen Eingang des Ab-Zeitgebers 138 angelegt und beendet das Hochfrequenzzeitgebersignal CLD. Das Zählnullsignal CZ bewirkt dann, wenn es logisch hoch ist, daß der Auf/Ab-Zeitgeber 113 ein Zeitgebersignal CLA synchron zu dem Niederfrequenzzeitgebersignal CLL erzeugt. Der Auf/Ab-Zähler 112 wird also so in Funktion gesetzt, daß die durchschnittliche Herzschlagfrequenz für die vorhergehenden acht Herzschläge berechnet wird, und die dieses Mittel darstellende Zahl wird dem Register 120 in den Bitpositionen a 1 bis a 7 zugeleitet. Ferner sind der Auf/Ab-Zähler 112 und der Ab-Zähler 118 heruntergezählt bzw. um einen Schritt zurückgeschaltet worden, und zwar um diese neu berechnete durchschnittliche Zahl, so daß der Ab-Zähler 118 leer ist und der Auf/Ab-Zähler zum Hochzählen während der laufenden Herzschlagperiode mit der Frequenz des Niederfrequenzzeitgebers 116 zurückgestellt wird.
Während derselben Berechnungsperiode bewirkt die Vergleichseinrichtung 124 eine Bestimmung, ob die neue durchschnittliche Zählung, die die Herzschlagfrequenz darstellt, innerhalb des oberen und unteren Grenzwertes liegt, die vom Arzt während der Programmierung der Einzelüberwachungsstation 10 festgelegt worden sind. Die Vergleichseinrichtung 124 erhält an einem Eingang das Signal ai vom Register 120 und erhält an einem anderen Eingang das Signal bi vom Register 126. Das Signal ai ist eine in eine Folge gesetzte Form der binären Zahl, die im Register 120 gespeichert ist und die die berechnete durchschnittliche Zählung für die Herzschlagfrequenz darstellt. Das Signal bi ist eine Reihenform des Datenwortes B, das während des Programmierens eingegeben wird, um den oberen und den unteren Grenzwert der Zählung für die Herzschlagfrequenz des Patienten zu bestimmen. Die ersten 7 Bits des Datenwortes B stellen den unteren Grenzwert dar, und die letzten 7 Bits stellen den oberen Grenzwert dar. (Wie oben beschrieben, bestimmt zwar der Arzt die Grenzen bezüglich der Herzschläge pro Minute, der Wandler 84 setzt während des Programmierens diese Vorschrift jedoch in eine Zahl von Niederfrequenzzeitgeberimpulsen um. Ferner wird während des Programmierens die Zahl der Niederfrequenzzeitgeberimpulse so eingerichtet, daß eine Korrektur für irgendeine Abweichung in der Niederfrequenzzeitgeberrate von der normalen Rate oder Standardrate erfolgt.) Um einen Vergleich der durchschnittlichen Zählung im Register 120 mit der unteren Grenzwertzählung im Register 126 zu bewirken, erzeugt der Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 ein Prüfniedrigsignal TL von der Prüfniedrigstufe 140 während der 7. Programmzählung des Programmzyklus und erzeugt ein Prüfhochsignal TH von der Prüfhochstufe 142 während der 15. Programmzählung. Diese Signale TL und TH werden der Vergleichseinrichtung 124 in der zeitlich abgestimmten Beziehung zugeleitet, wie sie in dem Impulsdiagramm in Fig. 15 dargestellt ist. Die Verschiebestufe 135 des Zeitgabe- und Steuerabschnitts 102 erzeugt ein Signal S, das gleichzeitig an den Eingang des Registers 120 und an den Eingang des Registers 126 angelegt wird. Wie im Impulsdiagramm in Fig. 15 zu sehen ist, besteht das Signal aus 14 sukzessiven Impulsen, die mit dem Hochfrequenzzeitgebersignal CLH synchronisiert sind, und es bewirkt, daß die Bits, die die durchschnittliche Zählung darstellen, 7 Bitpositionen im Register 120 durchlaufen. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, daß die Bits des Datenwortes B, die den oberen und unteren Grenzwert darstellen, synchron die 14 Bitpositionen des Registers 126 durchlaufen. Damit entstehen die in eine Folge gesetzten Signale ai und bi, und diese werden der Vergleichseinrichtung 124 zum Vergleich auf einer Basis Bit um Bit zugeleitet. Wie vorstehend erörtert, beginnt der Vergleich der Bits mit dem signifikantesten Bit, und er geht weiter durch die sukzessiv weniger signifikanten Bits; wenn die Vergleichseinrichtung 124 feststellt, daß die durchschnittliche Zählung außerhalb der Grenzwerte liegt, geht das Alarmsignal AL auf ein logisches Hoch. Das Alarmsignal AL wird an den Eingang des medizinischen Alarmspeichers 146 angelegt, der in Fig. 14 gezeigt ist.
Wenn angenommen wird, daß die durchschnittliche Zählung im Register 120 eine Pulsfrequenz darstellt, die innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegt, wird der vorstehend beschriebene Berechnungszyklus beendet, wie das im Impulsdiagramm in Fig. 15 dargestellt ist. Wenn die durchschnittliche Zählung, die im Register 120 gehalten wird, nach einem anschließenden Herzschlag, jedoch weniger als der vorgeschriebene untere Grenzwert beträgt oder höher als der vorgeschriebene obere Grenzwert der Herzschlagfrequenz ist, geht das Alarmsignal AL auf ein logisches Hoch. Dieser Zustand ist im Impulsdiagramm in Fig. 10 dargestellt, das zeigt, daß die Berechnungsperiode 3, die der Impulsperiode 2 folgt, bestimmt, daß die Zählung C 2 der Impulsperiode 2 ausreichend niedrig war, um anzuzeigen, daß die durchschnittliche Herzschlagfrequenz den oberen zulässigen Grenzwert der Herzschlagfrequenz überchritten hat. Folglich erzeugt die Vergleichseinrichtung 124 den Ausgangsimpuls 69, d. h. das Alarmsignal AL geht logisch hoch. Wie in Fig. 11 dargestellt, bewirkt das, daß das Alarmsignal ALA logisch hoch geht. Wie ferner in dem Impulsdiagramm in Fig. 10 gezeigt ist, bewirkt das Auftreten des Alarmsignals ALA, daß die Einzelüberwachungsstation 10 das Notsignal T sendet, das nachstehend noch zu erörtern sein wird. Die Zeitdauer für das Notsignal T ist im Zeitmaßstab des Impulsdiagramms in Fig. 10 relativ klein, und es wird deshalb im folgenden unter Bezugnahme auf das Impulsdiagramm in Fig. 11 beschrieben, das mit einem größeren Zeitmaßstab gezeichnet worden ist.
Das Alarmsignal AL wird, wie vorstehend erwähnt, an den medizinischen Alarmspeicher 146 angelegt und, wenn das Alarmsignal AL logisch hoch geht, bewirkt der Alarmspeicher 146, daß das Alarmsignal ALA logisch hoch geht. Dieses Alarmsignal ALA wird an einem der Eingänge der Sekundärstartstufe 137 im Zeitgabe- und Steuerabschnitt 102 angelegt. Wenn irgendeiner der Eingänge dieser Sekundärstartstufe 137 logisch hoch ist, ist das Sekundärstartsignal ST ebenfalls logisch hoch. Dieses Sekundärstartsignal ST wird an einen Starteingang des Programmzeitgebers 132 angelegt und bewirkt ein erneutes Laufen des Programmzeitgebers 132 in einem anschließenden Zyklus, wenn das Alarmsignal AL während des vorhergehenden Programmzyklus hoch geht. Dieses Sekundärstartsignal ST wird ferner an einen Eingang der Paralleltransferstufe 136 angelegt, und wenn das Sekundärstartsignal ST logisch hoch ist, verhindert es das Entstehen des Paralleltransferimpulses PT. Zu Beginn des nächsten Programmzyklus wird das Programmzeitgebersignal CLP erzeugt, um die sukzessiven Programmzyklen zeitlich festzulegen, wie das durch die Pulskette 160 in Fig. 11 dargestellt ist. Entsprechend wird das Signal Q 3, das ebenfalls in Fig. 11 gezeigt ist, erzeugt, und dieses wird, wie in Fig. 14 dargestellt, an den Eingang des Alarmzählers 154 angelegt. Der Q 3-Impuls 162 schaltet den Alarmzähler 154 um einen Schritt weiter, so daß die erste Stufe desselben bewirkt, daß das Signal Qa logisch hoch wird. Dieses Signal wird an einen Eingang der Verschiebecodestufe 148 angelegt, die an ihrem anderen Eingang das Signal S von der Verschiebestufe 135 erhält. Entsprechend erzeugt die Verschiebecodestufe 148 das Verschiebecodesignal SC. Das Verschiebecodesignal SC wird an den Eingang des Registers 122 im Rechner 104 angelegt, der in Fig. 12 gezeigt ist. Dieses Verschiebecodesignal SC bewirkt, daß die Bits des Kennungscodewortes ID+Y die 14 Bit-Positionen im Register 122 durchlaufen. Entsprechend erzeugt das Register 122 das Kennungssignal IDS, das an einen Eingang der Sendecodestufe 150 in dem Alarmsender- und Steuerabschnitt 110 angelegt wird, der in Fig. 14 gezeigt ist. Die Sendecodestufe 150 hat ferner Eingänge, die das Programmzeitgebersignal CLP und das Ausgangssignal Qa vom Alarmzähler 154 empfangen. Wenn diese Signale alle gleichzeitig hoch sind, geht das Senderausgangssignal T hoch und erzeugt die in Fig. 11 gezeigte Impulskette. Es ist zu beachten, daß diese aus einer Gruppe (Kennung) von 16 Kennungscodewörtern besteht, gefolgt von einem Verzögerungsintervall von etwa 4 Sekunden. Dieses Muster von Kennungen und Verzögerungen wird unbestimmt oft wiederholt. Dieses Muster ist das Sendesignal T, und es wird wie folgt gesteuert. Während des ersten Programmzyklus nach Auftreten des Alarmsignals AL bewirkt das medizinische Alarmsignal ALA, daß die Sekundärstartstufe 137 das Startsignal ST logisch hoch hält und damit der Programmzeitgeber 132 weiterläuft. Das bewirkt, daß das Signal S wiederholt wird und dadurch das in eine Folge gesetzte Kennungssignal IDS vom Register 122 erzeugt wird. Für jedes in eine Folge gesetzte Kennungssignal IDS, das heißt jedes Kennungscodewort in Reihenform, wird das Signal Q 3 erzeugt und an den Alarmzähler 154 angelegt. Entsprechend wird der Alarmzähler 154 für jedes in eine Folge gesetzte Kennungssignal IDS um einen Schritt weitergeschaltet, und nach 16 in eine Folge gesetzten Kennungssignalen IDS bewirkt die 5. Stufe des Alarmzählers 154, daß das Signal Qe hoch wird. Dieses Signal wird als ein Rückstellsignal an den medizinischen Alarmspeicher 146 angelegt, der bewirkt, daß das Alarmspeichersignal ALA niedrig wird. Als Folge davon wird das Startsignal ST der Sekundärstartstufe 137 niedrig, und der Programmzeitgeber 132 bleibt stehen. Das führt auch zu einem Stoppen des Signals S, und die Notsignalsendung wird gestoppt. Die Zeitgeber 114 und 116 laufen weiter, und nach einer Zeitdauer von etwa 4 Sekunden läuft der Auf/Ab-Zähler 112 über und erzeugt das Überlaufsignal OF mit einem logischen Hoch. Dieses Überlaufsignal OF wird an die Sekundärstartstufe 137 angelegt, und das Startsignal ST wird logisch hoch und startet den Programmzeitgeber 132 erneut, der seinerseits bewirkt, daß das Signal S von der Verschiebestufe 135 erzeugt wird. Der Auf/Ab-Zähler 112 wird beim Überlauf geleert und ist für den Beginn des Zählens bereit. Er ist immer noch zum Hochzählen eingestellt und erhält das Niederfrequenzzeitgebersignal CLL. Die Vergleichseinrichtung 124 legt das medizinische Alarmsignal AL an den medizinischen Alarmspeicher 146, der das Alarmsignal ALA hoch gehen läßt. Das Alarmsignal ALA bewirkt nun, daß die Sekundärstartstufe 137 das Startsignal ST logisch hoch hält und daß der Programmzeitgeber 132 weiterläuft. Während des gesamten Zyklus der Erzeugung wird also die Kennung aus 16 Kennungscodewörtern und die 4 Sekunden dauernde Verzögerung wiederholt. Der gleiche gesamte Zyklus wird immer wieder wiederholt, bis der Alarm beantwortet wird und die Einzelüberwachungsstation 10 von Hand entaktiviert wird oder bis die Batterie 44 der Einzelüberwachungsstation 10 leer ist.
Die Arbeitsweise im Falle eines Funktionsalarms ist in vieler Hinsicht ähnlich derjenigen, die gerade für einen medizinischen Alarm beschrieben worden ist. Für den Fall, daß die Armbandeinheit 30 vom Patienten abgenommen wird, erzeugt der Sensor 152 ein Signal , das an den Funktionsalarmgenerator 156 angelegt wird. Wenn die Batterie 44′ der Einzelüberwachungsstation 10 leer läuft, erzeugt der Sensor 153 für die Batterie 44′ ein Signal BL, das an den Eingang des Funktionsalarmgenerators 156 angelegt wird. Das Signal oder das Signal BL bewirken, daß der Funktionsalarmgenerator 156 ein Funktionsalarmsignal AL′ erzeugt, das an den Eingang des Funktionsalarmspeichers 158 angelegt wird. Das bewirkt, daß der Funktionsalarmspeicher 158 ein Funktionsalarmsignal ALC erzeugt, das an einen Eingang der Sekundärstartstufe 137 angelegt wird. Diese Stufe erzeugt das Startsignal ST, das an dem Programmzeitgeber 132 angelegt wird, und dadurch wird der Programmzeitgeber 132 für den anschließenden Programmzyklus wieder in Gang gesetzt. Der Alarmzähler 154 wird durch das Signal Q 3 um einen Schritt weitergeschaltet, so daß die erste Stufe des Alarmzählers 154 das Signal Qa mit einem logischen Hoch erzeugt. Dieses Signal Qa wird an die Verschiebecodestufe 148 angelegt, um das Verschiebecodesignal SC entstehen zu lassen. Das Verschiebecodesignal SC wird an das Register 122 angelegt, und dadurch entsteht das in eine Folge gesetzte Kennungssignal IDS. Dieses wird an die Senderstufe 150 angelegt, und das Notsignal T wird erzeugt. Nach Senden von vier Kennungscodewörtern ID+Y bewirkt die vierte Stufe des Alarmzählers 154, daß das Signal Qd hoch wird. Dieses Signal Qd wird an den Rückstelleingang des Funktionsalarmspeichers 158 angelegt, und das Alarmsignal ALC wird niedrig. Das bewirkt, daß das Startsignal ST von der Sekundärstartstufe 137 niedrig wird, und der Programmzeitgeber 132 bleibt stehen. Das beendet das Senden des Notsignals T. Wenn der Funktionsalarm durch den Sensor 152 bewirkt wird, kann der Programmzeitgeber 132 nicht wieder gestartet werden, weil der Sensor 152 nicht in der Lage ist, das Herzschlagsignal zu erzeugen, und folglich ist kein logischer Impuls DS als Eingang für die Startstufe 130 vorhanden. Das Funktionsalarmsignal ALC bleibt niedrig, nachdem es durch das Signal Qc zurückgestellt worden ist, weil ein vollständiger Auf/Ab-Zyklus von C benötigt wird, um das Funktionsalarmsignal ALC auf eine binäre 1 zu bringen. Im Falle der Entfernung der Einzelüberwachungsstation 10 vom Patienten sendet der Sender also eine Gruppe von 8 Kennungscodewörtern, und dann hört das Senden endgültig auf. Wenn der Funktionsalarm durch den Sensor 153 für die Batterie 44′ hervorgerufen wird, ist der Ablauf identisch mit dem, der für den Funktionsalarm beschrieben worden ist. Er entsteht z. B., wenn die Armbandeinheit 30 sich nicht mehr am Handgelenk des Patienten befindet.

Claims (18)

1. Patientenüberwachungseinrichtung für einen oder mehrere Patienten mit jedem von diesen zugeordneten Einzelüberwachungsstationen, deren jede einen an dem zugeordneten Patienten zu befestigenden Sensor für eine ausgewählte Lebensfunktion, wobei der Sensor den Meßwerten entsprechende elektrische Signale liefert, eine Einrichtung zur Verarbeitung dieser Signale und einen Sender umfaßt, wobei die Einrichtung zur Verarbeitung dieser Signale eine Grenzwertüberwachungsvorrichtung zur Erzeugung eines Alarmsignals bei Überschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes aufweist, und mit einer Zentralstation mit einer Empfangsvorrichtung und einer damit verbundenen Anzeigevorrichtung, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sender (20) der Einzelüberwachungsstationen (10) eine gemeinsame Frequenz benutzen,
daß die Grenzwertüberwachungsvorrichtung das Alarmsignal wiederholt abgibt,
daß jedes Alarmsignal den Sender (20) einschaltet und ihn eine der betreffenden Einzelüberwachungsstation (10) zugeordnete Kennung ausstrahlen läßt, wobei die Pausenzeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kennungen ein Vielfaches der Zeitdauer einer Kennung beträgt, und
daß die Zentralstation (12) eine Entschlüsselungsvorrichtung (26) für die Kennungen aufweist.
2. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von jedem Sensor (14) gelieferten Signale analoge Signale sind und daß die Einrichtung zur Verarbeitung dieser Signale ein digitales Datenverarbeitungssystem (18) mit einem Rechner (104), der die Grenzwertüberwachungsvorrichtung einschließt, und einen Analog-Digital-Umwandler (16) aufweist, der zwischen den Sensor (14) und den Rechner (104) zur Erzeugung einer Kette von logischen Impulsen mit einer Frequenz, die dem Meßwert der ausgewählten Lebensfunktion entspricht, geschaltet ist.
3. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenzwertüberwachungsvorrichtung eine Speichereinrichtung (126, 120) zum Speichern eines Datensignals, das dem vorbestimmten Grenzwert für die Körperfunktionssignale entspricht, und eine Vergleichseinrichtung (124) mit Eingängen aufweist, die mit dem Analog-Digital-Umwandler (16) und der Speichereinrichtung (126, 120) zum Vergleichen der Werte der Signale mit dem vorbestimmten Grenzwert verbunden sind.
4. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Schwellenwerteinrichtung (60), die zwischen den Sensor (14) und den Analog-Digital-Umwandler (16) geschaltet ist.
5. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Verarbeitung der Signale einen ersten Zeitgeber (116, 138) mit einer Frequenz, die höher als die Frequenz der logischen Impulse ist, und eine Zähleinrichtung (112) aufweist, die mit dem Analog-Digital-Umwandler (16) und dem ersten Zeitgeber (116, 138) zur Zählung der Zeitgeberimpulse zwischen den logischen Impulsen verbunden ist.
6. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (121, 112) zur Bildung des Mittelwertes für die Anzahl der Zeitgeberimpulse pro Periode logischer Impulse bei einer vorbestimmten Anzahl von Perioden logischer Impulse, die mit der Zähleinrichtung (112) und mit der Vergleichseinrichtung (124) verbunden ist.
7. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähleinrichtung ein Auf/Ab-Zähler (112) ist und daß eine Einrichtung (113) zur Verringerung der Zählung nach jeder Periode um einen Betrag, der etwa gleich der Zählung für die erste Periode der logischen Impulse ist, mit der Zähleinrichtung verbunden ist.
8. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung (126, 120) ein erstes Register (120) aufweist und daß die Einrichtung (121, 112) zur Bildung des Mittelwertes für die Anzahl der Zeitgeberimpulse pro Periode eine Vorrichtung (a₁-a₇) zur Übertragung von Bits von dem Auf/Ab-Zähler (112) zu dem ersten Register (120) aufweist, die mit dem Auf/Ab-Zähler (112) verbunden ist, wobei die Bitpositionen zur Vornahme einer Binärteilung durch einen Teiler, der gleich der vorbestimmten Anzahl der Perioden ist, verschiebbar sind.
9. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (113) zur Verringerung der Zählrate nach jeder Periode mit dem ersten Register (120) so verbunden ist, daß der Auf/Ab-Zähler (112) um den Mittelwert für die Anzahl der Zeitgeberimpulse pro Periode bei der vorbestimmten Anzahl von Perioden herunterschaltbar ist.
10. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine mit dem ersten Zeitgeber (116, 138), der Einrichtung (121, 112) zur Bildung eines Mittelwertes für die Anzahl der Zeitgeberimpulse pro Periode und der Vergleichseinrichtung (124) verbundene Steuerung (134, 135, 136) zum Betrieb derselben in einer Berechnungsperiode unmittelbar im Anschluß an jeden logischen Impuls.
11. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen zweiten Zeitgeber (114, 138) mit einer Frequenz, die höher als die des ersten Zeitgebers (116, 138) ist, wobei der zweite Zeitgeber (114, 138) mit der Einrichtung (113) zur Verringerung der Zählung nach jeder Periode zur Steuerung der Verringerung der Zählung verbunden ist.
12. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung (126, 120) zum Speichern des Datensignals ein zweites Register (126) aufweist, daß das erste und zweite Register zum Speichern von Binärdaten eingerichtet sind, daß die Vergleichseinrichtung (124) in einer 1-Bit-Ausführung ausgebildet ist, die Steuerung (134, 135,136) eine Verschiebungseinrichtung (135) umfaßt, die mit den Registern (120, 126) zur bitweisen Übertragung der Zählungen in den Registern (120, 126) zu den betreffenden Eingängen der Vergleichseinrichtung (124) in fallender Ordnung der Bitsignifikanz verbunden sind, so daß das Alarmsignal durch einen Bitvergleich auslösbar ist.
13. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen ersten Alarmspeicher (146), der mit dem Ausgang der Vergleichseinrichtung (124) verbunden ist und auf ein Alarmsignal zur Erzeugung eines ersten Alarmspeichersignals ansprechbar ist, ein drittes Register (122) zum Speichern der Kennung der Einzelüberwachungsstation (10), wobei der erste Alarmspeicher (146) zum Bewirken einer Ausstrahlung der Kennung durch den Sender (20) mit dem dritten Register (122) verbunden ist, und eine erste Alarmzähleinrichtung (154) zum Bewirken einer Ausstrahlung der Kennung in einer Anzahl von Malen, die eine vorbestimmte Anzahl überschreitet.
14. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Register (126) der Speichereinrichtung (126, 120) einen ersten und einen zweiten Bereich zum Speichern von ersten und zweiten Datensignalen umfaßt, die dem unteren bzw. oberen Grenzwert für das Körperfunktionssignal entsprechen.
15. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralstation (12) einen Zeitgeber (88) zur Erzeugung von sukzessiven Zeitgabeimpulsen mit einstellbaren Zeitintervallen, einen Eichzähler (90), einen Schaltkreis (CLL) zur Verbindung des ersten Zeitgeberausgangs und der Einzelüberwachungsstationen (10) mit dem Eichzähler (90) und eine Vorrichtung (84) zum Einstellen des Zeitgebers (88) gemäß einem gewünschten Grenzwert für die Körperfunktionsmeßwerte aufweist, wobei der Schaltkreis (CLL) zum Stoppen und Starten des Eichzählers (90) bei Auftreten von sukzessiven Impulsen von dem Zeitgeber (88) eingerichtet ist.
16. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (152) zur Feststellung eines Defektes, die mit der Einzelüberwachungsstation (10) verbunden ist, einem zweiten Alarmspeicher (158), der mit der Einrichtung (152) zur Feststellung eines Defektes und mit dem dritten Register (122) zum Bewirken einer Ausstrahlung der Kennung durch den Sender (20) verbunden ist, und eine zweite Alarmzähleinrichtung (154) zum Bewirken einer Ausstrahlung der Kennung in einer vorbestimmten Anzahl.
17. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (14) einen Wandler (44, 46) zur Erzeugung eines elektrischen Signals als Anzeige von Herzschlägen aufweist.
18. Patientenüberwachungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandler zwei oder mehr Elektroden (44, 46) aufweist, die elektrisch mit dem Körper des Patienten verbindbar sind.
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