DE2364254B2 - Schaltungsanordnung fuer datenverarbeitende geraete - Google Patents
Schaltungsanordnung fuer datenverarbeitende geraeteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine hochintegrierte, auf Chips ingeordnete Schaltungsanordnung für datenverarbeitende
Geräte, insbesondere in MOS-Technik, mit einem ersten, eine zentrale Rechen- und Steuereinheit (RSE)
enthaltenden Chip und mindestens einem weiteren, Speicher enthaltenden Chip, die durch einen Bus
miteinander verbunden sind, der unter anderem mehrere Datenleitungen enthält, und bei der fortlaufend
ein Aufruf des Inhaltes eines oder mehrerer Speicher über ein Adreßregister erfolgt.
Auf MOS-Chips realisierte Schaltungsanordnungen der oben bezeichneten Art sind bereits in verschiedenen
Ausführungsformen bekanntgeworden. Die Speicherchips, die unter anderem das Betriebsprogramm des zur
Schaltungsanordnung gehörenden Gerätes aus einer Folge von Mikrobefehlen enthalten, sind über eine
Sammelleitung (Bus) mit der RSE verbunden. Der Bus setzt sich aus einem Adreßbus, einem Datenbus und
einem Steuerbus zusammen. Im RSE-Chip befindet sich ein setzbares und durch Zählimpulse fortschalibares
Adreßregister, das eine gesamte Adresse (von z. B. 14 Bits) aufzunehmen vermag.
Jedem Speicherplatz in den Speicherchips ist eine Adresse zugeordnet. Jede Adresse wird von der RSE
über den Bus an jedes der angeschlossenen Speicherchips transportiert. Dort erfolgt eine Decodierung, nach
der zunächst eines der Speicherchips ausgewählt und danach in dem ausgewählten Speicher der entsprechende
Speicherplatz aufgerufen wird. Der Inhalt des aufgerufenen Speicherplatzes steht nun so lange für eine
eventuelle Ausgabe an die RSE bereit, bis durch die nächste Adresse der folgende Speicherplatz aufgerufen
wird.
Ein besonderes Problem bei der MOS-Technologie liegt darin, daß die Hochohmigkeit die obere Grenzfrequenz
beschränkt und deshalb die Geschwindigkeiten niedrig sind. Damit sind Schaltungsanordnungen in
MOS-Technik denen in bipolarer Technik geschwindigkeitsmäßig unterlegen. Den Zeitbedarf für das Aufrufen
eines Speicherplatzes durch eine Adresse kann man prinzipiell in zwei Zeiten unterteilen: eine erste
Zeitdauer für den Transport der Adresse vom Adreßregister des RSE-Chips zum jeweiligen Speicherchip
und eine zweite Zeitdauer für die Decodierung der Adresse und die Ansteuerung des Speicherplatzes im
Speicherchip. Hinzu kommt, daß — bedingt durch die äußerst kleine Bauform der Chips — die Anzahl der
Anschlußkontakte am Chip sehr begrenzt ist. Weisen die Adressen eine größere Anzahl an Stellen (z. B. 14
Stellen) auf, so wären für eine parallele Übertragung 14 Leitungen und damit 14 Anschlußkontakte bereitzustellen.
Da die verbleibende Anzahl an Anschlußkontakten im allgemeinen nicht mehr ausreicht, alle anderen
erforderlichen Leitungen anschließen zu können, ist man dazu übergegangen, die vielstelligen Adressen zu
unterteilen. Es werden dadurch weniger Leitungen und Anschlußkontakte benötigt, und jede Adresse wird in
mehreren Abständen nacheinander übermittelt. Dadurch aber wird die ohnehin schon geringe Geschwindigkeit
noch weiter verringert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in Schaltungsanordnungen der eingangs beschriebenen
Art die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, ohne dabei die Anzahl der erforderlichen Anschlußkontakte
wie beim Parallelbetrieb des Standes der Technik zu erhöhen.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß jedes Speicherchip ein eigenes Adreßregister aufweist, dessen
Inhalt sowohl durch Zählimpulse stetig veränderbar als auch durch eine insgesamt einzuschreibende Adresse
setzbar ist.
Die Vorteile der Erfindung sind insbesondere darin zu sehen, daß der normale Aufrufzyklus sich nur innerhalb
der Speicherchips und nicht mehr zwischen den Speicherchips und dem RSE-Chip abspielt. Das hat zur
Folge, daß der Zeitbedarf für den Transport der Adresse vom RSE-Chip zu den Speicherchips größtenteils
entfällt. Da oftmals ganze Folgen von Speicherplätzen durch Zählimpulse aufgerufen werden, führt der bei
jeder Adresse auftretende Zeitgewinn zu einer beachtlichen Geschwindigkeitssteigerung.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Adreßregister von
einem anderen Chip (RSE- oder Speicherchip) setzbar ist und für die Übertragung der Adressenstellen die
Patenleitungen ausgenutzt werden. Hierdurch können besondere Adreßleitungen und damit Anschlußkontakte
>n den Chips eingespart werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden für den Fall, daß mehr Adressenstellen als
Patenleitungen notwendig sind, die fehlenden Adres- »enstellen über gesonderte Adreßle:tungei: übertragen.
Purch diese Maßnahme ist es möglich, auch sehr viele Stelle aufweisende Adressen parallel zu übertragen,
ohne deshalb eine große Zahl an Adreßleitungen und Anschlußkontakten bereitstellen zu müssen.
Eine we:terii vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch
gekennzeichnet, daß über die gesonderten Adreßleitungen hinaus noch weitere Adreßleitungeu
forgesehen sind und daß diese zur Auswahl des Speicherbereichs jeweils eines oder mehrerer der Chips
herangezogen werden. Dadurch :st es möglich, die
Adreßregister nur jeweils ausgewählter Chips neu zu setzen.
Ir1 einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
setzt die durch das Auslesen eines Sprungbefehls aus einem Speicher ausgelesene Sprungadresse das bzw. die
beim Auslesen selektierten Adreßregister. Das Setzen des selektierten Adreßregisters erfolgt also auf
direktem Wege über den Datenausgar.g des Speicherchips und den Se^eingang des bzw. der Adreßregister.
Dadurch wird vermieden, daß mehrere Zyklen für einen Tranpsort an das RSE-Chip, eine Zwischenspeicherung
und einen Rücktransport an das Adreßregister des Speicherchips notwendig sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer bisher üblichen Ausführungsform,
Fig.2 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung und
F i g. 3 eine Variante der Erfindung.
In F i g. 1 ist eine Schaltungsanordnung dargestellt, in der die zum Verständnis der Erfindung wesentlichen
Funktionsblöcke gezeigt sind. Auf einem ersten Chip t, das eine zentrale Rechen- und Steuereinheit (nachfolgend
kurz RSE genannt) ist ein beispielsweise Hstelliges Adreßregister 2 angeordnet. Dieses Adreßregister
2 ist auf jeden beliebigen Stand setzbar und durch Zählimpuise fortschaltbar. Die Zählbarkeit des
Registers ist durch den Doppelpfeil 3 angedeutet. Der Zweck des Adressenwechsels besteht darin, in rascher
Folge nacheinander alie zu einem Programm gehörenden
Speicherplätze in den zur Schaltungsanordnung gehörenden ROMs (Nur-Lese-Speicher) oder auch
RAMs (Schreib-Lese-Speicher) aufzurufen. Mit Aufruf ist die Adressierung eines Speicherplatzes in der Art
gemeint, daß durch Veranlassung eines weiteren Steuersignals gegebenenfalls der adressierte Speicherzelleninhalt
zur Verarbeitung aus dem Speicher ausgelesen und zur Rechen- und Steuereinheil t
übertragen wird, oder Daten von der RSE zu de;. Speichern 12,13 übertragen und in die adressierte Zelle
eingeschrieben werden.
Bei der RSE handelt es sich um einen Computer, der Informationen allgemeiner Art verarbeiten kann.
Im Beispiel der F i g. 1 muß also die im Adreßregister 2 des RSE-Chips 1 stehende Adresse über einen
Adreßbus 4 an die Speicherchips 5, 6, 7 transportiert werden, damit die Auswahl des jeweiligen Speicherplatzes
erfolgen kann. Für die Übertragung einer jeden Adresse vom RSE-Chip 1 zu einem der Speicherchips 5,
6. 7 ist ein mit η bezeichneter Zeitbedarf erforderlich. Der kürzestmögliche Zeitbedarf ist dann erforderlich,
wenn alle 14 Bits der Adresse parallel übertragen werden. Dazu muß der Adreßbus 4 aus 14 Einzelleitungen
bestehen, und sowohl am RSE-Chip 1 als auch an den Speicherchips 5, 6. 7 werden 14 der nur in
beschränktem Umfang vorhandenen Anschlußkontakte belegt. Die andere Möglichkeit, die 14ste!Iige Adresse in
zwei oder mehr Teilabschnitten zu übertragen, vergrößert t\ in entsprechendem Umfang. Des einfacheren
Verständnisses wegen soil im folgenden davon ausgegangen werden, daß die 14 Bits der Adresse parallel
übertragen werden. Über den Adreßbus 4 gelangt ein Teil der Adreßbits, z. B. 10 Bits, an die Decodierschaltungen
8, 9 der Speicherchips, und die restlichen 4 Bits gelangen an die Decodierschaltungen 10, 11. Jeder
Speicher 12,13 der Speicherchips 5,6... enthält so viele
— z. B. aus 8 Bits bestehende — Speicherplätze, wie durch die 10 Bits der Adresse unterschieden werden
können. Demzufolge bestimmen die 10 Bits der übertragenen Adresse in jedem Speicherchip 5,6... den
ihnen zugeordneten Speicherplatz.
Während η den für die externe Übertragung zum Speicherchip erforderlichen Zeitraum angibt, erfordert
die interne Ansteuerung der Speicherplätze im Speicherchip wiederum einen Zeitraum n. Die restlichen 4
Bits der Adresse, die in den Decodierschaltungen 10, 11
entschlüsselt werden, bestimmen, welches Speicherchip 5, 6, 7 betroffen ist. Die Ausgange der entsprechenden
Decodierschaltung und des zugehörigen Speichers bestimmen dann gemeinsam dasjenige gespeicherte
Befehls- oder Datenwort, das durch ein Steuersignal über nicht näher dargestellte Schaltungsmittel 14, 15
ausgelesen werden kann. Das Steuersignal gelangt über einen Steuerbus 16 vom RSE-Chip 1 an die Speicherchips
5,6,7. Ausgelesene Befehle und Daten werden zur Verarbeitung über einen Datenbus 17 dem RSE-Chip 1
zugeführt. Selbstverständlich ist es auch möglich, Daten auf umgekehrtem Wege über den Datenbus 17 an die
Speicherchips 5,6,7 zurückzutransportieren.
Es ist ersichtlich, daß die Adressierung eines jeden Speicherplatzes die Zeit ii + ft benötigt. Da bei
sequentiellem Ablauf jeder Speicherplatz aufgerufen werden muß, sich mit einer lOstelligen Adresse 1024
Speicherplätze adressieren lassen und durch eine 4stellige Adresse wiederum 16 Speicherchips adressierbar
sind, ist für den Aufruf aller Speicherplätze ein Zeitbedarf von 16 · 1024 · ffi-4 ß) erforderlich.
Gegenüber diesem, in F i g. 1 dargestellten Stand der Technik zeigt F i g. 2 ein vergleichendes Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die strichpunktierten Linien in
den Fig. 1 und 2 demonstrieren auf einen Blick den wesentlichen Unterschied des Signalflusses. Das RSt-Chip
18 ist wiederum durch einen Datenbus 19, einen Adreßbus 20 und einen Steuerbus 21 mit den
Speicherchips 22, 23, 24 verbunden, jedes Speicherchip kann wiederum ein ROM oder RAM enthalten.
In jedem Speicherchip 22, 23, 24 ist ein durch
Zählimpulse fortschaltbares - z.B. lOstelliges Adreßregister 25 enthalten. Die Zählbarkeit ist wiederum
durch jeweils einen Doppelpfeil 27 angedeutet. Der Aufruf der Speicherplätze in jedem Speicher 29 erfolgt
chipintern und gleichzeitig vom jeweiligen Adreßregister 25 über jeweils eine Decodierschaltung 31. Für den
Aufruf eines jeden Speicherplatzes ist hierzu die Zeit ti erforderlich. Die Auswahl eines aus mehreren Speicher-
chips wird durch eine vom RSE-Chip 18 über den Adreßbus 20 kommende — z. B. 4stellige — Adresse
vorgenommen. Diese gelangt in jedem Speicherchip 22, 23,24 in einen Decodierer 33.
Bewirkt ein über den Steuerbus 21 kommendes Signal in den nur schematisch dargestellten Schaltungsmitteln
35 das Auslesen eines Befehls- oder Datenwortes, so wird der Inhalt des durch die chipinternen Adreßregister
aufgerufenen Speicherplatten in demjenigen Chip 22,23,24 zur Übertragung an das RSE-Chip 18 über den
Datenbus 19 gebracht, das durch die 4 Bits umfassende Adresse ausgewählt worden ist.
Es ist erkennbar, daß durch den strichpunktiert dargestellten Signalfluß für den chipinternen Aufruf
eines jeden Speicherplatzes nur die Zeit te benötigt wird. Der zur Auswahl eines aus mehreren Chips durch die
4-Bit-Adresse erforderliche Zeitbedarf fi tritt parallel zur Zeit ft auf, weil die Auswahl eines Chips gleichzeitig
mit der Auswahl eines Speicherplatzes in den Chips erfolgen kann. Dadurch wird effektiv für die Bereitstellung
eines jeden Speicherplatz-Inhaltes nur die Zeit fc benötigt. Im Vergleich zu der F i g. 1 wird also bei
vollem sequentiellem Aufruf des gesamten Speicherumfanges 16 · 1024 · π eingespart.
In den Speichern 29 sind im allgemeinen auch sogenannte Sprungbefehle enthalten, die im Ablauf
eines Programms das Überspringen mehrerer Programmschritte bewirken sollen. Das bedeutet aber, daß
die stetige Fortschaltbarkeit der Adressenregister 25 unterbrochen werden muß, damit nicht die nächste
Adresse aufgerufen wird. Wird also z. B. ein solcher Sprungbefehl aus dem Speicher 29 über den Datenbus
19 an die RSE gegeben, so erfolgt von dort aus über den Steuerbus 21 die Anweisung, eine im Speicher 29
enthaltene Sprungadresse über die Schaltungsmittel 35 und den Datenbus 19 an das Adreßregister 25 zu
übermitteln. Das Adreßregister wird also, abweichend von der stetigen Fortschaltbarkeit, durch eine neue
Adresse gesetzt.
Das Setzen des Adreßregisters 25 kann jedoch auch auf anderem Wege erfolgen. Wird aus dem Speicher 29
auf Anweisung eines über den Steuerbus 21 kommenden Signals ein Sprungbefehl ausgelassen und über den
Datenbus 19 an das RSE-Chip 18 gegeben, so erfolgt dort die Einspeicherung in ein Zwischenregister 26.
Ist die Sprungadrease größer als die Anzahl der Datenleitungen, so veranlaßt die RSE 18, daß ein Teil
der Sprungadresse über den Datenbus 19 in die Adreßregister 25 der Speicherchips übertragen wird,
wobei der andere Teil der Sprungadresse über die Adressenleitungen 20 an die Speicherchips gelangt und
zur Selektion benutzt wird. Da es denkbar ist, daß der aus dem Speicher des einen Speicherchips (z. B. 22)
ausgelesene Sprungbefehl eine Sprungadresse enthält, die sich in einem anderen Speicherchip (z. B. 23)
befindet, bietet diese Lösung den Vorteil, daß das betroffene Speicherchip von der RSE 18 aus direkt
adressiert wird.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung von Adreßregistern in den Speicherchips sind die Datenleitungen
während des sequentiellen Fortschaltens der Adreßregister setzenden Sprungadresse ausgenutzt werden. Wird
davon ausgegangen, daß jedes Speicherwort aus 8 Bits besteht, so muß der Datenbus 8 Datenleitungen
aufweisen. Das würde bedeuten, daß über dem
ίο Datenbus pro Speicherchip nur 28 = 256 Speicherplätze
adressierbar wären und ein 8stelliges Adreßregister ausreicht.
Läßt sich auf einem Speicherchip eine größere Anzahl von Speicherplätzen unterbringen, so ist ein
größeres Adreßregister erforderlich. Fig.3 zeigt eine
weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der eine Rechen- und Steuereinheit 48 und zwei Speicherchips
50,51 wiederum an einen Datenbus 52, einen Adreßbus 53 und einen Steuerbus 54 angeschlossen sind. Im
vorliegenden Beispiel sind auf jedem Speicherchip 2'O= 1024 Speicherstellen untergebracht, zu deren
Adressierung 10 Bits erforderlich sind.
Die Speicherchips enthalten jeweils ein zähl- und setzbares Adreßregister, das aus einem 8stelligen Teil 55
und einem 2stelligen Teil 57 besteht. Die Stellenzahl isi durch Kreuze angedeutet.
In der RSE 48 ist ein Zwischenregister 49 angeordnet
das eine Sprungadresse speichern kann. Wird aus einerr Speicher 59 auf Anweisung eines über den Steuerbus 54
kommenden Signals ein Sprungbefehl ausgelesen und — in zwei Übertragungszyklen — über den aus ί
Leitungen bestehenden Datenbus 52 an das RSE-Chip 48 gegeben, so erfolgt dort die Einspeicherung in da<
Zwischenregister 49. Ist die Sprungadresse größer al;
die Anzahl der Datenleitungen, so veranlaßt die RSE 48 daß ein erster Teil der Sprungadresse über der
Datenbus 52 in den 8stelligen Adreßregisterteil 55 unc ein zweiter Teil der Sprungadresse über die Adreßlei
tungen 53 in den 2stelligen Adreßregisterteil 5i übertragen wird, wobei ein dritter Teil der Sprungadres
se über die Adreßleitungen 53 und über den Decodierei 69 an die Schaltmittel 71 gelangt und von dort 7111
Selektion (über Leitung 60) des gesamten Adreßregi sters 55,57 benutzt wird. Die Decodierer 67 arbeiten wi(
der Decodierer 31 der F i g. 2.
Das Einschreiben einer Sprungadresse in da: Zwischenregister 26 (Fig. 2) bzw. 49 (Fig. 3) kam
entfallen, wenn die zur Selektion von Speicherbereicl
und Adreßregister auf den Adreßleitungen ausgesende ten Adressen übereinstimmen, d. h., daß Adressenregi
s'er und Speicherbereich im gleichen Chip liegen. Da
Einschreiben der Sprungadresse erfolgt dann direkt au dem Speicher 29 (Fig.2) bzw. 59 (Fig.3) über dii
.Schaltmittel 35 (Fig.2) bzw. 71 (Fig.3) und dei
Datenbus 19 bzw. 52 in die Adreßregister 25 bzw. 55.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Hochintegrierte, auf Chips angeordnete Schaltungsanordnung für datenverarbeitende Geräte, i
insbesondere in MOS-Technik, mit einem ersten, eine zentrale Rechen- und Steuereinheit (RSE)
enthaltenden Chip und mindestens einem weiteren, Speicher enthaltenden Chip, die durch einen Bus
miteinander verbunden sind, der unter anderem mehrere Datenleitungen enthält, und bei der
fortlaufend ein Aufruf des Inhaltes eines oder mehrerer Speicher über ein Adreßregister erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Speicherchip ein eigenes Adi eßregister aufweist, dessen
Inhalt sowohl durch Zählimpulse stetig veränderbar als auch durch eine insgesamt einzuschreibende
Adresse setzbar ist.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch !,dadurch
gekennzeichnet, daß das Adreßregister von einem anderen Chip (RSE- oder Speicherchip) setzbar ist
und für die Übertragung der Adressenstellen die Datenleitungen ausgenutzt werden.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß mehr
Adressenstellen als Datenleitungen notwendig sind, die fehlenden Adressenstellen über gesonderte
Adressenleitungen übertragen werden.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3 mit mehreren Speicherchips, dadurch gekennzeichnet,
daß über die gesonderten \dressenleitungen hinaus noch weitere Adressenleitungen vorgesehen sind
und daß diese zur Auswahl des Speicherbereiches jeweils eines oder mehrerer der Chips herangezogen
werden.
5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das Auslesen eines
Sprungbefehls aus einem Speicher ausgelesene Sprungadresse das bzw. die beim Auslesen selektierten
Adreßregister setzt.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschreiben einer Sprungadresse
über einen die Speicherchips mit der Rechen- und Steuereinheit (RSE) verbindenden
Datenbus und ein Zwischenregister der Rechen- und Steuereinheit in das Adreßregister des Chips erfolgt.
7. Schaltungsanordnung nach den Ansprüchen 3.5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die fehlenden
Adressenstellen von der Rechen- und Steuereinheit (RSE) geliefert werden.
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1974
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