DE2248265A1 - Vorrichtung und verfahren zum abscheiden, abisolieren und injizieren gewisser blutbestandteile - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zum abscheiden, abisolieren und injizieren gewisser blutbestandteile

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Description

PATENTANWALT ?β8 pforzheim 9 ^ SC?H- "T/2
Juliua-Naaher-Str. 13 *'
Dlpl.-Ing. agr. Dr. FRIEDRICH E. MAYER
Telefon CO723O 8749 Telegramme: Tripatent Pforzheim
Patentanwalt Dr. F. Mayer· 7ö3 Pforzheim, Julius-Naeher-Str. 13
Main Zeicheni 2390
Ihr Zsiohen :
LABORATOIRES MEDICOPLAST, 52 rue La Fayette, Paris/Prankreich
Vorrichtung und Verfahren zum Abscheiden, Abisolieren und Injizieren gewisser Bl/utbestandteile
Die .Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Verfahren zum Abscheiden, Isolieren und Injizieren gewisser Blutbestandteile und andererseits auf eine Vorrichtung, mit der dieses Verfahren ausgeführt werden kann.
Sie bezieht sich insbesondere auf eine Vorrichtung mit einem System von TM.chplastikbeu.teln,, die untereinander mittels Schläuchen verbunden und dazu bestimmt sind, Blutbestandteile zu entnehmen und, insbesondere durch Dekantiervorgänge, abzuscheiden»
Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art wird das Blut aus der Spendervene entnommen und in einem ersten Entnahmebeutel gespeichert. Dort erfolgt eine erste Behandlung zum Zwecke einer ersten Abscheidung; der eine der Bestandteile wird anschließend zum Zwecke einer zweiten Abacheidungsbehandlung in einen zweiten Beutel des Beutelsystems geleitet. Nach dieser zweiten Behandlung wird einer der abgeschiedenen Bestandteile in einen dritten Beutel weitergeleitet und dort gespeichert»
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Im allgemeinen wird der auf dieae Weise abgeschiedene Bestandteil, der dazu bestimmt ist, einem Patienten injiziert zu worden, aus diesem Speicherbeutel mittels einer Hohlnadel entnommen, mit der der Beutel durchstochen wird. Wenn jedoch der betreffende Blutbestandteil klumpige Elemente enthält, ist das coeben beschriebene Vorfahren mit Nachteilen behaftet. Die klumpigen Bestandteile können einerseits die Öffnung der Hohlnadel verstopfen und andererseits in die Adern des Patienten eindringen und dort Störungen verursaohen. Derartige Zwischenfälle treten im allgemeinen dann auf, wenn der betreffende Blutbestandteil duroh Kälteabsoheidung gewonnen wird. In diesem Fall bleiben auch nach dem Auftauen noch klumpige Elemente zurück. Um die genannten Zwischenfälle zu vermeiden, löst man den Blutbestandteil gewöhnlich in einer, insbesondere isotonischen, Lösung, bevor er dem Patienten injiziert wird. Dies gesohieht in den meisten Fällen in einem Nebenbeutel, in den man den mit der Hohlnadel entnommenen Blutbestandteil einführt.
Eine andere bekannte Methode zur Überwindung dieser Schwierigkeiten besteht darin, das Blut zu filtrieren, bevor es einem Patienten injiziert wird. Eine derartige Transfusionsvorrichtung wird in dem am 20. Juli 1950 eingereichten amerikanischen Patent No. 2 702 034 behandelt. Die im allgemeinen recht große Filtrierkammer ist Bestandteil des Transfusionsgerätes, so daß das bestehende tote Volumen das Gerät zum Injizieren kleinerer Mengen ungeeignet macht.
Schließlich ist es auch äußerst schwierig, die Flüssigkeit aus dem Speicherbeutel absolut steril für die Auflösung in der isotonischen Lösung und die Injektion zu entnehmen und damit das Risiko der Verunreinigung des zu injizierenden Blutbestandteiles auszuschalten.
Ziel der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, dieae Schwierigkeiten und Nachteile auszuschalten.
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Gemäß den Hauptmerkmalen des erfindungsgemäßen Verfahrens
- leitet man den Blut "bestandteil steril in den Speicherbeutel, der dem Entnahme- und Abscheidebeutelsystem angeschlossen ist und in seinem Inneren einen Filter enthält, wobei die Abmessungen des besagten Beutels der Menge an isoliertem Blutbestandteil entsprechen,
- trennt man den Speicherbeutel vom Entnahme- und Absoheidebeutelsystem und
- bewahrt man den Blutbestandteil bis zum Augenblick der Injektion in die Vene des Patienten in dem besagten Speicherbeute1 auf.
Nach einem weiteren Merkmal des erfindungsgemäßon Verfahrens mischt man den soeben isolierten Blutbestandteil, bevor man ihn in den Speioherbeutel einführt, mit einer t insbesondere i.sotonischen, Spüllösung, die die klumpigen Elemente teilweise auflöst, wobei diese Spüllösung sich in einem Beutel befindet, der steril und dicht mit dem Entnahme- und Absoheidebeutelsystem verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht aus einem einen Filter enthaltenden Speicherbeutel, dessen Abmessungen der Menge des isolierten Blutbestandteiles entsprechen. Die Anordnung des Filters innerhalb des Speicherbeutels ist von wesentlicher Bedeutung. Sie führt zu einer besonders kompakten und bequem anzuwendenden Vorrichtung, deren tote Volumen auf ein Minimum reduziert sind» Dieser Vorteil ist immer dann von grundlegender Bedeutung, wenn die Mengen des abgeschiedenen Blutbestandteiles sehr gering sind.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besitzt der Speicherbeutel darüber hinaus eine am Ende des Filters vorgesehene Injektionseinrichtung· Ziel dieser Anordnung ist
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es, eine Verunreinigung der in dem Speicherbeutel enthaltenen Blutbestandteile anläßlich der Injektion zu vermeiden. Gleichzeitig trägt diese besonders kompakte Anordnung der Injektionseinrichtung jedoch auch dazu bei, die toten Volumen auf oin Minimum zu beschränken.
Nach einem weiteren Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich die isotoni3che Lösung vor ihrem Einsatz in dem Speicherbeutel. Auf diese Weise wird in
dem Speicherbeutel, in dem sich auch der Filter und die Injektionseinrichtung befinden, eine bereits injektionsfertige Lösung des Blutbestandteiles aufbewahrt.
Im Folgenden wird dio Erfindung unter Bezugnahme auf zwei in den beigefügten Zeichnungen dargestellte Ausführungsformen, die jedoch nur als Beispiele zu verstehen sind, beschrieben. In den genannten Zeichnungen zeigen:
- Abb. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- Abb. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht des
Speicherbehälters in größerem Maßstab,
- Abb. 3 eine Ansicht einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Abbildung 1 zeigt eine Vorrichtung, bestehend aus einem ersten aus weichem Plastikmaterial bestehenden, transparenten Beutel 1, in den ein Ende eines Schlauches aus weichem
thermisch verschweißbarem Material 3 mündet, dessen anderes Ende fest mit einer durch eine Manschette 5 geschützten Hohlnadel 4 verbunden ist.
In den Beutel 1 mündet ein .undo eines aus thermisch versohweißbarem Plastikmaterial bestehenden Rohres 8, dessen anderes Ende fest mit einem der Arme eines drei-armigen Verbindungsstückes 9 verbunden ist, wobei die beiden anderen Arme dieses Verbindungsstückes jeweils über Rohre . 11 und mit Weiohbeuteln 6 und 10 verbunden sind. Der Beutel 10
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ist über eine Röhre 13 mit einem Speicherbeutel 14 verbunden, der aus zwei an den Kanten miteinander verschweißten Zuschnitten einer Plastikfolie besteht» In dem Beutel 14 befindet sich ein Filter 17. Ferner umfaßt der Beutel H eine Injektionseinrichtung, bestehend aus einer Röhre 23 mit einer durch eine Schutzkappe 16 geschützten Injektionsnadel 15«
In Abbildung 2, die eine Ansicht des Speicherbeutels in größerem Maßstab und teilweise gebrochen darstellt, erkennt man den Filter 17o Er besteht aus einem zylinderförmigen Gewebe, dessen eines Ende in der Bodenschweißstelle des Beutels sitzt» während das andere Ende einen Stutzen 18 umgreift und seinerseits rund um diesen Stutzen herum in der die beiden Beutelfolien verbindenden Schweißnaht gehalten wird«
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist der Stutzen 18 innen eine Wand 19 auf. Biese dient dem Zweck, von einer Hohlnadel 20 durchstochen zu werden, die ihrerseits fest mit einer Muffe und weiter über eine Röhre 23 mit einer Injektionsnadel verbunden ist.
Es soll jetzt die Anwendung der in den Abbildungen T und dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben werden.
Man führt die Hohlnadel 4 in die Vene des Patienten ein„ Nachdem das Blut im Beutel 1 gesammelt wurde, drückt man die Röhre 3 dicht an dem Beutel 1 flach und verschweißt die Beutelwandungen dicht miteinander. Schließlich schneidet man den nicht mehr benötigten Rest der Röhre abö
Man isoliert in irgendeiner Weise, beispielsweise durch Zentrifugieren, das Blutplasma und läßt das Plasma übor die Röhre 8 und die Eiöhre 11 in den. Bout el 6 laufen» Die Röhre
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12 wird dabei mittels einer Klemme verschlossen.
Das im Beutel 6 enthaltene Blutplasma wird einer weiteren Bohandlung, beispielsweise einem Kälteabscheidungsprozeß, unterzogen, um ein Element, beispielsweise! den gegen Hämophilie eingesetzten Faktor VIII zu isolieren· Anschließend wird die Röhre 3 verschlossen und. der abzuscheidende Blutbestandteil über die Rühren 11 und 12 in den Beutel 10 geleitet, der seinerseits eine mit dem besagten Element zu mischende, isotonische Lösung enthält· Sie Mischung wird anschließend über die Röhre 13 in den Beutel 14 geleitet.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das im Beutel 1 enthaltene Plasma über die Möhren θ und 12 in den Beutel 10 geleitet, wobei die !öhre 11, beispielsweise mittels einer Klemme, verschlossen wird. Der in dem Plasma enthaltene Blutbestandteil (insbesondere der gegen Hämophilie eingesetzte Faktor VIII) wird im Beutel durch Kälteabaoheidung isoliert. Derjenige Teil des Blut« plasmas, der sioh nicht abgesetzt hat, wird über die Röhren 11 und 12 in den Beutel 6 geleitet, wo bei,die Röhre 8 vorher beispielsweise durch eine Klemme verschlossen wird. Die bei dieser Ausfülirungsform im Speicherbeutel 14 vorhandene isotonische Lösung wird in den Beutel 10 geleitet, wo or zur Lösung des durch den Kälteabscheidungsprozeß isolierten Blutbestandteiles dient. Der Beutel 10 wird sorgfältig mit dieser Lösung gespült, und die Mischung bestehend aus der isotonis-chen Lösung und dem Blutbe stand teil wird über die Röhre 13 in den Beutel 14 geleitet.
Danach drückt man die besagte Röhre 14 flach, um sie zusammenzuschweißen, und trennt den Beutel 14 von dem Beutel 10, indem man die beoagte Röhre durchschneidet« Die in den Beuteln 1 und β enthaltenen Blutbestandteile werden für die vor^euehentm Zwecke konserviert, und der in dem Beutel 14 enthaltene· Ütsu taridtoil wird bis zum Gebrauch in dem besagten Beu Uj L au.L" t»ü wahrt»
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Zum Zeitpunkt des Gebrauchs drückt man die Manschette 21 in den Stutzen 18 hinein, bis die Nadel 20 die Wandung durchstößt. Dann führt man die Nadel 16 in die Vene des Patienten ein und injiziert den in der isotonischen Lösung enthaltenen Blutbestandteil direkt, indem man den Beutel 14 so bewegt, daß die Flüssigkeit durch die Röhre 23 getrieben wird. Die klumpigen Elemente gelangen nicht durch den Filter 17 und werden durch diesen Filter im Beutel festgehalten. Die toten Volumen sind auf ein Minimum reduziert. Der Beutel 14 weist nur geringe Abmessungen auf, und sein Futzinhalt entspricht in etwa dem Volumen des gelösten und dem Patienten zu injizierenden Bestandteiles. Darüber hinaus ist die Filtriereinrichtung fester Bestandteil des Speicherbeutels. Eine derartige Vorrichtung schaltet darüber hinaus jedes Verunreinigungsrisiko aus und gewährleistet ein absolut steriles Milieu, sowohl für die Aufbewahrung als auch für die Injektion.
Figur 3 zeigt eine Ansicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung»
Man erkennt den Sntnahmebeutel 1 mit der Entnahmc-Vorrich~ tung, insbesondere der Hohlnadel 4 und ihrer Schutzkappe Der Entnahmebeutel ist über eine Röhre 32 mit einem zweiten Beutel 30 verbunden. Letzterer ist wiederum einerseits über eine Röhre 33 mit einem dritten Beutel 31 und andererseits gemäß der Erfindung über -eine Röhre 34 mit einem Speioherbeutol 14 verbunden. Dieser Speicherbeutel enthält einen fest mit einem Stutzen 18 verbundenen Filter 17, wie dies bereits unter Bezugnahme auf die Abbildung 2 beschrieben wurde. Der Stutzen 18 seinerseits ist fest mit einer sterilen ZugangsÖffnung 35 verbunden, wobei das Ende des -Stutzens mit einer Injektionsvorrichtung verbunden werden kann.
Im Nachfolgenden wird das Verfahren beschrieben, mittels dessen ein klumpige Elemente enthaltender Blutbestandteil
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mittels dieser Vorrichtung isoliert und injiziert werden kann.
Das aus der Vene des Patienten entnommene Blut erfährt im Beutel 1 eine erste Aufspaltung, beispielsweise durch Zentrifugieren. Das Plasma wird über die Röhre 32 in den Beutel 30 geleitet, der daraufhin verschweißt und abgetrennt wird. Las .im Beutel 30 enthaltene Plasma erfährt eine zweite Aufspaltung, beispielsweise durch Kälteabscheidung, um auf diese wei3e die im menschlichen Blut in sehr geringen Mengen vorkommenden, therapeutische Eigenschaften aufweisenden Blutbestandteile zu isolieren. Nach dem Auftauen wird der flüssige Teil des Plasmas über die Röhro in den Beutel 31 geleitet. Während dieses Vorganges wird die Röhre 34» beispielsweise durch eine Klemme, verschlossen, Danach wird die Röhre 32 verschlossen und die in dem Speioherbeutel 14 enthaltene Spüllösung über die Röhre 34 in den Beutel 30, der den durch Kälteabscheidung isolierten Blutbestandteil enthält, eingeleitet. Die auf diese Weise erhaltene Mischung wird erneut in den Beutel 14 geleitet, wo er nach dem Verschweißen und Abtrennen der Röhre 34 aufbewahrt wird. Während dieses zuletzt be- , schriebenen Vorganges wurde die in dem Beutel 14 enthaltene sterile Luft durch die Röhre 34 abgeleitet, so daß der Beutel vollständig gefüllt ist. Zum Zwecke der Injektion der den Blutbestandteil enthaltenden Lösung in die Vene des Patienten wickelt man um den Beutel H einen Katheter mit sehr kleinem Lumen. Dieser Katheter wird am Stutzen an die Zugangsöffnung 35 angeschlossen, nachdem diese in steriler Weise geöffnet wurde. Danach wird die Flüssigkeit durch Zusammendrücken des Beutels H injiziert. Die klumpigen Elemente werden vom Filter 17 nicht durchgelassen, sondern im Beutel 14 zurückgehalten. Daneben läuft man auch nicht Gefahr, Luft in die Vene des Patienten zu bringen, da diese ja vor dem Versiegeln des Beutels 14 aus diesem entfernt wurde. Ferner ist das tote Volumen des Injektionsschlauclies so gering wie möglich gehalten, eo daß praktisch die gesamte Menge der in dem Speicherbeutel
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enthaltenen Lösung injiziert wird. Schließlich kann man die Injektionseinrichtung von der Zugangsöffnung 35 des Beutels 14 abnehmen und erneut an einem anderen Beutel anbringen. Auf diese Weise kann man dem Patienten so viele Dosen wie gewünscht injizieren, ohne daß man einen Verschluß des kleinen Durchmessers des Injektions schlauch.es befürchten muß.
Wohlverstanden ist die Erfindung nicht auf die beschrie« benen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr kann man sie in vielerlei Weise abändern, ohne vom Sinn der Erfindung abzuweichen.
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Claims (3)

  1. ANSPRÜCHE
    (i) Verfahren zum Isolieren und sterilen Injizieren eines im Blut nur in geringer Menge enthaltenen Blutbestandteiles, der klumpige Elemente enthalten kann, wobei der besagte Blutbestandteil vorher beispielsweise durch Dekantierverfahren in einen System aus Weiohplastikbeuteln, bestehend aus Entnahme- und Abscheidebeuteln, aus dem Blut ausgeschieden wurde, gekennzeichnet dadurch, daß man den Blutbestandteil in steriler Weise in einen an das Entnahme- und Abscheidebeutelsystem angeschlossenen Speicherboutol leitet, dessen Abmessungen der Menge des abgeschiedenen Blutbestandteiles entsprechen und der in seinem Inneren einen Filter enthält, daß man den Speicherbeutel von dem Entnahme- und Abscheidebeutelsystem trennt und den Blutbestandteil bis .zum Augenblick der Injektion in die Vene des Pationten in dem besagten öpeiqherbeutel aufbewahrt.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man vor der Überleitung des Blutbestandteiles in den Speicherbeutel den abgeschiedenen Blutbe3tandteil mit einer, insbesondere isotonischen, Spüllösung vermischt, die die klumpigen Elemente teilweise löst, wobei sich die besagte Lösung steril in einem dem Entnahme- und Abscheidebeutelsystem angeschlossenen Beutel befindete
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die in dem Speicherbeutel enthaltene Luft vor der Versiegelung und der Abtrennung des Beutels von dem Entnahme- und Abscheidebeutelsystem aus dem Speichorbautel ableitet.
    4ο Verfahren nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet» doij man zum Zwecke der Injektion des Blutbestandteilos den
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    Speicherbeutel nach der Anbringung der Injektionsein-. richtung zusammendrückt.
    5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, gemäß dem ein Blutbestandteil, der klumpige Elemente enthalten kann, isoliert und einem Patienten steril injiziert werden kann, bestehend aus einem untereinander mittels Röhren verbundenen System au3 Entnahme- und Abscheidebeuteln, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung unter anderem einen Speicherbeutel enthält, dessen Maße in etwa der Menge des isolierten Blutbestandteiles entsprechen, der einen Filter enthält und in dem der Blutbestandteil aufbewahrt wird.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter aus einer Manschette aus Filtorgewebo besteht, sich in Längsrichtung des bpeicherbeutels erstreckt und mit einem seiner Enden in der Wandung des besagten Beutels gehalten wird, während das andere Ende fest mit einem seinerseits fest mit dem Beutel verbundenen Stutzen verbunden ist.
    7· Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbeutel mit einer Injektionseinrichtung ausgestattet ist.
    8. Vorrichtung nach, den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Injektionseinrichtung mit dem mit dem Filter fest verbundenen Stutzen fest verbunden ist.
    9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbeutel in dem mit dem Filter fest verbundenen Stutzen eine sterile Öffnung enthält, wobei eine Injektionseinrichtung an dem besagten Stutzen angebracht werden kann.
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    10ο Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 6, 7f 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beispielsweise isotonische Spüllösung in dem Speicherbeutel enthalten ist.
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