DE2044505A1 - Fahrzeughebevorrichtung - Google Patents
FahrzeughebevorrichtungInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B66F7/22—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with tiltable platforms
Description
betreffend Fahrzeughebevorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum Heben von
Fahrzeugen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeughebevorrichtung
zu schaffen, die wenig Aufwand erfordert und leicht zu handhaben ist.
Die Fahrzeughebevorrichtung nach der Erfindung ist gekennzeichnet
durch eine Wiege bildende Träger, die mindestens Über einen Teil ihrer Länge gekrümmt sind und Befestigungsmittel
zum Befestigen an einer Seite eines Fahrzeugs tragen,
derart, daß das Fahrzeug nach dem Anbringen der Wiege auf eine Seite gekippt bzw. gerollt und in gehobener Lage unterstützt
werden kann.
Die Wiege kann Unterstützungen zum Abstützen an Teilen eines
Fahrzeugs, z. B. an der Karosserie, am Fahrgestell, einer
oder beiden Achsen, Rahmenteilen oder den Radaufhängungen
oder eine beliebige Kombination solcher Unterstützungen umfassen, und diese Unterstützungen können verstellbar sein.
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Bed den Trägern kann es sich um Stangen oder Rohre handeln, wobei Streben zum Verbinden der Wiegen vorgesehen sein
können.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform einer Wiege mit Befestigungs-
und Fahrzeugunterstützungsmitteln.
Fig. 2 zeigt die Wiege nach Fig. 1 in einer Stirnansie^-
Fig. 3 zeigt einen Teil einer mit einer Fahrzeugkarosserie und einem Fahrgestell verbundenen Wiege.
Fig. 4 seigt einen Teil einer an einer Fahrzeugkarosserie
und einer Fahrzeugachse befestigten Wiege.
Fig. 5 zeigt einen Teil einer am Fahrgestell und einer
Radaufhängung eines Fahrzeugs befestigten Wiege.
Fig. 6 ist eine Ansicht eines Stützfußes für eine erfindungsgemäße
Wiege.
Fig. 7 zeigt die Vorderseite eines Kraftwagens, an dem eine Wiege gemäß der Erfindung befestigt ist.
Fig. 8 zeigt den Kraftwagen und die Wiege nach Fig. 7 in einer Seitenansicht.
Fig. 9 zeigt die Vorderseite des Kraftwagens und der Wiege
nach Fig. 7 und 8, nachdem der Kraftwagen auf eine Seite gedreht worden ist, um die Unterseite des Kraftwagens zugänglich
zu machen.
Fig. Io zeigt eine Doppelwiege.
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Die in Fig. 1 und 2 gezeigte Wiege umfaßt ein Rohr oder eine
Stange aus gewalztem Stahl, die einen Träger 1 bildet, welcher einen geraden Abschnitt 2 umfaßt, an den sich ein gekrümmter
Abschnitt 3 anschließt. Der gekrümmte Abschnitt 3 trägt einen nach innen ragenden, mit einem Flansch 4a versehenen Bock 4,
der nach dem Abnehmen eines Rades von dem zu hebenden Fahrzeug
in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise an den an der Radnabe 5
vorgesehenen Stift schrauben zum Aufnehmen des Rades befestigt
werden kann. Der Flansch 4a des Bocks kann Löcher oder Schlitze
zum Aufnehmen der Stift schrauben aufweisen. Ferner ist die Wiege mit einem nach innen ragenden Arm 6 versehen, dessen
äußeres Ende einen damit fest oder drehbar verbundenen Schuh
trägt, der zur Anlage an einem Teil der Karosserie oder einer Radaufhängung des Fahrzeugs gebracht werden kann, um eine Unterstützung
für das Fahrzeug zu bilden. Ein weiterer Arm/ragt von dem gekrümmten Abschnitt 3 der Wiege nach innen und bildet
eine Unterstützung, die mit der Unterseite des Fahrgestells, einer Achse oder einer Radaufhängung des Fahrzeugs
zusammenarbeiten kann. Dieser Arm 8 ist an seinem freien Ende mit einem Kopf oder Flansch 9 versehenj jeder Arm bzw. jede
Unterstützung 6 und 8 kann teleskopartig oder auf andere Weise so ausgebildet sein, daß es möglich ist, die Länge einzustellen,
um sie Fahrzeugen verschiedener Art anzupassen. Zweckmäßig ist jeder Arm 6 und 8 mit Gewinde versehen und
über eine Einstellmutter in eine an dem Träger 1 befestigte
rohrfSrmige Buchse Io eingebaut. Ferner kann der Träger 1 mit
zwei oder mehr in Abständen verteilten Buchsen Io versehen
sein, so daß der Arm 6 oder der Arm 8 jeweils in eine gewählte
Buchse eingebaut werden kann, damit es nicht nur möglich ist, die Länge der Arme einzustellen, sondern damit die Arme
auch jeweils in der zweckmäßigsten Weise angeordnet werden können.
Das obere Ende des Wiegenabschnitts 2 trägt gemäß Fig. 1 und
2 einen Befestigungsflansch 11, damit gemäß Fig. 8 eine Querstange bzw. ein verbindungsglied 12 an zwei Wiegen befestigt
werden kann, wenn diese an zwei Naben 5 eines Fahrzeugs
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angebracht worden sind, um eine Strebe zu bilden, die sich zwischen den beiden Wiegen erstreckt. Die Verbindungsstange
oder Strebe 12 kann längenverstellbar oder gegenüber dem Befestigungsflansch 11 verstellbar sein, damit sie unterschiedlichen
Abständen zwischen den Radnaben angepaßt werden kann. Die Strebe kann auch an einem anderen Teil der Wiegen befestigt
werden, oder man kann zusätzliche Streben vorsehen. Nachdem ein Fahrzeug mit Hilfe der Wiegen gemäß Fig. 9 auf
eine Seite gekippt worden ist, kann man an mindestens einem der Träger 1 einen Stützfuß 14 befestigen, um das Fahrzeug
in seiner Lage zu sichern, oder man kann das Fahrzeug selbst durch eine Stütze in seiner Lage halten. Zweckmäßig ist das
freie Ende des gekrümmten Abschnitts 3 jedes Trägers 1 mit einer sich quer zu seiner Längsachse erstreckenden Buchse 15
versehen, und der Stützfuß 14 trägt gemäß Fig. 6 einen in diese Buchse einführbaren Ansatz 16. Alternativ kann eine z.
B. mit dem Fuß zu betätigende Stütze an dem freien Ende jedes gekrümmten Abschnitts 3 der Träger 1 derart schwenkbar gelagert
sein, daß sie frei herabhängt und als Strebe benutzt werden kann, die das Zurückrollen des Fahrzeugs in seine Ausgangslage
verhindert. In vielen Fällen stützen sich die belasteten Wiegen mit ihren gekrümmten Abschnitten 3 am Boden
ab.
Die Wiegen können auf verschiedene Weise an einem Fahrzeug befestigt werden, oder man kann sie den jeweiligen Erfordernissen
entsprechend abändern; Fig. 3 zeigt ein© Anordnung, bei der die Wiege durch den Bock 4 mit einer Radnabe 5 verbunden
ist, wobei der Stützarm 6 an der Karosserie des Fahrzeugs und der Stützarm 8 an der Unterseite des Fahrgestelle
anliegt. Fig. 4 zeigt eine Anordnung, bei der die Stützarme und 8 mit der Karosserie bzw. der Unterseite einer Ä@hse des
Fahrzeugs zusammenarbeiten,, Der Flansch 9 kann anstelle der
gezeigten ebenen Form V-förmig ausgebildet sein. In Fig. 5 stützen sich die Arme 6 vmA 8 an einer Radaufhängung tosw. der
Unterseite des Fahrgestells eines Fahrzeugs ab. In manchen Fällen ist die Stütze 6 gegenüber dem gekrümmten
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Trägerabschnitt 3 radial angeordnet, während sie in anderen
Fällen unter dem erforderlichen Winkel zu dem gekrümmten Abschnitt
angeordnet ist. Gemäß Fig. 7 ist es möglich, die Stütze 6 fortzulassen; das gleiche kann für die Stütze 8 gelten.
Eine universell verwendbare Ausführungsform der Erfindung könnte mit abnehmbaren Fahrzeugunterstützungen und/oder Nabenbefestigungsböcken
4 versehen sein, und man könnte einen S&tz
von Wiegen vorsehen, die verschiedenen Fahrzeugtypen angepaßt sind.
Zwar umfaßt jede Wiege normalerweise eine einzige Stange bzw.
ein einziges Rohr, doch kann sie auch zwei nebeneinander angeordnete Stangen oder Rohre umfassen, um die Auflageflächen zu
vergrößern. Fig. Io zeigt eine Ausführungsform einer Doppelwiege
mit zwei nebeneinander angeordneten, durch einen Flansch 4a miteinander verbundenen Trägern 1. Die gekrümmten Abschnitte
3 sind durch ein Querglied 17 verbunden, das auf beiden Seiten der Doppelwiege mit einer Buchse 15 versehen sein kann.
Das Querglied kann fortgelassen werden, und das gleiche gilt
für die Verbindungsstange 12.
Zum Gebrauch der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung ist es bei
einem Straßenfahrzeug nur erforderlich, das Fahrzeug auf einer Seite anzuheben, die Räder auf der betreffenden Seite zu entfernen,
zwei Wiegen oder Doppelwiegen an den Radnaben zu befestigen und die Wiegen miteinander zu verbinden, woraufhin
das Fahrzeug seitlich gedreht bzw. geschwenkt werden kann, bis es durch die geraden Abschnitte 2 oder die gekrümmten Abschnitte3
der Wiegen in der gewünschten Lage unterstützt wird.
Die Wiegen können so abgeändert werden, daß man sie an den
Rädern eines Fahrzeugs befestigen kann, so daß die Räder nicht
abgenommen zu werden brauchen, oder daß man die Wiegen mit
den Radaufhängungen, den Achsen, der Karosserie oder anderen
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Teilen eines Fahrzeugs verbinden kann, wobei die Räder mit den Naben verbunden bleiben oder aber abgenommen werden. Statt
des Flansches 11 kann man ferner für die Verbindung^stange
andere Befestigungsmittel vorsehen; beispielsweise kann die gegebenenfalls als Roiir ausgebildete Verbindungsstange mit nach
unten ragenden Zapfen versehen sein, die in öffnungen an den oberen Enden der Träger 1 einführbar sind.
Zwar wird das Fahrzeug normalerweise lediglich durch Muskelkraft auf eine Seite gedreht, doch ist es auch möglich, zu
diesem Zweck hydraulische, pneumatische oder andere Kraftbetätigungsmittel
vorzusehen.
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Claims (12)
1. ) Fahrzeughebevorrichtung, gekennzeichnet
?ch eine Wiege bildende Träger (1), die mindestens über einen Teil ihrer Länge gekrümmt sind und Befestigungsmittel
zum Befestigen an einer Seite eines Fahrzeugs tragen, derart, daß das Fahrzeug nach dem Anbringen der Wiegen auf eine Seite
gekippt bzw. gerollt und in gehobener Lage unterstützt werden kann.
2. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k
e η η ζ e i c h η et, daß die Wiege mit Befestigungsmitteln (4, 4a) zum Befestigen an den von den Fahrzeugrädern
befreiten Radnaben (5) versehen ist.
3. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, g e ke
η η ze ic hn e t durch zwei Wiegen, von denen jede
einen Bock (4) trägt, der mit einem Flansch (4a) versehen ist, der nach dem Abnehmen eines Fahrzeugrades an der Radnabe
(5) befestigt werden kann.
4. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch Fahrzeugunterstützungen (6,
8) zum Abstützen von Fahrzeugteilen an dem Träger (1).
5. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e
kennzeichnet , daß die Fahrzeugunterstützungen
(6, 8) in ihrer Länge einstellbar sind.
6. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 5,. dadurch g e kennzeichnet, daß die Fahrzeugunterstützungen
(6, 8) jeweils zur Anlage an einem Teil eines Fahrzeugs ein bringbares Bauteil (7, 9) umfassen, das in einer von dem
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Träger (1) wegragenden Buchse (Io) einstellbar gelagert ist.
7. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Fahrzeugunterstützungen
(6, 8) an verschiedenen Stellen der Träger (1) anbringbar sind.
8. Fahrzeughebevorrichtung nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Fahrzeugunterstützungen
(6, 8) so angeordnet oder anzuordnen sind, daß Teile eines Fahrzeugs an zwei oder mehr Stellen auf entgegengesetzten
Seiten der Radnabe abgestützt werden können.
9. Fahrzeughebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß jede Wiege von .
einem einzigen Träger (1) gebildet ist.
10. Fahrzeughebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet , daß jede Wiege von zwei Trägern (1) gebildet ist, zwischen denen ein Befestigungsflansch
(4a) vorgesehen ist (Fig. Io).
11. Fahrzeughebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
9, gekenn Zt eichnet durch zwei Wiegen miteinander
verbindende Streben (12).
12. Fahrzeughebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß am Ende des
gekrümmten Abschnitts (3) mindestens einer der Träger (1) ein Stützfuß OA) lösbar oder schwenkbar angebracht ist, mit dem
die angehobene Lage gesichert werden kann.
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