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GEBIET DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft absorbierende Hygieneartikel, wie Windeln, Übungshöschen
und dergleichen. Speziell betrifft die Erfindung Einwegwindeln,
die dazu gedacht sind, den Vorgang des Anlegens der Windel an einen
Träger zu erleichtern.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Absorptionsartikel
sind in der Technik weithin bekannt. Diese Artikel haben in der
Regel einen Absorptionskern, der während des Gebrauchs
durch ein Befestigungssystem in der Nähe des Körpers
eines Trägers gehalten oder positioniert wird, um vom Träger
abgegebene Körperausscheidungen aufzufangen und zu absorbieren.
Typische Absorptionsartikel schließen eine Oberschicht,
die zum Träger zeigt, die die flüssigen Ausscheidungen
hindurchdringen lässt, und eine Unterschicht, die verhindert,
dass die Ausscheidungen aus dem Absorptionsartikel austreten, ein.
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Einwegabsorptionsartikel,
wie Windeln, sind dazu gedacht, Exkremente zu absorbieren und einzubehalten,
um Verschmutzung des Körpers und der Kleidung des Trägers
zu verhindern. Die Einwegwindeln umfassen in der Regel ein einziges
Design, das in unterschiedlichen Größen erhältlich
ist, um einer Vielzahl von Trägern im Bereich von Neugeborenen bis
zu Kleinkindern, die lernen, die Toilette zu benutzen, zu passen.
Das Design der Windel beeinflusst in der Regel die Leistung, wie
die Fähigkeit zum Absorbieren und Einbehalten von Exkrementen.
Die Größe der Windel beeinflusst in der Regel
zum Beispiel die Größe der Taillenöffnung
der Windel, die Größe der Öffnungen um
die Oberschenkel herum und die Länge oder den „Pitch” der
Windel.
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Artikel,
die außerhalb des Körpers des Trägers
getragen werden, wie Windeln, werden häufig aufgrund der
ungünstigen Position des Trägers oder der ruhelosen
Bewegung des Trägers während des Anlegens falsch
angelegt. Derartiges falsches Anlegen kann zu ungelichmäßigem
Sitz; Spalten, die zu Austritt führen; und falsch platzierten
Teilen (wie Befestigungsmitteln), was zu Abdrücken auf
der Haut des Trägers und/oder Unbehagen führen
kann, führen. Dies gilt besonders für Betreuer,
die mit unkooperativen Trägern, wie Babys, zu tun haben.
Babys, selbst von einem geringen Alter an, bewegen ihre Beine in
ungünstige Positionen, rollen von einer Seite zur anderen
oder sträuben sich sogar mit Hand- und Beinbewegungen heftig
gegen Windelwechsel. Infolgedessen muss der Betreuer während
des Wechselvorgangs oft Abschnitte des Körpers des Trägers
sowie die Windel halten, was das Erreichen einer korrekten Ausrichtung
der Windel für das Anlegen sehr schwierig macht.
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In
der Technik sind Versuche unternommen worden, den Vorgang des Anlegens
eines Absorptionsartikels an den Träger zu verbessern,
wie durch Verwendung einer externen Wechselhilfe, wie in der gleichzeitig
anhängigen
europäischen
Patentanmeldung Nr. 01117671 , eingereicht am 26. Juli 2001,
beschrieben. Die in der Anmeldung beschriebenen Wechselhilfen sind
Vorrichtungen, die beim Anlegen oder Entfernen von Artikeln helfen,
die primär außerhalb am Körper des Trägers
getragen werden, besonders Hygieneabsorptionsartikel, wie Windeln,
Inkontinenzartikel für Erwachsene, Damenhygieneartikel
und dergleichen. Jedoch sind solche externen Vorrichtungen nicht
in den Absorptionsartikel selbst integriert, weshalb der Betreuer
eine zusätzliche Vorrichtung erwerben muss.
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Es
besteht daher eine Notwendigkeit nach einer Einwegwindel, die Merkmale
aufweist, die den Vorgang des Wechselns erleichtern. Insbesondere besteht
eine Notwendigkeit nach einer Windel, die intuitive Elemente aufweist,
die ein Wechseln erleichtern, indem es dem Betreuer ermöglicht
wird, den Sitz am Träger gleich beim ersten Mal mit, wenn überhaupt,
minimalen Anpassungen zu erreichen. Es besteht außerdem
eine Notwendigkeit nach einer Windel mit vielseiti gen Wechselelementen,
die es ermöglichen, sie an den Träger anzulegen,
während der Träger steht oder liegt, wobei die
Windel in jedem Fall einfach und ohne Anleitung an den Träger
angelegt werden kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Einwegabsorptionsartikel zum
Tragen um den Unterleib eines Trägers bereit, der mindestens
ein zweckdienliches Zeichen aufweist, das ein einfaches, intuitives Wechseln
durch Ausrichten des Artikels relativ zu einem anatomischen Merkmal
des Trägers oder relativ zu einem Bestandteil des Artikels
erleichtert, wodurch der Sitz und die entsprechende Leistung des Artikels
verbessert werden. Der Einwegabsorptionsartikel umfasst eine körperseitige
Oberfläche und eine kleidungsseitige Oberfläche;
eine Längsachse und eine Querachse; einen ersten Taillenbereich
mit einem ersten Endrand, einen zweiten Taillenbereich mit einem
zweiten Endrand und einen dazwischen angeordneten Schrittbereich.
Ein Paar gegenüberliegender Längsseitenränder
verbinden den ersten Endrand und den zweiten Endrand. Der Einwegabsorptionsartikel
umfasst eine Unterschicht mit einer körperseitigen Oberfläche
und einer kleidungsseitigen Oberfläche und einen Kern,
der auf der körperseitigen Oberfläche der Unterschicht
angeordnet ist.
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Ausführungsformen
des Einwegabsorptionsartikeln umfassen mindestens ein außen
sichtbares zweckdienliches Zeichen, das auf Abschnitten des Einwegabsorptionsartikels
in der Nähe der Längsseitenränder in
mindestens dem Schrittbereich angeordnet ist. Der Einwegabsorptionsartikel
kann auch mindestens ein außen sichtbares zweckdienliches Zeichen
umfassen, das auf Abschnitten des Einwegabsorptionsartikels in der
Nähe des ersten und des zweiten Endrands angeordnet ist.
Das außen sichtbare zweckdienliche Zeichen unterscheidet
die Abschnitte der kleidungsseitigen Oberfläche des Artikels
in der Nähe der Längsseitenränder und
Abschnitte des Artikels in der Nähe des ersten und des zweiten
Endrands von einem Abschnitt der kleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels in der Nähe eines Schnittpunkts der Längs-
und der Querachse. Bei diesen Ausfüh rungsformen können
die außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen ein den Körperformen
angepasstes Muster bereitstellen, das komplementär zu Elementen
des Einwegabsorptionsartikels, wie einem geformten Kern, Sperrbeinbündchen und/oder
einem Befestigungssystem, ist.
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Zum
Beispiel umfasst der Einwegartikel in einer Ausführungsform
ein erstes Flügelfeld, das entlang jedes Längsseitenrands
im zweiten Taillenbereich angeordnet ist. Jedes erste Flügelfeld
weist eine körperseitige Oberfläche und eine kleidungsseitige
Oberfläche auf. Mindestens ein Abschnitt jedes der ersten
Flügelfelder umfasst mindestens ein außen sichtbares
zweckdienliches Zeichen, das komplementär zu dem außen
sichtbaren zweckdienlichen Zeichen auf der kleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels in der Nähe des ersten und des zweiten Endrands
und/oder in der Nähe der Längsseitenränder ist.
Bei dieser Ausführungsform umfasst der Einwegabsorptionsartikel
ein Befestigungssystem zum lösbaren Befestigen des ersten
Taillenbereichs und des zweiten Taillenbereichs um den Unterleib
des Trägers. Während des Anlegen wird das mindestens eine
außen sichtbare zweckdienliche Zeichen auf dem Abschnitt
jedes der ersten Flügelfelder nach dem außen sichtbaren
zweckdienlichen Zeichen in der Nähe des ersten Endrands
ausgerichtet, um kombinierte, im Wesentlichen ausgerichtete Zeichen zu
bilden, die die Taille des Trägers umgeben. Gleichzeitig
bildet das mindestens eine außen sichtbare zweckdienliche
Zeichen auf der kleidungsseitigen Oberfläche des Artikels
in der Nähe der Längsseitenränder kombinierte,
im Wesentlichen ausgerichtete Zeichen, die die Beine des Trägers
umgeben. Die kombinierten, im Wesentlichen ausgerichteten Zeichen,
die die Taille und die Beine des Trägers umgeben, zeigen
eine korrekte Ausrichtung und einen korrekten Sitz des Artikels
um die Hüften und die Beine des Trägers an.
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Alternative
Ausführungsformen umfassen mindestens ein innen sichtbares
zweckdienliches Zeichen, das auf einem Abschnitt der körperseitigen Oberfläche
des Einwegabsorptionsartikels zu sehen ist und das die Ausrichtung
des Artikels oder von Bestandteilen davon nach anatomischen Merkmalen des
Trägers wäh rend des Anlegen erleichtert. Bei diesen
Ausführungsformen kann der Einwegabsorptionsartikel eine
elastisch gemachte Oberschicht mit einer darin angeordneten länglichen
Schlitzöffnung umfassen. Die elastisch gemachte Schlitzöffnung
ist für die Ausrichtung nach dem Anus und/oder den Genitalien
des Trägers und zum Aufnehmen von Fäkalmaterial
und/oder Urin darin vorgesehen. Die innen sichtbaren zweckdienlichen
Zeichen können zum Erleichtern einer solchen Ausrichtung
verwendet werden.
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In
einer anderen Ausführungsform umfasst der Einwegabsorptionsartikel
ein Befestigungssystem mit separaten primären und sekundären
Anlegeelementen, die während eines ersten bzw. eines zweiten
Anlegen an Streifenelementen befestigt werden. Die primären
und sekundären Anlegeelemente enthalten zweckdienliche
Zeichen, die anleitende Markierungen bereitstellen, die passende
Verbindungen mit den Streifenelementen während des ersten und
des zweiten Anlegen kennzeichnen. Das erste Anlegen sorgt für
ein lockeres Anlegen, durch das der Artikel während des
Anlegens um den Unterleib des Trägers manövriert
werden kann, und das zweite Anlegen sorgt für ein sicheres
Anlegen um die Taille des Trägers.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Obwohl
die Beschreibung mit Ansprüchen schließt, in denen
der erfindungsgemäße Gegenstand besonders aufgezeigt
und eindeutig beansprucht wird, wird angenommen, dass die Erfindung aus
der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen besser verstanden wird, wobei durch gleiche Bezeichnungen
im Wesentlichen identische Elemente bezeichnet werden und wobei:
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1 eine
Draufsicht eines Einwegabsorptionsartikels gemäß der
vorliegenden Erfindung ist.
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2a eine
Draufsicht eines erfindungsgemäßen Einwegabsorptionsartikels
ist, der außen sichtbare zweckdienliche Zeichen aufweist,
die auf der kleidungsseitigen Oberfläche des Artikels angeordnet
sind.
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2b eine
dreidimensionale Vorderansicht des in 2a abgebildeten
Einwegabsorptionsartikels ist, die den ersten Taillenbereich zeigt,
der an dem zweiten Taillenbereich befestigt ist.
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2c eine
dreidimensionale Seitenansicht des in 2a abgebildeten
Einwegabsorptionsartikels ist, die den ersten Taillenbereich zeigt,
der an dem zweiten Taillenbereich befestigt ist.
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2d eine
dreidimensionale Rückansicht des in 2a abgebildeten
Einwegabsorptionsartikels ist, die den ersten Taillenbereich zeigt,
der an dem zweiten Taillenbereich befestigt ist.
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3 eine
Draufsicht eines erfindungsgemäßen Einwegabsorptionsartikels
ist, der außen sichtbare zweckdienliche Zeichen im hinteren
Taillenbereich aufweist, die ein den Körperformen angepasstes
Muster bereitstellen.
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4 eine
Draufsicht eines erfindungsgemäßen Einwegabsorptionsartikels
ist, der außen sichtbare zweckdienliche Zeichen im hinteren
Taillenbereich aufweist, die ein den Körperformen angepasstes
Muster bereitstellen, das komplementär zur Form des Kerns
ist.
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5 eine
Draufsicht des in 2a abgebildeten Einwegabsorptionsartikels
ist, der anleitende zweckdienliche Zeichen aufweist, die eine Richtlinie oder
Anleitung für den Betreuer im Bezug auf die Straffheit
beim Anlegen des Artikels um den Träger bereitstellen.
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6 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der innen sichtbare zweckdienliche Zeichen
aufweist.
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7 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der ein innen sichtbares zweckdienliches
Zeichen aufweist, das sowohl farbig als auch dreidimensional ist.
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8 den
in 7 abgebildeten Einwegabsorptionsartikel beim Anlegen
an einen Träger zeigt.
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9 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den ersten Taillenbereich des Artikels mit
einem sanften gekrümmten Übergang in Richtung
Rücken markiert.
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10 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den Schrittbereich des Artikels markieren.
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11 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den Schrittbereich des Artikels und die Position
der Schlitzöffnung markieren.
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12 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den ersten Taillenbereich des Artikels markieren.
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13 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des Einwegabsorptionsartikels
ist, der in 12 abgebildet ist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen Muster bereitstellen, die einen sanften Übergang
zwischen dem ersten Taillenbereich und dem zweiten Taillenbereich
des Artikels erzeugen.
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14 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den Schlitzbereich und eine Zielurinationszone
im ersten Taillenbereich markieren.
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15 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen zwei unterschiedliche Muster umfassen, wobei
das äußere Muster bei der Längspositionierung
des Artikels hilft und das innere Muster die Schlitzöffnung
markiert.
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16 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen den ersten und den zweiten Taillenbereich
und die Zielzone für den Anus, relativ zu der Schlitzöffnung
markieren.
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17 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des erfindungsgemäßen
Einwegabsorptionsartikels ist, der eine elastisch verkürzte
Oberschicht und eine Schlitzöffnung aufweist, wobei sichtbare
zweckdienliche Zeichen die Elastizität und Positionierung
der Schlitzöffnung markieren.
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18 eine
Draufsicht der körperseitigen Oberfläche des Einwegabsorptionsartikels
gemäß der vorliegenden Erfindung ist, der eine
elastisch verkürzte Oberschicht und eine Schlitzöffnung
aufweist, wobei sichtbare zweckdienliche Zeichen den Schrittbereich,
die Schlitzöffnung und eine Zielurinationszone im ersten
Taillenbereich des Artikels markieren.
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19 eine
Draufsicht einer Windel ist, die anleitende zweckdienliche Zeichen
auf den ersten und zweiten Anlegeelementen des Befestigungssystems
aufweist, die ein erstes Anlegen und ein zweites Anlegen kennzeichnen.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Obwohl
die Beschreibung mit Ansprüchen schließt, in denen
der behandelte Gegenstand, der als Erfindung angesehen wird, besonders
aufgezeigt und deutlich beansprucht wird, wird davon ausgegangen,
dass die Erfindung durch das Lesen der folgenden ausführlichen
Beschreibung der Erfindung und dem Betrachten der beigefügten
Zeichnungen besser verstanden wird.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Einweg-Absorptionsartikel bereit,
der um den Unterleib eines Trägers getragen wird, einschließlich
mindestens einem zweckdienlichen Zeichen, das einen leichten, intuitiven
Wechsel ermöglicht. Das zweckdienliche Zeichen ist in unterschiedlichen
Bereichen des Artikels angebracht und umfasst Funktionen und/oder
Eigenschaften, die einer Betreuungsperson und/oder einem Träger
anzeigen, wie die Windel für den richtigen Sitz positioniert
wird. Der tragbare Artikel kann auf Einweg-Absorptionsartikel einschließlich Übungshöschen,
Inkontinenzslips, Inkontinenzunterwäsche, Einlagen für
Einweg- oder Stoffwindeln oder andere Kleidungsstücke und
dergleichen angewandt werden. Eine Ausführungsform eines
Absorptionsartikels der vorliegenden Erfindung ist ein einstückiger Einwegabsorptionsartikel,
z. B. eine Wegwerfwindel 20, wie in 1 gezeigt.
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Definitionen
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Wie
hierin verwendet, haben die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung: „Absorptionsartikel” bezieht
sich auf Vorrichtungen, die Flüssigkeit absorbieren und
zurückhalten, und bezieht sich genauer auf Vorrichtungen,
die an dem Körper oder in der Nähe des Körpers
des Trägers platziert werden, um die verschiedenen vom
Körper abgegebenen Ausscheidungen zu absorbieren und zurückzuhalten.
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„Längs-” ist
eine Richtung, die parallel zur größten linearen
Abmessung des Artikels verläuft, und schließt
Richtungen innerhalb von ±45° ausgehend von der
Längsrichtung ein.
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„Seiten-” oder „Quer-” ist
eine Richtung, die rechtwinklig zur Längsrichtung verläuft
und im Wesentlichen in der Ebene des Artikels liegt, wenn der Artikel
flach ausgebreitet ist.
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Die „Z-Richtung” ist
senkrecht sowohl zur Längs- als auch zur Quermaschinenrichtung.
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Die „X-Y-Ebene” bezieht
sich auf die Ebene, die mit der Längs- und Quermaschinenrichtung
kongruent ist.
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Der
Begriff „Einweg” wird hier zur Beschreibung von
absorbierenden Artikeln verwendet, welche im Allgemeinen nicht dazu
gedacht sind, gewaschen oder in anderer Weise wiederhergestellt
oder als absorbierender Artikel wiederverwendet zu werden (d. h.
sie sind dazu gedacht, nach einer einmaligen Benutzung weggeworfen
und vorzugsweise recycelt, kompostiert oder in anderer Weise in
einer umweltverträglichen Art entsorgt zu werden.)
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Wie
hierin verwendet, wird der Begriff „angeordnet” in
der Bedeutung verwendet, dass ein Element bzw. mehrere Elemente
an einer bestimmten Stelle oder in einer bestimmten Position als
einstückige Struktur mit anderen Elementen oder als separates
Element, das mit einem anderen Element zusammengefügt wird,
gebildet (zusammengefügt und positioniert) wird bzw. werden.
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Wie
hierin verwendet, umfasst der Ausdruck „verbunden” Konfigurationen,
bei denen ein Element direkt mittels direkter Befestigung des Elements
am anderen Element befestigt wird, und Konfigurationen, bei denen
ein Element indirekt durch Befestigen des Elements an einem oder
an mehreren Zwischenelementen befestigt wird, die ihrerseits an
dem anderen Element befestigt sind.
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Ein „einstückiger” absorbierender
Artikel bezieht sich auf absorbierende Artikel, die aus separaten,
miteinander verbundenen Teilen gebildet sind, um eine aufeinander
abgestimmte Einheit zu bilden, so dass sie keine separaten Handhabungselemente, wie
einen separaten Halter und eine separate Auflage, benötigen.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „Windel” auf
einen Absorptionsartikel, der in der Regel von Kleinkindern und
inkontinenten Personen um den unteren Rumpf herum getragen wird.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „ergänzen” auf
ein Einfügen oder Vervollständigen, wie z. B.
durch Überlappen, Anpassen oder Ausrichten; inhaltliches
Verbinden, oder Hervorheben.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „körperseitige
Oberfläche” im Allgemeinen auf eine Oberfläche,
die beim Sitz an einem Träger hin zum Körper weist.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „bekleidungsseitige
Oberfläche” im Allgemeinen auf eine Oberfläche,
die beim Sitz an einem Träger der körperseitigen
Oberfläche entgegengesetzt liegt.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „zweckdienliches
Zeichen bzw. zweckdienliche Zeichen” im Allgemeinen auf
auffällige Markierungen, farbige Bereiche, Muster und/oder
Strukturen, die auf einem Einweg-Absorptionsartikel angebracht sind, um
ein Funktionsmerkmal bereitzustellen. Insbesondere umfasst das Funktionsmerkmal
das Bereitstellen einer optischen Markierung, die einen leichten,
intuitiven Wechsel des Einweg-Absorptionsartikel während
des Anbringens erleichtert.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „von außen
sichtbar”, wie unter Bezugnahme auf ein mit einem Artikel
in Verbindung gebrachtes Zeichen verwendet, auf die Fähigkeit
eines menschlichen Betrachters, das Zeichen bei Betrachtung der bekleidungsseitigen
Oberfläche des Artikels mit bloßem Auge (ausgenommen
herkömmlichen Kontaktlinsen zum Ausgleich bei Kurzsichtigkeit,
Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit) unter herkömmlichen
Lichtverhältnissen ausgehend von einem Referenzpunkt optisch
erkennen zu können, während sich der Artikel in
einer Konfiguration befindet, bei der sich die bekleidungsseitige
Oberfläche innerhalb des Sehfeldes befindet.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „von innen sichtbar”,
wie unter Bezugnahme auf ein mit einem Artikel zusammenhängendes
Zeichen verwendet, auf die Fähigkeit eines menschlichen
Betrachters, das Zeichen bei Betrach tung der bekleidungsseitigen
Oberfläche des Artikels mit bloßem Auge (ausgenommen
herkömmlichen Kontaktlinsen zum Ausgleich bei Kurzsichtigkeit,
Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit) unter herkömmlichen
Lichtverhältnissen ausgehend von einem Referenzpunkt optisch
erkennen zu können, während sich der Artikel in
einer Konfiguration befindet, bei der sich die körperseitige
Oberfläche innerhalb des Sehfeldes befindet.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck „herkömmliche
Lichtverhältnisse” auf Lichtverhältnisse,
bei denen das menschliche Sehvermögen ausreichend funktioniert
(z. B. kann das menschliche Auge dann komplexe Muster, Schattierungen
und Farben ausmachen). Insbesondere fallen zum Zwecke der Beschreibung
dieser Erfindung unter herkömmliche Lichtverhältnisse
mindestens die nachfolgenden:
- a) naturliches
Licht, wie z. B. bei Tageslicht im Freien,
- b) Licht einer herkömmlichen 100 Watt weißen Glühlampe
in einer Entfernung von 2 Meter, oder
- c) wie definiert durch die CLE D65-Normbeleuchtung bei 800 Lux
für einen 1964 CLE-Normalbeobachter.
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Wie
hier verwendet, kann ein „anatomisches Merkmal” eines
Trägers ein von außen erkennbarer Teil der Anatomie
des Trägers sein, der für einen bestimmten definierbaren
Bereich und/oder Funktion charakteristisch ist. Beispiele für
anatomische Merkmale menschlicher Körper umfassen ohne
Einschränkung Ausscheidungsbereiche wie den After, die
Genitalien, den Dammbereich, die Gesäßfalte, die
Beinfalten, den Nabel, das Gesäß, den Hüftknochen
und/oder das Schambein, die Schenkel, den Brustkorb und dergleichen.
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1 ist
eine Draufsicht auf die Windel 20 in ihrem flachen, nicht
zusammengezogenen Zustand (d. h. ohne elastisch induziertes Zusammenziehen), wobei
Teile der Struktur weggeschnitten wurden, um die darunterliegende
Struktur der Windel 20 besser darzustellen, und wobei der
körperseitige Abschnitt der Windel 20, der mit
dem Träger in Kontakt kommt, auf den Betrachter gerichtet
ist. Die Windel 20 umfasst eine Längsachse 100 und
eine Seiten- oder Querachse 110, einen ersten Endrand 10 und
einen zweiten Endrand 12, die durch längs verlaufende
Seitenränder miteinander verbunden sind. Ein Längsseitenrand
bezieht sich auf einen Rand, der ±45° von der
Längsachse 100 ausgerichtet ist und geradlinige und
krummlinige Seitenränder umfasst. Ein Endabschnitt der
Windel 20 ist als ein erster Taillenbereich 36 der
Windel 20 konfiguriert. Der entgegenliegende Endabschnitt
ist als ein zweiter Taillenbereich 38 der Windel 20 konfiguriert.
Ein Zwischenabschnitt der Windel 20 ist als ein Schrittbereich 37 konfiguriert,
der längs zwischen den ersten und zweiten Taillenbereichen 36 und 38 verläuft.
Die Taillenbereiche 36 und 38 umfassen im Allgemeinen
diejenigen Abschnitte der Windel 20, die beim Tragen die
Taille des Trägers umschließen. Daher werden der
erste Taillenbereich 36 und der zweite Taillenbereich 38 üblicherweise
als jeweils vorderer Taillenbereich und hinterer Taillenbereich
bezeichnet, um der Ausrichtung der Windel 20 im Verhältnis
zum Körper des Trägers während des Tragens
zu entsprechen. Die Taillenbereiche 36 und 38 können
elastische Elemente umfassen, so dass sie sich um die Taille des
Trägers raffen, um einen verbesserten Sitz und Einbehaltung
zu bieten. Der Schrittbereich 37 ist der Abschnitt der
Windel 20, der beim Tragen der Windel 20 im Allgemeinen zwischen
den Beinen des Trägers angeordnet ist.
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Der
Rahmen
22 der Windel
20 umfasst den Hauptkörper
der Windel
20. Der Rahmen
22 umfasst eine Außenabdeckung
einschließlich einer flüssigkeitsdurchlässigen
Oberschicht
24 und/oder einer flüssigkeitsundurchlässigen
Unterschicht
26 und mindestens einem Teil eines Absorptionskerns
28, der
zwischen der Oberschicht
24 und der Unterschicht
26 eingeschlossen
ist. Bei einstückigen Absorptionsartikeln umfasst der Rahmen
22 die Hauptstruktur
der Windel
20 mit anderen Merkmalen, die hinzugefüt
wurden, um die zusammengesetzte Windelstruktur zu bilden. Während
die Oberschicht
24, die Unterschicht
26 und der
Absorptionskern
28 in zahlreichen bekannten Konfigurationen
angeordnet werden können, werden bevorzugte Windelkonfigurationen
allgemein beschrieben im
U. S.-Patent
Nr. 3,860,003 mit dem Titel
„Contractible
Side Portions for Disposable Diaper", erteilt an Kenneth
B. Buell am 14. Januar 1975; im
U. S.-Patent Nr. 5,151,092 , erteilt
an
Buell am 9. September 1992; und im
U. S.-Patent Nr. 5,221,274 , erteilt
an
Buell am 22. Juni 1993; und im
U. S.-Pat. Nr. 5,554,145 mit dem Titel
„Absorbent
Article With Multiple Zone Structural Elastic-Like Film Web Extensible
Waist Feature", erteilt an Roe et al. am 10. September
1996; im
U. S.-Patent
Nr. 5,569,234 mit dem Titel
„Disposable
Pull-On Pant", erteilt an Buell et al. am 29. Oktober 1996;
im
U. S.-Patent Nr. 5,580,411 mit
dem Titel
„Zero Scrap Method For Manufacturing
Side Panels For Absorbent Articles", erteilt an Nease,
et al. am 3. Dezember 3 1996; und im
U. S.-Patent Nr. 6,004,306 mit dem
Titel
„Absorbent Article With Multi-Directional
Extensible Side Panels", erteilt an Robles et al. am 21.
Dezember 1999; die hier alle durch Bezugnahme mit einbezogen
werden.
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Die
Oberschicht
24 kann vollständig oder teilweise
elastifiziert oder verkürzt sein, um einen Leeraum zwischen
der Oberschicht
24 und dem Kern
28 bereitzustellen.
Beispielstrukturen, die elastifizierte oder verkürzte Oberschichten
umfassen, werden ausführlicher im
U. S.-Pat. Nr. 4,892,536 , erteilt
an
Des Marais et al. am 9. Januar 1990 mit dem Titel „Absorbent
Article 5 Having Elastic Strands" beschrieben;
im
U. S.-Pat. Nr. 4,990,147 ,
erteilt an
Freeland am 5. Februar 1991 mit dem Titel „Absorbent Article
With Elastic Liner For Waste Material Isolation";
im
U. S.-Pat. Nr. 5,037,416 ,
erteilt an
Allen et al. am 6. August 1991 mit dem Titel „Disposable
Absorbent Article Having Elastically Extensible Topsheet"; und
im
U. S.-Pat. Nr. 5,269,775 ,
erteilt an
Freeland et al. am 14. Dezember 1993 mit dem
Titel „Trisection Topsheets For Disposable Absorbent Articles
and Disposable Absorbent Articles Having Such Trisection Topsheets";
die hier alle durch Bezugnahme mit einbezogen werden. Weitere bevorzugte
Ausführungsformen elastifizierter oder verkürzter
Oberschichten werden ausführlich beschrieben in der gleichzeitig
anhängigen
europäischen
Patentanmeldung Nr. 01117670 , eingereicht am 26. Juli 2001
und in der gleichzeitig anhängigen
europäischen Patentanmeldung Nr.
01117669 , eingereicht am 26. Juli 2001, die hier alle
durch Bezugnahme mit einbezogen werden.
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Der
Absorptionskern 28 kann ein beliebiges absorbierendes Material
umfassen, das generell komprimierbar und anpassbar ist, auf die
Haut des Trägers nicht reizend wirkt und Flüssigkeiten,
wie Urin und andere bestimmte Körperausscheidungen, absorbieren
und zurückhalten kann. Der Absorptionskern 28 kann
eine Vielzahl von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien
umfassen, die üblicherweise in Wegwerfwindeln und anderen
absorbierenden Artikeln verwendet werden, wie zerriebenen Holzzellstoff,
der im Allgemeinen als Luftfilz bezeichnet wird. Zu Beispielen für
andere geeignete Absorptionsmaterialien gehören Cellulosekreppwatte;
schmelzgeblasene Polymere, einschließlich Coform; chemisch versteifte,
modifizierte oder vernetzte Cellulosefasern; Zellstoff, einschließlich
Zellstoffwicklungen und Zellstofflaminaten; absorbierende Schaumstoffe;
absorbierende Schwämme; Superabsorber-Polymere; Absorptionsgeliermaterialien;
oder jedes andere bekannte Absorptionsmaterial oder jede andere
bekannte Kombinationen von Materialien.
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Die
Unterschicht 26 ist im Allgemeinen der Abschnitt der Windel 20,
der angrenzend an die bekleidungsseitige Oberfläche des
Absorptionskerns 28 positioniert wird. Die Unterschicht 26 verhindert, dass
die darin absorbierten und enthaltenen Ausscheidungen Artikel verschmutzen,
die möglicherweise in Kontakt mit der Windel 20 kommen,
wie Bettlaken und Unterwäsche. Bei bevorzugten Ausführungsformen
ist die Unterschicht 26 gegenüber Flüssigkeiten
(z. B. Urin) im Wesentlichen undurchlässig und umfasst
einen Schichtstoff aus einem Vlies und einer dünnen Kunststofffolie
wie einer thermoplastischen Folie mit einer Stärke von
etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mils). Geeignete Unterschichtenfolien
umfassen die von Tredegar Industries Inc. aus Terre Haute, IN hergestellten
und unter den Handelsbezeichnungen X15306, X10962 und X10964 verkauften.
Weitere geeignete Unterschichtenmaterialien können atmungsaktive
Materialien umfassen, die es ermöglichen, dass Dämpfe aus der
Windel 20 austreten können, während gleichzeitig
ein Austreten von Ausscheidungen durch die Unterschicht 26 hindurch
verhindert wird. Beispielhafte atmungsaktive Materialen können
Materialen wie Gewebebahnen, Vliesbahnen, Verbundmaterialien wie
folienbeschichtete Vliesbahnen und mikroporöse Folien wie
die von Mitsui Toatsu Co., aus Japan unter der Bezeichnung ESPOIR
NO und durch Tredegar, of Richmond, VA, hergestellten umfassen.
Geeignete atmungsaktive Verbundmaterialien, die Polymermischungen
enthalten, sind von Clopay Corporation, Cincinnati, OH unter der
Bezeichnung HYTREL blend P18-3097 erhältlich.
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Die
Windel 20 kann ein Befestigungssystem 50 wie einen
Haken- und Ösen-Verschluss mit mindestens einem Eingreifelement
(positives Befestigungselement) und mindestens einem Zielbereich (negatives
Befestigungselement) umfassen. Alternativ kann das Befestigungssystem 50 ein
Schlitz- und Laschen-Befestigungselement umfassen, wobei das Laschenelement
ein Halteelement umfasst. das mit einer Öffnung wie einem
Schlitz, einer Spalte oder einer Schlaufe ineinandergreift.
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Die
Windel
20 kann ferner Seitenfelder umfassen, die hier als
erste Lappenbahnen
30 bezeichnet werden und im zweiten
Taillenbereich
38 angebracht sind. Die ersten Lappenbahnen
30 können
Bestandteil des Rahmens
22 sein und Verlängerungen eines
einteiligen Rahmens umfassen, oder alternativ können die
ersten Lappenbahnen
30 separate Elemente umfassen, die
am Rahmen
22 unter Verwendung von Haftmitteln, Ultraschallbindungen,
Funkfrequenzbindungen oder anderen geeigneten Mitteln angebracht
sind. Die ersten Lappenbahnen
30 können elastisch
oder dehnbar sein, um einen bequemen und den Körperformen
angepassten Sitz zu ermöglichen, indem die Windel
20 anfangs
körperkonform am Träger befestigt wird und dieser
Sitz während des Tragens auch nach Beschweren der Windel
20 mit
Ausscheidungen beibehalten wird, da es die elastifizierten ersten
Lappenbahnen
30 ermöglichen, dass sich die Seiten
der Windel
20 ausdehnen und zusammenziehen. Die ersten
Lappenbahnen
30 können außerdem ein effektiveres
Anbringen der Windel
20 ermöglichen, da, selbst
wenn die Betreuungsperson während des Anbringens eine der
elastifizierten ersten Lappenbahn
30 höher zieht
als die andere, sich die Windel
20 während des
Tragens „selbst einstellt”. Beispiele für
Windeln mit elastifizierten ersten Lappenbahnen werden offenbart
im
U. S.-Patent 4,857,067 mit
dem Titel
„Disposable Diaper Having Shirred Ears",
erteilt an Wood, et al. am 15. August 1989; im
U. S.-Patent 4,381,781 ,
erteilt an
Sciaraffa, et al. am 3. Mai 1983; im
U. S.-Patent 4,938,753 ,
erteilt an
Van Gompel, et al. am 3. Juli 1990;
im hier bereits aufgeführten
U.
S.-Pat. Nr. 5,151,092 , erteilt an
Buell am 9. September
1992; und im
U. S.-Pat.
Nr. 5, 221,274 , erteilt an
Buell am 22. Juni 1993;
im
U. S.-Patent Nr. 5,669,897 ,
erteilt an
LaVon, et al. am 23. September 1997 mit dem Titel „Absorbent
Articles Providing Sustained Dynamic Fit"; in
der U. S.-Patentanmeldung, Seriennr. 08/155,048 mit dem Titel
„Absorbent
Article With Multi-Directional Extensible Side Panels",
eingereicht am 19. November 1993 im Namen von Robles, et al;
die hier alle durch Bezugnahme mit einbezogen. werden.
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Die
Windel 20 kann außerdem Seitenfelder umfassen,
die als zweite Lappenbahnen 40 bezeichnet werden und im
ersten Taillenbereich 36 angebracht sind. Ähnlich
wie bei den ersten Lappenbahnen 30 können die
zweiten Lappenbahnen 40 Bestandteil des Rahmens 22 sein
und Verlängerungen eines einteiligen Rahmens umfassen,
oder alternativ können die zweiten Lappenbahnen 40 separate
Elemente umfassen, die am Rahmen 22 unter Verwendung von
Haftmitteln, Ultraschallbindungen, Funkfrequenzbindungen oder anderen
geeigneten Mitteln angebracht sind. Die ersten und zweiten Lappenbahnen 30, 40 können
in jeder geeigneten Konfiguration konzipiert sein, die einem bestimmten
Produktdesign entspricht.
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Ein
beispielhafter Einweg-Absorptionsartikel mit zweckdienlichen Zeichen
zum Ermöglichen eines erfindungsgemäß leichten,
intuitiven Wechsels ist die in den 2a–2d gezeigte
Wegwerfwindel 20. Die Wegwerfwindel 20 umfasst
mindestens ein von außen sichtbares zweckdienliches Zeichen 60,
das mindestens entlang von Abschnitten der bekleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels nahe der Längsseiten ränder 14 mindestens
im Schrittbereich 37 sichtbar ist, und ferner mindestens
ein von außen sichtbares zweckdienliches Zeichen 60 entlang
von Abschnitten der bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels
nahe der ersten und zweiten Endränder 10, 12 in
den jeweils ersten und zweiten Taillenbereichen 36, 38.
In jedem Abschnitt sind die zweckdienlichen Zeichen von außen
sichtbar, um Abschnitte der bekleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels nahe der Längsseitenränder 14 und
der ersten und zweiten Endränder 10, 12 von
einem Abschnitt der bekleidungsseitigen Oberfläche des
Artikels nahe der Mitte des Artikels, die durch einen Schnittpunkt
der Längs- und Querachsen 100, 110 definiert
wird, voneinander zu unterscheiden. Die von außen sichtbaren
zweckdienlichen Zeichen 60 können direkt an der
bekleidungsseitigen Oberfläche der Unterschicht 26,
auf der Oberfläche der Unterschicht 26 entgegengesetzt der
bekleidungsseitigen Oberfläche angrenzend an den Kern 28,
auf einem der Bestandteile der Unterschicht 26, oder unterhalb
der Unterschicht 26 auf darunterliegenden Schichten angeordnet
sein, solange die Zeichen von außen sichtbar sind. Die
von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 können ein
separates Element umfassen, das an einem Bestandteil des Artikels
angebracht ist, oder können ein auf einen Bestandteil des
Artikels aufgebrachtes Farbmittel, wie einen Farbstoff oder Tinte,
umfassen. Des Weiteren können die von außen sichtbaren zweckdienlichen
Zeichen 60 eine Farbe, ein Muster und/oder eine Struktur
umfassen, die die speziellen Abschnitte vom Mittelteil des Artikels
unterscheiden.
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Für
von außen sichtbare zweckdienliche Zeichen, die ein Muster
umfassen, kann das Muster als eine Reihe von Formen und/oder Bildern
vorliegen. Zum Beispiel kann das Muster aus einem oder mehreren
Punkten bestehen, aus einer oder mehreren Linien, einer oder mehreren
regelmäßigen oder unregelmäßigen
Formen (wie Kreisen, Ellipsen, Rhomben, Quadraten, und dergleichen),
oder Kombinationen davon. Alternativ kann ein Muster in Form einer Farbvariation
längs entlang der zweckdienlichen Zeichen vorliegen. Zum
Beispiel kann die Farbe von hell bis dunkel variieren oder von einer
Farbnuance zur anderen. Die Bilder können Zeichnungen von
Figuren oder Gegenständen umfssen, die Kinder leicht erkennen
können.
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Für
zweckdienliche Zeichen, die Strukturen umfassen, können
Abschnitte der Unterschicht
26 mechanisch behandelt werden,
um Strukturen zu ergeben, und zwar durch Verfahren entsprechend
dem Stand der Technik, einschließlich mechanischen Verfahren
wie Plissieren, Korrugieren oder Ringwalzen, um Falten herzustellen,
die dann geöffnet werden können, wenn die Unterschicht
26 in
eine Richtung gedehnt wird, die im Allgemeinen rechtwinklig zur Fältelung
oder den Falten verläuft. Zusätzlich zum Bereitstellen
von Struktur können diese mechanischen Verfahrenaußerdem
für Dehnbarkeit sorgen. Geeignete Verfahren zum Ringwalzen
oder Vorwellen, einschließlich dadurch hergestellter dehnbarer Bahnen,
werden beschrieben im
U. S.-Patent
Nr. 4,107,364 , erteilt an
Sisson am 15. August
1978; im
U. S.-Patent
Nr. 4,834,741 , erteilt an
Sabee am 30. Mai 1989;
im
U. S.-Pat. Nr. 5,167,897 ,
erteilt an
Weber et al. am 1. Dezember 1992, und
im
U. S.-Patent Nr. 5,702,382 ,
erteilt an
Osborn, III et al. am 30. Dezember 1997,
die hier alle durch Bezugnahme mit einbezogen werden.
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Alternativ
können zweckdienliche Zeichen, die Strukturen umfassen,
erzielt werden, indem ein beanspruchbares Netz mit mindestens zwei
aneinanderliegenden, unterschiedlichen und verschiedenen Bereichen
gebildet wird. Die so gebildeten Folien wurden in der Vergangenheit
als strukturelle elastikartige Folien („SELF”)
bezeichnet. Eine gummibandähnliche Strukturfolie oder -bahn
ist ein dehnbares Material, das ein gummibandähnliches
Verhalten in Verlängerungsrichtung ohne Verwendung zusätzlicher
elastischer Materialien aufweisen kann. Jedoch können SELF-Bahnen
hergestellt werden, die ein nur geringes elastisches Verhalten aufweisen.
Insbesondere können Bahnen, die ein Laminat aus Folien
und Vliesmaterialien umfassen, hergestellt werden, die über
ein sehr geringes Dehnungsniveau hinaus nur ein geringes elastisches
Verhalten zeigen.
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Zweckdienliche
Zeichen, die für die vorliegende Erfindung geeignete SELF
umfassen, und Verfahren zum Bilden von SELF-Bahnen zur Verwendung
als Unter schichten
26 werden ausführlicher beschrieben
im
U. S.-Patent Nr. 5,518,801 mit
dem Titel
Web Materials Exhibiting Elastic-Like Behavior,
erteilt an Chappell, et, al. am 21. Mai 1996; im
U. S.-Patent Nr. 5,650,214 mit
dem Titel
Web Materials Exhibiting Elastic-Like Behavior
and Soft, Cloth-like Texture, erteilt an Anderson et al. am 22.
Juli 1997; und im
U.S.-Patent
Nr. 5,904,673 mit dem Titel
Absorbent 5 Article
with Structural Elastic-like Film Web Waist Belt, erteilt an Roe
et al. am 18. Mai 1999, die hier alle durch Bezugnahme
mit einbezogen werden. Für Unterschichten aus Folien-/Vliesschichtstoffen
können die in den vorgenannten Patenten beschriebenen Verfahren
am Schichtstoffmaterial erfolgen, oder auf den separaten Bestandteilen
vor der Schichtung, oder beides.
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Für
die in 2a gezeigte Ausführungsform umfassen
die ersten Lappenbahnen 30, die entlang eines jeden der
Längsseitenränder 14 im zweiten Taillenbereich 38 angeordnet
sind, eine körperseitige Oberfläche und eine bekleidungsseitige
Oberfläche, einen proximalen Rand 32, der am Längsseitenrand 14 angefügt
ist, und einen distalen Rand 34, der dem proximalen Rand 32 entgegengesetzt
liegt. Mindestens ein Teil eines jeden der ersten Lappenbahnen 30 umfasst
mindestens ein von außen sichtbares zweckdienliches Zeichen 60,
das die von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 ergänzt,
die an der bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels nahe
des ersten Endrands 10, des zweiten Endrands 12 und/oder
nahe der Längsseitenränder 14 angeordnet
sind. Wie die von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60,
die von außen an der bekleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels sichtbar sind, ist mindestens ein von außen
sichtbares zweckdienliches Zeichen 60 auf den ersten Lappenbahnen 30 auch
von außen sichtbar, wie vorstehend beschrieben.
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Nachdem
der Artikel am Träger angebracht wurde, erleichtern und
betonen das von außen sichtbare zweckdienliche Zeichen 60 auf
der bekleidungsseitigen Oberfläche der ersten Lappenbahnen 30 und
das von außen sichtbare zweckdienliche Zeichen 60 auf
dem Abschnitt der bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels
nahe des ersten Endrands 10 das Befestigungssystem 50,
indem beide ein zusammengesetztes, im Wesentlichen miteinander ausgerichtetes
Zeichen bilden, das in einer in den 2b–2d gezeigten
nicht einschränkenden Ausführung als ein Band
dargestellt ist, das die Taille des Trägers umschließt.
Alternativ bilden die von außen sichtbaren zweckdienlichen
Zeichen 60 ein teilweise überlappendes oder miteinander
ausgerichtetes zusammengesetztes Zeichen, wenn der Artikel an einem
Träger angebracht wird. Gleichzeitig umfassen die von außen
sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60, die auf den Abschnitten
der bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels entlang
der Längsseitenränder 14 angeordnet sind,
die Beine des Trägers auf eine im Wesentlichen überlappende
und miteinander ausgerichtete Weise und bilden ein zusammengesetztes,
im Wesentlichen miteinander ausgerichtetes Zeichen, das zum Beispiel
als ein durchgehendes Band um jedes der Beine des Trägers
erscheint, wie in 2c dargestellt.
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Für
diese Ausführungsform können die von außen
sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 auf Abschnitten der
bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels nahe der Längsseitenränder 14 und
die von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 nahe der
ersten und zweiten Endränder 10, 12 so
gebildet werden, dass sie ein den Körperformen angepasstes Muster
aufweisen, das den ersten Taillenbereich 36 vom zweiten
Taillenbereich 38 abhebt. Gleichzeitig kann das den Körperformen
angepasste Muster so gewählt werden, dass es der Anatomie
des Trägers entspricht. Zum Beispiel ist das den Körperformen angepasste
Muster für die in 3 gezeigte
Ausführungsform krummlinig, so dass das Muster im zweiten
Taillenbereich 38 und ein Abschnitt des Schrittbereichs 37 im
Verhältnis zum Schnittpunkt der Längs- und Querachsen 100, 110 konkav
ist. Solche konkaven krummlinigen Muster können so gewählt
werden, dass sie der Anatomie des Trägers entsprechen.
Alternativ oder anderweitig zusätzlich zum Muster im zweiten
Taillenbereich 38 kann das Muster im ersten Taillenbereich 36 und
einem Teil des Schrittbereichs 37 im Verhältnis
zum Schnittpunkt der Längs- und Querachsen 100, 110 konvex
sein, wie in 2a dargestellt.
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Solche
konvexen Muster, insbesondere das Muster nahe des ersten Endrands 10,
können der Form des Bauchs des Trägers entsprechen.
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Zusätzlich
zum Zwecke des Befestigungssystems 50 und insbesondere
des Sitzes der Windel 20 kann das den Körperformen
angepasste Muster, das durch die von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 gebildet
wird, so gewählt werden, dass es andere Merkmale des Einweg-Absorptionsartikels betont,
wie den Absorptionskern, die Beindichtungsbündchen oder
die Beinsperrbündchen. Zum Beispiel kann der Absorptionskern 28 eine
Uhrglasform aufweisen, bei der ein schmaler Abschnitt im Schrittbereich 37 liegt,
um den Gesamtsitz der Windel 20 zu verbessern. Des Weiteren
kann der Kern 28 ein oder mehrere abgerundete oder anderweitig
geformte Enden aufweisen. Wie in 4 gezeigt,
kann die den Körperformen angepasste Form, die durch eines oder
mehrere von außen sichtbare zweckdienliche Zeichen 60 gebildet
wird, der eigentlichen Form oder einer idealisierten Form des Kerns
entsprechen oder diese betonen (z. B. hat eine solche idealisierte
Kernform bei einer Windel mit einem Kern mit eigentlich rechteckigen
Enden dann abgerundete Enden, wie in 4 dargestellt),
wodurch dies für den Kunden ansprechender wird. Des Weiteren
kann das den Körperformen angepasste Muster, das der Form
des Kerns entspricht, ein optisches Signal liefern und dadurch die
korrekte Ausrichtung der Windel 20 hinsichtlich des Unterleibs
des Trägers anzeigen, d. h., in seitlicher Richtung, wodurch
der Sitz der Windel 20 im Schrittbereich 37 des
Trägers verbessert wird, wodurch wiederum die Gesamtleistung
der Windel 20 verbessert wird. Andererseits kann das den
Körperformen angepasste Muster, das auf der bekleidungsseitigen
Oberfläche des Artikels angeordnet ist, mit den Sperrbündchen
oder Beindichtungsbündchen, die auf der körperseitigen
Oberfläche des Einweg-Absorptionsartikels angeordnet sind,
ausgerichtet sein, wodurch die Fähigkeit des Artikels betont wird,
ein Auslaufen zu verhindern. Bei einigen dieser Ausführungsformen
sind möglicherweise nur von außen sichtbare zweckdienliche
Zeichen 60 nahe der Längsseitenränder 14 und/oder
nahe einem der Endränder 10, 12, z. B.
dem zweiten Endrand 12 nahe des zweiten Taillenbereichs 38,
erforder lich, um den Absorptionskern 28 zu betonen und
eine seitliche Ausrichtung des Artikels hinsichtlich der Anatomie des
Trägers zu erleichtern.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen können die von außen
sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 ausreichend undurchsichtig
sein oder eine ausreichend dunkle Farbe aufweisen, um zusätzlich
einen Kaschierungsvorteil zu bieten und ein optisches Erkennen einer
Schicht, eines Materials oder einer Substanz, die unter den zweckdienlichen
Zeichen liegen, zu verhindern. Zum Beispiel können die
von außen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 60 nahe
der Längsseitenränder 14 einer Windel 20 eine
solche Undurchsichtigkeit aufweisen, dass Fäkalien und/oder
Teile des Absorptionskern 28, die sich möglicherweise
unter dem Bereich der Unterschicht 26 nahe der Längsseitenränder 14 der
Windel 20 befinden, von außerhalb der Windel 20 nicht
sichtbar sind.
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Bei
bestimmten bevorzugten Ausführungsformen können
Einweg-Absorptionsartikel anleitende zweckdienliche Zeichen 70 umfassen,
die der Betreuungsperson als Orientierungshilfe oder Anleitung hinsichtlich
der Enge des Sitzes des Artikels um den Träger herum dienen
können. Insbesondere kann das anleitende zweckdienliche
Zeichen 70 der Betreuungsperson anzeigen, ob der Sitz angepasst werden
muss oder eine Windel anderer Größe verwendet
werden sollte, mit der ein geeigneter Sitz erreicht werden kann.
Zum Beispiel kann das anleitende zweckdienliche Zeichen 70 so
auf der bekleidungsseitigen Oberfläche des Artikels angebracht werden,
dass es zu anleitenden zweckdienlichen Zeichen 70 auf der
bekleidungsseitigen Oberfläche der ersten Lappenbahnen 30 passt,
um anzuzeigen, ob die ersten Lappenbahnen 30 entweder die
ersten Taillenbereich 36 nicht ausreichend überlappen,
was auf einen zu lockeren Sitz hinweist, oder aber den ersten Taillenbereich 36 zu
weit überlappen, was auf einen zu unbequemen Sitz hinweist.
Insbesondere kann ein zu geringes Überlappen zu einem zu
lockeren Sitz am Bein führen, während ein zu starkes Überlappen
zu einem zu übermäßig engen Sitz am Bein
führen kann. Vorzugsweise sind die anleitenden zweckdienlichen
Zeichen 70 nahe der Längsseitenränder 14 des
Artikels bei mindestens einem Teil des Längsseitenrands 14 und
nahe des Innenrands 35 der ersten Lappenbahn 30 bei
mindestens einem Teil des Innenrands 35 angeordnet, wie
in 5 gezeigt. Die anleitenden zweckdienlichen Zeichen 70,
die der Betreuungsperson als Orientierungshilfe oder Anleitung hinsichtlich
der Enge des Sitzes dienen können, können Punkte,
Darstellungen von Figuren, Zahlen, Linienabschnitte und/oder Muster
umfassen.
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Bei
einer alternativen, nicht einschränkenden Ausführungsform
weist der Einweg-Absorptionsartikel eine körperseitige
Oberfläche mit Abschnitten auf, die mindestens ein von
innen sichtbares zweckdienliches Zeichen 80 besitzen. Das
von innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 kann einen
leichten, intuitiven Wechsel ermöglichen, indem es eine
Orientierungshilfe für ein Ausrichten des Trägers
mit dem Artikel während des Anpassvorgangs aufweist, so dass
wiederum der Träger zur Befestigung korrekt auf den Artikel
gelegt wird, was ein nur geringfügiges Anpassen erforderlich
macht.
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In
bestimmten nicht einschränkenden Ausführungsformen
können die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 auf
der körperseitigen Oberfläche des Artikels angeordnet
sein, um die Platzierung oder Ausrichtung des Artikels oder eines
Bestandteils davon im Bezug auf die Querachse 110 und/oder Längsachse 100 des
Artikels nach einem anatomischen Merkmal des Trägers zu
erleichtern. Zum Beispiel kann die Oberschicht 24 des Artikels
ein innen sichtbares zweckdienliches Zeichen 80, wie eine Markierung
im Schrittbereich 37, umfassen, die bei Ausrichtung nach
dem Anus zu einem verbesserten Sitz und einer verbesserten Leistung
des Artikels zur Einbehaltung von Exkrementen führt. In
einer in 6 dargestellten Ausführungsform
ist das innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 auf der
körperseitigen Seite der Windel 20 sichtbar und
kennzeichnet den Schrittbereich, um bei der Positionierung in Längsrichtung
zu helfen. In der in 7 dargestellten Ausführungsform
ist das innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 farbig
und weist eine dreidimensionale Kontur auf, um die Ausrichtung des
Artikels nach dem Träger während des Anlegens,
wie in 8 dargestellt, zu erleichtern.
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Ähnlich
den Ausführungsformen, die außen sichtbare zweckdienliche
Zeichen 60 einschließen, können die innen
sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 eine Farbe, ein Muster
und/oder eine Textur aufweisen, die die gekennzeichneten Abschnitte
der körperseitigen Oberfläche des Artikels von
anderen Bereichen der körperseitigen Oberfläche,
die die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 nicht umfassen,
unterscheiden. Die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 können
jedem Abschnitt oder Bestandteil des Artikels, der auf der den Körper berührende
Oberfläche des Artikels oder durch die sie hindurch sichtbar
ist, einschließlich der Oberschicht 24, dem Absorptionskern 28 oder
Abschnitten davon, dem Befestigungssystem 50, der Oberschicht 24 und
der Unterschicht 26, zugeordnet sein. In zusätzlichen
Ausführungsformen können die innen sichtbaren
zweckdienlichen Hinweiset 80 in der Nähe der Längsseitenränder 14 und
in der Nähe des ersten und des zweiten Endrands 10, 12 des
Artikels angeordnet sein, um ein den Körperformen angepasstes Muster
bereitzustellen, das den ersten Taillenbereich 36 vom zweiten
Taillenbereich 38 unterscheidet. Das den Körperformen
angepasste Muster kann so gebildet sein, dass es komplementär
zur Anatomie des Trägers ist und dem Betreuer anzeigt,
wo der Träger während des Anlegens platziert werden
soll. Zum Beispiel können innen sichtbare zweckdienliche
Zeichen 80 ein krummliniges Muster bilden, so dass das Muster
im zweiten Taillenbereich 38 konkav relativ zur Längs-
und Querachse 100, 110 ist, damit es den Konturen
des Gesäßes des Trägers entspricht. Das Muster
im ersten Taillenbereich 36 kann auch krummlinig relativ
zur Längs- und Querachse 100, 110 oder
auch linear sein, aber in jedem Fall konturiert, damit es den Seiten
den unteren Rückens des Trägers entspricht. Demzufolge
kann das den Körperformen angepasste Muster so gebildet
werden, dass es einen Abdruck des unteren Rückens und des Gesäßbereichs
auf der körperseitigen Oberfläche des Artikels
bereitstellt und dem Betreuer eine Anleitung gibt, wo der Träger
während des Anlegens platziert werden soll.
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Wie
vorstehend für außen sichtbare zweckdienliche
Zeichen 60 beschrieben, können die innen sichtbaren
zweckdienlichen Zeichen 80 auf der körperseitigen
Oberfläche der Oberschicht 24 oder unter der Oberschicht 24 angeordnet
sein, solange sie von der körperseitigen Oberfläche
aus sichtbar sind. Außerdem können die innen sichtbaren
zweckdienlichen Zeichen 80 unterschiedliche Farben, Farbmuster,
Gradientmuster oder Texturen aufweisen, die zum Mitteilen der Weichheit
des Artikels für den Körper und auch zum Bereitstellen
einer gewissen Eintrübung verwendet werden, die ausreicht,
um eine etwaige darinter liegende Schicht oder darunter liegendes
Material zu verdecken, wodurch die visuelle Wahrnehmung der Schicht,
des Materials oder der Substanz durch die zweckdienlichen Zeichen
verhindert wird.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen, umfassend eine elastisch
verkürzte Oberschicht
24 mit einer Öffnung
oder einem Schlitz
90, die bzw. der dazu gedacht ist, Fäkalien
zur Unterseite der Oberschicht
24 durchdringen zu lassen,
wie jenen, die vorstehend und ausführlich in der gleichzeitig
anhängigen Patentanmeldung Nr. 01117670, eingereicht am 26.
Juli 2001, und der gleichzeitig anhängigen
europäischen Patentanmeldung Nr.
01117669 , eingereicht am 26. Juli 2001, beschrieben sind,
können die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen
80 auf
der körperseitigen Oberfläche des Artikels die
Ausrichtung der Öffnung oder des Schlitzes
90 nach
dem Anus und/oder der Gesäßrille erleichtern.
In diesen Ausführungsformen können die innen sichtbaren zweckdienlichen
Zeichen
80 farbige Bereiche auf der körperseitigen
Oberfläche des Artikels entlang den Längs- und/oder
Querrändern der Öffnung oder des Schlitzes
90 umfassen.
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In
einer in 9 dargestellten Ausführungsform
umfasst die Windel 20 eine elastisch verkürzte Oberschicht 24 mit
einer Öffnung 90, die dafür ausgelegt
ist, Fäkalien zur Unterseite der Oberschicht 24 durchdringen
zu lassen. In dieser speziellen Ausführungsform markiert
das innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 den Vorderbereich
des Artikels mit einem sanften gekrümmten Übergang
hin zum Rücken mit dem Ziel der besseren Positionierung
des Artikels in der Längs richtung. Außerdem sorgt
die Krümmung der farbigen Hinweise am Rücken für
verbesserte Querpositionierung der Öffnung 90 im
Bezug zum Anus. Die in 10 dargestellte Ausführungsform
ist der in 9 dargestellten Ausführungsform
insofern ähnlich, als die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 den
Schrittbereich des Artikels kennzeichnen und auch beim Positionieren
der Öffnung 90 in der Oberschicht 24 relativ
zum Anus helfen.
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Andere
Windelausführungsformen, die innen sichtbare zweckdienliche
Zeichen 80 zum Ausrichten der Öffnung oder des
Schlitzes 90 in einer elastisch gemachten Oberschicht 24 nach
dem Anus des Trägers aufweisen, sind in 11–18 dargestellt. Bei
der in 11 dargestellten Ausführungsform
umfasst eine Windel 20, die eine elastisch verkürzte Oberschicht 24 umfasst,
innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80, die den Schrittbereich
der Windel 20 und auch die Position der Öffnung 90 in
der Oberschicht 24 relativ zum Anus kennzeichnen.
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12 zeigt
eine alternative Ausführungsform von innen sichtbaren zweckdienlichen
Zeichen 80 auf der körperseitigen Seite eines
Artikels, der eine elastisch verkürzte Oberschicht 24 aufweist,
wobei die innen sichtbaren Zeichen den vorderen Taillenbereich der
Windel 20 kennzeichnen und eine Zielurinationszone 95 darin
markieren, die besonders für männliche Träger
geeignet ist. 13 zeigt eine Ausführungsform,
die der Ausführungsform in 12 ähnlich
ist, mit einer Gradientfarbe und Mustern zum Erzeugen eines sanfteren Übergangs
zwischen Vorder- und Rückseite des Artikels. Eine weitere
Ausführungsform ist in 14 dargestellt,
wobei das innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 auf der
körperseitigen Seite des Artikels den Schlitzbereich 90 markiert,
während das innen sichtbare zweckdienliche Zeichen 80 im
vorderen Taillenbereich die Zielurinationszone 95 markiert,
wobei diese Kombination die Ausrichtung des Artikels relativ zum Anus
und den Genitalien des Trägers während des Anlegens
erleichtert.
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Die
in 15 dargestellte Ausführungsform stellt
zwei unterschiedliche innen sichtbare zweckdienliche Hinweise 80 bereit,
ein äußeres Zeichen, das den Schritt bereich 37 kennzeichnet
und bei der Positionierung des Artikels in Längsrichtung
hilft, und ein inneres Zeichen, das die Position des Schlitzes oder
der Öffnung 90 in der elastisch verkürzten
Oberschicht 24 kennzeichnet und beim Positionieren des Schlitzes
oder der Öffnung 90 relativ zum Anus hilft. In
der in 16 gezeigten Ausführungsform
zeigen die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 den
vorderen und den hinteren Taillenbereich und markieren auch die
Zielzone dazwischen für den Anus relativ zu dem elastifizierten
Schlitzbereich.
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In
der in 17 gezeigten Ausführungsform in 17 umfassen
die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 auf der
körperseitigen Seite einer elastisch verkürzten
Oberschicht 24 gekrümmte farbige Elastikteile,
um die Elastizität und die Positionierung der Öffnung 90 im
Bezug auf den Anus zu markieren. Außerdem markiert das
Streifenmuster unter der Oberschicht 24 den Durchgangsbereich
für Fäkalien.
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18 zeigt
eine alternative Ausführungsform einer Kombination unterschiedlicher
innen sichtbarer zweckdienlicher Hinweise 80, die den Schrittbereich
markieren, um eine bessere Positionierung der Windel 20 in
Längsrichtung zu ermöglichen, die Zielurinationszone 95 im
vorderen Taillenbereich kennzeichnen und den Schlitz oder die Öffnung 90, der
bzw. die in der elastisch verkürzten Oberschicht 24 angeordnet
ist, markieren und die Ausrichtung relativ zum Anus bereitstellen.
Die innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80, die den
Schlitz oder die Öffnung 90 markieren, können
auch eine Maskierung von vom Träger abgegebenen Fäkalien
bereitstellen, sobald diese durch die Öffnung 90 gedrungen
sind.
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Zusätzlich
zu den innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 kann
die Windel 20 ein Paar Sperrbeinbündchen und ein
Paar elastisch zusammenziehbare Abdichtungsbeinbündchen
aufweisen. Jedes der Abdichtungsbeinbündchen ist außerhalb eines
Sperrbeinbündchens angrenzend an den Längsseitenrand
angeordnet. Die Sperrbeinbündchen und die Abdichtungsbeinbündchen
können in einer Farbe getönt sein, die zu dem
Muster oder der Farbe der innen sichtbaren zweckdienlichen Zeichen 80 auf
der Oberschicht 24 komplementär ist, und eine zusätzliche
Anleitung zum Ausrichten des Artikels nach dem Unterleib des Trägers
während des Anlegens bereitzustellen.
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Außerdem
kann jedes der Abdichtungsbeinbündchen einen oder mehrere
elastische Stränge umfassen, die von einem Abschnitt des
Längsseitenrands der Unterschicht 26 bedeckt werden,
der über den einen oder die mehreren elastischen Stränge
gefaltet wird, um ein fertiges Abdichtungsbeinbündchen zu
bilden. Bei dieser Ausführungsform kann die kleidungsseitige
Oberfläche des Artikels zweckdienliche Zeichen aufweisen,
die ein Muster bilden, wie vorstehend beschrieben, so dass, sobald
die Längsseite der Unterschicht 26 über
die elastischen Stränge gefaltet ist und die fertigen Bündchen
bildet, die fertigen Beinbündchen die zweckdienlichen Zeichen
auf der körperseitigen Oberfläche der Windel 20 aufweisen können.
-
Zusätzlich
zu den the vorstehend beschriebenen Merkmalen kann der Einwegabsorptionsartikel
gemäß der vorliegenden Erfindung ein Befestigungssystem 50 aufweisen,
das zum Erleichtern eines einfachen intuitiven Wechselns ausgelegt
ist. Ein Beispiele einer Ausführungsform, die solch ein
Befestigungssystem 50 umfasst, ist in 19 dargestellt.
Bei dieser Ausführungsform wird durch das Befestigungssystem 50 der
erste Taillenbereich 36 lösbar an dem zweiten
Taillenbereich 38 befestigt und ein erstes Anlegen und
ein zweites Anlegen bereitgestellt. Das erste Anlegen sorgt für
einen lockeren Sitz, durch den der Artikel während des
Anlegens um den Unterleib des Trägers manövriert
werden kann, und das zweite Anlegen sorgt für einen sicheren
Sitz um die Taille des Trägers. Zum Beispiel kann während des
ersten Anlegens die Windel 20 im Stehen locker um die Fußgelenke
des Trägers gelegt werden und dann nach oben um die Taille
des Trägers gezogen und durch das zweite Anlegen fest gesichert
werden. Das Befestigungssystem 50 beinhaltet primäre
und sekundäre Anlegeelemente 52, 54,
die dem ersten und dem zweiten Anlegen entsprechen. Zusätzlich zu
den anleitenden zweckdienlichen Zeichen 70, die vorstehend
zum Bereitstellen einer Anleitung oder Anweisung für den
Betreuer bezüglich der Straffheit des Anlegnes beschrieben
wurden, können die primären und sekundären
Anlegeelemente 52, 54 das anleitende zweckdienliche
Zeichen 70 aufweisen, das eine Anleitung für den
Betreuer bezüglich des ersten Anlegens und des zweiten
Anlegens bereitstellt.
-
Bei
dieser Ausführungsform kann das Befestigungssystem
50 ein
Klettverschluss-Befestigungsmittel aufweisen, das mindestens eine
Eingriffkomponente (positive Befestigungskomponente) und mindestens
zwei Anlegebereiche (negative Befestigungskomponenten) umfasst.
In diesem Fall stellen die zwei Anlegebereiche die primären
und sekundären Anlegeelemente
52,
54 bereit.
Alternativ kann das Befestigungsmittel ein Befestigungsmittel aus Streifen
und Schlitz aufweisen, wobei das Streifenelement ein Rückhalteelement
umfasst, das in eine Öffnung, wie einen Schlitz oder eine
Schlaufe eingreift, wie im gemeinschaftlich übertragenen
US-Patent Nr. 6,251,097 ,
erteilt an
Kline et al., durch Bezugnahmen hierin
eingeschlossen, offenbart. Bei dieser Ausführungsform umfasst
das Befestigungsmittel aus Streifen und Schlitz mindestens zwei
Schlitz- oder Schlaufenöffnungen, die die primären
und sekundären Anlegeelemente
52,
54 bereitstellen.
Bei Befestigungsmitteln aus Streifen und Schlitz sind die primären
und sekundären Anlegeelemente
52,
54 durch
einen Abstand voneinander entfernt. Bei Klettverschluss-Befestigungsmitteln
können die primären und sekundären Anlegeelemente
52,
54 durch
einen Abstand voneinander entfernt sein oder auch durchgängig
sein.
-
Die
anleitenden zweckdienlichen Zeichen 70, die auf den Anlegeelementen
angeordnet sind, umfassen Anleitungen, die Passverbindungen zwischen
den Streifenelementen und den ersten oder zweiten Anlegeelementen 52, 54 kennzeichnen.
Die Anleitungen können Grafiken von Figuren umfassen, die
die Ausrichtung und/oder Konfiguration der Windel 20 während
des ersten Anlegens und des zweiten Anlegens darstellen. Zum Beispiel
könnte eine Grafik eine locker sitzende Windel, die während
des ersten Anlegens um die Taille der Figur gelegt wird, und eine straff
sitzende Windel, die während des zweiten Anlegens um die
Taille der Figur befestigt wird, darstellen.
-
Anleitende
zweckdienliche Zeichen 70, die auf den ersten und zweiten
Anlegeelementen angeordnet sind, können besonders hilfreich
sein, wenn die Windel die Vielseitigkeit aufweist, dem Träger
angelegt zu werden, während der Träger steht oder liegt.
Bei einer solchen Ausführungsform kann das erste Anlegen
das Anlegen der Windel an den Träger, während
der Träger steht, umfassen, in welchem Fall die Windel
um die Fußgelenke des Trägers gelegt wird, indem
die Streifen an den ersten Anlegeelementen befestigt und dann nach
oben um den Unterleib des Trägers gezogen werden. Sobald
die Windel um den Unterleib positioniert ist, kann die Windel angepasst
werden, um den zweiten Sitz zu erreichen, indem die Streifen von
den ersten Anlegeelementen abgenommen und an die zweiten Anlegeelemente angelegt
werden. Bei dieser Ausführungsform kann die Grafik auf
dem ersten Anlegeelement eine Figur umfassen, die eine Windel um
die Fußgelenke trägt, während die Grafik
auf dem zweiten Anlegeelement eine Figur umfasst, die eine um die
Taille befestigte Windel trägt.
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Zusätzlich
zu Grafiken können die anleitenden zweckdienlichen Zeichen 70 auch
Wörter wie „Fußgelenke” und „Taille” umfassen,
die mit der Position des Artikels während des ersten Anlegens
und des zweiten Anlegens zu tun haben, oder sie können die
Art des Anlegens wie „locker” und „fest” kennzeichnen.
Außerdem können die anleitenden Markierungen Zahlen
wie eins „1” und zwei „2”, die
das erste bzw. zweite Anlegen kennzeichnen, umfassen.
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In
der in 19 gezeigten Ausführungsform umfasst
das Befestigungssystem 50 zwei Streifenelemente 56.
Jedes Streifenelement 56 hat einen proximalen Streifenrand 57,
der an dem distalen Rand 34 jedes der ersten Flügelfelder 30 angeordnet
ist, einen distalen Streifenrand 58, eine körperseitige
Streifenoberfläche und eine kleidungsseitige Streifenoberfläche.
Jedes Streifenelement 56 umfasst Befestigungselemente,
die in der Nähe des distalen Streifenrands 58 angeordnet
sind. Zweite Flügelfelder 40 sind entlang jedes
Längsseitenrands 14 im ersten Taillenbereich 36 angeordnet.
Jedes zweite Flügelfeld hat eine körperseitige
Oberfläche und eine kleidungsseitige Oberfläche,
einen proximalen Rand 42, der mit dem Längsseitenrand 14 verbunden
ist, und einen distalen Rand 44 gegenüber dem
proximalen Rand 42. Ein primäres Anlegeelement 52 ist
auf der kleidungsseitigen Oberfläche jedes der zweiten
Flügelfelder 40 angeordnet. Das sekundäre
Anlegeelement 54 ist auf der kleidungsseitigen Oberfläche
des Artikels im ersten Taillenbereich 36 angeordnet. Während
des Befestigen stellt das primäre Anlegeelement 52 einen
ersten Befestigungspunkt bereit, wobei beim Anlegen des Streifenelements 56 ein
erstes Anlegen erreicht wird. Das erste Anlegen stellt einen lockeren
Sitz um den Träger bereit, wodurch ermöglicht
wird, dass die Windel manövriert werden kann, um eine effektive
Ausrichtung für das Tragen zu erreichen. Das zweite Anlegeelement 54 stellt
einen zweiten Befestigungspunkt zum Erreichen eines zweiten Sitzes
bereit, an dem der Artikel straff um die Taille des Trägers
herum befestigt wird. Bei dieser Ausführungsform umfassen
die anleitenden zweckdienlichen Zeichen Grafiken. Die Grafik auf
dem ersten Anlegeelement 52 umfasst eine Figur, die eine
Windel um die Fußgelenke herum trägt, während
die Grafik auf dem zweiten Anlegeelement 54 eine Figur umfasst,
die eine um die Taille befestigte Windel trägt.
-
Obwohl
spezielle Ausführungsformen und/oder einzelne Elemente
der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben wurden, ist
es für den Fachmann offensichtlich, dass verschiedene weitere Änderungen
und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne vom
Gedanken und Umfang der Erfindung abzuweichen. Außerdem
sollte offensichtlich sein, dass alle Kombinationen solcher Ausführungsformen
und Merkmale möglich sind und zu bevorzugten Ausführungen
der Erfindung führen. Aus diesem Grund sollen die beiliegenden
Ansprüche alle diese Änderungen und Modifikationen
abdecken, die innerhalb des Umfangs dieser Erfindung liegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
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-
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