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Technisches Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen das Gebiet der Elektrochirurgie
und ausdrücklicher
chirurgische Geräte,
die Hochfrequenzspannung einsetzen, um Gewebe zu schneiden und abzutragen,
und das abgetragene Gewebe durch Absaugen entfernen.
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Allgemeiner Stand der Technik
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Das
Gebiet der Elektrochirurgie beinhaltet eine Anzahl entfernt verwandter
chirurgischer Techniken, die die Anwendung von elektrischer Energie zur
Veränderung
der Struktur oder der Integrität
des Patientengewebes gemeinsam haben. Elektrochirurgische Verfahren
werden im Allgemeinen durch Verwendung von Hochfrequenzspannung
betrieben, um Gewebestrukturen zu schneiden oder abzutragen, wobei
der Betrieb monopolar oder bipolar sein kann. Monopolare Techniken
sind auf die externe Erdung des Patienten angewiesen, wobei das
chirurgische Instrument einen einzigen Elektrodenpol darstellt.
Bipolare Instrumente umfassen beide Elektroden für den Stromeinsatz zwischen
ihren Oberflächen.
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Elektrochirurgische
Verfahren und Techniken sind besonders vorteilhaft, da sie im Allgemeinen
das Bluten und Trauma des Patienten verringern, die mit schneidenden
Operationen verbunden sind. Elektrochirurgische Instrumente des
aktuellen Stands der Technik leiden allerdings unter einer Anzahl
von Nachteilen. Beispielsweise leiten monopolare Instrumente generell
elektrischen Strom auf einem definierten Pfad von der freien oder
Aktivelektrode durch den Körper
des Patienten zur Rückführelektrode,
die extern an einer geeigneten Stelle des Patienten angebracht ist.
Dadurch wird die potentielle Gefahr erzeugt, dass der elektrische
Strom durch nicht definierte Pfade im Körper des Patienten fließt und dadurch
das Risiko einer ungewollten elektrischen Stimulierung eines Teils
des Körpers
des Patienten erhöht.
Da die definierten Pfade durch den Körper des Patienten eine relativ
hohe Impedanz aufweisen (durch die große Distanz oder den hohen spezifischen
Widerstands des Körpers
des Patienten), müssen
zusätzlich
hohe Spannungsdifferenzen zwischen der Aktivelektrode und der Rückführelektrode angelegt
werden, um einen für
das Schneiden oder Abtragen von Zielgewebe geeigneten Strom zu erzeugen.
Dieser Strom kann allerdings unbeabsichtigterweise entlang Körperpfaden
mit geringerer Impedanz als der des definierten elektrischen Pfades
fließen,
was den wesentlich Strom erhöht,
der entlang dieser Pfade fließt,
was möglicherweise
Schaden oder Zerstörung
des Gewebes entlang dieses Pfades und des angrenzenden Gewebes verursacht.
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Bipolare
Elektrochirurgieinstrumente haben einen inhärenten Vorteil über monopolare
Instrumente, da der Erdstrom nicht durch den Patienten fließt. Die
Aktivelektrode und die Rückführelektrode
in bipolaren elektrochirurgischen Instrumenten sind typischerweise
frei, so dass beide das Gewebe berühren können und dadurch einen Erdstrompfad
von der Aktivelektrode zur Rückführelektrode
durch das Gewebe bereitstellen. Ein Nachteil dieser Anordnung ist, dass
die Rückführelektrode
Austrocknung oder Zerstörung
am Berührungspunkt
mit dem Gewebe des Patienten verursachen kann. Zusätzlich sind
die Aktivelektrode und die Rückführelektrode
typischerweise nahe beieinander positioniert, um den Fluss des Erdstroms
von der Aktivelektrode direkt zur Rückführelektrode zu ermöglichen.
Der kurze Abstand dieser Elektroden erzeugt die Gefahr eines Kurzschlusses über die
Elektroden, was möglicherweise das
elektrische Kontrollsystem beeinträchtigt und/oder umliegendes
Gewebe beschädigt
oder zerstört.
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Die
Verwendung von elektrochirurgischen Verfahren (sowohl monopolar
als auch dipolar) in elektrisch leitfähigen Umgebungen kann weiterhin problematisch
sein. Beispielsweise erfordern viele arthroskopische Verfahren das
Spülen
des zu behandelnden Bereiches mit isotonischer Kochsalzlösung (auch
als normale Kochsalzlösung
bezeichnet), sowohl um eine isotonische Umgebung zu erhalten als auch,
um das Sichtfeld klar zu halten. Das Vorhandensein von Kochsalzlösung, die
einen hochleitfähigen
Elektrolyten darstellt, kann einen Kurzschluss der elektrochirurgischen
Elektrode in sowohl monopolarer als auch in bipolarer Betriebsweise
hervorrufen. Solch ein Kurzschluss ruft unnötiges Erhitzen in der Umgebung
der Behandlung auf und kann weiterhin zu nicht-spezifischer Gewebezerstörung führen.
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Viele
chirurgische Verfahren, wie beispielsweise orale, laparoskopische
oder offene chirurgische Verfahren, werden nicht unter Eintauchen
des Zielgewebes in eine Spüllösung durchgeführt. In
laparoskopischen Verfahren, wie beispielsweise die Resektion der
Gallenblase von der Leber, wird zum Beispiel die Bauchhöhle mittels
Kohlenstoffdioxid unter Druck gesetzt (Pneumoperitoneum), um Arbeitsraum
für die
Instrumente zu schaffen und die Sicht des Chirurgen auf die Operationsstelle
zu verbessern. Andere Verfahren, wie beispielsweise die Ablation
von Muskel- oder Schleimhautgewebe im Mund, die Ablation und Nekrose
von erkranktem Gewebe oder die Ablation von epidermalem Gewebe,
werden typischerweise in einer „trockenen" Umgebung durchgeführt (d. h. nicht in eine elektrisch
leitfähige Spüllösung getaucht).
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Elektrochirurgische
Verfahren nach dem aktuellen Stand der Technik, die für die Gewebeablation genutzt
werden, leiden außerdem
unter der Unfähigkeit,
die Nekrosetiefe im behandelten Gewebe zu kontrollieren. Die meisten
elektrochirurgischen Instrumente sind auf die Ausbildung eines elektrischen Bogens
zwischen der behandelnden Elektrode und dem zu schneidenden oder
abzutragenden Gewebe angewiesen, um die benötigte lokalisierte Erhitzung zu
erzeugen. Solche Bögen
erzeugen allerdings sehr hohe Temperaturen, die eine Nekrosetiefe
von mehr als 500 μm,
vielfach von mehr als 800 μm
und manchmal von mehr als 1700 μm
erzeugen. Die Unfähigkeit,
die Nekrosetiefe zu kontrollieren, ist ein signifikanter Nachteil
bei der Verwendung von elektrochirurgischen Techniken für die Gewebeablation,
besonders in arthroskopischen Verfahren zur Ablation und/oder Umformung
des Faserknorpels, des Gelenkknorpels, des Meniskusgewebes u. Ä.
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In
einer Anstrengung wenigstens einige dieser Beschränkungen
zu überwinden,
wurden Lasergeräte
für die
Anwendung in arthroskopischen und anderen Verfahren entwickelt.
Laser leiden nicht unter elektrischen Kurzschlüssen in leitfähigen Umgebungen
und bestimmte Arten von Laser erlauben sehr kontrolliertes Schneiden
mit limitierter Nekrosetiefe. Trotz dieser Vorteile leiden Lasergeräte unter ihrer
eigenen Reihe von Schwächen.
An erster Stelle kann eine Laserausrüstung durch mit der Laserlichtquelle
verbundenen Kosten sehr teuer sein. Außerdem ermöglichen die Laser, die eine
akzeptierbare Nekrosetiefe erlauben (wie beispielsweise Eximer-Laser,
Erbium:YAG-Laser u. ä.)
nur eine sehr geringe volumetrische Ablationsrate, was besonders nachteilig
ist für
das Schneiden und die Ablation von Faserknorpel, Gelenkknorpel und
Meniskusgewebe. Der Holmium:YAG- und Nd:YAG-Laser bieten eine wesentlich
höhere
volumetrische Ablationsrate, können
aber die Nekrosetiefe wesentlich weniger kontrollieren als die langsameren
Lasergeräte.
CO2-Laser bieten hohe Ablationsraten und
niedrige Gewebenekrosetiefe, können
aber nicht in einer mit Flüssigkeit
gefällten
Kavität
betrieben werden.
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Wegen
dieser und anderer Gründe
werden verbesserte Systeme und Verfahren für die elektrochirurgische Ablation
und das Schneiden von Gewebe benötigt.
Diese Systeme und Verfahren sollten in der Lage sein, selektiv Gewebe
und andere Körperstrukturen
in elektrisch leitfähigen
Umgebungen, wie beispielsweise mit Blut gefüllte Bereiche oder mit elektrisch
leitfähigen
Lösungen,
wie beispielsweise Kochsalzlösung,
gespülte
Bereiche, und in relativ trockenen Umgebungen, wie beispielsweise
solche die in oralen, dermatologischen, laparoskopischen, thoraskopischen
oder offenen chirurgischen Verfahren angetroffen werden, zu schneiden
und abzutragen. Solche Geräte
und Verfahren sollten das Schneiden und die Ablation von Gewebe
durchführen
können, während sie
die Nekrosetiefe und den Schaden am Gewebe, das an den Behandlungsort
angrenzt, einschränken.
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Der
Anmelder der vorliegenden Erfindung entwickelte die Coblation®-Technologie. Die
Coblation®-Technologie
beinhaltet die Verwendung einer Differenz in der Hochfrequenzspannung
zwischen einer oder mehrerer Aktivelektrode(n) und einer oder mehrerer
Rückführelektrode(n),
um hohe Intensitäten
des elektrischen Feldes in der Nähe
des Zielgewebes zu erzeugen, um das besagte Gewebe behandeln zu
können.
Die hohen Intensitäten
des elektrischen Feldes können
durch Anwenden einer Hochfrequenzspannung erzeugt werden, die ausreicht, um
ein elektrisch leitfähige
Flüssigkeit über wenigstens
einen Teil der Aktivelektrode(n) im Bereich zwischen der Spitze
der Aktivelektrode(n) und dem Zielgewebe zu verdampfen. Die elektrisch
leitfähige Flüssigkeit
kann flüssig
oder gasförmig,
wie beispielsweise isotonische Kochsalzlösung, Blut, Extrazellular-
oder Intrazellularflüssigkeit,
an den Zielort gelieferte oder bereits vorhandene oder ein viskose Flüssigkeit,
wie beispielsweise ein Gel, das am Zielort angewendet wird, sein.
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Die
elektrochirurgischen Instrumente wie vorstehend beschrieben beinhalten
ein Sauglumen, um Blut, Gewebe und anderes Material vom Behandlungsort
abzuleiten. Geräte
nach dem neuesten Stand der Technik, die das Absaugen nutzen, greifen typischerweise
auf Vakuumdruck von einer chirurgischen Vakuumquelle, die reguliert
ist, um vorab eingestellten Vakuumdruck aufrechtzuerhalten, zu.
Ein Problem in Verbindung mit solchen Systemen ist, dass der Fluss
der Flüssigkeits-,
Gas- und/oder Gewebeteilchen in der Nähe des behandelnden Endes des
Gerätes
die Wirksamkeit solcher elektrochirurgischer Geräte negativ beeinflussen kann.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein System zur selektiven Applikation
elektrischer Energie auf Strukturen innerhalb oder an der Oberfläche des
Körpers
eines Patienten und zur Flusskontrolle durch ein verbundenes Absauggerät, um abgetragenes
Gewebe zu entfernen, bereit. Das System erlaubt dem chirurgischen
Team elektrochirurgische Eingriffe durchzuführen, wie beispielsweise die
Ablation und das Schneiden von Körperstrukturen,
und währenddessen
den Absaugfluss gemäß bestimmter
Betriebsparameter zu kontrollieren, um gewünschte Betriebsbedingungen
der elektrochirurgischen Instrumente bereitzustellen oder aufrechtzuerhalten.
Das System der vorliegenden Erfindung ist verwendbar für chirurgische
Verfahren in relativ trockenen Umgebungen, wie beispielsweise die
Behandlung und Modellierung der Schleimhaut, für Gewebedissektion, beispielsweise
Trennung der Gallenblase von der Leber, Ablation und Nekrose erkrankten
Gewebes, wie beispielsweise fibröse
Tumore, und dermatologische Verfahren, die Ablation von Oberflächengewebe
auf der Epidermis beinhalten, wie beispielsweise Entfernung von
Narben oder Tätowierungen,
Gewebeverjüngung
u. Ä. Die
vorliegende Erfindung kann auch in elektrisch leitfähigen Umgebungen
verwendet werden, wie beispielsweise bei arthroskopischen oder zystoskopischen
chirurgischen Verfahren. Zusätzlich kann
die vorliegende Erfindung verwendet werden, um Kanäle oder
Löcher
durch das Gewebe zu kanalisieren oder zu bohren, wie beispielsweise
die ventrikuläre
Wand des Herzens während
transmyokardialer Revaskularisationsverfahren.
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Eine
Rückführelektrode
ist in einer elektrisch leitfähigen
Flüssigkeit
positioniert, wie beispielsweise isotonischer Kochsalzlösung, um
einen Stromflusspfad zwischen dem Zielort und der Rückführelektrode
herzustellen. Hochfrequenzspannung wird dann zwischen der Aktivelektrode
und der Rückfüihrelektrode über den
durch die elektrisch leitfähige
Flüssigkeit
erzeugten Stromflusspfad in entweder bipolarer oder monopolarer
Weise angelegt. Einer oder mehrere Betriebsparameter der elektrischen
Sonde oder des Spannungsgenerators werden vorzugsweise überwacht
und zur Kontrolle des Betriebes eines angebundenen Absauginstrumentes
genutzt. Die Sonde kann dann verschoben, hin- und herbewegt oder anderweitig
manipuliert werden, um das Gewebe zu schneiden oder die gewünschte Ablationstiefe
zu beeinflussen.
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Weiteres
Verständnis
der Art und der Vorteile dieser Erfindung wird offensichtlich durch
Verweis auf die verbleibenden Teile der Beschreibung und die Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines elektrochirurgischen Systems
mit einer elektrochirurgische Sonde, einer Versorgung an elektrisch
leitfähiger
Flüssigkeit,
einem Absauginstrument und einer elektrochirurgische Stromzufuhr,
konstruiert gemäß den Grundsätzen der
Erfindung;
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2A und 2B zeigen
eine Sonde mit einer Mehrzahl von Elektrodenanschlüssen, die über die
Elektroden-Array-Oberfläche
verteilt sind;
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3 zeigt
eine Ausführungsform
der Sonde, wobei der distale Teil des Schaftes gebogen ist;
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4 zeigt
eine Ausführungsform
eines elektrochirurgischen Systems einschließlich eines separaten Flüssigkeitstransportinstrumentes;
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5 zeigt
den Entwurf einer Sonde einschließlich einer Aktivelektrode
mit einer ringförmigen
Geometrie;
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6A-6C stellen
den Entwurf einer Sonde einschließlich einer schirmförmigen Aktivelektrode
dar;
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7 zeigt
eine schematische Ansicht eines Absauginstrumentreglers des elektrochirurgischen Systems;
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8 zeigt
eine schematische Ansicht eines elektrochirurgischen Systems gemäß der Lehre
der vorliegenden Offenbarung.
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Ausführliche Beschreibung
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Bevor
die vorliegende Erfindung ausführlich beschrieben
wird, wird davon ausgegangen, dass diese Erfindung nicht auf die
hier dargelegten Variationen beschränkt ist, da verschiedene Änderungen und
Modifizierungen an der beschrieben Erfindung vorgenommen und Äquivalente
ausgetauscht werden können,
ohne vom Geist und Geltungsbereich der Erfindung abzuweichen. Wie
es für
den Fachmann, der diese Offenbarung liest, offensichtlich ist, hat
jede der hier beschriebenen und veranschaulichten individuellen
Ausführungsformen
diskrete Komponenten und Eigenschaften, die leicht getrennt von oder
kombiniert mit den Eigenschaften jeder anderer Ausführungsform
angewendet werden können,
ohne von Geist und Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Zusätzlich
können
viele Modifizierungen vorgenommen werden, um an eine besondere Situation,
ein Material, eine Materialbeschaffenheit, ein Prozess, ein Prozessvorgang,
Vorgänge
oder Prozessschritt(e) an das/die Ziel(e), den Geist und den Bereich
der vorliegenden Erfindung anzupassen. Es ist beabsichtigt, dass
alle solche Modifizierungen innerhalb des Bereiches der hier gemachten
Ansprüche
liegen.
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Die
hier rezitierten Verfahren können
in beliebiger Reihenfolge der rezitierten Geschehen, die logisch
möglich
ist, oder in der rezitierten Reihenfolge durchgeführt werden.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass wenn ein Bereich an Werten
angegeben ist, dass jeder Wert, der zwischen der hohen und niedrigen
Grenze dieses Bereiches liegt oder jeder andere genannte oder dazwischen
liegende Wert in diesem genannten Bereich in die Erfindung eingeschlossen
ist. Außerdem
ist vorgesehen, dass jedes optionale Merkmal der beschriebenen erfinderischen Variationen
dargelegt und unabhängig
beansprucht werden kann, entweder in Kombination mit einem oder
mehreren beliebigen anderen der hier beschrieben Merkmale.
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Alle
hier genannten existierenden Gegenstände (z. B. Veröffentlichungen,
Patente, Patentanmeldungen und Hardware) sind hier durch Verweis gänzlich aufgenommen,
soweit der Gegenstand nicht mit dem der vorliegenden Erfindung widerspricht
(in diesem Fall hat das, was hier dargestellt wird, Gültigkeit).
Die Artikel, auf die hier verweisen wird, werden nur aufgrund ihrer
Offenlegung vor dem Einreichungsdatum der vorliegenden Patentanmeldung bereitgestellt.
Nichts hierin darf als Anerkenntnis ausgelegt werden, dass die vorliegende
Erfindung keinen Rechtsanspruch darauf hat, ein derartiges Material
kraft einer vorhergehenden Erfindung vorwegzunehmen.
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Verweis
auf einen Artikel im Singular schließt die Möglichkeit der Präsenz einer
Mehrzahl dieses Artikels mit ein. Im engeren Sinne schließen die
hierin und in den angehängten
Ansprüchen
verwendeten Singulare von „ein", „eine", „einer", „genannt" und „der", „die", „das" die Plural-Referenten
ein, solange es der Kontext nicht ausdrücklich anders verlangt. Es wird
weiterhin vermerkt, dass die Patentansprüche so abgefasst werden können, dass
jedes optionale Element ausgeschlossen werden kann. Diese Feststellung
ist als vorweggenommene Grundlage für den ausschließlichen/exklusiven
Gebrauch solcher Termini wie „allein", „nur" und ähnlichen
in Verbindung mit der Nennung von Patentansprüchen oder der Verwendung in
einer „negativen" Abgrenzung gedacht.
Zuletzt, soweit nicht anderweitig erklärt, haben alle hier verwendeten
technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung,
wie sie die Fachwelt des Fachgebietes dieser Erfindung kennt.
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Die
Systeme der vorliegenden Erfindung können so konfiguriert werden,
dass sie jede Anwendung, in der ein Absaugsystem in Verbindung mit
einem elektrochirurgischen Instrument für die Behandlung von Gewebe
verwendet werden kann, betreffen können. Das Behandlungsinstrument
der vorliegenden Erfindung kann wie vorhergehend beschrieben eine
Vielzahl an Konfigurationen aufweisen. Allerdings verwendet eine
Variation dieser Erfindung ein Behandlungsinstrument unter Nutzung
der Coblation®-Technologie.
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Wie
vorher stehend angegeben, entwickelte der Anmelder der vorliegenden
Erfindung die Coblation®-Technologie. Die Coblation®-Technologie
beinhaltet die Verwendung einer Differenz in der Hochfrequenzspannung
zwischen einer oder mehrerer Aktivelektrode(n) und einer oder mehrerer
Rückführelektrode(n),
um hohe Intensitäten
des elektrischen Feldes in der Nähe
des Zielgewebes zu erzeugen. Die hohen Intensitäten des elektrischen Feldes
können durch
Anwenden einer Hochfrequenzspannung erzeugt werden, die ausreicht,
um eine elektrisch leitfähige
Flüssigkeit über wenigstens
einen Teil der Aktivelektrode(n) im Bereich zwischen der Spitze
der Aktivelektrode(n) und dem Zielgewebe zu verdampfen. Die elektrisch
leitfähige
Flüssigkeit
kann flüssig
oder gasförmig,
wie beispielsweise isotonische Kochsalzlösung, Blut, Extrazellular-
oder Intrazellularflüssigkeit,
an den Zielort geliefert oder bereits vorhanden oder eine viskose
Flüssigkeit,
wie beispielsweise ein Gel, das am Zielort angewendet wird, sein.
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Wird
die leitfähige
Flüssigkeit
genug erhitzt, so dass Atome von der Oberfläche schneller verdampft werden
als das sie rekondensieren, wird ein Gas gebildet. Wird das Gas
hinreichend erhitzt, so dass die Atome miteinander kollidieren und
dadurch die Abgabe von Elektronen in diesem Prozess hervorrufen,
wird ein ionisiertes Gas oder Plasma geformt (der so genannte „vierte
Zustand der Materie"). Im
Allgemeinen kann ein Plasma durch Erhitzen eines Gases und Ionisierung
des Gases durch das Hindurchleiten eines elektrischen Stroms durch
das Gas oder durch das Durchleuchten des Gases mit Radiowellen gebildet
werden. Diese Verfahren zur Plasmabildung geben Energie direkt an
freie Elektronen im Plasma ab, und die darauf folgenden Elektron-Atom-Kollisionen
setzen mehr Elektronen frei, und der Prozess verläuft kaskadenförmig, bis
der gewünschte
Grad an Ionisierung erreicht ist. Eine komplettere Beschreibung
von Plasma kann in Plasma Physics von R.J. Goldston und
P.H. Rutherford des Plasma Physics Laborstory of Princeton University (1995) gefunden
werden, deren gänzliche
Offenlegung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
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Wenn
die Dichte des Plasmas oder der Dampfschicht hinreichend niedrig
wird (d.h. weniger als ungefähr
1020 Atome/cm3 für
wässrige
Lösungen),
steigt die mittlere freie Weglänge
des Elektrons an, um darauf folgenden injizierten Elektronen die
Impakt-Ionisierung
innerhalb der Dampfschicht zu ermöglichen. Sobald die ionisierten
Teilchen in der Plasmaschicht genügend Energie aufweisen, beschleunigen
sie sich in Richtung des Zielgewebes. Die durch die energetischen
Elektronen entwickelte Energie (z. B. 3,5 eV bis 5 eV) kann daraufhin
ein Molekül
bombardieren und seine Bindungen spalten, wodurch das Molekül in freie
Radikale dissoziiert, die sich dann zu einer endgültigen gasförmigen oder flüssigen Spezies
vereinigen. Oft führen
die Elektronen den elektrischen Strom mit sich oder absorbieren die
Radiowellen und sind daher heißer
als die Ionen. Daher führen
die Elektronen, die vom Gewebe zur Rückführelektrode weggetragen werden,
den größten Teil
der Plasmawärme,
was den Ionen erlaubt, die Gewebemoleküle auf im Wesentlichen nicht-thermische
Weise auseinander zu brechen.
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Mittels
dieser molekularen Dissoziation (anstelle von thermischer Verdampfung
oder Karbonisierung) wird das Zielgewebe volumetrisch durch molekulare
Desintegration von größeren organischen
Molekülen
in kleinere Moleküle
und/oder Atome, wie beispielsweise Wasserstoff, Sauerstoff, Oxide
des Kohlenstoffs, Kohlenwasserstoffe und Stickstoffverbindungen,
entfernt. Diese molekulare Desintegration entfernt die Gewebestruktur
vollständig
im Gegensatz zum Austrocknen des Gewebematerials durch Entfernen
von Flüssigkeit
innerhalb der Gewebezellen und von Extrazellularflüssigkeit,
wie es typischerweise bei der elektrochirurgischen Austrocknung
und Verdampfung der Fall ist. Eine ausführlichere Beschreibung dieser
Phänomene
kann im gemeinschaftlich abgetretenen
US-Patent
Nr. 5697882 gefunden werden, deren vollumfängliche
Offenlegung hierin durch Verweis enthalten ist.
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In
einigen Anwendungen der Coblation®-Technologie
wird hochfrequente (RW) elektrische Energie an eine Umgebung mit
einem elektrisch leitfähigen
Medium angelegt, um eine Gewebestruktur zu schrumpfen oder zu entfernen
(d.h. herauszuschneiden, zu schneiden oder abzutragen) und die durchgeschnitten
Gefäße im Bereich
des Zielgewebes zu versiegeln. Die Coblation®-Technologie
kann auch für
das Versiegeln größerer arterieller
Gefäße, z. B.
im Größenbereich
von ungefähr
1 mm im Durchmesser, verwendet werden. In solchen Anwendungen wird
eine Zufuhr von Hochfrequenzstrom bereitgestellt, die einen Ablationsmodus
hat, in dem eine erste Spannung an der Aktivelektrode angelegt wird, hinreichend,
um die molekulare Dissoziation des Gewebes zu beeinflussen, und
einem Koagulationsmodus, in dem eine zweite, niedrigere Spannung
an eine Aktivelektrode (entweder die gleiche oder eine andere Elektrode)
angelegt wird, hinreichend, um zu erhitzen, zu schrumpfen und/oder
um Hämostase von
getrennten Gefäßen zu erreichen.
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Die
durch das Coblation
®-Instrument erzeugte Energie
kann durch justieren einer Vielzahl von Faktoren variiert werden,
wie beispielsweise: die Anzahl der Aktivelektroden; Elektrodengröße und Abstand;
Elektrodenoberfläche;
Rauheiten und scharfe Kanten auf der Elektrodenoberfläche; Elektrodenmaterial;
eingesetzte Spannung und Strom; strombegrenzende Mittel, wie beispielsweise
Induktoren; elektrische Leitfähigkeit
der Flüssigkeit
in Kontakt mit den Elektroden; Dichte der Flüssigkeit; und andere Faktoren.
Dementsprechend können
diese Faktoren manipuliert werden, um die Energieniveaus der angeregten
Elektronen zu kontrollieren. Da verschiedene Gewebestrukturen verschiedene
molekulare Bindungen aufweisen, kann das Coblation
®-Instrument so konfiguriert
werden, dass es ausreichend Energie produziert, um die molekularen
Bindungen bestimmter Gewebe zu spalten, aber unzureichend, um die molekularen
Bindungen anderer Gewebe zu spalten. Beispielweise hat Fettgewebe
(z. B. Adiposus) Doppelbindungen, die ein wesentlich höheres Energieniveau
benötigen
als 4 eV bis 5 eV (typischerweise in der Größenordnung von ungefähr 8 eV),
um sie zu spalten. Dementsprechend entfernt die Coblation
®-Technologie
im Allgemeinen solches Fettgewebe nicht oder trägt es auch nicht ab; andererseits
kann sie dazu genutzt werden, effektiv Zellen abzutragen, um den
inneren Fettgehalt in flüssiger
Form freizugeben. Natürlich
können
auch Faktoren geändert
werden, so dass auch diese Doppelbindungen in ähnlicher Weise wie die Einfachbindungen
gespalten werden können
(z. B. durch Erhöhen
der Spannung oder durch Ändern
der Elektrodenkonfiguration, um die Stromdichte an den Elektrodenspitzen
zu erhöhen). Eine
ausführlichere
Beschreibung dieser Phänomene
kann in den gemeinschaftlich abgetretenen
US-Patenten Nr. 5697882 ,
6149120 und
6296136 gefunden werden, deren vollumfängliche
Offenlegungen hierin durch Verweis enthalten ist.
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Die
Aktivelektrode(n) des Coblation®-Instrumentes
können
im Innern oder durch einen anorganischen isolierenden Halter positioniert
am distalen Ende der Instrumentenachse gestützt werden. Die Rückführelektrode
kann auf der Instrumentenachse, auf einem anderen Instrument oder
auf der äußeren Oberfläche des
Patienten (d.h. eine Pflaster-Elektrode) lokalisiert sein. Das proximale
Ende des Instruments/der Instrumente wird die geeigneten elektrischen
Verbindungen für
die Kopplung der Rückführelektrode(n)
und der Aktivelektrode(n) an eine Hochfrequenzstromzufuhr, wie beispielsweise
einen elektrochirurgischen Generator, beinhalten.
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Eine
ausführlichere
Diskussion von Anwendungen und Instrumenten, die die Coblation
®-Technologie
verwenden, kann beispielsweise in den
US-Patenten
Nr.: 5697882 ,
6190381 ,
6282961 ,
6296638 ,
6482201 ,
6589239 ,
6746447 ,
6929640 ,
6949096 und
6991632 und in der
US-Patentanmeldung Ser. Nr.: 10/713643 gefunden
werden, wobei jedes durch Verweis hierin eingeschlossen ist.
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In
einem Beispiel eines Coblation®-Instrumentes für die Verwendung
in den vorliegenden Ausführungsformen
ist die Rückführelektrode
des Instrumentes typischerweise zu der Aktivelektrode/den Aktivelektroden
in einem geeigneten Abstand, um einen elektrischen Kurzschluss zwischen
den Aktivelektroden und den Rückführelektroden
bei Vorhandensein einer elektrisch leitfähigen Flüssigkeit zu verhindern, positioniert.
In vielen Fällen
ist die distale Kante der freiliegenden Oberfläche der Rückführelektrode ungefähr 0,5 mm
bis 25 mm von der proximalen Kante der freiliegenden Oberfläche der
Aktivelektrode(n), vorzugsweise ungefähr 1,0 mm bis 5,0 mm, positioniert.
Natürlich
kann dieser Abstand mit unterschiedlichen Spannungsbereichen, leitfähigen Flüssigkeiten
und abhängig
von der Nähe
der Gewebestrukturen zu den Aktiv- und Rückführelektroden variieren. Die
Rückführelektrode
wird typischerweise eine freiliegende Länge im Bereich von ungefähr 1 mm
bis 20 mm haben.
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Ein
Coblation®-Behandlungsinstrument
für die
Verwendung in den vorliegenden Ausführungsformen kann eine einzige
Aktivelektrode oder eine Anzahl von Aktivelektroden aufweisen, die
auf der distalen Oberfläche
des Katheders oder der Sonde positioniert ist. In letzterer Ausführungsform
beinhaltet die Elektrodenreihe üblicherweise
eine Mehrzahl von unabhängig
voneinander strombegrenzten und/oder leistungsgesteuerten Aktivelektroden,
um elektrische Energie selektiv an das Zielgewebe anzulegen, während ungewollter
Einsatz elektrischer Energie auf das umliegende Gewebe und die Umgebung
durch Leistungsverlust in die umgebene elektrisch leitfähigen Flüssigkeit,
wie beispielsweise Blut, normale Kochsalzlösung u. Ä., begrenzt wird. Eine einzige
Aktivelektrode (oder eine von mehreren Elektroden) kann eine Schirmelektrode
oder eine Gittereelektrode mit mehreren Öffnungen von einer Größe, Damit
Flüssigkeiten
hindurchfließen
können,
beinhalten. Die Aktivelektrode kann durch Isolieren der Anschlüsse voneinander
und Verbinden eines jeden Anschlusses an eine separate Stromzufuhr,
die von der jeweils anderen Aktivelektrode isoliert ist, unabhängig strombegrenzt
sein. Alternativ können
die Aktivelektroden miteinander entweder an den proximalen oder
den distalen Enden des Katheters verbunden sein, um eine einzige
Leitung zu bilden, die an die Stromzufuhr koppelt.
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In
einer Konfiguration ist jede individuelle Aktivelektrode in der
Elektrodenreihe elektrisch von allen anderen Aktivelektroden in
der Reihe innerhalb des Instrumentes isoliert und mit einer Stromzufuhr verbunden,
die von allen anderen Aktivelektroden in der Reihe oder im Schaltkreis
isoliert ist, was den Stromfluss zu der Aktivelektrode begrenzt
oder unterbricht, wenn Material mit niedrigem spezifischem Widerstand
(z. B. Blut, elektrisch leitfähige
Kochsalzspüllösung oder
elektrisch leitfähiges
Gel) eine niedrigere Impedanz zwischen der Rückführelektrode und der individuellen
Aktivelektrode hervorruft. Die isolierten Stromquellen für jede individuelle
Aktivelektrode können
separate Schaltkreise für
die Stromzufuhr mit internen Impedanzeigenschaften sein, was den
Strom an die verbundene Aktivelektrode begrenzt, wenn ein Rückführpfad mit
niedriger Impedanz vorgefunden wird. Beispielsweise kann die isolierte
Stromquelle eine durch den Benutzer wählbare konstante Stromquelle
sein. In dieser Ausführungsform
resultieren Pfade mit niedriger Impedanz automatisch in niedrigeren
Graden der Widerstandserhitzung, da die Erhitzung dem Quadrat des
Betriebsstroms multipliziert mit der Impedanz proportional ist. Alternativ
kann eine Stromquelle zu jeder der Aktivelektroden durch unabhängig auslösbare Schalter oder
durch unabhängige
strombegrenzende Elemente, wie z. B. Induktoren, Kondensatoren,
Widerständen
und/oder Kombinationen aus diesen, verbunden sein. Die geläufigen strombegrenzenden
Elemente können
im Instrument, in den Verbindungen, im Kabel, im Regler oder entlang
des leitenden Pfades vom Regler zur distalen Spitze des Instrumentes
bereitgestellt werden. Alternativ kann der Widerstand und/oder Kondensator
auf der Oberfläche
der Aktivelektrode(n) durch Oxidschichten entstehen, die selektierte
Aktivelektroden bilden (z. B. Titan oder eine Widerstandsbeschichtung
auf der Metalloberfläche, wie
beispielsweise Platin).
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Das
Coblation®-Instrument
ist nicht auf elektrisch isolierte Aktivelektroden und schon gar
nicht auf eine Mehrzahl an Aktivelektroden begrenzt. Beispielsweise
kann die Reihe von Aktivelektroden zu einem einzigen Anschlussdraht
verbunden sein, der sich durch die Katheterachse zur Quelle des
Hochfrequenzstroms hin erstreckt.
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Die
Spannungsdifferenz, die zwischen der Rückführelektrode/den Rückführelektroden
und der Aktivelektrode/den Aktivelektroden angelegt wird, liegt
im Bereich der Radiofrequenz, typischerweise zwischen ungefähr 5 kHz
und 20 kHz, normalerweise zwischen ungefähr 30 kHz und 2.5 MHz, vorzugsweise
zwischen ungefähr
50 kHz und 500 kHz, meistens weniger als 350 kHz und meistens zwischen
ungefähr
100 kHz und 200 kHz. In einigen Anwendungen ist, wie der Patentanmelder
gefunden hat, eine Frequenz von ungefähr 100 kHz sinnvoll, da die
Impedanz des Gewebes bei dieser Frequenz viel größer ist. In anderen Anwendungen,
wie beispielsweise Verfahren in Herzen, im Kopf und Hals oder in
deren Umgebung können
höhere
Frequenzen wünschenswert
sein (z. B. 400–600
kHz), um den Fluss von Niedrigfrequenzstrom in das Herz oder die
Nerven des Kopfes und des Halses zu minimieren.
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Die
effektive angelegte Spannung wird üblicherweise im Bereich von
ungefähr
5 Volt bis 1000 Volt liegen, vorzugsweise im Bereich von ungefähr 10 Volt
bis 500 Volt, oft zwischen ungefähr
150 Volt und 400 Volt, abhängig
von der Größe der Aktivelektrode, der
Betriebsfrequenz und dem Betriebsmodus des bestimmten Verfahrens
oder vom gewünschten
Effekt auf das Gewebe (d.h. Kontraktion, Koagulation, Schneiden
oder Ablation).
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Typischerweise
ist die Spannung von Spitze zu Spitze für die Ablation oder das Schneiden
mit einer Rechteckwellenform im Bereich von 10 Volt bis 2000 Volt
und vorzugsweise im Bereich von 100 Volt bis 1800 Volt und am besten
im Bereich von ungefähr 300
Volt bis 1500 Volt, oft im Bereich von 300 Volt bis 800 Volt Spitze
zu Spitze (noch einmal, abhängig
von der Größe der Elektrode,
der Anzahl der Elektroden, der Betriebsfrequenz und dem Betriebsmodus). Niedrigere
Spannungen von Spitze zu Spitze werden für die Gewebekoagulation, das
thermische Erhitzen von Gewebe, oder Kollagenkontraktion genutzt
und werden typischerweise im Bereich von 50 bis 1500, vorzugsweise
100 bis 1000 und am besten 120 bis 400 Volt Spitze-Spitze sein (noch
einmal, diese Werte wurden berechnet unter Verwendung einer Rechteckwellenform).
Höhere
Spannungen von Spitze zu Spitze, z. B. größer als ungefähr 800 Volt,
können
für die
Ablation härterer
Materialien, wie beispielsweise Knochen, abhängig von anderen Faktoren,
wie beispielsweise die Elektrodengeometrie und die Zusammensetzung
der leitfähigen
Flüssigkeit,
erstrebenswert sein.
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Wie
vorhergehend diskutiert, wird die Spannung üblicherweise in einer Serie
von Spannungspulsen oder in alternierendem Strom von zeitabhängiger Spannungsamplitude mit
hinreichend hoher Frequenz (z. B. in der Größenordnung von 5 kHz bis 20 MHz)
geliefert, so dass die Spannung praktisch kontinuierlich angelegt
wird (im Vergleich dazu, z. B., Laser mit dem Anspruch kleiner Nekrosetiefe,
die üblicherweise
mit ungefähr
10 Hz bis 20 Hz gepulst werden). Zusätzlich ist der Arbeitszyklus
(d.h. die kumulative Zeit in der in Ein-Sekunden Intervallen Energie angelegt
wird) in der Größenordnung
von ungefähr 50%
für die
vorliegende Erfindung verglichen mit gepulsten Laser, die typischerweise
einen Arbeitszyklus von ungefähr
0.0001% haben.
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Die
bevorzugte Stromquelle oder der bevorzugte Generator der vorliegenden
Erfindung liefert einen Hochfrequenzstrom, der ein wählbares
durchschnittliches Leistungsniveau im Bereich von einigen Milliwatt
bis zu einigen Zehn Watt generiert, abhängig vom Volumen des behandelten
Zielgewebes und/oder der maximal erlaubten Temperatur für die Instrumentenspitze.
Die Stromquelle erlaubt dem Nutzer, das Spannungsniveau gemäß den speziellen Anforderungen
des besonderen neurochirurgischen Verfahrens, Kardiochirurgie, arthroskopischen
Chirurgie, ophthalmischen Verfahrens, offenen Chirurgie oder anderer
endoskopischer chirurgischer Verfahren auszuwählen. Für Verfahren, die das Herz betreffen,
und möglicherweise
für Neurochirurgie
kann die Stromquelle einen zusätzlichen
Filter enthalten, um leckende Spannungen bei Frequenzen unter 100 kHz,
besonders Spannungen um die 60 kHz, zu filtern. Alternativ kann
die Stromquelle eine höhere
Betriebsfrequenz aufweisen, z. B. können 300 kHz bis 600 kHz in
bestimmten Verfahren genutzt werden, in denen niedrigfrequente Streuströme problematisch sein
können.
Eine Beschreibung einer geeigneten Stromquelle kann in den gemeinschaftlich
abgetretenen
US-Patenten Nr.
6142992 und
6235020 gefunden
werden, wobei die vollumfängliche
Offenlegung beider Patente hierin durch Verweis enthalten ist.
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Die
Stromquelle kann strombegrenzt oder anderweitig kontrolliert sein,
so dass unerwünschtes Erhitzen
des Zielgewebes oder des umgebenden (nicht Ziel-)Gewebes nicht auftritt.
In bestimmten Ausführungsformen
werden strombegrenzende Induktoren in Reihe mit jeder unabhängigen Aktivelektrode
geschaltet, wobei die Induktivität
des Induktors im Bereich von 10 uH bis 50000 uH liegt, abhängig von
den elektrischen Eigenschaften des Zielgewebes, der gewünschten
Aufheizrate des Gewebes und der Betriebsfrequenz. Alternativ können Induktor/Kondensator
(LC) Schaltkreisstrukturen verwendet werden, wie zuvor im
US-Patent Nr. 5697909 beschrieben,
dessen vollumfängliche
Offenlegung hierhin durch Verweis eingeschlossen ist. Zusätzlich können strombegrenzende
Widerstände
gewählt
werden. Vorzugsweise haben diese Widerstände einen großen positiven
Temperaturkoeffizienten des Widerstandes, so dass, wenn das Stromniveau
für jede
individuelle Aktivelektrode in Kontakt mit einem Medium von geringem
Widerstand (z. B. Kochsalzspüllösung oder
Blut) zu steigen beginnt, der Widerstand des strombegrenzenden Widerstandes
signifikant steigt, wobei die Leistungslieferung von genannter Aktivelektrode
in das Medium von geringem Widerstand (z. B. Kochsalzspüllösung oder
Blut) minimiert wird.
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In
bestimmten Ausführungsformen
des vorliegenden Systems kann ein Sauglumen mit dem elektrochirurgischen
Instrument bereitgestellt werden. Das Sauglumen ist vorzugsweise
in Verbindung mit einer Absaugquelle, wie z. B. eine Absaugpumpe, und
ist außerdem
in Verbindung mit einer Absaugöffnung,
die angenähert
an die Behandlungsoberfläche des
elektrochirurgischen Instrumentes positioniert wird. Ein Teil des
Sauglumens kann intern innerhalb des elektrochirurgischen Instrumentes
oder an das Äußere des
elektrochirurgischen Instrumentes angeschlossen sein. Das Sauglumen
hat vorzugsweise einen Durchmesser von einer Größe, um effektiv abgetragenes
Gewebe und anderes Material vom Behandlungsort zu entfernen. Ein
Flüssigkeitstransportlumen
kann auch bereitgestellt werden. Das Flüssigkeitstransportlumen kann
separat vom elektrochirurgischen Instrument genutzt werden oder
kann in das elektrochirurgische Instrument integriert werden (entweder
auf dem Äußeren oder
innerhalb des Inneren genannten Instrumentes).
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Die
Absaugquelle kann ein beliebiges geeignetes Gerät für den Flüssigkeitstransport umfassen. In
einigen Ausführungsformen
kann die Absaugquelle eine Absaugpumpe sein. Die Absaugquelle kann eine
positive Verdrängerpumpe
sein, wie beispielsweise eine peristalische Pumpe. In einigen Ausführungsformen
kann die Absaugquelle eine Vakuumpumpe und eine Anordnung an Kanistern
enthalten, wie beispielsweise durch einen Wanddurchlass im Operationstrakt
bereitgestellt werden kann.
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Bestimmte
Ausführungsformen
der vorliegenden Offenbarung können
Reglerinstrumente enthalten, die periodisch Daten im Zusammenhang
mit einem oder mehreren Betriebsparametern, die mit dem elektrochirurgischen
Instrument oder dem Spannungsgenerator verbunden sind, empfangen und
auf die Betriebsparameterdaten reagierend Kontrollsignale an die
verbundene Absaugquelle senden. Die Kontrollsignale können so
funktionieren, dass die Absaugquelle in Verbindung mit der Verwendung
des elektrochirurgischen Instrumentes aktiviert wird. In anderen
Ausführungsformen
können
die Kontrollsignale genutzt werden, um den Flüssigkeitsfluss durch die Absaugquelle
dynamisch zu regeln, Flüssigkeitsfluss
durch die Absaugquelle zu initiieren, die Initiierung des Flüssigkeitsflusses
durch die Absaugquelle zu initiieren oder zu verzögern, den
Flüssigkeitsfluss durch
die Absaugquelle zu beenden, den Flüssigkeitsfluss durch die Absaugquelle
zu verringern, schrittweise den Flüssigkeitsfluss durch die Vakuumquelle
zu erhöhen
oder zu verringern und/oder einen bestimmen Flüssigkeitsfluss durch die Absaugquelle aufrechtzuerhalten,
wenn die Betriebsparameter in einem vorgewählten Wertebereich bleiben.
In anderen Ausführungsformen
können
die Kontrollsignale des Reglerinstrumentes den Druck der Absaugquelle dynamisch
kontrollieren.
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Die
Inputsignale in den Regler können
vorzugsweise jedwede Inputsignale, die die Betriebskonditionen am
distalen Ende des elektrochirurgischen Instrumentes anzeigen, enthalten.
Diese können
Betriebsparameter, die durch einen Sensor innerhalb einer elektrochirurgischen
Sonde, eines Generators oder innerhalb des Sauglumens gemessen werden,
einschließen,
sind aber nicht darauf begrenzt. Solche Betriebsparameter können Impedanz, elektrischen
Strom (einschließlich
ob ein Behandlungsstrom initiiert oder gestoppt wurde), maximalen elektrischen
Strom und durchschnittlichen Strom über einen gewählten Zeitraum,
maximalen elektrischen Strom und Effektivspannung über einen
gewählten
Zeitraum, einschließen,
sind aber nicht darauf begrenzt. Bei Geräten, die in mehr als einem
Modus betrieben werden können,
wie beispielsweise Ablationsmodus und Koagulationsmodus, kann dieser
Betriebsparameter mit Signalen, die den Betriebsmodus des Instrumentes
anzeigen, assoziiert werden.
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Die
Ausführungsformen
des vorliegenden Instruments liefern ein System zur selektiven Applikation
von elektrischer Energie an einen Zielort innerhalb oder auf dem
Körper
eine Patienten und zur Entfernung von Gewebe und anderem Material
vom Zielort durch ein Flüssigkeitstransportlumen.
In bestimmten Ausführungsformen
kann die Gewebeflussrate und damit verbundene Flüssigkeiten, die durch das Transportlumen
entfernt werden, in Übereinstimmung
mit den Bedienungsparametern, die mit einer elektrochirurgischen
Sonde oder einem Spannungsgenerator verbundenen sind, geregelt werden.
Das System kann zur Behandlung von solidem Gewebe oder ähnlichem
verwendet werden, besonders zum Beispiel Gingivagewebe und Schleimhautgewebe, das
sich im Mund oder in der Epidermis (Außenhaut) befindet. Weiterhin
kann Tumorgewebe, abnormales Gewebe und Ähnliches mit der vorliegenden
Erfindung und Methode behandelt werden. Die hier beschriebenen Ausführungsformen
können
auch zur Kanalisierung und dem Bohren von Kanälen oder Löchern durch das Gewebe verwendet
werden, wie zum Beispiel durch die Ventrikelwand bei transmyokardialen
Revaskularisationsverfahren. Von weiterem Vorteil wird sein, dass
das System erfolgreich auch bei Verfahren eingesetzt werden können, die anderes
Körpergewebe
umfassen, ebenso wie bei anderen Verfahren, zum Beispiel offenen
Operationen, laparaskopischen, thorakoskopischen und anderen endoskopischen
Operationsverfahren. Erwähnenswert
ist, dass das hier beschriebene System besonders bei Verfahren (zum
Beispiel Arthroskopie u. Ä.)
nützlich
ist, bei denen die Gewebestelle mit einer elektrisch leitfähigen Flüssigkeit,
wie zum Beispiel isotonischer Kochsalzlösung, überspült oder eingetaucht ist.
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In
einer Ausführungsform
kann eine einzige Aktivelektrode oder eine Elektrodenreihe verwendet werden,
die über
die distale Kontaktoberfläche
einer Sonde verteilt ist. Die Elektrodenanordnung umfasst normalerweise
eine Vielzahl unabhängig
strombegrenzter und/oder leistungsgesteuerter Elektrodenanschlüsse zur
selektiven Applikation elektrischer Energie am Zielgewebe, wobei
eine unerwünschte Applikation
elektrischer Energie in das Umgebungsgewebe und die Umgebung begrenzt
wird, die aus Energieableitung in elektrisch leitende Umgebungsflüssigkeiten
resultiert, wie zum Beispiel Blut, normale Salzlösung und Ähnliches. Die Elektrodenanschlüsse können durch
Trennung der Anschlüsse voneinander
und durch Anschluss eines jeden Elektrodenanschlusses an eine unabhängige Stromversorgung,
die von den anderen Elektrodenanschlüssen isoliert ist, unabhängig strombegrenzt
sein. Alternativ können
die Elektrodenanschlüsse
entweder am proximalen oder distalen Ende der Sonde aneinander angeschlossen
werden, wobei ein einziger Draht entsteht, der mit einer Stromversorgung
verbunden wird.
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Die
elektrochirurgische Sonde kann aus einer Achse mit einem proximalen
Endteil und einem distalen Endteil bestehen, der eine Aktivelektrode
unterstützt.
Der Schaft kann vielfältig
konfiguriert sein, wobei das primäre Ziel ist, die Aktivelektrode
mechanisch zu unterstützen
sowie es dem behandelnden Arzt zu ermöglichen, die Elektrode vom
proximalen Schaftende zu betätigen.
Normalerweise ist der Schaft ein Stab oder Schlauch mit engem Durchmesser,
wobei öfter
die Abmessungen so gewählt
sind, dass eine Einführung
in eine Körperhöhle, wie
zum Beispiel Mund oder Bauchraum, möglich ist. Die Einführung erfolgt
dabei durch einen angeschlossenen Trokar oder eine Kanüle mittels
minimal invasivem Verfahren, wie zum Beispiel arthroskopischem,
laparoskopischem, throakoskopischem oder anderen endoskopischen
Verfahren. Daher hat der Schaft normalerweise eine Länge von
mindestens 5 cm für
orale Verfahren und mindestens 10 cm, öfter noch 20 cm oder mehr,
für endoskopische
Verfahren. Der Schaft hat normalerweise einen Durchmesser von mindestens
1 mm und liegt oft im Bereich zwischen 1 und 10 mm. Natürlich kann
der Schaft bei dermatologischen Verfahren an der Außenhaut
jede passende Länge und
Durchmesser haben, die eine Betätigung
durch den Operateur erleichtern würden.
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Der
Schaft kann starr oder flexibel sein, wobei die flexiblen Schäfte optional
mit einem im Allgemeinen starren externen Schlauch zur mechanischen
Unterstützung
kombiniert werden können.
Flexible Schäfte
können
mit Zugdrähten,
Formgedächtnisaktuatoren
sowie anderen bekannten Mechanismen kombiniert werden, um eine selektiven
Krümmung
des distalen Schaftendes zur leichteren Positionierung der Elektrodenanordnung
zu erreichen. Der Schaft besteht normalerweise aus einer Vielzahl
von Drähten
oder anderen Leitelementen, die axial durchlaufen, damit die Elektrodenanordnung
an ein Verbindungsstück
am proximalen Schaftende angeschlossen werden kann. Die spezifischen
Schaftformen werden im Zusammenhang mit den nachfolgenden Figildungen
ausführlicher
beschrieben.
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Der
umschriebene Bereich der Elektrodenanordnung kann im Bereich zwischen
0,25 mm2 und 75 mm2 liegen,
vorzugsweise zwischen 0,5 mm2 und 40 mm2 und umfasst normalerweise mindestens zwei isolierte
Elektrodenanschlüsse, öfter noch
mindestens vier Elektrodenanschlüsse
und vorzugsweise mindestens sechs Elektrodenanschlüsse und
oft 50 oder mehr Elektrodenanschlüsse, die über die distalen Kontaktoberflächen auf
dem Schaft angeordnet sind. Dadurch, dass die Elektrodenanordnung(en) auf
die Kontaktoberfläche(n)
in unmittelbare Nähe des
Zielgewebes gebracht wird sowie durch Anlegen einer Hochfrequenzspannung
zwischen der/den Elektrodenanordnung(en) und einer weiteren gemeinsamen
Elektrode oder Rückführelektrode
in direktem oder indirektem Kontakt mit dem Körper des Patienten, wird das
Zielgewebe selektiv abgetragen oder abgeschnitten, wodurch eine
selektive Entfernung von Teilen des Zielgewebes erreicht werden kann,
während
wünschenswerterweise
die Tiefe der Nekrose im Umgebungsgewebe so gering wie möglich ist.
Insbesondere bietet die Erfindung eine Methode und ein Gerät zur wirksamen
Ablation und zum Schneiden von Gewebe, das unter Umständen in
enger Nähe
zu anderen entscheidenden Organen, Gefäßen und Strukturen (z. B. Zahn,
Knochen) liegt, indem gleichzeitig (1) das Fließen einer elektrisch leitfähigen Flüssigkeit
zwischen der gemeinsamen Elektrode und der Rückführelektrode ausgelöst wird,
(2) elektrische Energie am Zielgewebe und dann sofort neben der
Sondenspitze appliziert wird, (3) die Aktivelektrode(n) mit Hilfe
der Sonde selber in unmittelbare Nähe zum Zielgewebe gebracht
wird, (4) der Flüssigkeitsfluss
durch oder der Druck innerhalb einer angeschlossenen Absaugvorrichtung
gesteuert wird und (5) durch optionale Bewegung der Elektrodenanordnung
axial und/oder quer über
das Gewebe.
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Elektrochirurgische
Sonden können
gemäß der vorliegenden
Erfindung aus einer einzigen Aktivelektrode oder aus zwei oder mehreren
Aktivelektroden bestehen. Bei einigen Ausführungsformen können die
Aktivelektroden um eine Absaugöffnung
herum angeordnet werden. Andere Ausführungsformen können eine
Filterelektrode mit vielen Öffnungen
beinhalten, durch welche die Flüssigkeit
fließen
kann. Eine Ausführungsform
beinhaltet mindestens eine ringförmige
Elektrode mit einer darin befindlichen Öffnung, durch die eine Absaugöffnung bereitgestellt werden
kann. Die Aktivelektrode(n) kann in jeglicher geeigneten Anzahl
und Konfiguration (einschließlich Platzierung
in Bezug auf die Absauglumenöffnung) zur
Gewebebehandlung zur Verfügung
gestellt werden.
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Die
Sondenspitze kann aus vielen unabhängigen Elektrodenanschlüssen bestehen,
die zur Bereitstellung von elektrischer Energie in die Umgebung
der Spitze konzipiert sind. Die selektive Applikation der elektrischen
Energie am Zielgewebe wird durch den Anschluss eines jeden einzelnen
Elektrodenanschlusses und der gemeinsamen Elektrode an eine Stromversorgung
erzielt, die unabhängig
geregelte oder strombegrenzte Kanäle besitzt. Die gemeinsame
Elektrode kann ein röhrenförmiges Teil des
Leitmaterials proximal zur Elektrodenanordnung an der Spitze sein,
die auch als Leitung zur Bereitstellung der elektrisch leitfähigen Flüssigkeit
zwischen der Aktivelektrode und der gemeinsamen Elektrode dient.
Das Anlegen von Hochfrequenzspannung zwischen der gemeinsamen Elektrode
und der Elektrodenanordnung führt
zur Erzeugung von hohen elektrischen Feldstärken an den distalen Elektrodenspitzen
mit Leitung von Hochfrequenzstrom von jedem einzelnen Elektrodenanschluss
zur gemeinsamen Elektrode. Der Stromfluss von jedem einzelnen Elektrodenanschluss
zur gemeinsamen Elektrode wird entweder durch aktive oder passive Methoden
erreicht oder durch eine Kombination aus beiden, um elektrische
Energie zum Zielgewebe zu bringen, während die Energieabgabe in
das Umgebungsgewebe (Nicht-Zielgewebe) und in jegliche leitfähigen Flüssigkeiten,
die anwesend sein können
(z. B. Blut, Elektrolytspülungen
wie Kochsalz und Ähnlichem),
minimiert wird.
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In
bevorzugter Hinsicht nutzt diese Erfindung die Unterschiede des
elektrischen Widerstands zwischen dem Zielgewebe (z. B. Zahnfleisch,
Muskel, Faszie, Tumor, Epidermis, Herzgewebe oder anderes Gewebe)
und der umgebenden leitfähigen
Flüssigkeit
(z. B. isotonische Kochsalzspülung)
aus. Beispiel: Bei jeglicher ausgewählten angelegten Spannung – wenn der
elektrische Leitungsweg zwischen der gemeinsamen Elektrode und einer
der individuellen Elektrodenanschlüsse innerhalb der Elektrodenanordnung
eine isotonische Kochsalzspülung
ist (die eine relativ niedrige elektrische Impedanz aufweist) – wird die
an die individuelle Elektrode angeschlossene Stromkontrolleinheit
den Stromfluss begrenzen, damit die Erwärmung der intervenierenden
leitfähigen
Flüssigkeit
minimiert wird. Andererseits, wenn ein Teil oder der gesamte elektrische
Leitungsweg zwischen der gemeinsamen Elektrode und einem der individuellen
Elektrodenanschlüsse
innerhalb der Elektrodenanordnung aus Zahnfleisch besteht (das eine
relativ hohe elektrische Impedanz aufweist), wird die an die individuelle
Elektrode angeschlossene Stromkontrollschaltung oder der -schalter
einen ausreichenden Stromfluss zur Bereitstellung von elektrischer
Energie und der damit verbundenen Ablation oder der elektrischen
Zerstörung
des Zielgewebes in der unmittelbaren Umgebung der Elektrodenoberfläche ermöglichen.
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Das
Anlegen von Hochfrequenzspannung zwischen der gemeinsamen Elektrode
und der Rückführelektrode
und der Elektrodenanordnung für
geeignete Zeitintervalle beeinflusst die Ablation, den Schneidevorgang
und die Umgestaltung des Zielgewebes. Das Gewebevolumen, über das
die Energie abgeleitet wird (d.h. es besteht ein hoher Spannungsgradient)
kann präzise
gesteuert werden, zum Beispiel durch die Anwendung einer Vielzahl
von kleinen Elektroden, deren wirksame Durchmesser von ungefähr 2 mm
bis 0,01 mm reichen, bevorzugter von ungefähr 1 mm bis 0,05 mm und mehr
bevorzugt von ungefähr
0,5 mm bis 0,1 mm. Die Elektrodenflächen für sowohl kreisförmige als
auch nicht kreisförmige Anschlüsse haben
eine Kontaktfläche
(pro Elektrode) von weniger als 5 mm2, besser
noch zwischen 0,0001 mm2 und 1 mm2 und am besten zwischen 0.005 mm2 bis .5 mm2. Die
Verwendung von Elektrodenanschlüssen
mit kleinem Durchmesser erhöht
die elektrische Feldintensität
und reduziert das Ausmaß oder die
Tiefe der Gewebenekrose als Folge der Divergenz der Stromflusslinien,
die von der exponierten Oberfläche
eines jeden Elektrodenanschlusses ausgehen. Eine Energieabgabe ins
Gewebe, die ausreicht, das Gewebe irreversibel zu schädigen (d.h. Nekrose)
ist laut Erkenntnisse begrenzt auf eine Entfernung von ungefähr einen
halben bis einen Elektrodendurchmesser. Dies ist ein besonderer
Vorteil gegenüber
den früheren
elektrochirurgischen Sonden, die nur eine einzige und/oder größere Elektroden
verwenden, bei denen die Tiefe der Gewebenekrose unter Umständen nicht
genügend
begrenzt war.
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In
einigen Ausführungsformen
kann zwischen der Oberfläche
der aktiven Elektrode und der Rückführelektrode
eine Hochfrequenzspannung angelegt werden, um in naher Umgebung
des Zielgewebes hohe elektrische Feldintensitäten zu erzeugen. Die hohen
elektrischen Feldintensitäten
führen zu
einem durch das elektrische Feld induzierten molekularen Zerfall
des Zielgewebes durch Moleküldissoziation
(und nicht etwa durch thermische Verdampfung oder Karbonisation).
Anders gesagt, die Gewebestruktur wird durch molekularen Zerfall
von komplexen organischen Molekülen
in nicht brauchbare Atome und Moleküle, wie z. B. Wasserstoff,
Kohlenstoffoxide, Kohlenwasserstoffe und Stickstoffverbindungen,
volumetrisch entfernt. Durch diesen molekularen Zerfall wird die
Gewebestruktur vollständig
entfernt, im Gegensatz zur direkten Umwandlung des Gewebematerials
vom Festzustand in den Dampfzustand, wie dies normalerweise bei
der Ablation der Fall ist.
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Die
hohen elektrischen Feldintensitäten
können
durch das Anlegen einer Hochfrequenzspannung erzeugt werden, die
ausreicht, die elektrisch leitfähige
Flüssigkeit über zumindest
einem Teil der Aktivelektrode(n) im Bereich der distalen Spitze
der Aktivelektrode und dem Zielgewebe verdampfen zu lassen. Da die
Dampfschicht oder die verdampfte Region eine relativ hohe elektrische
Impedanz aufweist, erhöht
sie den Spannungsunterschied zwischen der Spitze der Aktivelektrode
und dem Gewebe und führt zur
Ionisierung innerhalb der Dampfschicht aufgrund des Vorhandenseins
einer ionisierbaren Spezies (z. B. Natrium, wenn isotonische Kochsalzlösung die elektrisch
leitfähige
Flüssigkeit
ist). Diese Ionisierung induziert unter optimalen Bedingungen die
Freigabe von energetischen Elektronen und Photonen aus der Dampfschicht
und auf die Oberfläche
des Zielgewebes. Diese Energie kann in Form von energetischen Photonen
(z. B. Ultraviolettstrahlung), energetischen Partikeln (z. B. Elektronen)
oder einer Kombination aus beiden auftreten.
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Die
notwendigen Bedingungen zur Bildung einer Dampfschicht in der Nähe der Spitze
der Aktivelektrode(n), zur Ionisierung des Atoms oder der Atome
innerhalb der Dampfschicht und zur Induzierung der Freigabe von
Energie aus dem Plasma innerhalb der Dampfschicht hängen von
einer Vielzahl von Faktoren ab, zum Beispiel: Anzahl der Elektrodenanschlüsse; Elektrodengröße und -abstand;
Elektrodenoberfläche;
Schärfe
und scharfe Kanten auf der Elektrodenoberfläche; Elektrodenmaterialien;
angelegte Spannung und Energie; Vorrichtungen zur Strombegrenzung,
wie z. B. Induktoren; elektrische Konduktivität der mit den Elektroden in
Kontakt stehenden Flüssigkeit;
Dichte der Flüssigkeit;
und andere Faktoren. Aufgrund der Ergebnisse von ersten Experimenten
sind die Antragsteller der Meinung, dass die Ionisierung der Atome
innerhalb der in isotonischer Kochsalzlösung produzierten Dampfschicht (enthält Natriumchlorid)
zur Erzeugung von energetischen Photonen mit Wellenlängen, beispielsweise, im
Bereich zwischen 306 und 315 Nanometer (Ultraviolett-Spektrum) und
588 und 590 Nanometer (sichtbares Spektrum) führen. Weiterhin werden die
freien Elektronen innerhalb der ionisierten Dampfschicht in den
starken elektrischen Feldern nahe der Elektrodenspitze(n) beschleunigt.
Wenn die Dichte der Dampfschicht (oder innerhalb einer Blase, die
in der elektrisch leitfähigen
Flüssigkeit
gebildet wurde) genügend
gering ist (d.h. geringer als ungefähr 1020 Atome/cm3 bei wässrigen
Lösungen),
erhöht
sich die mittlere freie Weglänge
der Elektronen, damit nachfolgend injizierte Elektronen in der Lage
sind, innerhalb dieser Regionen geringer Dichte (d.h. Dampfschichten
oder Blasen) eine Impakt-Ionisierung auszulösen. Mit der Energie aus energetischen
Elektronen (z. B. 4 bis 5 eV) kann anschließend ein Molekül beschossen
und seine Bindungen gelöst
werden, wodurch ein Molekül
in freie Radikale dissoziiert, die sich dann in endgültige gasförmige oder
flüssige Spezies
zusammenschließen.
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Die
Photonenenergie löst
durch photochemische und/oder photothermale Prozesse die Photoablation
aus, wodurch Gewebe zerfällt,
das nur die Dicke von einigen Gewebezellschichten am Zielort aufweist.
Diese Photoablation ist eine „kalte" Ablation, was bedeutet,
dass mit der Photonenenerige nur sehr wenig Wärme zum Gewebe außerhalb
der Grenzen des abgetragenen Gewebes transportiert wird. Die durch
Photonenenergie verursachte kalte Ablation kann präzise kontrolliert
werden, damit nur eine dünne
Zellschicht betroffen ist, ohne umgebende oder weiter unten liegende
Zellen zu erhitzen oder sonst wie zu schädigen. Die Tiefe der Nekrose
beträgt
normalerweise ungefähr
0 bis 400 Mikron, normalerweise 10 bis 200 Mikron. Die Antragsteller
sind der Meinung, dass die „Fragmente" der zerfallenen Gewebemoleküle große Mengen
der auf der Oberfläche
des Zielgewebes befindlichen Energie beseitigen, wodurch der molekulare
Zerfall des Gewebes stattfinden kann, während das Ausmaß der Wärmeübertragung
in das Umgebungsgewebe begrenzt bleibt.
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Darüber hinaus
können
auch andere, miteinander konkurrierende Mechanismen zur Ablation
von Gewebe beitragen. So zum Beispiel kann die Zerstörung bzw.
Ablation von Zellen ebenfalls durch den dielektrischen Zerfall der
Strukturelemente oder Zellmembranen von Geweben durch die hochkonzentrierten,
intensiven Elektrofelder an den Spitzenportionen der Elektrode(n)
hervorgerufen werden. Gemäß der Lehre
der vorliegenden Erfindung ist (sind) die Aktivelektrode(n) kalibriert
und verfügen über exponierte
Oberflächen,
welche unter geeigneten Bedingungen von angewendeter Spannung, die
Bildung einer Dampfregion bzw. einer Dampfschicht über zumindest
einem Teil der Oberfläche
der Aktivelektrode(n) verursachen. Diese Schicht bzw.
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Region
von verdampfter, elektrisch leitfähiger Flüssigkeit schafft die für die Ionisierung
innerhalb der Dampfregion bzw. Dampfschicht, sowie die Bildung von
energetischen Elektronen und Photonen notwendigen Bedingungen. Zusätzlich ergibt
diese Schicht bzw. Region von verdampfter, elektrisch leitfähiger Flüssigkeit
eine hohe elektrische Impedanz zwischen der Elektrode und dem benachbarten
Gewebe, so dass nur niedrige Strommengen durch die Dampfregion bzw.
Dampfschicht in das Gewebe einfließen, wodurch die Joulesche
Erwärmung
des Gewebes und die damit verbundene Nekrose desselben minimiert
wird.
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Wie
bereits zuvor diskutiert, haben die Patentanmelder gefunden, dass
die Dichtigkeit der elektrisch leitfähigen Flüssigkeiten an den distalen
Spitzen der Aktivelektroden unter einem kritischen Wert liegen sollte,
um die Bildung einer geeigneten Dampfschicht zu ermöglichen.
Bei wässrigen
Lösungen
wie beispielsweise Wasser oder isotonischer Kochsalzlösung beträgt diese
Obergrenze der Dichtigkeit ungefähr
1020 Atome/cm3,
was in etwa 3 × 10–3 Gramm/cm3 entspricht. Die Patentanmelder sind ebenfalls
der Auffassung, dass eine Elektronenlawine entsteht, sobald die
Dichtigkeit der Dampfschicht einen kritischen Wert erreicht (z.
B. ungefähr
1020 Atome/cm3 für wässrige Lösungen).
Das Wachstum dieser Lawine wird verzögert, wenn die von der Raumladung
generierten Felder in der Größenordnung
des externen Felds sind. Die räumliche
Ausdehnung dieses Bereichs sollte größer sein als die Distanz, die
erforderlich ist, damit eine Elektronenlawine kritische Dimensionen
annimmt und sich einen Ionisierungsfront entwickelt. Diese Ionisierungsfront entwickelt
sich und breitet sich in der Dampfschicht mittels einer Reihe von
Vorgängen
aus, die vor der Front in dem Bereich auftreten, z. B. Hitzeentwicklung
durch Elektroneninjektion, eine Senkung der lokalen Flüssigkeitsdichtigkeit
unter den kritischen Wert sowie ein lawinenartiges Wachstum der
Konzentration der geladenen Partikel.
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Elektronen,
die im Elektrofeld innerhalb der Dampfschicht akzeleriert sind,
werden anscheinend nach nur einer oder einigen wenigen Streuungen
eingefangen. Diese injizierten Elektronen dienen dazu, eine Region
mit geringer Dichtigkeit mit einem großen durchschnittlichen freien
Pfad zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, um es später injizierten
Elektronen zu ermöglichen,
innerhalb dieses Bereichs mit geringer Dichtigkeit Aufschlagionisierung
zu verursachen.
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Die
bei jeder Rekombination entstehende Energie hat die Größenordnung
der Hälfte
des Energiebandzwischenraums (d.h. 4 bis 5 eV). Es scheint, dass
diese Energie auf ein anderes Elektron übertragen werden kann, um ein
hochenergetisches Elektron zu generieren. Dieses zweite, hochenergetische Elektron
enthält
möglicherweise
genug Energie, um ein Molekül
so zu bombardieren, dass es seine Bindungen zerbricht, d.h., das
Molekül
in freie Radikale aufzuspalten.
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Die
elektrisch leitfähige
Flüssigkeit
sollte ein Schwellenleitvermögen
besitzen, um die Dampfschicht entsprechend zu ionisieren, um energetische Elektronen
und Photonen zu schaffen. Das elektrische Leitvermögen der
Flüssigkeit
(in Einheiten von MilliSiemens pro Zentimeter oder mS/cm) wird normalerweise
größer als
0,2 mS/cm sein, wird bevorzugt größer als 2 mS/cm und noch bevorzugter
größer als
10 mS/cm sein. In einer beispielhaften Ausführung ist die elektrisch leitfähige Flüssigkeit
eine isotonische Kochsalzlösung,
welche ein Leitvermögen
von ungefähr
17 mS/cm besitzt. Das elektrische Leitvermögen des Kanals, welcher der
Ionisierungsfront nachfolgt, sollte hinlänglich hoch sein, um den Energiefluss,
der erforderlich ist, um die Flüssigkeit an
der Ionisierungsfront zu erhitzen und ihre Dichtigkeit unter der
kritischen Schwelle zu halten, aufrecht zu erhalten. Wenn die elektrische
Leitfähigkeit
der Flüssigkeit
ausreichend hoch ist, genügen
die Strompegel vor dem Zerfall der Ionen (d.h. Strompegel vor Beginn
der Ionisierung in der Dampfschicht), um ebenfalls das anfängliche
Wachstum von Blasen in der elektrisch leitfähigen Flüssigkeit zu fördern (d.h. Bereiche,
deren Dichtigkeit unter der kritischen Dichtigkeit liegt).
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Unebenheiten
an der Oberfläche
der Aktivelektrode(n) können
möglicherweise
lokal hohe Stromdichten fördern,
welche dann wiederum die Bildung von Blasenkristallisationskernen
an der Stelle der Unebenheiten begünstigen, deren eingeschlossene
Dichtigkeit (d.h. die Dampfdichtigkeit) unter der kritischen Dichtigkeitsschwelle
liegt, um einen Ionisierungszerfall innerhalb der Blase einzuleiten.
Deshalb schafft eine spezifische Konfiguration der vorliegenden
Erfindung Bereiche mit hohen Stromdichten an der/den Elektrodenspitze/n
(d.h. an der Oberfläche
der Elektrode/n, welche in Gewebe eingreifen, bzw. dieses entfernen
oder schneiden soll/en). Bereiche mit hohen Stromdichten können durch
eine Vielzahl von Methoden erzielt werden, wie beispielsweise die
Schaffung von scharfen Kanten und Ecken an den distalen Spitzen,
oder Dampfbeschuss, chemisches Ätzen
oder mechanisches Abschleifen der distalen Endflächen der Aktivelektroden, um
darauf befindliche Oberflächenunebenheiten
zu schaffen. Alternativ können
die Elektrodenpole spezifisch konzipiert werden, um das Verhältnis zwischen
Kanten/Oberfläche
der Elektrodenpole zu erhöhen.
Der Elektrodenpol/die Elektrodenpole kann/können beispielsweise hohle Röhren sein
mit einer distalen, peripheren Kante, welche eine Öffnung umgibt.
Die Pole können
in einer wie oben beschriebenen Anordnung oder in einer Reihe von
konzentrischen Polen am distalen Ende der Sonde geformt sein. Hohe Stromdichten
werden um die peripheren Kanten der Elektrodenpole generiert werden,
um die Bildung von Blasenkristallisationskernen zu fördern.
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In
einigen Ausführungen
kann/können
die Aktivelektrode(n) über
einer Kontaktfläche
an dem Schaft der elektrochirurgischen Sonde ausgeformt sein. Die
gemeinsame Oberfläche
der Rückführelektrode
wird relativ zum distalen Ende der Sonde versenkt sein und kann
innerhalb der Rohrleitung, die für die
Einführung
der elektrisch leitfähigen
Flüssigkeit an
die Stelle des Zielgewebes und der Aktivelektrode(n) bereitgestellt
wird, versenkt sein. In einer beispielhaften Ausführung wird
der Schaft über
den Großteil
seiner Länge
zylindrisch sein, wobei die Kontaktfläche am distalen Endteil des
Schafts geformt wird. Bei endoskopischen Anwendungen kann die Kontaktfläche versenkt
sein, da sie dabei hilft, die Elektrodenpole an der Oberfläche während ihrer
Einführung
zu schützen
und abzuschirmen, besonders dann, wenn sie durch den Arbeitskanal
eines Trokars oder eines Beobachtungsschirmes eingeführt werden.
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Das
Ausmaß der
Kontaktfläche
kann stark variieren, und die Kontaktfläche kann eine ganze Reihe von
unterschiedlichen Geometrien annehmen, wobei spezielle geometrische
Bereiche für
spezifische Anwendungen ausgewählt
werden. Die Kontaktflächen
von Aktivelektroden können
ein Ausmaß von
zwischen 0,25 mm2 und 50 mm2 haben,
wobei das Ausmaß normalerweise
zwischen 1 mm2 und 20 mm2 beträgt. Die
geometrischen Ausformungen können
Planar, konkav, konvex, hemisphärisch
oder kegelförmig
gestaltet sein, bzw. eine lineare, reihenförmige Anordnung oder faktisch
jede andere regelmäßige oder
unregelmäßige Form
annehmen. Am häufigsten
werden die Aktivelektroden an der distalen Spitze des Schafts der
elektrochirurgischen Sonde geformt sein, wobei sie häufig Planare,
scheibenförmige
oder hemisphärische
Flächen
für den
Einsatz bei Umgestaltungsaufgaben bzw. lineare Anordnungen für den Einsatz
bei Schneideaufgaben sind. In einigen bevorzugten Ausführungen
kann die Aktivelektrode eine schirmartige oder eine netzartige Elektrode
sein. Alternativ bzw. zusätzlich
kann/können
die Aktivelektrode(n) an den Seitenflächen des Schafts der elektrochirurgischen
Sonde geformt sein (d.h. in der Art einer Spachtel), wodurch der
Zugang zu gewissen Körperstrukturen
bei elektrochirurgischen Behandlungsmethoden erleichtert wird.
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Während des
chirurgischen Vorgangs wird das distale Endteil der Sonde oder der
Aktivelektrode(n) in einem kurzen Abstand von der Oberfläche des
Zielgewebes gehalten. Dieser kleine Abstand ermöglicht die kontinuierliche
Eingabe von elektrisch leitfähiger
Flüssigkeit
in die Schnittstelle zwischen der/den Aktivelektrode(n) und der
Oberfläche
des Zielgewebes, sowie den Abtransport von entferntem Gewebe und
anderen Materialien durch einen Flüssigkeitstransport- oder Sauglumen.
Die kontinuierliche Einleitung der elektrisch leitfähigen Flüssigkeit sowie
der kontrollierte Abtransport von entferntem Gewebe und anderen
Materialien gewährleistet, dass
eine dünne
Dampfschicht zwischen der/den Aktivelektrode(n) und der Gewebeoberfläche bestehen bleibt.
Darüber
hinaus ist es möglich,
den Zustand der Dampfschicht an der/den Elektrode(n) zu überwachen,
indem beispielsweise die Impedanz oder die elektrische Stromstärke an der
Behandlungsschnittfläche
mithilfe von Sensoren, die sich in der Nähe der Sonde befinden, gemessen
werden. Je nach dem Messergebnis des Zustands der Dampfschicht kann der
Flüssigkeitsstrom
durch das Sauglumen mittels Steuerung des Absaugapparats dynamisch
adjustiert werden, um eine stabile Dampfschicht aufrecht zu erhalten.
Falls es sich beispielsweise zeigen sollte, dass die Impedanz an
der Behandlungsschnittstelle über
dem bevorzugten Betriebsparameter liegt, kann der Flüssigkeitsstrom
durch das Sauglumen eingeleitet oder verstärkt werden. Falls sich jedoch
durch die Messung einer Betriebskondition im Zusammenhang mit der
elektrochirurgischen Sonde eine Instabilität in der Dampfschicht herausstellen
sollte, kann der Flüssigkeitsstrom
durch das Flüssigkeitstransport-
oder Sauglumen entweder verringert oder in einigen Fällen völlig eingestellt
werden. Zusätzlich
gestattet es die dynamische Bewegung der Aktivelektrode(n) über der
Gewebestelle der elektrisch leitfähigen Flüssigkeit, das Gewebe, welches
kürzlich
operativ entfernte Stellen umgibt, abzukühlen, wodurch die Hitzebeschädigung des
besagten Gewebes minimiert wird. In einigen Ausführungen befindet/befinden sich die
Aktivelektrode(n) in einem Abstand von ungefähr 0,02 bis 2 mm vom Zielgewebe,
und vorzugsweise ungefähr
0,05 bis 0,5 mm während
der Ablation. Eine der Methoden für die Aufrechterhaltung dieses
Abstands besteht darin, dass die Sonde quer zum Gewebe verschoben
und/oder rotiert wird, d.h. eine leichte Bürstenbewegung, um eine dünne Dampfschicht
oder -region zwischen der/den Aktivelektrode(n) und dem Gewebe aufrecht
zu erhalten. Falls jedoch die Koagulation eines tieferen Gewebebereichs erforderlich
sein sollte (um beispielsweise ein im Gewebe eingebettetes blutendes
Gefäß abzusiegeln)
ist es möglicherweise
wünschenswert,
die Aktivelektrode gegen das Gewebe zu pressen, um in demselben eine
Joulesche Erwärmung
hervorzurufen.
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Unter
detaillierter Bezugnahme auf die Illustrationen, in welchen entsprechende
Ziffern übereinstimmende
Elemente anzeigen, wird ein elektrochirurgisches System 11 gezeigt,
welches nach den Prinzipien der vorliegenden Erfindung konstruiert
ist. Das elektrochirurgische System 11 umfasst generell
eine elektrochirurgische Sonde 10, welche an eine Stromquelle 28 angeschlossen
ist, um Hochfrequenzspannung einem Zielgewebe zuzuführen und
eine Flüssigkeitsquelle 21,
um elektrisch leitfähige
Flüssigkeit 50 der
Sonde 10 über
ein Flüssigkeitszufuhrsystem 15 zuzuführen. Die
Flüssigkeitszufuhr
kann ein Ventil 17 enthalten für die Steuerung des Flüssigkeitsstroms
an dem distalen Endteil 14 desselben und zum Stab 10.
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In
einer beispielhaften Ausführung,
wie in 1 gezeigt, umfasst die elektrochirurgische Sonde 10 einen
länglichen
Schaft 13, der entweder flexibel oder rigide sein kann,
wobei flexible Schäfte
optional Stützkanülen oder
andere Strukturen (welche nicht gezeigt sind) enthalten können. Die
Sonde 10 umfasst ein Verbindungsstück 19 an ihrem proximalen
Ende sowie eine Anordnung 12 von Elektrodenpolen 58,
die sich an der distalen Spitze des Schafts 13 befinden.
Wie bereits vorstehend diskutiert, kann die vorliegende Erfindung
eine ganze Reihe von verschiedenen Elektrodenkonfigurationen enthalten, welche
mit der elektrochirurgischen Sonde 10 verwendet werden
(einschließlich
von Ausführungen
mit einer einzigen Elektrode wie beispielsweise einer Schirmelektrode
oder einer Schirmelektrode (sic)). Ein Verbindungskabel 34 hat
einen Griff 22 mit einem Verbindungsstück 20, welches entfernbar
mit dem Verbindungsstück 19 der
Sonde 10 verbunden sein kann. Der proximale Teil von Kabel 34 hat
ein Verbindungsstück 26,
um die Sonde 10 an die Stromquelle 28 anzuschließen. Die
Elektrodenpole 58 sind voneinander elektrisch isoliert,
und jeder der Pole 58 ist mittels einer Vielzahl von individuell
isolierten Stromleitern 42 mit einem aktiven oder passiven
Steuernetzwerk innerhalb der Stromquelle 28 verbunden. Die
Stromquelle 28 hat eine Selektionsvorrichtung 30,
um die angelegte Spannung zu ändern.
Die Stromquelle 28 kann hierin generell auch „Generator" genannt werden.
Die Stromquelle 28 umfasst ebenfalls Mittel, um die Elektroden 58 der
Sonde 10 durch die Betätigung
eines Pedals 39 in einem Fußpedal 37, welches
sich nahe am Anwender befindet und mit der Stromquelle 28 durch
ein Kabel 36 verbunden ist, zu laden. Das Fußpedal 37 kann
ebenfalls ein zweites Pedal (nicht gezeigt) umfassen, um mittels
Fernbedienung das auf die Elektroden 58 angelegte Stromniveau
zu adjustieren oder um einen alternativen Betriebsmodus zu wählen.
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Das
Sauglumen 102 kommuniziert mit der elektrochirurgischen
Sonde 10 und mit der Absaugpumpe 100. Die Absaugpumpe 100 befindet
sich weiters in elektrischer Kommunikation mit der Steuerungsvorrichtung 104 mittels
Kabel 106. Die Absaugpumpe 100 kann jeglichen
geeigneten Flüssigkeitstransportapparat
umfassen. Die Absaugpumpe 100 kann eine Verdrängerpumpe
wie beispielsweise eine peristaltische Pumpe umfassen. In einigen
Ausführungen
kann die Absaugpumpe 100 eine Vakuumpumpe sowie eine Kanisteranordnung,
wie sie beispielsweise in einem Operationssaal durch einen Wandstecker
bereitgestellt werden, umfassen.
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Wie
in der vorliegenden Ausführung
gezeigt, kann die Steuerungsvorrichtung 104 mit der Stromquelle 28 verbunden
sein und kann von dort Inputs betreffend einen oder mehrere Betriebsparameter empfangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Platzierung der Steuerungsvorrichtung 104 im
Rahmen der vorliegenden Erfindung geändert werden kann, und dass
sie alternativ innerhalb der Absaugpumpe 100 angeordnet,
bzw. als unabhängige
Komponente bereitgestellt werden kann. Die Steuerungsvorrichtung 104 kann
ebenfalls direkt innerhalb der Sonde 10 angeordnet werden.
In gewissen Ausführungen
kann die Steuerungsvorrichtung 104 entweder Betriebsparameterinput
von einem geeigneten Sensor oder von geeigneten Sensoren innerhalb
einer Stromquelle 28 oder Sonde 10 empfangen.
Die Steuerungsvorrichtung 104 empfangt von Zeit zu Zeit Daten,
welche sich auf einen oder mehrere Betriebsparameter im Zusammenhang
mit der elektrochirurgischen Sonde 10 oder mit der Stromquelle 28 beziehen.
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Der
von der Steuerungsvorrichtung 104 empfangene Input kann
vorzugsweise jede Art von Inputsignalen enthalten, welche die Betriebskonditionen
am distalen Endteil der elektrochirurgischen Sonde anzeigen. Dieselben
schließen
die von einem Sensor innerhalb einer elektrochirurgischen Sonde, innerhalb
eines Generators oder innerhalb eines Sauglumens gemessenen Betriebsparameter
ein, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein. Die vorliegende
Ausführung
zeigt die Steuerungsvorrichtung 104, welche Betriebsparameterdaten
von der Stromquelle 28 empfängt. Derartige Betriebsparameter können Impedanz,
elektrischen Strom (einschließlich ob
ein Behandlungsstrom initiiert oder gestoppt wurde), Spitzenstrom,
Durchschnittsstrom für
eine selektierte Zeitperiode, Spitzenstrom und RMS-Spannung für eine selektierte
Zeitperiode umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Für Vorrichtungen, die
in mehr als einem Betriebsmodus fungieren, wie beispielsweise ein
Ablationsmodus und ein Koagulationsmodus, kann der Betriebsparameter
den Betriebsmodus der Vorrichtung umfassen.
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In
gewissen Ausführungen
können
die von der Steuerungsvorrichtung 104 empfangenen Betriebsparameterdaten
die Betriebskonditionen am distalen Endteil der Sonde 10 anzeigen.
So zum Beispiel kann die Impedanz am distalen Endteil der Sonde 10 ein
Betriebsparameter sein, der von einem elektrochirurgischen Sondensensor
(nicht gezeigt) gemessen und an die Steuerungsvorrichtung 104 für weitere
Bearbeitung weitergeleitet wird. Üblicherweise steigt die Impedanz
an den Elektrodenpolen 58, wenn ein Plasmafeld an dieser
Stelle errichtet wird, während
festgestellt wurde, dass die Impedanz sinkt, wenn das Plasmafeld
instabil wird. Deshalb kann eine Messung der Impedanz Betriebsparameterinputdaten
ergeben, welche auf das Vorhandensein eines Plasmafelds sowie damit
in Verbindung stehende Dampfschichtbedingungen in der Nähe der Elektrodenpole 58 deuten.
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Zusätzlich kann
ein elektrochirurgischer Sondensensor den elektrischen Strom am
distalen Endteil der Sonde 10 messen, entweder um die Stromstärke zu konstatieren
oder um zu bestimmen, ob ein Behandlungsstrom initiiert oder gestoppt
wurde. Elektrische Stromdaten können
ebenfalls an die Steuerungsvorrichtung 104 zur Bearbeitung
weitergeleitet werden. Darüber
hinaus können
Spitzenstrom und Durchschnittsstrom für eine selektierte Zeitperiode,
sowie Spitzenstrom und RMS-Spannung für eine selektierte Zeitperiode
durch einen Sensor gemessen werden, der entweder mit der Sonde 10 oder
mit der Stromquelle 28 in Verbindung steht, und der gemessene
Dateninput kann an die Steuerungsvorrichtung 104 zur Bearbeitung
weitergeleitet werden, als Betriebsparameterinputdaten von Interesse.
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In
anderen Ausführungen
kann die Sonde 10 mit einer Stromquelle 28 verwendet
werden, die dazu imstande ist, in mehr als einem Betriebsmodus zu fungieren,
wie beispielsweise einem Ablationsmodus oder einem Koagulationsmodus.
In einem Ablationsmodus wird die Stromquelle 28 adaptiert,
um einen relativ hohen Spannungsausstoß zu gewährleisten im Vergleich mit
einem Koagulationsmodus, wo die Stromquelle 28 adaptiert
werden kann, um einen relativ niedrigem Spannungsausstoß zu gewährleisten. In
diesen Ausführungen
kann die Steuerungsvorrichtung 104 Inputdaten empfangen,
welche anzeigen, welchen Modus die Stromquelle 28 betreibt.
Spezifisch kann ein Sensor (nicht gezeigt) im Zusammenhang mit der
Stromquelle 28 bereitgestellt werden, um den Spannungsausstoß der Stromquelle 28 zu messen,
und dann derartige Messdaten, welche den Betriebsmodus der Stromquelle 28 anzeigen,
an die Steuerungsvorrichtung 104 in Form von Inputdaten für Bearbeitung
weiterzuleiten.
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In
Reaktion auf den von Steuerungsvorrichtung 104 empfangenen
Betriebsparameterinput, generiert und sendet ein Prozessor vorzugsweise
(nicht gezeigt) in Verbindung mit Steuerungsvorrichtung 104 Kontrollsignale
an die Absaugpumpe 100. In gewissen Ausführungen
können
diese Kontrollsignale eine dynamische Adjustierung des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe 100, die Initiierung des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe, die Verzögerung
der Initiierung des Flüssigkeitsstroms durch
die Absaugpumpe 100, die Einstellung des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe 100, die Senkung des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe 100, die schrittweise Erhöhung oder
Senkung des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe 100, und/oder die Aufrechterhaltung
eines bestimmten Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugpumpe 100 bewirken, falls sich die Betriebsparameter
innerhalb einer vorselektierten Spanne verhalten. In anderen Ausführungen
können
die Kontrollsignale von Steuerungsvorrichtung 104 den Druck
an der Absaugpumpe 100 dynamisch kontrollieren.
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Die
Steuerungsvorrichtung 104 kann Betriebsparameterinputdaten
empfangen, welche den Status oder den Betriebszustand der Stromquelle 28 anzeigen.
Eine derartige Ausführung
kann aus einer Steuerungsvorrichtung 104 bestehen, welche
Inputdaten empfangt, die anzeigen, ob die Stromquelle 28 aktiviert
wurde. In Fällen,
wo die Stromquelle 28 aktiviert wurde, und die Sonde 10 in
Betrieb ist, kann die Steuerungsvorrichtung 104 dahingehend
reagieren, dass sie Signale aussendet, welche die Absaugpumpe 100 aktivieren.
Auf ähnliche
Weise kann die Steuerungsvorrichtung 104 Signale aussenden,
welche die Absaugpumpe 100 deaktivieren, in Fällen, wo
die Stromquelle 28 deaktiviert wurde und die Sonde 10 nicht
in Betrieb ist. In einer verwandten Ausführung kann die Steuerungsvorrichtung 104 Betriebsparameterinput
empfangen, welcher den Betriebsmodus der Stromquelle 28 anzeigt.
Als Reaktion darauf kann die Steuerungsvorrichtung 104 den
Flüssigkeitsstrom
durch die Absaugpumpe 100 initiieren oder stoppen. Spezifisch
kann die Steuerungsvorrichtung 104 den Flüssigkeitsstrom
durch die Absaugpumpe 100 initiieren, wenn sich herausstellt,
dass die Stromquelle 28 im Ablationsmodus fungiert, sowie
den Flüssigkeitsstrom
durch die Absaugpumpe 100 stoppen, wenn sich herausstellt,
dass die Stromquelle 28 im Koagulationsmodus fungiert.
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In
gewissen zusätzlichen
Ausführungen kann
die Steuerungsvorrichtung 104 Inputdaten betreffend die
Bedingungen am distalen Endteil der Sonde 10 und die sich
insbesondere auf den Zustand des Plasmafelds und der damit verbundenen
Dampfschicht, die in der Nähe
der Elektrodenpole 58 geschaffen wurden, beziehen, bearbeiten.
Die Absaugpumpe 100 kann bei anfänglicher Aktivierung der Stromquelle 28 deaktiviert
werden, und die Impedanz am distalen Endteil der Sonde 10 kann
dahingehend überwacht
und gemessen werden, dass die Daten den Betriebszustand der Sonde 10 betreffend
von der Steuerungsvorrichtung 104 bearbeitet werden können. In
einigen Fällen,
wo die Messung der Impedanz ein erwünschtes Niveau anzeigt (und
damit die Entstehung eines stabilen Plasmafelds und einer Dampfschicht
an den Elektrodenpolen 58 anzeigt) oder wo das Messergebnis
die Überschreitung
eines Schwellenwerts anzeigt, kann die Steuerungsvorrichtung 104 ein
Signal an die Absaugpumpe 100 senden und dieselbe veranlassen,
den Flüssigkeitsstrom
zu initiieren. Zusätzliche
Ausführungen
können
eine Steuerungsvorrichtung 104 umfassen, welche Signale
an die Absaugpumpe 100 sendet, welche die Absaugpumpe 100 veranlassen,
ihre Geschwindigkeit gemäß dem gesammelten
Betriebsparameterinput anzupassen. Falls beispielsweise ein Absinken
der Impedanz am distalen Endteil der Sonde 10 während der
Operation gemessen wird, kann die Steuerungsvorrichtung 104 ein
Signal an die Absaugpumpe 100 senden und dieselbe dazu
veranlassen, ihre Geschwindigkeit zu verringern, wodurch der Flüssigkeitsstrom
durch die Pumpe und durch die Behandlungsstelle reduziert wird.
Falls jedoch andererseits ein Anstieg der Impedanz am distalen Endteil
der Sonde 10 während
der Operation gemessen wird, kann die Steuerungsvorrichtung 104 ein
Signal an die Absaugpumpe 100 senden und dieselbe veranlassen,
ihre Geschwindigkeit zu erhöhen,
wodurch der Flüssigkeitsstrom
durch die Pumpe erhöht
wird.
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Das
Sauglumen 102 befindet sich vorzugsweise in Kommunikation
mit einem Sauglumen, das innerhalb der Sonde 10 geformt
ist (z. B. Flüssigkeitstransportlumen 57 wie
in den 2A und 2B gezeigt)
und hat eine Saugöffnung,
die sich in der Nähe der
Behandlungsoberfläche
des elektrochirurgischen Instruments befindet. In alternativen Ausführungen kann
das Sauglumen an der Außenseite
des elektrochirurgischen Instruments angebracht sein.
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Unter
Bezugnahme auf die 2A und 2B, sind
die elektrisch isolierten Elektrodenpole 58 in Abständen voneinander über der
Elektrodenanordnungsoberfläche 82 angebracht.
Die Elektrodenanordnungsoberfläche 82 und
die individuellen Elektrodenpole 58 haben normalerweise
Dimensionen, die sich innerhalb der obgenannten Spannen bewegen.
In der bevorzugten Ausführung
hat die Elektrodenanordnungsoberfläche 82 eine kreisförmige Querschnittsform
mit einem Durchmesser D (2B) von
zwischen 0,3 mm und 10 mm. Die Elektrodenanordnungsoberfläche 82 kann
auch eine ovale Form annehmen, mit einer Länge L von zwischen 1 mm und
20 mm and einer Breite B von zwischen 0,3 mm und 7 mm, wie in 5 gezeigt.
Die individuellen Elektrodenpole 58 ragen über die
Elektrodenanordnungsoberfläche 82 um
eine Distanz (H) von zwischen 0 mm und 2 mm, vorzugsweise von zwischen 0
mm und 1 mm, hinaus (vgl. 3).
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Es
wird angemerkt, dass die Elektrodenpole mit der Elektrodenanordnungsoberfläche 82 bündig sein
können,
bzw. dass die Pole in der Oberfläche versenkt
sein können.
So zum Beispiel können
die Elektrodenpole 58 bei dermatologischen Behandlungen
um eine Distanz von zwischen 0,01 mm und 1 mm, vorzugsweise 0,01
mm und 0,2 mm, versenkt sein. In einer Ausführung der Erfindung können die Elektrodenpole
in Relation zu der Elektrodenanordnungsoberfläche 82 axial verstellt
werden, so dass der Chirurg den Abstand zwischen der Oberfläche und
den Elektrodenpolen adjustieren kann.
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Die
Elektrodenpole 58 bestehen vorzugsweise aus einem elektrisch
leitfähigen
Metall mit hohem Schmelzpunkt oder einer derartigen Legierung, wie beispielsweise
Platin, Titanium, Tantal, Wolfram oder dergleichen. Wie in 2B gezeigt,
sind die Elektrodenpole 58 in einer Stützmatrix 48 aus einem
geeigneten Isoliermaterial (z. B. Keramik oder Glasmaterial wie
beispielsweise Aluminiumoxid, Zirkonerde oder dergleichen) verankert,
welche zum Herstellungszeitpunkt in flacher, hemisphärischer
oder anderer Form je nach den Erfordernissen der jeweiligen Behandlungsart
geformt werden könnte.
Das bevorzugte Material für
die Stützmatrix
ist Aluminiumoxid, das von Kyocera Industrial Ceramics Corporation, Elkgrove,
Illinois, erhältlich
ist, und zwar aufgrund seiner hohen Wärmeleitfähigkeit, seiner guten elektrischen
Isoliereigenschaften, seiner hohen Beugeelastizität, seiner
Widerstandskraft gegen Kohlenstoff-„Tracking", seiner biologischen Verträglichkeit, und
seines hohen Schmelzpunktes.
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Wie
in 2A gezeigt, ist die Stützmatrix 48 haftfähig mit
einem röhrenförmigen Stützglied 78 verbunden,
welches sich fast über
den ganzen Gesamtabstand zwischen der Matrix 48 und dem
proximalen Endteil der Sonde 10 erstreckt. Das röhrenförmige Stützglied 78 umfasst
vorzugsweise ein elektrisches Isoliermaterial wie beispielsweise
ein Epoxydharz, einen Spritzgussplastikstoff oder ein silikonartiges
Material. In einer bevorzugten Konstruktionstechnik erstrecken sich
die Elektrodenpole 58 durch vorab geformte Öffnungen
in der Stützmatrix 48,
so dass sie um die erwünschte
Distanz H (3) über die Elektrodenanordnungsoberfläche 82 hinausragen.
Die Elektroden können
dann mit der distalen Oberfläche 82 der
Stützmatrix 48 verbunden
werden, üblicherweise
durch an anorganisches Dichtemittel 80. Das Dichtemittel 80 wird
selektiert, um wirksame elektrische Isolierung sowie gute Adhäsion an
sowohl die Keramikmatrix 48 als auch die Platin- oder Titanelektrodenpole
zu gewährleisten.
Das Dichtemittel 80 sollte zusätzlich über einen kompatiblen Thermalexpansionskoeffizienten
und einen Schmelzpunkt, der wesentlich unter den Schmelzpunkten
von Platin oder Titanium bzw. von Aluminiumoxid und Zirkonerde liegt,
verfügen,
wobei es sich typisch um ein Glas oder eine Glaskeramik handelt.
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In
der in 2A und 2B gezeigten
Ausführung
umfasst die Sonde 10 eine Rückführelektrode 56, um
den Strompfad zwischen den Elektrodenpolen 58 und der Stromquelle 28 zu
schließen.
Bei der Rückführelektrode
handelt es sich vorzugsweise um ein ringförmiges Bindeglied, das um die
Außenseite
des Schafts 13 der Sonde 10 angeordnet ist. Die
Rückführelektrode 56 kann
das röhrenförmige Stützglied 78 entweder
zur Gänze
oder teilweise umgeben, um dadurch einen ringförmigen Zwischenraum 54 zu
schaffen, der den durchlaufenden Fluss der elektrisch leitfähigen Flüssigkeit 50 ermöglicht. Der
Zwischenraum 54 hat vorzugsweise eine Breite von zwischen
0,15 mm und 4 mm. Die Rückführelektrode 56 erstreckt
sich vom proximalen Endteil der Sonde 10, wo sie mittels
der Verbindungsstücke 19, 20,
auf geeignete Weise mit der Stromquelle 28 verbunden ist,
bis zu einem Punkt, der relativ nahe an der Elektrodenanordnungsoberfläche 82 liegt,
typisch etwa 0,5 bis 10 mm und bevorzugter etwa 1 bis 10 mm.
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Die
Rückführelektrode 56 ist
mit einer elektrischen Isolierhülle 18 ausgestattet,
welche üblicherweise
als eine oder mehrere elektrisch isolierende Hüllen oder Beschichtungen, wie
beispielsweise Polytetrafluorethylen, Polyimid u. dgl. geformt sind.
Die Bereitstellung der elektrischen Isolierhülle 18 über der
Rückführelektrode 56 verhindert
einen direkten elektrischen Kontakt zwischen der Rückführelektrode 56 und
einer jeglichen benachbarten Körperstruktur oder
dem Chirurgen. Ein derartiger direkter elektrischer Kontakt zwischen
einer Körperstruktur
(z. B. Sehne) und einem exponierten gemeinsamen Elektrodenglied 56 könnte zu
einer unerwünschten
Erhitzung und Nekrose der Struktur an dem Kontaktpunkt, der Nekrose
verursacht, führen.
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Die
Rückführelektrode 56 besteht
vorzugsweise aus einem elektrisch leitfähigen Material, üblicherweise
einem Metall, das von einer Gruppe, die aus Legierungen von rostfreiem
Stahl, Platin oder dessen Legierungen, Titanium oder dessen Legierungen,
Molybdän
oder dessen Legierungen, bzw. Nickel und dessen Legierungen besteht,
ausgewählt wird.
Die Rückführelektrode 56 kann
aus dem gleichen Metall oder der gleichen Legierung wie die Elektrodenpole 58 bestehen,
um jegliches Korrosionspotenzial bzw. die Schaffung von elektrochemischen Potenzialen
aufgrund des Vorhandenseins von unähnlichen Metallen innerhalb
einer elektrisch leitfähigen
Flüssigkeit 50,
wie beispielsweise isotonische Kochsalzlösung (nachstehend im Detail
diskutiert) zu minimieren.
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Wie
in 2A gezeigt, ist die Rückführelektrode 56 nicht
direkt mit den Elektrodenpolen 58 verbunden. Um diesen
Strompfad zu schließen,
so dass die Pole 58 elektrisch mit der Rückführelektrode 56 über das
Zielgewebe 52 verbunden sind, wird die elektrisch leitfähige Flüssigkeit 50 (z.
B. isotonische Kochsalzlösung)
dazu veranlasst, entlang der Flüssigkeitspfade 83 zu
fließen.
Ein Flüssigkeitspfad 83 wird
durch den ringförmigen
Zwischenraum 54 zwischen der äußeren Rückführelektrode 56 und
dem röhrenförmigen Stützglied 78 geformt.
Ein zusätzliches
Flüssigkeitstransportlumen 57 wird
innerhalb eines inneren röhrenförmigen Bindglieds 59 bereitgestellt,
um mit dem Flüssigkeitstransportapparat
oder der Absaugquelle (wie beispielsweise der Absaugpumpe 100) über ein
Sauglumen 102 zu kommunizieren und um Gewebe und anderes
Material von der Behandlungsstelle zu entfernen. In einigen Ausführungen
besteht die Option, das Flüssigkeitstransportlumen 57 zu
verwenden, um elektrisch leitfähige Flüssigkeit
an eine Behandlungsstelle heranzuführen.
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Wenn
ein Spannungsunterschied zwischen der Elektrodenanordnung 12 und
der Rückführelektrode 56 angelegt
wird, werden hohe elektrische Feldintensitäten an den distalen Spitzen
der Pole 58 hervorgerufen, mit einem Stromfluss von Anordnung 12 durch
das Zielgewebe zur Rückführelektrode,
wobei die hohen elektrischen Feldintensitäten die Ablation des Gewebes 52 in
der Zone 88 verursachen. Die Betriebsparameter der Stromquelle 28 oder
der Sonde 10 werden während
ihres Betriebs vorzugsweise durch die Steuerungsvorrichtung 104 überwacht
und das Absaugen wird mittels die Absaugpumpe 100 mit einer
erwünschten
Flussrate und/oder einem erwünschtem
Druck bereitgestellt, um das chirurgisch entfernte Gewebe und anderes
Material von der Behandlungsstelle abzutransportieren, um ein stabiles Plasmafeld
und damit verbundene Dampfschichtbedingungen beizubehalten.
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3 illustriert
eine weitere Ausführung
von Sonde 10, in welcher die distale Portion des Schaftes 13 gekrümmt ist,
so dass sich die Elektrodenpole quer zum Schaft erstrecken. Vorzugsweise
verläuft die
distale Portion des Schaftes 13 senkrecht zum Rest des
Schaftes, so dass die Elektrodenoberfläche 82 generell parallel
zur Achse des Schaftes, wie in 3 gezeigt,
verläuft.
In dieser Ausführung
ist die Rückführelektrode 55 an
der Außenfläche des
Schaftes 13 angebracht und ist von einer elektrischen Isolierhülle 18 umgeben.
Die elektrisch leitfähige
Flüssigkeit 50 fließt entlang
eines Flusspfades 83 durch die Rückführelektrode 55 und
tritt aus dem distalen Endteil der Elektrode 55 an einem
Punkt aus, der nahe an der Elektrodenoberfläche 82 liegt. Die
Flüssigkeit
wird außerhalb
des Schaftes zur Elektrodenoberfläche 82 gelenkt, um
einen Retourstrompfad von den Elektrodenpolen 58, durch
das Zielgewebe 52, zur Rückführelektrode 55, wie
von den Stromflusslinien 60 gezeigt, zu schaffen, und dann
mittels Transportlumen zu entfernen.
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4 illustriert
eine Ausführung
der Erfindung, in der das elektrochirurgische System 11 zusätzlich ein
separates Flüssigkeitszufuhrinstrument 64 für die Bereitstellung
von elektrisch leitfähiger Flüssigkeit
zwischen den Elektrodenpolen 58 und der Rückführelektrode 55 umfasst.
Das Flüssigkeitszufuhrinstrument 64 umfasst
ein inneres röhrenförmiges Bindglied
oder eine Rückführelektrode 55,
die von einer elektrischen Isolierhülle 18 umgeben ist. Die
Rückführelektrode 55 definiert
eine innere Passage 83 für den Strom der Flüssigkeit 50.
Wie in 4 gezeigt, ist die distale Portion des Instruments 64 vorzugsweise
gekrümmt,
so dass die Flüssigkeit 50 in
einem Winkel im Verhältnis
zu dem Instrument 64 abgeleitet wird. Das erlaubt dem Chirurgenteam, das
Flüssigkeitszufuhrinstrument 64 neben
der Elektrodenoberfläche 82 zu
positionieren, wobei die proximale Portion des Zufuhrinstruments 64 in
einem ähnlichen
Winkel zur Sonde 10 angeordnet ist. Das Transportlumen 57 kann
vorzugsweise zusammen mit einer Absaugpumpe und einer Steuerungsvorrichtung
verwendet werden, um chirurgisch entferntes Gewebe von einer Behandlungsstelle
bei einer erwünschten
Flussrate je nach Betriebsparametern, welche die Bedingungen an
der distalen Portion des Sonde 10 anzeigen, abzutransportieren.
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5 illustriert
eine Ausführung
einer Sonde 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung, die eine einzige Aktivelektrode 58 mit einer
röhrenförmigen Geometrie
umfasst. Wie oben beschrieben, kann die Rückführelektrode ein äußeres röhrenförmiges Bindglied 56 sein,
das einem isolierten Stromleiter 42 sowie ein haftfähiges Bindemittel 79 umgibt,
das sich seinerseits mit den Stützgliedern
der Aktivelektrode 48a und 48b haftfähig verbindet.
Die Elektrodenstützglieder 48a und 48b können aus
Keramik, Glaskeramik oder anderem elektrisch isolierendem Material,
das gegen Kohlenstoff-Tracking
und Arc Tracking widerstandsfähig
ist, bestehen. Die Elektrodenstützglieder 48a und 48b können aus
Keramik, Glaskeramik oder anderen elektrisch isolierenden Materialien
bestehen, die gegen Kohlenstoff-Tracking und „Arc Tracking" widerstandsfähig sind.
Ein bevorzugtes Material für
Elektrodenstützglieder
ist Aluminiumoxid. In dem Ausführungsbeispiel
formt Aluminiumoxid einen inneren Abschnitt 48b des Elektrodenstützglieds 48,
und eine hohle Aluminiumoxidröhre
formt den äußeren Abschnitt 48a des
Elektrodenstützglieds 48.
Das Flüssigkeitstransportlumen 57 wird
im Inneren des inneren Abschnitts 48b bereitgestellt. Die
röhren-
bzw. ringförmige
Aktivelektrode 58 kann unter Verwendung eines aus diesem
Metall geformten Zylinders hergestellt werden, der ein elektrisch leitfähiges Metall,
wie beispielsweise Platin, Tantal, Wolfram, Molybdän, Niob
oder Legierungen davon enthält.
Die Aktivelektrode 58 ist mit dem Verbindungsstück 19 (vgl. 2C) durch eine isolierte Zuleitung 108 verbunden.
Eine elektrische Isolierhülle 18 umgibt
das röhrenförmige Bindeglied 56 und
kann vom Bindeglied 56 durch eine Mehrzahl von länglichen
Rippen 96 abgesondert werden, um dazwischen einen ringförmigen Zwischenraum 54 (22) zu definieren. Der ringförmige Zwischenraum
hat vorzugsweise eine Breite von zwischen 0,15 und 4 mm. Die Rippen 96 können entweder
an der Hülle 18 oder an
dem röhrenförmigen Bindeglied 56 ausgeformt sein.
Das distale Endteil der Rückführelektrode 56 befindet
sich in einem Abstand L1 von der Elektrodenstützoberfläche 82.
Der Abstand L1 beträgt vorzugsweise ungefähr zwischen
0,5 mm und 10 mm und noch bevorzugter ungefähr 1 bis 10 mm. Die Länge L1 der Rückführelektrode 56 wird
generell von der elektrischen Leitfähigkeit der Berieselungsflüssigkeit abhängen.
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Die
in 5 dargestellte Konfiguration kann mit den oben
beschriebenen integralen Zufuhrmitteln und Rückführelektroden verwendet werden.
Als Alternative kann diese Sondenkonfiguration von 5 in
Körperhöhlungen
eingesetzt werden, die bereits eine elektrisch leitfähige Flüssigkeit
enthalten, wodurch sich die Notwendigkeit entweder einer integralen
Zufuhr der besagten Flüssigkeit
oder einer elektrisch isolierenden Hülse, um eine Zufuhrbahn für die elektrisch
leitfähige
Flüssigkeit 50 zu formen,
erübrigt.
Anstelle dessen, kann eine elektrisch isolierende Hülle auf
fast die gesamte Rückführelektrode 56 (mit Ausnahme
des proximalen Abschnitts) angewendet werden.
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Unter
Hinweis auf 6A-6C, ist
dort eine alternative Ausführung
illustriert, welche eine Metallschirmelektrode 610 enthält. Wie
gezeigt, verfügt
der Metallschirm 610 über
eine Mehrzahl von peripheren Öffnungen 612,
um die Elektrodenpole 1040 aufzunehmen, sowie eine Mehrzahl
von inneren Öffnungen,
um die Aspiration von Flüssigkeit
und Gewebe durch die Öffnung 609 des
Flüssigkeitstransportlumens
zu ermöglichen.
Wie gezeigt, hat der Schirm 610 eine Presspassung über den
Elektrodenpolen 1040 und wird dann an den Schaft 1000 der
Sonde 10 angeheftet. In alternativen Ausführungen
kann der Metallschirm 610 eine netzartige Konfiguration
haben und zusätzlich
eine Reihe von leitenden Metallen, wie beispielsweise Titanium,
Tantal, Stahl, rostfreien Stahl, Wolfram, Kupfer, Gold und dergleichen enthalten.
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In
einer Ausführung
können
während
des Betriebs eines elektrochirurgischen Systems unter Verwendung
einer Schirmelektrode einer oder mehrere der Betriebsparameter überwacht
werden, um zu bestimmen, ob die Metallschirmelektrode 610 blockiert
wurde. Falls es sich zeigen sollte, dass die Schirmelektrode 610 blockiert
ist, kann die Steuerungsvorrichtung 104 den Fluss der Absaugpumpe 100 umkehren,
um die Blockierung aus der Schirmelektrode 610 zu entfernen.
Die überwachten
Betriebsparameter können
beispielsweise den Druck innerhalb des Flüssigkeitstransportlumen 57 umfassen.
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7 stellt
ein schematisches Diagramm einer Steuerungsvorrichtung des in der
vorliegenden Erfindung verwendeten Typs dar. Die Steuerungsvorrichtung 700 enthält zumindest
einen Inputport 710 und zumindest einen Outputport 714.
Die Steuerungsvorrichtung 700 empfängt vorzugsweise Input von
den Sensoren (nicht detailliert gezeigt) in einer Stromquelle (wie
beispielsweise die Stromquelle 28), von einem Sauglumen
(wie beispielsweise ein Flüssigkeitstransportlumen 57)
und/oder von einer elektrochirurgischen Sonde (wie beispielsweise
Sonde 10), die sich auf einen oder mehrere der Betriebsparameter
beziehen. In einer bevorzugten Ausführung können die Betriebsparameter
einen oder mehrere der nachstehenden Parameter enthalten: Impedanz, Elektrostrom
(einschließlich
ob ein Behandlungsstrom initiiert oder gestoppt wurde), Spitzensrom
und Durchschnittsstrom für
eine selektierte Zeitperiode, Spitzenstrom und RMS-Spannung für eine selektierte
Zeitperiode. In verwandten Ausführungen
können die
Betriebsparameter jegliche Parameter umfassen, die Betriebskonditionen
an der Behandlungsoberfläche
der elektrochirurgischen Sonde anzeigen und insbesondere Betriebsparameter
umfassen, welche den Zustand des Plasmafelds oder die Qualität der in der
Nähe der
Behandlungsoberfläche
geschaffenen Dampfschicht anzeigen. Bei Geräten, die über mehr als einen Betriebsmodus
verfügen,
wie beispielsweise einen Ablationsmodus und einen Koagulationsmodus,
können
die Betriebsparameter alternativ Daten enthalten, welche den Betriebsmodus
des Geräts anzeigen.
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Betriebsparameterinputdaten,
welche Bedingungen anzeigen, die in Verbindung mit dem System an
Port 710 empfangen werden, werden vom Prozessor 712 bearbeitet.
Der Prozessor 712 kann jegliche geeignete Hardware und
Software umfassen, einschließlich
Steuerlogik, die erforderlich ist, um die Inputdaten zu empfangen
und um die erwünschten Outputkommandos
zu generieren, um eine Absaugquelle (wie beispielsweise Absaugpumpe 100)
bereitzustellen. Die vom Prozessor 712 generierten Outputkommandos
werden an eine Absaugquelle gesandt, die elektrisch mit Steuerungsvorrichtung 700 über den
Outputport 714 verbunden ist. In einer bevorzugten Ausführung können die
vom Prozessor 712 generieren Outputkommandos die folgenden Kommandos
enthalten, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein: dynamische Adjustierung
des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugquelle, Initiierung des Flüssigkeitsstroms durch die Absaugquelle,
Verzögerung
der Initiierung des Flüssigkeitsstroms durch
die Absaugquelle, Stoppen des Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugquelle, Senkung des Flüssigkeitsstroms durch die Absaugquelle,
schrittweise Erhöhung
oder Senkung des Flüssigkeitsstroms durch
die Absaugquelle, schrittweise Erhöhung oder Senkung des Flüssigkeitsstroms
durch die Vakuumquelle, und/oder Aufrechterhaltung eines gewissen Flüssigkeitsstroms
durch die Absaugquelle, falls die Betriebsparameter innerhalb einer
vorselektierten Spanne verbleiben. In anderen Ausführungen
können
die Kontrollsignale von der Steuerungsvorrichtung 700 den
Druck an der Absaugpumpe dynamisch kontrollieren. Die Steuerungsvorrichtung 700 kann entweder
eine selbständige
Vorrichtung sein oder in eine Stromquelle, eine Absaugpumpe, ein
elektrochirurgisches Instrument oder eine jegliche Kombination davon
integriert werden.
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8 zeigt
ein schematisches Diagramm eines elektrochirurgischen Systems 800 gemäß der Lehre
der vorliegenden Offenbarung. Das elektrochirurgische System 800 umfasst
eine elektrochirurgische Sonde 810, bei der es sich um
ein jegliches monopolares, bipolares oder auf Plasma beruhendes elektrochirurgisches
Instrument wie oben diskutiert handeln kann. Die Sonde 810 kommuniziert
mit der Stromquelle 812 über ein Kabel 830 und
eine Absaugquelle 814 über
ein Sauglumen 834. Als eine Option kann ein Ventil 824 (wie
beispielsweise ein Kneifventil oder ein anderes geeignetes Ventil)
zusammen mit Sauglumen 834 zur Verfügung gestellt werden. Die Steuerungsvorrichtung 816 kommuniziert
mit der Stromquelle 812 über ein Kabel 832 und mit
einer Absaugquelle 814 über
ein Kabel 836. Die Steuerungsvorrichtung 816 wird
ebenfalls in Kommunikation mit dem Sensor 820 in Verbindung
mit der Sonde 810 und in Kommunikation mit dem Ventil 824 gezeigt.
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Der
Sondensensor 820 ist adaptiert, um einen oder mehrere der
mit der elektrochirurgischen Sonde 810 in Verbindung stehenden
Betriebsparameter zu überwachen.
Sensor 822 kann mit der Stromquelle assoziiert sein und
dementsprechend in Kommunikation mit der Steuerungsvorrichtung 816 stehen,
und ist adaptiert, um einen oder mehrere der Betriebsparameter in
Verbindung mit der Stromquelle 812 zu überwachen. In alternativen
Ausführungen kann
ein zusätzlicher
Sensor (nicht ausdrücklich
gezeigt) in Verbindung mit einem Sauglumen 834 zur Verfügung gestellt
werden, um den darin vorherrschenden Druck zu überwachen und zusätzlich mit der
Steuerungsvorrichtung 816 in Kommunikation zu stehen.
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Wenn
in Betrieb werden Inputsignale, die einen oder mehrere der ausgewählten Betriebsparameter
der elektrochirurgischen Sonde 810 und/oder der Stromquelle 812 (wie
vorstehend diskutiert) enthalten, vorzugsweise an die Steuerungsvorrichtung 816 gesandt,
wenn die Sonde 810 und die Stromquelle 812 in
Gebrauch stehen. Die Inputsignale können entweder von einer oder
beiden Stromquellen 812, der Sonde 810, oder den
damit in Verbindung stehenden Sensoren ausgesandt werden (d.h. Sensor 820 betreffend
Sonde 810, und Sensor 822 betreffend Stromquelle 812).
Als Reaktion auf die erhaltenen Inputsignale kann die Steuerungsvorrichtung 816 die
Daten auf der Basis des selektierten Betriebsparameters bearbeiten.
Die Steuerungsvorrichtung 816 kann dann vorzugsweise Absaugquellenkontrollkommandos,
wie vorstehend diskutiert, als Reaktion auf den empfangenen Betriebsparameterinput
generieren. Die Steuerungsvorrichtung 816 kann dann derartige
Absaugkontrollkommandos via Kabel 836 an die Absaugquelle 814 schicken,
um das Absaugen durch das Lumen 834 dynamisch zu kontrollieren.
In einigen Ausführungen
besteht die Option, dass die Steuerungsvorrichtung 816 ein
Kontrollsignal an die Ventilvorrichtung 824 sendet, um
das Ventil 824 zu öffnen
oder zu schließen.
In einer alternativen Ausführung
kann die Steuerungsvorrichtung 816 mit der Sonde 810,
der Stromquelle 812, dem Ventil 824 und/oder der
Absaugquelle 814 drahtlos kommunizieren.
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Obwohl
die offenbarten Ausführungen
im Detail beschrieben wurden, sollte es verstanden werden, dass
verschiedene Änderungen,
Substitutionen und Anpassungen an den Ausführungen vorgenommen werden
können,
ohne dass dadurch von deren Sinn und Umfang abzuweichen.