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Gebiet der Technik
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anzeigevorrichtung.
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Stand der Technik
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Das Aufkommen von Anzeigevorrichtungen wie Flüssigkristallanzeigen (LCD = liquid crystal displays) und Plasma-Anzeigepanels PDP = Plasma display Panels) mit hoher Auflösung und großflächigen Bildschirmen ist eine relativ neue Erscheinung
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Diese Anzeigevorrichtungen haben vordere Abdeckungen, die ihre vorderen Umfänge bedecken.
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Genauer gesagt ist eine Frontplatte, die aus transparentem Material zur Übertragung von Bildern gefertigt ist, während sie das Anzeigemodul schützt, an der vorderen Oberfläche eines Anzeigemoduls angebracht. Eine vordere Abdeckung ist am Umfang der Frontplatte befestigt und an diesen gekoppelt. Die vordere Abdeckung dient somit zum Haltern der Frontplatte.
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Offenbarung der Erfindung
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Technische Aufgabenstellung
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Da der Außenumfang der Frontplatte von der vorderen Abdeckung getragen werden muss, ist ein Teil der Frontplatte notwendigerweise von der vorderen Abdeckung bedeckt.
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Da ein Teil des Umfangs der Frontplatte von der vorderen Abdeckung verdeckt ist, kommt es zu einer Begrenzung, bei der der Anzeigebildschirm von außen kleiner erscheint.
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Da eine separate vordere Abdeckung zum Haltern der Frontplatte benötigt wird, steigen außerdem die Gesamtherstellungskosten der Anzeigevorrichtung, und die Montage wird komplizierter.
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Technische Lösung
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Nach einer Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: eine Frontplatte, die einen vorderen Abschnitt derselben festlegt; einen an einer Rückfläche der Frontplatte befestigten Rahmen, um die Frontplatte zu haltern; ein an dem Rahmen befestigtes Anzeigemodul zum Ausgeben eines Bildes; und ein rückseitiges Gehäuse, welches das Anzeigemodul aufnimmt und an einer Rückseite der Frontplatte angeordnet ist.
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Nach einer weiteren Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: ein Anzeigemodul, das ein Bild ausgibt; eine Frontplatte, die einen teilweise oder gänzlich freiliegenden Rand hat und aus einem transparenten Material gebildet ist, welches das Bild überträgt; einen Rahmen, der an einer Rückseite der Frontplatte angebracht ist und an dessen Rückseite das Anzeigemodul befestigt ist; und ein rückseitiges Gehäuse, welches das Anzeigemodul an einer Rückseite der Frontplatte umschließt.
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Nach einer noch anderen Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: eine Frontplatte aus einem transparenten Material; einen an eine Rückseite der Frontplatte gekoppelten Rahmen, um ein Wölben der Frontplatte zu verhindern; ein Blockierelement, das um einen Abschnitt der rückseitigen Oberfläche der Frontplatte angeordnet ist, an den der Rahmen gekoppelt ist, um ein Ausgesetztsein des Rahmens zu verhindern; ein Anzeigemodul, das an einer Rückseite des Rahmens befestigt ist; und ein rückseitiges Gehäuse, das entweder den Rahmen oder das Anzeigemodul oder beide von einer Rückseite der Frontplatte her umschließt, und das einen vorderen Umfang gleicher oder geringerer Größe als die der Frontplatte aufweist.
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Nach einer zusätzlichen Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: eine Frontplatte; einen Rahmen, der direkt mit einer Rückseite der Frontplatte verbunden ist, um die Frontplatte zu haltern; ein an dem Rahmen befestigtes Anzeigemodul; ein rückseitiges Gehäuse, das an der Rückseite der Frontplatte befestigt ist und das Anzeigemodul umschließt; und ein Befestigungslement, welches die Frontplatte und das rückseitige Gehäuse verbindet.
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Nach einer weiteren Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: eine aus einem transparenten Material gebildete Frontplatte; einen direkt mit einer Rückseite der Frontplatte verbundenen Rahmen, um die Frontplatte zu haltern; ein am Rahmen befestigtes Anzeigemodul; ein am Rahmen befestigtes rückseitiges Gehäuse, um das Anzeigemodul zu schützen; und mehrere das rückseitige Gehäuse durchsetzende und in den Rahmen eingesetzte Befestigungselemente.
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Nach einer weiteren Ausführungsform weist eine Anzeigevorrichtung auf: eine Frontplatte mit einem nach außen freiliegenden Randabschnitt; einen an einer Rückseite der Frontplatte befestigten Rahmen; ein am Rahmen befestigtes Anzeigemodul; ein an dem Anzeigemodul befestigtes rückseitiges Gehäuse, um den Rahmen und das Anzeigemodul zu schützen; und ein das rückseitige Gehäuse und das Anzeigemodul durchsetzendes Befestigungselement.
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Vorteilhafte Wirkungen
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Bei den obigen Konfigurationen ist die vordere Außenseite einer Anzeigevorrichtung fein endbearbeitet, während der Anzeigebildschirm von außen größer erscheint als er tatsächlich ist.
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Da außerdem die Frontplatte an der Vorderseite des Anzeigemoduls durch den Rahmen gemäß der vorliegenden Offenbarung sicher gehaltert ist, kommt es auch bei größeren Produktabmessungen zu keiner Verwerfung oder einem Herausgleiten nach unten der Frontplatte.
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Da ferner die Konfiguration kein separates Abdeckelement erfordert, um den vorderen Umfang der Anzeigevorrichtung zu umschließen, wird der Montagevorgang des Produkts vereinfacht, und die Herstellungskosten können gesenkt werden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist eine perspektivische Ansicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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2 ist eine Schnittansicht von 1 längs einer Linie I-I'.
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3 ist eine perspektivische Explosionsansicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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4 ist eine perspektivische Vorderansicht eines Rahmens für eine Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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5 ist eine perspektivische rückseitige Ansicht eines Rahmens für eine Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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6 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht von Bereich A in 5.
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7 ist eine perspektivische Explosionsansicht von Bereich A in 5.
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8 ist eine Schnittansicht von 7 längs einer Linie II-II'.
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9 ist eine Vorderansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur einer Frontplatte gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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10 ist eine perspektivische rückseitige Ansicht von Bereich B in 9.
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11 ist eine Schnittansicht von 10 längs einer Linie III-III'.
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12 ist eine seitliche Schnittansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur eines rückseitigen Gehäuses gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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13 ist eine seitliche Schnittansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur eines rückseitigen Gehäuses gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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14 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht zur Darstellung eines Frontplatten-Halterungsaufbaus einer in einer Vorderansicht dargestellten Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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15 ist eine rückseitige perspektivische Teilansicht von Bereich C in 14.
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16 ist eine Schnittansicht von 15 längs einer Linie IV-IV'.
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17 ist eine Schnittansicht zur Darstellung eines Erdungsaufbaus für elektromagnetische Interferenz (EMI) gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Ausführungsart der Erfindung
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Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung detailliert unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Der Erfindungsgeist und Schutzumfang der vorliegenden Offenbarung sind jedoch nicht auf die hier offenbarten Ausführungsformen beschränkt, sondern können auch einfach Ausführungsformen offenbaren, die im Schutzumfang anderer, rückschrittlicher Erfindungen oder der vorliegenden Offenbarung liegen, indem verschiedene Elemente hinzugefügt, geändert oder weggelassen werden.
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1 ist eine perspektivische Ansicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung, 2 ist eine Schnittansicht von 1 längs einer Linie I-I', und 3 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Nach den 1 bis 3 umfasst eine Anzeigevorrichtung 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung ein Anzeigemodul 13, das ein Bild ausgibt; eine Frontplatte 11, welche die vordere Oberfläche des Anzeigemoduls 13 schützt; einen Rahmen 12, der eng mit der Frontplatte 11 gekoppelt ist und an dessen Rückseite das Anzeigemodul 13 befestigt ist, einen Haltebügel 15, der den Rahmen 12 und das Anzeigemodul 13 verbindet, sowie ein rückseitiges Gehäuse 14, welches an der Rückseite der Frontplatte 11 gekoppelt ist und das Anzeigemodul 13 umschließt und schützt.
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Im einzelnen ist ein Haftelement 17 zwischen der Frontplatte 11 und dem Rahmen 12 eingefügt, um den Rahmen 12 an der Frontplatte 11 zu befestigen. Ferner ist eine Dichtung 16 zum Abblocken elektromagnetischer Interferenz (EMI) zwischen die Frontplatte 11 und den Rahmen 12 eingefügt. Das Haftelement 17 und die Dichtung 16 sind jeweils in einem vorbestimmten Abstand angeordnet.
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Eine opake Filmschicht 111 ist entlang dem hinteren Umfang der Frontplatte 11 ausgebildet. Im einzelnen kann die Filmschicht 111 auf verschiedene Weisen bereitgestellt werden, und nach einer Ausführungsform kann die Frontplatte mit ihr beschichtet werden. Der Rahmen 12 ist entlang der Filmschicht 111 so angebracht, dass der Rahmen 12 von der Vorderseite der Anzeigevorrichtung 10 nicht sichtbar ist.
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Die Frontplatte 11 kann aus einem lichtdurchlässigen Material gebildet sein, so dass ein durch das Anzeigemodul 13 bereitgestelltes Bild betrachtet werden kann. Um Festigkeitsanforderungen für größere Abmessungen zu genügen, kann die Frontplatte aus Hartglas hergestellt sein. Das Material für die Frontplatte ist jedoch nicht auf irgendeine Ausführungsform beschränkt, sondern kann eines von verschiedenen Materialien wie z. B. lichtdurchlässiger Kunststoff sein. D. h., jedes Material, das lichtdurchlässig ist und vorbestimmten Festigkeits-Spezifikationen genügt, kann im Schutzumfang der vorliegenden Offenbarung verwendet werden.
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Ein Dichtungselement 18 ist auf einen vorderen oberen Abschnitt des Rahmens 12 aufgebracht, um ein Eindringen von Verunreinigungen durch einen Spalt zwischen dem Rahmen 12 und der Frontplatte 11 zu verhindern. Der Rahmen 12 umgibt den hinteren Umfang der Frontplatte 11. Genauer gesagt werden mehrere Rahmen 12 an Positionen angebracht, die um einen vorbestimmten Abstand von den Rändern der Frontplatte 11 beabstandet sind. Wenn die Endabschnitte aneinandergrenzender Rahmen 12 zusammengepresst und verbunden werden, wird der Haltebügel 15 an den Verbindungsabschnitten angebracht.
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Ein vorderer Umfangsabschnitt wird an dem rückseitigen Gehäuse 14, welches das Anzeigemodul 13 bedeckt und schützt, gegen den Rahmen gepresst, und weist ein aus leitendem Material gebildetes inneres Gehäuse 141 und ein das innere Gehäuse 141 bedeckendes äußeres Gehäuse 142 auf. Das hintere Gehäuse 14 muss jedoch nicht die beiden Komponenten enthalten, sondern kann nur eine leitende Abdeckung aufweisen.
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Hierbei strömt von dem Anzeigemodul 13 emittierte elektromagnetische Interferenz (EMI) durch eine an der Vorderseite des Rahmens 12 angebrachte EMI-Erdungsdichtung 16 und den Rahmen 12. Die entlang des Rahmens 12 strömende EMI wird zum rückseitigen Gehäuse 14 übertragen. Deshalb ist der Rahmen 12 vorzugsweise aus leitendem Material hergestellt und kann gemäß einer Ausführungsform aus Aluminiummaterial gefertigt sein. Das Material für den Rahmen muss jedoch nicht auf ein Aluminiummaterial beschränkt sein, sondern kann aus irgendeinem Material, durch das elektrischer Strom fließen kann, gefertigt sein.
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Dabei kann der Rahmen 12 aus einem nicht-leitenden Material wie z. B. Kunststoff-Spritzgussmaterial hergestellt sein. In diesem Fall ist ein separater EMI-Erdungsaufbau zum Erden von EMI erforderlich, der nachstehend mit Bezug auf die Diagramme beschrieben wird.
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4 ist eine perspektivische Vorderansicht eines Rahmens für eine Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung, und 5 ist eine perspektivische rückseitige Ansicht eines Rahmens für eine Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Nach den 4 und 5 sind mehrere Rahmen 12 einer Anzeigevorrichtung 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eng anliegend an einer Frontplatte 11 befestigt.
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D. h., die Rahmen 12 werden an ihren Enden gegen andere Rahmen 12 gepresst, und gegeneinander gepresste Abschnitte werden durch Haltebügel 15 verbunden.
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In einem Abschnitt der Rahmen 12 ist eine Aussparung 12a einer vorbestimmten Größe festgelegt, und ein Steuerpanel 12 zum Steuern der Anzeigevorrichtung ist in der Aussparung 12a angebracht.
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Genauer gesagt ist eine aus Hartglas gefertigte Frontplatte 11 an der Vorderseite des Rahmens 12 angebracht, und ein Steuerpanel von der Art eines Berührungsfelds ist hinter dem Rahmen gekoppelt. Somit kann ein Benutzer durch Berühren der Oberfläche der Frontplatte 11 dort, wo das Steuerpanel eingesetzt ist, den Strom ein- und ausschalten, Kanäle schalten und die Lautstärke regeln.
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Der Rahmen 12 ist aus geradlinig geformtem Metall- oder Kunststoffmaterial mit einem vorbestimmten Festigkeitsgrad hergestellt. Dies dient dazu, ein Verwerfen der Frontplatte 11 zu verhindern, wenn die Dimensionen der Anzeigevorrichtung 10 vergrößert werden. Nachstehend wird eine detaillierte Beschreibung der Verbindungsteile des Rahmens 12 unter Bezugnahme auf die Diagramme gegeben.
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6 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht von Bereich A in 5, und 7 ist perspektivische Explosionsansicht von Bereich A in 5.
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Nach den 6 und 7 sind die an der rückseitigen Oberfläche der Frontplatte 11 angebrachten Rahmen 12 zu mehreren durch einen Haltebügel 15 miteinander verbunden.
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D. h., der Haltebügel 15 ist in einer ”L”-Form geknickt, um an den Verbindungsabschnitten an den Enden der Rahmen 12 eingesetzt zu werden. Ferner ist ein Vorsprungsabschnitt, und zwar ein Bügel-Montageabschnitt 123 (in 8), an dem Rahmen 12 ausgebildet, um den Haltebügel 15 zu montieren. Mehrere Befestigungselemente werden durch den Haltebügel 15 hindurchgeführt und in den Rahmen 12 eingesetzt.
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Ein Ansatz 151 einer vorbestimmten Höhe ist in der Mitte des Haltebügels 15 vorstehend ausgebildet. Ein Randabschnitt des Anzeigemoduls 13 (und zwar eine Modul-Lasche 131 in 10) ist an dem Ansatz 151 angebracht. Demgemäß sind das Anzeigemodul 13 und der Rahmen 12 mit einem Zwischenraum gleich der Länge des Ansatzes 151 miteinander verbunden.
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Eine Bewegungshemmrippe 152 steht an der Ecke des Haltebügels 15 vor, um sicherzustellen, dass das Anzeigemodul 13 in einer geeigneten Position gekoppelt bleibt. Mit anderen Worten, wenn das Anzeigemodul 13 an der Rückseite des Rahmens 12 angebracht wird, wird es geführt, damit es in seiner richtigen Position bleibt. Daher ist das in der Modullasche 132 festgelegte Befestigungsloch genau positioniert. Ferner wird eine Schraube oder ein anderes Befestigungselement durch das Befestigungsloch geführt und in den Ansatz eingesetzt, um das Anzeigemodul 13 am Rahmen 12 zu befestigen.
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Die Enden der Rahmen 12 sind miteinander in rechten Winkeln verbunden. Damit ist jedes Ende der Rahmen 12 unter 45° in Bezug auf die Längen der Rahmen abgewinkelt.
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Wenn die Enden der Rahmen nicht mit einer Schrägung von 45° geformt sind, können beim Koppeln zweier Rahmen 12 die zusammengepressten Oberflächen verrutschen und sich verschieben. Um zu verhindern, dass letzteres vorkommt, können die Enden der Rahmen in einer Form ausgebildet sein, die nicht geradlinig ist. Mit anderen Worten bilden die Enden der Rahmen 12 einen geraden Abschnitt S und einen abgestuften Abschnitt H, der an einem bestimmten Punkt des geraden Abschnitts S abgestuft ist. Ferner kann der abgestufte Abschnitt H einzeln oder zu mehreren vorgesehen sein. Dabei ist der abgestufte Abschnitt H gegenüber der Erstreckungsrichtung des geradlinigen Abschnitts S in eine andere Richtung (oder eine abweichende Richtung) abgeknickt.
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Wie dargestellt ist, wird durch Ausbilden des abgestuften Abschnitts H an einem Punkt des geradlinigen Abschnitts S auch dann, wenn eine Kraft auf einen der beiden zusammengefügten Rahmen 12 in dessen Längsrichtung einwirkt, durch den abgestuften Abschnitt H ein Verrutschen der zusammengefügten Enden der Rahmen 12 verhindert.
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Die Bezugsziffer 122a ist ein Befestigungsloch, und 122b ist ein Befestigungsvorsprung. Das Befestigungsloch und der Befestigungsvorsprung sind zu mehreren und abwechselnd an dem Rahmen 12 vorgesehen. Sie werden nachstehend näher erläutert.
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8 ist eine Schnittansicht von 7 längs einer Linie II-II'. Nach 8 sind die Rahmen 12 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung aus einem leitenden Material gebildet und sind gegen die Rückseite der Frontplatte 11 gepresst, um die Frontplatte 11 zu haltern und auch, um eine Wölbung der Frontplatte 11 zu vermeiden.
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Im einzelnen weist der Rahmen 12 einen Körper 121 an der Rückseite der Frontplatte 11 sowie einen Kopf 122 auf, der von einem oberen Ende des Körpers 121 rückwärts vorsteht.
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Genauer gesagt sind an der vorderen Oberfläche des Rahmens 12 eine Haftfläche 125, an der das Haftelement 17 angebracht ist, und eine Dichtungs-Montagefläche 126, an der eine Dichtung 16 angebracht ist, ausgebildet. Ferner ist eine Unterteilungsrippe 127, welche die Haftfläche 125 und die Dichtungs-Montagefläche 126 voneinander trennt, ausgebildet. Die Unterteilungsrippe 127 verhindert ein Aneinanderkleben des Haftelements 17 und der Dichtung 16.
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Hierbei können die Haftfläche 125 und die Dichtungs-Montagefläche 126 durch Zurückversetzen um einen vorbestimmten Abstand von der Vorderfläche des Körpers 121 ausgebildet sein. Falls die Haftfläche 125 und die Dichtungs-Montagefläche 126 die gleiche Oberfläche mit dem Körper 121 teilen und durch die Unterteilungsrippe 127 unterteilt sind, würden sie durch einen Spalt zwischen der Frontplatte 11 und dem Rahmen 12 gleich der Höhe der Unterteilungsrippe 127 voneinander getrennt. Somit kann die Unterteilungsrippe 127 auf der gleichen Oberfläche wie die Vorderfläche des Körpers 121 ausgebildet werden, und die Haftfläche 125 sowie die Dichtungs-Montagefläche 126 können zurückversetzt werden, um eine wechselweise vorstehende Struktur zu bilden.
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Das Haftelement 17 kann ein Doppelklebeband mit einer vorbestimmten Haftfähigkeit oder ein flüssiges Klebemittel sein. Die Dichtung 16 kann aus einem leitenden Material gebildet sein, um EMI zu blockieren.
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Um das Dichtungselement 18 am vorderen oberen Ende des Kopfs 122 zu halten, ist eine Dichtungsfläche 128 mit einer Schrägung eines vorbestimmten Winkels ausgebildet. Damit wird, wenn der Rahmen 12 gegen die Rückseite der Frontplatte 11 gepresst und mit dieser gekoppelt wird, ein Ausnehmungsabschnitt zwischen der Dichtungsfläche 128 und der rückseitigen Oberfläche der Frontplatte 11 gebildet, und das Dichtungselement 18 in den Ausnehmungsabschnitt eingefügt. Das Einfügen des Dichtungselements 18 vermeidet die Bildung von Zwischenräumen zwischen den gekoppelten Oberflächen der Frontplatte 11 und des Rahmens 12, und folglich das Eindringen von Verunreinigungen in diese.
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Ein Hohlraum 129 ist in dem Kopf 122 ausgebildet. Damit verhindert der ausgebildete Hohlraum 129 eine Verformung des Kopfs 122 bei der Formung des Rahmens 12 und senkt die Herstellungskosten.
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Ein Bügel-Montageabschnitt 123 steht an einer Rückseite des Körpers 121 vor und erstreckt sich in der Längsrichtung des Rahmens 12. Der Haltebügel 15 wird an dem Bügel-Montageabschnitt 123 montiert, und der an dem Bügel-Montageabschnitt angebrachte Haltebügel 15 wird in einer '⊏'-Form geknickt. Daher stehen der Haltebügel 15 und der Bügel-Montageabschnitt 123 auf drei Seiten miteinander in Kontakt. Aufgrund der Form des Bügel-Montageabschnitts 123 bewegt sich der Haltebügel 15 nicht und ist sicher am Rahmen 12 angebracht. Auch ist der Rahmen 12 durch den Haltebügel 15 fest verbunden.
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Eine Verstärkungsrippe 124 steht von einer vorbestimmten Position unter dem Bügel-Montageabschnitt 123 vor und erstreckt sich in der Längenrichtung des Rahmens 12. Die Verstärkungsrippe 124 ist speziell ausgebildet, um den Rahmen 12 zu verstärken. Außerdem ermöglicht die Verstärkungsrippe 124, dass der Rahmen 12 eine geradlinige Anordnung ohne Verbiegung beibehält, auch wenn er in seiner Länge gestreckt wird.
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Eine Leckverhinderungsrippe 125a steht von einem Umfang der Haftfläche 125 vor, genauer gesagt von einem oberen Umfang des vorderen Abschnitts des Körpers 121. Die Leckverhinderungsrippe 125a verhindert, dass das mit der Haftfläche 125 verbundene Haftelement 17 von dem Rahmen 12 nach außen leckt oder sich ausbreitet.
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Genauer gesagt, falls die Leckverhinderungsrippe 125a nicht vorgesehen ist, breitet sich das Haftelement 17 zum Umfang der Frontplatte 11 hin aus und liegt nach außen frei, und damit sieht das Äußere der Anzeigevorrichtung nicht sauber aus. Um diese Art von Problem zu lösen, steht die Leckverhinderungsrippe 125a am vorderen Umfang vor, der sich am Rand der Frontplatte 11 befindet.
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Das rückseitige Gehäuse 14 ist mit dem Kopf 122 gekoppelt.
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Im einzelnen sind mehrere Befestigungslöcher 122a in vorbestimmten Intervallen an den Rändern des Kopfs 122 und des rückseitigen Gehäuses 14 angeordnet, und in die Befestigungslöcher 122a werden Befestigungselemente eingesetzt, um das rückseitige Gehäuse 14 am Kopf 122 zu befestigen. Außerdem können mehrere Befestigungsvorsprünge 122b von dem Kopf 122 vorstehen, und mehrere Befestigungslöcher können im Rand des rückseitigen Gehäuses 14 ausgebildet sein, um darin die Befestigungsvorsprünge 122b einzusetzen. In einer als Beispiel dienenden Ausführungsform kann ein Befestigungsvorsprung 122b an einem Punkt zwischen einem Befestigungsloch 122a und einem weiteren Befestigungsloch 122a vorstehen. Der Befestigungsvorsprung 122b kann in ein in dem rückseitigen Gehäuse 14 ausgebildetes Befestigungsloch eingesetzt werden, so dass das in dem rückseitigen Gehäuse 14 ausgebildete Befestigungsloch mit dem in dem Kopf 123 ausgebildeten Befestigungsloch 122a ausgerichtet ist.
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9 ist eine Vorderansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur einer Frontplatte gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung, 10 ist eine perspektivische rückseitige Ansicht von Bereich B in 9, und 11 ist eine Schnittansicht von 10 längs einer Linie III-III'.
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Nach 9 bis 11 bilden gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung die Frontplatte 11 und das Anzeigemodul 13 einen direkt gekoppelten Aufbau.
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D. h., wenn die Frontplatte 11 und der Rahmen 12 durch das Haftelement 17 miteinander gekoppelt sind, besteht die Möglichkeit, dass sich die Frontplatte 11 vom Rahmen 12 löst. Mit anderen Worten, wenn die Anzeigevorrichtung 10 vergrößert wird, vergrößern sich die Abmessungen der Frontplatte 11 und auch deren Gewicht. Wenn die Anzeigevorrichtung 10 an einer Wand angebracht ist, kann sich die Frontplatte 11, falls das Gewicht der Frontplatte 11 die Haftfähigkeit des Haftelements 17 übersteigt, von dem Rahmen 12 lösen und auf den Boden fallen.
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Um diese Möglichkeit auszuschließen, stellt die vorliegende Ausführungsform die Frontplatte 11 integral gekoppelt mit dem Anzeigemodul 13 bereit.
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Des weiteren ist im einzelnen eine Mutter 30 in den vorderen Rand der Frontplatte 11 eingelassen, und ein Befestigungselement wird durch den Haltebügel 15 und die Modullasche 131 geführt und in die Mutter 30 eingesetzt. Um eine Beschädigung der Frontplatte 11 durch die Mutter 30 zu vermeiden, kann eine Gummitülle 31 über dem Außenumfang der Mutter 30 eingesetzt werden. Der in der Mitte des Haltebügels 15 ausgebildete Ansatz 151 erstreckt sich weiter zur gegenüberliegenden Seite, und der Verlängerungsabschnitt wird in einen Abschnitt der Mutter 30 eingeführt. Das Befestigungselement durchsetzt nacheinander die Modullasche 131 und den Ansatz 151 und wird in die Mutter 30 eingeführt. Durch diesen Kopplungsaufbau kann ein Loslösen der Frontplatte 11 vom Rahmen 12 aufgrund des Gewichts vermieden werden.
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Das rückseitige Gehäuse 14 ist mit dem Rahmen 12 gekoppelt, wobei die Art und Weise der Kopplung des rückseitigen Gehäuses 14 und des Rahmens 12 die gleiche Art und Weise wie die bezüglich 1 bis 8 beschriebene unter Verwendung der Befestigungsvorsprünge 122b und der Befestigungslöcher 122a sein kann.
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12 ist eine seitliche Schnittansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur eines rückseitigen Gehäuses gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Nach 12 ist die vorliegende Ausführungsform durch die direkte Kopplung des rückseitigen Gehäuses 14 mit der Frontplatte 11 gekennzeichnet.
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Im einzelnen kann der vordere Rand des rückseitigen Gehäuses 14 in einer Größe ausgebildet sein, die gleich oder kleiner ist als die Frontplatte 11, so dass die vorderen Ränder des rückseitigen Gehäuses 14 von der Vorderseite der Anzeigevorrichtung 10 nicht gesehen werden können.
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Der Vorderrand des rückseitigen Gehäuses 14 ist in parallelen Richtungen zu der Frontplatte 11 geknickt, um die Kopplungsflächen zu bilden. Eine Schraube 40 oder ein anderes Befestigungselement wird von der Vorderseite der Frontplatte 11 durch das rückseitige Gehäuse 14 eingeführt. Eine Mutter 42 wird über dem Außenumfang der Schraube 40, die das rückseitige Gehäuse durchsetzt und durch dieses vorsteht, eingeführt. Natürlich wird zwischen die Schraube 40 und die Frontplatte 11 eine Verschleißschutztülle 41 eingefügt.
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Wie in 11 dargestellt ist, kann eine Struktur verwendet werden, bei der die Schraube an der Vorderseite der Frontplatte eingesetzt wird.
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13 ist eine seitliche Schnittansicht zur Darstellung der Kopplungsstruktur eines rückseitigen Gehäuses gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Nach 13 ist das rückseitige Gehäuse 14 an dem Anzeigemodul 13 befestigt.
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D. h., die Schraube 50 kann nacheinander durch das rückseitige Gehäuse 14 und die Modullasche 131 durchgeführt und in den Ansatz 151 des Haltebügels 15 eingesetzt werden.
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Dabei ist, um ein Lösen der Schraube 50 zu vermeiden, am Innenumfang des Ansatzes 151 ein Schraubgewinde ausgebildet.
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Bei einem anderen Verfahren, wie es in 11 gezeigt ist, wird das das rückseitige Gehäuse 14 durchsetzende Befestigungselement durch die Modullasche 131 und den Ansatz 151 durchgeführt, in die vordere Oberfläche der Frontplatte 11 eingeführt und schließlich in die Mutter 30 eingesetzt.
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Bei dieser Konfiguration können die Frontplatte 11, der Rahmen 12, das Anzeigemodul 13 und das rückseitige Gehäuse 14 durch eine einzige Schraube 32 und Mutter 30 integral gekoppelt werden.
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14 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht zur Darstellung eines Frontplatten-Halterungsaufbaus einer in einer Vorderansicht dargestellten Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung,
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15 ist eine rückseitige perspektivische Teilansicht von Bereich C in 14, und 16 ist eine Schnittansicht von 15 längs einer Linie IV-IV'.
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Nach den 14 bis 16 kann eine separate Halterungsstruktur vorgesehen sein, um zu verhindern, dass sich die Frontplatte 11 einer Anzeigevorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Offenbarung infolge zu hohen Gewichts von dem Rahmen 12 löst.
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D. h., eine Halterung 60 (wie sie in 14 bis 16 gezeigt ist) kann an die obere Oberfläche und die untere Oberfläche der Frontplatte 11 gekoppelt sein.
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Genauer gesagt kann die Halterung 60 über eine Länge ausgebildet sein, welche die oberen und unteren Ränder der Frontplatte 11 ganz oder teilweise bedeckt. Die Halterung 60 ist mehrere Male abgeknickt, um die Frontplatte 11 sicher zu haltern, um Abschnitte der hinteren, unteren und vorderen Oberflächen der Frontplatte 11 zu bedecken. Natürlich stellt die an dem oberen Ende der Frontplatte 11 angebrachte Halterung 60 auch einen Aufbau bereit, der Abschnitte der hinteren, oberen und vorderen Oberflächen der Frontplatte 11 bedeckt.
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Die Halterung 60 ist mit dem Kopf 122 des Rahmens gekoppelt. D. h., ein Befestigungsloch ist in dem Kopf 122 festgelegt, und auch an einem Ende der Halterung 60 ist ein Befestigungsloch ausgebildet. Eine Schraube oder ein anderes Befestigungselement wird durch die Halterung 60 durchgeführt und in den Kopf 122 eingeführt.
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Bei der obigen Konfiguration ist der obere Rand der Frontplatte 11 sicher gehaltert, was ein Loslösen der Frontplatte 11 von dem Rahmen 12 und deren Vorwärtsneigung verhindert.
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Der untere Rand der Frontplatte 11 ist ebenfalls sicher gehaltert, so dass ein Herunterfallen der Frontplatte 11 infolge zu hohen Gewichts verhindert wird.
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Hierbei kann die Halterung 60 nur am unteren Ende der Frontplatte 11 vorgesehen sein.
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17 ist eine Schnittansicht zur Darstellung eines Erdungsaufbaus für elektromagnetische Interferenz (EMI) gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung.
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Nach 17 stellt die vorliegende Ausführungsform einen Erdungsaufbau zum Blockieren von EMI bereit, wenn ein aus nicht-leitendem Material gefertigter Rahmen 12 benutzt wird.
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Genauer gesagt, wenn der Rahmen 12 aus Kunststoff-Spritzgussmaterial oder dergleichen hergestellt ist, wird ein Aufbau zum Absorbieren von EMI benötigt. Somit wird, um am rückseitigen Gehäuse 14 emittierte EMI zu erden, ein separates Erdungselement 80 am Rahmen 12 angebracht.
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Genauer gesagt wird ein Ende des Erdungselements 80 in die Dichtungs-Montagefläche 126 des Rahmens 12 eingesetzt. Das Erdungselement 80 wird entlang der Oberfläche des Rahmens 12 geführt und am anderen Ende mit dem rückseitigen Gehäuse 14 verbunden. Damit dient das aus einem leitenden Material gefertigte rückseitige Gehäuse 14 zur Erdung, um EMI zu blockieren.
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Hierbei kann das Erdungselement 80 die gesamte hintere Oberfläche des Rahmens oder einen Teil desselben bedecken. Es genügt jedoch, die Frontplatte 11 und das rückseitige Gehäuse 14 über das Erdungselement 80 elektrisch zu verbinden. Beispielsweise wird sogar dann, wenn das Erdungselement 80 nur zwischen dem Umfang und der Mitte des Rahmens 12 angeordnet wird, EMI ausreichend blockiert.