DE19983294B4 - Elektrisch gesteuertes Schloss - Google Patents

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DE19983294B4 DE19983294T DE19983294T DE19983294B4 DE 19983294 B4 DE19983294 B4 DE 19983294B4 DE 19983294 T DE19983294 T DE 19983294T DE 19983294 T DE19983294 T DE 19983294T DE 19983294 B4 DE19983294 B4 DE 19983294B4
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Abstract

Elektrisch gesteuertes Schloss mit einem zurückziehbaren Verriegelungsbolzen und einem Kopplungsmechanismus, der zwischen einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens und einem Antriebselement zum antriebs-mäßigen Bewegen des Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus angeordnet ist,
wobei der Kopplungsmechanismus einen ersten und einen zweiten Körper aufweist, die miteinander in Eingriff bringbar sind und die mit dem Antriebselement bzw. mit dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus derart verbunden sind, dass das Antriebselement zum rotationsmäßigen Bewegen des ersten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist und der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus bei Rotation des zweiten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist,
wobei die in Eingriff bringbaren Körper zwischen einem Eingriffszustand, in dem die antriebsmäßige Bewegung des Antriebselements zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen wird, und einem Nichteingriffszustand, in dem die Übertragung der antriebsmäßigen Bewegung zwischen dem Antriebselement und dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus unterbrochen ist und, dadurch ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens verhindert ist, relativ beweglich sind,
wobei die Relativbewegung der in Eingriff bringbaren Körper als Ergebnis...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisch gesteuertes Schloß für eine Tür und befaßt sich in erster Linie mit derartigen Schlössern, die Teil einer Türschließanlage bilden, die einen Verriegelungsbolzen beinhaltet, der unter manueller Betätigung eines hebelartigen oder knopfartigen Betätigers zurückziehbar ist, der auf wenigstens einer Seite einer Tür angeordnet ist, an der das Schloß angebracht ist, um ein öffnen der Tür aus einer geschlossenen Position zu ermöglichen.
  • Türschließeinrichtungen mit der vorstehend genannten Arbeitsweise sind bei Türanlagen allgemein bekannt und können durch eine Vielzahl verschiedener Mechanismen verriegelt werden, um ein öffnen der Tür zu verhindern. Z. B. können manche Schließeinrichtungen durch Anordnungen verriegelt werden, die keine Betätigung der Hebel oder Knöpfe hervorrufen, wie z. B. mittels eines Schließriegels bzw. stehenden Riegels, der unabhängig von den Hebeln oder Knöpfen betätigbar ist. Alternativ hierzu kann das Schloß derart ausgebildet sein, daß es auf den Hebel oder Knopf einwirkt, um eine Rotation davon zu verhindern, so daß der Zurückzieh-Mechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens nicht betätigt werden kann. Gemäß noch einer weiteren Alternative kann das Schloß dazu ausgebildet sein, direkt auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus oder den eigentlichen Verriegelungsbolzen einzuwirken, um ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens zu verhindern. Die vorliegende Erfindung ist mit Anordnungen der letzteren Art befaßt, bei denen die Türschließeinrichtung verriegelt ist, wenn der Verriegelungsbolzen nicht zurückgezogen werden kann.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung eines elektrisch gesteuerten Schlosses für eine Türschließeinrichtung, die entweder einen verriegelten oder einen unverriegelten Zustand einnehmen kann und bei der eine Bewegung zwischen diesen Zuständen elektronisch gesteuert wird. Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, den von der elektronischen Steuerung verbrauchten elektrischen Strom auf ein Minimum zu reduzieren. Noch ein weiteres Ziel der Erfindung besteht in der Schaffung eines Mechanismus zum Übersteuern bzw. Aufheben der elektronischen Steuerung.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein elektrisch gesteuertes Schloß geschaffen, das einen zurückziehbaren Verriegelungsbolzen und einen Kopplungsmechanismus aufweist, der zwischen einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens und einem Antriebselement zum antriebsmäßigen Bewegen des Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus angeordnet ist, wobei der Kopplungsmechanismus einen ersten und einen zweiten Körper aufweist, die miteinander in Eingriff bringbar sind und die mit dem Antriebselement bzw. mit dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus derart verbunden sind, daß das Antriebselement zum rotationsmäßigen Bewegen des ersten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist und der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus bei Rotation des zweiten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist, wobei die in Eingriff bringbaren Körper zwischen einem Eingriffszustand, in dem die antriebsmäßige Bewegung des Antriebselements zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen wird, und einem Trennzustand bzw. Nichteingriffszustand, in dem die Übertragung der antriebsmäßigen Bewegung zwischen dem Antriebselement und dem Verriegelungsbolzen-Zurück ziehmechanismus unterbrochen ist und dadurch ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens verhindert ist, relativ beweglich sind, wobei die Relativbewegung der in Eingriff bringbaren Körper als Ergebnis des Eingriffs von wenigstens einem der Körper mit einem Betätigungselement stattfindet, das durch eine elektrische Betätigungseinrichtung gesteuert wird, um sich zwischen einer unbetätigten und einer betätigten Position zu bewegen, wobei das Betätigungselement in der unbetätigten Position zwischen den in Eingriff bringbaren Körpern angeordnet ist und dazu ausgebildet ist, bei antriebsmäßiger Bewegung durch das Antriebselement den ersten in Eingriff bringbaren Körper rotationsmäßig zu bewegen, um mit wenigstens einem der beiden in Eingriff bringbaren Körper in Eingriff zu treten und eine Trennung derselben hervorzurufen, und wobei das Betätigungselement in der betätigten Position derart angeordnet ist, daß es den in Eingriff bringbaren Körpern ermöglicht, bei Rotation des ersten in Eingriff bringbaren Körpers durch das Antriebselement in Eingriff zu bleiben, um eine Übertragung der antriebsmäßigen Bewegung durch den zweiten in Eingriff bringbaren Körper auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zu schaffen.
  • Die Betätigungseinrichtung kann eine beliebige geeignete Form annehmen und kann z. B. ein Elektromotor sein, der das Betätigungselement antriebsmäßig bewegt. Alternativ hierzu könnte es sich bei der Betätigungseinrichtung um einen Elektromagneten handeln und bei dem Betätigungsfeld um einen Druckkolben bzw. Stößel handeln, der durch den Elektromagneten antriebsmäßig bewegt wird.
  • Ein erfindungsgemäßes Schloß ist aus mehreren Gründen von Vorteil. Insbesondere werden elektrisch gesteuerte Schlösser zunehmend in kommerziellen Anwendungen eingesetzt, bei denen ein Zugang durch eine Tür durch ein Signalerkennungssystem gesteuert wird, wie z. B. ein System, das mit einer gültig gemachten magnetischen oder elektrischen Karte bzw. einem gültig gemachten magnetischen oder elektrischen Schlüssel arbeitet, wobei dieses System einen Code liest und aufgrund dessen feststellt, ob die Tür zu entriegeln ist. Derartige Systeme sind nicht nur von Nutzen, um einen Zugang durch eine Tür zuzulassen oder zu verhindern, sondern sie können auch zur elektronischen Überwachung und Aufzeichnung von Bewegungen jenseits der Tür verwendet werden, wie z. B. der Häufigkeit und Identität von Personal, das Zugang durch eine Tür erlangt.
  • Ein elektrisch gesteuertes Schloß ist außerdem von Vorteil, da es derart programmiert werden kann, daß es unterschiedlich auf die Signale oder Codes von unterschiedlichem Personal reagiert. Personal kann dadurch durch geeignete Programmierung der Code-Leseeinrichtung mit unterschiedlicher Zugangsverfügbarkeit ausgestattet werden. Eine Umprogrammierung kann ebenfalls relativ einfach sein, so daß die Zugangsverfügbarkeit einfach geändert werden kann. Eine derartige Umprogrammierung bzw. Neuprogrammierung macht außerdem nicht unbedingt eine Programmierung oder Änderung der Karte oder des Schlüssels erforderlich. Hierbei handelt es sich um Unterschiede zu einem traditionellen mechanischen Schlüsselsystem, bei dem ein Zugang durch eine Tür im Allgemeinen so lange erhältlich ist, so lange eine Person den betreffenden Schlüssel in ihrem Besitz hat. Bei einem derartigen System ist somit der Zugang schwierig zu steuern, und wenn ein Zugang verhindert werden soll, muß der Schlüssel eingezogen oder der Zylinder bzw. die Hülse des Schlosses ausgetauscht werden. Ein weiterer Vorteil von elektrisch gesteuerten Schlössern besteht hinsichtlich der allgemein vereinfachten Entriegelung einer Tür.
  • Elektrisch gesteuerte Schlösser haben in der Hotelindustrie weitverbreitete Anwendung gefunden. In dieser Industrie können die Schlösser pogrammiert werden, um ein Öffnen einer Zimmertür eines Gastes mit einer bestimmten Karte zu ermöglichen, die für die Dauer seines gebuchten Aufenthalts an den Gast ausgegeben wird. Am Ende dieses gebuchten Aufenthalts kann das Schloß neu programmiert werden, sodass ein weiterer Zugang dieses Gasts mittels der Karte nicht möglich ist. Die Karte wird dadurch unwirksam zum Erlangen von Zugang zu dem Zimmer, bis sie neu programmiert worden ist. Hierbei handelt es sich auch um eine nützliche Eigenschaft für andere kommerzielle Gebäude oder Privathäuser.
  • Ein erfindungsgemäßes Schloß ist bei Anlagen verwendbar, bei denen ein von Hand betätigbares Antriebselement auf nur einer Seite der Tür zur Verwendung kommt, sowie auch bei Anlagen, bei denen Antriebselemente auf beiden Seiten der Tür angeordnet sind. Das erfindungsgemäße Schloß ist insbesondere für Anlagen der letzteren Art von Vorteil, bei denen ein Öffnen der Tür von beiden Seiten her erforderlich ist. Bei derartigen Anlagen wird ein Antriebselement auf jeder Seite der Tür angeordnet, und ein Kopplungsmechanismus kann bei jedem Antriebselement oder nur bei einem dieser Antriebselemente verwendet werden. Bei einer Anordnung, die einen bei nur einem der Antriebselemente angewendeten Kopplungsmechanismus verwendet, kann die Tür von nur einer Seite her verriegelt werden, wobei diese Anordnung in vielen Situationen höchst akzeptabel und bevorzugt ist. Insbesondere ist eine solche Anordnung bevorzugt, wenn das Schloß an der Tür eines Hotelzimmers verwendet wird, da es ein einfaches Verlassen des Zimmers durch Betätigung des Antriebselements auf der Innenseite der Tür ermöglicht, welches stets betätigbar ist, jedoch einen Zugang durch die Tür von außen her verhindert, es sei denn die einen Zugangsversuch unternehmende Person ist im Besitz der korrekt kodierten Karte oder eines anderen kodierten Instruments. Somit ist dieses System auch für Bereiche geeignet, in denen jenseits einer Tür ein begrenzter Zutritt besteht, während ein Verlassen dieses Bereichs nicht kontrolliert werden muß.
  • Ein für die Erfindung geeignetes Antriebselement kann herkömmliche Form aufweisen, wie z. B. ein herkömmlicher Antriebshebel oder Antriebsknopf, der von Hand verdreht werden kann, um den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zu betätigen, wobei eine Rückkehr-Rotationsbewegung den Verriegelungsbolzen in seine vorgehende, normal ausgefahrene Position zurückstellt. Alternativ hierzu kann das Antriebselement in einer anderen Form vorliegen und als solches elektrisch betätigt werden, um den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zu aktivieren. Der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus kann ebenfalls in herkömmlicher Form vorliegen, und zwar mit ei ner Modifizierung je nach Bedarf, um ihn mit dem Kopplungsmechanismus zu verbinden. Auch die elektrische Steuerung, die die Betätigungseinrichtung aktiviert, kann eine beliebige Form aufweisen, die elektrischen Strom in der gewünschen Weise liefert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei den Eingriffselementen des Kopplungsmechanismus um zylindrische Scheiben, die in einem Eingriffszustand eine Übertragung einer Antriebslast von dem Antriebselement auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus durch Rotation der Eingriffselemente ermöglichen. Die Eingriffselemente können durch eine beliebige geeignete Einrichtung in Eingriff gebracht werden, wobei in einer Anordnung das eine der Eingriffselemente wenigstens einen Vorsprungbereich aufweist, der in einem Aussparungsbereich im anderen der Eingriffselemente aufgenommen werden kann, wobei dann, während der vorspringende Bereich in dem Aussparungsbereich aufgenommen bleibt, die Antriebslast auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen werden kann. Die vorstehenden und ausgesparten Bereiche sind vorzugsweise an einander zugewandt gegenüberliegenden, in Eingriff bringbaren Flächen der Eingriffselemente angeordnet, wobei eine Trennung der Eingriffselemente zum Entfernen des bzw. der vorspringenden Bereiche aus der bzw. den Aussparungen dazu dient, den Kopplungsmechanismus zu trennen bzw. außer Eingriff zu bringen.
  • Die Fläche, an der das Betätigungselement angreift, kann in einer Aussparung vorgesehen sein, und diese Aussparung kann an einem der Eingriffselemente ausgebildet sein oder in beiden Eingriffselementen teilweise ausgebildet sein. Die Aussparung ist vorzugsweise an dem Umfang des oder jedes Eingriffselements ausgebildet, insbesondere wenn diese in Form von Scheiben ausgebildet sind. Vorzugsweise ist die Aussparungsanordnung derart, daß das Ende des Betätigungselements ohne Trennung der Eingriffselemente so lange in der Aussparung aufgenommen werden kann, bis das Antriebselement rotationsmäßig bewegt wird. Bei dieser Anordnung kann die Aussparung derart ausgebildet sein, daß eine Bewegung des mit dem Antriebselement verbundenen Eingriffselements durch den Eingriff desselben mit dem Betätigungselement beeinflußt wird, so daß es sich in eine Richtung bewegt, in der ein Trennen desselben von dem anderen Eingriffselement stattfindet. Bei dieser Anordnung findet eine Trennung des Kopplungsmechanismus somit nur bei Betätigung des Antriebselements statt. Diese Anordnung ist dahingehend von Vorteil, daß das Ende des Betätigungselements zu allen Zeiten in der Aussparung angeordnet werden kann, wobei bei Betätigung des Antriebselements die Eingriffskörper getrennt werden, so daß kein Zugang durch die Tür erlangt werden kann. Vorteilhafterweise kann das Betätigungselement durch Betätigung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung aus der Aussparung entfernt werden, wobei in diesem gelösten Zustand eine auf das Antriebselement ausgeübte Rotationskraft durch den in Eingriff befindlichen Kopplungsmechanismus auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen wird.
  • Wenn die Aussparung teilweise an beiden Eingriffselementen ausgebildet ist, können die getrennten Aussparungsflächen für den Eingriff mit dem Betätigungselement unterschiedlich ausgebildet sein. Insbesondere kann eine der Flächen ein Profil aufweisen, das eine Verlagerung des einen Eingriffskörpers relativ zu dem anderen hervorruft, wie dies z. B. mittels einer Rampenfläche möglich ist. Alternativ hierzu können alle Flächen, die mit dem Betätigungselement in Berührung gelangen, eine derartige Kontur aufweisen, daß sie den gewünschten Trennvorgang unterstützen, wobei diese auch geeignete Anlage einrichtungen aufweisen können, um eine Rotationsbewegung der Eingriffselemente über ein bestimmtes Ausmaß hinaus zu verhindern.
  • Die vorliegende Erfindung sieht ferner einen Übersteuermechanismus vor, der ein Lösen des Kopplungsmechanismus durch die Betätigungseinrichtung verhindert. Der Übersteuermechanismus ist als Einrichtung zum Entriegeln einer Tür vorgesehen, wenn die normalerweise für diesen Zweck vorgesehene Einrichtung versagt hat. Dieses Versagen kann durch einen Mangel an elektrischer Energie oder auf eine mechanische Störung in der Betätigungseinrichtung oder auf ein Verlegen oder einen Verlust der die Betätigungseinrichtung betätigenden Karte zurückzuführen sein.
  • Eine Hauptfunktion des Übersteuermechanismus besteht darin, daß das Betätigungselement aus der Position entfernt wird, in der es den Kopplungsmechanismus löst, so daß der Verrriegelungsbolzen durch Rotation des Antriebselements zurückgezogen werden kann. Dies kann in einer beliebigen geeigneten Weise erzielt werden, jedoch ruft der Übersteuermechanismums in einer bevorzugten Ausführungsform eine Bewegung des Betätigungselements in eine Position hervor, in der das Stößelende die Trennposition relativ zu dem Kopplungsmechanismus nicht einnehmen kann. Diese Bewegung kann in einer beliebigen geeigneten Richtung stattfinden, wobei in einer bevorzugten Ausführungsform die Bewegung eine rotationsmäßige Bewegung ist. Alternativ hierzu kann die Bewegung auch linear sein. Der Übersteuermechanismus kann durch eine mechanische oder eine elektrische Einrichtung betätigt werden und beinhaltet in einer bevorzugten Ausführungsform eine Zylinderanordnung, die mittels eines Schlüssels betätigt wird und deren Hülse sich in Eingriff mit dem Bestätigungselement dreht, um die Betätigungsein richtung zu verlagern, oder eine Verlagerung des Betätigungselements aus der Trennposition hervorruft.
  • Die beigefügten Zeichnungen zeigen eine exemplarische Ausführungsform der Erfindung, wie sie bei einer Anordnung der vorstehend beschriebenen Art vorhanden ist. Die Besonderheit dieser Zeichungen und der zugehörigen Beschreibung macht die Allgemeinheit der vorausgehenden Breitenbeschreibung der Erfindung nicht ungültig.
  • Es zeigen:
  • 1 eine auseinandergezogene Ansicht eines Schlosses gemäß der Erfindung;
  • 2 eine auseinandergezogene Ansicht des in 1 gezeigten Abschnitts des Schlosses;
  • 3 eine Darstellung des Schlosses der 1 im zusammengebauten Zustand;
  • 4 eine Schnittansicht eines Schlosses gemäß der Erfindung in seinem an einer Tür angebrachten Zustand;
  • 5 eine Ansicht des in 2 gezeigten Abschnitts des Schlosses im zusammengebauten Zustand;
  • 6 eine Ansicht von einer Seite einer Schloßanordnung gemäß der Erfindung;
  • 7 eine alternative auseinandergezogene Ansicht des in 2 gezeigten Abschnitts des Schlosses;
  • 810 eine Darstellung eines Übersteuermechanismus gemäß der Erfindung;
  • 11 eine Darstellung eines alternativen Übersteuermechanismus gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt eine auseinandergezogene Ansicht eines Schlosses 10 gemäß der Erfindung. Das Schloß 10 beinhaltet ein Antriebselement in Form einer herkömmlichen Hebelhandhabe 11, obwohl das Antriebselement alternativ die Form eines ebenfalls in herkömmlicher Form ausgebildeten Knopfes annehmen könnte. Die Hebelhandhabe 11 ist in bekannter Weise mit einer Seite eines Schloßgehäuses oder Schloßkastens 12 verbunden, wobei zur Schaffung einer einfachen Beschreibung die Konstruktionsdetails dieser Verbindung nicht beschrieben werden. Die Verbindung sieht eine rotationsmäßige Bewegung der Hebelhandhabe 11 um die Achse sich eines davon weg erstreckenden Abschnitts 13 derselben vor, wobei mit diesem Abschnitt eine Spindel 19 (in 2 gezeigt) verbunden ist, die im Querschnitt normalerweise quadratisch oder sechseckig ist und die in einer komplementär ausgebildeten Bohrung in dem sich wegerstreckenden Abschnitt 13 aufgenommen ist, so daß eine Rotation der Hebelhandhabe 11 zu einer Rotation der Spindel 19 führt.
  • Die Spindel 19 der Hebelhandhabe 11 erstreckt sich durch eine Schraubenfeder 15, die zum Zurückführen der Hebelhandhabe 11 nach ihrer Rotation in ihre Ruheposition vorgesehen ist, wie diese gezeigt ist, wobei sich die Spindel 19 weiter durch eine Betätigungsplatte 16 hindurcherstreckt und ein Sicherungsring 17 in eine Nut in der Spindel eingreift, um die Schraubenfeder 15 und die Betätigungsplatte 16 relativ zu der Spindel 19 festzulegen. Die Bohrung in dem sich wegerstreckenden Abschnitt 13 besitzt eine derartige Tiefe, daß eine Bewegung der Spindel 19 von einer normalen Ruheposition aus in die Bohrung hinein möglich ist und daß die Bewegung entgegen dem vorspannenden Einfluß einer weiteren in der Bohrung positionierten Schraubenfeder stattfindet sowie hinsichtlich dieser Bewegung das Erfordernis erfüllt wird, daß ein Lösen eines Kopplungsmechanismus erleichtert wird, wie dies später noch verdeutlicht wird. Das andere Ende der Spindel 19 ist in einer Scheibe 18 des Kopplungsmechanismus aufgenommen, und diese Scheibe wird bei Rotation der Hebelhandhabe 11 durch die Spindel 19 um ihre zentrale Achse rotationsmäßig bewegt. Diese Anordnung ist in 2 deutlicher dargestellt, wobei in dieser Figur zu sehen ist, daß es sich bei der Scheibe 18 um eine kreisförmige Scheibe handelt, deren Vorderseite und Rückseite im wesentlichen planar und parallel zueinander sind. Die Scheibe 18 ist mit der Spindel 19 in einer Öffnung 20 mit komplementärem quadratischem Querschnitt verbunden, wobei die Verbindung eine Gleitbewegung zwischen der Scheibe 18 und der Spindel 19 zulassen kann oder die Verbindung feststehend sein kann, wie z. B. durch Reibungs- oder Preßpassung oder durch eine Abstufung auf der Spindel 19.
  • Die in 1 gezeigte Spindel 14 besitzt ebenfalls quadratischen Querschnitt und ist in einer quadratischen Öffnung 23 (siehe 2) in einer Nabe 21 einer Scheibe 22 aufgenommen. Wie die Scheibe 18 besitzt auch die Scheibe 22 kreisförmige Scheibenform und weist eine Vorderseite und eine Rückseite auf, die im wesentlichen planar und parallel zueinander sind. Die Anordnung, durch die die Scheibe 22 mit der Spindel 14 verbunden ist, führt zu einer Rotation der Spindel 14 um ihre Längsachse, wenn die Scheibe 22 rotationsmäßig um ihre zentrale Achse bewegt wird. An einem Ende der Spindel, das von ihrer Verbindung mit der Scheibe 22 abgelegen ist, ist die Spindel mit einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus derart verbunden, daß eine Rotationsbewegung der Spindel 14 den Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens des Schlosses betätigt. Die Verbindung der Spindel 14 mit einem Zurückziehmechanismus, zusammen mit der Form eines geeigneten Mechanismus für diesen Zweck, ist allgemein bekannt und wird daher nicht ausführlich beschrieben. Die Spindel 14 ist ebenfalls in normaler Weise an einer Hebelhandhabe angebracht, und zwar in der selben Weise, in der die Hebelhandhabe 11 und die Spindel 19b aneinander angebracht sind.
  • Wie später noch beschrieben wird, können die Scheiben 18 und 22 in Eingriff gebracht werden, um eine Rotation der einen Scheibe auf die andere zu übertragen, während sie auch voneinander getrennt werden können, um diese Übertragung zu verhindern. Die Scheiben müssen daher dazu ausgebildet sein, daß sie bei Bedarf sowie in einer einzigen Anordnung miteinander in Eingriff gebracht und voneinander getrennt werden können, wobei jede Scheibe auf ihrer jeweiligen Spindel angebracht ist und eine Trennung der Scheiben zu einer Bewegung der Spindeln in die Hebelhandhabe-Bohrungen hinein entgegen der Vorspannung der in den Bohrungen vorgesehenen Schraubenfedern führt. Alternativ hierzu können die Scheiben verschiebbar an den jeweiligen Spindeln angebracht sein, wobei Vorspanneinrichtungen zum Angreifen an den Scheiben vorgesehen sind und wobei eine Trennung der Scheiben entgegen dem Einfluss der Vorspanneinrichtungen stattfindet. In noch weiter alternativer Weise kann eine Kombination dieser Anordnungen oder können verschiedene Anordnungen verwendet werden.
  • Die in 1 gezeigte Anordnung beinhaltet ferner eine Befestigungsplatte 24, und sowohl die Befestigungsplatte 24 als auch das Gehäuse 12 weisen eine Mehrzahl von Öffnungen 25 bzw. 26 auf, um durch diese hindurch Befestigungseinrichtungen zum Befestigen des Schlosses 10 an einer Tür aufzunehmen. Eine Konstruktionsform des Schlosses 10, die noch nicht an einer Tür befestigt ist, ist in 3 gezeigt.
  • Das Schloß der 1 kann an einer Tür befestigt werden, und eine Darstellung einer derartigen Anordnung ist in 4 gezeigt. Bei dem Schloß 100 der 4 handelt es sich um eine modifizierte Version des Schlosses 10 der 1, obwohl es im wesentlichen dieselbe Arbeitsweise besitzt. Während auf 4 später noch Bezug genommen wird, ist an dieser Stelle anzumerken, daß das Schloß 100 zwei Teile 101 und 102 aufweist, die auf jeder Seite einer Tür 103 angeordnet sind. Bei dem Teil 101 handelt es sich um eine modifizierte Form des Schlosses 10, und entsprechende Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen, denen 100 hinzuaddiert worden ist, bezeichnet. Der Schloßteil 101 beinhaltet somit eine Hebelhandhabe 111, die mit einer Spindel 119 verbunden ist, und diese Spindel steht in Eingriff mit einer Scheibe 118, die von der Spindel 119 antriebsmäßig bewegt wird und die Bestandteil eines Kopplungsmechanismus ist. Die Scheibe 122 bildet den anderen Teil dieses Kopplungsmechanismus, wobei diese Scheibe eine Nabe 121 aufweist, die eine Öffnung zum Aufnehmen einer Spindel 114 besitzt, die mit einer geteilten Spindelanordnung verbunden ist, die einen Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus betätigt. Die geteilte Spindelanordnung 144 ist von bekannter Konstruktion und erleichtert das Zurückziehen eines Verriegelungsbolzens durch Rotation von einer der Spindeln 114 oder 143, mit der sie verbunden ist, ohne die andere der Spindeln zu beeinflussen. Die geteilte Spindelanordnung 144 beinhaltet eine Trenneinrichtung 144a, bei der es sich um eine Unterlegscheibe handeln kann und die zwischen den Enden der Spindeln 114 und 144 angeordnet ist, um die Spindeln zu trennen. Die Handhaben 111 und 142 beinhalten jeweils eine Bohrung 150, die eine Schraubenfeder 150a bzw. 151b aufnimmt, die gegen die Spindeln 119 und 143 wirkt. Die Schraubenfeder 151a wirkt gegen das von ihrer Verbindung mit der Scheibe 118 abgelegene Ende der Spindel 119 und erleichtert eine Bewegung der Spindel (und der Scheibe 118, die mit der Spindel 119 verbunden ist) während des Eingriffs- und des Trennvorgangs des Kopplungsmechanismus. Die Schraubenfeder 151b wirkt gegen das Ende der Spindel 143, das von der Verbindung derselben mit der geteilten Spindelanordnung 144 abgelegen ist, und diese Schraubenfeder stellt sicher, daß die Spindel 143 in festen Eingriff mit der geteilten Spindelanordnung 144 tritt. Eine dritte Schraubenfeder 151c wirkt gegen die Spindel 114, und zwar für den selben Zweck wie die Schraubenfeder 151b, um dadurch sicherzustellen, daß die Spindel 114 in festen Eingriff mit der geteilten Spindelanordnung 144 tritt. In der Anordnung der 4 ist zu erkennen, daß die Scheibe 122 gegen andere Bewegung als Rotationsbewegung im wesentlichen festgehalten ist. Eine Trennung der Scheiben 118 und 122 wird somit nur durch lineare Bewegung der Scheibe 118 bewerkstelligt. Die Arbeitsweise des Schlosses 100 wird später noch beschrieben.
  • Wie unter erneuter Bezugnahme auf die 1 und 2 zu erkennen ist, beinhaltet der Kopplungsmechanismus die Scheiben 18 und 22, und diese können in Eingriff miteinander gebracht werden, so daß die Rotationsbewegung der Hebelhandhabe 11 auf die Spindel 14 übertragen werden kann, um einen Verriegelungsbolzen des Schlosses zurückzuziehen, wobei in der dargestellten Anordnung die Scheibe 18 die Antriebsscheibe ist, während die Scheibe 22 die angetriebene Scheibe ist. Für den Eingriff beinhaltet die Scheibe 18 eine Mehrzahl von vorspringenden Bereichen 27., die auf einer Eingriffsseite 28 der Scheibe 18 vorgesehen und dazu ausgebildet sind, in Aussparungen 27a (siehe 7) aufgenommen zu werden, die in einer entsprechenden Eingriffsseite 29 der Scheibe 22 ausgebildet sind. Die Aussparungen 27a brauchen keine komplementäre Formgebung zu den vorspringenden Bereichen 27 zu besitzen, wie dies dargestellt ist. Die Spindel 19 weist einen Festlegeendzapfen 30 auf, der in einer Öffnung in der Scheibe 22 aufgenommen ist, um die Scheiben 18 und 22 relativ zueinander um eine gemeinsame Rotationsachse festzulegen. Der Festlegezapfen 30 besitzt einen kreisförmigen Querschnitt und kann in einer kreisförmigen Öffnung in der Eingriffsseite 29 der Scheibe 22 aufgenommen werden, obwohl alternativ hierzu die quadratische Öffnung der Nabe 21 zur Vereinfachung der Konstruktion in die Eingriffsseite 29 der Scheibe 22 verlängert sein kann, so daß der Festlegezapfen 30 in dieser Öffnung (siehe 7) aufgenommen wird. Der Zapfen 30 überträgt keine Rotationsbewegung der Spindel 19 auf die Scheibe 22. Diese Anordnung ist in 4 zu sehen, wobei sich der Zapfen 130 der Spindel 119 in die Scheibe 122 hinein erstreckt.
  • Wie vorstehend beschrieben wurde, wird die Scheibe 18 durch die Spindel 19 mittels der Hebelhandhabe 11 antriebsmäßig bewegt, während die Scheibe 22 über die Spindel 14 mit einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens des Schlosses verbunden ist. Das Zurückziehen des Verriegelungsbolzens durch Rotation des Antriebshebels 11 ist somit abhängig von einem Eingriff des Kopplungsmechanismus durch einen Eingriff der Antriebsscheibe 11 mit der angetriebenen Scheibe 22. In der dargestellten Anordnung befindet sich der Kopplungsmechanismus in Eingriff, wenn die vorspringenden Bereiche 27 in den Aussparungen 27a aufgenommen sind, die in der Eingriffsseite 29 der angetriebenen Scheibe 22 ausgebildet sind. In diesem Eingriffszustand wird eine Rotationsbewegung der Hebelhandhabe 11 zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens auf die Spindel 14 übertragen. In diesem Zustand ist das Schloß 10 somit entriegelt. Der Kopplungsmechanismus des Schlosses 10 kann jedoch durch Trennen der Scheiben 18 und 22 gelöst werden, um die vorspringenden Bereiche 27 aus den Aussparungen 27a zu entfernen und dadurch eine Rotationsbewegung der Spindel 14 als Ergebnis einer Rotationsbewegung der Hebelhandhabe 11 zu verhindern, wobei diese Trennung durch eine Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 bewerkstelligt wird, die ein Betätigungselement 32 steuert. In den 1 und 2 handelt es sich bei dem Betätigungselement 32 um den Elektromagnetstößel, wobei das Betätigungselement jedoch auch alternativ hierzu entfernt relativ zu der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 angeordnet sein könnte und mittels geeigneter Verbindungseinrichtungen mit dem Druckkolben bzw. Stößel der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 verbunden sein könnte. Das Betätigungselement 32 ist im Inneren der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 in Richtung auf eine ausgefahrene Position vorgespannt. Die Betätigung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 durch elektrischen Strom erfolgt in derartiger Weise, daß das Betätigungselement 32 innerhalb der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zurückgezogen wird.
  • Bei dem Betätigungselement 32 handelt es sich um einen zylindrischen Stößel, der von der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31, die in einer Aussparung 43 (6) angebracht ist, zwischen einer ersten Position, in der er den Kopplungsmechanismus lösen kann, und einer zweiten Position, in der er von der ersten Position verlagert ist, gesteuert wird. Die erste Position des Stößels 32 ist in den 5 und 6 dargestellt. In 5 sind die Eingriffsscheiben 18 und 22 des Kopplungsmechanismus in einem Eingriffszustand dargestellt. In diesem Eingriffszustand erstreckt sich der Stößel 32 in einer Aussparung 33 zwischen die Scheiben 18 und 22. Die Aussparung 33 ist durch ausgesparte Bereiche 34 und 35 in dem Umfang jeder der Scheiben 18 und 22 ausgebildet, wobei dies auch in den 2 und 7 zu sehen ist, in denen die Scheiben getrennt sind. In der Scheibe 18 beinhaltet der ausgesparte Bereich 34 einen teilzylindrischen Abschnitt 36, der zwischen Rampenabschnitten 37 und planaren Abschnitten 38 angeordnet ist (siehe 2). In der Scheibe 22 ist der ausgesparte Bereich 35 als planarer Abschnitt 39 ausgebildet (siehe 7).
  • Die Aussparung 33 nimmt den Endabschnitt des Stößels 32 in ihrem zylindrischen Abschnitt 36 in einer Ruheposition des Schlosses 10 auf. Bei der Ruheposition handelt es sich um die Position, in der die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung nicht aktiviert ist und auch die Hebelhandhabe 11 nicht von Hand betätigt ist. In der Ruheposition kann die Hebelhandhabe 11 in einer beliebigen geeigneten Ausrichtung angeordnet sein, wobei sie normalerweise jedoch im Wesentlichen horizontal angeordnet ist. Durch Anordnen des Endes des Stößels 32 in dem zylindrischen Bereich 36 der Aussparung 33 besteht die Tendenz zum Halten des Schlosses 10 in der Ruheposition, indem der Stößel 32 an der inneren zylindrischen Wand des zylindrischen Abschnitts 36 angreift.
  • Die Ruheposition des Schlosses 10 wird so lange beibehalten, bis eine ausreichende Rotationskraft auf die Hebelhandhabe 11 aufgebracht wird, wodurch die Spindel 19 rotationsmäßig bewegt wird und dies wiederum eine Tendenz zum rotationsmäßigen Bewegen der Scheibe 18 zeigt. Es wird jedoch ein Rotationswiderstand der Scheibe 18 durch die an dem Stößel 32 anliegenden inneren zylindrischen Flächen des zylindrischen Abschnitts 36 hervorgerufen, und damit sich die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt, muß sich diese somit in der Richtung D (siehe 5) bewegen, so daß sich die Zylinderflächen über den Stößel 32 hinwegbewegen können. Die Anord nung der Schraubenfedern innerhalb der Bohrungen der Handhabe 11 erleichtert diese Bewegung, so daß die Scheibe 18 somit rotationsmäßig bewegt werden kann. Die Scheiben 18 und 22 werden somit getrennt, und durch diese Trennung werden die vorstehenden Bereiche 27 aus den Aussparungen 27a entfernt, so daß eine Rotationsbewegung der Scheibe 18 keine Rotationsbewegung der Scheibe 22 verursachen kann. Eine anhaltende Rotationsbewegung der Scheibe 18 durch die Hebelhandhabe 11 führt dazu, daß der ausgesparte Bereich 34 seine Rotationsbewegung relativ zu dem, Stößel 32 fortsetzt, so daß sich der Rampenabschnitt 37 über den Stößel 32 hinwegbewegt und dieser auf dem planaren Abschnitt 38 angeordnet wird. Dies findet unabhängig von der Richtung statt, in der die Scheibe gedreht wird, da ausgesparte Bereiche 37 und 38 auf beiden Seiten des zylindrischen Abschnitts 36 vorgesehen sind. Das Schloß kann somit richtungsfrei ausgebildet sein, d. h. die Handhabe 11 kann in beiden Richtungen mit dem selben Resultat bewegt werden.
  • Bei einer alternativen Anordnung kann das Schloß 10 stattdessen in beiden Richtungen richtungsgebunden ausgebildet sein. Eine geeignete Anordnung dieser Art ist in 2a dargestellt, die eine modifizierte Form der Scheibe 18 der 2 zeigt. In 2a weist die Antriebsscheibe 18a zwei Rampenabschnitte 37a und 37b auf, die in einem größeren Abstand voneinander angeordnet sind als der Abstand zwischen den in 2 gezeigten Rampenabschnitten 37.
  • Die Anordnung der 2a sieht eine bestimmte Orientierung der Scheibe 18a in einem geeigneten Schloß vor, um eine nach links oder nach rechts gehende Betätigung des Schlosses zu erleichtern. Durch derartige Orientierung der Scheibe 18a zum Beispiel, daß die Rampe 37a im Gebrauch dem in dem Schloß 10 der 1 gezeigten Be tätigungselement 32 benachbart ist, verursacht lediglich eine Rotation der Scheibe 18a im Uhrzeigersinn eine axiale Trennbewegung der Scheibe 18a relativ zu der angetriebenen Scheibe 22 der 1, und zwar aufgrund des Kontakts zwischen der Rampe 37a und dem Betätigungselement 32. Bei diesem Beispiel führt eine im Gegenuhrzeigersinn erfolgende Rotation der Scheibe 18a zu keiner axialen Trennbewegung, da in dieser Richtung keine Oberfläche vorhanden ist, gegen die das Betätigungselement 32 auflaufen kann. Bei einem Schloß mit spezieller Richtungsbindung ist es jedoch üblich, daß die Hebelhanddhabe oder der Knopf zum Betätigen des Schlosses auf eine rotationsmäßige Bewegung der Scheibe 18a in nur einer einzigen Richtung eingeschränkt ist. Bei einem derartigen Schloß wäre daher eine im Gegenuhrzeigersinn erfolgende Rotation der Scheibe nicht möglich.
  • Die in 2a gezeigte Scheibe 18a ist für eine selektive richtungsgebundene Betätigung ausgebildet. Das heißt, durch das Ausbilden der beiden voneinander beabstandeten Rampen 37a und 37b ist in zweckdienlicher Weise die Verwendung der Scheibe 18a bei einem Schloß ermöglicht, das entweder nach links oder nach rechts betätigbar ist. Daraus folgt, daß die Scheibe 18a auch nur einen Rampenabschnitt aufweisen könnte, jedoch würde die Scheibe dadurch nur in einem speziell nach links betätigbaren Schloß oder in einem speziell nach rechts betätigbaren Schloß verwendbar.
  • Die Rampen 37a und 37b sind an beiden Enden eines ringförmigen Fortsatzes 37c ausgebildet, der als Teil der Scheibe 18a ausgebildet ist. Alternativ hierzu könnte der Fortsatz 37c auch separat ausgebildet sein und in geeigneter Weise an dem Schloß angebracht werden, an dem die Scheibe 18a angebracht wird.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf die 5 und 6 ist bevorzugt, daß zwischen dem Stößel 32 und den verschiedenen Oberflächen der Aussparung 33 minimal Reibung erzeugt wird, um Verschleiß auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es bevorzugt, daß während der relativen Rotationsbewegung zwischen den Scheiben 18 und 22 ein minimaler Kontakt mit dem Stößel 32 stattfindet. Dies läßt sich durch Anordnen der Scheiben in einer derartigen Weise erzielen, daß in der in 5 gezeigten Position der Stößel 32 mit keinerlei Oberfläche der Aussparung 36 oder dem planaren Abschnitt 39 in Berührung steht. Wenn die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt wird, greift der Stößel an der Innenfläche der Aussparung 36 an, jedoch kann es sich bei diesem Eingriff um einen Abwälz- bzw. Abrolleingriff handeln, da der Stößel 32 in der Elektromagneteinrichtung 31 drehbar gehalten ist. Bei dieser Anordnung führt der Stößel eine Abrollbewegung aus der Aussparung 36 heraus sowie auf den Rampenabschnitt 37 hinauf aus. Unter der Voraussetzung, daß der Rampenabschnitt 37 abgeschrägt ist, bewegt sich die Scheibe 18 geringfügig in Richtung auf die Scheibe 22, während sich die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt und sich der Stößel 32 in Richtung auf den planaren Abschnitt 38 bewegt, wobei die Bewegung der Scheibe 18 in Richtung auf die Scheibe 22 jedoch verzögert wird, wenn die vorspringenden Bereiche 27 an der Eingriffsseite 29 der Scheibe 32 angreifen, wobei dieser Eingriff stattfindet, während sich der Stößel 32 noch in Abrolleingriff mit dem Rampenabschnitt 37 befindet, so daß die Bewegung der Scheibe 18 in Richtung auf die Scheibe 22 nicht ausreichend ist, um den planaren Abschnitt 38 mit dem Stößel 32 in Eingriff zu bringen. Somit findet eine anhaltende Rotationsbewegung der Scheibe 18 relativ zu der Scheibe 22 ohne Angreifen des Stößels 32 an der planaren Oberfläche 38 statt. Das heißt, die Tiefe der Aussparung 33 in der Nähe des planaren Abschnitts 38 ist größer als der Durchmesser des Stößels 32. Unter der Voraussetzung, daß zwischen dem Stößel 32 und der planaren Fläche 38 kein Eingriff stattfindet, kommt es auch zu keinem entsprechenden Reibungsverlust. Außerdem befindet sich der Stößel nicht in Berührung mit dem planaren Abschnitt 39, so daß die Anordnung insgesamt ein Minimum an Reibungsverlusten hervorruft. Alternativ hierzu kann der Stößel 32 während der Rotationsbewegung der Scheibe 18 relativ zu der Scheibe 22 an dem planaren Abschnitt 39 in Abrolleingriff angreifen. Diese Anordnung führt immer noch zu minimalen Reibungsverlusten, da der Stößel 32 an dem planaren Abschnitt 39 abrollt und nicht an dem planaren Abschnitt 38 angreift.
  • Zu allen Zeiten, in denen der Stößel 32 innerhalb der Aussparung 33 aufgenommen ist, führt somit eine Rotationsbewegung der Scheibe 18 zu keiner Rotationsbewegung der Scheibe 22, so daß in dieser Position des Stößels 32 der Verriegelungsbolzen des Schlosses 10 nicht zurückgezogen werden kann. Während sich der Kopplungsmechanismus in einem Eingriffszustand befindet, in dem die Scheibe 18 mit der Scheibe 22 in Eingriff steht, erfolgt somit in der in 5 gezeigten Position eine Trennung des Kopplungsmechanismus durch Trennung der jeweiligen Scheiben, sobald die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt wird.
  • Daraus folgt, daß für eine derartige Rotationsbewegung der Scheibe 22, daß der Verriegelungsbolzen zurückgezogen werden kann, der Stößel 32 aus der Aussparung 33 entfernt werden muß. Dies wird erreicht durch Betätigen der Elektromagneteinrichtung 31 zum Zurückziehen des Stößels 32 aus der Aussparung 33. Die Betätigung der Elektromagneteinrichtung 31 erfolgt über eine elektrische Schaltung, und die bevorzugte Art und Weise der Betätigung der elektrischen Schaltung erfolgt über einen elektronischen oder magnetischen Schlüssel, wobei eine Anordnung dieser Art in 4 gezeigt ist, bei der ein elektronischer Schlüssel, der das korrekte Signal überträgt oder als das korrekte Signal aufweisend gelesen werden kann, die elektronische Leseeinrichtung dazu veranlaßt, einen Aktivierungsstrom von einer von zwei Batterien 141 zu der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 131 zu schicken. Wenn man dies wiederum auf 5 bezieht, so ist zu erkennen, daß eine Aktivierung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 den Stößel 32 aus der Aussparung 33 zurückzieht und die Scheiben 18 und 22 während der Rotationsbewegung der Scheibe 18 in Eingriff miteinander bleiben.
  • Das vorstehend beschriebene Schloß ist von Vorteil, da die einzige Zeit, zu der eine Entnahme von elektrischem Strom von der Batterieversorgung erfolgt, die Zeit ist, zu der das Schloß entriegelt werden soll. Das heißt, das Schloß benötigt keine kontinuierliche Stromzufuhr, um in dem verriegelten Zustand zu bleiben, und aus diesem Grund kann die Lebensdauer der Batterien maximal sein, da das Schloß für den Einbau in Anlagen gedacht ist, in denen es in erster Linie verriegelt bleibt.
  • Die Anordnung zum Betätigen der Elektromagneteinrichtung kann jede beliebige geeignet Form annehmen, die elektrisch angetrieben wird, wobei diese typischerweise eine elektronische oder magnetische Leseeinrichtung aufweist, die einen Aktivierungsstrom zu der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung schickt, und zwar für eine festgesetzte Zeitdauer für jeden Einführ- oder Verwendungsvorgang des elektronischen oder magnetischen Schlüssels oder für eine kontinuierliche Zeitdauer, solange der Schlüssel eingeführt oder vor der Leseeinrichtung plaziert ist. Die Elektronik für ein derartiges Leseeinrichtungssystem ist dem Fachmann vertraut.
  • Bei der beschriebenen Anordnung verursacht der Eingriff des Stößels 32 in der Aussparung 33 eine Trennung der Scheibe 18 und der Scheibe 22 aus einem Eingriffszustand bei Rotation der Scheibe 18 mittels der Hebelhandhabe 11, und durch Aktivierung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung wird der Stößel zurückgezogen, so daß die Scheiben während der Hebelhandhabe-Rotationsbewegung in Eingriff miteinander bleiben. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Art der Bewegung beschränkt und kann z. B. in umgekehrter Weise derart erfolgen, daß die miteinander in Eingriff tretenden Scheiben bei Betätigung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung durch den Stößel von einem getrennten Zustand in einen Eingriffszustand bewegt werden. Bei letzterer Anordnung würde der Stößel in dem verriegelten Zustand des Schlosses zurückgezogen, so daß die Scheiben getrennt bleiben würden, wobei der Stößel bei Betätigung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung ausgefahren werden würde, so daß die Scheiben miteinander in Eingriff gelangen. Es ist auch eine Vielzahl verschiedener anderer Variationen denkbar.
  • Das erfindungsgemäße Schloß kann an einer Seite einer Tür oder an beiden Seiten einer Tür angebracht werden, je nachdem, wie dies erforderlich ist. Bei Anbringung des Schlosses an nur einer Seite einer Tür könnte es z. B. eine Sicherheits-Schließeinrichtung für eine Vorratsraumtür oder für eine Schranktür bilden, die nicht von der anderen Seite her geöffnet werden muß. Alternativ hierzu könnte das Schloß an beiden Seiten einer Tür angebracht werden, wenn sicherheitsmäßig ein Zugang von beiden Seiten her erforderlich ist. Das Schloß der vorliegenden Erfindung soll jedoch seine häufigste Anwendung bei Türen finden, bei denen eine Sicherheits-Entriegelung von nur einer Seite her erforderlich ist, insbesondere bei Zimmertüren für Hotelgäste oder bei Bürotüren. 4 zeigt eine solche Anordnung, bei der eine Hebelhandhabe 142 auf der Innenfläche der Tür 103 angeordnet ist und diese Hebelhandhabe mit einer Spindel 143 verbunden ist, die bei dem Bezugszeichen 144 direkt mit der geteilten Spindelanordnung verbunden ist. Durch diese direkte Verbindung verursacht jegliche Rotation der Hebelhandhabe 142 ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens, und aus diesem Grund braucht eine Person, die von innen durch die Tür 103 hinausgehen möchte, lediglich die Hebelhandhabe 142 zu verschwenken, und die Tür kann geöffnet werden, während für den Zugang von der anderen Seite der Tür her die Verwendung eines autorisierten elektronischen oder magnetischen Schlüssels erforderlich ist. Die Schloßteile 101 und 102 können entweder vertikal oder horizontal angeordnet werden, obwohl eine vertikale Anordnung wie die in 4 gezeigte bevorzugt ist.
  • Das erfindungsgemäße Schloß kann zusammen mit anderen Verriegelungsmerkmalen verwendet werden, wobei in gängigster Weise ein stehender Riegel bzw. Schließriegel vorgesehen sein kann. Ein solcher Schließriegel ist typischerweise getrennt von anderen Verriegelungskomponenten, wie denen der Erfindung, betätigbar, wobei darauf hinzuweisen ist, daß dort, wo vorstehend erwähnt worden ist, daß ein Lösen des Kopplungsmechanismus das Schloß entriegelt, dies davon abhängig ist, daß alle anderen dem Schloß zugeordneten Verriegelungskomponenten ebenfalls deaktiviert werden.
  • Das erfidnungsgemäße Schloß beinhaltet weiterhin einen Übersteuermechanismus zum Übersteuern bzw. Aufheben der elektronischen Steuerung des Schlosses. Der Übersteuermechanismus kann aktiviert werden, wenn ein autorisierter elektronischer Schlüssel verlorengegangen oder verlegt worden ist oder wenn das System blockiert hat, z. B. wenn die Batterieleistung aufgebraucht worden ist, oder er kann aktiviert werden, um das Schloß für eine längere Zeitdauer, wie z. B. während des Tages oder wenn ein permanenter Zugang erforderlich ist, in einen entriegelten Zustand zu plazieren. Der Übersteuermechanismus der Erfindung kann verschiedene Formen annehmen und macht in erster Linie das Entfernen des Stößels aus der Position erforderlich, in der er ein Trennen des Kopplungsmechanismus bei Rotation der Hebelhandhabe oder eines anderen Antriebselements hervorruft.
  • In einer ersten Ausführungsform bewirkt der Übersteuermechanismus eine Rotationsbewegung des Stößels in eine Position, in der dieser die Eingriffstrennposition bzw. Nichteingriffsposition einnehmen kann. Vorzugsweise kann der Stößel in dieser Weise verschwenkt werden, wenn er in einer beliebigen der Positionen angeordnet ist, in die er durch die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung bewegt wird, obwohl bei einer weniger bevorzugten alternativen Anordnung der Stößel auch nur dann rotationsmäßig bewegt werden kann, wenn er in einenr zurückgezogenen Position angeordnet ist. Ein Beispiel für einen drehbaren Übersteuermechanismus ist in den 8 bis 10 dargestellt.
  • 8 zeigt die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 fixiert in einem Montagehalter 200, wobei sich der Stößel 32 von dem einen Ende desselben und sich die elektrische Verbindung 40 von dem anderen Ende desselben weg erstreckt. Der Montagehalter 200 und die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 sind in 9 aus einem anderen Winkel gezeigt, wobei in dieser Figur ein Befestigungselement 201 zu sehen ist, das durch eine beliebige geeignete Einrichtung an dem Ende 202 der Hülse 203 einer Zylinderanordnung 204 anbringbar ist. In der Anordnung der 8 beinhaltet das Hülsenende 202 ein paar Laschen 205, wobei diese derart angeordnet sind, daß sie mit dem Befestigungselement 201 des Montagehalters 200 in Eingriff treten, wie dies in 10 gezeigt ist. Wie zu sehen ist, greifen die Laschen 205 an dem Befestigungselement 201 an dessen oberer und unterer Oberfläche 206 und 207 an.
  • Eine Rotation der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 wird durch eine Rotation der Hülse 203 durch Schlüsselbetätigung bewerkstelligt. Wie unter Bezugnahme auf 5 zu sehen ist, wird die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 um die Achse AA in Richtung in die Blattebene hinein oder aus dieser heraus rotationsmäßig bewegt. Durch diese Rotationsbewegung greift das Ende des Stößels 31 an der Innenfläche des Zylinderabschnitts 36 der Aussparung 33 an, jedoch ermöglicht die vorgespannte Anbringung der Scheibe 18 ein axiales Verschieben dieser Scheibe, um die Rotationsbewegung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zu ermöglichen. Alternativ hierzu kann auch die vorgespannte Anbringung des Stößels 32 in der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zu dieser Rotationsbewegung beitragen. Wenn der elektronische Schlüssel verfügbar ist, kann alternativ hierzu die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung zum Zurückziehen des Stößels betätigt werden, worauf dann eine Rotation der Hülse 203 folgt.
  • Die Hülsenrotation ist vorzugsweise auf weniger als 360° begrenzt, um sicherzustellen, daß der zum Verdrehen der Hülse verwendete Schlüssel nicht entfernt werden kann, wenn der Stößel noch verlagert ist. Eine Anlageeinrichtung in dem Schloßgehäuse kann die Rotationsbewegung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung begrenzen.
  • Bei der Rückkehrbewegung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 kann der Stößel an den Seitenflächen 41 und 42 der Scheiben 18 und 22 angreifen, wobei dieser Eingriff die Tendenz hat, den Stößel 32 entgegen der Federvorspannung mit Druck zu beaufschlagen, so daß sich der Stößel über diese Seiten hinwegbewegen kann, bis der Zylinderabschnitt 36 der Aussparung 33 erreicht ist und der Stößel 32 in dieser Position in die Aussparung 33 eintritt.
  • Ein alternativer Übersteuermechanismus ist in 11 gezeigt, wobei den Merkmalen der Vorrichtung der 1 bis 9 entsprechende Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen, denen 300 hinzuaddiert ist, bezeichnet sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist der Stößel 332 eine Schürze 350 auf, und der Rand dieser Schürze ist dazu ausgebildet, daß ein mit Gewinde versehenes Element 351 eines Übersteuermechanismus damit in Eingriff tritt. Das mit Gewinde versehene Element 351 ist an der Hülse einer Zylinderanordnung 352 drehbar angebracht sowie mit einem Schlüssel betätigbar, um die Hülse rotationsmäßig zu bewegen und das Ende des Stößels 332 aus der Aussparung 333 herauszuziehen. Das mit Gewinde versehene Element 351 ist von der Schürze 350 bis zu dem Zeitpunkt der Aktivierung des Übersteuermechanismus beabstandet. Ein Spalt zwischen dem mit Gewinde versehenen Element 351 und der Schürze 350 läßt den Stößel 332 frei beweglich zwischen einer zurückgezogenen und einer ausgefahrenen Position, jedoch bringt die Rotation des mit Gewinde versehenen Elements 351 dieses in Eingriff mit der Schürze 350, um den Stößel 332 aus dem Eingriff mit dem Kopplungsmechanismus zurückzuziehen. Der Spalt kann durch Entfernen eines Bereichs des mit Gewinde versehenen Elements 351 geschaffen werden, wie z. B. durch Entfernen eines bogenförmigen Ausschnitts mit ähnlichem Radius wie dem der Schürze 350. Alternativ hierzu könnte das mit Gewinde versehene Element exzentrisch in Eingriff mit der Schürze 350 gedreht werden. Diese Anordnung kann ebenfalls eine Anlageeinrichtung verwenden, um eine Rotation der Hülse über 360° zu verhindern, wobei die Schürze 350 diese Anlageeinrichtung bilden kann, indem sie an dem vorderen Ende der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 331 oder an dem Montagehalter 353 angreift.
  • Bei der Erfindung, wie sie vorliegend beschrieben worden ist, sind auch andere als die speziell beschriebenen Variationen, Modifikationen und/oder Hinzufügungen möglich, und es versteht sich, daß die Erfindung alle solche Variationen, Modifikationen und/oder Hinzufügungen beinhaltet, die im Rahmen und Umfang der vorliegenden Beschreibung liegen.

Claims (22)

  1. Elektrisch gesteuertes Schloss mit einem zurückziehbaren Verriegelungsbolzen und einem Kopplungsmechanismus, der zwischen einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens und einem Antriebselement zum antriebs-mäßigen Bewegen des Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus angeordnet ist, wobei der Kopplungsmechanismus einen ersten und einen zweiten Körper aufweist, die miteinander in Eingriff bringbar sind und die mit dem Antriebselement bzw. mit dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus derart verbunden sind, dass das Antriebselement zum rotationsmäßigen Bewegen des ersten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist und der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus bei Rotation des zweiten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist, wobei die in Eingriff bringbaren Körper zwischen einem Eingriffszustand, in dem die antriebsmäßige Bewegung des Antriebselements zum Zurückziehen des Verriegelungsbolzens auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen wird, und einem Nichteingriffszustand, in dem die Übertragung der antriebsmäßigen Bewegung zwischen dem Antriebselement und dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus unterbrochen ist und, dadurch ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens verhindert ist, relativ beweglich sind, wobei die Relativbewegung der in Eingriff bringbaren Körper als Ergebnis des Eingriffs von wenigstens einem der Körper mit einem Betätigungselement stattfindet, das durch eine elektrische Betätigungseinrichtung gesteuert wird, um sich zwischen einer unbetätigten und einer betätigten Position zu bewegen, wobei das Betätigungselement in der unbetätigten Position zwischen den in Eingriff bringbaren Körpern angeordnet ist und dazu ausgebildet ist, bei einer antriebsmäßigen Bewegung durch das Antriebselement, um den ersten in Eingriff bringbaren Körper rotationsmäßig zu bewegen, mit wenigstens einem der beiden in Eingriff bringbaren Körper in Eingriff zu treten und eine Trennung derselben hervorzurufen, und wobei das Betätigungselement in der betätigten Position derart angeordnet ist, dass es den in Eingriff bringbaren Körpern ermöglicht, bei Rotation des ersten in Eingriff bringbaren Körpers durch das Antriebselement in Eingriff zu bleiben, um eine Übertragung der antriebsmäßigen Bewegung durch den zweiten in Eingriff bringbaren Körper auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zu schaffen.
  2. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 1, wobei die Betätigungseinrichtung einen Elektromotor beinhaltet, der das Betätigungselement antriebsmäßig bewegt.
  3. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 2, wobei die Betätigungseinrichtung einen Elektromagneten beinhaltet und das Betätigungselement ein durch den Elektromagneten antriebsmäßig bewegter Stößel ist.
  4. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einern der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Antriebselement von Hand betätigbar ist und in Form eines Hebels oder eines Knopfes vorliegt.
  5. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Schloss ein jeweils auf gegenüberliegenden Seiten desselben angeordnetes Antriebselement aufweist, wobei das Antriebselement ein erstes Antriebselement ist und das Schloss ein zweites Antriebselement zum direkten Antreiben des Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus aufweist.
  6. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei einer der in Eingriff bringbaren Körper wenigstens einen vorspringenden Bereich aufweist, der im Eingriffszustand der in Eingriff bringbaren Körper in einem Aussparungsbereich des jeweils anderen der in Eingriff bringbaren Körpers aufnehmbar ist.
  7. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei jeder der in Eingriff bringbaren Körper um eine gemeinsame Achse drehbar ist.
  8. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 7, wobei in dem Eingriffszustand der in Eingriff bringbaren Körper eine in dem Umfangsrand von einem oder beiden der Körper ausgebildete Aussparung zum Aufnehmen eines Endbereichs des Betätigungselements ausgebildet ist, wobei die Aussparung derart konfiguriert ist, dass eine Rotationsbewegung des ersten in Eingriff bringbaren Körpers durch das Antriebselement relativ zu dem Endbereich des Betätigungselements eine axiale Bewegung von einem oder beiden der in Eingriff bringbaren Körper in den Nichteingriffszustand hervorruft.
  9. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 8, wobei die Aussparung eine Rampenfläche aufweist, die sich bei Rotation des ersten in Eingriff bringbaren Körpers über den Endbereich hinweg bewegt.
  10. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 9, wobei die Aussparung ein paar Rampenflächen aufweist, so dass sich der Endbereich in Abhängigkeit von der Rotationsrichtung von einem oder beiden der in Eingriff bringbaren Körper über eine der Rampenflächen hinweg bewegt.
  11. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Endbereich in der Aussparung ohne Berührung mit einem der in Eingriff bringbaren Körper untergebracht ist, bis einer oder beide der Körper zur Ausführung einer Rotationsbewegung antriebsmäßig bewegt werden.
  12. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei das Betätigungselement zylindrisch ist, eine Längsachse definiert und um die Längsachse drehbar ist, um in Eingriff mit der Aussparung zu rollen.
  13. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der erste in Eingriff bringbare Körper zur Ausführung einer Rotationsbewegung zusammen mit dem Antriebselement auf einer Spindel angebracht ist und eine Relativbewegung zwischen den in Eingriff bringbaren Körpern über eine Gleitbewegung des genannten ersten in Eingriff bringbaren Körpers axial entlang der Spindel stattfindet.
  14. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Relativbewegung der Eingriffskörper in der einen Richtung entgegen dem Einfluß einer Vorspanneinrichtung stattfindet.
  15. Elekrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die elektrische Betätigungseinrichtung batteriegespeist ist.
  16. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die elektrische Betätigungseinrichtung nur in der unbetätigen oder nur in der betätigten Position des Betätigungselements Strom verbraucht.
  17. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 16, mit einem Übersteuermechanismus, der ein Trennen der in Eingriff bringbaren Körper durch das Betätigungselement verhindert.
  18. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 17, wobei der Übersteuermechanismus zum Verlagern des Betätigungselements von den Eingriffskörpern weg betätigbar ist.
  19. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 18, wobei die Bewegung des Betätigungselements von den Eingriffskörpern weg eine Rotationsbewegung ist.
  20. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 19, wobei der Übersteuermechanismus ein Hülsenschloß beinhaltet, dessen Hülse an der Betätigungseinrichtung angebracht ist, und wobei eine Rotation der Hülse durch Schlüsselbetätigung eine Rotation der Betätigungseinrichtung zum Verlagern des Betätigungselements von den Eingriffskörpern weg veranlasst.
  21. Elektrisch gesteuertes Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei der Übersteuermechanismus und die Betätigungseinrichtung für einen gewindemäßgen Eingriff ausgebildet sind, so dass eine relative gewindemäßige Rotation zwischen dem Betätigungselement und dem Übersteuermechanismus eine Bewegung des Betätigungselements in die betätigte Position hervorruft.
  22. Elektrisch gesteuertes Schloss nach Anspruch 21, wobei das Betätigungselement eine Schürze aufweist und der Übersteuermechanismus einen drehbaren, mit Gewinde versehenen Bereich für den Eingriff der Schürze aufweist, um bei Rotation des mit Gewinde versehenen Bereichs eine lineare Bewegung des Betätigungselements zu erzielen.
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