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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisch gesteuertes
Schloß für eine Tür und befaßt sich
in erster Linie mit derartigen Schlössern, die Teil einer Türschließanlage
bilden, die einen Verriegelungsbolzen beinhaltet, der unter manueller
Betätigung
eines hebelartigen oder knopfartigen Betätigers zurückziehbar ist, der auf wenigstens
einer Seite einer Tür
angeordnet ist, an der das Schloß angebracht ist, um ein öffnen der
Tür aus
einer geschlossenen Position zu ermöglichen.
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Türschließeinrichtungen
mit der vorstehend genannten Arbeitsweise sind bei Türanlagen
allgemein bekannt und können
durch eine Vielzahl verschiedener Mechanismen verriegelt werden,
um ein öffnen
der Tür
zu verhindern. Z. B. können
manche Schließeinrichtungen
durch Anordnungen verriegelt werden, die keine Betätigung der
Hebel oder Knöpfe hervorrufen,
wie z. B. mittels eines Schließriegels bzw.
stehenden Riegels, der unabhängig
von den Hebeln oder Knöpfen
betätigbar
ist. Alternativ hierzu kann das Schloß derart ausgebildet sein,
daß es
auf den Hebel oder Knopf einwirkt, um eine Rotation davon zu verhindern,
so daß der
Zurückzieh-Mechanismus
zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens nicht betätigt werden kann. Gemäß noch einer
weiteren Alternative kann das Schloß dazu ausgebildet sein, direkt
auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
oder den eigentlichen Verriegelungsbolzen einzuwirken, um ein Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens zu verhindern. Die vorliegende Erfindung
ist mit Anordnungen der letzteren Art befaßt, bei denen die Türschließeinrichtung
verriegelt ist, wenn der Verriegelungsbolzen nicht zurückgezogen
werden kann.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung eines elektrisch
gesteuerten Schlosses für
eine Türschließeinrichtung,
die entweder einen verriegelten oder einen unverriegelten Zustand einnehmen
kann und bei der eine Bewegung zwischen diesen Zuständen elektronisch
gesteuert wird. Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, den
von der elektronischen Steuerung verbrauchten elektrischen Strom
auf ein Minimum zu reduzieren. Noch ein weiteres Ziel der Erfindung
besteht in der Schaffung eines Mechanismus zum Übersteuern bzw. Aufheben der
elektronischen Steuerung.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein elektrisch gesteuertes Schloß geschaffen, das einen zurückziehbaren
Verriegelungsbolzen und einen Kopplungsmechanismus aufweist, der
zwischen einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens und einem Antriebselement zum antriebsmäßigen Bewegen
des Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
angeordnet ist, wobei der Kopplungsmechanismus einen ersten und
einen zweiten Körper
aufweist, die miteinander in Eingriff bringbar sind und die mit dem
Antriebselement bzw. mit dem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
derart verbunden sind, daß das
Antriebselement zum rotationsmäßigen Bewegen
des ersten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist und der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
bei Rotation des zweiten in Eingriff bringbaren Körpers betätigbar ist,
wobei die in Eingriff bringbaren Körper zwischen einem Eingriffszustand,
in dem die antriebsmäßige Bewegung des
Antriebselements zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen
wird, und einem Trennzustand bzw. Nichteingriffszustand, in dem
die Übertragung
der antriebsmäßigen Bewegung
zwischen dem Antriebselement und dem Verriegelungsbolzen-Zurück ziehmechanismus
unterbrochen ist und dadurch ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens
verhindert ist, relativ beweglich sind, wobei die Relativbewegung
der in Eingriff bringbaren Körper als
Ergebnis des Eingriffs von wenigstens einem der Körper mit
einem Betätigungselement
stattfindet, das durch eine elektrische Betätigungseinrichtung gesteuert
wird, um sich zwischen einer unbetätigten und einer betätigten Position
zu bewegen, wobei das Betätigungselement
in der unbetätigten
Position zwischen den in Eingriff bringbaren Körpern angeordnet ist und dazu
ausgebildet ist, bei antriebsmäßiger Bewegung
durch das Antriebselement den ersten in Eingriff bringbaren Körper rotationsmäßig zu bewegen,
um mit wenigstens einem der beiden in Eingriff bringbaren Körper in
Eingriff zu treten und eine Trennung derselben hervorzurufen, und
wobei das Betätigungselement
in der betätigten
Position derart angeordnet ist, daß es den in Eingriff bringbaren
Körpern
ermöglicht,
bei Rotation des ersten in Eingriff bringbaren Körpers durch das Antriebselement
in Eingriff zu bleiben, um eine Übertragung
der antriebsmäßigen Bewegung
durch den zweiten in Eingriff bringbaren Körper auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
zu schaffen.
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Die
Betätigungseinrichtung
kann eine beliebige geeignete Form annehmen und kann z. B. ein Elektromotor
sein, der das Betätigungselement
antriebsmäßig bewegt.
Alternativ hierzu könnte
es sich bei der Betätigungseinrichtung
um einen Elektromagneten handeln und bei dem Betätigungsfeld um einen Druckkolben
bzw. Stößel handeln,
der durch den Elektromagneten antriebsmäßig bewegt wird.
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Ein
erfindungsgemäßes Schloß ist aus
mehreren Gründen
von Vorteil. Insbesondere werden elektrisch gesteuerte Schlösser zunehmend
in kommerziellen Anwendungen eingesetzt, bei denen ein Zugang durch
eine Tür
durch ein Signalerkennungssystem gesteuert wird, wie z. B. ein System,
das mit einer gültig
gemachten magnetischen oder elektrischen Karte bzw. einem gültig gemachten
magnetischen oder elektrischen Schlüssel arbeitet, wobei dieses
System einen Code liest und aufgrund dessen feststellt, ob die Tür zu entriegeln
ist. Derartige Systeme sind nicht nur von Nutzen, um einen Zugang durch
eine Tür
zuzulassen oder zu verhindern, sondern sie können auch zur elektronischen Überwachung
und Aufzeichnung von Bewegungen jenseits der Tür verwendet werden, wie z.
B. der Häufigkeit und
Identität
von Personal, das Zugang durch eine Tür erlangt.
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Ein
elektrisch gesteuertes Schloß ist
außerdem
von Vorteil, da es derart programmiert werden kann, daß es unterschiedlich
auf die Signale oder Codes von unterschiedlichem Personal reagiert.
Personal kann dadurch durch geeignete Programmierung der Code-Leseeinrichtung
mit unterschiedlicher Zugangsverfügbarkeit ausgestattet werden.
Eine Umprogrammierung kann ebenfalls relativ einfach sein, so daß die Zugangsverfügbarkeit
einfach geändert werden
kann. Eine derartige Umprogrammierung bzw. Neuprogrammierung macht
außerdem
nicht unbedingt eine Programmierung oder Änderung der Karte oder des
Schlüssels
erforderlich. Hierbei handelt es sich um Unterschiede zu einem traditionellen mechanischen
Schlüsselsystem,
bei dem ein Zugang durch eine Tür
im Allgemeinen so lange erhältlich
ist, so lange eine Person den betreffenden Schlüssel in ihrem Besitz hat. Bei
einem derartigen System ist somit der Zugang schwierig zu steuern,
und wenn ein Zugang verhindert werden soll, muß der Schlüssel eingezogen oder der Zylinder
bzw. die Hülse
des Schlosses ausgetauscht werden. Ein weiterer Vorteil von elektrisch
gesteuerten Schlössern
besteht hinsichtlich der allgemein vereinfachten Entriegelung einer
Tür.
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Elektrisch
gesteuerte Schlösser
haben in der Hotelindustrie weitverbreitete Anwendung gefunden. In
dieser Industrie können
die Schlösser
pogrammiert werden, um ein Öffnen
einer Zimmertür
eines Gastes mit einer bestimmten Karte zu ermöglichen, die für die Dauer
seines gebuchten Aufenthalts an den Gast ausgegeben wird. Am Ende
dieses gebuchten Aufenthalts kann das Schloß neu programmiert werden,
sodass ein weiterer Zugang dieses Gasts mittels der Karte nicht
möglich
ist. Die Karte wird dadurch unwirksam zum Erlangen von Zugang zu
dem Zimmer, bis sie neu programmiert worden ist. Hierbei handelt
es sich auch um eine nützliche
Eigenschaft für
andere kommerzielle Gebäude
oder Privathäuser.
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Ein
erfindungsgemäßes Schloß ist bei
Anlagen verwendbar, bei denen ein von Hand betätigbares Antriebselement auf
nur einer Seite der Tür
zur Verwendung kommt, sowie auch bei Anlagen, bei denen Antriebselemente
auf beiden Seiten der Tür
angeordnet sind. Das erfindungsgemäße Schloß ist insbesondere für Anlagen
der letzteren Art von Vorteil, bei denen ein Öffnen der Tür von beiden Seiten her erforderlich
ist. Bei derartigen Anlagen wird ein Antriebselement auf jeder Seite
der Tür
angeordnet, und ein Kopplungsmechanismus kann bei jedem Antriebselement
oder nur bei einem dieser Antriebselemente verwendet werden. Bei
einer Anordnung, die einen bei nur einem der Antriebselemente angewendeten
Kopplungsmechanismus verwendet, kann die Tür von nur einer Seite her verriegelt
werden, wobei diese Anordnung in vielen Situationen höchst akzeptabel
und bevorzugt ist. Insbesondere ist eine solche Anordnung bevorzugt,
wenn das Schloß an
der Tür eines
Hotelzimmers verwendet wird, da es ein einfaches Verlassen des Zimmers
durch Betätigung
des Antriebselements auf der Innenseite der Tür ermöglicht, welches stets betätigbar ist,
jedoch einen Zugang durch die Tür
von außen
her verhindert, es sei denn die einen Zugangsversuch unternehmende Person
ist im Besitz der korrekt kodierten Karte oder eines anderen kodierten
Instruments. Somit ist dieses System auch für Bereiche geeignet, in denen
jenseits einer Tür
ein begrenzter Zutritt besteht, während ein Verlassen dieses
Bereichs nicht kontrolliert werden muß.
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Ein
für die
Erfindung geeignetes Antriebselement kann herkömmliche Form aufweisen, wie
z. B. ein herkömmlicher
Antriebshebel oder Antriebsknopf, der von Hand verdreht werden kann,
um den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
zu betätigen,
wobei eine Rückkehr-Rotationsbewegung
den Verriegelungsbolzen in seine vorgehende, normal ausgefahrene
Position zurückstellt.
Alternativ hierzu kann das Antriebselement in einer anderen Form
vorliegen und als solches elektrisch betätigt werden, um den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus zu
aktivieren. Der Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus kann ebenfalls
in herkömmlicher
Form vorliegen, und zwar mit ei ner Modifizierung je nach Bedarf,
um ihn mit dem Kopplungsmechanismus zu verbinden. Auch die elektrische
Steuerung, die die Betätigungseinrichtung
aktiviert, kann eine beliebige Form aufweisen, die elektrischen
Strom in der gewünschen
Weise liefert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei den Eingriffselementen des Kopplungsmechanismus
um zylindrische Scheiben, die in einem Eingriffszustand eine Übertragung
einer Antriebslast von dem Antriebselement auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
durch Rotation der Eingriffselemente ermöglichen. Die Eingriffselemente
können
durch eine beliebige geeignete Einrichtung in Eingriff gebracht
werden, wobei in einer Anordnung das eine der Eingriffselemente
wenigstens einen Vorsprungbereich aufweist, der in einem Aussparungsbereich
im anderen der Eingriffselemente aufgenommen werden kann, wobei
dann, während
der vorspringende Bereich in dem Aussparungsbereich aufgenommen
bleibt, die Antriebslast auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen
werden kann. Die vorstehenden und ausgesparten Bereiche sind vorzugsweise
an einander zugewandt gegenüberliegenden,
in Eingriff bringbaren Flächen
der Eingriffselemente angeordnet, wobei eine Trennung der Eingriffselemente
zum Entfernen des bzw. der vorspringenden Bereiche aus der bzw.
den Aussparungen dazu dient, den Kopplungsmechanismus zu trennen
bzw. außer
Eingriff zu bringen.
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Die
Fläche,
an der das Betätigungselement angreift,
kann in einer Aussparung vorgesehen sein, und diese Aussparung kann
an einem der Eingriffselemente ausgebildet sein oder in beiden Eingriffselementen
teilweise ausgebildet sein. Die Aussparung ist vorzugsweise an dem
Umfang des oder jedes Eingriffselements ausgebildet, insbesondere
wenn diese in Form von Scheiben ausgebildet sind. Vorzugsweise ist
die Aussparungsanordnung derart, daß das Ende des Betätigungselements
ohne Trennung der Eingriffselemente so lange in der Aussparung aufgenommen
werden kann, bis das Antriebselement rotationsmäßig bewegt wird. Bei dieser
Anordnung kann die Aussparung derart ausgebildet sein, daß eine Bewegung
des mit dem Antriebselement verbundenen Eingriffselements durch
den Eingriff desselben mit dem Betätigungselement beeinflußt wird,
so daß es sich
in eine Richtung bewegt, in der ein Trennen desselben von dem anderen
Eingriffselement stattfindet. Bei dieser Anordnung findet eine Trennung
des Kopplungsmechanismus somit nur bei Betätigung des Antriebselements
statt. Diese Anordnung ist dahingehend von Vorteil, daß das Ende
des Betätigungselements
zu allen Zeiten in der Aussparung angeordnet werden kann, wobei
bei Betätigung
des Antriebselements die Eingriffskörper getrennt werden, so daß kein Zugang
durch die Tür
erlangt werden kann. Vorteilhafterweise kann das Betätigungselement
durch Betätigung
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung
aus der Aussparung entfernt werden, wobei in diesem gelösten Zustand
eine auf das Antriebselement ausgeübte Rotationskraft durch den in
Eingriff befindlichen Kopplungsmechanismus auf den Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus übertragen
wird.
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Wenn
die Aussparung teilweise an beiden Eingriffselementen ausgebildet
ist, können
die getrennten Aussparungsflächen
für den
Eingriff mit dem Betätigungselement
unterschiedlich ausgebildet sein. Insbesondere kann eine der Flächen ein
Profil aufweisen, das eine Verlagerung des einen Eingriffskörpers relativ
zu dem anderen hervorruft, wie dies z. B. mittels einer Rampenfläche möglich ist.
Alternativ hierzu können
alle Flächen,
die mit dem Betätigungselement
in Berührung
gelangen, eine derartige Kontur aufweisen, daß sie den gewünschten
Trennvorgang unterstützen,
wobei diese auch geeignete Anlage einrichtungen aufweisen können, um
eine Rotationsbewegung der Eingriffselemente über ein bestimmtes Ausmaß hinaus
zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung sieht ferner einen Übersteuermechanismus vor, der
ein Lösen
des Kopplungsmechanismus durch die Betätigungseinrichtung verhindert.
Der Übersteuermechanismus
ist als Einrichtung zum Entriegeln einer Tür vorgesehen, wenn die normalerweise
für diesen
Zweck vorgesehene Einrichtung versagt hat. Dieses Versagen kann durch
einen Mangel an elektrischer Energie oder auf eine mechanische Störung in
der Betätigungseinrichtung
oder auf ein Verlegen oder einen Verlust der die Betätigungseinrichtung
betätigenden
Karte zurückzuführen sein.
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Eine
Hauptfunktion des Übersteuermechanismus
besteht darin, daß das
Betätigungselement aus
der Position entfernt wird, in der es den Kopplungsmechanismus löst, so daß der Verrriegelungsbolzen
durch Rotation des Antriebselements zurückgezogen werden kann. Dies
kann in einer beliebigen geeigneten Weise erzielt werden, jedoch
ruft der Übersteuermechanismums
in einer bevorzugten Ausführungsform
eine Bewegung des Betätigungselements
in eine Position hervor, in der das Stößelende die Trennposition relativ
zu dem Kopplungsmechanismus nicht einnehmen kann. Diese Bewegung kann
in einer beliebigen geeigneten Richtung stattfinden, wobei in einer
bevorzugten Ausführungsform die
Bewegung eine rotationsmäßige Bewegung
ist. Alternativ hierzu kann die Bewegung auch linear sein. Der Übersteuermechanismus
kann durch eine mechanische oder eine elektrische Einrichtung betätigt werden
und beinhaltet in einer bevorzugten Ausführungsform eine Zylinderanordnung,
die mittels eines Schlüssels
betätigt
wird und deren Hülse
sich in Eingriff mit dem Bestätigungselement
dreht, um die Betätigungsein richtung
zu verlagern, oder eine Verlagerung des Betätigungselements aus der Trennposition
hervorruft.
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Die
beigefügten
Zeichnungen zeigen eine exemplarische Ausführungsform der Erfindung, wie sie
bei einer Anordnung der vorstehend beschriebenen Art vorhanden ist.
Die Besonderheit dieser Zeichungen und der zugehörigen Beschreibung macht die
Allgemeinheit der vorausgehenden Breitenbeschreibung der Erfindung
nicht ungültig.
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Es
zeigen:
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1 eine
auseinandergezogene Ansicht eines Schlosses gemäß der Erfindung;
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2 eine
auseinandergezogene Ansicht des in 1 gezeigten
Abschnitts des Schlosses;
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3 eine
Darstellung des Schlosses der 1 im zusammengebauten
Zustand;
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4 eine
Schnittansicht eines Schlosses gemäß der Erfindung in seinem an
einer Tür
angebrachten Zustand;
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5 eine
Ansicht des in 2 gezeigten Abschnitts des Schlosses
im zusammengebauten Zustand;
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6 eine
Ansicht von einer Seite einer Schloßanordnung gemäß der Erfindung;
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7 eine
alternative auseinandergezogene Ansicht des in 2 gezeigten
Abschnitts des Schlosses;
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8–10 eine
Darstellung eines Übersteuermechanismus
gemäß der Erfindung;
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11 eine
Darstellung eines alternativen Übersteuermechanismus
gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
eine auseinandergezogene Ansicht eines Schlosses 10 gemäß der Erfindung.
Das Schloß 10 beinhaltet
ein Antriebselement in Form einer herkömmlichen Hebelhandhabe 11,
obwohl das Antriebselement alternativ die Form eines ebenfalls in
herkömmlicher
Form ausgebildeten Knopfes annehmen könnte. Die Hebelhandhabe 11 ist
in bekannter Weise mit einer Seite eines Schloßgehäuses oder Schloßkastens 12 verbunden,
wobei zur Schaffung einer einfachen Beschreibung die Konstruktionsdetails
dieser Verbindung nicht beschrieben werden. Die Verbindung sieht
eine rotationsmäßige Bewegung
der Hebelhandhabe 11 um die Achse sich eines davon weg
erstreckenden Abschnitts 13 derselben vor, wobei mit diesem
Abschnitt eine Spindel 19 (in 2 gezeigt)
verbunden ist, die im Querschnitt normalerweise quadratisch oder
sechseckig ist und die in einer komplementär ausgebildeten Bohrung in dem
sich wegerstreckenden Abschnitt 13 aufgenommen ist, so
daß eine
Rotation der Hebelhandhabe 11 zu einer Rotation der Spindel 19 führt.
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Die
Spindel 19 der Hebelhandhabe 11 erstreckt sich
durch eine Schraubenfeder 15, die zum Zurückführen der
Hebelhandhabe 11 nach ihrer Rotation in ihre Ruheposition
vorgesehen ist, wie diese gezeigt ist, wobei sich die Spindel 19 weiter
durch eine Betätigungsplatte 16 hindurcherstreckt
und ein Sicherungsring 17 in eine Nut in der Spindel eingreift, um
die Schraubenfeder 15 und die Betätigungsplatte 16 relativ
zu der Spindel 19 festzulegen. Die Bohrung in dem sich
wegerstreckenden Abschnitt 13 besitzt eine derartige Tiefe,
daß eine
Bewegung der Spindel 19 von einer normalen Ruheposition
aus in die Bohrung hinein möglich
ist und daß die
Bewegung entgegen dem vorspannenden Einfluß einer weiteren in der Bohrung positionierten
Schraubenfeder stattfindet sowie hinsichtlich dieser Bewegung das
Erfordernis erfüllt
wird, daß ein
Lösen eines
Kopplungsmechanismus erleichtert wird, wie dies später noch
verdeutlicht wird. Das andere Ende der Spindel 19 ist in einer
Scheibe 18 des Kopplungsmechanismus aufgenommen, und diese
Scheibe wird bei Rotation der Hebelhandhabe 11 durch die
Spindel 19 um ihre zentrale Achse rotationsmäßig bewegt.
Diese Anordnung ist in 2 deutlicher dargestellt, wobei
in dieser Figur zu sehen ist, daß es sich bei der Scheibe 18 um
eine kreisförmige
Scheibe handelt, deren Vorderseite und Rückseite im wesentlichen planar
und parallel zueinander sind. Die Scheibe 18 ist mit der
Spindel 19 in einer Öffnung 20 mit
komplementärem
quadratischem Querschnitt verbunden, wobei die Verbindung eine Gleitbewegung
zwischen der Scheibe 18 und der Spindel 19 zulassen
kann oder die Verbindung feststehend sein kann, wie z. B. durch
Reibungs- oder Preßpassung
oder durch eine Abstufung auf der Spindel 19.
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Die
in 1 gezeigte Spindel 14 besitzt ebenfalls
quadratischen Querschnitt und ist in einer quadratischen Öffnung 23 (siehe 2)
in einer Nabe 21 einer Scheibe 22 aufgenommen.
Wie die Scheibe 18 besitzt auch die Scheibe 22 kreisförmige Scheibenform
und weist eine Vorderseite und eine Rückseite auf, die im wesentlichen
planar und parallel zueinander sind. Die Anordnung, durch die die Scheibe 22 mit
der Spindel 14 verbunden ist, führt zu einer Rotation der Spindel 14 um
ihre Längsachse, wenn
die Scheibe 22 rotationsmäßig um ihre zentrale Achse
bewegt wird. An einem Ende der Spindel, das von ihrer Verbindung
mit der Scheibe 22 abgelegen ist, ist die Spindel mit einem
Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
derart verbunden, daß eine Rotationsbewegung
der Spindel 14 den Zurückziehmechanismus
zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens des Schlosses betätigt. Die Verbindung der Spindel 14 mit
einem Zurückziehmechanismus,
zusammen mit der Form eines geeigneten Mechanismus für diesen
Zweck, ist allgemein bekannt und wird daher nicht ausführlich beschrieben.
Die Spindel 14 ist ebenfalls in normaler Weise an einer
Hebelhandhabe angebracht, und zwar in der selben Weise, in der die
Hebelhandhabe 11 und die Spindel 19b aneinander
angebracht sind.
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Wie
später
noch beschrieben wird, können die
Scheiben 18 und 22 in Eingriff gebracht werden, um
eine Rotation der einen Scheibe auf die andere zu übertragen,
während
sie auch voneinander getrennt werden können, um diese Übertragung
zu verhindern. Die Scheiben müssen
daher dazu ausgebildet sein, daß sie
bei Bedarf sowie in einer einzigen Anordnung miteinander in Eingriff
gebracht und voneinander getrennt werden können, wobei jede Scheibe auf
ihrer jeweiligen Spindel angebracht ist und eine Trennung der Scheiben
zu einer Bewegung der Spindeln in die Hebelhandhabe-Bohrungen hinein entgegen
der Vorspannung der in den Bohrungen vorgesehenen Schraubenfedern
führt.
Alternativ hierzu können
die Scheiben verschiebbar an den jeweiligen Spindeln angebracht
sein, wobei Vorspanneinrichtungen zum Angreifen an den Scheiben
vorgesehen sind und wobei eine Trennung der Scheiben entgegen dem
Einfluss der Vorspanneinrichtungen stattfindet. In noch weiter alternativer
Weise kann eine Kombination dieser Anordnungen oder können verschiedene
Anordnungen verwendet werden.
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Die
in 1 gezeigte Anordnung beinhaltet ferner eine Befestigungsplatte 24,
und sowohl die Befestigungsplatte 24 als auch das Gehäuse 12 weisen eine
Mehrzahl von Öffnungen 25 bzw. 26 auf,
um durch diese hindurch Befestigungseinrichtungen zum Befestigen
des Schlosses 10 an einer Tür aufzunehmen. Eine Konstruktionsform
des Schlosses 10, die noch nicht an einer Tür befestigt
ist, ist in 3 gezeigt.
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Das
Schloß der 1 kann
an einer Tür
befestigt werden, und eine Darstellung einer derartigen Anordnung
ist in 4 gezeigt. Bei dem Schloß 100 der 4 handelt
es sich um eine modifizierte Version des Schlosses 10 der 1,
obwohl es im wesentlichen dieselbe Arbeitsweise besitzt. Während auf 4 später noch
Bezug genommen wird, ist an dieser Stelle anzumerken, daß das Schloß 100 zwei Teile 101 und 102 aufweist,
die auf jeder Seite einer Tür 103 angeordnet
sind. Bei dem Teil 101 handelt es sich um eine modifizierte
Form des Schlosses 10, und entsprechende Teile sind mit
den gleichen Bezugszeichen, denen 100 hinzuaddiert worden
ist, bezeichnet. Der Schloßteil 101 beinhaltet
somit eine Hebelhandhabe 111, die mit einer Spindel 119 verbunden
ist, und diese Spindel steht in Eingriff mit einer Scheibe 118,
die von der Spindel 119 antriebsmäßig bewegt wird und die Bestandteil
eines Kopplungsmechanismus ist. Die Scheibe 122 bildet
den anderen Teil dieses Kopplungsmechanismus, wobei diese Scheibe
eine Nabe 121 aufweist, die eine Öffnung zum Aufnehmen einer
Spindel 114 besitzt, die mit einer geteilten Spindelanordnung
verbunden ist, die einen Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus betätigt. Die
geteilte Spindelanordnung 144 ist von bekannter Konstruktion
und erleichtert das Zurückziehen
eines Verriegelungsbolzens durch Rotation von einer der Spindeln 114 oder 143,
mit der sie verbunden ist, ohne die andere der Spindeln zu beeinflussen.
Die geteilte Spindelanordnung 144 beinhaltet eine Trenneinrichtung 144a,
bei der es sich um eine Unterlegscheibe handeln kann und die zwischen den
Enden der Spindeln 114 und 144 angeordnet ist, um
die Spindeln zu trennen. Die Handhaben 111 und 142 beinhalten
jeweils eine Bohrung 150, die eine Schraubenfeder 150a bzw. 151b aufnimmt, die
gegen die Spindeln 119 und 143 wirkt. Die Schraubenfeder 151a wirkt
gegen das von ihrer Verbindung mit der Scheibe 118 abgelegene
Ende der Spindel 119 und erleichtert eine Bewegung der
Spindel (und der Scheibe 118, die mit der Spindel 119 verbunden
ist) während
des Eingriffs- und
des Trennvorgangs des Kopplungsmechanismus. Die Schraubenfeder 151b wirkt
gegen das Ende der Spindel 143, das von der Verbindung
derselben mit der geteilten Spindelanordnung 144 abgelegen
ist, und diese Schraubenfeder stellt sicher, daß die Spindel 143 in
festen Eingriff mit der geteilten Spindelanordnung 144 tritt.
Eine dritte Schraubenfeder 151c wirkt gegen die Spindel 114, und
zwar für
den selben Zweck wie die Schraubenfeder 151b, um dadurch
sicherzustellen, daß die
Spindel 114 in festen Eingriff mit der geteilten Spindelanordnung 144 tritt.
In der Anordnung der 4 ist zu erkennen, daß die Scheibe 122 gegen
andere Bewegung als Rotationsbewegung im wesentlichen festgehalten
ist. Eine Trennung der Scheiben 118 und 122 wird
somit nur durch lineare Bewegung der Scheibe 118 bewerkstelligt.
Die Arbeitsweise des Schlosses 100 wird später noch
beschrieben.
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Wie
unter erneuter Bezugnahme auf die 1 und 2 zu
erkennen ist, beinhaltet der Kopplungsmechanismus die Scheiben 18 und 22, und
diese können
in Eingriff miteinander gebracht werden, so daß die Rotationsbewegung der
Hebelhandhabe 11 auf die Spindel 14 übertragen
werden kann, um einen Verriegelungsbolzen des Schlosses zurückzuziehen,
wobei in der dargestellten Anordnung die Scheibe 18 die
Antriebsscheibe ist, während
die Scheibe 22 die angetriebene Scheibe ist. Für den Eingriff
beinhaltet die Scheibe 18 eine Mehrzahl von vorspringenden
Bereichen 27., die auf einer Eingriffsseite 28 der
Scheibe 18 vorgesehen und dazu ausgebildet sind, in Aussparungen 27a (siehe 7)
aufgenommen zu werden, die in einer entsprechenden Eingriffsseite 29 der
Scheibe 22 ausgebildet sind. Die Aussparungen 27a brauchen
keine komplementäre
Formgebung zu den vorspringenden Bereichen 27 zu besitzen,
wie dies dargestellt ist. Die Spindel 19 weist einen Festlegeendzapfen 30 auf, der
in einer Öffnung
in der Scheibe 22 aufgenommen ist, um die Scheiben 18 und 22 relativ
zueinander um eine gemeinsame Rotationsachse festzulegen. Der Festlegezapfen 30 besitzt
einen kreisförmigen
Querschnitt und kann in einer kreisförmigen Öffnung in der Eingriffsseite 29 der
Scheibe 22 aufgenommen werden, obwohl alternativ hierzu
die quadratische Öffnung
der Nabe 21 zur Vereinfachung der Konstruktion in die Eingriffsseite 29 der
Scheibe 22 verlängert sein
kann, so daß der
Festlegezapfen 30 in dieser Öffnung (siehe 7)
aufgenommen wird. Der Zapfen 30 überträgt keine Rotationsbewegung
der Spindel 19 auf die Scheibe 22. Diese Anordnung
ist in 4 zu sehen, wobei sich der Zapfen 130 der
Spindel 119 in die Scheibe 122 hinein erstreckt.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, wird die Scheibe 18 durch
die Spindel 19 mittels der Hebelhandhabe 11 antriebsmäßig bewegt,
während
die Scheibe 22 über
die Spindel 14 mit einem Verriegelungsbolzen-Zurückziehmechanismus
zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens des Schlosses verbunden ist. Das Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens durch Rotation des Antriebshebels 11 ist
somit abhängig
von einem Eingriff des Kopplungsmechanismus durch einen Eingriff
der Antriebsscheibe 11 mit der angetriebenen Scheibe 22.
In der dargestellten Anordnung befindet sich der Kopplungsmechanismus
in Eingriff, wenn die vorspringenden Bereiche 27 in den
Aussparungen 27a aufgenommen sind, die in der Eingriffsseite 29 der
angetriebenen Scheibe 22 ausgebildet sind. In diesem Eingriffszustand
wird eine Rotationsbewegung der Hebelhandhabe 11 zum Zurückziehen
des Verriegelungsbolzens auf die Spindel 14 übertragen.
In diesem Zustand ist das Schloß 10 somit
entriegelt. Der Kopplungsmechanismus des Schlosses 10 kann
jedoch durch Trennen der Scheiben 18 und 22 gelöst werden,
um die vorspringenden Bereiche 27 aus den Aussparungen 27a zu
entfernen und dadurch eine Rotationsbewegung der Spindel 14 als
Ergebnis einer Rotationsbewegung der Hebelhandhabe 11 zu
verhindern, wobei diese Trennung durch eine Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 bewerkstelligt
wird, die ein Betätigungselement 32 steuert.
In den 1 und 2 handelt es sich bei dem Betätigungselement 32 um den
Elektromagnetstößel, wobei
das Betätigungselement
jedoch auch alternativ hierzu entfernt relativ zu der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 angeordnet
sein könnte
und mittels geeigneter Verbindungseinrichtungen mit dem Druckkolben
bzw. Stößel der
Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 verbunden
sein könnte.
Das Betätigungselement 32 ist
im Inneren der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 in
Richtung auf eine ausgefahrene Position vorgespannt. Die Betätigung der
Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 durch
elektrischen Strom erfolgt in derartiger Weise, daß das Betätigungselement 32 innerhalb
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zurückgezogen
wird.
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Bei
dem Betätigungselement 32 handelt
es sich um einen zylindrischen Stößel, der von der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31,
die in einer Aussparung 43 (6) angebracht
ist, zwischen einer ersten Position, in der er den Kopplungsmechanismus
lösen kann,
und einer zweiten Position, in der er von der ersten Position verlagert
ist, gesteuert wird. Die erste Position des Stößels 32 ist in den 5 und 6 dargestellt.
In 5 sind die Eingriffsscheiben 18 und 22 des
Kopplungsmechanismus in einem Eingriffszustand dargestellt. In diesem Eingriffszustand
erstreckt sich der Stößel 32 in
einer Aussparung 33 zwischen die Scheiben 18 und 22. Die
Aussparung 33 ist durch ausgesparte Bereiche 34 und 35 in
dem Umfang jeder der Scheiben 18 und 22 ausgebildet,
wobei dies auch in den 2 und 7 zu sehen
ist, in denen die Scheiben getrennt sind. In der Scheibe 18 beinhaltet
der ausgesparte Bereich 34 einen teilzylindrischen Abschnitt 36,
der zwischen Rampenabschnitten 37 und planaren Abschnitten 38 angeordnet
ist (siehe 2). In der Scheibe 22 ist
der ausgesparte Bereich 35 als planarer Abschnitt 39 ausgebildet
(siehe 7).
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Die
Aussparung 33 nimmt den Endabschnitt des Stößels 32 in
ihrem zylindrischen Abschnitt 36 in einer Ruheposition
des Schlosses 10 auf. Bei der Ruheposition handelt es sich
um die Position, in der die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung nicht aktiviert ist
und auch die Hebelhandhabe 11 nicht von Hand betätigt ist.
In der Ruheposition kann die Hebelhandhabe 11 in einer
beliebigen geeigneten Ausrichtung angeordnet sein, wobei sie normalerweise
jedoch im Wesentlichen horizontal angeordnet ist. Durch Anordnen
des Endes des Stößels 32 in
dem zylindrischen Bereich 36 der Aussparung 33 besteht
die Tendenz zum Halten des Schlosses 10 in der Ruheposition,
indem der Stößel 32 an
der inneren zylindrischen Wand des zylindrischen Abschnitts 36 angreift.
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Die
Ruheposition des Schlosses 10 wird so lange beibehalten,
bis eine ausreichende Rotationskraft auf die Hebelhandhabe 11 aufgebracht
wird, wodurch die Spindel 19 rotationsmäßig bewegt wird und dies wiederum
eine Tendenz zum rotationsmäßigen Bewegen
der Scheibe 18 zeigt. Es wird jedoch ein Rotationswiderstand
der Scheibe 18 durch die an dem Stößel 32 anliegenden
inneren zylindrischen Flächen
des zylindrischen Abschnitts 36 hervorgerufen, und damit
sich die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt, muß sich diese
somit in der Richtung D (siehe 5) bewegen,
so daß sich
die Zylinderflächen über den
Stößel 32 hinwegbewegen
können.
Die Anord nung der Schraubenfedern innerhalb der Bohrungen der Handhabe 11 erleichtert
diese Bewegung, so daß die
Scheibe 18 somit rotationsmäßig bewegt werden kann. Die
Scheiben 18 und 22 werden somit getrennt, und
durch diese Trennung werden die vorstehenden Bereiche 27 aus
den Aussparungen 27a entfernt, so daß eine Rotationsbewegung der
Scheibe 18 keine Rotationsbewegung der Scheibe 22 verursachen
kann. Eine anhaltende Rotationsbewegung der Scheibe 18 durch
die Hebelhandhabe 11 führt
dazu, daß der
ausgesparte Bereich 34 seine Rotationsbewegung relativ
zu dem, Stößel 32 fortsetzt,
so daß sich
der Rampenabschnitt 37 über
den Stößel 32 hinwegbewegt
und dieser auf dem planaren Abschnitt 38 angeordnet wird.
Dies findet unabhängig
von der Richtung statt, in der die Scheibe gedreht wird, da ausgesparte
Bereiche 37 und 38 auf beiden Seiten des zylindrischen
Abschnitts 36 vorgesehen sind. Das Schloß kann somit
richtungsfrei ausgebildet sein, d. h. die Handhabe 11 kann
in beiden Richtungen mit dem selben Resultat bewegt werden.
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Bei
einer alternativen Anordnung kann das Schloß 10 stattdessen in
beiden Richtungen richtungsgebunden ausgebildet sein. Eine geeignete
Anordnung dieser Art ist in 2a dargestellt,
die eine modifizierte Form der Scheibe 18 der 2 zeigt.
In 2a weist die Antriebsscheibe 18a zwei
Rampenabschnitte 37a und 37b auf, die in einem
größeren Abstand
voneinander angeordnet sind als der Abstand zwischen den in 2 gezeigten
Rampenabschnitten 37.
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Die
Anordnung der 2a sieht eine bestimmte Orientierung
der Scheibe 18a in einem geeigneten Schloß vor, um
eine nach links oder nach rechts gehende Betätigung des Schlosses zu erleichtern.
Durch derartige Orientierung der Scheibe 18a zum Beispiel,
daß die
Rampe 37a im Gebrauch dem in dem Schloß 10 der 1 gezeigten
Be tätigungselement 32 benachbart
ist, verursacht lediglich eine Rotation der Scheibe 18a im
Uhrzeigersinn eine axiale Trennbewegung der Scheibe 18a relativ
zu der angetriebenen Scheibe 22 der 1, und zwar
aufgrund des Kontakts zwischen der Rampe 37a und dem Betätigungselement 32.
Bei diesem Beispiel führt
eine im Gegenuhrzeigersinn erfolgende Rotation der Scheibe 18a zu
keiner axialen Trennbewegung, da in dieser Richtung keine Oberfläche vorhanden
ist, gegen die das Betätigungselement 32 auflaufen
kann. Bei einem Schloß mit
spezieller Richtungsbindung ist es jedoch üblich, daß die Hebelhanddhabe oder der
Knopf zum Betätigen
des Schlosses auf eine rotationsmäßige Bewegung der Scheibe 18a in nur
einer einzigen Richtung eingeschränkt ist. Bei einem derartigen
Schloß wäre daher
eine im Gegenuhrzeigersinn erfolgende Rotation der Scheibe nicht möglich.
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Die
in 2a gezeigte Scheibe 18a ist für eine selektive
richtungsgebundene Betätigung
ausgebildet. Das heißt,
durch das Ausbilden der beiden voneinander beabstandeten Rampen 37a und 37b ist in
zweckdienlicher Weise die Verwendung der Scheibe 18a bei
einem Schloß ermöglicht,
das entweder nach links oder nach rechts betätigbar ist. Daraus folgt, daß die Scheibe 18a auch
nur einen Rampenabschnitt aufweisen könnte, jedoch würde die
Scheibe dadurch nur in einem speziell nach links betätigbaren
Schloß oder
in einem speziell nach rechts betätigbaren Schloß verwendbar.
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Die
Rampen 37a und 37b sind an beiden Enden eines
ringförmigen
Fortsatzes 37c ausgebildet, der als Teil der Scheibe 18a ausgebildet
ist. Alternativ hierzu könnte
der Fortsatz 37c auch separat ausgebildet sein und in geeigneter
Weise an dem Schloß angebracht
werden, an dem die Scheibe 18a angebracht wird.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf die 5 und 6 ist
bevorzugt, daß zwischen
dem Stößel 32 und
den verschiedenen Oberflächen
der Aussparung 33 minimal Reibung erzeugt wird, um Verschleiß auf ein
Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es bevorzugt, daß während der
relativen Rotationsbewegung zwischen den Scheiben 18 und 22 ein
minimaler Kontakt mit dem Stößel 32 stattfindet.
Dies läßt sich
durch Anordnen der Scheiben in einer derartigen Weise erzielen,
daß in
der in 5 gezeigten Position der Stößel 32 mit keinerlei
Oberfläche
der Aussparung 36 oder dem planaren Abschnitt 39 in Berührung steht.
Wenn die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt wird, greift der
Stößel an der
Innenfläche der
Aussparung 36 an, jedoch kann es sich bei diesem Eingriff
um einen Abwälz- bzw. Abrolleingriff handeln,
da der Stößel 32 in
der Elektromagneteinrichtung 31 drehbar gehalten ist. Bei
dieser Anordnung führt
der Stößel eine
Abrollbewegung aus der Aussparung 36 heraus sowie auf den
Rampenabschnitt 37 hinauf aus. Unter der Voraussetzung,
daß der
Rampenabschnitt 37 abgeschrägt ist, bewegt sich die Scheibe 18 geringfügig in Richtung
auf die Scheibe 22, während
sich die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt und sich der Stößel 32 in
Richtung auf den planaren Abschnitt 38 bewegt, wobei die
Bewegung der Scheibe 18 in Richtung auf die Scheibe 22 jedoch
verzögert
wird, wenn die vorspringenden Bereiche 27 an der Eingriffsseite 29 der
Scheibe 32 angreifen, wobei dieser Eingriff stattfindet,
während
sich der Stößel 32 noch
in Abrolleingriff mit dem Rampenabschnitt 37 befindet,
so daß die
Bewegung der Scheibe 18 in Richtung auf die Scheibe 22 nicht
ausreichend ist, um den planaren Abschnitt 38 mit dem Stößel 32 in
Eingriff zu bringen. Somit findet eine anhaltende Rotationsbewegung
der Scheibe 18 relativ zu der Scheibe 22 ohne
Angreifen des Stößels 32 an der
planaren Oberfläche 38 statt.
Das heißt,
die Tiefe der Aussparung 33 in der Nähe des planaren Abschnitts 38 ist größer als
der Durchmesser des Stößels 32.
Unter der Voraussetzung, daß zwischen dem
Stößel 32 und
der planaren Fläche 38 kein
Eingriff stattfindet, kommt es auch zu keinem entsprechenden Reibungsverlust.
Außerdem
befindet sich der Stößel nicht
in Berührung
mit dem planaren Abschnitt 39, so daß die Anordnung insgesamt ein
Minimum an Reibungsverlusten hervorruft. Alternativ hierzu kann
der Stößel 32 während der
Rotationsbewegung der Scheibe 18 relativ zu der Scheibe 22 an dem
planaren Abschnitt 39 in Abrolleingriff angreifen. Diese
Anordnung führt
immer noch zu minimalen Reibungsverlusten, da der Stößel 32 an
dem planaren Abschnitt 39 abrollt und nicht an dem planaren Abschnitt 38 angreift.
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Zu
allen Zeiten, in denen der Stößel 32 innerhalb
der Aussparung 33 aufgenommen ist, führt somit eine Rotationsbewegung
der Scheibe 18 zu keiner Rotationsbewegung der Scheibe 22,
so daß in dieser
Position des Stößels 32 der
Verriegelungsbolzen des Schlosses 10 nicht zurückgezogen
werden kann. Während
sich der Kopplungsmechanismus in einem Eingriffszustand befindet,
in dem die Scheibe 18 mit der Scheibe 22 in Eingriff
steht, erfolgt somit in der in 5 gezeigten
Position eine Trennung des Kopplungsmechanismus durch Trennung der
jeweiligen Scheiben, sobald die Scheibe 18 rotationsmäßig bewegt
wird.
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Daraus
folgt, daß für eine derartige
Rotationsbewegung der Scheibe 22, daß der Verriegelungsbolzen zurückgezogen
werden kann, der Stößel 32 aus
der Aussparung 33 entfernt werden muß. Dies wird erreicht durch
Betätigen
der Elektromagneteinrichtung 31 zum Zurückziehen des Stößels 32 aus der
Aussparung 33. Die Betätigung
der Elektromagneteinrichtung 31 erfolgt über eine
elektrische Schaltung, und die bevorzugte Art und Weise der Betätigung der
elektrischen Schaltung erfolgt über
einen elektronischen oder magnetischen Schlüssel, wobei eine Anordnung
dieser Art in 4 gezeigt ist, bei der ein elektronischer
Schlüssel,
der das korrekte Signal überträgt oder
als das korrekte Signal aufweisend gelesen werden kann, die elektronische
Leseeinrichtung dazu veranlaßt,
einen Aktivierungsstrom von einer von zwei Batterien 141 zu
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 131 zu
schicken. Wenn man dies wiederum auf 5 bezieht,
so ist zu erkennen, daß eine
Aktivierung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 den
Stößel 32 aus
der Aussparung 33 zurückzieht
und die Scheiben 18 und 22 während der Rotationsbewegung
der Scheibe 18 in Eingriff miteinander bleiben.
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Das
vorstehend beschriebene Schloß ist
von Vorteil, da die einzige Zeit, zu der eine Entnahme von elektrischem
Strom von der Batterieversorgung erfolgt, die Zeit ist, zu der das
Schloß entriegelt
werden soll. Das heißt,
das Schloß benötigt keine
kontinuierliche Stromzufuhr, um in dem verriegelten Zustand zu bleiben,
und aus diesem Grund kann die Lebensdauer der Batterien maximal
sein, da das Schloß für den Einbau
in Anlagen gedacht ist, in denen es in erster Linie verriegelt bleibt.
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Die
Anordnung zum Betätigen
der Elektromagneteinrichtung kann jede beliebige geeignet Form annehmen,
die elektrisch angetrieben wird, wobei diese typischerweise eine
elektronische oder magnetische Leseeinrichtung aufweist, die einen
Aktivierungsstrom zu der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung schickt,
und zwar für
eine festgesetzte Zeitdauer für
jeden Einführ-
oder Verwendungsvorgang des elektronischen oder magnetischen Schlüssels oder
für eine
kontinuierliche Zeitdauer, solange der Schlüssel eingeführt oder vor der Leseeinrichtung plaziert
ist. Die Elektronik für
ein derartiges Leseeinrichtungssystem ist dem Fachmann vertraut.
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Bei
der beschriebenen Anordnung verursacht der Eingriff des Stößels 32 in
der Aussparung 33 eine Trennung der Scheibe 18 und
der Scheibe 22 aus einem Eingriffszustand bei Rotation
der Scheibe 18 mittels der Hebelhandhabe 11, und
durch Aktivierung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung wird der
Stößel zurückgezogen,
so daß die
Scheiben während
der Hebelhandhabe-Rotationsbewegung in Eingriff miteinander bleiben.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Art der Bewegung beschränkt und kann
z. B. in umgekehrter Weise derart erfolgen, daß die miteinander in Eingriff
tretenden Scheiben bei Betätigung
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung durch
den Stößel von
einem getrennten Zustand in einen Eingriffszustand bewegt werden.
Bei letzterer Anordnung würde
der Stößel in dem
verriegelten Zustand des Schlosses zurückgezogen, so daß die Scheiben
getrennt bleiben würden,
wobei der Stößel bei
Betätigung
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung
ausgefahren werden würde,
so daß die Scheiben
miteinander in Eingriff gelangen. Es ist auch eine Vielzahl verschiedener
anderer Variationen denkbar.
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Das
erfindungsgemäße Schloß kann an
einer Seite einer Tür
oder an beiden Seiten einer Tür angebracht
werden, je nachdem, wie dies erforderlich ist. Bei Anbringung des
Schlosses an nur einer Seite einer Tür könnte es z. B. eine Sicherheits-Schließeinrichtung
für eine
Vorratsraumtür
oder für
eine Schranktür
bilden, die nicht von der anderen Seite her geöffnet werden muß. Alternativ
hierzu könnte
das Schloß an
beiden Seiten einer Tür
angebracht werden, wenn sicherheitsmäßig ein Zugang von beiden Seiten
her erforderlich ist. Das Schloß der vorliegenden
Erfindung soll jedoch seine häufigste Anwendung
bei Türen
finden, bei denen eine Sicherheits-Entriegelung von nur einer Seite
her erforderlich ist, insbesondere bei Zimmertüren für Hotelgäste oder bei Bürotüren. 4 zeigt
eine solche Anordnung, bei der eine Hebelhandhabe 142 auf
der Innenfläche
der Tür 103 angeordnet
ist und diese Hebelhandhabe mit einer Spindel 143 verbunden
ist, die bei dem Bezugszeichen 144 direkt mit der geteilten Spindelanordnung
verbunden ist. Durch diese direkte Verbindung verursacht jegliche
Rotation der Hebelhandhabe 142 ein Zurückziehen des Verriegelungsbolzens,
und aus diesem Grund braucht eine Person, die von innen durch die
Tür 103 hinausgehen
möchte,
lediglich die Hebelhandhabe 142 zu verschwenken, und die
Tür kann
geöffnet
werden, während
für den
Zugang von der anderen Seite der Tür her die Verwendung eines
autorisierten elektronischen oder magnetischen Schlüssels erforderlich
ist. Die Schloßteile 101 und 102 können entweder
vertikal oder horizontal angeordnet werden, obwohl eine vertikale
Anordnung wie die in 4 gezeigte bevorzugt ist.
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Das
erfindungsgemäße Schloß kann zusammen
mit anderen Verriegelungsmerkmalen verwendet werden, wobei in gängigster
Weise ein stehender Riegel bzw. Schließriegel vorgesehen sein kann.
Ein solcher Schließriegel
ist typischerweise getrennt von anderen Verriegelungskomponenten,
wie denen der Erfindung, betätigbar,
wobei darauf hinzuweisen ist, daß dort, wo vorstehend erwähnt worden
ist, daß ein Lösen des
Kopplungsmechanismus das Schloß entriegelt,
dies davon abhängig
ist, daß alle
anderen dem Schloß zugeordneten
Verriegelungskomponenten ebenfalls deaktiviert werden.
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Das
erfidnungsgemäße Schloß beinhaltet weiterhin
einen Übersteuermechanismus
zum Übersteuern
bzw. Aufheben der elektronischen Steuerung des Schlosses. Der Übersteuermechanismus
kann aktiviert werden, wenn ein autorisierter elektronischer Schlüssel verlorengegangen
oder verlegt worden ist oder wenn das System blockiert hat, z. B. wenn
die Batterieleistung aufgebraucht worden ist, oder er kann aktiviert
werden, um das Schloß für eine längere Zeitdauer,
wie z. B. während
des Tages oder wenn ein permanenter Zugang erforderlich ist, in
einen entriegelten Zustand zu plazieren. Der Übersteuermechanismus der Erfindung
kann verschiedene Formen annehmen und macht in erster Linie das
Entfernen des Stößels aus
der Position erforderlich, in der er ein Trennen des Kopplungsmechanismus
bei Rotation der Hebelhandhabe oder eines anderen Antriebselements
hervorruft.
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In
einer ersten Ausführungsform
bewirkt der Übersteuermechanismus
eine Rotationsbewegung des Stößels in
eine Position, in der dieser die Eingriffstrennposition bzw. Nichteingriffsposition
einnehmen kann. Vorzugsweise kann der Stößel in dieser Weise verschwenkt
werden, wenn er in einer beliebigen der Positionen angeordnet ist,
in die er durch die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung bewegt wird, obwohl
bei einer weniger bevorzugten alternativen Anordnung der Stößel auch
nur dann rotationsmäßig bewegt
werden kann, wenn er in einenr zurückgezogenen Position angeordnet
ist. Ein Beispiel für
einen drehbaren Übersteuermechanismus
ist in den 8 bis 10 dargestellt.
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8 zeigt
die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 fixiert
in einem Montagehalter 200, wobei sich der Stößel 32 von
dem einen Ende desselben und sich die elektrische Verbindung 40 von dem
anderen Ende desselben weg erstreckt. Der Montagehalter 200 und
die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 sind
in 9 aus einem anderen Winkel gezeigt, wobei in dieser
Figur ein Befestigungselement 201 zu sehen ist, das durch
eine beliebige geeignete Einrichtung an dem Ende 202 der Hülse 203 einer
Zylinderanordnung 204 anbringbar ist. In der Anordnung
der 8 beinhaltet das Hülsenende 202 ein paar
Laschen 205, wobei diese derart angeordnet sind, daß sie mit
dem Befestigungselement 201 des Montagehalters 200 in
Eingriff treten, wie dies in 10 gezeigt
ist. Wie zu sehen ist, greifen die Laschen 205 an dem Befestigungselement 201 an
dessen oberer und unterer Oberfläche 206 und 207 an.
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Eine
Rotation der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 wird
durch eine Rotation der Hülse 203 durch
Schlüsselbetätigung bewerkstelligt. Wie
unter Bezugnahme auf 5 zu sehen ist, wird die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 um
die Achse AA in Richtung in die Blattebene hinein oder aus dieser
heraus rotationsmäßig bewegt.
Durch diese Rotationsbewegung greift das Ende des Stößels 31 an
der Innenfläche
des Zylinderabschnitts 36 der Aussparung 33 an,
jedoch ermöglicht
die vorgespannte Anbringung der Scheibe 18 ein axiales
Verschieben dieser Scheibe, um die Rotationsbewegung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zu
ermöglichen.
Alternativ hierzu kann auch die vorgespannte Anbringung des Stößels 32 in
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 zu
dieser Rotationsbewegung beitragen. Wenn der elektronische Schlüssel verfügbar ist,
kann alternativ hierzu die Elektromagnet-Betätigungseinrichtung zum Zurückziehen
des Stößels betätigt werden,
worauf dann eine Rotation der Hülse 203 folgt.
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Die
Hülsenrotation
ist vorzugsweise auf weniger als 360° begrenzt, um sicherzustellen,
daß der zum
Verdrehen der Hülse
verwendete Schlüssel nicht
entfernt werden kann, wenn der Stößel noch verlagert ist. Eine
Anlageeinrichtung in dem Schloßgehäuse kann
die Rotationsbewegung der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung begrenzen.
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Bei
der Rückkehrbewegung
der Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 31 kann
der Stößel an den
Seitenflächen 41 und 42 der
Scheiben 18 und 22 angreifen, wobei dieser Eingriff
die Tendenz hat, den Stößel 32 entgegen
der Federvorspannung mit Druck zu beaufschlagen, so daß sich der
Stößel über diese Seiten
hinwegbewegen kann, bis der Zylinderabschnitt 36 der Aussparung 33 erreicht
ist und der Stößel 32 in
dieser Position in die Aussparung 33 eintritt.
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Ein
alternativer Übersteuermechanismus
ist in 11 gezeigt, wobei den Merkmalen
der Vorrichtung der 1 bis 9 entsprechende
Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen, denen 300 hinzuaddiert
ist, bezeichnet sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist der Stößel 332 eine
Schürze 350 auf, und
der Rand dieser Schürze
ist dazu ausgebildet, daß ein
mit Gewinde versehenes Element 351 eines Übersteuermechanismus
damit in Eingriff tritt. Das mit Gewinde versehene Element 351 ist
an der Hülse einer
Zylinderanordnung 352 drehbar angebracht sowie mit einem
Schlüssel
betätigbar,
um die Hülse
rotationsmäßig zu bewegen
und das Ende des Stößels 332 aus
der Aussparung 333 herauszuziehen. Das mit Gewinde versehene
Element 351 ist von der Schürze 350 bis zu dem
Zeitpunkt der Aktivierung des Übersteuermechanismus
beabstandet. Ein Spalt zwischen dem mit Gewinde versehenen Element 351 und
der Schürze 350 läßt den Stößel 332 frei
beweglich zwischen einer zurückgezogenen
und einer ausgefahrenen Position, jedoch bringt die Rotation des mit
Gewinde versehenen Elements 351 dieses in Eingriff mit
der Schürze 350,
um den Stößel 332 aus dem
Eingriff mit dem Kopplungsmechanismus zurückzuziehen. Der Spalt kann
durch Entfernen eines Bereichs des mit Gewinde versehenen Elements 351 geschaffen
werden, wie z. B. durch Entfernen eines bogenförmigen Ausschnitts mit ähnlichem
Radius wie dem der Schürze 350.
Alternativ hierzu könnte das
mit Gewinde versehene Element exzentrisch in Eingriff mit der Schürze 350 gedreht
werden. Diese Anordnung kann ebenfalls eine Anlageeinrichtung verwenden,
um eine Rotation der Hülse über 360° zu verhindern,
wobei die Schürze 350 diese
Anlageeinrichtung bilden kann, indem sie an dem vorderen Ende der
Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 331 oder
an dem Montagehalter 353 angreift.
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Bei
der Erfindung, wie sie vorliegend beschrieben worden ist, sind auch
andere als die speziell beschriebenen Variationen, Modifikationen und/oder
Hinzufügungen
möglich,
und es versteht sich, daß die
Erfindung alle solche Variationen, Modifikationen und/oder Hinzufügungen beinhaltet,
die im Rahmen und Umfang der vorliegenden Beschreibung liegen.