DE19946125C1 - Leuchtstofffolie, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie Bestrahlungsanordnung mit der Leuchtstofffolie - Google Patents
Leuchtstofffolie, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie Bestrahlungsanordnung mit der LeuchtstofffolieInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Leuchtstofffolie (5), insbesondere zum Einsatz mit einer Niederdruckentladungslampe (3), wobei die Leuchtstofffolie (5) als Silikonelastomere ausgebildet ist, in das die Leuchtstoffpartikel eingebettet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Leuchtstofffolie, insbesondere zum Einsatz mit einer Nie
derdruckentladungslampe, ein Verfahren zur Herstellung der Leuchtstofffolie und eine
Bestrahlungsanordnung mit der Leuchtstofffolie.
Lichtabsorption durch die Haut verursacht Gewebsänderungen durch Beeinflussung
des neuronalen, des lymphatischen, des vaskulären und des Immunsystems. Hier
durch kommt es zu analgetischen, antientzündlichen, antiödematösen Wirkungen und
zu einer Stimulation von Wundheilungen. Unter einer Einstrahlung von rotem Licht
(660 nm, 2,4-4 J/cm2) wurde eine erhebliche Zunahme von Fibroblasten aus Narben
gewebe festgestellt (Webb, C.; M. Dyson et al., Lasers in Surgery and Medicine, 22(5),
S. 294-300, (1998)). Bei Bestrahlung von peripheren Lymphozyten mit einem He-Ne-
Laser mit Bestrahlungsdosen zwischen 28 und 112 J/m2 kam es zu einer Zunahme
der RNA-Synthese nach Stimulation der Lymphozyten durch Cytohämagglutinin
(Smol'yaninova, N. K. et al., Biomedical Science, 2(2), S. 121-126, (1991)). Bei Kno
chenverletzungen wurde nach He-Ne-Laser Bestrahlung eine Verdoppelung des Kal
ziumeinbaus an der Verletzungsstelle beobachtet (Yaacoby, T. et al., Calcified Tissue
International 59(4), S. 297-300, (1996)). Für verschiedene chronische Gelenkerkran
kungen wie Gonarthrosis, LWS-Arthrose und Algodystrophie bei halbseitig gelähmten
Patienten bei Schlaganfall wurden positive Wirkungen einer He-Ne-Laser-Bestrahlung
bei über 400 Patienten festgestellt (Giavelli, S., G. Fava, et al., Radiologia Medica,
95(4), S. 303-309, (1998)). Als mögliche Ursache für die positiven Effekte werden die
Freisetzung von Interleukin-1-alpha und Interleukin-8 diskutiert (Yu, H. S. et al., Journal
of Investigative Dermatology 107(4), S. 593-596, (1996)). Unter einer Bestrahlung von
1,5 J/cm2 kam es zu einer konzentrationsabhängigen Simulation sowohl der Interleu
kin-1-alpha-Produktion als auch der entsprechenden mRNA-Expression. Da diese
Cytokine sowohl die Beweglichkeit als auch die Proliferation von Keratinocyten stimu
lieren, ist eine direkte Förderung der Wundheilung durch diese
Mechanismen wahrscheinlich. Darüber hinaus werden Modelle des
photonischen zellulären Energietransfers in Bezug auf die Atmungskette
diskutiert (Wilden, L. and R. Karthein, Journal of Clinical Laser Medicine and
Surgery 16(3), S. 159-165, (1998)). Die biochemischen Modelle des zellulären
Energietransfers betrachten lediglich den klassischen korpuskularen Aspekt
von Elektronen als verantwortlichen Energieüberträgern und ignorieren den
Welle-Teilchen-Dualismus von Elektronen beim Energieeintrag. Licht des roten
und des nahen Infrarotbereiches korrespondiert gut mit charakteristischen
Energieebenen und Absorptionsraten wichtiger Bestandteile der Atmungskette.
Hierdurch kommt es beispielsweise zu einem Anstieg der mitochondrialen
Adenosin-Triphosphat-Produktion. Aufgrund dieser Interaktion werden
Wechselwirkungen im roten und nahen IR-Bereich erklärbar.
Photobiologische Wirkungen im Nicht-UV-Bereich auf Grundlage einer
Wechselwirkung zwischen endogenen oder exogenen Chromophoren in der
Haut gewinnen zunehmend an Bedeutung, da mit Hilfe geeigneter
Strahlungsquellen therapeutische Wirkungen bei bestimmten entzündlichen
Hauterkrankungen und beispielsweise Wundheilungsstörugnen bei Diabetes
Mellitus beeinflußbar sind.
Aufgrund ihres meist besseren Wirkungsgrades gegenüber Hochdrucklampen
oder Temperaturstrahlern finden Niederdruckentladungslampen in vielen
Gebieten der Technik verstärkt Anwendung, insbesondere wenn hohe
Lichtenergieausbeuten benötigt werden. Je nach Anwendungsgebiet sind ein-
oder zweiseitig gesockelte Niederdruckentladungslampen bekannt. Weiter
können diese mit oder ohne Leuchtstoff und mit verschiedenen Gasen
ausgebildet sein. Allen Ausführungsformen ist jedoch gemeinsam, daß die
Lichtenergiedichte mit kleiner werdendem Hüllkörperdurchmesser ansteigt.
Entsprechend einer Modellrechnung entspricht die Lichtenergiedichte in etwa
einem Viertel des Quotienten aus Säulenleistung und Projektionsfläche. Dies
bedeutet, daß der theoretische Maximalwert einer 38 mm-
Niederdruckentladungslampe bei ca. 45 mW/cm2 liegt. Bei einer 26 mm-
Niederdruckentladungslampe steigt die Lichtenergiedichte auf ca. 50 mW/cm2.
Für die Lampendurchmesser 16, 12 und 8 mm ergeben sich theoretisch
Lichtenergiedichten von 100, 125 und 170 mW/cm2. Die erhöhte Leuchtdichte
kleiner Strahler wird beispielsweise bei der Konstruktion von Kompaktlampen
ausgenutzt, die z. B. 12 mm Wanddurchmesser aufweisen. Für
Effektbeleuchtungen sind seit einigen Jahren 8 mm-Leuchtstoffröhren im
Einsatz. Diese übertreffen die Kompaktlampen an Leuchtdichte, jedoch
betragen die längsten lieferbaren Längen nur ca. 30 cm.
Die Verkleinerung der Lampengeometrie hat jedoch trotz der Erhöhung der
Lichtleistung gravierende Nachteile. Um strahlende Flächen zu erzeugen,
benötigt man eine Vielzahl von Lampen mit ebenso vielen teuren
Vorschaltgeräten. Der Verlängerung der Lampen sind plasmaphysikalische
Grenzen gesetzt, da die erforderlichen großen Zündspannungen für große
Längen einen erheblichen Aufwand bedeuten. Hinzu kommen die
Fertigungskosten selbst, d. h. das Beschlämmen, Pumpen und Sockeln jeder
einzelnen Leuchtstoffröhre.
Zur Flächenbelichtung werden daher meist Niederdruckentladungslampen mit
externen oder internen Reflektoren verwendet, mit denen beispielsweise bei
100 W Bestrahlungstärke zwischen 22-28 mW/cm2 Lichtenergiedichte
erreichbar sind. Allerdings sind die tatsächlich erreichbaren
Lichtenergiedichten erheblich unter den theoretisch erreichbaren.
Grundsätzliches Problem der klassischen Niederdruckentladungslampen mit
fluoreszierendem Leuchtstoff und elektronenemittierenden Elektroden ist die
begrenzte Nutzungszeit, vor allem bei sehr hohen Lampenleistungen.
Hauptursache hierfür ist, daß Reaktionsbestandteile des Elektrodenabbrandes
mit der Leuchtstoffschicht chemisch reagieren, was zu einem
"Alterungsprozeß" führt. Ein weiteres Problem ist, daß die
Reaktionsbestandteile des Elektrodenabbrandes und des Quecksilberdampfes
mit alkalischen Verbindungen der Glasröhre zu verschiedenen Amalgamen
reagieren. Dies führt zu einer Schwärzung der Röhre, einer beschleunigten
Verminderung der Lichtleistung und einer zum Teil dramatischen Verkürzung
der Lampenlebensdauer. Da bereits die Lebensdauer aufgrund des
Alterungsprozesses der Leuchtstoffschicht stark begrenzt ist, hat sich bisher
der Einsatz teurer alkalifreier Quarzgläser nicht gelohnt. Für medizinische
Hochleistungsstrahler kann die Nutzungsdauer z. B. nur 48 Stunden betragen.
Versuche, den Leuchtstoff auf der Außenseite der
Niederdruckentladungslampe aufzubringen, waren nicht erfolgreich, da der
Auftrag von Leuchtstoff in einer nicht-inerten Atmosphäre zu einer
photochemischen oxidativen Zersetzung des hygroskopischen Leuchtstoffs
führt.
Aus der US 5,717,282 ist eine Braunsche Röhre für die Monitorproduktion
bekannt, wobei auf der Außenseite des Monitors ein silikathaltiger Lack mit
Leuchtstoffen aufgebracht ist, der im Sol-Gel hergestellt wird. Die Dicke dieser
Phosphorschicht ist auf ca. 0,5 µm begrenzt, da es ansonsten wegen der
großen Schrumpfung des anorganischen Netzes zu Rissen kommt. Derartige
Schichtdicken sind jedoch zu dünn und thermisch nicht ausreichend stabil für
den Einsatz in einer Niederdruckentladungslampe bei höheren Leistungen.
Aus der US 5,731,658 ist eine Flüssigkristallanzeige bekannt, auf deren
inneren Begrenzungswänden eine Phosphorschicht aufgebracht wird. Die
Phosphorschicht besteht aus einem UV-transparenten Trägermaterial und
Phosphor. Als Trägermaterial werden Siliziumoxid oder Organo-Silicate,
insbesondere Ethyl-, Methyl- oder Isopropyl-Silicat vorgeschlagen. Auch die
hiermit erreichbaren Schichtdicken sind zu gering, um ausreichend Leuchtstoff
für eine Niederdruckentladungslampe einzubetten.
Aus der EP 0 592 794 B1 ist eine Vorrichtung zur Erzeugung und Emission
elektromagnetischer Strahlung im UV-Bereich bekannt, bei der
lumineszierende Substanzen wie Phosphore durch eine Strahlenquelle zur
Lichtemission angeregt werden und bei der die lumineszierenden Substanzen
in oder auf einem Träger angeordnet sind, der mit der Strahlenquelle
verbindbar ist und der die Strahlungsquelle zumindest teilweise umgibt, wobei
der Träger als Leuchstofffolie mit zwei oder mehreren Folienschichten
ausgebildet ist, von welchen mindestens eine als lumineszierende Substanzen
UV-A- und/oder UV-B-Licht emittierende Phosphore enthält und im
wesentlichen transparent ist und mindestens eine weitere, von der
Strahlenquelle weiter beabstandete Folienschicht vorgesehen ist, die im
wesentlichen keine Transmission für kurz- und/oder langweilige Strahlung
aufweist. Die Leuchtstofffolie besteht vorzugsweise aus Fluorpolymeren und ist
auswechselbar an der Vorrichtung angeordnet.
Aus der DE 197 48 606 A1 und der DE 198 08 116 A1 sind verschiedene
Silikonelastomere sowie Verfahren zu deren Herstellung beschrieben. Die
beschriebenen Silikonelastomere dienen vorzugsweise zur Herstellung
transparenter elastomerer Formteile, Beschichtungen oder Fugenmassen.
Beispiele hierfür sind Dichtungen für Kaffeemaschinen, Mikrowellenherde,
Thermoskannen, Kabelbeschichtungen, Tastaturen, Federelemente für
Taschenrechner, Telefone, Computerspiele, Dialyseschläuche, Foleykatheder,
Narkosemasken, Schläuche oder Membranen.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine
Leuchtstofffolie zu schaffen, die bei guter thermischer Stabilität in
ausreichender Dicke herstellbar ist, so daß diese zum Einsatz für
Niederdruckentladungslampen geeignet ist. Ein weiteres technisches Problem
liegt in der Schaffung einer flexiblen Bestrahlungsanordnung, die für die
verschiedensten Anwendungsgebiete einsetzbar ist. Ein weiteres technisches
Problem liegt in der Schaffung eines Herstellungsverfahrens für eine
Leuchtstofffolie.
Die Lösung des technischen Problems ergibt sich durch die Gegenstände mit
den Merkmalen der Patentansprüche 1, 12 und 24. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die Ausbildung der Leuchtstofffolie als Silikonelastomere, in das die
Leuchtstoffpartikel eingebettet sind, können einerseits Folien ausreichender
Dicke mit einer genügend hohen Leuchtstoffkonzentration hergestellt werden.
Des weiteren sind die Leuchtstoffpartikel luftdicht und wasserfrei in dem
Silikonelastomere vernetzt, so daß diese keinem Alterungsprozeß ausgesetzt
sind. Silikonelastomere sind UVC-durchlässig und weisen gegenüber
alternativen UVC-durchlässigen Trägermaterialien erhebliche Vorteile auf.
Saphir und Quarz sind zwar UVC-durchlässig, jedoch ist es aus
leuchtstoffchemischen Gründen nicht möglich, anorganische Leuchtstoffe als
Dotierung in Quarzfenster einzusetzen. Eine Saphirdotierung scheidet wegen
der extremen Schmelztemperaturen von vornherein aus. Andere Kunststoffe
wie beispielsweise Acrylate, transparentes PVC oder Teflon sind nicht
ausreichend thermostabil. Die Silikonelastomere sind dagegen bis 250°C stabil
und benötigen keine Weichmacher oder andere flüchtige Substanzen, die
abdampfen könnten. Aufgrund der verlängerten Lebensdauer des
Leuchtstoffes und dadurch, daß Leuchtstoff außerhalb des Ladungsgefäßes,
angeordnet werden kann und somit keine Reaktion mit dem Elektrodenabbrand
auftreten kann, ist auch der Einsatz alkalifreier Quarzgläser akzeptabel, was
die Lebensdauer und Qualität der Niederdruckentladungslampe weiter erhöht.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Silikonelastomere durch ein
Verfahren herstellbar, bei dem ein Hydroxylpolydiorganosiloxan mit einem
Organohydrogensiloxan unter Zuführung der Leuchtstoffpartikel in kristalliner
Form vorliegen kann. Mittels eines Platinkatalysators ist dann bei
Raumtemperatur eine chemische Reaktion erzeugbar, die zu einer
vollständigen Vernetzung führt, wobei aufgrund der geringen
Prozeßtemperaturen die Leuchtstoffpartikel nicht belastet werden.
Als besonders geeignet hat sich Hydroxylpolydiorganosiloxan aus
verschiedenen Polymeren mit einer Mindestviskosität von 1000 Centipoise bei
Raumtemperatur erwiesen, wobei das Hydroxyldiorganosiloxan vorzugsweise
als Hyxdroxylpolydimethylsiloxan, dessen Copolymeren, Phenylmethylsiloxan
und/oder Polymethyl-3,3,3-Trifluoropropylsiloxan ausgebildet ist.
Das Organohydrogensiloxan ist vorzugsweise als Silikon mit mindestens 2-
silikongebundenen Wasserstoffatomen pro Molekül ausgebildet, insbesondere
aus Homopolymeren, Copolymeren oder deren Mischungen.
Der Platinkatalysator kann aus einem Platinsalz, insbesondere Platinchlorid
oder Chlorplatinsäure bestehen, wobei letztere vorzugsweise als Hexahydrat
oder in wasserfreier Form verwendet wird.
Die Dicke der Leuchtstofffolie liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 10 und 800
µm, wobei die Flächendichte dabei zwischen 1 und 20 mg/cm2 beträgt. Besonders
vorteilhaft erscheinen Dicken zwischen 100 und 600 µm mit einer Flächendichte
zwischen 3 und 6 mg/cm2.
Durch die Anordnung der Leuchtstofffolie außerhalb des Entladungsraumes
kann eine sehr flexibel handhabbare Bestrahlungsanordnung aufgebaut
werden. Zum einem ist die Lebensdauer der Bestrahlungsanordnung nur noch
von der Niederdruckentladungslampe selbst, insbesondere von deren
Elektroden abhängig, da die Leuchtstofffolien selbst jederzeit einfach
austauschbar sind. Dies ermöglicht darüber hinaus eine sehr einfache
Bestückung mit verschieden dotierten Leuchtstofffolien, so daß sich mit einer
Bestrahlungsanordnung unterschiedliche Spektralbereiche und
Bestrahlungsstärken einstellen lassen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist in dem Hüllkörper ein
Verdrängungskörper angeordnet, so daß sich zwischen Hüllkörper und
Verdrängungskörper Kanäle ausbilden, wodurch die
Niederdruckentladungslampe sehr lang ausgeführt werden kann, ohne daß
sehr große Zündspannungen benötigt werden, da immer noch ein ausreichend
großes Plasmavolumen verbleibt. Andererseits steigt die emittierte
Lichtenergiedichte in den Kanälen zwischen dem Hüllkörper und dem
Verdrängungszylinder an, da der Kanal wie eine Niederdruckentladungslampe
mit kleinem Durchmesser wirkt. Sind Hüllkörper und Verdrängungskörper als
Zylinder ausgebildet, so bildet sich ein Zylindermantel als Kanal aus, den man
anschaulich als viele radial zueinander angeordnete
Niederdruckentladungslampen mit kleinem Durchmesser auffassen kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Verdrängungskörper als
geschlossener Hohlkörper ausgebildet, was insbesondere hinsichtlich des
Gewichts von Vorteil ist.
Auf der Außenseite des Verdrängungskörpers kann auch eine Reflektorschicht
aufgebracht werden oder aber der Verdrängungskörper kann aus einem für die
emittierte Strahlung der Gasatome transparenten Material bestehen. Darüber
hinaus ist auch eine Kombination der Maßnahmen möglich.
Zur Herstellung von Niederdruckentladungslampen mit unterschiedlichen
Lichtenergiedichten kann eine Befestigungsvorrichtung zur Aufnahme
unterschiedlicher Verdrängungskörper verwendet werden. Je nachdem was
für eine Lichtenergiedichte gewünscht wird, wird dann bei der Herstellung ein
Verdrängungskörper unterschiedlichen Durchmessers eingesetzt.
Bei bestimmten Anwendungen ist es wünschenswert, keine gleichmäßige
Lichtenergiedichte über die gesamte Bestrahlungsfläche zu erhalten.
Beispielsweise möchte man bei Sonnenliegen eine verstärkte Strahlung nur im
Kopfbereich. Diese läßt sich leicht dadurch erreichen, daß beispielsweise sich
der Verdrängungskörper nur entlang des Kopfbereiches erstreckt oder aber der
Verdrängungskörper in Längsrichtung unterschiedliche Durchmesser aufweist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Verdrängungskörper an den
gewünschten Stellen mit einer Reflektorschicht zu beschichten.
Durch die Möglichkeit, verschiedene leinwandähnliche Bestrahlungsfolien mit
unterschiedlichen Leuchtstoffen an ein und derselben Lichtquelle zu betreiben,
entsteht ein sehr vielseitiges Therapie- und Bestrahlungssystem. Der
behandelnde Arzt kann ähnlich dem Einsetzen eines großen optischen Filters
in sehr kurzer Zeit, d. h. in einer Minute durch Wechseln der Silikonmodule
einen anderen Patienten behandeln bzw. gealterte Silikonmodule ersetzen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine
Bestrahlungsanordnung,
Fig. 2 eine schematische Teildraufsicht auf eine
Niederdruckentladungslampe,
Fig. 3 Spektren verschiedener Leuchtstofffolien,
Fig. 4 ein Diagramm der Intensitäten als Funktion der Foliendicke,
Fig. 5 ein Diagramm der Intensitäten als Funktion der Flächendichte
der Leuchtstoffpartikel und
Fig. 6 spektrale Absorptionsverläufe einer Leuchtstofffolie im zeitlichen
Verlauf.
In der Fig. 1 ist eine schematische Draufsicht auf eine Bestrahlungsanordnung
1 zur kosmetischen und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten 2
dargestellt. Die Bestrahlungsanordnung 1 umfaßt mindestens eine
Niederdruckentladungslampe 3, einen Reflektorschirm 4 und eine
Leuchtstofffolie 5, die mittels Walzen 6 auf- und abwickelbar gelagert ist. Die
dargestellten Abstände zwischen der Niederdruckentladungslampe 3 und dem
Reflektorschirm 4 bzw. der Leuchtstofffolie 5 sind dabei nicht maßstäblich. Die
im Entladungsprogramm der Niederdruckentladungslampe 3 erzeugte UV-
Strahlung tritt isotrop aus dem UV-durchlässigen Hüllrohr 7 der
Niederdruckentladungslampe 3 aus und trifft teilweise direkt auf die
Leuchtstofffolie 5. Ein anderer Anteil der Strahlung trifft auf die Reflektorschicht
4 und wird von dort teilweise auf die Leuchtstofffolie 5 reflektiert. Die auf die
Leuchtstofffolie 5 auftreffende UV-Strahlung regt teilweise die in der
Leuchtstofffolie 5 eingebetteten Leuchtstoffpartikel an, die dann im
gewünschten Spektralbereich emittieren und den Patienten bestrahlen. Mittels
der Walzen 6, auf die ein Teil der Leuchtstofffolie 5 aufgewickelt ist, lassen sich
verschiedene Arten von Bestrahlungsanordnungen 1 realisieren.
Im einfachsten Fall erstrecken sich die Walzen 6 über die volle Höhe der
Bestrahlungsanordnung 1, auf die eine einheitlich dotierte Leuchtstofffolie 5
aufgewickelt ist. Falls dann der sich im abgewickelten Bereich befindlichen
Leuchtstoff gealtert sein sollte, so wird dieser Bereich aufgewickelt und ein
entsprechend unverbrauchter Teil der Leuchtstofffolie 5 abgewickelt. Des
weiteren ist es auch möglich, verschieden dotierte Leuchtstofffolien 5 zu
verwenden, so daß je nach gewünschter Bestrahlungstherapie ein bestimmter
Bereich der Leuchtstofffolie 5 mit der passenden Dotierung abgewickelt wird.
Darüber hinaus ist es möglich in Abhängigkeit von der Höhe verschiedene Walzen 6
vorzusehen, so daß die zuvor beschriebene Variation zusätzlich für
verschiedene Körperpartien vornehmbar ist.
In der Fig. 2 ist eine schematische Teildraufsicht auf eine bevorzugte
Ausführungsform einer Niederdruckentladungslampe 3 dargestellt. Die
Niederdruckentladungslampe 3 umfaßt einen Hüllkörper 7, ein den Hüllkörper 7
hermetisch abschließenden Sockel 8, eine Glühwendel 9 mit durch den Sockel
8 geführten Kontakten 10 und einen als Hohlkörper ausgebildeten
Verdrängungskörper 11. Der Verdrängungskörper 11 ist rotationssymmetrisch
zum Hüllkörper 7 angeordnet und etwas von der Glühwendel 9 beabstandet.
Auf der Außenseite des Verdrängungskörpers 11 ist eine reflektierende
Beschichtung 12 aufgebracht. Zwischen dem Hüllkörper 7 und dem
Verdrängungskörper 11 bildet sich ein rotationssymmetrischer Kanal 13 mit
dem Niederdruckplasma aus, wobei als Füllstoff vorzugsweise Quecksilber mit
Argon verwendet wird. Über die Glühwendel 9 werden mittels thermischer
Emission Elektronen emittiert und durch ein äußeres elektrisches Feld
beschleunigt. Dabei kommt es zu einer Wechselwirkung mit den
Quecksilberatomen im Kanal 13. Durch die Wechselwirkung werden die
Elektronen des Quecksilbers angeregt, die dann die aufgenommene Energie
mittels spontaner Emission von Photonen wieder abgeben. Die dadurch
entstehende UV-Strahlung verläßt dann direkt oder nach Reflexion an der
Beschichtung 12 den Hüllkörper 7 und regt die Leuchtstoffpartikel in der
außerhalb der Niederdruckentladungslampe 3 angeordneten Leuchtstofffolie
an. In der Fig. 3 sind die Intensitäten verschiedener Leuchtstofffolien mit
unterschiedlicher Foliendicke und unterschiedlicher Dotierungskonzentration für
einen Leuchtstoff LS 635 dargestellt. Die Leuchtstofffolien 5a-e weisen dabei
die folgenden Parameter auf:
In der Fig. 4 und 5 ist für die Leuchtstofffolien 5a-e die normierte
Intensität als Funktion der Foliendicke bzw. der Flächendichte der Leuchtstoffpartikel
dargestellt. Wie man insbesondere Fig. 5 entnehmen kann, ergeben sich hohe
Intensitäten im Bereich von 4-6 mg/cm2 Flächendichte der Leuchtstoffpartikel.
Des weiteren ist beispielsweise anhand der Leuchtstofffolie 5e erkennbar, daß
besonders dicke Folien mit einer hohen Dotierung nicht zu großen Intensitäten
führen, was vermutlich auf Abschattungseffekte und Selbstanregung
zurückzuführen ist. Die vorliegenden Meßergebnisse legen den Schluß nahe,
daß vermutlich leuchtstoffabhängig jeweils bezüglich Foliendicke und
Flächendichte ein Optimum existiert, das vermutlich empirisch ermittelt werden
muss. Allerdings legt Fig. 5 nahe, daß der entscheidende Parameter die
Flächendichte der Leuchtstoffpartikel ist, da sich die Folien 5a und 5b bzw. 5c
und 5d sich trotz erheblicher Abweichungen in der Dicke nahezu gleich
verhalten.
Prinzipiell scheinen daher dünne Folien geeigneter zu sein, da diese erheblich
weniger Material für die gleiche Intensität erfordern, jedoch muß noch deren
Temperaturbeständigkeit und Lebensdauer im Vergleich zu dickeren Folien
näher untersucht werden.
In der Fig. 6 ist der spektrale UV-Absorptionsverlauf 20 einer 530 µm dicken
Leuchtstofffolie dargestellt. Des weiteren ist der UV-Absorptionsverlauf 21
dieser Folie nach 5 Tagen Dauerbelastung durch eine 54 W-UV-Lampe bei
60°C bei 2 cm Abstand und der UV-Absorptionsverlauf 22 nach 7 Tagen
Dauerbelastung durch eine 54 W-UV-Lampe bei 60°C dargestellt, wobei die Folie direkt
auf dem Hüllrohr auflag. Diese Verläufe stellen eindrucksvoll die
lange Lebensdauer der Folie dar, deren UV-Absorptionsverlauf auch bei
Dauerbelastung nahezu unverändert ist.
Claims (30)
1. Leuchtstofffolie, insbesondere zum Einsatz mit einer
Niederdruckentladungslampe,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leuchtstofffolie (5) als Silikonelastomere ausgebildet ist, in das die
Leuchtstoffpartikel eingebettet sind.
2. Leuchtstofffolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Silikonelastomere durch folgendes Verfahren herstellbar ist:
- a) Mischen eines Hydroxylpolydiorganosiloxans mit einem Organohydrogensiloxan,
- b) Zuführen von Leuchtstoffpartikeln und
- c) Erzeugen einer chemischen Reaktion mittels eines Platinkatalysators bei Raumtemperatur.
3. Leuchtstofffolie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hydroxylpolydiorganosiloxan aus verschiedenen Polymeren mit einer
Mindestviskosität von 1000 Centipoise bei 25°C besteht.
4. Leuchtstofffolie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hydroxylpolydiorganosiloxan als Hydroxylpolydimethylsiloxan, dessen
Copolymeren, Phenylmethylsiloxan und/oder Polymethyl-3,3,3-
Trifluoropropylsiloxan ausgebildet ist.
5. Leuchtstofffolie nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Organohydrogensiloxan als Silikon mit mindestens 2-
silikongebundenen Wasserstoffatomen pro Molekül ausgebildet ist.
6. Leuchtstofffolie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Organohydrogensiloxan aus Homopolymeren, Copolymeren oder deren
Mischungen besteht.
7. Leuchtstofffolie nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Platinkatalysator aus Platinchlorid, Platinsalzen
oder Chlorplatinsäure besteht.
8. Leuchtstofffolie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Chlorplatinsäure als Hexahydrat oder in wasserfreier Form vorliegt.
9. Leuchtstofffolie nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchtstofffolie (5) zwischen 10 und 800 µm
dick ist.
10. Leuchtstofffolie nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flächendichte der Leuchtstoffpartikel 1-20
mg/cm2 beträgt.
11. Leuchtstofffolie nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Korngröße der Leuchtstoffpartikel zwischen 5 und
15 µm beträgt.
12. Bestrahlungsanordnung, umfassend eine Niederdruckentladungslampe,
mit einem UVC-durchlässigen Hüllkörper, in den von außen
kontaktierbare Elektroden hineinragen, und eine Leuchtstoffschicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leuchtstoffschicht als aus einem Silikonelastomere gebildete
Leuchtstofffolie (5) ausgebildet ist, in die Leuchtstoffpartikel eingebettet
sind.
13. Bestrahlungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtstofffolie (5) auf der Außenseite des Hüllkörpers (7)
angebracht ist.
14. Bestrahlungsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Hüllkörper (7) verschieden dotierte Leuchtstofffolien (5)
aufgebracht sind.
15. Bestrahlungsanordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Hüllkörper (7) ein Verdrängungskörper (11)
angeordnet ist, so daß sich zwischen Hüllkörper (7)und
Verdrängungskörper (11) Kanäle (13) ausbilden.
16. Bestrahlungsanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verdrängungskörper (11) als geschlossener Hohlkörper
ausgebildet ist.
17. Bestrahlungsanordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens teilweise auf der Außenseite des
Verdrängungskörpers (11) eine Reflektorschicht (12) aufgebracht ist.
18. Bestrahlungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (11) aus einem für die
emittierte Strahlung transparenten Material besteht.
19. Bestrahlungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Niederdruckentladungslampe (3) mit einer
Befestigungsvorrichtung zur Aufnahme unterschiedlich geometrisch
ausgeformter Verdrängungskörper (11) ausgebildet ist.
20. Bestrahlungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (11) unregelmäßig
ausgeformt ist, so daß der Kanal (13) zwischen Hüllkörper (7) und
Verdrängungskörper (11) entlang der Längsrichtung unterschiedliche
Breiten aufweist.
21. Bestrahlungsanordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchtstofffolie (5) in Form eines
Wechselrahmens auf dem Hüllkörper (7) montiert ist.
22. Bestrahlungsanordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die unterschiedlich dotierten Folien (5) auf zu- und abführenden
Walzen (6) aufgewickelt sind.
23. Bestrahlungsanordnung für therapeutische Zwecke nach einem der
Ansprüche 12, 15, oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zu
behandelnde Körperpartie mit einer Leuchtstofffolie (5) nach einem der
Ansprüche 1 bis 11 verbandähnlich umwickelt ist.
24. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 2,
umfassend folgende Verfahrensschritte:
- a) Mischen eines Hydroxylpolydiorganosiloxans mit einem Organohydrogensiloxan,
- b) Zuführen von Leuchtstoffpartikeln und
- c) Erzeugen einer chemischen Reaktion mittels eines Platinkatalysators bei Raumtemperatur.
25. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hydroxylpolydiorganosiloxan aus
verschiedenen Polymeren mit einer Mindestviskosität von 1000
Centipoise bei 25°C besteht.
26. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hydroxylpolydiorganosiloxan als
Hydroxylpolydimethylsiloxan, dessen Copolymeren, Phenylmethylsiloxan
und/oder Polymethyl-3,3,3-Trifluoropropylsiloxan ausgebildet ist.
27. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 24, 25
oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Organohydrogensiloxan als
Silikon mit mindestens 2-silikongebundenen Wasserstoffatomen pro
Molekül ausgebildet ist.
28. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß das Organohydrogensiloxan aus
Homopolymeren, Copolymeren oder deren Mischungen besteht.
29. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach einem der
Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Platinkatalysator
aus Platinchlorid, Platinsalzen oder Chlorplatinsäure besteht.
30. Verfahren zur Herstellung einer Leuchtstofffolie nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Chlorplatinsäure als Hexahydrat oder
in wasserfreier Form vorliegt.
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