DE19924750C2 - Leseanordnung für Informationsstreifen mit optisch kodierter Information - Google Patents
Leseanordnung für Informationsstreifen mit optisch kodierter InformationInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum maschinellen Lesen von Informationsstreifen mit
optisch kodierter Information gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Leseanordnungen werden zur maschinellen Überprüfung von Dokumenten, wie Ausweisen,
Kredit- und Zahlkarten, Pässen, Banknoten, Wertpapieren, wertvollen Gegenständen bzw. Produkten
und deren Verpackung usw., eingesetzt, die einen Informationsstreifen mit optisch kodierter
Information aufweisen.
Aus der EP 0 718 795 A1 ist eine Leseanordnung für Informationsstreifen mit optisch kodierter
Information bekannt. Optische Markierungen sind auf dem Informationsstreifen in Bit-Zeilen
angeordnet, wobei wenigstens zwei Bit-Zeilen mit identischer Einteilung in gleich grosse Flächenteile
benötigt werden. Jedes Flächenteil ist beispielsweise mit einem optischen Beugungselement belegt. Die
Beugungselemente derselben Bit-Zeile weisen die gleichen Gitterparameter (Spatialfrequenz,
Profilform, Azimut usw.) auf und unterscheiden sich von den Beugungselementen der benachbarten Bit
-Zeile. Jeweils ein Flächenteil aus der einen Bit-Zeile bildet mit dem benachbarten Flächenteil aus
anderen Bit-Zeile ein Bit-Paar, das ein einzelnes Bit der Information darstellt. Bei diesen
Informationsstreifen lässt sich nach der Herstellung eine Information individuell einmal einschreiben,
wobei beim Einschreiben der Information in einem der beiden Flächenteile des Bit-Paares das optische
Verhalten des Flächenteils irreversibel verändert wird. Mehrere Ausführungen der Informationsstreifen
sind beschrieben. Spezielle Strukturen der Beugungselemente sind z. B. aus WO 97/19821 A1 und
WO 98/10324 A1, bekannt.
Es ist auch bekannt (EP 0 883 085 A1), dass jedes Flächenteil eines einzeiligen Informationsstreifen aus
einer Vielzahl von Teilflächen aufzubauen, die abwechslungsweise mit einem von zwei verschiedenen
optischen Beugungselementen aus der Menge a, b, c, d usw. belegt sind. Die Beugungselemente einer
der Mengen a, b, c, d usw. weisen die gleichen Gitterparameter (Spatialfrequenz, Profilform, Azimut
usw.) auf und unterscheiden sich von den Beugungselementen der übrigen Mengen. Jedes Flächenteil
unterscheidet sich von seinen beiden Nachbarn durch die Auswahl der Beugungselemente für die
Teilflächen. Die Information dieser Informationsstreifen ist bei allen gleich und lässt sich nicht
individuell für jeden Informationsstreifen verändern.
Ein aus Beugungselementen aufgebauter Bar- oder Strichkode und ein für Etiketten mit einem solchen
Strichkode geeigneter Leser sind in der EP 0 366 858 A1 beschrieben. Der Informationsgehalt dieses
Strichkodes ist nicht individuell veränderbar.
Die in den genannten Dokumenten beschriebene Leseanordnungen tasten die Information mittels eines
schmalen, senkrecht auf die Ebene des Informationsträgers einfallenden Lichtbündels ab und
beobachten das an den Beugungselementen des Informationsträgers gebeugte Licht mittels
Photoelementen. Diese Leseanordnungen weisen den Nachteil auf, dass zum Abtasten der Information
auf dem Informationsstreifen das Lichtbündels relativ zum Informationsträgers bewegt werden muss.
Ohne eine zusätzliche und teuere Taktspur auf dem Informationsträgers gemäss der EP 0 718 795 A1
muss die Geschwindigkeit dieser Relativbewegung gleichmässig sein, damit die abgelesene Information
erkannt werden kann.
Der in der WO 98/55963 A1 beschriebene Leser verwendet anstelle der üblichen diskreten Photoelemente
auch Photodetektoren-Arrays, die auch unter dem Namen "Charge Coupled Device" oder CCD
bekannt sind. Ein optisches Element wandelt das aus einer Punktquelle emittierte Licht in ein senkrecht
auf die ganze Fläche mit den beugungsoptischen Markierungen einfallendes, paralleles Lichtbündel um,
das wenigstens die ganze Fläche mit den beugungsoptischen Markierungen beleuchtet. Das an diesen
Markierungen gebeugte Licht wird wieder durch das optische Element gesammelt und punktförmig auf
die Photodetektoren-Arrays fokussiert. Der Leser kommt ohne eine Relativbewegung zwischen dem
einfallenden Licht und dem Informationsstreifen aus, ist weitgehend unabhängig von der Distanz
zwischen den Markierungen und dem optischen Element. Eine Ausführung kann auch Azimutfehler
tolerieren. Als Nachteil muss eine Beschränkung des Umfangs der Information in Kauf genommen
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und kostengünstige Anordnung zum
maschinellen Lesen von Informationsstreifen mit optisch kodierter Information zu schaffen, die mit
hoher Sicherheit die Information erfasst.
Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die im Kennzeichen der Ansprüche 1 und 4 angegebenen
Merkmale gelöst. Eine Leseanordnung umfasst wenigstens eine parallel zu einer Leseebene und hinter
einem optischen Abbildungselement angeordnete auf einen Lesebereich der Leseebene ausgerichtete
lineare Detektorenanordnung, Beleuchtungseinrichtungen sowie eine Auswerteeinheit und dient zum
maschinellen Lesen eines im Lesebereich befindlichen Informationsstreifens mit optisch kodierter
Information. Das aus dem Lesebereich, worin sich der maschinell abzulesende Informationsstreifen
befindet, in das optischen Abbildungselement gestreute oder gebeugte Licht wird so auf die
lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung geworfen, dass der Lesebereich abgebildet wird.
Der Lesebereich ist jeweils von einer der Beleuchtungseinrichtungen seitlich schief beleuchtet. In einer
ersten Lesephase erzeugt die Detektorenanordnung Detektorsignale S(1) und in einer zweiten Lesephase
die Detektorsignale S(2), wobei Beleuchtungsrichtungen α, β und/oder die Qualität des für die
Beleuchtung des Lesebereichs benutzten Lichts in den Lesephasen verschieden sind. Aus einem
Vergleich der Detektorsignale S(1) und S(2) wird die abgelesene Information bestimmt und ihre
Echtheit verifiziert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1a eine Anordnung zum Lesen,
Fig. 1b die Anordnung zum Lesen im Schnitt,
Fig. 2a einen Informationsstreifen,
Fig. 2b den Informationsstreifen im Schnitt,
Fig. 3 eine Detektorenanordnung,
Fig. 4 eine erste und zweite Sequenz von Detektorsignalen und
Fig. 5 ein Dokument.
In der Fig. 1a bedeuten 1 ein Dokument, 2 einen Informationsstreifen, 3 ein optisches
Abbildungselement, 4 eine Detektorenanordnung, 5 eine erste Beleuchtungseinrichtung, 6 eine zweite
Beleuchtungseinrichtung, 7 eine Leseebene, 8, 9 Berandungen der Leseebene 7 und 10 eine
Ausnehmung zum erleichterten Entfernen des gelesenen Dokuments 1. Das Dokument 1 liegt auf der
Leseebene 7 und weist auf seiner Vorderseite 11 den Informationsstreifen 2 auf. Die Berandungen 8
und 9 der Leseebene 7 positionieren das Dokument 1 derart, dass der Informationsstreifen 2 auf seiner
ganzen Länge vollständig innerhalb eines streifenförmigen Lesebereichs 12 zu liegen kommt. Der
Lesebereich 12 ist aus darstellerischen Gründen gestrichelt umrandet. Der Lesebereich 12 wird durch
das Abbildungselement 3 und/oder die Detektorenanordnung 4 festgelegt als den Bereich der
Leseebene 7, der mittels des Abbildungselements 3 auf lichtempfindliche Flächen der
Detektorenanordnung 4 abgebildet wird. Der mittels des Abbildungselements 3 auf die
Detektorenanordnung 4 abgebildete Lesebereich 12 ist wenigstens in seiner Längsrichtung kleiner als
die lichtempfindlichen Flächen. Eine gedachte Symmetrieebene 13 ist parallel zu einer optischen Achse
des Abbildungselements 3 und schneidet das Abbildungselement 3, die Detektorenanordnung 4 und den
Lesebereich 12 mittig in der Längsrichtung. Die Symmetrieebene 13 ist in einer Ausführung der
Leseanordnung senkrecht zur Leseebene 7, in einer anderen Ausführung geneigt. Das Dokument 1 wird
mit dem Informationsstreifen 2 gegen das Abbildungselement 3 gerichtet auf die Leseebene 7 gelegt
und mit Hilfe der Berandungen 8, 9 so ausgerichtet, dass der Informationsstreifen 2 im Lesebereich 12
ist. Der Abstand H zwischen den lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4 und dem
Lesebereich 12 ist der Abstand zwischen der Bild- und Objektebene des Abbildungselements 3.
Die Leseanordnung umfasst wenigstens das optische Abbildungselement 3, die Detektorenanordnung 4,
wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung 5, 6 und die Leseebene 7. Zur Erleichterung der Beschreibung
wird parallel zur Leseebene 7 ein auf den Lesebereich 12 ausgerichtetes, rechtwinkliges
Koordinatensystem verwendet, dessen Ordinate Y parallel zur kürzeren Seite und deren Abszisse X
parallel zur Längsseite des Lesebereichs 12 ausgerichtet sind.
Für das Abbildungselement 3 eignet sich eine einzelne Linse, die wegen der erforderlichen Grösse sehr
teuer ist, ein Feld mit einer Vielzahl von kleinen Linsen mit einem Durchmesser aus dem Bereich 0,01 mm
bis 2 mm oder von kleinen Zylinderlinsen mit ihrer Achse parallel zur Ordinate Y oder von
Fresnellinsen mit den Eigenschaften der runden Linsen bzw. der Zylinderlinsen, wobei das Feld
wenigsten die Abmessungen des Lesebereichs 12 aufweist. Als Abbildungselement 3 ist auch ein
Bündel von Lichtleitern verwendbar, insbesondere sind solche Bündel mit Abbildungseigenschaften wie
z. B. die SELFOC® "Lens Arrays" der Firma Nippon Sheet Glass Co., Ltd., Tokyo, JP sehr geeignet.
Der Informationsstreifen 2 kann direkt in das Dokument 1 integriert sein, z. B. bei kartenförmigen
Dokumenten 1, Münzen, Jetons usw. oder auch in Form eines Etiketts auf die eingangs erwähnten Arten
des Dokuments 1 aufgeklebt sein. Der Informationsstreifen 2 ist rechteckförmig und weist auf
wenigstens zwei Zeilen eine Einteilung in gleich grosse Rasterelemente 14, 15 auf. Die Längsberandung
des Informationsstreifens 2 ist parallel zur Abszissenachse X gelegt. Die Rasterelemente 14 der ersten
Zeile weisen alle denselben Bereich der Ordinate Y1 und die Rasterelemente 15 der zweiten Zeile
weisen alle denselben Bereich der Ordinate Y2 auf. Die N Rasterelemente 14 bzw. 15 in jeder Zeile
unterscheiden sich in der Abszisse Xk, wobei der Index k die Werte von 1 bis N durchläuft. Im
Neuzustand, d. h. im unbeschriebenen Zustand, des Informationsstreifens 2 weisen die N Rasterelemente
14 ein identisches optisches Verhalten auf. Auch das optische Verhalten der N Rasterelemente 15 ist
identisch und unterscheidet sich vom optischen Verhalten der Rasterelemente 14.
In der Fig. 1b ist die Leseanordnung im Schnitt dargestellt, wobei die Leseebene 7 und die
Symmetrieebene 13 senkrecht zur Schnittebene sind. Die Leseanordnung ist in einem Gehäuse 16
untergebracht, das externes Licht fernhält und verhindert, dass Licht von der
Beleuchtungseinrichtung 5, 6 direkt zur Detektorenanordnung 4 vordringt. Längs des optischen
Abbildungselements 3 erstrecken sich über dem Dokument 1 parallel zur Symmetrieebene 13 und zur
Leseebene 7 zwei Beleuchtungseinrichtungen 5, 6. Das Abbildungselement 3 ist derart von der
Oberfläche 11 (Fig. 1a) beabstandet, dass jede Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6 allein in der Lage ist,
den Lesebereich 12 vollständig und möglichst gleichmässig auszuleuchten. Die Lichtwege können, wie
in der Zeichnung dargestellt, geradlinig verlaufen und/oder mittels Prismen, Spiegel, Lichtleiter usw.
abgelenkt werden, beispielsweise um eine den Einbaubedingungen angepasste Leseanordnung zu
erhalten.
Das optische Abbildungselement 3 sammelt das am Informationsstreifen 2 in seinem Akzeptanzwinkel
eintreffende, ideal im wesentlichen fast parallel zur Symmetrieebene 13 durch Streuung oder Beugung
abgelenkte Licht 17 derart, dass wenigstens in seiner Längsausdehnung der Informationsstreifen 2 auf
den lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4 abgebildet wird. An der Oberfläche 11 oder
an anderen Flächen gespiegeltes Licht 18 wird vom Abbildungselement 3 nicht eingefangen.
Die Beleuchtungseinrichtungen 5, 6 weisen im einfachsten Fall eine lineare Ausdehnung einer
Lichtquelle parallel zur Längsseite des Lesebereichs 12 auf. Beispiele sind Soffitten-Glühlampen mit
einem gestreckten Glühdraht, Fluoreszenzröhren oder eine lineare Anordnung von Leuchtdioden usw.
Zwischen der Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6 und dem Lesebereich 12 ist mit Vorteil eine Optik 19
angeordnet, das einen Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 erzeugt. Die Optik 19 homogenisiert die Intensität
der Beleuchtung im Lesebereich 12 und/oder kollimiert den Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21. Auch das
Licht einer punktförmigen Lichtquelle, z. B. erzeugt mit einer Laserdiode, wird durch die Optik 19 auf
die Abmessungen des Lesebereichs 12 aufgeweitet. Dies bewirkt eine gleichmässige Beleuchtung im
ganzen Lesebereich 12. Die Beleuchtungsrichtungen α, β sind die Projektionen der auf den
Lesebereich 12 einfallenden Beleuchtungsstrahlen 20, 21 auf eine Ebene, die sowohl zur
Symmetrieebene 13 als auch zur Leseebene 7 senkrecht ist, und fallen unter Beleuchtungsrichtungen α,
β auf den Lesebereich 12 ein. Die Beleuchtungsrichtung α bzw. β bildet mit der Leseebene 7 einen
Winkel, der im Bereich von 10° bis 60° für die Beleuchtungsrichtung α bzw. im Bereich von 120° bis
170° für Beleuchtungsrichtung β liegt. Die Optik 19 besteht aus einer Streuscheibe, einer Zylinderlinse,
einem holographisch erzeugten optischen Element (HOE) usw., einzeln oder in Kombination mit einem
Farbfilter und/oder mit einem Polarisationsfilter usw. Mit den Filtern kann die Qualität des Lichts im
Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 festgelegt werden. Für jede nacheinander auszulesende Zeile des
Informationsstreifens 2 ist die Beleuchtung im Lesebereich 12 in Bezug auf die Qualität des Lichts
und/oder auf die Beleuchtungsrichtung α, β festgelegt. Die Leseanordnung erzeugt nacheinander
entsprechend der Anzahl Zeilen im Informationsstreifen 2 zwei oder mehr Beleuchtungsstrahlen 20, 21.
Die Beleuchtungseinrichtungen 6 können auf der gleichen Seite des Abbildungselementes 3 angeordnet
sein, um den Lesebereich 12 aus den verschiedenen Beleuchtungsrichtungen α, β und/oder mit den
verschiedenen Qualitäten des Lichts auszuleuchten. Als Spezialfall ist eine Ausführung mit einer
Beleuchtungseinrichtung 5 zu verstehen, bei der die Qualität des Lichts im Beleuchtungsstrahl 20
veränderbar ist oder wenigstens zwei Lichtqualitäten, beispielsweise polychromatisches Licht,
gleichzeitig aussendet. Bei einer anderen Ausführung sind die Beleuchtungseinrichtungen 5, 6
beiderseits der Symmetrieebene 13, symmetrisch oder asymmetrisch, angeordnet.
Weist die gesamte lichtempfindliche Fläche der Detektorenanordnung 4 die Form eines Rechtecks auf,
wird zwischen dem Abbildungselement 3 und der Detektorenanordnung 4 mit Vorteil ein zusätzliches
optisches Element, ein eindimensionaler Streuer 23 angeordnet, um die Lagetoleranz des
Informationsstreifens 2 im Lesebereich 12 zu erhöhen und die Empfindlichkeit auf lokale Defekte in
den Rasterelementen 14, 15 zu erniedrigen. Der eindimensionale Streuer 23 verschmiert die Abbildung
der Rasterelemente 14, 15 so in der Richtung der Ordinate Y, dass sich über die ganze Breite der
gesamten lichtempfindlichen Fläche der Detektorenanordnung 4 wenigstens ein Teil des abgelenkten
bzw. gebeugten Lichts 17 von beiden Rasterelementen 14 und 15 erstreckt. Eine anisotrope Mattstruktur
ein einfaches Beugungsgitter mit einer Spatialfrequenz weniger als 150 Linien/mm oder Zylinderlinsen
haben diese Eigenschaft, Licht nur parallel zu einer Ebene zu streuen. Zum Erkennen der vom
Informationsstreifen 2 erzeugten Unterschiede in der Polarisation des Lichts ist ein Polarisationsfilter
als Analysator 22 zwischen dem Abbildungselement 3 und der Detektorenanordnung 4 angeordnet. In
die Plastikfolie des Analysators 22 (Typ Polaroid®) kann die Reliefstruktur des eindimensionalen
Streuers 23 direkt eingeprägt werden, so dass der Analysator 22 und der eindimensionale Streuer 23 ein
einziges Bauteil bilden.
Die Leseanordnung weist eine Auswerteeinheit 24 auf, die den Lesezyklus steuert und die für eine
Erkennung der Information eingerichtet ist. Dazu ist die Auswerteeinheit 24 über Steuerleitungen 25, 26
mit den Beleuchtungseinrichtungen 5 und 6 verbunden, damit die Beleuchtungseinrichtungen 5 und 6
von der Auswerteeinheit 24 sequentiell ein- und ausschaltbar sind. Die Beleuchtungsrichtung α bzw. β
und die Qualität des Lichts im Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 ist für die Beleuchtung des
Lesebereichs 12 durch das Einschalten der Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6 festgelegt. Die
Detektorenanordnung 4 ist über Signalleitungen 27 mit der Auswerteeinheit 24 verbunden. Die
Auswerteeinheit 24 sendet über die eine Signalleitung 27 ein Lesesignal an die Detektorenanordnung 4
und bewirkt das Auslesen von Detektorsignalen S(1) bzw. S(2), die den von Photodetektoren 28
registrierten Helligkeitswerten des auf den lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4
abgebildeten Informationsstreifens 2 entsprechen. Die Detektorsignale S(1) bzw. S(2) gelangen über die
anderen Signalleitungen 27 in einen der beiden Datenspeicher 29, 30 der Auswerteeinheit 24.
In einer Ausführung ist die Leseebene 7 nicht mit der übrigen Leseanordnung verbunden. Bei dieser
Ausführung weist die Leseanordnung ein Fenster für die Begrenzung des Lesebereichs 12 auf. Der
Rahmen 31 des Fensters, der Teil des Gehäuses 16 ist, dient als Auflage für das Dokument 1, wobei die
Oberfläche 11 (Fig. 1a) des Dokuments 1 mit dem Informationsstreifen 2 zum Ablesen gegen das
Fenster gerichtet ist. Bei einer Ausführung ohne den Rahmen 31 ist die Leseebene 7 vom Gehäuse 16
beabstandet. Von Hand kann das Dokument 1 im beleuchteten Lesebereich 12 leicht so lange
ausgerichtet werden, bis die Leseanordnung die Information richtig vom Informationsstreifen 2
maschinell ausliest. Ein Monitor 32, der mit der Auswerteeinheit 24 über eine Leitung 33 verbunden ist,
ermöglicht das Erkennen des erfolgreichen Lesens des Informationsstreifens 2. Im einfachsten Fall ist
der Monitor 32 ein Rot/Grün-Signal, das bei richtig erkannter Information von Rot auf Grün wechselt.
Die Leitung 33 kann die ausgelesene Information auch an weitere, hier nicht gezeigte Geräte
weiterleiten, die beispielsweise eine Sperre freigeben, die ausgelesene Information zu einer Zentrale
senden und gegebenenfalls zusätzliche, der ausgelesenen Information zugehörige Daten von der
Zentrale abfragen usw.
Der Lesezyklus umfasst mit Vorteil zwei Lesephasen, um die Information aus dem
Informationsstreifen 2 zu lesen. Zwei Lesephasen sind jeweils durch eine Lesepause getrennt, in der die
erfasste Information von der Auswerteeinheit 24 verarbeitet wird. Die Auswerteeinheit 24 steuert über
das Ein- und Ausschalten der Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6 die Beleuchtungsrichtung α, β
und/oder die Qualität des im Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 emittierten Lichts. Jede Lesephase
unterscheidet sich von der vorhergehenden durch die Beleuchtungsrichtung α, β und/oder die Qualität
des emittierten Lichts. Zu Beginn der Lesephase wird die Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6
eingeschaltet und der Lesebereich 12 ausgeleuchtet. Am Ende der Lesephase bewirkt die
Auswerteeinheit 24 das Auslesen und Übermitteln der von einer Vielzahl der Photodetektoren 28
registrierten Helligkeitswerte über die Signalleitung 27 und schaltet die Beleuchtungseinrichtung 5 bzw.
6 aus. Die Auswerteeinrichtung 24 erhält eine erste Sequenz von Signalen, deren Signalwerte die
Helligkeitsverteilung auf der lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4 während der
ersten Lesephase wiedergeben, in der die Belichtung des Lesebereichs 12 aus der ersten
Beleuchtungsrichtung α und/oder mit der ersten Qualität des emittierten Lichts erfolgt und in das
Abbildungselement 3 reflektiertes Licht 17 von den im optischen Verhalten nicht veränderten
Rasterelementen 14 (Fig. 1a) der ersten Zeile stammt. In der anschliessenden zweiten Lesephase
empfängt die Auswerteeinheit 24 eine zweite Sequenz von Signalen, deren Signalwerte der
Helligkeitsverteilung während der Belichtung des Lesebereichs 12 aus einer zweiten
Beleuchtungsrichtung β und/oder mit einer zweiten Qualität des emittierten Lichts entsprechen und das
reflektierte Licht 17 von den im optischen Verhalten nicht veränderten Rasterelementen 15 (Fig. 1a)
der zweiten Zeile stammt.
Die Leseanordnung ist der Technologie des Informationsstreifens 2 anzupassen. In einer einfachen
Ausführung ist der Informationsstreifen 2 ein eingefärbtes, diffus streuendes Substrat, z. B. Papier,
Kunststoff, Metall usw., wobei die Rasterelemente 14 und 15 komplementäre Farben (z. B. rot-grün)
aufweisen. Durch einen Aufdruck in einer die Farben rot und grün absorbierenden Farbe (z. B. schwarz)
sind die Rasterelemente 14, 15 in ihrem optischen Verhalten veränderbar. Entsprechend der Lesephase
ist die Beleuchtungseinrichtung 5 bzw. 6 eingeschaltet, die unter einem Beleuchtungswinkel α bzw. β
den Lesebereich 12 mit rotem bzw. mit grünem Licht so beleuchtet, dass das im Lesebereich 12 diffus
gestreute, vom Abbildungselement 3 eingefangene Licht die roten bzw. die grünen Rasterelemente 14
bzw. 15 mit einem hohen Helligkeitswert auf die lichtempfindliche Flächen der Detektorenanordnung 4
abbildet. Im Gegensatz dazu ist der Helligkeitswert des eingefangenen Streulichts von den schwarz
bedruckten Rasterelementen 14, 15 oder von den grünen Rasterelementen 15 im roten Licht bzw. den
roten Rasterelementen 14 im grünen Licht gering verglichen mit den hohen Helligkeitswerten.
Die Fig. 2a zeigt ein Beispiel eines zweizeiligen Informationsstreifens 2 mit N Rasterpaaren. Das k-te
Rasterpaar ist aus einem Rasterelement 14 der ersten Zeile und einem Rasterelement 15 der zweiten
Zeile mit demselben Wert für die Abszisse Xk gebildet. Jedes Rasterpaar bietet Platz für ein Bit einer
digitalen Information dar, wobei beim Beschreiben des Informationsstreifens 2 das optische Verhalten
eines der beiden Rasterelemente 14 bzw. 15 verändert wird, was in der Zeichnung der Fig. 1a und
2a aus technischen Gründen mit einer Schattierung der Fläche des Rasterelements 14 bzw. 15
dargestellt ist. Da nur zwei aus vier möglichen Zuständen des Rasterpaares benutzt werden, kann eine
eingeschriebene Information nicht verändert werden. Wenn beide Rasterelemente 14 und 15 in ihrem
optischen Verhalten verändert sind, deutet dies auf eine Manipulation oder übermässigen Gebrauch des
Dokuments 1 (Fig. 1a) hin. Ein nicht beschriebener Informationsstreifen 2 zeichnet sich durch
unveränderte Rasterelemente 14 und 15 im gleichen Rasterpaar aus, wie z. B. die Rasterpaare N-10 bis
N.
Das k-te Rasterpaar, dessen Rasterelement 15 der zweiten Zeile verändert ist, stellt beispielsweise den
Bitwert "1" und das k + 1-te Rasterpaar, dessen Rasterelement 14 der ersten Zeile verändert ist, den
Bitwert "0" dar. Die erste Zeile des Informationsstreifens 2 weist daher dieselbe Information auf wie die
zweite Zeile, jedoch ist bei der zweiten Zeile die Abfolge der im optischen Verhalten veränderten und
der unveränderten Rasterelemente 15 gegenüber der Abfolge der veränderten und der unveränderten
Rasterelemente 14 in der ersten Zeile vertauscht bzw. invertiert. Werden die beiden Zeilen
nacheinander gelesen, ist diese Inversion der Abfolge leicht maschinell zu überprüfen. In der ersten
Lesephase wird die erste Zeile vom ersten Rasterpaar her gelesen; die erste Sequenz beginnt mit
"uvvuvuuvuuuvvuvuu . . .", während in der zweiten Lesephase die zweite Zeile in der gleichen Richtung
gelesen der Anfang der zweiten Sequenz "vuuvuvvuvvvuuvuvv . . ." lautet, wobei "v" für ein
verändertes Rasterelement 14 bzw. 15 und "u" für ein unverändertes steht. Durch Invertieren der
zweiten Sequenz (Vertauschen von v und u) und Vergleichen mit der ersten Sequenz wird die
ausgelesene Information auf richtiges Ablesen und auf Echtheit überprüft. Die resultierende Sequenz
"10010110111001011 . . ." ist die erkannte Information unter Berücksichtigung der Zuordnung der
Bitwerte.
Die Sequenz der Information ist in einem Beispiel zwischen einer vorbestimmten Startsequenz und
Stoppsequenz von beispielsweise je 8 Bit angeordnet. Die Startsequenz zeigt der Leseanordnung an,
dass eine anschliessende Information von vorbestimmter Länge in der richtigen Reihenfolge zur
Stoppsequenz hin gelesen wird. Wird die Stoppsequenz zuerst gelesen, signalisiert sie der
Auswerteeinheit 24 das Lesen der anschliessenden Information in der umgekehrten Reihenfolge. Auch
kann die Information als Palindrom angeordnet sein, wobei in der ersten Hälfte die ganze Information
enthalten ist, die sich in der zweiten Hälfte in umgekehrter Reihenfolge der Bits wiederholt. In einer
andern Ausführung wird bei der Herstellung des Informationsstreifens 2 die Start- und Stoppsequenz
fest vorgegeben und braucht nicht beim Einschreiben der Information erzeugt werden.
Eine höhere Informationsdichte und ein besseres Signal zu Hintergrund-Verhältnis besitzen die
Informationsstreifen 2, deren Rasterelemente 14, 15 feine Reliefstrukturen aufweisen, die aus einer
vorbestimmten Richtung einfallendes Licht im Lesebereich mit grosser Intensität in die durch das
Abbildungselement 3 vorbestimmte Richtung reflektierend beugen. Die Gitterfurchen der feinen
Reliefstrukturen sind mit Vorteil im wesentlichen parallel zur Abszissenachse X ausgerichtet. Die
grosse Intensität des an den Rasterelementen 14, 15 gebeugten Lichts 17 (Fig. 1b) erlaubt kleinere
Rasterelemente 14, 15 für den Informationsstreifen 2 zu verwenden, ohne dass eine Einbuße in der
Lesesicherheit in Kauf genommen werden muss. Typisch misst ein Rasterpaar in der Breite 0,5 bis 3 mm
und in der Länge 0,1 bis 0,5 mm.
Die Leseanordnung nach der Fig. 1b ist für das Lesen der Informationsstreifen 2 mit einer Breite von
1,5 mm und eine Gesamtlänge von 25 mm mit einer Kapazität von 160 Bits für die Information und
zusätzlich je 8 Bit für das Start- und Stoppsignal eingerichtet und ist sehr kompakt auf kleinem Raum
realisierbar. Sie setzt sich wenigstens aus folgenden Bauteilen zusammen:
- a) Die Detektorenanordnung 4 ist ein unter der Bezeichnung ILX511 2048-pixel CCD Linear Image Sensor von SONY erhältlicher Baustein. Die Anzahl der Photodetektoren 28 ist M = 2048. Sie weisen je eine lichtempfindliche Fläche von 14 µm × 200 µm auf, wobei die lineare Einteilung längs der Abszissenachse X (Fig. 3) 14 µm und die Gesamtlänge 28,7 mm beträgt;
- b) das Abbildungselement 3 ist der SELFOC® "Lens Array" SLA-20B, einem zweireihigen Bündel aus 6,7 mm langen, dicken Linsen von 0,8 bis 1,2 mm Durchmesser, bei denen der Abstand H zwischen der Objektebene und der Bildebene etwa 15,4 mm beträgt und die Abbildung im Verhältnis 1 : 1 ist;
- c) die Beleuchtungseinrichtungen 5, 6 sind symmetrisch zur Symmetrieebene 13 angeordnet und sind mittels einer linearen Reihe von Leuchtdioden gebildet. Deren Farblicht und Beleuchtungsstrahl 20, 21 sind auf die Rasterelemente 14, 15 abgestimmt. Um das Licht aus den punktförmigen Leuchtdioden in der Leseebene 12 zu homogenisieren, weist die Optik 19 uniform streuende Eigenschaften auf;
- d) der eindimensionale Streuer 23 und optional der Analysator 22 sowie
- e) die Auswerteeinrichung 24 mit Monitor 32.
Die in der Abszissenachse X gemessene Länge jedes Rasterpaares k (Fig. 2a) beträgt somit 0.14 mm,
die von jeweils etwa 10 nebeneinander in einer Linie angeordneten Photodetektoren 28 abgetastet wird.
Die Leseanordnung kann in ein Gehäuse 16 mit den ungefähren Abmessungen 30 × 40 × 20 mm
untergebracht werden; dies erleichtert den Einbau in andere hier nicht gezeigte Geräte, z. B. Lesegeräte
für IC-Karten usw. Der Vorteil ist die kompakte, kostengünstige Bauweise der Leseanordnung. Das
Auslesen und Erkennen der Information erfolgt innerhalb ein paar Millisekunden, sodass der
Informationsstreifen 2 auch ab einem sich bewegenden Dokument 1 abgelesen werden kann. Mit
Vorteil erfolgt die Bewegung in Richtung der Ordinate Y (Fig. 1a), also quer zum
Informationsstreifen 2.
Die Fig. 2b zeigt den Informationsstreifen 2 in einer Ausführung mit Reliefstrukturen im Querschnitt.
Der Informationsstreifen 2 ist ein Laminat aus Kunststoffschichten 34, 35, 36, 37. Wenigstens die
Deckschicht 34 und die Prägeschicht 35 sind für das Licht der Beleuchtung transparent, damit die
Information durch diese beiden Schichten 34, 35 hindurch auszulesen ist. Der detaillierte Aufbau des
Laminats ist z. B. in der EP 0 401 466 B1 beschrieben. Die Deckschicht 34 weist wenigstens eine hohe
Kratzfestigkeit auf, wie dies von Lacken, insbesondere von UV gehärteten Lacken oder beispielsweise
von PC, PETF oder anderen Folien auch bei Dicken im Mikrometerbereich bekannt ist. Die
Prägeschicht 35 und die Schutzschicht 36 schliessen an ihrer gemeinsamen Grenzfläche feine
Reliefstrukturen als Beugungsstrukturen 38, 39 ein. Ein Sprung im Brechungsindex an der Grenzfläche
verstärkt die Intensität der Beugungseffekte an den Beugungsstrukturen 38, 39. Dies bewirkt eine 10 bis
500 nm starke zusätzliche Schicht aus Metall, Halbleiter oder einem Dielektrikum in der Grenzfläche
oder allein durch Verwendung von Materialien für die Prägeschicht 35 und die Schutzschicht 36, die
eine Differenz im Brechungsindex aufweisen. Die Klebeschicht 37 verbindet das Laminat mit dem
Dokument 1. Bewährt haben sich sowohl Kaltkleber als auch Heisskleber. Die Klebeschicht 37 erübrigt
sich, wenn das Material der Schutzschicht 36 selber ein Kleber ist. Das Material des
Informationsstreifens 2 wird als Band hergestellt, von dem passende Stücke abgetrennt und mit dem
Dokument 1 verbunden werden. Ist die Deckschicht 34 und die Prägeschicht 35 aus demselben Material
gefertigt, ist keine Grenze zwischen der Deckschicht 34 und der Prägeschicht 35 erkennbar.
Beispielsweise kann der Informationsstreifen 2 unauffällig innerhalb eines Hologrammbildes oder in
einem Mosaik aus anderen Beugungselementen eingebettet sein, deren Gitterparameter sich von denen
der beiden Beugungsstrukturen 38 und 39 derart unterscheiden, dass die anderen Beugungselementen
kein Licht der Beleuchtungseinrichtungen 5, 6 in das Abbildungselement 3 ablenken.
Alle Rasterelemente 14 weisen im unbeschriebenen Zustand des Informationsstreifens 2 die gleiche
Beugungsstruktur 38 und die Rasterelemente 15 die gleiche Beugungsstruktur 39 auf. Die
Beugungsstrukturen 38 und 39 müssen sich wenigstens in einem Parameter der Gitterstruktur
unterscheiden, wie Spatialfrequenz, Azimut, Gitterprofil usw. Die Beugungsstruktur 38 bzw. 39 erfüllt
die Anforderung, den Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 in das Abbildungselement 3 zu beugen und den
andern Beleuchtungsstrahl 21 bzw. 20 so zu beugen, dass kein oder unterscheidbar weniger Licht des
Beleuchtungsstrahls 21 bzw. 20 in das Abbildungselement 3 gelangt. Der unbeschriebene
Informationsstreifen 2 weist keine Information auf, da alle Beugungsstrukturen 38, 39 optisch aktiv
sind. Beim Einschreiben der Information werden die nicht mehr benötigten Beugungsstrukturen 38, 39
in ihrem optischen Verhalten irreversibel verändert, so dass von den nicht benötigten
Beugungsstrukturen 38, 39 allenfalls Streulicht von geringer Intensität in das Abbildungselement 3
gelangt. Verfahren und Mittel zum irreversiblen Verändern des optischen Verhaltens der
Beugungsstrukturen 38, 39 sind in der eingangs erwähnten EP 0 718 795 A1, Spalte 4, Zeile 33 bis
Spalte 6, oben beschrieben.
Die Rasterpaare der Start- und Stoppsequenz sind in einer Ausführung des Informationsstreifens 2
bereits bei der Herstellung fest kodiert, wobei anstelle der im optischen Verhalten veränderten
Beugungsstrukturen 38 bzw. 39 im Rasterelement 14 bzw. 15 ein Spiegel oder eine dritte Reliefstruktur
vorhanden ist. Die dritte Reliefstruktur beugt die Beleuchtungsstrahlen 20, 21 nicht in das
Abbildungselement 3 (Fig. 1b) oder streut sie als Mattstruktur diffus. In einer weiteren Ausführung
des Informationsstreifens 2 sind alle Rasterelemente 14, 15 und somit die ganze Information auf die
gleiche Art wie die Start- und Stoppsequenz fest kodiert. Die Rasterelemente 14, 15 einer Ausführung
des Informationsstreifens 2 mit fest kodierter Information kann auch bloss aus einer Zeile bestehen,
wobei in dieser Zeile anstelle der für die Information nicht benötigten ersten Beugungsstrukturen 38 die
zweiten Beugungsstrukturen 39 angeordnet sind. Der Informationsstreifen 2 dieser Ausführung ist mit
derselben Leseanordnung auslesbar.
In einer anderen Ausführung des Informationsstreifens 2 sind die Beugungsstrukturen 38, 39 direkt in
das Grundmaterial des Dokuments aus Laminat, Plastik, Metall usw. eingearbeitet. Das Grundmaterial
ist aus den Schichten 34, 35 gebildet. Das Auslesen erfolgt durch die transparente Schutzschicht 36.
Im gezeigten Beispiel unterscheiden sich die asymmetrischen Beugungsstrukturen 38 und 39 nur im
Azimut, wobei die Differenz 180° beträgt, d. h. sie sind spiegelsymmetrisch angeordnet. Die beiden
Beleuchtungseinrichtungen 5 und 6 sind symmetrisch zur Symmetrieebene 13 (Fig. 1a) angeordnet
und sind zum Erzeugen von einfarbigem Licht eingerichtet. Befindet sich der Informationsstreifen 2 im
Lesebereich 12 (Fig. 1a), der in der ersten Lesephase mit Licht des ersten Beleuchtungsstrahls 20 aus
der ersten Beleuchtungsrichtung α ausgeleuchtet ist, sammelt das Abbildungselement 3 (Fig. 1a) nur
das an der Beugungsstruktur 38 der unveränderten Rasterelemente 14, 15 gebeugte und reflektierte
Licht 17 (Fig. 1b) und bildet die Helligkeitsverteilung auf den lichtempfindlichen Flächen der
Detektorenanordnung 4 (Fig. 1a) ab. Der erste bzw. zweite Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 wird in der
ersten bzw. zweiten Lesephase an der ersten bzw. zweiten Beugungsstruktur 38 bzw. 39 mit einer hohen
Effizienz in die plus erste Ordnung gebeugt und wird gleichzeitig an der zweiten bzw. ersten
Beugungsstruktur 39 bzw. 38 mit einer deutlich geringeren Effizienz in die minus erste Ordnung
gebeugt. Das Abbildungselement 3 sammelt das gebeugt reflektierte Licht 17 (Fig. 1b) und erzeugt auf
den lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4 deutlich zu unterscheidende
Helligkeitswerte. Allfälliges Streulicht, das vom Abbildungselement 3 erfasst wird, weist in den beiden
Lesephasen nur geringe Intensitätsunterschiede auf und stört die Helligkeitsverteilung auf der
lichtempfindlichen Flächen der Detektorenanordnung 4 nicht. Unterscheiden sich die asymmetrischen
Beugungsstrukturen 38 und 39 zusätzlich in ihren Spatialfrequenzen, können diese derart gewählt
werden, dass der an der zweiten bzw. ersten Beugungsstruktur 39 bzw. 38 gebeugte erste bzw. zweite
Beleuchtungsstrahl 20 bzw. 21 der minus ersten Ordnung nicht vom Abbildungselement 3 erfasst wird.
Wenn sich die Beugungsstrukturen 38 und 39 nur in der Spatialfrequenz unterscheiden, müssen die
Beleuchtungsrichtungen α, β und/oder die Wellenlängen λ1, λ2 des Beleuchtungsstrahls 20, 21
angepasst sein. Die Wellenlängen λ1, λ2 und die Beleuchtungsrichtungen α, β legen die Spatialfrequenz
für die Beugungsstrukturen 38 und 39 fest.
Aus der WO 97/19821 A1 bekannte Beugungsstrukturen 38, 39 mit niederen Spatialfrequenzen (50 bis 250
Linien/mm) und mit einem Gitterprofil mit einer Höhe von 0.7 µm bis 1.5 µm zeigen ein
achromatisches Beugungverhalten, d. h. auch ein polychromatisches Licht kann zur Beleuchtung des
Lesebereichs 12 eingesetzt werden, wenn solche Beugungsstrukturen 38, 39 das eng gebündelte,
polychromatisch gebeugte Licht in das Abbildungselement 3 ablenken.
In der WO 98/10324 A1 sind Beugungsgitter beschrieben, die sich nur in ihrem Polarisationsvermögen
unterscheiden. Sind solche Beugungsgitter für die Beugungsstrukturen 38, 39 gewählt, erfolgt die
Beleuchtung der Leseebene 12 (Fig. 1a) mit verschieden polarisiertem Licht unter Verwendung eines
Polarisationsfilters in der Optik 19 (Fig. 1b) der Beleuchtungsstrahlen 20, 21. In einer andern
Ausführung ist der Polarisationsfilter als Analysator 22 zwischen dem Abbildungselement 3 und der
Detektorenanordnung 4 angeordnet und die Beleuchtung des Lesebereichs 12 (Fig. 1a) erfolgt mit
unpolarisiertem Licht.
Sind die Beugungsstrukturen 38, 39 symmetrisch, können die Beleuchtungseinrichtungen 5, 6 auch auf
der gleichen Seite der Symmetrieebene 13 angeordnet sein. Unterscheidet sich die Beleuchtung des
Lesebereichs 12 nur in der Wellenlänge des unter der Beleuchtungsrichtung α in den Lesebereich 12
(Fig. 1a) einfallenden Lichts, wird mit Vorteil eine lineare Anordnung von Leuchtdioden gewählt,
wobei sich die Leuchtdioden in der Farbe des emittierten Lichts unterscheiden. Die Leuchtdioden der
verschiedenen Farben wechseln sich in der linearen Anordnung so ab, dass der Lesebereich 12
gleichmässig in einer Farbe ausgeleuchtet wird, wenn in einer Lesephase gleichzeitig nur die
Leuchtdioden der gleichen Farbe eingeschaltet sind. Für die lineare Anordnung eignen sich auch
Leuchtdioden, die Licht in zwei oder mehreren Farben emittieren, wobei die Farbe extern angesteuert
einstellbar ist. Ein gleichzeitiges Ansteuern der Farben erzeugt ein polychromatisches Licht.
In der Fig. 3 ist die lichtempfindliche Seite der Detektorenanordnung 4 mit einem, hier aus
darstellerischen Gründen gestrichelt gezeichnetes, durch das Abbildungselement 3 (Fig. 1b) ohne den
eindimensionalen Streuer 23 (Fig. 1b) erzeugtes Abbild 40 der Rasterpaare des Informationsstreifens 2
(Fig. 2a) gezeigt. In der ersten Lesephase wird der Lesebereich 12 (Fig. 1a) mit der
Beleuchtungseinrichtung 5 (Fig. 1a) beleuchtet. Im Abbild 40 sind die in der Zeichnung schräg
schraffierten, im optischen Verhalten unveränderten Rasterelemente 14 der ersten Zeile mit der
Ordinate Y = Z1 Zonen mit hoher Lichtintensität. Die ohne Schraffur dargestellten, im optischen
Verhalten veränderten Rasterelemente 15 der ersten Zeile und alle Rasterelemente 15 der zweiten Zeile
mit der Ordinate Y = Z2 werfen Licht 17 (Fig. 1b) mit wenigstens 50% geringerer Intensität auf die
Detektorenanordnung 4 und werden als dunkle Zonen abgebildet. In der zweiten Lesephase ist die
Beleuchtungseinrichtung 6 (Fig. 1a) eingeschaltet, damit im Abbild 40 nur die schraffierten, im
optischen Verhalten unveränderten Rasterelemente 15 der zweiten Zeile hell abgebildet werden.
Die kommerziell erhältlichen, einzeiligen Detektorenanordnungen 4 weisen für die Breite B einen Wert
zwischen 7 µm und 200 µm auf. Die Unterteilung längs der Abszissenachse X weist eine Schrittweite
("pitch") von 7 µm, 14 µm oder mehr auf, so dass jeder Photodetektor 28 daher eine lichtempfindliche
Fläche von der Breite B mal die Schrittweite besitzt. Der Informationsstreifen 2 soll ohne hohe
Anforderungen an das Ausrichten im Lesebereich 12 mit hoher Sicherheit lesbar sein. Dieser Vorteil
wird erreicht, indem die Breite B der lichtempfindlichen Fläche der Photodetektoren 28 grösser als
0,1 mm ist und die Abbildung in der Ordinatenrichtung Y in der Breite B zusätzlich mittels des
eindimensionalen Streuers 23 (Fig. 1b) verschmiert ist, um eine Verschiebung senkrecht zur
Symmetrieebene 13 (Fig. 1b) zu tolerieren. Weiter bestimmt die Feinheit der Unterteilung längs der
Abszissenachse X das Auflösungsvermögen der Detektorenanordnung 4 in der Abszissenachse X.
Damit die Detektorenanordnung 4 die Unterteilung des Informationsstreifens 2 richtig erfasst, auch
wenn die Unterteilung in die N Rasterpaare und die Einteilung der M Photodetektoren 28 nicht genau
längs der Abszissenachse X ausgerichtet und/oder nicht kommensurabel sind, muss die Unterteilung der
Detektorenanordnung 4 in der Abszissenachse X so fein sein, dass das Abbild 40 jedes der N
Rasterpaare wenigstens drei Photodetektoren 28 überdeckt. Für den Informationsstreifen 2 mit N
Rasterpaaren beträgt die Anzahl M der Photodetektoren 28 wenigstens das Dreifache von N. Mit
Vorteil ist die Länge der Detektoranordnung 4 grösser als die Länge des zu lesenden
Informationsstreifens 2, damit der Informationsstreifen 2 zum Ablesen nicht längsweise im
Lesebereich 12 genau ausgerichtet werden muss. Somit liegen die ersten und die letzten
Photodetektoren 28 ausserhalb des Abbilds 40 und erhalten nur Streulicht. Dies erlaubt eine Messung
der Länge des Informationsstreifens 2.
Anstelle einer einzeiligen Detektorenanordnung 4 kann mit Vorteil eine mehrzeilige zum Einsatz
kommen, z. B. mit lichtempfindlichen Flächen der Photodetektoren 28 von je 14 µm × 14 µm in 128.
Zeilen. Diese etwas teuere Lösung erlaubt eine grössere Toleranz gegen ein schiefes Ausrichten des
Informationsstreifens im Lesebereich 12, da mittels einer elektronischen Korrektur die Verdrehung
gegenüber der Symmetrieebene 13 (Fig. 1) kompensiert werden kann.
Die bislang betrachteten Detektorenanordnungen 4 sind nicht zum Erkennen der Farbanteile im Licht 17
eingerichtet, anstelle der schwarz-weiss empfindlichen Detektorenanordnungen 4 ist auch eine
farbempfindliche Detektorenanordnung 4 einsetzbar, wie beispielsweise der CCD Linear Sensor
ILX522K von SONY. Integrierte Farbfilter vor den Photodetektoren 28 ermöglichen, das farbige
Abbild 40 in den drei Primärfarben blau, grün und rot getrennt mit Farbsignalen der Photodetektoren 28
zu erfassen und zu analysieren. Unterscheiden sich die Beugungsstrukturen 38 (Fig. 2b) und 39 (Fig.
2b) nur in der Spatialfrequenz, so genügt eine einzige polychromatische Beleuchtungseinrichtung 5, die
wenigstens Licht von durch die Beugungsstrukturen 38 und 39 und die Beleuchtungsrichtung α (Fig.
2b) vorbestimmten Wellenlängen λ1, λ2 emittiert, um die Information auszulesen und auf Echtheit zu
prüfen. Die Leseanordnung in dieser Ausführung weist einen modifizierten Lesezyklus auf. Auf der
einzigen Lesephase folgt in der Auswerteeinheit 24 (Fig. 1b) eine Filterung der Farbsignale des
farbigen Abbilds 40 entsprechend der vorbestimmten Wellenlängen λ1, λ2 und die Zuordnung der
gefilterten Farbsignale zu den Rasterelementen 14, 15, um zwei Sequenzen der Detektorsignale S(1)
bzw. S(2) zu bilden. Die Detektorsignale S(1), S(2) entsprechen den Detektorsignalen S(1), S(2) der
schwarz-weiss empfindlichen Detektorenanordnung 4. Die polychromatische Beleuchtung des
Lesebereichs 12 (Fig. 1a) unter der Beleuchtungsrichtung α muss hierzu nicht dauernd ein- und
ausgeschaltet werden.
In der zu der Fig. 3 gehörigen Fig. 4 sind die erste Sequenz von Detektorsignalen S(x, 1) für die erste
Lesephase und die zweite Sequenz von Detektorsignalen S(x, 2) für die zweite Lesephase dargestellt, die
von den M Photodetektoren 28 (Fig. 3) nacheinander erzeugt werden. Zur Verdeutlichung der
Zugehörigkeit der Detektorsignale S(x, 1) bzw. S(x, 2) zu den N Rasterpaaren im Abbild 40 (Fig. 3)
sind punktierte vertikale Linien bis zu den Diagrammen in der Fig. 4 durchgezogen. Die
Detektorsignale S(x, 1) bzw. S(x, 2) werden nach jeder Lesephase durch die Signalleitung 27 (Fig. 1b),
z. B. seriell, an die Auswerteeinheit 24 (Fig. 16) übermittelt, nachdem die Auswerteeinheit 24 das
Lesesignal durch die Signalleitung 27 (Fig. 1b) an die Detektorenanordnung 4 (Fig. 1b) gesandt hat,
und in digitalisierter Form im Datenspeicher 29 (Fig. 1b) bzw. 30 (Fig. 1b) abgelegt. In der zweiten
Lesepause erfolgt zusätzlich die Auswertung der gespeicherten Detektorsignale S(x, 1), S(x, 2).
Anschliessend beginnt der Lesezyklus von neuem. Eine schematische Beschreibung skizziert die
Auswertung.
Ein Rechner 41 (Fig. 1b) der Auswerteeinheit 24 (Fig. 1b) bereitet zunächst die Sequenzen S(x, 1)
bzw. S(x, 2) für die Erkennung der Information auf. Dazu werden die Sequenzen S(x, 1) bzw. S(x, 2)
typischerweise gefiltert und allfällige ortsabhängige Amplituden und/oder Offsets korrigiert. Liegen die
derart erhaltenen Signale innerhalb festgelegter Bereiche von Signalniveaus "1" oder "0", so wird für
x = 1 bis M allen Detektorsignalen S(x, 1) bzw. S(x, 2) der entsprechende Bitzustand "1" oder "0"
zugeordnet und als Bit-Signal S(x, 1) bzw. S(x, 2) gespeichert. Liegen örtlich eines oder mehrere der
Detektorsignale S(x, 1) bzw. S(x, 2) zwischen den beiden Niveaus, so interpretiert der Rechner 41 dies
als Folge von teilweise zerstörten Rasterelementen 14, 15 und ordnet diesen Signalen einen weiteren
Zustand "undefiniert" zu. In der Zeichnung der Fig. 4 sind die Bereiche für die Signalniveaus "0", "1"
als schattierte Bänder dargestellt.
In der Zeichnung der Fig. 3 ist im Abbild 40 in der zweiten Zeile 22 beim fünften Rasterelement 15
von links als Beispiel ein als Folge einer Beschädigung des Informationsstreifens 2 (Fig. 1a)
entstandener "blinder Fleck" 42 vorhanden, der die Lichtintensität dieses Rasterelements 15 im
Abbild 40 in der zweiten Lesephase reduziert. Das Detektorsignal S(m, 2) fällt daher zu niedrig aus und
der Rechner 41 (Fig. 1b) ordnet daher dem Bit-Signal S(m, 2) den Zustand "undefiniert" zu. Weitere
"undefinierte" Zustände können im Bereich der Grenzen zwischen verschiedenen Werten der
Lichtintensität im Abbild 40 auftreten, da die Unterteilung in die N Rasterelemente 14, 15 in der Regel
nicht mit der Einteilung der M Photodetektoren 28 zusammenfällt, z. B. beim Signal S(3, 1) des dritten
Photodetektors 28. Da die Abbilder 40 in den beiden Lesephasen gegenüber der Detektorenanordnung 4
gegeneinander nicht verschoben sind, ist ein weiterer Vorteil der Leseanordnung, weil die Bit-
Signale S(x, 1) und S(x, 2) für jedes x dem gemeinsamen Rasterpaar k zugeordnet sind und aus den
Sequenzen der Bit-Signale S(x, 1) und S(x, 2) eine Paarsequenz P(x) von x Paaren P(x) gebildet
werden kann. Im idealen Fall gibt es in der Paarsequenz P(x) nur vier Wertkombinationen der Bit-
Signale S(x, 1) und S(x, 2): die Wertkombination mit S(x, 1) = 1 und S(x, 2) = 0 ("1,0"), die
Wertkombination mit S(x, 1) = 0 und S(x, 2) = 1 ("0,1") und die Wertkombinationen S(x, 1) = S(x, 2) =
1 (="1,1") und S(x, 1) = S(x, 2) = 0 (= "0,0"). Schon ein Paar P(x) mit der Wertkombination "1,1" weist
auf einen unvollständig beschriebenen Informationsstreifen 2 hin und veranlasst den Rechner 41
(Fig. 1b) z. B. zum Abbruch der Auswertung und/oder zum Anzeigen des Fehlers auf dem Monitor 32
(Fig. 1b). Die Wertkombination "0,0" darf regulär ausschliesslich an beiden Enden der Paarsequenz
P(x) auftreten, da die Detektorenanordnung 4 den Informationsstreifen 2 überragt. Sie bilden zwei
Gruppen von i bzw. j aufeinanderfolgenden Endpaaren. Beim Beispiel der Fig. 4 sind dies die Signale
S mit x = 1, 2 und x = M - 3, M - 2, M - 1, M. Zwischen den beiden Gruppen der Endpaare ist die
Information in den M - (i + j) Elementen der Paarsequenz P(x) enthalten, die sich gleichmässig auf die
vorbestimmte Anzahl N, beispielsweise N = 176, N = 160 usw., der Rasterpaare des
Informationsstreifens 2 aufteilen und die N Elemente einer Bitfolge B(k), der Information, bestimmen,
wobei k die Werte von 1 bis N durchläuft. Die Wertkombinationen "1,0" bzw. "0,1" der dem gleichen
Element B(k) zugeordneten Paare der Paarsequenz P(x) bestimmen den Inhalt des Elementes B(k), weist
beispielsweise für ein Element B(k) die Mehrzahl der zugeordneten P(x) die Wertkombination "1,0"
auf, ist B(k) = "1", während für die Wertkombination "0,1" B(k) = "0" gesetzt wird. In der Zeichnung
der Fig. 4 ist die aus den Sequenzen S(x, 1) und S(x, 2) gewonnene Bitfolge B(k) gezeigt, wobei eine
Schraffur für den Wert "1" und leere Rechtecke für den Wert "0" stehen. Die ausgelesene Information
beginnt daher mit "10010 . . ."
Die Paare in der Paarsequenz P(x) mit zwei undefinierten Zuständen finden sich bei den Übergängen
von hohen zu niedrigen bzw. von niedrigen zu hohen Intensitätswerten im Abbild 40, weil die Grenze
zwischen zwei Rasterpaaren die lichtempfindliche Fläche des Photodetektors 28 teilt oder die
Rasterpaare nicht perfekt abgebildet werden und daher in beiden Lesephasen ein Anteil des Abbilds 40
mit hoher Intensität vom Photodetektor 28 registriert wird. Umwelteinflüsse, wie Kratzer,
Verschmutzung usw. können den Informationsstreifen 2 derart beschädigen, dass sich die dargestellte
Information nicht mehr lückenlos erkennen lässt. Die beschriebene Kodierung der optisch maschinell
lesbaren Information durch zwei Zustände aus vier möglichen weist den Vorteil auf, dass durch die
Beschädigung die Wertigkeit des Rasterpaars nicht in den andern definierten Zustand wechselt, also von
"0" zu "1" oder "1" zu "0", sondern in einen der beiden übrigen, undefinierten Zustand wechselt.
Die Paare P(x) mit einem undefinierten Zustand und die eindeutig nicht als Endpaare klassifizierten
Paare P(x) mit der Wertkombination "0,0" sind aufgrund ihrer bekannten örtlichen Lage und im
Vergleich zu ihren benachbarten Werten rekonstruierbar, d. h. diesen Paare P(x) werden die
wahrscheinlichste Wertkombination "1,0" bzw. "0,1" zugeordnet, wobei der Rechner 41 eine der dem
Fachmann bekannten Fehlerfunktionen verwendet. Mit Vorteil ist die Information auf dem
Informationsstreifen 2 mehrfach, z. B. als Palindrom, abgelegt, da selbst bei massiven Beschädigungen
die Information aus den erhalten gebliebenen Fragmenten rekonstruiert werden kann.
Die Fig. 5 zeigt das Dokument 1 beispielhaft in Form eines persönlichen Ausweises, Kredit- oder
Wertkarte. Das Dokument 1 trägt auf seiner Oberfläche 11 den Informationsstreifen 2 und weist auf der
Oberfläche 11 Informationsfelder 43, 44 mit Informationen in maschinell lesbarer Klarschrift auf, wie
beispielsweise Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer, Nationalität, biometrische Daten, Passnummer
usw. Bei Wertkarten sind weitere elektronische Daten zur Identität der Karte in einem IC-Modul 45
und/oder magnetisch auf einem Magnetstreifen 46 gespeichert, wobei letzterer meist auf der Rückseite
des Dokuments 1 angebracht ist.
Zum maschinellen Überprüfen der Dokumente 1 auf Echtheit durch Kontrollorgane eignen sich
Lesegeräte oder Verifikatoren, die in der Fig. 7 der nachveröffentlichten WO 00/38932 A1
dargestellt sind und zu einem dort beschriebenen Sicherheitssystem gehören. Anstelle des
in der WO 00/38932 A1 beschriebenen optischen Lesers des Lesegeräts ist die hier beschriebene
Leseanordnung verwendbar.
Neben der Leseanordnung enthält
das Lesegerät wenigstens einen Klarschriftleser zum Lesen von visuell lesbarer Information. Zusätzlich
oder auch anstelle des Klarschriftlesers können eine Einrichtung zum Auslesen von Information aus
dem IC-Modul 45 und/oder aus einem Magnetstreifen 46 im Lesegerät angeordnet sein.
Claims (13)
1. Leseanordnung bestehend aus wenigstens einer über einer Leseebene (7) und hinter einem optischen
Abbildungselement (3) angeordneten Detektorenanordnung (4), einer Beleuchtungseinrichtung (5; 6)
und einer Auswerteeinheit (24) zum maschinellen Lesen eines in einem Lesebereich (12) der
Leseebene (7) befindlichen streifenförmigen Informationsstreifens (2) mit optisch kodierter
Information, dadurch gekennzeichnet,
dass das optische Abbildungselement (3) zum Abbilden des ganzen Lesebereichs (12) auf lichtempfindliche Flächen der Photodetektoren (28) der Detektorenanordnung (4) dient,
dass die Detektorenanordnung (4) eine parallel zu Leseebene (7) ausgerichtete, wenigstens die Länge des Abbilds (40) des Lesebereichs (12) aufweisende Anordnung von Photodetektoren (28) aufweist,
dass das Abbildungselement (3) und die Detektorenanordnung (4) eine gemeinsame Symmetrieebene (13) besitzen
dass über der Leseebene (7) wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (5; 6) zum vollständigen Ausleuchten des Lesebereichs (12) aus einer Beleuchtungsrichtung (α; β) mit Beleuchtungsstrahlen (20; 21) angeordnet ist,
dass die Auswerteeinheit (24) einen Lesezyklus mit wenigstens zwei Lesephasen aufweist,
dass sich in den Lesephasen die Beleuchtung im Lesebereich (12) in Beleuchtungsrichtung α, β und/oder Qualität des von der Beleuchtungseinrichtung (5; 6) emittierten Lichts unterscheiden und
dass die Auswerteeinheit (24) wenigstens zum Empfangen und Auswerten von Detektorsignalen S(1) der Photodetektoren (28) in der ersten Lesephase und der Detektorsignale S(2) der Photodetektoren (28) in der zweiten Lesephase und zum Erzeugen einer verifizierten Bitfolge B(k), der Information, aus den Detektorsignalen S(1) und S(2) eingerichtet ist.
dass das optische Abbildungselement (3) zum Abbilden des ganzen Lesebereichs (12) auf lichtempfindliche Flächen der Photodetektoren (28) der Detektorenanordnung (4) dient,
dass die Detektorenanordnung (4) eine parallel zu Leseebene (7) ausgerichtete, wenigstens die Länge des Abbilds (40) des Lesebereichs (12) aufweisende Anordnung von Photodetektoren (28) aufweist,
dass das Abbildungselement (3) und die Detektorenanordnung (4) eine gemeinsame Symmetrieebene (13) besitzen
dass über der Leseebene (7) wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (5; 6) zum vollständigen Ausleuchten des Lesebereichs (12) aus einer Beleuchtungsrichtung (α; β) mit Beleuchtungsstrahlen (20; 21) angeordnet ist,
dass die Auswerteeinheit (24) einen Lesezyklus mit wenigstens zwei Lesephasen aufweist,
dass sich in den Lesephasen die Beleuchtung im Lesebereich (12) in Beleuchtungsrichtung α, β und/oder Qualität des von der Beleuchtungseinrichtung (5; 6) emittierten Lichts unterscheiden und
dass die Auswerteeinheit (24) wenigstens zum Empfangen und Auswerten von Detektorsignalen S(1) der Photodetektoren (28) in der ersten Lesephase und der Detektorsignale S(2) der Photodetektoren (28) in der zweiten Lesephase und zum Erzeugen einer verifizierten Bitfolge B(k), der Information, aus den Detektorsignalen S(1) und S(2) eingerichtet ist.
2. Leseanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das emittierte Licht der
Beleuchtungseinrichtungen (5; 6) im wesentlichen monochromatisch ist und sich in den
Wellenlängen X unterscheidet.
3. Leseanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das emittierte Licht der
Beleuchtungseinrichtungen (5; 6) im wesentlichen monochromatisch und von gleicher Farbe ist und
dass sich die Beleuchtungsrichtungen α, β unterscheiden.
4. Leseanordnung bestehend aus wenigstens einer über einer Leseebene (7) und hinter einem optischen
Abbildungselement (3) angeordneten Detektorenanordnung (4), einer Beleuchtungseinrichtung (5; 6)
und einer Auswerteeinheit (24) zum maschinellen Lesen eines in einem Lesebereich (12) der
Leseebene (7) befindlichen streifenförmigen Informationsstreifens (2) mit optisch kodierter
Information, dadurch gekennzeichnet,
dass das optische Abbildungselement (3) zum Abbilden des ganzen Lesebereichs (12) auf lichtempfindliche Flächen der Photodetektoren (28) der Detektorenanordnung (4) dient,
dass die Detektorenanordnung (4) eine parallel zu Leseebene (7) ausgerichtete, wenigstens die Länge des Abbilds (40) des Lesebereichs (12) aufweisende Anordnung von Photodetektoren (28) aufweist,
dass über der Leseebene (7) wenigstens eine polychromatische Beleuchtungseinrichtung (5; 6) zum vollständigen Ausleuchten des Lesebereichs (12) aus der Beleuchtungsrichtung (α; β) mittels Beleuchtungsstrahlen (20; 21), die Licht vorbestimmter Wellenlängen λ1, λ2 enthalten, angeordnet ist,
dass die Auswerteeinheit (24) einen Lesezyklus mit wenigstens einer erste Lesephase zum Registrieren eines farbigen Abbilds (40) des Lesebereichs (12) mittels der Photodetektoren (28) und eine zweite Lesephase zum Filtern von Farbsignalen der Photodetektoren (28) und eine Lesepause als Auswertephase aufweist und
dass die Auswerteeinheit (24) wenigstens zum Empfangen und zum Filtern von Farbsignalen der Photodetektoren (28) entsprechend der vorbestimmten Wellenlängen λ1, λ2 und Auswerten von Detektorsignalen S(1) der Photodetektoren (28) in der ersten Lesephase und der Detektorsignale S(2) der Photodetektoren (28) in der zweiten Lesephase und zum Erzeugen einer verifizierten Bitfolge B(k), der Information, aus den Detektorsignalen S(1) und S(2) eingerichtet ist.
dass das optische Abbildungselement (3) zum Abbilden des ganzen Lesebereichs (12) auf lichtempfindliche Flächen der Photodetektoren (28) der Detektorenanordnung (4) dient,
dass die Detektorenanordnung (4) eine parallel zu Leseebene (7) ausgerichtete, wenigstens die Länge des Abbilds (40) des Lesebereichs (12) aufweisende Anordnung von Photodetektoren (28) aufweist,
dass über der Leseebene (7) wenigstens eine polychromatische Beleuchtungseinrichtung (5; 6) zum vollständigen Ausleuchten des Lesebereichs (12) aus der Beleuchtungsrichtung (α; β) mittels Beleuchtungsstrahlen (20; 21), die Licht vorbestimmter Wellenlängen λ1, λ2 enthalten, angeordnet ist,
dass die Auswerteeinheit (24) einen Lesezyklus mit wenigstens einer erste Lesephase zum Registrieren eines farbigen Abbilds (40) des Lesebereichs (12) mittels der Photodetektoren (28) und eine zweite Lesephase zum Filtern von Farbsignalen der Photodetektoren (28) und eine Lesepause als Auswertephase aufweist und
dass die Auswerteeinheit (24) wenigstens zum Empfangen und zum Filtern von Farbsignalen der Photodetektoren (28) entsprechend der vorbestimmten Wellenlängen λ1, λ2 und Auswerten von Detektorsignalen S(1) der Photodetektoren (28) in der ersten Lesephase und der Detektorsignale S(2) der Photodetektoren (28) in der zweiten Lesephase und zum Erzeugen einer verifizierten Bitfolge B(k), der Information, aus den Detektorsignalen S(1) und S(2) eingerichtet ist.
5. Leseanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Detektorenanordnung (4) Photodetektoren (28) in einer einzeiligen oder mehrzeiligen linearen
Anordnung aufweist.
6. Leseanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Längsrichtung der
Detektorenanordnung (4) die Detektorenanordnung (4) wenigstens drei Photodetektoren (28) pro
Zeile für die Erfassung eines Elements der Bitfolge B(k) aufweist.
7. Leseanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die
Detektorenanordnung (4) ein "charge coupled device" ist.
8. Leseanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Symmetrieebene (13) senkrecht auf der Leseebene (7) steht und den Lesebereich (12) der Länge
nach teilt und dass beiderseits der Symmetrieebene (13) je eine Beleuchtungseinrichtung (5; 6)
angeordnet ist.
9. Leseanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden
Beleuchtungseinrichtungen (5; 6) symmetrisch zur Symmetrieebene (13) angeordnet sind.
10. Leseanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
Beleuchtungseinrichtung (5 bzw. 6) aus einer linearen Anordnung einer Vielzahl von Leuchtdioden
besteht und dass die Leuchtdioden Licht in der Beleuchtungsrichtung α bzw. β emittieren.
11. Leseanordnung nach einem der Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Leuchtdioden in
der linearen Anordnung durch die Farbe des emittierten Lichts unterscheiden, dass die Leuchtdioden
der verschiedenen Farben in der linearen Anordnung gleichmässig verteilt sind und dass alle
Leuchtdioden der gleichen Farbe unabhängig von den Leuchtdioden der anderen Farben gleichzeitig
zur Lichtemission einschaltbar sind.
12. Informationsstreifen (2) mit in Zeilen angeordneten, gleich grossen Rasterelementen (14; 15), wobei
sich die eine Beugungsstruktur (38) der einen Zeile von der andern Beugungsstruktur (39) der
andern Zeilen unterscheiden, dadurch gekennzeichnet, dass Gitterfurchen der feinen Reliefstrukturen
der optisch veränderbaren Beugungsstrukturen (38; 39) im wesentlichen parallel zu den Zeilen
ausgerichtet sind.
13. Verwendung der Leseanordnung nach einem der Ansprüche 1-11 in einem Lesegerät zum Lesen von
Dokumenten (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Lesegerät ein Klarschriftleser und/oder eine
Einrichtung zum Auslesen von Information aus einem IC-Modul 45 und/oder aus einem
Magnetstreifen 46 des Dokuments (1) enthält.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |