DE19909504C2 - Spender für Siegelrandbeutel in Form einer Faltschachtel - Google Patents

Spender für Siegelrandbeutel in Form einer Faltschachtel

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Description

Die Erfindung betrifft einen Spender für Siegelrandbeutel, beispielsweise für als Pflaster ausgebildete transdermale therapeutische Systeme (TTS), in Form einer aus einem ein­ stückigen Materialzuschnitt zusammenfügbaren Faltschachtel, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Faltschachteln, insbesondere zum Verpacken oder Aufbewahren der unterschiedlichsten Gegenstände oder Artikel wie medi­ zinische Präparate, Tuben, Klebmittel, Haushaltsgegenstände etc. gehören seit langem zum Stand der Technik und sind in vielfältigen Ausgestaltungen und Größen in Gebrauch. Da sie zumeist als Verpackungsmaterial Wegwerfartikel dar­ stellen, sollen sie mit geringstmöglichen Kosten und spar­ samem Materialeinsatz herstellbar sein. Im einfachsten Fall einer z. B. für die Verpackung einer länglichen Tube vorge­ sehenen Faltschachtel besteht diese aus einem im wesentli­ chen rechteckigen Zuschnitt mit vier durch Klebfalzlinien verbundenen Seitenteilen, die an beiden Längsseiten mit ei­ nem Klebfalz zu einem Hohlkörper rechteckigen Querschnitts verbunden werden können, welcher endständig durch einfalt­ bar zusammensteckbare Laschen zumeist klebmittelfrei ver­ schließbar ist.
Eine weiterentwickelte Spenderverpackung ist in der DE-AS 12 25 541 beschrieben. Diese ist eine zusammenfügbare Falt­ schachtel, der ein einstückiger Materialzuschnitt zugrunde­ liegt, umfassend eine Bodenplatte, eine Deckplatte sowie Seitenstege, Klebelaschen und Klebezungen. Dem Materialzu­ schnitt ist in Verbindung mittels einer ein Gelenk bilden­ den Faltlinie eine mit einem Rampensteg zur Ausbildung ei­ ner schrägen Rampe versehene Rampenplatte angegliedert, welche endständig einen Rampensteg und zur Befestigung eine anlenkbare Klebelasche aufnimmt. Die Rampe ist zur Aufnahme und erleichterten Entnahme einer Anzahl von Blattware, wie z. B. Verbandstreifen, ausgebildet.
Ferner ist aus der US-PS 4 997 105 ein Spender für Hand­ schuhe aus Kunststoff bekannt, der eine zusätzliche Ver­ schlußplatte aufweist, die eine Entnahmeöffnung abdeckt.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Er­ findung die Aufgabe zugrunde, einen Spender für Siegelrand­ beutel in Form einer Faltschachtel der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art so zu gestalten, daß die Siegel­ randbeutel stets hygienisch sauber in dem Spender aufbe­ wahrbar sind und eine unbeabsichtigte Entnahme von Siegel­ randbeuteln verhindert wird.
Die Erfindung besteht darin, daß bei eine Spender in Form einer verschlossenen Faltschachtel mit einer in deren Inne­ ren an einer Falzlinie angeordneten Rampe mit einer Rampen­ platte und einem Rampensteg, erzeugt aus einem einstückigen Materialzuschnitt, nach da Oberbegriff des Anspruchs 1, der Rampensteg an der der Falzlinie gegenüberliegenden freien Seite der Rampenplatte angelenkt ist, und daß an der der Falzlinie gegenüberliegenden Seite der Bodenplatte über einen Seitensteg eins wiederverschließbare Verschluß­ platte angelenkt ist, die im geschlossenen Zustand bzw. nach dem Wiederverschließen die Vorschuböffnung in der Deckplatte überdeckt.
Dieser Spender ermöglicht eine hygienisch saubere Aufbewah­ rung von Siegelrandbeuteln und verhindert zugleich eine un­ beabsichtigte Entnahme von solchen.
Mit Vorteil ermöglicht er auch eine problemlose und bequeme Einzelentnahme von Siegelrandbeuteln, sowie einen Wieder­ verschluß der Faltschachtel nach jeder Entnahme.
Darüber hinaus ist die Faltschachtel infolge der einstücki­ gen Angliederung der Rampenplatte an den Materialzuschnitt für eine besonders kostengünstige industrielle Herstellung bestens geeignet.
Dabei kann die Deckplatte zur Bildung der Vorschuböffnung eine umlaufende Schwächungslinie aufweisen, und an der Ver­ schlußplatte und/oder der Deckplatte kann in dem von der Schwächungslinie umgebenen Bereich Haftkleber oder Sie­ gelmaterial aufgebracht sein, so daß die Schwächungslinie beim Öffnen der Verschlußplatte aufreißt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche vorgesehen.
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung eines in den Zeich­ nungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles. Es zeigen:
Fig. 1: in Draufsicht einen Zuschnitt des Spenders für Sie­ gelrandbeutel mit angegliederter Rampenplatte;
Fig. 2: den Spender in Seitenansicht mit abgenommenem vorde­ ren Seitenteil.
Der in Fig. 1 gezeigte Zuschnitt 14 umfaßt in einer zum Spender zusammenfaltbaren Anordnung von Flächenteilen eine Bodenplatte 1, eine Deckplatte 2, eine Verschlußplatte 3 sowie Seitenstege 5.1 bis 5.4, Klebelaschen 9.1, 9.3, Staub­ laschen 8.1, 8.2 und Einstecklasche 9.2.
Wie hierzu aus der Zusammenschau mit dar Fig. 2 erkennbar ist, ist dem Zuschnitt 14 in Verbindung mittels einer ge­ lenkbildenden Falzlinie 15 eine mit einem Rampensteg 7 zur Ausbildung einer schrägen Rampe 16 versehene Rampenplatte 6 angegliedert, welche endständig den sie abstützenden Ram­ pensteg 7 und zu dessen Befestigung auf der Innenseite der Bodenplatte 1 eine anlenkbare Klebelasche 9.3 aufnimmt, wo­ bei die schräge Rampe 16 zur Aufnahme einer Anzahl von Sie­ gelrandbeuteln 13 ausgebildet ist.
Wie dazu weiter aus der Fig. 1 ersichtlich ist, weist die Verschlußplatte 3 an ihrer Unterseite einen Auftrag 4 von Haftkleber oder Siegelmaterial auf, durch den sie mit einer zum Zugriff auf einen Siegelrandbeutel 13 an einer umlau­ fenden Schwächungslinie 17 aufreißbaren Vorschuböffnung 12 der Deckplatte 2 fest verbunden ist.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die Verschlußplatte 3 eine endständige Einstecklasche 10 besitzt, die nach erstmaligen Aufreißen der Verschlußplatte 3 zum Wiederverschließen der Vorschuböffnung 12 in einen Einsteckschlitz 11 der Deck­ platte 2 einschiebbar ist.
Zum Zusammenbau der Faltschachtel ist festzustellen, daß in Fig. 1 alle vertikalen Seitenflächen 5.1 bis 5.4 und dazu noch der die Rampenplatte 6 als schräge Rampe 16 abstützen­ de Rampensteg 7 mit Parallelschraffur deutlich gekennzeich­ net ist, während Klebefalze 9.1 und 9.3, Einstecklasche und Stablaschen kreuzweise schraffiert dargestellt sind.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Spenders nach der Erfindung ist vorgesehen, daß die Siegelrandbeutel 13 auf der Rampe 16 bzw. der nach innen umgelegten Rampen­ platte 6 im Inneren der Faltschachtel lose aufeinanderlie­ gend angeordnet sind, wobei der jeweils zuoberst liegende Siegelrandbeutel 13 bei geöffneter Verschlußplatte 3 von oben durch die dann aufgerissene Vorschuböffnung 12 mit ei­ nem Finger vorschiebbar und danach nach vorne vorstehend ergreifbar und aus der Faltschachtel einzeln herausziehbar ist.
Der Zusammenbau und die Funktion des Spenders für Siegel­ randbeutel 13 in Form einer aus einem einstückigen Mate­ rialzuschnitt 14 zusammenfügbaren Faltschachtel kann wie folgt erläutert werden:
Nach Ausstanzen des Zuschnitts 14 in der in Fig. 1 gezeig­ ten Konfiguration der einzelnen Flächenbereiche 1, 2, 3, 6 und 7 werden zunächst die Seitenstege 5.1 bis 5.4 und der Rampensteg 7 um 90° um die gestrichelt dargestellten Falz­ linien umgefalzt. Dabei werden auch die Klebezungen 8.1, 8.2 um die gestrichelten Falzlinien hochgeklappt und mit dem ebenfalls hochgestellten Seitensteg 5.4 verklebt. So­ dann wird die Rampenplatte 6 um die Falzlinie 15 zur Rampe 16 umgefalzt, wobei der endständige Rampensteg 7 ebenfalls um 90° zur Ebene der Rampenplatte 6 gemäß gestrichelt dar­ gestellter Position umgefalzt und mit der Klebelasche 9.3 mit der Bodenplatte fest verklebt wird. Anschließend wird Boden 2 umgelegt und Klebelasche 9.1 an der Seitenlasche 5.3 angeklebt. Die Verschlußplatte 3 wird nach Umfalzen des Steges 5.1 (Pfeil 19) entsprechend dem Pfeil 20 umgelegt und mit Hilfe des Kleberauftrags 4 mit der Deckplatte 2 im Bereich der vorgesehenen Vorschuböffnung 12 verklebt. Anschließend werden die Beutel über die noch offene Seite der Einstecklasche eingelegt und der Steckverschluß 5.4, 9.2 nach Umklappen der Staubschutzlaschen 8.1, 8.2 ver­ schlossen in der dem Fachmann bekannten Art eines Standard- Steckverschlusses.
Damit ist der Spender für Siegelrandbeutel 13 verkaufsfer­ tig mit Siegelrandbeuteln 13 beladen und verschlossen.
Zur nachfolgenden Einzelentnahme von Siegelrandbeuteln 13 wird dann zunächst die Verschußplatte 3 aufgerissen, wobei die Vorschuböffnung 12 in der Deckplatte 2 infolge der Schwächung durch die Schwächungslinien 17 am Kleberauftrag 4 hängenbleibt und eine Vorschuböffnung 12 hinterläßt. Bei aufgeklappter Verschlußplatte kann nunmehr mit einem Finger durch die Vorschuböffnung 12 hindurch die oberste Pfla­ stereinheit 13 ein Stück weit auf der vorderen Öffnung der Faltschachtel vorgeschoben werden, die dann ergriffen und vollständig herausgezogen werden kann, während weitere Pflastereinheiten 13 noch auf der schrägen Rampe liegen­ bleiben. Nach Entnahme einer Pflastereinheit 13 kann dann der Seitensteg 5.1 um die scharnierbildende Falzlinie 15' in Richtung des Pfeiles 19 in die vertikale Verschlußlage gebracht und anschließend oder gleichzeitig die Verschluß­ platte 3 um die gelenkbildende Falzlinie 15" in die Ver­ schlußlage parallel zur Deckplatte 2 zurückgeklappt werden, wobei dann die endständige Verschlußlasche 10 in den Schlitz 11 eingeführt und damit ein Wiederverschluß der Faltschachtel mit den restlichen Siegelrandbeuteleinheiten 13 fertiggestellt ist. Der Spender für Siegelrandbeutel 13 nach der Erfindung ist unkompliziert und zweckmäßig, ge­ stattet eine problemlose und bequeme Einzelentnahme von Siegelrandbeuteln sowie einen Wiederverschluß der Falt­ schachtel nach jeder Entnahme und ist darüber hinaus für einen ökonomischen Herstellungsprozeß im industriellen Maß­ stab geeignet. Insofern löst die Erfindung in optimaler Wei­ se die eingangs gestellte Aufgabe.

Claims (7)

1. Spender für Siegelrandbeutel aus einem einstückigen Materialzuschnitt, umfassend eine Bodenplatte (1) und eine Deckplatte (2), die mittels angelenkten Seitenstegen (5.1 bis 5.4) und Laschen (8.1, 8.2; 9.1, 9.2, 9.3) zu einer rohrförmigen, an den Enden verschlossenen Faltschachtel formbar sind, eine mittels einer Falzlinie (15) angelenkte, befestigbare Rampenplatte (6) mit einem angelenkten Rampen­ steg (7), der sich bei der Faltschachtel senkrecht von der Bodenplatts (1) erhebt, wodurch die Rampenplatte (6) im In­ nern der Faltschachtel eine schräge Rampe (16) zur Aufnahme lose aufeinander liegender Siegelrandbeutel (13) bildet, und eine in der Deckplatte (2) angeordnete Vorschuböffnung (12), mittels der der oberste Siegelrandbeutel (13) zwi­ schen Rampensteg (7) und Deckplatte (2) anschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rampensteg (7) an der der Falzlinie (15) gegenüberliegenden freien Seite der Ram­ penplatte (6) angelenkt ist und daß an der der Falzlinie (15) gegenüberliegenden Seite der Bodenplatte (1) über ei­ nen Seitensteg (5.1) eine wiederverschließbare Verschluß­ platte (3) angelenkt ist, die im geschlossenen Zustand bzw. nach da Wiederverschließen die Vorschuböffnung (12) der Deckplatte (2) überdeckt.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Vorschuböffnung (12) die Deckplatte (2) ei­ ne umlaufende Schwächungslinie (17) aufweist und daß an der Verschlußplatte (3) und/oder an der Deckplatte (2) in dem von der Schwächungslinie (17) umgebenen Bereich Haftkleber oder Siegelmaterial aufgebracht ist, so daß beim Öffnen der Verschlußplatte (3) die Schwächungslinie (17) aufreißt.
3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verschlußplatte (3) eine endständige Einsteck­ lasche (10) besitzt, die nach erstmaligem Aufreißen der Verschlußplatte (3) zum Wiederverschließen der Vorschuböff­ nung (12) in einen Einsteckschlitz (11) der Deckplatte (2) einschiebbar ist.
4. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Rampenplatte (6) abgewandten Seite des Rampen­ steges (7) eine Klebelasche (9.3) zur Befestigung desselben an der Innenseite der Bodenplatte (1) angelenkt ist.
5. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Bodenplatte (1) auf der der angelenkten Deckplatte (2) abgewandten Seite eine Klebelasche (9.1) zur Verbindung mit einem auf der der Bodenplatte (1) abgewandten Seite der Deckplatte (2)angelenkten Seitensteg (5.3) angelenkt ist.
6. Spender nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeich­ net, daß an der von der Vorschuböffnung (12) entfernteren Seite der Deckplatte (2) ein Seitensteg (5.4) mit einer Klebelasche (9.2) zur Befestigung desselben an der Innen­ seite der Bodenplatte (1) angelenkt ist.
7. Spender nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeich­ net, daß an den Seitenstegen (5.2, 5.3) neben dem Seiten­ steg (5.4) jeweils eine als Klebelasche ausgebildete Staub­ schutzlasche (8.1, 8.2) zur Befestigung an diesem angelenkt ist.
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