DE19807243C2 - Medizinischer Arbeitsplatz - Google Patents

Medizinischer Arbeitsplatz

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DE19807243C2 DE19807243A DE19807243A DE19807243C2 DE 19807243 C2 DE19807243 C2 DE 19807243C2 DE 19807243 A DE19807243 A DE 19807243A DE 19807243 A DE19807243 A DE 19807243A DE 19807243 C2 DE19807243 C2 DE 19807243C2
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Description

Die Erfindung betrifft einen medizinischen Arbeitsplatz aufweisend medizinische Geräte.
Medizinische Arbeitsplätze der eingangs genannten Art weisen in der Regel Vorrichtungen, z. B. Geräteschränke, auf, welche die medizinischen Geräte, z. B. ein HF-Gerät oder ein Ultra­ schallgerät, aufnehmen. Die zu den medizinischen Geräten gehörigen Applikatoren, z. B. ein HF-Skalpell oder ein Ultra­ schallkopf, sind in der Regel in der Nähe einer Patientenla­ gerungsvorrichtung des Arbeitsplatzes und zwar in Reichweite, beispielsweise eines einen auf der Patientenlagerungsvorrich­ tung gelagerten Patienten behandelnden Arztes angeordnet. Die Verbindung der medizinischen Geräte mit den dazugehörigen Applikatoren erfolgt dabei über in dem den medizinischen Arbeitsplatz aufweisenden Behandlungsraum verlegte Verbin­ dungsleitungen.
Ein derartiger für die minimal invasive Chirurgie vorgesehe­ ner Arbeitsplatz ist beispielsweise aus der DE 92 18 373 U1 bekannt. Der Arbeitsplatz weist einen unmittelbar neben einer Patientenlagerungsvorrichtung des Arbeitsplatzes plazierten, mobilen Geräteschrank auf, in dem die für die Operation be­ nötigten medizinischen Geräte aufgenommen sind. Der Arbeits­ platz ist außerdem mit einem Patientenanschlußfeld versehen, welches mit den medizinischen Geräten des Geräteschrankes über einen Versorgungsschlauch verbunden ist und an das Applikatoren der medizinischen Geräte anschließbar sind.
Als nachteilig erweist sich, daß die Geräteschränke der bekannten Arbeitsplätze generell an sich Platz beanspruchen, der in dem den Arbeitsplatz aufweisenden Behandlungsraum nur begrenzt zur Verfügung steht, und sich insbesondere bei unmittelbarer Anordnung an einer Patientenlagerungsvorrich­ tung störend auswirken können, da sie den für die Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines Arztes während der Behandlung eines Patienten notwendigen Raum einschränken.
Aus der DE 197 14 984 A1 ist ein chirurgisch-operativer Ar­ beitsplatz bekannt, welcher eine integrierte Geräte- und Be­ dieneinheit mit medizinisch-technischen Geräten umfaßt. Die Geräte- und Bedieneinheit ist an einem Deckenstativ verstell­ bar angeordnet. Trotz zentrale Anordnung der medizinisch- technischen Geräte in der Geräte- und Bedieneinheit können sich bei deren Plazierung an einer Patientenlagerungsvorrich­ tung Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsraumes für medizinisches Personal um die Patientenlagerungsvorrichtung, insbesondere bei ausladender Gestalt der Geräte- und Bedien­ einheit, ergeben.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen medizi­ nischen Arbeitsplatz der eingangs genannten Art so auszubil­ den, daß die medizinischen Geräte derart in einem den Ar­ beitsplatz aufweisenden Raum angeordnet werden können, daß der beispielsweise von einem Arzt für die Behandlung eines Patienten benötigten Bewegungs- und Handlungsraum nicht eingeschränkt wird.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch einen medizinischen Arbeitsplatz aufweisend medizinische Geräte, welche zur Anordnung in einer doppelten Decke und/oder in einem doppelten Boden eines den Arbeitsplatz aufweisenden Raumes vorgesehen sind. Die medizinischen Geräte des erfin­ dungsgemäßen Arbeitsplatzes werden also nicht mehr in einem Geräteschrank, welcher, beispielsweise in einem Behandlungs- oder Operationsraum, Platz beansprucht, sondern in einer doppelten Decke und/oder in einem doppelten Boden des Behand­ lungs- oder Operationsraumes angeordnet. Auf diese Weise sind die Geräte aus dem Bewegungs- und Handlungsraum, beispiels­ weise eines Arztes oder eines Operationsteams, entfernt und schränken den Bewegungs- und Handlungsraum bei der Behandlung eines Patienten nicht ein. Die Geräte können teilweise oder auch vollständig, d. h. von außen nicht sichtbar, in die doppelte Decke bzw. in den doppelten Boden integriert sein. Die Geräte können dabei nur in dem doppelten Boden, nur in der doppelten Decke oder sowohl in dem doppelten Boden als auch in der doppelten Decke angeordnet sein.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß der Arbeitsplatz wenigstens eine mit medizinischen Geräten verbundene, zumin­ dest teilweise aus der doppelten Decke bzw. aus dem doppelten Boden in den Raum ragende Anschlußeinheit aufweist, welche mit Anschlüssen für zu den medizinischen Geräten gehörigen Applikatoren und/oder Bedien- und/oder Anzeigeeinrichtungen versehen ist. Die Anschlußeinheit für die Applikatoren und/oder Bedien- und/oder Anzeigeeinrichtungen der medizini­ schen Geräte bietet den Vorteil, daß die Applikatoren der einzelnen medizinischen Geräte bzw. die Bedien- und Anzeige­ einrichtungen nicht jeweils direkt mit den entsprechenden medizinischen Geräten verbunden werden müssen, sondern an einer, in dem Raum vorzugsweise gut zugänglichen und in bezug auf einen auf einer Patientenlagerungsvorrichtung gelagerten Patienten örtlich günstig angeordneten Anschlußeinheit ein­ fach anschließbar sind. Die Anschlußeinheit benötigt außerdem in der Regel wenig Platz und stört somit kaum bei der Behand­ lung eines Patienten. Dabei können für unterschiedliche Gerätegruppen medizinischer Geräte auch mehrere unterschied­ liche Anschlußeinheiten vorgesehen sein. Beispielsweise kann für Anästhesiegeräte und für chirurgische Geräte jeweils eine eigene Anschlußeinheit vorgesehen sein.
Gemäß einer Variante der Erfindung bilden die Anschlußeinheit und die medizinischen Geräte ein Gerätecenter, welches ver­ stellbar ist, wobei sich die Anschlußeinheit innerhalb des Raumes und die medizinischen Geräte in der doppelten Decke bzw. in dem doppelten Boden bewegen. Auf diese Weise kann das Gerätecenter an unterschiedliche Behandlungssituationen an­ gepaßt, d. h. in geeigneter Weise relativ zu einem, bei­ spielsweise auf einer Patientenlagerungsvorrichtung gelager­ ten zu behandelnden Patienten positioniert werden, so daß einem Arzt ein entspanntes und komfortables Arbeiten an dem Arbeitsplatz ermöglicht wird, wobei lange und umständlich zu handhabende Verbindungsleitungen zwischen der Anschlußeinheit und den am Operationssitus eingesetzten Applikatoren der medizinischen Geräte bei einem chirurgischen Eingriff vermie­ den werden. Dabei besteht die Möglichkeit, daß beispielsweise Anästhesiegeräte mit einer Anschlußeinheit ein Anästhesie­ center und chirurgische und/oder diagnostische Geräte des Arbeitsplatzes mit einer weiteren Anschlußeinheit ein Chirur­ giecenter bilden, welche beide relativ zueinander verstellbar sind und beispielsweise bei einem chirurgischen Eingriff operationstechnisch günstig jeweils relativ zu einer Patien­ tenlagerungsvorrichtung plaziert werden können.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß nur die Anschlußeinheit relativ zu den medizinischen Geräten und zwar innerhalb des Raumes verstellbar ist. Bei dieser Ausführungs­ form der Erfindung müssen also auf vorteilhafte Weise die medizinischen Geräte nicht zusammen mit der Anschlußeinheit verstellt werden, um beispielsweise einem Arzt ein komforta­ bles und entspanntes Arbeiten an dem Arbeitsplatz zu ermögli­ chen. Vielmehr sind die medizinischen Geräte ortsfest ange­ ordnet und nur die Anschlußeinheit wird einer Behandlungssi­ tuation entsprechend relativ zu einem beispielsweise auf einer Patientenlagerungsvorrichtung gelagerten Patienten plaziert, so daß lange und umständlich zu handhabende Verbin­ dungsleitungen zwischen der Anschlußeinheit und den am Opera­ tionssitus eingesetzten Applikatoren der medizinischen Geräte vermieden werden.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß der medizinische Arbeitsplatz mit Geräten zur Klimatisierung und/oder Belüf­ tung des den Arbeitsplatz aufweisenden Raumes versehen ist, wobei die Geräte zur Anordnung in der doppelten Decke und/oder in dem doppelten Boden des den Arbeitsplatz aufwei­ senden Raumes vorgesehen sind. Auf vorteilhafte Weise sind also auch die Geräte zur Klimatisierung und/oder Belüftung außerhalb des Bewegungs- und Handlungsraumes beispielsweise eines Arztes angeordnet, wodurch die Geräte keinen Platz in dem Raum beanspruchen und sich somit nicht störend für die Behandlung eines Patienten auswirken.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 zwei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Arbeitsplatzes und
Fig. 3 in stark vereinfachter Form eine Ansicht von oben auf einen Teil des Arbeitsplatzes aus Fig. 2.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen medizinischen Arbeitsplatzes zeigt einen chirurgischen Ar­ beitsplatz, der sich in einem Operationsraum OP mit einer doppelten Decke DD befindet.
Der Arbeitsplatz weist eine Patientenlagerungsvorrichtung in Form eines Patientenlagerungstisches 1 auf. Der Patientenla­ gerungstisch 1 ist mit einer auf einer Hubsäule 3 angeordne­ ten Patientenlagerungsplatte 2 versehen, auf der im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles ein Patient P gelagert ist. Die Hubsäule 3 des Patientenlagerungstisches 1 ist auf dem Boden B des Operationsraumes OP angeordnet.
Über dem Patientenlagerungstisch 1 ist eine Operationsleuchte 4 an der doppelten Decke DD angeordnet.
Erfindungsgemäß sind in der doppelten Decke DD ein Gerät 5 zur Klimatisierung des Operationsraumes OP, ein Gerät 6 zur Belüftung des Operationsraumes OP und medizinische Geräte angeordnet.
Bei den medizinischen Geräten handelt es sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles zum einen um in einem ersten Gerätecenter 7 angeordnete Anästhesiegeräte und um in einem zweiten Gerätecenter 8 angeordnete chirurgische und diagnostische Geräte.
In dem für die Anästhesiegeräte vorgesehenen Gerätecenter 7 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles ein Beatmungsgerät 9, ein Gerät 10 zur Zufuhr von Narkosegasen, ein Gerät 11 zur Überwachung der Körperfunktionen des Patien­ ten P und ein Steuerrechner 12 angeordnet, wobei die Geräte 9, 10, 11 in nicht dargestellter Weise über einen Kommunika­ tionsbus mit dem Steuerrechner 12 verbunden sind. Dem Geräte­ center 7 ist eine Anschlußeinheit 13 zugeordnet, welche an einem mit horizontal und vertikal verstellbaren Gelenken versehenen Gelenkarm 14 angebracht ist. Die Anschlußeinheit 13 ist mit den Geräten 9, 10, 11 und dem Steuerrechner 12 über Verbindungsleitungen 15 verbunden und mit entsprechenden Anschlüssen 16 für Applikatoren, Bedien- und Anzeigeeinrich­ tungen der Geräte 9, 10, 11 bzw. für Bedien- und Anzeigeein­ richtungen des Steuerrechners 12 versehen. Bei den Applikato­ ren handelt es sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spieles um eine mit einem nicht dargestellten Tubus verbun­ dene Schlauchleitung 17 zur Beatmung und Zufuhr von Narkose­ gasen an den Patienten P, welche an einem entsprechenden mit dem Beatmungsgerät 9 und dem Gerät 10 zur Zufuhr von Narkose­ gasen verbundenen Anschluß 16 der Anschlußeinheit 13 ange­ schlossen ist, und um eine am Arm des Patienten P angebrachte Manschette 18 zur Ermittlung von Körperfunktionen, z. B. dem Blutdruck des Patienten P. Die Manschette 18 ist über ein Verbindungskabel 19 an einen mit dem Gerät 11 verbundenen Anschluß 16 der Anschlußeinheit 13 angeschlossen. Außerdem sind an je einem mit dem die Geräte 9, 10, 11 des Gerätecen­ ters 7 steuernden und Daten mit den Geräten 9, 19, 11 austau­ schenden Steuerrechner 12 verbundenen Anschluß 16 der An­ schlußeinheit 13 ein Monitor 20 und ein Bedienpult 22 über Verbindungskabel 21, 45 angeschlossen. Der Monitor 20 dient dabei zur Anzeige von die Narkose und die Lebensfunktionen des Patienten P betreffenden Daten, zur Anzeige von Statusin­ formationen der Geräte 10, 11, 12 und zur Anzeige von Bedien­ menüs der Geräte 10, 11, 12, die über das Bedienpult 22 anwählbar sind.
In dem für chirurgische und diagnostische Geräte vorgesehenen Gerätecenter 8 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spieles ein HF-Gerät 23, ein Ultraschallgerät 24, eine Spül- /Saugpumpen-Steuerung 25, eine Kaltlichtquelle 26 und ein Steuerrechner 27 integriert, wobei die Geräte 23 bis 26 über einen nicht dargestellten Kommunikationsbus mit dem Steuer­ rechner 27 verbunden sind. Der Steuerrechner 27 ist dabei den Geräten 23 bis 26 übergeordnet, wobei der Steuerrechner 27 Daten mit den Geräten 23 bis 26 austauscht und diese entspre­ chend ansteuert. Dem Gerätecenter 8 ist eine Anschlußeinheit 28 zugeordnet, welche an einem mit horizontal und vertikal verstellbaren Gelenken versehenen Gelenkarm 29 angebracht ist. Die Anschlußeinheit 28 ist mit den Geräten 23 bis 26 und dem Steuerrechner 27 über Verbindungsleitungen 30 verbunden und mit entsprechenden Anschlüssen 31 für Applikatoren, Be­ dien- und Anzeigeeinrichtungen der Geräte 23 bis 26 bzw. für Bedien- und Anzeigeeinrichtungen des Steuerrechners 27 verse­ hen. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles sind an entsprechenden Anschlüssen 31 der Anschlußeinheit 28 ein HF- Skalpell 32, ein Ultraschallkopf 33, ein Kaltlicht 34, ein Spül-/Saug-Applikator 35, ein Monitor 36 und ein Bedienpult 37 über Verbindungsleitungen 38 bis 43 angeschlossen. Der Monitor 36 ist dabei, wie auch das Bedienpult 37, über die Anschlußeinheit 28 mit dem Steuerrechner 27 verbunden. Der Monitor 36 dient zur Anzeige von Bildinformationen, z. B. des Ultraschallgerätes 24, von Statusinformationen und von Be­ dienmenüs der Geräte 23 bis 26, die über das Bedienpult 37 anwählbar sind. Die Applikatoren 32 bis 35, der Monitor 36 und das Bedienpult 37 sind dabei auf einem Gerätewagen 44 angeordnet.
Im Falle des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen medizinischen Arbeitsplatzes sind also das Gerät 5 zur Klimatisierung des Operationsraumes OP, das Gerät 6 zur Belüftung des Operationsraumes OP und die medizinischen Geräte der Gerätecenter 7 und 8 in der doppelten Decke DD des Operationsraumes OP angeordnet und befinden sich somit auf vorteilhafte Weise außerhalb des Bewegungs- und Handlungsrau­ mes, beispielsweise eines aus Chirurgen, Anästhesisten, OP- Schwestern und OP-Pflegern bestehenden Operationsteams wäh­ rend eines chirurgischen Eingriffes an dem Patienten P. Die Anschlußeinheiten 13 und 28 der Gerätecenter 7 und 8 sind dabei relativ zu dem Patientenlagerungstisch 1 bzw. dem Pa­ tienten P derart verstellbar an den Gelenkarmen 14, 29 ange­ ordnet, daß sie in bezug auf ein entspanntes und bequemes Arbeiten des Operationsteams an den operationstechnisch günstigsten Plätzen relativ zu dem Patienten P angeordnet werden können.
In Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemä­ ßen medizinischen Arbeitsplatzes dargestellt, wobei Komponen­ ten des Arbeitsplatzes in Fig. 2, welche mit Komponenten des Arbeitsplatzes in Fig. 1 wenigstens im wesentlichen bau- und funktionsgleich sind, mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Der in Fig. 2 gezeigte medizinische Arbeitsplatz weist im Unterschied zu dem in Fig. 1 gezeigten medizinischen Arbeits­ platz zusätzlich zu der doppelten Decke DD einen doppelten Boden DB auf. Neben dem in der doppelten Decke DD integrier­ ten Gerät 5 zur Klimatisierung des Operationsraumes OP ist im doppelten Boden DB des Operationsraumes OP ein zweites Gerät 46 zur Klimatisierung des Operationsraumes OP angeordnet.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten medizinischen Arbeitsplatz ist wie im Falle des in Fig. 1 gezeigten medizinischen Arbeits­ platzes ein Gerätecenter 47 für Anästhesiegeräte und ein Ge­ rätecenter 48 für chirurgische und diagnostische Geräte vor­ handen, welche im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in dem doppelten Boden DB des Operationsraumes OP angeordnet sind.
In dem für die Anästhesiegeräte vorgesehenen Gerätecenter 47 sind wie im zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Be­ atmungsgerät 9, ein Gerät 10 zur Zufuhr von Narkosegasen, ein Gerät 11 zur Überwachung der Körperfunktionen des Patienten P und ein Steuerrechner 12 angeordnet, wobei die Geräte 9, 10, 11 wiederum über einen nicht dargestellten Kommunikationsbus mit dem die Geräte 9, 10, 11 steuernden Steuerrechner 12 verbunden sind. An dem Gerätecenter 47 ist eine Anschlußein­ heit 49 angeordnet, welche durch eine Öffnung 50 aus dem doppelten Boden DB in den Operationsraum OP ragt. Die An­ schlußeinheit 49 ist wiederum mit den Geräten 9, 10, 11 und dem Steuerrechner 12 über Verbindungsleitungen 15 verbunden und mit Anschlüssen 51 für Applikatoren, Bedien- und Anzeige­ einrichtungen der Geräte 9, 10, 11 bzw. für Bedien- und Anzeigeeinrichtungen des Steuerrechners 12 versehen.
In dem für die chirurgischen und diagnostischen Geräte vorge­ sehenen Gerätecenter 48 sind wie im zuvor beschriebenen Aus­ führungsbeispiel ein HF-Gerät 23, ein Ultraschallgerät 24, eine Spül-/Saugpumpen-Steuerung 25, eine Kaltlichtquelle 26 und ein Steuerrechner 27 integriert, wobei die Geräte 23 bis 26 wiederum über einen nicht dargestellten Kommunikationsbus mit dem die Geräte 23 bis 26 steuernden Steuerrechner 27 ver­ bunden sind. An dem Gerätecenter 48 ist ein Stativ 52 für eine Anschlußeinheit 53 angeordnet, welches sich durch eine Öffnung 54 des doppelten Bodens DB erstreckt. Wie im zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Anschlußeinheit 53 mit den Geräten 23 bis 26 und dem Steuerrechner 27 über Ver­ bindungsleitungen 30 verbunden und mit entsprechenden An­ schlüssen 55 für Applikatoren, Bedien- und Anzeigeeinrichtun­ gen der Geräte 23 bis 26 bzw. für Bedien- und Anzeigeein­ richtungen des Steuerrechners 27 versehen. Wie im zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel sind an entsprechenden Anschlüssen 55 der Anschlußeinheit 53 ein HF-Skalpell 32, ein Ultraschallkopf 33, ein Kaltlicht 34, ein Spül-/Saug-Applika­ tor 35, ein Monitor 36 und ein Bedienpult 37 über Verbin­ dungsleitungen 38 bis 43 angeschlossen.
Die Gerätecenter 47, 48 der medizinischen Geräte sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles mit Rädern 56 versehen, so daß diese in dem doppelten Boden DB auf den Rädern 56 verstellbar sind, wobei sich bei Verstellbewegungen der Gerätecenter 47, 48 die Anschlußeinheiten 49, 53 inner­ halb des Operationsraumes OP und die mit den medizinischen Geräten versehenen Gerätecenter 47, 48 in dem doppelten Boden DB bewegen.
Fig. 3 zeigt dabei in einer stark schematischer Ansicht von oben einen Teil des Arbeitsplatzes aus Fig. 2. Fig. 3 macht deutlich, daß es sich im Falle des vorliegenden Ausführungs­ beispieles bei den Öffnungen 50, 54 um ringförmige Öffnungen handelt, durch die sich die Anschlußeinheit 49 bzw. das Stativ 52 der Anschlußeinheit 53 erstrecken. Die Anschlußeinheiten 49, 53 der Gerätecenter 47, 48 sind dabei längs der ringförmigen Öffnungen 50, 54 verstellbar, wobei die mit den Anschlußeinheiten 49, 53 fest verbundenen Gerätecenter 47, 48 mit den Anschlußeinheiten 49, 53 bewegt werden. Während sich die Anschlußeinheiten 49, 53 dabei innerhalb des Operations­ raumes OP bewegen, vollzieht sich die Bewegung der Gerätecen­ ter 47, 48 in dem doppelten Boden DB. Die Gerätecenter 47, 48 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiels dabei derart ausge­ führt, daß sie auf Kreisbahnen aneinander vorbeigeführt werden können und nicht miteinander kollidieren.
Es wird also deutlich, daß auch im Falle des Ausführungsbei­ spieles in Fig. 2 die Geräte 5, 46 zur Klimatisierung des Operationsraumes OP, das Gerät 6 zur Belüftung des Operati­ onsraumes OP und die medizinischen Geräte der Gerätecenter 47, 48 außerhalb des Bewegungs- und Handlungsraumes eines an dem medizinischen Arbeitsplatz arbeitenden Operationsteams angeordnet sind und somit den Handlungs- und Bewegungsraum des Operationsteams während des chirurgischen Eingriffes nicht einschränken.
Die Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Arbeitsplatzes sind dabei nur exemplarisch und nicht einschränkend zu ver­ stehen. Beispielsweise besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, Mischformen jeglicher Art der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Arbeitsplätze zu bilden.
So können beispielsweise die medizinischen Geräte des in Fig. 1 dargestellten Arbeitsplatzes auch in einem doppelten Boden DB und die Anschlußeinheit beispielsweise an einer am doppel­ ten Boden DB, an der Wand oder an dem Patientenlagerungstisch 1 montierten verstellbaren Halteeinrichtung, die nicht not­ wendigerweise ein Gelenkarm sein muß, oder an einer verfahr­ baren Halterung, z. B. einem Wagen, angeordnet sein.
Des weiteren können sowohl in dem doppelten Boden DB als auch in der doppelten Decke DD mehrere Gerätecenter mit medizini­ schen Geräten angeordnet sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit alle medizinischen Geräte in nur einem Gerätecen­ ter oder auch verteilt in dem doppelten Boden DB und der doppelten Decke DD anzuordnen.
Darüber hinaus können die in Fig. 2 gezeigten Gerätecenter 47, 48 oder auch nur einer der Gerätecenter 47, 48 in der doppel­ ten Decke DD angeordnet sein und in der doppelten Decke DD, beispielsweise wie im Falle von Fig. 2, auf Rädern verstellbar sein.
Die Gerätecenter müssen aber nicht notwendigerweise auf Rädern verstellbar sein, sondern können beispielsweise auch auf Schienen geführt werden. Die Kopplung der Gerätecenter mit den Anschlußeinheiten muß dabei nicht notwendigerweise mechanisch fest, sondern kann beispielsweise auch magnetisch sein. Auf diese Weise bewirkt eine Verstellung der An­ schlußeinheit in dem Operationsraum OP durch die magnetische Kopplung mit dem zugehörigen Gerätecenter eine entsprechende Verstellung des Gerätecenters in dem doppeltem Boden DB bzw. in der doppelten Decke DD.
Die Verstellung der Gerätecenter muß dabei beispielsweise im Falle des in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiels nicht notwendigerweise kreisförmig erfolgen, sondern kann auch elliptisch oder, falls zweckmäßig, auch krummlinig erfolgen.
Des weiteren kann beispielsweise im Falle des in Fig. 2 darge­ stellten Ausführungsbeispiels das Gerät 6 zur Belüftung auch in dem doppelten Boden DB angeordnet sein oder es kann ein zusätzliches Gerät zur Belüftung in dem doppelten Boden DB vorgesehen sein.
Des weiteren muß nicht notwendigerweise eine doppelte Decke DD vorhanden sein, sondern es kann auch nur ein doppelter Boden DB vorhanden sein, in dem die zur Klimatisierung und Belüftung vorgesehenen Geräte und die medizinischen Geräte entsprechend angeordnet sind.
Die Geräte zur Klimatisierung und/oder Belüftung des Operati­ onsraumes OP sowie die medizinischen Geräte müssen im übrigen nicht notwendigerweise vollständig in den doppelten Boden DB bzw. in die doppelte Decke DD integriert sein, sondern können auch teilweise aus dieser herausragen.
Der erfindungsgemäße Arbeitsplatz muß auch nicht notwendiger­ weise gleichzeitig Geräte der Kategorien medizinische Geräte, Geräte zur Klimatisierung und Geräte zur Belüftung, sondern kann auch nur eine oder zwei Kategorien von Geräten aufwei­ sen, welche zur Anordnung in einem doppelten Boden DB und/oder in einer doppelten Decke DD vorgesehen sind.
Des weiteren muß auch die Anschlußeinheit nicht gleichzeitig Anschlüsse für Applikatoren, Bedien- und Anzeigeeinrichtun­ gen besitzen, sondern kann z. B. nur Anschlüsse für Applikatoren oder Anzeigeeinrichtungen aufweisen, wobei beliebige weitere Anschlußkombinationen möglich sind.
Bei den Bedieneinrichtungen kann es sich dabei nicht nur um Bedienpulte, sondern auch einen Joystick, einen Trackball einen Lichtgriffel, eine Computermaus oder einen Touchscreen handeln.
Vorstehend wurde der erfindungsgemäße Arbeitsplatz anhand eines chirurgischen Arbeitsplatzes näher erläutert. Der erfindungsgemäße medizinische Arbeitsplatz ist jedoch nicht auf die Chirurgie beschränkt.

Claims (5)

1. Medizinischer Arbeitsplatz aufweisend medizinische Geräte (9 bis 12, 23 bis 27), welche zur Anordnung in einer dop­ pelten Decke (DD) und/oder in einem doppelten Boden (DB) eines den Arbeitsplatz aufweisenden Raumes (OP) vorgese­ hen sind.
2. Medizinischer Arbeitsplatz nach Anspruch 1, welcher we­ nigstens eine mit medizinischen Geräten (9 bis 12, 23 bis 27) verbundene, zumindest teilweise aus der doppelten Decke (DD) bzw. aus dem doppelten Boden (DB) in den Raum (OP) ragende Anschlußeinheit (13, 28, 49, 53) aufweist, welche mit Anschlüssen (16, 31, 51, 55) für zu den medi­ zinischen Geräten (9 bis 12, 23 bis 27) gehörige Applika­ toren (17, 19, 32 bis 35) und/oder Bedieneinrichtungen (22, 37) und/oder Anzeigeeinrichtungen (20, 36) versehen ist.
3. Medizinischer Arbeitsplatz nach Anspruch 2, bei dem die Anschlußeinheit (49, 53) und die medizinischen Geräte (9 bis 12, 23 bis 27) ein Gerätecenter (47, 48) bilden, wel­ ches verstellbar ist, wobei die Anschlußeinheit (49, 53) innerhalb des Raumes (OP) und die medizinischen Ge­ räte in der doppelten Decke (DD) und/oder in dem doppelten Boden (DB) bewegbar sind.
4. Medizinischer Arbeitsplatz nach Anspruch 2, bei dem die Anschlußeinheit (13, 28) relativ zu den medizinischen Ge­ räten (9 bis 12, 23 bis 27) innerhalb des Raumes (OP) verstellbar ist.
5. Medizinischer Arbeitsplatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, welcher mit Geräten zur Klimatisierung (5, 46) und/oder Belüftung (6) des den Arbeitsplatz aufweisenden Raumes (OP) versehen ist, wobei die Geräte (5, 6, 46) in der doppelten Decke (DD) und/oder in dem doppelten Boden (DB) des den Arbeitsplatz aufweisenden Raumes (OP) angeordnet sind.
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