DE19731834A1 - Implantationsvorrichtung - Google Patents
ImplantationsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Implantationsvorrichtung zur
Behandlung von im Bereich der Innenwandung von Hohlorga
nen verletztem oder erkranktem Gewebe. Insbesondere be
trifft sie eine Implantationsvorrichtung zur Behandlung
einer Dissektion in Körpergefäßen.
Zur Behandlung derartiger Gewebeschädigungen kommen der
zeit neben chirurgischen Behandlungsmethoden überwiegend
endovaskuläre Therapien zum Einsatz. So wird etwa bei
der perkutanen transluminalen Angioplastie bei kurzstrec
kigen Gefäßstenosen eine intravasale Gefäßaufdehnung da
durch erreicht, daß ein Ballonkatheter in kollabiertem
Zustand im Bereich der Gefäßstenose plaziert und dort
aufgedehnt wird, wodurch das Gefäßvolumen erweitert und
die Gefäßinnenwand geglättet wird. Jedoch kommt es dabei
häufig insbesondere bei dünnkalibrigen Gefäßen, den Koro
naarterien oder den Femoralarterien, zu ausgedehnten
Längsrissen in der Intima und der Media des Körpergefä
ßes, mit der Folge, daß die innere Gewebeschicht teil
weise den Kontakt zur äußeren Gefäßhauptwand verliert
und in Form eines sogenannten Dissekats oder Intimasegels
in das Gefäßlumen partiell hineinragt. Im Bereich des
Dissekats kann sich in der Folge eine Thrombose ausbilden,
die wiederum die Grundlage für eine Restenose des Körper
gefäßes sein kann. Zudem kann es durch Blutzellenanlage
rungen unterhalb des Intimasegels leicht zu einer Proli
feration der unterhalb des Intimasegels verlaufenden
glatten Gefäßmuskelzellen kommen. Desweiteren entsteht
durch das Hineinragen des Dissekats in das Gefäß die Ge
fahr einer vollständigen Obturation oder zumindest einer
Reststenose.
Beim Auftreten eines solchen Dissekats, das sich angio
graphisch leicht diagnostizieren läßt, wird im allgemei
nen die Ballonaufdehnung wiederholt und der Ballon über
längere Zeit im Körpergefäß belassen, um das Dissekat
wieder an die Innenwandung des Gefäßes anzudrücken. Häufig
gelingt dies jedoch nicht oder nur unvollständig.
Eine andere Möglichkeit, eine Reststenose zu behandeln,
stellt ein dauerhaft im Gefäß angeordneter Stent dar,
der das Dissekat an die Gefäßwand andrückt und zusätzlich
das Lumen des Gefäß vergrößert. Es hat sich jedoch ge
zeigt, daß ein Gefäßstent nach mehreren Wochen von einer
neuen Gefäßinnenwand überzogen ist, die jedenfalls bei
engeren Gefäßen zu einer Stenose führen oder eine Intima
hyperlasie induzieren kann.
In der US-5,213,580 wurde bereits vorgeschlagen, den zu
behandelnden Gefäßabschnitt nach seiner Aufdehnung etwa
mittels eines Ballon-Katheters mit einem Überzug aus
gewebeverträglichem Kunststoff zu versehen. Diese Kunst
stoffversiegelung soll nach dem Entfernen des Ballonka
theters für ein gleichbleibendes Offenhalten des betref
fenden Gefäßabschnitts sorgen. Nach einer gewissen Zeit
wird die Kunststoffschicht mit einer körpereigenen Gewebe
schicht überzogen und die Kunststoffmembran, die aus
einem biologisch abbaubaren Material besteht, löst sich
langsam auf. Nachteilig dabei ist jedoch, daß der Kunst
stoffüberzug nur schwer im Körpergefäß zu befestigen ist
und überdies in der Regel eine den zu therapierenden Ge
webebereich stark übersteigende Fläche mit einer Versie
gelung versehen werden muß. Es wird somit das Gefäß über
mäßig therapiert; das heißt, es werden auch solche Gefäß
abschnitte mitbehandelt, die keine Verletzung aufweisen
bzw. von der Dissektion nicht betroffen sind.
Demgemäß besteht die der Erfindung zugrundeliegende Auf
gabe darin, eine Implantationsvorrichtung zu schaffen,
die eine streng lokale Behandlung von verletztem oder
erkranktem Gewebe der Innenwandung von Hohlorganen er
laubt, wobei die Belastung des Gewebes auf ein Minimum
reduziert ist.
Gelöst ist diese Aufgabe durch eine Implantationsvorrich
tung mit einem Katheter und mit wenigstens einem in einer
Aufnahme des Katheters lösbar aufgenommenen Befestigungs
mittel, welches Befestigungsmittel - nach lagerichtiger
Plazierung des Katheters im Hohlorgan - zumindest mit
einem Implantationsabschnitt in die Wandung des Hohlor
gans implanierbar ist.
Die Implantationsvorrichtung besteht also somit aus einem
Katheter, in dem während des Einführens in das Körperge
fäß ein oder mehrere Befestigungsmittel aufgenommen sind,
die nach der lagerichtigen Plazierung des Katheters im
Bereich der erkrankten Gewebestelle, etwa an einem Disse
kat, aus dem Katheter vorgetrieben und in die Gefäßwan
dung implantiert werden. Im Falle eines Dissekats erfolgt
die Behandlung in einfacher Weise dadurch, daß das Disse
kat mit Hilfe des Befestigungsmittels an die Gefäßwand
angeheftet wird. Mit der erfindungsgemäßen Implanta
tionsvorrichtung ist somit eine zielgenaue Behandlung
des Dissekats gewährleistet. Das Gewebe wird lediglich
im unmittelbaren Bereich der Befestigungsmittel bean
sprucht, mithin ist die Belastung für das Organgewebe
auf ein Minimum reduziert. Bei größeren Dissekaten emp
fiehlt sich der Einsatz mehrerer Befestigungsmittel, die
voneinander beabstandet zu implantieren sind.
Die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemaßen Implanta
tionsvorrichtung gehen weit über die Behandlung von Ge
fäßerkrankungen hinaus, und können beispielsweise auch
zur Behandlung einer Netzhautablösung eingesetzt werden,
indem die Netzhaut mit Hilfe von Befestigungsmitteln zu
verlässig und dauerhaft mit der Aderhaut verbunden wird.
Im Gegensatz zu gängigen koagulierenden Therapien, die le
diglich eine prophylaktische Behandlung gefährdeter Area
le gestatten, ist bei der Behandlung mit Hilfe der erfin
dungsgemäßen Implantationsvorrichtung auch das Anheften
bereits abgelöster Areale der Netzhaut möglich.
Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten ergeben sich dadurch,
daß am Katheter Mittel zum Aufnehmen und Positionieren
einer Schutzüberdeckung für das betroffene Gewebe ange
ordnet sind. Mit Hilfe der Schutzüberdeckung können auch
großflächige Gewebebereiche behandelt werden, bei denen
der Einsatz lediglich von Befestigungsmitteln nicht aus
reicht oder nicht möglich ist. Insbesondere zur Behand
lung von Aneurysmen empfiehlt sich die Abdeckung der Ge
fäßaussackung mit einer derartigen Schutzüberdeckung, die
im Randbereich des Aneurysmas im gesunden Gewebe mit
Befestigungsmitteln angeheftet wird. Im Gegensatz zur
konventionellen Behandlung mit Stents wird das Gefäßlu
men dabei nicht verengt und die Gefahr einer Stenose
durch Bildung einer Neointima weitgehend vermindert.
Die Art der einzusetzenden Schutzüberdeckung hängt dabei
von der jeweiligen Anwendung ab. Eine zweckmäßige Schutz
überdeckung ist etwa ein dem geschädigten Gewebeareal an
gepaßtes Textil- oder Gewebeteil. Entsprechend der An
wendung kann das Gewebe aus einem stabilen oder flexiblen
Material bestehen. Für viele Anwendungen empfiehlt sich
der Einsatz eines biologisch abbaubaren Materials. Insbe
sondere ist auch der Einsatz von körpereigenem Gewebe
oder eines Transplantats möglich.
Die vorliegende Implantationsvorrichtung erlaubt auch
das Anheften von Grafts an die Innenwandung eines
Körpergefäßes. Damit kann auf eine stützende Stentstruk
tur völlig verzichtet werden. Im Gegensatz zu konventio
nellen Behandlungen mit Stents wird das Lumen des Körper
gefäßes nicht nennenswert verkleinert.
Ein für viele Fälle ausreichendes Befestigungsmittel ist
ein der Dicke der Wandung des Hohlorganes angepaßter Na
gel, der mit seinem Schaft in die Gefäßwand eingebracht
wird. Je nach Beanspruchung des betroffenen Gewebebe
reichs können jedoch auch Krampen mit zwei oder mehr
Schenkeln zum Einsatz kommen, deren Schenkel U- oder V-för
mig zueinander angeordnet sind. Auch kann das Befesti
gungsmittel zwei biegsame, an jeweils einem Ende mitei
nander verbundenen Schenkel aufweisen, die während
der Implantation im Katheter parallel zueinander gehalten
werden und erst während der Implantation V-förmig aufzwei
gen, wodurch einerseits der beim Einführen des Katheters
in Anspruch genommene Querschnitt sehr gering gehalten
wird und andererseits im Implantationszustand eine zuver
lässige und feste Verbindung entsteht. Auch ist es mög
lich, das Befestigungsmittel mit Widerhaken auszustatten,
wodurch abermals die Festigkeit der durch die Befesti
gungsmittel vermittelten Verbindung erhöht wird.
Auch bei den Befestigungsmitteln ist fallweise der Ein
satz von biologisch abbaubarem Material von großem Vor
teil. Bestehen die Befestigungsmittel aus einem elasti
schen Material, wie etwa Nitinol, wird das Einführen des
die Befestigungsmittel enthaltenden Katheterabschnittes
bei stark gekrümmten Körpergefäßen erleichtert und die
Gefahr von Verletzungen reduziert.
Alternativ zu den aus festen Materialien bestehenden
Befestigungsmitteln ist auch der Einsatz eines Materi
als möglich, das bei der Implantation flüssig ist und
beispielsweise unter Druck aus dem Katheter gepreßt wird
sowie nach einen gewissen Zeit am Implantationsort aus
härtet.
Um die Behandlung in optimaler Weise überwachen zu kön
nen ist es zweckmäßig, das Befestigungsmittal mit Diag
nosekontrastmitteln zu kennzeichnen, um die Überwachung
der Operation, etwa mit Hilfe von Röntgenstrahlung oder
magnetischer Resonanz, zu erleichtern. Um die Bildgebung
bei der Magnetresonanztomographie nicht zu stören, soll
te dabei nicht-ferromagnetisch wirksames Metall verwen
det werden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Befesti
gungsmittel zur Aufnahme und kontrollierten Abgabe einer
vorbestimmten Menge von Medikamenten geeignet. Dadurch
wird eine optimale medikamentöse Versorgung örtlich be
grenzter geschädigter Areale zuverlässig gewährleistet,
etwa im Falle einer Behandlung von Geschwüren oder der
gleichen.
Zur Aufnahme von Medikamenten kommen dabei etwa Hohlräume
in Frage, die im Befestigungsmittel selbst angeordnet
sind, und die entweder mit Öffnungen versehen sind, aus
denen das Medikament in kontrollierter Weise austritt,
oder die, bei Verwendung eines biologisch abbaubaren
Materials für das Befestigungsmittel, beim Zersetzungs
prozeß des Befestigungsmittels das Medikament freigeben.
Insbesondere wenn größere Mengen an Medikamenten zur
Anwendung gelangen sollen, ist es zweckmäßig, einen
Medikamentenbeutel mit Hilfe des Befestigungsmittels
in unmittelbarer Nähe der erkrankten Stelle anzubringen.
Der Medikamentenbeutel, der vorzugsweise aus einem bio
logisch abbaubaren Material besteht, kann kleine Öff
nungen aufweisen, aus denen das Medikament in vorbestimm
ter Rate austritt.
Bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung weist der
Katheter nach der Erfindung einen langgestreckten Hohlkör
per auf, der zumindest an seinem bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch vorderen Ende offen ist, und in dem das oder
die Befestigungsmittel axialbeweglich aufgenommen ist/sind.
Der Einsatz eines derartigen Katheters benötigt nur
einen geringen Einführquerschnitt und ist deshalb auch bei
Gefäßen mit kleinem Lumen geeignet. Nach lagerichtiger
Plazierung des Katheters wird das in diesem aufgenommene
Befestigungsmittel aus dem Katheter ausgetrieben und in
die Gefäßwand implantiert.
Um die Implantation des Befestigungsmittels zu erleich
tern, ist der Hohlkörper des Katheters vorteilhafterwei
se an seinem vorderen Ende aufgebogen. Die Aufbiegung
bewirkt auch eine durchaus wünschenswerte begrenzte Auf
dehnung des Körpergefäßes während der Implantation.
Bei einer abermals anderen Ausführungsform besteht
der Hohlkörper aus einem elastischen Material, so daß er
beim Einführen des Katheters in das Körpergefäß im lang
gestreckten Zustand vorliegt, und erst nach lagerich
tiger Plazierung im Körpergefäß mit seinem vorderen
Abschnitt in Richtung auf die Gefäßwand aufgebogen wird.
Wichtig ist dabei, daß der Innenquerschnitt des Hohlkör
pers beim Aufbiegen im wesentlichen gleich bleibt, um zu
verhindern, daß das Befestigungsmittel im Hohlkörper
verkantet oder nicht in bestimmungsgemäßer Weise in das
Körpergefäß implantiert wird.
Eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, das Befe
stigungsmittel in bestimmungsgemäßer Weise in die Wandung
des Hohlorgans zu implantieren, besteht darin, daß im
Hohlkörper des Katheters ein Pusher axialbeweglich auf
genommen ist, der bei bestimmungsgemäßen Einsatz am
proximalen Ende des Katheters betätigbar ist und an
seinem vorderen Ende mit dem Befestigungsmittel derart
in Wirkverbindung steht, daß mit seiner Hilfe das Befe
stigungsmittel aus dem Katheter hinausschiebbar und in
die Organwand implantierbar ist.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform ist das Befe
stigungsmittel schrauben- oder spiralförmig ausgebildet
und besitzt an seinem hinteren Abschnitt eine Kupplung
zum drehfesten, aber lösbaren Verbinden mit einem ent
sprechenden Kupplungsabschnitt des Pushers. Die Implan
tation erfolgt bei dieser Ausführungsform in der Art, daß
nach lagerichtiger Plazierung des Katheters das Befesti
gungsmittel durch eine entsprechende Betätigung des Pus
hers in die Organwand hineingeschraubt und nach erfolgter
Implantation vom Pusher gelöst wird.
Bei einer abermals vorteilhaften Weiterbildung ist der
Hohlkörper des Katheters wenigstens über einen Teil sei
ner Längserstreckung in einer Hülse aufgenommen. Die Hül
se dient dabei dem Schutz des Hohlkörpers und in dem
Falle, daß der Hohlkörper aus einem besonders flexiblen
Material besteht, zur Stabilisierung des Katheters beim
Einführen in das Hohlorgan.
Bei Kathetern mit flexiblem Hohlkörper kann der Vorderab
schnitt des Hohlkörpers in einfacher Weise durch ein Fi
lament aufgebogen werden, das sich in seinem bestimmungs
gemäßen Zustand am Katheter entlang erstreckt und dessen
vorderes Ende mit dem Hohlkörper verbunden ist. Durch ge
eignete Mittel, etwa durch die vorerwähnte Hülse, wird der
Katheter mit Ausnahme eines vorbestimmten Vorderabschnit
tes versteift, so daß nur letzterer durch Betätigen des
Filaments aufbiegbar ist.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform verläuft das
Filament im Innern des Hohlkörpers in einem zweiten Lumen
in der Wand des Katheters. Das Aufbiegen des Vorderab
schnittes erfolgt bei dieser Ausführungsform nach der
Art eines Bowdenzugs. Das Filament kann auch aus einem
Draht bestehen, wodurch eine verbesserte Stabilität er
reicht wird.
Um Schädigungen des Katheters und auch Verletzungen der
Gefäßwand möglichst zu vermeiden, ist der bestimmungsge
mäße Beugungsbereich nach Anspruch 25 mit einer Armierung
versehen, bei der es sich beispielsweise um eine dünne,
flexible Metallfolie handeln kann, die in diesem Bereich
im Hohlkörper des Katheters angeordnet ist. Der Katheter
kann auch vollständig aus Metall, wie z. B. Nitinol, be
stehen.
Bei einer abermaligen Weiterbildung steht das Befesti
gungsmittel mit Federmitteln in Wirkverbindung, mit de
ren Hilfe das Befestigungsmittel mit hoher Geschwindig
keit in die Wandung des Hohlorgans eingebracht wird und
dort eine besonders zuverlässige und feste Verbindung
etwa eines Dissekats an die Gefäßwandung herstellt. Die
Federmittel können innerhalb des Hohlorgans im Katheter
im unmittelbaren Anschluß an das Befestigungsmittel ange
ordnet sein. Beim Einführen des Katheters in das Hohlorgan
sind die Federmittel vorgespannt und werden nach lage
richtiger Plazierung des Katheters durch Betätigen einer
geeigneten Lösevorrichtung freigegeben. Dies kann bei
spielsweise mittels eines Pushers erfolgen, der durch
den Hohlkörper des Katheters hindurchgeführt ist. Es ist
auch möglich, die Federmittel am proximalen Ende des Ka
theters, also außerhalb des Körpers anzubringen und die
Federkräfte mit Hilfe des Pushers auf das Befestigungs
mittel zu übertragen.
Anstelle der Federmittel ist auch ein elektromagnetischer
Antrieb möglich, der außerhalb des Körpers angeordnet ist
und das Befestigungsmittel über einen Pusher um eine vor
gegebene Distanz vortreibt. Eine wieder andere Alterna
tive sieht vor, daß das Befestigungsmittel mittels Ultra
schallwellen die von einer mit dem Lumen des Hohlkörpers
in Wirkverbindung stehenden Ultraschallquelle emittiert
werden, in die Wandung eines Hohlorgans eingetrieben wird.
Zweckmäßigerweise sind im Hohlkörper des Katheters meh
rere gleichzeitig implantierbare Befestigungsmittel auf
genommen. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei der
Befestigung von größeren Schutzüberdeckungen bzw. eines
schlauchartigen Grafts von Vorteil.
Bei einer Weiterbildung sind dabei mehrere Befestigungs
mittel in entsprechenden Aufnahmeabschnitten des Vorder
abschnitts des Katheterhohlkörpers angeordnet. Nach lage
richtiger Plazierung des Katheters im Hohlorgan werden
die verschiedenen Aufnahmeabschnitte unabhängig voneinan
der in Richtung auf den jeweiligen bestimmungsgemäßen
Implantationsort umgebogen und sodann die Befestigungs
mittel, vorzugsweise gleichzeitig, eingetrieben.
Um einen rationellen und schonenden Eingriff zu gewähr
leisten, sind nach Anspruch 31 mehrere Befestigungsmittel
aufeinanderfolgend im Hohlkörper des Katheters angeordnet,
so daß eine sequentielle Implantation durchführbar ist.
Insbesondere zur Behandlung von langgestreckten Disseka
ten ist diese Ausführungsform von großem Vorteil.
Eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Implan
tationsvorrichtung sieht vor, daß am Katheter ein Magazin
mit mehreren Befestigungsmitteln sowie eine Ladevorrich
tung angeordnet sind. Nach jeder Implantation eines Befe
stigungsmittels entnimmt die Ladevorrichtung ein anderes
Befestigungsmittel dem Magazin und positioniert es an
die Stelle im Hohlkörper, die zuvor das nunmehr im
plantierte Befestigungsmittel inne hatte. Auf diese Weise
kann eine große Zahl von Befestigungsmitteln im Verlaufe
eines einzigen Eingriffs implantiert werden.
Alternativ zum Magazin sind nach Anspruch 33 elastisch
streckbare Befestigungsmittel vorgesehen, die seitlich
zum Pusher im Hohlkörper des Katheters und/oder in der
Hülle des Katheters aufgenommen sind, und mit Hilfe ge
eigneter Mittel, etwa eines koaxial um den Pusher verlau
fenden Ladepushers, nach erfolgter Implantation eines
ersten Befestigungsmittels, auf die Ausgangsposition des
implantierten Befestigungsmittels geschoben werden, wo
bei sie sich selbsttätig in die bestimmungsgemäße Implan
tationsform bringen.
Bei einer anderen Ausführungsform steht der Hohlkörper
des Katheters mit einem Zuführschlauch in Verbindung,
durch den Befestigungsmittel mit Hilfe eines separaten
Zuführpushers in den Katheter-Hohlkörper nachgeschoben
werden können. Besonders vorteilhaft ist dabei, daß im
Prinzip beliebig viele Befestigungsmittel eingebracht
werden können, ohne daß der Katheter aus dem Körpergefäß
entfernt werden müßte. In ähnlicher Weise kann jedoch
auch der Katheter-Hohlkörper selbst als Zuführschlauch
eingesetzt werden.
Um einen zufriedenstellenden Behandlungserfolg zu erzie
len ist es wichtig, daß das zur Implantation mit einem
Befestigungsmittel vorgesehene Gewebe zum Zeitpunkt der
Operation unter Vorspannung steht. Bei den Ausführungs
beispielen gemäß der Patentansprüche 14 bis 34 wurde die
se Vorspannung insbesondere durch den umgebogenen Vorder
abschnitt des Hohlkörpers gewährleistet. Um die Vorspan
nung zu verbessern, sehen die Ansprüche 35 und 36 zu
sätzliche, am Katheter angeordnete Vorrichtungen vor.
Beim Gegenstand nach Anspruch 35 handelt es sich dabei
um eine Spreizhülse, die aus jeweils durch Längsschlitze
voneinander getrennten Stegen besteht. Die Spreizhülse
wird im gestreckten Zustand, in dem die Stege im wesent
lichen parallel aneinanderliegend angeordnet sind, mit
dem Katheter in das Gefäß eingeführt. Nach lagerichtiger
Plazierung des Katheters wird die Spreizhülse mittels
eines geeigneten Zuggliedes aufgespreizt, um das Gefäß
in die gewünschte Vorspannung zu bringen. Nach erfolgter
Implantation wird die Spreizhülse wieder in den gestreck
ten Zustand überführt und aus dem Gefäß entfernt. Nach
Anspruch 36 steht der Katheter mit einem Ballonkatheter
in Wirkverbindung, der nach seiner Expansion ebenfalls
eine gleichmäßige Aufdehnung des gesamten Gefäßabschnit
tes bewirkt. Der Implantationskatheter verläuft teilweise
innerhalb der Spreizhülse bzw. des Ballonkatheters und
wird dort in die bestimmungsgemäße Position gebracht.
Die Implantation des Befestigungsmittels kann im Falle
des Ballonkatheters dabei etwa durch eine vorbestimmte
Öffnung in der Hülle des Ballonkatheters erfolgen.
Um ein Abrutschen der Katheterspitze bzw. des Befesti
gungsmittels an der Wandung des Hohlorgans zu verhindern,
ist nach Anspruch 37 das Vorderende des Katheters ange
spitzt und dringt nach lagerichtiger Plazierung des
Katheters um ein geringes Maß in die Gefäßwand ein,
wodurch die Gefahr des Abrutschens im wesentlichen be
seitigt ist.
Sind Mittel zur Aufnahme einer Schutzüberdeckung am Ka
theter vorgesehen, so ist es von besonderem Vorteil,
wenn diese unabhängig voneinander, etwa mittels geeigne
ter Positionierdrähte, gesteuert werde können, wodurch
es möglich ist, die Schutzumhüllung mit einer großen Ge
nauigkeit an dem bestimmungsgemäß Ort zu positionieren.
Die Positionierdrähte sollten dabei möglichst innerhalb
gesonderter Kanäle in der Wand des Katheters angeordnet
sein.
Anstelle eines hohlkörperförmigen Katheters ist nach An
spruch 39 vorgesehen, das Befestigungsmittel mit Hilfe
eines speziellen Ballonkatheters in die Wandung des Hohl
organs einzubringen. Dabei ist der Ballonkatheter mit
einer Hülle versehen, welche mit Öffnungen versehen ist,
durch die die Befestigungsmittel mit ihren Implantations
abschnitten hindurch vorstehen, mit ihren Kopfabschnitten
jedoch zwischen Ballonkatheter und Hülle gehalten sind.
Die Hülle, die aus einem dehnbaren Material besteht, hält
die Befestigungsmittel dabei so, daß diese sich beim
Einführen des Katheters, etwa durch eine Einführschleuse
hindurch, an die Außenwand des Katheters anlegen, nach
Passieren der Einführschleuse jedoch in ihre bestimmungs
gemäße, mit ihren Implantationsabschnitten radial nach
außen weisende Stellung aufrichten. Die Hülle besteht
aus flexiblem Material und dehnt sich beim Aufweiten des
Ballonkatheters aus, wobei sich die Öffnungen erweitern.
Diese Öffnungen sind so dimensioniert, daß sie nach der
bestimmungsgemäßen Aufweitung des Ballonkatheters die Be
festigungsmittel auch mit ihren Kopfabschnitten freigeben.
Beim Aufweiten des Ballonkatheters werden die Befesti
gungsmittel mit ihren Implantationsabschnitten in die
Wandung des Hohlorgans eingetrieben.
Aus der - auf den Anmelder zurückgehenden - EP 0 292 587
ist eine aufweitbare Endoprothese vorbekannt, bei der
zwischen zwei radial benachbarten äußeren Lagen Anker
stifte angeordnet sind. Die Ankerstifte sind mit einer
Spitze und einem Halteabschnitt versehen. Beim Aufdehnen
der Endoprothese, etwa mit Hilfe eines Ballonkatheters,
durchdringen die Ankerstifte mit ihren Spitzen die
äußere der beiden Lagen und dringen in das Gewebe des
Körperorgans ein, wobei sie nach wie vor mit ihren Halte
abschnitten von der inneren Lage in einer radial- und
axialfesten Position gehalten werden. Bei diesem vorbe
schriebenen Stand der Technik dienen die Ankerstifte
jedoch lediglich zur axialen Fixierung der Endoprothese
im Körpergefäß, ohne daß ihnen dabei eine therapeutische
Funktion zukommt.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform weist der Ka
theter eine Sonde aus einem dünnen Filament auf, auf der
im Einführzustand der Implantationsvorrichtung ein zu
mindest abschnittsweise als Hohlkörper ausgebildetes
Befestigungsmittel ablösbar aufgenommen ist. Diese Aus
führungsform ist besonders zweckmäßig bei sehr dünnen
Gefäßquerschnitten. Auch eine solche Sonde kann mittels
eines an der Sonde befestigten Filaments mit seinem Vor
derabschnitt aufgebogen und somit das Befestigungsmittel
in eine zur Implantation bevorzugte Ausgangsposition
gebracht werden. Als Pusher für das Einbringen des Be
festigungsmittels in die Gefäßwand dient dabei der ko
axial um die Sonde verlaufende Katheter selbst.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Implanta
tionsvorrichtung mit einer am Katheter angeordneten Ul
traschallsonde zur Bilderfassung ausgestattet, die eine
direkte Überwachung des Operationsbereiches erlaubt.
Anhand der beigefügten Zeichnungen sollen nachfolgend
mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläu
tert werden. In schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 ein Körpergefäß mit einem Dissekat im Querschnitt,
Fig. 2 ein mit Befestigungsmitteln an die Gefäßwand an
gelegtes Dissekat,
Fig. 3 in einer vergrößerten Ausschnittansicht verschie
dene Befestigungsmittel,
Fig. 4 den Vorderabschnitt eines in ein Gefäß einge
führten Katheters einer Implantationsvorrichtung
in einer Längsschnittansicht,
Fig. 5 den Vorderabschnitt eines Katheters einer Im
plantationsvorrichtung in einer anderen Ausfüh
rungsform im Längsschnitt,
Fig. 6a einen in ein nur angedeutetes Gefäß eingeführ
ten, nicht aufgeweiteten Ballonkatheter mit ei
ner auf diesem aufgenommenen und Befestigungs
mittel haltenden Hülle,
Fig. 6b in einer Ansicht wie in Fig. 6a den Ballonkathe
ter mit der auf diesem aufgenommenen Hülle im
aufgeweiteten Zustand,
Fig. 7 den Vorderabschnitt einer Implantationsvorrich
tung in einer anderen Ausführungsform mit einem
spiralförmig gewundenen Befestigungsmittel,
Fig. 8 das Befestigungsmittel aus Fig. 7 und einen
Pusher in einer vergrößerten Explosionsdarstel
lung,
Fig. 9 die Kupplung des Befestigungsmittels und des
Pushers in einer der Schnittlinie IX-IX in
Fig. 7 entsprechenden vergrößerten Querschnitt
ansicht,
Fig. 10 eine zur Behandlung eines Aneurysmas vorgesehene,
mit Befestigungsmitteln an der Wandung eines Kör
pergefäßes im Bereich einer Gefäßaufzweigung an
geordnete Abdeckung,
Fig. 11 einen an einer Gefäßwand mit Hilfe eines Befe
stigungsmittels angebrachten Medikamentenbeutel,
Fig. 12 den Vorderabschnitt einer Implantationsvorrich
tung in einer anderen Ausführungsform mit mehre
ren gleichzeitig implantierbaren Befestigungs
mitteln in einer teilweise geschnittenen Ansicht,
Fig. 13 einen teilweise mit Befestigungsmitteln an eine
Gefäßinnenwand angehefteten schlauchförmigen
Graft im bestimmungsgemäßen Zustand in einem
Längsschnitt,
Fig. 14 eine mit mehreren Befestigungsmitteln bestückte
und mit einer Feder zur Unterstützung der Implan
tation versehene Implantationsvorrichtung im
gestreckten Zustand in einem Längsschnitt,
Fig. 15 eine als langgestrecktes Filament ausgebildete
Sonde zur Implantation von Befestigungsmitteln
und zugehörende Befestigungsmittel im Längs
schnitt,
Fig. 16 eine in einem nur angedeuteten Gefäß aufgenomme
ne mit einer Spreizhülse sowie mit einem Magazin
zur sequentiellen Implantation von Befestigungs
mitteln versehene Implantationsvorrichtung,
Fig. 17 eine in einem Gefäß aufgenommene mit einem Zuführ
schlauch zum Einbringen von Befestigungsmitteln
versehene Implantationsvorrichtung,
Fig. 18 eine Implantationsvorrichtung mit einem seitlich
angeordneten, elastisch streckbaren Ersatz-Befe
stigungsmittel und
Fig. 19 eine in einem Ballonkatheter, der in einem Gefäß
aufgenommen ist, angeordnete Implantationsvor
richtung.
Das in Fig. 1 gezeigte Körpergefäß 1 weist ein sogenann
tes Dissekat 2 auf, also ein in das Lumen 3 des Körperge
fäßes 1 teilweise hineinragendes Gewebeteil. Derartige
Dissekate entstehen häufig nach einer vorangegangenen
angioplastischen Behandlung des Körpergefäßes mittels
Ballonkathetern. Bei der Behandlung des Dissekats 2 mit
der erfindungsgemäßen Implantationsvorrichtung wird das
Dissekat 2 an die Innenwand des Körpergefäßes 1 angedrückt
und mit Hilfe eines oder mehrerer Befestigungsmittel 4
an die Wandung des Körpergefäßes 1 angeheftet.
In Fig. 3 sind verschiedene Befestigungsmittel 8, 11 bis
16 in ihrem bestimmungsgemäßen Implantationszustand in
der Wandung eines Körpergefäßes 1 gezeigt. Ein einfaches,
jedoch in den meisten Fällen ausreichendes Befestigungs
mittel stellt ein Nagel 8 dar, dessen Schaft 9 eine der
Dicke der Gefäßwand angepaßte Länge besitzt. Um etwaig
an dem aus der Gefäßwand vorstehenden Nagelkopf 10 sich
bildende Stenosen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, den
Nagel 10 bei der Implantation derart weit in die Wand des
Körpergefäßes 1 hineinzutreiben, daß der Nagelkopf nicht
mehr in das Lumen des Körpergefäßes 1 hineinragt, wie
dies am Beispiel des Nagels 11 gezeigt ist. Nach einer
gewissen Zeit wird der Nagel 11 auch an seinem Kopfende
von Gefäßgewebe überdeckt und stellt somit im Hinblick
auf mögliche Stenosen keine Gefahrenquelle mehr dar.
Zum Herstellen einer besonders festen Verbindung weist
der Nagel 12 sowohl an seiner Schaftspitze wie auch an
seinem Kopfteil Widerhaken 19, 19' auf. Für unterschied
liche Anwendungen können die Befestigungsmittel auch als
Krampen ausgebildet sein. Die Krampe 13 ist mit U-förmig
zueinander gebogenen Schenkeln versehen, die Krampe 14
weist zwei an einem im bestimmungsgemäßen Zustand par
allel zur Innenwand des Körpergefäßes 1 verlaufenden Steg
befestigte und sich einander zuneigende Schenkel auf.
Eine besonders feste Verbindung wird durch die dreischenk
lige Krampe 15 hergestellt, die - ebenso wie die U-förmig
gebogene Krampe 13 - zusätzlich mit Widerhaken 19 ausge
rüstet sein kann.
Ein besonders zweckmäßiges Befestigungsmittel stellt die
mit zwei elastischen Schenkeln versehene Krampe 16 dar:
Beim Einführen eines Katheters 20 sind diese im Hohlkör
per des Katheters aufgenommen, wobei die Schenkel der
Krampe 16 eng aneinanderliegen. Bei der Implantation,
das heißt, wenn die Krampe 16 aus dem Katheter 20 ausge
trieben wird und in die Gefäßwandung eindringt, spreizen
sich die beiden Schenkel zum bestimmungsgemäßen Implanta
tionszustand der Krampe 16 auf.
Fig. 4 zeigt eine Implantationsvorrichtung 25 im bestim
mungsgemäßen Zustand zur Behandlung eines Dissekats 2 in
der Wandung eines Körpergefäßes 1. Die Implantationsvor
richtung 25 besteht aus einem Katheter 20 und einem Be
festigungsmittel 4. Der Katheter 20 weist einen langge
streckten, an seinem distalen Ende 26 offenen Hohlkörper
27 sowie einen durch diesen hindurchgeführten, mit dem
Befestigungsmittel 4 in Wirkverbindung stehenden Pusher
28 auf. Der Hohlkörper 27 ist in seinem vorderen Abschnitt
derart aufgebogen, daß das distale Ende 26 des Hohlkör
pers 27 im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des
Körpergefäßes 1 angeordnet ist. Sich an einem Wandab
schnitt 30 des Körpergefäßes 1 abstützend drückt der
Hohlkörper 27 mit seinem distalen Ende 26 gegen die Wan
dung des Körpergefäßes 1 im Bereich des Dissekats 2 und
hält das Gefäß 1 somit in einer für die Implantation
vorteilhaften Vorspannung. Die Implantation des Befesti
gungsmittels 4 erfolgt nach lagerichtiger Plazierung des
Katheters 20 durch Vorschieben des Pushers 28 im Hohl
körper 27.
Während der Katheter 20 gemäß Fig. 4 einen im wesentli
chen elastischen Hohlkörper aufweist und mit Hilfe eines -
hier nicht gezeigten - Führungsdrahtes in einem ge
streckten Zustand eingeführt wird, sich nach lagerichti
ger Plazierung im Körpergefäß jedoch selbsttätig in die
bestimmungsgemäße, gekrümmte Form aufrichtet, besitzt
der in Fig. 5 dargestellte Katheter 35 einen Hohlkörper
36 aus einem flexiblen Material.
Zur Stabilisierung des Hohlkörpers 36 während des Einfüh
rens des Katheters 35 in ein Körpergefäß 1 ist der Hohl
körper 36 über den Großteil seiner Längserstreckung von
einer Hülse 38 umgeben. An seinem distalen Ende ist der
Hohlkörper 36 mit einem Filament 40 verbunden, mit des
sen Hilfe der vordere Abschnitt des Hohlkörpers 36 zur
bestimmungsgemäßen Implantationsposition aufgebogen wird.
Das Filament 40 ist - wie auch der Hohlkörper 36 - axial
beweglich in der Hülse 38 aufgenommen. Nach dem Einführen
des Katheters 35 in ein Körpergefäß wird die Hülse um
eine vorbestimmte Distanz vom distalen Ende des Hohlkör
pers 36 zurückgezogen, um einen für die entsprechende An
wendung geeigneten Vorderabschnitt des Hohlkörpers 36
zum Aufbiegen mit Hilfe des Filaments 40 freizugeben.
Eine Armierung 42 verhindert, daß das Befestigungsmittel
und/oder der Pusher beim Vorschieben im Hohlkörper 36
dessen Wandung durchdringt. Anstelle des außen am Hohl
körper 36 innerhalb der Hülse 38 angeordneten Filaments
40 ist auch ein innenseitig im Hohlkörper 36 in einem ge
sonderten Lumen 43 verlaufendes Filament 41 einsetzbar,
das ebenfalls am Vorderabschnitt des Hohlkörpers 36 befe
stigt ist und diesen nach der Art eines Bowdenzugs in
seine bestimmungsgemäße Position aufbiegt.
Die Fig. 6a und b zeigen eine andere Ausführungsform ei
ner erfindungsgemäßen Implantationsvorrichtung 45. Dabei
sind die Befestigungsmittel 4, 47 radial außenseitig an
der Außenwand eines Ballonkatheters 50 angeordnet. Der
Ballonkatheter 50 ist von einer flexiblen Hülle 52 um
schlossen. Mit ihren - der Wandung des Körpergefäßes 1
zugewandten - Implantationsabschnitten durchdringen die
Befestigungsmittel 4, 47 jeweils in der Hülle 52 angeord
nete Öffnungen 55, 55'. Im - in Fig. 6a gezeigten - nicht
aufgeweiteten Zustand des Ballonkatheters 50 ist der
Querschnitt der Hüllenöffnung 55 kleiner als der Quer
schnitt des Kopfs des als Nagel ausgebildeten Befesti
gungsmittels 4. Somit wird das Befestigungsmittel 4 durch
die Hülle radialfest am Ballonkatheter gehalten. Das als
Krampe ausgebildete Befestigungsmittel 47 wird durch ein
stegartiges Haltefilament 59 der Hülle 52 ebenfalls ra
dialfest am Ballonkatheter 50 gehalten.
Im expandierten, in Fig. 6b gezeigten, Zustand des Bal
lonkatheters 50 ist die Hüllenöffnung 55 derart aufge
weitet, daß das Befestigungsmittel 4 auch mit seinem
Kopf freigegeben ist. Gleichzeitig wird das Befesti
gungsmittel 4 infolge der Expansion des Ballonkatheters
50 mit seinem Implantationsabschnitt in die Wand des
Körpergefäßes 1 eingetrieben. Beim Aufdehnen des Ballon
katheters 50 wird zudem das stegartige Haltefilament
59, welches das Befestigungsmittel 47 während des Ein
führvorgangs des Katheters gehalten hatte, zerrissen und
somit auch das Befestigungsmittel 47 freigegeben, das in
prinzipiell gleicher Weise wie das Befestigungsmittel 4
in die Wandung des Körpergefäßes 1 implantiert wird. Nach
erfolgter Implantation wird der Ballonkatheter auf sei
nen Einführzustand (mit kleinem Querschnitt) gebracht
und wieder aus dem Körpergefäß entfernt.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen eine Implantationsvorrichtung 60
in einer wieder anderen Ausführungsform mit einem spiral
förmig gewundenen Befestigungsmittel 62. Mit einem derar
tigen Befestigungsmittel 62 läßt sich eine besonders zu
verlässige und haltbare Verbindung herstellen. Implan
tiert wird das Befestigungsmittel 62 mittels eines Kathe
ters, in dessen Hohlkörper 63 ein Pusher 65 axial- und
drehbeweglich aufgenommen ist. Das Befestigungsmittel
62 weist an seinem proximalen Ende einen Kupplungsab
schnitt 66 auf, der mit einer Kupplungsaufnahme 68 des
Pushers drehfest, aber lösbar verbunden ist. Durch eine
geeignete Drehbewegung des Pushers wird das Befestigungs
mittel 62 in die Wandung des Körpergefäßes 1 einge
schraubt. Wie Fig. 9 verdeutlicht, wird die Übertragung
des Drehmoments durch geeignete Geometrien des Kupplungs
abschnitts 66 und der Kupplungsaufnahme 68 vermittelt,
indem nämlich die Kupplungsaufnahme 68 mit ihrem recht
eckigen Querschnitt in den als eliptische oder ovale
Schlaufe geformten Kupplungsabschnitt 66 eingreift.
Fig. 10 zeigt ein Körpergefäß 1 im Bereich einer Gefäß
aufzweigung, bei dem sich ein Aneurysma 70 ausgebildet
hat. Die Behandlung des Aneurysmas mittels einer erfin
dungsgemäßen Implantationsvorrichtung erfolgt in der Wei
se, daß eine der Größe des geschädigten Gewebeareals ange
paßte Überdeckung 72 die etwa aus einem Textilgestricke,
eines Gewebeteils oder einer Patch-Plastik bestehen kann,
während des Einführens der Implantationsvorrichtung in das
Körpergefäß 1 etwa im Bereich zwischen der Hülle 38 und
dem Hohlkörper 36 eines Katheters 35 aufgenommen ist und
am Implantationsort noch mit Hilfe einer geeigneten Vor
richtung - was unten näher beschrieben wird - auf das
erkrankte Areal aufgelegt wird. Mit Hilfe von Befesti
gungsmitteln 4, 4' wird die Überdeckung 72 dann in
gesunden Gewebebereichen an die Gefäßwand angeheftet.
Während bei konventionellen Behandlungsmethoden, bei de
nen etwa eine einer Gefäßaufzweigung angepaßte Endopro
these implantiert wird, eine erhebliche Verengung des
Gefäßquerschnitts unvermeidlich ist und darüber hinaus
auch weite, gesunde Bereiche des Körpergefäßes mit eher
schädlicher Folge für diese Areale mittherapiert werden,
zeigt Fig. 10 besonders deutlich, daß über den unmittel
bar geschädigten Bereich 70 hinaus kaum Abschnitte des
Körpergefäßes 1 von der Therapie betroffen sind; ferner,
daß eine Gefäßverengung durch die Überdeckung lediglich
in einem der Zweige 74, 74' des sich aufzweigenden Kör
pergefäßes 1 besteht, und auch dort nur in einem im
Vergleich zur Behandlung mit einem konventionellen Stent
stark reduziertem Maße.
Fig. 11 zeigt die Befestigung eines medikamentengefüllten
Beutels 77 mit einem Befestigungsmittel 4 an der Gefäß
wand 1. Der Beutel 77 weist Öffnungen 78 auf, durch die
im Beutel 77 befindliches Medikament in kontrollierter
Rate an die das Körpergefäß 1 durchströmende Körperflüs
sigkeit abgegeben wird. Besonders vorteilhaft ist die
Befestigung eines derartigen Beutels 77 in unmittelbarer
Nähe einer stark lokalisierten Gewebserkrankung oder in
einer einen Tumor versorgenden Arterie.
Fig. 12 zeigt eine Implantationsvorrichtung 85 zur Im
plantation und Befestigung eines schlauchförmigen Grafts
87 in das Körpergefäß 1. Beim Einführen der Implantations
vorrichtung 85 ist der vorzugsweise aus einem elastischen
Material bestehende Graft 87 zwischen einer Hülse 88
und dem Hohlkörper 89 des Katheters 90 aufgenommen. Nach
lagerichtiger Plazierung des Katheters 90 wird die Hülse
88 um eine vorbestimmte Distanz zurückgezogen, woraufhin
sich das Graft 87 in seine bestimmungsgemäße Implanta
tionslage aufdehnt. Die Aufdehnung erfolgt dabei in der
Weise, daß das Graft 87, der beim Einführen der Implanta
tionsvorrichtung 85 zwischen der Hülse 88 und dem Hohlkör
per 89 des Katheters 90 in einem komprimierten oder ein
gefalteten Zustand vorliegt, durch das Zurückziehen der
Hülse freigegeben und entweder selbsttätig oder durch
Zuhilfenahme des Hohlkörpers 89 des Katheters 90 in sei
nen bestimmungsgemäßen Aufweitungszustand gelangt.
Zu diesem Zweck weist der Hohlkörper 89 mehrere, im Aus
führungsbeispiel drei, Aufnahmeabschnitte 93, 93', 93''
auf, die beim Einführen des Katheters 90 in das Körperge
fäß 1 parallel zueinander verlaufen, im Implantationszu
stand des Katheters jedoch in Richtung auf die Wandung
des Körgefäßes 1 umgebogen sind, wobei die Aufnahmeab
schnitte 93, 93', 93'' in jeweils unterschiedliche Rich
tungen weisen. Das Umbiegen der Aufnahmeabschnitte 93,
93', 93'' erfolgt dabei entweder dadurch, daß die Aufnah
meabschnitte 93, 93', 93'' als gekrümmte, jedoch elasti
sche Hohlkörper ausgebildet sind, die beim Einführen der
Implantationsvorrichtung 85 unter Spannung parallel zu
einander gehalten werden, und sich nach Zurückziehen der
Hülse 88 in ihren gekrümmten Ursprungszustand selbsttätig
aufbiegen. Alternativ hierzu kann jedoch auch eine Vor
richtung ähnlich der in Fig. 5 gezeigten zum Einsatz
kommen, bei der Filamente zum Aufbiegen der Aufnahmeab
schnitte verwendet werden.
In den Aufnahmeabschnitten 93, 93', 93'' sind im Einführ
zustand des Katheters 90 Befestigungsmittel 4, 4', 4''
aufgenommen, deren Aufgabe zum einen das Halten des Grafts
87 während des Einführens des Katheters 90 in das Körper
gefäß 1 ist, wobei dieses Halten etwa dadurch erfolgen
kann, da die Befestigungsmittel 4, 4', 4'' mit einem Teil
ihrer Implantationsabschnitte das Graft durchdringen. Zum
anderen dienen die Befestigungsmittel 4, 4', 4'' dazu,
das Graft 87 im implantierten Zustand an der Wandung des
Körpergefäßes 1 zu befestigen, indem die Befestigungs
mittel 4, 4', 4'' mit ihren Implantationsabschnitten 95
das Graft 87 und teilweise die Wandung des Körpergefäßes
1 durchdringen und mit ihren Halteabschnitten 96 das
Graft 87 an der Gefäßwand fixieren. Die Implantation der
Befestigungsmittel 4, 4', 4'' geschieht in schon bekann
ter Weise jeweils mittels eines Pushers 97, der sich im
Ausführungsbeispiel an seinem distalen Ende in eine der
Anzahl der Aufnahmeabschnitte 98, 98', 98'' entsprechende
Zahl von Vorderabschnitten 99, 99', 99'' aufteilt und
somit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Befestigungsmit
tel 4, 4', 4'' gleichzeitig vortreibt. Alternativ zum
sich verzweigenden Pusher 97 kann jedoch auch ein Bündel
von unabhängig voneinander betätigbaren Pushern im
Hohlkörper 88 angeordnet sein, von denen jeweils ein
Pusher zur Implantation eines Befestigungsmittels dient.
Fig. 13 zeigt eine Anwendungsmöglichkeit einer erfindungs
gemäßen Implantationsvorrichtung, bei der die Befesti
gungsmittel 4, 4' zur Befestigung eines schlauchförmigen
Grafts 80 eingesetzt werden. Das Graft wird dabei zunächst
etwa nach der vorbeschriebenen Methode (Fig. 12) an sei
nen distalen sowie proximalen Enden mittels Befestigungs
mitteln 4, 4' befestigt. In der Folge wird das Graft 80 im
Bereich zwischen den Enden jedoch häufig durch die Sogwir
kung der das Körpergefäß 1 durchströmenden Körperflüssig
keit in das Innere des Körpergefäßes 1 hineingezogen.
Hierdurch besteht die Gefahr eines Verschlusses mit im
Bereich 82 zwischen dem Stentgraft und der Wandung des
Körpergefäßes 1. Um dies zu vermeiden, wird das Graft 80
im Bereich zwischen den Enden mittels einer geeigneten
Zahl von Befestigungsmitteln 4, 4' an die Wandung des
Körpergefäßes 1 angeheftet.
Die in Fig. 14 mit einem Katheter 20 in gestrecktem Zu
stand gezeigte Implantationsvorrichtung 99 weist mehre
re, im Hohlkörper 27 des Katheters 20 hintereinander an
geordnete Befestigungsmittel 4 auf, die zur sequentiellen
Implantation bestimmt sind. Auch bei diesem Ausführungs
beispiel wird der Hohlkörper 27 durch eine Hülse 38 ge
stützt und die Befestigungsmittel werden mit Hilfe eines
Pushers 28 vorgetrieben. Angrenzend an das dem Pusher 28
nächstliegende Befestigungsmittel 4'' ist eine Spiralfe
der 100 angeordnet, die beim Einführen des Katheters von
einer am Pusher 28 vorstehenden Nase 101 im gespannten
Zustand gehalten ist. Nach Erreichen der bestimmungsgemä
ßen Implantationsposition der Implantationsvorrichtung
99 wird die Feder 100 durch Drehen des Pushers freigege
ben, wodurch die Feder sich entspannt und das Befesti
gungsmittel beaufschlagt. Dadurch wird das Eintreiben
der Befestigungsmittel 4 in die Innenwand des Körpergefä
ßes bewirkt.
Im Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsbeispie
len, bei denen die Befestigungsmittel im Innern des Hohl
körpers 27 angeordnet waren, dient bei der in Fig. 15
gezeigten Implantationsvorrichtung 102 der Hohlkörper 27
zur axialbeweglichen Aufnahme einer als langgestrecktes
Filament ausgebildeten Sonde 103, die zur Implantation
spezieller Befestigungsmittel 105, 106 bestimmt ist. Das
Befestigungsmittel 105 weist einen mit einer Ausnehmung
versehenen Hinterabschnitt 107 auf, mit dem das Befesti
gungsmittel 105 auf dem Vorderabschnitt der Sonde 103
formschlüssig, aber ablösbar aufgenommen ist. Zur Implan
tation des Befestigungsmittels 105 genügt eine entspre
chende axiale Betätigung der Sonde. Bei der Implantation
des Befestigungsmittels 106 dagegen, das als Hohlkörper
ausgebildet und axialbeweglich auf der Sonde 103 aufge
nommen ist, dient der Hohlkörper 27 als Pusher, der ent
lang der Sonde 103 vorgeschoben wird und auf diese Weise
das Befestigungsmittel 106 vorschiebt.
In Fig. 16 ist eine Implantationsvorrichtung 110 im be
stimmungsgemäßen Zustand zur Behandlung eines Disse
kats 2 in einem Körpergefäß 1 gezeigt, die mit einer
Spreizhülse 112 und einem Magazin 113 für Befestigungs
mittel 4 versehen ist.
Die Spreizhülse 112 dient zur Aufweitung des Körpergefä
ßes 1 vor und während der Implantation. Sie besteht aus
mehreren, in Umfangsrichtung unter gleichen Winkeln vonei
nander beabstandeten Stegen 115, 115', die jeweils aus
drei langgestreckten, im wesentlichen formstabilen und
in Anlenkpunkten miteinander verbundenen Abschnitten auf
gebaut sind. Mit dem distalen Ende 117 der Spreizhülse 112
ist ein sich durch die Spreizhülse 112 hindurcherstrecken
des und über deren proximalem Ende 118 hinausragendes
Zugmittel 120 fest verbunden, mittels dessen bei im
übrigen festgehaltener Spreizhülse 112 ein Aufspreizen
der Stege 115, 115' in radialer Richtung durch Zugkraft
bewirkt wird. Die Stege 115, 115' halten auf diese Weise
das Körpergefäß 1 unter einer für die Implantation
gewünschten Vorspannung.
Am Steg 115' ist radialaußenseitig ein Magazin 113 befe
stigt, in dem mehrere zur sequentiellen Implantation vor
gesehene Befestigungsmittel 4 längs einer Linie nebenei
nander angeordnet sind. Das Gehäuse 122 des Magazins 113
weist an seinem vorderen Abschnitt zwei miteinander fluch
tende Öffnungen 123, 123' auf, deren Durchmesser dem
Querschnitt der Befestigungsmittel 4 angepaßt sind. Mit
Hilfe eines Federmittels 125 wird jeweils ein Befesti
gungsmittel in eine Position zwischen den Öffnungen
gebracht. Die Implantation dieses Befestigungsmittels 4
erfolgt in bekannter Weise durch Betätigen eines Pushers
28, der durch den an der Öffnung 123 im Magazin einmünden
den Hohlkörper 27 eines Katheters 20 geführt ist. Nach
erfolgter Implantation des ersten Befestigungsmittels 4
wird der Pusher 28 aus dem Magazin zurückgezogen, worauf
ein nächstes Befestigungsmittel 4 von dem Federmittel
125 in die zur Implantation geeignete Ausgangsposition
gebracht wird. Eine innerhalb der Spreizhülse 112 ange
ordnete Ultraschallsonde 121 dient zur diagnostischen
Bildüberwachung des Operationsvorgangs.
Die in Fig. 17 gezeigte Implantationsvorrichtung 130 be
sitzt die Möglichkeit, nach erfolgter Implantation eines
Befestigungsmittels 4 - welches hier wiederum, wie in
Fig. 7 in einer spiralig gewundenen Ausführungsform ge
zeigt ist - ein nachfolgendes Befestigungsmittel 4' im
Hohlkörper 27 des Katheters 20 zu plazieren, ohne daß
der Katheter 20 dabei aus dem Körpergefäß 1 entfernt
werden müßte. In einem Zuführschlauch 133, dessen Lumen
mit dem Lumen des Hohlkörpers 27 verbunden ist, sind ein
oder mehrere Befestigungsmittel 4' angeordnet, die mit
tels eines Zuführpushers 134 im Zuführschlauch 133 vor
schiebbar sind. Nach erfolgter Implantation des Befesti
gungsmittels 4 wird der Implantationspusher 65 bis über
die Verbindungsstelle des Zuführschlauchs 133 mit dem
Hohlkörper 27 hinaus zurückgezogen. Mit Hilfe des
Zuführpushers 134 wird sodann ein Befestigungsmittel 4'
in den Hohlkörper 27 eingebracht. Nach dem Zurückziehen
des Zuführpushers 134 steht das Befestigungsmittel 4'
zur Implantation mit Hilfe des Implantationspushers 65
zur Verfügung.
In Fig. 17 ist auch ein Spanndraht 132 gezeigt, der zum
Aufspannen einer Schutzüberdeckung 72 geeignet ist. Der
Spanndraht 132 erstreckt sich vom Pusher 65, durch die
Trennwand 131 getrennt, durch den Hohlkörper 27 hindurch
und wird vom proximalen Ende des Katheters 20 betätigt.
Bei der Implantation wird die Schutzüberdeckung 72 vom
Spanndraht 132 gegen die Gefäßwand gedrückt, und somit
während der Befestigung der Überdeckung 72 durch Befesti
gungsmittel in einer lagerichtigen Position gehalten.
Fig. 18 zeigt eine abermals andere Ausführungsform 136
einer Implantationsvorrichtung, bei der die Befestigungs
mittel 4, 4' aus einem hochflexiblen Material gefertigt
sind. Seitlich oder koaxial zum Implantationspusher 65
ist bei dieser Ausführungsform in einer Aufnahme 137 des
Hohlkörpers 27 ein Befestigungsmittel 4' in einem stark
gestreckten Zustand untergebracht. Ähnlich wie bei der
Implantationsvorrichtung 130 wird auch bei der Ausfüh
rungsform 136 nach erfolgter Implantation des Befesti
gungsmittels 4 der Pusher soweit zurückgezogen, daß das
Befestigungsmittel 4' mittels eines weiteren Pushers 138
in den eigentlichen Implantationskanal 139 des Hohlkör
pers 27 verschiebbar ist. Dort nimmt das Befestigungsmit
tel 4' selbsttätig seine bestimmungsgemäße Implantations
form an und kann mittels des Implantationspushers 65
implantiert werden. Auch hier ist der Implantationskanal
135 von der Aufnahme 137 durch eine Trennwand 135 abge
trennt, die lediglich im unmittelbaren Zuführungsbereich
für das Befestigungsmittel 4', also am distalen Ende der
Aufnahme 137, unterbrochen ist. Durch die Trennwand 135
wird gewährleistet, daß sich Implantationspusher 65 und
Zuführpusher 138 nicht gegenseitig behindern. Selbst
verständlich können auch mehrere Befestigungsmittel 4'
hintereinanderliegend in der Aufnahme 137 des Hohlkör
pers 27 angeordnet sein.
Fig. 19 schließlich zeigt eine Implantationsvorrichtung
140, bei der die notwendige Vorspannung des Körpergefäßes
1 mittels eines Ballonkatheters 141 erfolgt. Der Ballon
katheter 141 wird mit Hilfe eines Führungsdrahtes 142 im
Körpergefäß 1 plaziert und dann in seinen bestimmungsge
mäßen Aufweitzustand gebracht. Der Hohlkörper 27 des
Implantationskatheters 20 erstreckt sich teilweise durch
den Ballonkatheter 141 hindurch und mündet an einer vor
bestimmten Öffnung 143 der Außenhülle des Ballonkathe
ters 141, aus der heraus auch die Implantation des Befe
stigungsmittels 4 in die Wandung des Körpergefäßes 1 - in
schon beschriebener Weise - erfolgt.
Claims (41)
1. Implantationsvorrichtung zur Behandlung von im Bereich der
Innenwandung von Hohlorganen verletztem oder erkranktem Gewe
be, insbesondere Implantationsvorrichtung zur Behandlung einer
Dissektion in Körpergefäßen,
mit einem Katheter (20, 35, 90) und mit wenigstens einem in ei
ner Aufnahme des Katheters (20, 35, 90) lösbar aufgenommenen Be
festigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62), welches Befestigungsmit
tel - nach lagerichtiger Plazierung des Katheters (20, 35, 90) im
Hohlorgan (1) - zumindest mit einem Implantationsabschnitt
(9, 95) in die Wandung des Hohlorgans (1) implantierbar ist.
2. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Katheter (20, 35, 90) Mittel (132) zum Aufneh
men und Positionieren einer Schutzüberdeckung (72) für das be
troffene Gewebe aufweist, die nach lagerichtiger Plazierung
des Katheters (20, 35, 90) im Hohlorgan (1) vom Katheter
(20, 35, 90) ablösbar und mittels wenigstens eines Befestigungs
mittels (4, 8, 11-16, 47, 62) an der Innenwandung des Hohlorgans
(1) befestigbar ist.
3. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß es sich bei der Schutzüberdeckung (72) um ein
dem geschädigten Gewebeareal angepaßtes textiles Gewebeteil
oder um eine - vorzugsweise poröse - Kunststoffolie handelt.
4. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß es sich bei der Textilstruktur um einen
schlauchförmigen Graft (80, 87) handelt.
5. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel
ein Nagel (4, 8, 11) vorgesehen ist, dessen Schaft (9) den Im
plantationsabschnitt des Befestigungsmittels bildet.
6. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Implantationsabschnitt (9, 95)
des Befestigungsmittels als eine wenigstens zwei Schenkel auf
weisende Krampe (13-16, 47) ausgebildet ist, welche Schenkel
jeweils U- oder V-förmig zueinander angeordnet sind.
7. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Implantationsabschnitt (9, 95)
des Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) aus wenigstens zwei
elastischen, an jeweils einem Ende miteinander verbundenen
Schenkeln besteht, die in der bestimmungsgemäßen Implanta
tionslage des Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) jeweils im
wesentlichen V-förmig zueinander angeordnet sind.
8. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Implantationsab
schnitt (9, 95) des Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) mit
Widerhaken (19, 19') versehen ist.
9. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) aus einem biologisch abbaubaren Material be
steht.
10. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) aus einem elastischen Material, etwa Niti
nol, besteht.
11. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß für das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) ein bei der Implantation flüssiges, jedoch
innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer aushärtendes Material
verwendet wird.
12. Implantationsvorrichtung nach einem vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) mit einem Diagnosekontrastmittel versehen
oder aus einem in einem gewählten Diagnoseverfahren kontrast
gebendem Material besteht.
13. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) zur Aufnahme und kontrollierten Abgabe einer
vorbestimmten Menge von Medikamenten geeignet ist.
14. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Befestigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62) mit ei
nem Hohlraum zur Aufnahme einer vorbestimmten Menge von Medika
menten versehen ist.
15. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Befestigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62) biolo
gisch abbaubar ist und die Medikamentenfreisetzung bei der
Zersetzung des Befestigungsmittels erfolgt.
16. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß zur Aufnahme von Medikamenten wenigstens ein mit
einem Kopfabschnitt (10) des Befestigungsmittels (4, 8, 11-
16, 47, 62) verbundener Medikamentenbeutel (77) vorgesehen ist,
der mit Öffnungen (78) zur Abgabe des im Medikamentenbeutel
(77) speicherbaren Medikaments in vorbestimmter Rate versehen
ist.
17. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter (20, 35, 90)
einen langgestreckten, an zumindest seinem bei bestimungsge
mäßen Gebrauch vorderen Ende offenen Hohlkörper aufweist, in
dem das Befestigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62) beim Einführen
der Implantationsvorrichtung (25, 45, 60, 85, 99, 102, 110, 130,
136, 140) in das Körpergefäß (1) axialbeweglich aufgenommen
ist.
18. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Hohlkörper (27, 36, 63) des Katheters
(20, 35, 90) an seinem vorderen Ende aufgebogen ist.
19. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Hohlkörper (27, 36, 63) des Katheters
(20, 35, 90) aus einem elastischen Material, etwa Kunststoff
oder einem elastischen Metall, wie Nitinol, besteht, und sein
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vorderer Abschnitt (26) unter
Wahrung eines im wesentlichen gleichbleibenden Innenquer
schnitts umbiegbar ist.
20. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
19, gekennzeichnet durch einen im Hohlkörper (27, 36, 63) des
Katheters (20, 35, 90) axialbeweglich aufnehmbaren Pusher
(28, 65, 134), mittels dessen das Befestigungsmittel (4, 8, 11-
16, 47, 62) aus dem Katheter (20, 35, 90) hinausschiebbar ist.
21. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Befestigungsmittel (62) spiral- oder schrau
benförmig ausgebildet ist und an seinem im implantierten Zu
stand von der Gefäßwand entgegengesetzten Ende eine Kupplung
(66) zum drehfesten, aber lösbaren Verbinden mit einem ent
sprechenden Kupplungsabschnitt (68) des Pushers (65) aufweist.
22. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (27, 36, 63) des
Katheters (20, 35, 90) wenigstens über einen Teil seiner Läng
serstreckung in einer Hülse (38) aus vorzugsweise elastischem
Material aufgenommen ist.
23. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderabschnitt des
Hohlkörpers (27, 36, 63) mit einem sich im wesentlichen über die
gesamte Längserstreckung des Katheters (20, 35, 90) axialabeweg
lich ersteckenden Filament (40, 41) verbunden ist, mittels des
sen der Vorderabschnitt des Hohlkörpers (27, 36, 63) umbiegbar
ist.
24. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Filament (41) im Innern des Hohlkörpers
(27, 36, 63), vorzugsweise in einem gesonderten Lumen (43), ver
läuft, und das Umbiegen des Vorderabschnitts des Hohlkörpers
(27, 36, 63) nach der Art eines Bowdenzugs erfolgt.
25. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß im bestimmungsgemäßen Beu
gungsbereich des Vorderabschnitts des Hohlkörpers (27, 36, 63)
eine Armierung (42), vorzugsweise aus Metall, angeordnet ist.
26. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) zum Einbringen desselben in die Wandung des
Hohlorgans (1) mit Federmitteln (100) in Wirkverbindung steht,
die bei der Einführung des Katheters (20, 35, 90) verspannt, je
doch nach lagerichtiger Plazierung des Katheters (20, 35, 90) im
Hohlorgan (1) lösbar sind.
27. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
26, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektromagnetischer An
trieb zum Einbringen des Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62)
in die Organwandung mit diesem wirkverbunden ist.
28. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß das Lumen des Hohlkörpers
(27, 36, 63) mit einer Ultraschallanordnung in Wirkverbindung
steht, mittels der das Einbringen des Befestigungsmittels
(4, 8, 11-16, 47, 62) in die Wandung des Hohlorgans (1) bewirkt
oder unterstützt wird.
29. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
28, dadurch gekennzeichnet, daß im Hohlkörper (27, 36, 63) des
Katheters (20, 35, 90) mehrere gleichzeitig implantierbare Befe
stigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62) aufnehmbar sind.
30. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Vorderabschnitt des Hohlkörpers (27, 36, 63)
mehrere, während des Einführens des Katheters (20, 35, 90) par
allel zueinander angeordnete, jedoch nach lagerichtiger Pla
zierung des Katheters (20, 35, 90) in verschiedene Richtungen
umbiegbare Aufnahmeabschnitte (93, 93', 93'') aufweist, die je
weils zur axialbeweglichen Aufnahme und Implantation eines Be
festigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) geeignet sind.
31. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
30, dadurch gekennzeichnet, daß im Hohlkörper (27, 36, 63) des
Katheters (20, 35, 90) mehrere Befestigungsmittel (4, 8, 11-
16, 47, 62) zur sequentiellen Implantation hintereinander axial
beweglich angeordnet sind.
32. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 17 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, daß am Katheter (20, 35, 90) ein Magazin (113)
mit Befestigungsmitteln (4, 8, 11-16, 47, 62) angeordnet ist, und
mittels einer Ladevorrichtung (125) nach jeder Implantation
eines Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) ein nachfolgendes
Befestigungsmittel an die Stelle des implantierten Befesti
gungsmittels in den Hohlkörper (27, 36, 63) plaziert wird.
33. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
31, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Aufnahme (137) des
Hohlkörpers (27, 36, 63) und/oder der Hülse (38) des Katheters
(20, 35, 90) wenigstens ein elastisch streckbares Befestigungs
mittel (4, 8, 11-16, 47, 62) axialbeweglich angeordnet ist, das
nach erfolgter Implantation des jeweils vorhergehenden Befe
stigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) mit Hilfe eines in der Auf
nahme (137) axialbeweglich aufgenommenen Ladepushers (138) in
die zur Implantation geeignete Ausgangsposition des vorherge
henden Befestigungsmittels (4, 8, 11-16, 47, 62) bringbar ist.
34. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
31, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (27, 36, 63) des
Katheters (20, 35, 90) mit einem Zuführschlauch (133) verbunden
ist, mittels dessen zur Implantation vorgesehene Befestigungs
mittel (4, 8, 11-16, 47, 62) in den Hohlkörper (27, 36, 63), etwa
mit Hilfe eines Zuführpushers (134), plazierbar sind.
35. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Katheter (20, 35, 90)
eine Spreizhülse (112) aus durch Längsschlitze voneinander ge
trennten Stegen (115, 115') mit jeweils nach außen gerichteter
Vorkrümmung angeordnet ist, und mit dem ein am distalen Ende
des Katheters herausragendes Zugglied (120) zum Aufspreizen
der Stege (115, 115') infolge Zugkraft fest verbunden ist.
36. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
35, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter (20, 35, 90) zumin
dest teilweise im Innenraum eines Ballonkatheters (141) aufge
nommen ist und daß der Vorderabschnitt des Hohlkörpers
(27, 36, 63, 89) des Katheters (20, 35, 90) im bestimmungsgemäßen
Aufweitungszustand des Ballonkatheters (141) zur Gefäßwand hin
umbiegbar ist.
37. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
36, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (27, 36, 63, 89)
des Katheters (20, 35, 90) an seinem vorderen Ende angespitzt
ist und im Implantationszustand der Implantationsvorrichtung
(25, 45, 60, 85, 99, 102, 110, 130, 136, 140) mit der Wandung des Hohl
organs (1) lösbar verbunden ist.
38. Implantationsvorrichtung nach Anspruch 2 und einem der
Ansprüche 17 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel
zum Aufnehmen und Positionieren der Schutzüberdeckung (72)
mehrere, axialbeweglich in entsprechenden Aufnahmen des
Hohlkörpers (27, 36, 63, 89) des Katheters (20, 35, 90) aufgenomme
ne und unabhängig voneinander betätigbare Positionierdrähte
(132) vorgesehen sind.
39. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(4, 8, 11-16, 47, 62) einen Kopfabschnitt (10) aufweist und als
Katheter ein mit einer Hülle (52) aus elastischem Material,
etwa Gummi, versehener Ballonkatheter (50) vorgesehen ist,
welche Hülle zur Aufnahme der Befestigungsmittel (4, 8, 11-
16, 47, 62) bestimmte, sich bei Aufdehnen des Ballonkatheters
(50) erweiternde Öffnungen (55, 55') aufweist, die derart di
mensioniert sind, daß das Befestigungsmittel (4, 8, 11-16, 47, 62)
im unaufgeweiteten Zustand des Ballonkatheters (50) mit seinem
Kopfabschnitt (10,) zwischen der Hülle (52) und dem Ballonka
theter (50) gehalten, jedoch im aufgeweiteten Zustand des Bal
lonkatheters (50) freigegeben wird.
40. Implantationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß ein zumindest abschnittsweise
als Hohlkörper ausgebildetes Befestigungsmittel (105, 106) auf
einer aus einem Filament bestehenden, zumindest abschnittswei
se koaxial im Katheter verlaufenden Sonde (103) aufgenommen
ist und der Katheter (20, 35, 90) als Pusher des als Hohlkörper
ausgebildeten Befestigungsmittels (105, 106) einsetzbar ist.
41. Implantationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur laufenden
Überwachung des Implantationsvorgangs am Katheter (20, 35, 90)
eine mit einem Bildgeber wirkverbundene Ultraschalldiagnose
einrichtung (121) angeordnet ist.
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