DE19722227A1 - Verfahren zum Erzeugen eines Warnsignals zum Einschalten der Lichtanlage eines Fahrzeugs und Vorrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren - Google Patents

Verfahren zum Erzeugen eines Warnsignals zum Einschalten der Lichtanlage eines Fahrzeugs und Vorrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzeugen eines Warnsignals zum Einschalten der Lichtanlage eines Fahr­ zeugs bei unzureichender Umgebungshelligkeit aufgrund ei­ nes Außenlichtsignals und eine Vorrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren.
Ein Verfahren der genannten Art umfaßt im allgemeinen ei­ nen lichtempfindlichen Sensor, der an der Außenseite ei­ nes Fahrzeugs angebracht ist und ein Außenlichtsignal er­ zeugt, mit welchem mittels einer Steuereinheit ein Warn­ signal an den Bediener abgegeben wird. Sensoren dieser Art haben den Nachteil, daß sie leicht verschmutzen, da sie vorzugsweise in exponierter Position an ungeschützten Karosserieelementen angeordnet sein müssen. Es kommt da­ her leicht zu Fehlfunktionen, wenn beispielsweise Schmutz oder Schnee den Sensor ganz oder teilweise abdeckt. Für eine einwandfreie Funktion ist folglich eine regelmäßige Reinigung der Oberfläche des Sensors erforderlich.
Ebenso nachteilig wirkt sich aus, daß der Einbau des Sensors mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Für den Sensor müssen eigene Anschlüsse vorgesehen und eine Ein­ baumöglichkeit an der Karosserieaußenseite geschaffen werden, wobei der Sensor nicht von anderen Bauteilen in seiner Funktion beeinflußt werden darf. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß das optische Erschei­ nungsbild durch den nach außen sichtbaren Sensor gestört wird. Gerade das Design und die Windschnittigkeit moder­ ner Fahrzeuge erfordert glatte Karosserieoberflächen. Dabei wirkt eine zusätzliche Karosserieöffnung störend auf den Gesamteindruck. Ein wesentlicher Nachteil dieser Sensoren resultiert aus der Störanfälligkeit gegenüber Fremdlichtquellen und dem gerade im Stadtbereich vorhan­ denen Streulicht. Dieser Einfluß könnte dazu führen, daß Fehlinformationen abgeleitet werden. Im Stadtbereich wird besonders häufig vergessen, die Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit einzuschalten. Dies hat seine Ursache in dem noch vorhandenen Restlicht, wodurch der Bediener nicht unmittelbar darauf aufmerksam wird, daß seine Beleuch­ tung nicht eingeschaltet ist. Die Auslegung solcher Sen­ soren muß daher immer ein Kompromiß bleiben, da einer­ seits eine unempfindliche Auslegung des Sensors, die erst bei völliger Dunkelheit ein Signal des Sensors bewirkt, bei Dämmerung kein Warnsignal auslöst, andererseits eine empfindliche Auslegung des Sensors, zu unnötigen Warn­ signalen führt. Weiterhin ist im Übergangsbereich (Halb­ dunkel) keine eindeutige Entscheidung zum Einschalten der Lichtanlage gegeben.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren zum Erzeugen eines Warnsignals zum Einschalten der Licht­ anlage eines Fahrzeugs bei unzureichender Umgebungshel­ ligkeit aufgrund eines Außenlichtsignals zu entwickeln, welches unabhängig von Störeinflüssen zuverlässig funk­ tioniert. Weiterhin soll eine Vorrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren geschaffen werden.
Das erstgenannte Problem wird erfindungsgemäß dadurch ge­ löst, daß in einem ersten Schritt das Außenlichtsignal als Funksignal gesendet und vom Fahrzeug empfangen und Betriebsdaten des Fahrzeugs erfaßt werden, daß an­ schließend eine Auswertung der Daten mittels einer Steu­ ereinheit vorgenommen wird und schließlich ein Warnsignal zur Information des Bedieners erzeugt wird. Die letzliche Entscheidung zum Einschalten hat der Fahrzeugführer.
Dieses Verfahren ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise die Erkennung des Außenlichtes, ohne dafür einen Sensor am Fahrzeug anbringen zu müssen. Dadurch wird ins­ besondere die Herstellung kostengünstiger. Weiterhin ent­ fällt bei Anwendung des Verfahrens eine zusätzliche Ka­ rosserieöffnung, wodurch das optische Erscheinungsbild verbessert wird. Das Verfahren ist gegenüber Störein­ flüssen weitgehend unempfindlich und ermöglicht es, unabhängig vom Aufenthaltsort des Fahrzeugs ein Warn­ signal zu erzeugen.
Besonders einfach und unter Ausnutzung vorhandener Ein­ richtungen läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren ge­ stalten, wenn das Funksignal mittels eines im Fahrzeug angeordneten Radios empfangen wird. Die Sendestationen können die gewünschten Informationen einfach übertragen und weisen vielfach bereits Einrichtungen zur Übertragung nicht wahrnehmbarer hörbare Signale auf. Darüber hinaus sind heute in den meisten Fahrzeugen bereits Radiogeräte vorhanden. Es könnte somit innerhalb kurzer Zeit ein wesentlicher Anteil der Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Die regionale Empfangsreichweite bei UKW hat praktisch eine homogene Helligkeit.
Besonders gut zur Durchführung des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens eignen sich Signale, die überregional zuverlässig zu empfangen sind. Die Einrichtungen moderner Telekommu­ nikationssysteme lassen sich vorteilhaft nutzen, wenn das Funksignal mittels eines im Fahrzeug angeordneten Funk­ telefons, insbesondere eines Autotelefons, empfangen wird.
Die Übertragung der Signale gestaltet sich bei dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren besonders einfach, wenn das Funksignal Daten der Umgebungshelligkeit enthält, die der Steuereinheit die Unterteilung in ausreichende und unzu­ reichende Umgebungshelligkeit gestatten, wodurch die Aus­ wertung und Weiterverarbeitung innerhalb der Steuerein­ heit besonders einfach ausführbar ist. Das empfangene Signal kann direkt in ein Warnsignal umgesetzt werden. Bestehende Einrichtungen können dazu leicht nachgerüstet werden oder sind bereits heute in der Lage, solche Signale zu verarbeiten.
Um den Fahrzeugführer immer mit den für ihn wesentlichen Informationen zu versorgen, ist es wünschenswert, wenn das Warnsignal zum Einschalten der Lichtanlage nur dann erscheint, wenn diese nicht bereits eingeschaltet ist. Hierzu ist es besonders vorteilhaft, wenn die Steuerein­ heit das Funksignal mit Daten der Umgebungshelligkeit und den Schaltzustand der Lichtanlage des Fahrzeugs erfaßt und nur bei ausgeschalteter Lichtanlage des Fahrzeugs und unzureichender Umgebungshelligkeit ein Warnsignal er­ zeugt.
In der Praxis sind Störungen beim Empfang des Signals nie völlig auszuschließen. Hierzu ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders vorteilhaft, bei der das Funksignal den Zeitpunkt des Beginns und den Zeitpunkt des Endes der ausreichenden Umgebungshelligkeit enthält. Diese beiden Zeitpunkte werden zweckmäßigerweise so lange gespeichert, bis sie von neueren Daten über­ schrieben werden. Erfahrungsgemäß verändern sich die Zeitpunkte im Laufe des Kalenderjahres nur recht langsam, so daß ein Ausfall der Empfangseinrichtung im Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum hinweg, beispielsweise einige Tage, keine gravierende Einschränkung der Funktion beinhaltet.
Der Zeitpunkt des Beginns sowie der Zeitpunkt des Endes der ausreichenden Umgebungshelligkeit muß zur weiteren Auswertung mit der jeweils aktuellen Uhrzeit verglichen werden. Dazu ist es besonders vorteilhaft, wenn die Steu­ ereinheit die Uhrzeit mittels einer im Fahrzeug ange­ ordneten Uhr erfaßt.
Eine weitere, besonders vorteilhafte Ausführungsform des Verfahrens, bei der die Steuereinheit die Uhrzeit mittels eines Empfängers zum Empfang von Funkuhr-Signalen er­ faßt, erhöht die Sicherheit gegen Störeinflüsse wesent­ lich. Die Signale der Funkuhr korrigieren die mögliche, beispielsweise durch eine Ausfall der Stromversorgung verursachte Abweichung und sorgen auch bei Zeitumstellun­ gen zuverlässig für die richtige Zeiteinstellung. Bei Unterbrechung der Funkverbindung läuft die Uhr mit hin­ reichender Genauigkeit bis zum Empfang neuer Signale wei­ ter. Denkbar ist auch eine Ausführung, bei der die Uhr physisch nicht vorhanden ist und lediglich die Signale der Funkuhr in die Steuereinheit direkt eingehen.
Das erfindungsgemäße Verfahren arbeitet zuverlässig, wenn die Steuereinheit den Zeitpunkt des Beginns der ausrei­ chenden Umgebungshelligkeit, des Endes der ausreichenden Umgebungshelligkeit, die Uhrzeit und den Schaltzustand der Lichtanlage des Fahrzeugs erfaßt und, falls die Uhr­ zeit zwischen dem Zeitpunkt des Beginns der ausreichenden Umgebungshelligkeit und dem Zeitpunkt des Endes der aus­ reichenden Umgebungshelligkeit liegt und die Lichtanlage des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, ein Warnsignal erzeugt.
In der Praxis ist es häufig erforderlich, daß ein Warn­ signal nur dann ausgelöst wird, wenn das Fahrzeug tat­ sächlich fährt. Das läßt sich gemäß einer anderen Wei­ terbildung der Erfindung erreichen, wenn die Steuerein­ heit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfaßt und nur dann ein Warnsignal erzeugt, wenn die Geschwindigkeit von null abweicht.
Vielfach ist es auch bei Tag erforderlich, die Lichtan­ lage des Fahrzeugs einzuschalten. Dies ist z. B. in Tun­ neln der Fall, wo besonders häufig vergessen wird, die Lichtanlage einzuschalten. Eine zuverlässige Erkennung solcher Gefahrenstellen läßt sich auch nach einer weite­ ren erfindungsgemäßen Abwandlung des Verfahrens realisie­ ren, wenn der Anfang und das Ende einer Gefahrenstelle jeweils mit einer Sendeeinrichtung versehen ist, die ein zusätzliches von der Steuereinheit erkennbares Signal sendet.
Auch mit den bereits bestehenden Einrichtungen können be­ sondere Gefahrenstellen durch entsprechende Warnsignale abgesichert werden. Hierzu schaffen die mit Satelliten arbeitenden Navigationssysteme (GPS) die geeigneten Vor­ aussetzungen. Eine entsprechende Weiterbildung des Ver­ fahrens liegt vor, wenn die Steuereinheit Signale zur Be­ stimmung der geographischen Position beispielsweise mit­ tels einer Navigationseinrichtung erfaßt und ein Warn­ signal erzeugt, wenn sich das Fahrzeug kurz vor oder nach einem von der Umgebungshelligkeit abgeschirmten Bereich, insbesondere einer Unterführung, einem Tunnel etc. befin­ det.
Für den Fahrzeugführer sind solche Hinweise besonders wertvoll, welche auch besondere Vorschriften zum Ein­ schalten der Lichtanlage in verschiedenen Gebieten oder Hoheitsgebiete mit berücksichtigen. So ist beispielsweise in skandinavischen Ländern das Einschalten der Lichtan­ lage auch tagsüber vorgeschrieben. Die vorliegende Erfin­ dung ist besonders vorteilhaft weitergebildet, wenn mit der Steuereinheit die Signale einer Navigationseinrich­ tung zur Erfassung der geographischen Position empfangen werden, die Position mit einer Straßenkarte abgleicht und ein Warnsignal erzeugt, wenn sich das Fahrzeug in einem Gebiet befindet, in dem das Fahren mit eingeschalteter Lichtanlage auch bei ausreichender Umgebungshelligkeit erforderlich oder vorgeschrieben ist.
Das zweitgenannte Problem, die Schaffung einer Vorrich­ tung zur Verwendung bei dem Verfahren wird erfindungsge­ mäß dadurch gelöst, daß das Mittel zum Erkennen des Au­ ßenlichtes ein Funksignalempfänger ist, daß die Steuer­ einheit eine Einrichtung zur Erfassung zumindest einer der folgenden Betriebsdaten aufweist: Schaltzustand des Lichtschalters, Geschwindigkeit des Fahrzeugs, Uhrzeit, geographische Position und eines Funksignals, und daß weiterhin ein Schaltelement zur logischen Verknüpfung der Schaltzustände und eine Einrichtung zur Erzeugung eines Warnsignals vorgesehen ist.
Eine Vorrichtung, die auf die Unterbrechung der Funküber­ tragung der Signale unempfindlich reagiert, ist durch eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der Erfin­ dung erreicht, wenn die Steuereinheit eine Speicherein­ heit aufweist. Die gespeicherten Daten verbleiben in der Speichereinheit zumindest bis neuere Signale empfangen werden können.
Das Warnsignal darf in der praktischen Anwendung die Auf­ merksamkeit des Fahrzeugführers nicht ablenken. Ein Warn­ signal, welches gut wahrnehmbar ist, aber dennoch den Fahrzeugführer weder erschreckt noch von ihm eine sofor­ tige Reaktion verlangt, ist bei einer besonders vorteil­ haften Weiterbildung der Erfindung gegeben, wenn das Warnsignal zur Information des Bedieners ein optischer Warnhinweis, insbesondere eine Textanzeige, ist.
Eine zentrale Anordnung eines solchen Displays, die da­ rüber hinaus im ständigen Blickfeld des Fahrers angeord­ net ist, verbessert die Wirkung und wird kaum übersehen. Eine vorteilhafte Ausführungsform, bei der das Display in der Instrumententafel angeordnet ist, kann insbesondere unter Einbeziehung vorhandener digitaler Anzeigevorrich­ tungen realisiert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung zur Anwendung bei dem Verfahren lassen verschiedene Abwand­ lungen zu. Zur weiteren Verdeutlichung der Erfindung wird nachfolgend auf die Zeichnung Bezug genommen. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Ablaufplan der Signalverarbeitung innerhalb der Steuereinheit mit zwei Eingangssignalen,
Fig. 2 einen Ablaufplan der Signalverarbeitung innerhalb der Steuereinheit mit drei Eingangssignalen,
Fig. 3 einen Ablaufplan der Signalverarbeitung innerhalb der Steuereinheit mit vier Eingangssignalen.
Die Fig. 1 zeigt einen Ablaufplan der Signalverarbeitung innerhalb der Steuereinheit. Die beiden Eingangssignale sind mit D für das Funksignal der Umgebungshelligkeit und 1 für den Schaltzustand des Lichtschalters bezeichnet. Die Signale können dabei jeweils entweder den Wert 0 oder 1 annehmen, und zwar 0 für "Dunkelheit" bzw. "Licht aus­ geschaltet" und 1 für "Helligkeit" bzw. "Licht einge­ schaltet". Die Logikverarbeitung innerhalb der Steuerein­ heit erzeugt nur dann ein Ausgangssignal, beispielsweise einen Signalton oder eine Anzeige auf einem Display "Licht einschalten", wenn auf das Signal "0" für unzurei­ chende Umgebungshelligkeit das Signal "0" für ausgeschal­ tetes Licht folgt. Hat eines der beiden Signale den Wert "1" führt dies zum Abbruch.
Die Fig. 2 zeigt einen weiteren erfindungsgemäßen Ab­ laufplan der Signalverarbeitung. Die Eingangssignale der Steuereinheit umfassen bei dieser Verfahrensweise die Größen da und dm für Beginn und Ende der Dunkelheit, 1 für den Schaltzustand des Lichtschalters und t für die momentane Uhrzeit innerhalb der Steuereinheit. Bei diesem Verfahren erzeugt die Steuereinheit lediglich dann ein Warnsignal, wenn das Licht ausgeschaltet ist (1 = 0) und die momentane Uhrzeit in dem durch Beginn und Ende der Dunkelheit (da und dm) begrenzten Zeitraum liegt. Das Warnsignal besteht wahlweise aus einem Signalton oder einer Anzeige auf einem Display, oder auch aus einer Kom­ bination von beidem.
Der in Fig. 3 gezeigte Ablaufplan der Signalverarbeitung unterscheidet sich von dem in Fig. 2 gezeigten Ablauf­ plan lediglich durch die zusätzlich erfaßte Signalgröße v für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Demnach führt die Signalverarbeitung auch dann zum Abbruch, wenn die er­ faßte Geschwindigkeit gleich null ist. Das Warnsignal be­ steht wiederum wahlweise aus einem akustischen Warnton, einer optischen Anzeige oder einer Kombination von bei­ dem.
Grundsätzlich ist für die in den Fig. 1 bis 3 gezeig­ ten Ablaufpläne die Reihenfolge bei der Verarbeitung der verschiedenen Signale ohne Bedeutung. Dargestellt ist eine Verfahrensweise, die zunächst mit der Auswertung der bordeigenen Signale beginnt und im Anschluß daran die Funksignale auswertet.

Claims (17)

1. Verfahren zum Erzeugen eines Warnsignals zum Einschal­ ten der Lichtanlage eines Fahrzeugs bei unzureichender Umgebungshelligkeit aufgrund eines Außenlichtsignals, da­ durch gekennzeichnet, daß in einem ersten Schritt das Außenlichtsignal als Funksignal gesendet und vom Fahrzeug empfangen und Betriebsdaten des Fahrzeugs erfaßt werden, daß anschließend eine Auswertung der Daten mittels einer Steuereinheit vorgenommen wird und schließlich ein Warn­ signal zur Information des Bedieners erzeugt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funksignal mittels eines im Fahrzeug angeordne­ ten Radios empfangen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funksignal mittels eines im Fahrzeug angeordne­ ten Funktelefons, insbesondere eines Autotelefons, emp­ fangen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funksignal Daten der Umgebungshelligkeit ent­ hält, die der Steuereinheit die Unterteilung in ausrei­ chende und unzureichende Umgebungshelligkeit gestatten.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit das Funksignal mit Daten der Umge­ bungshelligkeit und den Schaltzustand der Lichtanlage des Fahrzeugs erfaßt und bei ausgeschalteter Lichtanlage des Fahrzeugs und unzureichender Umgebungshelligkeit ein Warnsignal erzeugt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funksignal den Zeitpunkt des Beginns und den Zeitpunkt des Endes der ausreichenden Umgebungshelligkeit enthält.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit die Uhrzeit mittels einer im Fahr­ zeug angeordneten Uhr erfaßt.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit die Uhrzeit mittels eines Empfän­ gers zum Empfang von Funkuhr-Signalen erfaßt.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit den Zeitpunkt des Beginns der aus­ reichenden Umgebungshelligkeit, des Endes der ausreichen­ den Umgebungshelligkeit, die Uhrzeit und den Schaltzu­ stand der Lichtanlage des Fahrzeugs erfaßt und, falls die Uhrzeit zwischen dem Zeitpunkt des Beginns der aus­ reichenden Umgebungshelligkeit und dem Zeitpunkt des En­ des der ausreichenden Umgebungshelligkeit liegt und die Lichtanlage des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, ein Warnsig­ nal erzeugt.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfaßt und nur dann ein Warnsignal erzeugt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit von null abweicht oder der Motor läuft.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfang und das Ende einer Gefahrenstelle jeweils mit einer Sendeeinrichtung versehen wird, die ein von der Steuereinheit erkennbares Signal sendet.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit Signale zur Bestimmung der geogra­ phischen Position beispielsweise mittels einer Navigati­ onseinrichtung erfaßt und ein Warnsignal erzeugt, wenn sich das Fahrzeug in einem von der Umgebungshelligkeit abgeschirmten Bereich, insbesondere einer Unterführung, einem Tunnel etc. befindet.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Steuereinheit die Signale einer Navigati­ onseinrichtung zur Erfassung der geographischen Position empfangen werden, die Position mit einer Straßenkarte abgleicht und ein Warnsignal erzeugt, wenn sich das Fahr­ zeug in einem Gebiet befindet, in dem das Fahren mit ein­ geschalteter Lichtanlage auch bei ausreichender Umge­ bungshelligkeit erforderlich oder vorgeschrieben ist.
14. Vorrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, welche Mit­ tel zum Erkennen des Außenlichtes und eine Steuereinheit aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Er­ kennen des Außenlichtes ein Funksignalempfänger ist, daß die Steuereinheit eine Einrichtung zur Erfassung zumin­ dest einer der folgenden Betriebsdaten aufweist: Schalt­ zustand des Lichtschalters, Geschwindigkeit des Fahr­ zeugs, Motordrehzahl, Uhrzeit, geographische Position und eines Funksignals, und daß weiterhin ein Schaltelement zur logischen Verknüpfung der Schaltzustände und eine Einrichtung zur Erzeugung eines Warnsignals vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit eine Speichereinheit aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Warnsignal zur Information des Bedieners ein op­ tischer Warnhinweis, insbesondere eine Textanzeige ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Textanzeige in der Instrumententafel angeordnet ist.
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