DE19700636A1 - Schleifwerkzeug für Dentalzwecke - Google Patents

Schleifwerkzeug für Dentalzwecke

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Schleifwerkzeug für Den­ talzwecke.
Im Dentalbereich sind, beispielsweise bei der Präparation von Zähnen und Zahnersatz, vielfältige Arbeiten durchzufüh­ ren, welche den Einsatz eines Schleifwerkzeuges erfordern. Derartige vorzugsweise mit Diamant-Partikeln belegte Schleifwerkzeuge sind in unterschiedlichsten Ausgestaltungs­ formen vorbekannt. Dabei müssen die Schleifwerkzeuge sehr dünn sein, um extrem dünne Schnitte ausführen zu können, sie müssen flexibel sein, um gewölbte, dreidimensionale Flächen bearbeiten zu können und sie müssen sich durch ein ausrei­ chendes Maß an Stabilität auszeichnen.
Die erfindungsgemäßen rotierenden Schleifwerkzeuge sind im Dentallabor anwendbar, die streifenförmigen Schleifwerkzeuge sind in einer Zahnarztpraxis und im Dentallabor anwendbar. Es sind hauptsächlich zwei unterschiedliche Schleifwerk­ zeug-Ausgestaltungen bekannt. Bei der einen Ausgestaltung handelt es sich um ein rotierendes, mit einem Schaft verse­ henes, kreisscheibenförmiges Werkzeug, während in einer anderen Ausgestaltung Streifen verwendet werden, die mit abrasiven Partikeln belegt sind.
Weiterhin ist es somit wünschenswert, daß die Schleifscheibe mit Ausnehmungen versehen ist, damit der Zahntechniker oder Zahnarzt durch die rotierende Scheibe durchblicken und die zu bearbeitende Oberfläche betrachten kann. Diese Ausnehmun­ gen sind als relativ große, im zentrischen Bereich angeord­ nete Löcher ausgestaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bin Schleifwerk­ zeug der eingangs genannten Art zu schaffen, welches bei einfacher Herstellbarkeit und betriebssicherer Anwendbarkeit ein hohes Maß an Flexibilität aufweist und dem Benutzer die Betrachtung der zu bearbeitenden Oberfläche ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Trägerkörper zumindest an Teilbereichen mit einer Waben­ struktur versehen ist.
Das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug zeichnet sich durch ei­ ne Reihe erheblicher Vorteile aus. Die Wabenstruktur ermög­ licht es zum einen, eine Vielzahl von Ausnehmungen vorzuse­ hen, durch welche der Betrachter bei der rotierenden Schleifscheibe blicken kann. Zum anderen gewährleistet die Wabenstruktur ein ausreichendes Maß an Stabilität und Festigkeit, so daß ein unbeabsichtigtes Ausbrechen oder ähnliches vermieden wird. Weiterhin wird durch die Waben­ struktur ein Höchstmaß an Flexibilität, insbesondere in dem Bereich, der mit dem abrasiven Material belegt ist, sicher­ gestellt. Das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug kann somit auch zum Bearbeiten von stark gekrümmten Flächen eingesetzt werden, ohne daß der Trägerkörper bleibend verformt wird.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, daß durch die Wabenstruktur zusätzlicher Spanraum gebildet wird.
In einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß die Wabenstruktur von Stegen begrenzte Ausnehmungen umfaßt. Diese Ausnehmungen können in Form von Sechsecken oder im wesentlichen rechteckig ausgestaltet sein. Es ist möglich, die Ausnehmungen in Form eines gleichmäßigen Mu­ sters anzuordnen, sie können jedoch auch teilkreissegment­ artig angeordnet sein. Dies ist insbesondere bei den im we­ sentlichen rechteckigen Ausnehmungen vorteilhaft.
Erfindungsgemäß ist es weiterhin günstig, wenn die Stege mit dem abrasiven Material, beispielsweise Diamant-Partikeln be­ legt sind. Die Aufbringung des abrasiven Materials erfolgt in gleicher Weise, wie aus dem Stand der Technik bekannt, so daß auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet werden kann.
Die erfindungsgemäße Wabenstruktur kann auch so ausgebildet sein, daß sie von Stegen begrenzte Ausprägungen umfaßt. Die­ se sind Sicken-artig ausgestaltet und erhöhen die Stabilität des Trägerkörpers.
Die Größe der einzelnen Waben kann den jeweiligen Anforde­ rungen angepaßt werden, es ist möglich, sehr feine Waben oder großflächigere Waben zu verwenden. Weiterhin können un­ terschiedliche konzentrische Bereiche des Trägerkörpers mit unterschiedlich ausgestalteten Wabenstrukturen versehen sein. Es ist auch möglich, lediglich an einigen konzentri­ schen Teilbereichen die Wabenstruktur anzuordnen, diese kann auch nur an segmentartigen Teilbereichen vorgesehen sein. Es versteht sich, daß erfindungsgemäß jedoch der Trägerkörper auch im wesentlichen ganz flächig mit der Wabenstruktur ver­ sehen sein kann.
Weiterhin kann es günstig sein, eine Kombination von Waben­ strukturen mit Ausnehmungen bzw. Ausprägungen anzuordnen. So kann es beispielsweise zur Erhöhung der Festigkeit des Trä­ gerkörpers dienen, wenn im zentrischen oder mittleren Be­ reich nur Ausprägungen vorgesehen sind, während an einem Randbereich die Ausnehmungen angeordnet werden.
Der Trägerkörper kann erfindungsgemäß aus einem metallischen Werkstoff oder aus Kunststoff hergestellt sein. Bei Verwen­ dung eines metallischen Werkstoffes kann Federbandstahl, Ti­ tan, eine Titan-Nickellegierung oder ähnliches zur Anwendung kommen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei­ spiel in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, im Teilschnitt, ei­ nes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges,
Fig. 2 eine Teil-Draufsicht auf das in Fig. 1 gezeigte Werkzeug,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausgestaltungsbei­ spiel eines erfindungsgemäßen Schleifwerkzeugs,
Fig. 4 eine vergrößerte Detail-Ansicht der in Fig. 3 ge­ zeigten Wabenstruktur,
Fig. 5 eine Draufsicht, ähnlich Fig. 3, einer abgewandelten Ausgestaltungsform der Erfindung,
Fig. 6 eine Draufsicht, ähnlich den Fig. 3 und 5, auf ein Ausführungsbeispiel mit einer Wabenstruktur mit Aus­ prägungen,
Fig. 7 eine Teil-Ansicht der in Fig. 6 gezeigten Waben­ struktur,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Schleifscheibe,
Fig. 9 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schleifscheibe,
Fig. 10 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäß ausge­ bildeten Schleif-Streifen, und
Fig. 11 eine Seitenansicht des in Fig. 10 gezeigten Streifens.
Das erfindungsgemäße, in den Fig. 1-9 gezeigte Schleifwerk­ zeug umfaßt einen Schaft 1, welcher, wie aus dem Stand der Technik bekannt, in eine Antriebseinrichtung einspannbar ist. Am freien Ende des Schaftes 1 ist ein im wesentlichen kreisplattenförmiger Trägerkörper 2 befestigt, dessen Rand­ bereich, in Form eines konzentrischen Rings, mit einem abra­ siven Material 3 belegt ist. Die Belegung ist beidseitig, um sowohl Flächen bearbeiten als auch Schnitte durchführen zu können.
Die Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das in Fig. 1 gezeigte Dental-Schleifwerkzeug. Im Zentrum ist eine Ausnehmung 7 (Fig. 3) ausgebildet, welche zur Befestigung an dem Schaft 1 dient. Anschließend an den zentrischen Bereich weist der Trägerkörper 2 eine Wabenstruktur auf, welche eine gleich­ mäßige Anordnung von Sechsecken umfaßt und somit durch Stege 4 und Ausnehmungen 5 gebildet wird.
Ein konzentrischer Randbereich ist, wie bereits in Fig. 1 erläutert, beidseitig mit dem abrasiven Material 3 belegt, dieses ist somit auf die Stege 4 aufgebracht. Die Aufbrin­ gung des abrasiven Materials, welches bevorzugterweise Dia­ mant-Körner oder Diamant-Partikel umfaßt, erfolgt wie aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise elektroly­ tisch.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Ausgestaltungsform bietet ein Höchstmaß an Stabilität und Flexibilität, während die große Anzahl der Ausnehmungen 5 einen ungehinderten Durch­ blick durch das sich drehende Schleifwerkzeug sicherstellt.
Die wabenartige Ausbildung des Trägerkörpers 2 ist mit einen Scherblatt eines Trockenrasierers vergleichbar, der Träger­ körper 2 ist bevorzugterweise aus einem Federstahl herge­ stellt. Der Trägerkörper kann beispielsweise eine Dicke von 0,02 bis 0,04 mm aufweisen, mit der aufgebrachten Beschich­ tung aus dem abrasiven Material ergibt sich dann beispiels­ weise eine Gesamtdicke von 0,1 bis 0,15 mm.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine weitere Ausgestaltungsvariante, bei welche insbesondere die Wabenstruktur besonders deutlich ersichtlich ist. Das Schleifwerkzeug kann ganzflächig mit dem abrasiven Material belegt sein.
Die Fig. 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei wel­ cher die Wabenstruktur Rechtecke umfaßt, die radial angeord­ net sind und somit ein gleichmäßiges Muster mit Stegen gleichmäßiger Breite bilden. Auch hierbei ist es möglich, durch Auswahl der Größe und Anordnung der einzelnen Ausneh­ mungen die Stabilität und Durchsichtigkeit der Schleifschei­ be zu beeinflussen.
In den Fig. 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, bei welchem der mit dem abrasiven Material 3 belegte konzentrische Randbereich ohne Wabenstruktur ausge­ bildet ist, während sich die Wabenstruktur lediglich im kon­ zentrischen Mittelbereich befindet. Die Wabenstruktur weist dabei Sicken-förmige Ausprägungen 6 auf, welche durch Stege 4 begrenzt werden (siehe Fig. 7). Es ist somit bei dieser Ausgestaltungsform nicht möglich, durch die Schleifscheibe zu blicken, die Ausprägungen 6 der Wabenstruktur verbessern vielmehr die Gesamt-Stabilität.
In Fig. 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer er­ findungsgemäßen Schleifscheibe gezeigt, bei welcher ein äußerer, konzentrischer Randbereich mit dem abrasiven Material 3 belegt ist. Radial innenliegend an den äußeren Randbereich sind die Waben der Wabenstruktur ausgebildet, diese umfassen, wie bereits bei den vorhergehenden Ausfüh­ rungsbeispielen von Stegen vier begrenzte sechseckige Aus­ nehmungen 5. Die Wabenstruktur ist in Form von sechs Ecken angeordnet. Auch hierbei ergibt sich ein Höchstmaß an Sta­ bilität, verbunden mit der Möglichkeit, einen ungehinderten Durchblick durch das rotierende Werkzeug vorzunehmen.
In Fig. 9 ist eine weitere Ausgestaltungsvariante gezeigt, bei welcher die Wabenstrukturen bogenförmig oder schweif­ förmig aufgebracht sind. Das abrasive Material kann entweder im Bereich der Wabenstruktur oder im Bereich der Zwischen­ räume aufgebracht werden.
Die Fig. 10 und 11 zeigen eine gänzlich andere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schleifwerkzeugs. Dieses ist strei­ fenförmig ausgebildet und weist an seinem jeweiligen Rand­ bereich eine Wabenstruktur auf, welche ebenfalls von Stegen 4 begrenzte sechseckige Ausnehmungen 5 umfaßt. Die Stege und die verbleibenden Randbereiche sind mit dem abrasiven Ma­ terial 3 belegt. Der mittlere Bereich des Streifens ist we­ der mit abrasivem Material noch mit einer Wabenstruktur aus­ gestattet. Der in Fig. 10 links liegende Randbereich weist ein Kennzeichnungsfeld 8 auf, beispielsweise um eine Farb­ markierung oder ähnliches aufzubringen.
Im Rahmen der Erfindung sind so hinsichtlich der Streifen, deren Dimensionierung als auch hinsichtlich der Größe der rotierenden Schleifscheiben vielfältige Abwandlungen und Variationen möglich. Das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug kann somit in einfachster Weise an die unterschiedlichsten Anforderungen angepaßt werden.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbei­ spiele beschränkt, vielmehr ergeben sich im Rahmen der Er­ findung vielfältige Abwandlungs- und Modifikationsmöglich­ keiten.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:
Die Erfindung betrifft ein Schleifwerkzeug für Dentalzwecke mit einem Trägerkörper 2, welcher zumindest zum Teil mit ab­ rasivem Material 3 belegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper 2 zumindest an Teilbereichen mit einer Wa­ benstruktur versehen ist.

Claims (20)

1. Schleifwerkzeug für Dentalzwecke mit einem Trägerkörper (2), welcher zumindest zum Teil mit abrasivem Material (3) belegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger­ körper (2) zumindest an Teilbereichen mit einer Wabenstruktur versehen ist.
2. Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur von Stegen (4) begrenzte Ausneh­ mungen (5) umfaßt.
3. Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur von Stegen (4) begrenzte Ausprä­ gungen (6) umfaßt.
4. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 2 oder 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (5) bzw. die Ausprägungen (6) in Form von Sechsecken ausgebildet sind.
5. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 2 oder 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (5) bzw. Aus­ prägungen (6) im wesentlichen in Form von Rechtecken ausgebildet sind.
6. Schleifwerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtecke teilkreissegmentartig ausgestaltet sind.
7. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stege (4) mit dem abrasi­ ven Material (3) belegt sind.
8. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur an konzen­ trischen Teilbereichen eines kreisplattenförmigen Trä­ gerkörpers (2) ausgebildet ist.
9. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, ,da­ durch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur an segment­ artigen Teilbereichen des Trägerkörpers (2) ausgebildet ist.
10. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2) im we­ sentlichen ganz flächig mit der Wabenstruktur versehen ist.
11. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2) in einem konzentrischen Mittelbereich mit der Wabenstruktur ver­ sehen ist.
12. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur Ausnehmungen (5) und Ausprägungen (6) aufweist.
13. Schleifwerkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß unterschiedliche konzentrische Teilbereiche mit Ausnehmungen (5) bzw. Ausprägungen (6) versehen sind.
14. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wabenstruktur gleichmäßig ausgebildet ist.
15. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2) aus einem metallischen Werkstoff gefertigt ist.
16. Schleifwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß der Trägerkörper (2) aus Federstahl gefertigt ist.
17. Schleifwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß der Trägerkörper (2) aus Titanwerkstoff gefer­ tigt ist.
18. Schleifwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß der Trägerkörper (2) aus Nickel-Titanlegierung gefertigt ist.
19. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2) aus Kunststoff gefertigt ist.
20. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, da­ durch gekennzeichnet, daß das abrasive Material (3) Dia­ mant-Partikel umfaßt.
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