DE19630815A1 - Verbessertes elektronisches Infusionsgerät und neuartiger Rollenklemmhalter hierfür - Google Patents

Verbessertes elektronisches Infusionsgerät und neuartiger Rollenklemmhalter hierfür

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DE19630815A1
DE19630815A1 DE19630815A DE19630815A DE19630815A1 DE 19630815 A1 DE19630815 A1 DE 19630815A1 DE 19630815 A DE19630815 A DE 19630815A DE 19630815 A DE19630815 A DE 19630815A DE 19630815 A1 DE19630815 A1 DE 19630815A1
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Withdrawn
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DE19630815A
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English (en)
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Roger L Hungerford
Christopher D Cimerman
Paul J Hufnagel
Robert J Pieroni
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Sigma International Ltd
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Sigma International Ltd
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Description

Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Flüssigkeits-Infusionsgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei dem verbessertem elektronischen Infusionsgerät wirkt die Rollenklemme eines intravinösen handelsüblichen Gerätes (IV-Gerät) mit dem Infusionsgerät in einer Weise zusammen, daß ein gefährlicher, unfallträchtiger, schwerkraftsfreier Fluß von Flüssigkeit durch einen IV-Schlauch zu einem Patienten nicht auftritt. Insbesondere ist beim Erfindungsgegenstand das Einführen der Rollenklemme und des IV-Schlauches in das Infusionsgerät erforderlich, und das Entfernen des IV-Gerätes von dem Infusionsgerät wird verhindert, bis die Rollenklemme geschlossen ist. Dadurch wird der Flüssigkeitsfluß zu einem Patienten verhindert, wenn das IV-Gerät vom Infusionsgerät entfernt wird. Durch den Erfindungsgegenstand wird auch ermöglicht, daß ein Standard-Schwerkraft-IV-Gerät ein "geschütztes" Gerät ohne Hinzufügen irgendwelcher spezieller Bauteile zu diesem Gerät wird.
Definitionsgemäß werden elektronische Infusionsgeräte, die auch als Infusionspumpen oder als Infusionssteuergeräte bekannt sind, dazu benutzt, um die Fließgeschwindigkeiten von intravenösen Fluiden wie Flüssigkeiten zum Patienten genau zu steuern, und um diese elektronisch anzuzeigen und einen Alarm auszulösen, wenn in Bezug zur Infusion eine Anzahl die Sicherheit beeinträchtigender Ereignisse festgestellt wird. Ein IV-Gerät oder Schwerkraftsgerät, wie es hier verwendet wird, besteht aus einer Rollenklemme und einem einmal benutzbaren, verfügbaren, sterilen Schlauch, der den IV-Flüssigkeitsbehälter (einen Beutel oder eine Flasche) mit dem Katheter eines Patienten verbindet. Die Rollenklemme besteht aus einem Rollenrad, das durch den Bediener verdreht wird und das in einem kleinen Kunststoff-Gehäuse befestigt ist. Der Schlauch erstreckt sich zwischen seinen Enden durch das Gehäuse hindurch, und das Rollenrad ist so zu betreiben, daß es den IV-Schlauch zu verschiedenen Graden einquetscht, reichend vom vollständigen Verschließen bis zum teilweisen öffnen (was einen gesteuerten Schwerkraftfluß ergibt), bis zu einer vollen Öffnung. Wenn ein IV-Gerät in ein elektronisches Infusionsgerät eingebracht wird, so wird die Rolle voll geöffnet, um dem Gerät das Steuern der Flußgeschwindigkeit zu ermöglichen. Einige frühere Infusionsgeräte, die Standard-Schwerkraft-IV-Geräte einsetzten, haben Türen verwendet, um den Schlauch geschlossen zu halten und so einen freien Fluß zu verhindern, während der Schlauch im Gerät festgehalten wurde. Wenn die Türe des Gerätes jedoch geöffnet wurde, bevor das Rollenrad der Rollenklemme den Schlauch verschlossen hatte, so trat ein freier Fluß auf. Andere bekannte Geräte haben sowohl eine Türe als auch einen federbetätigten Durchflußstop installiert, der den IV-Schlauch schließen sollte, um einen freien Fluß zu verhindern, falls das Tor geöffnet werden sollte, während das Rollenrad in geöffneter Schlauchstellung war.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein - elektronisches - Infusionsgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 vorzusehen, das mit der Rollenklemme eines Standard-IV-Gerätes in derartiger Weise zusammenwirkt, daß die Klemme vor dem Entfernen des Gerätes vom Infusionsgerät stets geschlossen bleibt und dadurch ein zufälliges freies Fließen verhindert wird.
Ein weiteres Ziel bzw. ein weiterer Vorteil besteht darin, den modularen Rollenklemmhalter des Infusionsgerätes entfernen zu können, so daß er durch neue Rollenklemmhalter ersetzt werden kann, die an Rollenklemmen unterschiedlicher Abmessungen angepaßt sein können. Auf diese Weise ist das Infusionsgerät mit den IV-Geräten und Rollenklemmen einer Vielzahl von Herstellern kompatibel.
Andere Ziele und Vorteile der Erfindung werden anschließend aus der Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen deutlich, insbesondere, wenn sie in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen gelesen werden.
Zusammenfassende Darstellung
Zusammengefaßt bezieht sich der Erfindungsgegenstand auf einen Rollenklemmhalter, der so montiert ist, daß er zur Vorderseite des Gehäuses eines Infusionsgerätes offen ist. In diesen Halter wird die Rollenklemme eines IV-Gerätes eingeführt. Der Rollenklemmhalter enthält einen elektronischen Stromnetz-Schalter, der das Anschalten des Infusionsgerätes veranlaßt, wenn die Rollenklemme eingeführt ist. Der Rollenklemmhalter enthält ebenfalls elektronische Detektoren, welche die Position eines Rollenrades feststellen können, ob es voll geschlossen, teilweise offen oder voll offen ist. Der Rollenklemmhalter akzeptiert die Rollenklemmen der meisten Standard-IV-Geräte, und der Aufbau aus entfernbaren Modulen ermöglicht, daß ein Halter durch einen anderen Halter ersetzt wird, um eine Anpassung an Rollenklemmen mit verschiedenen Abmessungen zu ermöglichen.
Unmittelbar unter dem Rollenklemmhalter ist der peristaltische (schlauchquetschende) Pumpmechanismus des Gerätes vorgesehen. Durch diesen Mechanismus hindurch erstreckt sich der Pumpenbereich eines senkrechten Schlauchkanales, in den der Schlauch des IV-Gerätes eingeführt wird. Auf einer Seite des Pumpbereiches des Schlauchkanales sind Finger der peristaltischen Pumpe vorgesehen, die als Ventilstößel wirken, welche durch die Nockenwelle der Pumpe angetrieben werden. Auf der anderen Seite dieses Abschnittes ist eine Druckplatte vorgesehen, welche zurückgezogen wird, um das Einführen des IV-Geräteschlauches zu ermöglichen. Nach dem Einführen des Geräteschlauches in den Schlauchkanal wird die Druckplatte so vorwärts bewegt, daß der verstellbare Schlauch zwischen den Pumpenfingern und der Druckplatte eingequetscht wird. Wenn der Schlauch eingeführt ist, wird er innerhalb des Pumpenbereiches durch einen Überlappungsrand auf der Druckplatte abgedeckt, welche über dem Pumpenabschnitt des Schlauchkanales liegt. Auf diese Weise kann der Schlauch, wenn er eingeführt ist, nicht mehr entnommen werden, bis der Druckplattenrand weggezogen ist, wodurch der Schlauchkanal geöffnet wird. Ein genau unterhalb der peristaltischen Pumpe angeordneter Hebel ist mit der Druckplatte verbunden. Über diesen manuell betätigten Hebel wird die Druckplatte aus dem Weg herausbewegt, um das Füllen und Entleeren des IV-Schlauches zu erleichtern.
Der Hebel wird durch einen von einem Solenoid betätigten Sperrmechanismus gesteuert. Dieser Mechanismus wird seinerseits durch die Elektronik, speziell den Mikrocontroller des Infusionsgerätes, gesteuert. Der Hebel bleibt ständig gesperrt, ausgenommen, wenn zwei aufeinanderfolgende Ereignisse stattfinden. Diese Ereignisse sind (1) der Rollenklemmhalter zeigt an, daß das Rollenrad geschlossen ist und (2) die Einführ/Nichteinführ-Taste an der Vorderseite des Geräts wurde gedrückt. Die Kombination dieser beiden Dinge bewirkt, daß der Solenoid des Hebel-Sperrmechanismus betätigt wird, was ein Entriegeln des Hebels ergibt. Der Hebel kann dann geöffnet und die Druckplatte zurückgezogen werden, so daß deren Rand nicht länger den Schlauch überlappt. Der Schlauchkanal ist dann offen und das IV-Gerät kann sicher zusammen mit seiner geschlossenen Rollenklemme entfernt werden. Wenn der Hebel wieder geschlossen wird, so bleibt er so lange geschlossen, bis das nächste Mal sowohl eine geschlossene Rollenklemme angezeigt wird als auch die Einführ/Nichteinführ-Taste gedrückt wird. Wenn das IV-Gerät in der peristaltischen Fingerpumpe gesperrt ist, so ist einer der Pumpen-Finger stets in einer voll nach außen gerichteten Position. Dies bewirkt, daß der IV-Schlauch geschlossen wird, wodurch jedweder Fluß verhindert wird, wenn die Pumpe angehalten wird und nicht läuft. Als Folge davon verhindert der Erfindungsgegenstand sowohl das Einführen als auch das Entfernen des IV-Gerätes, wenn die Rollenklemme des IV-Gerätes in einer anderen als einer voll geschlossenen, Nichtfließ-Position ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 die Vorderansicht eines verbesserten elektronischen Infusionsgerätes mit einem daran befestigten modularen Rollenklemmhalter nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei ein Teil der Vorderwand des Geräts zu Darstellungszwecken im Schnitt dargestellt ist,
Fig. 2 eine vergrößerte Teil-Schnittansicht längs der Linie 2-2 von Fig. 1, gesehen in Pfeilrichtung, wobei jedoch Teile der dargestellten Rollenklemme in Gänze gezeigt sind,
Fig. 3 eine Teil-Schnittansicht längs der Linie 3-3 von Fig. 2, gesehen in Pfeilrichtung,
Fig. 4 einen Teilschnitt längs der Linie 4-4 von Fig. 1, gesehen in Pfeilrichtung,
Fig. 5 ein Schaltdiagramm, das eine Möglichkeit zeigt, in der die elektrische Steuereinrichtung des Gerätes geschaltet werden kann, um einen zufälligen freien Fluß von IV-Flüssigkeit zum Patienten zu verhindern, und
Fig. 6 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 1, gesehen in Pfeilrichtung.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele.
Unter nunmehriger Bezugsnahme zur Zeichnung mit Hilfe von Bezugszeichen, und zunächst zu den Fig. 1 bis 3, bezeichnet 10 allgemein das Gehäuse eines elektronischen Infusionsgerätes, das eine lineare peristaltische Pumpe, wobei in Fig. 1 ein Teil der oberen Wand 11 dargestellt ist, und einen Handgriff 12 zum Tragen des Gehäuses 10 enthält. Die Vorderwand 13 des Gehäuses 10 enthält einen länglichen senkrechten I.V.-Schlauchkanal 14, der sich kontinuierlich zwischen dem oberen und unteren Ende des Gehäuses 10 hindurch erstreckt und an den Schlauch T eines üblichen I.V.-Schlauchgerätes angepaßt ist. Die Flüssigkeit fließt von einem (nicht dargestellten) Vorratsbehälter durch den Schlauch T, und beispielsweise in der Darstellung von Fig. 1 nach unten, wenn der Schlauch im Gehäuse 10 montiert ist, wie später mehr im Detail beschrieben wird.
Wenn der Schlauch T richtig im Gehäuse 10 montiert wurde, so ist der Schlauchkanal 14 an der Vorderwand 13 teilweise geschlossen oder durch einen Hebel 16 abgedeckt, der an einem Ende desselben (linkes Ende den Fig. 1 und 4) mit einer Welle 18 im Anschluß an dessen oberes Ende befestigt ist. Die Welle 18 ist mit ihrem unteren Ende am Boden des Gehäuses 10 und mit ihrem oberen Ende an der Pumpenwand 11 drehbar gelagert, wobei sich seine Drehachse senkrecht und parallel zur Achse des angepaßten Schlauchkanales 14 erstreckt. Der Hebel 16 ist um die Achse der Welle 18 zwischen der geschlossenen Position, wie durch die ausgezogenen Linien in Fig. 1 und 4 dargestellt, und einer offenen Position manuell schwenkbar, wie in unterbrochenen Linien in Fig. 4 dargestellt. Wenn sich der Hebel 16 in seiner geschlossenen Position befindet, so trifft ein Vorsprung 19 an seiner Innenseite auf den Schlauch T, der im Schlauchkanal 14 sitzt. Auch gleitet ein federgespannter Anker 21 eines Solenoids 22, der im Gehäuse 10 oberhalb des Hebels 16 befestigt ist, entlang einer Nockenfläche 23 am Hebel nach oben und trifft auf einen entsprechend angepaßten Ringwulst 24, der am Hebel 16 im Anschluß an die Welle 18 angeordnet ist, wenn der Hebel 16 in seine geschlossene Position bewegt wird. Auf diese Art wird der Hebel 16 gesperrt oder in geschlossener Position festgelegt bis zu derjenigen Zeit, in welcher die Spule des Solenoids 22 erregt wird, um seinen Anker 21 nach oben und aus dem Ringwulst 24 im Hebel 16 herauszuziehen. Ein Abschnitt des Hebels 16 liegt über einem Abschnitt des Schlauchkanales 14 und des Schlauches T, wenn der Hebel 16 geschlossen ist, und verhindert dadurch zusammen mit zusätzlichen später beschriebenen Einrichtungen eine Entfernung des Schlauches aus dem Gehäuse 10.
Oberhalb des Hebels 16 weist die Vorderwand 13 eine große Öffnung 31 auf, welche das vordere, offene Ende eines in ähnlicher Weise ausgebildeten Gehäuses bildet, das in den Fig. 2 und 3 allgemein mit dem Bezugszeichen 32 beschrieben wird. Das Gehäuse 32 besteht aus einer oberen Wand 33 und einer unteren Wand 34 (Fig. 2), die in einem Abstand und parallel zueinander angeordnet sind, und aus in einem Abstand zueinander angeordneten Seitenwänden 35 und 36 (Fig. 3), die sich quer zu den Wänden 33 und 34 erstrecken. Die Wände 33 bis 36 sind einstückig mit der Innenfläche der Vorderwand 13 des Gehäuses 10 ausgebildet und stehen nach hinten von dieser vor, und sie sind an ihren inneren Enden oder Kanten über eine einstückig ausgebildete quer liegende Endwand 37 miteinander verbunden. Die Gehäusewände 33 und 34 weisen von ihren vorderen Kanten nach innen vorspringende längliche zusammenfallende Schlitze 33' und 34' auf, die mit dem Schlauchkanal 14 im Gehäuse 10 zusammenfallen, um das Einführen eines Abschnittes des IV-Schlauches T in die Öffnung 31 innerhalb des Gehäuses 10 zu ermöglichen, wie später genauer beschrieben wird. Die Endwand 37 weist eine kleine Durchgangsöffnung 38 auf, durch welche ein Kabel C für einen später beschriebenen Zweck hindurchgeführt ist.
In der Öffnung 31 innerhalb des Gehäuses 32 ist ein Rollenklemmhalter entfernbar befestigt, der allgemein mit dem Bezugszeichen 41 in den Fig. 1 bis 3 bezeichnet wird. Der Rollenklemmhalter 41 weist eine obere und eine untere Wand 42 und 43 auf (Fig. 2), die in einem Abstand und parallel zueinander angeordnet sind, die gegen die Innenflächen der Gehäusewände 33 bzw. 34 einen Paßsitz aufweisen, und in einem Abstand zueinander angeordnete Seitenwände 44 und 45, welche gegen die Innenflächen der Gehäusewände 35 bzw. 36 einen Paßsitz aufweisen. Die Wände 42 und 43 weisen in ihren äußeren oder vorderen Kanten Anpassungsschlitze 42' bzw. 43' an den Schlauch auf, die mit den Schlitzen 33' und 34' im Gehäuse 32 zusammenfallen. Eine Endwand mit einem unteren Abschnitt 46, die sich parallel und in einem Abstand zur Rückwand 37 des Gehäuses 32 erstreckt, sowie ein schräg geneigter oberer Abschnitt 47, der sich, wie in Fig. 2 gezeigt, diagonal nach oben und gegen die Rückwand 37 zwischen dem Abschnitt 46 und der oberen Wand 42 des Rollenklemmhalters erstreckt, sind einstückig mit den Wänden 42-45 des Rollenklemmhalters 41 ausgebildet und erstrecken sich quer zwischen diesen Wänden. Der obere Wand-Abschnitt 47 bildet auch einen engen Nutabschnitt 48 unmittelbar unterhalb der oberen Wand 42 des Rollenklemmhalters im Anschluß an sein inneres Ende. Der Rollenklemmhalter 41 ist entfernbar im Gehäuse 32 durch zwei Schrauben 49 befestigt, die sich durch den unteren Abschnitt 46 der Endwand des Halters hindurch erstrecken, und die in die gegenüberliegenden Enden eines Paares von zylindrischen Naben 39 eingeschraubt sind, die einstückig mit der Rückwand 37 des Gehäuses 32 ausgebildet sind und von dieser vorspringen.
Eine übliche Rollenklemme ist entfernbar in einer rechteckigen Öffnung 50 innerhalb des Rollenklemmhalters 41 befestigt, die allgemein in den Fig. 1 bis 3 mit der Bezugsziffer 51 bezeichnet wird. Die Rollenklemme 51 weist ein hohles, im allgemeinen rechteckiges unteres Ende auf, dessen Innenwand 52, wie in Fig. 2 dargestellt, gegen die Innenfläche des Abschnittes 46 der Endwand des Rollenklemmhalters 41 einen Paßsitz aufweist, und hat einen oberen, vergrößerten, im allgemeinen hohlen Hauptabschnitt, der im Anschluß an sein inneres Ende eine schräg geneigte Außenfläche 53 aufweist, die gegen den schräg geneigten Wandabschnitt 47 des Rollenklemmhalters 41 einen Paßsitz aufweist. Außerdem ist auf dem inneren Ende des Hauptabschnittes der Rollenklemme ein schmaler Randbereich 54 vorgesehen, der in einer Ausnehmung in Form eines Nutabschnittes 48 innerhalb der Endwand des Rollenklemmhalters 41 sitzt.
Für eine Bewegung in einem senkrechten Schlitz 55 (Fig. 1) ist an der Vorderseite der Rollenklemme 51 eine scheibenförmige Klemmrolle 56 vorgesehen. Die Rolle 56 weist von ihren koaxial gegenüberliegenden Seiten vorspringende Zapfen mit verringertem Durchmesser auf, die in gegenüberliegenden, zusammenfallenden, sich längs erstreckenden Nuten 58 gleiten, die in gegenüberliegenden Wänden der Rollenklemme ausgebildet sind. Die Nuten 58 sind leicht gegenüber der Senkrechten geneigt, so daß ihre unteren Enden näher zur Wand 52 der Rollenklemme 51 positioniert sind, während die Nuten 58 im Anschluß an ihre oberen Enden leicht gegenüber der Vorderwand 13 des Gehäuses 10 geneigt sind, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Wenn daher die Rolle 56 in ihrer untersten Position ist, wie in ausgezogenen Linien in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, so wird ihre Umfangsfläche durch die Nuten 58 nach innen gegen den angrenzenden Schlauch T gedrückt, wobei der Schlauch in geschlossene Stellung zusammengedrückt wird, so daß keine Flüssigkeit vom Flüssigkeitsbehälter über den Abschnitt des Schlauches T, der in geschlossene Stellung zusammengedrückt ist, fließen kann. Die Rolle 56 hat eine gerändelte äußere Umfangsfläche, die es einem Bediener ermöglicht, die Rolle manuell in bekannter Weise zwischen ihrer voll ausgezogenen Stellung, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, und ihrer höchsten Stellung, wie in unterbrochenen Linien in den Fig. 1 und 2 gezeigt, zu verschieben, wobei die Rolle mit einem Paar von Anschlägen in Eingriff gelangt und durch diese abgestoppt wird (Fig. 1 und 2), die von den Seitenwänden der Rollenklemme 51 vorstehen. In der obersten Stellung berührt die äußere Umfangsfläche der Rolle 56 gerade den Schlauch T, so daß die Rolle in keiner Weise den Flüssigkeitsfluß durch den Schlauch behindert.
Für eine lösbare Befestigung der Rollenklemme 51 innerhalb des Halters 41 springt eine einstückig mit diesem ausgebildete Nase von der oberen Wand 42 des Halters 41 in den Schlitz 55 der Rollenklemme nach unten vor und steht in Paßsitz und lösbarem Eingriff mit einem Teil der oberen Wand der Rollenklemme 51 im Anschluß an die inneren Enden der Schlitze 33' und 42', die an den Schlauch T angepaßt sind. Die Nase 40 ist lediglich beispielshaft angeführt und könnte auf Wunsch durch eine Metallnase oder ähnliches ersetzt werden, die mit dem Halter 51 verbunden ist und lösbar in Eingriff mit der Rollenklemme 51 vorspringt.
Wie oben erwähnt, ist es erforderlich, daß einige Einrichtungen zur Verhinderung eines zufälligen, unerwünschten Öffnens der Rollenklemme 51 zu einer Zeit vorgesehen werden, wenn der IV-Vorratsbehälter über den Schlauch T mit dem Patienten verbunden ist. Als Vorsichtsmaßnahme weist der Rollenklemmhalter 41 daher einen Fühler in Form eines üblichen Fotosensors oder Transistors mit einer Lichtquelle oder einem Lichtemitter 61 (Fig. 1 und 2) auf, der in einer Ausnehmung innerhalb des Halters 41 befestigt ist, um seinen Strahl entlang des Raumes 50 zu richten, in welchem die Rollenklemme 51 befestigt sein soll, und weiterhin ist ein mit der Lichtquelle oder dem Lichtemitter 61 zusammen arbeitender Fotosensor 62 vorgesehen, der in einer Ausnehmung im Anschluß an die gegenüberliegende Seite des Rollenklemmhalters 41 befestigt ist und sein Empfangsobjektiv zusammenfallend mit dem durch den Lichtemitter emittierten Strahl positioniert hat. Wann immer die Rolle 56 der Rollenklemme 51 in ihrer obersten oder geöffneten Schlauchposition ist, so wird auf diese Weise der durch den Lichtemitter 61 ausgesandte Strahl durch die Rolle 56 unterbrochen, wobei das Leiten des Strahls in den Fotosensor 62 verhindert wird.
Darüberhinaus ist in einem ähnlichen Vorsprung im Anschluß an das untere Ende des Rollenklemmhalters 41 eine Fotozellen-Anordnung in Form eines Lichtemitters 64 montiert, beispielsweise ein Infrarot(IR)emitter, und ein IR-Fühler 65, die so montiert sind, daß der durch den Lichtemitter 64 ausgesandte Strahl auf die Oberfläche der Rolle 56 auftrifft, wenn das Rad der Rolle 56 in seiner untersten Position ist, wobei der Strahl von der Oberfläche der Rolle 56 weg und zum Fotosensor 64 reflektiert wird. Der Vorteil dieses Mechanismus besteht darin, daß durch die Verwendung eines reflektierten IR-Strahles jedwede zufällige Unterbrechung des Strahles vom Lichtemitter 64 zum Fotosensor 65 verhindert wird, die auftreten könnte, wenn beide koaxial an gegenüberliegenden Seiten der Rolle 56 angeordnet sind, wobei in diesem Falle das Einführen irgendeines fremden Objektes in den Raum zwischen Lichtemitter und Fotosensor zufällig den Strahl zwischen beiden unterbrechen könnte. Bei Anwendung einer Reflektion des Strahles vom Lichtemitter 64 zum Fotosensor 65 erreicht der Strahl nur dann den Fotosensor, wenn die Rolle 56 selbst in der untersten oder Klemmposition ist. Wie später vermerkt wird, stellt diese Reflektions-Fühlertechnik sicher, daß die Rollenklemme (und das IV-Gerät) nur dann vom elektronischen Infusionsgerät entfernt werden kann, wenn die Rolle in ihrer untersten (Schließ-)Stellung ist, wobei sie irgendeinen freien oder unkontrollierten Fluß von IV-Flüssigkeit zum Patienten verhindert.
Zusätzlich ist ein fehlerverhinderndes Gerät durch das Solenoid 22 dargestellt, dessen Anker 21 im Normalfall ein unerwünschtes Öffnen des Hebels 16 verhindert, und das umgekehrt das Einführen eines Schlauches in das Gehäuse 10 oder die Entfernung aus demselben verhindert, bis der Hebel 16 von seiner Schließstellung in seine Öffnungsstellung geschwenkt ist, die in Fig. 3 in unterbrochenen Linien dargestellt ist. Die einzige logische Möglichkeit, bei der der Hebel 16 geöffnet werden kann und wobei das IV-Gerät eingeführt oder entfernt werden kann, ist erneut dann, wenn die untere reflektierende Fühleranordnung (64, 65) anzeigt, daß das Rad der Rolle 56 der Rollenklemme sich in geschlossener Position befindet.
Durch eine Schraube 67 ist eine gedruckte Schaltung B (Fig. 2 und 3) mit einer Mutter 68 verbunden, die koaxial in einem Gewindeauge 69 befestigt ist, die von der Rückseite des Abschnittes 46 der Endwand des Rollenklemmhalters 41 vorsteht. An der gedruckten Schaltung B ist ein Anschluß vorgesehen (Fig. 2), der über ein Kabel C mit einer Energieversorgung verbunden ist (nicht dargestellt). Ein normalerweise offener Silikongummi-Schalter 74, der zum Anzeigen der Anwesenheit einer Rollenklemme 51 im Rollenklemmhalter 41 dient, springt von der gedruckten Schaltung B an ihrem unteren Ende (Fig. 2) durch eine Bohrung in Form eines anderen Gewindeauges 73 vor, das vom Wandabschnitt 46 vorsteht und in Eingriff mit der Wand 52 der Rollenklemme 51 steht. Der Schalter 74 hat eine eingegossene Dichtung, um das Eindringen von Flüssigkeit an die gedruckte Schaltung B zu verhindern, und weist eine in den Boden eingegossene leitende Karbonpille auf, die beim Zusammendrücken des Schalters die gedruckte Schaltung schließt, welche die Fotosensoren 61, 62 und 64, 65 unter Energiezufuhr setzt, wie später beschrieben wird.
Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme gegen das Auftreten eines zufälligen freien Flusses, wenn der IV-Schlauch im Gerät befestigt ist, arbeitet der Hebel 16 auch als spezielle Druckplatte, die für ein Zusammenwirken mit den Fingern der peristaltischen Pumpeneinheit, welche mit dem Schlauch in Eingriff stehen, zusammenwirkt, wobei die Pumpeneinheit im Gehäuse 10 unterhalb des Rollenklemmhalters 41 für die Rollenklemme befestigt ist. Unter erneutem Bezug auf Fig. 1 und außerdem auf Fig. 6 bezeichnen die Bezugszeichen 81 eine Anzahl von hin- und hergehenden Fingern, welche einen Teil der Pumpeneinheit bilden, und welche an einer Seite des zusammenfallenden Abschnittes des Schlauchkanales 14 und des IV-Schlauches T angeordnet sind, um in üblicher Weise zusammenzuarbeiten, wie beispielsweise im US-Patent 4,893,991 beschrieben ist. Wie in diesem Patent erörtert ist, sind die Finger 81 dort so ausgelegt, daß sie beim Betrieb der Pumpe wiederholt und fortschreitend den gegenüberliegenden Abschnitt des IV-Schlauches T gegen eine Rückplatte oder eine Druckplatte, die im Pumpengehäuse gegenüber den Fingern befestigt und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel mit dem Bezugszeichen 83 bezeichnet ist, zusammendrücken.
Beim Gegenstand des angeführten US-Patentes 4,893,991 ist die Backup oder Rückplatte oder Druckplatte an einer Tür befestigt, die am Pumpengehäuse angelenkt ist, so daß die Rückplatte an einer Seite eines IV-Schlauches in Arbeitsposition geschwenkt wird, wenn die Türe geschlossen wird. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jedoch ist die Druckplatte 83 durch Druckfedern 82 für eine begrenzte Bewegung an einem länglichen Federgehäuse 84 federnd befestigt, das zum Hin- und Hergehen unterhalb der Wand 11 und zwischen gegenüberliegenden Seiten der Pumpe zum Schlauchkanal 14 und von ihm weg hin- und hergeht. Ein starrer Bügel oder eine Bremse 85, die auf einer Seite einer länglichen bogenförmigen Nut 86 an der Rückfläche des Gehäuses 84 liegt, ist an gegenüberliegenden Enden des Schlauchkanales an der rückwärtigen oder linken Oberfläche des Gehäuses 84 befestigt. Die Nut 86 trifft auf ein Paar von senkrechten in einem Abstand angeordneten Nockenflächen 87, die an der Welle 18 befestigt sind, um diese zu drehen.
Wenn der Hebel 16 sich in seiner geschlossenen Sperr-Position befindet, wie in den Fig. 1 und 4 dargestellt, so gelangen die kurvenförmigen äußeren Enden 88 der Nockenflächen 87 in Eingriff mit der Rückseite des Gehäuses 84 am Boden der Nut 86 und halten das Gehäuse 84 und seine Druckplatte 83 in einer vorbewegten oder Arbeitsposition, wie in den Fig. 1 und 6 durch ausgezogenen Linien dargestellt ist. In dieser Position liegt eine enge, sich längs erstreckende Lippe 89, die von der vorderen oder rechten Seite der Druckplatte 83 vorspringt, wie in den Zeichnungen dargestellt, über dem äußeren Ende desjenigen Abschnittes des Schlauchkanales 14, der durch die Pumpeneinheit sich hindurch erstreckt und verschließt dieses äußere Ende. Die Lippe 89 positioniert auch den Schlauch zu den Fingern 81, und sie quetscht und verschließt den Teil eines in ungeeigneter Weise gefüllten Schlauches, um einen Fluß durch diesen hindurch zu verhindern. Gleichzeitig drückt wenigstens einer der zahlreichen Finger 81 einen Abschnitt des Schlauches T mit derartiger Kraft gegen die Vorderseite der feder-gespannten Druckplatte 83, daß der Schlauch an wenigstens einer Stelle vollständig verschlossen wird, wie beispielsweise in Fig. 6 dargestellt ist.
Wenn der Hebel 16 in seine Offen-Position geschwenkt ist (unterbrochene Linien in Fig. 4), so werden die Nockenflächen 87 (in Fig. 6 in Uhrzeigersinn) um etwa 90° durch die Welle 18 um ihre Achse geschwenkt, und dabei schwingen die äußeren Enden 88 der Nockenflächen in Eingriff mit der Innenfläche (rechte Seite in Fig. 1) des Anschlages oder der Bremse 85, wobei der Anschlag und das daran anschließende Gehäuse 84 und die Druckplatte 83 leicht vom Schlauchkanal 14 weggezogen und in ihre zurückgezogene Position gezogen werden, wie in den Fig. 1 und 6 in gestrichelten Linien dargestellt. Dadurch wird die Lippe 89 an der Druckplatte 83 in eine Position zurückgezogen, in welcher sie den zugehörigen Abschnitt des Schlauchkanales 14 nicht bedeckt, um ein zurückziehen des Schlauches T von der Pumpe und dem Schlauchkanal 14 zu erlauben.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 5 stellen L1 und L2 einen Teil einer Steuerschaltung dar, bei der eine AC-Energieversorgung, beispielsweise mit 115 Volt, so ausgelegt ist, daß sie beim Schließen des Schalters 74 angeschlossen wird, wenn die Rollenklemme 51 in den Rollenklemmhalter 41 eingeführt wird. Parallel zueinander sind zwischen den Leitungen L1 und L2 zwei Emitter 61 und 64 angeordnet, die beim Schließen des Schalters 74 angeschlossen werden. Der Empfänger oder Lichtdetektor 62, der koaxial zum Emitter 61 angeordnet ist, ist zwischen den Leitungen L1 und L2 in Serie mit einem Relais R1 geschaltet. Der Empfänger 65, der Licht (beispielsweise IR-Licht) vom Emitter 64 nur dann empfängt, wenn die Rolle 56 in ihrer untersten oder Schlauch-Schließ-Position ist, ist in Serie mit einem zweiten Relais R2 zwischen den Leitungen L1 und L2 geschaltet. Das Solenoid 22, das den Anker 21 zum Schließen des Hebels bedient, ist in Serie zwischen den Leitungen L1 und L2 mit dem Einführ-/Nichteinführ-Schalter S2 geschaltet, zusammen mit den normalerweise offenen Schaltkontakten R2-1, die durch das Relais R2 gesteuert werden, wobei die normalerweise offenen Schaltkontakte R1-1 durch das Relais R1 gesteuert werden. Der Motor M zum Bedienen des Pumpenabschnittes des Infusionsgerätes 10 ist in Serie zwischen den Leitungen L1 und L2 bei normalerweise geschlossenem Relaisschalter R1-2 geschaltet, wobei ein Motor-Ein-/Aus-Schalter S1, der in Fig. 1 dargestellt ist, einer einer Anzahl von Druckknopfschaltern ist, die an der Vorderseite des Gehäuses des Infusionsgerätes 10 angeordnet sind, zusammen mit einer Anzahl anderer Druckknöpfe, die hier nicht in größerer Einzelheit beschrieben werden, ausgenommen den Druckknopf, der in Fig. 1 als S2 bezeichnet ist, und dessen Funktion oben beschrieben wurde. In Serie zwischen den Leitungen L1 und L2 ist zu einem Paar von normalerweise geschlossenen Schaltkontakten R2-2, die ebenfalls durch das Relais R2 gesteuert werden, eine Alarmlampe Sc geschaltet, die bei Energiezufuhr an der Seite des Gehäuses des Infusionsgerätes 10 eine Warnmitteilung "Klemme schließen" anzeigt.
Bei der Benutzung und unter der Annahme, daß der Schalter 74 geschlossen und das Difusionsgerät 10 bereits mit einem IV-Gerät beladen wurde, dessen Rollenklemme 51 voll im Rollenklemmhalter 41 sitzt, werden die Emitter 61 und 64 durch den Anker 21 des Solenoids 22 in eine geschlossene Position festgelegt. Um das IV-Gerät und seine zugeordnete Rollenklemme zu entfernen, und unter der Annahme, daß der Schalter S1 betätigt wurde, um den Pumpenmotor M auszuschalten, ist es absolut notwendig, daß die Rolle 56 in ihre unterste oder Schlauch-Schließ-Position verschoben wird, so daß das Licht aus dem Emitter 64 den Empfänger 65 unter Energiezufuhr setzt, dabei eine Schaltung durch den normalerweise nicht leitenden Empfänger 65 vervollständigt und hierbei die Relais R1 und R2 unter Energiezufuhr setzt. Bis das Relais R2 unter Energiezufuhr gesetzt ist, kann das Solenoid 22 nicht unter Energiezufuhr gesetzt werden, weil die Kontakte R2-1 offen sind. Zu der Zeit, zu welcher die Rolle 56 in seiner untersten Position ist, tritt sie nicht mit der Übertragung des Lichtes aus dem Emitter 61 zum Empfänger 62 in die Quere, so daß zu dieser Zeit das Relais R1 unter Energiezufuhr gesetzt ist, ihre Relaiskontakte R1-1 deswegen geschlossen, und die Kontakte R1-2 offen sind, um einen Betrieb des Motors M zu verhindern. Daher sind, sobald der Empfänger 65 leitet, die Relaiskontakte R2-1 ebenfalls geschlossen. Dies ermöglicht dem Solenoid 22, beim Schließen des Schalters S2 unter Energiezufuhr zu gelangen, der auf Wunsch ein Verzögerungs-Öffnungsschalter sein kann, der dem Bediener genügend Zeit gibt, innerhalb der er nach dem Betätigen des Schalters S2 den Hebel 16 von seiner geschlossenen in seine offene Position schwenken kann. Wenn der Hebel 16 geöffnet ist, so ziehen die Nockenflächen 87 die Druckplatte 83 vom Schlauch T zurück, und gleichzeitig gibt die Lippe 89 an der Druckplatte den Abschnitt des Schlauches T frei, der vorher zwischen der Druckplatte 83 und den Fingern 81 gegriffen bzw. eingeklemmt war. Das IV-Gerät kann dann vom Infusionsgerät 10 entfernt werden.
Um das IV-Gerät in das Infusionsgerät 10 einzuführen und unter der Bedingung, daß der Hebel 16 geschlossen ist, muß die Rollenklemme 51 in den Rollenklemmhalter 41 in vollem Maße eingeführt werden, wobei sie den Schalter 74 schließt und dabei die Fühler 61, 62 und 64, 65 unter Energiezufuhr setzt. Zu dieser Zeit, wenn die Rolle 56 nicht in ihrer untersten oder geschlossenen Position ist, wird das Relais R2 abgeschaltet und seine Kontakte R2-2 sind in ihrer normalerweise geschlossenen Position, wobei die Warnlampe SC unter Energiezufuhr gesetzt wird, um die Bedienungsperson anzuweisen, die Rolle 56 nach unten in ihre Schlauch-Schließ-Position zu verschieben. Nachdem die Rolle 56 ihre unterste Position erreicht hat, kann der Schalter S2 betätigt werden, wie oben angeführt, um die Spule des Solenoids 22 unter Energiezufuhr zu setzen und dabei das Öffnen des Hebels 16 und das Einführen des Schlauches T in den nunmehr offenen Abschnitt des Schlauchkanales 14 zu ermöglichen, der sich durch die Pumpeneinheit hindurch erstreckt. Wie oben erwähnt, ermöglicht die Nockenfläche 23, wenn es anschließend gewünscht wird, den Hebel 16 zu schließen, diesen in Eingriff mit dem feder-gespannten Anker 21 außerhalb des Weges in Eingriff zu bringen, bis der Hebel voll geschlossen ist, zu welcher Zeit der Anker 21 in die Verriegelungs-Ausnehmung der Nockenfläche 23 fällt, und die Lippe 89 an der Druckplatte 83 wurde in ihre Schlauch-Verriegelungs-Position geschoben, wie in den Fig. 1 und 6 dargestellt ist. Ebenfalls wird zu diesem Zeitpunkt wenigstens einer der Pumpenfinger 81 mit dem Schlauch in Eingriff gelangen und diesen verschließen, solange, bis die Pumpe eingeschaltet wird.
Aus dem Vorhergehenden geht hervor, daß die vorliegende Erfindung ein verbessertes elektronisches Infusionsgerät schafft, bei dem das Einführen und Entfernen eines IV-Gerätes und seiner zugeordneten Rollenklemme solange verhindert wird, bis die Rolle 56 in ihre Schlauch-Schließ-Position geschoben ist. Auf diese Weise wird ein unerwünschtes zufälliges freies Fließen von Flüssigkeit im IV-Gerät und die zufällige Zufuhr an den Patienten ausgeschlossen. Darüberhinaus ist es durch Verwendung eines entfernbaren, modularen Klemmenhalters 51 möglich, leichte Änderungen in der Konstruktion des Halters zu machen, um eine Anpassung an verschiedene Arten von Rollenklemmen zu ermöglichen. In jedem Falle enthält der Rollenklemmhalter 41 jedoch eine Positions-Fühler- und Sicherheitseinrichtung in Form von zwei fotoelektrischen Einrichtungen, welche die Position der Rollenklemme 51 feststellen und außerdem einen zufriedenstellenden Betrieb des Infusionsgerätes steuern. Insbesondere, weil das neue beschriebene Infusionsgerät die Verwendung der meisten Standard-Schwerkraft-IV-Geräte ermöglicht, was einen erheblichen Kostenvorteil für die meisten Krankenhäuser darstellt, so werden keine speziellen Bauteile im IV-Gerät benötigt. Die Rollenklemme, Standard bei den meisten IV-Schutz-Geräten, ist das "spezielle" Bauteil im IV-Gerät, das dem Benutzer erstmals erlaubt, Standard-Geräte als "Sicherheits"-Geräte bei den vorstehend angeführten Geräten einzusetzen. Durch Sperren des IV-Gerätes in der Pumpzone, bis die Rollenklemme vollständig geschlossen ist, wird sichergestellt, daß keine Möglichkeit eines freien Flusses stattfindet, da keine Möglichkeiten für eine Bedienungsperson besteht, das IV-Gerät ohne die geeigneten Verfahrensstufen von der Pumpe zu entfernen. Weil darüberhinaus nur ein einziger Ablauf von Verfahrensstufen zum Entfernen des IV-Gerätes vorgesehen ist (nämlich um den freien Fluß zu verhindern), so kann es nur einen möglichen Weg geben, um einen Schwerkraftfluß anstelle einer Pumpinfusion über das zugeordnete IV-Gerät zu erhalten. Diese Verfahrensstufen sind im folgenden dargestellt:
Drücke die Ein-Aus-Taste S1, (2) schließe das Rollenklemmen-Rad 56, (3) drücke die Einführ-/Nichteinführ-Taste S2, (4) öffne den Hebel 16 zum Öffnen des Pumpenkanales, und (5) entferne das IV-Gerät vom Schlauchkanal. Anschließend kann die Bedienungsperson die Rolle 56 der Rollenklemme langsam gegen die offene Position rollen, um einen Schwerkraftfluß einzuleiten, während die Tropfkammer unterhalb des Versorgungsbeutels zur Einstellung der richtigen Tropfenzahl pro Minute (das heißt der Flußgeschwindigkeit) überwacht wird.
Obwohl zwar die oben angeführten ECRI-Empfehlungen an Krankenhäuser über die Erfordernisse bei der Verwendung eines freien Flusses nicht von allen Krankenhäusern befolgt oder eingehalten werden können, werden sie von den meisten Krankenhäusern beachtet und geprüft als "quasi Industrie"-Standard. ECRI glaubt, daß Krankenhäuser diejenigen EID's schließen sollten, die keine Infusionsgeräte mit Sicherheitsvorkehrungen gegen den freien Fluß einsetzen, wenn ein Benutzer übersieht, die manuelle Klemme des IV-Gerätes zu schließen. Die neue hier beschriebene Konstruktion sollte diesen "Quasistandard" erfüllen, da die manuell bediente Rollenklemme vollständig geschlossen werden muß, bevor sie von der Pumpe entfernt wird, wobei das Infusionsgerät gegen einen freien Fluß solange geschützt ist, bis diese und ausschließlich diese Situation eintritt. Das Bauteil, das dies ermöglicht, ist der Rollenklemmenhalter und die zugeordnete Sensortechnik sowie das Verfahren, durch das der Schlauch zur Pumpe versperrt ist, so daß der Schlauch zu allen Zeiten ständig verriegelt ist, ausgenommen die normale Infusionszeit. Auch der Schalter R1-2 verhindert den Betrieb des Pumpenmotors M, bis die Rolle 56 der Rollenklemme in ihrer offenen, Nicht- Verschluß-Stellung ist.
Während die Schaltung der Fig. 5 in Verbindung mit bestimmten elektrischen Bauteilen beschrieben wurde, ist es für den Fachmann klar, daß gleichwirkende elektronische oder Festplattenelemente im Rahmen dieser Erfindungsidee eingesetzt werden können. Obwohl die Erfindung weiterhin in Zusammenhang mit lediglich einigen bestimmten Ausführungsbeispielen beschrieben und dargestellt wurde, ist es klar, daß noch weitere Modifizierungen möglich sind, und daß diese Anmeldung jegliche derartige Modifizierung im Rahmen des durchschnittlichen Fachwissens, oder der beigefügten Ansprüche abdecken soll.

Claims (19)

1. Flüssigkeits-Infusionsgerät mit einem Gehäuse (10), in welchem ein IV-Schlauchkanal (14) angeordnet ist, und mit einem Infusionsmechanismus (81) zum Infundieren von IV-Flüssigkeit an einen Patienten über einen IV-Schlauch (T), der im Schlauchkanal sitzt und mit dem Infusionsmechanismus verbunden ist,
und mit einem IV-Schlauchklemmhalter (41), der entfernbar innerhalb des Gehäuses befestigt ist und an einem Ende eine Klemmhalter-Ausnehmung (50) aufweist, die sich zur Außenseite des Gehäuses öffnet,
gekennzeichnet durch Einrichtungen (42-47) innerhalb des Klemmhalters zum lösbaren Haltern eines IV-Gerätes in der Ausnehmung (50), mit einer IV-Schlauchklemme (51), auf der ein Schlauch-Klemmelement (56) manuell beweglich zwischen einer Schlauch-Öffnungs- und einer Schlauch-Schließposition in Bezug zu einem Abschnitt eines IV-Schlauches (T), der sich durch die Schlauchklemme hindurch für eine Verbindung mit dem Infusionsmechanismus erstreckt, angeordnet ist,
mit ersten Sensoreinrichtungen (64, 65) am Klemmhalter (41) zum Anzeigen, ob das Klemmelement (56) in seiner Schlauch-Schließ-Position ist, und
mit zweiten Sensor-Einrichtungen (61, 62) am Klemmhalter (41) zum Anzeigen, ob das Klemmelement (56) in seiner Schlauch-Öffnungs-Position ist.
2. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Einrichtung am Klemmhalter zum Feststellen der Anwesenheit der Rollenklemme (51), wenn die Rollenklemme im Klemmhalter gelagert ist.
3. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch Sicherheitseinrichtungen (22, 16, 89) am Gehäuse (10), die durch die Sensoreinrichtungen (61, 62, 64, 65) gesteuert und so betreibbar sind, um eine Trennung des IV-Schlauches (T) vom Infusionsmechanismus (81) nur dann zu ermöglichen, wenn das Klemmelement (56) sich in seiner den Schlauch verschließenden Position befindet.
4. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Sensoreinrichtung ein Emitter (64) ist, der am Klemmenhalter (41) im Anschluß an ein Ende der Ausnehmung (50) befestigt und so betreibbar ist, um einen Lichtstrahl auf das Klemmelement (56) zu richten, wenn das Klemmelement in seiner den Schlauch verschließenden Position ist, sowie aus einem lichtempfindlichen Detektor (65), der am Klemmhalter befestigt ist, um Licht nur dann vom Emitter zu empfangen, wenn das Klemmelement in seiner den Schlauch verschließenden Position ist.
5. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der lichtempfindliche Detektor (65) innerhalb des Klemmhalters im Anschluß an das eine Ende der Ausnehmung gegenüber dem Klemmelement (56) befestigt ist, wenn das Klemmelement in seiner den Schlauch verschließenden Position ist, und um Licht von Emitter (64) durch Reflektion vom Klemmelement zu empfangen.
6. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Emitter (64) ausgesandte und durch das Klemmelement (56) reflektierte Licht im Infrarotbereich des Spektrums liegt.
7. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Sensoreinrichtung einen zweiten lichtempfindlichen Detektor (62) enthält, der im Klemmhalter (41) im Anschluß an das gegenüberliegende Ende der Ausnehmung (50) angeordnet und dann gegenüber dem Klemmelement (56) positioniert ist, wenn dieses in seiner den Schlauch öffnenden Position ist, und einen zweiten Emitter (61), der im Klemmhalter (41) im Anschluß an den zweiten Detektor (62) befestigt ist, um einen Lichtstrahl auf den zweiten Detektor zu lenken, wenn das Klemmelement (56) nicht in seiner den Schlauch verschließenden Position ist, und um den zuletzt genannten Lichtstrahl durch das Klemmelement (56) vom zweiten Detektor abzublocken, wenn das Klemmelement (56) in seiner den Schlauch öffnenden Position ist.
8. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung am Gehäuse (10) eine Schlauchkanal-Blockiereinrichtung (16, 89) enthält, um eine manuelle Bewegung zwischen einer offenen Position, in welcher die Blockiereinrichtung das Einführen des IV-Schlauches (T) in Arbeitsposition ermöglicht, in der er innerhalb des Schlauchkanales (14) und arbeitsmäßig mit dem Infusionsmechanismus (81) verbunden ist, und einer geschlossenen Position zu ermöglichen, in welcher die Blockiereinrichtung ein Entfernen des Schlauches (T) von seiner Arbeitsposition verhindert, sowie weiterhin eine Verriegelungseinrichtung (22), welche die Bewegung der Blockiereinrichtung des Schlauchkanales in seine offene Position verhindert, wenn das Klemmelement (56) der schlauchklemme nicht in seiner, den Schlauch verschließenden Position ist.
9. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung einen über ein Solenord (22) betriebenen Anker (21) enthält, der am Gehäuse für eine Bewegung in eine Verriegelungsposition und heraus befestigt ist, in welcher er lösbar die Blockiereinrichtung (16, 89) in ihrer geschlossenen Position festlegt, wenn das Klemmelement nicht in seiner den Schlauch verschließenden Position ist.
10. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchkanal-Blockiereinrichtung einen Hebel (16) aufweist, der schwenkbar im Anschluß an eines seiner Enden am Gehäuse (10) für eine manuelle Schwingbewegung in eine geschlossene Position, in welcher sein gegenüberliegendes Ende über einem Teil des IV-Schlauchkanales (14) liegt, um zu verhindern, daß ein IV-Schlauch vom Einführen oder Entfernen von einer Arbeitsposition in Bezug zum Infusionsmechanismus (81) gebracht wird, und in eine offene Position, in welcher sein gegenüberliegendes Ende vom Schlauchkanal (14) weggeschwenkt wird, um diesen Teil nicht mehr zu umfassen, angeordnet ist und daß ein Ende des über ein Solenoid (22) betriebenen Ankers (21) in einer Ausnehmung innerhalb des Hebels (16) sitzt, um ein Wegschwenken hiervon zu verhindern, wenn der Hebel in seiner geschlossenen Stellung ist und das Klemmelement (56) nicht in seiner den Schlauch verschließenden Position ist.
11. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 8-10, dadurch gekennzeichnet, daß der Infusionsmechanismus (81) einen Teil einer peristaltischen Pumpeneinheit enthält, durch den ein Abschnitt des Schlauchkanals (14) hindurchgeht, und der so ausgelegt ist, daß diesem Abschnitt ein Teil eines IV-Schlauches (T) zugeordnet ist, um beim Betrieb der Pumpeneinheit Flüssigkeit hindurch zu pumpen, wobei eine Druckplatte (83) in der Pumpeneinheit im Anschluß an eine Seite des Schlauchkanales (14) für eine manuelle Bewegung zur entgegengesetzten Seite des Schlauchkanales zu einer weiter vorne liegenden Position befestigt ist, in welcher sie den zusammenfallenden Abschnitt des Schlauches mit der Pumpeneinheit arbeitsmäßig verbindet, und für die manuelle Bewegung weg von der gegenüberliegenden Seite des Schlauchkanales (14) zu einer zurückgezogenen Position, um den zusammenfallenden Abschnitt des Schlauches von der Pumpeneinheit zu trennen, und daß die Blockiereinrichtung des Schlauchkanales eine Lippe (89) enthält, die von der Druckplatte (83) für eine Bewegung zu einer geschlossenen Position vorspringt, in welcher die Lippe über dem Schlauchkanal (14) liegt und diesen abdeckt, wenn die Druckplatte in ihrer vorwärtsbewegten Position ist, und zu einer offenen Position, in welcher die Lippe den Schlauchkanal nicht bedeckt, wenn die Druckplatte in ihre zurückgezogene Position bewegt wird.
12. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (83) beim Bewegen in ihre Vorwärts-Position so betrieben wird, um den Fluß von Flüssigkeit durch den zusammenfallenden Abschnitt des Schlauches zu verhindern, ausgenommen, wenn die Pumpeneinheit in Betrieb ist.
13. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmhalter (41) eine Endwand (46, 47) aufweist, die sich quer zum Boden der Ausnehmung (50) erstreckt und diese schließt, wobei die Endwand (46, 47) durch Befestigungsmittel (49), die durch die Ausnehmung (50) von der Außenseite des Gehäuses (10) zugänglich sind, entfernbar befestigt ist.
14. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtungen (61, 62, 64, 65) und die Sicherheitseinrichtungen (22, 16, 89) elektrisch betreibbar sind, wobei eine elektrische Schaltungseinrichtung (B) am Klemmhalter (41) für die Steuerung des Betriebes der Sensoreinrichtungen und der Sicherheitseinrichtungen befestigt ist, wobei die Schaltungseinrichtung einen Schalter (74) mit einem Betätigungsarm enthält, der sich in die Ausnehmung (50) für einen Eingriff und einen Betrieb durch die Rollenklemme (51) erstreckt, wenn die Rollenklemme in der Ausnehmung befestigt ist, und daß der Schalter (74) beim Hingriff des Betätigungsarmes durch die Rollenklemme betreibbar ist, um die Sensoreinrichtungen und die Sicherheitseinrichtungen zu betreiben.
15. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung weiterhin eine Alarmeinrichtung (SC) enthält, die so ausgelegt ist, daß sie beim Betrieb des Betätigungsarmes des Schalters (74) durch die Rollenklemme aktiviert wird, wenn das Klemmelement (56) nicht in seiner den Schlauch verschließenden Position ist.
16. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Infusionsmechanismus (81) Teil einer peristaltischen Pumpeneinheit ist, durch die sich ein Abschnitt des Schlauchkanales (14) hindurcherstreckt, daß er weiterhin eine Druckplatte (83) im Anschluß an eine Seite des Abschnittes des Schlauchkanales für eine Bewegung gegen die gegenüberliegende Seite des Abschnittes des Schlauchkanales in eine vorgeschobene Position enthält, in welcher er einen zusammenfallenden Abschnitt des IV-Schlauches (T) mit dem Infusionsmechanismus (81) arbeitsmäßig verbindet, und für eine Verbindung weg von der gegenüberliegenden Seite des Abschnittes des Schlauchkanales in eine zurückgezogene Position, um den zusammenfallenden Abschnitt des Schlauches vom Infusionsmechanismus zu trennen, wobei eine Blockiereinrichtung (89) des Schlauchkanales für eine Bewegung in eine geschlossene Position an der Druckplatte befestigt ist, in welcher die Blockiereinrichtung über dem Abschnitt des Kanales liegt und diesen abdeckt, wenn die Druckplatte (83) in ihrer Vorwärts-Position ist, und für eine Bewegung in eine offene Position, in welche die Blockiereinrichtung den Schlauchkanal nicht abdeckt, wenn die Druckplatte in ihre zurückgezogene Position bewegt ist, und daß eine Sicherheitseinrichtung am Gehäuse angeordnet ist, die so ausgelegt ist, um die Druckplatte in ihre zurückgezogene Position nur dann zu bewegen, wenn das Klemmelement in seiner den Schlauch verschließenden Position ist.
17. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung eine Verriegelungseinrichtung (16, 21) enthält, die die Druckplatte (83) in ihrer Vorwärts-Position lösbar festlegt, und eine Schalteinrichtung (S2), die am Gehäuse befestigt ist und nur dann betreibbar ist, wenn das Klemmelement in seiner den Schlauch verschließenden Position ist, um ein Loslassen des Verriegelungsmechanismus zu bewirken und dabei eine Bewegung der Druckplatte in ihre zurückgezogene Position zuzulassen.
18. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung einen durch ein Solenoid betriebenen Anker (21) aufweist, der am Gehäuse (10) für eine Bewegung in eine Verriegelungsposition und daraus heraus befestigt ist, in welcher er die Druckplatte lösbar in ihrer vorwärtsbewegten Position festlegt, wenn das Klemmelement nicht in seiner den Schlauch verschließenden Position ist, und wobei die Schalteinrichtung so betreibbar ist, um den Anker aus seiner Verriegelungsposition nur dann herauszubewegen, wenn das Klemmelement in seiner geschlossenen Position ist.
19. Flüssigkeits-Infusionsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Federelement (40) zwischen dem Klemmhalter (41) und der Klemmrolle (51), das unter Reibung betreibbar ist, um die Rollenklemme innerhalb des Rollenhalters beweglich festzulegen.
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