DE19628844C2 - Leuchte zu Schmuck- und Dekorationszwecken - Google Patents

Leuchte zu Schmuck- und Dekorationszwecken

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    • F21LIGHTING
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    • F21S6/00Lighting devices intended to be free-standing
    • F21S6/001Lighting devices intended to be free-standing being candle-shaped
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47G33/00Religious or ritual equipment in dwelling or for general use
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    • A47G33/08Christmas tree decorations
    • A47G33/0836Christmas tree decorations comprising means for attaching to a lamp or candle holder, e.g. reflectors, lamp shades

Description

Die Erfindung betrifft eine Leuchte zu Schmuck- und Dekorationszwecken mit einem Leuchtmittel, welches im wesentlichen kerzenförmig ausgebildet ist und ein hohlzylindrisches Leuchtengehäuse mit einem an einem Ende angeordneten Befestigungselement, welches vorzugsweise eine Kabelzuführung aufweist, wobei das hohlzylindrische Leuchtengehäuse eine Gehäuseummantelung mit einer Bohrung aufweist, deren Durchmesser mit dem Außendurchmesser des Leuchtengehäuses übereinstimmt und deren Außenmantelfläche kerzenähnlich ausgebildet ist.
Eine derartige Leuchte ist aus dem DE-GM 94 01 210 bekannt. In der Regel gehören derartige Leuchten zu einer Beleuchtungseinrichtung mit einer Vielzahl von Leuchten, die untereinander elektrisch verbunden sind und beispielsweise eine elektrische Weihnachtskerzenkette bilden. Diese Beleuchtungseinrichtung ersetzt die vormals zur Illumination von Weihnachtsbäumen verwendeten Kerzen, die mit offenem Feuer betrieben wurden und demzufolge eine Gefahr hinsichtlich möglicher Zimmerbrände darstellen. Die bekannte Leuchte hat zwar den Vorteil, daß sie gegenüber herkömmlichen Kerzen mit offenen Flammen die Brandgefahr wesentlich reduziert hat, dennoch besteht der Nachteil, daß eine derartige Leuchte mit elektrischen Leuchtmitteln nicht die Atmosphäre von Kerzen hinsichtlich Aussehen und auch Geruchsentwicklung erzeugen kann. Den Anwendern derartiger Leuchten bleibt daher nur die Entscheidung zwischen der relativ sicheren elektrischen Beleuchtung und der zwar eine Atmosphäre gewünschter Art bereitstellenden, aber auch hin­ sichtlich der bestehenden Brandgefahr gefährlichen Kerzen­ beleuchtung.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der gattungsgemäßen Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß sie hinsichtlich ihrer Optik und auch ihrer Geruchswahrnehmbarkeit an die herkömmliche Kerzenbeleuch­ tung angelehnt ist.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die Gehäuseummantelung zumindest in dem am Leuchtengehäuse anliegenden Bereich aus einer festen Brennmasse besteht, die als Bestandteile Paraffin, Stearin, Bienenwachs oder Mischungen daraus enthält.
Eine nach dieser Lehre ausgebildete Leuchte hat demzufolge den Vorteil, daß die Sicherheit des elektrischen Leuchtmittels (Lampe) hinsichtlich der Brandgefahr mit den optischen Vorzügen der stimmungsvollen Kerzen kombiniert ist. Darüber hinaus ist eine derartige Leuchte in einfacher und kostengünstiger Weise dadurch herstellbar, daß bereits bestehende Leuchten mit einer Gehäuseummantelung der voranstehend genannten Art kombiniert werden, die dann das äußere Erscheinungsbild und den Duft einer Kerze haben.
Es ist ferner vorgesehen, daß die Gehäuseummantelung zumindest in dem am Leuchtengehäuse anliegenden Bereich aus einer festen Brennmasse besteht, die als Bestandteile Paraffin, Stearin, Bienenwachs oder Mischungen daraus enthält. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß diese zur Herstellung von Kerzen geeigneten Bestandteile im Bereich des durch die Glühwendel erwärmten hohlzylindrischen Leuchtengehäuses geschmolzen werden, so daß sich der beim Abbrennen von Kerzen übliche Duftstoff verbreitet, ohne daß sich die Gehäuseummantelung wesentlich reduziert.
Die Gehäuseummantelung kann bis an einen Übergangsbereich des Leuchtengehäuses in das Abschlußkappe reichen. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß das hohlzylindrische Leuchtengehäuse im wesentlichen vollständig mit der Gehäuseummantelung umgeben ist, so daß lediglich die kegelförmig ausgebildete Abschlußkappe, welche die von der Glühwendel erzeugten Lichtwellen emittiert, sichtbar ist. Dem Betrachter erscheint daher die erfindungsgemäße Leuchte im wesentlichen als Kerze, wobei die offene Flamme durch die Glühwendel und die kegelförmig ausgebildete Abschlußkappe gebildet bzw. ersetzt ist.
Sofern die Gehäuseummantelung nur eine geringe Materialstärke aufweist, kann bei dieser Ausgestaltung auch der Effekt erzielt werden, daß auf der Außenmantelfläche der Gehäuseummantelung die für Kerzen üblichen Fließ- und Tropfspuren entstehen, die weiterhin dazu beitragen, die elektrische Leuchte rein optisch möglichst der mit offener Flamme betriebenen Kerze anzunähern. Selbstverständlich können anstelle der voranstehend genannten Bestandteile auch andere Fette und Öle verwendet werden bzw. beigemischt werden, die für die Herstellung üblicher Kerzen geeignet sind.
Um die Außenmantelfläche der Gehäuseummantelung gegen Beschädigungen, beispielsweise beim Verpacken der Leuchte zu schützen, kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen sein, daß die Brennmasse der Gehäuseummantelung mit einem Kunststoffmantel umgeben ist, der beispielsweise gegen Schlag und Druckeinwirkungen resistent ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die axiale Länge der Gehäuseummantelung mit der axialen Länge des hohlzylindrischen Leuchtengehäuses übereinstimmt. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß das hohlzylindrische Leuchtengehäuse vollständig von der Gehäuseummantelung umgeben ist.
Schließlich ist vorgesehen, daß der Kunststoffmantel topfförmig ausgebildet ist und in seinem Boden eine Durchtrittsöffnung aufweist. Durch die topfförmige Ausgestaltung des Kunststoffmantels kann dieser in einfacher Weise mit der flüssigen Brennmasse befüllt werden, die dann aushärtet und zusammen mit dem Kunststoffmantel die Gehäuseummantelung bildet. Die entsprechend vorbereitete Durchtrittsöffnung dient dann der Aufnahme des hohlzylindrischen Leuchtengehäuses des Leuchtmittels. Hierbei kann vorgesehen sein, daß der Randbereich der Gehäuseummantelung, insbesonders des Kunststoffmantels im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist, so daß die Befüllung des Kunststoffmantels bis zum vorgegebenen Maß der beiden Schenkel erfolgen kann.
Nachfolgend ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leuchte anhand einer Zeichnung samt zugehöriger Beschreibung dargestellt.
Eine Leuchte 1 zu Schmuck- und Dekorationszwecken, insbesondere zur Illumination von weihnachtlichen Gegenständen wie Nadelbäumen oder Schmuckkränzen besteht aus einem hohlzylindrischen Leuchtengehäuse 4, in welchem eine Glühwendel 5 in an sich bekannter Weise angeordnet und über die Kabel 3 mit einer elektrischen Energiequelle und gegebenenfalls in Reihe mit weiteren Leuchten 1 verbunden ist.
An einem Ende des hohlzylindrischen Leuchtengehäuses 4 weist die Leuchte 1 eine kegelförmig ausgebildete Abschlußkappe 6 auf, welche für Lichtwellen durchlässig, somit transparent ist. Die Abschlußkappe 6 besteht vor­ zugsweise aus Glas und kann darüber hinaus farbig einge­ färbt sein. In der Abschlußkappe 6 ist die Glühwendel 5 angeordnet, die bei Versorgung der Leuchte 1 mit elektrischer Energie glüht und sowohl Licht- als auch Wärmestrahlung emittiert.
An dem der Abschlußkappe 6 gegenüberliegenden Ende des Leuchtengehäuses 4 ist ein Befestigungselement 7 angeordnet, welches aus zwei im wesentlichen identisch ausgebildeten Hälften 8 und 9 besteht, welche Hälften 8 und 9 gelenkig miteinander verbunden sind, so daß sie voneinander weg und mittels einer nicht dargestellten Druckfeder aufeinander zu bewegt werden, um zwischen sich beispielsweise einen Ast des Nadelbaumes aufzunehmen, an dem die Leuchte 1 befestigt werden soll. Zu diesem Zweck weisen die Hälften 8, 9 einen gezackten Randbereich 10 auf, der eine Verbesserung der Arretierung des Befestigungselementes 7 an dem voranstehend erwähnten Ast ermöglicht.
Wie aus der Zeichnung zu erkennen ist, durchgreifen die Kabel 3 das Befestigungselement 7 und sind durch das Leuchtengehäuse 4 bis zur Glühwendel 5 geführt.
Das hohlzylindrische Leuchtengehäuse 4 weist eine Gehäuseummantelung 11 auf, die eine Bohrung hat, deren Durchmesser mit dem Außendurchmesser des Leuchtengehäuses 4 übereinstimmt. Ferner ist die Außenmantelfläche 12 kerzenähnlich ausgebildet, das heißt, daß die Außenmantelfläche 12 der Gehäuseummantelung 11 sowohl hin­ sichtlich ihrer Farbe als auch hinsichtlich ihrer Flächen­ struktur wachsähnlich ausgebildet ist. Beispielsweise kann die Gehäuseummantelung 11 aus Kunststoff bestehen, wobei der Kunststoff Tropf- und Fließspuren nachgebildete Riefen hat. Auch kann hier in diesem Bereich durch unter­ schiedliche Farbgebung die Außenmantelfläche 12 entsprechend einer Kerze aus Wachs gestaltet sein. Die Gehäuseummantelung 11 reicht bis an den Übergangsbereich des Leuchtengehäuses 4 in die Abschlußkappe 6, so daß lediglich die Abschlußkappe 6 der Leuchte 1 bzw. das Befestigungselement 7 sichtbar ist. Es ist aber auch denkbar, daß Teile des Befestigungselementes 7 in die Gehäuseummantelung 11 einbezogen sind.
Die Gehäuseummantelung 11 besteht in dem am Leuchtengehäuse 4 anliegenden Bereich 13 aus einer festen Brennmasse, die als Bestandteile Paraffin, Stearin, Bienenwachs oder Mischungen daraus enthält. Demzufolge ist der Bereich 13 aus den Stoffen ausgebildet, die auch für die Herstellung von Kerzen verwendet werden.
Um den Bereich 13 aus der festen Brennmasse ist ein Kunst­ stoffmantel 14 angeordnet, wobei die axiale Länge der Gehäuseummantelung 11 der axialen Länge des hohlzylindrischen Leuchtengehäuses 4 übereinstimmt.
Beim Betrieb der dargestellten Leuchte 1 wird insbesondere der Übergangsbereich zwischen der Abschlußkappe 6 und dem Leuchtengehäuse 4 durch die elektrische Energie erwärmt. Hierzu kommt es im Bereich 13 der festen Brennmasse zu Aufschmelzungen und geringfügigen Verdunstungen der Brenn­ masse, so daß die Brennmasse den kerzenüblichen Geruch abgibt. Ferner wird durch diese Aufschmelzungen und nach Ausschalten der Leuchte 1 aushärtende Brennstoffmasse die Gehäuseummantelung 11 fest mit dem Leuchtengehäuse 4 verbunden, so daß die Gehäuseummantelung 11 unverlierbar an dem Leuchtengehäuse 4 angeordnet ist.
Der Kunststoffmantel 14 führt im dargestellten Ausführungs­ beispiel dazu, daß die verhältnismäßig weiche Brennmasse nicht durch von außen einwirkende Kräfte beschädigt wird. Es ist aber auch denkbar, daß die Gehäuseummantelung 11 vollständig aus der Brennmasse gebildet ist.

Claims (4)

1. Leuchte zu Schmuck- und Dekorationszwecken mit einem Leuchtmittel, welches im wesentlichen kerzenförmig ausgebildet ist und ein hohlzylindrisches Leuchtengehäuse mit einem an einem Ende angeordneten Befestigungselement, welches vorzugsweise eine Kabelzuführung aufweist, wobei das hohlzylindrische Leuchtengehäuse (4) eine Gehäuseummantelung (11) mit einer Bohrung aufweist, deren Durchmesser mit dem Außendurchmesser des Leuchtengehäuses (4) übereinstimmt und deren Außenmantelfläche (12) kerzenähnlich ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseummantelung (11) zumindest in dem am Leuchtengehäuse (4) anliegenden Bereich aus einer festen Brennmasse besteht, die als Bestandteile Paraffin, Stearin, Bienenwachs oder Mischungen daraus enthält.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennmasse der Gehäuseummantelung (11) mit einem Kunststoffmantel (14) umgeben ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge der Gehäuseummantelung (11) mit der axialen Länge des hohlzylindrischen Leuchtengehäuses (4) übereinstimmt.
4. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffmantel (14) topfförmig ausgebildet ist und in seinem Boden eine Durchtrittsöffnung aufweist.
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