DE19547194A1 - Verfahren zur Vergebührung der Nutzung eines Telekommunikations-Dienstes sowie Vermittlungssystem, Dienststeuereinrichtung und Netzwerkmanagementeinrichtung - Google Patents
Verfahren zur Vergebührung der Nutzung eines Telekommunikations-Dienstes sowie Vermittlungssystem, Dienststeuereinrichtung und NetzwerkmanagementeinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vergebührung der Nutzung
eines Telekommunikations-Dienstes eines Dienstanbieters nach dem
Oberbegriff von Anspruch 1, ein Vermittlungssystem nach dem
Oberbegriff von Anspruch 8, eine Dienststeuereinrichtung nach dem
Oberbegriff von Anspruch 9 und eine Netzwerkmanagementeinrichtung
nach dem Oberbegriff von Anspruch 11.
Die Anzahl der in einem Kommunikationsnetz angebotenen
Telekommunikations-Dienste wächst zunehmend. Die Erfindung geht nun
von einer Gruppe solcher Telekommunikations-Dienste aus, die als
"Kiosk-Dienste" bezeichnet werden.
Eine mögliche Implementierung und Realisierung dieser Gruppe von
Diensten entsprechend dem IN-Konzept (IN = Intelligent Network)
wird in dem Artikel "Dienste in Intelligenten Netzen von X. du
Vachat et al, Elektrisches Nachrichtenwesen, Band 63, Nr. 4, 1989,
beschrieben.
Ein Kommunikationsnetz enthält sogenannte Dienstvermittlungsknoten
(Service Switching Points), über die ein Dienstnutzer Zugang zu dem
Kiosk-Dienst erhält. Der Kiosk-Dienst selbst ist in einem
sogenannten Dienststeuerungsknoten (Service Control Point) mittels
eines Dienstprogrammes realisiert. Der Kiosk-Dienst wird hierbei
nicht von dem Netzbetreiber, also der öffentlichen oder privaten
Gesellschaft, die das Netz betreibt und die IN-Infrastruktur für
die Dienste bereitstellt, sondern von einem Dienstanbieter
bereitgestellt.
Eine Dienstanfordrung wird nun vom Dienstnutzer über den
Dienstvermittlungsknoten zum Dienststeuerungsknoten geleitet, der
den Kiosk-Dienst erbringt. Ein solcher Kiosk-Dienst besteht hierbei
beispielsweise in einem Informationsdienst, der Wettervorhersagen,
Börsenberichte oder Sportergebnisse liefert und bei dem der
Dienstnutzer mit einer höheren Gebühr als der reinen
Gesprächsgebühr belastet wird. Die Vergebührung dieser höheren
Gebühr wird dadurch realisiert, daß für die Verbindung zu dem
Kiosk-Dienst im Kommunikationsnetz ein höherer Gebührentakt
verwendet wird. Die Gebühren für die Nutzung des Kiosk-Dienstes
werden somit automatisch mit den reinen Gesprächsgebühren dem
Fernmeldekonto des Dienstnutzers belastet und damit vom
Netzbetreiber eingezogen.
Ein Nachteil dieser Art und Weise der Vergebührung eines
Kiosk-Dienstes ist, daß die Vergebührung des Kiosk-Dienstes stark
mit der Vergebührung der reinen Gesprächsgebühren verkoppelt ist.
Dadurch wird der Dienstanbieter bei der Gestaltung seines
Vergebührungs-Konzepts stark eingeschränkt.
Der Erfindung liegt so die Aufgabe zugrunde, ein
Vergebührungsverfahren für Telekommunikations-Dienste zu finden,
bei dem die Vergebührung des Telekommunikations-Dienstes in höherem
Maße von der Vergebührung der reinen Verbindungsgebühren entkoppelt
ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Vergebührung der
Nutzung eines Telekommunikations-Dienstes nach der Lehre von
Anspruch 1 sowie durch ein Vermittlungssystem, eine
Dienststeuereinrichtung und eine Netzwerkmanagementeinrichtung nach
der Lehre von Anspruch 8, 9 bzw. 11.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, nur bei erfolgter
Autorisierung durch den Netzbetreiber den Dienst zu erbringen und
nur dann eine vom Dienstanbieter bestimmte Gebühr durch den
Netzbetreiber einzuziehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Durch die Erfindung ist es einem Dienstanbieter möglich, ganz neue
Formen der Vergebührung für die Nutzung seines Dienstes zu
verwenden. Beispielsweise ist es möglich, für die Nutzung des
Dienstes einen Festbetrag zu veranschlagen, der unabhängig von der
Nutzungsdauer des Dienstes ist.
Um eine fehlerhafte Autorisierung durch den Netzbetreiber zu
vermeiden, ist es weiter vorteilhaft, daß die den Dienst
erbringende Einheit bereits vor der Autorisierung Daten über die
Nutzungsgebühr des Dienstes an die für die Autorisierung zuständige
Einheit übermittelt. Weiter ist es hierfür vorteilhaft, daß diese
Autorisierungseinheit Daten über den Dienstnutzer ermittelt und
diese Informationen der Entscheidung über eine Autorisierung
zugrunde legt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand dreier Ausführungsbeispiele
unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Kommunikationsanordnung
mit einem Kommunikationsnetz und einer erfindungsgemäßen
Dienststeuereinrichtung.
Fig. 2a zeigt eine symbolische Darstellung des Ablaufs des
erfindungsgemäßen Verfahrens für ein erstes
Ausführungsbeispiel.
Fig. 2b zeigt eine symbolische Darstellung des Ablaufs des
erfindungsgemäßen Verfahrens für ein zweites
Ausführungsbeispiel.
Fig. 2c zeigt eine symbolische Darstellung des Ablaufs des
erfindungsgemäßen Verfahrens für ein drittes
Ausführungsbeispiel.
Fig. 3 zeigt ein Flußdiagramm für das erfindungsgemäße Verfahren
nach Fig. 2a bis 2c.
Im ersten Ausführungsbeispiel wird der Ablauf des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Vergebührung der Nutzung eines
Telekommunikations-Dienstes in einer Kommunikationsanordnung
aufgezeigt, die ein erfindungsgemäßes Vermittlungssystem und eine
erfindungsgemäße Dienststeuereinrichtung aufweist.
Fig. 1 zeigt eine Dienststeuereinrichtung SC, ein
Kommunikationsnetz KN, drei Endgeräte T1 bis T3 und drei Teilnehmer
A bis C, die den Endgeräten T1, T2 bzw. T3 zugeordnet sind. Das
Kommunikationsnetz KN ist mit der Dienststeuereinrichtung SC und
mit den Endgeräten T1 bis T3 verbunden.
Die Endgerate T1 bis T3 sind Endgeräte für ein
Telekommunikationsnetz. Die Endgeräte T1 und T2 sind normale
Fernsprechendgeräte. Das Endgerät T3 ist ein öffentliches
Fernsprechendgerät. Es handelt sich bei ihm beispielsweise um einen
Münzfernsprecher, einen Kartenfernsprecher oder um ein Clubtelefon.
Die Anzahl der an das Kommunikationsnetz KN angeschlossenen
Endgeräte ist beispielhaft gewählt. Bei den Endgeräten T1 bis T3
könnte es sich auch um andersartige Endgeräte für
Telekommunikationsnetze handeln, beispielsweise um Rechnersysteme,
Bildfernsprecher oder Fax-Geräte.
Das Kommunikationsnetz KN ist wie ein übliches Fernsprechnetz
ausgestaltet. Es weist drei miteinander vermaschte
Vermittlungseinrichtungen EX1 bis EX3 und eine
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC auf. Die Vermittlungseinrichtung
EX1 und die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC tauschen miteinander
Daten aus und bilden ein Vermittlungssystem SS. Die
Vermittlungseinrichtung EX1 tauscht Daten mit der
Dienststeuereinrichtung SC aus.
Bei den Vermittlungseinrichtungen EX1 bis EX3 handelt es sich um
übliche Vermittlungsstellen für ein Fernsprechnetz. Die
Vermittlungseinrichtung EX1 ist hierbei besonders ausgestaltet. In
die Steuerung der Vermittlungseinrichtung EX1 sind zusätzlich
Dienstvermittlungsfunktionen implementiert, die eine
Dienststeuereinheit SSF bilden und die beim Erkennen eines
Verbindungswunsches mit einer besonderen Dienstkennung über eine
Datenverbindung Anfragen an die Dienststeuereinrichtung SC richten
und als Antwort darauf von dieser Anweisungen erhalten, die die
weitere Behandlung des Verbindungswunsches betreffen. Durch diese
Dienstvermittlungsfunktionen erfüllt die Vermittlungseinrichtung
EX1 die Funktion eines Dienstvermittlungsknotens nach dem
IN-Konzept (IN = Intelligent Network). Die Realisierung eines
solchen Dienstvermittlungsknotens und damit der
Vermittlungseinrichtung EX1 ist beispielsweise in dem Artikel
"Produkte für intelligente Netze" von J.-P. Heutzen, Elektrisches
Nachrichtenwesen, Band 63, Nr. 4, 1989 beschrieben.
Die Vermittlungseinrichtung EX1 weist weiter eine
Autorisierungseinheit AUT auf. Die Autorisierungseinheit AUT wird
hierbei von Software-Modulen gebildet. Die in die Steuerung der
Vermittlungseinrichtung EX1 implementiert sind. Auf eine Anfrage
von der Dienststeuereinrichtung SC entscheidet die
Autorisierungseinheit AUT, ob ein Einzug der Gebühren für die
Nutzung eines von der Dienststeuereinrichtung SC zu erbringenden
Telekommunikations-Dienstes durch eine Vergebührungseinheit des
Netzbetreibers möglich ist. Ist dies der Fall, so sendet sie eine
Bestätigungsnachricht an die Dienststeuereinrichtung SC.
Es ist auch möglich, daß noch weitere Vermittlungseinrichtungen des
Kommunikationsnetzes KN wie die Vermittlungseinrichtung EX1
ausgestaltet sind und somit den Zugang zu der
Dienststeuereinrichtung SC ermöglichen.
Die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC dient der Bedienung und
Verwaltung der Vermittlungseinrichtung EX1. Es ist hierbei möglich,
daß die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC diese Funktionen
ebenfalls für die Vermittlungseinrichtungen EX2 und EX3 durchführt.
Die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC basiert auf einem
Rechnersystem, das mit der Vermittlungseinrichtung EX1
über eine Managementschnittstelle, beispielsweise eine
Q3-Schnittstelle, verbunden ist. Neben den üblichen
Netzwerkmanagementfunktionen wie Fehlerverwaltung,
Konfigurationsverwaltung, Durchführungsverwaltung und
Sicherungsverwaltung führt die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC
auch Funktionen der Abrechnungsverwaltung für Teilnehmer des
Kommunikationsnetzes KN des Netzbetreibers aus. Hierfür weist sie
eine Vergebührungseinheit BILL auf, die von entsprechenden auf dem
Rechnersystem der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC ablaufenden
Softwaremodulen gebildet wird. Die Vergebührungseinheit BILL erfaßt
Gebührenzählerstände für Verbindungen von Teilnehmer des
Kommunikationsnetzes KN, verarbeitet die Gebührendaten und führt
die Abrechnung und den Einzug der Gebühren für diese Teilnehmer
durch. Hierzu werden von ihr beispielsweise Teilnehmern zugeordnete
Fernmeldekonten geführt, für die in gewissen Zeitabständen
Abrechnungen erstellt werden oder es werden Gebühren mittels
Diensten mit Kreditkartenunternehmen verrechnet. Neben den Gebühren
für die Nutzung des Kommunikationsnetzes KN des Netzbetreibers
führt die Vergebührungseinheit BILL auch den Gebühreneinzug für von
der Dienststeuereinrichtung sc bereitgestellten
Telekommunikations-Diensten von Dienstanbietern durch.
Der Aufbau der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC kann
beispielsweise dem Artikel "Telecommunication Management Network
(TMN): Architektur, Schnittstellen und Anwendungen" von R. Falkner
et al, NTZ, Band 43, Heft 6, 1990 entnommen werden.
Es ist auch möglich, daß die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC
einem anderen der Vermittlungseinrichtungen des
Kommunikationsnetzes KN zugeordnet ist. Hierbei würde es sich
vorzugsweise um die Teilnehmervermittlungsstelle des Teilnehmers
handeln, der eine Dienstanforderung an die Dienststeuereinrichtung
SC richtet.
Die Vermittlungseinrichtung EX1 und die
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC bilden ein Vermittlungssystem SS.
Als Vermittlungssystem wird hier ein System betrachtet, das die
Funktionen der Autorisierungseinheit AUT und der
Vergebührungseinheit BILL durchführt. Es ist auch möglich, daß
Funktionen der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC in die
Vermittlungseinrichtung EX1 integriert sind und somit das
Vermittlungssystem SS von der Vermittlungseinrichtung EX1 gebildet
wird.
Die Dienststeuereinrichtung SC basiert auf einem Rechnersystem, das
mit der Vermittlungseinrichtung EX1 beispielsweise über ein Nr. 7
Zeichengabenetz verbunden ist. Dieses Rechnersystem stellt eine
Plattform für Software-Module bereit, die die Funktion eines
Dienststeuerungsknotens und eines Dienstmanagementsystems nach dem
IN-Konzept durchführen. Sie weist so eine Dienststeuerungseinheit
SCF und eine Dienstmanagementeinheit SMF auf, die die
entsprechenden Funktionen durchführen.
Es ist auch möglich; daß die Dienstmanagementeinheit SMF und die
Dienststeuerungseinheit SCF von zwei verschiedenen Rechnersystemen
gebildet werden, die beispielsweise über ein X.25 Netz miteinander
verbunden sind. In diesem Fall würde die Dienststeuereinrichtung
von dem Rechnersystem mit der Dienststeuereinheit SCF gebildet.
Der grundsätzliche Aufbau der Dienststeuereinrichtung SC kann
beispielsweise dem bereits oben erwähnten Artikel "Produkte für
intelligente Netze", Elektrisches Nachrichtenwesen, Band 63, Nr. 4,
1989, entnommen werden.
Die Dienststeuereinheit SCF weist zwei Dienstbearbeitungseinheiten
SAPP1 und SAPP2 auf. Die Anzahl der Dienstbearbeitungseinheiten ist
beispielhaft gewählt. Die Dienstbearbeitungseinheiten SAPP1 und
SAPP2 stellen jeweils einen Telekommunikations-Dienst eines
Netzbetreibers bereit. Hierzu kommunizieren sie über eine
Datenverbindung mit der Vermittlungseinrichtung EX1. Über diese
Verbindung beeinflussen sie die weitere Behandlung einer an sie
berichteten Anforderung durch die Vermittlungseinrichtung EX1,
beispielsweise die Weiterleitung dieser Anforderung zu einer
bestimmten Rufnummer des Kommunikationsnetzes KN. Darüber hinaus ist
es ihnen auch möglich, den Aufbau einer Nutzverbindung zu dem
anfordernden Teilnehmer zu veranlassen und dem Teilnehmer über
diese Nutzverbindung beispielsweise Sprachansagen zuzusenden. Für
die Bereitstellung solcher Sprachansagen ist es hierbei auch
möglich, daß der Vermittlungseinrichtung EX1 ein
Dienstunterstützungssystem (Intelligent Peripheral) zugeordnet ist,
das diese Sprachansagen bereitstellt und über die
Dienstvermittlungseinrichtung EX1 oder direkt mit der
Dienststeuereinrichtung SC kommuniziert. Der Aufbau eines solchen
Dienstunterstützungssystems kann beispielsweise dem Artikel "Voice
services on the intelligent network: intelligent peripherals and
service nodes" von F. Bosco, CSELT Technical Reports, Volume XX,
No. 4, 1992, entnommen werden.
Die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 stellt einen
Telekommunikations-Dienst eines Dienstanbieter bereit, dessen
Nutzung für den Dienstnutzer kostenpflichtig ist. Bei dem Dienst
handelt es sich vorzugsweise um einen Informationsdienst, es kann
sich aber generell um jeden beliebigen Dienst handeln. Der
Gebühreneinzug für die Nutzung des Dienstes wird zumindest
teilweise nicht über eine Vergebührungseinheit des Dienstanbieters,
sondern des Netzbetreibers des Kommunikationsnetzes KN durchgeführt.
Die Diensterbringungseinheit SAPP1 erbringt den
Telekommunikations-Dienst nach Empfang einer Dienstanforderung erst
dann, wenn sie von der Autorisierungseinheit AUT eine
Bestätigungsnachricht empfängt, die ihr anzeigt, daß der
Netzbetreiber bereit ist, die Vergebührung für die Nutzung des
Telekommunikations-Dienstes zu übernehmen. Nach der Durchführung
des Dienstes sendet die Diensterbringungseinrichtung SAPP1 eine
Nachricht mit der Gebühr für die Nutzung des Dienstes an die
Vergebührungseinheit BILL.
Die Durchführung des Vergebührungsverfahrens wird nun anhand von
Fig. 2a erläutert.
Fig. 2a zeigt das Endgerät T1, den zugeordneten Teilnehmer A, die
Dienststeuereinrichtung SC, die Diensterbringungseinheit SAPP1, die
Vermittlungseinrichtung EX1 mit der Dienstvermittlungseinheit SSF
und die Autorisierungseinheit AUT, und die
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC mit der Vergebührungseinheit BILL.
Der Teilnehmer A sendet über das Endgerät T1 als Dienstanforderung
einen Verbindungswunsch M1 mit der Dienstkennung des von der
Diensterbringungseinheit SAPP1 bereitgestellten
Telekommunikations-Dienstes, der durch das Kommunikationsnetz KN zu
der Vermittlungseinrichtung EX1 geleitet wird. Es ist hierbei auch
möglich, daß der Teilnehmer A eine Dienstanforderung auf einem
anderen Wege bewirkte beispielsweise in dem ein Abheben des Hörers
direkt als Dienstanforderung interpretiert wird.
Die Dienstvermittlungseinheit SSF erkennt die Dienstanforderung für
den von der Diensterbringungseinheit SAPP1 als Dienstanforderung
für den von der Diensterbringungseinheit SAPP1 erbrachten Dienst
und leitet die Dienstanforderung an diesen weiter, indem sie eine
entsprechende Nachricht M2 an diese sendet. Auf dem Empfang der
Nachricht M2 sendet die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 eine
Nachricht M3 an die Autorisierungseinheit AUTH. Die Nachricht M3
enthält hierbei Daten über den die Dienstanforderung abgebenden
Teilnehmer und über die voraussichtlich für die Nutzung des
Dienstes anfallenden Gebühren. Die Nachricht M3 wird hierbei von
der Autorisierungseinheit AUT als Anfrage für die Übernahme der
Vergebührung durch den Netzbetreiber interpretiert.
Es ist auch möglich, auf die Nachricht M3 zu verzichten.
Beispielsweise könnte eine Nachricht mit den entsprechenden Daten
von der Dienstvermittlungseinheit SSF bei Erkennen einer
Dienstanforderung für die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 direkt an
die Autorisierungseinheit AUT gesendet werden. Weiter ist es
möglich, daß von der Diensterbringungseinheit SAPP1 oder von der
Dienstvermittlungseinheit SSF lediglich eine Anforderungsnachricht
an die Autorisierungseinheit AUT gesendet wird, und die
Autorisierungseinheit AUT dann selbst die für ihre Entscheidung
benötigten Daten ermittelt.
Die Autorisierungseinheit AUT entscheidet aufgrund der in der
Nachricht M3 enthaltenen Daten oder anderer, von ihr ermittelter
Daten, ob die Vergebührung des von der Diensterbringungseinheit
SAPP1 zu erbringenden Dienstes von der Vergebührungseinheit BILL
des Netzbetreibers durchzuführen ist. Ist dies der Fall, so sendet
sie eine Bestätigungsnachricht M4 an die Dienstbearbeitungseinheit
SAPP1. Die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 erbringt sodann beim
Erkennen der Nachricht M4 den angeforderten Dienst für den
Teilnehmer A. Hierfür tauscht die Diensterbringungseinheit SAPP1
Nachrichten M5 mit der Dienstvermittlungseinheit SSF aus.
Nach Beendigung der Diensterbringung berechnet die
Diensterbringungseinheit SAPP1 die Gebühr für die Nutzung des
Dienstes. Es ist hierbei auch möglich, daß als Gebühr ein
Festbetrag berechnet wird. Anschließend wird eine Nachricht M6 mit
Daten über die berechnete Gebühr an die Vergebührungseinheit BILL
gesendet. Die Vergebührungseinheit BILL des Netzbetreibers führt
sodann den Gebühreneinzug für diese Gebühr durch.
Der Austausch der Nachrichten M2 und M5 wird über die
Kommunikations-Mechanismen nach dem IN-Konzept durchgeführt. Für
den Austausch der Nachrichten M3 und M4 können ebenfalls solche
Kommunikations-Mechanismen verwendet werden. Es ist jedoch auch
möglich, daß hierfür eine eigenständige (logische) Verbindung
zwischen der Diensterbringungseinheit SAPP1 und der
Autorisierungseinheit AUT aufgebaut wird. Diese Verbindung könnte
auch auf einem anderen Transportnetz basieren, beispielsweise auf
einem X.25 Netz. Der Austausch der Nachricht M6 kann zum einen über
die Standard-Kommunikations-Mechanismen zwischen der
Vermittlungseinrichtung EX1, der Dienststeuereinrichtung SC und der
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC durchgeführt werden. Zum anderen
ist es auch möglich, daß eine separate Kommunikationsverbindung
zwischen der Diensterbringungseinheit SAPP1 und der
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC aufgebaut wird, die
beispielsweise auf einem Nr. 7 Signalisierungsnetz oder einem X.25
Netz basiert.
Die oben beschriebene Art und Weise der Vergebührung von Diensten
ist nicht auf Dienste beschränkt, die mittels des IN-Konzepts
erbracht werden. Es ist beispielsweise möglich, daß die
Diensterbringungseinheit SAPP1 in die Steuerung der
Vermittlungseinrichtung EX1 integriert ist und somit der Dienst von
der Vermittlungseinrichtung EX1 erbracht wird. Der Ablauf des
Verfahrens und die Kommunikationsbeziehungen ergeben sich analog
nach Fig. 1 und Fig. 2a bis 2b.
Im folgenden wird die Autorisierungseinheit AUT anhand des in Fig. 3
dargestellen Ablaufdiagramms detaillierter beschrieben.
Fig. 3 zeigt sechs Zustände STATE1 bis STATE6, sechs Schritte S1
bis S6 und fünf Verzweigungen D1 bis D5.
Vor Eintreffen der Nachricht M3 befindet sich die
Autorisierungseinheit AUT im einem Warte-Zustand, dem Zustand
STATE1. Wird die Nachricht M3 empfangen (Schritt S1), so werden in
dem Schritt S2 Parameter ermittelt, die dem die
Verbindungsanforderung abgebenden Teilnehmer zugeordnet sind.
Solche Parameter beschreiben, ob es sich bei dem Teilnehmer um
einen Teilnehmer handelt, der über ein privates Endgerät oder über
ein öffentliches Endgerät die Verbindungsanforderung absetzt. Als
private Endgeräte werden hierbei Endgeräte angesehen, deren
Gebührenaufkommen einem Teilnehmer zugeordnet ist. Solche Endgeräte
sind beispielsweise Endgeräte, die über den Anschluß von
Privatpersonen oder Firmen an das Kommunikationsnetz KN
angeschlossen sind. Öffentliche Endgeräte sind hingegen von
mehreren Personen nutzbare Endgeräte, deren Gebührenaufkommen für
jede Einzelverbindung dem jeweiligen nutzenden Teilnehmer
verrechnet wird. Solche Endgeräte sind beispielsweise Münz- oder
Karten-Fernsprechgeräte, die im öffentlichen oder im privaten
Bereich (Clubtelefone) aufgestellt sind.
Diese Parameter werden hierbei aus der Rufnummer des Endgerätes
bestimmt, über das der Teilnehmer die Dienstanforderung abgegeben
hat. Diese Rufnummer wird mittels der Vermittlungseinrichtung EX1
ermittelt. Es ist jedoch auch möglich, daß die Ermittlung dieser
Parameter mittels der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC oder
anderer Netzwerkmanagementeinrichtungen durchgeführt wird.
Weiter werden Parameter ermittelt, die Vereinbarungen zwischen dem
Netzbetreiber und dem für einen Anschluß verantwortlichen
Teilnehmer beschreiben. Solche Parameter sind beispielsweise die
Vereinbarung eines Gebührenlimits oder eines Ausschlusses der
Nutzung bestimmter Dienste.
Es ist auch möglich, daß noch weitere oder nur einige ausgewählte
der oberen Parameter ermittelt werden. Auch ein Verzicht auf die
Ermittlung solcher Parameter ist möglich, die Entscheidung über das
Senden der Nachricht M4 könnte aufgrund anderer Daten oder generell
erfolgen.
Folgende drei Fälle werden bei der Verzweigung D1 aufgrund der
ermittelten Parameter unterschieden:
- - Es handelt sich um einen Teilnehmer mit einem normalen, privaten Endgerät, beispielsweise um Teilnehmer A.
Es ist auch möglich, daß ein Teilnehmer mit einem
Kreditkartentelefon, bei dem die Bonität durch das
Kreditkartenunternehmen abgesichert ist, wie dieser Fall
behandelt wird.
- - Es handelt sich um einen Teilnehmer mit einem privaten Endgerät, für den ein Gebührenlimit vereinbart wurde, beispielsweise um Teilnehmer B.
- - Es handelt sich um einen Teilnehmer mit einem öffentlichen Endgerät, beispielsweise um Teilnehmer C.
Abhängig von diesen Parametern geht die Autorisierungseinheit AUT
in den Zustand STATE2, STATE3 bzw. STATE4 über.
Im ersten Fall wird die Bestätigungsnachricht M4 ohne weitere
Überprüfung gesendet. Aus dem Zustand STATE2 wird sogleich in den
Zustand STATE5 gewechselt, auf den das Senden der Nachricht M4 im
Schritt S5 folgt.
Im zweiten Fall wird ausgehend vom Zustand STATE3 in der Verzeigung
D2 überprüft, ob das Gebührenlimit des Teilnehmers bereits
überschritten ist. Für die Überprüfung des Gebührenlimits werden
Nachrichten mit der Vergebührungseinheit BILL ausgetauscht, die die
Daten über die Höhe des Gebührenlimits und des Fernmeldekontos
verwaltet. In diese Überprüfung gehen weiter Daten über die zu
erwartende Höhe der Gebühr für die Nutzung des Dienstes ein, die
mit der Nachricht M3 übermittelt werden oder die mittels eines
Datenbankzugriffs ermittelt werden. Wird das Gebührenlimit nicht
verletzt, so wird von der Verzweigung D2 in den Zustand STATE5
übergegangen. Ist dies nicht der Fall, so wird in den Schritt S3
übergegangen, in dem der Teilnehmer beispielsweise durch eine
Sprachansage auf die Verletzung des Gebührenlimits hingewiesen wird
und ihm die Möglichkeit gegeben wird, beispielsweise durch Eingabe
einer PIN-Nummer sein Gebührenlimit zu erhöhen. Diese Funktionen
können auch durch Aufrufen eines Dienstes der
Vermittlungseinrichtung EX1, der Vergebührungseinheit BILL oder der
Dienststeuereinrichtung SC durchgeführt werden. Veranlaßt der
Teilnehmer keine Erhöhung des Gebührenlimits, so wird in der
Verzweigung D3 in den Zustand STATE6 übergegangen. Ansonsten wird
folgt eine erneute Prüfung in der Verzweigung D2.
Im dritten Fall wird ausgehend von dem Zustand STATE4 in der
Verzweigung D4 ermittelt, ob ausreichend Geld im Geldspeicher des
Endgerätes oder genügend Geld auf der Karte verfügbar ist. Diese
Überprüfung für die Verzweigung D4 wird hierbei durch den Austausch
von Nachrichten mit einem entsprechenden Dienst der
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC, der Vermittlungseinrichtung EX1
oder einem von der Dienststeuereinrichtungen SC bereitgestellten
Dienst durchgeführt. Ist ausreichend Geld vorhanden, so wird von
der Verzweigung D4 in den Zustand STATE5 übergegangen. Ist dies
nicht der Fall, so wird in den Schritt S4 übergegangen, in dem der
Teilnehmer beispielsweise durch eine Sprachansage aufgefordert
wird, den Geldspeicher des Endgerätes mit weiterem Geld aufzufüllen
bzw. eine neue Karte zu verwenden. Kommt der Teilnehmer dieser
Aufforderung nicht nach, so wird in der Verzweigung D5 in den
Zustand STATE6 übergegangen, ansonsten erfolgt eine erneute
Überprüfung in der Verzweigung D4.
Ausgehend vom Zustand STATE5 wird im Schritt 5 die
Bestätigungsnachricht M4 an die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1
gesendet und sodann in den Zustand STATE1 übergegangen. Ausgehend
von dem Zustand STATE6, der die Ablehnung einer Autorisierung
bedeutet, wird im Schritt S6 das Auflösen der Verbindung vom
Teilnehmer zur Dienststeuereinrichtung SC veranlaßt. Es ist hierbei
auch möglich zusätzlich eine Sprachansage an den Teilnehmer zu
senden, die ihn auf die Ablehnung seiner Dienstanforderung
hinweist. Auf das Auflösen der Verbindung könnte auch verzichtet
werden.
Im folgenden wird ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand von Fig. 2b erläutert:
Fig. 2b zeigt das Endgerät T1 mit dem zugeordneten Teilnehmer A,
eine Dienststeuereinrichtung SC′ mit der
Diensterbringungseinrichtung SAPP1 und der
Autorisierungseinrichtung AUT, eine Vermittlungseinrichtung EX1′
und die Netzwerkmanagementeinrichtung NMC mit der
Vergebührungseinheit BILL. Diese Kommunikationsanordnung entspricht
der Kommunikationsanordnung nach Fig. 1 und Fig. 2a, mit dem
Unterschied, daß die Autorisierungseinheit AUT nicht in der
Vermittlungseinrichtung EX1, sondern in der Dienststeuereinrichtung
SC′ angeordnet ist. Eine solche Anordnung der
Autorisierungseinrichtung AUT ist möglich, da in der Regel nur die
Dienstbearbeitungseinheiten SAPP1 und SAPP2 dem Einflußbereich des
Dienstanbieters unterliegen und die zugrundeliegende Hard- und
Softwareplattform vom Netzbetreiber bereitgestellt wird.
Es ergibt sich so folgender Ablauf des Verfahrens:
Eine Dienstanforderung vom Teilnehmer A wird über die Nachrichten M1 und M2 mittels der Dienstvermittlungseinheit SSF an die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 weitergeleitet. Die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 fordert mit der Nachricht M3 eine Autorisierung durch die Autorisierungseinheit AUT an, beim Empfang der Bestätigungsnachricht M4 erbringt sie den Dienst. Diese Kommunikation erfolgt innerhalb der Dienststeuereinrichtung SC′, beispielsweise in Form einer Interprozeßkommunikation zwischen zwei Software-Modulen. Für die Autorisierung-Entscheidung ist es hierbei notwendig, daß die Autorisierungseinheit AUT mit der Vermittlungseinheit EX1′ oder der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC kommuniziert.
Eine Dienstanforderung vom Teilnehmer A wird über die Nachrichten M1 und M2 mittels der Dienstvermittlungseinheit SSF an die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 weitergeleitet. Die Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 fordert mit der Nachricht M3 eine Autorisierung durch die Autorisierungseinheit AUT an, beim Empfang der Bestätigungsnachricht M4 erbringt sie den Dienst. Diese Kommunikation erfolgt innerhalb der Dienststeuereinrichtung SC′, beispielsweise in Form einer Interprozeßkommunikation zwischen zwei Software-Modulen. Für die Autorisierung-Entscheidung ist es hierbei notwendig, daß die Autorisierungseinheit AUT mit der Vermittlungseinheit EX1′ oder der Netzwerkmanagementeinrichtung NMC kommuniziert.
Nach Erbringen des Dienstes wird die Nachricht M6 an die
Vergebührungseinheit BILL gesendet.
Die Vorteile dieses Ausführungsbeispiels liegen darin, daß die
Kommunikation zwischen der Dienstbearbeitungseinheit SAPP1 und der
Autorisierungseinheit AUT vereinfacht wird und daß die
Autorisierungseinheit AUT auf einfache Weise von der
Dienststeuereinrichtung SC bereitgestellte Dienste verwenden kann.
Im folgenden wird ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand von Fig. 2c erläutert:
Fig. 2c zeigt das Endgerät T1, den zugeordneten Teilnehmer A, die
Dienststeuereinrichtung SC mit der Dienstbearbeitungseinheit SAPP1,
die Vermittlungseinrichtung EX1′ mit der Dienstvermittlungseinheit
SSF und eine Netzwerkmanagementeinrichtung NMC′ mit der
Vergebührungseinheit BILL und der Autorisierungseinheit AUT. Diese
Kommunikationsanordnung entspricht der Kommunikationsanordnung nach
Fig. 1, 2a und 3 mit dem Unterschied, daß die Autorisierungseinheit
nicht in der Vermittlungseinrichtung EX1 sondern in der
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC′ implementiert ist.
Entsprechendes gilt für den Kommunikationsablauf, bei dem nur der
Unterschied besteht, daß die Nachrichten M3 und M4 zwischen der
Dienststeuereinrichtung SC und Netzwerkmanagementeinrichtung NMC′
ausgetauscht werden.
Der Vorteil dieses Ausführungsbeispieles ist es, daß die
Autorisierungseinheit AUT auf einfache Weise Dienste der
Netzwerkmanagementeinrichtung NMC, insbesondere der
Vergebührungseinheit BILL in Anspruch nehmen kann. Hierdurch ergibt
sich eine Vereinfachung in der Funktionsweise der
Autorisierungseinheit AUT. Ein weiterer Vorteil ist, daß die
Autorisierungseinheit AUT so die Autorisierung zentral für eine
Vielzahl von Diensten verschiedener Dienststeuereinrichtungen
durchführen kann.
Claims (11)
1. Verfahren zur Vergebührung der Nutzung eines
Telekommunikations-Dienstes eines Dienstanbieters, wobei bei dem
Verfahren eine Dienstanforderung von einem Teilnehmer (A) durch ein
Telekommunikationsnetz (KN) eines Netzbetreibers zu einer
Diensterbringungseinheit (SAPP1) des Dienstanbieters geleitet wird
und bei dem eine Vergebührungseinheit (BILL) des Netzbetreibers den
Gebühreneinzug für die Nutzung des Telekommunikations-Dienstes
durchführt,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Diensterbringungseinheit (SAPP1) den angeforderten
Telekommunikations-Dienst erst erbringt, wenn sie eine
Bestätigungsnachricht (M4) von einer Autorisierungseinheit (AUT)
des Netzbetreibers empfängt, daß eine Gebührennachricht (M6) mit
Daten über eine Gebühr für die Nutzung des
Telekommunikations-Dienstes von der Diensterbringungseinheit
(SAPP1) an die Vergebührungseinheit (BILL) übermittelt wird und daß
die Vergebührungseinheit (BILL) die Gebühr bei erfolgter
Bestätigungsnachricht (M4) einzieht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gebührennachricht (M6) nach der Erbringung des Dienstes übermittelt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
weitere Nachricht (M3) mit Daten über die Gebühr für die Nutzung
des Telekommunikations-Dienstes vor der Erbringung des Dienstes an
die Autorisierungseinheit (AUT) übermittelt wird und die
Autorisierungseinheit (AUT) mittels dieser Daten der weiteren
Nachricht über das Senden der Bestätigungsnachricht (M4)
entscheidet.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Autorisierungseinheit (AUT) ein dem Teilnehmer (A) zugeordneten
Parameter ermittelt und abhängig von dem ermittelten Parameter über
das Aussenden der Bestätigungsnachricht (M4) entscheidet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
erster Parameter für Teilnehmer (A) mit einem normalen
Teilnehmeranschluß steht.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
zweiter Parameter für Teilnehmer (B) mit einem Teilnehmeranschluß
steht, dem ein Gebühren-Limit zugeordnet ist.
7. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
dritter Parameter für einen Teilnehmer (C) mit einem öffentlichen
Endgerät (T3), insbesondere einem Münz-, Karten- oder
Club-Fernsprecher, steht.
8. Vermittlungssystem (55) für ein Telekommunikationsnetz (KN)
eines Netzbetreibers mit einer Dienstvermittlungseinheit (SSF) zur
Weiterleitung einer Dienstanforderung von einem Teilnehmer (A) zu
einer Diensterbringungseinheit (SAPP1) eines Dienstanbieters und
mit einer dem Netzbetreiber zugeordneten Vergebührungseinheit
(BILL) zur Durchführung des Gebühreneinzugs für die Nutzung eines
von der Diensterbringungseinheit (SAPP1) erbrachten
Telekommunikations-Dienstes,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Vermittlungssystem (55) mit einer Autorisierungseinheit (AUT)
versehen ist, die so ausgestaltet ist, daß sie eine
Bestätigungsnachricht (M4) an die Diensterbringungseinheit (SAPP1)
sendet, die diese veranlaßt, den Telekommunikations-Dienst zu
erbringen, und daß die Vergebührungseinheit (BILL) so ausgestaltet
ist, daß sie von der Diensterbringungseinheit (SAPP1) eine
Gebührennachricht (M6) mit Daten über eine Gebühr für die Nutzung
des Telekommunikations-Dienstes empfängt und die Gebühr bei
erfolgter Bestätigungsnachricht (M4) einzieht.
9. Dienststeuereinrichtung (SC) für Telekommunikations-Dienste mit
einer Schnittstelle zum Anschluß an eine
Dienstvermittlungseinrichtung (EX1) eines Telekommunikationsnetzes
(KN), mit Mitteln zum Empfang einer Dienstanforderung von einem
Teilnehmer (A) über die Dienstvermittlungseinrichtung (EX1) und mit
einer Diensterbringungseinheit (SAPP1) eines Dienstanbieters zur
Erbringung eines Telekommunikations-Dienstes auf die
Dienstanforderung, dadurch
gekennzeichnet, daß die Diensterbringungseinheit
(SAPP1) mit Empfangs-Mitteln zum Empfang einer
Bestätigungsnachricht (M4) von einer Autorisierungseinrichtung
(AUT) des Netzbetreibers, mit Sende-Mitteln zur Übermittlung einer
Gebührennachricht (M6), die Daten über eine Gebühr für die Nutzung
des Telekommunikations-Dienstes enthält, an eine
Vergebührungseinheit des Netzbetreibers, die zum Einzug der Gebühr
bei erfolgter Bestätigungsnachricht (M4) dient, und mit
Steuer-Mitteln versehen ist, die so ausgestattet sind, daß der
angeforderte Telekommunikations-Dienst erst erbracht wird, wenn die
Bestätigungsnachricht (M4) empfangen wird.
10. Dienststeuereinrichtung (SC) nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Autorisierungseinheit (AUT) in der
Dienststeuereinrichtung (SC) enthalten ist.
11. Netzwerkmanagementeinrichtung (NMC) eines Netzbetreibers für
ein Telekommunikationsnetz (KN), das mit einer
Diestvermittlungseinrichtung (EX1) zur Weiterleitung einer
Dienstanforderung von einem Teilnehmer zu einer
Diensterbringungseinheit (SAPP1) eines Dienstanbieters versehen
ist, wobei die Netzwerkmanagementeinrichtung (NMC) mit einer dem
Netzbetreiber zugeordneten Vergebührungseinheit (BILL) zur
Durchführung des Gebühreneinzugs für die Nutzung eines von der
Diensterbringungseinheit (SAPP1) erbrachten
Telekommunikations-Dienstes versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Netzwerkmanagementeinrichtung (NMC) mit einer Autorisierungseinheit
(AUT) versehen ist, die so ausgestaltet ist, daß sie eine
Bestätigungsnachricht (M4) an die Diensterbringungseinheit (SAPP1)
sendet, die diese veranlaßt, den Telekommunikations-Dienst zu
erbringen, und daß die Vergebührungseinheit (BILL) so ausgestaltet
ist, daß sie von der Diensterbringungseinheit (SAPP1) eine
Gebührennachricht (M6) mit Daten über eine Gebühr für die Nutzung
des Telekommunikations-Dienstes empfängt und diese Gebühr bei
erfolgter Bestätigungsnachricht (M4) einzieht.
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