DE10356150B4 - Überkopf-Aufbewahrungssystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Überkopf-Aufbewahrungssystem
(10) für
den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das ein Dach (12) und einen
Dachhimmel (16) aufweist und einen Fahrgastraum (18) begrenzt, mit
einem Gehäuse
(20), das mindestens eine Komforteinrichtung (22) einschließt, die
in dem Gehäuse
(20) gestützt
wird und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst
ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) funktionsfähig für eine Drehbewegung
relativ zu dem Dachhimmel (16) und um eine Drehachse (A) des Gehäuses (20)
solcherart gestützt
wird, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) ausgewählt winkelförmig relativ
zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast
bewegt werden kann.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeugs und insbesondere auf ein solches Überkopf-Aufbewahrungssystem, das relativ zu dem Dachhimmel des Fahrzeugs drehbar gelagert ist.
- Einige Personenkraftwagen schließen Überkopf-Aufbewahrungssysteme oder Überkopf-Konsolen ein, die an dem Dach des Fahrzeugs befestigt sind. Typischerweise ist eine Konsole zentrisch zwischen den Seitenkanten des Dachhimmels des Daches angeordnet und erstreckt sich über einen Bereich der Längsachse des Daches von dem vorderen Ende der Innenseite des Fahrzeuginnenraums zu der Rückseite des Fahrzeugs hin. Im allgemeinen wird die Konsole starr relativ zu dem Dachhimmel getragen und schließt ein Kunststoffgehäuse ein, das sich entlang der Länge der Konsole erstreckt. Üblicherweise ist eine einzelne Konsole für die Plattform eines besonderen Fahrzeugs aufgrund der Unterschiede in den Formen und Größen der Dachhimmel und der Bleche des Daches gestaltet. Die Konsole kann mit verschiedenen Komforteinrichtungen (convenience features) ausgestattet werden, die Anzeigen, Steuerungen und Fächer einschließen, die für die Insassen des Fahrzeugs zugänglich sind. Insbesondere können diese Komforteinrichtungen Steuerungen für ein Klimasteuerungssystem, Fahrerinformations-Anzeigeschirme, Lichtmodule, kleine Aufbewahrungsfächer und dergleichen einschließen.
- Überkopfkonsolen werden in verschiedenen Längen hergestellt, die von den Einrichtungen, die in der Konsole enthalten sind, und dem Typ des Fahrzeugs abhängen. Zum Beispiel kann eine Konsole, die Lichtmodule oder ein Fahrerinformations-Anzeigeschirm primär für den Fahrer und den Beifahrer des Fahrzeugs gestaltet sein, und hat daher nur eine relativ geringe Länge. Andere Typen von Konsolen können mehr Komforteinrichtungen, wie z.B. mehrere Aufbewahrungsfächer und Steuerungen für verschiedene Systeme des Fahrzeugs aufweisen, die so gestaltet sind, dass sie durch andere Fahrgäste erreichbar sind. Somit können sich diese Konsolen in den hinteren Bereich des Fahrzeuginnenraums relativ entfernt von der Position der vom sitzenden Fahrgäste erstrecken. In diesen Fällen sind viele der Steuerungen und anderen Komforteinrichtungen nicht leicht von den vorn sitzenden Fahrgästen erreichbar. Zusätzlich sind bestimmte Komforteinrichtungen für Fahrgäste, die auf einer Seite der Mittellinie des Fahrzeuginnenraums sitzen, nicht leicht für Fahrgäste, die auf der gegenüberliegenden Seite der Mittellinie sitzen, erreichbar. Entsprechenderweise können unter bestimmten Umständen Fahrgäste das Bedürfnis verspüren, sich von ihren Sitzen zu erheben, um Zugang zu einer Komforteinrichtung zu haben, die in einem entfernten Bereich einer Konsole angeordnet ist.
- Währenddessen Überkopf-Konsolen, die beim Stand der Technik bekannt sind, viele Komforteinrichtungen vorsehen, die durch den Käufer gefragt sind, macht die physische Größe des Fahrzeuginnenraums bestimmter Fahrzeuge, z.B. Vans und Freizeitfahrzeuge (SUV) es schwierig, dass jeder Fahrgast Zugang erlangt. Entsprechenderweise besteht ein Erfordernis beim Stand der Technik nach einer Überkopf-Konsole, die einen verbesserten Zugang zu den Komforteinrichtungen schafft, die durch die Konsole geboten werden. Ferner besteht ein Erfordernis beim Stand der Technik nach einer Überkopf-Konsole, die die Sicherheit verbessert, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen, die durch die Konsole geboten werden, verbunden sind.
- Aus der JP 10-264 730 A ist ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Ferner ist aus der
DE 198 22 638 A1 ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 14 bekannt. Bei diesen beiden, bekannten Vorrichtungen sind im Dachhimmel des Kraftfahrzeuges jeweils zwei parallele Gleitschienen befestigt, an denen eine Überkopf-Konsole gleitend gelagert ist. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die bekannten Überkopf-Aufbewahrungssysteme hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit für den Fahrgast zu verbessern, um den Bedienungsaufwand für den Fahrgast zu verringern und so seine Sicherheit zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Überkopf-Aufbewahrungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch ein Überkopf-Aufbewahrungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die vorliegende Erfindung überwindet die Nachteile beim Stand der Technik bei einem Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das einen Dachhimmel aufweist und einen Fahrzeuginnenraum begrenzt, das ein Gehäuse einschließt, das mindestens eine Komforteinrichtung aufweist, die in dem Gehäuse gestützt ist und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist. Das Gehäuse wird funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel und um eine Drehachse des Gehäuses solcherart gestützt, dass die mindestens eine Komforteinrichtung ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann.
- Das Überkopf-Aufbewahrungssystem nach der vorliegenden Erfindung schafft einen verbesserten Zugang zu den Komforteinrichtungen, die durch das System geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik. Außerdem verbessert das Überkopf-Aufbewahrungssystem nach der vorliegenden Erfindung die Sicherheit, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen verbunden sind, die durch das System geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik.
- Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
-
1 eine Umgebungsansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug der vorliegenden Erfindung, das relativ zu einem Dachhimmel des Innenraums eines Personenkraftwagens gestützt wird und wobei die Aufbewahrungsfächer des Systems in einer geöffneten Anordnung befindlich sind, -
2 eine Umgebungsansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, das relativ zu einem Dachhimmel des Innenraums eines Personenkraftwagens gestützt wird, wobei ein LCD-Schirm des Systems ausgeklappt ist, -
3 eine Unteransicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, das verschiedene Verwendungen der Aufbewahrungsfächer des Systems zeigt, -
4 eine Seitenschnittansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, und -
5 eine Perspektivansicht einer Gleitschiene des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung. - Ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für ein Kraftfahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung ist in allen Figuren allgemein mit
10 bezeichnet, wobei gleiche Bezugszahlen verwendet werden, um den gleichen Aufbau zu bezeichnen. Obwohl das System10 nachstehend beschrieben und in den Figuren gezeigt ist und in Verbindung mit dem Innenraum eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen verwendet wird, versteht es sich, dass das System10 für eine besondere Verwendung innerhalb des Innenraums von relativ großen Fahrzeugen, wie z.B. Vans und Freizeitfahrzeugen (SUV) angepasst ist, in welchen die Fahrzeuginnenräume beträchtlich geräumiger sind, als jene von kleineren Fahrzeugen. - Unter Bezugnahme zunächst auf
4 ist das Dach eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen mit12 angegeben. Das Dach12 schließt ein Blech14 ein, das die Außenseite des Fahrzeugs begrenzt und schließt einen Dachhimmel16 ein, der von dem Blech14 beabstandet ist und im wesentlichen parallel zu diesem verläuft. In4 ist das Blech14 als im wesentlichen flächengleich (co-extensive) in allen Richtungen zu dem Dachhimmel16 angeordnet gezeigt. Auch ist gezeigt, dass das Fahrzeug einen Fahrzeugin nenraum oder eine Umhüllung aufweist, die im allgemeinen mit18 bezeichnet ist, die durch den Raum benachbart zu dem Dachhimmel16 gegenüberliegend zu dem Blech14 begrenzt ist. Der Fahrzeuginnenraum18 ist an die Passagiersitze des Fahrzeugs angepasst und ist in4 als im wesentlichen flächengleich zu dem Dachhimmel16 in allen Richtungen angeordnet gezeigt. - Unter Bezugnahme nunmehr auf die
1 bis4 schließt das System10 ein Gehäuse ein, das im allgemeinen mit20 angegeben ist, das mindestens eine Komforteinrichtung, die im allgemeinen mit22 angegeben ist, und welche im Detail nachstehend beschrieben wird, aufweist, die in dem Gehäuse20 gestützt wird und zur Nutzung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist. Das Gehäuse20 ist funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel16 um eine Drehachse „A" gelagert, die flächengleich zu einer Mittellinie des Gehäuses20 verläuft. Wie am besten in den3 und4 gezeigt ist, dreht sich das Gehäuse20 solcherart, dass eine Komforteinrichtung22 oder mehrere Komforteinrichtungen22 ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse „A" in eine unmittelbare Nachbarschaft des Fahrgastes bewegt werden kann bzw. können. - Wie in den
1 ,2 und4 gezeigt ist, schließt das System10 außerdem eine Gleitschiene ein, die im allgemeinen mit24 angegeben ist. Die Gleitschiene24 wird funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel16 gestützt und definiert eine Längsachse „B". Somit wird zusätzlich zur Fähigkeit zum Drehen das Gehäuse20 funktionsfähig für eine geradlinige Parallelbewegung innerhalb des Fahrzeuginnenraums18 gestützt. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems10 ist die Schiene24 im wesentlichen flächengleich zu dem Dachhimmel16 in Richtung der Längsachse „B" angeordnet. Auch wird die Schiene24 funktionsfähig relativ zu einer im wesentlichen in der Mitte liegenden Linie des Dachhimmels16 gestützt. Es versteht sich jedoch für den Fachmann, dass die Gleitschiene24 irgendeine geeignete Anordnung relativ zu dem Dachhimmel16 und dem Gehäuse20 haben kann. - Unter Bezugnahme auf
5 begrenzt die Schiene24 einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal26 , der sich nach unten in Richtung des Fahrzeuginnenraums18 über eine Öffnung28 in dem Dachhimmel16 erstreckt, wie in den1 und2 gezeigt ist. Der Kanal26 erstreckt sich entlang eines im wesentlichen mittleren Bereichs der Gleitschiene24 . Auch schließt der Kanal26 ein Paar sich gegenüberliegender sich in Längsrichtung erstreckender im wesentlichen parallel verlaufender Führungen30 ein, die auf Querseiten des Kanals26 angeordnet sind. - Die Gleitschiene
24 schließt außerdem einen Haubenbereich32 ein, der beabstandet von den Führungen30 angeordnet ist und mit diesen zusammenwirkt, um den Kanal26 zu begrenzen. Ein Paar Flansche34 erstreckt sich seitlich relativ zu dem Kanal26 und entlang der Länge der Gleitschiene24 . Die Flansche34 sind so angepasst, dass sie an dem Dachhimmel16 gegenüberliegend zu dem Fahrzeuginnenraum18 angrenzen. Ein Paar hochstehender Rippen36 erstreckt sich entlang eines wesentlichen Bereichs der Länge der Gleitschiene24 . Die Rippen36 sind dazu angepasst, dass die Gleitschiene24 an dem Dach unter Verwendung einer geeigneten Einrichtung, die beim Stand der Technik bekannt ist, befestigt wird. - In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems
10 , und wie am besten in den1 und2 gezeigt ist, hat das Gehäuse20 eine im wesentlichen scheibenartige Form. Für einen Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass das Gehäuse20 irgendeine geeignete Form und Größe haben kann und relativ zu dem Dachhimmel16 mit irgendeinem geeigneten Winkel angeordnet sein kann. Wie am besten in4 gezeigt ist, schließt das Gehäuse20 eine Rückfläche38 ein, die gegenüberliegend zu der Komforteinrichtung22 angeordnet ist und funktionsfähig benachbart zu dem Dachhimmel16 gestützt wird. Ferner wird die Rückfläche38 durch die Gleitschiene24 für eine geradlinige Parallelbewegung innerhalb des Fahrzeuginnenraums18 gestützt. Das Gehäuse20 schließt mindestens eine Buchse40 ein, wie in4 gezeigt ist, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals26 gestützt wird. Die Buchse40 ist funktionsfähig mit einem Basisteil42 oder einem Motor verbunden, der durch das Gehäuse20 aufgenommen wird. Der Motor42 kann zum Antreiben der Buchse40 verwendet werden, um das Gehäuse20 entlang der Führungen30 zu bewegen. Alternativ dazu kann das Gehäuse20 manuell sowohl drehbar als auch geradlinig bewegbar sein. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems10 schließt das Gehäuse20 ein Paar Buchsen40 ein, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Führungen30 gelagert sind. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass die Buchsen40 Rollenlager oder irgendeine andere geeignete Art einer Buchse haben kann, die in den Führungen30 zu einer Reduzierung der Reibung zwischen den Buchsen40 und den Führungen30 angeordnet sind. - Wie am besten in
4 gezeigt ist, kann die Komforteinrichtung22 eine Lichtquelle44 einschließen, die im wesentlichen relativ zu der Drehachse „A" gestützt wird. Die Lichtquelle44 ist innerhalb eines Elektronikgehäuses46 aufgenommen, die durch den im wesentlichen mittleren Bereich, der allgemein mit48 angegeben ist, des Gehäuses20 definiert ist. Das Elektronikgehäuse46 schließt eine Konkavlinse50 ein, die in einer Öffnung des Elektronikgehäuses46 angeordnet ist, und in bezug zur Lichtquelle44 beabstandet ist. In4 ist die Lichtquelle44 als eine Glühlampe gezeigt. Für den Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass die Lichtquelle44 irgendeine geeignete Lichtquelle sein kann. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems10 , und wie am besten in3 gezeigt ist, kann das Gehäuse20 auch eine zweite Lichtquelle52 einschließen, die um den Umfang der Fläche des Gehäuses20 nahe zu dem Fahrzeuginnenraum18 angeordnet ist. In einer bevorzugten Modifikation dieser Ausführungsform kann das Licht der zweiten Quelle fluoreszierend sein. - Wie oben angegeben, schließt das System
10 mindestens eine Komforteinrichtung22 bevorzugterweise jedoch eine Vielzahl von Komforteinrichtungen22 ein. Zum Beispiel kann, wie am besten in4 gezeigt ist, die Komforteinrichtung22 mindestens ein Aufbewahrungsfach54 einschließen, das funktionsfähig in dem Gehäuse20 für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel16 solcherart gestützt ist, dass das Aufbewahrungsfach54 ausgewählt winkelförmig relativ zur Drehachse „A" in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann. Das Aufbewahrungsfach54 kann eine Klappe56 einschließen, die drehbar mit dem Gehäuse20 verbunden ist und in einer im wesentlichen nach unten öffnenden Weise bedienbar ist. Mehr im einzelnen, ein Ende der Klappe56 wird benachbart zu dem Rand58 der Rückfläche38 gestützt. Das andere Ende der Klappe56 ist drehbar mit dem Elektronikgehäuse46 verbunden. Zu diesem Zweck erstreckt sich ein Stift60 durch einen Vorsprung62 , der an dem Elektronikgehäuse46 ausgebildet ist. - Das Aufbewahrungsfach
54 wird auf einfache Weise betätigt. Insbesondere ist das geschlossene Aufbewahrungsfach54 dazu angepasst sich abwärts zu senken und mit einem Winkel relativ zur Längsachse „B" schwenkbar zu öffnen, wie in4 zu sehen ist, um einen genügenden Zwischenraum und Zugang solcherart zu schaffen, das ein Fahrgast auf komfortable Weise das Aufbewahrungsfach54 nutzen kann. Zusätzlich kann das Scharnier60 dazu wirken, die Bewegung der Klappe56 von seiner geschlossenen in seine öffnete Stellung zu dämpfen. Alternativ dazu kann das Aufbewahrungsfach54 auch von dem Gehäuse20 abgenommen werden, wie in3 gezeigt ist, um eine Anpassung an Kundenwünsche für das Aufbewahrungsfach54 vorzunehmen, wie im einzelnen nachstehend beschrieben wird. - Das Aufbewahrungsfach
54 kann auch ein türfreies Aufbewahrungsfach54 einschließen, das eine netzförmige Abdeckung64 aufweist, wie in den1 und2 gezeigt ist. Das Aufbewahrungsfach54 ist dazu angepasst, eine beliebige Anzahl von Vorrichtungen einschließlich Bargeld, Taschenlampen, Mobiltelefonen, Aufzeichnungen/Schulartikeln, Werkzeugen, Starthilfekabeln und Sportausrüstungen zu lagern, wobei die Vorrichtungen nicht darauf beschränkt sind. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass das System10 nicht durch die Arten der Vorrichtungen beschränkt ist, die in dem System10 gelagert sind. - Wie in den
1 bis4 gezeigt ist, kann in einer Ausführungsform des Systems10 das Gehäuse20 eine Vielzahl von Aufbewahrungsfächern54 einschließen, die ringförmig um die Drehachse „A" beabstandet sind. Wie am besten in3 gezeigt ist, kann eine Trennwand66 ein Aufbewahrungsfach54 von jedem benachbarten Aufbewahrungsfach54 trennen und kann das Elektronikgehäuse46 von dem Aufbewahrungsfach54 trennen. Alternativ dazu können, wie am besten in den1 bis3 gezeigt ist, die Komforteinrichtungen22 einen Radioempfänger68 , einen CD-Halter70 , einen Flüssigkeitskristallanzeigeschirm72 , einen Lautsprecher74 , einen Erste-Hilfe-Kasten76 , einen Zellstofftuchhalter78 und eine gelenkig ausgebildete Lichtquelle80 , die zum Ausziehen aus dem Gehäuse20 angepasst ist, einschließen. In dieser bevorzugten Modifikation und wie in2 gezeigt ist, ist der Flüssigkristallanzeigeschirm72 drehbar relativ zu dem Gehäuse20 gelagert und ist dazu angepasst, in eine im wesentlichen senkrechte Position zu dem Dachhimmel16 herausgeklappt zu werden. Auf dem Beispielswege und nicht auf dem Wege der Beschränkung können die Komforteinrichtungen22 auch einen DVD-Spieler, Kopfhöreranschlüsse, einen herausziehbaren Aufhängestab, Luftfilter- und Stimmenaktivierungsvorrichtungen, Temperatur-/Radiosteuerungen und Heiz-Kühl-Öffnungen einschließen. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass irgendeine geeignete Anzahl und Arten von Komforteinrichtungen22 im Gehäuse20 verwendet werden können, ohne den Schutzumfang und den Geist des Systems10 zu verlassen. - Das System
10 ist in den Figuren mit6 Komforteinrichtungen22 im wesentlichen gleicher Form und Größe gezeigt. Für den Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass das System10 irgendeine geeignete Anzahl von Komforteinrichtungen22 verschiedener geeigneter Größen und Formen haben kann. Für den Fachmann ist es außerdem ersichtlich, dass die Fahrgäste des Fahrzeugs das Gehäuse drehbar und geradlinig durch die Arbeitsweise des Motors42 und/oder manuell bewegen können. Zu diesem Zweck kann elektrische Leistung dem Motor42 zugeführt werden, welcher die Buchsen40 über die Führungen30 in die Gleitschiene24 antreibt. Elektrischer Strom wird den elektrisch angetriebenen Vorrichtungen über einen Kontakt zwischen den Buchsen40 und diesen Vorrichtungen zugeführt. Auf diese Weise kann die Drehbewegung und geradlinige Bewegung des Gehäuses20 relativ zur Gleitschiene24 angetrieben werden. - Mit dem multifunktionalen System
10 wird der Zugang zu den Komforteinrichtungen22 , die von dem System10 geboten wird, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik verbessert. Außerdem wird mit dem multifunktionalen System10 die Sicherheit, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen22 verbunden ist, die durch das System10 geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik verbessert.
Claims (20)
- Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das ein Dach (12 ) und einen Dachhimmel (16 ) aufweist und einen Fahrgastraum (18 ) begrenzt, mit einem Gehäuse (20 ), das mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) einschließt, die in dem Gehäuse (20 ) gestützt wird und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20 ) funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16 ) und um eine Drehachse (A) des Gehäuses (20 ) solcherart gestützt wird, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das System (10 ) außerdem eine Gleitschiene (24 ) einschließt, die funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel (16 ) gestützt ist und eine Längsachse (B) definiert, wobei das Gehäuse (20 ) durch die Gleitschiene (24 ) für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Längsachse (B) innerhalb des Fahrzeuginnenraums (18 ) des Fahrzeugs gestützt wird. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24 ) einen sich längs erstreckenden Kanal (26 ) begrenzt, der sich nach unten in der Richtung des Fahrzeuginnenraums (18 ) des Fahrzeugs über eine Öffnung (28 ) in dem Dachhimmel (16 ) öffnet, wobei das Gehäuse (20 ) mindestens eine Buchse (40 ) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals (26 ) gelagert ist. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (26 ) ein Paar gegenüberliegender, sich in Längsrichtung erstreckender, im wesentlichen paralleler Führungen (30 ) einschließt, wobei das Gehäuse (20 ) ein Paar Buchsen (40 ) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Führungen (30 ) gelagert sind. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24 ) einen Haubenbereich (32 ) einschließt, der von dem Paar Führungen (30 ) beabstandet angeordnet ist und mit diesen zusammenwirkt, um den Kanal (26 ) zu begrenzen. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24 ) ein Paar Flansche (34 ) einschließt, die sich seitlich relativ zu dem Kanal (26 ) und entlang der Länge der Schiene (26 ) erstrecken, wobei das Paar Flansche (34 ) angrenzend zu dem Dachhimmel (16 ) des Fahrzeugs gegenüberliegend zu dem Fahrzeuginnenraum (18 ) angepasst ist. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24 ) ein Paar hochstehender Rippen (36 ) einschließt, das sich entlang eines wesentlichen Bereichs der Länge der Gleitschiene (24 ) erstreckt, wobei das Paar Rippen (36 ) dazu angepasst ist, die Gleitschiene (24 ) an dem Dach (12 ) des Fahrzeugs zu befestigen. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) eine Lichtquelle (44 ) einschließt, die im wesentlichen relativ zur Drehachse (A) gestützt wird. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) mindestens ein Aufbewahrungsfach (54 ) einschließt, dass funktionsfähig in dem Gehäuse für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16 ) gestützt wird, solcherart, dass mindestens das eine Aufbewahrungsfach (54 ) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54 ) eine Klappe (56 ) einschließt, die drehbar mit dem Gehäuse (20 ) verbunden ist und betätigbar ist, um sich in einer im wesentlichen abwärts weisenden Art zu öffnen. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) eine Vielzahl von Aufbewahrungsfächern (56 ) einschließt, die ringförmig um die Drehachse (A) beabstandet sind. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22 ) mindestens einen Gegenstand aus einer Gruppe von Gegenständen einschließt, die aus einem Radioempfänger, einem CD-Abspielgerät, einem DVD-Abspielgerät, einem Flüssigkeitskristallanzeigeschirm, einem Lautsprecher, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Zellstofftuchhalter und einer gelenkig ausgebildeten Lichtquelle, die aus dem Gehäuse (20 ) ausziehbar ausgebildet ist, besteht. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitskristallanzeigeschirm (22 ) drehbar relativ zu dem Gehäuse (20 ) gelagert ist und dazu angepasst ist, in eine im wesentlichen senkrechte Position zu dem Dachhimmel (16 ) geklappt zu werden. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das einen Dachhimmel (16 ) aufweist und einen Fahrzeuginnenraum (18 ) begrenzt, umfassend ein Gehäuse (20 ) und eine Gleitschiene (24 ), wobei die Gleitschiene (24 ) funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel (16 ) gestützt wird und eine Längsachse (B) definiert, wobei das Gehäuse (20 ) durch die Gleitschiene (24 ) für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Längsachse (B) innerhalb des Fahrzeuginnenraums (18 ) des Fahrzeugs gelagert ist, wobei das Gehäuse (20 ) eine Vielzahl von Komforteinrichtungen (22 ) einschließt, die in dem Gehäuse (20 ) gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20 ) durch die Gleitschiene (24 ) auch für eine Drehbewegung um eine Drehachse (A) relativ zum Dachhimmel (16 ) gelagert ist, und dass die Komforteinrichtungen (22 ) im Gehäuse (20 ) um die Drehachse (A) solcherart ringförmig beabstandet sind, dass die Komforteinrichtungen (22 ) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) und geradlinig entlang der Längsachse (B) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast des Fahrzeugs winkelförmig bewegt werden können. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24 ) einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal (26 ) begrenzt, der sich nach unten in der Richtung des Fahrzeuginnenraums des Fahrzeugs über eine Öffnung (28 ) in dem Dachhimmel (16 ) öffnet, wobei das Gehäuse (20 ) mindestens eine Buchse (40 ) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals (26 ) gelagert ist. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (26 ) ein Paar gegenüberliegender, sich in Längsrichtung erstreckender, paralleler Führungen (30 ) einschließt, wobei das Gehäuse (20 ) ein Paar Buchsen (40 ) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Paares Führungen (30 ) gelagert ist. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl der Komforteinrichtungen (22 ) mindestens eine Lichtquelle (44 ) einschließen, die relativ zu der Drehachse (A) gestützt ist. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 14, wobei die Vielzahl der Komforteinrichtungen (22 ) mindestens ein Aufbewahrungsfach (54 ) einschließt, das funktionsfähig in dem Gehäuse (20 ) für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16 ) solcherart gestützt wird, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54 ) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft des Fahrgastes bewegt werden kann. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54 ) eine Klappe (56 ) einschließt, die drehbar mit dem Gehäuse (20 ) verbunden ist und betätigbar ist, um sich in einer im wesentlichen abwärts weisenden Art zu öffnen. - Überkopf-Aufbewahrungssystem (
10 ) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Komforteinrichtungen (22 ) mindestens einen Gegenstand aus einer Gruppe von Gegenstände einschließen, die aus einem Radioempfänger, einem CD-Abspielgerät, einem DVD-Abspielgerät, einem Flüssigkeitskristallanzeigeschirm, einem Lautsprecher, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Zellstofftuchhalter und einer gelenkig ausgebildeten Lichtquelle, die aus dem Gehäuse (20 ) ausziehbar ist, besteht.
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