DE10356150B4 - Überkopf-Aufbewahrungssystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

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Abstract

Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das ein Dach (12) und einen Dachhimmel (16) aufweist und einen Fahrgastraum (18) begrenzt, mit einem Gehäuse (20), das mindestens eine Komforteinrichtung (22) einschließt, die in dem Gehäuse (20) gestützt wird und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16) und um eine Drehachse (A) des Gehäuses (20) solcherart gestützt wird, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeugs und insbesondere auf ein solches Überkopf-Aufbewahrungssystem, das relativ zu dem Dachhimmel des Fahrzeugs drehbar gelagert ist.
  • Einige Personenkraftwagen schließen Überkopf-Aufbewahrungssysteme oder Überkopf-Konsolen ein, die an dem Dach des Fahrzeugs befestigt sind. Typischerweise ist eine Konsole zentrisch zwischen den Seitenkanten des Dachhimmels des Daches angeordnet und erstreckt sich über einen Bereich der Längsachse des Daches von dem vorderen Ende der Innenseite des Fahrzeuginnenraums zu der Rückseite des Fahrzeugs hin. Im allgemeinen wird die Konsole starr relativ zu dem Dachhimmel getragen und schließt ein Kunststoffgehäuse ein, das sich entlang der Länge der Konsole erstreckt. Üblicherweise ist eine einzelne Konsole für die Plattform eines besonderen Fahrzeugs aufgrund der Unterschiede in den Formen und Größen der Dachhimmel und der Bleche des Daches gestaltet. Die Konsole kann mit verschiedenen Komforteinrichtungen (convenience features) ausgestattet werden, die Anzeigen, Steuerungen und Fächer einschließen, die für die Insassen des Fahrzeugs zugänglich sind. Insbesondere können diese Komforteinrichtungen Steuerungen für ein Klimasteuerungssystem, Fahrerinformations-Anzeigeschirme, Lichtmodule, kleine Aufbewahrungsfächer und dergleichen einschließen.
  • Überkopfkonsolen werden in verschiedenen Längen hergestellt, die von den Einrichtungen, die in der Konsole enthalten sind, und dem Typ des Fahrzeugs abhängen. Zum Beispiel kann eine Konsole, die Lichtmodule oder ein Fahrerinformations-Anzeigeschirm primär für den Fahrer und den Beifahrer des Fahrzeugs gestaltet sein, und hat daher nur eine relativ geringe Länge. Andere Typen von Konsolen können mehr Komforteinrichtungen, wie z.B. mehrere Aufbewahrungsfächer und Steuerungen für verschiedene Systeme des Fahrzeugs aufweisen, die so gestaltet sind, dass sie durch andere Fahrgäste erreichbar sind. Somit können sich diese Konsolen in den hinteren Bereich des Fahrzeuginnenraums relativ entfernt von der Position der vom sitzenden Fahrgäste erstrecken. In diesen Fällen sind viele der Steuerungen und anderen Komforteinrichtungen nicht leicht von den vorn sitzenden Fahrgästen erreichbar. Zusätzlich sind bestimmte Komforteinrichtungen für Fahrgäste, die auf einer Seite der Mittellinie des Fahrzeuginnenraums sitzen, nicht leicht für Fahrgäste, die auf der gegenüberliegenden Seite der Mittellinie sitzen, erreichbar. Entsprechenderweise können unter bestimmten Umständen Fahrgäste das Bedürfnis verspüren, sich von ihren Sitzen zu erheben, um Zugang zu einer Komforteinrichtung zu haben, die in einem entfernten Bereich einer Konsole angeordnet ist.
  • Währenddessen Überkopf-Konsolen, die beim Stand der Technik bekannt sind, viele Komforteinrichtungen vorsehen, die durch den Käufer gefragt sind, macht die physische Größe des Fahrzeuginnenraums bestimmter Fahrzeuge, z.B. Vans und Freizeitfahrzeuge (SUV) es schwierig, dass jeder Fahrgast Zugang erlangt. Entsprechenderweise besteht ein Erfordernis beim Stand der Technik nach einer Überkopf-Konsole, die einen verbesserten Zugang zu den Komforteinrichtungen schafft, die durch die Konsole geboten werden. Ferner besteht ein Erfordernis beim Stand der Technik nach einer Überkopf-Konsole, die die Sicherheit verbessert, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen, die durch die Konsole geboten werden, verbunden sind.
  • Aus der JP 10-264 730 A ist ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Ferner ist aus der DE 198 22 638 A1 ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 14 bekannt. Bei diesen beiden, bekannten Vorrichtungen sind im Dachhimmel des Kraftfahrzeuges jeweils zwei parallele Gleitschienen befestigt, an denen eine Überkopf-Konsole gleitend gelagert ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die bekannten Überkopf-Aufbewahrungssysteme hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit für den Fahrgast zu verbessern, um den Bedienungsaufwand für den Fahrgast zu verringern und so seine Sicherheit zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Überkopf-Aufbewahrungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch ein Überkopf-Aufbewahrungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die Nachteile beim Stand der Technik bei einem Überkopf-Aufbewahrungssystem für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das einen Dachhimmel aufweist und einen Fahrzeuginnenraum begrenzt, das ein Gehäuse einschließt, das mindestens eine Komforteinrichtung aufweist, die in dem Gehäuse gestützt ist und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist. Das Gehäuse wird funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel und um eine Drehachse des Gehäuses solcherart gestützt, dass die mindestens eine Komforteinrichtung ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann.
  • Das Überkopf-Aufbewahrungssystem nach der vorliegenden Erfindung schafft einen verbesserten Zugang zu den Komforteinrichtungen, die durch das System geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik. Außerdem verbessert das Überkopf-Aufbewahrungssystem nach der vorliegenden Erfindung die Sicherheit, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen verbunden sind, die durch das System geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik.
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine Umgebungsansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug der vorliegenden Erfindung, das relativ zu einem Dachhimmel des Innenraums eines Personenkraftwagens gestützt wird und wobei die Aufbewahrungsfächer des Systems in einer geöffneten Anordnung befindlich sind,
  • 2 eine Umgebungsansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, das relativ zu einem Dachhimmel des Innenraums eines Personenkraftwagens gestützt wird, wobei ein LCD-Schirm des Systems ausgeklappt ist,
  • 3 eine Unteransicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, das verschiedene Verwendungen der Aufbewahrungsfächer des Systems zeigt,
  • 4 eine Seitenschnittansicht des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung, und
  • 5 eine Perspektivansicht einer Gleitschiene des Überkopf-Aufbewahrungssystems für ein Kraftfahrzeug nach der vorliegenden Erfindung.
  • Ein Überkopf-Aufbewahrungssystem für ein Kraftfahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung ist in allen Figuren allgemein mit 10 bezeichnet, wobei gleiche Bezugszahlen verwendet werden, um den gleichen Aufbau zu bezeichnen. Obwohl das System 10 nachstehend beschrieben und in den Figuren gezeigt ist und in Verbindung mit dem Innenraum eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen verwendet wird, versteht es sich, dass das System 10 für eine besondere Verwendung innerhalb des Innenraums von relativ großen Fahrzeugen, wie z.B. Vans und Freizeitfahrzeugen (SUV) angepasst ist, in welchen die Fahrzeuginnenräume beträchtlich geräumiger sind, als jene von kleineren Fahrzeugen.
  • Unter Bezugnahme zunächst auf 4 ist das Dach eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen mit 12 angegeben. Das Dach 12 schließt ein Blech 14 ein, das die Außenseite des Fahrzeugs begrenzt und schließt einen Dachhimmel 16 ein, der von dem Blech 14 beabstandet ist und im wesentlichen parallel zu diesem verläuft. In 4 ist das Blech 14 als im wesentlichen flächengleich (co-extensive) in allen Richtungen zu dem Dachhimmel 16 angeordnet gezeigt. Auch ist gezeigt, dass das Fahrzeug einen Fahrzeugin nenraum oder eine Umhüllung aufweist, die im allgemeinen mit 18 bezeichnet ist, die durch den Raum benachbart zu dem Dachhimmel 16 gegenüberliegend zu dem Blech 14 begrenzt ist. Der Fahrzeuginnenraum 18 ist an die Passagiersitze des Fahrzeugs angepasst und ist in 4 als im wesentlichen flächengleich zu dem Dachhimmel 16 in allen Richtungen angeordnet gezeigt.
  • Unter Bezugnahme nunmehr auf die 1 bis 4 schließt das System 10 ein Gehäuse ein, das im allgemeinen mit 20 angegeben ist, das mindestens eine Komforteinrichtung, die im allgemeinen mit 22 angegeben ist, und welche im Detail nachstehend beschrieben wird, aufweist, die in dem Gehäuse 20 gestützt wird und zur Nutzung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist. Das Gehäuse 20 ist funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel 16 um eine Drehachse „A" gelagert, die flächengleich zu einer Mittellinie des Gehäuses 20 verläuft. Wie am besten in den 3 und 4 gezeigt ist, dreht sich das Gehäuse 20 solcherart, dass eine Komforteinrichtung 22 oder mehrere Komforteinrichtungen 22 ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse „A" in eine unmittelbare Nachbarschaft des Fahrgastes bewegt werden kann bzw. können.
  • Wie in den 1, 2 und 4 gezeigt ist, schließt das System 10 außerdem eine Gleitschiene ein, die im allgemeinen mit 24 angegeben ist. Die Gleitschiene 24 wird funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel 16 gestützt und definiert eine Längsachse „B". Somit wird zusätzlich zur Fähigkeit zum Drehen das Gehäuse 20 funktionsfähig für eine geradlinige Parallelbewegung innerhalb des Fahrzeuginnenraums 18 gestützt. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems 10 ist die Schiene 24 im wesentlichen flächengleich zu dem Dachhimmel 16 in Richtung der Längsachse „B" angeordnet. Auch wird die Schiene 24 funktionsfähig relativ zu einer im wesentlichen in der Mitte liegenden Linie des Dachhimmels 16 gestützt. Es versteht sich jedoch für den Fachmann, dass die Gleitschiene 24 irgendeine geeignete Anordnung relativ zu dem Dachhimmel 16 und dem Gehäuse 20 haben kann.
  • Unter Bezugnahme auf 5 begrenzt die Schiene 24 einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal 26, der sich nach unten in Richtung des Fahrzeuginnenraums 18 über eine Öffnung 28 in dem Dachhimmel 16 erstreckt, wie in den 1 und 2 gezeigt ist. Der Kanal 26 erstreckt sich entlang eines im wesentlichen mittleren Bereichs der Gleitschiene 24. Auch schließt der Kanal 26 ein Paar sich gegenüberliegender sich in Längsrichtung erstreckender im wesentlichen parallel verlaufender Führungen 30 ein, die auf Querseiten des Kanals 26 angeordnet sind.
  • Die Gleitschiene 24 schließt außerdem einen Haubenbereich 32 ein, der beabstandet von den Führungen 30 angeordnet ist und mit diesen zusammenwirkt, um den Kanal 26 zu begrenzen. Ein Paar Flansche 34 erstreckt sich seitlich relativ zu dem Kanal 26 und entlang der Länge der Gleitschiene 24. Die Flansche 34 sind so angepasst, dass sie an dem Dachhimmel 16 gegenüberliegend zu dem Fahrzeuginnenraum 18 angrenzen. Ein Paar hochstehender Rippen 36 erstreckt sich entlang eines wesentlichen Bereichs der Länge der Gleitschiene 24. Die Rippen 36 sind dazu angepasst, dass die Gleitschiene 24 an dem Dach unter Verwendung einer geeigneten Einrichtung, die beim Stand der Technik bekannt ist, befestigt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems 10, und wie am besten in den 1 und 2 gezeigt ist, hat das Gehäuse 20 eine im wesentlichen scheibenartige Form. Für einen Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass das Gehäuse 20 irgendeine geeignete Form und Größe haben kann und relativ zu dem Dachhimmel 16 mit irgendeinem geeigneten Winkel angeordnet sein kann. Wie am besten in 4 gezeigt ist, schließt das Gehäuse 20 eine Rückfläche 38 ein, die gegenüberliegend zu der Komforteinrichtung 22 angeordnet ist und funktionsfähig benachbart zu dem Dachhimmel 16 gestützt wird. Ferner wird die Rückfläche 38 durch die Gleitschiene 24 für eine geradlinige Parallelbewegung innerhalb des Fahrzeuginnenraums 18 gestützt. Das Gehäuse 20 schließt mindestens eine Buchse 40 ein, wie in 4 gezeigt ist, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals 26 gestützt wird. Die Buchse 40 ist funktionsfähig mit einem Basisteil 42 oder einem Motor verbunden, der durch das Gehäuse 20 aufgenommen wird. Der Motor 42 kann zum Antreiben der Buchse 40 verwendet werden, um das Gehäuse 20 entlang der Führungen 30 zu bewegen. Alternativ dazu kann das Gehäuse 20 manuell sowohl drehbar als auch geradlinig bewegbar sein. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems 10 schließt das Gehäuse 20 ein Paar Buchsen 40 ein, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Führungen 30 gelagert sind. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass die Buchsen 40 Rollenlager oder irgendeine andere geeignete Art einer Buchse haben kann, die in den Führungen 30 zu einer Reduzierung der Reibung zwischen den Buchsen 40 und den Führungen 30 angeordnet sind.
  • Wie am besten in 4 gezeigt ist, kann die Komforteinrichtung 22 eine Lichtquelle 44 einschließen, die im wesentlichen relativ zu der Drehachse „A" gestützt wird. Die Lichtquelle 44 ist innerhalb eines Elektronikgehäuses 46 aufgenommen, die durch den im wesentlichen mittleren Bereich, der allgemein mit 48 angegeben ist, des Gehäuses 20 definiert ist. Das Elektronikgehäuse 46 schließt eine Konkavlinse 50 ein, die in einer Öffnung des Elektronikgehäuses 46 angeordnet ist, und in bezug zur Lichtquelle 44 beabstandet ist. In 4 ist die Lichtquelle 44 als eine Glühlampe gezeigt. Für den Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass die Lichtquelle 44 irgendeine geeignete Lichtquelle sein kann. In einer bevorzugten Ausführungsform des Systems 10, und wie am besten in 3 gezeigt ist, kann das Gehäuse 20 auch eine zweite Lichtquelle 52 einschließen, die um den Umfang der Fläche des Gehäuses 20 nahe zu dem Fahrzeuginnenraum 18 angeordnet ist. In einer bevorzugten Modifikation dieser Ausführungsform kann das Licht der zweiten Quelle fluoreszierend sein.
  • Wie oben angegeben, schließt das System 10 mindestens eine Komforteinrichtung 22 bevorzugterweise jedoch eine Vielzahl von Komforteinrichtungen 22 ein. Zum Beispiel kann, wie am besten in 4 gezeigt ist, die Komforteinrichtung 22 mindestens ein Aufbewahrungsfach 54 einschließen, das funktionsfähig in dem Gehäuse 20 für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel 16 solcherart gestützt ist, dass das Aufbewahrungsfach 54 ausgewählt winkelförmig relativ zur Drehachse „A" in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann. Das Aufbewahrungsfach 54 kann eine Klappe 56 einschließen, die drehbar mit dem Gehäuse 20 verbunden ist und in einer im wesentlichen nach unten öffnenden Weise bedienbar ist. Mehr im einzelnen, ein Ende der Klappe 56 wird benachbart zu dem Rand 58 der Rückfläche 38 gestützt. Das andere Ende der Klappe 56 ist drehbar mit dem Elektronikgehäuse 46 verbunden. Zu diesem Zweck erstreckt sich ein Stift 60 durch einen Vorsprung 62, der an dem Elektronikgehäuse 46 ausgebildet ist.
  • Das Aufbewahrungsfach 54 wird auf einfache Weise betätigt. Insbesondere ist das geschlossene Aufbewahrungsfach 54 dazu angepasst sich abwärts zu senken und mit einem Winkel relativ zur Längsachse „B" schwenkbar zu öffnen, wie in 4 zu sehen ist, um einen genügenden Zwischenraum und Zugang solcherart zu schaffen, das ein Fahrgast auf komfortable Weise das Aufbewahrungsfach 54 nutzen kann. Zusätzlich kann das Scharnier 60 dazu wirken, die Bewegung der Klappe 56 von seiner geschlossenen in seine öffnete Stellung zu dämpfen. Alternativ dazu kann das Aufbewahrungsfach 54 auch von dem Gehäuse 20 abgenommen werden, wie in 3 gezeigt ist, um eine Anpassung an Kundenwünsche für das Aufbewahrungsfach 54 vorzunehmen, wie im einzelnen nachstehend beschrieben wird.
  • Das Aufbewahrungsfach 54 kann auch ein türfreies Aufbewahrungsfach 54 einschließen, das eine netzförmige Abdeckung 64 aufweist, wie in den 1 und 2 gezeigt ist. Das Aufbewahrungsfach 54 ist dazu angepasst, eine beliebige Anzahl von Vorrichtungen einschließlich Bargeld, Taschenlampen, Mobiltelefonen, Aufzeichnungen/Schulartikeln, Werkzeugen, Starthilfekabeln und Sportausrüstungen zu lagern, wobei die Vorrichtungen nicht darauf beschränkt sind. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass das System 10 nicht durch die Arten der Vorrichtungen beschränkt ist, die in dem System 10 gelagert sind.
  • Wie in den 1 bis 4 gezeigt ist, kann in einer Ausführungsform des Systems 10 das Gehäuse 20 eine Vielzahl von Aufbewahrungsfächern 54 einschließen, die ringförmig um die Drehachse „A" beabstandet sind. Wie am besten in 3 gezeigt ist, kann eine Trennwand 66 ein Aufbewahrungsfach 54 von jedem benachbarten Aufbewahrungsfach 54 trennen und kann das Elektronikgehäuse 46 von dem Aufbewahrungsfach 54 trennen. Alternativ dazu können, wie am besten in den 1 bis 3 gezeigt ist, die Komforteinrichtungen 22 einen Radioempfänger 68, einen CD-Halter 70, einen Flüssigkeitskristallanzeigeschirm 72, einen Lautsprecher 74, einen Erste-Hilfe-Kasten 76, einen Zellstofftuchhalter 78 und eine gelenkig ausgebildete Lichtquelle 80, die zum Ausziehen aus dem Gehäuse 20 angepasst ist, einschließen. In dieser bevorzugten Modifikation und wie in 2 gezeigt ist, ist der Flüssigkristallanzeigeschirm 72 drehbar relativ zu dem Gehäuse 20 gelagert und ist dazu angepasst, in eine im wesentlichen senkrechte Position zu dem Dachhimmel 16 herausgeklappt zu werden. Auf dem Beispielswege und nicht auf dem Wege der Beschränkung können die Komforteinrichtungen 22 auch einen DVD-Spieler, Kopfhöreranschlüsse, einen herausziehbaren Aufhängestab, Luftfilter- und Stimmenaktivierungsvorrichtungen, Temperatur-/Radiosteuerungen und Heiz-Kühl-Öffnungen einschließen. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass irgendeine geeignete Anzahl und Arten von Komforteinrichtungen 22 im Gehäuse 20 verwendet werden können, ohne den Schutzumfang und den Geist des Systems 10 zu verlassen.
  • Das System 10 ist in den Figuren mit 6 Komforteinrichtungen 22 im wesentlichen gleicher Form und Größe gezeigt. Für den Fachmann ist es jedoch ersichtlich, dass das System 10 irgendeine geeignete Anzahl von Komforteinrichtungen 22 verschiedener geeigneter Größen und Formen haben kann. Für den Fachmann ist es außerdem ersichtlich, dass die Fahrgäste des Fahrzeugs das Gehäuse drehbar und geradlinig durch die Arbeitsweise des Motors 42 und/oder manuell bewegen können. Zu diesem Zweck kann elektrische Leistung dem Motor 42 zugeführt werden, welcher die Buchsen 40 über die Führungen 30 in die Gleitschiene 24 antreibt. Elektrischer Strom wird den elektrisch angetriebenen Vorrichtungen über einen Kontakt zwischen den Buchsen 40 und diesen Vorrichtungen zugeführt. Auf diese Weise kann die Drehbewegung und geradlinige Bewegung des Gehäuses 20 relativ zur Gleitschiene 24 angetrieben werden.
  • Mit dem multifunktionalen System 10 wird der Zugang zu den Komforteinrichtungen 22, die von dem System 10 geboten wird, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik verbessert. Außerdem wird mit dem multifunktionalen System 10 die Sicherheit, die mit der Schaffung des Zugangs zu den Komforteinrichtungen 22 verbunden ist, die durch das System 10 geboten werden, in Relation zu den Überkopf-Aufbewahrungssystemen nach dem Stand der Technik verbessert.

Claims (20)

  1. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das ein Dach (12) und einen Dachhimmel (16) aufweist und einen Fahrgastraum (18) begrenzt, mit einem Gehäuse (20), das mindestens eine Komforteinrichtung (22) einschließt, die in dem Gehäuse (20) gestützt wird und zur Verwendung durch einen Fahrgast des Fahrzeugs angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) funktionsfähig für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16) und um eine Drehachse (A) des Gehäuses (20) solcherart gestützt wird, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann.
  2. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das System (10) außerdem eine Gleitschiene (24) einschließt, die funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel (16) gestützt ist und eine Längsachse (B) definiert, wobei das Gehäuse (20) durch die Gleitschiene (24) für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Längsachse (B) innerhalb des Fahrzeuginnenraums (18) des Fahrzeugs gestützt wird.
  3. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24) einen sich längs erstreckenden Kanal (26) begrenzt, der sich nach unten in der Richtung des Fahrzeuginnenraums (18) des Fahrzeugs über eine Öffnung (28) in dem Dachhimmel (16) öffnet, wobei das Gehäuse (20) mindestens eine Buchse (40) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals (26) gelagert ist.
  4. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (26) ein Paar gegenüberliegender, sich in Längsrichtung erstreckender, im wesentlichen paralleler Führungen (30) einschließt, wobei das Gehäuse (20) ein Paar Buchsen (40) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Führungen (30) gelagert sind.
  5. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24) einen Haubenbereich (32) einschließt, der von dem Paar Führungen (30) beabstandet angeordnet ist und mit diesen zusammenwirkt, um den Kanal (26) zu begrenzen.
  6. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24) ein Paar Flansche (34) einschließt, die sich seitlich relativ zu dem Kanal (26) und entlang der Länge der Schiene (26) erstrecken, wobei das Paar Flansche (34) angrenzend zu dem Dachhimmel (16) des Fahrzeugs gegenüberliegend zu dem Fahrzeuginnenraum (18) angepasst ist.
  7. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24) ein Paar hochstehender Rippen (36) einschließt, das sich entlang eines wesentlichen Bereichs der Länge der Gleitschiene (24) erstreckt, wobei das Paar Rippen (36) dazu angepasst ist, die Gleitschiene (24) an dem Dach (12) des Fahrzeugs zu befestigen.
  8. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) eine Lichtquelle (44) einschließt, die im wesentlichen relativ zur Drehachse (A) gestützt wird.
  9. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) mindestens ein Aufbewahrungsfach (54) einschließt, dass funktionsfähig in dem Gehäuse für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16) gestützt wird, solcherart, dass mindestens das eine Aufbewahrungsfach (54) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast bewegt werden kann.
  10. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54) eine Klappe (56) einschließt, die drehbar mit dem Gehäuse (20) verbunden ist und betätigbar ist, um sich in einer im wesentlichen abwärts weisenden Art zu öffnen.
  11. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) eine Vielzahl von Aufbewahrungsfächern (56) einschließt, die ringförmig um die Drehachse (A) beabstandet sind.
  12. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Komforteinrichtung (22) mindestens einen Gegenstand aus einer Gruppe von Gegenständen einschließt, die aus einem Radioempfänger, einem CD-Abspielgerät, einem DVD-Abspielgerät, einem Flüssigkeitskristallanzeigeschirm, einem Lautsprecher, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Zellstofftuchhalter und einer gelenkig ausgebildeten Lichtquelle, die aus dem Gehäuse (20) ausziehbar ausgebildet ist, besteht.
  13. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitskristallanzeigeschirm (22) drehbar relativ zu dem Gehäuse (20) gelagert ist und dazu angepasst ist, in eine im wesentlichen senkrechte Position zu dem Dachhimmel (16) geklappt zu werden.
  14. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, das einen Dachhimmel (16) aufweist und einen Fahrzeuginnenraum (18) begrenzt, umfassend ein Gehäuse (20) und eine Gleitschiene (24), wobei die Gleitschiene (24) funktionsfähig relativ zu dem Dachhimmel (16) gestützt wird und eine Längsachse (B) definiert, wobei das Gehäuse (20) durch die Gleitschiene (24) für eine geradlinige Parallelbewegung entlang der Längsachse (B) innerhalb des Fahrzeuginnenraums (18) des Fahrzeugs gelagert ist, wobei das Gehäuse (20) eine Vielzahl von Komforteinrichtungen (22) einschließt, die in dem Gehäuse (20) gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) durch die Gleitschiene (24) auch für eine Drehbewegung um eine Drehachse (A) relativ zum Dachhimmel (16) gelagert ist, und dass die Komforteinrichtungen (22) im Gehäuse (20) um die Drehachse (A) solcherart ringförmig beabstandet sind, dass die Komforteinrichtungen (22) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) und geradlinig entlang der Längsachse (B) in eine unmittelbare Nachbarschaft zu dem Fahrgast des Fahrzeugs winkelförmig bewegt werden können.
  15. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (24) einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal (26) begrenzt, der sich nach unten in der Richtung des Fahrzeuginnenraums des Fahrzeugs über eine Öffnung (28) in dem Dachhimmel (16) öffnet, wobei das Gehäuse (20) mindestens eine Buchse (40) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Kanals (26) gelagert ist.
  16. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (26) ein Paar gegenüberliegender, sich in Längsrichtung erstreckender, paralleler Führungen (30) einschließt, wobei das Gehäuse (20) ein Paar Buchsen (40) einschließt, die für eine geradlinige Parallelbewegung entlang des Paares Führungen (30) gelagert ist.
  17. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl der Komforteinrichtungen (22) mindestens eine Lichtquelle (44) einschließen, die relativ zu der Drehachse (A) gestützt ist.
  18. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 14, wobei die Vielzahl der Komforteinrichtungen (22) mindestens ein Aufbewahrungsfach (54) einschließt, das funktionsfähig in dem Gehäuse (20) für eine Drehbewegung relativ zu dem Dachhimmel (16) solcherart gestützt wird, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54) ausgewählt winkelförmig relativ zu der Drehachse (A) in eine unmittelbare Nachbarschaft des Fahrgastes bewegt werden kann.
  19. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Aufbewahrungsfach (54) eine Klappe (56) einschließt, die drehbar mit dem Gehäuse (20) verbunden ist und betätigbar ist, um sich in einer im wesentlichen abwärts weisenden Art zu öffnen.
  20. Überkopf-Aufbewahrungssystem (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Komforteinrichtungen (22) mindestens einen Gegenstand aus einer Gruppe von Gegenstände einschließen, die aus einem Radioempfänger, einem CD-Abspielgerät, einem DVD-Abspielgerät, einem Flüssigkeitskristallanzeigeschirm, einem Lautsprecher, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Zellstofftuchhalter und einer gelenkig ausgebildeten Lichtquelle, die aus dem Gehäuse (20) ausziehbar ist, besteht.
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