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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt, die im Fall eines Diebstahls von einem sich bewegenden
Objekt, das mit der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekts
ausgestattet ist, Anwendern ermöglicht,
Diebstahlverhinderungsmaßnahmen
vorzunehmen, indem ein Benachrichtigungszentrum automatisch über den
Diebstahl von dem sich bewegenden Objekt benachrichtigt wird.
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Beispielsweise
offenbart das japanische Patent Nr. 2955702 mit dem Titel "Emergency notification
apparatus intended for vehicles" eine
Vorrichtung zum Erfassen eines Diebstahls von einem sich bewegenden
Objekt und zum Benachrichtigen eines Benachrichtigungszentrums über den
Diebstahl von dem sich bewegenden Objekt. Wenn ein Fahrzeug durch
Verwenden eines Mechanismus gestartet wird, der ein anderer als
ein zum Starten des Fahrzeugs verwendeter Schlüssel ist, bestimmt die Vorrichtung, dass
das Fahrzeug gestohlen wird, und sendet ein Notrufalarmsignal, eine
Positionsinformation über
die aktuelle Position des Fahrzeugs, die durch einen Empfang von
GPS-Signalen erfasst wird, usw. zum Benachrichtigungszentrum, so
dass das Benachrichtigungszentrum das Fahrzeug verfolgen kann.
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Eine
Vorrichtung nach dem Stand der Technik, die ein Auftreten eines
Diebstahls des Fahrzeugs erfasst, bevor das Fahrzeug gestartet wird,
ist als Mechanismus zum frühestmöglichen
Erfassen eines Auftretens eines Diebstahls des Fahrzeugs vorgeschlagen.
In diesem Fall kann ein Bereichssensor oder ein Schocksensor (d.h.
ein Aufprall-Erfassungssensor)
als der Mechanismus zum Erfassen eines Diebstahl des Fahrzeugs,
bevor das Fahrzeug gestartet wird, verwendet werden. Der Bereichssensor ist
ein Sensor, der Infrarotstrahlen erfasst, die aus menschlichen Körpern ausgesendet
werden, und ein Näherkommen
einer Person zum Fahrzeug erfasst. Andererseits ist ein Schocksensor
ein Sensor, der einen Aufprall auf das Fahrzeug erfasst. Der Schocksensor
erfasst einen Aufprall auf das Fahrzeug, wenn eine Windschutzscheibe
zerbrochen wird oder eine Tür
aufgebrochen wird.
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Ein
Problem, dem bei der Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung (der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt) nach dem Stand der Technik begegnet wird,
die aufgebaut ist, wie es oben angegeben ist, besteht darin, dass
deshalb, weil die Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung aufgebaut ist,
um ein Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs so früh wie möglich zu
erfassen, der Bereichssensor, der Infrarotstrahlen verwendet, selbst
dann wirkt, wenn sich ein Hund oder eine Katze dem Fahrzeug nähert, oder
der Schocksensor einen Aufprall auf das Fahrzeug zu einer derartigen
Zeit wie der Zeit erfasst, wenn Regentropfen auf eine Windschutzscheibe
aufschlagen, so dass die Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung in solchen
Fällen
ein Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs fehlerhaft erfasst.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass deshalb, weil das Fahrzeug in
einer schwierigen Umgebung verwendet werden kann, die Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung
aufgrund von Fehlern nicht funktionieren bzw. falsch funktionieren
könnte,
die im Sensor oder in einer peripheren Schaltung auftreten, und
dies in einer fehlerhaften Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des
Fahrzeugs resultiert. Wenn der Sensor ein Auftreten eines Diebstahls
des Fahrzeugs fehlerhaft erfasst oder nicht funktioniert bzw. falsch
funktioniert, sendet die Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung nach dem
Stand der Technik eine unnötige
Benachrichtigung über
ein Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs zum Benachrichtigungszentrum,
und dies resultiert in einer nutzlosen Verwendung von Zentrumseinrichtungen,
einschließlich
eines Kommunikationsmechanismus zum Ermöglichen, dass die Fahrzeugalarmanlagenvorrichtung
nach dem Stand der Technik mit dem Benachrichtigungszentrum kommuniziert,
und somit in einer nutzlosen Verwendung der Fähigkeit des Benachrichtigungszentrums.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es ein nutzloses Freigeben
an Privatheit ist, das Benachrichtigungszentrum über die Fahrzeugposition zu
benachrichtigen, wenn der Sensor ein Auftreten eines Diebstahls des
Fahrzeugs fehlerhaft erfasst, während
der Anwender das Fahrzeug auf normale Weise verwendet.
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DE 299 19 641 U1 offenbart
ein mobilfunkbetriebenes Alarm- und
Steuersystem zur Verhinderung von Kraftfahrzeug-Diebstählen, das ein Mobilfunk-Sende-Empfangssystem
mit einem System eines Fahrzeuges koppelt und eine Manipulation
an einem Fahrzeug erkennt und durch Mobilfunk meldet, wobei das
System auch durch Mobilfunksignale aktiviert oder deaktiviert werden
kann.
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Ferner
wird in
DE 196 52
142 A1 eine mobile Funkstation mit einem Sender beschrieben,
der mittels einer Auslöseeinrichtung
aktiviert und bei Aktivierung über
ein Funktelefonkommunikationsnetz selbstständig mit einem automatisch
angewählten Telefonpartner
verbunden wird. In der mobilen Funkstation ist ein Informationen
aufzeichnender Speicher vorgesehen, der bei Aktivierung an den Sender
eine jeweils aufgezeichnete Information weitergibt, die an den Telefonpartner übermittelt
werden kann.
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Ferner
beschreibt
DE 197
33 579 A1 ein Verfahren und eine Einrichtung zum Überwachen
von Personen und/oder beweglichen Objekten mittels einer Mobileinheit
an einem Fahrzeug mit Navigationsempfänger und einem Funkmodem zur
Weiterleitung der Positionsdaten über ein Datenfunknetz an eine entfernte
Steuereinheit. Die Steuereinheit enthält auch ein Funkmodem, wobei
Steuerbefehle in das Datenfunknetz eingespeist werden und aus diesen von
der Mobileinheit abgerufen werden können.
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In
WO 00/58136 wird die Verwendung eines Zweiwegkommunikationsmoduls
zum Schutz vor Automobildiebstählen
beschrieben. Beispielsweise können
Pager oder Mobiltelefone in dem System verwendet werden, das ferner
ein Ortspositionierungssystem, einen Beschleunigungsmesser, eine
Fahrzeugschnittstelle und eine Steuereinheit aufweist.
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Ferner
wird in US 2001/0002815 A1 ein Notfallrufsystem bereitgestellt,
in dem eine Steuereinheit einen Fahrmodus oder einen Diebstahlschutzmodus einstellt
gemäß den Anweisungen
eines Hilfezentrums oder eines tragbaren Telefons. Basierend auf einem
durch einen GPS-Empfänger
ermittelten Fahrzeugort, Verifizierung einer Benutzeridentifizierung und
anderen Bedingungen bestimmt die Steuereinheit, ob ein Fahrzeug
gestohlen wurde.
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Die
vorliegende Erfindung ist vorgeschlagen, um die oben angegebenen
Probleme zu lösen,
und es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt zu schaffen, die dann, wenn ein sich bewegendes
Objekt gestohlen wird, einer Partei bezüglich des sich bewegenden Objekts
ermöglicht, zu
bestimmen, ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
eine Benachrichtigung über
den Diebstahl des sich bewegenden Objekts durchführen sollte, bevor die Benachrichtigung über den
Diebstahl des sich bewegenden Objekts zu einem Benachrichtigungszentrum
gesendet wird.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt vorgeschlagen, die eine Anfrageeinheit enthält, um dann,
wenn eine Diebstahlserfassungseinheit einen Diebstahl eines sich bewegenden
Objekts erfasst, von einer Kommunikationsendgeräteeinrichtung, die außerhalb
der Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt angeordnet ist, anzufragen, ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über den Diebstahl des sich
bewegenden Objekts durchführen
sollte, und eine Diebstahlsbenachrichtigungseinheit zum Bestimmen,
ob die Diebstahlsbenachrichtigungseinheit das Benachrichtigungszentrum über den
Diebstahl des sich bewegenden Objekts benachrichtigen sollte, gemäß einer
Antwort auf die Anfrage von der Kommunikationsendgeräteeinrichtung
und zum Benachrichtigen des Benachrichtigungszentrums über den
Diebstahl des sich bewegenden Objekts, wenn die Antwort anzeigt, dass
zu einer Benachrichtigung über
den Diebstahl aufgefordert wird.
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Als
Ergebnis kann deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt einer Partei in Bezug auf das Fahrzeug ermöglicht,
ein Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs aus einer Benachrichtigung über eine
Erfassung des Auftretens des Diebstahls des Fahrzeugs zu erkennen,
bevor das Benachrichtigungszentrum über das Auftreten des Diebstahls
des Fahrzeugs benachrichtigt wird, und dann das Benachrichtigungszentrum über das
Auftreten des Diebstahls des Fahrzeugs nur dann benachrichtigt,
wenn die Partei in Bezug auf das Fahrzeug eine Aufforderung für die Benachrichtigung
durchführt,
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt verhindern, dass eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchgeführt
wird, wenn die Diebstahlserfassungseinheit einen Diebstahl des Fahrzeugs
fehlerhaft erfasst oder falsch funktioniert, und kann auch eine
Herausgabe von unnötiger
Positionsinformation über die
Position des sich bewegenden Objekts verhindern. Weiterhin kann
deshalb, weil das Benachrichtigungszentrum keinerlei Benachrichtigung
diesbezüglich
empfängt,
dass die Partei in Bezug auf das sich bewegende Objekt keine Prüfung der
Position des sich bewegenden Objekts wünscht und benötigt, eine
nutzlose Verwendung von Einrichtungen des Benachrichtigungszentrums
verhindert werden.
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Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
werden aus den bevorzugten Ausführungsbeispielen
der folgenden Beschreibung ersichtlich, die in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt sind.
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Es
folgt eine kurze Beschreibung der Zeichnungen:
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1 ist
ein Blockdiagramm, das die Struktur einer Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß einem
Ausführungsbeispiel
1 der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 zeigt;
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3 ist
ein Blockdiagramm, das einen Weg zeigt, über welchen die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 eine Benachrichtigung über
eine Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls eines sich bewegenden
Objekts zu einer Kommunikationsendgeräteeinrichtung sendet;
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4 ist
ein Diagramm, das einen Anzeigeschirm zeigt, der eine Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des sich bewegenden
Objekts zeigt, welche Benachrichtigung von der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 empfangen wird;
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5 ist
ein Blockdiagramm, das eine Übertragung
von "Heimseiten"- bzw. "Homepage"-Daten von der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 zur Kommunikationsendgeräteeinrichtung
zeigt;
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6 ist
ein Diagramm, das einen "Homepage"-Bildschirm zeigt,
der an der Kommunikationsendgeräteeinrichtung
angezeigt wird, wodurch Anwendern erlaubt wird, eine Antwort auf
eine Anfrage darüber,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 eine Benachrichtigung über
einen Diebstahl des sich bewegenden Objekts durchführen sollte,
in einer "Homepage" zu schreiben;
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7 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Betrieb einer Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß einer
Variante des Ausführungsbeispiels
1 zeigt;
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8 ist
ein Blockdiagramm, das die Struktur einer Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß einem
Ausführungsbeispiel
2 der vorliegenden Erfindung zeigt;
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9 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 zeigt;
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10 ist
ein Diagramm, das einen Anzeigeschirm zeigt, der eine Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des sich bewegenden
Objekts zeigt, welche Benachrichtigung von der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 empfangen wird;
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11 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Anzeigeschirms zeigt, der eine
Antwortpost bzw. Antwortmail zeigt, die zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 zurückzusenden
ist; und
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12 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Betrieb einer Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß einer
Variante des Ausführungsbeispiels
2 zeigt.
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Ausführungsbeispiel 1
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Ein
sich bewegendes Objekt, das mit einer Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgestattet ist, kann ein Fahrzeug, ein kleines Schiff,
eine in einem Lagerhaus gelagerte teure Ladung oder ähnliches
sein. Ausführungsbeispiele
1 und 2 werden unter der Annahme erklärt werden, dass das sich bewegende
Objekt ein Fahrzeug ist.
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1 ist
ein Blockdiagramm, das die Struktur einer Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß einem
Ausführungsbeispiel
1 der vorliegenden Erfindung zeigt. In der Figur bezeichnet ein
Bezugszeichen 10 eine Diebstahlserfassungseinheit, die
aus einem Bereichssensor besteht, der ein Infrarotsensor ist, der
ein Näherkommen
einer Person erfasst, einem Aufprallsensor, der ein Beschleunigungssensor
ist, der einen Aufprall auf das sich bewegende Objekt erfasst, wenn
beispielsweise ein Fensterglas zerbrochen wird, oder ähnlichem. Die
Diebstahlserfassungseinheit 10 kann aus einem einzigen
Sensor aufgebaut sein, der irgendeiner von diesen Sensoren ist,
oder aus einer Kombination aus zwei oder mehreren von diesen Sensoren,
und kann erfassen, dass jemand versucht, in das Fahrzeug einzudringen.
Ein Bezugszeichen 20 bezeichnet die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt, die im Fahrzeug eingebaut ist, und managt ein
gesamtes Benachrichtigungssystem, das eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführt,
und ein Bezugszeichen 40 bezeichnet einen GPS-(globales
Positionierungssystem)-Empfänger, der
Positionsinformation über
die aktuelle Position des Fahrzeugs erfasst.
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Die
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 ist versehen mit einer Signaleingabeeinheit 21 zum
Empfangen eines Erfassungssignals von der Diebstahlserfassungseinheit 10,
einer Diebstahlsbestimmungseinheit 22 zum Bestimmen, ob
das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht, aus dem durch die Signaleingabeeinheit 21 empfangenen
Erfassungssignal, einer Schwellenspeichereinheit 23 zum
Speichern einer Schwelle, die dann verwendet wird, wenn die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 aus dem
Erfassungssignal bestimmt, ob das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht,
einer Positionsinformations-Bestimmungseinheit 24 zum
Bestimmen der aktuellen Position des Fahrzeugs basierend auf der vom
GPS-Empfänger 40 erfassten
Positionsinformation, einer Positionsinformations-Speichereinheit 25 zum
Speichern von Information über
die bestimmte aktuelle Position des Fahrzeugs (Positionsinformation
für ein
sich bewegendes Objekt) darin, einer Fahrzeuginformations-Speichereinheit 26 zum
Speichern von Fahrzeuginformation über das Fahrzeug, wie beispielsweise
einer Fahrzeug-ID und der Farbe des Fahrzeugs, darin, einer Benachrichtigungszentrums-Telefonnummernspeichereinheit 27 zum
Speichern einer Telefonnummer eines bestimmten Benachrichtigungszentrums,
welches über
Information (eine Diebstahlsbenachrichtigung) über einen Diebstahl des Fahrzeugs
sowie die Fahrzeugpositionsinformation durch die Alarmanlagenvorrichtung
für ein sich
bewegendes Objekt 20 benachrichtigt wird, und einer Internetverbindungs-Informationsspeichereinheit 28 zum
Speichern einer ISP-Einwähltelefonnummer,
einer Verbindungs-ID und eines Passworts, welche zum Verbinden der
Alarmanlagenvorrichtung für ein
sich bewegendes Objekt 20 mit einem Internetserviceprovider
(der von hier an ISP genannt wird) benötigt werden, darin. Wenn die
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine derartige Partei in
Bezug auf das Fahrzeug, wie einen Besitzer des Fahrzeugs, einen
Anwender oder einen Manager, über
eine Erfassung eines Diebstahls des Fahrzeugs mittels des Internets
benachrichtigt und anfragt, ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes
Objekt 20 das Benachrichtigungszentrum über einen Diebstahl des Fahrzeugs
mittels des Internets benachrichtigen sollte, wird die Internetverbindungsinformations-Speichereinheit 28 verwendet.
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Die
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 ist weiterhin versehen mit
einer Kommunikationseinheit 29, wie beispielsweise einem Mobiltelefon,
zum Kommunizieren mit dem ISP, dem Benachrichtigungszentrum und
einer Anwender-Endgeräteeinrichtung,
einer Kommunikationssteuereinheit 30 zum Steuern der Kommunikationseinheit 29,
einer IP-Adressen-Erfassungseinheit 31 zum
Erfassen einer globalen IP-Adresse der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20, welche Adresse durch den ISP geliefert
wird, nachdem die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 eine
Verbindung mit dem Internet aufbaut, einer Internetverbindungs-Steuereinheit 32 zum
Durchführen
eines Einstellens eines Anschlusses bzw. einer Buchse zum Austauschen
von Daten mittels beispielsweise des Internets, einer Nachrichtenspeichereinheit 33 zum
Speichern von Nachrichten, die zu einer Partei in Bezug auf das Fahrzeug
zu senden sind, wie beispielsweise einer Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des Fahrzeugs und einer
Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, einer Speichereinheit für
eine elektronische Adresse einer Kontaktperson 34 zum Speichern einer
elektronischen Postadresse der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
darin, einer Steuereinheit für
ein Übertragen
bzw. Senden einer elektronischen Post 35 zum Steuern einer Übertragung
einer elektronischen Post zu der elektronischen Postadresse der Partei
in Bezug auf das Fahrzeug, wobei die elektronische Post Nachrichten
enthält,
wie beispielsweise eine Benachrichtigung über ein Auftreten eines Diebstahls
des Fahrzeugs und eine Anfrage diesbezüglich, ob die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, und Information (z.B. eine "Heimseiten"- bzw. "Homepage"-Adresse), die anzeigt,
wo der Anwender eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich schreibt,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen Diebstahl
des Fahrzeugs durchführen
sollte, einer "Homepage"-Speichereinheit 36 zum
Speichern einer "Homepage", z.B. einer in HTML
geschriebenen Datendatei, welche der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
ermöglicht,
eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich, ob die Alarmanlagenvorrichtung
für ein sich
bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen sollte,
zur Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 zu senden, und einer "Homepage"-Managementeinheit 37 zum Managen
der "Homepage"-Speichereinheit 36.
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Eine
Eingabeeinheit 50 ist eine Vorrichtung zum Liefern einer
nötigen
Informationseingabe dorthin von außerhalb der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 zu der Schwellenspeichereinheit 23,
der Benachrichtigungszentrums-Telefonnummernspeichereinheit 27,
der Internetverbindungsinformations-Speichereinheit 28,
der Speichereinheit für
eine elektronische Adresse einer Kontaktperson 34, der
Fahrzeuginformations-Speichereinheit 26, der Nachrichtenspeichereinheit 33, der "Homepage"-Speichereinheit 36 usw., und
besteht aus einer Tastatur, einer Fernbedienung, einem Berührungsbildschirm,
usw. Eine Anzeigeeinheit 60 ist ein Monitor oder ähnliches,
der in diesen Speichereinheiten gespeicherte Information anzeigt,
wenn es nötig
ist. Die Eingabeeinheit 50 und die Anzeigeeinheit 60 können mit
der Alarmanlagenvorrichtung für ein
sich bewegendes Objekt 20 verbunden sein, wenn es nötig ist.
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Wenn
das Signal von der Diebstahlserfassungseinheit 10 analog
ist, kann die Signaleingabeeinheit 21 einen A/D-Wandler
zum Umwandeln des analogen Signals in ein digitales Signal aufweisen.
In einem Fall, in welchem die Diebstahlserfassungseinheit 10 beispielsweise
ein Aufprallsensor ist, kann die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmen,
dass ein Diebstahl des Fahrzeugs auftritt, wenn das mittels der
Signaleingabeeinheit 21 erfasste bzw. erlangte Erfassungssignal
einen Wert hat, der die in der Schwellenspeichereinheit 23 gespeicherte
Schwelle übersteigt,
d.h. wenn eine Beschleunigung (d.h. ein Aufprall) eines vorbestimmten
Werts oder darüber auf
das Fahrzeug ausgeübt
wird. Als Alternative kann die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmen,
ob ein Diebstahl des Fahrzeugs auftritt, indem eine andere Technik
verwendet wird, wie beispielsweise eine Auswertung einer Änderung
bezüglich
der auf das Fahrzeug ausgeübten
Beschleunigung in Bezug auf eine Zeit, oder wie sich die Beschleunigung
innerhalb einer bestimmten Periode ändert (ein Muster, das mit Wellenformen übereinstimmt).
Zusätzlich
können
für die
Bestimmung verwendete Daten in der Schwellenspeichereinheit 23 gespeichert
werden. Die Positionsinformations-Bestimmungseinheit 24 reduziert Fehler,
die in der durch den GPS-Empfänger 40 erfassten
Positionsinformation enthalten sind, beispielsweise durch Durchführen einer
Durchschnittsverarbeitung bzw. Mittelwertsbildungsverarbeitung an
der Positionsinformation, bestimmt die aktuelle Position des Fahrzeugs
und speichert Information darüber
in der Positionsinformations-Speichereinheit 25.
Ein in einem Navigationssystem enthaltener GPS-Empfänger wird
als der GPS-Empfänger 40 verwendet.
Als Alternative kann der GPS-Empfänger 40 in der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 unabhängig von demjenigen angeordnet
sein, der im Navigationssystem enthalten ist.
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Als
nächstes
wird ein Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 beschrieben. 2 ist
ein Ablaufdiagramm, das den Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt zeigt. Die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 überwacht
immer das von der Diebstahlserfassungseinheit 10 gelieferte
Erfassungssignal mittels der Signaleingabeeinheit 21. Beispielsweise überwacht
die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 das Erfassungssignal
in vorbestimmten Intervallen von 100 ms und bestimmt, dass ein Diebstahl
des Fahrzeugs auftritt, wenn das eingegebene Erfassungssignal einen
Wert hat, der die in der Schwellenspeichereinheit 23 gespeicherte
Schwelle überschreitet
(in einem Schritt ST1). Wenn die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmt,
dass ein Diebstahl des Fahrzeugs auftritt, erlangt die Kommunikationssteuereinheit 30 die
Fahrzeugpositionsinformation von der Positionsinformations-Speichereinheit 25 und
bekommt die Fahrzeuginformation, wie beispielsweise die Fahrzeug-ID,
von der Fahrzeuginformations- Speichereinheit 26 (in
einem Schritt ST2). Die Kommunikationssteuereinheit 30 sendet
dann eine elektronische Post zu der Partei in Bezug auf das Fahrzeug,
wobei die elektronische Post Nachrichten enthält, wie beispielsweise eine
Benachrichtigung über
eine Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des Fahrzeugs und
eine Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, und die "Homepage"-Adresse, die anzeigt,
wenn der Anwender (oder die Partei in Bezug auf das Fahrzeug) eine
Antwort auf die Anfrage diesbezüglich schreibt,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte. Dafür
rufen die Kommunikationssteuereinheit 30 und die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 die
Telefonnummer der Wählstelle,
die in der Internetverbindungsinformations-Speichereinheit 28 gespeichert ist,
mittels der Kommunikationseinheit 29 an und senden eine
Internetverbindungs-ID und das Passwort unter Verwendung des Internetverbindungsprotokolls PPP
(Point to Point Protocol = Protokoll für die Übertragung von Punkt zu Punkt)
zum ISP, um eine Internetverbindung zwischen der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 und dem ISP aufzubauen (in einem
Schritt ST3).
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In
der Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 erfragt die IP-Adressen-Erfassungseinheit 31 dann
vom ISP die Stelle (d.h. globale IP-Adresse) der "Homepage" im Internet, von welcher
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich erlangen
kann, ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte (in einem Schritt ST4). Die IP-Adressen-Erfassungseinheit 31 erzeugt
eine "Homepage"-Adresse, von welcher
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 die Antwort auf die Anfrage
diesbezüglich
erlangen kann, ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 eine
Benachrichtigung über
den Diebstahl des Fahrzeugs durchführen sollte, basierend auf
der erlangten globalen IP-Adresse.
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Wenn
diese Vorbereitung beendet ist, holt die Steuereinheit für eine Übertragung
elektronischer Post 35 in der Nachrichtenspeichereinheit 33 gespeicherte
Nachrichten, wie beispielsweise eine Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des Fahrzeugs und eine
Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für ein
sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, hervor, fügt
die erzeugte "Homepage"-Adresse zu den Nachrichten
hinzu und erzeugt und sendet eine elektronische Post einschließlich der Nachrichten
zu der elektronischen Postadresse der Partei bezüglich des Fahrzeugs, welche
in der Speichereinheit für
eine elektronische Adresse einer Kontaktperson 34 gespeichert
ist (in einem Schritt ST5). Eine Kommunikationsendgeräteeinrichtung,
die durch die elektronische Postadresse identifiziert wird, kann
ein Mobiltelefon, ein mobiles Endgerät, ein Personalcomputer, ein
joborientiertes Endgerät
oder ähnliches
sein. Es ist vorzuziehen, dass die Kommunikationsendgeräteeinrichtung
ein Mobiltelefon ist, das im Besitz der Partei in Bezug auf das
Fahrzeug ist, um zuzulassen, dass der Anwender die Inhalte von jeder
empfangenen elektronischen Post zu jeder Zeit bereit bzw. verfügbar prüft. Die
Steuereinheit für eine Übertragung
elektronischer Post 35 startet auch einen Zeitgeber (der
in der Figur nicht gezeigt ist) beim Senden der elektronischen Post
zu der Partei in Bezug auf das Fahrzeug (in einem Schritt ST15).
Um zuzulassen, dass die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 eine Verarbeitung durchführt, wenn
die "Homepage"- Managementeinheit 37 keine
Antwort vom Anwender auf die Anfrage diesbezüglich empfängt, ob die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, stellt der Zeitgeber eine vorbestimmte Zeit, z.B. 30 Minuten,
ein. Nach einem Senden der elektronischen Post überwacht die "Homepage"-Managementeinheit 37, ob eine
Antwort in der "Homepage" im Internet, welche
durch die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 zur
Verfügung
gestellt wird, durch die Endgeräteeinrichtung
geschrieben ist oder nicht, die im Besitz der Partei in Bezug auf
das Fahrzeug ist (in einem Schritt ST6).
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3 ist
ein Diagramm, das einen Weg zeigt, mittels welchem eine Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftretens eines Diebstahls des Fahrzeugs von der
Alarmanlagenvorrichtung für ein
sich bewegendes Objekt 20 zu einem Mobiltelefon eines Anwenders
gesendet wird, und 4 ist ein Diagramm, das ein
Beispiel eines Anzeigeschirms einer elektronischen Post zeigt, die
zum Mobiltelefon gesendet wird, wenn die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 einen Diebstahl des Fahrzeugs
erfasst. Information über das
Mobiltelefon 70, wie beispielsweise eine elektronische
Postadresse, wird in der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 registriert. Der Anwender, der eine
Partei in Bezug auf das Fahrzeug ist, kann eine elektronische Post
von der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 über das
Mobiltelefon 70 empfangen und ein Auftreten eines Diebstahls
des Fahrzeugs aus einer Nachricht erkennen, die auf dem Bildschirm
des Mobiltelefons 70 angezeigt wird. Dann kann die Partei
in Bezug auf das Fahrzeug, um eine Antwort auf die Anfrage darüber, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über den
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, welche Anfrage auf dem Bildschirm angezeigt wird, zu der
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 zu senden, auf eine "Homepage" zugreifen, die durch
eine Adresse spezifiziert wird, die an der Nachricht auf dem Bildschirm angebracht
ist, in dem das Mobiltelefon 70 verwendet wird. "123.456.789.00", was in der "Homepage"-Adresse enthalten
ist, die auf dem Bildschirm des in 4 gezeigten
Mobiltelefons 70 angezeigt wird, sind Daten, die jedes
Mal geändert
werden, wenn eine Benachrichtigung über eine Erfassung eines Auftretens
eines Diebstahls des Fahrzeugs durchgeführt wird.
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5 ist
ein Blockdiagramm, das eine Übertragung
von "Homepage"-Daten von der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 zum Mobiltelefon 70 zeigt,
und 6 ist ein Diagramm, das einen am Mobiltelefon 70 angezeigten "Homepage"-Bildschirm zeigt,
wenn der Anwender eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, in die "Homepage" schreibt. Beispielsweise
dann, wenn die Partei in Bezug auf das Fahrzeug nahe dem Fahrzeug
bleibt, so dass er oder sie die Erscheinung des Fahrzeugs prüfen und
bestimmen kann, dass das Fahrzeug gestohlen ist, oder wenn die Partei
in Bezug auf das Fahrzeug bestimmen kann, dass es eine Notwendigkeit
zum Durchführen
einer Benachrichtigung über
einen Diebstahl des Fahrzeugs gibt, selbst wenn er oder sie das
Erscheinen des Fahrzeugs nicht prüfen kann, veranlasst die Partei,
dass das Mobiltelefon 70 eine "Homepage", wie sie in 6 gezeigt
ist, von der "Homepage"-Speichereinheit 36 der
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 liest. Wenn die Partei in
Bezug auf das Fahrzeug dann "Ja
(Aufforderung für
eine Benachrichtigung)" in
der Antwortspalte der "Homepage" auswählt, sendet
das Mobiltelefon 70 eine Antwort, die anzeigt, dass eine
Benachrichtigung über
einen Diebstahl des Fahrzeugs angefordert wird, zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20. Andererseits sendet das Mobiltelefon 70 dann,
wenn die Partei in Bezug auf das Fahrzeug bestimmt, dass es keine
Notwendigkeit zum Durchführen
einer Benachrichtigung über
einen Diebstahl des Fahrzeugs gibt, und dann "Nein (keine Aufforderung für eine Benachrichtigung)" in der Antwortspalte
der "Homepage" auswählt, eine
Antwort, die anzeigt, dass eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs nicht angefordert wird, zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20.
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Wie
es in 2 gezeigt ist, überwacht die "Homepage"-Managementeinheit 37, ob eine
Antwort auf die Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, dorthin von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug übertragen
wird (in einem Schritt ST6). In der Zwischenzeit bestimmt die "Homepage"-Managementeinheit 37, ob der
Zeitgeber 30 Minuten überschreitet,
und bestimmt auch, ob die "Homepage"-Managementeinheit 37 eine Antwort auf
die Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug empfängt oder
nicht (in einem Schritt ST16). Wenn die "Homepage"-Managementeinheit 37 eine
Antwort von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug empfängt, bevor
der Zeitgeber 30 Minuten überschreitet (in einem Schritt
ST17), bestimmt die "Homepage"-Managementeinheit 37,
ob die von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug mittels der "Homepage" gesendete Antwort "Aufforderung für eine Benachrichtigung" oder "keine Aufforderung
für eine
Benachrichtigung" anzeigt
(in einem Schritt ST7). Wenn die von der Partei in Bezug auf das
Fahrzeug gesendete Antwort "Aufforderung
für eine
Benachrichtigung" zeigt,
nachdem die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 die
Verbindung mit dem Internet trennt, trennt die Kommunikationssteuereinheit 30 die
Leitung bzw. Verbindung zum ISP (in einem Schritt ST8). Dann trennt
die Kommunikationssteuereinheit 30, die die Fahrzeugpositionsinformation
und die Fahrzeuginformation in einem Schritt ST2 erlangt hat, die
Leitung nach einem Aufrufen des Benachrichtigungszentrums unter
der Telefonnummer, die in der Benachrichtigungszentrums-Telefonnummernspeichereinheit 27 gespeichert
ist, durch Verwenden der Kommunikationseinheit 29 und durch
Senden einer Benachrichtigung über
einen Diebstahl des Fahrzeugs, einschließlich der Fahrzeugpositionsinformation
und der Fahrzeuginformation, zum Benachrichtigungszentrum (in einem
Schritt ST9). Zu dieser Zeit kann die Kommunikationssteuereinheit 30 auf
gleiche Weise Daten (in diesem Fall das durch die Diebstahlserfassungseinheit 10 erlangte
Erfassungssignal), gemäß welchen
die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmt, dass ein
Diebstahl des Fahrzeugs auftritt, und die Zeit, zu welcher der Diebstahl
auftritt (die Zeit wird vom GPS-Empfänger 40 erhalten),
als Benachrichtigung über
einen Diebstahl des Fahrzeugs übertragen
bzw. senden.
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Das
Benachrichtigungszentrum ruft die Kommunikationseinheit 29 zurück, wenn
es nötig
ist, um das gestohlene Fahrzeug zu verfolgen. Wenn die Kommunikationseinheit 29 einen
Telefonanruf vom Benachrichtigungszentrum empfängt, führt die Kommunikationssteuereinheit 30 eine
Verarbeitung für
einen ankommenden Anruf aus (in einem Schritt ST10). Als Ergebnis
erlangt die Kommunikationssteuereinheit 30 dann, wenn eine
Anweisung für
eine Übertragung
der Fahrzeugpositionsinformation empfangen wird (in einem Schritt
ST11), die letzte Fahrzeugpositionsinformation, die Fahrzeuginformation usw.
(in einem Schritt ST12), und überträgt sie dann zum
Benachrichtigungszentrum. Danach trennt die Kommunikationssteuereinheit 30 die
Leitung bzw. Verbindung (in einem Schritt ST13). Andererseits löst die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 dann, wenn eine Anweisung zum
Stoppen einer Übertragung
der Fahrzeugpositionsinformation im Schritt ST11 empfangen wird,
einen Benachrichtigungsmode und beendet die oben angegebene Benachrichtigungsverarbeitung.
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Wenn
die von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug gesendete Antwort im
Schritt ST7 "keine Aufforderung
für eine
Benachrichtigung" anzeigt, trennt
die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 die Verbindung
mit dem Internet und trennt die Kommunikationssteuereinheit 30 die
Leitung bzw. Verbindung zum ISP und beendet die oben angegebene Benachrichtigungsverarbeitung
(in einem Schritt ST8').
Andererseits trennt die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 in
Schritten ST16 und ST17 dann, wenn keine Antwort übertragen
wird und der Zeitgeber die vorbestimmte Zeit, z.B. 30 Minuten, überschreitet,
die Verbindung mit dem Internet und führt die Prozedur der Schritte
ST8 bis ST13 durch. Anders ausgedrückt können dann, wenn tatsächlich ein
Diebstahl aufgetreten ist, wenn keine Antwort von der Partei in
Bezug auf das Fahrzeug beim Ablauf der vorbestimmten Zeit geliefert
wird, Maßnahmen
gegen den Diebstahl des Fahrzeugs zu spät unternommen werden, und Anwender
können
verwirrt werden. Daher bestimmt die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 in einem solchen Fall, dass eine "Aufforderung für eine Benachrichtigung" ausgewählt ist,
und fährt
mit der Benachrichtigungsverarbeitung fort. Das Benachrichtigungszentrum kann
das gestohlene Fahrzeug durch wiederholtes Durchführen der
Schritte ST10 bis ST13 in vorbestimmten Intervallen kontinuierlich
verfolgen. In einem Fall, in welchem das Benachrichtigungszentrum einzig
nur die Position des Fahrzeugs erkennen muss, wenn eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs empfangen wird, muss die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 nur die Prozedur bis zum Schritt
ST9 ausführen,
wie es in 7 gezeigt ist.
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Wie
es oben angegeben ist kann gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
1 deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt einer
Partei in Bezug auf das Fahrzeug ermöglicht, ein Auftreten eines
Diebstahls des Fahrzeugs aus einer Benachrichtigung über eine
Erfassung des Auftretens des Diebstahls des Fahrzeugs vor einem
Benachrichtigen des Benachrichtigungszentrums über das Auftreten des Diebstahls
des Fahrzeugs zu erkennen, und dann das Benachrichtigungszentrum über das
Auftreten des Diebstahls des Fahrzeugs nur dann benachrichtigt,
wenn die Partei in Bezug auf das Fahrzeug eine Aufforderung für die Benachrichtigung
durchführt,
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt verhindern, dass eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchgeführt
wird, wenn die Diebstahlserfassungseinheit 10 einen Diebstahl
des Fahrzeugs fehlerhaft erfasst oder falsch funktioniert. Die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt kann auch eine Abgabe unnötiger Positionsinformation über die Position
des sich bewegenden Objekts verhindern. Weiterhin kann deshalb,
weil das Benachrichtigungszentrum keinerlei Benachrichtigung empfängt, dass die
Partei in Bezug auf das sich bewegende Objekt keine Prüfung der
Position des sich bewegenden Objekts wünscht oder benötigt, eine
nutzlose Anwendung von Einrichtungen des Benachrichtigungszentrums
verhindert werden. Zusätzlich
kann deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
eine elektronische Post zu einem Mobiltelefon sendet, welches die
Partei in Bezug auf das Fahrzeug immer bereit hält, wobei die elektronische Post
Nachrichten enthält,
wie beispielsweise eine Benachrichtigung über eine Erfassung eines Auftretens
eines Diebstahls des Fahrzeugs und eine Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für ein
sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über den Diebstahl des Fahrzeugs
durchführen sollte,
der Anwender bestimmen, ob ein Diebstahl des Fahrzeugs zu irgendeiner
Zeit aufgetreten ist. Weiterhin ist es deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt so aufgebaut ist, um eine Antwort auf die Anfrage
diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, von einer dadurch zur Verfügung gestellten "Homepage" zu erlangen, für Anwender
einfach, eine Antwort auf die Anfrage zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt zu senden, und die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt kann die Antwort sehr schnell behandeln.
Zusätzlich
benachrichtigt die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
dann, wenn die Zeit, die während eines
Wartens auf die Antwort von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
verstreicht, eine vorbestimmte Zeit überschreitet, das Benachrichtigungszentrum über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durch Annehmen, dass "Aufforderung für eine Benachrichtigung" ausgewählt ist.
Daher kann selbst dann, wenn die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt einen Kontakt zu der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
verliert und ein Diebstahl des Fahrzeugs tatsächlich aufgetreten ist, die
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt das Benachrichtigungszentrum sicher über einen
Diebstahl des Fahrzeugs benachrichtigen.
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Ausführungsbeispiel 2
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Gemäß dem oben
angegebenen Ausführungsbeispiel
1 ist die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 so
aufgebaut, um eine Antwort auf eine Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, mittels einer "Homepage" anzunehmen. Gegensätzlich dazu
ist gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
2 eine Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 so aufgebaut, um eine elektronische
Post mit einer Antwort auf eine Anfrage diesbezüglich, ob die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über einen Diebstahl des Fahrzeugs
durchführen
sollte, anzunehmen.
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8 ist
ein Blockdiagramm, das die Struktur der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 der vorliegenden Erfindung zeigt. In der Figur sind dieselben
Komponenten, wie sie in 1 gezeigt sind, mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet, und die Erklärung dieser Komponenten wird
hierin nachfolgend weggelassen werden, solange es nicht explizit
anders angegeben ist. Die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 gemäß diesem Ausführungsbeispiel
2 ist versehen mit einer Steuereinheit für einen Empfang elektronischer
Post 45 zum Empfangen elektronischer Post, die zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 gesendet wird, einer Analyseeinheit
für Inhalte
empfangener elektronischer Post 46 zum Analysieren der
Inhalte der empfangenen elektronischen Post und einer Speichereinheit
für Information
für empfangene
elektronische Post 47 zum Speichern einer Anwender-ID,
eines Passworts und von Schlüsselworten,
die dann verwendet werden, wenn die Analyseeinheit für Inhalte
empfangener elektronischer Post 46 die empfangene elektronische
Post analysiert, zusätzlich
zu der Struktur der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20, die
in 1 gemäß dem oben
angegebenen Ausführungsbeispiel
1 gezeigt ist. Weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel 2 die IP-Adressen-Erfassungseinheit 31,
die "Homepage"-Speichereinheit 36 und
die "Homepage"-Managementeinheit 37 nicht verwendet,
wie sie in 1 gezeigt sind, können diese
Komponenten weggelassen werden.
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Als
nächstes
wird ein Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 beschrieben. 9 ist ein Ablaufdiagramm, das
den Betrieb der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 zeigt, und dieselben Schritte, wie sie in 2 gezeigt
sind, oder gleiche bzw. ähnliche
Schritte sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Eine
Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmt, ob ein Diebstahl
des Fahrzeugs auftritt, durch Prüfen,
um zu sehen, ob ein Eingabeerfassungssignal einen Wert hat, der
eine in einer Schwellenspeichereinheit 23 gespeicherte
Schwelle übersteigt
(in einem Schritt ST1). Wenn die Diebstahlsbestimmungseinheit 22 bestimmt,
dass ein Diebstahl des Fahrzeugs auftritt, erlangt bzw. erfasst
eine Kommunikationssteuereinheit 30 Fahrzeugpositionsinformation
von einer Positionsinformations-Speichereinheit 25 und
bekommt Fahrzeuginformation, wie beispielsweise eine Fahrzeug-ID,
von einer Fahrzeuginformations-Speichereinheit 26 (in einem
Schritt ST2). Die Kommunikationssteuereinheit 30 und eine
Internetverbindungs-Steuereinheit 32 rufen dann die Telefonnummer
einer Wählstelle,
die in einer Internetverbindungsinformations-Speichereinheit 28 gespeichert ist,
mittels einer Kommunikationseinheit 29 an und senden eine
Internetverbindungs-ID und ein Passwort zu einem ISP durch Verwenden
des Internetverbindungsprotokolls PPP (Point to Point Protocol = Protokoll
für die Übertragung
von Punkt zu Punkt), um eine Internetverbindung zwischen der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 und dem ISP aufzubauen (in einem
Schritt ST3). Wenn die Internetverbindung zwischen der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 und dem ISP aufgebaut ist, erzeugt
die Steuereinheit für
eine Übertragung
elektronischer Post 35 eine elektronische Post bzw. e-mail
und sendet sie zur elektronischen Postadresse einer Partei in Bezug
auf das Fahrzeug, welche Adresse in einer Speichereinheit für eine elektronische
Adresse einer Kontaktperson 34 gespeichert ist (in einem
Schritt ST5), wobei die elektronische Post Nachrichten enthält, die
in der Nachrichtenspeichereinheit 33 gespeichert sind,
wie beispielsweise eine Benachrichtigung über eine Erfassung eines Auftretens
eines Diebstahls des Fahrzeugs und eine Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über den
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte.
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Eine
durch die elektronische Postadresse identifizierte Kommunikationsendgeräteeinrichtung kann
ein Mobiltelefon, ein mobiles Endgerät ein Personalcomputer, ein
joborientiertes Endgerät
oder ähnliches
sein. Es ist vorzuziehen, dass die Kommunikationsendgeräteeinrichtung
ein Mobiltelefon ist, das im Besitz der Partei in Bezug auf das
Fahrzeug ist, um zuzulassen, dass der Anwender die Inhalte jeder
empfangenen elektronischen Post zu jeder Zeit bereit bzw. verfügbar prüft. Weiterhin
erlangt die Steuereinheit für
eine Übertragung
elektronischer Post 35, damit die Alarmanlagenvorrichtung
für ein sich
bewegendes Objekt 20 elektronische Post vom Anwender mittels
des ISP empfängt,
die Postadresse der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20,
welche Adresse im ISP im Voraus registriert ist, von der Speichereinheit
für Information für elektronische
Post 47 und sendet die elektronische Post mit Nachrichten
durch Einstellen der erlangten Postadresse als die elektronische
Postadresse des Senders. Die Steuereinheit für eine Übertragung elektronischer Post 35 startet
auch einen Zeitgeber (der in der Figur nicht gezeigt ist) beim Senden der
elektronischen Post zur Partei in Bezug auf das Fahrzeug (in einem
Schritt ST15). Um zuzulassen, dass die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 irgendeine Verarbeitung durchführt, wenn
die Steuereinheit für
einen Empfang elektronischer Post 45 keine Antwort vom Anwender
auf die Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, empfängt,
stellt der Zeitgeber eine vorbestimmte Zeit, z.B. 30 Minuten, ein.
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Die
Partei in Bezug auf das Fahrzeug empfängt die elektronische Post
von der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 über ein
Mobiltelefon und erkennt ein Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs
aus einer Nachricht, die auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt
wird, wie es in 10 gezeigt ist. Der Anwender
schreibt ein Schlüsselwort,
das "Aufforderung
für eine
Benachrichtigung" anzeigt,
in eine elektronische Post, die zu der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 zu senden ist, wenn bestimmt wird,
dass die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 eine
Benachrichtigung über den
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, und sendet die elektronische Post zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20. Gegensätzlich dazu schreibt der Anwender
ein Schlüsselwort,
das "keine Aufforderung
für eine
Benachrichtigung" anzeigt,
in eine elektronische Post, die zu der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 zu senden ist, wenn bestimmt wird,
dass die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 keine
Benachrichtigung über
den Diebstahl des Fahrzeugs durchführen sollte, und sendet die
elektronische Post zu der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20.
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Um
der Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 zu ermöglichen, zu verifizieren, ob
die empfangene elektronische Antwortpost von der Partei in Bezug
auf das Fahrzeug gesendet worden ist, wird zugelassen, dass der
Anwender oder die Anwenderin seine oder ihre Anwender-ID und sein
oder ihr Passwort in der elektronischen Antwortpost unter Verwendung
des Mobiltelefons schreibt. 11 zeigt
ein Beispiel für
die elektronische Antwortpost, die auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt
wird. Die Partei in Bezug auf das Fahrzeug kann ein gewünschtes
unter Schlüsselworten
auswählen,
die im Voraus im Mobiltelefon zur Verfügung gestellt sind. Als Alternative
kann die Partei in Bezug auf das Fahrzeug ein gewünschtes
unter Schlüsselworten
auswählen,
die in der von der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 gesendeten
elektronischen Post geschrieben sind. Im letzteren Fall, in welchem
Schüsselwörter in
der von der Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 gesendeten
elektronischen Post geschrieben sind, wird die Bequemlichkeit von
Kunden deshalb verbessert, weil die Partei in Bezug auf das Fahrzeug
sich keinerlei Schlüsselwort
merken muss. Durch zusätzliches
Schreiben eines Schreibformats in der elektronischen Post, die von
der Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 zu der Partei in Bezug auf
das Fahrzeug zu senden ist, wird die Bequemlichkeit für Kunden
deshalb verbessert, weil die Partei in Bezug auf das Fahrzeug nur benötigte Information
gemäß dem Schreibformat
fertig stellen muss.
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Die
Steuereinheit für
einen Empfang elektronischer Post 45 greift auf den Server
für elektronische
Post des ISP in vorbestimmten Intervallen von einer oder mehreren
Minuten, z.B. 2 Minuten, während
der durch den Zeitgeber eingestellten vorbestimmten Zeitperiode,
wie beispielsweise 30 Minuten, zu, um zu prüfen, um zu sehen, ob die elektronische
Post, die eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich, ob die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, anzeigt, zu der Postadresse der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 von der Partei in Bezug auf das
Fahrzeug gesendet worden ist (in Schritten ST16 und ST17). Wenn
eine elektronische Post, die eine Antwort auf die Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, anzeigt, zum Server für
elektronische Post gesendet worden ist, erlangt die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 sie von dem Postserver des ISP
und löscht
die elektronische Post auf dem Server für elektronische Post des ISP.
Die Analyseeinheit für
Inhalte empfangener elektronischer Post 46 verifiziert
dann die Anwender-ID und das Passwort, das in der empfangenen elektronischen Post
von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug geschrieben ist, gegenüber einer
Anwender-ID für
einen autorisierten Anwender und einem Passwort, das in der Speichereinheit
für Information über empfangene
elektronische Post 47 gespeichert ist. Wenn die Anwender-ID
und ein in der empfangenen elektronischen Post geschriebenes Passwort
mit der Anwender-ID für
einen autorisierten Anwender bzw. einem Passwort übereinstimmen,
bestimmt die Analyseeinheit für
Inhalte empfangener elektronischer Post 46, ob das Benachrichtigungszentrum über den Diebstahl
des Fahrzeugs zu benachrichtigen ist (in einem Schritt ST7). Um
ein Protokoll über
elektronische Post von dem Mobiltelefon des Anwenders zu halten,
wenn eine elektronische Post von dem Server für elektronische Post des ISP
erlangt wird, hält
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt 20 die im Server für elektronische
Post des ISP gespeicherte elektronische Post, anstelle sie zu löschen.
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Wenn
das Schlüsselwort
innerhalb der Antwort, dass in der von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
gesendeten elektronischen Post enthalten ist, "Aufforderung für eine Benachrichtigung" ist, geht die Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt 20 weiter zu den Schritten ST8 bis
ST13, in welchen die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt 20 das
Benachrichtigungszentrum über
den Diebstahl des Fahrzeugs benachrichtigt. Wenn das Schlüsselwort
innerhalb der Antwort, die von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug
gesendet wird, "keine
Aufforderung für
eine Benachrichtigung" anzeigt,
trennt die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 die Verbindung
mit dem Internet und trennt die Kommunikationssteuereinheit 30 die
Leitung bzw. Verbindung mit dem ISP und beendet die oben angegebene
Benachrichtigungsverarbeitung (in einem Schritt ST8'). Andererseits trennt
die Internetverbindungs-Steuereinheit 32 in
den Schritten ST16 und ST17 dann, wenn keine Antwort übertragen
wird und der Zeitgeber die vorbestimmte Zeit, z.B. 30 Minuten, überschreitet,
die Verbindung mit dem Internet und führt die Prozedur der Schritte
ST8 bis ST13 durch. Anders ausgedrückt können dann, wenn ein Diebstahl
tatsächlich
aufgetreten ist, wenn keine Antwort von der Partei in Bezug auf
das Fahrzeug bei dem Ablauf der vorbestimmten Zeit zur Verfügung gestellt wird,
Maßnahmen
gegen den Diebstahl des Fahrzeugs zu spät unternommen werden, und Anwender können verwirrt
werden. Daher bestimmt die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 in einem solchen Fall, dass "Aufforderung für eine Benachrichtigung" ausgewählt ist,
und fährt
mit der Benachrichtigungsverarbeitung fort. Das Benachrichtigungszentrum
kann wie in dem Fall des Ausführungsbeispiels
1 das gestohlene Fahrzeug durch wiederholtes Durchführen der
Schritte ST10 bis ST13 verfolgen. In einem Fall, in welchem das
Benachrichtigungszentrum nur einzig die Position des Fahrzeugs erkennen
muss, wenn eine Benachrichtigung über einen Diebstahl des Fahrzeugs
empfangen wird, muss die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich
bewegendes Objekt 20 nur die Benachrichtigungsverarbeitung
beenden, nachdem eine Benachrichtigung über den Diebstahl des Fahrzeugs
zum Benachrichtigungszentrum gesendet ist (in einem Schritt ST9),
wie es im Ablaufdiagramm der 12 gezeigt
ist.
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Wie
es oben angegeben ist, kann gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
2 deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
einer Partei in Bezug auf das Fahrzeug ermöglicht, ein Auftreten eines
Diebstahls des Fahrzeugs aus einer Benachrichtigung über eine
Erfassung eines Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs vor einem
Benachrichtigen eines Benachrichtigungszentrums über ein Auftreten eines Diebstahls des
Fahrzeugs zu erkennen, und dann das Benachrichtigungszentrum über ein
Auftreten eines Diebstahls des Fahrzeugs nur dann benachrichtigt,
wenn die Partei in Bezug auf das Fahrzeug eine Aufforderung für die Benachrichtigung
durchführt,
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt verhindern, dass eine Benachrichtigung über einen Diebstahl
des Fahrzeugs durchgeführt
wird, wenn die Diebstahlserfassungseinheit 10 einen Diebstahl
des Fahrzeugs fehlerhaft erfasst oder schlecht funktioniert. Zusätzlich kann
deshalb, weil die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
eine elektronische Post zu einem Mobiltelefon sendet, dass die Partei
in Bezug auf das Fahrzeug immer bei sich hat, wobei die elektronische
Post Nachrichten enthält,
wie beispielsweise eine Benachrichtigung über eine Erfassung eines Auftretens
eines Diebstahls des Fahrzeugs und eine Anfrage diesbezüglich, ob
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über einen Diebstahl
des Fahrzeugs durchführen
sollte, der Anwender bestimmen, ob ein Diebstahl des Fahrzeugs zu
irgendeiner Zeit aufgetreten ist. Weiterhin kann deshalb, weil die
Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt so aufgebaut ist, um eine Antwort auf
die Anfrage diesbezüglich,
ob die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt eine Benachrichtigung über einen
Diebstahl des Fahrzeugs durchführen
sollte, aus einer elektronischen Antwortpost zu erlangen, und zugelassen
ist, dass Anwender eine Antwort auf die Anfrage zu der Alarmanlagenvorrichtung
für ein
sich bewegendes Objekt senden, indem die elektronische Antwortpost einschließlich der
Antwort gemäß einem
Schreibformat, das an die empfangene elektronische Post angebracht
ist, während
die auf dem Bildschirm einer Kommunikationsendgeräteeinrichtung
angezeigte empfangene elektronische Post gesehen wird, erzeugt wird,
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt die Antwort schnell handhaben bzw. behandeln.
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Zusätzlich benachrichtigt
die Alarmanlagenvorrichtung für
ein sich bewegendes Objekt dann, wenn die Zeit, die während eines
Wartens auf die Antwort von der Partei in Bezug auf das Fahrzeug verstreicht,
eine vorbestimmte Zeit überschreitet,
das Benachrichtigungszentrum über
einen Diebstahl des Fahrzeugs durch Annehmen, dass eine "Aufforderung für eine Benachrichtigung" ausgewählt ist.
Daher kann die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
selbst dann, wenn die Alarmanlagenvorrichtung für ein sich bewegendes Objekt
einen Kontakt zu der Partei in Bezug auf das Fahrzeug verliert und
ein Diebstahl des Fahrzeugs tatsächlich
aufgetreten ist, das Benachrichtigungszentrum sicher über den
Diebstahl des Fahrzeugs benachrichtigen.
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Viele äußerst unterschiedliche
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung können
gebildet werden, ohne vom Sinngehalt und Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen. Es sollte verstanden werden, dass die vorliegende
Erfindung nicht auf die in der Beschreibung beschriebenen spezifischen
Ausführungsbeispiele
beschränkt
ist, außer wie
es in den beigefügten
Ansprüchen
definiert ist.