DE10304221A1 - Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe - Google Patents

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Abstract

Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe umfasst: DOLLAR A - ein Behandlungswerkzeug 1 zum Behandeln von Körpergewebe; DOLLAR A - eine Messeinheit 3 zum Messen des Ist-Werts einer Kenngröße des Körpergewebes an mindestens einem Messpunkt des Körpergewebes; DOLLAR A - einen mit der Messeinheit 3 in Verbindung stehenden Identifizierer 4 zum Identifizieren des zu behandelnden Körpergewebes anhand des Ist-Werts und zum Ausgeben eines die Koordinaten des zu behandelnden Körpergewebes enthaltenden Koordinatensignals; DOLLAR A - eine zum Empfang des Koordinatensignals mit dem Identifizierer 4 in Verbindung stehende Positioniervorrichtung 2 zum Anfahren des zu behandelnden Körpergewebes mit dem Behandlungswerkzeug 1 anhand des Koordinatensignals; DOLLAR A - einen Aktivierer 9 zum Aktivieren des Behandlungswerkzeuges 1; und DOLLAR A - einen Aktualisierer 8, der mit der Messeinheit 3 und dem Identifizierer 4 in Verbindung steht und zur Ausgabe eines Aktualisierungssignals zum Auslösen einer erneuten Messung des Ist-Werts und einer erneuten Identifizierung zu behandelnden Körpergewebes ausgestaltet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Behandeln und insbesondere zum Entfernen von Körpergewebe.
  • Ein Hauptanwendungsbereich von Vorrichtungen zum Behandeln von Körpergewebe liegt in der Chirurgie, bspw. zum Behandeln von Krebsgeschwüren, Tätowierungen, Altersflecken, etc. Daneben finden sie aber auch in zahnärztlichen Behandlungen, bspw. zum Entfernen von Karies, oder in kosmetischen Behandlungen, etwa zum Entfernen von Haaren, Anwendung.
  • Häufig werden die genannten Behandlungen manuell durchgeführt, d.h. der behandelnde Arzt entfernt bspw. einen Tumor mit einem Skalpell, nachdem er die Ergebnisse einer Erkennung oder einer Visualisierung ausgewertet hat. Dabei kann es passieren, dass Teile des kranken Körpergewebes übersehen werden und deshalb der Tumor nicht vollständig entfernt wird. Andererseits kann es auch passieren, dass unnötig viel Körpergewebe entfernt wird, insbesondere dann, wenn das kranke Körpergewebe für den behandelnden Arzt visuell nur schwer von gesundem Körpergewebe zu unterscheiden ist. Die angesprochenen Probleme machen sich besonders bemerkbar, wenn das zu entfernende Körpergewebe flächig, insbesondere dünnflächig, oder fadenförmig im gesunden Körpergewebe verteilt ist. Eine Operation ist dann besonders lang und erfordert vom Arzt während der gesamten Operationsdauer hohe Konzentration. Sie ist daher für den Arzt anstrengend und ermüdend. Ähnliche Probleme treten auch bei anderen Behandlungsformen als dem Entfernen des Körpergewebes auf.
  • Aus dem Stand der Technik sind Operations-Navigationssysteme bekannt, welche dem Arzt das Operieren erleichtern, indem sie ihm aufbereitete Informationen über das Operationsgebiet und/oder den weiteren Operationsverlauf zur Verfügung stellen.
  • In JP 05049644 A ist beispielsweise ein Navigationssystem beschrieben, in dem eine Planungseinheit die Operation anhand zuvor aufgenommener Bilddaten simuliert und daraus einen Operationsplan erstellt, in welchem die Position, die Größe und der Zustand einer krankhaften Gewebeveränderung berücksichtigt sind. Im Verlauf der Operation werden die simulierten Daten Schritt für Schritt an eine Navigationssteuerung weitergegeben, welche Instruktionen zum weiteren Verlauf der Operation ausgibt.
  • In JP 2002017751 A ist eine Operations-Naviagationsvorrichtung beschrieben, in der anhand eines Tomogramms gewonnene detaillierte Informationen über das Gewebe in der Umgebung des Operationswerkzeuges auf einem Display dargestellt werden.
  • Gegenüber diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe zur Verfügung zu stellen, die dem behandelnden Arzt das Operieren weiter erleichtert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe nach Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche enthalten weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe umfasst:
    • – Ein Behandlungswerkzeug zum Behandeln von Körpergewebe;
    • – eine Messeinheit zum Messen des Ist-Werts einer Kenngröße des Körpergewebes an mindestens einem Messpunkt des Körpergewebes;
    • – einen mit der Messeinheit in Verbindung stehenden Identifizierer zum Identifizieren des zu behandelnden Körpergewebes anhand des Ist-Werts und zum Ausgeben eines die Koordinaten des zu behandelnden Körpergewebes enthaltenden Koordinatensignals;
    • – eine zum Empfang des Koordinatensignals mit dem Identifizierer in Verbindung stehende Positioniervorrichtung zum Anfahren des zu behandelnden Körpergewebes mit dem Behandlungswerkzeug anhand des Koordinatensignals;
    • – einen Aktivierer zum Aktivieren des Behandlungswerkzeuges; und
    • – einen Aktualisierer, der mit der Messeinheit und dem Identifizierer in Verbindung steht und zur Ausgabe eines Aktualisierungssignals zum Auslösen einer erneuten Messung des Ist-Werts und einer erneuten Identifizierung zu behandelnden Körpergewebes ausgestaltet ist.
  • Unter Behandeln soll hierbei bspw. das Entfernen, Bestrahlen oder Bleichen von Körpergewebe zu verstehen sein.
  • Der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe liegt die Idee zu Grunde, anhand einer wiederholt zu messenden Kenngröße, die bspw. einem Online-Erkennungsverfahren entnommen wird, das zu behandelnde Körpergewebe zu identifizieren, die Koordinaten des so identifizierten Körpergewebes festzustellen und diese Koordinaten zum automatisierten Positionieren des Behandlungswerkzeuges zu verwenden. Solange zu behandelnde Körpergewebe zu identifizieren ist, wird das Behandlungswerkzeug, bspw. ein Laser oder ein gepulstes, bipolares Plasmaskalpell (Pulsed Electron Avalanche Knife – PEAK), aktiv, d.h. mindestens in Bereitschaft, gehalten, so dass Arzt es benutzen oder die Behandlung freigeben kann. Das Behandeln des Körpergewebes kann jedoch auch ohne eine gesonderte Freigabe durch den Arzt automatisch erfolgen. Die Behandlung erfolgt vorzugsweise so lange, bis kein zu behandelndes Körpergewebe mehr zu identifizieren ist.
  • Ist eine Freigabe des Behandlungswerkzeuges durch den Arzt gewünscht oder ist sie bspw. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, so kann die Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe mit einer Freigabeeinrichtung zum Freigeben des Behandlungswerkzeuges ausgestattet sein.
  • Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, dass der Arzt die Vorrichtung nur einzurichten und die eigentliche Operation zu überwachen und ggf. freizugeben hat, was ein ergonomisches Arbeiten ermöglicht. Ein weiterer Vorteil ist die Präzision der Behandlung. Es wird nur das zu behandelnde Gewebe behandelt, bspw. bestrahlt; das gesunde Gewebe wird geschont. Daneben lässt sich aufgrund der Präzision der automatisierten Positionierung die Behandlungsdauer verringern. Die erfindungsgemäße Vorrichtung verringert daher zum einen die Belastung des Arztes und zum anderen die Patientenbelastung, letzteres insbesondere auch durch die mögliche Verringerung der Behandlungsdauer. Die Effektivität der Behandlung wird insgesamt gesteigert, und die Kosten werden gesenkt bzw. die Gewinnspanne erhöht.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Identifizierer einen Speicher zum Speichern mindestens eines Soll-Werts der Kenngröße und einen mit dem Speicher und der Messeinheit in Verbindung stehenden Vergleicher zum Vergleichen des Ist-Werts mit dem mindestens einen Soll-Wert. In dieser Ausgestaltung gibt der Identifizierer das Koordinatensignal aus, wenn der Vergleich des Ist-Wertes mit dem Soll-Wert ein vorbestimmtes Ergebnis liefert. Als Soll-Wert soll hierbei auch ein Wertebereich zu verstehen sein, in dem der Ist-Wert liegen oder nicht liegen soll, damit das entsprechende Gewebe als zu behandelndes Gewebe identifiziert wird.
  • Als Soll-Wert, welcher die Führungsgröße eines Regelkreises darstellt, lässt sich das Online-Erkennungssigal für krankes Gewebe (bspw. Krebs, Karies etc.) eines Online/Inline-Erkennungsverfahrens verwenden. Solange als Ist-Wert das Online-Erkennungssignal, d.h. der Soll-Wert, gemessen wird, wird das Behandlungswerkzeug in Bereitschaft gehalten. Als Online/Inline-Erkennungsverfahren kommen bspw. auf Fluoreszenz, auf optischer Kohärenztomografie (Optical Coherence Tomography, OCT), auf Inline-Mikroskopie oder auf optischen Bildern mit verschiedenen Schwellenwerten für Farbe und/oder Intensität basierende Verfahren in Frage.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Vergleicher zur Ausgabe eines das zu behandelnde Körpergewebe identifizierenden Identifikationssignals ausgestaltet. Außerdem umfasst der Identifizierer eine zum Empfang des Identifikationssignals mit dem Vergleicher in Verbindung stehende Koordinatenerfassungseinheit zum Erfassen der Koordinaten des zu behandelnden Gewebes bei Empfang des Identifikationssignals und zum Ausgeben des Koordinatensignals an die Positioniervorrichtung.
  • Insbesondere kann die Koordinatenerfassungseinheit zum Aussenden einer Mehrzahl jeweils zu behandelndes Körpergewebe repräsentierenden Koordinaten in einem einzigen Koordinatensignal ausgelegt sein. Die Positioniervorrichtung ist dann zum nacheinander Anfahren der Koordinaten des Koordinatensignals ausgelegt. Diese Ausgestaltung bietet die Möglichkeit, zuerst die Identifikation des zu behandelnden Körpergewebes in einem bestimmten Körperbereich abzuschließen, bevor mit dem Behandeln, also bspw. dem Bestrahlen oder dem Entfernen, des betreffenden Gewebes begonnen wird.
  • Vorteilhafterweise umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Abgleicher zum Abgleich der Koordinatensysteme des zu behandenden Körpergewebes und des Behandlungswerkzeuges. Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Aktualisierer außerdem zur Abgabe eines Abgleichsignals zum Auslösen des Koordinatenabgleichs mit dem Abgleicher in Verbindung steht. Insbesondere durch den wiederholten Abgleich während der Operation kann einer Verringerung der Präzision in der Positionierung aufgrund von Verschiebungen der beiden Koordinatensystem gegeneinander vorgebeugt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Behandlungswerkzeug zur Abgabe von Behandlungsenergie in Pulsform ausgebildet. Außerdem umfasst der Aktualisierer mindestens einen Zähler zum Zählen der Pulse und ist derart ausgestaltet, dass er ein Aktualisierungssignal und/oder das Abgleichsignal nach einer bestimmten Anzahl von Pulsen ausgibt. Durch Vorgabe der Anzahl von Pulsen, nach denen eine Aktualisierung bzw. ein Abgleich erfolgen soll, kann so die Häufigkeit der Aktualisierungen bzw. des Abgleichs eingestellt werden.
  • Weitere Merkmale, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe anhand eines Blockschaltbildes.
  • 2 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Beispiel für eine in der vorliegenden Erfindung verwendbare Positioniervorrichtung.
  • 3 zeigt einen ersten möglichen Ablauf einer Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand eines Flußdiagramms.
  • 4 zeigt einen zweiten möglichen Ablauf einer Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand eines Flußdiagramms.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe. Die Vorrichtung des Ausführungsbeispiels ist als Vorrichtung zum Entfernen von Körpergewebe ausgebildet und umfasst als Behandlungs- bzw. Operationswerkzeug 1 einen an einer Positioniervorrichtung 2 angebrachten Laser und als Messeinheit 3 zum Messen des Ist-Wertes einer Kenngröße des Körpergewebes ein Gerät zur optischen Kohärenztomografie (Optical Coherence Tompgraphy, OCT). Die Messeinheit 3 ist zur Weitergabe des Ist-Wertes mit einem Vergleicher 5 verbunden, der wiederum mit einem mindestens einen Soll-Wert der Kenngröße enthaltenden Speicher 7 in Verbindung steht. Mit der Messeinheit 3 und dem Vergleicher 7 ist außerdem ein Aktualisierer 8 verbunden, der zum Ausgeben eines Aktualisierungssignals ausgelegt ist.
  • Weiterhin umfasst die Vorrichtung zum Behandeln bzw. Entfernen von Körpergewebe eine mit dem Vergleicher 5 und der Positioniervorrichtung 2 in Verbindung stehende Koordinatenerfassungseinheit 11. Der Vergleicher 5, der Speicher 7 und die Koordinatenerfassungseinheit 11 bilden zusammen einen Indentifizierer 4 zum Identifizieren von zu entfernendem Körpergewebe und zum Ausgeben eines die Koordinaten des zu entfernenden Körpergewebes enthaltenden Koordinatensignals.
  • Außerdem ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Aktivierer 9 zum Aktivieren des Operationswerkzeuges 1 in die Positioniervorrichtung 2 integriert. Der Aktivierer 9 kann jedoch auch außerhalb der Positioniervorrichtung angeordnet sein. Optional kann auch eine Freigabeeinheit 13, bspw. ein Fuß- oder Handschalter, mit dem Operationswerkzeug 1 verbunden sein, mit deren Hilfe das aktivierte Operationswerkzeug 1 und damit die Behandlung vom Arzt freigegeben werden kann. Vorteilhafterweise ist auch ein Abgleicher 12 zum Abgleich der Koordinatensysteme, in denen die Position einer Körperstelle bzw. des Operationswerkzeuges ermittelt werden, vorhanden.
  • Aufgabe des Vergleichers 5 ist es, zu entfernendes Körpergewebe, bspw. Tumorgewebe, anhand des von der Messeinheit 3 gemessenen Ist-Werts der Kenngröße zu identifizieren. Dazu erfolgt im Vergleicher 5 ein Vergleich des von der Messeinheit 3 übertragenen Messsignals mit dem im Speicher 7 gespeicherten Online-Erkennungssignal für das zu entfernendes Gewebe (Soll-Wert). Stimmen das Online-Erkennungssignal und das Messsignal überein, so befindet sich an der Messstelle, an der die Messeinheit 3 das Messsignal aufgenommen hat, zu entfernendes Körpergewebe. In diesem Fall gibt der Vergleicher 5 ein Identifikationssignal an die Koordinatenerfassungseinheit 11 aus, um das Erfassen der Koordinaten des entsprechenden Messpunktes auszulösen.
  • Wenn die Koordinatenerfassung beendet ist, gibt die Koordinatenerfassungseinheit 11 ein die Koordinaten des zu entfernenden Körpergewebes enthaltendes Koordinatensignal an die Positioniervorrichtung 2 aus, welche die ersten mit dem Koordinatensignal übertragenen Koordinaten mit dem Operationswerkzeug 1 anfährt und das Operationswerkzeug 1 aktiviert. Das Entfernen des Körpergewebes bei diesen Koordinaten erfolgt nun automatisch oder nach Freigabe durch den Arzt mittels eines Laserpulses oder mehrerer Laserpulse. Zum Zählen der abgegeben Laserpulse umfasst der Aktualisierer 8 im vorliegenden Ausführungsbeispiel einen mit dem Laser 1, insbesondere mit der Steuerung des Lasers 1, verbundenen Zähler 15. Der Zähler 15 kann, anders als im Ausführungsbeispiel beschrieben, auch außerhalb des Aktualisierers 8 angeordnet sein und mit diesem in Signalverbindung stehen.
  • Nach Abgabe einer Vorbestimmten Anzahl von Laserpulsen fährt die Positioniervorrichtung 2 die nächsten Koordinaten an. Sobald alle durch Koordinaten repräsentierte Körperstellen behandelt worden sind, hat der Zähler einen bestimmten Zählerstand erreicht, der die Ausgabe des Aktualisierungssignals durch den Aktualisierer 9 auslöst, woraufhin eine erneute Messung des Ist-Wertes des Körpergewebeparameters und ein erneuter Vergleich mit dem Soll-Wert erfolgt. Falls beim erneuten Vergleich noch weiteres zu entfernendes Körpergewebe gefunden wird, erfolgt eine erneute Ausgabe eines Koordinatensignals.
  • Optional kann der Aktualisierer 8 einen zweiten Zähler 16 umfassen, der bei erreichen eines vorbestimmten Zählerstandes einen Abgleich der Koordinatensysteme der Operationswerkzeuges 1 und des zu behandelnden Gewebebereiches durchführt. In diesem Fall ist der Aktualisierer 8 zur Abgabe eines Aktualisierungssignals auch mit dem Abgleicher 12 verbunden. Wie der erste Zähler 15 kann auch der zweite Zähler 16 außerhalb des Aktualisierers 8 angeordnet sein und mit diesem in Signalverbindung stehen. Auch kann das Ausgeben des Aktualisierungssignals und das Ausgeben des Abgleichsignals mittels zweier getrennter Aktualisieren erfolgen
  • Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Koordinatensignal lediglich einen Koordinatensatz zu umfassen braucht. Beispielsweise kann dann, wenn der Vergleicher 5 einen ersten Messpunkt mit zu entfernendem Körpergewebe identifiziert hat, ein Koordinatensignal ausgegeben und die entsprechende Körperstelle mit dem Laser 1 angefahren werden. Nach Abgabe einer vorbestimmten Anzahl von Laserpulsen erfolgt eine Aktualisierung der Messung und des Vergleiches und ggf. eine weitere Behandlung derselben Körperstelle mit Laserpulsen. Erst dann, wenn der Vergleich ergibt, dass an dieser Körperstelle kein zu entfernendes Körpergewebe mehr vorhanden ist, erfolgt die Messung des Ist-Wertes an der nächsten Körperstelle.
  • 2 zeigt schematisch ein einfaches Beispiel für die Ausgestaltung einer in der vorliegenden Erfindung verwendbaren Positioniervorrichtung 2. Dargestellt ist außerdem ein auf einem Operationstisch 30 liegender Patient 31.
  • Die Positioniervorrichtung 2 umfasst einen ortsfesten Ständer 21, an dem eine erste Schiene 22 vertikal verfahrbar befestigt ist. An der ersten Schiene 22 ist wiederum eine zweite, in einer ersten Richtung horizontal verfahrbare Schiene 23 angebracht, an welcher der Laser 1 in einer zweiten horizontalen Richtung verfahrbar angeordnet ist. Die Richtungen, in denen die Schienen 22, 23 bzw. der Laser 1 verfahren werden können, sind in 2 durch Pfeile angedeutet. Vorteilhafterweise ist der Laser 1 außerdem so an der zweiten Schiene 23 befestigt, dass ein Schwenken des Lasers 1 möglich ist.
  • Die in der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu verwendende Positioniervorrichtung 2 ist jedoch nicht auf die mit Bezug auf 2 beschriebene Ausgestaltung beschränkt. Vielmehr kann das Behandlungs- bzw. Operationswerkzeug 1 grundsätzlich an jeder Positioniervorrichtung angebracht werden kann, die für die beabsichtigte Behandlung ausreichend Freiheitsgrade zum Positionieren des Behandlungswerkzeuges 1 zur Verfügung stellt.
  • Ein erster möglicher Ablauf für eine Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe wird nachfolgend mit Bezug auf das Flußdiagramm aus 3 anhand des Entfernens von Körpergewebe dargelegt. Beim nachfolgenden Ablauf wird der Ist-Wert des Körpergewebes in einem Körperbereich gemessen, der durch k Messpunkte repräsentiert ist.
  • Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein Initialisierungsschritt 101, in dem das Koordinatensystem des Behandlungs- bzw. Operationswerkzeuges mit dem des Patienten abgeglichen wird und alle relevanten Parameter auf einen Startwert gesetzt werden.
  • In Schritt 102 erfolgt eine Abfrage, ob der Ist-Wert an allen k Messpunkten gemessen worden ist. Ist dies der Fall, so wird die Behandlung beendet. Ist dies nicht der Fall, so wird k um eins erhöht (Schritt 103) und in Schritt 104 der Ist-Wert der Kenngröße gemessen. In Schritt 105 prüft der Indentifizierer, ob am k+1-ten Messpunkt zu entfernendes Gewebe vorliegt. Wird dies verneint, so kehrt die Vorrichtung zu Schritt 102 zurück, und die Schritte 102 bis 105 werden erneut ausgeführt.
  • Falls am k+1-ten Messpunkt zu entfernendes Körpergewebe identifiziert wird, werden in Schritt 106 die Koordinaten des Messpunktes an die Positioniervorrichtung 2 weitergegeben und diese Koordinaten anschließend in Schritt 107 mit dem Operationswerkzeug 1 angefahren. Es folgt ein optionaler Schritt 108, in dem der Arzt die Behandlung freigibt. Danach erfolgt in Schritt 109 die Behandlung mit einem ersten Laserpuls. Außerdem wird der erste Zählparameter n, der die Anzahl der abgegeben Laserpulse zählt, um eins erhöht. Im nächsten Schritt 110 wird geprüft, ob bereits eine vorgegebene Anzahl N an Laserpulsen abgegeben worden ist. Ist dies nicht der Fall, so kehrt die Vorrichtung zu Schritt 109 zurück, gibt einen weiteren Laserpuls ab und erhöht den Zählparameter n um eins. Ist die vorgegeben Anzahl N an Laserpulsen erreicht, so wird in Schritt 111 der erste Zählparameter n auf Null zurückgesetzt und ein zweiter Zählparameter m, welcher zählt, wie oft bereits N Laserpulse abgegeben worden sind, um eins erhöht. Wird im darauffolgenden Schritt 112 festgestellt, dass der zweite Zählparameter einen vorgegeben Wert M erreicht hat, so erfolgt in Schritt 113 ein erneuter Abgleich des Koordinatensystems des Operationswerkzeuges 1 mit dem des Patienten. Falls in Schritt 112 festgestellt wird, dass der vorgegebene Wert M noch nicht erreicht ist, wird Schritt 113 übersprungen.
  • Im Anschluss an den Schritt 112 bzw. 113 kehrt die Vorrichtung in jedem Fall zu Schritt 104 zurück, in dem der Ist-Wert des gerade behandelten Gewebeabschnittes, welcher durch den k+1-ten Messpunkt repräsentiert wird, erneut gemessen wird. Wird in Schritt 105 immer noch zu entfernendes Gewebe identifiziert, so erfolgt eine erneute Behandlung gemäß den Schritten 106 bis 112 bzw. 113. Dies wird so oft wiederholt, bis der Identifizierer 4 kein zu entfernendes Gewebe mehr identifiziert.
  • Sobald der Indentifizierer 4 kein zu entfernendes Gewebe mehr identifiziert, kehrt die Vorrichtung zu Schritt 102 zurück und prüft, ob bereits alle Messpunkte abgearbeitet sind, d.h. k den Wert kmax erreicht hat. Falls nein, schreitet die Vorrichtung zum nächsten Messpunkt fort, falls ja, ist im gesamten behandelten Gewebebereich kein zu entfernendes Gewebe mehr vorhanden. Die Vorrichtung beendet dann die Behandlung.
  • Ein zweiter möglicher Ablauf für eine Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe wird nachfolgend mit Bezug auf das Flußdiagramm aus 4 anhand des Entfernens von Körpergewebe dargelegt. Auch in diesem Ablauf wird der Ist-Wert des Körpergewebes in einem Körperbereich gemessen, der von k Messpunkten repräsentiert wird. Jedoch erfolgt im Gegensatz zum mit Bezug auf 3 beschriebenen Ablauf die Behandlung mit Laserpulsen erst dann, wenn die Ist-Werte aller kmax Messpunkte gemessen sind.
  • Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein Initialisierungsschritt 201, in dem das Koordinatensystem des Operationswerkzeuges 1 mit dem des Patienten 31 abgeglichen wird und alle relevanten Parameter auf einen Startwert gesetzt werden. Im nächsten Schritt 202 folgt eine Abfrage, ob der Ist-Wert an allen k Messpunkten gemessen worden ist. Ist dies nicht der Fall so wird der Wert von k im folgenden Schritt 203 um eins erhöht, worauf in Schritt 204 die Messung des Ist-Wertes der Kenngröße am k+1-ten Messpunkt folgt. Stellt der Identifizierer in Schritt 205 kein zu entfernendes Gewebe fest, so kehrt die Vorrichtung zu Schritt 202 zurück.
  • Identifiziert der Indentifizierer am k+1-ten Messpunkt hingegen zu entfernendes Gewebe, so werden zuerst in Schritt 206 die Koordinaten des Messpunktes als i-te Koordinaten an einen in der Positionierungsvorrichtung 2 vorhandenen oder mit dieser verbundenen externen Speicher 17 weitergegeben und i in Schritt 207 um eins erhöht, bevor die Vorrichtung zu Schritt 202 zurückkehrt. Die Schritte 202 bis 205 bzw. 207 werden so lange wiederholt, bis die Ist-Werte an allen Messpunkten gemessen sind, d.h. k den Wert kmax erreicht hat.
  • Nachdem kmax erreicht ist, wird in Schritt 208 geprüft, ob i den Wert Null besitzt. Ist dies der Fall, so wurde im gesamten Gewebebereich kein zu entfernendes Gewebe identifiziert. Entsprechend wurden auch keine Koordinaten an den Speicher 17 der Positionierungsvorrichtung 2 weitergegeben. Die Vorrichtung beendet in diesem Fall die Behandlung.
  • Hat i in Schritt 208 jedoch einen von Null verschiedenen Wert, so bedeutet dies, dass an mindestens einem Messpunkt zu entfernendes Gewebe identifiziert worden ist. Die Vorrichtung schreitet dann zu Schritt 209 fort, in dem ein Parameter Imax den aktuellen Wert von i erhält und k auf Null zurückgesetzt wird. Im nachfolgenden Schritt 210 wird dann auch i auf Null zurückgesetzt.
  • In Schritt 211 fährt die Positioniervorrichtung 2 den durch die i-ten Korrdinaten repräsentierten Messpunkt an (an dem in Schritt 205 zu entfernendes Gewebe identifiziert worden ist). Nach einem optionalen Schritt 212 der Therapiefreigabe durch den Arzt wird in Schritt 213 ein Laserpuls auf das zu entfernende Gewebe abgegeben und der Wert i um eins erhöht.
  • In Schritt 214 erfolgt eine Prüfung darauf, ob i den Wert Imax erreicht hat, d.h. ob alle in Schritt 206 weitergegeben Koordinaten angefahren und die entsprechenden Gewebebereiche mit einem Laserpuls behandelt worden sind. Ist dies nicht der Fall, so kehrt die Vorrichtung zu Schritt 211 zurück und fährt die i+1-ten Koordinaten an. Die Schritte 211 bis 214 werden so lange wiederholt, bis alle Koordinaten, an denen in Schritt 205 zu entfernendes Gewebe identifiziert worden ist, mit einem Laserpuls behandelt worden sind.
  • Sobald in Schritt 214 festgestellt wird, dass i den Wert Imax erreicht hat, wird der Wert des Parameters m, welcher zählt, wie oft die Behandlung gemäß den Schritten 209 bis 214 bereits durchgeführt worden ist, in Schritt 215 um eins erhöht.
  • Anschließend erfolgt in Schritt 216 eine Prüfung darauf, ob ein vorgegebener Maximalwert M für m erreicht ist. Wenn ja, so wird Schritt 217 ein erneuter Abgleich des Koordinatensystems des Operationswerkzeuges 1 mit dem des Patienten 31 durchgeführt. Ist der Maximalwert M hingegen noch nicht erreicht, wird Schritt 217 übersprungen. Anschließend kehrt die Vorrichtung zu Schritt 202 zurück.
  • In Schritt 202 wird dann festgestellt, dass k den Wert kmax noch nicht erreicht hat, da k zuvor in Schritt 209 auf Null zurückgesetzt worden ist. Die Prüfung des Gewebes auf zu entfernendes Gewebe anhand der Schritte 202 bis 207 sowie ggf. die Behandlung gemäß der Schritte 209 bis 214 erfolgt darauf hin erneut, und zwar so lange, bis der Indentifizierer 4 in den Schritten 202 bis 205 kein zu entfernendes Gewebe mehr identifiziert. Letzteres bedeutet, dass i den Wert Null hat, da i in Schritt 210 auf Null zurückgesetzt worden ist und auch die Schritte 206 und 207 mangels identifizierten zu entfernenden Gewebes nicht durchgeführt werden. Sobald in Schritt 202 festgestellt wird, dass kmax erreicht ist, erfolgt in Schritt 208 die Feststellung, dass i den Wert Null besitzt, woraufhin die Behandlung beendet wird.
  • Statt mit nur einem Laserpuls kann im mit Bezug auf 4 beschriebenen Ablauf in Schritt 213 auch jeweils eine Behandlung mit mehreren Laserpulsen erfolgen.
  • Statt zum Entfernen des Körpergewebes kann der Laser auch zum Bestrahlen des Körpergewebes ausgestaltet sein.
  • In der mit Bezug auf die 1 und 2 beschriebenen Vorrichtung zum Entfernen von Körpergewebe ist als Behandlungs- bzw. Operationswerkzeug ein Laser genannt. Es können jedoch auch andere Behandlungs- bzw. Operationswerkzeuge zur Anwendung kommen. Als ein mögliches Behandlungswerkzeug sei an dieser Stelle das gepulste, bipolare Plasmaskalpell (PEAK – Pulsed Electron Avalanche Knife) genannt. Ein derartiges Skalpell erzeugt in leitenden Medien Plasmaströme und Mikroexplosionen, die Gewebe mechanisch zerstören. Thermische Effekte sind dabei wegen der kurzen Pulsdauer vernachlässigbar. Mit dem PEAK ist das Entfernen von Körpergewebe bei geringen kollateralen Schäden möglich.
  • Auch braucht die Messung des Gewebeparameters nicht wie oben beschrieben mittels optischer Kohärenztomografie zu erfolgen. Alternativen sind beispielsweise Messvorrichtungen und Verfahren, die auf Fluoreszenzspektroskopie oder der Inline-Mikroskopie beruhen. Auch optische Vorrichtungen können Verwendung finden. Der Gewebeparameter kann dann bspw. anhand des optisch gewonnenen Bildes mittels verschiedener Schwellenwerte für Farbe und/oder Intensität ermittelt werden.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Behandeln von Körpergewebe mit – einem Behandlungswerkzeug (1) zum Behandeln des zu behandelnden Körpergewebes; – einer Messeinheit (3) zum Messen des Ist-Werts einer Kenngröße des Körpergewebes an mindestens einem Messpunkt des Körpergewebes; – einem mit der Messeinheit (3) in Verbindung stehenden Indentifizierer (4) zum Identifizieren des zu behandelnden Körpergewebes anhand des Ist-Werts und zum Ausgeben eines die Koordinaten des zu behandelnden Körpergewebes enthaltenden Koordinatensignals; – einer zum Empfang des Koordinatensignals mit dem Indentifizierer (4) in Verbindung stehenden Positioniervorrichtung (2) zum Anfahren des zu behandelnden Körpergewebes mit dem Behandlungswerkzeug (1) anhand des Koordinatensignals; – einem Aktivierer (9) zum Aktivieren des Behandlungswerkzeuges (1); und – einem Aktualisierer (8), der mit der Messeinheit (3) und dem Identifizierer (4) in Verbindung steht und zur Ausgabe eines Aktualisierungssignals zum Auslösen einer erneuten Messung des Ist-Werts und einer erneuten Identifizierung zu behandelnden Körpergewebes ausgestaltet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der Indentifizierer (4) einen Speicher (7) zum Speichern mindestens eines Soll-Werts der Kenngröße und einen mit dem Speicher (7) sowie der Messeinheit (3) in Verbindung stehenden Vergleicher (5) zum Vergleichen des Ist-Werts mit dem mindestens einen Soll-Wert umfasst und bei welcher der Indentifizierer (4) zum Ausgeben des Koordinatensignals dann, wenn der Vergleich ein vorbestimmtes Ergebnis liefert, ausgestaltet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher der Vergleicher (5) zur Ausgabe eines das zu behandelnde Körpergewebe identifizierenden Identifikationssignals ausgestaltet ist und bei welcher der Indentifizierer (4) eine zum Empfang des Identifikationssignals mit dem Vergleicher (5) in Verbindung stehende Koordinatenerfassungseinheit (11) zum Erfassen der Koordinaten des zu behandelnden Gewebes bei Empfang des Identifikationssignals und zum Ausgeben des Koordinatensignals umfasst,
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Koordinatenerfassungseinheit (11) zum Aussenden einer Mehrzahl jeweils zu behandelndes Körpergewebe repräsentierenden Koordinaten in einem Koordinatensignal ausgelegt ist und die Positioniervorrichtung (2) zum nacheinander Anfahren des durch die Koordinaten repräsentierten zu behandelnden Körpergewebes mit dem Behandlungswerkzeug (1) ausgelegt ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, welche außerdem einen Abgleicher (12) zum Abgleich der Koordinatensysteme des zu behandelnden Körpergewebes und des Behandlungswerkzeuges (1) umfasst.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei welcher der Aktualisierer (8) außerdem zur Abgabe eines Abgleichsignals zum Auslösen des Koordinatenabgleichs mit dem Abgleicher (12) in Verbindung steht.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welcher das Behandlungswerkzeug (1) ein Laser ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welcher das Behandlungswerkzeug (1) ein gepulstes, bipolares Plasmaskalpell ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei der das Behandlungswerkzeug (1) zur Abgabe von Behandlungsenergie in Pulsform ausgebildet ist und der Aktualisierer (8) mindestens einen Zähler (15, 16) zum Zählen der Pulse umfasst und derart ausgestaltet ist, dass er ein Aktualisierungssignal und/oder dass Abgleichsignal nach einer bestimmten Anzahl von Pulsen (N, M) ausgibt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher die Messeinheit (3) auf Fluoreszenzmessung, optischer Kohärenztomografie, Inline-Mikroskopie oder einem optischen Bild beruht.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche mit einer Freigabeeinrichtung (13) zum Freigeben des Behandlungswerkzeuges (1).
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