DE10258465A1 - Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung

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    • G02B6/0055Reflecting element, sheet or layer

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung (30A), die mindestens eine Lichtquelle (10) und einen Lichtleiter (20A), der an der Vorderseite eines Kennzeichenschilds (100) positioniert ist, sowie eine Lichtstreuungseinrichtung (25) umfasst. Licht von der mindestens einen Lichtquelle (10) wird geführt und der Lichtleiter (20A) emittiert das geführte Licht von der Oberfläche der Kennzeichenschildseite. Das von der Betrachtungsfläche (23) emittierte Licht wird durch die Lichtstreuungseinrichtung (25) gestreut. Die Lichtstreuungseinrichtung (25) ist mit aufgerauten Abschnitten auf einer Betrachtungsfläche (23) gegenüber einer lichtemittierenden Fläche (22) oder mit einer Lichtstreuungsschicht (25) auf der Betrachtungsfläche (23) ausgestattet, die aus zwei oder mehreren Arten von lichtdurchlässigen Materialien mit verschiedenen Brechungsindizes zusammengesetzt ist, und Licht, das von einer Lichtführungsfläche geführt wird, wird auf der Lichtstreuungsschicht (25) reflektiert und gestreut.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung des Vorderlicht-Typs, die an einen Kennzeichenschild-Teil eines Fahrzeugs oder zur Beleuchtung vieler Arten von Flüssigkristallanzeigen, usw., angepasst ist, und insbesondere eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kennzeichenschild.
  • Als Verfahren zur Erhöhung der Sichtbarkeit eines Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilds ist ein Verfahren bekannt, bei dem das Licht von Glühbirnen, die über oder unter dem Kennzeichenschild positioniert sind, auf die Oberfläche des Kennzeichenschilds gestrahlt wird, und ein Verfahren, bei dem ein Kennzeichenschild mit einem Buchstabenbeleuchtungssystem verwendet wird. Bezüglich des Kennzeichenschilds mit Buchstabenbeleuchtungssystem werden viele Verbesserungen in den japanischen Patentveröffentlichungen mit den Nummern JP H10-129344A, JP 2000-313279A und JP H10-119669A vorgeschlagen.
  • Da das Licht der Glühbirne, die in dem erstgenannten Verfahren verwendet wird, selbst dann eine geringe Richtwirkung aufweist, wenn die Glühbirne beispielsweise gegenüber dem Kennzeichenschild installiert ist, werden Teile des Lichts, das von der Glühbirne emittiert wird, in andere Richtungen als der Richtung des Kennzeichenschilds abgestrahlt. Dieses Licht wird nicht zur Beleuchtung des Kennzeichenschilds verwendet und führt neben einer Verschlechterung der Lesbarkeit des Kennzeichenschilds zu einer Verminderung der Designqualität in dem Abschnitt des Kennzeichenschilds. Im Hinblick auf das Design ist es nicht erwünscht, dass die Glühbirne selbst von außen sichtbar ist. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird die Umgebung der Glühbirne, die von der Seite des Kennzeichenschilds verschieden ist, mit einer Umrahmung abgedeckt. Andererseits ist es für eine einfache Beleuchtung der Oberfläche durch das Licht der Glühbirne erforderlich, dass das Kennzeichenschild bezüglich der Befestigungsfläche geneigt ist. In der bisherigen Praxis wird die Umgebung der Lichtquellen mit der Umrahmung abgedeckt und das Kennzeichenschild wird geneigt. Als Ergebnis ist der Teil des Kennzeichenschilds in seiner gesamten Länge zwangsläufig dick.
  • Andererseits ist es auch bei dem Kennzeichenschild mit dem Buchstabenbeleuchtungssystem erforderlich, einen Raum zur Anordnung von Hintergrundbeleuchtungen innerhalb des Kennzeichenschilds sicherzustellen und die Vorrichtung als Ganzes wird dick. Darüber hinaus können aufgrund der Notwendigkeit, ein speziell verarbeitetes Kennzeichenschild zu verwenden, keine gewöhnlich verwendeten Kennzeichenschilder eingesetzt werden und es kann nicht für allgemeine Zwecke angewandt werden. Ferner ist die Struktur kompliziert und führt zu hohen Herstellungskosten.
  • Neuerdings wurde bezüglich Beleuchtungsvorrichtungen, die von Beleuchtungsvorrichtungen für Kennzeichenschilder verschieden sind, als Beleuchtungsmöglichkeit für Flüssigkristallmonitore wie z. B. für PC's (Personalcomputer) oder für mobile Informationsendgeräte im Allgemeinen ein Hintergrundlichtsystem verwendet. Bei dem Hintergrundlichtsystem wird die Beleuchtung durch Licht von einem Lichtführungselement bewirkt, das an einer Rückseite eines Beleuchtungsgegenstands (z. B. von Flüssigkristallen) installiert ist. Das Lichtführungselement für das Hintergrundlicht wird an der Rückfläche weiß bedruckt oder beschichtet oder mit einer Reflexionslage bedeckt, um das von der Vorderseite abgestrahlte Licht einheitlich zu machen.
  • Andererseits war es bei der Verwendung einiger Teile üblich, das Lichtführungselement an der Vorderflächenseite (Betrachtungsfläche) des Beleuchtungsgegenstands anzuordnen, um eine Beleuchtung durch das Licht zu bewirken, das von der Rückfläche des Lichtführungselements abgestrahlt wird, d. h. eine Beleuchtung von vorn durchzuführen. Da dabei das Lichtführungselement zwischen einem Betrachter und dem Beleuchtungsgegenstand angeordnet ist, muss das Lichtführungselement selbst hochtransparent sein. Demgemäß kann das Lichtführungsführungselement, das auf der Oberfläche weiß bedruckt ist, nicht wie bei dem Hintergrundbeleuchtungssystem verwendet werden.
  • Im Hinblick auf die vorstehend genannten Probleme ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kennzeichenschild mit einer einfachen Struktur bereitzustellen, welche die Verwendung eines dünnen (kompakten) Kennzeichenschilds ermöglicht. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungsvorrichtung für allgemeine Anwendungen bereitzustellen. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungsvorrichtung bereitzustellen, welche die Sichtbarkeit des Kennzeichenschilds effizient erhöhen kann.
  • Die vorstehend genannten Aufgaben werden durch eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, ein Lichtführungselement gemäß Anspruch 15 und eine planare Beleuchtungseinheit gemäß Anspruch 18 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • In der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung wird das von den Lichtquellen emittierte Licht zuerst in einen Lichtleiter eingeführt und anschließend wird das geführte Licht von einer Fläche der Kennzeichenschildseite des Lichtleiters abgestrahlt. Das abgestrahlte Licht wird auf die Oberfläche des Kennzeichenschilds gestrahlt und erhöht die Sichtbarkeit der Buchstaben und Zahlen auf der Oberfläche des Kennzeichenschilds.
  • Der Lichtleiter ist an der Vorderseite des Kennzeichenschilds angeordnet und beleuchtet die Oberfläche des Kennzeichenschilds unter Verwendung des Lichts, das von der Oberfläche des Lichtsschlauchs abgestrahlt wird, und daher ist es nicht erforderlich, das Kennzeichenschild zu neigen, wie es herkömmlich der Fall ist, wenn die Bestrahlungseffizienz des Lichts von der Lichtquelle in Betracht gezogen wird. Demgemäß ist es möglich, ein Verdicken des Kennzeichenschildabschnitts in Verbindung mit dem Neigen des Kennzeichenschilds zu vermeiden, d. h. der Kennzeichenschildabschnitt kann dünner werden. Wenn der Kennzeichenschildabschnitt so strukturiert wird, dass er kompakt oder dünn wird, dann wird die Gestaltungsfreiheit bezüglich des Kennzeichenschildabschnitts größer.
  • Ferner kann die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung auf allgemeine Kennzeichenschilder angewandt werden, d. h. es ist kein spezielles Kennzeichenschild erforderlich, wie dies bei dem herkömmlichen Buchstabenbeleuchtungssystem der Fall ist. Ferner ist die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung für allgemeine Zwecke gut anwendbar und die Struktur der Beleuchtungsvorrichtung wird vereinfacht.
  • Darüber hinaus wird das Licht der Lichtquellen durch das Hindurchtreten durch den Lichtleiter in ein flächenartiges Licht umgewandelt, und da dieses flächenartige Licht zur Beleuchtung der Oberfläche des Kennzeichenschilds verwendet wird, entsteht eine gute Beleuchtungswirkung. Diese Tatsache bedeutet, dass der Abschnitt des Kennzeichenschilds mit hoher Designqualität gestaltet werden kann. Demgemäß weist der Kennzeichenschildabschnitt abhängig von der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung zusätzlich zu der guten Sichtbarkeit eine sehr gute Designqualität auf.
  • Bei der vorstehend genannten Beleuchtungsvorrichtung, die das Lichtführungselement für das Vorderlicht aufweist, kann ein einheitliches Licht durch Ausbildung feiner Rillen in einer Oberfläche einer Betrachtungsflächenseite des Lichtführungselements abgestrahlt werden, so dass die Lichtstreuung in dieser Oberfläche verbessert wird.
  • Dabei kann erwartet werden, dass das Lichtführungselement, bei dem die Rillen eingesetzt werden, einen guten Lichtstreuungseffekt aufweist, wohingegen dann, wenn eine Verwendung des Kraftfahrzeugkennzeichenschilds im Außenbereich in Betracht gezogen wird, es potenziell zu einer Verminderung der Transparenz des Lichtführungselements kommen kann, und zwar durch ein Ansammeln von Staub in den Rillen der Oberfläche des Lichtführungselements. Ferner blockiert abhängig von den Konfigurationen der auszubildenden Rillen die Rille selbst möglicherweise die Transparenz des Lichtführungselements. Zur Ausbildung der feinen Rillen muss die Oberfläche unter genau gesteuerten Bedingungen verarbeitet werden, was zu dem Problem einer Erhöhung der Verarbeitungskosten führt.
  • Von dem Vorderlichtsystem wird verlangt, dass es ein Blenden (Reflexion) durch ein von außen in die Betrachtungsfläche des Lichtführungselements einfallendes Licht verhindert.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Beleuchtungsvorrichtung, bei der die Lichtstreuungseinrichtung aus einer Lichtstreuungsschicht aufgebaut ist, die auf der Betrachtungsfläche ausgebildet ist und aus zwei oder mehr Arten lichtdurchlässiger Materialien mit verschiedenen Brechungsindizes zusammengesetzt ist.
  • Gemäß einer derartigen Struktur wird die Lichtstreuungsschicht, die das lichtdurchlässige Material umfasst, unabhängig auf der Betrachtungsfläche des Lichtleiters hergestellt. Da es dadurch möglich ist, die Oberfläche des Lichtleiters von rauhen Stellen wie z. B. Rillen freizuhalten, haften z. B. Flecken mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit an der Oberfläche des Lichtführungselements und es besteht der weitere Vorteil, dass seine Funktionsfähigkeit über einen langen Zeitraum aufrechterhalten werden kann. Darüber hinaus wird die Lichtstreuungsschicht mit einem vergleichsweise einfachen Verfahren wie z. B. Drucken oder Beschichten ausgebildet und die Herstellungskosten des Lichtführungselements können gesenkt werden.
  • Andererseits ist die auf der Oberfläche des Lichtleiters ausgebildete Lichtstreuungsschicht aus zwei oder mehr Arten lichtdurchlässiger Materialien ausgebildet, die verschiedene Brechungsindizes aufweisen, so dass die Durchlässigkeit hoch ist und gleichzeitig aufgrund der Differenz bei den Brechungsindizes der beteiligten Elemente eine gute Reflexion und Streuung des Lichts bewirkt werden kann. Demgemäß kann das Lichtführungselement ein einheitliches Licht von der lichtemittierenden Fläche abgeben, während die für das Vorderlicht erforderliche Transparenz sichergestellt ist.
  • Daneben zeigt sich durch die Ausbildung der Lichtstreuungsschicht ein Mattierungseffekt und das Auftreten einer Blendung von der Oberfläche der Betrachtungsfläche des Lichtleiters kann vermieden oder verringert werden.
  • Lichtquelle
  • Als Lichtquelle können LEDs, Glühbirnen, eine Leuchtstofflampe oder eine Kaltkathodenröhre verwendet werden, wobei LEDs bevorzugt sind.
  • Durch ihren geringen Verbrauch an elektrischer Energie, ihren geringen Wärmewert und ihre lange Lebensdauer ist die LED eine Lichtquelle, die für eine kontinuierliche Beleuchtung über einen langen Zeitraum geeignet ist. Ferner ist aufgrund der geringen Größe der LED ein kleiner Raum für die Lichtquelle ausreichend, so dass der Kennzeichenschildabschnitt klein und dünn gemacht werden kann. Dieser Nebeneffekt erhöht die Gestaltungsfreiheit für den Kennzeichenschildabschnitt. Im Zusammenhang damit werden auch die Handhabungseigenschaften der Beleuchtungsvorrichtung verbessert. Die LED ist gegenüber Vibrationen oder Stößen beständig und somit kann eine Beleuchtungsvorrichtung mit hoher Zuverlässigkeit erhalten werden.
  • Der LED-Typ ist nicht besonders beschränkt und es können verschiedene runde Typen oder spitze Typen verwendet werden.
  • Auch die Leuchtfarben der verwendeten Lichtquelle nicht sind besonders beschränkt und es kann Licht im sichtbaren Bereich wie z. B. weiß, rot, orange, grün oder blau verwendet werden. Eine bevorzugte Lichtquelle emittiert ein weißes Licht, da es bei der Verwendung der weißes Licht emittierenden Lichtquelle möglich ist, das Kennzeichenschild so zusammenzusetzen, dass die auf dem Kennzeichenschild gezeigten Zahlen, Buchstaben, Zeichnungen und der Hintergrund mit den Originalfarben betrachtet (gesehen) werden können. Andererseits kann dann, wenn Lichtquellen verwendet werden, die von weiß verschieden sind, das Design des Beleuchtungsgegenstands verändert oder die Designqualität durch Hinzufügen von Farben zu dem Beleuchtungsgegenstand erhöht werden.
  • Es können auch Lichtquellen verwendet werden, die Licht im ultravioletten Bereich emittieren. In diesem Fall kann eine fluoreszierende Substanz verwendet werden, die durch Empfangen von Licht im ultravioletten Bereich fluoresziert. Ferner kann eine Lichtquelle verwendet werden, die Licht im sichtbaren und im ultravioletten Bereich abstrahlen kann.
  • Beispielsweise kann eine Schicht, welche die fluoreszierende Substanz umfasst, auf eine später erläuterte Oberfläche des Lichtleiters aufgebracht werden (eine Oberfläche, auf die Licht von der Lichtquelle geführt wird oder eine Oberfläche der Kennzeichenschildseite). Die Schicht, welche die fluoreszierende Substanz umfasst, kann durch Drucken oder Beschichten mit einer Tinte oder Farbe, welche die fluoreszierende Substanz enthält, oder durch Aufbringen einer Lage, welche die fluoreszierende Substanz enthält, ausgebildet werden. Die fluoreszierende Substanz kann auch in einem später erläuterten Lichtleiter enthalten sein. In einer solchen Struktur tritt die Fluoreszenz in dem Lichtleiter auf und das Kennzeichenschild wird durch Abstrahlen der Fluoreszenz von der Oberfläche des Lichtleiters beleuchtet. Zum Einbringen der fluoreszierenden Substanz in den Lichtleiter ist es bevorzugt, eine organische fluoreszierende Substanz zu verwenden, da bei der Verwendung der organischen fluoreszierenden Substanz die Transparenz des Lichtleiters aufrechterhalten und ein klarer Beleuchtungseffekt bereitgestellt werden kann.
  • Andererseits ist die fluoreszierende Substanz nicht in der planaren Seite der Beleuchtungseinheit enthalten, sondern sie kann auch in dem Kennzeichenschild enthalten sein, das zusammen mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung angewandt wird. Beispielsweise können Anzeigeteile (Buchstaben oder Zahlen) des Kennzeichenschilds durch die Verwendung der Farbe oder der Tinte, welche die fluoreszierende Substanz enthält, ausgebildet werden, oder es kann auf der Oberfläche der Anzeigeteile unabhängig eine Schicht aufgebracht werden, welche die fluoreszierende Substanz enthält. Bei dieser Struktur tritt das Licht im ultravioletten Bereich, das von den Lichtquellen emittiert worden ist, durch den Lichtleiter hindurch und bestrahlt die Oberfläche des Kennzeichenschilds derart, dass es die fluoreszierende Substanz des Anzeigeteils anregt. Als Folge davon ist der Anzeigeteil durch die Fluoreszenz sichtbar.
  • Die Arten der Fluoreszenz sind nicht besonders beschränkt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um organische oder anorganische Gruppen handelt. Bei der Verwendung einer organischen fluoreszierenden Substanz kann Licht mit einer klaren Fluoreszenzfarbe bereitgestellt werden. Im Gegensatz dazu kann bei der Verwendung einer anorganischen fluoreszierenden Substanz Licht mit einer matten Fluoreszenzfarbe bereitgestellt werden. Beispielsweise kann anders als bei der fluoreszierenden Substanz, die eine rote, grüne oder blaue Fluoreszenzfarbe aufweist, wobei es sich um die drei Primärfarben des Lichts handelt, eine fluoreszierende Substanz verwendet werden, die Fluoreszenzlicht mit Zwischenfarben abstrahlt. Beispielsweise kann eine Mehrzahl von fluoreszierenden Substanzen in Kombination verwendet werden, wie z. B. ein Gemisch einer fluoreszierenden Substanz der roten Gruppe, einer fluoreszierenden Substanz der grünen Gruppe und einer fluoreszierenden Substanz der blauen Gruppe.
  • Die Lichtquelle der Erfindung kann durch die Verwendung einer Mehrzahl von LEDs oder Glühbirnen zusammengesetzt werden. In diesem Fall kann auch die gleiche Art einer Mehrzahl von Lichtquellen oder eine Kombination von Lichtquellen mit verschiedenen Leuchtfarben verwendet werden. Durch die Verwendung der Mehrzahl von Lichtquellen kann ein Effekt der Beleuchtung mit verschiedenen Leuchtfarben durch die Beleuchtungsintensität oder durch die Farben von gemischtem Licht erhalten werden. Die Anzahl der verwendeten Lichtquellen wird durch kombiniertes Berücksichtigen der Helligkeit jeder Lichtquelle, der Abmessungen des Lichtleiters oder der erforderlichen Beleuchtung bestimmt. Als Beispiel für die Mehrzahl von Lichtquellen werden eine rote LED, eine grüne LED und eine blaue LED verwendet, um eine weiße Farbe zu erhalten. In diesem Fall kann durch Steuern der Leuchtbedingungen und der Leuchtmenge jeder LED Licht mit einer gewünschten Farbe bereitgestellt werden.
  • Die Lichtquellen sind an einer Position angeordnet, die es ermöglicht, das Licht zu einem später erläuterten Lichtleiter zu führen. Die Lichtquellen sind vorzugsweise gegenüber der Endfläche des Lichtleiters angeordnet, d. h. ein Ende des Lichtleiters wird vorzugsweise als Lichtführungsfläche ausgebildet. In einem solchen Fall wird das Licht innerhalb des Lichtleiters geführt und als Folge davon ist es möglich, das Licht von einem weiteren Bereich von der Oberfläche des Lichtleiters auf der Seite des Kennzeichenschilds mit einer geringeren Unregelmäßigkeit abzustrahlen. Beispielsweise kann eine Lichtquelle oder eine Mehrzahl von Lichtquellen gegenüber einer oberen Endfläche, einer unteren Endfläche, einer linken Endfläche und/oder einer rechten Endfläche angeordnet werden.
  • Es ist z. B. bevorzugt, eine Ausführungsform der Lichtquellen einzusetzen, bei der die Lichtquellen so linear angeordnet sind, dass eine Mehrzahl von LEDs gegenüber einer Endfläche des Lichtleiters liegt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass der Aufbau einer Schaltung zum Betrieb der jeweiligen LEDs vereinfacht wird.
  • Wenn die Lichtmenge der Lichtquellen nicht ausreicht, oder eine gute Lichtführungswirkung nicht erreicht wird, dann weist das Licht in dem Lichtleiter möglicherweise eine unregelmäßige Verteilung auf. Beispielsweise nimmt die Lichtmenge in einem Bereich ab, der sich weit entfernt von der Lichtquelle befindet, und als Folge davon kann die Beleuchtung mit dem Licht, das von der Oberfläche des Lichtleiters abgestrahlt wird, unregelmäßig sein. In einem solchen Fall werden die Lichtquellen vorzugsweise so angeordnet, dass das Licht sowohl von dem oberen als auch dem unteren oder dem linken als auch dem rechten Ende des Lichtleiters geführt wird. Beispielsweise werden die LEDs in einer Reihe gegenüber der oberen Endfläche des Lichtleiters angeordnet und entsprechend werden die LEDs in einer Reihe gegenüber der unteren Endfläche des Lichtleiters angeordnet. Ferner werden die LEDs jeweils in einer Reihe gegenüber der linken und rechten Endfläche des Lichtleiters angeordnet. Darüber hinaus können die LEDs in den vier Seiten angeordnet werden, so dass sie jeweils der oberen, unteren, linken und rechten Endfläche gegenüberliegen, oder sie können in den drei Seiten gegenüber der linken/rechten Endfläche und der oberen Endfläche oder der rechten/linken Endfläche und der unteren Endfläche angeordnet werden.
  • Im Hinblick auf die Lichtführungseffizienz und auf das Erreichen eines kompakten Geräts sind die Lichtquellen vorzugsweise nahe an dem Lichtleiter angeordnet.
  • Lichtleiter
  • Der Lichtleiter umfasst eine plattenartige lichtführende Substanz und ist ein Element, das an der Vorderflächenseite des Kennzeichenschilds positioniert wird.
  • Es wird ein Lichtleiter verwendet, der eine ebene Aufsichtsfläche aufweist, welche die gesamte Anzeigefläche des Kennzeichenschilds abdecken kann. Um einen kompakten Aufbau der Beleuchtungsvorrichtung zu ermöglichen, wird vorzugsweise ein Lichtleiter mit einer ebenen Aufsichtsfläche verwendet, die genauso groß oder etwas größer ist als die ebene Aufsichtsform des Kennzeichenschilds.
  • Solange der Lichtleiter ausreichend ist, um Licht von der Lichtquelle zu führen und das geführte Licht auf das Kennzeichenschild abzustrahlen, wird vorzugsweise ein Lichtleiter verwendet, der so dünn wie möglich ist und z. B. eine Dicke von 1 bis 15 mm aufweist. Wenn der Lichtleiter dünner als 1 bis 15 mm ist, dann ist die mechanische Festigkeit nicht ausreichend, und wenn der Lichtleiter dicker als 1 bis 15 mm ist, dann ist der Kennzeichenschildabschnitt dick, was die Herstellungskosten erhöht. Es wird ein Lichtleiter verwendet, dessen Dicke vorzugsweise 2 bis 10 mm, mehr bevorzugt 3 bis 5 mm beträgt.
  • Der Lichtleiter weist eine Lichteinlassfläche zum Führen des Lichts von den Lichtquellen, eine lichtemittierende Fläche zum Emittieren des geführten Lichts nach außen und eine Betrachtungsfläche auf, die gegenüber der lichtemittierenden Fläche ausgebildet ist. Beispiels-Weise wird ein Lichtleiter mit ebener Form (Hexaeder) verwendet, bei dem ein Satz von Flächen, die maximale Oberflächen aufweisen, zur lichtemittierenden Fläche und zur Betrachtungsfläche gemacht wird, und bei dem beliebige andere Flächen (Endflächen) zur Lichteinlassfläche gemacht werden. In diesem Fall können zwei oder mehr Endflächen zu den Lichteinlassflächen gemacht werden.
  • Die Form des Lichtleiters ist nicht auf eine ebene Form beschränkt, sondern es können auch Formen eingesetzt werden, bei denen die Ebene eine Basis und teilweise aufgeraut ist, oder bei denen ein Teil oder die gesamte Lichteinlassfläche, die lichtreflektierende Schicht und/oder die Betrachtungsfläche gekrümmt sind. Neben einer ebenen Form ist beispielsweise auch eine Stabform möglich.
  • Eine lichtreflektierende Schicht ist vorzugsweise auf einer Fläche ausgebildet, die von der Lichteinlassfläche, der lichtemittierenden Fläche und der Betrachtungsfläche verschieden ist, um das Licht effizient von der lichtemittierenden Fläche zu emittieren, und zwar durch das Verhindern eines Lichtaustritts aus dieser Fläche. Wenn die lichtreflektierende Schicht bereitgestellt ist, dann wird dadurch das Licht sowohl reflektiert als auch gestreut, die Lichtstreuung kann in dem Lichtleiter verstärkt werden und von der lichtemittierenden Fläche kann ein einheitlicheres Licht emittiert werden.
  • Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung (wenn sie an einem Kennzeichenschild befestigt ist) wird der Lichtleiter vorzugsweise an das Kennzeichenschild angenähert, da das Kennzeichenschild dünner gemacht werden kann. Beispielsweise ist die Beleuchtungsvorrichtung vorzugsweise so aufgebaut, dass sich der Lichtleiter bei seiner Verwendung nahe am Kennzeichenschild befindet, mit der Maßgabe, dass eine Schicht zur Streuung des Lichts zwischen dem Lichtleiter und dem Kennzeichenschild angeordnet werden kann. Beispielsweise kann ein Lichtleiter verwendet werden, der mit einer Schicht ausgebildet ist, die ein Lichtstreuungsmaterial auf einer Fläche gegenüber dem Kennzeichenschild umfasst. Die Schicht, die das Lichtstreuungsmaterial umfasst, kann durch Aufbringen einer Lage, in der das Lichtstreuungsmaterial dispergiert ist, oder durch Aufbringen eines Harzes, welches das Lichtstreuungsmaterial enthält, ausgebildet werden.
  • Es ist bevorzugt, auf der Oberfläche des Kennzeichenschilds, des Lichtleiters oder auf der Oberfläche des Lichtleiters auf der gegenüberliegenden Seite des Kennzeichenschilds aufgeraute Abschnitte auszubilden. Die aufgerauten Abschnitte können auf beiden Oberflächen ausgebildet sein. Durch die aufgerauten Abschnitte ist es möglich, das in dem Lichtleiter geführte Licht der Lichtquellen zu reflektieren und unregelmäßige Reflexionen und eine Streuung des Lichts in dem Lichtleiter zu verstärken. Das geführte Licht kann dadurch von der Oberfläche des Lichtleiters an der Seite des Kennzeichenschilds effizient nach außen abgestrahlt werden, so dass die Oberfläche des Kennzeichenschilds beleuchtet werden kann. Ferner kann ein flächenartiges Licht mit einer geringeren Intensität des unregelmäßigen Lichts von der Oberfläche des Lichtleiters von der Kennzeichenschildseite abgestrahlt werden, wodurch der Beleuchtungseffekt und die Designqualität des Kennzeichenschildabschnitts verbessert werden können.
  • Der Begriff "aufgeraut" umfasst Rillenformen wie z. B. eine dreieckige Rille, eine quadratische Rille, eine kreisförmige Rille oder eine Lochform. Eine Mehrzahl verschiedener aufgerauter Formen kann kombiniert, kontinuierlich oder diskontinuierlich punktweise oder in anderer Weise regulär oder statistisch ausgebildet werden.
  • Der aufgeraute Abschnitt kann durch Abschneiden von Teilen der Oberfläche des Lichtleiters unter Verwendung von nadelförmigen oder sägezahnartigen Bearbeitungswerkzeugen oder durch die Durchführung einer Schneid- oder Polierbehandlung auf der Oberfläche des Lichtleiters ausgebildet werden. Ferner kann der aufgeraute Abschnitt abhängig von der Herstellung des Lichtleiters durch Formen der gewünschten aufgerauten Abschnitte mit einem Formwerkzeug ausgebildet werden.
  • Vorzugsweise ist der vorstehend genannte aufgeraute Abschnitt auf der Oberfläche des Lichtleiters an der gegenüberliegenden Seite des Kennzeichenschilds bereitgestellt. Auf diese Weise unterliegt das in dem Lichtleiter geführte Licht auf der Oberfläche einer unregelmäßigen Reflexion oder Streuung und es kann effizient von der Oberfläche des Lichtleiters an der Seite des Kennzeichenschilds abgestrahlt werden. Demgemäß wird das Kennzeichenschild an der Oberfläche beleuchtet. Da ferner die Oberfläche des Lichtleiters an der gegenüberliegenden Seite des Kennzeichenschilds direkt von außen betrachtet wird, wird der aufgeraute Abschnitt auf der Oberfläche vorzugsweise so ausgebildet, dass er eine Form und Abmessungen aufweist, die derart sind, dass der aufgeraute Abschnitt erkennbar ist und die Designqualität in dem Kennzeichenschildabschnitt nicht verringert wird.
  • Zur Abstrahlung des Lichts von der Oberfläche des Lichtleiters an der Seite des Kennzeichenschilds unter Bedingungen einer geringeren Unregelmäßigkeit der Beleuchtung ist der vorstehend genannte aufgeraute Abschnitt vorzugsweise auf der gesamten Oberfläche des Lichtleiters an der gegenüberliegenden Seite des Kennzeichenschilds ausgebildet. Die Aufrauung auf der Oberfläche des Lichtleiters ist vorzugsweise so ausgebildet, dass die Dichte der Aufrauung in dem Bereich zunimmt, der von der Oberfläche, zu der Licht von der Lichtquelle geführt wird, weiter entfernt ist. Auf diese Weise finden die unregelmäßige Reflexion und Streuung von Licht in dem Bereich effizienter statt, in dem sich die Lichtmenge verringert, welche diese Oberfläche erreicht. Als Folge davon wird die Unregelmäßigkeit des Lichts, das von der Oberfläche des Lichtleiters an der Seite des Kennzeichenschilds abgestrahlt wird, geringer. Die Aufrauungsdichte kann kontinuierlich oder schrittweise variiert werden.
  • Wenn ein Lichtleiter verwendet wird, der eine ebene Aufsichtsform aufweist, die größer ist als diejenige des Kennzeichenschilds, dann ist es ausreichend, dass ein Bereich ohne Aufrauung in einem Abschnitt (z. B. einem Endteil) ausgebildet ist.
  • Die Lichtstreuungsschicht kann auf der Betrachtungsseite des Lichtsschlauchs ausgebildet sein. Die Lichtstreuungsschicht ist aus zwei oder mehr Arten lichtdurchlässiger Materialien mit verschiedenen Brechungsindizes ausgebildet. Insbesondere ist die Lichtstreuungsschicht aus einem Material ausgebildet, bei dem ein oder mehrere Arten von Teilchen in einem lichtdurchlässigen Grundmaterial enthalten sind, wobei die Teilchen aus einem Material aufgebaut sind, das einen von dem Grundmaterial verschiedenen Brechungsindex aufweist. Als Grundmaterial wird zweckmäßig ein Material mit hoher Lichtdurchlässigkeit verwendet. Beispielsweise wird ein Epoxidharz, ein Acrylharz, ein Siliconharz oder ein Polycarbonatharz verwendet. Als Materialien für das Grundmaterial werden zwei oder mehr Arten von Materialien verwendet. Andererseits besteht für die Materialien der Teilchen, die in dem Grundmaterial gemischt werden sollen, dann, wenn sie eine hohe Lichtdurchlässigkeit und einen von dem Brechungsindex des Grundmaterials verschiedenen Brechungsindex aufweisen, keine spezielle Beschränkung. Beispielsweise kann ein Acrylharz oder Glas verwendet werden. Die Größe (Teilchendurchmesser) von Teilchen ist nicht beschränkt. Wenn die Teilchen jedoch zu groß sind, dann können die Teilchen direkt mit dem bloßen Auge erkannt werden und die Oberflächendesignqualität des Lichtführungselements könnte vermindert werden. Daher ist der Teilchendurchmesser vorzugsweise geringer als die Dicke der Lichtstreuungsschicht. Insbesondere beträgt der Teilchendurchmesser z. B. 3 bis 20 µm, vorzugsweise 6 bis 12 µm.
  • Der Teilchengehalt in der Lichtstreuungsschicht wird unter Berücksichtigung der Lichtdurchlässigkeit der erforderlichen Lichtstreuungsschicht und der Teilchendispersion und der Beschichtungseigenschaften, der jeweiligen Lichtdurchlässigkeit des Grundmaterials und des Teilchens und dem Grad des erforderlichen Effekts der Verhinderung einer Blendung bestimmt. Beispielsweise beträgt das Verhältnis Grundmaterial : Teilchen bezogen auf das Gewicht 100 : 1 bis 100 : 50, vorzugsweise 100 : 10 bis 100 : 40.
  • Entsprechend wird die Dicke der Lichtstreuungsschicht unter Berücksichtigung der Lichtdurchlässigkeit der erforderlichen Lichtstreuungsschicht und der durchschnittlichen Durchmesser der in der Lichtstreuungsschicht enthaltenen Teilchen bestimmt und beträgt z. B. 1 bis 50 µm, vorzugsweise 5 bis 30 µm und insbesondere 10 bis 20 µm. Die Dicke der Lichtstreuungsschicht ist vorzugsweise größer als der durchschnittliche Durchmesser der darin enthaltenen Teilchen. Auf diese Weise können die Teilchen in einfacher Weise in der Lichtstreuungsschicht verborgen werden und die Oberfläche der Lichtstreuungsschicht wird geglättet. Vorzugsweise ist die Dicke der Lichtstreuungsschicht kleiner als das Zweifache des durchschnittlichen Teilchendurchmessers. Die Beziehung zwischen der Dicke (t) der Lichtstreuungsschicht und dem durchschnittlichen Teilchendurchmesser (r) wird wie folgt ausgedrückt.
    r < t < 2r.
  • Durch die Definition der Beziehung der Dicke der Lichtstreuungsschicht und des durchschnittlichen Teilchendurchmessers auf die vorstehend genannte Weise werden die Teilchen in der Lichtstreuungsschicht nach und nach lateral angeordnet und im Vergleich mit einem Fall, bei dem mehrere Teilchen in mehreren Schritten ausgebildet werden, werden unregelmäßige Reflexionen in der Lichtstreuungsschicht unterdrückt, was zu einer effizienten Lichtemission von der lichtemittierenden Fläche führt, d. h. es kann ein helleres Licht erhalten werden.
  • Die Lichtstreuungsschicht wird durch ein Verfahren wie z. B. Drucken ausgebildet und die Dicke ist nahezu gleichförmig. Ferner kann eine Lichtstreuungsschicht verwendet werden, die mit steigender Dicke von der Einlassfläche des Lichtleiters an kontinuierlich oder schrittweise zunimmt. Die Lichtmenge, welche die Lichtstreuungsschicht erreicht, nimmt mit zunehmender Dicke der Lichteinlassfläche ab, wodurch die Lichtverteilung unregelmäßig wird. Wenn jedoch die Lichtstreuungsschicht wie vorstehend erwähnt in einem Bereich verwendet wird, in dem die Lichtmenge, welche die Lichtstreuungsschicht erreicht, immer unzureichender wird, kann die Reflexion und die Streuung verstärkt werden, wodurch die Lichtverteilung in dem Lichtleiter vereinheitlicht werden kann. Für den gleichen Zweck ist es in dem Fall, bei dem die Lichtstreuungsschicht aus dem Grundmaterial und den Teilchen zusammengesetzt ist, wie es vorstehend erwähnt worden ist, möglich, dass der Teilchenanteil mit zunehmender Dicke von der Lichteinlassfläche kontinuierlich oder schrittweise zunimmt.
  • Zur Einstellung der Viskosität eines Materials, das die Lichtstreuungsschicht bildet und zur Beschleunigung der Dispersion der Teilchen in dem Grundmaterial kann der Lichtstreuungsschicht Silica zugesetzt werden. Wenn Silica zugesetzt wird, kann zusätzlich zu dem vorstehenden Effekt ein Lichtstreueffekt erreicht werden, d. h. die Reflexion und die Streuung der Lichtstreuungsschicht können verstärkt werden.
  • In dem Lichtführungselement oder der Beleuchtungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung wird die Lichtdurchlässigkeit auf einen Wert von z. B. 70 bis 95% eingestellt, um die Transparenz sicherzustellen, die für das Lichtführungselement für das Vorderlicht erforderlich ist, und um das Auftreten einer Blendung in der Oberfläche des Lichtführungselements effektiv zu unterdrücken. Vorzugsweise wird die Lichtdurchlässigkeit auf 80 bis 90% eingestellt. Wenn die Lichtdurchlässigkeit des Lichtführungselements in diesem Bereich liegt, dann kann das Auftreten einer Blendung effektiv vermieden werden, während die Transparenz in ausreichender Weise sichergestellt werden kann. Die Lichtdurchlässigkeit kann entsprechend der Art und der Dicke des Materials des Lichtleiters, das verwendet werden soll und der Zusammensetzung (Material, Dicke, usw.) der Lichtstreuungsschicht zweckmäßig eingestellt werden.
  • Zur Abgabe des Lichts von der lichtemittierenden Fläche unter Bedingungen ohne unregelmäßige Beleuchtung ist es erwünscht, dass die Lichtstreuungsschicht im Wesentlichen auf der gesamten Betrachtungsfläche des Lichtleiters ausgebildet ist. Die Lichtstreuungsschicht kann auf einem Teil der Betrachtungsfläche des Lichtleiters ausgebildet sein, um in der Draufsicht ein vorbestimmtes Muster auszubilden. Das Muster kann unregelmäßig sein, wobei jedoch vorzugsweise regelmäßige Muster zur Durchführung einer einheitlichen Reflexion und Streuung des Lichts über der Lichtstreuungsschicht verwendet werden, so dass dadurch Licht mit einer geringeren Unregelmäßigkeit emittiert wird. Beispiele für regelmäßige Muster sind Muster von gewünschten Punkten in Matrixform, schlitzartigen Mustern oder gitterartigen Mustern. In diesem Fall beträgt der Anteil einer Fläche der Lichtstreuungsschicht, die eine Fläche der Betrachtungsfläche einnimmt, 30 bis 90%, vorzugsweise 50 bis 80%. Durch partielles und nicht vollständiges Bereitstellen der Lichtstreuungsschicht wird verhindert, dass die Betrachtungsfläche in weiß gesehen wird, wenn das Licht von außen auf die Betrachtungsfläche auftrifft.
  • Die Lichtstreuungsschicht wird auf der Oberfläche mit der Beschichtung des lichtdurchlässigen Materials bedeckt, wodurch die Lichtstreuungsschicht vor Flecken oder Kratzern geschützt wird. Wenn ein UV-absorbierendes Material für die Beschichtung verwendet wird, dann kann die Lichtstreuungsschicht vor einer Verschlechterung oder einer Beschädigung durch ultraviolette Strahlen geschützt werden.
  • Wenn das Lichtführungselement oder die Beleuchtungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendet wird, dann wird vorzugsweise das Lichtführungselement an das Lichtobjekt angenähert, da dadurch ein stärkerer Beleuchtungseffekt erreicht wird, und wenn das Lichtführungselement zum Gebrauch fixiert ist, reicht ein kleiner Einbauraum aus. Beispielsweise kann das Lichtführungselement der Erfindung unter Bedingungen verwendet werden, bei denen sich die lichtemittierende Fläche des Lichtleiters nahe an dem Lichtobjekt befindet. Zwischen der lichtemittierenden Fläche des Lichtleiters und dem Lichtobjekt kann eine Schicht zur Verbesserung der Lichtstreuung angeordnet sein. Die Schicht, die das Lichtstreuungsmaterial enthält, wird durch Aufbringen einer Lage, in der das Lichtstreuungsmaterial verteilt ist, auf die Oberflächen der lichtemittierenden Fläche oder des Beleuchtungsgegenstands, oder durch Aufbringen eines Harzes, welches das Lichtstreuungsmaterial enthält, ausgebildet.
  • In der Betrachtungsfläche des Lichtleiters kann eine verjüngte Fläche auf der lichtemittierenden Fläche ausgebildet sein, die von den Lichtquellen wegführt. Es kann auch die gesamte Betrachtungsfläche des Lichtleiters verjüngt sein. Beispielsweise ist im Fall des plattenartigen Lichtleiters und der Anordnung der Lichtquellen gegenüber der oberen Endfläche des Lichtleiters die Betrachtungsfläche des Lichtleiters von der oberen Endfläche zu der unteren Endfläche verjüngt. Wenn die Betrachtungsfläche des Lichtleiters verjüngt ist, dann erreicht das geführte Licht effizient die Betrachtungsfläche des Lichtleiters, anschließend die Lichtstreuungsschicht, die auf dessen Oberfläche ausgebildet ist, und verursacht die effiziente Reflexion und Streuung des Lichts durch die Lichtstreuungsschicht, wenn das Licht der Lichtquellen z. B. von der oberen Endfläche des Lichtleiters derart geführt wird, dass eine optische Achse des Lichts von der Lichtquelle parallel zu der lichtemittierenden Fläche des Lichtleiters ist. Die Verteilung des Lichts wird dadurch in dem Lichtleiter besser vereinheitlicht und von der lichtemittierenden Fläche des Lichtleiters kann weniger unregelmäßiges Licht emittiert werden.
  • Zum Abdecken der Lichtquellen, der Endfläche und des Endes des Lichtleiters zum Verhindern einer Betrachtung der Lichtquellen von außen kann eine Abdeckung bereitgestellt werden, die verhindert, dass Licht von der Endfläche und dem Ende des Lichtleiters austritt und der den Endteil des Lichtleiters schützt.
  • Abhängig von der Verarbeitungsbehandlung an der Endfläche des Lichtleiters ist der Fall möglich, dass ein Austreten von Licht nahezu vernachlässigt werden kann. Ferner hat abhängig von der Ansicht ein Betrachten des Lichts von der Endfläche (und/oder dem Endteil) des Lichtleiters einen Ornamenteffekt. Darüber hinaus werden die Endfläche (und/oder das Endteil) des Lichtleiters einer Schneidbehandlung unterworfen, so dass die Beleuchtungsausführungsform abgeschaltet werden kann, um mehr Ornamenteffekte zu erzeugen, d. h. das Licht wird von der Endfläche (und/oder dem Endteil) des Lichtleiters her positiv abgestrahlt, um diesen Effekt für zusätzliche Ornamente zu nutzen.
  • Abhängig vom Design des Lichtleiters gibt es Fälle, bei denen die Endfläche des Lichtleiters nicht notwendigerweise verborgen ist, oder bei denen ein freiliegender Zustand bevorzugt ist. Anstelle der vorstehend genannten Abdeckung können diese Abdeckungen nur zur Abdeckung der Lichtquelle; der Lichtquelle und Teilen der Endflächen (z. B. der oberen Endfläche); oder der Lichtquellen, Teilen der Endflächen (z. B. der oberen Endfläche) und der Endteile, die darauf zulaufen, verwendet werden.
  • Die Materialqualität des Lichtleiters ist nicht speziell beschränkt, solange sie gegenüber dem Licht der Lichtquellen durchlässig ist. Vorzugsweise ist der Lichtleiter aus einem transparenten Material (einschließlich einem farblosen und einem farbigen transparenten Material) hergestellt. Ferner ist der Lichtleiter vorzugsweise aus einem Material zusammengesetzt, das leicht verarbeitet werden kann und eine hervorragende Beständigkeit aufweist. Als Materialien für den Lichtleiter können z. B. ein Polycarbonatharz, ein Acrylharz, ein Epoxidharz oder Glas verwendet werden.
  • Als Lichtleiter kann ein Lichtleiter mit einer Rille zur Aufnahme der Lichtquellen eingesetzt werden. Auf diese Weise sind die Lichtquellen und der Lichtleiter zur Verbesserung der Abdichtungseigenschaften in einem Körper vereinigt, so dass eine Beleuchtungsvorrichtung bereitgestellt werden kann, die unempfindlich gegenüber Staub und wasserdicht ist.
  • Beispielsweise ist der Lichtleiter mit der Rille an der Endfläche (obere, untere oder linke/rechte Endfläche) ausgestattet.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung wird durch Befestigen am Kennzeichenschild, an einer mit dem Kennzeichenschild ausgestatteten Stoßstange oder dem Kennzeichenschildrahmen verwendet.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung kann integral mit dem Kennzeichenschild strukturiert sein und in diesem Fall ist die Beleuchtungsvorrichtung, die das Kennzeichenschild darin hält, an der Stoßstange oder dem Kennzeichenschildrahmen befestigt.
  • Die vorliegende Erfindung kann unabhängig nicht nur als Beleuchtungsvorrichtung ausgeführt werden, sondern auch als Lichtführungselement selbst, oder durch Kombinieren des Lichtleiters und mindestens einer Lichtquelle als planare Beleuchtungseinheit.
  • Beleuchtungsgegenstände, auf welche die vorliegende Erfindung angewandt werden kann, sind z. B. Kennzeichenschilder von Fahrzeugen, LCD-Monitore für z. B. PC's (Personalcomputer), Informationsübertragungsmedien wie z. B. Anzeigezeichen für den Innen- und Außenbereich oder Werbung (Werbetafel) und Bücher. Diese Beleuchtungsgegenstände und das erfindungsgemäße Lichtführungselement können auch einstückig ausgebildet werden.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, die eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform der planaren Beleuchtungseinheit zeigt;
  • Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von Fig. 1;
  • Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht, die eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung für das Kennzeichenschild zeigt;
  • Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B von Fig. 3;
  • Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht, welche die Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung für das Kennzeichenschild zeigt;
  • Fig. 6 ist eine Querschnittsansicht, die eine dritte Ausführungsform der Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung 30B des Kennzeichenschilds zeigt;
  • Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht, die eine vierte erfindungsgemäße Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung für das Kennzeichenschild zeigt;
  • Fig. 8 ist eine Querschnittsansicht, welche die Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung für das Kennzeichenschild zeigt; und
  • Fig. 9 ist eine Querschnittsansicht, die eine fünfte Ausführungsform der Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung 31B des Kennzeichenschilds zeigt.
  • Erste Ausführungsform
  • Nachstehend wird die Struktur der Erfindung durch Ausführungsformen genauer beschrieben. Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, welche die planare Beleuchtungseinheit 1 als eine der Ausführungsformen zeigt. Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von Fig. 1.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung ist im Wesentlichen aus der Lichtquelleneinheit 10 und dem Lichtleiter 20 aufgebaut. Der Lichtleiter 20 hat eine ebene Form mit einer Dicke von etwa 4 mm und das Material ist Acrylharz. Die Lichtstreuungsschicht 25 als Lichtstreuungseinrichtung ist nahezu über der gesamten Betrachtungsfläche (Designfläche) 23 des Lichtleiters 20 ausgebildet. Die Lichtstreuungsschicht 25 ist eine Schicht, bei der Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 6 µm in dem Acrylharz-Grundmaterial dispergiert sind, und die eine Dicke von etwa 12 µm aufweist. Die Menge der Acrylkügelchen in der Lichtstreuungsschicht 25 beträgt 1 bis 100 Gew.-% bezogen auf das Grundmaterial. Eine derartige Lichtstreuungsschicht 25 wird durch Drucken oder Aufbringen einer klaren Tinte, welche die Acrylkügelchen in einer gewünschten Menge enthält, auf einen Bereich ausgebildet, der die Lichtstreuungsschicht in der Betrachtungsfläche 23 des Lichtleiters 20 bildet. Abhängig von dem Druckverfahren kann die Lichtstreuungsschicht mit einem gewünschten Muster in der Draufsicht (z. B. einer Punktmatrix) einfach ausgebildet werden.
  • Die obere Fläche des Lichtleiters 20 ist die Lichteinlassfläche 21, während die Rückfläche die lichtemittierende Fläche 22 ist. Die Oberfläche der lichtemittierenden Fläche 22 ist hochglanzbehandelt, während die anderen Flächen der Enden des Lichtleiters, die von der Lichteinlassfläche 21, der lichtemittierenden Fläche 22 und der Betrachtungsfläche 23 verschieden sind, aufgeraut sind.
  • Das Gehäuse 11 der Lichtquelleneinheit 10 ist an seinem Inneren mit einem Sitz 13 ausgestattet, der eine geneigte obere Fläche aufweist, und eine Mehrzahl von LEDs 12 ist in einer Reihe auf der Grundplatte 14 montiert, die fixiert auf dem geneigten Sitz 13 platziert ist. So angeordnet liegen die jeweiligen LEDs 12 der Lichteinlassfläche 21 des Lichtleiters 20 gegenüber, und zwar derart, dass die optischen Achsen der LEDs nicht parallel zu der Betrachtungsfläche 23 des Lichtleiters 20 angeordnet sind, sondern etwas in Richtung der Seite der Betrachtungsfläche 23 geneigt sind.
  • Für eine effiziente Einführung des Lichts sind die jeweiligen LEDs so gestaltet, dass sie nahe an der Lichteinlassfläche 21 angeordnet sind. In dieser Ausführungsform werden als LEDs 12 insgesamt 8 Stück der weiß leuchtenden LEDs von Cannonball mit weißer Farbe verwendet.
  • Auf der Grundplatte 14 sind neben den LEDs 12 ein Schutzwiderstand und eine Steuerschaltung montiert und ein Verdrahtungsmuster ist auf der Rückfläche derart ausgebildet, dass die LEDs 12 in Reihe verbunden sind. Die LEDs 12 können parallel verbunden sein.
  • Die Lichtquelleneinheit 10 wird über die Leitung 15 mit elektrischer Energie versorgt und wird durch einen Schalter 16, der in einer Seite des Gehäuses 11 bereitgestellt ist, ein- oder ausgeschaltet.
  • In der planaren Beleuchtungseinheit 1 mit der vorstehend erläuterten Struktur wird jede der LEDs 12 in der Lichtquelleneinheit 10 durch Betätigen des Schalters 16 eingeschaltet und weißes Licht wird emittiert. Dieses weiße Licht wird über die Lichteinlassfläche 21 zu dem Lichtleiter 20 geführt. Während das Licht zu dem Lichtleiter 20 geführt wird, erreicht der größte Teil des geführten Lichts die Lichtstreuungsschicht 25, die auf der Betrachtungsfläche 23 ausgebildet ist. In der Lichtstreuungsschicht 25 wird das injizierte Licht aufgrund der Differenz der Brechungsindizes zwischen dem Grundmaterial und den Acrylkügelchen reflektiert und gestreut, wodurch das Licht in Richtung der lichtemittierenden Fläche 22 erzeugt und schließlich durch die lichtemittierende Fläche 22 abgestrahlt wird.
  • Durch eine gewisse Ausrichtung der optischen Achse der LED 12 in Richtung der Betrachtungsfläche 23 kann das Licht von der LED 12 positiv und effizient zu der Seite der Betrachtungsfläche 23 weitergeleitet werden, wodurch die Menge des Lichts, das von dem Ende 26 des Lichtleiters 20 austritt, vermindert werden kann (d. h. das geführte Licht kann effizient verwendet werden), so dass die Menge des Lichts, das von der lichtemittierenden Fläche 22 emittiert wird, erhöht werden kann. Gleichzeitig kann in der Lichtstreuungsschicht 25 eine gute Reflexions- und Streuwirkung erreicht werden. Die Lichtverteilung wird dadurch in dem Lichtleiter 20 vereinheitlicht und gleichzeitig wird das Licht effizient von der lichtemittierenden Fläche 22 emittiert. Als Ergebnis weist das von der lichtemittierenden Fläche 22 abgestrahlte Licht insgesamt eine sehr geringe Unregelmäßigkeit und eine sehr gute Beleuchtungswirkung auf. Folglich ist es in der planaren Beleuchtungseinheit 1 möglich, ein einheitliches flächenartiges Licht zu erhalten.
  • Ferner können die LEDs 12 derart angeordnet werden, dass sich die optischen Achsen in einem rechten Winkel mit der Lichteinlassfläche 21 schneiden oder sich mit der Lichteinlassfläche 21 derart schneiden, dass die optischen Achsen mehr oder weniger in Richtung der lichtemittierenden Fläche 22 geneigt sind.
  • Zweite Ausführungsform
  • Als nächstes wird eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung 30A des Kennzeichenschilds beschrieben. Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Beleuchtungsvorrichtung 30A zeigt. Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B von Fig. 3. Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht, welche die Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung 30A zeigt. In jeder der Zeichnungen erhalten die Elemente, die mit den Elementen der planaren Beleuchtungseinheit 1 identisch sind, die gleichen Bezugszeichen, um entsprechende Erläuterungen weglassen zu können.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 30A ist im Wesentlichen aus dem Lichtleiter 20A, der Mehrzahl von LEDs 12, die auf der Grundplatte 14 montiert sind, der Trägerplatte 45 und dem Gehäuse 40 aufgebaut. In dieser Ausführungsform werden als LEDs 12 insgesamt 16 Stück der weiß leuchtenden LEDs von Cannonball verwendet. Die LEDs 12 werden über eine Verdrahtung (nicht gezeigt) mit elektrischer Energie versorgt.
  • Die Trägerplatte 45 ist ein Element, das zum Sichern der Position des Kennzeichenschilds 100 bereitgestellt ist. Wie es in Fig. 4 gezeigt ist, ist das Kennzeichenschild 100 zwischen der Trägerplatte 45 und dem Lichtleiter 20A angeordnet. Zum Befestigen des Kennzeichenschilds 100 an der Stoßstange oder an dem Kennzeichenschildrahmen, werden die Schrauben 50, 51 verwendet (vgl. Fig. 3 und 5) und das Kennzeichenschild 100 wird zum Fixieren der Position zwischen dem Lichtleiter 20A und der Trägerplatte 45 gehalten. Die Trägerplatte 45 kann mit dem nachstehend erläuterten Gehäuse 40 als ein Körper bereitgestellt werden.
  • Das Gehäuse 40 ist ein rahmenartiges, aus Harz hergestelltes Element zum Abdecken der Enden des Lichtleiters 20A und zum Aufnehmen der Grundplatte 14 und der LEDs 12 am oberen Teil. Das Gehäuse 40 kann auf der Oberfläche metallisiert oder beschichtet sein (z. B. mit der gleichen Farbe wie die Farbe der Stoßstange oder des Kennzeichenschildrahmens). Das Gehäuse 40 kann aus einem metallischen Material hergestellt sein. Beispielsweise wird ein Metallblech zu einer Rahmenform verarbeitet und unter Ausbildung des Gehäuses 40 auf der Oberfläche beschichtet. Die Abdichtung (Bezugszeichen 41, 42) wird zwischen dem Gehäuse 40 und dem Lichtleiter 20A ausgeführt, um die Positionen zu fixieren, gegenüber Wasser abzudichten und ein Eindringen von Staub zu verhindern.
  • Das Gehäuse 40 kann derart zusammengesetzt sein, dass das Kennzeichenschild 100 gleitend in das Gehäuse 40 von der oberen Seite, der unteren Seite oder seitlich eingesetzt wird. Beispielsweise ist das Gehäuse 40 an der oberen Fläche mit einer Öffnung zum Einsetzen des Kennzeichenschilds ausgestattet.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 30A, die das Kennzeichenschild 10() darin aufnimmt, wird mit den Schrauben 50, 51 an der Stoßstange 70 befestigt (vgl. Fig. 5).
  • Als nächstes wird der Betrieb der Beleuchtungsvorrichtung 30A erläutert. Als erstes werden die jeweiligen LEDs 12 im Zusammenwirken mit dem Einschalten des Kraftfahrzeuglichts (Positionslampen) mit elektrischer Energie versorgt und das weiße Licht wird von der Lichteinlassfläche 21 des Lichtleiters 20A zu dem Lichtleiter 20A emittiert. Während das Licht zu dem Lichtleiter 20A geführt wird, erreicht der größte Teil des geführten Lichts die Lichtstreuungsschicht 25, die auf der Betrachtungsfläche 23 ausgebildet ist. In der Lichtstreuungsschicht 25 wird das injizierte Licht aufgrund der Differenz der Brechungsindizes zwischen dem Grundmaterial und den Acrylkügelchen reflektiert und gestreut, wodurch das Licht in Richtung der lichtemittierenden Fläche 22 erzeugt wird, und schließlich wird das Licht durch die lichtemittierende Fläche 22 abgestrahlt.
  • Da in der Lichtstreuungsschicht 25 eine gute Reflexions- und Streuwirkung des Lichts erreicht wird, wird die Lichtverteilung in dem Lichtleiter 20A vereinheitlicht und gleichzeitig wird das Licht effizient von der lichtemittierenden Fläche 22 emittiert. Als Ergebnis weist das von der lichtemittierenden Fläche 22 abgestrahlte Licht insgesamt eine sehr geringe unregelmäßige Beleuchtung und eine sehr gute Beleuchtungswirkung auf. Folglich wird das Kennzeichenschild 100 auf der Oberfläche mit dem flächenartigen Licht (dem weißen Licht) mit sehr guter Beleuchtungswirkung und weniger Unregelmäßigkeit beleuchtet, so dass die Sichtbarkeit von Buchstaben und Zahlen effektiv erhöht wird. Da der Lichtleiter 20A eine hohe Transparenz aufweist, können die Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichenschild 100 auch dann gesehen werden, wenn die Beleuchtung ausgeschaltet ist. Daher kann der Kennzeichenschildteil, der zusammen mit der Beleuchtungsvorrichtung 30A dieser Ausführungsform angewandt wird, sowohl bei Tag als auch bei Nacht sehr gut gesehen werden.
  • Dritte Ausführungsform
  • Fig. 6 ist eine Querschnittsansicht, die eine Beleuchtungsvorrichtung 30B gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
  • In der dritten Ausführungsform umfasst der Lichtleiter 20B ein ebenes Material aus der Acrylharzgruppe mit einer Dicke von etwa 4 mm und entspricht in der Form der Draufsicht nahezu dem Kennzeichenschild 100. Dabei wird das Kennzeichenschild 100 nicht ausschließlich für die Beleuchtungsvorrichtung 30B, sondern allgemein verwendet.
  • In dieser Ausführungsform sind im Wesentlichen dreieckige Rillen, die sich punktförmig in einer vertikalen Richtung fortsetzen, zahlreich abwechselnd ausgebildet, so dass sie eine Lichtstreuungseinrichtung in einer horizontalen Richtung auf der Oberfläche 112 des Lichtleiters gegenüber der Seite des Kennzeichenschilds 100 bilden, obwohl keine Lichtstreuungsschicht bereitgestellt ist. Die zahlreichen Rillen sind umso dichter ausgebildet, je weiter sie von der oberen Endfläche 113 entfernt sind. Insbesondere sind in dem Bereich, welcher der Seite der oberen Endfläche 113 am nächsten liegt, die Rillen mit einer Länge von etwa 1,77 mm, einer Breite von etwa 0,22 mm und einer Tiefe von etwa 0,1 mm in einem Abstand von etwa 0,5 mm in der vertikalen Richtung und einem Abstand von etwa 1,47 mm in der lateralen Richtung ausgebildet. Andererseits sind die Rillen in der nähe der Mitte des Lichtleiters 20B mit einer Länge von etwa 1,62 mm, einer Breite von etwa 0,21 mm und einer Tiefe von etwa 0,08 mm in einem Abstand von etwa 0,49 mm in der vertikalen Richtung und einem Abstand von etwa 1,16 mm in der lateralen Richtung ausgebildet. In dem Bereich, welcher von der Seite der oberen Endfläche 113 am weitesten entfernt ist, sind die Rillen mit einer Länge von etwa 1,26 mm, einer Breite von etwa 0,22 mm und einer Tiefe von etwa 0,06 mm in einem Abstand von etwa 0,27 mm in der vertikalen Richtung und einem Abstand von etwa 0,36 mm in der lateralen Richtung ausgebildet. Folglich sind die Bereiche (oder Regionen) der Fläche so konfiguriert, dass die Dichte der Rillen höher wird, wenn sich der Bereich von der oberen Endfläche 113 weiter entfernt befindet.
  • Diese Rillen können durch eine Behandlung wie z. B. ein Zerkratzen der Oberfläche des Lichtleiters 1112 an der gegenüberliegenden Seite des Kennzeichenschilds 100 mittels eines Bearbeitungswerkzeugs mit zahlreichen Metallnadeln auf der Oberfläche ausgebildet werden.
  • Ferner wird die Oberfläche des Lichtleiters 111 an der Seite des Kennzeichenschilds 100 mit einer Hochglanzbehandlung versehen.
  • Als nächstes wird der Betrieb der Beleuchtungsvorrichtung 30B erläutert. Als erstes werden die jeweiligen LEDs 12 im Zusammenwirken mit dem Einschalten des Kraftfahrzeuglichts (Positionslampen) mit elektrischer Energie versorgt und das weiße Licht wird von den LEDs emittiert. Das weiße Licht wird von der oberen Endfläche 113 des Lichtleiters 20B in den Lichtleiter 20B eingeführt. Das Licht zur Führung durch den Lichtleiter 20B wird durch die Rillen, die auf der Oberfläche 112 gegenüber dem Kennzeichenschild 100 des Lichtleiters 20B reflektiert und gestreut. Dadurch erscheint ein Licht, das auf die Oberfläche 111 der Seite des Kennzeichenschilds gerichtet ist und die Lichtabstrahlung erfolgt durch die Oberfläche 111 der Seite des Kennzeichenschilds. Ferner wird durch die Wirkung der Rillen die Lichtstreuung im Inneren des Lichtleiters 20B verstärkt. Da die Rillen so ausgebildet sind, dass ihre Dichte in dem Bereich, der weiter von der oberen Endfläche 113 entfernt ist, höher wird, werden die unregelmäßige Reflexion und die Streuung des Lichts umso effizienter, je weiter die Rillen von der oberen Endfläche 113 entfernt sind, und die Lichtverteilung wird im Inneren des Lichtleiters 20B vereinheitlicht. Daher wird die Unregelmäßigkeit der Lichtintensität des Lichts, das von der Oberfläche des Lichtleiters 111 an der Seite des Kennzeichenschilds abgestrahlt wird, stark vermindert. Als Folge davon wird das insgesamt vereinheitlichte flächenartige Licht von der Oberfläche des Lichtleiters 111 an der Seite des Kennzeichenschilds 100 abgestrahlt. Demgemäß leuchtet die Beleuchtungsvorrichtung auf der Oberfläche mit dem flächenartigen Licht mit geringerer Unregelmäßigkeit der Beleuchtung und die Sichtbarkeit der Buchstaben und Zahlen, die sich auf dem Kennzeichenschild befinden, wird effektiv erhöht.
  • Vierte Ausführungsform
  • Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht, die eine vierte erfindungsgemäße Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung 31A für das Kennzeichenschild zeigt. In der Beleuchtungsvorrichtung 31A erhalten die Elemente, die mit den Elementen der vorstehend erläuterten Beleuchtungsvorrichtung 30A identisch sind, die gleichen Bezugszeichen, um entsprechende Erläuterungen weglassen zu können.
  • In der Beleuchtungsvorrichtung 31A wird ein Gehäuse 46 verwendet, das an einer unteren Flächenseite und einer hinteren Flächenseite Öffnungen aufweist (vgl. Fig. 8). In dem Gehäuse 46 ist eine Mehrzahl von LEDs 12 ähnlich wie bei der vorstehend genannten Beleuchtungsvorrichtung 30A gehalten und die jeweiligen LEDs 12 sind gegenüber der oberen Endfläche (der Lichteinlassfläche 21) des Lichtleiters 20A angeordnet.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 31A wird gleichzeitig mit der Befestigung des Kennzeichenschilds 100 mit den Schrauben 50, 51 feststehend an der Stoßstange 70 installiert (vgl. Fig. 8). Die Schraube 50 ist mit einer Metallkappe abgeschlossen. Gemäß Fig. 8 ist das Kennzeichenschild 100 zwischen dem Lichtleiter 20A und der Stoßstange 70 gehalten. Wenn diese Beleuchtungsvorrichtung 31A auf das Kennzeichenschild an denn hinteren Teil des Fahrzeugs angewandt wird, dann wird der Lichtleiter mit abdichtenden Durchgangslöchern ausgestattet.
  • Bei der Verwendung der Beleuchtungsvorrichtung 31A wird das Kennzeichenschild 100 auf der Oberfläche durch das flächenartige Licht beleuchtet, das von der Oberfläche des Lichtleiters 22 an der Seite des Kennzeichenschilds 100 abgestrahlt wird, und die Sichtbarkeit des Kennzeichenschilds wird erhöht. Darüber hinaus wird das Licht von der unteren Endfläche und der linken und rechten Endfläche des Lichtleiters 20A abgestrahlt. Diese Endflächen des Lichtleiters 20A sind nämlich für eine Betrachtung leuchtend gemacht. Durch diese Emission zeigt sich ein Ornamenteffekt und die Designqualität des Kennzeichenschildabschnitts wird verbessert. Folglich wird in der Struktur der Beleuchtungsvorrichtung 31A das Licht von den LED-Quellen zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Kennzeichenschilds und zur Erzielung des Ornamenteffekts verwendet.
  • Fünfte Ausführungsform
  • Fig. 9 ist eine Schnittansicht, die eine fünfte Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung 31B für das Kennzeichenschild in einem befestigten Zustand zeigt. In der Beleuchtungsvorrichtung 31B wird ein Gehäuse 46 verwendet, das Öffnungen an einer unteren Flächenseite und einer Rückflächenseite aufweist. Innerhalb des Gehäuses 46 ist die Beleuchtungsvorrichtung 31B ähnlich konfiguriert wie die Beleuchtungsvorrichtung 30B der dritten Ausführungsform.
  • Durch diese Struktur wird auch in dieser Ausführungsform der Vorteil erhalten, dass die Designqualität des Kennzeichenschilds verbessert wird, wie dies bei der Beleuchtungsvorrichtung 31A der vierten Ausführungsform der Fall war.
  • In den vorstehend genannten Beleuchtungsvorrichtungen 1, 30A, 30B, 31A und 31B werden die LEDs als Lichtquellen verwendet. Anstelle der LEDs können auch Glühbirnen und Kaltkathodenröhren verwendet werden.
  • In der Erfindung ist der Lichtleiter auf der ganzen Flächenseite des Kennzeichenschilds angeordnet, so dass ein Neigen des Kennzeichenschilds unter Berücksichtigung der Lichtabstrahlungseffizienz nicht erforderlich ist, und der Kennzeichenschildabschnitt kann sehr dünn gemacht werden. Wie es in den Ausführungsformen gezeigt ist, wird die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung nicht mit einem speziellen Verfahren hergestellt und ist auf gewöhnliche Kennzeichenschilder für allgemeine Zwecke anwendbar. Da ferner kein spezielles Kennzeichenschild erforderlich ist, wie z. B. bekannte Kennzeichenschilder mit Buchstabenbeleuchtungssystem, können die bestehenden Kennzeichenschilder verwendet werden und die Struktur ist einfach. Da darüber hinaus das Kennzeichenschild sicher durch gewöhnlich verwendete Schrauben an der Stoßstange oder dem Kennzeichenschildrahmen fixiert ist, ist die Befestigung einfach und das Kennzeichenschild kann als Nachrüstteil an bestehende Kraftfahrzeuge verbreitet eingesetzt werden. Da ferner der Beleuchtungseffekt durch das flächenartige Licht hoch ist, kann die Sichtbarkeit und die Designqualität des Kennzeichenschildabschnitts effizient erhöht werden.
  • In der Erfindung ist die Lichtstreuungsschicht bezüglich der lichtemittierenden Fläche auf der gegenüberliegenden Fläche (der Betrachtungsseite) ausgebildet, wobei die Schicht aus zwei oder mehr Arten eines lichtdurchlässigen Materials mit verschiedenen Brechungsindizes zusammengesetzt ist, so dass das Licht effizient von der lichtemittierenden Fläche emittiert wird, während die für das Lichtführungselement für die Vorderlichter erforderliche Transparenz sichergestellt ist. Die Beleuchtung durch das emittierte Licht wird durch effizientes Reflektieren und Streuen des Lichts vereinheitlicht. Mit dem erfindungsgemäßen Lichtführungselement kann ein flächenartiges Licht mit guter Beleuchtungsstärke und geringerer Unregelmäßigkeit erhalten werden. Ferner kann durch Ausbilden der Lichtstreuungsschicht auf der Betrachtungsfläche des Lichtführungselements ein Anti-Blend-Effekt erreicht werden und gleichzeitig wird durch das matte Aussehen eine Verbesserung der Designqualität erreicht.
  • Das Lichtführungselement oder die planare Beleuchtungseinheit der Erfindung ist so aufgebaut, dass es/sie dünn und kompakt ist und der Einbauraum beim Gebrauch klein ist. Wenn daher z. B. das Lichtführungselement oder die planare Beleuchtungseinheit der Erfindung zur Beleuchtung des Kennzeichenschildabschnitts verwendet wird, dann kann der Kennzeichenschildabschnitt extrem dünn ausgeführt werden. Wie es in den Ausführungsformen gezeigt ist, wird das Lichtführungselement oder die planare Beleuchtungseinheit der Erfindung nicht mit speziellen Verfahren erhalten, sondern es/sie kann auf allgemeine Kennzeichenschilder für allgemeine Zwecke angewandt werden. Da ferner kein spezielles Kennzeichenschild erforderlich ist, wie z. B. bekannte Buchstabenbeleuchtungssysteme, ist die Struktur einfach. Da darüber hinaus das Kennzeichenschild durch gewöhnlich verwendete Schrauben sicher fixiert ist (an der Stoßstange oder dem Kennzeichenschildrahmen), ist die Befestigung einfach und das Kennzeichenschild kann als Nachrüstteil an bestehende Kraftfahrzeuge verbreitet eingesetzt werden.

Claims (20)

1. Eine Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B), die für ein Kennzeichenschild (100) angepasst ist, wobei die Beleuchtungsvorrichtung umfasst:
mindestens eine Lichtquelle (10);
einen Lichtleiter (20, 20A, 20B), der an einer Vorderseite des Kennzeichenschilds (100) platziert ist und eine Lichteinlassfläche (21) zum Einführen von Licht in den Lichtleiter (20, 20A, 20B) von der mindestens einen Lichtquelle (10), eine lichtemittierende Fläche (22) zum Emittieren von Licht zu dem Kennzeichenschild (100), und eine Betrachtungsfläche (23) umfasst, die an einer Seite gegenüber der lichtemittierenden Fläche (22) bereitgestellt ist; eine Lichtstreuungseinrichtung (25), die auf einer Seite der Betrachtungsfläche (23) bezüglich des Kennzeichenschilds (100) bereitgestellt ist;
wobei Licht von der mindestens einen Lichtquelle (10) an der Lichtstreuungseinrichtung (25) gestreut und so zu dem Kennzeichenschild (100) geführt wird, dass es durch die lichtemittierende Fläche (22) emittiert wird.
2. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach Anspruch 1, bei der aufgeraute Abschnitte auf mindestens einer der lichtemittierenden Fläche (22) und der Betrachtungsfläche (23) ausgebildet sind.
3. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach Anspruch 2, bei der die aufgerauten Abschnitte mit einer Mehrzahl von Rillen ausgebildet sind und die Dichte der Rillen in einem Bereich umso größer wird, je weiter der Bereich von der Lichteinlassfläche (21) entfernt ist.
4. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die mindestens eine Lichtquelle (10) gegenüber der Endfläche (26) des Lichtleiters (20, 20A, 20B) positioniert ist.
5. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die mindestens eine Lichtquelle (10) aus einer LED (12) aufgebaut ist.
6. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die mindestens eine Lichtquelle (10) aus einer Mehrzahl von LEDs (12) aufgebaut ist und die Mehrzahl von LEDs (12) derart linear angeordnet ist, dass sie einer gemeinsamen Endfläche gegenüberliegt, welche die Lichteinlassfläche (21) des Lichtleiters (20, 20A, 20B) definiert.
7. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Lichtstreuungseinrichtung (25) aus einer Lichtstreuungsschicht (25) aufgebaut ist, die auf der Betrachtungsfläche (23) ausgebildet und aus zwei oder mehr Arten von lichtdurchlässigen Materialien mit verschiedenen Brechungsindizes zusammengesetzt ist.
8. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Lichtstreuungsschicht (25) derart ausgebildet ist, dass Teilchen in einem lichtdurchlässigen Grundmaterial enthalten sind, wobei die Teilchen aus einem Material zusammengesetzt sind, das einen Brechungsindex aufweist, der von dem Brechungsindex des Grundmaterials verschieden ist.
9. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach Anspruch 8, bei der die Teilchen aus einem Acrylharz hergestellt sind.
10. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach Anspruch 8, bei der die Lichtstreuungsschicht (25) durch Drucken ausgebildet wird.
11. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, bei der die Lichtstreuungsschicht (25) als Punktmatrix auf der Betrachtungsfläche (23) ausgebildet ist.
12. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 7 bis 11, bei welcher der Anteil des Bereichs der Lichtstreuungsschicht (25), der einen Bereich der Betrachtungsfläche (23) einnimmt, 30 bis 90% beträgt.
13. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 30B, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 7 bis 12, bei der die Lichtdurchlässigkeit in einer Richtung der lichtemittierenden Fläche (22) von der Lichtstreuungsschicht (25) 70 bis 95% beträgt.
14. Beleuchtungsvorrichtung (30A, 308, 31A, 31B) nach einem der Ansprüche 7 bis 13, bei der die Lichtstreuungsschicht (25) Silica enthält.
15. Ein Lichtführungselement, umfassend:
einen Lichtleiter (20, 20A, 20B), der zum Positionieren an einer Vorderseite eines Beleuchtungsgegenstands konfiguriert ist und eine Lichteinlassfläche (21) zum Einführen von Licht in den Lichtleiter (20, 20A, 20B), eine lichtemittierende Fläche (22) zum Emittieren von Licht zu dem Beleuchtungsgegenstand, und eine Betrachtungsfläche (23) umfasst, die an einer Seite gegenüber der lichtemittierenden Fläche (22) bereitgestellt ist;
eine Lichtstreuungseinrichtung (25), die auf einer Seite der Betrachtungsfläche (23) bezüglich des Beleuchtungsgegenstands bereitgestellt ist;
wobei Licht von der mindestens einen Lichtquelle (10) an der Lichtstreuungseinrichtung (25) gestreut und so zu dem Beleuchtungsgegenstand geführt wird, dass es durch die lichtemittierende Fläche (22) emittiert wird.
16. Lichtführungselement nach Anspruch 15, bei dem aufgeraute Abschnitte auf mindestens einer der lichtemittierenden Fläche (22) und der Betrachtungsfläche (23) ausgebildet sind.
17. Lichtführungselement nach Anspruch 15 oder 16, bei der die Lichtstreuungseinrichtung (25) aus einer Lichtstreuungsschicht (25) aufgebaut ist, die auf der Betrachtungsfläche (23) ausgebildet und aus zwei oder mehr Arten von lichtdurchlässigen Materialien mit verschiedenen Brechungsindizes zusammengesetzt ist.
18. Eine planare Beleuchtungseinheit (1), die ein Lichtführungselement nach Anspruch 15 und mindestens eine Lichtquelle (10) umfasst.
19. Planare Beleuchtungseinheit (1) nach Anspruch 18, bei der die mindestens eine Lichtquelle (10) eine weiße LED (12) umfasst.
20. Eine Kennzeichenschildvorrichtung, umfassend:
eine planare Beleuchtungseinheit (1) nach Anspruch 15, und
ein Kennzeichenschild (100), das so angeordnet ist, dass eine Anzeigefläche des Kennzeichenschilds (100) einer Seite der lichtemittierenden Fläche (22) der planaren Beleuchtungseinheit (1) gegenüberliegt.
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