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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Mikrodialysesonde, insbesondere
eine Mikrodialysesonde zur Konzentrationsmessung eines gelösten Stoffes
in einem Gewebe.
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Mikrodialysesonden
weisen im Allgemeinen einen Sondenkörper und eine Injektionsnadel
als Sondennadel zum Einführen
beispielsweise in ein menschliches oder tierisches Gewebe auf, wobei
die Sondennadel vollständig
von dem Gewebe umgeben ist. Die Sondennadel umfasst eine Zuleitung
und eine Ableitung für
eine Perfusionslösung.
Ferner ist in einem Bereich der Leitung der Perfusionslösung eine Dialysemembran
angeordnet, die mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt tritt.
Zwischen dem Umgebungsmilieu und der Perfusionslösung kommt es entlang der Membranfläche zum
Konzentrationsausgleich von in dem Gewebe gelösten permeablen Stoffen.
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Eine
herkömmliche
Mikrodialysesonde weist beispielsweise einen koaxialen Aufbau auf.
Dabei sind zwei Hohlzylinder ineinander angeordnet, wobei der innere
Hohlzylinder als Zuleitung für
die Perfusionslösung
dient, die in einem Übergangsbereich
an einem distalen Endbereich der Sondennadel in den Bereich zwischen
dem Innenzylinder und dem Außenzylinder übergeleitet
und in diesem ringförmigen Kanal
zurückgeleitet
wird. Die Dialysemembran kann zum Beispiel in einem vorderen Bereich
bei der Umkehrung der Perfusionslösung angeordnet sein oder aber
sie kann teilweise den äußeren Hohlzylinder
bilden. Derartige Mikrodialysesonden haben den Nachteil, dass die
Perfusionslösung
nur über
eine kleine Membranfläche
und höchstens über die
Länge der Sondennadel
mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt kommt, bzw. dass
eine Membranhohlfaser als Außenzylinder
dem Druck des Gewebes ausgesetzt ist und die Ableitung daher blockiert
werden kann. Ferner verbleibt bei einer kurzen Sondennadel oftmals
nicht ausreichend Zeit, um einen vollständigen Konzentrationsausgleich
eintreten zu lassen. Eine lange Sondennadel ist dagegen für einen Anwender
unangenehm. Bei einer geraden Zurückführung der Perfusionslösung kommt
es vor, dass die Flussgeschwindigkeit zu hoch ist, um den gewünschten
Konzentrationsausgleich vollständig
zu ermöglichen.
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Ferner
sind aus der
DE 199
37 099 A1 Mikrodialysesonden bekannt, bei welchen die Zu- und Ableitung für eine Perfusionslösung nebeneinander angeordnet
sind. Hierfür
werden beispielsweise zwei nebeneinander angebrachte Röhren mit
einem Überströmbereich
für die
Perfusionslösung
vorgesehen. Es ist auch möglich,
innerhalb einer Mikrodialysemembran in Form einer Hohlfaser eine
Stützstruktur anzubringen,
welche die Hohlfaser in verschiedene Hohlkanäle unterteilt, wobei ebenfalls
eine Überströmmöglichkeit
zwischen den Kanälen
vorgesehen ist. Auch hier ergibt sich ein gerader Verlauf der Zu- bzw.
Ableitung, so dass ein Konzentrationsausgleich unter Umständen nicht
in optimaler Weise erfolgt.
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Aus
der
DE 27 34 248 A1 ist
eine tragbare künstliche
Niere bekannt, die einen in einem Körpergewebe einführbaren
Filterkatheter zur Dialyse aufweist. Für den Filterkatheter ist eine
Stützkonstruktion
mit Rippen vorgesehen, die parallel zur Längsachse oder schraubenförmig gebunden
verlaufen können.
Der Stützkörper stützt eine
semipermeable Membran. Ein Zuleitungskanal verläuft zentral durch den Katheter
bis zum schraubenförmig
ausgebildeten Hohlraum zwischen den Rippen. Eine Perfusionslösung wird
so durch die in Längsrichtung
ausgebildete Zuleitung zu einer spiralförmig ausgebildeten Ableitung,
dem schraubenförmigen
Hohlraum geführt.
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Aus
der
DE 27 37 922 A1 ist
ein als Katheter ausgebildeter Dialysator zur Messung der Glykosekonzentration
im Blut bekannt. Der Dialysekatheter ist mit einer Dialysemembran
versehen, die von gewindeartig oder parallel zur Längsachse
verlaufenden Rippen eines Grundkörpers
abgestützt
wird. Der Dialysekatheter ist im wesentlichen entsprechend dem Filterkatheter
DE 27 34 248 A1 ausgebildet.
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Die
DE 197 14 572 C1 beschreibt
einen Mikrodialysekatheter, bei dem eine Stützstruktur eine Wendelrippe
zur Ausbildung eines wendelförmigem Kanals
umfasst. Der wendelförmige Kanal
bildet entweder die Zuleitung oder die Ableitung für eine Spüllösung, wobei
die jeweils andere Leitung als in Längsrichtung ausgebildeter Kanal
koaxial zu dem wendelförmigen
Kanal ausgebildet ist.
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Die
WO 99/59655 A1 beschreibt
ein Dialysegerät,
bei dem eine Dialysesonde eine Dialysemembran in Form einer Hohlfaser
umfasst. Die Sonde besteht aus einem Stützkörper mit einem in Längsrichtung
ausgerichteten Eingangs- und Ausgangskanal. Eine Membranhohlfaser
ist spiralförmig
um den Stützkörper gebunden
und bildet die Zuleitung für
die Dialyselösung.
Die Rückführung, d.h.
die Ableitung der Lösung
erfolgt koaxial in Längsrichtung
zu der spiralförmigen
Zuleitung.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Mikrodialysesonde
vorzusehen, die für
einen Anwender angenehm zu tragen und einfach herzustellen ist,
die einen für
einen Konzentrationsausgleich optimierten Strömungsverlauf einer Perfusionslösung und
eine verbesserte Anordnung der Dialysefläche aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Demnach
ist bei einer Mikrodialysesonde mit einem Sondenkörper und
einer Sondennadel zum Einführen
in ein Gewebe, die eine Zu- und eine Ableitung für eine Perfusionslösung und
eine Dialysemembran umfasst. Zu- und Ableitung der Perfusionslösung sind
als Hohlkanäle
gebildet, die an einem äußeren Umfang
der Sondennadel zumindest teilweise spiralförmig, bzw. wendelförmig, um
die Sondennadel verlaufen. Vorzugsweise erstrecken sich die spiralförmigen Teile
eines jeden Hohlkanals von einem distalen Endbereich der Sondennadel
mit der Nadelspitze bis zum Sondenkörper, aus dem die Sondennadel
austritt.
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Vorzugsweise
sind beide Hohlkanäle
an ihrer nach außen
von der Sondennadel gerichteten Oberfläche mit einer Dialysemembran
versehen. Auf diese Weise kann ein Konzentrationsausgleich über die gesamte
Länge der
spiralförmig
verlaufenden Hohlkanäle
erfolgen. Im Vergleich zum Stand der Technik mit geraden Leitungen
wird durch die Spiralform des Kanals die Gesamtlänge der Zu- und Ableitung der Perfusionslösung wesentlich
erhöht,
obwohl die Länge
der Nadel unverändert
bleibt. Dadurch wird die Verweilzeit der Perfusionslösung innerhalb
des Gewebes beachtlich verlängert
und ihre Kontaktfläche mit
dem Umgebungsmilieu wesentlich vergrößert.
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Die
spiralförmigen
Hohlkanäle
verlaufen in einer bevorzugten Ausführungsform nebeneinander. Die
beiden Hohlkanäle
für die
Zu- und die Ableitung gehen in einem Umkehrbereich am distalen Endbereich
der Sondennadel ineinander über.
Dabei ist vorzugsweise sowohl an der von der Sondennadel nach außen gerichteten
Oberfläche
der spiralförmigen
Zuleitung als auch der spiralförmigen
Ableitung eine Dialysemembran vorgesehen. Grundsätzlich ist es möglich, die
Dialysemembran nur in Teilbereichen der Sondennadel vorzusehen.
Es ist jedoch vorteilhaft, die Dialysemembran über die gesamte Länge der
Hohlkanäle
anzuordnen.
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Die
Dialysemembran kann zum Beispiel eine Hohlfaser sein, welche zugleich
den Hohlkanal für
die Ableitung, bzw. auch die Zuleitung bildet. Die Verwendung einer
Membranhohlfaser hat den Vorteil, dass innerhalb des Gewebes keine Übergänge zwischen
dem Membranmaterial und dem Nadelmaterial notwendig sind. Vorzugsweise
wird sowohl die Zuleitung als auch die Ableitung von einer einzigen
Membranhohlfaser gebildet, die in einem distalen Endbereich der
Sondenspitze eine Umkehrung erfährt.
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Zur
Ausbildung der Sondennadel kann ein langgestreckter Stützkörper oder
ein Rahmen verwendet werden, an dem die Membranfaser in erfindungsgemäßer Weise
angeordnet wird. Die Zuleitung verläuft spiralförmig um den Außenbereich
der Sondennadel, bzw. des Stützkörpers zum
distalen Endbereich der Nadel. An dem Endbereich erfahrt die Hohlfasermembran
eine Umkehrung und verläuft in
Zwischenräumen
des Zuführungskanals
spiralförmig
zurück
zum Sondengehäuse
und bildet dadurch die Ableitung der Perfusionsflüssigkeit.
Vorzugsweise wird die Sondennadel hierfür von einem zylinderförmigen Stützkörper gebildet,
der auf seiner äußeren Umfangsfläche wenigstens
eine nach außen
offene Aussparung in Form einer Vertiefung aufweist, die zumindest
abschnittsweise, vorzugsweise aber über die gesamte Länge dieses
Stützkörpers, spiralförmig um
den Stützkörper verläuft. Eine
Membranhohlfaser kann bei einem derart ausgebildeten Stützkörper in die
Vertiefung eingebettet werden. Vorzugsweise sind hierfür die Vertiefungen
ebenso tief ausgebildet wie der Außendurchmesser der Membranhohlfaser ist.
Dadurch schließt
die Membranhohlfaser mit der Oberfläche des Stützkörpers ab und wird nicht einem vom
Gewebe ausgeübten
Druck ausgesetzt. Es ist jedoch auch möglich, die Vertiefungen weniger
tief auszubilden, so dass ein Teil der Membranhohlfaser über die
Umfangsoberfläche
des Stützkörpers hervorsteht,
wodurch die Dialyseoberfläche
vergrößert werden
kann.
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Es
ist auch möglich, über einen
zylinderförmigen
Stützkörper mit
einer spiralförmigen
Aussparung für
die Zu- bzw. Ableitung eine Dialysemembran in Form einer Hohlfaser überzustülpen, welche
annähernd
den gleichen Innendurchmesser aufweist wie der Außendurchmesser
des Stützkörpers. Dabei
sollten wenigstens die Bereiche des Stützkörpers mit der Aussparung von
der Hohlfasermembran bedeckt werden. Die Hohlfasermembran kann zum
Beispiel auf den Umfangsoberflächen
des Stützkörpers zwischen
den Vertiefungen befestigt werden. Hierfür kann zum Beispiel ein Haftmittel
oder ein Klebemittel verwendet werden. Der Zwischenraum zwischen
der übergestülpten Hohlfaser
und der Aussparung bildet dann den Hohlkanal zumindest für die Zuleitung
der Perfusionslösung,
vorzugsweise aber auch für
die Ableitung der Perfusionslösung.
Ist die Membranhohlfaser in einem Bereich der Spitze geschlossen ausgebildet,
das heißt
bildet sie eine Art Membransocke, dann entstehen auch bei dieser
Ausführungsform
keinerlei Übergänge zwischen
dem Membranmaterial und dem Sondennadelmaterial innerhalb des Gewebes.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
einer Mikrodialysesonde nach der vorliegenden Erfindung wird um
einen zylinderförmigen
Stützkörper mit
einer spiralförmig
verlaufenden Aussparung, bzw. Vertiefungen eine Dialysemembran in
Form einer Membranschicht, bzw. eines Membranblattes, um den äußeren Umfang
des Stützkörpers gewickelt.
Die Stoßkanten
der Membranschicht werden dabei dicht abgeschlossen und die Membranschicht
wird in den Zwischenbereichen der Aussparung auf der Umfangsoberfläche des
Stützkörpers befestigt.
Dabei entstehen wiederum zwischen der Membranschicht und der Aussparung
die Hohlkanäle
für die
Ab- bzw. Zuleitung der Perfusionslösung. Bei den letzten beiden
beschriebenen Ausführungsformen
entspricht die Dialysefläche
der Breite einer Aussparung mal der Länge der spiralförmig umlaufenden Vertiefung. Die
Perfusionslösung
kann über
die gesamte Länge der
Sondennadel innerhalb des Gewebes mit dem Umgebungsmilieu in Kontakt
treten.
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Insgesamt
ist beim Anbringen der Dialysemembran darauf zu achten, dass diese
in einer feuchten Umgebung aufquillt und dadurch ihre Oberfläche vergrößert. Dies
ist insbesondere dann zu beachten, wenn die Membran über größere Flächen befestigt
oder ihr Durchmesser auf den Durchmesser des Stützkörpers abgestimmt werden muss.
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In
einer Ausführungsform,
in der sowohl die Zuleitung als auch die Ableitung spiralförmig um
die Sondennadel verläuft,
bilden diese eine Art Doppelhelix. Die Steigung der Spirale ist
dabei auf eine gewünschte
Strömungsgeschwindigkeit,
bzw. eine gewünschte
Verweildauer der Perfusionslösung
innerhalb des Gewebes, abzustimmen. Ein Stützkörper, der die Sondennadel bildet,
kann zum Beispiel aus verschiedenen Kunststoffen wie zum Beispiel
flüssigkristallinen
Polymeren, Polybutylenterephthalat (PBT), oder auch aus PE oder
PET gebildet werden. Derartige Materialien können zum Beispiel durch Spritzguss
verarbeitet werden. Vertiefungen für die Zu- bzw. Ableitung können dabei
bereits bei der Herstellung eines zylindrischen Formlings für den Stützkörper in
dem Formling ausgebildet sein oder nachträglich durch Weiterverarbeitung
wie Fräsen, Schneiden
oder Ätzen
in diesem vorgesehen werden. Der Bereich, der den distalen Endbereich
eines derartigen zylinderförmigen
Stützkörpers, bzw.
eines Rahmens bildet, wird dabei im Allgemeinen schräg zugeschnitten,
um eine Spitze zum Einführen
in ein Gewebe zu bilden. Vorzugsweise wird der distale Endbereich
des Stützkörpers in
einer Weise geschliffen, dass für
einen Anwender wenig Schmerzen entstehen und das Umgebungsmilieu
wenig verändert wird,
wie es z. B. in der Patentanmeldung mit dem Titel „Injektionsnadelspitze" beschrieben ist,
die auf die Anmelderin zurückgeht
und den gleichen Anmeldetag wie die vorliegende Anmeldung aufweist.
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Die
Sondennadel der Mikrodialysesonde kann selbststechend ausgebildet
werden. Es ist jedoch auch möglich,
eine Einführhilfe
für die
Sondennadel zu verwenden. Dies ist vor allem vorteilhaft, wenn weite
Bereiche der Membran ungeschützt
auf der Oberfläche
des Stützkörpers angeordnet
sind.
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Grundsätzlich ist
es gemäß der Erfindung auch
möglich,
mehrere spiralförmige
Zuleitungen und/oder Ableitungen nebeneinander um den Außenumfang
der Sondennadel vorzusehen.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausführung einer
Mikrodialysesonde verlängert
sich der Weg, über den
die Perfusionslösung
mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt tritt, ohne dass
hierfür
die Sondennadel verlängert
werden muss. Umgekehrt ist es möglich,
eine gleiche Leitungslänge
bei kürzerer Ausführung der
Sondennadel zu erzeugen. Für
einen Anwender wird dadurch das Tragen einer Mikrodialysesonde angenehmer.
Indem im Vergleich zu einer Ableitung, welche den ganzen Durchmesser
der Sondennadel ausfüllt,
die erfindungsgemäßen Leitungen
einen vergleichsweise kleinen Durchmesser haben, wird das Verhältnis von
Fläche
zu Volumen verbessert, so dass mehr Perfusionsflüssigkeit mit einer Außenfläche der
Dialysemembran und damit mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in
Kontakt treten kann.
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Die
Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels,
welches nicht einschränkend
zu verstehen ist, anhand von Figuren erläutert. Die Mikrodialysesonde
der 2 ist als solche nicht Gegenstand der Ansprüche. An
ihr werden jedoch Merkmale beschrieben, die in Kombination mit dem
beanspruchten Gegenstand vorteilhaft sind. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sondennadel
mit einer spiralförmigen
Zu- und Ableitung und
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2:
eine perspektivische Ansicht einer nicht anspruchsgemäßen Ausführungsform
mit einer spiralförmigen
Ableitung und einer gerade verlaufenden Zuleitung.
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In 1 ist
ein zylinderförmiger
Stützkörper (1)
bzw. ein Rahmen dargestellt, der eine Sondennadel für eine Mikrodialysesonde
bildet. In einem Anfangsbereich des Stützkörpers, der in einen Sondenkörper eingesetzt
wird, beginnt eine Aussparung, bzw. Vertiefung (3), die
zunächst
in Längsrichtung des
Stützkörpers (1)
an dessen Außenoberfläche verläuft. In
einem mittleren Bereich (4) des Stützkörpers geht die Vertiefung (3)
in einen spiralförmigen Verlauf über. Der
spiralförmige
Verlauf erstreckt sich bis vor einen distalen Endbereich (2)
des Stützkörpers (1)
und bildet bis dort die Vertiefung für eine Zuleitung einer Perfusionslösung. Vor
dem distalen Endbereich (2) erfährt die Vertiefung (3)
eine Umkehrung (5) und verläuft von dort spiralförmig zwischen dem
ersten Spiralverlauf für
die Zuleitung hindurch zurück
zu dem Anfangsbereich des Stützkörpers 1 und
bildet somit die Vertiefung für
die Ableitung der Perfusionsflüssigkeit.
Auf diese Weise entstehen zwei ineinander verschränkte Spiralverläufe, das heißt eine
Art Doppelhelix.
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In
den Verlauf der Aussparung, bzw. der Vertiefung (3) kann
dann zum Beispiel eine Membranhohlfaser eingesetzt werden, die dem
Verlauf der Vertiefung folgt, das heißt von einem Anfangsbereich des
Stützkörpers (1)
entlang der Vertiefung (3) durch den Bereich (4) über die
Umlenkung (5) bis zum distalen Endbereich (2)
des Stützkörpers (1)
und zurück durch
den Spiralbereich (4) bis zum Anfangsbereich des Stützkörpers (1).
Ferner ist es möglich,
wie oben beschrieben eine Membranhohlfaser mit einem Innendurchmesser,
der annähernd
dem Außendurchmesser
des Stützkörpers (1)
entspricht, über
den Stützkörper (1)
zu stülpen
und in den Zwischenräumen
der Oberfläche
zwischen den Vertiefungen (3) zu befestigen, wobei die
Zu- und die Ableitung durch die von der Membran verschlossenen Vertiefung
gebildet wird. Letztlich ist es ebenfalls wie oben beschrieben möglich, eine
Membranschicht bzw. ein Membranblatt um den Stützkörper (1) zu wickeln
und an einer Nahtstelle zu verbinden. Der Stützkörper (1) mit der an
ihm angebrachten Dialysemembran bildet dann als Gesamtheit die Sondennadel
und wird in einen Sondenkörper
eingesetzt, von dem aus die Perfusionslösung in die Zu- bzw. Ableitung
ein- bzw. ausgeleitet wird.
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In 2 ist
eine nicht anspruchsgemäße Ausführungsform
einer Mikrodialysesonde mit einem zylinderförmigen Stützkörper (1) gezeigt,
der ebenfalls eine spiralförmig
verlaufende Aussparung, bzw. Vertiefung (3) auf seiner
Außenoberfläche aufweist. Diese
Vertiefung ist für
die Ableitung der Perfusionslösung
vorgesehen. Als Zuleitung der Perfusionslösung ist in einem Mittelbereich
des Stützkörpers (1) entlang
der Längsachse
des Stützkörpers ein
gerade verlaufender Hohlkanal (6) vorgesehen, der von einem
Anfangsbereich des Stützkörpers 1 bis
kurz vor den distalen Endbereich (2), des Stützkörpers verläuft. Kurz
vor dem Endbereich (2) wird der Hohlkanal (6)
in Richtung der Außenumfangsfläche des
Stützkörpers (1)
umgelenkt, so dass er aus der Außenumfangsfläche austritt
und die Umkehrung (5) bildet. Die Austrittsöffnung des
geraden Hohlkanals mündet
in der spiralförmig
verlaufenden Vertiefung (3). Dadurch kann ein durchgehender
Hohlkanal zum einen die Zuleitung von einem Anfangsbereich des Stützkörpers bis
zu dessen distalen Endbereich (2) und zum anderen die außen spiralförmig verlaufende
Ableitung zurück
zum Anfangsbereich des Stützkörpers (1)
bilden.
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In
dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist über den
Stützkörper (1)
eine an der Spitze (1) verschlossene Membranhohlfaser (7),
in Form einer Membransocke, angeordnet. Die Membranhohlfaser weist
einen Innendurchmesser auf, der geringfügig größer als der Außendurchmesser
des Stützkörpers (1)
ist. Die Membranhohlfaser (7) wird in den Zwischenbereichen
(8) zwischen dem Spiralverlauf der Vertiefung an dem Stützkörper (1)
befestigt, wodurch sich zwischen der Membranhohlfaser und dem Stützkörper ein
Hohlkanal für
die Ableitung der Perfusionslösung
bildet. Der Stützkörper (1)
ist in dem gezeigten Beispiel vollständig von der Dialysemembran
umschlossen. Beim Einführen
einer derartigen Sondennadel kommen keine Übergangsstellen zwischen dem
Membranmaterial und dem Material des Stützkörpers innerhalb des Gewebes
vor.
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Die
Sondennadel aus Stützkörper (1)
und Membranhohlfaser (7) wird an einen Sondenkörper (9)
angeschlossen, aus dem die Zuleitung mit Perfusionslösung versorgt
wird und in den die Perfusionslösung
nach dem Konzentrationsausgleich über die Ableitung zurückgeleitet
wird.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
einen Stützkörper für die Sondenspitze
zu wählen,
der keine Vertiefungen zur Ausbildung der Leitungen bzw. zur Aufnahme
einer Membranhohlfaser vorsieht. Um einen solchen glatten zylinderförmigen Stützkörper kann
eine Hohlfasermembran spiralförmig
gewickelt werden und in gewissen Abständen an diesen durch ein Haftmittel
befestigt werden. Innerhalb des Gewebes muss bei einer derartigen
Sondennadel der Druck der Perfusionslösung innerhalb den Leitungen so
groß sein,
dass er dem Außendruck
der durch das Gewebe ausgeübt
wird, standhält
und daher die Leitung nicht verschlossen wird.
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Zum
Verlegen einer Dialysemembran in der beschriebenen spiralförmig gebogenen
Weise kann beispielsweise ein Verfahren verwendet werden, bei dem
zunächst
die Dialysemembran an einem Formgebungsmittel anliegt und dann durch
Biegen, bzw. Formen des Formgebungsmittels in eine vorbestimmte
Form gebracht wird. Anschließend
wird ein Haftmittel, bzw. ein Verbindungsmittel, wie etwa ein Kitt
oder ein Kleber, zumindest teilweise an einer Biegestelle der Dialysemembran
angebracht, so dass die Membran in der vorbestimmten Form gehalten wird.
Nach dem Anbringen des Haftmittels wird das Formgebungsmittel von
der Dialysemembran entfernt. Das Formgebungsmittel kann ein Filament sein,
das durch die Hohlfasermembran gezogen wird. Die Form wird durch
den Spiralverlauf der erfindungsgemäßen Mikrodialysemembran vorgegeben.
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Die
Erfindung wurde beispielhaft anhand einer Ausführungsform beschrieben, wobei
die dargestellte Ausführungsform
den Umfang der Erfindung nicht einschränken soll und Abwandlungen
und Weiterbildungen als zur Erfindung gehörend angesehen werden sollen.
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- 1
- Stützkörper
- 2
- Distaler
Endbereich
- 3
- Vertiefung
- 4
- Spiralbereich
- 5
- Umkehrung
- 6
- Gerader
Hohlkanal
- 7
- Membranhohlfaser
- 8
- Zwischenbereich
- 9
- Sondenkörper