DE10235646A1 - Fernmeldenetz und Verfahren zu dessen Aufrüstung - Google Patents

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Abstract

Zum Aufrüsten eines zwei Knoten (1, 2) umfassenden Abschnitts eines Fernmeldenetzes wird unter den die Knoten verbindenden Datenleitungen (3, 4) eine (4) als Träger von Redundanzexemplaren von zu übertragenden Informationseinheiten ausgewählt. Eine externe Bedingung wird hergestellt, die von einer Steuereinheit eines Knotens erkannt wird und die dazu führt, dass die Steuereinheit Anderungen über die Leitung (4) laufenden Verbindungen sperrt. In diesem Zustand werden die an die ausgewählte Leitung (4) angeschlossenen Schnittstellenschaltungen (14, 24) der Knoten (1, 2) durch leistungsfähigere (14', 24') ersetzt und die Bedingung wieder aufgehoben. Das Verfahren wird an der anderen Datenleitung (3) wiederholt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fernmeldenetz mit einer Mehrzahl von Knoten und bidirektionalen Datenleitungen, die sich zwischen je zwei Knoten in Form von Gruppen von wenigstens zwei Leitungen erstrecken, sowie ein Verfahren zum Aufrüsten eines solchen Netzes.
  • Derartige Netzstrukturen, bei denen besagte Gruppen in der Regel aus genau zwei bidirektionalen Leitungen bestehen, werden zur abgesicherten Datenübertragung verwendet, wobei eine an einem gegebenen Startknoten in das Netz eingespeiste Informationseinheit in Form von zwei Exemplaren, im Folgenden als Nutzexemplar bzw. Redundanzexemplar bezeichnet, über verschiedene Leitungen an einen Zielknoten übertragen wird. Der Zielknoten empfängt bei ungestörtem Betrieb des Netzes sowohl das Nutzexemplar als auch das Redundanzexemplar, berücksichtigt aber zur Weitergabe an ein angeschlossenes Endgerät nur das Nutzexemplar; das Redundanzexemplar wird verworfen. Nur wenn im Falle einer Störung das Nutzexemplar am Zielknoten nicht eintrifft, gibt dieser das Redundanzexemplar an das Empfänger-Endgerät weiter. So ist auch im Falle von Störungen einzel ner Datenleitungen ein praktisch unterbrechungsfreier Übertragungsbetrieb gewährleistet.
  • Knoten eines derartigen Fernmeldenetzes umfassen herkömmlicherweise eine Mehrzahl von auf Steckkarten aufgebauten Schnittstellenschaltungen, eine Vermittlungsmatrix und eine Steuereinheit. Eine Funktion der Schnittstellenschaltungen ist der Empfang eines Datenstroms von einer zugeordneten bidirektionalen Datenleitung und dessen Zerlegung in eine Mehrzahl von Kanälen, die von der Vermittlungsmatrix unter der Kontrolle der Steuereinheit an unterschiedliche Schnittstellenschaltungen weitergeleitet werden, wobei diese wiederum eine Mehrzahl von von der Vermittlungsmatrix zugeführten Kanälen zu einem auf einer zugeordneten bidirektionalen Datenleitung auszugebenden Datenstrom zusammenfügen. Schnittstellenschaltungen und Vermittlungsmatrizen sind mit unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten, d.h. unterschiedlichen Zahlen von gleichzeitig verarbeitbaren Kanälen, verfügbar. So gibt es z.B. bei einem Fernmeldenetz nach dem SDH-Standard Schnittstellenschaltungen für je vier oder 16 und in Zukunft auch 64 im SDH-System als Container bezeichnete Kanäle sowie entsprechende Vermittlungsmatrizen.
  • Die fortwährend steigende Nachfrage nach Übertragungskapazität in den Fernmeldenetzen macht einen laufenden Ausbau der Netze erforderlich. Ein solcher Ausbau darf zu keiner Unterbrechung des Datenverkehrs führen, und auch die Redundanz des Datenverkehrs soll während einer Ausbauoperation so weit wie möglich gesichert sein.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Fernmeldenetz bzw. Teile eines Fernmeldenetzes sowie ein Verfahren zum Aufrüsten eines Fernmeldenetzes anzugeben, die einen einfachen und störungssicheren Aufrüstvorgang ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird zum einen gelöst durch einen Abschnitt eines Fernmeldenetzes, der zwei Knoten und eine Gruppe von wenigstens zwei sich zwischen den zwei Knoten erstreckenden bidirektionalen Datenleitungen umfasst, wobei
    • – wenigstens eine der Datenleitungen redundant ist,
    • – jeder Knoten über eine Steuereinheit, wenigstens eine Vermittlungsmatrix und eine Mehrzahl von Schnittstellenschaltungen verfügt,
    • – jede Datenleitung mit jeweils einer Schnittstellenschaltung der zwei Knoten verbunden ist,
    • – jede Schnittstellenschaltung zum Übertragen einer bestimmten Zahl von Kanälen zwischen der Datenleitung und der Vermittlungsmatrix ausgelegt ist,
    • – die Steuereinheit eines Knotens Zugriff auf einen Konfigurationsdatensatz hat, der zu jeder Zeit aktuell existierende Verbindungen zwischen Kanälen der Schnittstellenschaltungen über die Vermittlungsmatrix angibt, und
    • – die Steuereinheit eingerichtet ist, zu überwachen, ob eine externe Bedingung vorliegt oder nicht, und bei Nichtvorliegen der Bedingung Änderungen am im Konfigurationsdatensatz ein getragenen Verbindungen zuzulassen, und bei Vorliegen der Bedingung Änderungen an im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Verbindungen zu sperren, die weitere Übertragung von Information über die Vermittlungseinheiten des Knotens aber zuzulassen.
  • Dabei ist die Redundanz wohlgemerkt nicht so zu verstehen, dass jederzeit eine Leitung existieren müsste, auf der keine Nutzdaten übertragen werden. Es genügt, wenn jederzeit die Möglichkeit besteht, den vorhandenen Nutzdatenverkehr so auf die Leitungen zu verteilen, dass eine Leitung von Nutzdatenverkehr frei wird.
  • Durch gezieltes Herbeiführen der externen Bedingung kann man die Steuereinheit veranlassen, die im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Verbindungen einzufrieren. In diesem „eingefrorenen" Zustand ist es möglich, eine Schnittstellenschaltung, über welche die „eingefrorenen" Verbindungen laufen, zu entfernen, eine neue, leistungsfähigere Schaltung an deren Stelle einzusetzen, wobei die im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Verbindungen für diese Schnittstellenschaltung fortgelten, und anschließend durch Aufheben der externen Bedingung Aktualisierungen der eingetragenen Verbindungen entsprechend dem jeweiligen Bedarf wieder zuzulassen.
  • Die Datenleitungen zwischen den zwei Knoten können einen 1+1-Schutz oder einen 1:N-Schutz aufweisen. In ersterem Fall sendet ein erster der zwei Knoten von jeder an den zweiten Knoten zu übertragenden Informationseinheit ein Nutzexemplar und ein Redundanzexemplar auf jeweils verschiedenen Leitungen der Gruppe, so dass der zweite Knoten im Regelfall von den zwei empfangenen Exemplaren nur eins berücksichtigt. Dies erlaubt im Falle einer Störung beim Empfang des Nutzexemplars den sofortigen, unterbrechungsfreien Rückgriff auf das Redundanzexemplar. Im letzteren Fall dient von insgesamt N+1-Leitungen (N=1, 2, 3 ...) eine als Reserve, die bei Ausfall einer der N Nutzdaten übertragenden Leitungen als Ersatz für diese zur Verfügung steht. Bei dieser Ausgestaltung kann sich im Vergleich zu 1+1-Schutz der Übergang auf die Reserveleitung geringfügig verzögern, weil bei einer Störung der Empfänger den Senderknoten zunächst auffordern muss, auf die Reserveleitung zu wechseln; vorteilhaft ist jedoch die im Vergleich zu 1+1-Schutz effektivere Nutzung der Leitungen, einerseits aufgrund der Möglichkeit, eine große Zahl N von Leitungen über eine Reserveleitung abzusichern, andererseits, weil bei störungsfreiem Betrieb die Reserveleitung zur Übertragung von Datenverkehr niedriger Priorität brauchbar ist.
  • Vorzugsweise ist die externe Bedingung so gewählt, dass sie jeweils für jede einzelne Schnittstellenschaltung eines Knotens unabhängig von dessen anderen Schnittstellenschaltungen erfüllt oder nicht erfüllt sein kann, und die Steuereinheit ist eingerichtet, bei Erfülltsein der Bedingung für eine der Schnittstellenschaltungen nur diejenigen Verbindungen im Konfigurationsdatensatz einzufrieren, die über die Schnittstellenschaltung laufen, für die die Bedingung erfüllt ist. Dies ist insbesondere bei einem Knoten zweckmäßig, der eine Mehrzahl von mit jeweils verschiedenen anderen Knoten verbundenen Schnittstellenschaltungen aufweist, da so von dem Einfrieren nur Verbindungen einer tatsächlich auszutauschenden Schnittstellenschaltung betroffen sind, während die Funktionsweise der restlichen Schnittstellenschaltungen unverändert bleibt. Die mit dem Einfrieren verbundene Beeinträchtigung beschränkt sich somit auf eine einzelne Datenleitung zwischen zwei Knoten; die Datenkommunikation dieser zwei Knoten mit dritten Knoten bleibt unbeeinflusst.
  • Vorzugsweise gibt der Konfigurationsdatensatz ferner für jede Schnittstellenschaltung des Knotens die Zahl der von ihr unterstützten Kanäle an.
  • Vorzugsweise ist die externe Bedingung eine Diskrepanz zwischen der in dem Konfigurationsdatensatz eingetragenen Zahl der Kanäle, die eine Schnittstellenschaltung zu verarbeiten in der Lage ist, und der tatsächlichen Zahl dieser Kanäle. Dies ermöglicht es, die externe Bedingung zum Einfrieren der Verbindungen einfach dadurch herbeizuführen, dass noch vor dem körperlichen Austausch einer Schnittstellenschaltung gegen eine neue die Kanalzahl der neuen Schaltung in den Konfigurationsdatensatz eingetragen wird. Dann ist nämlich, sobald die neue Schaltung eingesetzt ist, die externe Bedingung automatisch nicht mehr erfüllt, und ein spezieller Arbeitsschritt zum Aufheben der Bedingung erübrigt sich.
  • Vorzugsweise ist der Knoten eingerichtet, um nach Erfassen des Eintritts der Bedingung, also insbesondere nach Änderung der im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Kanalzahl, erst auf Eingang eines externen Befehls hin zu überprüfen, ob die Bedingung weiterhin erfüllt ist, und bei Nichterfülltsein der Bedingung die Sperrung aufzuheben. Bei einer solchen Ausgestaltung werden die eingefrorenen Verbindungen nicht automatisch nach Austausch der Schnittstellenschaltung wieder „aufgetaut", sondern es wird ein diesbezüglicher Befehl des Benutzers abgewartet, so dass der Benutzer vor Wiederaufnahme des normalen Betriebs gegebenenfalls Zeit hat, weitere Maßnahmen oder Überprüfungen durchzuführen. Da nicht einfach ein unbedingter Befehl zum „Wiederauftauen" der Verbindungen gegeben wird, sondern ein Befehl zum Überprüfen der Bedingung, werden eventuelle Fehler erkannt, die beim Austausch der Schnittstellenschaltung aufgetreten sein können, und im Falle eines solchen Fehlers bleiben die Verbindungen eingefroren.
  • Ein Verfahren zum Aufrüsten des oben erwähnten Fernmeldenetzabschnitts umfasst vorzugsweise die Schritte
    • a) Festlegen einer Datenleitung der Gruppe als nicht für die Nutzdatenübertragung genutzte Leitung, sei es als Träger von Redundanzexemplaren von zu übertragenden Informationseinheiten bei 1+1-Schutz oder als Reserveleitung bei 1:N-Schutz (N = 1, 2, 3,...);
    • b) Herstellen der externen Bedingung;
    • c) Austausch der an die ausgewählte Leitung angeschlossenen Schnittstellenschaltungen.
  • Diese Schritte werden so oft wiederholt, bis alle mit Datenleitungen der Gruppe verbundenen Schnittstellenschaltungen ausgetauscht sind. Dann wird die externe Bedingung wieder aufgehoben, wobei diese Aufhebung, wie oben bereits erwähnt, eine automatische Konsequenz des Austausches sein kann, indem eine zuvor gezielt hergestellte Diskrepanz zwischen der in einem Konfigurationsdatensatz genannten Kanalzahl der auszutauschenden Schnittstellenschaltung und deren tatsächlicher Kanalzahl durch den Austausch dieser Schaltung beseitigt wird.
  • Indem zunächst eine Datenleitung der Gruppe als Träger von Redundanzexemplaren festgelegt und anschließend der Austausch der Schnittstellenschaltungen an dieser Datenleitung vorgenommen wird, ist sichergestellt, dass die bei einem solchen Austausch unvermeidliche Unterbrechung des Datenverkehrs keine Nutzdaten betrifft, sondern lediglich Redundanzdaten, die bei ordnungsgemäßem Funktionieren des Fernmeldenetzes an ihren Zielknoten ohnehin nicht berücksichtigt werden. Das heißt, während des Austauschs einer Schnittstellenschaltung kommt es nicht zu einer Unterbrechung des Datenverkehrs, sondern lediglich zu einem zeitweiligen Fortfall von dessen Redundanz.
  • Vor dem Austausch einer Schnittstellenschaltung kann es erforderlich sein, die Vermittlungsmatrix des betreffenden Knotens durch eine leistungsfähi gere zu ersetzen. Bei einem Knoten mit wenigstens zwei Vermittlungsmatrizen wird in diesem Fall eine Unterbrechung des Datenverkehrs vermieden, indem vorab die auszutauschende Vermittlungsmatrix als Vermittlungsmatrix für die Redundanzexemplare der zu übertragenden Informationseinheiten festgelegt wird.
  • Das oben beschriebene Verfahren ist ohne weiteres anwendbar bei einem Fernmeldenetz, in welchem in der Gruppe von bidirektionalen Datenleitungen, die zwei Knoten miteinander verbinden, sowohl die Nutzexemplare als auch die Redundanzexemplare von zwischen diesen Knoten zu übertragenden Informationseinheiten befördert werden. An sich sind gegenüber derartigen Netzen Netzstrukturen bevorzugt, bei denen eine Vielzahl Knoten durch Gruppen von bidirektionalen Datenleitungen zu einem Ring verbunden ist, da sie es ermöglichen, Nutzexemplare und Redundanzexemplare einer zu übertragenden Informationseinheit vom Startknoten zum Zielknoten auf dem Ring mit unterschiedlichen Umlaufrichtungen zu übertragen, so dass auch die Unterbrechung einer ganzen Gruppe von Datenleitungen zwischen zwei Knoten oder eine Störung eines Knotens zwischen Start- und Zielknoten das Eintreffen der Informationseinheit am Zielknoten – in Form des Nutzexemplars oder des Redundanzexemplars – nicht verhindert. Um das erfindungsgemäße Aufrüstverfahren auch in solchen letzten Netzstrukturen anwendbar zu machen, ist bevorzugt, derartige Netze vor dem Durchführen der oben angegebenen Schritte a) bis c) von dem Betriebsmodus, in dem Nutzexemplare und Redundanzexemplare der zu übertragenden Information in unter schiedliche Richtungen auf dem Ring übertragen werden, in einen Modus umzuschalten, in dem die Nutz- und Redundanzexemplare in gleicher Richtung umlaufen, dann die Schritte a) bis c) auszuführen und nach Austausch der Schnittstellenmodule wieder in den ursprünglichen Modus mit gegenläufigen Umlaufrichtungen zurückzuschalten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Beschreibungen von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Abschnitts eines Fernmeldenetzes, an dem die Erfindung anwendbar ist;
  • 2 ein detaillierteres Blockdiagramm eines Knotens des Netzabschnitts aus 1 in einem Anfangsstadium eines Ausbauvorgangs;
  • 3 den Knoten aus 1 nach Erweiterung der Vermittlungsmatrix;
  • 4 den Knoten aus 3 nach Entfernen einer Schnittstellenschaltung;
  • 5 den Knoten nach Ersetzen der entfernten Schnittstellenschaltung durch eine leistungsfähigere Schaltung;
  • 6 schematisch den Ablauf der Ausbauschritte und der begleitend vorgenommenen Änderungen am Konfigurationsdatensatz;
  • 7 einen Bereich eines Fernmeldenetzes mit in einer Ringstruktur miteinander verbundenen Knoten; und
  • 8 eine Konfiguration der Ringstruktur, die die Anwendung des erfindungsgemäßen Aufrüstungsverfahrens ermöglicht.
  • 1 zeigt eine stark schematisierte Darstellung eines Teils eines Fernmeldenetzes mit zwei Knoten 1, 2, die über eine Gruppe aus zwei bidirektionalen Datenleitungen 3, 4 direkt, d. h. ohne dazwischenliegende weiter Knoten, miteinander verbunden sind. Weitere Anschlüsse 5 verbinden die Knoten 1, 2 mit nicht gezeigten anderen Knoten oder mit Fernmelde-Endgeräten.
  • Der Knoten 1 erzeugt von jeder Informationseinheit, die ein an ihn angeschlossenes Sender-Endgerät in ihn einspeist und die für ein an den Knoten 2 angeschlossenes Empfänger-Endgerät bestimmt ist, zwei Exemplare, als Nutzexemplar bzw. Redundanzexemplar bezeichnet, die auf den unterschiedlichen Datenleitungen 3, 4 zum Knoten 2 befördert werden. Solange das Netz störungsfrei arbeitet, ignoriert der Knoten 2 das Redundanzexemplar und gibt nur das Nutzexemplar an das Empfänger-Endgerät weiter; wenn infolge einer Störung, etwa einer Unterbrechung der Leitung 3, das Nutzexemplar nicht eintrifft, schaltet der Knoten 2 intern um und gibt das Redundanz exemplar an das Empfängerendgerät weiter. Dieses empfängt so trotz der Störung einen vollständigen Datenstrom.
  • 2 zeigt schematisch den inneren Aufbau des Knotens 1. Der Knoten 2 hat denselben Aufbau. Der Knoten 1 umfasst zwei identische Vermittlungsmatrizen 8, 9 mit im hier dargestellten Beispiel je 16 Ein- und Ausgängen. Unter der Kontrolle einer Steuereinheit 10 sind Verbindungen zwischen beliebigen der Ein- und Ausgänge herstellbar. Die Ein- und Ausgänge der Matrizen 8, 9 sind jeweils paarweise mit einer Eingangs- bzw. Ausgangsschnittstellenschaltung 6-1, 6-2,..., 6-4 bzw. 7-1, 7-2,..., 7-4 verbunden. Die Eingangsschnittstellenschaltungen 6-1, 6-2 empfangen über die Datenleitungen 3, 4 Daten von dem anderen Knoten 2; die Ausgangsschnittstellenschaltungen 7-1, 7-2 senden Daten an den Knoten 2 über die Leitungen 3, 4. Andere Eingangs- und Ausgangsschnittstellenschaltungen 6-3, 6-4 bzw. 7-3, 7-4 sind über die Leitungen 5 mit weiteren Knoten des Netzwerks oder mit lokal an den Knoten 1 angeschlossenen Datenquellen bzw. Senken verbunden.
  • Unter normalen Betriebsbedingungen empfängt der Knoten 1 von jeder Informationseinheit, die der Knoten 2 an ihn sendet, ein Nutz- und ein Redundanzexemplar über die Eingangsschnittstellenschaltungen 6-1, 6-2. Beide erreichen jeweils einen Eingang der Vermittlungsmatrix 8 und der Vermittlungsmatrix 9.
  • Eine Steuereinheit 10 steuert die beiden Matrizen 8, 9 so, dass nur für das Nutzexemplar eine Verbin dung zu zwei Ausgängen der Matrix 8 bzw. 9 geschaltet wird; das Redundanzexemplar bleibt unverbunden. Nur im Falle eines Ausbleibens des Nutzexemplars steuert die Steuereinheit die Verbindungen in den Matrizen 8, 9 so um, dass das Redundanzexemplar mit den gleichen Ausgängen verbunden wird wie zuvor das Nutzexemplar. An die zwei Ausgänge sind jeweils Ausgangsschnittstellenschaltungen angeschlossen, deren Leitungen 5 jeweils zu einem gleichen weiteren Knoten des Netzes oder einer gleichen Datensenke führen.
  • Einander entsprechende Ausgänge der zwei Matrizen 8, 9 sind jeweils an eine gleiche Ausgangsschnittstellenschaltung 7-1,..., 7-4 angeschlossen. Bei korrektem Funktionieren beider Matrizen 8, 9 treffen somit von beiden Matrizen identische Informationseinheiten an den Ausgangsschnittstellenschaltungen 7-1, 7-2 ein. Diese verfügen über einen Auswahlschalter, der jeweils nur von einer der zwei Matrizen 8, 9 Informationseinheiten zu der Leitung 3 bzw. 4 durchlässt, und im Falle einer Störung dieser Matrix auf die jeweils andere Matrix 9 bzw. 8 umschaltet.
  • Jede Schnittstellenschaltung 6-1,..., 7-4 verarbeitet eine festgelegte Zahl von Kanälen. In der Darstellung der 2 sind es jeweils vier Kanäle, symbolisiert durch jeweils vier Linien, die jede der Schnittstellenschaltungen mit der Matrix 8 und der Matrix 9 verbinden. Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine beliebige andere (gerade) Zahl von Kanälen ebenso möglich wäre.
  • Die Zahl der Ein- und Ausgänge der Vermittlungsmatrizen 8, 9 entspricht hier der Gesamtzahl der Kanäle der Schnittstellenschaltungen 6-1 bis 7-4. Wenn eine Schnittstellenschaltung durch eine leistungsfähigere ersetzt würde, wäre es nicht ohne weiteres möglich, diese auch zu nutzen, da einer vergrößerten Zahl von von der Schnittstellenschaltung verarbeitbaren Kanälen keine freien Ein-/Ausgänge der Vermittlungsmatrizen 8, 9 gegenüberstehen.
  • Ein erster Schritt eines Verfahrens zum Vergrößern der Kapazität des Knotens 1 ohne Unterbrechung von dessen Betrieb besteht daher im Austauschen der Vermittlungsmatrizen 8, 9. Zu diesem Zweck wird zunächst von einer (nicht dargestellten) zentralen Einheit, die außerhalb des Knotens 1 liegen kann, ein Befehl an die Steuereinheit 10 gesendet, die Auswahlschalter aller Ausgangsschnittstellenschaltungen 7-1,..., 7-4 mit der Matrix 9 zu verbinden.
  • Wenn diese Umschaltung geschehen ist, geht durch einen anschließenden Ausbau der Matrix 8 nur die Redundanz innerhalb des Knotens verloren, es kommt aber zu keiner Unterbrechung des Nutzdatenverkehrs.
  • Nach Austausch der Vermittlungsmatrix 8 gegen eine neue Matrix 8' mit einer größeren Zahl von Ein-/Ausgängen wird durch einen erneuten Befehl an die Steuereinheit 10 die Auswahlschalter aller Ausgangsschnittstellenschaltungen 7-1,..., 7-4 auf die Matrix 8', und die Matrix 9 kann in gleicher Weise ersetzt werden.
  • 3 zeigt den resultierenden Zustand des Knotens 1, wobei der Übersichtlichkeit halber die anstelle der Matrix 9 eingesetzte Matrix nicht gezeigt ist Die Matrix 8' hat hier 64 Ein-/Ausgänge, von denen nur ein Viertel von den Schnittstellenschaltungen 6-1,... 7-4 genutzt wird.
  • Der Steuereinheit 10 ist ein Konfigurationsregister 11 zugeordnet, das diverse Informationen über die Struktur des Knotens 1 sowie ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis der in den Vermittlungsmatrizen geschalteten Verbindungen enthält. Das Konfigurationsregister 11 dient der Steuereinheit 10 u.a. zur Erkennung von Funktionsstörungen oder von fehlerhaft gesetzten Betriebsparametern des Knotens 1. Zu den im Konfigurationsregister eingetragenen Betriebsparametern gehört u.a. die Zahl der Kanäle, die jede Schnittstellenschaltung 6-1,... 7-4 zu verarbeiten in der Lage ist. Diese Kanalzahl kann durch einen von außen an die Steuereinheit 10 gesendeten Befehl gesetzt werden; die Steuereinheit 10 ist aber auch in der Lage, die von einer Schnittstellenschaltung verarbeitbare Kanalzahl bei dieser abzufragen oder zu messen. Wenn die Steuereinheit 10 eine Diskrepanz zwischen einer im Register 11 eingetragenen und einer tatsächlichen Kanalzahl einer Schnittstellenschaltung wie etwa der Schaltung 6-1 erkennt, reagiert sie darauf einerseits durch Erzeugen einer Fehlernachricht und andererseits durch „Einfrieren" der betroffenen Verbindungen, d.h. durch Blockieren sämtlicher Änderungen von in der Vermittlungsmatrix 8' hergestellten Verbindungen, die über die betroffene Schnittstellenschaltung 6-1 laufen.
  • Der vordergründige Sinn dieser Maßnahme ist, das Entstehen von neuen Verbindungen über eine Schnittstellenschaltung zu verhindern, die vermutlich falsch konfiguriert ist und daher möglicherweise nicht in der Lage ist, die über diese Verbindung zu übertragenden Daten korrekt zu verarbeiten. Vor Erkennung des Fehlers existierende Verbindungen bleiben jedoch bestehen, da es, wenn diese korrekt arbeiten, nicht wünschenswert ist, sie zu unterbrechen, und, wenn sie nicht korrekt arbeiten, mit ihrem Bestehenlassen zumindest keine Beeinträchtigung der Übertragungsqualität verbunden ist.
  • Diese Arbeitsweise der Steuereinheit 10 und der Schnittstellenschaltungen 6-1,..., 7-4 wird erfindungsgemäß zum Aufrüsten der Schnittstellenschaltungen ausgenutzt, indem für ein auszutauschendes Paar von Schnittstellenschaltungen, hier die mit der Leitung 3 verbundenen Schaltungen 6-1, 7-1, nach Umschalten des gesamten Nutzdatenverkehrs zwischen dem betrachteten Knoten 1 und dem mit ihm über die Leitungen 3, 4 verbundenen Knoten 2 auf die mit der Leitung 4 verbundenen Schnittstellenschaltungen 6-2, 7-2 eine Anweisung an die Steuereinheit 10 gesendet wird, die im Konfigurationsregister 11 eingetragene maximale Kanalzahl der Schaltungen 6-1, 7-1 durch die von Schaltungen 6-1', 7-1' zu ersetzen, die anstelle der Schaltungen 6-1, 7-1 eingebaut werden sollen. Die Steuereinheit 10 erkennt die Diskrepanz zwischen dem im Register 11 eingetragenen Wert und der tatsächlichen Kapazität der Schaltungen 6-1, 7-1, erzeugt eine Fehlerwarnung und friert existierende über die Leitung 3 laufende Verbindungen ein. Die Schaltungen 6-1, 7-1 können nun ausgebaut werden, wie in 4 durch gestrichelten Umriss dargestellt, ohne dass dies zum Löschen der über die Schaltungen 6-1, 7-1 verlaufenden Verbindungen führt, so wie dies herkömmlicherweise bei Ausbau oder Versagen einer Schnittstellenschaltung der Fall wäre.
  • Die ausgebauten Schaltungen 6-1, 7-1 werden durch Schaltungen 6-1', 7-1' höherer, in 5 vierfacher Kapazität ersetzt. Für diese Schaltungen 6-1', 7-1' stimmt die in das Konfigurationsregister 11 eingetragene Zahl von verarbeitbaren Kanälen mit der realen Situation überein, wodurch die Bedingung wegfällt, die zum Einfrieren der Verbindungen geführt hatte.
  • Wenn die Steuereinheit 10 von sich aus automatisch regelmäßig einen Abgleich der eingetragenen mit der tatsächlichen Kanalzahl durchführt, so führt der Fortfall der Bedingung automatisch dazu, dass die Einheit 10 Änderungen der Verbindungen, an denen die Schnittstellenschaltungen 6-1', 7-1' beteiligt sind, wieder zulässt. Es kann aber auch vorgesehen werden, dass die Steuereinheit einen solchen Vergleich nur bei Empfang eines diesbezüglichen Befehls durchführt. In diesem Fall steht der Zeitpunkt, an dem der Knoten einen Normalbetrieb nach Aufrüstung wieder aufnimmt, unter Kontrolle eines Benutzers, der einen solchen Befehl durch eine außerhalb des Knotens angesiedelte zentrale Steuereinheit senden lässt.
  • Nach erfolgtem Austausch der mit der Leitung 3 verbundenen Schnittstellenschaltungen 6-1, 7-1 wird als nächstes der Nutzdatenverkehr von der Eingangsschnittstellenschaltung 6-2 auf die Schaltung 6-1' und von der Ausgangsschnittstellenschaltung 7-2 auf die Schaltung 7-1' verlagert, so dass die Leitung 4 nur Redundanzdaten führt. Dann wird die im Konfigurationsregister 11 eingetragene maximale Kanalzahl der Schnittstellenschaltungen 6-2 und 7-2 heraufgesetzt, so dass die Steuereinheit 10 wiederum eine Diskrepanz von gemeldeter und tatsächlicher Kanalzahl feststellt und Änderungen an den über die Leitung 4 laufenden Verbindungen der Vermittlungsmatrix 8' sperrt. Nun können die in 5 gestrichelt dargestellten Schaltungen 6-2, 7-2 so wie oben für die Schaltungen 6-1, 7-1 beschrieben ausgetauscht werden.
  • Es versteht sich, dass die oben als getrennte Einheiten aufgefassten Ein- und Ausgangsschnittstellen jeweils paarweise zu einer Baueinheit zusammengefasst sein können, so dass sie auch jeweils nur zu zweit austauschbar sind.
  • Die gleichen Schritte werden auch am Knoten 2 vorgenommen, so dass schließlich an beiden Enden der Leitungen 3, 4 leistungsfähigere Schnittstellenschaltungen vorhanden sind, die einen Betrieb der Leitungen mit höherer Rate bzw. höherem Multiplex erlauben.
  • 6 zeigt in Form von Diagrammen die einzelnen Schritte, die beim Austausch der durch die Leitungen 3, 4 verbundenen Schnittstellenschaltungen an den Knoten 1, 2 durchzuführen sind. In 6 sind die Knoten 1, 2 als Rechtecke dargestellt, wobei jedes der darin eingezeichneten kleineren Rechtecke 13, 14, 23, 24 jeweils eine bidirektionale Schnittstelle bezeichnet, die durch die im Knoten 1 bzw. 2 mit der Leitung 3 bzw. 4 verbundenen Eingangs- und Ausgangsschnittstellenschaltungen gebildet ist. Beschriftungen n1, n2 in den Rechtecken der Schaltungen 13, 14, 23, 24 geben die Zahl der im Konfigurationsregister 11 für die betreffende bidirektionale Schnittstelle eingetragenen Kanäle an. In 6a beträgt diese Zahl für alle Schnittstellen n1. Die Steuereinheiten der Knoten 1, 2 haben auf einen Befehl des Benutzers hin den Nutzdatenverkehr auf die Schnittstellen 13, 23 und die zwischen ihnen verlaufende Datenleitung 3 konzentriert, der Redundanzdatenverkehr läuft über die Schnittstellen 14, 24 und die diese verbindende Datenleitung 4. Die Art der Darstellung der Datenleitungen 3, 4, durchgezogen bzw. gestrichelt, gibt in allen Teilen von 6 die Eigenschaft der Datenleitungen 3, 4 an, Träger von Nutz- oder Redundanzdatenverkehr zu sein.
  • 6b zeigt die Konfiguration der zwei Knoten, nachdem der Knoten 1 einen Befehl zum Ändern der im Konfigurationsregister 11 verzeichneten Kanalzahl für die Schnittstellen 13, 14 auf einen neuen Wert n2 empfangen und ausgeführt hat. Die Steuerschaltung des Knotens 1 erkennt einen Fehler, symbolisiert durch die Kursivdarstellung der Kanalzahlen n2, so dass Verbindungen über den Knoten 1 und die Leitungen 3, 4 weder auf- noch abgebaut werden können.
  • Eine entsprechende Änderung wird auch im Konfigurationsregister des Knotens 2 vorgenommen, so dass auch dieser einen Konfigurationsfehler registriert, dargestellt durch die kursive Beschriftung der Schnittstellen 23, 24 in 6c.
  • Im nächsten Schritt werden die Schnittstellen 14 des Knotens 1 und 24 des Knotens 2, über die kein Nutzdatenverkehr läuft, jeweils durch eine größere Schnittstelle 14', 24' mit der Kanalzahl n2 ersetzt. Sobald die Knoten 1, 2 aus eigener Initiative oder weil sie einen diesbezüglichen Befehl empfangen haben, die Verarbeitungskapazität der ausgetauschten Schnittstellen 14', 24' mit der im Konfigurationsregister 11 verzeichneten vergleichen, stellen sie fest, dass keine Diskrepanz mehr gegeben ist, und löschen die Fehlermeldung, dargestellt durch die wieder in normaler Type erscheinende Beschriftung der Schnittstellen 14' und 24' in 6d. Damit sind die an der Datenleitung 4 liegenden Schnittstellen aufgerüstet, und im nächsten Schritt wird der Nutzdatenverkehr auf diese umgeschaltet, dargestellt durch eine durchgezogene Linie 4 in 6e.
  • Da nun die Schnittstellen 13, 23 keine Nutzdaten mehr führen, können nun auch sie gegen Schnittstellen 13', 23' mit n2 Kanälen ausgetauscht werden, so dass auch für sie der im Konfigurationsregister eingetragene Wert der maximale Kanalzahl wieder mit der Realität übereinstimmt (6f). Die Festlegung des Nutzdatenverkehrs auf eine der zwei Leitungen 3, 4 kann nun wieder aufgehoben werden, wo mit der Prozess des Austauschens der Schnittstellenschaltungen beendet ist.
  • Da infolge des Einfrierens der Verbindungen in den Vermittlungsmatrizen während der Dauer der Abweichung zwischen tatsächlicher und in dem Konfigurationsregister 11 verzeichneter Kanalzahl die existierenden Verbindungen in der Vermittlungsmatrix auch dann geschaltet bleiben, wenn eine der Schnittstellenschaltungen, über die sie normalerweise laufen, ausgebaut ist, kann unmittelbar nach dem Einbau einer neuen Schnittstellenschaltung der Datenverkehr über diese unter Weiterführung der alten Verbindungen wieder aufgenommen werden. Die Redundanz des Fernmeldenetzes ist somit nur während des kurzen Zeitraums beeinträchtigt, in welchem eine Schnittstellenschaltung tatsächlich fehlt. Sobald eine neue Schnittstellenschaltung eingebaut ist, ist auch die Redundanz in vollem Umfange wieder hergestellt.
  • Bei der bisherigen Beschreibung der Ausführungsbeispiele wurde ein 1+1-Schutz der Übertragung auf den Leitungen 3, 4 angenommen. Beim 1-N-Schutzmechanismus wird von insgesamt N+1-Leitungen eine als Reserveleitung festgelegt, auf der unter normalen Betriebsbedingungen Leerdaten oder Daten niedriger Priorität übertragen werden, deren Übertragung bei Bedarf unterbrochen werden darf. Wenn der Daten empfangende Knoten eine Störung einer Nutzdaten übertragenden Leitung erkennt, informiert er hierüber den Senderknoten, der daraufhin die Übertragung von der gestörten Leitung auf die Reserveleitung umschaltet.
  • 7 zeigt einen Bereich eines Netzwerks mit einer Anzahl von Knoten, hier vier Stück, die über jeweils paarweise zwischen ihnen verlaufende Datenleitungen 3, 4 zu einer Ringstruktur verbunden sind. Bei einer solchen Ringstruktur ist es vorteilhaft, einen 1+1-Schutzmechanismus so einzurichten, dass Nutz- und Redundanzexemplare von Informationseinheiten, die von einem Endgerät über einen Anschluss 5 am Knoten 1 in das Netz eingespeist werden und für den Knoten 2 bestimmt sind, an diesen mit unterschiedlichen Umlaufrichtungen (dargestellt durch Pfeile im Knoten 1) auf den Leitungen 3 bzw. 4 des Rings übertragen werden, wobei dann z.B. das Redundanzexemplar auf dem inneren Ring 3 übertragen und im Knoten 2 verworfen wird, während das auf dem äußeren Ring 4 zirkulierende Nutzexemplar an einen Anschluss 5 des Knotens 2 ausgegeben wird.
  • In analoger Weise lässt sich 1:1- oder 1:N-Schutz zwischen den Knoten 1, 2 implementieren, wenn im Falle einer Störung auf einem Abschnitt der Ringleitung 3, 4 die jeweils zum gestörten Abschnitt komplementären Abschnitte derselben oder einer anderen Leitung als Reserveleitung genutzt werden.
  • Dies führt zu einem höheren Maß an Ausfallsicherheit des Netzes verglichen mit einer Betriebsweise, bei der Nutz- und Redundanzexemplare einer Informationseinheit gleichsinnig auf dem Ring zirkulieren. Wie man leicht sieht, wäre bei gleichsinniger Zirkulation im Falle einer Unterbrechung der die Knoten 1, 2 direkt verbindenden Leitungen 3, 4 keine Übertragung zwischen den Knoten mehr möglich, während bei gegensinniger Zirkulation das Redundanzexemplar den Knoten 2 erreicht und an ein Empfängerendgerät am Anschluss 5 ausgegeben werden kann.
  • Die Aufrüstung eines solcherart betriebenen ringförmigen Netzes ist ungleich schwieriger als der oben mit Bezug auf 1 betrachtete Fall, da zeitlich überschneidend Aufrüstungen in einer Mehrzahl von Knoten des Rings notwendig werden, gleichzeitige Unterbrechungen an mehreren Stellen aber zu einer vollständigen Übertragungsunterbrechung führen können, die unter allen Umständen vermieden werden muss.
  • Dieses Problem lässt sich jedoch lösen, indem die Funktionsweise des Rings der 7 zeitweilig auf ein gleichsinniges Ausbreitungsmuster für Nutz- und Redundanzexemplare der Informationseinheiten umgeschaltet wird, wie in 8 angedeutet. Bei einer solchen Betriebsweise zerfällt der Ring in vier Bereiche des in 1 gezeigten Typs, die jeweils einzeln aufgerüstet werden können, ohne Wechselwirkungen mit den anderen berücksichtigen zu müssen.

Claims (18)

  1. Abschnitt eines Fernmeldenetzes, der zwei Knoten (1, 2) und eine Gruppe von wenigstens zwei bidirektionalen Datenleitungen (3, 4), die sich zwischen den zwei Knoten (1, 2) erstrecken, umfasst, wobei – wenigstens eine der Datenleitungen (3, 4) redundant ist, – jeder Knoten (1, 2) über eine Steuereinheit (10), wenigstens eine Vermittlungsmatrix (8, 9) und eine Mehrzahl von Schnittstellenschaltungen (6-1,... 7-4) verfügt, – jede Datenleitung (3, 4) mit jeweils einer Schnittstellenschaltung (6-1, 6-2, 7-1, 7-2) der zwei Knoten (1, 2) verbunden ist, – jede Schnittstellenschaltung (6-1,..., 7-4) zum Übertragen einer bestimmten Zahl von Kanälen zwischen der Datenleitung (3, 4) und der Vermittlungsmatrix (8, 9) ausgelegt ist, – die Steuereinheit (10) eines Knotens (1, 2) Zugriff auf einen Konfigurationsdatensatz hat, der zu jeder Zeit aktuell existierende Verbindungen zwischen Kanälen der Schnittstellenschaltungen (6-1,... 7-4) über die Vermittlungsmatrix (8, 9) angibt, und – die Steuereinheit eingerichtet ist, zu überwachen, ob eine externe Bedingung vorliegt oder nicht, und bei Nichtvorliegen der Bedingung Änderungen am im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Verbindungen zuzulassen, und bei Vorliegen der Bedingung Änderungen an im Konfigurationsdatensatz eingetragenen Verbindungen zu sperren, die weitere Übertragung von Information über die Vermittlungseinheiten des Knotens aber zuzulassen.
  2. Abschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Knoten (1, 2) ausgelegt ist, von jeder an den zweiten Knoten zu sendenden Informationseinheit das Nutzexemplar und wenigstens ein Redundanzexemplar an den zweiten Knoten (2, 1) über verschiedene Datenleitungen (3; 4) der Gruppe zu senden und von mehreren von dem zweiten Knoten (2; 1) über die Datenleitungen der Gruppe (3, 4) empfangenen Exemplaren einer Informationseinheit jeweils nur das Nutzexemplar zu berücksichtigen.
  3. Abschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahl der Datenleitungen (3, 4) in der Gruppe zwei ist.
  4. Abschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Knoten (1, 2) ausgelegt ist, im Falle einer Störung der Übertragung des Nutzexemplars an den zweiten Knoten über die festgelegte Datenleitung (3;4) eine andere Datenleitung der Gruppe (4;3) festzulegen.
  5. Abschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung jeweils für jede einzelne Schnittstellenschaltung (6-1,... 7-4) erfüllbar oder nicht erfüllbar ist und dass die Steuereinheit (10) eingerichtet ist, bei Erfülltsein der Bedingung für eine der Schnittstellenschaltungen (6-1) Änderungen nur der Verbindungen derjenigen Schnittstellenschaltung (6-1) zu sperren, für das die Bedingung erfüllt ist.
  6. Abschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) für jede Schnittstellenschaltung (6-1,... 7-4) des Knotens wenigstens die Zahl der von ihr unterstützten Kanäle angibt.
  7. Abschnitt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung eine Diskrepanz zwischen der in dem Konfigurationsdatensatz eingetragenen Kanalzahl einer Schnittstellenschaltung und deren tatsächlicher Kanalzahl ist.
  8. Abschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) eingerichtet ist, die eingetragene Kanalzahl gemäß einem externen Befehl zu ändern.
  9. Abschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) eingerichtet ist, nach Erfassen des Vorliegens der Bedingung auf externen Befehl zu überprüfen, ob die Bedingung weiterhin vorliegt ist, und bei Nichtvorliegen der Bedingung die Sperrung aufzuheben.
  10. Abschnitt nach einem der Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er Teil eines SDH-Fernmeldenetzes ist.
  11. Abschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahl der Kanäle einer Schnittstellenschaltung (6-1,... 7-4) vor dem Aufrüsten 16 und nach dem Aufrüsten 64 beträgt.
  12. Verfahren zum Aufrüsten eines Abschnitts eines Fernmeldenetzes nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Schritte: a) Freimachen einer Datenleitung (4) der Gruppe von Nutzdatenverkehr; b) Herstellen der externen Bedingung; c) Austauschen der an die von Nutzdatenverkehr freie Leitung angeschlossenen Schnittstellenschaltungen (6-1, 7-1; 13, 14, 23, 24); so oft wiederholt werden, bis alle mit Datenleitungen (3, 4) der Gruppe verbundenen Schnittstellenschaltungen (6-1, 6-2, 7-1, 7-2; 13, 14, 23, 24) ausgetauscht sind, und die externe Bedingung wieder aufgehoben wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei welchem die äußere Bedingung eine Diskrepanz zwischen der in dem Konfigurationsdatensatz eingetragenen Kanalzahl einer Schnittstellenschaltung und deren tatsächlicher Kanalzahl ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung hergestellt wird durch Eintragen einer von der Kanalzahl einer vorhandenen Schnittstellenschaltung abweichenden Kanalzahl in den Konfigurationsdatensatz und aufgehoben wird durch Ersetzen der Schnittstellenschaltung (6-1, 6-2; 13, 14, 23, 24) durch eine neue (6-1', 6-2'; 13', 14', 23', 24') und Veranlassen der Steuerschaltung (10), die eingetragene Kanalzahl mit der Kanalzahl der neuen Schnittstellenschaltung (6-1', 6-2'; 13', 14', 23', 24') zu vergleichen.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass vor Durchführung der Schritte a) bis c) die wenigstens eine Vermittlungsmatrix (8, 9) wenigstens eines der Knoten (1, 2) aufgerüstet wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) wenigstens zwei Vermittlungsmatrizen (8, 9) aufweist, und dass jeweils vor dem Austausch einer dieser Vermittlungsmatrizen diese als Vermittlungsmatrix für die Redundanzexemplare festgelegt wird.
  17. Verfahren zum Aufrüsten einer Region eines Fernmeldenetzes, wobei die Region eine Vielzahl von durch Gruppen von bidirektionalen Datenleitungen zu einem Ring verbundenen Knoten umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 16 für jeden durch zwei Knoten des Rings und eine die Knoten verbindende Gruppe von Datenleitungen gebildeten Abschnitt durchgeführt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor Durchführung der in Anspruch 11 definierten Schritte von einem Betriebsmodus, bei dem die Nutzexemplare und die Redundanzexemplare der Informationseinheiten in verschiedenen Richtungen auf dem Ring übertragen werden, in einen Modus umgeschaltet wird, in dem die Nutz- und Redundanzexemplare in gleicher Richtung umlaufen, und dass nach diesen Schritten wieder auf den Modus mit Übertragung der mehreren Nutz- und Redundanzexemplare in verschiedenen Richtungen umgeschaltet wird.
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