DE102010054010A1 - Mopp - Google Patents

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Abstract

Mopp, umfassend einen Moppkopf (1) mit zumindest einem Reinigungsstreifen (2), wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine Reinigungsfläche (5) umfasst, auf der erhabene Reinigungsinseln (6) aus Flockfasern angeordnet sind. Der Reinigungsstreifen (2) ist mit einem seiner Enden (3) am Moppkopf (1) festgelegt und weist ein freies Ende (4) auf, wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine Reinigungsfläche (5) umfasst, auf der erhabene Reinigungsinseln (6) jeweils mit Abständen (7) relativ zueinander angeordnet sind, wobei die Reinigungsinseln (6) allseitig von Stauräumen (8) zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind. Die Stauräume (8) sind, ausgehend von dem dem Moppkopf (1) zugewandten Ende (3) der Reinigungsfläche (5) in Wischrichtung (9) des freien Endes (4) stetig verkleinert.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Mopp, umfassend einen Moppkopf mit zumindest einem Reinigungsstreifen, der mit einem seiner Enden am Moppkopf festgelegt ist und ein freies Ende aufweist, wobei der Reinigungsstreifen zumindest eine Reinigungsfläche umfasst, auf der erhabene Reinigungsinseln jeweils mit Abständen relativ zueinander angeordnet sind, wobei die Reinigungsinseln allseitig von Stauräumen zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind.
  • Stand der Technik
  • Ein derartiger Mopp ist allgemein bekannt, wobei auf dessen Reinigungsfläche übereinstimmend ausgebildete Reinigungsinseln gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Um die Reinigungsinseln herum sind übereinstimmend ausgebildete Stauräume zur Aufnahme von Verunreinigungen angeordnet.
  • Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verunreinigungen, die von der zu reinigenden Oberfläche aufgenommen werden, eine voneinander abweichende Größe aufweisen, wobei solche unterschiedlich großen Verunreinigungen durch die übereinstimmend ausgebildeten Reinigungsinseln und die entsprechend ausgebildeten Stauräume nur wenig wirksam aufgenommen werden können. Größere Verunreinigungen, wie z. B. lange Haare, können in kleinen Stauräumen nicht aufgenommen werden, während feiner Staub nicht in großen Stauräumen gehalten wird. In jedem der genannten Fälle ist das Reinigungsergebnis wenig zufriedenstellend.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mopp der vorbekannten Art derart weiterzuentwickeln, dass Verunreinigungen unterschiedlicher Größe wirksam von der zu reinigenden Oberfläche entfernt und in den Stauräumen aufgenommen und gehalten werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist es vorgesehen, dass die Stauräume, ausgehend von dem dem Moppkopf zugewandten Ende der Reinigungsfläche in Wischrichtung des freien Endes stetig verkleinert sind. Hierbei ist von Vorteil, dass beim Wischen der zu reinigenden Oberfläche zunächst größere Verunreinigungen, wie z. B. lange Haare, in den in Richtung Moppkopf vorne liegenden großen Stauräumen aufgenommen werden. Kleinere Verunreinigungen, wie z. B. Stäube, passieren dabei die größeren Stauräume weitgehend ungehindert und gelangen anschließend in die in Wischrichtung dahinter liegenden kleineren Stauräume. In diesen in Richtung freiem Ende angeordneten kleineren Stauräume lagern sich dann die kleineren Verunreinigungen an. Die kleinsten Verunreinigungen, wie z. B. Feinstäube, passieren auch diese Stauräume und lagern sich entweder in den kleinsten Stauräumen oder in den Reinigungsinseln selbst an. Ein und derselbe Mopp ist dadurch geeignet, unterschiedlich große Verunreinigungen von der zu reinigenden Fläche zu entfernen und aufzunehmen und dadurch ein besonders gutes Reinigungsergebnis zu erzielen.
  • Die quer zur Wischrichtung zueinander benachbarten Stauräume können eine gleiche Größe aufweisen. Die Herstellung des Mopps ist dadurch in fertigungstechnischer Hinsicht einfach und in wirtschaftlicher Hinsicht kostengünstig.
  • Zur Erzielung einer stetigen Verkleinerung der Stauräume in Wischrichtung des freien Endes des zumindest einen Reinigungsstreifens kann es vorgesehen sein, dass die Reinigungsinseln, ausgehend von dem dem Moppkopf zugewandten Ende der Reinigungsfläche in Wischrichtung des freien Endes stetig vergrößert sind. Dabei ist von Vorteil, dass zur Aufnahme kleinster Verunreinigungen, wie z. B. zur Aufnahme von Feinstäuben, große Reinigungsinseln vorgesehen sind, die die Feinstäube in sich binden, zusätzlich zu den kleinen Stauräumen, welche die großen Reinigungsinseln umgeben.
  • Um in Wischrichtung große, gleichmäßig verunreinigte Flächen mit gleichmäßigem Reinigungsergebnis gut wischen zu können, kann es vorgesehen sein, dass nur die quer zur Wischrichtung zueinander benachbarten Reinigungsinseln eine gleiche Größe aufweisen. Dadurch wird praktisch derselbe zuvor beschriebene Effekt erreicht, wie bei der Ausgestaltung, bei der die quer zur Wischrichtung zueinander benachbarten Stauräume eine gleiche Größe aufweisen.
  • Die Reinigungsfläche kann im Bereich des freien Endes des Reinigungsstreifens nur eine quer zur Wischrichtung mittig auf der Reinigungsfläche angeordnete zentrale Reinigungsinsel aufweisen, die von weiteren Reinigungsinseln in Richtung des Moppkopfs im Wesentlichen bogenförmig umschlossen ist.
  • Die radialen Abstände zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln, ausgehend von der zentralen Reinigungsinsel entgegen der Wischrichtung, also in Richtung Moppkopf, können stetig vergrößert sein. Die Wischrichtung verläuft in radialer Richtung, bezogen auf die zentrale Reinigungsinsel. Auch bei Wischbewegungen in Form einer 8, wie sie bei einer Reinigung mit einem Mopp üblich ist, wird dadurch erreicht, dass die um die zentrale Reinigungsinsel herum liegenden Stauräume kleiner sind, als die radial weiter in Richtung Moppkopf angeordneten Stauräume.
  • Die Reinigungsinseln und/oder die zentrale Reinigungsinsel können jeweils im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet sein. Dadurch können die Verunreinigungen die Reinigungsinseln einfach passieren, ohne an diesen hängenzubleiben und dadurch den Durchfluss in Richtung des freien Endes/der kleineren Stauräume zu behindern.
  • Die einander quer zur Wischrichtung benachbart zueinander angeordneten Reinigungsinseln können eine Inselreihe bilden, wobei die Reinigungsinseln der Inselreihe den Reinigungsinseln der in Wischrichtung benachbarten Inselreihe auf Lücke zugeordnet sind. Durch diese Anordnung der in Wischrichtung benachbarten Reinigungsinseln auf Lücke kann bei entsprechend angepasster Größe der Reinigungsinseln sichergestellt werden, dass auch bei nur einmaligem Wischen auf der zu reinigenden Fläche keine nicht-gewischten Streifen zurückbleiben.
  • Die Abstände und/oder die radialen Abstände der einander benachbarten Reinigungsinseln können 0,1 mm bis 50 mm betragen. Solche Abstände sind von Vorteil, um Stauräume zu bilden, die zur Aufnahme haushaltsüblicher Verunreinigungen gut geeignet sind.
  • Die Reinigungsinseln können 1% bis 80% der Reinigungsfläche überdecken. Weiter bevorzugt können die Reinigungsinseln 5% bis 50% der Reinigungsfläche überdecken. Eine Überdeckung von bis zu 50% ist für die meisten Anwendungen ausreichend. Wegen des häufig teuren Materials, aus dem die Reinigungsinseln bestehen, ist eine solche Ausgestaltung von Vorteil. Die Reinigungseinrichtung ist dadurch kostengünstig herstellbar.
  • Die Reinigungsinseln können aus Flockfasern bestehen. Durch Flockfasern lässt sich einerseits eine gute Reinigungsleistung erzielen, andererseits ist die Beflockung von Trägermaterialien mit Flockfasern, bezogen auf das Trägermaterial selbst, teuer. Einen Großteil der Kosten für die Beflockung machen die Materialien aus, nämlich die Flockfasern und der Klebstoff, der benötigt wird, um die Flockfasern auf dem Trägermaterial zu befestigen. Zur Erzielung dieser guten Reinigungsleistung wird in Verbindung mit der Anordnung der Stauräume und der Reinigungsinseln nur eine vergleichsweise geringe Menge an Flockfasern benötigt, so dass die Reinigungseinrichtung kostengünstig herstellbar ist.
  • Die Flockfasern einer jeden Reinigungsinsel können voneinander abweichende Längen aufweisen und der Reinigungsfläche im Wesentlichen senkrecht zugeordnet sein. Zum Beispiel kann eine Reinigungsinsel Flockfasern mit nur zwei unterschiedlichen Längen aufweisen. Die Längen können z. B. 1 mm und 3 mm betragen. Dadurch wird eine weitere Möglichkeit einer dreidimensionalen Struktur für die Schmutzentfernung und die Schmutzaufnahme geschaffen. Jede Reinigungsinsel hat dadurch eine stärker strukturierte Oberfläche.
  • Es hat sich gezeigt, dass bei Verwendung der genannten Längen standardisierter Haushaltsschmutz im Durchschnitt um 23% besser aufgenommen wird, verglichen mit einer Reinigungseinrichtung, die Reinigungsinseln mit Flockfasern gleicher Länge aufweist.
  • Die Flockfasern unterschiedlicher Länge können zur Bildung der Reinigungsinsel im Wesentlichen homogen verteilt angeordnet sein.
  • Die Flockfasern einer Reinigungsinsel können durch Viskosefasern und/oder Polyamidfasern gebildet sein. Dabei ist von Vorteil, dass die Reinigungsinseln auch bei Feuchtreinigung ihre dreidimensionale Beflockungsstruktur beibehalten. Eine Flockfasermischung aus Viskose und Polyamid hat gute wasserabsorbierende Eigenschaften. Die sehr gut wasserabsorbierenden Viskosefasern würden sich, ohne zusätzliche Verwendung von Fasern mit Stützwirkung, wie z. B. Polyamidfasern, in nassem Zustand auf das Trägermaterial legen, wodurch die ausgeprägte dreidimensionale Struktur der Beflockung verlorengehen würde. Flockfasern aus Polyamid, wie auch aus Polypropylen oder Polyethylen, absorbieren nur geringe Mengen Wasser und bleiben deshalb auch in nassem Zustand in ihrer aufrechten, von der Oberfläche des Reinigungsstreifens wegweisenden Position. Derartige Fasern haben dadurch eine Stützfunktion für die Viskosefasern, wobei zur Erreichung dieser Stützfunktion ein Anteil an Stützfasern ≥ 20%, bezogen auf die Viskosefasern, erforderlich ist.
  • Je nach Anwendungsfall, insbesondere je nachdem, wie die zu reinigende Oberfläche beschaffen ist und aus welchem Material sie besteht und abhängig davon, um welche Art von Verunreinigungen es sich handelt, die durch die Reinigungseinrichtung entfernt und aufgenommen werden sollen, hat sich als vorteilhaft gezeigt, dass ein Mischungsverhältnis von Viskosefasern zu Polyamidfasern pro Reinigungsinsel 80:20 bis 20:80 betragen kann.
  • Der Reinigungsstreifen kann mit den Flockfasern beflockt sein. Bevorzugt besteht der Reinigungsstreifen aus einem Vliesstoff. Die Beflockung des Reinigungsstreifens mit Flockfasern kann z. B. elektrostatisch erfolgen, wobei dabei die Flockfasern mehr oder weniger senkrecht auf dem Material, aus dem die Reinigungsstreifen bestehen, mit einem Ende der Faser in einer Klebstoffschicht befestigt sind. Der Reinigungsstreifen mit den beflockten Fasern weist dadurch eine dreidimensionale Struktur auf und eine Oberflächenvergrößerung, wobei durch diese Oberflächenvergrößerung sowohl bei Trockenreinigung als auch bei Nassreinigung Verunreinigungen besonders gut von der zu reinigenden Oberfläche entfernt und in den Stauräumen aufgenommen werden können. Eine elektrostatische Beflockung hat den Vorteil, dass dadurch eine hohe Beflockungsdichte erreicht wird. Die Überdeckung des Reinigungsstreifens mit den Reinigungsinseln sollte 80% nicht übersteigen, um eine ausreichende Dreidimensionalität der Oberflächenstruktur zu erreichen und die Herstellungskosten des Mopps möglichst gering zu halten.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopps wird nachfolgend anhand der 1 und 2 näher beschrieben.
  • Es zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Mopp mit aufgefächerten Reinigungsstreifen,
  • 2 den Mopp aus 1 in einer Ansicht.
  • In den 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel eines Mopps gezeigt. Der Mopp umfasst einen Moppkopf 1, der in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel acht Reinigungsstreifen 2 aufweist. Die in radialer Richtung des Moppkopfs 1 gegenüberliegenden Reinigungsstreifen 2 können dabei einstückig ineinander übergehend ausgebildet sein. Die Reinigungsstreifen 2 sind mit ihren Enden 3 am Moppkopf 1 festgelegt. Die hier dargestellten Reinigungsstreifen 2 weisen zwei einander gegenüberliegende Reinigungsflächen 5 auf, die übereinstimmend ausgebildet sind. Hierdurch wird erreicht, dass beide Reinigungsflächen 5 eines jeden Reinigungsstreifens 2 die gleichen vorteilhaften Gebrauchseigenschaften aufweisen; auch dann, wenn ein Reinigungsstreifen während der bestimmungsgemäßen Verwendung des Mopps umschlägt, ist das Reinigungsergebnis dadurch nicht negativ beeinflusst.
  • Die Reinigungsinseln 6 auf den Reinigungsstreifen 2 sind jeweils mit Abständen 7 relativ zueinander angeordnet, wobei die Reinigungsinseln 6 allseitig von Stauräumen 8 zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind.
  • Die Abstände 7 zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln 6 betragen in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel zwischen 0,1 mm und 50 mm, wobei die Reinigungsinseln 6 etwa 50% der Reinigungsfläche 5 überdecken.
  • Die Reinigungsinseln 6 bestehen aus Flockfasern, wobei die Flockfasern einer jeden Inselreihe 12 voneinander abweichende Längen aufweisen, um zusätzlich mehr Oberfläche zur Aufnahme von Verunreinigungen bereitstellen zu können. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel bestehen die Flockfasern einer jeden Reinigungsinsel 6 aus Viskosefasern und aus Polyamidfasern, wobei das Mischungsverhältnis pro Reinigungsinsel 6 etwa 50:50 beträgt.
  • In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Reinigungsstreifen 2 übereinstimmend ausgebildet.
  • Generell besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Reinigungsstreifen 2 voneinander abweichend zu gestalten, z. B. dadurch, dass die Größe und/oder die Form der Reinigungsinseln 6 und/oder der Stauräume 5 von Reinigungsstreifen 2 zu Reinigungsstreifen 2 variiert.
  • In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Stauräume 5, ausgehend von dem dem Moppkopf 1 zugewandten Ende 3 der Reinigungsfläche 5 in Wischrichtung 9 des freien Endes 4 stetig verkleinert. Auch die Reinigungsinseln 6 sind, ausgehend von dem dem Moppkopf 1 zugewandten Ende 3 der Reinigungsfläche 5 in Wischrichtung 9 des freien Endes 4 stetig vergrößert.
  • Bei Bewegung des Mopps in Wischrichtung 9 setzen sich zunächst grobe Verunreinigungen wie Haare oder Krümel in die großen Stauräume 8, wobei feinere Verunreinigungen wie Staub oder Pollen die größeren Stauräume 8 an den kleinen Reinigungsinseln 6 vorbei passieren und in den kleineren Stauräumen 8 aufgenommen werden. Feinstäube werden nicht nur in den kleinsten Stauräumen 8 sondern auch in den Reinigungsinseln 6 selbst aufgenommen.
  • Quer zur Wischrichtung 9 sind Reinigungsinseln 6 benachbart zueinander angeordnet und bilden eine Inselreihe 12. Mehrere zueinander benachbarte Inselreihen 12 erstrecken sich quer zur Wischrichtung 9, wobei die Reinigungsinseln 6 einer jeden Inselreihe 12 den Reinigungsinseln 6 der jeweils in Wischrichtung 9 benachbarten Inselreihe 12 auf Lücke zugeordnet sind. Dadurch wird erreicht, dass beim Wischen in Wischrichtung 9 keine nicht-gewischten Streifen auf der hier nicht dargestellten zu reinigenden Fläche zurückbleiben.
  • Wie bereits zuvor ausgeführt, kann die hier nicht dargestellte rückwärtige Reinigungsfläche 5' der Reinigungsstreifen 2 ebenso mit Flockfasern beflockt sein, wie die hier dargestellte Vorderseite der Reinigungsfläche 5.
  • In 1 ist die Draufsicht auf einen Mopp mit aufgefächerten Reinigungsstreifen 2 dargestellt, wobei die Reinigungsstreifen 2 mit einem ihrer Enden 3 am Moppkopf 1 festgelegt sind. In Richtung der freien Enden 4 sind die Reinigungsinseln 6 angeordnet, die die Stauräume 8 begrenzen.
  • In 2 ist der Mopp aus 1 in einer Ansicht gezeigt. Der Mopp weist einen Griff 13 auf, der mit dem Moppkopf 1 verbunden ist. Die Reinigungsstreifen 2 sind glockenförmig entlang des Umfangs des Moppkopfs 1 angeordnet, wie hier dargestellt.

Claims (21)

  1. Mopp, umfassend einen Moppkopf (1) mit zumindest einem Reinigungsstreifen (2), wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine Reinigungsfläche (5) umfasst, auf der erhabene Reinigungsinseln (6) aus Flockfasern angeordnet sind.
  2. Mopp nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Reinigungsstreifen (2) mit einem seiner Enden (3) am Moppkopf (1) festgelegt ist und ein freies Ende (4) aufweist, wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine Reinigungsfläche (5) umfasst, auf der erhabene Reinigungsinseln (6) jeweils mit Abständen (7) relativ zueinander angeordnet sind, wobei die Reinigungsinseln (6) allseitig von Stauräumen (8) zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stauräume (8), ausgehend von dem dem Moppkopf (1) zugewandten Ende (3) der Reinigungsfläche (5) in Wischrichtung (9) des freien Endes (4) stetig verkleinert sind.
  3. Mopp nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Wischrichtung (9) zueinander benachbarten Stauräume (8) eine gleiche Größe aufweisen.
  4. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (6), ausgehend von dem dem Moppkopf (1) zugewandten Ende (3) der Reinigungsfläche (5) in Wischrichtung (9) des freien Endes (4) stetig vergrößert sind.
  5. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass nur die quer zur Wischrichtung (9) zueinander benachbarten Reinigungsinseln (6) eine gleiche Größe aufweisen.
  6. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsfläche (5) im Bereich des freien Endes (4) des Reinigungsstreifens (2) eine quer zur Wischrichtung (9) mittig auf der Reinigungsfläche (5) angeordnete zentrale Reinigungsinsel (10) aufweist, die von weiteren Reinigungsinseln (6) in Richtung des Moppkopfs (1) im Wesentlichen bogenförmig umschlossen ist.
  7. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass radiale Abstände (11) zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln (6), ausgehend von der zentralen Reinigungsinsel (10) entgegen der Wischrichtung (9) stetig vergrößert sind.
  8. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (6) und/oder die zentrale Reinigungsinsel (10) jeweils im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet sind.
  9. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einander quer zur Wischrichtung (9) benachbart zu einander angeordneten Reinigungsinseln (6) eine Inselreihe (12) bilden und dass die Reinigungsinseln (6) der Inselreihe (12) den Reinigungsinseln (6) der in Wischrichtung (9) benachbarten Inselreihe (12) auf Lücke zugeordnet sind.
  10. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände (7) und/oder die radialen Abstände (11) der einander benachbarten Reinigungsinseln (6) 0,1 mm bis 50 mm betragen.
  11. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (6) 1% bis 80% der Reinigungsfläche (5) überdecken.
  12. Mopp nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (6) 5% bis 50% der Reinigungsfläche (5) überdecken.
  13. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (6) aus Flockfasern bestehen.
  14. Mopp nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Flockfasern einer jeden Reinigungsinsel (6) voneinander abweichende Längen aufweisen und der Reinigungsfläche (5) im wesentlichen senkrecht zugeordnet sind.
  15. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Reinigungsinsel (6) Flockfasern mit nur zwei unterschiedlichen Längen aufweist und dass die Längen 1 mm und 3 mm betragen.
  16. Mopp nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Flockfasern unterschiedlicher Länge zur Bildung der Reinigungsinsel (6) im Wesentlichen homogen verteilt angeordnet sind.
  17. Mopp nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Flockfasern einer Reinigungsinsel (6) durch Viskosefasern und/oder Polyamidfasern gebildet sind.
  18. Mopp nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischungsverhältnis pro Reinigungsinsel (6) 80 zu 20 bis 20 zu 80 beträgt.
  19. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsstreifen (2) mit den Flockfasern beflockt ist.
  20. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsstreifen (2) aus einem Vliesstoff besteht.
  21. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsstreifen (2) zwei einander gegenüberliegende Reinigungsfläche (5) aufweist, die übereinstimmend ausgebildet sind.
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