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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug,
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Nutzfahrzeuge,
die bei Rettungsdiensten, etwa in der Wasserrettung oder bei der
Feuerwehr, eingesetzt werden, führen eine große
Anzahl von Funktionsteilen mit sich, die für den Rettungseinsatz erforderlich
sind, etwa Funkgeräte, Taschenlampen oder Schutzhelme.
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Derartige
Funktionsteile können in einem gattungsgemäßen
Fahrzeug für einen einfachen und schnellen Zugriff im Fahrzeuginnenraum
vorgesehen sein. Für ein sicheres und übersichtliches
Verwahren der Funktionsteile oder anderer Gegenstände ist
der Fahrzeuginnenraum mit einer bodenseitigen Mittelkonsole und/oder
einer Dachkonsole vorgesehen, die sich in einer Fahrzeuglängsrichtung
in etwa mittig im Fahrzeuginnenraum erstrecken und an denen jeweils
Halterungen, Ablagen oder Staufächer zum sicheren Verfahren
von Funktionsteilen ausgebildet sind.
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Derartige
Rettungsfahrzeuge weisen im Fahrzeuginnenraum oftmals eine Fünfsitzanordnung mit
drei fondseitigen Sitzen sowie zwei Vordersitzen auf, so dass sich
die Dachkonsole oder die bodenseitige Mittelkonsole aufgrund der
beengten Raumverhältnisse nicht bis in den Fondbereich
erstrecken können. Vor allem im Fondbereich des Fahrzeuges ist
daher nicht ausreichend Platz zum Verwahren der Funktionsteile.
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Aus
der
DE 10 2007
011 518 A1 ist ein Fahrzeug bekannt, in dessen Fahrzeuginnenraum
eine bodenseitige Mittelkonsole sowie eine Dachkonsole vorgesehen
ist. Die Mittelkonsole ist über einen Modulträger
mit der Dachkonsole verbunden. Der Modulträger ist in einem
Zwischenraum zwischen den Vordersitzen des Fahrzeuges angeordnet
und weist Staufächer zur Verwahrung verschiedener Funktionselemente
auf, die ausgehend von der Rücksitzbank zugänglich
sind.
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Aus
der
DE 298 08 950
U1 sowie aus der
US 6,971,699
B2 ist eine Befestigungsvorrichtung am Dachhimmel von Fahrzeugen
bekannt, die zwei in Fahrzeuglängsrichtung parallel verlaufende
Montageschienen aufweist, die an einer vorderen Endbefestigung oberhalb
der Frontscheibe und an einer hinteren Endbefestigung an der Heckscheibe
gehaltert sind. An den Montageschienen sind Ablagemodule verschiebbar
befestigt.
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Aus
der
EP 1 584 553 A2 ist
ein Fahrzeugsitzsystem insbesondere für Luftfahrzeuge bekannt, bei
dem zwischen zwei Fluggast-Sitzen ein Ausleger nach vorne auskragt.
Am Ausleger sind zum Beispiel ein Bildschirm, Handgriff oder ein
Fach zur Unterbringung von Sauerstoffmasken gehaltert.
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Aus
der
US 6 497 443 B2 ist
eine Multifunktionskonsole für ein Fahrzeug bekannt, die
sich bodenseitig zwischen den Vorder- und Rücksitzen erstreckt.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Fahrzeug, insbesondere
Kraftfahrzeug, bereitzustellen, bei dem ausreichend Platz für
Einsatzmaterialien, Funktionsteilen oder dergleichen vorgesehen
ist.
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Die
Aufgabe ist gelöst durch die Merkmale des Patentanspruches
1. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
offenbart.
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Gemäß dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ist der Mittelkonsole
und/oder der Dachkonsole ein fondseitig im Fahrzeuginnenraum hochgezogenes
Konsolensegment zugeordnet. An dem Konsolensegment ist ein zusätzlicher
Funktionsbereich mit Halterungen, Ablagen und/oder Staufächern
ausgebildet, um zusätzlichen Platz zur sicheren und übersichtlichen
Verwahrung von Funktionsteilen bereitzustellen. Eine derartige Gestaltung des
Fahrzeuginnenraums ist insbesondere für Einsatzfahrzeuge
vorteilhaft, die mit einer großen Anzahl von Sondergeräten
bestückt sind, die für den Einsatz schnell und
einfach erreichbar sein müssen.
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Bevorzugt
kann die Dachkonsole und/oder die Mittelkonsole unmittelbar, insbesondere
einstückig, in das fondseitig hochgezogene Konsolensegment übergehen,
so dass auch in einem Inneneckbereich zwischen der Dachkonsole/Mittelkonsole
und dem hochgezogenen Konsolensegment Staufächer oder dergleichen
integriert werden können.
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Als
Einsatzfahrzeug kann ein Pritschenwagen beziehungsweise ein sogenannter
Pickup in Frage kommen, der einen hinteren, offenen Laderaum aufweist,
der mit einer geschlossenen Rückwand vom Fahrzeuginnenraum
getrennt ist. In der Rückwand kann eine Heckscheibe integriert
sein. Das fondseitig hochgezogene Konsolensegment kann dabei unmittelbar
in Anlage mit der, den Fahrzeuginnenraum nach hinten abschließenden
Rückwand sein und/oder an dieser montiert sein, wodurch
das fondseitig hochgezogene Konsolensegment raumgünstig
im Fahrzeuginnenraum angeordnet ist.
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Das
fondseitig hochgezogene Konsolensegment kann dabei zwischen zwei
in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandeten Rücksitzen
ausgebildet sein. Auf diese Weise kann das Konsolensegment sowie
die Mittelkonsole den Fahrzeuginnenraum in der Fahrzeugquerrichtung
aufteilen, wobei jeweils ein Vordersitz sowie ein Rücksitz
beidseitig der Mittelkonsole angeordnet sein können. Im
Unterschied zu üblichen Einsatzfahrzeugen kann somit der erfindungsgemäße
Fahrzeuginnenraum mit einer Viersitzanordnung ausgeführt
sein, wodurch ausreichend Platz zur Unterbringung von Sondergeräten ist.
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Das
fondseitig hochgezogene Konsolensegment kann, je nach Einbaulage,
eine dem Fahrzeugdach oder dem Fahrzeugboden zugewandte freie Seite
aufweisen, die sich bis auf Höhe der Oberseite der Rückenlehne
eines fondseitigen Fahrzeugsitzes erstreckt. Bevorzugt ist das Konsolensegment
ausgehend von der bodenseitigen Mittelkonsole bis auf Höhe
der Oberseite einer Rückenlehne des fondseitigen Fahrzeugsitzes
hochgezogen, wodurch die Fahrzeuginsassen im Fondbereich einen bequemen Zugriff
auf Funktionsbereiche am Konsolensegment erhalten.
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Die
dem Fahrzeugdach zugewandte freie Oberseite des fondseitig hochgezogenen
Konsolensegmentes kann in Fahrzeughochrichtung unmittelbar unterhalb
der Heckscheibe abschließen. Dabei kann die Oberseite des
Konsolensegmentes einer hinteren Abschlusswand der Dachkonsole gegenüberliegen,
und zwar in Vertikalrichtung im Wesentlichen deckungsgleich. Auf
diese Weise kann zwischen der oberen Abschlusswand der Dachkonsole und
der unteren Konsolensegment-Oberseite ein zusätzlicher
Stauraum beziehungsweise Ablageraum für Funktionselemente
bereitgestellt sein. Bei nicht mit Sondergeräten belegtem
Stauraum kann daher eine freie Durchsicht durch die Heckscheibe
gewährleistet werden.
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Zur
weiteren Erleichterung eines Zugriffs kann die Seitenkontur des
fondseitig hochgezogenen Konsolensegmentes im Wesentlichen der Seitenkontur
der Rücksitze angepasst sein beziehungsweise mit dieser übereinstimmen.
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Die
Dachkonsole kann sich bis zur Rückseite des Dachhimmels
erstrecken und insbesondere die Heckscheibe von oben randseitig
begrenzen. Auf diese Weise ist die freie Durchsicht durch die Heckscheibe
nicht beeinträchtigt und kann gleichzeitig ausreichend
Raum zur Unterbringung der Sondergeräte bereitgehalten
werden.
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Um
den Fahrzeuginnenraum insbesondere für Sondereinsatzzwecke
anzupassen, kann sich die Mittelkonsole in Fahrzeuglängsrichtung über
die gesamte Länge des Fahrzeugbodens erstrecken, das heißt
insbesondere von der frontseitigen Stirnseite im Fußraum
bis zur fondseitigen Rückwand des Fahrzeuginnenraums. Alternativ
oder zusätzlich kann sich auch die in einer vertikalen
Hauptebene gegenüberliegende Dachmittelkonsole über
die gesamte Länge des Dachhimmels erstrecken, das heißt
vom vorderen Rückspiegel bis zur Heckscheibe.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann das fondseitig hochgezogene
Konsolensegment die Dachkonsole unterbrechungsfrei mit der Mittelkonsole
verbinden, wodurch zusätzliche Sondergeräte beziehungsweise
Einsatzmaterial auf Höhe der Heckscheibe gehaltert werden
kann. Die das fondseitig hochgezogene Konsolensegment kann somit
die Heckscheibe überbrücken. Alternativ kann das
Konsolensegment die Heckscheibe in zwei, voneinander in der Fahrzeugquerrichtung
beabstandete Heckscheibenelemente aufteilen.
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Die
Dachkonsole sowie die Mittelkonsole und das fondseitige Konsolensegment
bilden insgesamt eine Rahmenstruktur, die den Fahrzeuginnenraum
dachseitig, bodenseitig und auch rückseitig einrahmt, wodurch
der Fahrzeuginnenraum zusätzlich versteift werden kann.
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Bei
Einsatzfahrzeugen ist es von Bedeutung, dass eine große
Anzahl von Sondergeräten in übersichtlicher Weise
im Fahrzeuginnenraum vorgesehen werden. Vor diesem Hintergrund ist
es von Vorteil, das hochgezogene Konsolensegment bis unmittelbar
zur Dachkonsole hin zu verlängern. Dadurch kann die Rahmenstruktur
zusätzlich verstärkt werden.
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Wie
oben erwähnt können sowohl die Dachmittelkonsole
als auch das fondseitige Konsolensegment bis unmittelbar an die
Heckscheibe angrenzen, und zwar mit ihrer freien Oberseite und mit
ihrer Anschlusswand, so dass die Dachkonsole und die Mittelkonsole
lediglich durch Zwischenschaltung der Heckscheibe voneinander fondseitig
beabstandet sind.
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Nachfolgend
sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
beigefügten Figuren beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 in
einer perspektivischen Ansicht einen Pritschenwagen mit hervorgehobener,
im Fahrzeuginnenraum vorgesehener Funktionskonsole;
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2 in
einer schematischen Seitenansicht den Fahrzeuginnenraum mit hervorgehobener
umlaufender Funktionskonsole gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel; und
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3 in
einer Ansicht entsprechend der 2 das zweite
Ausführungsbeispiel.
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In
der 1 ist die Außenkontur eines Pritschenwagens
beziehungsweise Pickups mit gestrichelter Linie grob angedeutet,
der einen hinteren offenen Laderaum 1 aufweist, der von
einer Heckklappe 3, von Seitenwänden 5 und
einer in Fahrzeugquerrichtung y ausgerichteten Rückwand 7 umgeben ist,
die wiederum einen Fahrzeuginnenraum 9 fondseitig begrenzt.
Der Pritschenwagen, insbesondere dessen Fahrzeuginnenraum 9,
ist mit zahlreichen Sondergeräten, etwa Funkgerät,
Erste-Hilfe-Koffer, Taschenlampen, Medikamentenkasten, Defibrilator-Kasten,
Schutzhelme, etc. bestückt, wie sie bei Nutzfahrzeugen,
die bei Rettungsdiensten eingesetzt werden, üblich sind.
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Wie
aus den Figuren weiter hervorgeht, ist der Fahrzeuginnenraum 9 mit
einer Viersitzanordnung ausgestattet, die zwei Vordersitze 11 sowie zwei
Rücksitze 13 aufweist. Die Vorder- und Rücksitze 11, 13 sind
beidseitig einer rahmenartig umlaufenden Funktionskonsole 15 angeordnet,
die mittig in der Fahrzeuglängsrichtung x verläuft.
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Die
umlaufende Funktionskonsole 15 weist gemäß der 2 eine
bodenseitige Mittelkonsole 17 auf. Diese ist mit ihrem
vorderen Ende 19, eine Instrumententafel 21 untergreifend,
bis an eine vordere Stirnwand 23 des Fahrgastinnenraums 9 herangeführt.
Die Instrumententafel 21 geht somit unmittelbar in die
bodenseitige Mittelkonsole 17 über. Diese erstreckt
sich in der Fahrzeuglängsrichtung x über die gesamte
Länge a des Fahrzeuginnenraums ausgehend von der Stirnwand 23 bis
zu der, den Ladeboden 1 vom Fahrzeuginnenraum 9 abgrenzenden Rückwand 7.
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Unmittelbar
in Anlage mit der Rückwand 7 weist die umlaufende
Funktionskonsole 15 ein fondseitig hochgezogenes Konsolensegment 25 auf,
das unterbrechungsfrei in das rückwärtige Ende
der Mittelkonsole 17 übergeht. Im Inneneckbereich 27 zwischen
dem Konsolensegment 25 und der Mittelkonsole 17 sind
nicht dargestellte Halterungen zum Verwahren eines Erste-Hilfe-Koffers 28 vorgesehen.
Die Vorderseite 29 des Konsolensegmentes 25 dient
als zusätzlicher Funktionsbereich. So können gemäß der 2 beispielhaft
an der schräg nach hinten ansteigenden Vorderseite 29 des
Konsolensegmentes 25 Funkgeräte 31 gehaltert
sein.
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Wie
aus der 2 weiter hervorgeht, ist das Konsolensegment 25 bis
unmittelbar an den unteren Rand einer Heckscheibe 33 in
der Rückwand 7 herangeführt. Durch das
derart hochgezogene Konsolensegment 25 ist daher das Raumangebot
für Anbauteile oder Halterungen für die Sondergeräte
erhöht.
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Gemäß der 2 ist
die Seitenkontur der dem Fahrzeuginnenraum 9 zugewandten
Vorderseite 29 in etwa dem Konturverlauf der Rückenlehne 35 sowie
der Sitzfläche der Rücksitze 13 angepasst
sowie in Fahrzeuglängsrichtung x in etwa auf gleicher Höhe,
um einen einfachen Zugriff auf die Funkgeräte 31 sowie
auf den Erste-Hilfe-Koffer 28 zu gewährleisten.
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Das
fundseitig hochgezogene Konsolensegment 25 erstreckt sich
mit seiner, dem Fahrzeugdach 37 zugewandten Oberseite 39 bis
unmittelbar an den unteren Rand der Heckscheibe 33, wodurch
einerseits die Bauhöhe bis zur Heckscheibe 33 ausgenutzt ist
und andererseits ein freier Blick durch die Heckscheibe 33 nicht
eingeschränkt ist.
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Die
umlaufende Funktionskonsole 15 weist außerdem
eine Dachkonsole 41 auf, die sich, vertikal der Mittelkonsole 17 gegenüberliegend,
in der gleichen Hauptebene erstreckt. Die Länge der Dachkonsole 41 entspricht
dabei in der Fahrzeuglängsrichtung x der Länge
b des Fahrzeugdaches 37, das frontseitig durch die Windschutzscheibe 44 und
rückseitig durch die Heckscheibe 33 begrenzt ist.
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An
der Dachkonsole 41 sind gemäß der 2 Schutzhelme 43 gehaltert,
während im vorderen Bereich der Dachkonsole 41 Betätigungselemente
für beispielsweise eine Umfeldbeleuchtung, einem Lautsprecher,
einem Blaulicht sowie einem Martinshorn oder einem Blitzer vorgesehen
sein können. Rückseitig grenzt die Dachkonsole 41 mit
einer in etwa in horizontaler Ebene liegenden Abschlusswand 45 an
die Heckscheibe 33 an. Die in der 2 gezeigte
Abschlusswand 45 liegt der Oberseite 39 des Konsolensegmentes 25 über
einen freien Abstand c gegenüber, wobei die Abschlusswand 45 in etwa
Vertikalrichtung deckungsgleich mit Konsolensegment-Oberseite 39 ist.
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In
der 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
des Fahrzeuginnenraums 9 des Pritschenwagens dargestellt.
Der Fahrzeuginnenraum 9 ist dabei im Wesentlichen baugleich
wie in der 2 ausgestattet. Im Unterschied
zu der 2 ist in der 3 das fondseitig
hochgezogene Konsolensegment 25 ohne Unterbrechung bis
in Kontakt mit der Dachkonsole 41 herangeführt.
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Die
Heckscheibe 33 wird somit durch das Konsolensegment 25 überbrückt.
Auf diese Weise ergibt sich im Unterschied zur 2 eine
Funktionskonsole, die geschlossen C-förmig ausgehend von der
frontseitigen Instrumententafel 21 zwischen den Fahrzeugsitzen 11, 13 hindurch
bis in den Fondbereich und dann weiter über das Konsolensegment 25 entlang
des Fahrzeugdaches 37 bis zur Windschutzscheibe geführt
ist.
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Die
so bereitgestellte umlaufende Rahmenstruktur kann einerseits ausreichenden
Platz zur Unterbringung von Staufächern oder Ablagefächern oder
sonstigen Halterungen für Sondergeräte bereitstellen.
Andererseits kann durch die umlaufende Rahmenstruktur auch die Steifigkeit
des Fahrzeuginnenraums 9 erhöht werden.
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- 1
- Laderaum
- 3
- Heckklappe
- 5
- Seitenwände
- 7
- Rückwand
- 9
- Fahrzeuginnenraum
- 11
- Vordersitze
- 13
- Rücksitze
- 15
- umlaufende
Funktionskonsole
- 17
- Mittelkonsole
- 19
- vorderes
Ende der Mittelkonsole
- 21
- Instrumententafel
- 23
- Stirnwand
- 25
- Konsolensegment
- 27
- Inneneckbereich
- 28
- Erste-Hilfe-Koffer
- 29
- Vorderseite
des Konsolensegmentes
- 31
- Funkgeräte
- 33
- Heckscheibe
- 35
- Rückenlehne
des Rücksitzes 13
- 37
- Fahrzeugdach
- 39
- Oberseite
des Konsolensegmentes 25
- 41
- Dachkonsole
- 43
- Schutzhelme
- 45
- hintere
Abschlusswand der Dachkonsole
- a
- bodenseitige
Länge des Fahrzeuginnenraums 9
- b
- Länge
des Fahrzeugdaches 37
- c
- freier
Abstand zwischen dem Konsolensegment 25 und der Dachkonsole 41
- x
- Fahrzeuglängsrichtung
- y
- Fahrzeugquerrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007011518
A1 [0005]
- - DE 29808950 U1 [0006]
- - US 6971699 B2 [0006]
- - EP 1584553 A2 [0007]
- - US 6497443 B2 [0008]