DE102008012679B4 - Fahrzeug-Notfallmeldevorrichtung - Google Patents

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Abstract

Notfallmeldevorrichtung für ein Fahrzeug, das mit einem Airbag (13) ausgestattet ist, wobei die Notfallmeldevorrichtung umfasst: – einen Sensor (11), der an einem vorbestimmten Abschnitt des Fahrzeugs angeordnet ist, um eine Kollision des Fahrzeugs zu erfassen; – einen Airbagkontroller (12), der dazu geeignet ist, den Airbag (13) mit einem Gas zu füllen, wenn die Kollision erfasst wird, und dazu geeignet ist, den gefüllten Airbag (13) zu entleeren; – eine Kameravorrichtung (5), die dazu geeignet ist, ein Bild von einem auf eifern Sitz, der mit dem Airbag (13) ausgestattet ist, sitzenden Insassen aufzunehmen; – einen Hauptkontroller (2), der dazu geeignet ist, das von der Kameravorrichtung (5) aufgenommene Bild über eine Kommunikationsvorrichtung (3) zu einem Notfallmeldezentrum (8) zu übertragen; und – einen Entleerungssensor (7), der dazu geeignet ist, zu erfassen, ob ein Volumen des gefüllten Airbags (13) auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist; – wobei der Hauptkontroller (2) bewirkt, dass die Kameravorrichtung (5) aufzunehmen beginnt, wenn eine Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags (13) auf den vorbestimmten Schwellenwert erfasst wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeug-Notfallmeldevorrichtung, die eine Kameravorrichtung zur Aufnahme eines Bildes von einem auf einem Sitz mit einem Airbag sitzenden Insassen bei einer Kollision und einen Kontroller zur Übertragung des aufgenommenen Bildes über eine Kommunikationsvorrichtung zu einem Notfallmeldezentrum.
  • Die JP-A-2003-303384 offenbart eine Notfallmeldevorrichtung, in der eine Kamera ein Bild eines Insassen aufnimmt, wenn bei einer Kollision ein Airbag aufgeblasen bzw. gefüllt wird, und das aufgenommene Bild wird zu einem Notfallmeldezentrum übertragen. Typischerweise wird ein Airbag auf verschiedene Arten gefüllt. Zum Beispiel werden, wenn die Wucht bzw. der Aufprall bei einer Kollision groß ist, mehrere Gasgeneratoren bzw. Inflatoren zum Füllen des Airbags mit einem Gas gleichzeitig aktiviert. Und wenn die Wucht bei einer Kollision klein ist, werden die Gasgeneratoren mit einer Verzögerung aktiviert. Darüber hinaus hängt die Art und Weise, wie der Airbag gefüllt wird, davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt ist, und auch von der Konfiguration des verwendeten Airbagsystems. Daher ist es schwierig, die zwischen einem Füllvorgang und einem Entleer- bzw. Deflationsvorgang verstrichene Zeit abzuschätzen. Wenn die Kamera unmittelbar nach der Kollision beginnt, das Bild des Insassen aufzunehmen, kann es sein, dass der Insasse auf dem zu dem Notfallmeldezentrum übertragenen Bild durch den gefüllten Airbag zurück- bzw. festgehalten und behindert wird. In einem solchen Fall kann das Aussehen des Insassen auf dem Bild nicht deutlich erkannt und sein Zustand somit nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Dadurch kann ein Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums nicht bestimmen, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt.
  • Aus der US 2005/0185052 A1 ist eine Notfallmeldevorrichtung für ein Fahrzeug bekannt, das mit mehreren Airbags ausgestattet ist. Die Notfallmeldevorrichtung umfasst mehrere Kollisionserfassungsvorrichtungen, die alle an unterschiedlichen Abschnitten des Fahrzeugs angeordnet sind, um eine Kollision des Fahrzeugs zu erfassen, einen Gasgenerator, der dazu geeignet ist, die mehreren Airbags mit dem Gas zu füllen, wenn von wenigstens einem der mehreren Kollisionserfassungsvorrichtungen eine Kollision erfasst wird, mehrere Kameravorrichtungen, die jeweils dazu geeignet sind, ein Bild eines auf einem Sitz, der mit einem entsprechenden der mehreren Airbags ausgestattet ist, sitzenden Insassen aufzunehmen, wobei jede der mehreren Kameravorrichtungen einer entsprechenden der mehreren Kollisionsvorrichtungen zugeordnet ist, und einen Kontroller, der dazu geeignet ist, die von den mehreren Kameravorrichtungen aufgenommenen mehreren Bildern über eine Kommunikationsvorrichtung zu einem Notfallzentrum zu übertragen.
  • In der DE 10 2006 028 981 A1 ist in einem Fahrzeug ein Videosystem mit einem Kollisionserfassungssystem gekoppelt, wobei eine Aufzeichnung von Bildern oder Videos durch eine durch das Kollisionserfassungssystem erfasste Kollision des Fahrzeugs ausgelöst wird.
  • Angesichts des oben beschriebenen Problems ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Notfallmeldevorrichtung zur Übertragung eines Bildes zu einem Notfallmeldezentrum bereitzustellen, mit der ein Insasse in einer Notsituation deutlich aufgenommen werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 bzw. 4 gelöst.
  • Die obigen und weitere Aufgaben, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung gemacht wurde, deutlicher ersichtlich. In den Zeichnungen sind:
  • 1 ein funktionales Blockdiagramm, das eine Notfallmeldevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ein Flussdiagramm eines ersten Betriebsmodus der Notfallmeldevorrichtung von 1;
  • 3 ein Flussdiagramm einer zweiten Betriebsmodus der Notfallmeldevorrichtung von 1;
  • 4 ein funktionales Blockdiagramm, das eine Notfallmeldevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 5 ein Flussdiagramm eines ersten Betriebsmodus der Notfallmeldevorrichtung von 4; und
  • 6 ein Flussdiagramm einer zweiten Betriebsmodus der Notfallmeldevorrichtung von 4.
  • 1 zeigt eine Fahrzeug-Notfallmeldevorrichtung 1 gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die einen Hauptkontroller 2, eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation (im Folgenden „drahtlose Kommunikationsvorrichtung” genannt) 3, eine Sprachkommunikationsvorrichtung 4, eine Kameravorrichtung 5, eine Speichervorrichtung 6 und einen Entleerungssensor 7 umfasst. Der Hauptkontroller 2 steuert sämtliche Operationen des Notfallmeldevorrichtung 1 und umfasst allgemein einen Mikrocomputer, eine Zentralverarbeitungseinheit (CPU), einen Direktzugriffspeicher (RAM), einen Festwertspeicher (ROM) und einen Eingabe-/Ausgabe(E/O)-Bus. Ferner ist der Hauptkontroller 2 dazu geeignet, das Verstreichen der Zeit zu zählen bzw. zu messen.
  • Die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 führt eine drahtlose Kommunikation mit einem externen Notfallmeldezentrum 8 wie etwa einer Notfallklinik, einer Polizeistation oder einer Notrufstation aus. Die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 ist mit einem Mikrofon 9 und einem Lautsprecher 10 gekoppelt. Das Mikrofon 9 nimmt die Sprache eines Fahrers auf und überträgt die aufgenommene Sprache zu der Sprachkommunikationsvorrichtung 4. Die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 empfängt die übertragene Sprache als Spracheingangssignal und verarbeitet das Spracheingangssignal zu einem Sprachausgangssignal. Das Sprachausgangssignal wird mit Hilfe der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 3 zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen. Wenn die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 von dem Notfallmeldezentrum 8 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 ein Spracheingangssignal empfängt, verarbeitet es das Spracheingangssignal, um ein Sprachausgangssignal zu erzeugen.
  • Das Sprachausgangssignal wird über den Lautsprecher 10 ausgegeben. Somit arbeiten die drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 3 und die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 zusammen, um so als Telefonvorrichtung zu dienen. Der Fahrer in dem Fahrzeug kann über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 und die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 mit einem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 eine Sprachkommunikation führen.
  • Die Kameravorrichtung 5 ist an einer Position angeordnet, an der sie eine Aufnahme von einem auf einem Fahrersitz, der mit einem Airbag 13 ausgestattet ist, sitzenden Fahrer machen kann. Das von der Kameravorrichtung 5 aufgenommene Bild wird vorübergehend in der Speichervorrichtung 6 gespeichert. Ein Schwerkraft(G)-Sensor 11 ist zum Beispiel an einem vorderen Rand eines Fahrzeugrahmens befestigt. Wenn im Falle einer frontalen Kollision des Fahrzeugs mit einem Objekt wie etwa einem vorausfahrenden Fahrzeug eine Beschleunigung erfasst wird, die größer als ein Schwellenwert ist, überträgt der G-Sensor 11 ein Kollisionerfassungssignal zu einem Airbagkontroller 12. Der Airbag 13 kann zum Beispiel in oder an einem Lenkrad angeordnet sein, das sich vor dem Fahrersitz befindet.
  • Der Airbagkontroller 12 aktiviert einen Gasgenerator (nicht gezeigt) zum Beispiel zehn Millisekunden nach Empfang des Kollisionerfassungssignals von dem G-Sensor 11. Wenn aktiviert, sorgt der Airbagkontroller 12 dafür, dass dem Airbag 13 Gas zugeführt wird, um den Airbag 13 zu füllen (aufzublasen). Anschließend sorgt der Airbagkontroller 12 dafür, dass das Gas von dem Airbag 13 abgeführt wird, um den Airbag 13 zu entleeren, und zwar beispielsweise einige zehn Millisekunden nach Ende des Füllvorgangs des Airbags 13. Wenn der Airbag 13 gefüllt ist, wird der Körper des auf dem Fahrersitz sitzenden Fahrers durch den Airbag 13 zurück- bzw. festgehalten. Wenn der gefüllte Airbag 13 entleert wird, wird der Körper des auf dem Fahrersitz sitzenden Fahrers von dem Airbag 13 „befreit”. Der Airbagkontroller 12 gibt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Airbag 13 vollständig gefüllt ist, ein Airbagfüllungserfassungssignal (im Folgenden kurz „Füllungssignal” genannt) zu dem Hauptkontroller 2 aus.
  • Der Entleerungssensor 7 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten Airbags 13 als Folge der Entleerung auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Der Entleerungssensor 7 gibt ein Airbagentleerungserfassungssignal (im Folgenden kurz „Entleerungssignal” genannt) zu dem Hauptkontroller 2 aus, sobald das Volumen des gefüllten Airbags 12 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, ist der auf dem Fahrersitz sitzende Fahrer in geeigneter Weise von dem Airbag 13 befreit, so dass die Kameravorrichtung 5 eine geeignete Aufnahme von dem Fahrer machen kann. Daher kann das Aussehen des Fahrers auf dem aufgenommenen Bild deutlich erkannt werden, wenn die Kameravorrichtung 5 nach der Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert eine Aufnahme macht, so dass auf der Grundlage des aufgenommenen Bildes beurteilt werden kann, ob sich der Fahrer in einer Notsituation befindet.
  • Zum Beispiel analysiert der Entleerungssensor 7 das von der Kameravorrichtung 5 aufgenommene Bild und berechnet ein Verhältnis (der Anzahl von Punkten) von dem Bereich, der die gleiche Farbe aufweist wie der Airbag 13 zu (der Anzahl von Punkten von) dem Gesamtbereich des Bildes, um die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 zu erfassen. Als ein weiteres Beispiel umfasst der Entleerungssensor 7 einen Gasströmungssensor und berechnet eine Differenz zwischen dem Volumen des dem Airbag 13 zugeführten Gases und dem Volumen des von dem Airbag 13 abgeführten Gases.
  • Ferner ist die Notfallmeldevorrichtung 1 dazu geeignet, eine momentane Position des Fahrzeugs zu erfassen. Zum Beispiel erfasst die Notfallmeldevorrichtung 1 die momentane Position des Fahrzeugs mit Hilfe eines Navigationssytems, das in dem Fahrzeug eingebaut ist. Beim Empfang des Füllungssignals von dem Airbagkontroller 12 stellt der Hauptkontroller 2 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 eine drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 her. Die drahtlose Verbindung enthält eine Sprachverbindung und eine Datenverbindung. Die momentane Position des Fahrzeugs wird über die Datenverbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen, und die Sprachkommunikation zwischen dem Fahrer in dem Fahrzeug und dem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 erfolgt über die Sprachverbindung.
  • Die Notfallmeldevorrichtung 1 besitzt einen ersten und einen zweiten Betriebsmodus. Im ersten Betriebsmodus sind Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 1 und dem Notfallmeldezentrum 8 gleichzeitig erlaubt. Im zweiten Betriebsmodus sind Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 1 und dem Notfallmeldezentrum 8 nicht gleichzeitig erlaubt.
  • Nachfolgend ist zunächst ein erster Prozess mit Bezug auf 2 beschrieben, der in dem ersten Betriebsmodus ausgeführt wird. Wenn die Notfallmeldevorrichtung 1 zum Beispiel durch Betätigen eines zugehörigen Schalters des Fahrzeugs eingeschaltet wird, startet der erste Prozess in Schritt S1. In Schritt S1 bestimmt der Hauptkontroller 2, ob der Airbag 13 vollständig gefüllt worden ist, d. h. er bestimmt, ob er das Füllungssignals von dem Airbagkontroller 12 empfängt. Wie es oben beschrieben ist, überträgt der Airbagkontroller 12 das Füllungssignals zu dem Hauptkontroller 2, wenn der Airbag 13 vollständig gefüllt ist. Wenn der Airbag 13 vollständig gefüllt worden ist, entsprechend JA in Schritt S1, fährt der erste Prozess sowohl mit Schritt S2 als auch mit Schritt S8 fort. Die Schritte S2–S7 bilden eine Kamerasteuerungsprozedur. Die Schritte S8 und S9 bilden eine Sprachkommunikationsprozedur. Somit führt der Hauptkontroller 2 die Kamerasteuerungsprozedur und die Sprachkommunikationsprozedur parallel aus.
  • In Schritt 8 der Sprachkommunikationsprozedur stellt der Hauptkontroller 2 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 her. Danach fährt der erste Prozess mit Schritt S9 fort, wo der Hauptkontroller 2 bewirkt, dass die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 eine Sprachkommunikationsverarbeitung ausführt. In der Sprachkommunikationsverarbeitung kann das Mikrofon 9 die Sprache des Fahrers aufnehmen und die aufgenommene Sprache zu der Sprachkommunikationsvorrichtung 4 übertragen. Die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 empfängt die übertragene Sprache als Spracheingangssignal und verarbeitet das Spracheingangssignal zu einem Sprachausgangssignal. Das Sprachausgangssignal wird über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen. Wenn die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 ein Spracheingangssignal empfängt, verarbeitet sie das Spracheingangssignal zu einem Sprachausgangssignal. Das Sprachausgangssignal wird über den Lautsprecher 10 ausgegeben. Somit kann der Fahrer in dem Fahrzeug mit dem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 eine Sprachkommunikation ausführen, d. h. über Sprache kommunizieren.
  • In Schritt S2 der Kamerasteuerungsprozedur beginnt der Hauptkontroller 2 eine Zeitzählung. Anschließend fährt der erste Prozess mit Schritt S3 fort, in dem der Hauptkontroller 2 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, d. h. er bestimmt, ob das Entleerungssignal von dem Entleerungssensor 7 empfangen wird. Wie es oben beschrieben ist, überträgt der Entleerungssensor 7 das Entleerungssignal zu dem Hauptkontroller 2, wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist.
  • Wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, entsprechend JA in Schritt S3, fährt der erste Prozess mit Schritt S5 fort. Wenn hingegen das Volumen des gefüllten Airbags 13 nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, entsprechend NEIN in Schritt S3, fährt der erste Prozess mit Schritt S4 fort. In Schritt S4 bestimmt der Hauptkontroller 2, ob eine vorbestimmte Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 verstrichen ist. Die Schwellenzeitspanne ist größer als eine geschätzte Zeitspanne eingestellt, in der das Volumen des gefüllten Airbags 13 seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert wird.
  • Wenn die Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 verstrichen ist, entsprechen JA in Schritt S4, fährt der erste Prozess mit Schritt S5 fort. Wenn hingegen die Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 noch nicht verstrichen ist, entsprechend NEIN in Schritt S4, kehrt der erste Prozess zu Schritt S3 zurück.
  • In Schritt S5 bewirkt der Hauptkontroller 2, dass die Kameravorrichtung 5 beginnt, das Bild des auf dem Fahrersitz sitzenden Fahrers aufzunehmen, und er bewirkt, dass die Speichervorrichtung 6 das aufgenommene Bild vorübergehend speichert. Der auf dem Bild aufgenommene Fahrer ist von dem Airbag 13 befreit, da das Bild aufgenommen wird, nachdem das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Daher kann das Aussehen des Fahrers auf dem Bild deutlich erkannt und somit zuverlässig beurteilt werden.
  • Anschließend fährt der erste Prozess mit Schritt S6 fort, in dem der Hauptkontroller 2 bestimmt, ob die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist, d. h. er bestimmt, ob das aufgenommene Bild über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen werden kann. Wenn die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 nicht hergestellt worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S6, wiederholt der erste Prozess Schritt S6. Wenn hingegen die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist, entsprechend JA in Schritt S6, fährt der erste Prozess mit Schritt S7 fort. In Schritt S7 überträgt der Hauptkontroller 2 das in der Speichervorrichtung 6 gespeicherte Bild über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 zu dem Notfallmeldezentrum 8. Wenn das Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen ist, ist die Kamerasteuerungsprozedur beendet.
  • Somit kann in dem ersten Betriebsmodus, in dem die gleichzeitige Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 1 und der Notfallmeldezentrale 8 erlaubt ist, wobei der Fahrer eine Sprachkommunikation mit dem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 ausführen kann, das Bild, auf dem der Fahrer von dem Airbag 13 befreit ist, zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen werden.
  • Nachfolgend ist ein zweiter, in dem zweiten Betriebsmodus ausgeführter Prozess mit Bezug auf 3 beschrieben. Wenn die Notfallmeldevorrichtung 1 einschaltet wird, startet der zweite Prozess mit Schritt S11. In Schritt S11 bestimmt der Hauptkontroller 2, ob der Airbag 13 vollständig gefüllt worden ist. Wenn der Airbag 13 vollständig gefüllt worden ist, entsprechend JA in Schritt S11, fährt der zweite Prozess sowohl mit Schritt S12 als auch mit Schritt S19 fort. Die Schritte S12–S18 bilden eine Kamerasteuerungsprozedur. Die Schritte S19 und S20 bilden eine Sprachkommunikationsprozedur. Somit führt der Hauptkontroller 2 die Kamerasteuerungsprozedur und die Sprachkommunikationsprozedur parallel aus.
  • In Schritt S19 der Sprachkommunikationsprozedur stellt der Hauptkontroller 2 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 die drahtlose Kommunikation zu dem Notfallmeldezentrum 8 her. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S20 fort, in dem der Hauptkontroller 2 bewirkt, dass die Sprachkommunikationsvorrichtung 4 eine Sprachkommunikationsverarbeitung ausführt. Somit kann der Fahrer in dem Fahrzeug eine Sprachkommunikation mit dem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 ausführen.
  • In Schritt S12 der Kamerasteuerungsprozedur beginnt der Hauptkontroller 2 eine Zeitzählung. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S13 fort, in dem der Hauptkontroller 2 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist. Wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, entsprechend JA in Schritt S13, fährt der zweite Prozess mit Schritt S15 fort. Wenn hingegen das Volumen des gefüllten Airbags 13 nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S13, fährt der zweite Prozess mit Schritt S14 fort. In Schritt S14 bestimmt der Hauptkontroller 2, ob eine vorbestimmte Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 verstrichen ist. Wenn seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 die Schwellenzeitspanne verstrichen ist, entsprechend JA in Schritt S14, fährt der zweite Prozess mit Schritt S15 fort. Wenn hingegen seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 die Schwellenzeitspanne noch nicht verstrichen ist, NEIN in Schritt S14, kehrt der zweite Prozess zu Schritt S13 zurück.
  • In Schritt S15 bewirkt der Hauptkontroller 2, dass die Kameravorrichtung 5 beginnt, ein Bild des in dem Fahrersitz sitzenden Fahrers aufzunehmen, und bewirkt, dass die Speichervorrichtung 6 das aufgenommene Bild vorübergehend speichert. Anschließend fährt der Prozess mit Schritt S16 fort, in dem der Hauptkontroller 2 bestimmt, ob die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist. Wenn in Schritt S16 die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 nicht hergestellt worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S16, wiederholt der zweite Prozess Schritt S6. Wenn hingegen die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist, entsprechend JA in Schritt S16, fährt der zweite Prozess mit Schritt S17 fort.
  • In Schritt S17 bestimmt der Hauptkontroller 2, ob die Sprachkommunikation zwischen dem Fahrer und dem Mitarbeiter zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet ist. Wenn die Sprachkommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beendet ist, wiederholt der zweite Prozess S17. Wenn hingegen die Sprachkommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet ist, fährt der zweite Prozess mit Schritt S18 fort, in dem der Hauptkontroller 2 das in der Speichervorrichtung 6 gespeicherte aufgenommene Bild über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 3 zu dem Notfallmeldezentrum 8 überträgt. Wenn das Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen ist, ist die Kamerasteuerungsprozedur beendet.
  • Wie durch Vergleichen der 2 und 3 zu sehen ist, besteht ein Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Betriebsmodus in Schritt S17. Insbesondere in dem zweiten Betriebsmodus, in dem die gleichzeitige Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 1 und der Notfallzentrale 8 nicht erlaubt ist, wird nachdem die Sprachkommunikation zwischen dem Fahrer und dem Mitarbeiter beendet worden ist, das Bild, auf dem der Fahrer von dem Airbag 13 befreit ist, zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen.
  • Das von der Kameravorrichtung 5 aufgenommene Bild kann aus einem einzigen Rahmen oder mehreren Rahmen bestehen. Mit anderen Worten, das Bild kann ein Standbild oder ein Bewegtbild sein. Alternativ können Standbilder aufeinanderfolgend zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen und in dem Notfallmeldezentrum 8 zu einem Bewegtbild zusammengefügt werden. Alternativ kann ein Bewegtbild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen und in dem Notfallmeldezentrum 8 in Standbilder getrennt werden.
  • Wie es oben beschrieben ist, beginnt die Kameravorrichtung 5 gemäß der Notfallmeldevorrichtung 1 der ersten Ausführungsform aufzunehmen, nachdem das Volumen des gefüllten Airbags 13 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Bei einem solchen Vorgehen kann die Kameravorrichtung 5 in geeigneter Weise das Aussehen des Fahrers aufnehmen, so dass der Fahrer von dem Airbag 13 befreit ist. Das aufgenommene Bild, in dem das Aussehen des Fahrers klar zu erkennen ist, wird zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen. Auf der Grundlage des übertragenen Bildes kann daher der Mitarbeiter in dem Notfallmeldezentrum 8 bestimmen, ob sich der Fahrer in einer Notsituation befindet.
  • Ferner, wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, beginnt die Kameravorrichtung 5 in Antwort auf ein Verstreichen einer Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags 13 aufzunehmen. Bei einem solchen Vorgehen wird selbst dann, wenn das Volumen des gefüllten Airbags 13 zum Beispiel aufgrund von Fehlfunktionen nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, das Bild, auf dem der Fahrer fast deutlich zu sehen ist, zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen.
  • Der Entleerungssensor 7 erfasst die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 durch Analyse des von der Kameravorrichtung 5 aufgenommenen Bildes. Bei einem solchen Vorgehen kann die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 ohne einen zusätzlichen Gasströmungssensor zum Messen des dem Airbag 13 zugeführten oder von dem Airbag 13 abgeführten Gasvolumens erfasst werden. Alternativ kann der Entleerungssensor 7 mit dem Gasströmungssensor ausgestattet sein und die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 durch Berechnen der Differenz zwischen dem dem Airbag 13 zugeführten Gasvolumen und dem von dem Airbag 13 abgeführten Gasvolumen unter Verwendung des Gasströmungssensors erfassen. Bei einem solchen Vorgehen kann die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags 13 exakt erfasst werden.
  • 4 zeigt eine Notfallmeldevorrichtung 21 gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die einen Hauptkontroller 22, eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation (im Folgenden kurz „drahtlose Kommunikationsvorrichtung” genannt) 23, eine Sprachkommunikationsvorrichtung 24, eine fahrerseitige Kameravorrichtung 25, eine hintere fahrerseitige Kamera 26, eine beifahrerseitige Kamera 27, eine hintere beifahrerseitige Kameravorrichtung 28, eine Speichervorrichtung 29, einen fahrerseitigen Frontairbag-Entleerungssensor 30, einen fahrerseitigen Seitenairbag-Entleerungssensor 31, einen beifahrerseitigen Frontairbag-Entleerungssensor 32 und einen beifahrerseitigen Seitenairbag-Entleerungssensor 33 umfasst.
  • Die fahrerseitige Kameravorrichtung 25 ist an einer Position angeordnet, von wo aus sie einen auf einem Fahrersitz sitzenden Fahrer aufnehmen kann. Die hintere fahrerseitige Kameravorrichtung 26 ist an einer Position angeordnet, von wo aus sie einen auf einem fahrerseitigen Rücksitz sitzenden Insassen aufnehmen kann. Die beifahrerseitige Kameravorrichtung 27 ist an einer Position angeordnet, von wo aus sie ein Bild eines auf einem Beifahrersitz sitzenden Insassen aufnehmen kann. Die hintere beifahrerseitige Kameravorrichtung 28 ist an einer Position angeordnet, von wo aus sie einen auf einem beifahrerseitigen Rücksitz sitzenden Insassen aufnehmen kann.
  • Ein fahrerseitiger Front-G-Sensor 34 und ein beifahrerseitiger Front-G-Sensor 36 sind zum Beispiel an einem vorderen Rand eines Fahrzeugrahmens angeordnet. Ein fahrerseitiger Seiten-G-Sensor 35 ist an einem Seitenabschnitt des Fahrzeugrahmens auf der Fahrerseite angeordnet. Ein beifahrerseitiger Seiten-G-Sensor 37 ist an einem Seitenabschnitt des Fahrzeugrahmens auf der Beifahrerseite angeordnet. Wenn im Falle einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Objekt eine Beschleunigung größer als ein Schwellenwert erfasst wird, überträgt jeder der G-Sensoren 3437 ein Kollisionerfassungssignal zu einem Airbagkontroller 38, im Folgenden kurz „Kontroller 28”.
  • Wenn wenigstens entweder der fahrerseitige Front-G-Sensor 34 oder der fahrerseitige Seiten-G-Sensor 35 die Kollision erfasst, ist es wahrscheinlicher, dass der auf dem Fahrersitz sitzende Fahrer verletzt wird, als dass der auf dem Beifahrersitz sitzende Insasse verletzt wird. Daher muss, wenn wenigstens entweder der fahrerseitige Front-G-Sensor 34 oder der fahrerseitige Seiten-G-Sensor 35 die Kollision erfasst, ein von der fahrerseitigen Kameravorrichtung 25 aufgenommenes Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen werden, bevor von den Kameravorrichtungen 2628 aufgenommene Bilder übertragen werden. Hingegen ist es wahrscheinlicher, wenn wenigstens entweder der beifahrerseitige Front-G-Sensor 36 oder der beifahrerseitige Seiten-G-Sensor 37 die Kollision erfasst, dass der auf dem Beifahrersitz sitzende Insasse verletzt ist, als dass der auf dem Fahrersitz sitzende Fahrer verletzt ist. Daher muss, wenn wenigstens entweder der beifahrerseitige Front-G-Sensor 36 oder der beifahrerseitige Seiten-G-Sensor 37 die Kollision erfasst, ein von der beifahrerseitigen Kameravorrichtung 27 erfasstes Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen werden, bevor von den Kameravorrichtungen 25, 26 und 28 aufgenommene Bilder übertragen werden.
  • Ein fahrerseitiger Frontairbag 39 ist vor dem Fahrersitz angeordnet. Ein fahrerseitiger Seitenairbag 40 ist an oder auf einer Seite des Fahrersitzes angeordnet. Ein beifahrerseitiger Frontairbag 41 ist vor dem Beifahrersitz angeordnet. Ein beifahrerseitiger Seitenairbag 42 ist auf oder an einer Seite des Beifahrersitzes angeordnet. Beim Empfang des Kollisionerfassungssignals von wenigstens einem der G-Sensoren 3437 ändert der Kontroller 38 gleichzeitig das den Airbags 3942 zugeführte Gas, so dass sich alle Airbags 3942 zeitgleich zu füllen beginnen. Alternativ kann der Kontroller 38 Gas zu den Airbags 3942 mit einer Verzögerung entsprechend der von den G-Sensoren 3437 erfassten Beschleunigung ändern, so dass die Airbags 3942 sich zu jeweiligen Zeitpunkten zu füllen beginnen. Dann sorgt der Kontroller 38 zum Beispiel einige zehn Millisekunden nach Ende des Füllvorgangs des jeweiligen Airbags 3942 dafür, dass das Gas von den jeweiligen Airbags 3942 abgeführt wird, so dass die jeweiligen Airbags 3942 entleert werden.
  • Der Kontroller 38 gibt zu dem Zeitpunkt, zu dem jeder der Airbags 3942 vollständig gefüllt ist, ein Füllungssignal zusammen mit einem G-Sensor-Identifizierungssignal zu dem Hauptkontroller 22. Das G-Sensor-Identifizierungssignal identifiziert, welcher der G-Sensoren 3437 die Kollision erfasst und gibt das Kollisionserfassungssignal aus. Ein fahrerseitiger Frontairbag-Entleerungssensor 30 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten fahrerseitigen Frontairbags 39 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Ein fahrerseitiger Seitenairbag-Entleerungssensor 31 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten fahrerseitigen Seitenairbags 40 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Ein beifahrerseitiger Frontairbag-Entleerungssensor 32 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten beifahrerseitigen Frontairbags 41 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist. Ein beifahrerseitiger Seitenairbag-Entleerungssensor 33 bestimmt, ob das Volumen des gefüllten beifahrerseitigen Seitenairbags 42 auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist.
  • Die Notfallmeldevorrichtung 21 hat einen ersten und einen zweiten Betriebsmodus. In dem ersten Betriebsmodus ist die gleichzeitige Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 21 und dem Notfallmeldezentrum 8 erlaubt. In dem zweiten Betriebsmodus ist die gleichzeitige Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Notfallmeldevorrichtung 21 und dem Notfallmeldezentrum 8 nicht erlaubt.
  • Zunächst ist nachfolgend ein erster Prozess, ausgeführt in dem ersten Betriebsmodus, mit Bezug auf 5 beschrieben. Wenn die Notfallmeldevorrichtung 21 zum Beispiel durch Betätigen eines Hilfsschalters des Fahrzeugs eingeschaltet wird, startet der erste Prozess mit Schritt S21. In Schritt S21 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob wenigstens einer der Airbags 3942 vollständig gefüllt ist, d. h. er bestimmt, ob der Hauptkontroller 22 das Füllungssignal zusammen mit dem G-Sensor-Identifizierungssignal von dem Kontroller 38 empfängt. Wenn wenigstens einer der Airbags 3942 vollständig gefüllt ist, entsprechend JA in Schritt S21, fährt der erste Prozess sowohl mit Schritt S22 als auch mit Schritt S32 fort. Die Schritte S22–S29 bilden eine Kamerasteuerungsprozedur. Die Schritte S32 und S33 bilden eine Sprachkommunikationsprozedur. Somit führt der Hauptkontroller 22 die Kamerasteuerungsprozedur und die Sprachkommunikationsprozedur parallel aus.
  • In Schritt S32 der Sprachkommunikationsprozedur stellt der Hauptkontroller 22 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 23 die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 her. Anschließend fährt der erste Prozess mit Schritt S33 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bewirkt, dass eine Sprachkommunikationsvorrichtung 24 eine Sprachkommunikationsverarbeitung ausführt. Somit kann der Fahrer des Fahrzeugs eine Sprachkommunikation mit dem Mitarbeiter des Notfallmeldezentrums 8 ausführen.
  • In Schritt S22 der Kamerasteuerungsprozedur beginnt der Hauptkontroller 22 eine Zeitzählung. Anschließend fährt der erste Prozess mit Schritt S23 fort, in dem der Hauptkontroller 22 auf der Grundlage des von dem Kontroller 22 empfangenen G-Sensor-Identifizierungssignal bestimmt, welcher der G-Sensoren 3437 die Kollision erfasst. Danach fährt der erste Prozess mit Schritt S24 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist.
  • Wenn das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, entsprechend JA in Schritt S24, fährt der Prozess mit Schritt S30 fort. In Schritt S30 bewirkt der Hauptkontroller 22, dass die Kameravorrichtung, die dem Airbag entspricht, dessen Volumen auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, aufzunehmen beginnt, und bewirkt, dass die Speichervorrichtung 29 das aufgenommene Bild vorübergehend speichert. Dann fährt der erste Prozess mit Schritt S31 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen. Wenn alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend JA in Schritt S31, fährt der erste Prozess mit Schritt S28 fort. Wenn hingegen nicht alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend NEIN in Schritt S31, kehrt der erste Prozess zu Schritt S24 zurück.
  • Wenn das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S24, fährt der erste Prozess mit Schritt S25 fort. In Schritt S25 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob eine vorbestimmte Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 verstrichen ist. Wenn die Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 verstrichen ist, fährt der erste Prozess mit Schritt S26 fort. Wenn hingegen die Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 nicht verstrichen ist, kehrt der erste Prozess zu Schritt S24 zurück.
  • In Schritt S26 bewirkt der Hauptkontroller 22, dass die Kameravorrichtungen 2528, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht begonnen haben aufzunehmen, aufzunehmen beginnen und bewirkt, dass die Speichervorrichtung 29 das aufgenommene Bild vorübergehend speichert. Dann fährt der erste Prozess mit Schritt S27 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob alle Kameravorrichtung 2528 begonnen haben aufzunehmen. Wenn alle Kameravorrichtung 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend JA in Schritt S27, fährt der erste Prozess mit Schritt S28 fort. Wenn hingegen nicht alle Kameravorrichtung 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend NEIN in Schritt S27, kehrt der erste Prozess zu Schritt S26 zurück.
  • In Schritt S28 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist. Wenn die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 nicht hergestellt worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S28, wiederholt der erste Prozess Schritt S28. Wenn hingegen die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist, entsprechend JA in Schritt S28, fährt der erste Prozess mit Schritt S29 fort, in dem der Hauptkontroller 22 die in der Speichervorrichtung 29 gespeicherten aufgenommenen Bilder über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 23 zu der Notfallzentrale 8 überträgt.
  • Insbesondere wird das von der Kamera, die dem G-Sensor entspricht, der die Kollision erfasst hatte, aufgenommene Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen, bevor weitere, in der Speichervorrichtung 29 gespeicherte Bilder übertragen werden. Zum Beispiel wird, wenn der fahrerseitige Front-G-Sensor 34 die Kollision erfasst hat, das von der fahrerseitigen Kameravorrichtung 25 aufgenommene Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen, bevor weitere, von den Kameravorrichtungen 2628 aufgenommene Bilder übertragen werden. Als weiteres Beispiel wird, wenn der beifahrerseitige Front-G-Sensor 36 die Kollision erfasst hat, das von der beifahrerseitigen Kameravorrichtung 27 aufgenommene Bild zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen, bevor die weiteren, von den Kameravorrichtungen 25, 26 und 28 aufgenommenen Bilder übertragen werden.
  • Anschließend überträgt der Hauptkontroller 22 die Bilder, die in der Speichervorrichtung 29 verblieben sind, in einer vorbestimmten Prioritätsreihenfolge zu dem Notfallmeldezentrum 8. Alternativ überträgt der Hauptkontroller 22 die Bilder, die in der Speichervorrichtung 29 verblieben sind, in der Reihenfolge zu dem Notfallmeldezentrum 8, in der die Volumen der Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert werden. Wenn alle in der Speichervorrichtung 29 gespeicherten Bilder zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen sind, ist die Kamerasteuerungsprozedur beendet.
  • Nachfolgend ist ein zweiter, in dem zweiten Betriebsmodus ausgeführter Prozess mit Bezug auf 6 beschrieben. Wenn die Notfallmeldevorrichtung 1 eingeschaltet wird, startet in Schritt S41 der zweite Prozess. In Schritt S41 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob wenigstens einer der Airbags 3942 vollständig gefüllt ist, d. h. er bestimmt, ob der Hauptkontroller 22 das Füllungssignal zusammen mit dem G-Sensor-Identifizierungssignal von dem Kontroller 38 empfängt. Wenn wenigstens einer der Airbags 3942 vollständig gefüllt ist, entsprechend JA in Schritt S41, fährt der zweite Prozess sowohl mit Schritt S42 als auch mit Schritt S53 fort. Die Schritte S42–S50 bilden eine Kamerasteuerungsprozedur. Die Schritte S53 und S54 bilden eine Sprachkommunikationsprozedur. Somit führt der Hauptkontroller 22 die Kamerasteuerungsprozedur und die Sprachkommunikationsprozedur parallel aus.
  • In der Sprachkommunikationsprozedur stellt der Hauptkontroller 22 über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung in Schritt S53 die drahtlose Verbindung mit dem Notfallmeldezentrum 8 her. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S54 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bewirkt, dass die Sprachkommunikationsvorrichtung 24 eine Sprachkommunikationsverarbeitung ausführt. Somit kann der Fahrer in dem Fahrzeug eine Sprachkommunikation mit dem Mitarbeiter in dem Notfallzentrum 8 ausführen.
  • In der Kamerasteuerungsprozedur beginnt der Hauptkontroller 22 in Schritt S42 eine Zeitzählung. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S43 fort, in dem der Hauptkontroller 22 auf der Grundlage des von dem Kontroller 38 empfangenen G-Sensor-Identifizierungssignals bestimmt, welche der G-Sensoren 3437 die Kollision erfasst hat. Danach fährt der zweite Prozess mit Schritt S44 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist.
  • Wenn das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, entsprechend JA in Schritt S44, fährt der zweite Prozess mit Schritt S51 fort. In Schritt S51 bewirkt der Hauptkontroller 22, dass die Kameravorrichtung, die dem Airbag entspricht, dessen Volumen auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert ist, aufzunehmen beginnt und bewirkt, dass die Speichervorrichtung 29 das aufgenommene Bild speichert. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S52 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen. Wenn alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend JA in Schritt S52, fährt der zweite Prozess mit Schritt S48 fort. Wenn hingegen nicht alle der Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben, aufzunehmen, entsprechend NEIN in Schritt S48, kehrt der zweite Prozess zu Schritt S44 zurück.
  • Wenn das Volumen von wenigstens einem der gefüllten Airbags 3942 nicht auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S44, fährt der zweite Prozess mit Schritt S45 fort. In Schritt S45 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob eine vorbestimmte Schwellenzeitspanne seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 verstrichen ist. Wenn seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 die Schwellenzeitspanne verstrichen ist, fährt der zweite Prozess mit Schritt S46 fort. Wenn hingegen seit dem Ende des Füllvorgangs von wenigstens einem der Airbags 3942 die Schwellenzeitspanne nicht verstrichen ist, kehrt der zweite Prozess zu Schritt S44 zurück.
  • In Schritt S46 bewirkt der Hauptkontroller 22, dass die Kameravorrichtungen 2528, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht begonnen haben aufzunehmen, aufzunehmen beginnen und bewirkt, dass die Speichervorrichtung 29 das aufgenommene Bild speichert. Anschließend fährt der zweite Prozess mit Schritt S47 fort, in dem der Hauptkontroller 22 bestimmt, ob alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben, aufzunehmen. Wenn alle Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend JA in Schritt S47, fährt der zweite Prozess mit Schritt S48 fort. Wenn hingegen nicht alle der Kameravorrichtungen 2528 begonnen haben aufzunehmen, entsprechend NEIN in Schritt S47, kehrt der zweite Prozess zu Schritt S46 zurück.
  • In Schritt S48 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist. Wenn die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 nicht hergestellt worden ist, entsprechend NEIN in Schritt S48, wiederholt der zweite Prozess Schritt S48. Wenn hingegen die drahtlose Verbindung zu dem Notfallmeldezentrum 8 hergestellt worden ist, entsprechend JA in Schritt S48, fährt der zweite Prozess mit Schritt S49 fort.
  • In Schritt S49 bestimmt der Hauptkontroller 22, ob die Sprachkommunikation zwischen dem Fahrer und dem Mitarbeiter zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet ist. Wenn die Sprachkommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beendet ist, entsprechend NEIN in Schritt S49, wiederholt der zweite Prozess Schritt S49. Wenn hingegen die Sprachkommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet worden ist, entsprechend JA in Schritt S49, fährt der zweite Prozess mit Schritt S50 fort, in dem der Hauptkontroller 22 die in der Speichervorrichtung 29 gespeicherten aufgenommenen Bilder durch die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 23 zu dem Notfallmeldezentrum 8 überträgt.
  • Insbesondere wird das von der Kameravorrichtung, die dem G-Sensor entspricht, der die Kollision erfasst hat, aufgenommene Bild zu der Notfallmeldezentrale 8 übertragen, bevor die von den weiteren Kameravorrichtungen aufgenommenen Bilder übertragen werden. Anschließend überträgt der Hauptkontroller 22 die Bilder, die in der Speichervorrichtung 29 verblieben sind, in einer vorbestimmten Prioritätsreihenfolge zu der Notfallmeldezentrale 8. Alternativ kann der Hauptkontroller 22 die in der Speichervorrichtung 29 verbliebenen Bilder auch in der Reihenfolge zu der Notfallmeldezentrale 8 übertragen, in der die Volumina der Airbags 3942 auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert werden. Wenn alle in der Speichervorrichtung 29 gespeicherten Bilder zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen sind, ist die Kamerasteuerungsprozedur beendet.
  • Wie ein Vergleich der 5 und 6 deutlich macht, besteht ein Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Betriebsmodus in Schritt S49. Insbesondere werden in dem zweiten Betriebsmodus, in dem die gleichzeitige Sprach- und Datenübertragung zwischen der Notfallmeldevorrichtung 21 und dem Notfallmeldezentrum 8 nicht erlaubt ist, nachdem die Sprachkommunikation zwischen dem Fahrer in dem Fahrzeug und dem Mitarbeiter in dem Notfallmeldezentrum 8 beendet worden ist, die Bilder, auf denen der Fahrer und der Beifahrer von den Airbags 3942 befreit sind, zu der Notfallmeldezentrale 8 übertragen.
  • Wie es oben beschrieben ist, wird gemäß der Notfallmeldevorrichtung 21 der zweiten Ausführungsform das von der Kameravorrichtung, die dem G-Sensor entspricht, der die Kollision erfasst hat, aufgenommene Bild zu der Notfallmeldezentrale 8 übertragen, bevor die Bilder von den weiteren Kameravorrichtungen übertragen werden. Bei einem solchen Ansatz kann ein Bild, auf dem ein Insasse, der mit einer höheren Wahrscheinlichkeit durch die Kollision verletzt wurde, vor weiteren Bildern zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen werden.
  • Ferner, die Kameravorrichtungen 2528 beginnen aufzunehmen, nachdem die Volumina der gefüllten Airbags 3942 jeweils auf den vorbestimmten Schwellenwert verringert sind. Bei einem solchen Ansatz können die Kameravorrichtungen 2528 in geeigneter Weise das Aussehen der Insassen aufnehmen, so dass die Insassen auf den aufgenommenen Bildern von den jeweiligen Airbags 3942 befreit sind. Die aufgenommenen Bilder, in denen das Aussehen der Insassen klar zu erkennen ist, werden zu dem Notfallmeldezentrum 8 übertragen. Auf der Grundlage der übertragenen Bilder kann daher der Mitarbeiter der Notfallmeldezentrale 8 bestimmen, ob sich die Insassen in einer Notsituation befinden.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsformen können auf verschiedene Weise modifiziert sein. Zum Beispiel können zusätzlich zu den durch die Kameravorrichtung aufgenommenen Bildern verschiedene Informationen wie etwa eine Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation unmittelbar vor der Kollision, eine Bremsbetätigung, eine Kollisionsrichtung und eine Aufprallkraft bei der Kollision zu der Notfallmeldezentrale 8 übertragen werden. Die Airbags 3942 können selektiv gefüllt werden, je nachdem welcher der G-Sensoren 3437 die Kollision erfasst.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung bezüglich der bevorzugten Ausführungsformen offenbart worden ist, um ein besseres Verständnis von diesen zu ermöglichen, sollte wahrgenommen werden, dass die Erfindung auf verschiedene Weisen verwirklicht werden kann, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen. Deshalb sollte die Erfindung derart verstanden werden, dass sie alle möglichen Ausführungsformen und Ausgestaltungen zu den gezeigten Ausführungsformen beinhaltet, die realisiert werden können, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen dargelegt ist.

Claims (6)

  1. Notfallmeldevorrichtung für ein Fahrzeug, das mit einem Airbag (13) ausgestattet ist, wobei die Notfallmeldevorrichtung umfasst: – einen Sensor (11), der an einem vorbestimmten Abschnitt des Fahrzeugs angeordnet ist, um eine Kollision des Fahrzeugs zu erfassen; – einen Airbagkontroller (12), der dazu geeignet ist, den Airbag (13) mit einem Gas zu füllen, wenn die Kollision erfasst wird, und dazu geeignet ist, den gefüllten Airbag (13) zu entleeren; – eine Kameravorrichtung (5), die dazu geeignet ist, ein Bild von einem auf eifern Sitz, der mit dem Airbag (13) ausgestattet ist, sitzenden Insassen aufzunehmen; – einen Hauptkontroller (2), der dazu geeignet ist, das von der Kameravorrichtung (5) aufgenommene Bild über eine Kommunikationsvorrichtung (3) zu einem Notfallmeldezentrum (8) zu übertragen; und – einen Entleerungssensor (7), der dazu geeignet ist, zu erfassen, ob ein Volumen des gefüllten Airbags (13) auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist; – wobei der Hauptkontroller (2) bewirkt, dass die Kameravorrichtung (5) aufzunehmen beginnt, wenn eine Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags (13) auf den vorbestimmten Schwellenwert erfasst wird.
  2. Notfallmeldevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: – der Hauptkontroller (2) einen Timer umfasst, der dazu geeignet ist, eine Zeitspanne zu zählen, die seit dem Ende des Füllvorgangs des Airbags (13) verstrichen ist; und – der Hauptkontroller (2) bewirkt, dass die Kameravorrichtung (5) aufzunehmen beginnt, nachdem die Zeitspanne verstrichen ist, bevor die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags (13) auf den vorbestimmten Schwellenwert erfasst wird, wenn die Verringerung nicht während der Zeitspanne erfasst wird.
  3. Notfallmeldevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Entleerungssensor (7) die Verringerung des Volumens des gefüllten Airbags (13) auf den vorbestimmten Schwellenwert durch Berechnen einer Differenz zwischen einem Volumen eines dem Airbag (13) zugeführten Gases und einem Volumen eines von dem Airbag (13) abgeführten Gases erfasst.
  4. Notfallmeldevorrichtung für ein Fahrzeug, das mit mehreren Airbags (3942) ausgestattet ist, wobei die Notfallmeldevorrichtung umfasst: – mehrere Sensoren (3437), die alle an unterschiedlichen Abschnitten des Fahrzeugs angeordnet sind, um eine Kollision des Fahrzeugs zu erfassen; – einen Airbagkontroller (38), der dazu geeignet ist, die mehreren Airbags (3942) mit einem Gas zu füllen, wenn von wenigstens einem der mehreren Sensoren (3437) die Kollision erfasst wird und der dazu geeignet ist, die mehreren gefüllten Airbags (3942) zu entleeren; – mehrere Kameravorrichtungen (2528), die jeweils dazu geeignet sind, ein Bild eines auf einem Sitz, der mit einem entsprechenden der mehreren Airbags (3942) ausgestattet ist, sitzenden Insassen aufzunehmen, wobei jede der mehreren Kameravorrichtungen (2528) einem entsprechenden der mehreren Sensoren (3437) zugeordnet ist; – einen Hauptkontroller (22), der dazu geeignet ist, die von den mehreren Kameravorrichtungen (2528) aufgenommenen mehreren Bilder über eine Kommunikationsvorrichtung (23) zu einem Notfallmeldezentrum (8) zu übertragen; und – mehrere Entleerungssensoren (3033), die jeweils einem entsprechenden der mehreren Airbags (3942) zugeordnet und dazu geeignet sind, zu erfassen, ob ein Volumen der mehreren gefüllten Airbags (3942) auf einen vorbestimmten Schwellenwert verringert ist; – wobei der Hauptkontroller (22) denjenigen der mehreren Sensoren (3437) identifiziert, der die Kollision erfasst, und das von diesem identifizierten Sensor (3437) zugeordnete Kameravorrichtung (2528) aufgenommene Bild zu dem Notfallmeldezentrum (8) überträgt, bevor er die weiteren aufgenommenen Bilder überträgt; und – der Hauptkontroller (22) bewirkt, dass jede der mehreren Kameravorrichtungen (2528) aufzunehmen beginnt, wenn eine Verringerung eines Volumens des entsprechenden der mehreren gefüllten Airbags (3942) auf den vorbestimmten Schwellenwert erfasst wird.
  5. Notfallmeldevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkontroller (22) die weiteren der aufgenommen Bilder in einer Reihenfolge zu dem Notfallmeldezentrum (8) überträgt, in der der Entleerungssensor (3033) die Verringerung der mehreren gefüllten Airbags (3942) zu dem vorbestimmten Schwellenwert erfasst.
  6. Notfallmeldevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkontroller (22) die weiteren Bilder in einer vorbestimmten Prioritätsreihenfolge zu dem Notfallmeldezentrum (8) überträgt.
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