DE102008000036A1 - Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom - Google Patents

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte (34) mit einem Mikrotom. Mit einem Mikrotom wird von einem eine Gewebeprobe aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke angefertigt. Vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) wird ein Trägermaterial (2) mit einer Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufgebracht. Damit die histologischen Schnitte (34) sich nicht aufrollen und eine, verglichen zu einem in Form eines Endlosbands ausgebildeten Trägermaterials (2), verbesserte Weiterverarbeitung der histologischen Schnitte (34) möglich ist, ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2, 8) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zugeschnitten wird, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht, und dass das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufgebracht wird. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung (1) zum Aufbringen eines Trägermaterials (2) auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt (34).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom. Mit einem Mikrotom wird von einem eine Gewebeprobe aufweisenden Block ein histologischer Schnitt vorgebbarer Dicke angefertigt. Vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts wird ein Trägermaterial mit einer Aufbringvorrichtung auf den Block aufgebracht. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt.
  • Unter Trägermaterial im Sinn der vorliegenden Erfindung ist insbesondere ein flexibles, flächig ausgebildetes Material zu verstehen, welches geeignet ist, dass daran ein histologischer Schnitt angebracht wird bzw. anhaftet und wieder davon gelöst werden kann. Ein solches Trägermaterial wird auch als Tape bezeichnet. Das Trägermaterial könnte beispielsweise in Form eines Klebebands ausgebildet sein. Zumindest eine Oberfläche des Trägermaterials könnte also einen spezifischen Klebstoff aufweisen, welcher geeignet ist, dass ein histologischer Schnitt einerseits am Trägermaterial haftet und andererseits von dem Trägermaterial wieder entfernt werden kann. Das Trägermaterial könnte allerdings auch ohne einen Klebestoff ausgebildet sein, so dass ein histologischer Schnitt auf Grund von Adhäsionskräften an dem Trägermaterial haftet.
  • Lediglich beispielhaft wird auf die US 5,746,855 verwiesen, aus welcher ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt ist, bei welcher mit einem Mikrotom von einem Block histologische Schnitte vorgebbarer Dicke angefertigt werden. Unmittelbar vor dem Anfertigen eines histologischen Schnitts wird ein in Form eines Endlosbands ausgebildetes Trägermaterial mit dem Block in Kontakt gebracht. Sodann wird der histologische Schnitt angefertigt, welcher an dem Endlosband des Trägermaterials haftet. Das Endlosband wird weiterbewegt, so dass eine andere Stelle des Endlosbands mit der neuen Oberfläche des Blocks in Kontakt gebracht werden kann und ein weiterer histologischer Schnitt angefertigt werden kann. Die mit der aus der US 5,746,855 bekannten Verfahren hergestellten histologischen Schnitte befinden sich somit allesamt auf dem Endlosband des Trägermaterials. Vorteilhaft hierbei ist, dass die histologischen Schnitte sich nicht aufrollen können oder in der Regel keine Wellen bzw. Falten aufweisen. Nachteilig hierbei ist, dass eine Weiterverarbeitung mit dem Endlosband und insbesondere das Aufbringen der histologischen Schnitte auf Objektträger problematisch ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom anzugeben und weiterzubilden, bei welchen die histologischen Schnitte sich nicht aufrollen und bei welchen eine verbesserte Weiterverarbeitung möglich ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren der gattungsbildenden Art löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist ein solches Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zugeschnitten wird, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche des Blocks entspricht und dass das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block aufgebracht wird.
  • Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass beim Anfertigen von histologischen Schnitten die im Zusammenhang mit dem Trägermaterial stehenden Vorteile dann genutzt werden können und die insbesondere bei dem in Form eines Endlosbands ausgebildeten Trägermaterial der US 5,746,855 zusammenhängenden Nachteile dann vermieden werden können, wenn das Trägermaterial entsprechend der Größe und/oder der Form derart zugeschnitten wird, dass das zugeschnittene Trägermaterial der Querschnittsfläche des Blocks entspricht. Hierdurch ergeben sich histologische Schnitte, die an dem zugeschnittenen Trägermaterial haften bzw. daran angebracht sind. Das zugeschnittene Trägermaterial zusammen mit dem daran angebrachten histologischen Schnitt kann vereinzelt automatisiert oder manuell einer Weiterverarbeitung zugeführt werden oder der Bediener des Mikrotoms kann vereinzelt das zugeschnittene Trägermaterial und den daran angebrachten histologischen Schnitt beispielsweise mit einer Pinzette aufnehmen und auf einen Objektträger aufbringen. Der histologische Schnitt wird hierbei mit der dem Trägermaterial abgewandten Oberfläche des histologischen Schnitts auf den Objektträger aufgebracht. Danach befindet sich der histologische Schnitt also zwischen dem Trägermaterial und dem Objektträger. Insoweit ist es nicht erforderlich, dass mit einem Endlosband mit mehreren daran aufgebrachten histologischen Schnitten hantiert werden muss und hierbei unter Umständen einzelne histologische Schnitte beschädigt werden. Dementsprechend rollen sich die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren angefertigten histologischen Schnitte nicht auf und es ist in vorteilhafter Weise eine verbesserte Weiterverarbeitung verglichen zu der Vorgehensweise mit einem Endlosband als Trägermaterial möglich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Zuschnitt des Trägermaterials mit der Aufbringvorrichtung. Dementsprechend ist die Aufbringvorrichtung geeignet ausgebildet, um das Trägermaterial vor dem Aufbringen auf den Block zuzuschneiden. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Aufbringvorrichtung eine Schneideeinrichtung aufweist. Gemäß dieser Ausführungsform sind also die Funktionen des Zuschneidens und des Aufbringens des Trägermaterials in der Aufbringvorrichtung vereinigt. Hierauf wird im Folgenden noch näher eingegangen.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Zuschnitt des Trägermaterials unmittelbar vor dem Schneidevorgang des histologischen Schnitts. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn das Trägermaterial mit der Aufbringvorrichtung zugeschnitten werden kann. Hierdurch wird das Trägermaterial nur dann zugeschnitten bzw. in der geeigneten Größe und/oder Form angefertigt, wenn es auch tatsächlich benötigt wird. Somit kann beispielsweise eine Kontamination des auf den Block aufzubringenden Trägermaterials – beispielsweise durch Fingerabdrücke des Bedieners – zumindest weitgehend verhindert werden.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks. Vorzugsweise ist die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials bis zu 10% – insbesondere ca. 5% – größer als die Querschnittsfläche des Blocks bemessen. Dies kann durch eine entsprechende Ausgestaltung eines Schneidewerkzeugs bei vorgegebenen Ausmaßen des Blocks erzielt werden. Wenn also die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks und somit des anzufertigenden histologischen Schnitts ausgebildet ist, existiert ein Randbereich des Trägermaterials, zu welchem sich der histologische Schnitt nicht erstreckt. Idealerweise erstreckt sich gemäß dieser Ausführungsform der Randbereich vollständig umfangsmäßig um den histologischen Schnitt, falls das Trägermaterial den Block aufgebracht wurde und somit der histologische Schnitt zentriert bzw. mittig relativ zum Trägermaterial angeordnet ist.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt wird der angefertigte histologische Schnitt mit dem aufgebrachten Trägermaterial vom Klingenhalter auf einen Objektträger verbracht und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt. Dies könnte z. B. dadurch erfolgen, dass der Bediener des Mikrotoms das Trägermaterial mit dem daran angeordneten histologischen Schnitt mit Hilfe einer Pinzette abnimmt und auf einen Objektträger aufbringt oder einer sonstigen Weiterverarbeitung zuführt. Alternativ hierzu könnte ein automatisiertes Verbringen des zugeschnittenen Trägermaterials mit dem daran befestigten histologischen Schnitt auf einen Objektträger vorgesehen sein, beispielsweise mit einer am Klingenhalter des Mikrotoms vorgesehenen und in Form eines Transportbands ausgebildeten Transporteinrichtung.
  • Nachdem der histologische Schnitt zusammen mit dem zugeschnittenen Trägermaterial auf einen Objektträger aufgebracht ist oder einer Weiterverarbeitung zugeführt ist, ist in einem bevorzugten Verfahrensschritt vorgesehen, das Trägermaterial von dem histologischen Schnitt zu entfernen bzw. zu lösen. Dies könnte beispielsweise durch das Einwirken von Energie erfolgen. So könnte insbesondere thermische Energie, beispielsweise eines Wärmestrahlers oder einer Infra-Rot-Lampe zum Lösen des Trägermaterials von dem histologischen Schnitt verwendet werden. In Abhängigkeit des jeweils verwendeten Trägermaterials könnte auch elektromagnetische Energie einer geeigneten Lichtquelle, beispielsweise UV-Licht, zum Lösen des Trägermaterials von dem histologischen Schnitt verwendet werden. Alternativ oder zusätzlich könnten durch das Aufbringen einer Flüssigkeitslösung der histologische Schnitt von dem zugeschnittenen Trägermaterial gelöst bzw. entfernt werden. Letztendlich kann das zugeschnittene Trägermaterial mit einem speziellen und hinsichtlich der Eigenschaften des Trägermaterials geeigneten Verfahrensschritt von dem histologischen Schnitt entfernt werden.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform wird das zugeschnittene Trägermaterial nur dann auf den Block aufgebracht, wenn der anzufertigende histologische Schnitt auf einen Objektträger aufgebracht werden soll und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt werden soll. Demgemäß werden auf histologische Schnitte, die nicht auf einen Objektträger aufzubringen sind bzw. keiner Weiterverarbeitung zugeführt werden sollen, keine zugeschnittenen Trägermaterialien aufgebracht. Bei solchen histologischen Schnitten kann es sich beispielsweise um Schnittabfall oder um Trimmschnitte handeln, welche also eine nicht unerhebliche Dicke aufweisen und welche von einem neu in das Mikrotom eingespannten Block zunächst anzufertigen sind, bis die Schnittebene des Blocks an einer interessierenden Gewebeprobe angelangt ist.
  • Hinsichtlich einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbringen (Aufbringvorrichtung) eines Trägermaterials auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt wird die eingangs genannte Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 8 gelöst. Demgemäß ist mit dem Mikrotom von einem Block, der eine Gewebeprobe aufweist, ein histologischer Schnitt vorgebbarer Dicke anfertigbar. Vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts ist ein Trägermaterial mit der Aufbringvorrichtung auf den Block aufbringbar. Erfindungsgemäß ist das Trägermaterial vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zuschneidbar, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche des Blocks entspricht und dass das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block aufbringbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 geeignet, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der diesbezüglichen Verfahrensmerkmale auf den vorangegangenen Teil der Beschreibung verwiesen wird. Hierbei erschließen sich die vorrichtungsmäßigen Merkmale der beschriebenen bzw. erforderlichen Verfahrensschritte einem auf dem vorliegenden Gebiet tätigen Fachmann in Kenntnis des Offenbarungsgehalts des vorangegangenen Teils der Beschreibung.
  • Ganz besonders bevorzugt weist die Aufbringvorrichtung eine Schneideeinrichtung auf, mit welcher von dem ungeschnittenen Trägermaterial ein Zuschnitt des Trägermaterials anfertigbar ist, welcher auf den Block aufbringbar ist. Mit der Schneideeinrichtung wird also von dem ungeschnittenen Trägermaterial ein Stück vorgebbarer Größe und/oder Form zugeschnitten bzw. herausgeschnitten, bevor es auf den Block aufgebracht wird.
  • Weiterhin könnte eine Spendeeinrichtung vorgesehen sein, mit welcher ungeschnittenes Trägermaterial der Schneideeinrichtung zuführbar ist. Alternativ oder zusätzlich könnte eine Aufnahmeeinrichtung vorgesehen sein, mit welcher das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial aufnehmbar ist. Das Vorsehen einer Spendeeinrichtung und/oder eine Aufnahmeeinrichtung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn das Trägermaterial in Form eines Bandes ausgebildet ist, beispielsweise vergleichbar zu dem aus der US 5,746,855 bekannten bandförmigen Trägermaterial. Die Spendeeinrichtung könnte eine Rolle mit darauf aufgerolltem bandförmigen Trägermaterial aufnehmen, welche ausgewechselt werden kann, falls das Trägermaterial verbraucht ist. In vergleichbarer Weise könnte die Aufnahmeeinrichtung eine Rolle aufweisen, auf welche das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial aufbringbar ist.
  • Im Konkreten könnte die Schneideeinrichtung ein Gehäuse aufweisen, in welchem ein Schneidewerkzeug zum Zuschneiden des Trägermaterials bewegbar angeordnet ist. Falls mit dem Mikrotom Blöcke zu bearbeiten sind, welche unterschiedliche Größen und/oder Formen aufweisen, kann es zweckmäßig sein, dass die Schneideeinrichtung Schneidewerkzeuge unterschiedlicher Größe aufweist. In Abhängigkeit des jeweils zu bearbeitenden Blocks wird dann das geeignete Schneidewerkzeug für den Zuschnitt des Trägermaterials verwendet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das zuzuschneidende Trägermaterial zischen dem Gehäuse der Schneideeinrichtung und einem Gegenstück führbar. Hierzu können geeignete Führungsmittel vorgesehen sein, beispielsweise Führungsrollen, mit welchen das Trägermaterial in einer vorgebbaren Richtung geführt wird. Bei dem Gegenstück kann es sich beispielsweise um eine Platte oder um ein plattenförmiges Bauteil handeln, welches mit dem Schneidewerkzeug dann in Eingriff kommt, wenn das Trägermaterial zugeschnitten wird. Das plattenförmige Bauteil könnte eine Aussparung aufweisen, welche im Wesentlichen der Größe und/oder der Form des Zuschnitts entspricht, so dass das zugeschnittene Trägermaterial nach dem Anfertigen des Zuschnitts durch das Gegenstück verbringbar und auf den Block aufbringbar ist.
  • Im Konkreten könnte das Trägermaterial dadurch zuschneidbar sein, dass das Schneidewerkzeug in Richtung des Gegenstücks bewegbar ist. Dies könnte insbesondere dadurch bewirkt werden, dass das Schneidewerkzeug so weit bewegt wird, dass es mit dem Gegenstück in Kontakt bringbar ist. Wenn nun das Gegenstück eine Aussparung aufweist, könnte das Schneidewerkzeug in Richtung des Gegenstücks und an einem Teil des Gegenstücks vorbeibewegt werden. In diesem Fall wäre die Form des zum Schneiden vorgesehenen Teils des Schneidewerkzeugs im Wesentlichen komplementär zu der Aussparung des Gegenstücks auszubilden, so dass das Schneidewerkzeug teilweise durch die Aussparung bewegt werden kann und hierdurch das Trägermaterial zugeschnitten wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Schneideeinrichtung ein Andruckstück auf, mit welchem das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block zu bewegbar bzw. aufbringbar ist. Es könnte insbesondere vorgesehen sein, dass das Andruckstück mit einem vorgebbaren Druck auf den Block aufdrückbar ist, um hierdurch das zugeschnittene Trägermaterial mit dem vorgebbaren Druck auf den Block aufzudrücken und somit das zugeschnittene Trägermaterial im Wesentlichen gleichmäßig auf den Block aufzubringen und/oder einen sicheren Kontakt zwischen zugeschnittenem Trägermaterial und histologischem Schnitt zu gewährleisten.
  • Damit eine Automatisierung des Aufbringvorgangs möglich ist, ist bzw. sind die Schneideeinrichtung, die Spendeeinrichtung, die Aufnahmeeinrichtung und/oder das Schneidewerkzeug bevorzugt motorisiert antreibbar bzw. bewegbar. Hierzu könnte mindestens ein Antriebsmotor vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Schrittmotors oder eines Gleichstrommotors ausgebildet. Falls das Trägermaterial manuell zugeführt bzw. abgeführt wird und lediglich das Schneidewerkzeug der Schneideeinrichtung motorisiert ausgebildet ist, wird lediglich ein Antriebsmotor bzw. Elektromotor benötigt. Wenn das Trägermaterial zusätzlich motorisiert zugeführt bzw. abgeführt wird, könnte ein weiterer Antriebsmotor an der Aufnahmeeinrichtung vorgesehen sein, welcher das Trägermaterial von der Spendeeinrichtung an der Schneideeinrichtung vorbei zu der Aufnahmeeinrichtung bewegt bzw. zu der Aufnahmeeinrichtung zieht.
  • Bei dem Mikrotom könnte es sich um ein Rotationsmikrotom, ein Schlittenmikrotom oder ein Scheibenmikrotom handeln. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist bevorzugt für ein Rotationsmikrotom vorgesehen, obwohl sie auch bei den anderen Mikrotomarten einsetzbar ist. Bei einem Rotationsmikrotom ist der Block, welcher mindestens eine Gewebeprobe aufweist, an einer dem Block zugeordneten Kassette befestigt. Die Kassette ist in einem Probenhalter des Mikrotoms eingespannt. Die Kassette samt Block wird mit dem Probenhalter im Wesentlichen in vertikaler Richtung aufwärts und abwärts bewegt und hierbei im Wesentlichen in horizontaler Richtung um einen vorgebbaren Abstand zu der ortsfest angeordneten Klinge bewegt (zugestellt), so dass hierdurch histologische Schnitte einer vorgebbaren Dicke entstehen, welche dem vorgebbaren Abstand der horizontalen Zustellbewegung des Probenhalters entsprechen. Bei einem Rotationsmikrotom ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zwischen dem Bediener des Mikrotoms und der zu schneidenden Oberfläche des Blocks anzuordnen. Hierdurch kann jedoch der Zugriff auf den Probenhalter und/oder den Klingenhalter des Mikrotoms und die Bedienelemente hierzu erschwert werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist daher eine Bewegungseinrichtung vorgesehen, mit welcher die Vorrichtung von einer vom Block beabstandeten Position zu einer an den Block angenäherten Position verbringbar ist. Mit der Bewegungseinrichtung könnte daher die Vorrichtung lediglich um einen geringen Weg (beispielsweise wenige Zentimeter) in einer Richtung zu dem Block bewegt bzw. davon entfernt werden. Es könnte jedoch vorgesehen sein, dass mit der Bewegungseinrichtung die Vorrichtung von einer Position, aus welcher das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block aufgebracht werden kann, in eine Position verbracht werden kann, in welcher die Vorrichtung weitgehend aus dem Zugriffbereich des Bedieners auf die Bedienelemente des Klingenhalters und/oder des Probenhalters bewegbar ist, beispielsweise zur Seite, nach oben oder nach unten. In diesem Fall kann die auszuführende Bewegung der Vorrichtung komplex sein.
  • Bei einem Rotationsmikrotom wird zum Anfertigen eines histologischen Schnitts der Block von einer oberen Position in vertikaler Richtung in eine untere Position verbracht. Hierbei wird die Oberfläche des Blocks an der Klinge vorbeibewegt. Hierdurch wird der histologische Schnitt angefertigt. Daher kann es zweckmäßig sein, die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials auf den Block relativ zum Mikrotom derart anzuordnen, dass die Aufbringvorrichtung an einer Position angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Oberfläche des Blocks in der oberen vertikalen Position des Blocks gegenüber liegt. Dementsprechend kann mit der Aufbringvorrichtung das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block dann aufgebracht werden, wenn dieser noch vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts sich in der oberen Position befindet.
  • Vorzugsweise ist die histologische Probe bzw. Gewebeprobe in einem Einbettmedium eingebettet. Hierdurch ist ein Block gebildet. Der Querschnitt des Blocks ist rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet. Mit anderen Worten weist der Block bei kreisförmigem Querschnitt dann bevorzugt eine Zylinderform oder eine Kegelstumpfform auf. Der Querschnitt bzw. die Form eines histologischen Schnitts von einem solchen Block ist dementsprechend rund oder kreisförmig. Daher sind mehrere solcher hintereinander angefertigter histologischer Schnitte, wenn sie ein Schnittband bilden, aufgrund der runden oder kreisförmigen Querschnitte lediglich an Verbindungsstellen miteinander verbunden, die sich über einen geringeren Bereich (z. B. im Idealfall lediglich an einem Berührungspunkt) erstrecken, als das bei histologischen Schnitten rechteckigen Querschnitts der Fall ist (wo die Verbindungsstelle zweier histologischer Schnitte sich über eine ganze benachbarte Seitenfläche erstreckt). Daher kann ein Schnittband bestehend aus histologischen Schnitten mit einem runden oder kreisförmigen Querschnitt einfacher aufgetrennt werden. Dies gilt auch, wenn die histologischen Schnitte jeweils mit einem zugeschnittenen Trägermaterial versehen sind.
  • Wenn nun der Querschnitt des Blocks rechteckig oder rund ist, ist bevorzugt vorgesehen, dass der Querschnitt des auf den Block aufzubringenden Trägermaterials ebenfalls rechteckig oder rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist. Es ist jedoch auch denkbar, bei einem rechteckigen Querschnitt des Blocks jeweils ein Trägermaterial zuzuschneiden und auf den Block aufzubringen, welches einen runden oder kreisförmigen Querschnitt aufweist. Vorzugsweise wird in diesem Fall die Größe des zugeschnittenen Trägermaterials derart gewählt, dass der gesamte anzufertigende histologische Schnitt mit dem Trägermaterial bedeckt ist. Mit anderen Worten ist der Durchmesser des kreisförmigen Querschnitts des Trägermaterials größer als die Seitenlängen des rechteckigen Querschnitts des Blocks. Der umgekehrte Fall ist ebenfalls denkbar. Hierbei ist der Querschnitt des Blocks rund oder kreisförmig. Der Querschnitt des zuzuschneidenden Trägermaterials könnte in diesem Fall rechteckig oder quadratisch ausgebildet sein, vorzugsweise derart, dass der gesamte histologische Schnitt mit Trägermaterial bedeckt ist.
  • Vorzugsweise ist das Trägermaterial in Form eines Bandes ausgebildet. Hierdurch ist eine einfache Handhabung des Trägermaterials möglich, wie dies im Zusammenhang mit der Spendeeinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung angedeutet wurde.
  • Damit der histologische Schnitt mit dem daran angebrachten zugeschnittenen Trägermaterial einfach auf einen Objektträger aufgebracht werden kann, ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform an dem Klingenhalter – bevorzugt unweit von der Klinge entfernt – eine Aussparung für die Aufnahme des Objektträgers vorgesehen. Die Oberfläche des in der Aussparung aufgenommenen Objektträgers fluchtet zumindest an einer der Klinge zugewandten Seite im Wesentlichen mit der Oberfläche des Klingenhalters. Der angefertigte histologische Schnitt ist beim Schneidevorgang zumindest teilweise auf den in der Aussparung aufgenommenen Objektträger bewegbar. Mit dieser Maßnahme kann der angefertigte histologische Schnitt, auf welchen das zugeschnittene Trägermaterial aufgebracht ist, quasi mit dem Schneidevorgang wie von selbst auf den Objektträger aufgebracht bzw. geschoben werden. Gegebenenfalls kann der Objektträger eine geeignete Beschichtung aufweisen, so dass der histologische Schnitt möglichst reibungsfrei auf den Objektträger geschoben werden kann.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 8 bis 20 an einem Mikrotom zum Anfertigen histologischer Schnitte vorgesehen.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die den Patentansprüchen 1 und 8 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen in jeweils einer schematischen Darstellung
  • 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem nicht geschnittenen Trägermaterial,
  • 2 in einer perspektivischen Ansicht das Ausführungsbeispiel gemäß 1, bei welchem von dem Trägermaterial mehrere zugeschnittene Trägermaterialien angefertigt wurden,
  • 36 jeweils in einer Schnittansicht das Ausführungsbeispiel gemäß 1 in jeweils einem anderen Betriebszustand des Schneidewerkzeugs,
  • 3a6a in einer verkleinerten Seitenansicht das Ausführungsbeispiel gemäß der jeweiligen 3 bis 6,
  • 7a in einer Schnittansicht einen auf einen Objektträger aufgebrachten histologischen Schnitt, auf welchem ein zugeschnittenes Trägermaterial aufgebracht ist und
  • 7b in einer Aufsicht den Objektträger, den histologischen Schnitt und das zugeschnittene Trägermaterial aus 7a.
  • In den Fig. sind gleiche oder ähnliche Bauteile mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. In den 1 bis 6 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Aufbringen eines Trägermaterials 2 auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt gezeigt. Das Mikrotom ist in den Fig. nicht gezeigt. Der histologische Schnitt wird von einem Block 3 angefertigt, in welchem in einem Einbettmedium eine histologische Probe bzw. eine Gewebeprobe 4 eingebettet ist, siehe beispielsweise 3 bzw. 3a. Der Querschnitt des Blocks 3 ist rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist. Beispielsweise ist 3a entnehmbar, dass der Block 3 eine Kegelstumpfform aufweist. Der Block 3 ist an der Kassette 5 befestigt, wobei die Kassette 5 in den Probenhalter des Mikrotoms eingespannt wird. Es ist eine Aufbringvorrichtung 6 vorgesehen, mit welcher vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts ein Trägermaterial 2 auf den Block 3 aufbringbar ist. In erfindungsgemäßer Weise ist das Trägermaterial 2 vor dem Aufbringen auf den Block 3 auf eine Größe und auf eine Form zuschneidbar, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche des Blocks 3 entspricht. Es wird lediglich das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block 3 aufgebracht.
  • Die Vorrichtung 1 ist für ein Rotationsmikrotom geeignet. Die Vorrichtung 1 ist relativ zum Mikrotom derart angeordnet, dass die Aufbringvorrichtung 6 an einer Position angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Oberfläche 7 des Blocks 3 in der oberen vertikalen Position der Bewegung des Blocks beim Anfertigen histologischer Schnitte mit dem Rotationsmikrotom gegenüber liegt. Dieser Zustand ist in den 1 und 2 bzw. 3a bis 6a angedeutet. Dementsprechend kann mit der Aufbringvorrichtung 6 das zugeschnittene Trägermaterial auf die Oberfläche 7 des Blocks 3 dann aufgebracht werden, wenn der Block 3 noch vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts sich in der oberen Position befindet. Der Block 3 bzw. die Kassette 5 wird von dem Rotationsmikrotom in vertikaler Richtung nach oben und nach unten entlang der Richtung des Doppelpfeils 16 bewegt.
  • Das Trägermaterial 2 ist in Form eines Bandes ausgebildet. Für das ungeschnittene Trägermaterial 2 bzw. 8 ist eine Spendeeinrichtung vorgesehen, welche mit dem Bezugszeichen 9 angedeutet ist. Die Spendeeinrichtung 9 weist eine Rolle (nicht gezeigt) auf, auf welcher das ungeschnittene Trägermaterial 8 aufgerollt ist. Für das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial 2 bzw. 10 ist eine Aufnahmeeinrichtung vorgesehen, welche mit dem Bezugszeichen 11 angedeutet ist. Die Aufnahmeeinrichtung 11 weist ebenfalls eine Rolle (nicht gezeigt) auf, auf welcher das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial 10 aufrollbar und hierdurch aufnehmbar ist. Dies ist in 2 gezeigt. 1 zeigt hingegen die Vorrichtung 1 mit aufgebrachtem Trägermaterial 2 in einem Zustand, in welchem noch keine zugeschnittenen Trägermaterialien auf einen Block 3 aufgebracht wurden. Die Vorrichtung 1 befindet sich beispielsweise in dem in 1 gezeigten Zustand, wenn ein neues Trägermaterial 2 eingespannt wird. Das Trägermaterial 2 wird also von der Spendeeinrichtung 9 um die gesamte Vorrichtung 1 herum zu der Aufnahmeeinrichtung 11 geführt, wobei nicht alle hierzu erforderlichen Führungselemente in den Fig. gezeigt sind.
  • Die Aufbringvorrichtung 6 umfasst eine Schneideeinrichtung 12, mit welcher von dem ungeschnittenen Trägermaterial 2, 8 ein Zuschnitt des Trägermaterials 2 anfertigbar ist, welcher auf den Block 3 aufbringbar ist. Dementsprechend erfolgt der Zuschnitt des Trägermaterials 8 mit der Aufbringvorrichtung 6 unmittelbar vor dem Schneidevorgang des histologischen Schnitts. Die Schneideeinrichtung 12 ist in den 3 bis 6 in einer Schnittansicht gezeigt. Die Schneideeinrichtung 12 umfasst ein Gehäuse 13, in welchem ein Schneidewerkzeug 14 zum Zuschneiden des Trägermaterials 2 bewegbar angeordnet ist. Das Schneidewerkzeug 14 bzw. der Stempel ist zylinderförmig bzw. kolbenförmig ausgebildet und kann in dem Gehäuse 13 entlang der Bewegungsrichtung bewegt werden, die mit dem Doppelpfeil 15 angedeutet ist. An dem Schneidewerkzeug 14 ist ein Führungsstift 17 befestigt, welcher mit dem vom Schneidewerkzeug 14 abgewandten Ende in eine Aussparung 18 im Gehäuse 13 geführt ist. Hierdurch kann einerseits ein Endanschlag für das Schneidewerkzeug 14 gebildet werden (vgl. 6) und andererseits ein Verdrehen des Schneidewerkzeugs 14 um seine Längsachse in dem Gehäuse 13 verhindert werden. Mit dem Sensor 19 kann die aktuelle Position des Schneidewerkzeugs 14 in dem Gehäuse 13 bestimmt werden. Das Schneidewerkzeug 14 weist eine Bohrung 20 in Form eines Sacklochs auf, in welcher die Feder 21 das Andruckstück 22 vorspannt. Das Andruckstück 22 weist eine Aussparung bzw. ein Langloch 23 auf, durch welchen sich der Stift 24 in der hierfür im Schneidewerkzeug 14 vorgesehenen Bohrungen durch das Andruckstück 22 erstreckt. Mit dem Stift 24 kann ein Herausfallen des Andruckstücks 22 aus der Bohrung 20 verhindert werden, siehe beispielsweise 3. Das Andruckstück 22 kann jedoch auf Grund des Langlochs 23 entgegen der Federkraft der Feder 21 in das Schneidewerkzeug 14 eintreten, siehe 6.
  • Die Bewegung des Schneidewerkzeugs 14 in dem Gehäuse 13 wird mit dem in Form eines Gleichstrommotors ausgebildeten Antriebsmotor 25 angetrieben. Der Antriebsmotor 25 versetzt mit seiner Ausgangswelle 26 das Rad 27 in Drehung. An dem Rad 27 ist exzentrisch ein Stift 28 angeordnet. Auf dem Stift 28 ist drehbar das Rad 29 gelagert. Das Rad 29 kann sich in der im Schneidewerkzeug 14 vorgesehenen Aussparung 30 in einer Richtung senkrecht zur Zeichenebene bewegen. Durch die Drehung des Rads 27 und somit durch die exzentrische Bewegung des Rads 29 wird das Schneidewerkzeug durch den Antriebsmotor 25 angetrieben in Richtung des Doppelpfeils 15 bewegt, und zwar von einer in 3 gezeigten Position über die in den 4 und 5 jeweils gezeigten Position bis zu einer in 6 gezeigten Position.
  • Das zuzuschneidende Trägermaterial 8 ist zischen dem Gehäuse 13 der Schneideeinrichtung 12 und einem Gegenstück 31 führbar. Das Gegenstück 31 ist im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet und weist ein kreisförmiges Loch 32 auf. Der plattenförmig ausgebildete Teil des Gegenstücks 31 weist den Abstand d von dem Gehäuse 13 auf. Der Durchmesser des Lochs 32 entspricht dem Durchmesser der Bohrung 33 in dem Gehäuse 13, in welcher das Schneidewerkzeug 14 geführt ist. Dementsprechend kann das Schneidewerkzeug 14 mit dem dem Block 3 zugewandten Ende durch das Loch 32 des Gegenstücks 31 bewegt werden, wie dies in den 5 und 6 gezeigt ist.
  • Das Trägermaterial 8 ist dadurch zuschneidbar, dass das Schneidewerkzeug 14 in Richtung des Gegenstücks 31 bewegbar ist. Hierzu wird das Schneidewerkzeug 14 zunächst mit dem plattenförmig ausgebildeten Teil des Gegenstücks 31 in Kontakt gebracht (siehe 4). Dann wird das ringförmig ausgebildete Ende 37 des Schneidewerkzeugs 14 an dem plattenförmig ausgebildeten Teil des Gegenstücks 31 vorbeibewegt, siehe 5 und 6. Hierdurch wird einerseits von dem Trägermaterial 8 ein kreisförmiger Zuschnitt hergestellt. Andererseits wird durch die Bewegung des Schneidwerkzeugs 14 in Richtung des Blocks 3 das zugeschnittene Trägermaterial auf die Oberfläche des Blocks 3 aufgebracht. Der Aufbringvorgang wird von dem Andruckstück 22 unterstützt, das eine kreisförmige, planar ausgebildete und dem Block 3 zugewandte Oberfläche aufweist, auf welcher der kreisförmige Zuschnitt des Trägermaterials zu dem Block 3 bewegt wird. Auf Grund der Federvorspannung der Feder 21 kann das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block 3 aufgedrückt werden, siehe 6. Die Federkonstante der Feder 21 ist hierzu geeignet ausgewählt.
  • Die Rolle der Aufnahmeeinrichtung 11 kann ebenfalls motorisiert bewegt werden, so dass hierdurch ungeschnittenes Trägermaterial 8 von der Spendeeinrichtung 9 zu der Schneideeinrichtung 12 transportiert werden kann. Der hierzu vorgesehen Antriebsmotor ist in den Fig. nicht gezeigt.
  • In den 3a bis 6a sind jeweils in einer verkleinerten Seitenansicht das Ausführungsbeispiel gemäß der jeweiligen 3 bis 6 gezeigt, wobei in der jeweiligen 3a bis 6a die jeweilige Position des Schneidewerkzeugs 14 und insbesondere des ringförmigen Endes 37 des Schneidereitzeugs 14 erkennbar bzw. angedeutet ist.
  • Mit der in den Fig. gezeigten erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist das erfindungsgemäße Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom ausführbar. In den 7a und 7b ist lediglich schematisch angedeutet, dass der angefertigte histologische Schnitt 34 mit dem darauf aufgebrachten Trägermaterial 35 auf einen Objektträger 36 verbracht ist und so einer Weiterverarbeitung zugeführt werden kann. Der histologische Schnitt 34 ist also zwischen dem Objektträger 36 und dem zugeschnittenen Trägermaterial 35 angeordnet. Das zugeschnittene Trägermaterial 35 wird allerdings nur dann auf den Block 3 aufgebracht, wenn der anzufertigende histologische Schnitt 34 auf einen Objektträger 36 aufgebracht werden soll. Die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials 35 ist etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks 3 und somit des hieraus resultierenden histologischen Schnitts 34. Im Konkreten entspricht der Durchmesser des zugeschnittenen Trägermaterials 35 dem Durchmesser des Lochs 32 im Gegenstück 31 bzw. dem Durchmesser des Schneidewerkzeug 14. Der Durchmesser des zugeschnittenen Trägermaterials 35 ist größer als der Durchmesser des histologischen Schnitts 34, so dass der äußere Randbereich des Trägermaterials 35 beispielsweise mit einer Pinzette gegriffen werden kann, ohne dass der histologische Schnitt 34 von der Pinzette beschädigt wird.
  • Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele lediglich zur Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
  • 1
    Vorrichtung zum Aufbringen von Trägermaterial auf histologische Schnitte
    2
    Trägermaterial
    3
    Block
    4
    Gewebeprobe
    5
    Kassette
    6
    Aufbringvorrichtung
    7
    Oberfläche von (3)
    8
    ungeschnittenes Trägermaterial
    9
    Spendeeinrichtung
    10
    geschnittenes Trägermaterial
    11
    Aufnahmeeinrichtung
    12
    Schneideeinrichtung
    13
    Gehäuse von (12)
    14
    Schneidewerkzeug
    15
    Bewegungsrichtung von (14)
    16
    Bewegungsrichtung von (3) bzw. (5)
    17
    Führungsstift
    18
    Aussparung in (13) für (17)
    19
    Sensor
    20
    Bohrung
    21
    Feder
    22
    Andruckstück
    23
    Langloch von (22)
    24
    Stift
    25
    Antriebsmotor
    26
    Ausgangswelle von (25)
    27
    Rad
    28
    Stift
    29
    auf (28) drehbar gelagertes Rad
    30
    Aussparung in (14), in welcher (29) sich bewegen kann
    31
    Gegenstück
    32
    Loch in (31)
    33
    Bohrung in (13), in welcher (14) geführt ist
    34
    histologischer Schnitt
    35
    auf (34) aufgebrachtes zugeschnittenes Trägermaterial
    36
    Objektträger
    37
    ringförmiges Ende von (14)
    d
    Abstand des plattenförmigen Teils von (31) zu (13)
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5746855 [0003, 0003, 0006, 0016]

Claims (21)

  1. Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom, wobei mit einem Mikrotom von einem eine Gewebeprobe (4) aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke angefertigt wird, wobei vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) ein Trägermaterial (2) mit einer Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zugeschnitten wird, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht und dass das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufgebracht wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt des Trägermaterials (2) mit der Aufbringvorrichtung (6) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt des Trägermaterials (2) unmittelbar vor dem Schneidevorgang des histologischen Schnitts (34) erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials (35) etwas größer als die Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) ist, vorzugsweise bis zu 10% – insbesondere ca. 5% – größer als die Querschnittsfläche (7) des Blocks (3).
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der angefertigte histologische Schnitt (34) mit dem aufgebrachten Trägermaterial (35) vom Klingenhalter auf einen Objektträger (36) verbracht wird und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (35) durch Einwirken von – insbesondere thermischer oder elektromagnetischer – Energie und/oder durch das Aufbringen einer Flüssigkeitslösung von dem histologischen Schnitt (34) gelöst wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zugeschnittene Trägermaterial (35) nur dann auf den Block (3) aufgebracht wird, wenn der anzufertigende histologische Schnitt auf einen Objektträger (36) aufgebracht werden soll und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt werden soll.
  8. Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials (2) auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei mit dem Mikrotom von einem eine Gewebeprobe (4) aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke anfertigbar ist, wobei vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) ein Trägermaterial (2) mit der Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zuschneidbar ist, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht und dass das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufbringbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine Schneideeinrichtung (12), mit welchem von dem ungeschnittenen Trägermaterial (2, 8) ein Zuschnitt des Trägermaterials (35) anfertigbar ist, welcher auf den Block (3) aufbringbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spendeeinrichtung (9) vorgesehen ist, mit welcher ungeschnittenes Trägermaterial (2, 8) der Schneideeinrichtung (12) zuführbar ist und/oder dass eine Aufnahmeeinrichtung (11) vorgesehen ist, mit welcher das geschnittene und nicht auf den Block (3) aufgebrachte Trägermaterial (2, 10) aufnehmbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideeinrichtung (12) ein Gehäuse (13) aufweist, in welchem ein Schneidewerkzeug (14) zum Zuschneiden des Trägermaterials (2, 8) bewegbar angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zuzuschneidende Trägermaterial (2, 8) zischen dem Gehäuse (13) der Schneideeinrichtung (12) und einem Gegenstück (31) führbar ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2, 8) dadurch zuschneidbar ist, dass das Schneidewerkzeug (14) in Richtung des Gegenstücks (31) bewegbar ist, insbesondere bis das Schneidewerkzeug (14) mit dem Gegenstück (31) in Kontakt bringbar ist oder insbesondere bis das Schneidewerkzeug (14) an einem Teil des Gegenstücks (31) vorbeibewegbar ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideeinrichtung (12) ein Andruckstück (22) aufweist, mit welchem das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufbringbar und insbesondere mit einem vorgebbaren Druck aufdrückbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideeinrichtung (12), die Spendeeinrichtung (9), die Aufnahmeeinrichtung (11) und/oder das Schneidewerkzeug (14) motorisiert bewegbar ist bzw. sind, insbesondere mit mindestens einem Antriebsmotor (25), beispielsweise mit einem Schrittmotor oder einen Gleichstrommotor.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, gekennzeichnet durch eine Bewegungseinrichtung, mit welcher die Vorrichtung (1) von einer vom Block (3) beabstandeten Position zu einer an den Block (3) angenäherten Position verbringbar ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die histologische Probe (4) in einem Einbettmedium eingebettet ist und hierdurch der Block (3) gebildet ist und dass der Querschnitt (7) des Blocks (3) rechteckig oder rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des auf den Block (3) aufzubringenden Trägermaterials (35) rechteckig oder rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2) in Form eines Bandes ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Klingenhalter eine Aussparung für die Aufnahme eines Objektträgers (36) vorgesehen ist, dass die Oberfläche des in der Aussparung aufgenommenen Objektträgers (36) zumindest an einer der Klinge zugewandten Seite im Wesentlichen mit der Oberfläche des Klingenhalters fluchtet und dass der angefertigte histologische Schnitt (34) beim Schneidevorgang zumindest teilweise auf den in der Aussparung aufgenommenen Objektträger (36) bewegbar ist.
  21. Mikrotom zum Anfertigen histologischer Schnitte, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 20.
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GB0821518A GB2456366B (en) 2008-01-10 2008-11-25 Method of and apparatus for producing histological sections
US12/341,710 US8765401B2 (en) 2008-01-10 2008-12-22 Method and apparatus for producing histological sections with a microtome
CN200910000100.3A CN101482456B (zh) 2008-01-10 2009-01-07 用切片机制作组织切片的方法和施加载体材料的装置及切片机
JP2009003120A JP5341527B2 (ja) 2008-01-10 2009-01-09 ミクロトームによる組織切片の作成装置

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1580330A2 (de) 2004-03-26 2005-09-28 Caterpillar Work Tools B. V. Schnellwechselvorrichtung für Bagger

Families Citing this family (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008000262B4 (de) 2008-02-08 2010-07-01 Leica Biosystems Nussloch Gmbh Vorrichtung und Verfahren zum Filtern von in einem Luftstrom befindlichen Schnittabfällen eines Mikrotoms
CN102200493A (zh) * 2010-03-28 2011-09-28 方明刚 术中快速冰冻切片刀头
US10473557B2 (en) 2015-06-30 2019-11-12 Clarapath, Inc. Method, system, and device for automating transfer of tape to microtome sections
US10571368B2 (en) 2015-06-30 2020-02-25 Clarapath, Inc. Automated system and method for advancing tape to transport cut tissue sections
CN106338423B (zh) 2015-07-10 2020-07-14 三斯坎公司 组织学染色的空间复用
US10724929B2 (en) 2016-05-13 2020-07-28 Clarapath, Inc. Automated tissue sectioning and storage system
DE102017002661A1 (de) 2017-03-20 2018-09-20 Francesco Paolo Monteleone Multifunktionspumpe
DE102017003225A1 (de) 2017-04-03 2018-10-04 Francesco Paolo Monteleone Multifunktionsantrieb mit Linearkolbenmaschine

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JPH09101242A (ja) * 1995-10-05 1997-04-15 Kanagawa Kagaku Gijutsu Akad 薄切片の作製方法およびそのための装置
US5746855A (en) 1996-10-24 1998-05-05 Advanced Pathology Systems, Inc. Method and apparatus for automatic archival storage of tissue sample sections cut from a sample block
JP2002031586A (ja) * 2000-05-06 2002-01-31 Tadafumi Kawamoto 生物組織凍結薄切方法、切片保存方法及び生物組織凍結薄切装置
JP2006052963A (ja) * 2004-08-10 2006-02-23 Seiko Instruments Inc シート状試料作製方法及び切片試料
JP2006220559A (ja) * 2005-02-10 2006-08-24 Toshiba Mach Co Ltd 薄切片標本の作製方法及び薄切片標本

Family Cites Families (21)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1748387U (de) 1957-05-13 1957-07-11 Jung Ag Fabrik Fuer Praez Sapp Zusatzeinrichtung fuer das messer fuer mikrotome.
US3191476A (en) 1962-03-01 1965-06-29 Ames Atomium Inc Anti-roll device
DE2028898C3 (de) 1970-06-12 1979-03-22 Ernst Leitz Wetzlar Gmbh, 6300 Lahn- Wetzlar Einrichtung zur Abnahme von Gefrierschnitten vom Messer eines Gefriermikrotoms
CA1232298A (en) * 1982-03-04 1988-02-02 Abraham Gordon Sectioning apparatus, section supporting device and method
JPH04177143A (ja) * 1990-11-09 1992-06-24 Aida:Kk 顕微鏡標本の薄切片作成方法
US5255585A (en) 1991-09-19 1993-10-26 Instrumedics, Inc. Vacuum system for cryostats
FR2705917B1 (fr) 1993-06-02 1995-09-08 Tabone Herve Microtome à aspiration, notamment pour travaux histologiques et similaires.
JPH07159298A (ja) * 1993-12-08 1995-06-23 Kanagawa Kagaku Gijutsu Akad 薄片試料の作製方法及びそのための装置
JPH07198566A (ja) * 1993-12-28 1995-08-01 Kanagawa Kagaku Gijutsu Akad 固形試料の自動検査装置
JP3634917B2 (ja) * 1996-04-01 2005-03-30 財団法人神奈川科学技術アカデミー 粘着テープを用いた組織観察用薄切片作製方法およびそのための装置
JP3606674B2 (ja) * 1996-04-12 2005-01-05 財団法人神奈川科学技術アカデミー 薄切片の作製方法およびそのための装置
JP3801697B2 (ja) * 1996-09-26 2006-07-26 財団法人神奈川科学技術アカデミー 組織観察用薄切片試料作製方法
DE19803966B4 (de) 1997-03-07 2006-05-11 Microm International Gmbh Absaugeinrichtung für Schnittabfälle bei einem Kryostat-Mikrotom und Kryostat-Mikrotom
US6699710B1 (en) * 1998-02-25 2004-03-02 The United States Of America As Represented By The Department Of Health And Human Services Tumor tissue microarrays for rapid molecular profiling
CA2318789C (en) * 1998-02-25 2011-05-10 The United States Of America As Represented By The Secretary Department Of Health And Human Services Cellular arrays for rapid molecular profiling
WO1999044063A2 (en) * 1998-02-25 1999-09-02 The United States Of America, Represented By The Secretary, Department Of Health And Human Services Tumor tissue microarrays for rapid molecular profiling
EP1094310A1 (de) 1999-10-20 2001-04-25 Bio Optica-Milano S.p.A. Mikrotom mit Absaugeinrichtung
DE10242275B4 (de) 2002-09-12 2005-01-27 Microm International Gmbh Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls
DE10352578B3 (de) 2003-11-11 2005-03-24 Leica Microsystems Nussloch Gmbh Mikrotom mit antibakterieller Beschichtung der Schnittauffangwanne
JP4873948B2 (ja) * 2005-12-26 2012-02-08 芝浦メカトロニクス株式会社 テープカット装置及びテープカット方法
EP2711681A1 (de) 2006-09-21 2014-03-26 Kurashiki Boseki Kabushiki Kaisha Vorrichtung und Verfahren zur Aufbereitung geschnittener Proben

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JPH09101242A (ja) * 1995-10-05 1997-04-15 Kanagawa Kagaku Gijutsu Akad 薄切片の作製方法およびそのための装置
US5746855A (en) 1996-10-24 1998-05-05 Advanced Pathology Systems, Inc. Method and apparatus for automatic archival storage of tissue sample sections cut from a sample block
JP2002031586A (ja) * 2000-05-06 2002-01-31 Tadafumi Kawamoto 生物組織凍結薄切方法、切片保存方法及び生物組織凍結薄切装置
JP2006052963A (ja) * 2004-08-10 2006-02-23 Seiko Instruments Inc シート状試料作製方法及び切片試料
JP2006220559A (ja) * 2005-02-10 2006-08-24 Toshiba Mach Co Ltd 薄切片標本の作製方法及び薄切片標本

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1580330A2 (de) 2004-03-26 2005-09-28 Caterpillar Work Tools B. V. Schnellwechselvorrichtung für Bagger

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