DE102006054456A1 - Beleuchtungsvorrichtung für ein Haushaltsgerät mit einem Behandlungsraum - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung für ein Haushaltsgerät mit einem Behandlungsraum Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung (1) für ein Haushaltsgerät (2) mit einem Behandlungsraum (3), umfassend zumindest ein Leuchtmittel (4), welches außerhalb des Behandlungsraumes (3) an dem Haushaltsgerät (2) angeordnet ist, und wobei das Leuchtmittel (4) mit zumindest einem Lichtschacht (5) zusammenwirkt, der an einer der Wände des Behandlungsraumes (3) oder der Behandlungsraumtür angeordnet ist, und wobei zur Ausleuchtung des Behandlungsraumes (3) von dem Leuchtmittel (4) erzeugte Lichtstrahlen (6) durch im Lichtschacht (5) angeordnete Reflexionsmittel (7) in Richtung des Behandlungsraumes (3) umlenkbar sind und durch transparente Bereiche in der Wand oder der Behandlungsraumtür in den Behandlungsraum (3) einleitbar sind, wobei die Ausdehnung der Reflexionsmittel (7) zumindest in einer Richtung quer zu den von dem Leuchtmittel (4) in Richtung der Reflexionsmittel (7) abgestrahlen Lichtstrahlen (6) mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Reflexionsmittels (7) von dem Leuchtmittel (4) derart zunimmt, dass ein Teil der Lichtstrahlen (6) ungehindert auf das weiter entfernt angeordnete Reflexionsmittel (7) gelangt. Dabei ist erfindungsgemäß das einzelne Reflexionsmittel (7.1 bis 7.5) hinsichtlich seiner Ausdehnung in beiden Hauptausdehnungsrichtungen der Ebene quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen (6) erweitert ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Haushaltsgerät mit einem Behandlungsraum, umfassend zumindest ein Leuchtmittel, welches außerhalb des Behandlungsraumes an dem Haushaltsgerät angeordnet ist, und wobei das Leuchtmittel mit zumindest einem Lichtschacht zusammenwirkt, der an einer der Wände des Behandlungsraumes oder der Behandlungsraumtür angeordnet ist, und wobei zur Ausleuchtung des Behandlungsraumes von dem Leuchtmittel erzeugte Lichtstrahlen durch im Lichtschacht angeordnete Reflektionsmittel in Richtung des Behandlungsraumes umlenkbar sind und durch transparente Bereiche in der Wand oder der Behandlungsraumtür in den Behandlungsraum einleitbar sind, wobei die Ausdehnung der Reflektionsmittel zumindest in einer Richtung quer zu den von dem Leuchtmittel in Richtung der Reflektionsmittel abgestrahlten Lichtstrahlen mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Reflektionsmittels von dem Leuchtmittel derart zunimmt, dass ein Teil der Lichtstrahlen ungehindert auf das weiter entfernt angeordnete Reflektionsmittel gelangt.
  • So ist aus dem Stand der Technik eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Haushaltsgerät, und hier beispielsweise für einen Backofen oder einen Kühlschrank, gemäß der G 86 02 774.3 bekannt, wobei ein an der Seitenwand angeordnetes Leuchtmittel vorgesehen ist, welches gegenüber dem Behandlungsraum durch eine Glasscheibe getrennt ist. Das Leuchtmittel wird von einem Reflektormittel umgeben, so dass die Lichtstrahlen in den Behandlungsraum gelenkt werden. Entsprechendes ist auch für einen Backofen gemäß der G 86 09 316.9 offenbart, wobei bei dieser Ausführungsform die Leuchtmittel oberhalb des Behandlungsraums angeordnet sind, und wobei hier die Lichtstrahlen über so genannte Lichtleitkanäle in den Behandlungsraum eingestrahlt werden. Gemäß der EP 0 446 692 ist eine weitere Beleuchtungsvorrichtung für einen Kühlschrank bekannt, die mit einem rohrförmigen Lichtleiter ausgestattet ist. Dabei wird die Lichteinstrahlung in den Kühlraum mittels eines stabförmigen Lichtleitträgers aus Glas oder Kunststoff in den Behandlungsraum eingeleitet, wobei das Leuchtmittel außerhalb des Behandlungsraumes angeordnet ist.
  • Eine weitere Beleuchtungsvorrichtung für den Behandlungsraum eines Haushaltsgerätes ist aus der EP 0 922 910 bekannt, wobei bei dieser Ausführungsform an den seitlichen Wänden des Behandlungsraumes so genannte Lichtschächte angeordnet sind, durch die die Lichtstrahlen eines im oberen Bereich des Behandlungsraumes angeordneten Leuchtmittels einleitbar sind. Die Lichtstrahlen werden über in dem Lichtschacht übereinander liegende Reflektionsmittel in Richtung des Behandlungsraums umgelenkt, so dass unterschiedliche Ebenen im Behandlungsraum ausgeleuchtet werden.
  • Eine äquivalente Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät ist ebenfalls gemäß dem Stand der Technik in den Dokumenten DE 103 18 860 , DE 103 18 859 und DE 103 18 861 dokumentiert. Bei dieser Ausführungsform sind ebenfalls auf unterschiedlichen Ebenen Reflektionsmittel in Schächten im Bereich der Tür angeordnet, die das Abstrahlen der Lichtstrahlen in unterschiedlichen Ebenen ermöglichen. Die Auslegung des Lichtschachtes ist derart ausgebildet, dass die Ausdehnung der Reflektionsmittel zumindest in einer Richtung quer zu den von dem Leuchtmittel in Richtung der Reflektionsmittel abgestrahlten Lichtstrahlen mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Reflektionsmittels von dem Leuchtmittel derart zunimmt, dass ein Teil der Lichtstrahlen ungehindert auf das weiter entfernt angeordnete Reflektionsmittel gelangt.
  • Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Beleuchtungsvorrichtungen ergibt sich das Problem, dass eine optimale Ausleuchtung des Behandlungsraumes nicht gegeben ist, zumal die eingeleitete Lichtstrahlenmenge nicht optimal genutzt wird. Bedingt ist dies auch dadurch, dass nur Spezialleuchtmittel mit geringem Wirkungsgrad bei den bekannten Beleuchtungsvorrichtungen für ein Haushaltsgerät zum Einsatz kommen.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Beleuchtungsvorrichtung mit einem Lichtschacht für ein Haushaltsgerät mit einem Behandlungsraum derart weiter zu bilden, dass eine wesentlich verbesserte Leuchteffizienz im Behandlungsraum bewirkt ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sind im Lichtschacht einzelne Reflektionsmittel angeordnet, die hinsichtlich ihrer Ausdehnung in beide Hauptausdehnungsrichtungen der Ebene quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen derart unterschiedlich ausgebildet sind, dass eine gegenseitige Beschattung der Reflektorflächen verhindert ist. Aufgrund dieser Ausbildung ergibt sich eine Abstrahlwirkung in Richtung des Behandlungsraumes auf den unterschiedlichen Ebenen auch in der Tiefe des Behandlungsraumes. Hierzu umfassen die als Reflektionsmittel ausgebildeten einzelnen Reflektoren im Lichtschacht Reflektorflächen, deren reflektierbare Bereiche derart unterschiedlich ausgestaltet sind, dass eine gegenseitige Beschattung der Reflektorflächen verhindert ist. Die einzelnen vorzugsweise streifenförmigen Reflektorflächen sind jeweils vorzugsweise unter einer 45°-Lage zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen im Lichtschacht angeordnet.
  • Hierbei verfügt der einzelne streifenförmige Reflektor vorzugsweise über seine Länge ausgesparte Bereiche, so dass oberhalb des Behandlungsraumes eingespeiste Lichtstrahlen auch bis auf tiefer liegende Reflektorflächen ungehindert durchdringen können, und eine hinreichende Lichtausbeute auch noch auf den tiefer liegenden Reflektorflächen gegeben ist.
  • In vorteilhafter Weiterbildung ist das Leuchtmittel mit einem Parabolspiegelgehäuse umgeben. Dabei können insbesondere Standardleuchtmittel wie zum Beispiel Leuchtstoffröhren mit einem wesentlich besseren Wirkungsgrad verwendet werden. Diese erstrecken sich über die streifenförmigen Reflektorflächen. Das Parabolspiegelgehäuse ist über ein thermisches Isoliermittel an dem Lichtschacht angeordnet, wobei hier das Isoliermittel vorzugsweise eine Glasscheibe ist. Dabei ist in vorteilhafter Weise zumindest in einer der Seitenwand des Behandlungsraumes oder in der Behandlungsraumtür eine flächige Glasscheibe angeordnet, die die Seitenwand des flach ausgebildeten Lichtschachtes bildet. Diese Ausbildung bewirkt, dass im Wesentlichen über die gesamte Wandfläche die Beleuchtungsvorrichtung wirken kann, weil, wie bereits schon oben ausgeführt, das einzelne Reflektionsmittel hinsichtlich seiner Ausdehnung beide Hauptsausdehnungsrichtungen in der Ebene quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen abdeckt. Dies ermöglicht eine Beleuchtungsvorrichtung bereit zu stellen, die eine Flächenabstrahlung ermöglicht, wobei insbesondere der Lichtschacht aufgrund der unterschiedlich ausgebildeten Reflektorflächen auch sehr schmal bauend ausgebildet werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine geschnittene Frontansicht eines Behandlungsraumes mit integrierter Beleuchtungsvorrichtung;
  • 2 eine isolierte Darstellung der Beleuchtungsvorrichtung in Frontansicht; und
  • 3 eine isolierte Darstellung des Reflektionsmittels einmal in Frontansicht sowie mit korrespondierender Seitenansicht.
  • Die 1 zeigt in der geschnittenen Ansicht eine Beleuchtungsvorrichtung 1 für ein Haushaltsgerät 2 mit einem Behandlungsraum 3, wobei hier beispielsweise der Behandlungsraum 3 als eine Backmuffel oder aber auch als Kühlraum ausgebildet sein kann. Die Beleuchtungsvorrichtung 1 umfasst dabei zumindest ein Leuchtmittel 4, welches außerhalb des Behandlungsraumes 3 an dem Haushaltsgerät 2 angeordnet ist. Wie aus der geschnittenen Ansicht der 1 zu erkennen ist, wirkt dabei das Leuchtmittel 4 mit einem Lichtschacht 5 zusammen, der an einer der Wände des Behandlungsraumes 3 oder einer nicht näher dargestellten Behandlungsraumtür angeordnet ist. Wie aus der Darstellung zu erkennen ist, werden zur Ausleuchtung des Behandlungsraumes 3 von dem Leuchtmittel 4 erzeugte Lichtstrahlen 6 durch im Lichtschacht 5 angeordnete Reflektionsmittel 7.1, 7.2 und 7.3 in Richtung des Behandlungsraumes 3 umgelenkt. Die Lichtstrahlen 6 treten dabei durch eine in der Wand oder der Behandlungsraumtür angeordnete transparente Glasscheibe 8 in den Behandlungsraum 3 ein.
  • Wie aus der 1 zu erkennen ist, nimmt die Ausdehnung der Reflektionsmittel 7.1 bis 7.3 quer zu den von dem Leuchtmittel 4 in Richtung der Reflektionsmittel 7.1 bis 7.3 abgestrahlten Lichtstrahlen 6 mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Reflektionsmittels 7.1 bis 7.3 von dem Leuchtmittel 4 derart zu, dass ein Teil der Lichtstrahlen 6 ungehindert auf das weiter entfernte angeordnete Reflektionsmittel 7.2 bzw. 7.3 gelangt. Wie insbesondere in der Zusammenschau der 1 und 2 deutlich wird, ist das einzelne Reflektionsmittel 7.1 bis 7.3 hinsichtlich seiner Ausdehnung in beide Hauptausdehnungsrichtungen der Ebene quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen 6 erweitert ausgebildet.
  • So umfassen die als Reflektionsmittel 7.1 bis 7.3 ausgebildeten einzelnen Reflektoren im Lichtschacht 5 streifenförmige Reflektorflächen 9.1, 9.2 und 9.3. Die reflektierbaren Bereiche der streifenförmigen Flächen 9.1 bis 9.3 sind derart unterschiedlich ausgestaltet, dass eine durch auftreffende Lichtstrahlen 6 verursachte gegenseitige Beschattung der Reflektorflächen 9.1 bis 9.3 verhindert ist. Somit wird deutlich, dass die Flächen 9.1 bis 9.3 in der 2 unmittelbar von den Lichtstrahlen 6 getroffen werden und diese auch entsprechend umgelenkt werden und in den Behandlungsraum 3 abstrahlen. Deutlich wird, dass insbesondere auch die untere Reflektorfläche 9.3 noch die hinreichende Abstrahleffizienz in der Breite aufweist, weil die Lichtstrahlen 6 noch in beide Hauptausdehnungsrichtungen quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen 6 wirken können.
  • Wie aus der 1 zu erkennen ist, sind die einzelnen streifenförmigen Reflektorflächen 9.1, 9.2 und 9.3 vorzugsweise unter einer 45°-Lage zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen 6 im Lichtschacht 5 angeordnet. Wie bereits schon beschrieben, weist die einzelne streifenförmige Reflektorfläche 9.1, 92 oder 9.3 über seine Länge ausgesparte Bereiche auf, wie dies beispielsweise bei der Reflektorfläche 9.2 gegeben ist.
  • Was die Einbindung insbesondere des Leuchtmittels 4 betrifft, so ist das Leuchtmittel 4 mit einem Parabolspiegelgehäuse 10 umgeben, wobei in dem Parabolspiegelgehäuse 10 eine Leuchtstoffröhre als Leuchtmittel 4 vorgesehen werden kann, wie sie insbesondere in der 2 deutlich zu erkennen ist. Wie aus der Zusammenschau der 1 und 2 zu erkennen ist, ist das Parabolspiegelgehäuse 10 über ein thermisches Isoliermittel 12 an dem Lichtschacht 5 angeordnet. Hierbei ist das Isoliermittel eine Glasscheibe 12. Wie in der 1, aber auch in Zusammenschau mit der 2 deutlich wird, bildet zumindest in einer der Seitenwand des Behandlungsraumes 3 oder einer Behandlungsraumtür, die nicht näher dargestellt ist, eine flächige Glasscheibe 8 eine Seitenwand des flach ausgebildeten Lichtschachtes 5.
  • Die 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Reflektionsmittels 7.1 bis 7.5, wobei hierbei die Reflektionsmittel 7.1 bis 7.5 über Reflektorflächen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 und 9.5 verfügen. Deutlich wird bei dieser Variation der Reflektorflächen 9.1 bis 9.5, dass aufgrund der Ausgestaltung der unterschiedlichen Reflektorflächen in beide Hauptausdehnungsrichtungen quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen 6 eine hinreichende Lichtausbeute auch noch auf der untersten Reflektorfläche 9.5 erreicht wird. So sind die einzelnen streifenförmigen Reflektorflächen 9.1 bis 9.5 ebenfalls vorzugsweise unter einer 45°-Lage zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen 6 im Lichtschacht 5 angeordnet, wobei die einzelnen streifenförmigen Reflektorflächen 9.1 bis 9.5 über ihre Länge auch ausgesparte Bereiche aufweisen, die insbesondere dafür Sorge tragen, dass auch auf den tiefer liegenden Reflektorflächen 9.2 bis 9.5 noch eine hinreichende Lichtausbeute für den Behandlungsraum 3 vorgehalten werden kann.

Claims (9)

  1. Beleuchtungsvorrichtung (1) für ein Haushaltsgerät (2) mit einem Behandlungsraum (3), umfassend zumindest ein Leuchtmittel (4), welches außerhalb des Behandlungsraumes (3) an dem Haushaltsgerät (2) angeordnet ist, und wobei das Leuchtmittel (4) mit zumindest einem Lichtschacht (5) zusammenwirkt, der an einer der Wände des Behandlungsraumes (3) oder der Behandlungsraumtür angeordnet ist, und wobei zur Ausleuchtung des Behandlungsraumes (3) von dem Leuchtmittel (4) erzeugten Lichtstrahlen (6) durch im Lichtschacht (5) angeordnete Reflektionsmittel (7.1 bis 7.5) in Richtung des Behandlungsraumes (3) umlenkbar sind und durch transparente Bereiche in der Wand oder der Behandlungsraumtür in den Behandlungsraum (3) einleitbar sind, wobei die Ausdehnung der Reflektionsmittel (7.1 bis 7.5) zumindest in einer Richtung quer zu den von dem Leuchtmittel (4) in Richtung der Reflektionsmittel (7.1 bis 7.5) abgestrahlten Lichtstrahlen (6) mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Reflektionsmittels (7.1 bis 7.5) von dem Leuchtmittel (4) derart zunimmt, dass ein Teil der Lichtstrahlen (6) ungehindert auf das weiter entfernt angeordnete Reflektionsmittel (7.2 bis 7.5) gelangt, dadurch gekennzeichnet, dass die als Reflektionsmittel (7.1 bis 7.5) ausgebildeten einzelnen Reflektoren im Lichtschacht (5) Reflektorflächen (9.1 bis 9.5) umfassen, deren reflektierbare Bereiche in beide Hauptausdehnungsrichtungen der Ebene quer zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen (6) derart unterschiedlich ausgestaltet sind, dass eine gegenseitige Beschattung der reflektierbaren Bereiche der Reflektorflächen (9.1 bis 9.5) verhindert ist.
  2. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektorflächen (9.1 bis 9.5) streifenförmig ausgebildet sind.
  3. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen streifenförmigen Reflektorflächen (9.1 bis 9.5) jeweils vorzugsweise unter einer 45°-Lage zur Abstrahlrichtung der Lichtstrahlen (6) im Lichtschacht (5) angeordnet sind.
  4. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne streifenförmige Reflektor über seine Länge ausgesparte Bereiche aufweist.
  5. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (4) mit einem Parabolspiegelgehäuse (10) umgeben ist.
  6. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (4) als eine Leuchtstoffröhre ausgebildet ist.
  7. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Parabolspiegelgehäuse (10) über ein thermisches Isoliermittel (12) an dem Lichtschacht (5) angeordnet ist.
  8. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermittel eine Glasscheibe (12) ist.
  9. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einer der Seitenwandungen des Behandlungsraumes (3) oder der Behandlungsraumtür eine flächige Glasscheibe (8) angeordnet ist, die die Seitenwand des flach ausgebildeten Lichtschachtes (5) bildet.
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