DE102006018907B4 - Drahtlostransceiver und Herstellungsverfahren hierfür - Google Patents

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    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/38Transceivers, i.e. devices in which transmitter and receiver form a structural unit and in which at least one part is used for functions of transmitting and receiving

Abstract

Drahtlostransceiver (1) mit einem Harzgehäuse (2), welches einen von einer dicken Wand (23) und einer dünnen Wand (22) des Harzgehäuses (2) umgrenzten Hohlraum (21) aufweist, der einen mechanischen Schlüssel (7) aufnimmt; gekennzeichnet durch eine Verstärkung (8) zum Verstärken des Harzgehäuses (2), die aus einer dünnen Metallplatte gefertigt ist, und im Hohlraum (21) an zwei von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen mit Bezug auf die Längsrichtung des im Hohlraum befindlichen mechanischen Schlüssels den Nachbarschaftsbereich der dünnen Wand (22) und der dicken Wand (23) überbrückend entweder in die dünne Wand (22) und die dicke Wand (23) eingebettet ist oder an der dünnen Wand (22) und der dicken Wand (23) befestigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen einen drahtlosen Schlüssel mit einem Harzgehäuse zur Aufnahme eines mechanischen Schlüssels.
  • Üblicherweise wird ein Drahtlostransceiver zur Verwendung in einer tragbaren Vorrichtung eines Smart-Key-Systems (eingetragene Marke) von einem Nutzer getragen, und kommuniziert mit einer an einem Fahrzeug angeordneten Station, wenn der Nutzer in das Fahrzeug einsteigt. Der Transceiver in der tragbaren Vorrichtung des Smart-Key-Systems erlaubt es dem Nutzer, eine Türe des Fahrzeugs zu entriegeln, einen Motor anzulassen, oder andere Tätigkeiten auszuführen, wenn der Transceiver vom Nutzer getragen wird.
  • Der Transceiver umfaßt in einem Harzgehäuse eine Platine zur Anbringung von Schaltungsteilen sowie eine Batterie als eine Leistungsquelle. Der Transceiver umfaßt ferner einen darin untergebrachten bzw. gelagerten mechanischen Schlüssel zur Verwendung in einem Notfall, wie beispielsweise bei einer leeren Batterie, einem Ausfall des Transceivers, oder dergleichen. Der mechanische Schlüssel wird in einem Hohlraum des Harzgehäuses aufgenommen. Bei einem Notfall zieht der Nutzer den mechanischen Schlüssel aus dem Hohlraum des Harzgehäuses und verwendet den Schlüssel zum Entriegeln der Türe oder für andere Zwecke.
  • Der Transceiver verwendet jedoch ein komplizierteres und hochentwickelteres (sophisticated) System, das dazu neigt, eine erhöhte Anzahl von Teilen zu benötigen, während es erforderlich ist, daß ein Volumen des Transceiverkörpers sehr viel geringer ist, um vom Nutzer angenehm getragen zu werden. Das bedeutet, der Transceiver mit einer dünnen Kartenform wird besonders bevorzugt.
  • In diesem Fall hat der mechanische Schlüssel eine Dicke von etwa 2 mm, und dies ermöglicht, daß das Harzgehäuse auf beiden Seiten des Schlüssels (d. h. dem Abschnitt um den Hohlraum) nur eine Dicke von 0,5 mm hat, wenn eine Gesamtdicke des Transceivers 3 mm ist. Daher wird die Festigkeit des Transceivers am Hohlraumabschnitt nicht unbedingt zufriedenstellend.
  • Das bedeutet, der Tansceiver kann, wenn er aus einer bestimmten Höhe fällt, aufgrund der ungenügenden Festigkeit des Hohlraumabschnitts durch eine Krafteinwirkung, die durch das Gewicht des mechanischen Schlüssels (etwa 5 Gramm) verursacht wird, brechen.
  • Dieses Problem wird, neben dem Transceiver des Smart-Key-Systems, üblicherweise bei dem Transceiver zur Verwendung in anderen Arten von Schlüsseln, beispielsweise einem Schlüssel zum Öffnen/Schließen einer Bürotür, einem Schlüssel zum Bedienen einer Testvorrichtung, oder dergleichen, festgestellt.
  • Ein Drahtlostransceiver mit den Merkmalen des Oberbegriffes des anliegenden Anspruches 1 ist aus der DE 10 2004 026 164 A1 bekannt. Auch die JP 2004052471 A zeigt einen mechanischen Schlüssel in einem Hohlraum aufnehmendes Gehäuse der hier betrachteten Art.
  • Die US 2004/0 185 798 A1 offenbart ebenfalls einen Transceiver mit den Merkmalen des Anspruchs 1, wobei eine Klammer Teile des Harzgehäuses umschließt und verstärkt.
  • Ausgehend von den vorstehend beschriebenen Problemen soll durch die vorliegende Erfindung ein Drahtlostransceiver bereitgestellt werden, der eine zufriedenstellende Festigkeit im Bereich des Hohlraums aufweist, welcher einen zur Verwendung in einem Notfall bestimmten mechanischen Schlüssel aufnimmt. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Drahtlostransceiver mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Herstellungsverfahen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Drahtlostransceiver umfaßt also einen mechanischen Schlüssel, ein Harzgehäuse mit einem Hohlraum, welcher den mechanischen Schlüssel aufnimmt, und ein Metallplattenteil zum Verstärken des Harzgehäuses. Der Hohlraum wird durch einem Kombination einer dünnen Wand und einer dicken Wand gebildet, und das Harzgehäuse weist im Hohlraum an zwei von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen entlang einer Längsrichtung des mechanischen Schlüssels, der darin aufgenommen wird, die Metallplattenverstärkung der dünnen Wand und der dicken Wand auf.
  • Die dünne Wand und die dicke Wand des Harzgehäuses werden durch die Metallplatte verstärkt, welche sich über diese Wände erstreckt. Die Metallplatte verstärkt das Harzgehäuse an zwei von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen entlang einer Längsrichtung des mechanischen Schlüssels. Die Metallplatte ist entweder am Harzgehäuse befestigt oder in das Harzgehäuse eingebettet oder eingelassen. Auf diese Weise wird die dünne Wand des Harzgehäuses an zwei Stellen direkt durch die Metallplatte und indirekt durch die dicke Wand in Verbindung mit der Metallplatte verstärkt.
  • Der mechanische Schlüssel wird an zwei Stellen durch die dünne Wand des Hohlraums gestützt. Als ein Ergebnis wird die Festigkeit des Harzgehäuses zum Stützen des mechanischen Schlüssels an der Stelle des Hohlraums erhöht.
  • Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver zumindest eine Verstärkung (die dünne Metallplatte) auf, die den mechanischen Schlüssel im Hohlraum im wesentlichen umgibt. Auf diese Weise wird die dünne Wand aufgrund einer Form der Verstärkung, welche den mechanischen Schlüssel im Hohlraum im wesentlichen umgibt, direkt von der Verstärkung und indirekt durch die dicke Wand verstärkt. Als ein Ergebnis wird die Festigkeit des Harzgehäuses an der Stelle des Hohlraums erhöht.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver die Verstärkung in der Weise auf, dass sie sich über zwei Stellen im Harzgehäuse erstreckt. Auf diese Weise deckt die Verstärkung die beiden Stellen sowie einen dazwischen angeordneten Abschnitt durch ein Teil ab, und verstärkt dadurch die dünne Wand des Harzgehäuses an den entsprechenden Stellen. Die dünne Wand wird ferner durch die dicke Wand in Verbindung mit der Verstärkung verstärkt. Als ein Ergebnis wird die Festigkeit des Harzgehäuses an der Stelle des Hohlraums weiter erhöht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver die beiden Stellen jeweils benachbart zu den beiden Längsenden des mechanischen Schlüssels auf. Auf diese Weise wird der mechanische Schlüssel durch die dünne Wand an den beiden Stellen in der Nähe der Längsenden im Hohlraum gestützt. Als ein Ergebnis wird die Stärke des Harzgehäuses an diesen Stellen weiter erhöht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Drahtlostransceiver durch Formen bzw. Formpressen (molding) des Harzgehäuses zum Aufweisen bzw. Ausbilden des Hohlraums, und entweder durch Befestigen oder Einbetten der Verstärkung in das Harzgehäuse ausgebildet. Auf diese Weise wird die Verstärkung im Verlauf der Herstellung am Harzgehäuse befestigt oder darin eingebettet, wodurch der Verstärkungseffekt wesentlich einfacher erreicht wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt der Drahtlostransceiver eine Platine zum Befestigen eines Schaltungsteils, und die Verstärkung weist einen an die Platine lötbaren Befestigungsabschnitt auf. Auf diese Weise wird die dünne Wand in Verbindung mit der Platine verstärkt, da der Befestigungsabschnitt der Verstärkung an die Platine gelötet wird. Als ein Ergebnis wird die Stärke des Harzgehäuses an der Stelle des Hohlraums zur Aufnahme des mechanischen Schlüssels weiter verstärkt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Drahtlostransceiver durch Verlöten des Befestigungsabschnitts auf der Platine vor Ausbilden des Harzgehäuses durch Formen hergestellt. Das Harzgehäuse versiegelt bzw. umschließt (seals) zumindest eine Montagefläche der Platine bei einem Formpreßvorgang. Die Montagefläche wird zur Montage des Schaltungsteils verwendet. Auf diese Weise wird die Verstärkung des Harzgehäuses leicht erreicht und das Schaltungsteil wird gleichzeitig versiegelt bzw. umschlossen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver das Harzgehäuse auf, das aus einem wärmehärtenden Harz bzw. Kunststoff besteht, und ein Schmelzpunkt des Lots, das verwendet wird, um das Schaltungsteil und den Befestigungsabschnit zu löten, ist höher als eine Formtemperatur (molding temperature) des Harzgehäuses.
  • Der Wärmewiderstand des Harzgehäuses nimmt ab, wenn das Harzgehäuse beispielsweise aus einem thermoplastischen Harz besteht, da die Schmelztemperatur des thermoplastischen Harzes niedriger sein muß, als der Schmelzpunkt des Lots.
  • Bei der vorliegenden Erfindung haben das Lot für das Schaltungsteil und das Lot für den Befestigungsabschnitt einen Schmelzpunkt, der höher als die Schmelztemperatur des Harzgehäuses ist, das aus thermoplastischem Harz besteht. Auf diese Weise wird das thermoplastische Harz bei einer niedrigeren Temperatur gehärtet als der Schmelzpunkt des Lots. Ferner wird die Wahl des Harztyps bezüglich des Wärmewiderstands erweitert. Als ein Ergebnis wird das Harzgehäuse des Drahtlos-transceivers effektiv verstärkt, um robust zu sein.
  • Andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen besser ersichtlich, dabei zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2A eine Draufsicht auf einen Halter der ersten Ausführungsform aus 1;
  • 2B eine Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie IIB-IIB in 2A;
  • 3 eine Schnittdarstellung eines Abschnitts des Tansceivers entlang einer Linie III–III in 1;
  • 4 eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5A eine Draufsicht auf einen in 4 dargestellten Halter der zweiten Ausführungsform;
  • 5B eine Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie VB-VB in 5A.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Ein Drahtlostransceiver der vorliegenden Erfindung wird in einem Smart-Key-System (eingetragene Marke) verwendet.
  • (erste Ausführungsform)
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver 1 gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2A zeigt eine Draufsicht auf eine Fassung bzw. einen Halter 8 der ersten Ausführungsform aus 1. Der Halter 8 wird als Verstärkungsteil verwendet. 2B zeigt eine Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie IIB-IIB in 2A.
  • 3 zeigt eine Schnittdarstellung eines Abschnitts des Drahtlos-Transceivers 1 entlang einer Linie III-III in 1.
  • Das Smart-Key-System erlaubt es einem Nutzer (einem Fahrer), eine Türe eines Fahrzeugs zu Verriegeln/Entriegeln, einen Motor des Fahrzeugs zu starten bzw. anzulassen, oder andere Tätigkeiten auszuführen, während der Fahrer den Transceiver 1 lediglich trägt.
  • Der Transceiver 1 umfaßt ein Harzgehäuse 2, eine Leiterplatte bzw. Platine 3, Schaltungsteile 4, eine Batterie 5, einen Anschluß 6, einen mechanischen Schlüssel 7 sowie eine Batterieabdeckung 9. Die Schaltungsteile 4 sind an der Platine 3 angebracht. Die Batterie 5 wird als eine Leistungsquelle bzw. Stromquelle verwendet. Der Anschluß 6 verbindet die Schaltungsteile 4 und die Batterie 5 auf der Platine 3 elektrisch. Die Platine 3, die Schaltungsteile 4, die Batterie 5, der Anschluß 6 und der mechanische Schlüssel 7 sind innerhalb des Harzgehäuses 2 und der Batterieabdeckung 9 angeordnet.
  • Die Platine 3 ist eine Platine mit einem Leitungsmuster (conductor pattern) auf nur einer Seite. Die Seite der Platine 3 mit dem Leitungsmuster ist eine Befestigungsfläche bzw. Montagefläche 32. Die Montagefläche 32 weist die daran montierten Schaltungsteile 4 auf Die Schaltungsteile 4 übermitteln ein Antwortsignal in Reaktion auf ein Anforderungssignal, wenn der Transceiver 1 das Anforderungssignal für den Erkennungscode (ID-Code) vom Fahrzeug empfängt. Die Schaltungsteile 4 umfassen eine Antenne 41, eine verpackte integrierte Schaltung (packaged integrated circuit) (eine verpackte IC) 42 und andere Elektronikteile 43.
  • Der mechanische Schlüssel 7 ist ein Notfallschlüssel zur Verwendung bei einem Notfall, beispielsweise einer verbrauchten Batterie 5, einem Ausfall des Transceivers 1 oder dergleichen. Der Schlüssel 7 wird in einem Hohlraum 21 im Harzgehäuse gelagert. Der Hohlraum 21 weist eine Öffnung 21a auf, und der Schlüssel 7 wird durch die Öffnung 21a in den Hohlraum 21 eingesetzt. Die Platine 3 weist einen konkaven Abschnitt 31 auf, um ein Anordnen des Hohlraums 21 im Harzgehäuse 21 zu ermöglichen.
  • Bei einer verbrauchten Batterie 5, einem Ausfall des Transceivers 1 oder einer ähnlichen Situation wird der mechanische Schlüssel 7 aus dem Hohlraum 21 gezogen und dazu verwendet, um die Türe zu entriegeln oder etwas anderes auszuführen.
  • Der Halter 8 als Verstärkungsteil ist am Harzgehäuse 2 in der Nähe der Längsenden des im Hohlraum 21 gelagerten mechanischen Schlüssels 7 befestigt. Das bedeutet, der Halter 8 ist am Harzgehäuse 2 in der Nähe der Längsenden des Hohlraums 21 befestigt. Die Längsrichtung wird durch einen zweiköpfigen Pfeil in 1 dargestellt. Die beiden Halter 8 weisen an beiden Enden im Grunde die gleiche Form auf und sind in ihrer Größe verschieden. Das Material des Halters 8 ist Federbronze (phosphor bronze) in Form einer dünnen Platte. Die Federbronze ist eine Legierung, die hauptsächlich Kupfer und Zinn aufweist, um eine erhöhte Stärke zu haben und das Lot anzunehmen.
  • Der Halter 8 wird aus einer dünnen Platte der Federbronze ausgestanzt, und wird gebogen, um die benötigte Form zu haben, wie in 2 dargestellt. Die Phosphorbronzeplatte hat eine Abmessung von 0,3 mm in ihrer Dicke. Praktischer ausgedrückt weist der Halter 8 einen Befestigungsabschnitt 81, einen ersten Verstärkungsabschnitt 82, einen zweiten Verstärkungsabschnitt 83 sowie einen Stützabschnitt 84 auf. Der Stützabschnitt 84 wird gebogen, um gegenüber dem ersten Verstärkungsabschnitt 82 erhöht zu sein. Der Befestigungsabschnitt 81 wird separat gebogen, und zwar im wesentlichen in eine relativ zum zweiten Befestigungsabschnitt 83 entgegengesetzte Richtung, welcher vom Stützabschnitt 84 gebogen ist, wodurch ein Öffnungsabschnitt 85 im zweiten Verstärkungsabschnitt 83 und dem Stützabschnitt 84 hinterlassen wird.
  • Der Halter 8 wird an der Montagefläche 32 der Platine 3 mittels Verlöten des Befestigungsabschnitts 81 mit Lot 40 befestigt. Der Halter 8 ist derart ausgebildet, um eine Flächenmontagevorrichtung (SMID) aufzunehmen, und wird automatisch an der Befestigungsfläche 32 mit den Schaltungsteilen 4 befestigt, wie in den 1 und 3 dargestellt.
  • Das Harzgehäuse 2 wird nach dem Verlöten des Halters 8 und der Schaltungsteile 4 auf der Platine 3 zum Versiegeln bzw. Umschließen der gelöteten Bestandteile formgepreßt, wie in 3 dargestellt. Das bedeutet, die Montagefläche 32 der Platine 3, welche die Schaltungsteile 4 umfaßt, sowie eine Seitenfläche der Platine 3 mit dem Halter 8, welcher daran verlötet ist, werden durch das Harzgehäuse 2 versiegelt. Auf diese Weise werden die Schaltungsteile 4 vor Wasser versiegelt, und die Platine 3 und der Halter 8 werden im Harzgehäuse 2 befestigt.
  • Der Halter 8 und die Schaltungsteile 4 werden vor dem Formen des Harzgehäuses 2 verlötet. Daher muß ein Schmelzpunkt des Lots zum Löten der Schaltungsteile 4 höher sein als die Formtemperatur. In diesem Fall muß beispielsweise das thermoplastische Harz, welches zum Ausbilden des Harzgehäuses 2 verwendet wird, eine Formpreßtemperatur aufweisen, welche niedriger als der Schmelzpunkt des Lots für die Schaltungsteile 4 ist, wodurch der Wärmewiderstand des Harzgehäuses 2 verringert wird.
  • Andererseits kann das Harzgehäuse 2, das aus wärmehärtendem Harz ausgebildet wird, unter der Schmelztemperatur des Lots formgepreßt werden. Daher wird das wärmehärtende Harz mit einem hohen Wärmewiderstand zur Ausbildung des Harzgehäuses 2 verwendet. In diesem Fall hat das Lot beispielsweise den Schmelzpunkt von 200 bis 300°C und ein wärmehärtendes Epoxidharz mit einer Formpreßtemperatur von 170°C wird verwendet, um den Transceiver 1 zu bilden.
  • Der Nutzer des Smart-Key-Systems trägt den Transceiver 1, wenn er/sie das Fahrzeug fährt, und der Transceiver kann vorzugsweise in einem Kartenfach oder einer Brieftasche für die Tragbarkeit gelagert sein. Daher ist das Harzgehäuse 2 im wesentlichen kartenförmig ausgebildet, und die Abmessungen der Kartenform werden im wesentlichen so eingestellt, um mit einem ID-1 Kartentypstandard übereinzustimmen, das bedeutet, ein Ausmaß L1 ist etwa 83 mm, ein Ausmaß L2 ist etwa 58 mm, und ein Ausmaß T2 der Dicke ist etwa 3 mm, wie in 3 dargestellt.
  • Eine Dicke T3 des mechanischen Schlüssels 7 ist etwa 1,8 mm, wie in 3 dargestellt. Daher ist eine Dicke T4, welche für eine dünne Wand 22 des Hohlraums 21 verbleibt, etwa 0,5 mm. Der Hohlraum 21 wird von der dünnen Wand 22 und einer dicken Wand 23 im Harzgehäuse 2 umgeben.
  • Der erste Verstärkungssabschnitt 82 und der zweite Verstärkungsabschnitt 83 sind innerhalb der dünnen Wand 22 des Harzgehäuses 2 angeordnet. Der Stützabschnitt 84 des Halters ist innerhalb der dicken Wand 23 des Harzgehäuses 2 angeordnet. Das bedeutet, der Halter 8 mit dem ersten Verstärkungsabschnitt 82 und dem Stützabschnitt 84 in Verbindung mit dem zweiten Verstärkungsabschnitt 83 ist integral in die dünne Wand 22 und in die dicke Wand 23 des Harzgehäuses 2 eingebettet.
  • Auf diese Weise wird die dünne Wand 22 des Harzgehäuses 2 durch den ersten Verstärkungsabschnitt 22 und den zweiten Verstärkungsabschnitt 83 des Halters 8 verstärkt, und wird ferner durch die dicke Wand 23 des Harzgehäuses 2 verstärkt, da die dicke Wand 23 vom Stützabschnitt 84 gestützt wird, und mit der dünnen Wand 22 verbunden ist. Daher wird die Stärke der dünnen Wand 22 erhöht.
  • Der Halter 8 hat eine Form, welche den mechanischen Schlüssel 7 im Hohlraum 21 im wesentlichen umgibt. Auf diese Weise erfährt die dünne Wand 22 des Harzgehäuses 2 eine effektive Unterstützung von der dicken Wand 23 in Verbindung mit dem Halter 8, zusätzlich zur Unterstützung vom Halter 8 selbst. Daher wird die Stärke des Harzgehäuses 2 an der Stelle des Hohlraums 21 zum Lagern des mechanischen Schlüssels 7 erhöht.
  • Ferner ist der Befestigungsabschnitt 81 des Halters 8 an der Platine 3, welche in dem Harzgehäuse 2 eingeformt ist, befestigt, und der Halter 8 ist in der Nähe eines jeden der beiden Enden des mechanischen Schlüssels 7 im Hohlraum 21 angeordnet. Auf diese Weise wird das Gewicht des mechanischen Schlüssels (etwa 5 Gramm) auf die Platine 3 und die Längsendenabschnitte des Hohlraums 21 verteilt.
  • Als ein Ergebnis wird verhindert, daß das Harzgehäuse 2 an der Stelle des Hohlraums 21 aufgrund des Aufpralls oder der Einwirkung des Gewichts (d. h. etwa 5 Gramm) des mechanischen Schlüssels 7 bricht, wenn dieser herunterfällt Der Drahtlostransceiver 1 der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt den mechanischen Schlüssel 7, das Harzgehäuse 2 mit dem Hohlraum 21, welcher den mechanischen Schlüssel 7 aufnimmt, sowie eine Verstärkung zur Verstärkung des Harzgehäuses 2. Der Hohlraum 21, welcher durch eine Kombination der dünnen Wand 22 und der dicken Wand 23 definiert wird, weist eine Verstärkung in Form einer dünnen Metallplatte für die dünne Wand 22 und die dicke Wand 23 an zwei voneinander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stelle entlang einer Längsrichtung des mechanischen Schlüssels 7 auf. Die Verstärkung wird durch die Halter 8 bereitgestellt, welche in dem Harzgehäuse 2 eingebettet sind, um die dünne Wand 22 und die dicke Wand 23 integral zu stützen. Der Halter 8 ist in einer Form ausgebildet, welche den mechanischen Schlüssel 7 im Hohlraum 21 im wesentlichen umgibt, mit dem Befestigungsabschnitt 81, der an die Platine 3 lötbar ist.
  • Auf diese Weise wird die dünne Wand 22 durch den Halter 8 in der Nähe der zwei Längsenden des mechanischen Schlüssels 7 verstärkt, und erfährt eine Unterstützung von der dicken Wand 23, die zur dünnen Wand 22 durch den Halter 8 integriert ist, um eine verbesserte Stärke aufzuweisen.
  • Ferner wird das Gewicht des mechanischen Schlüssels 7 auf die Platine 3 verteilt, und wird durch die dünne Wand 22 an den beiden Längsenden des Hohlraums 21 getragen. Als ein Ergebnis weist das Harzgehäuse 2 an der Stelle des Hohlraums 21, welcher den mechanischen Schlüssel 7 lagert, eine zufriedenstellende Stärke zum Stützen des mechanischen Schlüssels 7 auf.
  • (Zweite Ausführungsform)
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 5A zeigt eine Draufsicht auf den in 4 gezeigten Halter gemäß der zweiten Ausführungsform, und 5B zeigt eine Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie VB-VB in 5A.
  • Der Drahtlostransceiver 1 der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist einen integrierten Formhalter 8 zum Stützen des mechanischen Schlüssels 7 im Hohlraum 21 auf. Das bedeutet, das Harzgehäuse wird an der Stelle des Hohlraums 21 in Längsrichtung durch den Halter 8, welcher aus einem einzelnen Teil besteht, verstärkt. Der Halter 8 verläuft im wesentlichen von einem Ende des mechanischen Schlüssels 7 zum anderen Ende. Der Befestigungsabschnitt 21 wird an einem Abschnitt zwischen den beiden Längsenden des Halters 8 hinzugefügt.
  • Auf diese Weise wird die dünne Wand 22 des Harzgehäuses 2 durch den Halter 8 am Abschnitt zwischen den beiden Längsenden verstärkt, und wird durch die dicke Wand 23 in Verbindung mit dem Halter 8 verstärkt. Ferner wird das von der Platine 3 zu tragende Gewicht des mechanischen Schlüssels 7 verteilt. Als ein Ergebnis wird die Stärke des Harzgehäuses 2 zum Tragen des mechanischen Schlüssels 7 an der Stelle des Hohlraumes 21 erhöht.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung vollständig in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen davon unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben wurde, ist anzumerken, daß verschiedene Veränderungen und Modifikationen für diejenigen offensichtlich werden, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.
  • Beispielsweise kann der Halter 8 an zwei anderen Stellen als den Längsenden des mechanischen Schlüssels 7 angeordnet sein.
  • Ferner kann der Halter 8 aus einer dünnen Metallplatte mit oder ohne Überzug hergestellt werden, welcher ein anderer als die Federbronze ist, solange die Metallplatte das Lot akzeptiert bzw. annimmt.
  • Ferner kann der Halter 8 derart geformt sein, daß er keinen Befestigungsabschnitt 81 aufweist. Das bedeutet, der Halter 8 kann verwendet werden, ohne an der Platine 3 verlötet zu sein. In diesem Fall kann der Halter 8 aus einer Metallplatte, beispielsweise aus Aluminium, rostfreiem Stahl oder dergleichen gebildet sein, die das Lot nicht annimmt.
  • Ferner kann der Halter 8 an einer Innenfläche des Hohlraums 21 angeordnet sein. Das bedeutet, der Halter 8 kann außerhalb des Harzgehäuses 2 im Hohlraum 21 liegen.
  • Ferner kann die Platine 3 das Leitungsmuster auf beiden Seiten aufweisen. In diesem Fall ist die Montagefläche 32 an beiden Seiten der Platine 3 vom Harzgehäuse 2 versiegelt bzw. umschlossen.
  • Ferner kann der Drahtlos-Transmitter 1 der vorliegenden Erfindung in einem System für Bürotürenbetrieb, Testgerätbetrieb oder dergleichen, sowie in einem Smart-Key-System für ein Fahrzeug verwendet werden.
  • Mit anderen Worten, der Drahtlos-Transmitter der vorliegenden Erfindung kann in einem System verwendet werden, solange das System zuläßt, daß der Transmitter die vorstehend beschriebenen Merkmale der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • Derartige Änderungen und Modifikationen verstehen sich aus zum Umfang der vorliegenden Erfindung gehörig, welche durch die beigefügten Ansprüche definiert wird.

Claims (8)

  1. Drahtlostransceiver (1) mit einem Harzgehäuse (2), welches einen von einer dicken Wand (23) und einer dünnen Wand (22) des Harzgehäuses (2) umgrenzten Hohlraum (21) aufweist, der einen mechanischen Schlüssel (7) aufnimmt; gekennzeichnet durch eine Verstärkung (8) zum Verstärken des Harzgehäuses (2), die aus einer dünnen Metallplatte gefertigt ist, und im Hohlraum (21) an zwei von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen mit Bezug auf die Längsrichtung des im Hohlraum befindlichen mechanischen Schlüssels den Nachbarschaftsbereich der dünnen Wand (22) und der dicken Wand (23) überbrückend entweder in die dünne Wand (22) und die dicke Wand (23) eingebettet ist oder an der dünnen Wand (22) und der dicken Wand (23) befestigt ist.
  2. Drahtlostransceiver (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Verstärkung (8) den mechanischen Schlüssel (7), der im Hohlraum (21) aufgenommen ist, umgreift.
  3. Drahtlostransceiver (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung (8) sich in der Längsrichtung des im Hohlraum befindlichen Schlüssels erstreckt, um an zwei Stellen im Harzgehäuse (2) den im Hohlraum (21) aufgenommenen Schlussel (7) zu umgreifen.
  4. Drahtlostransceiver (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stellen, an denen die Verstärkung (8) den im Hohlraum (21) befindlichen Schlüssel (7) greift, jeweils benachbart zu den beiden Längsenden des mechanischen Schlüssels (7) gelegen sind.
  5. Drahtlostransceiver (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Platine (3) zur Befestigung eines Schaltungsteils (4), wobei die Verstärkung (8) einen Befestigungsabschnitt (81) aufweist, der an die Platine (3) angelötet ist.
  6. Verfahren zum Herstellen des Drahtlostransceivers (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit folgendem Schritt: Formen des Harzgehäuses (2) zur Ausbildung des Hohlraums (21), unter Befestigung der Verstärkung (8) am Harzgehäuse (2) oder zur Einbettung der Verstärkung (8) im Harzgehäuse (2).
  7. Verfahren zum Herstellen des Drahtlostransceivers (1) nach Anspruch 5, mit folgenden Schritten: Löten des Befestigungsabschnitts (81) der Verstärkung (8) an die Platine (3); und Formen des Harzgehäuses (2), wobei die Platine (3) eine Montagefläche (22) zur Befestigung des Schaltungsteils (4) umfaßt, und das Harzgehäuse (2) zumindest die Montagefläche (32) der Platine (3) bei einem Formschritt umschließt.
  8. Verfahren zur Herstellung des Drahtlostransceivers (1) nach Anspruch 7, wobei das Harzgehäuse (2) aus einem wärmehärtenden Harz besteht, und ein Schmelzpunkt des Lots, welches verwendet wird, um das Schaltungsteil (4) an die Platine (3) zu löten, sowie ein Schmelzpunkt des Lots, welches verwendet wird, um den Befestigungsabschnitt (81) an die Platine (3) zu löten, höher sind als eine Formtemperatur des Harzgehäuses (2).
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