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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen einen drahtlosen Schlüssel mit
einem Harzgehäuse
zur Aufnahme eines mechanischen Schlüssels.
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Üblicherweise
wird ein Drahtlostransceiver zur Verwendung in einer tragbaren Vorrichtung
eines Smart-Key-Systems (eingetragene Marke) von einem Nutzer getragen,
und kommuniziert mit einer an einem Fahrzeug angeordneten Station,
wenn der Nutzer in das Fahrzeug einsteigt. Der Transceiver in der
tragbaren Vorrichtung des Smart-Key-Systems erlaubt es dem Nutzer,
eine Türe
des Fahrzeugs zu entriegeln, einen Motor anzulassen, oder andere
Tätigkeiten
auszuführen,
wenn der Transceiver vom Nutzer getragen wird.
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Der
Transceiver umfaßt
in einem Harzgehäuse
eine Platine zur Anbringung von Schaltungsteilen sowie eine Batterie
als eine Leistungsquelle. Der Transceiver umfaßt ferner einen darin untergebrachten
bzw. gelagerten mechanischen Schlüssel zur Verwendung in einem
Notfall, wie beispielsweise bei einer leeren Batterie, einem Ausfall
des Transceivers, oder dergleichen. Der mechanische Schlüssel wird
in einem Hohlraum des Harzgehäuses
aufgenommen. Bei einem Notfall zieht der Nutzer den mechanischen
Schlüssel
aus dem Hohlraum des Harzgehäuses
und verwendet den Schlüssel
zum Entriegeln der Türe
oder für
andere Zwecke.
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Der
Transceiver verwendet jedoch ein komplizierteres und hochentwickelteres
(sophisticated) System, das dazu neigt, eine erhöhte Anzahl von Teilen zu benötigen, während es
erforderlich ist, daß ein Volumen
des Transceiverkörpers
sehr viel geringer ist, um vom Nutzer angenehm getragen zu werden. Das
bedeutet, der Transceiver mit einer dünnen Kartenform wird besonders
bevorzugt.
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In
diesem Fall hat der mechanische Schlüssel eine Dicke von etwa 2
mm, und dies ermöglicht, daß das Harzgehäuse auf
beiden Seiten des Schlüssels
(d.h. dem Abschnitt um den Hohlraum) nur eine Dicke von 0,5 mm hat,
wenn eine Gesamtdicke des Transceivers 3 mm ist. Daher wird die
physikalische Stärke
des Transceivers am Hohlraumabschnitt nicht unbedingt zufriedenstellend.
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Das
bedeutet, der Tansceiver kann, wenn er aus einer bestimmten Höhe fällt, aufgrund
der ungenügenden
Stärke
des Hohlraumabschnitts, durch eine Krafteinwirkung, die durch das
Gewicht des mechanischen Schlüssels
(etwa 5 Gramm) verursacht wird, brechen.
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Dieses
Problem wird, neben dem Transceiver des Smart-Key-Systems, üblicherweise
bei dem Transceiver zur Verwendung in anderen Arten von Schlüsseln, beispielsweise
einem Schlüssel
zum Öffnen/Schließen einer
Bürotür, einem
Schlüssel
zum Bedienen einer Testvorrichtung, oder dergleichen, festgestellt.
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Ausgehend
von den vorstehend beschriebenen Problemen stellt die vorliegende
Erfindung einen Drahtlostransceiver bereit, der eine zufriedenstellende
Stärke
bei einem Abschnitt eines Hohlraums aufweist, welcher einen mechanischen
Schlüssel
aufnimmt, der zur Verwendung in einem Notfall bestimmt ist.
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Der
Drahtlostransceiver umfaßt
einen mechanischen Schlüssel,
ein Harzgehäuse
mit einem Hohlraum, welcher den mechanischen Schlüssel aufnimmt,
und eine Metallplatte zum Verstärken
des Harzgehäuses.
Der Hohlraum wird durch einem Kombination einer dünnen Wand
und einer dicken Wand gebildet, und das Harzgehäuse weist im Hohlraum an zwei
von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen entlang
einer Längsrichtung
des mechanischen Schlüssels,
der darin aufgenommen wird, die Metallplatten zur Verstärkung der
dünnen
Wand und der dicken Wand auf.
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Die
dünne Wand
und die dicke Wand des Harzgehäuses
werden durch die Metallplatte verstärkt, welche sich über diese
Wände erstreckt.
Die Metallplatte verstärkt
das Harzgehäuse
an zwei von einander in einer vorbestimmten Länge beabstandeten Stellen entlang
einer Längsrichtung
des mechanischen Schlüssels.
Die Metallplatte ist entweder am Harzgehäuse befestigt oder in das Harzgehäuse eingebettet
bzw. eingelassen. Auf diese Weise wird die dünne Wand des Harzgehäuses an
zwei Stellen direkt durch die Metallplatte und entfernt (remotely) bzw.
indirekt durch die dicke Platte in Verbindung mit der Metallplatte
verstärkt.
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Der
mechanische Schlüssel
wird an zwei Stellen durch die dünne
Wand des Hohlraums gestützt.
Als ein Ergebnis wird die Stärke
des Harzgehäuses
zum Stützen
des mechanischen Schlüssels an
der Stelle des Hohlraums erhöht.
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Nach
einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver
zumindest eine Verstärkung
(die dünne
Metallplatte) auf, die den mechanischen Schlüssel im Hohlraum im wesentlichen
umgibt. Auf diese Weise wird die dünne Wand aufgrund einer Form
der Verstärkung,
welche den mechanischen Schlüssel
im Hohlraum im wesentlichen umgibt, direkt von der Verstärkung und entfernt
bzw. indirekt durch die dicke Wand verstärkt. Als ein Ergebnis wird
die Stärke
des Harzgehäuses an
der Stelle des Hohlraums erhöht.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver
die Verstärkung
auf, die verläuft,
um die beiden Stellen im Harzgehäuse
abzudecken. Auf diese Weise deckt die Verstärkung die beiden Stellen sowie
einen dazwischen angeordneten Abschnitt durch ein Teil ab, und verstärkt dadurch
die dünne
Wand des Harzgehäuses
an den entsprechenden Stellen. Die dünne Wand wird ferner durch
die dicke Wand in Verbindung mit der Verstärkung verstärkt. Als ein Ergebnis wird
die Stärke
des Harzgehäuses
an der Stelle des Hohlraums weiter erhöht.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt der Drahtlostransceiver
die beiden Stellen jeweils in der Nähe von zwei Längsenden
des mechanischen Schlüssels.
Auf diese Weise wird der mechanische Schlüssel durch die dünne Wand
an den beiden Stellen in der Nähe
der Längsenden
im Hohlraum gestützt.
Als ein Ergebnis wird die Stärke
des Harzgehäuses
an diesen Stellen weiter erhöht.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Drahtlostransceiver
durch Formen bzw. Formpressen (molding) des Harzgehäuses zum
Aufweisen bzw. Ausbilden des Hohlraums, und entweder durch Befestigen
oder Einbetten der Verstärkung
in das Harzgehäuse
ausgebildet. Auf diese Weise wird die Verstärkung im Verlauf der Herstellung
am Harzgehäuse
befestigt oder darin eingebettet, wodurch der Verstärkungseffekt
wesentlich einfacher erreicht wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt der Drahtlostransceiver eine
Platine zum Befestigen eines Schaltungsteils, und die Verstärkung weist
einen an die Platine lötbaren
Befestigungsabschnitt auf. Auf diese Weise wird die dünne Wand
in Verbindung mit der Platine verstärkt, da der Befestigungsabschnitt
der Verstärkung an
die Platine gelötet
wird. Als ein Ergebnis wird die Stärke des Harzgehäuses an
der Stelle des Hohlraums zur Aufnahme des mechanischen Schlüssels weiter
verstärkt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Drahtlostransceiver
durch Verlöten
des Befestigungsabschnitts auf der Platine vor Ausbilden des Harzgehäuses durch
Formen hergestellt. Das Harzgehäuse
versiegelt bzw. umschließt
(seals) zumindest eine Montagefläche
der Platine bei einem Formpreßvorgang.
Die Montagefläche
wird zur Montage des Schaltungsteils verwendet. Auf diese Weise
wird die Verstärkung
des Harzgehäuses
leicht erreicht und das Schaltungsteil wird gleichzeitig versiegelt
bzw. umschlossen.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Drahtlostransceiver
das Harzgehäuse
auf, das aus einem wärmehärtenden Harz
bzw. Kunststoff besteht, und ein Schmelzpunkt des Lots, das verwendet
wird, um das Schaltungsteil und den Befestigungsabschnit zu löten, ist
höher als eine
Formtemperatur (molding temperature) des Harzgehäuses.
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Der
Wärmewiderstand
des Harzgehäuses nimmt
ab, wenn das Harzgehäuse
beispielsweise aus einem thermoplastischen Harz besteht, da die Schmelztemperatur
des thermoplastischen Harzes niedriger sein muß, als der Schmelzpunkt des
Lots.
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Bei
der vorliegenden Erfindung haben das Lot für das Schaltungsteil und das
Lot für
den Befestigungsabschnitt einen Schmelzpunkt, der höher als die
Schmelztemperatur des Harzgehäuses
ist, das aus thermoplastischem Harz besteht. Auf diese Weise wird
das thermoplastische Harz bei einer niedrigeren Temperatur gehärtet als
der Schmelzpunkt des Lots. Ferner wird die Wahl des Harztyps bezüglich des
Wärmewiderstands
erweitert. Als ein Ergebnis wird das Harzgehäuse des Drahtlos-transceivers
effektiv verstärkt,
um robust zu sein.
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Andere
Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen besser ersichtlich, dabei zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2A eine
Draufsicht auf einen Halter der ersten Ausführungsform aus 1;
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2B eine
Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie IIB-IIB in 2A;
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3 eine
Schnittdarstellung eines Abschnitts des Tansceivers entlang einer
Linie III-III in 1;
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4 eine
Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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5A eine
Draufsicht auf einen in 4 dargestellten Halter der zweiten
Ausführungsform;
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5B eine
Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie VB-VB in 5A.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben. Ein Drahtlostransceiver der vorliegenden Erfindung
wird in einem Smart-Key-System (eingetragene Marke) verwendet.
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(erste Ausführungsform)
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1 zeigt
eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2A zeigt
eine Draufsicht auf eine Fassung bzw. einen Halter 8 der
ersten Ausführungsform aus 1.
Der Halter 8 wird als Verstärkungsteil verwendet. 2B zeigt
eine Schnittdarstellung des Halters entlang einer Linie IIB-IIB
in 2A.
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3 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Abschnitts des Drahtlos-Transceivers 1 entlang
einer Linie III-III in 1.
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Das
Smart-Key-System erlaubt es einem Nutzer (einem Fahrer), eine Türe eines
Fahrzeugs zu Verriegeln/Entriegeln, einen Motor des Fahrzeugs zu starten
bzw. anzulassen, oder andere Tätigkeiten auszuführen, während der
Fahrer den Transceiver 1 lediglich trägt.
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Der
Transceiver 1 umfaßt
ein Harzgehäuse 2,
eine Leiterplatte bzw. Platine 3, Schaltungsteile 4, eine
Batterie 5, einen Anschluß 6, einen mechanischen
Schlüssel 7 sowie
eine Batterieabdeckung 9. Die Schaltungsteile 4 sind
an der Platine 3 angebracht. Die Batterie 5 wird
als eine Leistungsquelle bzw. Stromquelle verwendet. Der Anschluß 6 verbindet
die Schaltungsteile 4 und die Batterie 5 auf der Platine 3 elektrisch.
Die Pla tine 3, die Schaltungsteile 4, die Batterie 5,
der Anschluß 6 und
der mechanische Schlüssel 7 sind
innerhalb des Harzgehäuses 2 und
der Batterieabdeckung 9 angeordnet.
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Die
Platine 3 ist eine Platine mit einem Leitungsmuster (conductor
pattern) auf nur einer Seite. Die Seite der Platine 3 mit
dem Leitungsmuster ist eine Befestigungsfläche bzw. Montagefläche 32.
Die Montagefläche 32 weist
die daran montierten Schaltungsteile 4 auf. Die Schaltungsteile 4 übermitteln
ein Antwortsignal in Reaktion auf ein Anforderungssignal, wenn der
Transceiver 1 das Anforderungssignal für den Erkennungscode (ID-Code)
vom Fahrzeug empfängt.
Die Schaltungsteile 4 umfassen eine Antenne 41,
eine verpackte integrierte Schaltung (packaged integrated circuit)
(eine verpackte IC) 42 und andere Elektronikteile 43.
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Der
mechanische Schlüssel 7 ist
ein Notfallschlüssel
zur Verwendung bei einem Notfall, beispielsweise einer verbrauchten
Batterie 5, einem Ausfall des Transceivers 1 oder
dergleichen. Der Schlüssel 7 wird
in einem Hohlraum 21 im Harzgehäuse gelagert. Der Hohlraum 21 weist
eine Öffnung 21a auf,
und der Schlüssel 7 wird
durch die Öffnung 21a in
den Hohlraum 21 eingesetzt. Die Platine 3 weist
einen konkaven Abschnitt 31 auf, um ein Anordnen des Hohlraums 21 im
Harzgehäuse 21 zu
ermöglichen.
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Bei
einer verbrauchten Batterie 5, einem Ausfall des Transceivers 1 oder
einer ähnlichen
Situation wird der mechanische Schlüssel 7 aus dem Hohlraum 21 gezogen
und dazu verwendet, um die Türe
zu entriegeln oder etwas anderes auszuführen.
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Der
Halter 8 als Verstärkungsteil
ist am Harzgehäuse 2 in
der Nähe
der Längsenden
des im Hohlraum 21 gelagerten mechanischen Schlüssels 7 befestigt.
Das bedeutet, der Halter 8 ist am Harzgehäuse 2 in
der Nähe
der Längsenden
des Hohlraums 21 befestigt. Die Längsrichtung wird durch einen
zweiköpfigen
Pfeil in 1 dargestellt. Die beiden Halter 8 weisen
an beiden Enden im Grunde die gleiche Form auf und sind in ihrer
Größe verschieden.
Das Material des Halters 8 ist Federbronze (phosphor Bronze)
in Form einer dünnen
Platte. Die Federbronze ist eine Legierung, die hauptsächlich Kupfer
und Zinn aufweist, um eine erhöhte
Stärke
zu haben und das Lot anzunehmen.
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Der
Halter 8 wird aus einer dünnen Platte der Federbronze
ausgestanzt, und wird gebogen, um die benötigte Form zu haben, wie in 2 dargestellt. Die Phosphorbronzeplatte
hat eine Abmessung von 0,3 mm in ihrer Dicke. Praktischer ausgedrückt weist der
Halter 8 einen Befestigungsabschnitt 81, einen ersten
Verstärkungsabschnitt 82,
einen zweiten Verstärkungsabschnitt 83 sowie
einen Stützabschnitt 84 auf.
Der Stützabschnitt 84 wird
gebogen, um gegenüber
dem ersten Verstärkungsabschnitt 82 erhöht zu sein.
Der Befestigungsabschnitt 81 wird separat gebogen, und
zwar im wesentlichen in eine relativ zum zweiten Befestigungsabschnitt 83 entgegengesetzte Richtung,
welcher vom Stützabschnitt 84 gebogen ist,
wodurch ein Öffnungsabschnitt
85 im zweiten Verstärkungsabschnitt 83 und
dem Stützabschnitt 84 hinterlassen
wird.
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Der
Halter 8 wird an der Montagefläche 32 der Platine 3 mittels
Verlöten
des Befestigungsabschnitts 81 mit Lot 40 befestigt.
Der Halter 8 ist derart ausgebildet, um eine Flächenmontagevorrichtung (SMD)
aufzunehmen, und wird automatisch an der Befestigungsfläche 32 mit
den Schaltungsteilen 4 befestigt, wie in den 1 und 3 dargestellt.
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Das
Harzgehäuse 2 wird
nach dem Verlöten des
Halters 8 und der Schaltungsteile 4 auf der Platine 3 zum
Versiegeln bzw. Umschließen
der gelöteten Bestandteile
formgepreßt,
wie in 3 dargestellt. Das bedeutet, die Montagefläche 32 der
Platine 3, welche die Schaltungsteile 4 umfaßt, sowie
eine Seitenfläche
der Platine 3 mit dem Halter 8, welcher daran
verlötet
ist, werden durch das Harzgehäuse 2 versiegelt.
Auf diese Weise werden die Schaltungsteile 4 vor Wasser
versiegelt, und die Platine 3 und der Halter 8 werden
im Harzgehäuse 2 befestigt.
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Der
Halter 8 und die Schaltungsteile 4 werden vor
dem Formen des Harzgehäuses 2 verlötet. Daher
muß ein
Schmelzpunkt des Lots zum Löten der
Schaltungsteile 4 höher
sein als die Formtemperatur. In diesem Fall muß beispielsweise das thermoplastische
Harz, welches zum Ausbilden des Harzgehäuses 2 verwendet wird,
eine Formpreßtemperatur aufweisen,
welche niedriger als der Schmelzpunkt des Lots für die Schaltungsteile 4 ist,
wodurch der Wärmewiderstand
des Harzgehäuses 2 verringert wird.
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Andererseits
kann das Harzgehäuse 2,
das aus wärmehärtendem
Harz ausgebildet wird, unter der Schmelztemperatur des Lots formgepreßt werden.
Daher wird das wärmehärtende Harz
mit einem hohen Wärmewiderstand
zur Ausbildung des Harzgehäuses 2 verwendet.
In diesem Fall hat das Lot beispielsweise den Schmelzpunkt von 200
bis 300°C und
ein wärmehärtendes
Epoxidharz mit einer Formpreßtemperatur
von 170°C
wird verwendet, um den Transceiver 1 zu bilden.
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Der
Nutzer des Smart-Key-Systems trägt den
Transceiver 1, wenn er/sie das Fahrzeug fährt, und
der Transceiver kann vorzugsweise in einem Kartenfach oder einer
Brieftasche für
die Tragbarkeit gelagert sein. Daher ist das Harzgehäuse 2 im
wesentlichen kartenförmig
ausgebildet, und die Abmessungen der Kartenform werden im wesentlichen
so eingestellt, um mit einem ID-1 Kartentypstandard übereinzustimmen,
das bedeutet, ein Ausmaß L1
ist etwa 83 mm, ein Ausmaß L2
ist etwa 58 mm, und ein Ausmaß T2
der Dicke ist etwa 3 mm, wie in 3 dargestellt.
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Eine
Dicke T3 des mechanischen Schlüssels 7 ist
etwa 1,8 mm, wie in 3 dargestellt. Daher ist eine
Dicke T4, welche für
eine dünne
Wand 22 des Hohlraums 21 verbleibt, etwa 0,5 mm.
Der Hohlraum 21 wird von der dünnen Wand 22 und einer
dicken Wand 23 im Harzgehäuse 2 umgeben.
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Der
erste Verstärkungsabschnitt 82 und
der zweite Verstärkungsabschnitt 83 sind
innerhalb der dünnen
Wand 22 des Harzgehäuses 2 angeordnet. Der
Stützabschnitt 84 des
Halters ist innerhalb der dicken Wand 23 des Harzgehäuses 2 angeordnet.
Das bedeutet, der Halter 8 mit dem ersten Verstärkungsabschnitt 82 und
dem Stützabschnitt 84 in
Verbindung mit dem zweiten Verstärkungsabschnitt 83 ist integral
in die dünne
Wand 22 und in die dicke Wand 23 des Harzgehäuses 2 eingebettet.
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Auf
diese Weise wird die dünne
Wand 22 des Harzgehäuses 2 durch
den ersten Verstärkungsabschnitt 22 und
den zweiten Verstärkungsabschnitt 83 des
Halters 8 verstärkt,
und wird ferner durch die dicke Wand 23 des Harzgehäuses 2 verstärkt, da
die dicke Wand 23 vom Stützabschnitt 84 gestützt wird, und
mit der dünnen
Wand 22 verbunden ist. Daher wird die Stärke der
dünnen
Wand 22 erhöht.
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Der
Halter 8 hat eine Form, welche den mechanischen Schlüssel 7 im
Hohlraum 21 im wesentlichen umgibt. Auf diese Weise erfährt die
dünne Wand 22 des
Harzgehäuses 2 eine
effektive Unterstützung
von der dicken Wand 23 in Verbindung mit dem Halter 8,
zusätzlich
zur Unterstützung
vom Halter 8 selbst. Daher wird die Stärke des Harzgehäuses 2 an
der Stelle des Hohlraums 21 zum Lagern des mechanischen
Schlüssels 7 erhöht.
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Ferner
ist der Befestigungsabschnitt 81 des Halters 8 an
der Platine 3, welche in dem Harzgehäuse 2 eingeformt ist,
befestigt, und der Halter 8 ist in der Nähe eines
jeden der beiden Enden des mechanischen Schlüssels 7 im Hohlraum 21 angeordnet. Auf
diese Weise wird das Gewicht des mechanischen Schlüssels (etwa
5 Gramm) auf die Platine 3 und die Längsendenabschnitte des Hohlraums 21 verteilt.
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Als
ein Ergebnis wird verhindert, daß das Harzgehäuse 2 an
der Stelle des Hohlraums 21 aufgrund des Aufpralls oder
der Einwirkung des Gewichts (d.h. etwa 5 Gramm) des mechanischen Schlüssels 7 bricht,
wenn dieser herunterfällt.
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Der
Drahtlostransceiver 1 der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfaßt
den mechanischen Schlüssel 7,
das Harzgehäuse 2 mit dem
Hohlraum 21, welcher den mechanischen Schlüssel 7 aufnimmt,
sowie eine Verstärkung
zur Verstärkung
des Harzgehäuses 2.
Der Hohlraum 21, welcher durch eine Kombination der dünnen Wand 22 und
der dicken Wand 23 definiert wird, weist eine Verstärkung in
Form einer dünnen
Metallplatte für
die dünne
Wand 22 und die dicke Wand 23 an zwei voneinander
in einer vorbestimmten Länge
beabstandeten Stelle entlang einer Längsrichtung des mechanischen
Schlüssels 7 auf.
Die Verstärkung
wird durch die Halter 8 bereitgestellt, welche in dem Harzgehäuse 2 eingebettet
sind, um die dünne
Wand 22 und die dicke Wand 23 integral zu stützen. Der
Halter 8 ist in einer Form ausgebildet, welche den mechanischen Schlüssel 7 im
Hohlraum 21 im wesentlichen umgibt, mit dem Befestigungsabschnitt 81,
der an die Platine 3 lötbar
ist.
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Auf
diese Weise wird die dünne
Wand 22 durch den Halter 8 in der Nähe der zwei
Längsenden des
mechanischen Schlüssels 7 verstärkt, und
erfährt
eine Unterstützung
von der dicken Wand 23, die zur dünnen Wand 22 durch
den Halter 8 integriert ist, um eine verbesserte Stärke aufzuweisen.
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Ferner
wird das Gewicht des mechanischen Schlüssels 7 auf die Platine 3 verteilt,
und wird durch die dünne
Wand 22 an den beiden Längsenden
des Hohlraums 21 getragen. Als ein Ergebnis weist das Harzgehäuse 2 an
der Stelle des Hohlraums 21, welcher den mechanischen Schlüssel 7 lagert,
eine zufriedenstellende Stärke
zum Stützen
des mechanischen Schlüssels 7 auf.
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(Zweite Ausführungsform)
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4 zeigt
eine Draufsicht auf einen Drahtlostransceiver 1 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5A zeigt
eine Draufsicht auf den in 4 gezeigten
Halter gemäß der zweiten
Ausführungsform,
und 5B zeigt eine Schnittdarstellung des Halters entlang
einer Linie VB-VB in 5A.
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Der
Drahtlostransceiver 1 der zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist einen integrierten Formhalter 8 zum Stützen des
mechanischen Schlüssels 7 im
Hohlraum 21 auf. Das bedeutet, das Harzgehäuse wird
an der Stelle des Hohlraums 21 in Längsrichtung durch den Halter 8,
welcher aus einem einzelnen Teil besteht, verstärkt. Der Halter 8 verläuft im wesentlichen
von einem Ende des mechani schen Schlüssels 7 zum anderen
Ende. Der Befestigungsabschnitt 21 wird an einem Abschnitt
zwischen den beiden Längsenden
des Halters 8 hinzugefügt.
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Auf
diese Weise wird die dünne
Wand 22 des Harzgehäuses 2 durch
den Halter 8 am Abschnitt zwischen den beiden Längsenden
verstärkt,
und wird durch die dicke Wand 23 in Verbindung mit dem
Halter 8 verstärkt.
Ferner wird das von der Platine 3 zu tragende Gewicht des
mechanischen Schlüssels 7 verteilt.
Als ein Ergebnis wird die Stärke
des Harzgehäuses 2 zum
Tragen des mechanischen Schlüssels 7 an
der Stelle des Hohlraumes 21 erhöht.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung vollständig
in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen davon unter Bezugnahme
auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben wurde, ist anzumerken, daß verschiedene Veränderungen
und Modifikationen für
diejenigen offensichtlich werden, die über entsprechendes Fachwissen
verfügen.
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Beispielsweise
kann der Halter 8 an zwei anderen Stellen als den Längsenden
des mechanischen Schlüssels 7 angeordnet
sein.
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Ferner
kann der Halter 8 aus einer dünnen Metallplatte mit oder
ohne Überzug
hergestellt werden, welcher ein anderer als die Federbronze ist,
solange die Metallplatte das Lot akzeptiert bzw. annimmt.
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Ferner
kann der Halter 8 derart geformt sein, daß er keinen
Befestigungsabschnitt 81 aufweist. Das bedeutet, der Halter 8 kann
verwendet werden, ohne an der Platine 3 verlötet zu sein.
In diesem Fall kann der Halter 8 aus einer Metallplatte,
beispielsweise aus Aluminium, rostfreiem Stahl oder dergleichen gebildet
sein, die das Lot nicht annimmt.
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Ferner
kann der Halter 8 an einer Innenfläche des Hohlraums 21 angeordnet
sein. Das bedeutet, der Halter 8 kann außerhalb
des Harzgehäuses 2 im
Hohlraum 21 liegen.
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Ferner
kann die Platine 3 das Leitungsmuster auf beiden Seiten
aufweisen. In diesem Fall ist die Montagefläche 32 an beiden Seiten
der Platine 3 vom Harzgehäuse 2 versiegelt bzw.
umschlossen.
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Ferner
kann der Drahtlos-Transmitter 1 der vorliegenden Erfindung
in einem System für
Bürotürenbetrieb,
Testgerätbetrieb
oder dergleichen, sowie in einem Smart-Key-System für ein Fahrzeug verwendet werden.
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Mit
anderen Worten, der Drahtlos-Transmitter der vorliegenden Erfindung
kann in einem System verwendet werden, solange das System zuläßt, daß der Transmitter
die vorstehend beschriebenen Merkmale der vorliegenden Erfindung
aufweist.
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Derartige Änderungen
und Modifikationen verstehen sich aus zum Umfang der vorliegenden
Erfindung gehörig,
welche durch die beigefügten
Ansprüche
definiert wird.