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Die
Erfindung betrifft eine Gebäude-Einbauleuchte
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 41 04 727 C1 ist
eine Einbauleuchte bekannt, die an einer Deckenverkleidung montierbar
ist. Die bekannte Einbauleuchte weist einen Haltebügel auf,
der mittels zweier an dem Haltebügel
befestigter Federelemente an der Deckenverkleidung anbringbar ist
und dabei eine Öffnung
der Deckenverkleidung durchgreift. Der Haltebügel trägt einen Leuchtenkörper, welcher
einen kreisringförmigen
Anlageflansch sowie einen einheitlich mit dem Anlageflansch verbundenen
kreiszylindrischen Hohlkörper
aufweist. An der Außenmantelfläche des kreiszylindrischen
Hohlkörpers
sind zwei Rastvorsprünge
ausgebildet, die mit aus dem Haltebügel ausgeschnittenen Federzungen
formschlüssig
zusammenwirken und den Leuchtenkörper
auf diese Weise an dem Haltebügel
halten. Diese ansonsten vorteilhafte Einbauleuchte ist hinsichtlich
ihrer Handhabung verbesserungswürdig.
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Zudem
ist die
DE 41 04 727
C1 nicht gattungsgemäß, da es
sich um eine Einbauleuchte für Deckenverkleidungen
handelt und nicht um eine Gebäude-Einbauleuchte,
welche in einer Gebäudewand angeordnet
ist.
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Aus
einem Verkaufsprospekt der Firma Busch-Jaeger Elektro GmbH ist ein
Infolicht bekannt. Bei diesem Stand der Technik ist ein Leuchtmittel
in einem Kunststoffgehäuse
angeordnet. Das Kunststoffgehäuse
ist mit einer transluzenten Kunststoffscheibe versehen, auf welcher
ein Hinweis in Form einer Klebefolie anbringbar ist. Das Kunststoffgehäuse kann
in einer Aussparung der Gebäudewand
montiert werden, indem es mit einem Metallrahmen verrastet wird,
welcher in der Gebäudewand
verklemmt oder/und verschraubt ist. Zur Abdeckung eines Montagespalts
sowie des Metallrahmens ist ein Blendenrahmen vorgesehen, welcher
die beleuchtete Hinweisfläche
umgibt. Das Auswechseln der Hinweise ist jedoch mit einem nicht
unerheblichen Zeitaufwand verbunden. Die Klebefolie muss von der
beleuchteten Scheibe entfernt und eine neue Folie aufgeklebt werden.
Eine einmal verwendete Folie ist unter Umständen nicht wieder verwendbar.
Dieser Stand der Technik wird in Bezug auf den Herstellungsaufwand des
Infolichts und die Handhabung beim Auswechseln der Hinweise als
verbesserungswürdig
angesehen.
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Ausgehend
von dem letztgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung,
eine Gebäudeeinbauleuchte
zu schaffen, die bezüglich
Herstellung und Handhabbarkeit verbessert ist.
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Die
Aufgabe wird gelöst
mit den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere mit den kennzeichnenden
Merkmalen.
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Das
wesentliche Prinzip der Erfindung besteht darin, dass der Einbauraum
von einer Unterputzdose gebildet ist, welche als Schnapprastfedern ausgebildete
Rastfedern trägt.
Der Hohlkörperansatz des
Leuchtenkörpers
kann in die Unterputzdose eingeführt
und mit den Schnapprastfedern lösbar
verrastet werden. Der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers übergreift
im verrasteten Zustand eine die Einbauöffnung begrenzende Stirnseite
der Unterputzdosenwand sowie ggf. einen Montagespalt zwischen der
Wand des Einbauraums und der Unterputzdose. Ein Lösen des
Leuchtenkörpers
von der Unterputzdose kann durch einfaches Herausziehen erfolgen,
wobei die Haltekraft der Federn überwunden
werden muss.
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Schnapprastfedern
im Sinne der Erfindung sind Federn, mit welchen der Leuchtenkörper durch das Überwinden
einer bestimmten Federkraft in den Formschluss bewegt bzw. aus diesem
gelöst
werden kann, ohne das hierfür
ein Werkzeug notwendig ist.
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Mindestens
zwei Rastvorsprünge
im Sinne der Erfindung bedeutet, der Leuchtenkörper kann mit zwei, mehr als
zwei Rastvorsprüngen
oder auch mit einem umlaufenden Rastvorsprung versehen sein.
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Der
Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Leuchtenkörper auf
einfache Weise an der Unterputzdose befestigbar und wieder lösbar ist.
Insbesondere die dem Benutzer zugewandte Außenseite verschiedener Leuchtenkörper können mit
unterschiedlichen Strukturen, Farben, Darstellungen oder Hinweisen
versehen sein. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Leuchte ist dann ein schnelles
und einfaches Auswechseln des Leuchtenkörpers möglich. Auch das Auswechseln
des Leuchtmittels kann mit geringem Zeitaufwand leicht vorgenommen
werden. Indem der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers die
Stirnseite der Unterputzdosenwand übergreift, ist es nicht notwendig,
den Randbereich des Einbauraumes zusätzlich mit einer Blende abzudecken.
Auf diese Weise kann die Anzahl der Teile der Einbauleuchte reduziert
werden. Darüber
hinaus kann es unter optischen Gesichtspunkten vorteilhaft sein,
dass lediglich der beispielsweise aus Glas oder Kunststoff gefertigte
Leuchtenkörper,
aber kein Rahmen sichtbar ist.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
ist der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers werkstoffeinheitlich
einstückig
ausgebildet. Beispielsweise kann der vordere Randbereich als einstückig stoffschlüssige, massive
Scheibe ausgebildet sein. Durch Reflektion an den Grenzflächen des
Leuchtenkörpers
wird Letzterer vollständig
ausgeleuchtet. Ist eine dem Betrachter zugewandte Außenfläche des Leuchtenkörpers mit
einem Hinweis versehen, wird dieser über den direkten Einstrahlungsbereich
des Leuchtmittels hinaus vollständig
beleuchtet. Auf diese Weise ist es möglich, das Hinweisschild größer auszubilden.
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Einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist eine dem Betrachter zugewandte
Außenseite
des vorderen Randbereichs des Leuchtenkörpers mit einer Struktur versehen.
Mittels der Struktur können
besondere Lichteffekte erzielt werden. Es besteht beispielsweise
die Möglichkeit,
die Außenfläche mit
einer Grobstruktur zu versehen, wobei Bereiche des Leuchtenkörpers durch
Lichteffekte besonders hervorgehoben werden können. Zudem ist es möglich, eine
Feinstruktur an der Außenfläche vorzusehen,
beispielsweise durch eine Aufrauung der Oberfläche. Eine solche Aufrauung
kann durch Sandstrahlen hergestellt werden. Durch die Aufrauung
der Oberfläche
ist der Leuchtenkörper
nicht mehr klar durchsichtig.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
der Hohlkörperansatz
einen umlaufenden Rastvorsprung auf. Der Leuchtenkörper kann
somit in Eingriff mit den Rastfedern gebracht werden, ohne dass vorher
eine Ausrichtung des Leuchtenkörpers
notwendig ist. Der Leuchtenkörper
kann im verrasteten Zustand verdreht werden. Das kann z.B. dann
sinnvoll sein, wenn der Leuchtenkörper unterschiedliche Hinweise
aufweist. Ist die Verdrehbarkeit im verrasteten Zustand nicht gewünscht, beispielsweise
weil der auf der Außenseite
des Leuchtenkörpers
angebrachte Hinweis eine bestimmte Ausrichtung erfordert, kann die
Einbauleuchte Mittel aufweisen, welche die Montage des Leuchtenkörpers lediglich
in einer bestimmten Ausrichtung ermöglichen.
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Einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist der Unterputzdose wenigstens
mittelbar eine Montageplatte zugeordnet. Die Rastfedern können an
der Montageplatte befestigt sein. Auf diese Weise ist es möglich, die
Rastfedern separat von der Unterputzdose auf der Montageplatte anzubringen und
die Montageplatte später
an der Unterputzdose zu befestigen. Zudem ist es möglich, dass
auch das Leuchtmittel wenigstens mittelbar an der Montageplatte
angeordnet ist. Beispielsweise kann eine Fassung für das Leuchtmittel
oder eine Trägerplatine
einer LED auf der Montageplatte befestigt sein. Als Leuchtmittel
können
beispielsweise Leuchtdioden verwendet werden. Es können aber
auch andere Leuchtmittel gebraucht werden.
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Die
Unterputzdose und die Rastfedern können aus unterschiedlichen
Materialien gebildet sein. Beispielsweise können die Rastfedern aus einem
Federstahl hergestellt sein, während
die Unterputzdose als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist.
Alternativ ist es selbstverständlich
auch denkbar, dass die Rastfedern und die Unterputzdose aus dem
gleichen Material gebildet sind. Beispielsweise können die Rastfedern
von einem Wandbereich der Unterputzdose gebildet sein.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
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1 Eine
Draufsicht auf die Unterputzdose der erfindungsgemäßen Einbauleuchte,
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2 Eine
teilweise geschnittene Darstellung gemäß Schnittlinie II-II in 1,
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3 Eine
Draufsicht auf eine dem Betrachter zugewandte Außenseite des Leuchtenkörpers,
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4 Eine
teilweise geschnittene Darstellung des Leuchtenkörpers gemäß Schnittlinie IV-IV in 3,
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5 Eine
Draufsicht auf die Montageplatte,
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6 Eine
Seitenansicht der Montageplatte gemäß Ansichtspfeil VI in 5,
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7 Eine
Seitenansicht der Montageplatte gemäß Ansichtspfeil VII in 6 und
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8 Das
Leuchtmittel in Einzeldarstellung.
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Die
erfindungsgemäße Einbauleuchte
wird in den Zeichnungen insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Gleiche Bezugsziffern in den unterschiedlichen Figuren bezeichnen
entsprechende Teile.
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Die
Einbauleuchte 10 weist gemäß der 1 und 2 eine
Unterputzdose 11 und einen Leuchtenkörper 12 aus Glas auf.
Alternativ könnte
der Leuchtenkörper
aber ebenfalls aus transluzentem Kunststoff hergestellt sein.
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Die
Unterputzdose 11 ist in nicht dargestellter Weise in einem
Einbauraum A einer nur schematisch in 2 dargestellten
Gebäudewand
W befestigt. Die Unterputzdose 11 weist eine Montageplatte 13 auf.
An der Montageplatte 13 ist ein Haltebügel 14 befestigt,
welcher mittels Schrauben 15 mit der Unterputzdose 11 verschraubt
ist und die Montageplatte 13 fest an der Unterputzdose 11 hält. Ferner
weist die Montageplatte 13 Aussparungen 16 auf,
welche von Vorsprüngen 17 der
Unterputzdose 11 durchgriffen sind.
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Auf
der Montageplatte 13 ist gemäß der 5 bis 8 ein
Leuchtmittel 18 befestigt, beispielsweise angelötet oder
angeklebt. Das Leuchtmittel 18 kann beispielsweise von
einer Leuchtdiode (LED) gebildet sein. Das Leuchtmittel 18 ist
im Wesentlichen mit einer Mittelachse M des Leuchtenkörpers 12 ausgerichtet.
Die Stromversorgung des Leuchtmittels 18 ist nicht dargestellt.
Ferner sind vier Rastfedern 19 mit der Montageplatte 13 verschweißt. Denkbar
ist jedoch auch eine andere Anzahl von Rastfedern 19. Die
Rastfedern 19 sind derart auf der Montageplatte 13 angeordnet,
dass sie umfangsverteilt mit einem Hohlkörper-Ansatz 21 des
Leuchtenkörpers 12 zusammenwirken
können,
wie im Folgenden noch erläutert
wird.
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Der
Leuchtenkörper 12 ist
in den 3 und 4 als Einzelteil dargestellt.
Der Leuchtenkörper 12 weist
einen Frontbereich 20 und den stoffschlüssig mit dem Frontbereich 20 verbundenen
rotationssymmetrischen Hohlkörper-Ansatz 21 auf.
Der Frontbereich 20 ist gemäß der 1 bis 4 als
einstückige
Scheibe ausgebildet. Er kann aber abweichend von den 1 bis 4,
insbe sondere an einer Außenseite 31,
mit als Hinweis dienenden Symbolen, Farben oder Strukturen versehen
sein. Beispielsweise kann der Frontbereich 20 wenigstens
teilweise sandgestrahlt sein und dadurch eine mattierte Oberfläche aufweisen.
Darüber
hinaus können
Grobstrukturen vorgesehen sein. Mit Hilfe der Grobstrukturen können beispielsweise
Flächen
durch Reflektion besonders beleuchtet oder andere Lichteffekte erzeugt werden.
Der Hohlkörper-Ansatz 21 ist
mit einer kuppelartigen Aussparung 22 versehen. An einem
Endbereich 28 weist der Hohlkörper-Ansatz 21 einen
umlaufenden Rastvorsprung 24 auf. Benachbart dem Rastvorsprung 24 ist
eine Hinterschneidung 30 am Hohlkörper-Ansatz 21 vorgesehen.
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Die
Montage des Leuchtenkörpers 12 an
der Unterputzdose 11 erfolgt, indem der Hohlkörper-Ansatz 21 in
die Unterputzdose 11 eingeführt wird, bis das Ende 28 des
Hohlkörper-Ansatzes 21 auf
freie Federenden 23 der Rastfedern 19 auftrifft.
Durch eine erhöhte
Montagekraft in Richtung y1 werden die freien Federenden 23 der
Rastfedern 19 radial in Richtung r aus der Bewegungsbahn
des umlaufenden Rastvorsprunges 24 bewegt, so dass sich
der Hohlkörper-Ansatz 21 in
die in 2 dargestellte Position bewegen lässt. In
dieser montierten Position des Leuchtenkörpers 12 hintergreifen
die freien Federenden 23 der Rastfedern 19 den
umlaufenden Rastvorsprung 24 und halten den Leuchtenkörper 12 an
der Unterputzdose 11. Die freien Enden 23 der Rastfedern 19 sind
mit einer U-förmigen
Biegung 29 versehen, die in der montierten Position des
Leuchtenkörpers 12 formschlüssig mit
der Hinterschneidung 30 des Hohlkörper-Ansatzes 21 zusammenwirkt.
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Eine
Demontage des Leuchtenkörpers 12 kann
in umgekehrter Weise erfolgen, indem eine Kraft in Richtung y2 auf
den Leuchtenkörper 12 ausgeübt wird.
Bei ausreichender Kraft weichen die freien Federenden 23 der
Rastfedern 19 in Richtung r aus der Bewegungsbahn des Rastvorsprunges 24 und
der Leuchtenkörper 12 ist
in Richtung y2 demontierbar.
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Aus 1 wird
deutlich, dass Randabschnitte 27 des Frontbereichs 20 des
Leuchtenkörpers 12 eine
Stirnseite 25 der Wand 26 der Unterputzdose 11 übergreifen.
Durch Reflektion des Lichtes an den Grenzflächen des Leuchten körpers 12,
insbesondere des Frontbereichs 20, werden auch diese Randabschnitte 27 des
Frontbereichs 20 vollständig ausgeleuchtet.
Auf diese Weise wird beispielsweise ein auf einer dem Betrachter
zugewandten Außenfläche 31 des
Frontbereichs 20 angebrachter Hinweis nicht nur im Bereich
einer Öffnung 32 beleuchtet, sondern
im Bereich der gesamten Außenfläche 31. Die
gesamte Außenfläche 31,
also auch die Randabschnitte 27, können somit als Hinweisfläche genutzt
werden.
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Es
wird ebenfalls deutlich, dass kein Rahmen zur Abdeckung des Montagespalts
oder von Teilen der Leuchte erforderlich ist, da die Randabschnitte 27 des
Leuchtenkörpers 12 sowohl
die Wand 26 der Unterputzdose 11, als auch einen
eventuellen Montagespalt zwischen der Innenfläche des Einbauraums A in der
Gebäudewand
W und der Unterputzdose 11 übergreifen.
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Die
erfindungsgemäße Einbauleuchte 10 kann
ein System mit einer Vielzahl von Leuchtenkörpern 12 bilden, die
unterschiedlich ausgestaltet sind. Jeder der Leuchtenkörper 12 ist
an der Unterputzdose 11 befestigbar und auf einfache Weise
gegen einen anderen Leuchtenkörper 12 austauschbar.