DE102006013823A1 - Gebäude-Einbauleuchte - Google Patents

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • F21S8/02Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gebäude-Einbauleuchte mit einem zumindest teilweise transluzenten einstückigen Leuchtenkörper (12), welcher einen eine Gebäude-Durchstecköffnung (32), die zu einem Einbauraum (A) führt, überdeckenden vorderen Randbereich (20) und einen an den Randbereich (20) angeformten, in den Einbauraum (A) hinein ragenden, mit einer Lichtquelle (18) ausrichtbaren Hohlkörper-Ansatz (21) aufweist, welcher außenseitig umfangsverteilt mindestens zwei Rastvorsprünge (24) aufweist, welche mit einer gebäudeseitig festlegbaren Rastfederanordnung (19) zusammenwirken. Die Besonderheit besteht darin, dass der Einbauraum von einer Unterputzdose (11) gebildet ist, welche die mindestens zwei als Schnapprastfedern ausgebildeten und mit dem Hohlkörper-Ansatz (21) zusammenwirkenden Rastfedern (19) trägt, wobei der Rand (27) des Leuchtenkörpers (12), die die Einbauöffnung begrenzende Stirnseite (25) der Unterputzdosen-Wand (26) übergreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gebäude-Einbauleuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 41 04 727 C1 ist eine Einbauleuchte bekannt, die an einer Deckenverkleidung montierbar ist. Die bekannte Einbauleuchte weist einen Haltebügel auf, der mittels zweier an dem Haltebügel befestigter Federelemente an der Deckenverkleidung anbringbar ist und dabei eine Öffnung der Deckenverkleidung durchgreift. Der Haltebügel trägt einen Leuchtenkörper, welcher einen kreisringförmigen Anlageflansch sowie einen einheitlich mit dem Anlageflansch verbundenen kreiszylindrischen Hohlkörper aufweist. An der Außenmantelfläche des kreiszylindrischen Hohlkörpers sind zwei Rastvorsprünge ausgebildet, die mit aus dem Haltebügel ausgeschnittenen Federzungen formschlüssig zusammenwirken und den Leuchtenkörper auf diese Weise an dem Haltebügel halten. Diese ansonsten vorteilhafte Einbauleuchte ist hinsichtlich ihrer Handhabung verbesserungswürdig.
  • Zudem ist die DE 41 04 727 C1 nicht gattungsgemäß, da es sich um eine Einbauleuchte für Deckenverkleidungen handelt und nicht um eine Gebäude-Einbauleuchte, welche in einer Gebäudewand angeordnet ist.
  • Aus einem Verkaufsprospekt der Firma Busch-Jaeger Elektro GmbH ist ein Infolicht bekannt. Bei diesem Stand der Technik ist ein Leuchtmittel in einem Kunststoffgehäuse angeordnet. Das Kunststoffgehäuse ist mit einer transluzenten Kunststoffscheibe versehen, auf welcher ein Hinweis in Form einer Klebefolie anbringbar ist. Das Kunststoffgehäuse kann in einer Aussparung der Gebäudewand montiert werden, indem es mit einem Metallrahmen verrastet wird, welcher in der Gebäudewand verklemmt oder/und verschraubt ist. Zur Abdeckung eines Montagespalts sowie des Metallrahmens ist ein Blendenrahmen vorgesehen, welcher die beleuchtete Hinweisfläche umgibt. Das Auswechseln der Hinweise ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden. Die Klebefolie muss von der beleuchteten Scheibe entfernt und eine neue Folie aufgeklebt werden. Eine einmal verwendete Folie ist unter Umständen nicht wieder verwendbar. Dieser Stand der Technik wird in Bezug auf den Herstellungsaufwand des Infolichts und die Handhabung beim Auswechseln der Hinweise als verbesserungswürdig angesehen.
  • Ausgehend von dem letztgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Gebäudeeinbauleuchte zu schaffen, die bezüglich Herstellung und Handhabbarkeit verbessert ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere mit den kennzeichnenden Merkmalen.
  • Das wesentliche Prinzip der Erfindung besteht darin, dass der Einbauraum von einer Unterputzdose gebildet ist, welche als Schnapprastfedern ausgebildete Rastfedern trägt. Der Hohlkörperansatz des Leuchtenkörpers kann in die Unterputzdose eingeführt und mit den Schnapprastfedern lösbar verrastet werden. Der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers übergreift im verrasteten Zustand eine die Einbauöffnung begrenzende Stirnseite der Unterputzdosenwand sowie ggf. einen Montagespalt zwischen der Wand des Einbauraums und der Unterputzdose. Ein Lösen des Leuchtenkörpers von der Unterputzdose kann durch einfaches Herausziehen erfolgen, wobei die Haltekraft der Federn überwunden werden muss.
  • Schnapprastfedern im Sinne der Erfindung sind Federn, mit welchen der Leuchtenkörper durch das Überwinden einer bestimmten Federkraft in den Formschluss bewegt bzw. aus diesem gelöst werden kann, ohne das hierfür ein Werkzeug notwendig ist.
  • Mindestens zwei Rastvorsprünge im Sinne der Erfindung bedeutet, der Leuchtenkörper kann mit zwei, mehr als zwei Rastvorsprüngen oder auch mit einem umlaufenden Rastvorsprung versehen sein.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Leuchtenkörper auf einfache Weise an der Unterputzdose befestigbar und wieder lösbar ist. Insbesondere die dem Benutzer zugewandte Außenseite verschiedener Leuchtenkörper können mit unterschiedlichen Strukturen, Farben, Darstellungen oder Hinweisen versehen sein. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Leuchte ist dann ein schnelles und einfaches Auswechseln des Leuchtenkörpers möglich. Auch das Auswechseln des Leuchtmittels kann mit geringem Zeitaufwand leicht vorgenommen werden. Indem der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers die Stirnseite der Unterputzdosenwand übergreift, ist es nicht notwendig, den Randbereich des Einbauraumes zusätzlich mit einer Blende abzudecken. Auf diese Weise kann die Anzahl der Teile der Einbauleuchte reduziert werden. Darüber hinaus kann es unter optischen Gesichtspunkten vorteilhaft sein, dass lediglich der beispielsweise aus Glas oder Kunststoff gefertigte Leuchtenkörper, aber kein Rahmen sichtbar ist.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform ist der vordere Randbereich des Leuchtenkörpers werkstoffeinheitlich einstückig ausgebildet. Beispielsweise kann der vordere Randbereich als einstückig stoffschlüssige, massive Scheibe ausgebildet sein. Durch Reflektion an den Grenzflächen des Leuchtenkörpers wird Letzterer vollständig ausgeleuchtet. Ist eine dem Betrachter zugewandte Außenfläche des Leuchtenkörpers mit einem Hinweis versehen, wird dieser über den direkten Einstrahlungsbereich des Leuchtmittels hinaus vollständig beleuchtet. Auf diese Weise ist es möglich, das Hinweisschild größer auszubilden.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist eine dem Betrachter zugewandte Außenseite des vorderen Randbereichs des Leuchtenkörpers mit einer Struktur versehen. Mittels der Struktur können besondere Lichteffekte erzielt werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Außenfläche mit einer Grobstruktur zu versehen, wobei Bereiche des Leuchtenkörpers durch Lichteffekte besonders hervorgehoben werden können. Zudem ist es möglich, eine Feinstruktur an der Außenfläche vorzusehen, beispielsweise durch eine Aufrauung der Oberfläche. Eine solche Aufrauung kann durch Sandstrahlen hergestellt werden. Durch die Aufrauung der Oberfläche ist der Leuchtenkörper nicht mehr klar durchsichtig.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der Hohlkörperansatz einen umlaufenden Rastvorsprung auf. Der Leuchtenkörper kann somit in Eingriff mit den Rastfedern gebracht werden, ohne dass vorher eine Ausrichtung des Leuchtenkörpers notwendig ist. Der Leuchtenkörper kann im verrasteten Zustand verdreht werden. Das kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn der Leuchtenkörper unterschiedliche Hinweise aufweist. Ist die Verdrehbarkeit im verrasteten Zustand nicht gewünscht, beispielsweise weil der auf der Außenseite des Leuchtenkörpers angebrachte Hinweis eine bestimmte Ausrichtung erfordert, kann die Einbauleuchte Mittel aufweisen, welche die Montage des Leuchtenkörpers lediglich in einer bestimmten Ausrichtung ermöglichen.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist der Unterputzdose wenigstens mittelbar eine Montageplatte zugeordnet. Die Rastfedern können an der Montageplatte befestigt sein. Auf diese Weise ist es möglich, die Rastfedern separat von der Unterputzdose auf der Montageplatte anzubringen und die Montageplatte später an der Unterputzdose zu befestigen. Zudem ist es möglich, dass auch das Leuchtmittel wenigstens mittelbar an der Montageplatte angeordnet ist. Beispielsweise kann eine Fassung für das Leuchtmittel oder eine Trägerplatine einer LED auf der Montageplatte befestigt sein. Als Leuchtmittel können beispielsweise Leuchtdioden verwendet werden. Es können aber auch andere Leuchtmittel gebraucht werden.
  • Die Unterputzdose und die Rastfedern können aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein. Beispielsweise können die Rastfedern aus einem Federstahl hergestellt sein, während die Unterputzdose als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist. Alternativ ist es selbstverständlich auch denkbar, dass die Rastfedern und die Unterputzdose aus dem gleichen Material gebildet sind. Beispielsweise können die Rastfedern von einem Wandbereich der Unterputzdose gebildet sein.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
  • 1 Eine Draufsicht auf die Unterputzdose der erfindungsgemäßen Einbauleuchte,
  • 2 Eine teilweise geschnittene Darstellung gemäß Schnittlinie II-II in 1,
  • 3 Eine Draufsicht auf eine dem Betrachter zugewandte Außenseite des Leuchtenkörpers,
  • 4 Eine teilweise geschnittene Darstellung des Leuchtenkörpers gemäß Schnittlinie IV-IV in 3,
  • 5 Eine Draufsicht auf die Montageplatte,
  • 6 Eine Seitenansicht der Montageplatte gemäß Ansichtspfeil VI in 5,
  • 7 Eine Seitenansicht der Montageplatte gemäß Ansichtspfeil VII in 6 und
  • 8 Das Leuchtmittel in Einzeldarstellung.
  • Die erfindungsgemäße Einbauleuchte wird in den Zeichnungen insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Gleiche Bezugsziffern in den unterschiedlichen Figuren bezeichnen entsprechende Teile.
  • Die Einbauleuchte 10 weist gemäß der 1 und 2 eine Unterputzdose 11 und einen Leuchtenkörper 12 aus Glas auf. Alternativ könnte der Leuchtenkörper aber ebenfalls aus transluzentem Kunststoff hergestellt sein.
  • Die Unterputzdose 11 ist in nicht dargestellter Weise in einem Einbauraum A einer nur schematisch in 2 dargestellten Gebäudewand W befestigt. Die Unterputzdose 11 weist eine Montageplatte 13 auf. An der Montageplatte 13 ist ein Haltebügel 14 befestigt, welcher mittels Schrauben 15 mit der Unterputzdose 11 verschraubt ist und die Montageplatte 13 fest an der Unterputzdose 11 hält. Ferner weist die Montageplatte 13 Aussparungen 16 auf, welche von Vorsprüngen 17 der Unterputzdose 11 durchgriffen sind.
  • Auf der Montageplatte 13 ist gemäß der 5 bis 8 ein Leuchtmittel 18 befestigt, beispielsweise angelötet oder angeklebt. Das Leuchtmittel 18 kann beispielsweise von einer Leuchtdiode (LED) gebildet sein. Das Leuchtmittel 18 ist im Wesentlichen mit einer Mittelachse M des Leuchtenkörpers 12 ausgerichtet. Die Stromversorgung des Leuchtmittels 18 ist nicht dargestellt. Ferner sind vier Rastfedern 19 mit der Montageplatte 13 verschweißt. Denkbar ist jedoch auch eine andere Anzahl von Rastfedern 19. Die Rastfedern 19 sind derart auf der Montageplatte 13 angeordnet, dass sie umfangsverteilt mit einem Hohlkörper-Ansatz 21 des Leuchtenkörpers 12 zusammenwirken können, wie im Folgenden noch erläutert wird.
  • Der Leuchtenkörper 12 ist in den 3 und 4 als Einzelteil dargestellt. Der Leuchtenkörper 12 weist einen Frontbereich 20 und den stoffschlüssig mit dem Frontbereich 20 verbundenen rotationssymmetrischen Hohlkörper-Ansatz 21 auf. Der Frontbereich 20 ist gemäß der 1 bis 4 als einstückige Scheibe ausgebildet. Er kann aber abweichend von den 1 bis 4, insbe sondere an einer Außenseite 31, mit als Hinweis dienenden Symbolen, Farben oder Strukturen versehen sein. Beispielsweise kann der Frontbereich 20 wenigstens teilweise sandgestrahlt sein und dadurch eine mattierte Oberfläche aufweisen. Darüber hinaus können Grobstrukturen vorgesehen sein. Mit Hilfe der Grobstrukturen können beispielsweise Flächen durch Reflektion besonders beleuchtet oder andere Lichteffekte erzeugt werden. Der Hohlkörper-Ansatz 21 ist mit einer kuppelartigen Aussparung 22 versehen. An einem Endbereich 28 weist der Hohlkörper-Ansatz 21 einen umlaufenden Rastvorsprung 24 auf. Benachbart dem Rastvorsprung 24 ist eine Hinterschneidung 30 am Hohlkörper-Ansatz 21 vorgesehen.
  • Die Montage des Leuchtenkörpers 12 an der Unterputzdose 11 erfolgt, indem der Hohlkörper-Ansatz 21 in die Unterputzdose 11 eingeführt wird, bis das Ende 28 des Hohlkörper-Ansatzes 21 auf freie Federenden 23 der Rastfedern 19 auftrifft. Durch eine erhöhte Montagekraft in Richtung y1 werden die freien Federenden 23 der Rastfedern 19 radial in Richtung r aus der Bewegungsbahn des umlaufenden Rastvorsprunges 24 bewegt, so dass sich der Hohlkörper-Ansatz 21 in die in 2 dargestellte Position bewegen lässt. In dieser montierten Position des Leuchtenkörpers 12 hintergreifen die freien Federenden 23 der Rastfedern 19 den umlaufenden Rastvorsprung 24 und halten den Leuchtenkörper 12 an der Unterputzdose 11. Die freien Enden 23 der Rastfedern 19 sind mit einer U-förmigen Biegung 29 versehen, die in der montierten Position des Leuchtenkörpers 12 formschlüssig mit der Hinterschneidung 30 des Hohlkörper-Ansatzes 21 zusammenwirkt.
  • Eine Demontage des Leuchtenkörpers 12 kann in umgekehrter Weise erfolgen, indem eine Kraft in Richtung y2 auf den Leuchtenkörper 12 ausgeübt wird. Bei ausreichender Kraft weichen die freien Federenden 23 der Rastfedern 19 in Richtung r aus der Bewegungsbahn des Rastvorsprunges 24 und der Leuchtenkörper 12 ist in Richtung y2 demontierbar.
  • Aus 1 wird deutlich, dass Randabschnitte 27 des Frontbereichs 20 des Leuchtenkörpers 12 eine Stirnseite 25 der Wand 26 der Unterputzdose 11 übergreifen. Durch Reflektion des Lichtes an den Grenzflächen des Leuchten körpers 12, insbesondere des Frontbereichs 20, werden auch diese Randabschnitte 27 des Frontbereichs 20 vollständig ausgeleuchtet. Auf diese Weise wird beispielsweise ein auf einer dem Betrachter zugewandten Außenfläche 31 des Frontbereichs 20 angebrachter Hinweis nicht nur im Bereich einer Öffnung 32 beleuchtet, sondern im Bereich der gesamten Außenfläche 31. Die gesamte Außenfläche 31, also auch die Randabschnitte 27, können somit als Hinweisfläche genutzt werden.
  • Es wird ebenfalls deutlich, dass kein Rahmen zur Abdeckung des Montagespalts oder von Teilen der Leuchte erforderlich ist, da die Randabschnitte 27 des Leuchtenkörpers 12 sowohl die Wand 26 der Unterputzdose 11, als auch einen eventuellen Montagespalt zwischen der Innenfläche des Einbauraums A in der Gebäudewand W und der Unterputzdose 11 übergreifen.
  • Die erfindungsgemäße Einbauleuchte 10 kann ein System mit einer Vielzahl von Leuchtenkörpern 12 bilden, die unterschiedlich ausgestaltet sind. Jeder der Leuchtenkörper 12 ist an der Unterputzdose 11 befestigbar und auf einfache Weise gegen einen anderen Leuchtenkörper 12 austauschbar.

Claims (6)

  1. Gebäude-Einbauleuchte mit einem zumindest teilweise transluzenten einstückigen Leuchtenkörper (12), welcher einen eine Gebäude-Durchstecköffnung (32), die zu einem Einbauraum (A) führt, überdeckenden vorderen Randbereich (20) und einen an den Randbereich (20) angeformten, in den Einbauraum (A) hinein ragenden, mit einer Lichtquelle (18) ausrichtbaren Hohlkörper-Ansatz (21) aufweist, welcher außenseitig umfangsverteilt mindestens zwei Rastvorsprünge (24) aufweist, welche mit einer gebäudeseitig festlegbaren Rastfederanordnung (19) zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass der Einbauraum (A) von einer Unterputzdose (11) gebildet ist, welche die mindestens zwei als Schnapprastfedern ausgebildeten und mit dem Hohlkörper-Ansatz (21) zusammenwirkenden Rastfedern (19) trägt, wobei der Rand (27) des Leuchtenkörpers (12), die die Einbauöffnung (32) begrenzende Stirnseite (25) der Unterputzdosen-Wand (26) übergreift.
  2. Gebäude-Einbauleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Randbereich (20) des Leuchtenkörpers (12) werkstoffeinheitlich einstückig ausgebildet ist.
  3. Gebäude-Einbauleuchte nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine dem Betrachter zugewandte Außenfläche (31) des vorderen Randbereichs (20) wenigstens teilweise mit einer Struktur versehen ist.
  4. Gebäude-Einbauleuchte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine dem Betrachter zugewandte Außenfläche (31) des vorderen Randbereichs (20) wenigstens teilweise mit einem Hinweis versehen ist.
  5. Gebäude-Einbauleuchte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper-Ansatz (21) einen umlaufenden Rastvorsprung (24) aufweist.
  6. Gebäude-Einbauleuchte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterputzdose (11) wenigstens mittelbar eine Montageplatte (13) zugeordnet ist.
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OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: HOFFBAUER, BERND, 44628 HERNE, DE

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