Zur
Datenübertragung
sind im Stand der Technik Lichtleiter aus Kunststofffasern bekannt.
Diese werden in sogenannten MOST-Bus-Systemen eingesetzt. Kunststofffasern
weisen den Nachteil auf, dass die Alterungsbeständigkeit bei den üblichen
Betriebstemperaturen gering ist. Insbesondere, wenn die Lichtleiter
in einer Umgebung mit hoher Konzentration von aggressiv wirkenden
Chemikalien längere
Zeit eingesetzt sind, wird die Oberfläche aber auch die innere Beschaffenheit
der Kunststofffasern nachteilig verändert. Hiermit geht eine unerwünschte Verschlechterung
der optischen Eigenschaften einher, so dass die erhöhten Anforderungen
an Transmissionseigenschaften für
die Datenübertragungen
bei Kunststofffasern dauerhaft nicht gewährleistet sind.
Des
Weiteren unterliegen die Kunststofffasern einer unerwünschten
Degradation durch das Klima ihrer Umgebung. Kabel aus Kunststofffasern
werden üblicherweise
bei Anwendungstemperaturen von –40°C bis +85°C eingesetzt.
Insbesondere beim Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen kommt
es dabei zu Alterungserscheinungen, welche durch sich häufig ändernde
Temperaturen am Einsatzort verstärkt
werden.
In
einigen Bereichen eines Kraftfahrzeugs ist eine Temperaturbeständigkeit
der Kabel von mindestens 125°C
im Innenraum beziehungsweise von mindestens 150°C im Motorraum erforderlich.
In diesen Bereichen weisen Kabel aus Kunststofffasern erhebliche
Nachteile auf, so dass von einer Verwendung dort abgesehen wird.
Datenkabel
aus Kunststoff, welche als Einzelfaserkabel ausgebildet sind, weisen
zudem aufgrund des großen
Faserdurchmessers große
Biegeradien auf. Bei Unterschreitung des Mindest-Biegeradius kommt
es zur Lichtauskopplung und damit zu einer Unterbrechung der Datenleitung.
Des
Weiteren sind Glasfaserkabel mit einem extrudierten Kunststoffmantel
für Beleuchtungszwecke bekannt.
Diese Kabel weisen Nachteile bezüglich
chemischer, thermischer und mechanischer Beständigkeit auf, welche für die Gewährleistung
einer dauerhaft optimalen Datenübertragung
erforderlich ist.
Als
geeignete Glasfasern haben sich optische Stufenfasern aus Mehrkomponentengläsern erwiesen, wobei
Stufenfasern ein Kernglas und ein das Kernglas vollständig an
seiner Umfangswand umschließendes Mantelglas
umfassen.
Im
Allgemeinen ist eine Glasfaser zur Lichtübertragung aus einem hochbrechenden
Kernglas und einem dieses umgebendes Mantelglas mit niedrigerer
Brechzahl als der des Kernglases aufgebaut. Ein lichtübertragender
Glaskörper
in Faserform, bei dem über
den Querschnitt des Kernglases die Brechzahl konstant ist und der
mit einem beschriebenen Mantelglas umhüllt ist, nennt man Stufenfaser.
Glasfasern
dieses Typs übertragen
Licht, das in das eine Ende der Faser eingekoppelt wird, an das andere
Ende der Faser, wobei das Licht an der Grenzfläche zwischen Kernglas und Mantelglas
vollständig
reflektiert wird (Totalreflexion).
Die
Lichtmenge, die in eine solche Faser eingekoppelt und übertragen
werden kann, ist proportional dem Quadrat der Numerischen Apertur
(NA) der Faser und der Querschnittsfläche des Faserkerns. Um möglichst
große
Lichtmengen über
kurze bis mittlere Entfernungen (< 100
m) zu übertragen,
werden solche Stufenfasern zu dichten Faserbündeln zusammengepackt, mit
einem Schutzschlauch versehen, ihre Enden in Metallhülsen oder
in Hülsen
eines anderen geeigneten Materials eingefasst und die Stirnseiten
durch Schleifen und Polieren zu optisch planen Flächen bearbeitet.
Entsprechend konfektionierte optische Faserbündel nennt man faseroptische
Lichtleiter.
Diese
faseroptischen Lichtleiter finden in den unterschiedlichsten technischen
und medizinischen Bereichen Anwendung (allgemeine Industrietechnik,
Beleuchtungs-, Verkehrstechnik, Automobilindustrie, Architektur,
Endoskopie, Dentalmedizin). Ihre wichtigste Funktion ist die Übertragung
eines möglichst
großen
Lichtstroms.
Je
höher die
NA der in dem Bündel
enthaltenden Einzelfasen ist, desto größere Lichtmengen können diese
Lichtleiter übertragen.
Die durch faseroptische Lichtleiter übertragene Lichtmenge hängt neben
der NA ihrer Fasern auch ab von der Transmissionseigenschaft der
Kerngläser.
Nur Kerngläser
ganz bestimmter spezifischer Zusammensetzung und mit sehr niedrigen
Verunreinigungsgraden der Rohstoffe, aus denen sie geschmolzen werden,
leiten das Licht möglichst
dämpfungsarm über die
gesamte Lichtleiterlänge.
Die
Rohstoffe zum Erschmelzen solcher Kerngläser sind aufgrund ihrer hohen
Reinheit recht teuer, was zu erheblichen Herstellkosten solcher
Fasern bzw. daraus hergestellter Lichtleiter führen kann.
Die
Herstellung optischer Stufenfasern aus Mehrkomponentengläsern erfolgt
entweder über
das sogenannte Doppeltiegel- oder das Stab-Rohr-Verfahren. In beiden
Fällen
werden Kern- und Mantelglas auf Temperaturen erhitzt, die einem
Viskositätsbereich
zwischen 104 bis 103 dPa
s entsprechen und dabei zu einer Faser ausgezogen. Damit eine stabile
Faser niedriger Dämpfung
hergestellt werden kann, müssen
Kern- und Mantelglas in einer Reihe von Eigenschaften wie Viskositätsverlauf,
thermischer Ausdehnung, Kristallisationsneigung u.a.m. kompatibel
zueinander sein. Insbesondere darf es in der Grenzfläche zwischen
Faserkern und -mantel nicht zu Kontaktreaktion bzw. Kristallisation
kommen, was eine Totalreflexion des im Faserkern geführten Lichtes
empfindlich stören
und damit die Faser für
die Anwendung zur dämpfungsarmen
Lichtübertragung untauglich
machen würde.
Darüber
hinaus würde
auch die mechanische Festigkeit der Faser durch Kristallisation
negativ beeinträchtigt.
Optische
Gläser
für Stufenfasern
sind aus der
DE 199
58 522 B4 2004.04.08 und Stufenfasern sind aus der
DE 102 45 987 B3 2004.05.06
bekannt. In der
DE
199 58 522 A1 werden zinkhaltige optische Gläser beschrieben
mit Brechzahlen n
d zwischen 1,52 und 1,66.
Neben SiO
2 enthalten diese Gläser zumeist
auch ZnO in unterschiedlichen Prozentsätzen sowie hauptsächlich Alkalien
und einige wenige andere Elemente wie B, Ba, Mg, Ca, Al, Y, Zr,
Ge und teilweise Pb, beziehungsweise deren Oxide.
Die
meisten der dort offenbarten Gläser
zeichnen sich durch eine hohe Reintransmission und gute Farbneutralität aus. Neben
diesen optischen Eigenschaften weisen die Gläser auch eine gute Kristallisationsstabilität und Schmelzbarkeit
auf. Obwohl zinkhaltige optische Gläser stärker zu Kristallisation neigen
als bleihaltige, konnten aus dem in der
DE 199 58 522 A1 zugrunde
liegendem Glassystem Gläser
gefunden werden, die zur Herstellung von erfindungsgemäß verwendeten
Stufenfasern geeignet sind.
Stufenfasern
aus den oben beschriebenen Gläsern
beziehungsweise Glasfaserbündel
aus diesen Stufenfasern weisen die Eigenschaft auf, dass sie auf
bestimmte Umgebungschemikalien empfindlich reagieren. Insbesondere
werden aus der Oberfläche
der Stufenfasern von Radikalen leicht Bestandteile von chemischen
Verbindungen an der Glasoberfläche
gelöst,
so dass die optischen Eigenschaften der Stufenfasern nicht mehr
gewährleistet
sind.
Diese
radikalen Umgebungschemikalien kommen unter anderem in Kraftfahrzeugen
vor, an beziehungsweise in denen eine Vielzahl unterschiedlicher
Materialen verarbeitet sind, welche eine große Anzahl an derartigen Radikalen
an die Umgebung abgeben. Aber auch die Materialien, welche zur Ummantelung
von Bündeln
aus derartigen Stufenfasern verwendet werden, können selbst aggressive radikale
Elemente beziehungsweise Verbindungen freisetzen, welche unmittelbar
an die Oberfläche
der Stufenfasern gelangen können.
Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Glasfaserkabel zur Verfügung zu
stellen, welches den Anforderungen für den Einsatz in Kraftfahrzeugen
gerecht wird. Dabei ist einerseits von besonderer Bedeutung, dass
die Stufenfasern für
die Datenübertragung
hohe Transmissionsfähigkeit
aufweisen. Andererseits ist erforderlich, dass die Transmissionseigenschaften
während
der typischen Lebensdauer- beziehungsweise Gesamtnutzungszeit von
Kraftfahrzeugen in ausreichendem Maße erhalten bleiben. Dabei
soll das Glasfaserkabel gegenüber
physikalischen und chemischen Einflüssen der Umgebung beständig sein
und vor radikalen Umgebungschemikalien geschützt sein.
Eine
erfindungsgemäße Lösung der
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bereitgestellt. Weiterbildungen
und Ausführungsformen
der Erfindung werden durch die Merkmale der Unteransprüche bereitgestellt.
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Mantelglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist, welche beim Faserziehen weitgehend frei von chemischen
Wechselwirkungen mit dem Kernglas ist und gegenüber der Kunststoffummantelung
chemisch inaktiv ist.
In
vorteilhafter Weise wird so ein Glasfaserkabel bereitgestellt, welches
optimale optische Eigenschaften sowie dauerhafte Beständigkeit
sowohl des Glasfaserbündels
als auch der Kunststoffummantelung gewährleistet. Insbesondere beim
Einsatz in Kraftfahrzeugen wird so die für die Datenübertragung erforderliche Lichtleitfähigkeit
dauerhaft erhalten. Es werden erfindungsgemäß bereits durch die Wahl des
Mantelglases bei der Herstellung der Einzelfasern, beim Faserziehen,
zwischen Mantelglas und Kernglas Kristallisations- und Grenzflächenreaktionen
vermieden, wodurch optimale optische Eigenschaften der Einzelfasern
erreicht werden. Durch das erfindungsgemäße Mantelglas werden des Weiteren
Wechselwirkungen zwischen Mantelglas und Kunststoffummantelung vermieden, welche
einen unerwünschten
Einfluss auf die Haltbarkeit und somit auch auf die optischen Eigenschaften
des Glasfaserkabels haben könnten.
Insbesondere wird dadurch die Haltbarkeit des Glases gegenüber Korrosion
oder Erosion aufgrund Beaufschlagung mit Umgebungschemikalien beim
Einsatz gewährleistet.
Für das Glasfaserkabel
ist mit der Erfindung gefunden worden, dass das Mantelglas der Stufenfasern eine
Materialzusammensetzung aufweist mit den Komponenten:
SiO2 von 60-72 Gew.%, B2O3 < 20
Gew.%, Al2O3 < 10 Gew.%, Na2O < 18
Gew.%, K2O < 15 Gew.%, Li2O < 5 Gew.% und F ≤ 1 Gew.%.
Eine bevorzugte Ausführungsform
dieser Materialzusammensetzung wird mit Li2O < 2 Gew.% und F < 0,02 Gew.% realisiert.
Alternativ
wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das Mantelglas der Stufenfasern
eine Materialzusammensetzung aufweist mit den Komponenten:
SiO2 von 72-78 Gew.%, B2O3 von 5 bis 15 Gew.%, Al2O3 von 5 bis 10 Gew.%, Na2O < 10 Gew.%, K2O < 10 Gew.%,
Li2O < 5
Gew.%, F ≤ 1
Gew.%. Eine bevorzugte Ausführungsform
dieser Materialzusammensetzung wird mit SiO2 von
72,5-75 Gew.%, B2O3 von
8-12 Gew.%, Na2O von 5-10 Gew.%, K2O von 1-4 Gew.%, Li2O < 2 Gew.% und F < 0,02 Gew.% realisiert.
Mit diesem Mantelglas wird eine Stufenfaser für das Glasfaserkabel bereitgestellt,
welche eine bessere chemische Beständigkeit aufweist als die erstgenannte
Materialzusammensetzung. Jedoch neigt diese Materialzusammensetzung
beim Herstellen mittels Faserziehen eher zur Kristallisation. Je
nach vorgesehenem Einsatzbereich kann somit eine der beiden erfindungsgemäßen alternativen
für die
Herstellung des Glasfaserkabels ausgewählt werden.
Für die erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Materialzusammensetzungen ist des Weiteren in vorteilhafter Weise
vorgesehen, dass das Mantelglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist mit zusätzlichen
Anteilen einer oder mehrerer der folgenden Komponenten:
MgO < 3 Gew.%, BaO < 3 Gew.%, SrO < 4 Gew.%, CaO < 6 Gew.%, ZnO < 3 Gew.%, Rb2O < 15
Gew.%, Cs2O < 15 Gew.%.
Von
besonderem Vorteil hat sich eine Materialzusammensetzung erwiesen
mit einem Anteil an ZnO ≤ 1,5
Gew.%, wobei bei einer ersten bevorzugten Variante eine Materialzusammensetzung
mit einem Anteil an ZnO von 0,6 Gew.% und bei einer zweiten bevorzugten
Variante eine Materialzusammensetzung mit einem Anteil an ZnO von
1 Gew.% vorgesehen ist. Auch weil Rb und Cs teure Rohstoffe sind,
werden sie bevorzugt in den Bereichen Rb2O < 5 Gew.% und Cs2O < 5
Gew.% eingesetzt.
Des
Weiteren ist vorgesehen, dass das Mantelglas der Stufenfasern eine
Materialzusammensetzung aufweist, wobei die Summe der Komponenten
Li2O, Na2O, K2O, Rb2O, Cs2O > 5
Gew.% ist.
Außerdem ist
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Mantelglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist, wobei die Summe der Komponenten MgO, CaO, SrO, BaO, ZnO ≤ 4 Gew.% ist.
Darüber hinaus
kann das Mantelglas Läutermittel
in den üblichen
Mengen enthalten. Hierfür
ist vorgesehen, dass das Mantelglas die Läuterungsmittel As2O3, Sb2O3,
SnO2, RCl und/oder R2SO4 in den üblichen Mengen
enthält.
Aufgrund
der besseren chemischen Beständigkeit
des erfindungsgemäßen Mantelglases
wird die mechanische Festigkeit der Einzelfasern verbessert, so
dass mit der so hergestellten Stufenfaser ein langlebiges Glasfaserkabel
zur Verfügung
gestellt werden kann.
Mit
dieser Materialzusammensetzung steht ein Fasertyp zur Verfügung, dessen
optisches Verhalten insbesondere in feuchter Wärme, vor allem jedoch in wechselndem
Umgebungsklima, gleichbleibend gut ist. Somit werden die Anforderungen
an Datenkabel beispielsweise für
den Einsatz in Kraftfahrzeugen ohne weiteres erfüllt.
Die
günstigen
Eigenschaften hinsichtlich der klimarelevanten Materialveränderungen
werden dadurch erreicht, dass das Mantelglas der Einzelfaser Feuchtigkeit
ausgesetzt werden kann, ohne dass es durch die Feuchtigkeit zu Erosionserscheinungen
oder einem „Auslaugen" des Mantelglases
kommt. Weiterhin wird erreicht, dass die optischen Eigenschaften
des Mantelglases gegenüber
dem Kernglas unbeeinträchtigt
bleiben, so dass auch die Eigenschaften hinsichtlich der Totalreflexion
in der Einzelfaser erhalten bleibt. Außerdem wird so vermieden, dass
die mechanische Vorspannung der Einzelfasern abgebaut wird und dass
die Einzelfasern somit brüchig
werden. Damit kann Faserbruch vermieden werden, was die Transmission
von Licht im Glasfaserkabel beeinträchtigen würde.
Es
ist mit der Erfindung erkannt worden, dass bestimmte Materialzusammensetzungen
des Mantelglases für
bestimmte Kunststoffummantelungen ungeeignet sind. Andererseits
korrespondieren bestimmte Materialzusammensetzungen der Kerngläser beim
Faserziehen nicht mit jeder Materialzusammensetzung der Mantelgläser.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das Kernglas eine Materialzusammensetzung mit Transmissionsfähigkeit
der daraus hergestellten Einzelfaser mit zumindest einer Numerischen
Apertur NA ≥ 0,48 und/oder
Dämpfung
von D(650 nm) ≤ 300
dB/km, vorzugsweise D(650 nm) ≤ 200
dB/km aufweist. Generell kann zur Datenübertragung Licht oder gene rell
elektromagnetische Strahlung beliebiger Wellenlänge verwendet werden. Daher
ist der Begriff „Licht" im Rahmen der vorliegenden
Anmeldung als elektromagnetische Strahlung im generellen zu verstehen.
Die
Materialzusammensetzung für
das Kernglas hat als Einzelfaser somit eine ausreichend große Numerische
Apertur. Darüber
hinaus besitzt das Kernglas die erforderliche niedrige Dämpfung in
Abhängigkeit von
der Reinheit der verwendeten Rohstoffe. Bevorzugt wird eine Materialzusammensetzung
mit einer Dämpfung
von D(650 nm) ≤ 300
dB/km, vorzugsweise D(650 nm) < 200
dB/km. Das Kernglas ist günstig
herzustellen. Bei der Herstellung zeichnet es sich darüber hinaus
durch eine gute Ziehbarkeit aus und es besteht weitgehend aus umweltschonenden
Rohstoffkomponenten.
Um
die erfindungsgemäßen Eigenschaften
der Einzelfasern zu gewährleisten,
wird die Kombination des erfindungsgemäßen Mantelglases mit einem
Kernglas dahingehend vorgeschlagen, dass das Kernglas der Stufenfasern
eine Materialzusammensetzung aufweist mit SiO2 von
42 bis 53 Gew.%, ZnO von 30 bis 38 Gew.%, Na2O < 14 Gew.%, K2O < 12
Gew.%, wobei die Summe der Anteile von Na2O+K2O ≥ 2
Gew.% ist, sowie BaO < 0,9
Gew.%.
Eine
Alternative wird durch die Kombination bereitgestellt, dass das
Kernglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung aufweist
mit SiO2 von 42 bis 53 Gew.%, ZnO von 16
bis 38 Gew%, PbO von 1 bis 20 Gew.%, wobei die Summe der Anteile
von ZnO+PbO ≥ 30
Gew.% beträgt,
Na2O < 14
Gew%, K2O < 12 Gew.%,
wobei die Summe der Anteile von Na2O+K2O ≥ 2
Gew.% ist.
Von
besonderem Vorteil hat sich eine Materialzusammensetzung erwiesen
mit einem Anteil an F < 2 Gew.%,
wobei bei einer bevorzugten Variante eine Materialzusammensetzung
mit einem Anteil an F < 0,5 Gew.%
vorgesehen ist.
Für die erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Materialzusammensetzungen ist des Weiteren in vorteilhafter Weise
vorgesehen, dass das Kernglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist mit zusätzlichen
Anteilen einer oder mehrerer der folgenden Komponenten: Li2O < 3
Gew.%, ZrO2 < 2 Gew.%, MgO < 6 Gew.%, CaO < 5 Gew.%, SrO < 6 Gew.%, B2O3 < 1
Gew.%, Al2O3 < 1,5 Gew.%, La2O3 < 10 Gew.%.
Außerdem ist
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Kernglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist, wobei die Summe der Komponenten Li2O,
Na2O, K2O ≥ 2 Gew.%,
vorzugsweise ≥ 5 Gew.%
ist.
Es
hat sich erwiesen, dass die mit der erfindungsgemäßen Materialzusammensetzungen
hergestellten Einzelfasern verbesserte mechanische Gesamtfestigkeit
und weniger Schwachstellen aufweisen. Außerdem können die Einzelfasern mit geringeren
Kosten hergestellt werden.
Das
erfindungsgemäße Glasfaserkabel
kann sowohl als optischer Lichtleiter für das gesamte Anwendungsspektrum
faseroptischer Anwendungen eingesetzt werden, beispielsweise als
Lichtleiter im Bereich der Beleuchtungstechnik beinhaltend Beleuchtungsanwendungen
aller Art, sowie als Datenkabel, vorzugsweise jeweils in der Gebäude-, Industrie-,
Kraftwerks-, Medizin-, Fahrzeug-, Schiffahrts-, Flugzeug- und Weltraumtechnik.
Zur
Gewährleistung
der Materialbeständigkeit
von Mantelglas und Kunststoffummantelung vorzugsweise bei Datenkabel
im Kraftfahrzeug ist vorgesehen, dass die Kunststoffummantelung
bei Kontakt mit Umgebungschemikalien, wie Öle, Fette, Laugen, Säuren, PVC,
Kraftstoffe sowie daraus entstehenden Flüssigkeiten oder Gasen undurchlässig und
chemisch beständig
ist. Somit wird neben geringer Wasserdampfpermeabilität auch ein
Schutz der Glasfasern vor sonstigen Umweltchemikalien erreicht,
insbesondere solcher, die in Fahrzeugen vorkommen. Es wird somit
ein Glasfaserkabel zur Verfügung
gestellt, das ohne weiteres in dementsprechender Umgebung einsetzbar
ist, wie in Kraftwerken, Fahrzeugen, Raumfahrzeugen, Raumsonden, Satelliten,
Flugzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen, Zügen und dergleichen.
Mit
der Erfindung ist wie vorerwähnt
gefunden worden, dass schädigende
Stoffe, insbesondere auch Wasserdampf aus der Umgebung des Kabels,
aber darüber
hinaus auch bestimmte Stoffe aus der Kunststoffummantelung selbst,
dem Mantelglas schaden können.
Erfindungsgemäß ist daher
vorgesehen, dass die Kunststoffummantelung aus einem Material hergestellt
ist, welches eine vernachlässigbar
geringe Eigenausdünstung
von Kunststoffadditiven und/oder Restmonomerbildung aufweist. Es
wird damit vermieden, dass schädigende
Einwirkungen auf die Oberfläche
des Mantelglases der Stufenfasern durch radikale chemische Elemente
beziehungsweise Verbindungen der Kunststoffummantelung selbst zu
einer unerwünschten
Veränderung
des Glasfaserkabels führen.
Alternativ beziehungsweise optional kann auch eine Kunststoffart
eingesetzt werden, welche ausschließlich eine geringe Eigenausdünstung oder
Restmonomerbildung aufweist.
Erfindungsgemäß werden
Kombinationen von Mantelglas und Kunststoffen bereitgestellt. Diese Kunststoffe
stellen für
den Extrusionsprozess geeignete Materialen für die Kabelummantelung dar.
Dies wird dadurch erreicht, dass die Kunststoffummantelung ein Poly mermaterial
ist, mit einer Reißdehnung
größer 10%,
welches eine Festigkeit von Shore 60A bis Shore 80D aufweist.
Erfindungsgemäß wird hierzu
vorgeschlagen, dass die Kunststoffummantelung aus einem Material
besteht mit einem oder mehreren der folgenden Kunststoffe:
elastische
Fluorpolymere, vorzugsweise PVDF, FEP, ETFE; thermoplastische Elastomere
auf Basis von Olefinen, vernetzten Olefinen und/oder Kautschuken;
Thermoplaste, vorzugsweise PVC, PE, PP, PA, PBT; Copolyester; Urethane;
Polyester; Polyamide und/oder Polyetheramide. Diese Materialien
können
alleine sowohl als Blends, als auch gefüllt eingesetzt werden. Die
Kabelummantelung ist erfindungsgemäß sowohl einschichtig als auch
mehrschichtig aufgebaut, vorgesehen.
Erfindungsgemäß ist eine
Kombination von Mantelglas und Kunststoffzusammensetzung dadurch
vorgesehen, dass die Kunststoffummantelung ein thermoplastisches
Polyurethan-Elastomer oder ein vernetztes thermoplastisches Elastomer
ist, vorzugsweise Polyvinylidenfluorid (PVDF), ein thermoplastisches
Urethan (TPE-U), ein Polypropylen-Copolymer (TPE-0) oder ein Polyolifin-Kautschuk-Compounds
(TPE-V).
Mit
den gefundenen Kunststoffen wird erreicht, dass die Kunststoffummantelung
und das Mantelglas sich zueinander chemisch inaktiv verhalten. Die
Kunststoffummantelung weist eine hohe Dauertemperaturbeständigkeit,
etwa im Bereich von +125°C über 6000
Stunden, eine hohe Temperaturwechselbeständigkeit von etwa –40°C bis +125°C über 3000
Stunden und eine hohe Beständigkeit
gegen feuchte Wärme
bei +85°C
und 85% relativer Feuchte über
3000 Stunden auf.
Des
Weiteren weist die Kunststoffummantelung die vorgeschriebene Flammwidrigkeit,
chemische Resistenz gegen die typischen Umgebungschemikalien in
einem Kraftfahrzeug sowie optimale kleine Biegeradien bis etwa 5
mm ohne wesentlichen Anstieg der optischen Dämpfung des Kernglases auf.
Des
Weiteren spalten die erfindungsgemäßen Kunststoffe, Restmonomeranteile
und Additive wie z.B. Flammschutzmittel, keine oder nur ausreichend
geringe Mengen an sauren oder alkalischen Komponenten ab, was insbesondere
in hoher Luftfeuchte und in Kombination mit hohen Temperaturen bei üblichen
Kunststoffen im Kraftfahrzeugbau der Fall sein kann.
Eine
weitere Verbesserung der erforderlichen Resistenz für Glasfaserkabel
wird erfindungsgemäß dadurch
bereitgestellt, dass das Glasfaserbündel in der Kunststoffumman telung
mit einem hydrophoben Schlichtemittel benetzt ist. Damit wird zwischen
der Kunststoffummantelung und der Mantelglasoberfläche ein
Schutzfilm aufgebaut, durch den eine Beaufschlagung der Mantelglasoberfläche mit
Wasserdampf beziehungsweise mit wassergelösten Radikalen vermieden wird.
Erfindungsgemäß wird dabei
vorgeschlagen, dass das Schlichtemittel einen oder mehreren der
folgenden Bestandteile aufweist: n-fache Carbonsäuren (Cn;
n > 12), sogenannte
langkettige Carbonsäuren; ethoxilierte
Fettsäureaminoamide;
modifizierte Organosilane; fluoralkylfunktionelle Silane; Perfluorpolyether; Kondensate
aus Polyethyleniminen sowie deren Salze; Silikonöl. Die gefundenen Schlichtemittel
sind weitgehend chemisch neutral und weisen optimale Gleit- und
Benetzungseigenschaften auf. Darüber
hinaus sind sie äußerst wasserabweisend
beziehungsweise wasserdampfabweisend (hydrophob).
In
vorteilhafter Weise wird mit dem erfindungsgemäßen Glasfaserkabel ein Datenkabel
mit ausreichend guter Lichtleitfähigkeit
zur Verfügung
gestellt, welches insbesondere eine niedrige Dämpfung aufweist, welche für eine optimale
Datenübertragung
erforderlich ist und welches für
den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven Substanzen geeignet ist.
Dabei sind blei- und/oder zinkhaltige Kerngläser in Kombination mit entsprechenden
Materialzusammensetzungen für
Mantelgläser
gefunden worden, beispielsweise entsprechend der Offenbarung in
den eingangs eingeführten
Druckschriften.
Als
optische Stufenfasern werden in einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung Einzelfasern in einer Kombination eingesetzt, dass
das Kernglas aus einer Materialzusammensetzung besteht mit den Komponenten
SiO2 von 42 bis 53 Gew.%, ZnO von 16 bis
38 Gew%, PbO von 1 bis 20 Gew.%, wobei die Summe aus ZnO und PbO ≥ 30 Gew.%
beträgt,
Na2O < 14
Gew%, K2O < 12
Gew.%, wobei die Summe aus Na2O und K2O ≥ 2
Gew.% beträgt,
und einem Mantelglas, welches aus einer Materialzusammensetzung
besteht mit den Komponenten SiO2 von 60
bis 72 Gew.%, B2O3 < 20 Gew.%, Al2O3 < 10 Gew.%, Na2O < 18
Gew.%, K2O < 15 Gew.% sowie ZnO < 1,5 Gew.%. Das
Mantelglas kann Läutermittel
aufweisen.
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
des Glasfaserkabels für
den Einsatz in Land-, Luft- oder Weltraumfahrzeugen wird mit einer
Stufenfaser erreicht, welche frei von bleihaltigen Komponenten ist.
Dies wird mit einer Kombination aus Kern- und Mantelglas wie nachfolgend
bereitgestellt, wobei das Kernglas aus einer Materialzusammensetzung
besteht mit den Komponenten SiO2 von 42
bis 53 Gew.%, ZnO von 30 bis 38 Gew.%, BaO < 0,9 Gew.%, Na2O < 14 Gew.%, K2O < 12
Gew.%, wobei die Summe aus Na2O und K2O ≥ 2 Gew%
ist, und einem Mantelglas aus einer Zusammensetzung SiO2 von
60 bis 72 Gew.%, B2O3 < 20 Gew.%, Al2O3 < 10 Gew.%, Na2O < 18
Gew.%, K2O < 15 Gew.%, sowie ZnO < 1,5 Gew.%. Das
Mantelglas kann ebenfalls Läutermittel
aufweisen.
Eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
des Glasfaserkabels wird dadurch bereitgestellt, dass das Mantelglas
der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung aufweist mit den Komponenten
SiO2 von 70-80 Gew.%, B2O3 < 5
Gew.%, Al2O3 < 10 Gew.%, La2O3 < 2 Gew.%, Na2O < 10
Gew.%, K2O < 10 Gew.%, ZrO2 < 2 Gew.%.
Dabei
ist erfindungsgemäß außerdem vorgesehen,
dass das Mantelglas der Stufenfasern eine Materialzusammensetzung
aufweist mit zusätzlichen
Anteilen einer oder mehrerer der folgenden Komponenten: MgO < 10 Gew.%, BaO < 2 Gew.%, CaO < 2 Gew.%, ZnO < 2 Gew.%, vorzugsweise
ZnO ≤ 1 Gew.%.
Als
weitere Ausführungsform
hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass das Kernglas der Stufenfasern eine
Materialzusammensetzung aufweist mit SiO2 30
bis 45 Gew.%, B2O3 < 12 Gew.%, ZnO < 10 Gew%, BaO 25
bis 40 Gew.%, Na2O < 10 Gew%, K2O < 2 Gew.%, Al2O3 < 1 Gew.%, La2O3 < 10 Gew.%, und Läutermittel. Wobei
außerdem
als vorteilhaft gefunden worden ist, dass das Kernglas der Stufenfasern
eine Materialzusammensetzung aufweist mit zusätzlichen Anteilen einer oder
mehrerer der folgenden Komponenten ZiO2 < 5 Gew.%, MgO < 1 Gew.%, CaO < 1 Gew.%.
Die
gefundenen Stufenfasern weisen während
des Faserziehprozesses eine hohe chemische Resistenz von Mantelglas
und Kernglas auf, so dass Kristallisation und Grenzflächenreaktionen
vermieden werden. Das Kernglas weist eine hohe Transmissionsfähigkeit
mit optimaler Reflexionsfähigkeit
an der Grenze zwischen Kern- und Mantelglas auf und die Dämpfung ist
gering. Darüber
hinaus korrespondiert das Mantelglas in vorteilhafter Weise mit
den gefundenen Kunststoffummantelungen. Das Glasfaserdatenkabel
gemäß dieser Erfindung
weist gegenüber
Kunststofffasern Temperaturbeständigkeiten
auf, welche im Bereich von mindestens 125°C bis zu 150°C liegen.
Von
der Erfindung sind darüber
hinaus Einzelfasern mit weiteren Materialzusammensetzungen umfasst,
welche beim Faserziehen der Einzelfasern geringe Kristallisationsneigung
an den Grenzflächen
zwischen Kern- und Mantelglas aufweisen, wobei die Kunststoffummantelung
mit dem Mantelglas in erfindungsgemäßer Weise korrespondiert.
In
vorteilhafter Weise wird mit der Erfindung des Weiteren dadurch
eine Ausführungsform
eines Glasfaserkabels bereitgestellt, dass das Bündel von Einzelfasern an den
Enden heißverschmolzen
oder verklebt ist beziehungsweise mit vercrimpten Endabschlüssen versehen
ist. Es ist dabei vorgesehen, dass auch Kombinationen der vorgenannten
Endabschlüsse
oder Endflächen
an einem Klasfaserkabel verwirklicht sind. Dabei ist außerdem erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Endflächen
einen optisch aktiven Bereich mit einem Durchmesser von 0,3 bis
2,0 mm aufweisen, vorzugsweise 1,0 mm. Weiter ist vorgesehen, dass
die Einzelfasern einen Durchmesser von 30 bis 150 μm aufweisen,
vorzugsweise einen Durchmesser von 53 μm mit einer Abweichungstoleranz
von 4 μm.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Kabeldurchmesser insgesamt
zwischen 1 und 5 mm beträgt,
vorzugsweise 2,3 mm. Damit wird ein Glasfaserkabel bereitgestellt,
welches flexibel verlegbar ist, da es kleine Biegeradien realisiert.
Insbesondere im Kraftfahrzeugbau kann das Glasfaserkabel mit Mindestbiegeradien
von etwa 5 mm einfach eingebaut werden. Das Glasfaserkabel kann
mit einer Anzahl von Einzelfasern zwischen 50 und 2000 Einzelfasern
hergestellt werden, ohne dass die vorteilhaften Eigenschaften des
Datenkabels beeinträchtigt
werden und das Bündel
ausreichend mechanische Festigkeit aufweist. Das Bündel aus
Einzelfasern ist dazu in einer Kunststoffummantelung aus einem der
vorgeschlagenen Kunststoffe aufgenommen, vorzugsweise TPE-V.
Weitere
erfindungsgemäße Ausführungsformen
des Glasfaserkabels sind anhand der nachfolgenden Tabelle 1 für die Materialzusammensetzungen
von Mantelgläsern
und Tabelle 2 für
die Materialzusammensetzungen von Kerngläsern entnehmbar. Die entsprechenden
Kern- und Mantelgläser
sind dabei frei kombinierbar.
Die
erfindungsgemäßen Glasfaserkabel
werden bevorzugt für
Beleuchtungsanwendungen oder Datenübertragungsanwendungen insbesondere
jeweils in der Gebäude-
oder Industrie- oder Kraftwerks- oder Medizin- oder Fahrzeug- oder
Schifffahrts- oder Flugzeug- oder Weltraumtechnik verwendet. Besonders
bevorzugt können
sie für
die Datenübertragung
in Automobilen oder Motorrädern
eingesetzt werden.
Tabelle
1: Mantelgläser
Tabelle
2: Kerngläser