DE102005045363A1 - Medizinische Behandlungsvorrichtung und zugehöriges Betriebsverfahren - Google Patents

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Abstract

Medizinische Behandlungsvorrichtung mit einem Ablationskatheter und einer Visualisierungseinrichtung zur gemeinsamen Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie eines zu behandelnden Körperteils eines Patienten, wobei die Visualisierungseinrichtung zur Erkennung von Risikobereichen des zu behandelnden Körperteils und zur Darstellung der Risikobereiche gemeinsam mit dem Ablationskatheter und der Anatomie ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Behandlungsvorrichtung mit einem Ablationskatheter und einer Visualisierungseinrichtung zur gemeinsamen Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie eines zu behandelnden Körperteils eines Patienten.
  • Es ist bekannt, medizinische Behandlungsvorrichtungen bei elektrophysiologischen Prozeduren einzusetzen. Dabei werden ein oder mehrere Katheter zum Zweck des elektrophysiologischen Mappings oder zur Durchführung einer Ablation in anatomische Bereiche des Körpers eines Patienten eingeführt, insbesondere in das Herz. Mit Hilfe eines Ablationskatheters wird eine Ablation, das heißt eine Verödung von intrakardialem Gewebe durchgeführt, um Arrhythmien permanent zu therapieren.
  • Allerdings birgt die Ablation in der Nähe von Risikobereichen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für den Patienten, irreparable unerwünschte Verletzungen durch die Ablation davonzutragen. Bei der Therapie von Vorhofflimmern kann die Ablation an der posterioren Wand des linken Atriums eine Perforation der Speiseröhre verursachen, wenn die Ablation in der Nähe der am Epicard anliegenden Speiseröhre durchgeführt wird. Ebenso kann die Ablation in der Nähe der in das linke Atrium mündenden Pulmonalvenen Stenosen der Pulmonalvenen verursachen. Generell kann die Ablation in der Nähe von Herzklappen (Mitralklappe, Trikuspidalklappe) oder in der Nähe von Gefäßklappen (Aortenklappen, Venenklappen) Klappenstenosen oder andere Schädigungen der Klappen verursachen.
  • Um das Risiko von Verletzungen für den Patienten soweit wie möglich zu begrenzen ist bereits vorgeschlagen worden, die Ablation nicht mehr ausschließlich nach elektrophysiologi schen Kriterien durchzuführen, sondern auch anatomische Kriterien einzubeziehen. Daher wird Vorhofflimmern heutzutage nicht mehr durch zirkulare Läsionen um die Pulmonalvenen in unmittelbarer Nähe der Pulmonalvenen therapiert, mit dem Risiko Stenosen der Pulmonalvenen zu verursachen, stattdessen werden lineare Läsionen im weiter von den Mündungen der Pulmonalvenen entfernten Antrum des linken Vorhofs durchgeführt. Dazu werden elektroanatomische Mapping-Systeme eingesetzt, um den Ablationskatheter während der Ablationsprozedur in einer Repräsentation der kardialen Anatomie zu visualisieren.
  • Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine medizinische Behandlungsvorrichtung anzugeben, mit der Ablationen bei verringertem Verletzungsrisiko für den Patienten durchgeführt werden können.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bei einer medizinischen Behandlungsvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Visualisierungseinrichtung zur Erkennung von Risikobereichen des zu behandelnden Körperteils und zur Darstellung der Risikobereiche gemeinsam mit dem Ablationskatheter und der Anatomie ausgebildet ist.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das Risiko von Verletzungen signifikant verringert werden kann, wenn sowohl die zu therapierende Region, beispielsweise eine Herzkammer, als auch anatomische Risikobereiche, beispielsweise Pulmonalvenen, die Speiseröhre, Herz- oder Gefäßklappen, gemeinsam durch eine Visualisierungseinrichtung oder ein elektroanatomisches Mapping-System abgebildet werden können. Dadurch ergibt sich eine Echtzeitvisualisierung des Ablationskatheters gemeinsam mit der zu therapierenden Region und Risikoarealen. Auf diese Weise ist ein Elektrophysiologe in der Lage, die Position des Ablationskatheters relativ zu Risikobereichen zu sehen. Daher kann er in der Nähe dieser Risikobereiche die Behandlung entsprechend vorsichtig durchführen oder er kann die Position der Ablation in einem weniger gefährlichen Bereich durchführen. In Einzelfällen kann er sich auch dazu entschließen, in einem Risikobereich gar keine Ablation durchzuführen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung kann es vorgesehen sein, dass die Visualisierungseinrichtung zur kontinuierlichen Darstellung ausgebildet ist. Dementsprechend werden permanent der Ablationskatheter, die Anatomie des Patienten und Risikobereiche für den Benutzer dargestellt. Durch diese Visualisierung in Echtzeit wird kontinuierlich ein aktuelles Abbild des zu behandelnden Bereichs geschaffen, wodurch die Gefahr von Verletzungen verringert wird.
  • Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass die Echtzeitdarstellung der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung auf intraprozeduraler 2D-Bildgebung oder präprozeduraler 3D-Bildgebung beruht. Bevorzugt wird allerdings der Einsatz von intraprozeduraler 3D-Bildgebung. Sofern 2D-Echtzeit-Bildgebung eingesetzt wird, so kann diese auf intrakardialem und/oder intraesophagalem Ultraschall und/oder auf einer Röntgenaufnahme beruhen. Sofern 3D-Echtzeit-Bildgebung eingesetzt wird, so kann diese auf intrakardialem Ultraschall beruhen. Sofern präprozedurale 3D-Bildgebung eingesetzt wird, so kann diese auf einer Computertomographieuntersuchung und/oder einer Magnetresonanzuntersuchung und/oder einer Röntgen-Rotationsangiographieuntersuchung beruhen. Präprozedurale 3D-Bildgebung wird vorzugsweise bei relativ bewegungsinvarianten Strukturen wie beispielsweise den Pulmonalvenen eingesetzt.
  • Die Visualisierungseinrichtung der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung kann zur Durchführung einer Bildregistrierung und/oder Bildfusion der Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie des zu behandelnden Körperteils und der Risikobereiche ausgebildet sein. Dadurch können sowohl 2D-Daten mit 3D-Daten registriert werden als auch präprozedurale Bilddaten mit intraprozeduralen Bilddaten.
  • Um die Funktion der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung zu gewährleisten, kann sie zur Extraktion von Risikobereichen aus der Darstellung der Anatomie ausgebildet sein, wobei ein Risikobereich vorzugsweise als Punkt, Linie, Fläche oder als Volumen ausgebildet ist. Wesentlich ist dabei, dass die Extraktion von Risikobereichen automatisch durchgeführt wird, so dass dies permanent ohne eine Eingabe des Benutzers erfolgt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass die Behandlungsvorrichtung zur Bestimmung eines Gefährdungsgrads anhand des Abstands eines extrahierten Risikobereichs von dem Ablationskatheter ausgebildet ist. Der Abstand des Ablationskatheters von einem Risikobereich wird dabei als Kriterium zur Beurteilung der Gefährdung benutzt. Ein geringerer Abstand entspricht dabei einem höheren Gefährdungsgrad, umgekehrt entspricht ein größerer Abstand einem geringeren Gefährdungsgrad.
  • Um eine Verletzung des Patienten zu vermeiden, kann es bei der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung vorgesehen sein, dass bei Überschreitung eines Grenzwertes für den Gefährdungsgrad ein Warnsignal ausgegeben wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Gefährdungsgrad kontinuierlich in Echtzeit berechnet wird, was wiederum eine kontinuierliche Erfassung der aktuellen Position des Ablationskatheters und des oder der Risikobereiche voraussetzt. Bei Überschreitung des Grenzwertes kann ein optisches und/oder akustisches und/oder taktiles Warnsignal ausgegeben werden. Dieses Warnsignal versetzt den Benutzer in die Lage die Ablationsprozedur zu verlangsamen und/oder weniger Energie an das zu ablatierende Gewebe abzugeben, ganz abzubrechen oder an einem weniger gefährlichen Ort durchzuführen. Besonders bevorzugt wird ein akustisches und/oder taktiles Warnsignal, das vom Benutzer besonders leicht wahrgenommen werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass die Intensität des Warnsignals in Abhängigkeit des Gefährdungsgrads veränderbar ist. Auf diese Weise wird ein progressives Warnsignal erhalten, wobei sich bei einem akus tischen Warnsignal beispielsweise die Lautstärke mit zunehmendem Gefährdungsgrad erhöht. Auf ähnliche Weise kann die taktile Rückmeldung bei zunehmendem Gefährdungsgrad stärker werden.
  • Um eine besonders risikoarme Behandlung sicherzustellen, kann es bei der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung vorgesehen sein, dass in Abhängigkeit des Gefährdungsgrads die Funktion des Ablationskatheters beeinflusst wird. Dabei kann insbesondere die Leistung des Ablationskatheters und/oder die Einwirkungsdauer und/oder die Temperatur bei der Ablation reduziert werden. Falls der Gefährdungsgrad besonders hoch ist, kann der Ablationskatheter auch automatisch abgeschaltet werden.
  • Daneben betrifft die Erfindung ein Betriebsverfahren für eine medizinische Behandlungsvorrichtung mit einem Ablationskatheter und einer Visualisierungseinrichtung zur gemeinsamen Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie eines zu behandelnden Körperteils eines Patienten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betrieb der medizinischen Behandlungsvorrichtung umfasst die folgenden Schritte:
    Darstellen wenigstens eines Risikobereichs, Berechnen des Gefährdungsgrads, bei Überschreitung eines Grenzwerts des Gefährdungsgrads Ausgabe eines Warnsignals.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Die Figuren sind schematische Darstellungen und zeigen:
  • 1 die gemeinsame Visualisierung von Ablationskatheter, Herzkammer und Risikobereichen beim Einsatz der erfindungsgemäßen medizinischen Behandlungsvorrichtung, und
  • 2 den Aufbau der erfindungsgemäßen medizinischen Behandlungsvorrichtung.
  • 1 zeigt die gemeinsame Visualisierung von Ablationskatheter, Herzkammern und Risikobereichen beim Einsatz der medizinischen Behandlungsvorrichtung.
  • Dargestellt ist der linke Vorhof 1 des Herzens eines Patienten, Pulmonalvenen 2 bis 5 und die Speiseröhre 6. Ebenso ist ein Ablationskatheter 7 gezeigt, mit dem Vorhofflimmern durch Verödung von intrakardialem Gewebe behandelt werden kann.
  • Wie in 1 gezeigt ist, werden sowohl die zu therapierende Region, nämlich die Herzkammer, als auch anatomische Risikobereiche, nämlich die Pulmonalvenen 2 bis 5 und die Speiseröhre 6 durch ein bildgebendes System abgebildet. Die Speiseröhre 6 zählt zu den möglicherweise bewegungsvarianten Risikobereichen, daher wird in diesem Fall intraprozedurale 2D- oder 3D-Echtzeitbildgebung verwendet. Dazu wird ein intrakardiales Ultraschallsystem (ICE) eingesetzt, das zweidimensionale oder dreidimensionale Bilder des linken Herzvorhofs liefert. Optional kann mit dem ICE-US-System auch die Speiseröhre zusätzlich zur kardialen Anatomie abgebildet werden. Zusätzlich kann ein transesophagales Ultraschallsystem (TEE) eingesetzt werden, das eine entsprechende Visualisierung der Speiseröhre 6 liefert. Falls bei einem Eingriff lediglich die Pulmonalvenen 2 bis 5 betroffen sind, könnten diese auch mit präprozeduraler 3D-Bildgebung abgebildet werden, z.B. mit einer herkömmlichen Röntgenanlage. Auch die Visualisierung der Speiseröhre durch präprozedurale 3D-Bildgebung ist möglich, wenn die Bewegungsvarianz der Speiseröhre als unwesentlich eingeschätzt wird.
  • Durch die Behandlungsvorrichtung werden eine Registrierung und anschließend eine Bildfusion durchgeführt, um die verschiedenen Bilddaten bzw. Repräsentationen zu kombinieren. Dazu werden gängige Registrierungsverfahren für eine 2D-3D- oder eine 3D-3D-Registrierung eingesetzt. Wie in 1 dar gestellt ist, kann der Elektrophysiologe die aktuelle Position des Ablationskatheters 7 relativ zu potentiellen Risikobereichen erkennen und in der Nähe dieser Risikobereiche entsprechend vorsichtig ablatieren, z.B. durch eine reduzierte Ablationsdauer oder eine reduzierte Ablationsleistung. Sofern dies medizinisch sinnvoll erscheint, kann er die Ablation auch an einem etwas verschobenen Ort durchführen oder gar nicht ablatieren.
  • Durch die medizinische Behandlungsvorrichtung werden Risikobereiche 8, 9, 10 aus den erfassten Bilddaten extrahiert. Ein Risikobereich kann eine Oberfläche sein, beispielsweise kann der Risikobereich im Falle der Speiseröhre 6 durch eine Oberfläche definiert werden. Bei einer Herzklappe kann der Risikobereich durch einen bestimmten Punkt definiert werden. Im Bereich der Mündungen der Pulmonalvenen 2 bis 5 kann der Risikobereich auch eine dreidimensionale Oberfläche sein. Risikobereiche können auch als Fläche (z.B. Pulmonalvenenquerschnitt) oder als Linienzug (z.B. Mittellinie der Speiseröhre) repräsentiert sein.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird Echtzeit-Bildgebung zur Abbildung der Risikobereiche 8, 9, 10 verwendet, daher erfolgt die Extraktion der Risikobereiche ebenfalls kontinuierlich während der Ablationsprozedur, das heißt es erfolgt ein ständiges Update der Visualisierung und der Bestimmung der Risikobereiche 8, 9, 10.
  • Ein Mapping der Speiseröhre 6 wird durch Schlucken einer Magensonde mit einem entsprechenden Sensor des Mapping-Systems erzielt. Durch diesen Positionssensor können die Oberfläche oder die Position der Risikobereiche 8, 9, 10 identifiziert werden, gleichzeitig kann dann die Relativlage des oder der Risikobereiche zur Position des Ablationskatheters 7 ermittelt werden. Damit erhält der Benutzer eine Visualisierung der Anatomie, der Risikobereiche 8, 9, 10 und des Ablationskatheters 7.
  • Da die relative Position des Ablationskatheters 7 zu den Risikobereichen 8, 9, 10 bekannt ist, kann die Behandlungsvorrichtung dem Benutzer ein Feedback über diese räumliche Relation geben. Dabei wird kontinuierlich die Distanz zwischen der aktuellen Position des Ablationskatheters 7 bzw. dessen Spitze und der Oberfläche oder Position eines Risikobereichs 8, 9, 10 ermittelt. Falls diese Distanz einen vorgegebenen Grenzwert unterschreitet, kann der Ablationskatheter 7 blockiert werden, das heißt die Leistung kann reduziert werden, alternativ oder zusätzlich kann die Temperatur reduziert werden oder der Ablationskatheter 7 kann ganz abgeschaltet werden. In erster Linie soll dadurch eine Warnung für den Benutzer erzielt werden, daher kann die Blockierung des Ablators durch aktive Betätigung eines Benutzerinterfaces aufgehoben werden.
  • Wenn die Distanz zwischen der aktuellen Position des Ablationskatheters 7 und der Position oder der Oberfläche von Risikobereichen 8, 9, 10 einen vorgegebenen Grenzwert unterschreitet, wird ein optisches, taktiles und/oder akustisches Signal ausgegeben.
  • Bei der medizinischen Behandlungsvorrichtung sind unterschiedliche Schwellwerte für unterschiedliche Risikobereiche, unterschiedliche Anwendungen und für die jeweils verwendeten Bildgebungsmodalitäten zur Abbildung der Risikobereiche vorgesehen. Ebenso können die Grenzwerte für verschiedene Benutzer oder Benutzergruppen unterschiedlich konfiguriert und gesetzt werden.
  • Das optische Warnsignal kann an einem oder mehreren der während der Ablationsprozedur verwendeten medizinischen Systeme, z.B. an der Röntgenanlage, an einem elektromagnetischen Mapping-System oder an einem elektrophysiologischen Recording-System wiedergegeben werden.
  • Ein taktiles Warnsignal wird dann ausgegeben, wenn die Führung des Katheters mit Remote-Navigation erfolgt, z.B. mit einem magnetischen Remote-Navigationssystem oder einem mechanischen Remote-Nagivationssystem. In diesen Fällen kann das taktile Feedback über eine Benutzerschnittstelle des Remote-Navigationssystems an den Benutzer gegeben werden. Die Benutzerschnittstelle kann z.B. ein Joystick oder eine 6D-Maus zur Führung des Katheters sein.
  • Die Warnsignale bzw. die aus Sicherheitsgründen stattfindende Reduzierung der Leistung ist auf die verschiedenen Einsatzfälle abgestellt, dieses Feedback bzw. die Blockierung des Ablationskatheters 7 wird daher erst nach der Abgabe einer bestimmten Leistung ausgelöst oder wenn der Ablationskatheter eine bestimmte Temperatur aufweist. Sofern ein Grenzwert für die Distanz zwischen der Position des Ablationskatheters 7 und der Oberfläche oder Position eines Risikobereichs 8, 9, 10 unterschritten ist, wird die Zeitdauer der Ablation bzw. die Leistungsabgabe automatisch begrenzt.
  • 2 zeigt den Aufbau der medizinischen Behandlungsvorrichtung.
  • Da bei der Behandlungsvorrichtung 11 für die Bildgebung, Registrierung, Distanzermittlung zu Risikobereichen, die Interaktion verschiedener medizintechnischer Geräte und Komponenten, die bei einer elektrophysiologischen Prozedur eingesetzt werden, erforderlich ist, umfasst die Behandlungsvorrichtung 11 eine als Datenbus ausgebildete Kommunikationsschnittstelle 12, über die Informationen zwischen den verschiedenen beteiligten medizintechnischen Geräten oder Komponenten, die bei elektrophysiologischen Ablationsprozeduren verwendet werden, ausgetauscht werden. Diese Informationen oder Nachrichten werden synchron oder asynchron übertragen und enthalten Statusmitteilungen, EKG-Informationen, 2D- oder 3D-Informationen über anatomische oder bildbasiert ermittelte Features oder Positionen oder Orientierungen von Instrumenten, Registrierungsinformationen zum Abgleich und zur Registrierung geräteinterner Koordinatensysteme oder geräteinterner Konfigurationsinformationen.
  • Um die kontinuierliche gemeinsame Visualisierung der zu therapierenden Herzkammer, der Risikobereiche und der Position des Ablationskatheters 7 zu erzielen, ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein elektroanatomisches Mapping-System 13 vorgesehen, daneben ist eine 2D-Echtzeit-Bildgebung vorgesehen. Daneben wird eine Röntgenanlage 14 und ein intrakardiales Ultraschallsystem (ICE) 15 eingesetzt. Ferner ist ein transesophagales Ultraschallsystem (TEE) 16 an die Kommunikationsschnittstelle 12 angeschlossen. Daneben sind der Ablationskatheter 7, ein Stimulator 17 und ein elektrophysiologisches Recording-System 18 über die Kommunikationsschnittstelle 12 miteinander vernetzt.
  • Durch die Behandlungsvorrichtung wird der Benutzer während einer elektrophysiologischen Ablationsprozedur fortlaufend über die Distanz des Ablationskatheters 7 von Risikobereichen 8, 9, 10 informiert. Gegebenenfalls werden durch die Vorrichtung automatisch Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, wodurch die Ablation in der Nähe von Risikobereichen 8, 9, 10 verhindert oder eingeschränkt wird. Auf diese Weise wird das Risiko von Verletzungen des Patienten bei Ablationsprozeduren signifikant verringert.

Claims (14)

  1. Medizinische Behandlungsvorrichtung mit einem Ablationskatheter und einer Visualisierungseinrichtung zur gemeinsamen Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie eines zu behandelnden Körperteils eines Patienten, dadurch gekennzeichnet, dass die Visualisierungseinrichtung zur Erkennung von Risikobereichen des zu behandelnden Körperteils und zur Darstellung der Risikobereiche (8, 9, 10) gemeinsam mit dem Ablationskatheter (7) und der Anatomie ausgebildet ist.
  2. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Visualisierungseinrichtung zur kontinuierlichen Darstellung ausgebildet ist.
  3. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Visualisierungseinrichtung zur Darstellung in Echtzeit ausgebildet ist.
  4. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Echtzeitdarstellung auf intraprozeduraler 2D-Bildgebung oder präprozeduraler 3D-Bildgebung beruht.
  5. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die 2D-Echtzeit-Bildgebung auf intrakardialem und/oder intraesophagalem Ultraschall (15) und/oder oder auf einer Röntgenaufnahme beruht.
  6. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die 3D-Echtzeit-Bildgebung auf intrakardialem Ultraschall (15) beruht.
  7. Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die präprozedurale 3D-Bildgebung auf einer Computertomographieuntersuchung und/oder einer Magnetresonanzuntersuchung und/oder einer Röntgen-Rotationsangiographieuntersuchung beruht.
  8. Behandlungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Durchführung einer Bildregistrierung und/oder Bildfusion der Darstellung des Ablationskatheters (7) und der Anatomie des zu behandelnden Körperteils und der Risikobereiche (8, 9, 10) ausgebildet ist.
  9. Behandlungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Extraktion von Risikobereichen (8, 9, 10) aus der Darstellung der Anatomie ausgebildet ist, wobei ein Risikobereich (8, 9, 10) vorzugsweise als Punkt, Linie, Fläche oder als Volumen ausgebildet ist.
  10. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Bestimmung eines Gefährdungsgrads anhand des Abstands eines extrahierten Risikobereichs (8, 9, 10) von dem Ablationskatheter (7) ausgebildet ist.
  11. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreitung eines Grenzwertes für den Gefährdungsgrad ein Warnsignal ausgebbar ist, insbesondere ein optisches und/oder akustisches und/oder taktiles Warnsignal.
  12. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Intensität des Warnsignals in Abhängigkeit des Gefährdungsgrads veränderbar ist.
  13. Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit des Gefährdungsgrads die Funktion des Ablati onskatheters (7) beeinflusst wird, insbesondere indem dessen Leistung und/oder Einwirkungsdauer und/oder die Temperatur bei der Ablation reduziert wird oder indem der Ablationskatheter (7) abgeschaltet wird.
  14. Verfahren zum Betrieb einer medizinischen Behandlungsvorrichtung mit einem Ablationskatheter und einer Visualisierungseinrichtung zur gemeinsamen Darstellung des Ablationskatheters und der Anatomie eines zu behandelnden Körperteils eines Patienten, umfassend die folgenden Schritte: – Darstellen wenigstens eines Risikobereichs, – Berechnen des Gefährdungsgrads, und – Ausgabe eines Warnsignals bei Überschreitung eines Grenzwerts für den Gefährdungsgrad.
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