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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Einrichtung zum Erzeugen eines Röntgenbildes von einem Untersuchungsobjekt.
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Die diagnostische Verwertbarkeit eines Röntgenbildes, d. h. die Erkennbarkeit von Strukturen innerhalb des Untersuchungsobjektes, wird von zwei Faktoren wesentlich beeinflusst. Dies ist einerseits – neben anderen apparativ bedingten Aufnahmeparametern wie beispielsweise Anoden/Filter-Kombination der verwendeten Röntgenröhre – die korrekte Belichtung und andererseits die Art und Weise, mit der das Röntgenbild auf einem Wiedergabemedium dargestellt wird.
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Zur Belichtungs- oder Dosissteuerung, d. h. zur Steuerung der für ein Röntgenbild erforderlichen Röntgendosis, ist es insbesondere bei der Durchführung diagnostischer oder therapeutischer Verfahren bekannt, beispielsweise bei der Bildunterstützung eines operativen Eingriffes, bei denen es erforderlich ist, in kurzen Zeitabständen vom Untersuchungsobjekt eine Vielzahl von Röntgenbildern zu erzeugen, ein erstes, bereits diagnostisch verwertbares vollständiges Röntgenbild mit einer aufgrund von Erfahrungswerten geschätzten Dosis aufzunehmen. In einem im zentralen Bildbereich liegenden Messfeld dieses Röntgenbildes wird dann beispielsweise der arithmetische Mittelwert der Intensität bzw. der Helligkeit berechnet. Dieser Mittelwert wird mit einem gespeicherten Sollwert verglichen. Mit Hilfe dieses Vergleiches wird für die Aufnahme des nächsten Röntgenbildes die Dosis so eingestellt, dass der Istwert der Intensität oder Helligkeit möglichst gut mit dem Sollwert übereinstimmt.
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Das für die Ermittlung des Istwertes verwendete Messfeld ist bezüglich seiner Lage, Form und Größe statisch, d. h. bei allen Aufnahmen immer gleich. Ein solches statisches Messfeld kann jedoch in ungünstigen Fällen zu einer reduzierten Sildqualität aufgrund nicht optimaler Röntgendosis führen. Eine der Hauptursachen hierfür ist im Messfeld ankommende Direktstrahlung, bei der es sich um Röntgenstrahlen handelt, die das Untersuchungsobjekt nicht durchquert haben und somit ungeschwächt sind. Durch diese Direktstrahlung wird der Istwert der über das Messfeld gemittelten Intensität angehoben. Dies führt dazu, dass die Röntgendosis für die folgende Aufnahme so lange reduziert wird bis der Sollwert erreicht wird. Die Folge ist ein unterbelichtetes Röntgenbild.
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Ursache für eine solche Direktstrahlung im Messfeld ist beispielsweise eine schlechte Positionierung des Untersuchungsobjektes während der Bildgebung oder die Tatsache, dass die zu untersuchenden Untersuchungsobjekte kleiner als das tatsächliche, statisch definierte Messfeld sind.
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Für die korrekte Funktionsfähigkeit der Dosissteuerung, insbesondere bei mobilen C-Bogen-Röntgengeräten, ist es deshalb notwendig, dass der Benutzer, der Arzt oder medizinisch technisches Hilfspersonal, den Patienten, d. h. das Untersuchungsobjekt so positioniert, dass möglichst keine Direktstrahlung auf das zentrale Messfeld treffen kann. Mit anderen Worten: Das zentrale Messfeld muss möglichst komplett vom Patienten abgedeckt werden. Die Praxis zeigt aber, dass eine solche ideale Positionierung des Patienten für die Bildgebung nicht immer sichergestellt bzw. möglich ist. Um in solchen Fällen dennoch qualitativ gute Röntgenbilder zu erhalten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die automatische Dosissteuerung zu deaktivieren und die Aufnahmeparameter manuell zu steuern. Im Hinblick auf die Praxis stellt dies jedoch keine zufrieden stellende Lösung dar.
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Zusätzlich zu einer optimalen Dosissteuerung ist auch bei der Wiedergabe von Röntgenbildern anzustreben, dass die für den Arzt diagnostisch relevanten Bildbereiche am Monitor oder bei der Archivierung als Hardcopy (Film, Folie) mit optimaler Qualität dargestellt sind. Dieser diagnostisch relevante Bildbereich wird durch den Bereich des Bildfeldes gebildet, in dem sich das Bild des Objektes – des Patienten – befindet.
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Optimale Qualität bedeutet, dass die Grauwerte innerhalb des Objektbildbereiches eine möglichst differenzierte, kontrastreiche und somit gut erkennbare und damit diagnostisch verwertbare Wiedergabe von Strukturen innerhalb dieses Objektbildbereichs ermöglichen. Die restlichen Bildbereiche sollen dagegen so wiedergegeben werden, dass sie den Betrachter nicht beeinträchtigen. Ein Hauptproblem bei der Wiedergabe der Röntgenbilder sind dabei die im Röntgenbild mit großer Helligkeit auftretenden Direktstrahlungsbereiche.
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Die am Ausgang eines Röntgenempfängers anliegenden und bereits einer Vorbearbeitung unterzogenen Bilddaten, d. h. die gemessene Intensität I der Röntgenstrahlung als Funktion der Bildkoordinate (x, y) liegen in der Regel mit einer Auflösung, beispielsweise 4096 Intensitätsstufen, vor, die im Wiedergabemedium, beispielsweise ein Monitor mit 256 Graustufen, nicht genutzt werden kann.
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Um eine möglichst optimale Bilddarstellung zu erzielen, müssen diese Intensitätswerte mit geeigneten Transformationsvorschriften (Lookup-Kennlinien oder Lookup-Tabellen) auf die im Wiedergabemedium darstellbaren Grauwerte abgebildet werden. Mit anderen Worten: Den zu den einzelnen Bildpunkten gehörenden Intensitäten werden die für die Bilddarstellung verwendeten Grauwerte zugeordnet. Für die Ermittlung dieser Grauwerte wird bei den bekannten Röntgeneinrichtungen stets das gesamte Röntgenbild ausgewertet, da insbesondere das Vorhandensein oder die Lage von Direktstrahlungsbereichen im Röntgenbild von vornherein nicht bekannt ist. Dies hat zur Folge, dass die Grauwerte im Objektbildbereich nicht mehr mit der bestmöglichen Kontrastauflösung des Monitors, d. h. nicht mehr unter Ausnutzung des maximal möglichen Grauwert- oder Graustufenbereiches mit beispielsweise 256 Grauwert sondern mit weniger Grauwert dargestellt werden, da bei der Transformation die Extremwerte (Blendenbereich und Direktstrahlungsbereich) der vom Röntgenempfänger gemessenen Intensitäten den für den Objektbildbereich bei der Transformation verbleibenden Grauwertbereich erheblich einschränken.
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Darüber hinaus können im Röntgenbild vorliegende Direktstrahlungsbereiche den Betrachter blenden. Dadurch reduziert sich das Kontrastauflösungsvermögen des Auges und feine Kontrastdetails im Objektbildbereich werden auch dann, wenn sie am Monitor wiedergegeben sind, nicht erkannt. Außerdem ist eine Blendung immer unangenehm und sollte schon aus diesem Grund weitgehend vermieden werden.
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Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Direktstrahlungsbereiche durch Blenden (X-Irisblenden oder Filterblenden) zu minimieren. Von dieser Möglichkeit wird aber in der Praxis häufig nicht Gebrauch gemacht, da eine korrekte Einstellung der Blenden insbesondere bei der Aufnahme einer Vielzahl von Röntgenaufnahmen aus unterschiedlichen Richtungen einerseits zeitaufwendig ist. Andererseits ist eine solche, Direktstrahlungsbereiche vermeidende Einstellung der Blenden wegen einer komplexen geometrischen Form des Untersuchungsobjekts ohne Verlust an diagnostischer Information nicht in allen Fällen möglich.
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Im Bereich der medizinischen Bildgebung ist beispielsweise aus
DE 197 42 152 A1 und
DE 101 32 816 A1 bekannt, in einem Originalbild Bildbereiche festzulegen, die hinsichtlich eines Durchschnittsgrauwertes analysiert werden. Hierzu kann insbesondere ein Grauwert-Histogramm analysiert werden.
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US 5 982 916 A beschreibt ein Verfahren zur Reduzierung der bei der medizinischen Bildgebung zu analysierenden Datenmenge. Hierzu werden insbesondere Histogramme betrachtet, um einen untersuchungsrelevanten Bereich zu identifizieren.
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DE 198 47 219 A1 offenbart eine Röntgendiagnoseeinrichtung, bei der eine Regelung der Dosisleistung der Röntgenröhre anhand eines in einem Histogramm gebildeten Messfeldes sowie mit Hilfe innerhalb dieses Messfeldes festgelegter Fenster erfolgt.
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DE 195 27 148 C1 beschreibt ein Verfahren zum Betrieb eines digitalen Bildsystems, bei dem unter anderem zur Erkennung von defekten Bildpunkten wenigstens ein Kalibrierbild durch eine Hochpaß-Filterung erzeugt wird.
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DE 103 49 785 A1 beschreibt ein Verfahren zum Ermitteln von optimalen Parametern bei einer Radiographie-Gewinnung bei dem ein Grauwert-Histogramm betrachtet wird.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Erzeugen eines Röntgenbildes von einem Untersuchungsobjekt anzugeben, bei dem die erzielbare Bildqualität verbessert ist. Außerdem liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens anzugeben.
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Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe gemäß der Erfindung gelöst mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Gemäß diesen Merkmalen wird im Bildfeld eines ersten vollständigen Röntgenbildes ein ausschließlich das Untersuchungsobjekt wiedergebender Objektbildbereich identifiziert, indem von einem das gesamte Bildfeld erfassenden und vom ersten Röntgenbild durch digitale Bildbearbeitung abgeleiteten Zwischenbild ein Grauwertbereich identifiziert wird, und alle Bildpunkte, deren Grauwert im Zwischenbild innerhalb dieses Grauwertbereiches liegen, dem Objektbildbereich zugeordnet werden. Da eine solche Grauwert-Analyse nicht unmittelbar am ersten Röntgenbild sondern an einem mit Verfahren der digitalen Bildbearbeitung bearbeiteten, nachfolgend als Zwischenbild bezeichneten Röntgenbild durchgeführt wird, ist eine sichere Identifikation des tatsächlich das Untersuchungsobjekt wiedergebenden Objektbildbereiches möglich.
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Wenn in einem vorhergehenden Schritt in Abwesenheit eines Untersuchungsobjektes ein Kalibrierbild erzeugt und gespeichert wird, mit dem aus dem ersten Röntgenbild ein kalibriertes zweites Röntgenbild berechnet wird, aus dem das Zwischenbild abgeleitet wird, können apparativ bedingte Einflüsse, beispielsweise eine Vignettierung bei der Verwendung eines Röntgenbildverstärkers, weitgehend eliminiert werden.
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Gemäß der Erfindung wird als Zwischenbild ein kantenreduziertes Röntgenbild verwendet, das durch Bearbeiten des ersten bzw. des kalibrierten zweiten Röntgenbildes mit einem Kantenfilter und anschließendes Löschen der auf diese Weise ermittelten Kantenbereiche im ersten bzw. kalibrierten zweiten Röntgenbild erzeugt wird. Auf diese Weise ist es möglich, die eindeutig dem Objektbildbereich zugehörigen Bildpunkte von den übrigen Bildpunkten zu trennen, da die Bildpunkte in den von den Objektkanten gebildeten Übergangszonen keine Grauwerte mehr aufweisen, die zwischen den Grauwert des Objektbildbereiches und den Grauwert eines daneben befindlichen Direktstrahlungsbereiches liegen. Mit anderen Worten: Der durch den Objektbildbereich gebildete Grauwertbereich ist deutlicher von Grauwertbereichen, die nicht dem Objektbildbereich zugehören, getrennt.
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Es wird ein Grauwert-Histogramm des Zwischenbildes erzeugt, und vorzugsweise wird allen Grauwerten, deren Häufigkeit im Grauwert-Histogramm einen vorgegebenen ersten Schwellwert unterschreitet, die Häufigkeit Null zugeordnet. Dadurch wird der für die Bildbearbeitung erforderliche Rechenaufwand verringert.
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In einer Ausgestaltung des Verfahrens wird ausgehend von einem maximalen gemessenen aktuellen Grauwert, der kleiner als der maximal mögliche Grauwert ist, in einem ersten Suchintervall ein mit der maximalen Häufigkeit vorkommender Grauwert identifiziert, wobei anschließend ausgehend von diesem Grauwert in einem daran angrenzenden zweiten Suchintervall analysiert wird, ob die Häufigkeit der Grauwerte einen vorgegebenen zweiten Schwellwert unterschreiten, und es wird der Grauwert, bei dem dieser Schwellwert unterschritten wird, als erster oberer Grauwert eines einen ersten Objektbildbereich wiedergebenden ersten Grauwertbereiches identifiziert. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine sichere Detektion des Grauwertbereiches des Objektbildbereiches, wenn der verfügbare Dynamikbereich im ersten Röntgenbild nicht überschritten ist.
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Alternativ hierzu, d. h. in einer Situation, in der der Dynamikbereich überschritten ist, wird ausgehend von einem maximalen aktuellen Grauwert, der gleich dem maximal möglichen Grauwert ist, in einem vorgegebenen dritten Suchintervall, dessen oberer Grenzwert durch den maximal möglichen Grauwert gebildet ist, analysiert, ob die Häufigkeit der Grauwerte einen vorgegebenen zweiten Schwellwert unterschreiten, und der Grauwert, bei dem dieser Schwellwert unterschritten wird, wird als erster oberer Grauwert eines einen ersten Objektbildbereich wiedergebenden ersten Grauwertbereiches identifiziert.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens wird ausgehend vom ersten oberen Grauwert des Objektbildbereiches ein Grauwert ermittelt, an dem der zweite Schwellwert überschritten wird, und dieser als zweiter oberer Grauwert eines einen zweiten Objektbildbereich wiedergebenden zweiten Grauwertbereiches identifiziert wird. Mit anderen Worten: Bis auf diejenigen Bildpunkte mit den Grauwerten Null werden alle Bildpunkte, deren Grauwerte kleiner sind als der zweite obere Grauwert, dem Objektbildbereich zugeordnet. Dadurch sind die aufgehellten Bereiche an der Grenze des Objektbildbereiches zum Direktstrahlungsbereich aus dem Objektbildbereich eliminiert.
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Wenn zur Steuerung der Dosis eines anschließend aufzunehmenden Röntgenbildes ein mittlerer Grauwert des Objektbildbereiches bestimmt und herangezogen wird, ist eine korrekte Belichtung des Röntgenbildes sichergestellt.
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Eine für den Betrachter optimierte Darstellung wird ermöglicht, wenn zur Wiedergabe eines Röntgenbildes, die Bildbereiche des Röntgenbildes, deren Grauwerte außerhalb des Grauwertbereiches des Objektbildbereiches liegen, als virtuelle Blenden durch eine einheitliche Darstellung gekennzeichnet werden.
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Eine weitere Verbesserung der Wiedergabequalität wird erzielt, wenn ausschließlich aus dem Grauwertbereich des Objektbildbereiches die Grauwerte für die Bildwiedergabe ermittelt werden.
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Hinsichtlich der Einrichtung wird die Aufgabe gemäß der Erfindung mit einer Einrichtung mit den Merkmale des Patentanspruches 13 gelöst, dessen Vorteile sich je nach Ausgestaltung sinngemäß ebenso wie die Vorteile der zugehörigen Unteransprüche aus den Vorteilen der jeweils zugehörigen Verfahrensansprüche ergeben.
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Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf das Ausführungsbeispiel der Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
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1 ein Leer- oder Direktstrahlungsbild,
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2a, 3a und 4b ein erstes, kalibriertes zweites bzw. ein kantenreduziertes Röntgenbild,
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2b, 3b und 4b jeweils zugehörige Grauwert-Histogramme, in denen die Häufigkeit, mit der im jeweiligen Röntgenbild ein Grauwert auftritt gegen den Grauwert aufgetragen ist,
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5 ein Grauwert-Histogramm eines kantenreduzierten Röntgenbildes, in dem weder Direktstrahlung auf tritt noch der Dynamikbereich überschritten ist,
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6 ein Grauwert-Histogramm eines kantenreduzierten Röntgenbildes, in dem Direktstrahlung auftritt, der Dynamikbereich jedoch nicht überschritten ist,
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7 ein kantenreduziertes Röntgenbild, in dem sowohl Direktstrahlung auftritt als auch der Dynamikbereich überschritten ist,
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8 einen vergrößerten Ausschnitt aus dem Grauwert-Histogramm der 7,
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9 ein Grauwert-Histogramm eines aus einem überdosierten primären Röntgenbild erzeugten kantenreduzierten Röntgenbildes,
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10 die vergrößerte Darstellung eines Teilbereiches des Grauwert-Histogramms nach 9,
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11 eine ausschließlich den Objektbildbereich erfassende Objektmaske,
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12 eine Einrichtung gemäß der Erfindung in einer schematischen Prinzipdarstellung.
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Gem. 1 wird in einem ersten Schritt mit einem vorgegebenen Satz von Aufnahmeparametern in Abwesenheit eines Untersuchungsobjektes ein Leer- oder Direktstrahlungsbild 2 erzeugt. Dieses Direktstrahlungsbild 2 besteht bei der Verwendung eines Röntgenbildverstärkers als Röntgendetektor aus einem annähernd kreisförmigen, hell ausgeleuchteten Bildfeld 4, das von einem durch eine Blende, beispielsweise eine statische Lochblende, eine X-Irisblende oder eine Filterblende oder durch eine bei der digitalen Bildverarbeitung verwendete Maske erzeugten Randbereich 6 umgeben ist. Dieser Randbereich 6 ist in der Figur durch eine Schraffur wiedergegeben und wird in den folgenden, zur Ermittlung des Messfeldes erläuterten Schritten nicht berücksichtigt. Jedem Bildpunkt (x, y) des Direktstrahlungsbildes 2 ist ein Grauwert G(x, y) zugeordnet.
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In der Figur ist außerdem das Direktstrahlungsbild 2 mit einer Kreuzschraffur dargestellt, mit der veranschaulicht werden soll, dass in der Praxis die Intensität der Direktstrahlung im Bildfeld 4 nicht konstant und überdies von Gerät zu Gerät verschieden ist. Ursache hierfür können beispielsweise eine Vignettierung, d. h. eine zum Bildrand zunehmende Verdunklung sein, wenn als Röntgenempfänger ein Röntgenbildverstärker verwendet wird. Das in der Regel kreisförmige Bild eines solchen Röntgenbildempfängers wird im Beispiel der Figur durch Blenden 7 begrenzt. Weitere Ursachen für im Direktstrahlungsbild 2 auftretende Inhomogenitäten können außerdem eine Inhomogenität der Strahlfilter, eine Inhomogenität der von der Röntgenquelle emittierten Röntgenstrahlung (Heel-Effekt) oder auch externe Störquellen sein.
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Das Direktstrahlungsbild 2 kann zur Verminderung des Bildrauschens und zur Verbesserung seiner Bildqualität zusätzlich durch digitale Bildverarbeitungsverfahren bearbeitet sein. Die Aufnahmeparameter für das Direktstrahlungsbild 2 sollten außerdem derart gewählt sein, dass ein möglichst gutes Signal/Rauschverhältnis gegeben ist und an keiner Stelle im Bild eine Überstrahlung auftritt.
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Aus dem auf diese Weise erzeugten Direktstrahlungsbild 2 wird nun durch Normierung seiner Grauwerte auf den Wertebereich [0,0 ... 1,0] (alle Grauwerte werden durch den maximalen Grauwert dividiert) ein Kalibrierbild erzeugt, bei dem jedem Bildpunkt (x, y) ein normierter Grauwert GK(x, y) zugeordnet ist. Grundsätzlich kann es auch von Vorteil sein, mehrere Direktstrahlungsbilder 2 zu einem gemittelten Kalibrierbild zusammenzusetzen. Weiter kann es von Vorteil sein, das gemittelte Kalibrierbild aus Direktstrahlungsbildern 2 zu berechnen, die bei unterschiedlichen räumlichen Orientierungen eines Röntgen-C-Bogens gemessen worden sind, falls als Röntgenempfänger ein Bildverstärker-Detektor benutzt wird Eine Änderung der Orientierung des Bildverstärker-Detektors führt nämlich zu einer leichten Bilddrehung und Bildverschiebung, da der Bildverstärker-Detektor durch das Erdmagnetfeld beeinflusst wird. Diese Änderungen werden dadurch weggemittelt.
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Die Erzeugung des Kalibrierbildes wird dabei vorzugsweise vor der Auslieferung der Röntgenanlage im Werk durchgeführt und das Kalibrierbild wird permanent in der Röntgenanlage gespeichert. Aufgrund von unvermeidbaren Alterungseffekten kann es jedoch zweckmäßig sein, die Kalibrierung von Zeit zu Zeit, beispielsweise nach ein oder zwei Jahren, zu aktualisieren.
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In einem zweiten Schritt wird nun gemäß 2a ein erstes vollständiges Röntgenbild 8-1 in Anwesenheit eines Untersuchungsobjektes erzeugt. In der Figur ist zu erkennen, dass dieses Untersuchungsobjekt nur einen Objektbildbereich 10 des innerhalb des abgeblendeten Randbereiches 6 liegenden nutzbaren Bildfeldes 4 einnimmt, der kleiner ist als das Bildfeld 4. Im Bildfeld 4 befinden sich aufgrund der geringen Ausmaße des Untersuchungsobjektes neben diesem Objektbildbereich 10 noch Direktstrahlungsbereiche 12, die das Bildfeld 4 aufhellen. Diese würden beispielsweise bei einer Dosissteuerung, bei der das Messfeld signifikant über den Objektbildbereich 10 hinausragt, zu einer Unterbelichtung des Objektbildbereiches 10 führen. Darüber hinaus würde auch ein statisches Messfeld, das signifikant kleiner ist als der Objektbildbereich 10 und beispielsweise in der Mitte des Bildfeldes 4 liegt, nicht zu einer korrekten Dosissteuerung führen, da in diesem Fall ein im dargestellten Beispiel den Knochen umgebendes Weichteilgewebe überbelichtet wäre.
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Darüber hinaus stören die im Röntgenbild 8-1 vorhandenen Direktstrahlungsbereiche 12 den Betrachter und vermindern subjektiv die Erkennbarkeit von im Objektbildbereich 10 vorhandenen Strukturen. Durch die relativ hellen Direktstrahlungsbereiche 12, die nach die anhand von 1 erläuterten und durch eine Kreuzschraffur veranschaulichte Vignettierung aufweisen, würde außerdem auch der für die Bildwiedergabe an sich vorhandene Dynamikbereich nicht optimal genutzt werden.
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In 2b ist ein Grauwert-Histogramm des in 2a dargestellten Röntgenbildes gezeigt. Das in dieser Figur dargestellte Histogramm ist ebenso, wie die in den folgenden Fig. dargestellten Histogramme außerdem beispielsweise durch eine Medianfilterung geglättet. Diesem Grauwert-Histogramm ist nun zu entnehmen, dass das Röntgenbild nicht überbelichtet ist, da der vorhandene Grauwert-Bereich (256 Graustufen von 0 bis 255 bei 8-Bit Bilddaten) nicht ausgenutzt ist. In diesem Diagram ist die Anzahl oder Häufigkeit H der Bildpunkte in Abhängigkeit vom Grauwert GR aufgetragen. Die Bildpunkte im Randbereich 6 haben den Grauwert 0, so dass im Histogramm ein in der Fig. nicht dargestellter δ-förmiger Peak auftritt. In dieser Figur ist nun zu erkennen, dass die Grauwerte, die dem Direktstrahlungsbereich zuzuordnen sind und durch den rechten Peak D repräsentiert werden, noch nicht ausreichend von den Grauwerten, wie sie im Objektbildbereich 10 vorliegen, separiert werden können. Mit anderen Worten: Es kann nicht eindeutig eine obere Grenze des bei einem Grauwert von etwa 25 beginnenden Objektbildbereiches 10 festgelegt werden, da der Übergang zwischen Objektbildbereich 10 und Direktstrahlungsbereich 12 unscharf ist. Ursache hierfür ist, dass die von den Röntgenstrahlen durch das Untersuchungsobjekt zurückgelegte Wegstrecke und damit auch deren Extinktion zur Objektkante hin kontinuierlich abnimmt und damit die Intensität ansteigt.
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Mit Hilfe des dem vorangegangen Schritt erzeugten Kalibrierbildes wird nun rechnerisch ein kalibriertes zweites Röntgenbild 8-2 erzeugt, in dem der Grauwert GR(x, y) eines jeden Bildpunktes (x, y) des ersten Röntgenbildes 8-1 durch den Grauwert GK des betreffenden Bildpunktes (x, y) des Kalibrierbildes dividiert wird. Die Grauwerte GRK des kalibrierten Röntgenbildes ergeben sich somit durch die Beziehung GRK(x, y) = GR(x, y)/GK(x, y).
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Durch die Kalibrierung ist es möglich, dass der Grauwert einzelner Bildpunkte den Dynamikbereich überschreitet (d. h. bei 8-Bit Bilddaten können Bildpunkte durch die Kalibrierung einen Wert größer als 255 erhalten). Ohne Nachteile können alle diese Pixel auf den maximal erlaubten Grauwert zurückgesetzt werden (bei 8-Bit Bilddaten auf den maximalen Grauwert 255.
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Auf diese Weise entsteht als Zwischenbild ein kalibriertes zweites Röntgenbild 8-2, wie es in 3a dargestellt ist, und in dem die Direktstrahlungsbereiche 12 homogener, d. h. mit annähernd konstantem Grauwert vorliegen, wie es in der Fig. durch das Fehlen der Kreuzschraffur veranschaulicht ist.
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Im zugehörigen Histogramm gemäß 3b ist deutlicher zu erkennen, dass bereits nach diesem Bildbearbeitungsschritt der Direktstrahlungsbereich 12 vom Objektbildbereich 10 getrennt ist. Ein Vergleich der 3b und 2b zeigt außerdem, dass durch die Kalibrierung auch die Kurvenform bei niedrigeren Graustufen verändert ist. Dennoch ist auch in diesem Histogramm eine exakte Festlegung der Grenze zwischen dem Objektbildbereich 10 und dem Direktstrahlungsbereich 12 noch nicht eindeutig möglich, wie es durch den Doppelpfeil 14 veranschaulicht ist.
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Um einen Kantenbereich 16 des Untersuchungsobjektes deutlicher hervorzuheben und vom Direktstrahlungsbereich 12 abzugrenzen, wird deshalb in einem nächsten Schritt das kalibrierte Röntgenbild 8-2 einer Kantenfilterung unterzogen, in dem beispielsweise vom kalibrierten Röntgenbild 8-2 ein so genanntes Varianzbild erzeugt wird. Bei dieser Filtermethode wird für jeden Bildpunkt (x, y) eine Größe (Varianz) berechnet, die angibt, wie stark der Grauwert in der Umgebung variiert. Im Ausführungsbeispiel werden für eine Fenstergröße von 3×3 Bildpunkten (x, y) die quadratische Abweichung der Grauwerte von einem Mittelwert in diesem Fenster bestimmt. Dieser ist die Varianz des Bildpunktes in der Fenstermitte. Im kalibrierten Röntgenbild 8-2 werden dann alle Bildpunkte (x, y) gelöscht, d. h. dem Grauwert 0 zugeordnet, die eine Varianz aufweisen, die einen definierten Schwellwert überschreitet. Es werden also alle Bildpunkte gelöscht, die an einer Kante liegen. Der Schwellwert kann abhängig sein vom lokalen Grauwert GRK(x, y) des kalibrierten Patientenbildes 8-2. Beispielsweise kann der Schwellwert S(x, y) durch die Beziehung S(x, y) = αGRK(x, y) gegeben sein, wobei α eine Konstante ist, die empirisch bestimmt werden kann und unter anderem von der Bildgröße und von der Kontrastauflösung des bildgebenden Röntgensystems abhängig ist.
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Anstelle einer solchen Varianzfilterung sind auch andere Kantenfilter geeignet, mit denen die Bildkanten identifiziert werden können.
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In 4a ist nun ein auf diese Weise entstehenden kalibriertes kantenreduziertes Röntgenbild 8-3 dargestellt. In diesem kalibrierten kantenreduzierten Röntgenbild 8-3 sind nun deutlich die vorhandenen Kantenbereiche 16 als schwarze Linien zu erkennen. Diese befinden sich sowohl an der Grenze von Strukturen innerhalb des Objektbildbereiches 10 als auch an der Grenze zwischen Objektbildbereich 10 und Direktstrahlungsbereich 12. Dieses kalibrierte, kantenreduzierte Röntgenbild 8-3 dient nun als Zwischenbild, in dem ein dem Objektbildbereich 10 zugeordneter Grauwertbereich identifiziert wird.
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4b zeigt nun das Grauwert-Histogramm des kantenreduzierten Röntgenbildes 8-3, in dem nunmehr zu erkennen ist, dass sich die dem Direktstrahlungsbereich 12 zugeordneten Grauwerte signifikant von den dem Objektbildbereich 10 zugeordneten Grauwerte abgrenzen. Mit anderen Worten: Zwischen den Grauwerten des Direktstrahlungsbereiches 12 und den Grauwerten des Objektbildbereiches 10 entsteht ein deutlich ausgeprägter Zwischenraum 17. Darüber hinaus können alle Grauwerte GRKred im Histogramm, die selten vorkommen, gelöscht werden. Mit anderen Worten: Jedem Bildpunkt (x, y) zu dem ein Grauwert GRKred(x, y) zugeordnet ist, der im Grauwert-Histogramm des kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbildes 8-3 in einer geringeren Häufigkeit als ein erster Schwellwert H1 vorkommt, wird in diesem Fall der Grauwert 0 zugeordnet. Der Schwellwert H1 muss für jeden Anlagentyp durch geeignete Verfahren ermittelt werden. Er hängt von der Bildgröße ab (Zahl der Bildpunkte) und von der physikalischen Bildqualität. Je größer der Rauschanteil im Bild ist, um so höher muss der Schwellwert H1 gesetzt werden. Als unterer Grauwert GU des Objektbildbereiches 10 wird der Grauwert festgelegt, bei dem ausgehend von Grauwert b > 0 der erste Schwellwert H1 überschritten wird.
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Anhand des auf diese Weise erzeugten Grauwert-Histogramms werden nun die Direktstrahlungsbereiche bzw. der Objektbereich segmentiert, d. h. festgelegt. Dabei ergeben sich im Röntgenbild
8-3 verschiedene Szenarien I–VI die sich in zwei Cluster A und B einteilen lassen und in der folgenden Tabelle wiedergegeben sind.
Szenario | Beschreibung | Cluster |
I | Keine Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden und Dynamikbereich nicht überschritten | A |
II | Keine Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden und Dynamikbereich teilweise überschritten | B |
III | Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden, diese hat Dynamikbereich nicht überschritten | A |
IV | Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden, diese hat Dynamikbereich teilweise überschritten | B |
V | Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden, diese hat Dynamikbereich komplett überschritten | B |
VI | Direktstrahlung im Röntgenbild vorhanden, sogar Objekt hat Dynamikbereich teilweise überschritten | B |
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Cluster A wird durch kalibrierte, kantenreduzierte Röntgenbilder gebildet, bei denen kein Bildpunkt bzw. weniger als H1 Bildpunkte, mit seinem Grauwert den vorhandenen Dynamikbereich 0 bis 255 überschreitet bzw. überschreiten. Mit anderen Worten: Bei einem Bild mit 8-Bit Kontrastauflösungen ist der maximal vorhandene Grauwert kleiner als 255, unabhängig davon ob Direktstrahlung im kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbild vorhanden ist oder nicht.
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In Cluster B sind Szenarien II, IV, V und VI zusammengefasst, deren gemeinsames Merkmal ist, dass im kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbild der Dynamikbereich überschritten ist.
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Mit anderen Worten: Bei einem kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbild mit 8-Bit Kontrastauflösung gibt es wenigstens einen Bildpunkt bzw. wenigstens H1 Bildpunkte, der bzw. die einen Grauwert von wenigstens 255 hat bzw. haben.
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5 zeigt nun ein Grauwert-Histogramm eines kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbildes in dem, anders als in den in 2a, 3a und 4a jeweils dargestellten Röntgenbildern 8-1, 8-2 bzw. 8-3, keine Direktstrahlung auftritt. Das Fehlen eines Direktstrahlungsbereiches bzw. die Tatsache, dass der Objektbildbereich das gesamte Bildfeld ausfüllt, wird nun dadurch erkannt, dass in einem ersten Schritt der maximale aktuelle Grauwert Gmax im Histogramm ermittelt wird, der mit einer Häufigkeit H > H1 vorkommt. Ausgehend von diesem Grauwert Gmax wird nun innerhalb eines vorgegebenen ersten Suchintervalls I1, das beispielsweise 1/10 des Dynamikbereiches d. h. bei einer Auflösung von 8-Bit etwa 25 Graustufen umfasst, der Grauwert M bestimmt, der in diesem ersten Suchintervall I1 am häufigsten vorkommt. Ausgehend von diesem Maximum wird nun in einem zweiten Suchintervall I2, das sich an das Suchintervall I1 anschließt oder wie im dargestellten Beispiel dieses teilweise überschneidet, der Grauwert gesucht, an dem das Histogramm einen vorgegebenen zweiten Schwellwert H2 unterschreitet. In der 5 ist nun zu erkennen, dass alle Grauwerte, die größer sind als etwa 190 im Grauwert-Histogramm nur mit einer Häufigkeit vorkommen, die unterhalb des ersten Schwellwertes H1 liegt. Werden diese Grauwerte wie vorstehend erläutert gelöscht, so beginnt die Suche nach dem häufigsten Grauwert M bei einem Grauwert von etwa 190. Ein solches Maximum wird nun etwa bei einem Grauwert G = 170 festgestellt. Ausgehend von diesem häufigsten Grauwert M wird nun im zweiten Suchintervall I2 der Grauwert gesucht, bei dem der zweite Schwellwert H2 erneut unterschritten wird. Der 5 ist nun zu entnehmen, dass ein solcher Grauwert nicht existiert. Dies ist Indiz dafür, dass im Röntgenbild keine Direktstrahlung auftritt (Cluster A, Szenario I). In diesem Fall erstreckt sich der dem Objektbildbereich 10 zuzuordnende Grauwertbereich ΔG von GU bis Gmax.
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Eine andere Situation ergibt sich gemäß 6 im Grauwert-Histogramm des kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbildes 8-3, wie es bereits in 4b dargestellt ist (Cluster A, Szenario III). Dort wird ausgehend vom maximalen Grauwert Gmax, der in der Fig. bei etwa 200 liegt, im ersten Suchintervall I1 ein Maximum M bei einem Grauwert von etwa 195 identifiziert. Ausgehend von diesem Maximum M wird nun im Suchintervall I2 der Grauwert gesucht, an dem der zweite Schwellwert H2 unterschritten wird. Dies ist im Beispiel der Figur ein Grauwert von etwa 185, der als erster unterer Grauwert GD1 (erste Direktstrahlungsuntergrenze) eines ersten Direktstrahlungsbereiches 12-1 identifiziert wird. Dieser ist zugleich erster oberer Grauwert GO1 eines ersten Objektbildbereiches 10-1, der somit durch Bildpunkte repräsentiert wird, die einen Grauwert G(x, y) aufweisen, der kleiner als der Grauwert GD1 an der Untergrenze des ersten Direktstrahlungsbereiches 12-1 ist. Unterer Grauwert GU und erster oberer Grauwert GO1 legen einen ersten Grauwertbereich ΔG-1 des ersten Objektbildbereiches 10-1 fest.
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Alle Bildpunkte am Rand des Untersuchungsobjektes weisen aufgrund der dort vorliegenden geringen Gewebedicke sehr hohe Grauwerte auf, da die Röntgenstrahlung in diesem Bereich wenig bis kaum geschwächt wird. Der aus dem Objektbereich berechnete Hell-Ist-Wert wird durch die hellen Randpunkte damit angehoben. Um den Einfluss der Randzone des Objektbildbereiches zu reduzieren, ist es zweckmäßig, einen zweiten unteren Grauwert GD2 eines zweiten Direktstrahlungsbereiches 12-2 an eine Grauwertposition zu setzen, an der das Histogramm den zweiten Schwellwert H2 erneut nach oben überschreitet. Dieser zweite untere Grauwert GD2 der Direktstrahlung ist zugleich zweiter oberer Grauwert GO2 eines zweiten, eingeschränkten Objektbildbereiches 10-2. Mit anderen Worten: Der dem Rand des Untersuchungsobjektes zugeordnete und zwischen dem ersten unteren Grauwert GD1 und dem zweiten unteren Grauwert GD2 liegende Grauwertbereich wird dem zweiten Direktstrahlungsbereich 12-2 zugeordnet. Der zweite Objektbildbereich 10-2 ist durch den zweiten Grauwertbereich ΔG-2 gebildet.
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Im Histogramm des kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbildes gem. 7 ist eine Situation dargestellt, bei der bei korrekter Belichtung des Objektbildbereiches 10 der Dynamikbereich durch das Auftreten von Direktstrahlung überschritten ist. Dies ist daran erkennbar, dass der Objektbildbereich 10 und der Direktstrahlungsbereich 12 durch eine deutlich ausgeprägte Grauwertzone getrennt ist (Cluster B, Szenario V), und die Direktstrahlung fast nur den Grauwert 255 belegt.
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Der obere Grauwertbereich der 7 ist in 8 vergrößert dargestellt. In dieser Fig. ist nun zu erkennen, dass der Dynamikbereich durch die Direktstrahlung in der Weise überschritten ist, dass die Obergrenze des Dynamikbereiches zugleich dem maximalen Grauwert Gmax und dem Maximum M der Direktstrahlung im Grauwert-Histogramm entspricht. In diesem Fall wird ausgehend von der Obergrenze des Dynamikbereiches ein drittes Suchintervall I3 festgelegt, das im Beispiel etwa 20% des Dynamikbereiches d. h. etwa 50 Graustufen umfasst. Ausgehend von diesem Maximum wird ebenso wie anhand von 6 erläutert, als erster unterer Grauwert GD1 des Direktstrahlungsbereiches 12, der Grauwert ermittelt, bei dem die Häufigkeit, mit der Bildpunkte (x, y) mit diesem Grauwert auftreten einen vorgegebenen zweiten Schwellwert H2 unterschreitet. Der von der Objektkante befreite Rand des zweiten Objektbildbereiches 10-2 wird durch einen zweiten unteren oder oberen Grauwert GD2 bzw. GO2 gebildet, bei dem der zweite Schwellwert H2 erneut überschritten wird. In der Fig. ist dies bei einem Grauwert von etwa 220 der Fall.
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9 zeigt nun ein Grauwert-Histogramm eines kantenreduzierten Röntgenbildes, bei dem das Untersuchungsobjekt überstrahlt ist, d. h. mit einer zu hohen Dosis aufgenommen worden ist (Cluster B, Szenario VI). Wie in der vergrößerten Teildarstellung der 10 erkennbar, wird in diesem Fall der zweite Schwellwert H2 im Suchintervall I3 nicht unterschritten. In einer solchen Situation werden alle Bildpunkte mit dem maximalen Grauwert (255) als Direktstrahlung klassifiziert. Erster und zweiter oberer Grauwert GO1 bzw. GO2 fallen zusammen, und es gilt GO1 = GO2 = 254.
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Gemäß 11 werden nun der durch den ersten oder zweiten oberen Grauwert GO1 bzw. GO2 des ersten bzw. zweiten Objektbildbereiches 10-1 bzw. 10-2 festgelegte Grauwertbereich als Grundlage für die Berechnung einer Objektmaske verwendet, indem alle Bildpunkte (x, y) des kalibrierten, kantenreduzierten Röntgenbildes 8-2, die einen Grauwert GRKred(x, y) > GU und GRKred(x, y) < GO1 bzw. < GO2 aufweisen, in der Objektmaske den Wert 1 erhalten. Den übrigen Bildpunkten (x, y) in der Objektmaske wird der Wert 0 zugeordnet. Mit anderen Worten: Es wird eine Objektmaske M(x, y) berechnet, für die die Beziehung M(x, y) = 1
für alle Bildpunkte (x, y) mit GU ≤ GRKred(x, y) < GO1 oder < GO2 und M(x, y) = 0 für alle Bildpunkte (x, y) mit anderen Grauwerten gilt.
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Der durch M(x, y) = 0 definierte Bildbereich 18 setzt sich dann im Wesentlichen zusammen aus dem Direktstrahlungsbereich 12 (12-1, 12-2) und dem Blendenbereich 6.
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Aus der Kenntnis des Grauwertbereiches [Gu, GO1 (GO2)] des Objekts kann der aktuelle Hell-Ist-Wert für die Dosissteuerung direkt aus dem Histogramm berechnet werden. Dieser Hell-Ist-Wert wird beispielsweise durch den arithmetischen Mittelwert der Grauwerte des Objektbereiches gebildet.
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Die Objektmaske M(x, y) kann verwendet werden, um die Wiedergabe des Röntgenbildes zu optimieren, indem beispielsweise alle Gebiete, die außerhalb dieser Objektmaske M(x, y) liegen, durch eine modifizierte Darstellung wiedergegeben werden. Modifizierte Darstellung kann z. B. bedeuten, dass die Objektmaske M(x, y) dem Röntgenbild derart überlagert wird, dass Bereiche außerhalb des Objektes (M(x, y) = 0) farblich dargestellt werden oder abgedunkelt werden (virtuelle Blende).
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Aus der Kenntnis des Grauwertbereiches des Objektes kann die Darstellung des Röntgenbildes z. B. am Monitor verbessert werden, indem der im Objektbildbereich 10 vorliegende Grauwertbereich optimal auf den Grauwertbereich z. B. des Monitors abgebildet wird.
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In Abwandlung der vorstehend erläuterten Vorgehensweise, bei der als Zwischenbild zur Identifikation des Objektbildbereiches ein kalibriertes, kantenreduziertes Röntgenbild verwendet wird, ist es in einer vereinfachten Vorgehensweise auch möglich, als Zwischenbild unmittelbar das erste unkalibrierte Röntgenbild, das kalibrierte Röntgenbild oder ein vom ersten Röntgenbild unmittelbar erzeugtes unkalibriertes, kantenreduziertes Röntgenbild zu verwenden.
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Gemäß 12 umfasst die Einrichtung gemäß der Erfindung eine Röntgenquelle 30 und einen Röntgenempfänger 32 zwischen denen sich ein Untersuchungsobjekt 100 befindet. Die vom Röntgenempfänger 32 bereitgestellten Bilddaten B werden in einer Auswerteeinrichtung 34 mit einer darin implementierten Software zum Durchführen der vorstehend erläuterten Verfahrensschritte ausgewertet. Die Röntgenquelle 30 ist an eine Steuereinrichtung 36 angeschlossen, in der der Istwert einer mittleren Intensität eines innerhalb des Objektbildbereiches liegenden Messfeldes, wie oben erläutert, mit einem gespeicherten Sollwert verglichen wird, und die abhängig von dem Vergleichsergebnis die von der Röntgenquelle 30 emittierte Röntgendosis steuert.
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In einer Bildverarbeitungseinrichtung 38 wird außerdem die nach den vorstehend erläuterten Verfahren erzeugte Objektmaske dazu benutzt, die Bildbereiche des Röntgenbildes, die außerhalb des Objektbildbereiches liegen, als virtuelle Blenden durch eine einheitliche Darstellung in einer Wiedergabeeinrichtung 40, im Beispiel ein Monitor, zu kennzeichnen, wie dies in der Figur durch eine Schraffur symbolisch dargestellt ist.