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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Zeitmanagementsystem für medizinische
Behandlungen, das insbesondere zum Einsatz in einer Klinik vorgesehen
ist.
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Im
klinischen Umfeld werden medizinische Behandlungen, ähnlich zu
industriellen Prozessen, zunehmend in Form von standardisierten
Abläufen (oder
Workflows) definiert. Der Begriff Behandlung umfasst hierbei das
gesamte Umfeld medizinischer Handlungen, insbesondere zur Diagnose,
Therapieplanung und Therapie. Die Effizienz einer solchen Standardisierung
gewinnt insbesondere unter dem zunehmenden Kostendruck und der hierdurch
in steigenden Maße
erforderlichen Wirtschaftlichkeit einer Klinik zunehmend an Bedeutung.
Sind standardisierte Abläufe
vordefiniert, können
diese besser geplant und mit Terminen versehen werden. Anders als
bei gewöhnlichen
industriellen Prozessen gestaltet sich die Ausführung eines solchen Terminplanes
im klinischen Umfeld jedoch in der Regel schwierig. Dies ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass
die tatsächliche
Dauer einer medizinischen Behandlung aufgrund der individuellen
Verschiedenheit eines jeden untersuchten Patienten und des zugehörigen Krankheitsbildes
vorab nur mit vergleichsweise großer Unsicherheit abzuschätzen ist.
Insbesondere werden Erkenntnisse, die die Dauer der Behandlung beeinflussen,
regelmäßig erst
im Laufe einer Behandlung bekannt.
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Die
hierdurch verursachten Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen
Terminplan führen,
je nach dem Vorzeichen der Abweichung zu langen Wartezeiten für nachfolgende
Patienten oder zu Standzeiten der Untersuchungsgeräte zwischen
zwei Behandlungen und damit zu einem vergleichsweise geringem Auslastungsgrad.
Eine geringe Auslastung stellt vor allem bei einer kostenintensiven
Untersuchungs- oder Behandlungseinrichtung, insbesondere einem zu
Therapiezwecken eingesetzten Teilchenbeschleuniger, einen erheblichen
Nachteil dar.
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Zur
Terminplanung im klinischen Umfeld wird bisher üblicherweise ein gebräuchlicher,
insbesondere softwareimplementierter Terminplaner mit statischer
Zeiteinteilung verwendet. Ein solcher Terminplaner erlaubt die Vergabe
von Terminen innerhalb fester oder variabler Zeitfenster. Kommt
es in der Praxis zu Abweichungen von dem Terminplan, so muss der
Terminplan gegebenenfalls in aufwendiger Weise manuell aktualisiert
werden. Unterbleibt, z. B. aus Zeitgründen, die manuelle Aktualisierung,
führt dies
dazu, dass sich eine einmalige Verzögerung auch auf neu vergebene
Termine immer weiter fortpflanzt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Zeitmanagementsystem für medizinische
Behandlungen im klinischen Umfeld anzugeben, welches den vorstehend
beschriebenen Problemen entgegenwirkt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst das Zeitmanagementsystem
mindestens eine Behandlungsstation sowie ein Terminplanungsmodul.
Bei der Behandlungsstation handelt es sich vorrangig um eine einem
Teilchenbeschleuniger (Linearbeschleuniger, Zyklotron oder Synchrotron)
zugeordnete medizinische Bestrahlungseinrichtung oder eine medizinische
Untersuchungsvorrichtung, z.B. einen Computertomographen, eine sonstige
Röntgenvorrichtung,
einen Magnetresonanztomographen o. dgl. Als Behandlungsstation kann
ferner jedoch auch ein einem Behandlungszimmer oder Operationssaal
zugeordneter Rechner vorgesehen sein. Das Terminplanungsmodul ist
bevorzugt als Softwarebestandteil einer innerhalb eines Datennetzes
mit jeder Behandlungsstation verbundenen Datenverarbeitungsanlage
ausgeführt.
Das Terminplanungsmodul ist hierbei dazu ausgebildet, eine Anzahl
von Terminen zu speichern, deren jeder einem medizinischen Ablauf
zugeordnet ist. Als Ablauf wird ein Schema einer medizinischen Behandlung
bezeichnet, das insbesondere hinsichtlich einer zuge hörigen Behandlungsstation und
einer Vorgabedauer, d.h. einer durchschnittlichen Soll-Dauer spezifiziert
ist. Durch Terminierung eines solchen Ablaufes, d.h. durch Erzeugung
eines einem bestimmten Ablaufs zugeordneten Termins, wird dem Ablauf
eine Anfangszeit sowie ein zu untersuchender Patient zugeordnet.
Durch den Termin und den zugeordneten Ablauf sind somit alle für eine medizinische
Behandlung wesentlichen Daten festgelegt, insbesondere Anfangszeit,
Vorgabedauer, Patient, Art der Behandlung und Behandlungsstation.
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Die
oder jede Behandlungsstation ist nun erfindungsgemäß dazu ausgebildet,
bei Vollendung eines termingemäß durchgeführten Ablaufs
ein Rückmeldungssignal
an das Terminplanungsmodul auszugeben, wobei das Terminplanungsmodul
wiederum dazu ausgebildet ist, die Anfangszeiten nachfolgender Termine
anhand des Rückmeldungssignals dynamisch
anzupassen. Dies umfasst zunächst
eine Verschiebung von Terminen. Überschreitet
die termingemäße Durchführung eines
Ablaufs die dem Ablauf zugeordnete Vorgabezeit, so werden infolge
dieser dynamischen Anpassung nachfolgende Termine entsprechend verzögert. Unterschreitet
die termingemäße Durchführung des
Ablaufs dagegen die Vorgabezeit, so werden nachfolgende Termin,
die der Behandlungsstation zugeordnet sind, entsprechend vorgezogen.
Gegebenenfalls kann auch die Reihenfolge von Terminen oder, bei
mehreren äquivalenten Behandlungsstationen,
die einem Termin zugeordnete Behandlungsstation nach Bedarf angepasst
werden. Ferner ist vorgesehen, auch die Zuteilung von Ressourcen
(z.B. den Teilchenstrahl eines Teilchenbeschleunigers) und die Personalplanung
für die
Behandlungsstationen entsprechend dem Terminplan dynamisch anzupassen.
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Durch
die Rückkopplung
der oder jeder Behandlungsstation mit dem Terminplanungsmodul und die
durch Letzteres vorgenommene dynamische Anpassung des Terminplans
ist gewährleistet,
dass der Terminplan fortlaufend automatisch aktualisiert wird. Hierdurch
wird einerseits eine besonders gute Auslastung der Behandlungsstationen
erreicht, andererseits können
auf diese Weise lange Wartezeiten wirksam vermieden werden. Insbesondere
kann auf einfache Weise sichergestellt werden, dass die Neuvergabe
von Terminen stets im Hinblick auf eine aktualisierte Fassung des
bestehenden Terminplans vorgenommen wird. Hierdurch wird wirksam
vermieden, dass eine einmalige Verzögerung sich kettenreaktionsartig
auf immer neue Termine fortpflanzt.
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Im
Hinblick auf eine effiziente und rationelle Terminvergabe ist bevorzugt
vorgesehen, dass dem Terminplanungsmodul zu der oder jeder Behandlungsstation
mindestens ein vordefinierter Ablauf vorgegeben ist, der bereits
von vornherein hinsichtlich der ihm zugeordneten Vorgabedauer spezifiziert
ist. Alternativ kann jedoch auch zumindestens für einige Abläufe vorgesehen
sein, dass die Vorgabedauer erst bei der Terminierung manuell festgelegt
wird.
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In
einer Verfeinerung des Zeitmanagementsystems ist vorgesehen, dass
der oder jeder Ablauf in eine Anzahl von Ablaufschritten unterteilt
ist. In dieser Ausführung
ist zweckmäßigerweise
jede Behandlungsstation dazu ausgebildet, die Vollendung eines jeden
termingemäß durchgeführten Ablaufschritts durch
Ausgabe eines entsprechenden Rückmeldungssignals
an das Terminplanungsmodul anzuzeigen, so dass dieses gegebenenfalls
schon während einer
laufenden Behandlung auf etwaige Abweichungen gegenüber dem
ursprünglichen
Terminplan reagieren und den Terminplan entsprechend anpassen kann.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist das
Zeitmanagementsystem auf Grundlage des DICOM-Standards ausgeführt. Der
in der bildgebenden Medizintechnik international etablierte DICOM(Digital
Imaging and Communications in Medicine)-Standard definiert Datenobjekte,
Kommunikationsprotokolle und Server/Client-Anwendungen im diagnostischen
Umfeld. So werden darin z.B. Datenobjekte definiert, die ein Röntgenbild,
Computertomogramm oder MR-Bild darstellen. Der Standard definiert
weiterhin, wie diese Objekte z.B. von dem Aufnahmegerät (Erzeuger)
an ein Auswertegerät (Workstation)
oder ein digitales Archiv übermittelt werden.
Im Hinblick auf weitere Details wird auf die Dokumentation des Standards "Digital Imaging and Communications
in Medicine (DICOM)",
Version 3, Part 1 (PS 3.1-2003) bis Part 16 (P S 3.16-2003), NEMA,
Rosslyn, Virginia (USA) Bezug genommen. Die Server/Client-Definition
gemäß DICOM
wird ergänzt durch
den IHE(Integrating the Healthcare Enterprise)-Standard, der die
Rollen und Objekte vorsieht, mit denen die an klinischen Prozessen
beteiligten Komponenten, z.B. Radiologieinformationssystem (RIS),
Aufnahmegerät
und Auswertestation, ihre Aufgaben im Prozess zugewiesen bekommen.
So kann beispielsweise das RIS eine Liste von zu untersuchenden
Patienten generieren. Diese Liste holt sich das Aufnahmegerät zusammen
mit den relevanten Patientendaten ab. Nach erfolgter Aufnahme der
Untersuchungsdaten, z.B. eines Röntgenbildes,
wird die komplette Information an eine Befundungsstation in der
Radiologie weitergeleitet. Der Radiologe diktiert dann den Befund.
Die Bilder werden in einem digitalen Archiv gespeichert. Das RIS
speichert die Befunde.
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Der
DICOM-Standard bietet nun neben bereits vorgegebenen und international
standardisierten Abläufen
auch die Möglichkeit,
frei konfigurierbare Abläufe
zu definieren. Diese Server/Client-Anwendungen sind unter dem Begriff "General Purpose Worklist
oder General Purpose Procedure Steps (GPPS)" zusammengefasst. Mit GPPS lassen sich also
beliebige, mit dem DICOM-Standard kompatible Prozesse im klinischen
Umfeld beschreiben. DICOM stellt hierzu insbesondere die Klasse
der Planned-Procedure-Steps zur Verfügung, mittels derer auszuführende Prozessschritte
definiert werden können.
DICOM stellt weiterhin die Klasse der Performed-Procedure-Steps
zur Verfügung,
mittels welcher die an dem klinischen Prozess beteiligten Komponenten
die Ausführung
der Planned-Procedure-Steps an einen Procedure-Step-Provider zurückmelden
können.
Mit Hilfe dieser, durch den DICOM-Standard für alle Hersteller verfügbaren Objekt-
und Kommunikationsdefinitionen können
nun DICOM-kompatible
Komponenten Rückmeldungen liefern.
Erkanntermaßen
lässt sich
die GPPS-Umgebung besonders vorteilhaft zur Reali sierung des dynamisch
adaptiven Zeitmanagement anwenden. Hierzu ist vorgesehen, dass das
Terminplanungsmodul zur Terminierung eines Ablaufs den oder jeden Ablaufschritt
des Ablaufs in Form eines Planned-Procedure-Steps gemäß DICOM
formuliert und der dem Ablauf zugehörigen Behandlungsstation zuweist.
Zur Realisierung des Rückmeldungssignals
ist zweckmäßigerweise
vorgesehen, dass die oder jede Behandlungsstation jeden termingemäß durchgeführten Ablaufschritt
in Form eines Performed-Procedure-Steps gemäß DICOM
formuliert und an das Terminplanungsmodul rückmeldet. Durch Überwachung
dieser rückgemeldeten
Performed-Procedure-Steps ist nun eine einfache Anpassung des Terminplans
möglich.
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Zusätzlich oder
alternativ hierzu ist vorgesehen, zur Generierung von Rückmeldungssignalen
ein zur Lokalisation von Patienten, Transportgeräten oder medizinischen Verbrauchsgütern ausgebildetes Lokalisierungssystem
heranzuziehen. Das Lokalisationssystem kann auf Basis eines Strichcodesystems realisiert
sein. Bevorzugt wird aber zur Generierung von Rückmeldungssignalen RFID-(Radiofrequenzidentifikations-)
oder auch Transponder-Technik eingesetzt. Hierbei umfasst das Lokalisationssystem mindestens
einen RFID-Signalgeber und mindestens ein RFID-Lesegerät, das das
Rückmeldungssignal generiert,
wenn der bzw. ein RFID-Signalgeber von dem Lesegerät ausgelesen
wird. Der RFID-Signalgeber ist insbesondere als mobiles Teil ausgebildet
und einem Transportgerät
(insbesondere einem Transportwagen), einem medizinischen Verbrauchsgut
(als Teil einer Packung, als Aufkleber auf einer solchen, o.dgl.)
oder direkt einem Patienten (z.B. als Identifikationsplakette) zugeordnet.
RFID-Signalgeber oder Transponder können am Patienten (Arm, Bein),
Behandlungshilfen (z.B. Vakuummatratzen) oder auch am Behandlungstisch
(Rollwagen/Liege, Rollstuhl) fixiert werden. Die Lesegeräte sind
entsprechend an- und auszurichten. Das oder jedes Lesegerät ist dagegen
bevorzugt stationär,
d.h. einem bestimmten Ort zugeordnet, so dass die aktuelle Position
des Patienten, Transportgeräts
bzw. Verbrauchsguts innerhalb einer Klinik lokalisiert wird, wenn
der zugehörige RFID-Sig nalgeber
in den Einflussbereich eines an diesem Ort stationierten Lesegeräts gebracht
wird. Die Lesegeräte
sind insbesondere auf verschiedener Höhe über dem Fußboden angebracht, so dass
sowohl an Armen und Beinen stehender oder gehender Patienten als
auch an liegenden Patienten befestigte Signalgeber bzw. Transponder
eingelesen werden können.
Beispielsweise wird bei Betreten oder Verlassen einer Behandlungsstation,
einer Umkleidekabine, etc. durch Kommunikation des einem Patienten zugeordneten
RFID-Signalgebers mit einem entsprechenden Lesegerät automatisch
ein Rückmeldungssignal
erzeugt.
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Das
aus der Zuordnung von Ort und Zeit generierte Rückmeldesignal wird mittels
vordefinierten medizinischen Abläufen
(Workflow, Procedure Step) dem Behandlungsschritt zugewiesen und
darauf basierend eine Optimierung der Terminierung durch das Terminplanungsmodul
vorgenommen.
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Die
Terminierung eines Ablaufs erfolgt optional manuell, indem das medizinische
Personal einen vordefinierten Ablauf auswählt, den zu untersuchenden
Patienten spezifiziert und insbesondere eine dem Termin zugeordnete
Anfangszeit auswählt.
Bevorzugt ist das Terminplanungsmodul jedoch dazu ausgebildet, die
dem Termin zugeordnete Zeit automatisch auszuwählen und, gegebenenfalls nach
positiver Quittierung durch das medizinische Personal, in den Terminplan
einzutragen. Das Terminplanungsmodul ist dabei derart ausgebildet,
dass es die dem Termin zugeordnete Anfangszeit nach Maßgabe einer
optimierten Auslastung der zugehörigen
Behandlungsstation auswählt.
Sind mehrere Behandlungsstationen vorhanden, die von gemeinsamen
Ressourcen abhängig
sind, so ist zweckmäßigerweise vorgesehen,
dass das Terminplanungsmodul die Termine der verschiedenen Behandlungsstationen
derart zeitlich zueinander anordnet, dass die gemeinsam genutzten
Ressourcen gleichmäßig ausgelastet sind.
Kommt es zu einer Verzögerung
im Bereich einer Behandlungsstation, so passt das Terminplanungsmodul
zweckmäßigerweise
auch die nachfolgenden Termine der anderen Behandlungsstationen entsprechend
an. Optional wird die Terminierung un ter Berücksichtigung einer statistischen
Vorkorrektur vorgenommen, die aus einer Auswertung bereits erfolgter
Terminänderungen
abgeleitet wird. Tritt beispielsweise bei einem bestimmten Ablauf
statistisch mit außergewöhnlicher
Häufigkeit
eine Verzögerung auf,
so wird das Terminplanungsmodul bei der zukünftigen Terminierung dieses
Ablaufs eine längere Zeitspanne
als die dem Ablauf ursprünglich
zugeordnete Vorgabedauer einplanen.
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Für eine verbesserte
Wartezeitenvermeidung ist zweckmäßigerweise
vorgesehen, dass das Terminplanungsmodul bei einer dynamischen Anpassung
eines Termins den zugeordneten Patienten nach vordefinierten Kriterien
automatisch benachrichtigt. Dies kann in Form einer direkten Benachrichtigung
erfolgen, z.B. durch einen automatisch generierten Anruf, eine SMS,
mittels eines Funkrufempfängers
("Pieper"), etc. Alternativ
kann der Patient aber auch mittelbar, z.B. durch Benachrichtigung
des für
den Patienten verantwortlichen Betreuungspersonals, benachrichtigt
werden. Des Weiteren ist denkbar, dass die Termine den Patienten
in stets aktualisierter Form auf einer Anzeigetafel, einem Informationsbildschirm
o. dgl. zugänglich
gemacht werden.
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Zusätzlich oder
alternativ hierzu ist vorgesehen, dass der einem Termin zugeordnete
Patient durch das Terminplanungsmodul automatisch um eine vorgegebene
Vorlaufspanne vor der dem Termin zugewiesenen Zeit automatisch benachrichtigt
wird. Diese Option ist insbesondere im stationären klinischen Umfeld von großem Vorteil,
zumal hier ein Patient innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne
zu einer Behandlung abrufbar ist, so dass Wartezeiten fast gänzlich vermieden
werden können.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 in
einem schematisch vereinfachten Blockschaltbild ein Zeitmanagementsystem
mit einem Terminplanungsmodul, drei Behandlungsstationen und einer
Anzahl von Kommunikationseinheiten zur Kommunikation mit einem Patienten,
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2 in
einem vereinfachten Funktionsschema das Terminplanungsmodul bei
der Terminierung eines medizinischen Ablaufs,
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3 in
einem weiteren Funktionsschema das Terminplanungsmodul bei einer
dynamischen Terminanpassung, und
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4 in
Darstellung gemäß 1 eine
Variante des Zeitmanagementsystems mit einem Lokalisierungssystem
auf RFID-Basis.
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Einander
entsprechende Teile und Größen sind
in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
schematisch vereinfacht ein Zeitmanagementsystem 1 dargestellt,
das insbesondere zum Einsatz in einer Klinik vorgesehen ist. Das
Zeitmanagementsystem 1 umfasst drei Behandlungsstationen 2a, 2b, 2c.
Bei den Behandlungsstationen 2a–2c handelt es sich
um medizinische Therapie- und Untersuchungsvorrichtungen, beispielsweise eine
Röntgenvorrichtung,
eine Bestrahlungsstation eines Teilchenbeschleunigers und einen
Magnetresonanztomographen. Ferner kann auch ein einem Untersuchungsraum
oder Operationsraum zugeordneter Computer eine Behandlungsstation
bilden.
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Das
Zeitmanagementsystem 1 umfasst weiterhin ein Terminplanungsmodul 3,
das als Softwarebestandteil einer Datenverarbeitungsanlage 4,
z.B. eines zentralen Servers, ausgeführt ist.
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Das
Zeitmanagementsystem 1 nimmt außerdem Zugriff auf eine Anzahl
von Kommunikationseinheiten 6 zur Kommunikation mit den
Patienten. Als Kommunikationseinheit 6 kann ein Kommunikationsmittel
herangezogen werden, mittels welchem ein Patient o der das medizinische
Betreuungspersonal direkt ansprechbar ist, z. B. ein Zimmer- oder
Stationstelephon, Mobiltelephon, etc. Als Kommunikationseinheit 6 kann
aber auch ein allgemein zugängliches
Informationsmedium, z. B. eine Anzeigetafel, ein Informationsbildschirm
oder dergleichen einbezogen sein.
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Die
Behandlungsstationen 2a–2c, die Datenverarbeitungsanlage 4 und
die Kommunikationseinheiten 6 sind untereinander über ein
Datenübertragungsnetzwerk 7 verbunden.
Das Datenübertragungsnetzwerk 7 kann
auch mehrere getrennte Netze umfassen, z.B. ein LAN, ein Tk-Netz
sowie gegebenenfalls Funkstrecken etc.
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Aufgabe
des in 2 in einem Funktionsschema dargestellten Terminplanungsmoduls 3 ist es,
Behandlungstermine der Patienten an den Behandlungsstationen 2a–2c derart
zu koordinieren, dass die Behandlungsstation 2a–2c einerseits
möglichst
gut ausgelastet sind, d.h. insbesondere Standzeiten während der
gewöhnlichen
Behandlungszeiten weitgehend vermieden sind, wobei andererseits lange
Wartezeiten für
die Patienten vermieden sein sollen.
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Dem
Terminplanungsmodul 3 sind hierzu zu jeder Behandlungsstation 2a–2c eine
Anzahl von vordefinierten Abläufen 8a, 8b bzw. 8c vorgegeben. Jeder
Ablauf 8a–8c stellt
das abstrakte Schema einer medizinischen Behandlung dar, welche
an der zugehörigen
Behandlungsstation 2a, 2b bzw. 2c zur Durchführung vorgesehen
ist. Handelt es sich bei der Behandlungsstation 2a beispielsweise
um eine Röntgenvorrichtung,
so ist unter den dieser Behandlungsstation 2a zugeordneten
Abläufen 8a beispielsweise ein
Ablauf 8a auf eine Thorax-Untersuchung in Aufnahmeprojektion
anterior-posterior gerichtet. Handelt es sich bei der Behandlungsstation 2b beispielsweise
um eine Bestrahlungsstation, so ist ein zugeordneter Ablauf 8b beispielsweise
auf eine bestimmte Bestrahlung gerichtet.
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Jeder
Ablauf 8a–8c ist
wiederum gegliedert in eine Anzahl von Ablaufschritten 9.
Die sukzessive aufeinanderfolgenden Ablauf schritte 9a–9d des
Ablaufs 8a beinhalten beispielsweise die Registrierung eines
Patienten (9a), die Immobilisierung des Patienten in der
Aufnahmeposition (9b), die eigentliche Bildaufnahme (9c)
und die anschließende
Remobilisierung des Patienten (9d). Jedem Ablaufschritt 9, 9a–9d ist
hierbei eine vorgegebene Vorgabezeit, d.h. eine durchschnittliche
Sollzeit, zugewiesen. Aus der Summe der den einzelnen Ablaufschritten 9, 9a–9d eines
Ablaufs 8a–8c zugewiesenen
Vorgabezeiten ergibt sich insbesondere eine dem entsprechenden Ablauf
zugewiesene (Gesamt-)Vorgabedauer tv, die in 2 schematisch
angedeutet ist.
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Im
Zuge der Terminplanung werden Abläufe 8a–8c durch
das Terminplanungsmodul 3 terminiert, d.h. einem bestimmten
Ablauf 8a–8c wird
ein Termin T1, T2 zugewiesen. Ein Termin T1, T2 stellt eine konkrete
Instanz eines abstrakten Ablaufs 8a–8c dar, durch welche
der Ablauf 8a–8c hinsichtlich
eines bestimmten Patienten und einer zugewiesenen Anfangszeit ta
konkretisiert wird. Der Termin T1, T2 spezifiziert somit alle für die konkrete
Ausführung
einer dem entsprechenden Ablauf 8a–8c entsprechenden medizinischen
Behandlung erforderlichen Informationen.
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Zur
Terminierung eines Ablaufes 8a–8c wählt das
medizinische Personal den entsprechenden Ablauf 8a–8c aus
und spezifiziert den zu untersuchenden Patienten durch Eingabe entsprechender Patientendaten
P, die eine Identifizierung des Patienten erlauben, z.B. den Namen
des Patienten oder eine dem Patienten entsprechende Kennnummer etc.
Die dem Termin T1, T2 zugewiesene Anfangszeit ta wird entweder ebenfalls
manuell durch das medizinische Personal spezifiziert oder automatisch
durch ein Terminvergabemodul 10 des Terminplanungsmoduls 3 festgelegt.
Der Termin T1, T2 wird anschließend
durch das Terminvergabemodul 10 in einen Terminplan 11 des
Terminplanungsmoduls 3 eingetragen. Der Terminplan 11 ist
ein Kalender mit einer Anzahl von Feldern 12a–12c,
deren jedes einer Behandlungsstation 2a, 2b bzw. 2c zugeordnet
ist. Die Zeitachse t des Kalenders ist in 2 schematisch als
Pfeil angedeutet.
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2 zeigt
schematisch die Festsetzung des Termins T2, der einem der Behandlungsstation 2a zugeordneten
Ablauf 8a zugewiesen ist. Der Termin T2 wird entsprechend
in das Feld 12a des Terminplans 11 derart eingetragen,
dass er zeitlich unmittelbar an den letzten bereits bestehenden
Termin T1 angrenzt.
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Optional
ist vorgesehen, dass das Terminvergabemodul 10 nach erfolgter
Terminvergabe den entsprechenden Patienten automatisch benachrichtigt.
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Zusätzlich zu
der Vergabe von Terminen T1, T2 steuert und überwacht das Terminplanungsmodul 3 die
konkrete Durchführung
der entsprechenden Abläufe 8a–8c durch
die zugehörigen
Behandlungsstationen 2a–2c. Hierzu gibt das
Terminplanungsmodul 3 zu jedem termingemäß durchzuführenden
Ablaufschritt 9 ein entsprechendes Steuersignal S an die zugehörige Behandlungsstation 2a–2c ab.
Nach erfolgter Durchführung
dieses Ablaufschritts 9 gibt die Behandlungsstation 2a–2c ein
entsprechendes Rückmeldungssignal
R an das Terminplanungsmodul 3 zurück. Das Terminplanungsmodul 3 erkennt durch
Auswertung der Rückmeldungssignale
R bereits abgearbeitete Ablaufschritte 9, 9a (in 2 schraffiert
angedeutet).
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In
bevorzugter Ausführung
nutzt das Zeitmanagementsystem 1 zur Bildung der Steuersignale
S und Rückmeldungssignale
R die durch den DICOM-Standard definierten Klassen der sogenannten General
Purpose Procedure Steps (GPPS). Das Terminplanungsmodul erzeugt
danach Steuersignale S, indem es einen auszuführenden Ablaufschritt (in 2 exemplarisch
hervorgehoben der Ablaufschritt 9a des Termins T1) als
Planned-Procedure-Step formuliert und der Behandlungsstation 2a zugänglich macht.
Die Behandlungsstation 2a erzeugt gemäß 2 das Rückmeldungssignal
R, indem sie nach termingerechter Durchführung des Ablaufschritts 9a diesen
als Performed-Procedure-Step formuliert und das Terminplanungsmodul 3 zurückgibt.
In das Zeitmanagementsystem 1 kann insofern herstellerunabhängig jedes
Untersuchungsgerät
als Behandlungsstation eingebunden werden, das im Sinne des DICOM-Standard
GPPS-fähig
ist.
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Anhand
des Rückmeldungssignals
R überprüft das Terminplanungsmodul 3,
ob die einem jeden termingerecht durchgeführten Ablaufschritt 9 zugeordnete
Vorgabezeit innerhalb vorgegebener Toleranzgrenzen eingehalten wurde.
Solange dies der Fall ist, wird der Terminplan 11 von dem
Terminplanungsmodul 3 als eingehalten erkannt.
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In
der klinischen Praxis sind jedoch häufige, und mitunter gravierende
Abweichungen der tatsächlichen
Behandlungsdauer von der einem standardisierten Ablauf 8a–8c zugewiesenen
Vorgabedauer tv unvermeidlich. Ein solcher Fall ist beispielhaft
in 3 dargestellt. Hier nimmt die Durchführung des Ablaufschritts 9c des
Termins T1 etwa das Dreifache der ihm zugeordneten Vorgabezeit in
Anspruch. Zur dynamischen Anpassung der nachfolgenden Termine, insbesondere
des anschließenden
Termins T2, berechnet das Terminplanungsmodul 3 anhand
des Rückmeldungssignals
R die tatsächliche
Durchführungsdauer
des Ablaufschritts 9c des Termins T1. Weiterhin berechnet
das Terminplanungsmodul 3 die sich aus der Differenz der
tatsächlichen
Durchführungsdauer
und der Vorgabezeit dieses Ablaufschritts 9c ergebende
Zeitverschiebung Z, um welche der Terminplan 11 im dargestellten
Beispiel in Verzug geraten ist. Um den Betrag dieser Zeitverschiebung
Z verschiebt das Terminplanungsmodul 3 nun den nachfolgenden
Ablaufschritt 9d des Termins T1. Weiterhin werden anstelle
der ursprünglichen
Anfangszeiten ta für
alle nachfolgenden Termine T2 um den Betrag der Zeitverschiebung
Z korrigierte Anfangszeiten ta' festgesetzt.
Die Terminänderung
wird dem betroffenen Patienten durch einen von dem Terminplanungsmodul 3 an
die entsprechenden Kommunikationseinheiten 6 übermittelte
Benachrichtigung B1 automatisch mitgeteilt.
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Um
zu vermeiden, dass zu behandelnde Patienten bei jeder Terminänderung
erneut persönlich benachrichtigt
werden und dass infolgedessen ein Patient mit immer neuen Terminänderungen
möglicherweise überfrachtet
wird, ist optional vorgesehen, dass der einem termingemäß zu behandelnden
Patienten zugeordneten Kommunikationseinheit 6 lediglich
einmalig, und zwar um eine vorgegebene Vorlaufzeit tp vor der termingemäß angesetzten
Anfangszeit ta, eine Benachrichtigung B2 zugeleitet wird. Zumal
in einer Klinik ein Patient vergleichsweise spontan zu einer gegebenen
Behandlung abrufbar ist, kann diese Vorlaufzeit tp vergleichsweise
kurz gewählt
sein, so dass das Risiko, dass sich innerhalb dieser kurzen Vorlaufzeit
tp eine weitere Verschiebung des Terminplans 11 ergibt,
vergleichsweise gering ist. Die Wahrscheinlichkeit langer Wartezeiten
für einen
Patienten ist somit minimiert. Andererseits wird zweckmäßigerweise
bei jeder Änderung
des Terminplans 11 eine entsprechende Benachrichtigung
B3 mit dem aktualisierten Terminplan 11 an eine Kommunikationseinheit 6 abgegeben,
an der ein Patient Information zu dem aktuellen Terminplan 11 bedarfsweise
abrufen kann, z.B. an einen auf der Basis von HTML-Dokumenten oder
Bildschirmtext betriebenen Informationsbildschirm.
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Das
Zeitmanagementsystem 1 umfasst bevorzugt ein in 4 schematisch
dargestelltes Lokalisationssystem 13 zur Lokalisation von
Patienten, Transportgeräten
und medizinischen Verbrauchsgütern
und zur Generierung entsprechender Rückmeldungssignale R, wenn ein
Patient, Transportsystem bzw. Verbrauchsgut lokalisiert ist. Das
Lokalisationssystem 13 beruht auf RFID-Technik und umfasst
eine Anzahl von RFID-Signalgebern 14a, 14b und RFID-Lesegeräten (nachfolgend
kurz Lesegeräte) 15a, 15b.
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Bei
einem jedem RFID-Signalgeber 14a, 14b handelt
es sich um einen (optional aktiven, bevorzugt aber passiven) elektrischen
Schwingkreis im Radiowellenfrequenzbereich, der eine vorgegebene
Information enthält,
die durch elektromagnetische Wechselwirkung von jedem Lesegerät 15a, 15b des
Lokalisationssys tems 13 ausgelesen wird, wenn der RFID-Signalgeber 14a, 14b in
den Einflussbereich des Lesegeräts 15a, 15b gehalten
wird. Die einem RFID-Signalgeber 14a, 14b zugeordnete
Information ist konfigurierbar, insbesondere änderbar oder löschbar.
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Die
RFID-Signalgeber 14a, 14b sind mobil und jeweils
einem Patienten 16, einem Transportgerät oder einer medizinischen
Verbrauchsgüterpackung
zugeordnet, während
die Lesegeräte 15a, 15b stationär sind,
d.h. einer bestimmten Untersuchungsstation 2a–2c der
Klinik zugeordnet sind.
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Im
dargestellten Beispiel ist ein erster RFID-Signalgeber 14a in
einem Armband integriert und an einem Handgelenk des Patienten 16 befestigt.
Ein weiterer RFID-Signalgeber 14b ist als Aufkleber realisiert
und auf einer Verbrauchsgüterpackung 17 aufgebracht.
Weitere RFID-Signalgeber können z.B.
in Transportwagen o.dgl. integriert sein.
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Ein
Lesegerät 15a ist
an einem Eingang oder Ausgang eines der Untersuchungsstation 2a zugeordneten
Raums, insbesondere Warteraums, eines Umkleideraums oder eines Behandlungszimmers
angeordnet. Ein weiteres Lesegerät 15b ist
als Handgerät
einem Steuerrechner 18 der Untersuchungsstation 2a zugeordnet.
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Durch
Auslesen der RFID-Signalgeber 14a, 14b durch eines
der Lesegeräte 15a, 15b wird
festgestellt, wann der Patient 16 das Lesegerät 15a passiert,
indem er z.B. den Warteraum, Umkleideraum bzw. Behandlungsraum,
dem dieses Lesegerät 15a zugeordnet
ist, betritt oder verlässt.
Diese Information wird durch das jeweilige Lesegerät 15a, 15b in Form
eines entsprechenden Rückmeldungssignals
R an das Terminplanungsmodul 3 zurückgegeben und zur dynamischen
Anpassung der Terminplanung verwertet. Ferner wird mittels des Lesegerätes 15b festgestellt,
wann und in welchem Umfang medizinische Verbrauchsgüter für die Behandlungsstation 2a eingesetzt
werden, etc.