DE102005012010A1 - Vorrichtung zur beweglichen Halterung einer Ein-/Ausgabeeinheit - Google Patents

Vorrichtung zur beweglichen Halterung einer Ein-/Ausgabeeinheit Download PDF

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    • B60K2360/143
    • B60K2360/1438

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Versenken und Ausfahren eines LCD-Flachbildschirms (5) in einem Kraftwagen, der bei Nichtgebrauch versenkt und mit einem Deckel (4) abgedeckt ist. Die Erfindung schlägt vor, die Vorrichtung (1) mit einem zwangsläufigen, mehrgliedrigen, ebenen Getriebe auszubilden, das den Deckel (4) und den Bildschirm (5) führt und bewegt. Das Getriebe ist als Koppelgetriebe ausgebildet, das die Bewegung des Deckels (4) und des Bildschirms (5) koppelt. Zugleich bildet das Getriebe ein Differential- oder Verteilergetriebe, das ein Antriebsmoment auf den Deckel (4) und den Bildschirm (5) so verteilt, dass sich zu Beginn eines Öffnens des Deckels (4) nur dieser und bei voll geöffnetem Deckel (4) nur der Bildschirm (5) bewegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur beweglichen Halterung einer Ein-/Ausgabeeinheit mit einem zwangsläufigen, mehrgliedrigen, ebenen Getriebe, das eine kinematische Führung für die Ein-/Ausgabeeinheit und einen Deckel bildet, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Das Getriebe führt die Ein-/Ausgabeeinheit zwischen einer versenkten Nichtgebrauchsstellung und einer zugänglichen Gebrauchsstellung hin- und herbeweglich. Den Deckel führt das Getriebe zwischen einer geschlossenen Stellung, in der der Deckel die in die Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit abdeckt, und einer offenen Stellung hin- und herbeweglich. Die Ein-/Ausgabeeinheit wird von unterschiedlichen oder auch teilweise von gleichen Gliedern des Getriebes geführt. In der geschlossenen Stellung verschließt der Deckel vorzugsweise eine Öffnung, in der die Ein-/Ausgabeeinheit versenkt ist. Aus Stabilitätsgründen sind vorzugsweise zwei übereinstimmende und deckungsgleiche Getriebe auf beiden Seiten der Ein-/Ausgabeeinheit bzw. des Deckels angeordnet. Die Ein-/Ausgabeeinheit ist insbesondere ein Bildschirm, vorzugsweise ein LCD- oder sonstiger Flachbildschirm. Es kann auch ein sog. Touch-Screen sein oder er weist Tasten oder dgl. Eingabeelemente auf. Grundsätzlich kann die Ein-/Ausgabeeinheit auch ein Bedienpanel mit Tastern, Schaltern, Reglern, Anzeigen und dgl. sein. Die Vorrichtung ist zum Einbau in ein Armaturenbrett eines Kraftwagens vorgesehen, wobei die Ein-/Ausgabeeinheit ein Display eines Navigationsgeräts und für sonstige Anzeigen aufweist. Auch der Einsatz in anderen Fahrzeugen, beispielsweise Flugzeugen, ist möglich. Bei einem Einbau der Vorrichtung in einer Fahrzeugdecke wird sie vorzugsweise über Kopf, d.h. mit einer schräg nach unten gerichteten Öffnung eingebaut.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung zur beweglichen Halterung eines LCD-Flachbildschirms in einem Armaturenbrett eines Kraftwagens offenbart die DE 100 08 887 A1 . Die bekannte Vorrichtung weist einen um eine horizontale Achse schwenkbaren Bildschirm auf, der aus einer schräg nach unten gerichteten, in einer Öffnung versenkten Nichtgebrauchsstellung in eine in etwa senkrecht stehende Gebrauchsstellung schwenkbar ist, in der der Bildschirm aus der Öffnung vorsteht. In der Gebrauchsstellung ist der Bildschirm zugänglich, d.h. er ist sichtbar. Ein Deckel der Vorrichtung verschließt die Öffnung und deckt den Bildschirm ab, wenn der Bildschirm in die versenkte Nichtgebrauchsstellung nach unten geschwenkt ist. Beim Bewegen des Bildschirms in die Gebrauchsstellung schwenkt der Deckel um eine ebenfalls horizontale Schwenkachse in die Öffnung hinein und hinter den Bildschirm zurück. Der Bildschirm und der Deckel der bekannten Vorrichtung verschwenken zwangsläufig gemeinsam miteinander, sie sind mittels einer Kulissensteuerung miteinander gekoppelt. Die bekannte Vorrichtung benötigt einen großen Einbauraum für die Schwenkbewegungen des Bildschirms und des Deckels.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der vorstehend erläuterten Art vorzuschlagen, die eine klein bauende Konstruktion ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. Das Getriebe der erfindungsgemäßen Vorrichtung bewegt zu Beginn der Öffnung des Deckels nur den Deckel und nicht die in die Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit. Dadurch vermeidet die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Kollidieren der Ein-/Ausgabeeinheit oder mit ihr verbundener Teile mit dem Deckel. In der geschlossenen Stellung können der Deckel und die in die Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit dadurch platzsparend dicht beieinander angeordnet werden. Beim weiteren Bewegen des Deckels bewegt das Getriebe gleichzeitig auch die Ein-/Ausgabeeinheit aus der versenkten Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung. Am Ende der Bewegung, d.h. bei vollständig geöffnetem Deckel, bewegt das Getriebe der erfindungsgemäßen Vorrichtung nur die Ein-/Ausgabeeinheit, der Deckel wird nicht mehr bewegt. Das ermöglicht ein Schwenken, d.h. eine Neigungseinstellung der Ein-/Ausgabeeinheit in eine gewünschte, gut einsicht- und ablesbare und/oder gut zugängliche und bedienbare Stellung ohne zugleich den Deckel zu bewegen. Die Erfindung ermöglicht dadurch eine ergonomisch günstige Ausgestaltung der Vorrichtung. Weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass sie mit nur einem Antrieb auskommt, obwohl sich zu Beginn der Bewegung nur der Deckel und am Ende der Bewegung nur die Ein-/Ausgabeeinheit bewegen. Der Antrieb erfolgt insbesondere mittels eines Elektromotors über ein Untersetzungsgetriebe. Als Beginn der Bewegung ist willkürlich der geschlossene Deckel und die in die Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit und als Ende willkürlich der vollständig geöffnete Deckel und die in die Gebrauchsstellung bewegte Ein-/Ausgabeeinheit gewählt worden. Das Getriebe der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfasst ein Koppelgetriebe, es koppelt die Bewegung des Deckels und der Ein-/Ausgabeeinheit. Zugleich weist das Getriebe der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Differential- oder Verteilergetriebe auf, das den Antrieb in geschilderter Weise auf den Deckel und die Ein-/Ausgabeeinheit verteilt.
  • Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Deckel in der offenen Stellung aus Sicht eines Betrachters hinter der in der zugänglichen Gebrauchsstellung befindlichen Ein-/Ausgabeeinheit angeordnet, vorzugsweise außerhalb der Öffnung, in die die Ein-/Ausgabeeinheit in die Nichtgebrauchsstellung versenkbar ist. D.h. der Deckel befindet sich vorzugsweise außen auf dem Armaturenbrett. Er ist dort üblicherweise nicht störend im Weg und benötigt dadurch keinen Bauraum innerhalb der Öffnung. Auch diese Ausgestaltung dient einer platzsparenden Konstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Ebenfalls einer platzsparenden Konstruktion dient es, wenn die Ein-/Ausgabeeinheit gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung in der versenkten Nichtgebrauchsstellung liegt, d.h. näherungsweise horizontal und mit einer Sichtseite nach unten angeordnet ist.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Vorrichtung einen Antrieb, und zwar vorzugsweise einen einzigen Antrieb, der sowohl den Deckel als auch die Ein-/Ausgabeeinheit antreibt, aufweist. Der Antrieb ist an einem Glied des Getriebes angebracht und bewegt sich mit diesem mit. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht die Ausbildung der Vorrichtung mit einem einzigen Antrieb beispielsweise mittels eines Elektromotors.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht ein Getriebe mit Schwenkhebeln vor, insbesondere kann der Deckel mit einem Viergelenk, beispielsweise einem Parallelogramm oder näherungsweise einem Parallelogramm geführt sein. Bei einer Parallelogrammführung wird der Deckel parallel verschoben, durch Abweichung von einem Parallelogramm lässt sich außer einer translatorischen Bewegung ein Schwenken des Deckels, d.h. eine Neigungsänderung erzielen. In Weiterbildung der Erfindung weist das Viergelenk eine Schiebeführung auf, d.h. mindestens ein Glied des Viergelenks ist nicht ausschließlich schwenkbar, sondern auch verschiebbar.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass ein Glied des Getriebes für den Antrieb des Deckels eine kurvenförmige, Antriebsbahn in einer gedachten Ebene aufweist, auf die der Antrieb wirkt. Eine solche Antriebsbahn kann insbesondere eine kurvenförmig verlaufende Zahnstange sein, mit der ein Ritzel oder Zahnrad des Antriebs kämmt. Dabei sieht eine Weiterbildung vor, dass die Antriebsbahn einen kreisförmigen Abschnitt und einen nicht kreisförmigen, bogenförmigen Abschnitt aufweist. Der kreisförmige Abschnitt bewirkt, wenn er sich beim Antrieb um eine feststehende gedachte Drehachse dreht, dass sich ein Schnittpunkt der Antriebsbahn mit einer Führungskurve (Kulisse) der Ein-/Ausgabeeinheit nicht verschiebt. Dadurch lässt sich der gewünschte Stillstand der in die Nichtgebrauchsstellung versenkten Ein-/Ausgabeeinheit zu Beginn der Öffnung des Deckels erreichen.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Antrieb an einer ortsfesten, nahezu geraden, ebenen Antriebsbahn, beispielsweise einer zahnstangenartigen Verzahnung, angreift. Der Antrieb, der an einem Glied des Getriebes angebracht ist, bewegt sich bei dieser Ausgestaltung der Erfindung entlang der ortsfesten Antriebsbahn und bewegt dadurch die Ein-/Ausgabeeinheit und den mit ihr gekoppelten Deckel. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Antrieb zu Beginn der Öffnung des Deckels außer Eingriff von der ortsfesten Antriebsbahn steht, damit nur der Deckel und nicht die Ein-/Ausgabeeinheit bewegt wird.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht einen Steuerkulissenhebel vor, dessen Kulisse ein den Deckel führendes und bewegtes Glied des Getriebes bei vollständig geöffnetem Deckel gegen Bewegung sperrt. Der Stillstand des geöffneten Deckels, während sich die Ein-/Ausgabeeinheit durch Schwenken in ihrer Neigung verstellen lässt, wird durch den Steuerkulissenhebel sichergestellt. Der Steuerkulissenhebel kann je nach konstruktiver Ausgestaltung des Getriebes der erfindungsgemäßen Vorrichtung notwendig, vorteilhaft oder auch entbehrlich sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren zeigen eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht, wobei die Figuren bis 4 die Vorrichtung in verschiedenen Stellungen und die jeweiligen Figuren a bis c verschiedene Getriebeebenen der Vorrichtung in der jeweiligen Stellung zeigen. Die 1 und 4 zeigen Endstellungen und die 2 und 3 Zwischenstellungen der Vorrichtung.
  • Die in der Zeichnung dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung 1 weist ein kastenförmiges Gehäuse 2 mit einer Öffnung 3 auf, die in einer vorgesehenen Einbaulage des Gehäuses 2 schräg nach oben weist. Die Vorrichtung 1 ist zum Einbau in ein nicht dargestelltes Armaturenbrett eines Kraftwagens vorgesehen. In einer in 1a dargestellten geschlossenen Nichtgebrauchsstellung verschließt ein Deckel 4 die Öffnung 3 des Gehäuses 2. Im Gehäuse 2 ist ein Bildschirm 5, beispielsweise ein LCD-Flachbildschirm untergebracht. Der Bildschirm 5 bildet eine Ausgabeeinheit, er wird als Multifunktionsdisplay für Fahrerinformationen vorgesehen. Prinzipiell kann der Bildschirm 5 auch Tasten und sonstige Bedienelemente oder einen sog. Touch-Screen aufweisen und dadurch eine Ein-/Ausgabeeinheit bilden. In der in 1a dargestellten Nichtgebrauchsstellung befindet sich der Bildschirm 5 nach unten liegend im Gehäuse 2 versenkt und ist vom Deckel 4 abgedeckt.
  • Der Deckel 4 und der Bildschirm 5 werden mit einem zwangsläufigen, mehrgliedrigen, ebenen Getriebe beweglich geführt und angetrieben. Es sind auf beiden Seiten des Gehäuses 2 zwei deckungsgleiche Getriebe vorhanden, die den Deckel 4 und den Bildschirm 5 an ihren beiden Seiten führen und bewegen. Alle Glieder des Getriebes bewegen sich in einer oder mehreren Ebenen parallel zu Seitenwänden des Gehäuses 2, weswegen von einem ebenen Getriebe gesprochen wird. Das Getriebe bildet eine kinematische Kette, die den Deckel 4 und den Bildschirm 5 zwangsläufig in noch zu beschreibender Weise führen und bewegen.
  • Zur Führung des Deckels 4 weist das Getriebe zwei Schwenkhebel 6, 7 auf, die nahezu parallel stehen und ein Viergelenk, nahezu ein Parallelogramm, bilden. Der Deckel 4 weist einen mit ihm starr verbundenen Hebel 8 auf, der vom Deckel 4 nach unten absteht und sichelförmig geschwungen ist, so dass ein Schenkel 9 des Hebels 8 näherungsweise parallel zum Deckel 4 verläuft. Dieser mit dem Deckel 4 starr verbundene Schenkel 9 befindet sich innerhalb des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1, an ihm sind die beiden Hebel 6, 7 schwenkbar angelenkt, wobei Anlenkpunkte der Hebel 6, 7 am Schenkel 9 Abstand voneinander aufweisen. Einer der beiden Schwenkhebel 6 ist schwenkbar an einer Seitenwand des Gehäuses 2 gelagert. Der andere Schwenkhebel 7 weist einen bogenförmigen, näherungsweise halbkreisförmigen Abschnitt 10 mit einer bogenförmigen Zahnstange 11 auf. Die Zahnstange 11 befindet sich in der Zeichnung auf einer dem Betrachter abgewandten Seite des Schwenkhebels 7 und ist an sich nicht sichtbar. Zur Darstellung ist die Zahnstange 11 eingezeichnet, als wäre der Schwenkhebel 11 durchsichtig. Die Zahnstange 11 bildet eine Antriebsbahn, sie kämmt mit einem Zahnrad 12. Das Zahnrad 12 sitzt drehfest auf einer Abtriebswelle eines Elektromotors 13 mit angeflanschtem Untersetzungsgetriebe, der einen Antrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 bildet. Die Zahnstange 11 weist einen kreisförmigen Abschnitt und einen bogenförmigen, jedoch nicht kreisförmigen Abschnitt, auf. Ausgehend von der geschlossenen Stellung des Deckels 4 in 1 kämmt das Zahnrad 12 zuerst mit dem kreisförmigen Abschnitt der Zahnstange 11 und anschließend mit dem bogenförmigen Abschnitt. Durch Antrieb mit dem Elektromotor 13 schwenkt das Zahnrad 12 den Schwenkhebel 7, wodurch die beiden Schwenkhebel 6, 7 synchron und nahezu parallel miteinander verschwenken und den Deckel 4 aus der in 1a dargestellten, geschlossenen Stellung, über die in 2a, 3a dargestellten Zwischenstellungen in die in 4a dargestellte offene Endstellung bewegen. Die Bewegung des Deckels 4 ist nahezu eine Parallelverschiebung, der Deckel 4 wird bei seiner Bewegung nur wenig verschwenkt.
  • Der Bildschirm 5 ist mit einem Schwenkhebel 14 (1c4a) schwenkbar mit dem Gehäuse 2 verbunden. Der Schwenkhebel 14 und der Bildschirm 5 bilden Glieder des zwangsläufigen, ebenen Getriebes. Der Elektromotor 13 ist mit Abstand vom Schwenkhebel 14 an einem dreidimensionalen Bildschirmträger 15 angebracht. Der Elektromotor 13 ist also an einem Glied 5, 15 des Getriebes angebracht und bewegt sich mit diesem mit. Dadurch ist es möglich, für den Antrieb von Deckel 4 und Bildschirm 5 mit einem Antrieb 13 auszukommen.
  • Außer mit der bogenförmigen Zahnstange 11 des Schwenkhebels 10 kämmt das Zahnrad 12 des Elektromotors 13 mit einer nahezu geraden Zahnstange 16, die orts- oder gehäusefest an der Seitenwand des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1 angeordnet ist. Beim Öffnen des Deckels 4 kämmt das Zahnrad 12 zunächst nur mit der bogenförmigen Zahnstange 11 des Schwenkhebels 10, der den Deckel 4 bewegt. Erst wenn der Deckel 4 ein Stück weit geöffnet ist, also ungefähr in der in 3a–c dargestellten Zwischenstellung, kommt das Zahnrad 12 des Elektromotors 13 mit der nahezu geraden, an der Seitenwand des Gehäuses 2 angeordneten Zahnstange 16 in Eingriff. Die nahezu gerade Zahnstange 16 bildet eine ortsfeste Antriebsbahn, zur Unterscheidung von der bogenförmigen Zahnstange 11 wird sie nachfolgend als ortsfeste Zahnstange 16 bezeichnet. Mit Übergang vom kreisförmigen zum bogenförmigen Abschnitt der Zahnstange 11 fängt der Elektromotor 13 an, sich zu bewegen und hierdurch den Bildschirm 5 parallel zur Deckelbewegung zu verschwenken. Ab dem Eingriff des Zahnrads 12 mit der ortsfesten Zahnstange 16 wird ausschließlich der Bildschirm 5 nach oben in eine nahezu stehende, etwas schräg nach oben geneigte Stellung bewegt, wie sie in 4a–c dargestellt ist. 3a–c zeigen eine Zwischenstellung kurz bevor das Zahnrad 12 des Elektromotors 13 außer Eingriff von der bogenförmigen Zahnstange 11 gelangt. Durch Verfahren des Elektromotors 13 zwischen den in 3a–c und 4a–c gezeigten Stellungen lässt sich die Neigung des Bildschirms 5 verstellen, so dass er bequem und blendfrei ablesbar ist, ohne dass der Deckel 4 bewegt wird.
  • Die bogenförmige Zahnstange 11 geht tangential in die ortsfeste Zahnstange 16 über. Zu Beginn der Öffnung des Deckels 4, also bis kurz vor der in 2a–c gezeigten Stellung, wird der Bildschirm 5 nicht bewegt.
  • Das Versenken des Bildschirms 5 in die Nichtgebrauchsstellung und das Schließen des Gehäuses 2 mit dem Deckel 4 erfolgt in umgekehrter Weise.
  • Das beschriebene, mehrgliedrige ebene Getriebe ist ein Koppelgetriebe, das die Bewegung des Deckels 4 und des Bildschirms 5 zwangsläufig koppelt. In der offenen Stellung befindet sich der Deckel 4 in Blickrichtung auf den nach oben, in die Gebrauchsstellung geschwenkten Bildschirm 5 hinter dem Bildschirm 5. Zugleich bildet das Getriebe ein Differential- oder Verteilergetriebe, das ein Antriebsmoment des Elektromotors 13 auf den Deckel 4 und den Bildschirm 5 verteilt.
  • Die 1b4b zeigen den Schwenkhebel 7, der mit einem Steuerkulissenhebel 17 zusammenwirkt. Dabei ist der Steuerkulissenhebel 17 zeichnerisch so freigeschnitten, dass seine Kulisse 18 sichtbar ist, die sich auf einer dem Schwenkhebel 7 zugewandten und dem Betrachter abgewandten Seite des Steuerkulissenhebels 17 befindet. Die 1c4c zeigen im wesentlichen den Bildschirm 5 mit seinem Schwenkhebel 14. In den 1b4b und den 1c4c sind die dargestellten Teile der Vorrichtung 1 jeweils in der gleichen Stellung wie in 1a4a dargestellt, um ihre Bewegung und das Zusammenwirken der Teile der Vorrichtung 1 zu veranschaulichen.
  • Der Steuerkulissenhebel 17 hat den Zweck, den Deckel 4 in seiner offenen Stellung gegen eine Bewegung zu sperren, wenn der Bildschirm 5 geschwenkt, d.h. in seiner Neigung verstellt wird. Die Sperrwirkung des Steuerkulissenhebels 17 ist wirksam ab etwa der in 3a–c gezeigten Zwischenstellung der Vorrichtung 1 bis zu der in
  • 4a–c dargestellten Endstellung der Vorrichtung 1. Der Steuerkulissenhebel 17 ist schwenkbar an der Seitenwand des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1 gelagert. Die Form der Kulisse 18 erinnert an ein „d", das abhängig von einer Schwenkstellung des Steuerkulissenhebels 17 in der in der Zeichnung gewählten Darstellung mehr oder weniger stark nach links geneigt ist. Ein seitlich vom Schwenkhebel 7 des Deckels 4 abstehender Kulissenzapfen 19 greift in die Kulisse 18 des Steuerkulissenhebels 17 ein. Der Steuerkulissenhebel 17 wird durch eine Bewegung des Kulissenzapfens 19 geschwenkt. Beim Öffnen des Deckels 4 bewegt sich der Kulissenzapfen 19 im „Bauch" des von der Kulisse 18 gebildeten „d" und erreicht in der vollständig geöffneten Stellung des Deckels 4, also in der in 3a–c dargestellten Stellung der Vorrichtung 1, einen „Fuß" des „d". Der „Auf-oder Abstrich" des „d" verläuft in einem Winkel zu einer Schwenkrichtung des Schwenkhebels 7, so dass der Schwenkhebel 7 und mit ihm der Deckel 4 gegen eine Bewegung gesperrt ist, wenn sich der Kulissenzapfen 19 im Bereich des „Auf-oder Abstrich" des von der Kulisse 18 gebildeten „d" befindet. Dies ist wie bereits geschrieben ab etwa der in 3a–c gezeigten Zwischenstellung bis zur in 4a–c gezeigten Endstellung der Fall. Es ist von Konstruktion und Geometrie des Getriebes der Vorrichtung 1 abhängig, ob der Steuerkulissenhebel 17 notwendig oder sinnvoll ist.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur beweglichen Halterung einer Ein-/Ausgabeeinheit, mit einem zwangsläufigen, mehrgliedrigen, ebenen Getriebe, das eine kinematische Kette bildet, wobei Glieder des Getriebes eine Führung für die Ein-/Ausgabeeinheit bilden, die die Ein-/Ausgabeeinheit zwischen einer versenkten Nichtgebrauchsstellung und einer zugänglichen Gebrauchsstellung hin- und herbeweglich führen, und wobei Glieder des Getriebes eine Führung eines Deckels (4) der Vorrichtung (1) bilden, die den Deckel (4) zwischen einer geschlossenen Stellung, in der der Deckel (4) die in der Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit (5) abdeckt, und einer offenen Stellung hin- und herbeweglich führen, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe derart ausgebildet ist, dass zu Beginn der Bewegung das Getriebe nur den geschlossenen Deckel (4) und nicht die in die Nichtgebrauchsstellung versenkte Ein-/Ausgabeeinheit (5) und am Ende der Bewegung nur die Ein-/Ausgabeeinheit (5) und nicht den Deckel (4) bewegt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4) in der offenen Stellung in Betrachtungsrichtung auf die in der zugänglichen Gebrauchsstellung befindliche Ein-/Ausgabeeinheit (5) hinter dieser angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein-/Ausgabeeinheit (5) in der versenkten Nichtgebrauchsstellung liegend mit einer Sichtseite nach unten angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Antrieb (13) aufweist, der an einem Glied (5, 15) des Getriebes angebracht ist und sich mit dem Glied (5, 15) des Getriebes mitbewegt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe Schwenkhebel (6, 7, 14) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4) mit einem Viergelenk (6, 7, 9) geführt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Viergelenk eine Schiebeführung aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Glied (7) des Getriebes für den Antrieb des Deckels (4) eine kurvenförmige, ebene Antriebsbahn (11) aufweist, auf die der Antrieb (13) wirkt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsbahn (11) einen kreisförmigen Abschnitt und einen nicht kreisförmigen, bogenförmigen Abschnitt aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (13) an einer ortsfesten, nahezu geraden, ebenen Antriebsbahn (16) angreift.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (13) zu Beginn der Öffnung des Deckels (4) außer Eingriff von der ortsfesten Antriebsbahn (16) steht.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) einen Steuerkulissenhebel aufweist, dessen Kulisse ein den Deckel (4) führendes und bewegendes Glied des Getriebes bei vollständig geöffnetem Deckel (4) gegen eine Bewegung sperrt.
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