DE102005003839A1 - Sicherheitsmarkierung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsmarkierung und ein Verfahren zur Herstellung einer Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip für bedruckte Flächen, wobei die Sicherheitsmarkierung ein zwei- oder dreidimensionales Bild ist, dessen Bildelemente in einer für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren Größe und Anordnung kodiert sind und nur mit Hilfe optischer Decoder sichtbar sind. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine druckbare Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip zu schaffen, die mit geringem Aufwand an jeder beliebigen Stelle eines Bedruckstoffes, also auch in ungerasterten Flächen, implementierbar ist. DOLLAR A Die Aufgabe wird gelöst durch eine vom Farbton und Tonwert der bedruckten Fläche unabhängige Kodierung der Bildelemente durch örtlich unterschiedliche Reflexionseigenschaften einer aus mindestens zwei unterschiedlichen Lackschichten (2, 3) gebildeten Lackbeschichtung.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsmarkierung und ein Verfahren zur Herstellung einer Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip für bedruckte Flächen, wobei die Sicherheitsmarkierung ein zwei- oder dreidimensionales Bild ist, dessen Bildelemente in einer für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren Größe und Anordnung kodiert sind und nur mit Hilfe optischer Decoder sichtbar sind.
- Unter Sicherheitsmarkierungen werden fälschungssichere, zumindest aber sehr schwer nachahmbare Kennzeichnungen an Waren/Produkten oder deren Verpackungen zur Authentifizierung der Waren/Produkte verstanden, deren Fehlen unerlaubte Nachahmungen oder Kopien (Fälschungen) offenbaren sollen. Dazu gehören Wasserzeichen, Logos, Seriennummern, Spezialfarben oder Hologrammbilder.
- Die bekannten Sicherheitsmarkierungen bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor Nachahmungen oder sind aufwendig in der Herstellung oder nicht überall einsetzbar. Darüber hinaus ist bei Verwendung der bisher üblichen Kennzeichnungen die Prüfung der Warenechtheit kompliziert und aufwendig. Es müssen entweder Teststücke untersucht werden oder Labortests zur Material- oder Bildanalyse durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind oft unzuverlässig.
- Zur einfachen und schnellen Überprüfung der Produktechtheit vor Ort ist die Herstellung von Sicherheitsmarkierungen auf Warenverpackungen oder den Waren selbst nach dem CIT-Prinzip ("Concealed Image Technologies" oder "Verborgenbildtechnik") geeignet. Es handelt sich dabei um 2D- oder 3D-Bilder, die in bedruckten Flächen aufgrund der geringen Größe der Bildelemente und deren Anordnung für das menschliche Auge verborgen sind ("Hidden Images"). Diese Hidden Images können nicht oder nur mit hohem Aufwand reproduziert werden, da Scanner die kodierten Bildinformationen aufgrund ihrer geringen Größe (< 50 μm), veränderbaren Punkt- oder Linienfrequenz und variablen Ausrichtung nicht erfassen können. Zur Sichtbarmachung ist ein optischer Encoder (Linse) erforderlich, der nach dem Schlüssel-Schloß-Prinzip nur zum jeweiligen Hidden Image passt. Bei 3D-CIT handelt es sich um geprägte oder mit Lasertechnik erzeugte Vertiefungen mit 1–30 μm Breite und 1–50 μm Tiefe, die durch ihre unterschiedlichen Reflexionswinkel Bildinformationen kodieren. Aus der WO 2004/096570 A2 ist ein Verfahren zur Herstellung geprägter 3D-Hidden Images bekannt. Die Bildinformationen sind an Linien mit einer Frequenz von 1000 L/inch mit bestimmter Ausrichtung angeordnet. Der Einsatz von 3D-CIT ist jedoch nur bei Kunststoff- oder Metallfolien möglich und daher beschränkt. 2D-CIT-Bilder können mit verschiedenen Druckverfahren wie Offsetdruck, Tiefdruck oder Flexodruck erzeugt werden. Die für das Bedrucken beispielsweise der Produktverpackung erstellten Vorstufen-Bilddateien werden dabei von darauf spezialisierten Unternehmen pixel- oder zeilenweise so manipuliert, dass die Bildinformationen für die CIT-Sicherheitsmarkierung dem Auge verborgen bleiben. Zur Kodierung werden geringe Farbwert- oder Farbtondifferenzen zur umgebenden Fläche genutzt. Nachteilig an den bekannten 2D-CIT-Verfahren ist, dass sie nur innerhalb von gerasterten Bilddaten angewendet werden können. In Volltonflächen, die für den Verpackungsdruck von großer Bedeutung sind, ist eine Implementierung der Hidden Images bisher nicht möglich.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine druckbare Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip zu schaffen, die mit geringem Aufwand an jeder beliebigen Stelle eines Bedruckstoffes, also auch in ungerasterten Flächen, implementierbar ist.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Sicherheitsmarkierung mit den Merkmalen des 1. Anspruchs und durch ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Sicherheitsmarkierung mit den Merkmalen des 11. Anspruches gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Einsatzmöglichkeiten der Sicherheitsmarkierungen durch die Integration des kodierten Bildes (Schriftzug, Logo ...) in eine Lackschicht nahe – zu unbegrenzt und vollkommen unabhängig von Farb- und Tonwerten der bedruckten Flächen sind und damit auch in Volltonflächen angeordnet werden können. Zur Verbesserung des visuellen Eindruckes, zum Verschleißschutz und zur Verbesserung der Weiterverarbeitungseigenschaften werden Bedruckstoffe zunehmend lackiert. In besonderem Maße gilt dies für den Verpackungsdruck, dem Hauptanwendungsgebiet der vorgeschlagenen Lösung, da der mit einer Lackierung geschaffene Glanz Druckprodukte wertvoller erscheinen lässt und die Aufmerksamkeit für das Produkt steigert. Hochglänzende Flächen erscheinen auch farblich intensiver. Die Implementierung der Sicherheitsmarkierung in eine Lackschicht bedeutet somit praktisch keine Einschränkung oder einen zusätzlichen Realisierungsaufwand, da zumindest Verpackungsdruckmaschinen über Lackwerke (speziell ausgebildete Lackwerke für hohe Lackschichtdicken bis ca. 8 μm) oder zumindest Lackdruckwerke (als Lackwerk eingesetzte Druckwerke für geringere Lackschichtdicken) verfügen.
- Die Erfindung soll an drei Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die dazugehörigen Zeichnungen haben folgende Bedeutung:
-
1 Bildkodierung mit einem Matt- und einem Glanzlack -
2 Bildkodierung mit zwei Lacken mit unterschiedlicher Oberflächenspannung -
3 Bildkodierung mit zwei Lacken mit unterschiedlichen Resorptionseigenschaften gegenüber einer Decklackschicht - Zur Kodierung des CIT-Bildes der Sicherheitsmarkierung werden erfindungsgemäß Glanz- bzw. Transparenzunterschiede innerhalb einer lackierten Fläche genutzt. Glanz ist ein Maß für die Rauhigkeit der Reflexionsfläche und für das an der Lackschichtoberfläche unter dem Ausfallswinkel reflektierte Licht. Glanz kennzeichnet die Reflexionseigenschaften einer Lackschichtoberfläche. Glänzende Oberflächen (Glanzlacke) weisen eine geringe Rauhigkeit auf und reflektieren fast das gesamte einfallende Licht in einer vom Reflexionswinkel vorgegebenen Richtung. Raue Oberflächen (Mattlacke) reflektieren einfallendes Licht diffus und erscheinen daher in einem vom Reflexionswinkel abweichenden Betrachtungswinkel heller als glänzende Oberflächen. Die sich aus den unterschiedlichen Reflexionseigenschaften ergebenden Helligkeits- bzw. Kontrastunterschiede zwischen glänzenden und matten Lackoberflächenbereichen werden erfindungsgemäß für die Kodierung und Dekodierung der CIT-Bilder genutzt.
- Der prinzipiell gleiche Effekt ergibt sich bei Verwendung von Lacken mit unterschiedlicher Transparenz, nur findet bei weniger transparenten Lacken die Reflexion zusätzlich in der Lackschicht an den eingelagerten Lackpartikeln statt, was aber zu prinzipiell gleichen Reflexionseffekten wie eine raue Oberfläche führt. Die Ausführungsbeispiele sind daher in nicht einschränkender Weise nur auf Lacke mit unterschiedlichen Glanzgraden bezogen, wobei äquivalente Lösungen auch mit Lacken unterschiedlicher Transparenz möglich sind.
- Einzelheiten, die die Kodierungsalgorithmen betreffen, sind nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Lösung. Deshalb beschränkt sich die Erläuterung der erfindungsgemäßen Lösung auf die Möglichkeiten der Ausbildung von hoch auflösenden Glanzdifferenzen in einer Lackbeschichtung.
- Da die in der Lackschicht "unsichtbar" zu implementierenden Bildelemente der Sicherheitsmarkierung eine Größe unterhalb des Auflösungsvermögens des menschlichen Auges, dh. kleiner als ca. 50 μm, aufweisen und daher ein Untergrund mit einer möglichst gleichmäßigen Oberfläche mit konstanter Rauhigkeit und konstantem Farbton vorteilhaft ist, sind die Sicherheitsmarkierungen bevorzugt in Druckbereichen anzuordnen, die einen vollflächigen Auftrag einer Druckfarbe erhalten. Dieser führt dazu, dass Ungleichmä ßigkeiten der Bedruckstoffoberfläche überdeckt und konstante Trocknungs- oder Aushärtungsbedingungen für nachfolgende Lackaufträge geschaffen werden.
- Zur Erzeugung der örtlich differenzierten Reflexionseigenschaften sind zumindest drei Varianten geeignet. Die erste Variante besteht im sequentiellen Auftrag zweier Lacke mit unterschiedlichem Glanzgrad (unterschiedlicher Transparenz). Die zweite und dritte Variante beruhen auf der gezielten Erzeugung von Rauhigkeiten durch physikalisch-chemische Reaktionen an den Grenzflächen zwischen unterschiedlichen Lacken. Da für die erfindungsgemäße Kodierung der Hidden Images unterschiedliche Glanzgrade von Lacken, d.h. unterschiedliche Oberflächenrauigkeiten, genutzt werden, ist ein glatter Untergrund Vorraussetzung. Ist die Fläche, in der das Hidden Image angeordnet werden soll, bereits mit einer Glanzfarbe im Vollton grundiert, ist die zusätzliche Aufbringung einer Glanzlackschicht nicht erforderlich (
1b ,2b ,2d ,3b ). Andernfalls ist die Mattfarbe mit einem Glanzlack zu beschichten, der bei einzelnen Varianten der Imageerzeugung mit einem zweiten Lack in Wechselwirkung tritt (1a ,2a ,2c ,3a ). - Variante 1:
- Den ersten Schritt zur Erzeugung der Sicherheitsmarkierung bei matter Volltongrundfarbe
1 bildet das Aufbringen mindestens einer vollflächigen Lackschicht2 in einem Lackdruckwerk oder einem speziellen Lackwerk auf die mit der Sicherheitsmarkierung zu kennzeichnenden Fläche (1a ). Dafür können Lacke aus den Lacksystemen öl- oder firnisbasierte Drucklacke, Hybridlacke mit UV-Lackanteilen oder UV-Lacke verwendet werden. Die Art des dafür eingesetzten Lackes hängt vom Druckauftrag, den Trocknungsbedingungen und dem gewünschten Erscheinungsbild der bedruckten Fläche ab. - In einem zweiten Schritt werden nur die kodierten Bildelemente der Sicherheitsmarkierung mit einer zweiten Lackschicht
3 mit geringerem Glanzgrad (Mattlack) aufgetragen. Da die Bild-Strukturen mit sehr hoher Auflösung (bis 2400 dpi, dh. ca. 10 μm pro Bildpunkt) und hoher Genauigkeit übertragen werden müssen, erfolgt der Lackauftrag in einem Druckwerk unter Verwendung einer dafür geeigneten Lackdruckform. Entscheidend für die Qualität der Sicherheitsmarkierungen ist eine schnelle Trocknung oder zumindest eine hohe Viskosität der Lackschichten2 ,3 , um ein Verlaufen der Bildkonturen zu verhindern. Kantenunschärfen reduzieren den Informationsgehalt der Sicherheitsmarkierungen. Eine schnelle Trocknung kann durch die Verwendung eines schnellhärtenden Lackes, wie z.B. eines UV-Lackes, oder durch Zwischentrocknung zwischen den Lackaufträgen gewährleistet werden. - Die zweite Lackschicht
3 muss einen zumindest geringfügigen Glanzunterschied zur ersten Lackschicht2 liefern. Die Glanzdifferenzen bewirken scheinbare Helligkeitsunterschiede zwischen der Grundfläche und den mit der zweiten Lackschicht3 aufgedruckten Lackstrukturen durch unterschiedliche Anteile diffuser Reflexion, die durch eine Entcodierlinse zu einem sichtbaren Bild "zusammengesetzt" werden, das als hellere oder dunklere Struktur auf dem Untergrund der Grundfarbe hervortritt. - Zum Schutz der Sicherheitsmarkierung vor Verschleiß kann ein neutraler glänzender Schutz- oder Decklackschicht
4 mit hoher Transparenz vollflächig in einem dritten Schritt aufgebracht werden. - Gute Ergebnisse werden mit einem Glanz-Öldrucklack (z.B. Glanzüberdruckfirnis) als erste Lackschicht
2 und einem Matt-Öldrucklack für die Übertragung des CIT-Bildes erzielt. Als Decklackschicht4 kommt Dispersionslack (wasserbasiert), UV-Drucklack (Auftrag in einem als Lackwerk verwendeten Druckwerk) oder UV-Lack (Auftrag in einem gesonderten Lackwerk mit hoher Schichtdicke) zum Einsatz. - Es ist ebenso möglich, in umgekehrter Weise auf einer glänzenden ersten Lackschicht
2 eine matte Lackschicht3 flächig aufzutragen, die die CIT-Bildelemente ausspart, so dass an diesen Stellen die glänzende Grundschicht sichtbar bleibt. - Im Rahmen der Erfindung sind weitere Varianten unter Einbeziehung einer bereits vorhandenen glänzenden Volltongrundfarbe
1 anstelle einer Lackgrundschicht möglich. Zur Aufbringung des CIT-Bildes genügt dann eine Lackschicht2 mit der CIT-Bildinformation, die einen geringeren Glanzgrad als die Volltongrundfarbe1 aufweist (1b ). Die Lackschicht3 dient bei dieser Variante dem Verschleißschutz. - Variante 2
- Bei der in
2a gezeigten Variante erfolgt zunächst der erste vollflächige Lackauftrag (erste Lackschicht2 ) auf die matte Volltongrundfarbe1 . Bildelemente mit abweichenden Reflexionseigenschaften werden bei dieser Variante durch einen sequentiellen und örtlich differenzierten Auftrag von zwei Lackschichten2 ,3 mit unterschiedlicher Oberflächenspannung, deren Kontaktflächen von den Glanzgraden der Lacke abweichende Glanzgrade ausbilden, d. h. erst nachträglich durch die Wechselwirkung der zweiten Lackschicht3 mit der ersten, als Grundlack aufgetragenen Lackschicht2 erzeugt. Dabei wird der bekannte Effekt genutzt, das an der Grenzfläche zwischen zwei nicht ausgehärteten Lackschichten mit geringfügig unterschiedlichen Oberflächenspannungen Verformungen auftreten bzw. im Falle von zwei Lacken aus unterschiedlichen Lacksystemen zusätzlich Granulierungs- oder Mattierungseffekte an der Grenzfläche auftreten, die zu einer diffusen Lichtreflexion an der Grenzfläche führen. Als Ursache kommen Querspannungen und physikalisch-chemische Reaktionen an der Kontaktfläche in Betracht, die als Benetzungsstörungen zusammengefasst werden. Die diffuse Lichtreflexion erfolgt hier abweichend von der ersten Variante nicht bereits an der Oberfläche eines Matt-Lackes, sondern erst an der rauen Grenzfläche zur darunter befindlichen ersten Lackschicht2 . Für diese Variante ist die Verwendung zweier Glanzlacke erforderlich. - Zunächst wird ein Lackschicht
2 , z.B. ein Öldrucklack, vollflächig in einem Druckwerk aufgetragen und zwischengetrocknet. Die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung werden in einem der folgenden Druckwerke mit einer das codierte Bild der Sicherheitsmarkierung enthaltenden Lackdruckform auf die erste Lackschicht2 aufgedruckt. Dafür ist ebenfalls eine Lackschicht3 mit anderer Oberflächenspannung oder aus einem anderen Lacksystem geeignet. Die genannten Grenzflächeneffekte führen zu Veränderungen an der Grenzfläche der noch fließfähigen zweiten Lackschicht3 , die eine Grenzflächenrauhigkeit ausbilden und durch den anschließenden Trocknungsprozess fixiert werden. Die von der zweiten Lackschicht3 bedeckte Lackoberfläche2 erscheint somit makroskopisch als matte Fläche und tritt daher als hellere Struktur nach der Dekodierung hervor. Eine Verschleißschutzlackierung mit einem Decklackschicht4 , z.B. einem UV-Drucklack, ist möglich. - Analog zu Variante 1 ist im Falle einer glänzenden Volltongrundfarbe
1 das Aufbringen einer Lackschicht2 mit der CIT-Bildinformation und die anschließende vollflächige Beschichtung mit einer zweiten Lackschicht3 möglich, wobei die zweite Lackschicht3 eine andere Oberflächenspannung als die erste Lackschicht2 besitzen muss, damit an den Grenzflächen zur ersten Lackschicht2 Rauhigkeiten und damit die gewünschte diffuse Reflexion auftritt (2b ). - Werden in weiteren Ausgestaltungen der Varianten gem.
2a und2b beide Lackschichten2 ,3 mit gleicher Schichtdicke und entsprechend der CIT-Bildinformation gerastert aufgetragen, treten die Grenzflächenrauhigkeiten nur an den senkrechten Grenzflächen auf, wodurch sich zusätzliche Möglichkeiten für eine 3D-CIT-Bildkodierung ergeben (2c und2d ). - Variante 3:
- Vergleichbar mit Variante 2 wird ein weiterer Grenzflächeneffekt genutzt, der aus der
DE 100 57 641 A1 ,DE 100 57 642 A1 oderDE 100 57 643 A1 bekannt ist. Die gewünschte Grenzflächenrauhigkeit und diffuse Reflexion wird hierbei durch die zumindest partielle Resorption eines Lackes in einem zweiten Lack eines anderen Lacksystems erreicht. Wird beispielsweise ein UV-Lack auf einen nicht getrockneten Öldrucklack aufgetragen, werden die glanzbestimmenden Lackbestandteile des UV-Lackes vom Öldrucklack resorbiert, wodurch eine Rauhigkeit an der Grenzfläche entsteht, die einfallendes Licht diffus reflektiert. - Gemäß
3a wird die Sicherheitsmarkierung dadurch erzeugt, dass zunächst eine erste Lackschicht2 mit Öldrucklack aufgetragen wird. Danach werden die CIT-Bildelemente mit einer schnell trocknenden/härtenden Lackschicht3 , beispielsweise Hybridlack, mittels Druckform auf die erste Lackschicht2 aufgetragen. Während eines anschließenden Durchlaufes des Bedruckstoffes durch einen UV-Trockner wird der Hybridlack gehärtet, während der Öldrucklack nur einen geringen Trocknungsimpuls durch die unvermeidbare Wärmestrahlung des UV-Trockners erhält. Abschließend erfolgt ein vollflächiger Auftrag eines UV-Decklackes. Die frisch aufgetragene Decklackschicht4 wird in den Oberflächenbereichen des noch nicht getrockneten Öldrucklackes von diesem zumindest partiell resorbiert, d.h. die Decklackschicht4 wird von der Öldrucklackschicht aufgenommen, wobei sich eine Oberflächenrauhigkeit ausbildet. Im Bereich des ausgehärteten Hybridlackes erfolgt keine Resorption, die Decklackschicht4 reagiert nicht mit dem Untergrund und bleibt glänzend. Die Sicherheitsmarkierung erscheint somit als glänzende und daher dunklere Kontur auf dem matten Hintergrund der resorbierten Decklackschicht4 . Eine analoge Variante zur Erzeugung der Sicherheitsmarkierung ist durch die Verwendung eines Hybridlackes als flächige erste Lackschicht2 , UV-Trocknung, Druck der CIT-Bildelemente mit Öldrucklack und Überzug mit einer UV-Decklackschicht4 , der dann nur im Bereich der CIT-Bildelemente resorbiert wird und matte CIT-Bildelemente erzeugt, möglich. - Im Falle der Grundierung mit einer glänzenden Volltongrundfarbe
1 kann eine erste Lackschicht2 mit dem CIT-Bild aufgetragen werden, der mit einer zweiten Lackschicht3 eines anderen Lacksystems vollflächig beschichtet wird. Die erste Lackschicht2 resorbiert die zweite Lackschicht3 und bildet somit Bildpunkte mit rauer Oberfläche aus (3b ). Die zweite Lackschicht3 dient hierbei gleichzeitig als vor Verschleiß schützender Decklack. Die genannten Varianten können in mehrlagige Lackschichten eingebaut werden, so dass mehrere unterschiedliche Hidden Images übereinander in eine Lackbeschichtung eingebaut werden können, die mit unterschiedlichen Decodierlinsen sichtbar gemacht werden können. - Die Lackbeschichtungen mit den integrierten CIT-Bildern können sowohl inline als auch offline in einer gesonderten Doppel-Lackmaschine erfolgen.
- Zur Realisierung der Lackbeschichtung mit integrierten Sicherheitsmarkierungen nach der ersten Variante sollten das Lackwerk für die flächige erste Lackbeschichtung
2 und das Lackdruckwerk für die Aufbringung der zweiten Lackschicht3 nicht unmittelbar aufeinander folgen, um eine ausreichende Zwischentrocknung zur Gewährleistung der erforderlichen Konturenschärfe der CIT-Bildelemente zu sichern. Beispielsweise könnten in einem ersten und zweiten Druckwerk Volltongrundfarben1 für einen Verpackungsdruck aufgedruckt werden, in einem dritten Werk, dem Lackwerk, die erste Lackschicht2 , in einem vierten Druckwerk eine weitere Farbe und in einem fünften Werk, dem Lackdruckwerk, die zweite Lackschicht3 mit dem CIT-Bild. In einem sechsten Druckwerk kann eine abschlie ßende Decklackschicht4 mit UV-Lack erfolgen. Nach dem Auftragen der ersten Lackschicht2 ist eine Zwischentrocknung mittels IR-Trockner vorteilhaft oder alternativ die Anordnung zusätzlicher Farbwerke zur Erhöhung der Trocknungszeit. - In einer für die Inline-Lackierung gemäß Variante 2 geeigneten Druckmaschine ist eine Zwischentrocknung zwischen den Lackaufträgen nur insoweit erforderlich, dass kein Verlaufen der CIT-Bildelemente der zweiten Lackschicht
3 in der ersten Lackschicht2 auftritt. Da eine Grenzflächenreaktion erfolgen soll, sind gewisse Restfeuchten oder eine bestimmte Viskosität der ersten Lackschicht2 erforderlich, die von den jeweils verwendeten Lacken abhängen. Bei schnelltrocknender Lackschicht2 ist daher die Anordnung eines oder mehrerer Druckwerke zwischen den die Lackschichten aufbringenden Druck- bzw. Lackwerken nicht vorteilhaft. - Gemäß der dritten Variante ist die physikalische Resorptionsfähigkeit z.B. einer Öldrucklackschicht eine wesentliche Voraussetzung, so dass eine fortgeschrittene Trocknung bis zum Auftrag der Decklackschicht
4 zu verhindern ist. Um dennoch die Konturenschärfe der CIT-Bildelemente zu gewährleisten, sind hochviskose Lacke erforderlich. - Das Anwendungsgebiet von Sicherheitsmarkierungen wird aufgrund des Wegfalles der Bindung an Farbflächenraster bedeutend erweitert. Die Art der Grundfarben ist nahezu unbegrenzt. Auch Sonderfarben sind als Untergrund geeignet. Darüber hinaus entfällt die Bindung an bestimmte Druckarten. Sieb-, Flexo-, Tief- und Offsetdruck sind möglich. Ebenso ist das Spektrum an geeigneten Lacken sehr umfangreich: Öldrucklacke, Hybridlacke, UV-Drucklacke oder UV-Lacke sind einsetzbar. Dadurch erschließt sich den CIT-Sicherheitsmarkierungen ein breites Anwendungsgebiet, beispielsweise sind CD, Kreditkarten, Briefmarken, Zahlungsmittel und Verpackungen aller Art erfindungsgemäß gegen Nachahmungen schützbar.
-
- 1
- Volltongrundfarbe
- 2
- erste Lackschicht, Grundlack
- 3
- zweite Lackschicht
- 4
- Decklackschicht
Claims (11)
- Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip für bedruckte Flächen, wobei die Sicherheitsmarkierung ein zwei- oder dreidimensionales Bild ist, dessen Bildelemente in einer für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren Größe und Anordnung kodiert sind und nur mit Hilfe optischer Decoder sichtbar sind, gekennzeichnet durch die vom Farbton und Tonwert der bedruckten Fläche unabhängige Kodierung der Bildelemente durch örtlich unterschiedliche Reflexionseigenschaften einer aus mindestens zwei unterschiedlichen Lackschichten (
2 ,3 ) gebildeten Lackbeschichtung. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer flächigen ersten Lackschicht (
2 ) und einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden zweiten Lackschicht (3 ) auf die erste Lackschicht (2 ), wobei die zweite Lackschicht (3 ) einen geringeren Glanzgrad oder eine geringere Transparenz als die erste Lackschicht (2 ) aufweist. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden ersten Lackschicht (
2 ) und einer flächigen, auch die erste Lackschicht (2 ) überdeckenden zweiten Lackschicht (3 ), wobei die zweite Lackschicht (3 ) einen höheren Glanzgrad oder eine höhere Transparenz als die erste Lackschicht (2 ) aufweist. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer flächigen ersten Lackschicht (
2 ) und einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden zweiten Lackschicht (3 ) auf die erste Lackschicht (2 ), wobei die Grenzflächen zwischen der ersten und der zweiten Lackschicht (2 ,3 ) infolge von Benetzungsstörungen von den Reflexionseigenschaften der ersten Lackschicht (2 ) abweichende Reflexionseigenschaften ausbilden. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden ersten Lackschicht (
2 ) und einer flächigen, auch die erste Lackschicht überdeckenden zweiten Lackschicht (3 ), wobei die Grenzflächen zwischen der ersten und der zweiten Lackschicht (2 ,3 ) infolge von Benetzungsstörungen von den Reflexionseigenschaften der zweiten Lackschicht (3 ) abweichende Reflexionseigenschaften ausbilden. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch das Auftragen von zwei Lackschichten (
2 ,3 ) mit unterschiedlicher Oberflächenspannung, wobei Grenzflächen mit diffuser Lichtreflexion entstehen. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer flächigen ersten Lackschicht (
2 ) und einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden zweiten Lackschicht (3 ) auf die erste Lackschicht (2 ), wobei nur die erste oder nur die zweite Lackschicht eine flächig auf beide Lackschichten (2 ,3 ) aufgetragene Decklackschicht (4 ) zumindest teilweise resorbiert und die Resorptionsflächen von den Reflexionseigenschaften der Lackschichten (2 ,3 ) abweichende Reflexionseigenschaften ausbilden. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente mittels sequentiellem Auftragen einer die Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthaltenden ersten Lackschicht (
2 ) und einer flächigen, auch die erste Lackschicht überdeckenden zweiten Lackschicht (3 ), wobei die erste Lackschicht (2 ) die zweite Lackschicht (3 ) zumindest teilweise resorbiert und die Resorptionsflächen von den Reflexionseigenschaften der Lackschichten (2 ,3 ) abweichende Reflexionseigenschaften ausbilden. - Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch das Auftragen von eingefärbten oder farblosen Lacken aus verschiedenen Lacksystemen und mit unterschiedlichen Oberflächenspannungen, wobei Resorptionsflächen mit diffuser Lichtreflexion entstehen.
- Sicherheitsmarkierung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Kodierung der Bildelemente der Sicherheitsmarkierung durch entsprechend der Anordnung der Bildelemente gerasterten Auftrag zweier Lacke (
2 ,3 ) mit gleicher Schichtdicke, wobei durch Benetzungsstörungen oder Resorption an den senkrechten Grenzflächen zwischen den Lackrasterpunkten beider Lacke (2 ,3 ) eine Rauigkeitserhöhung eintritt. - Verfahren zur Herstellung einer Sicherheitsmarkierung nach dem CIT-Prinzip für bedruckbare Oberflächen, wobei die Sicherheitsmarkierung ein zwei- oder dreidimensionales Bild ist, dessen Bildelemente in einer für das menschliche Auge nicht wahr nehmbaren Größe und Anordnung kodiert sind und nur mit Hilfe optischer Decoder sichtbar sind, gekennzeichnet durch – die Herstellung einer die kodierte Anordnung von Bildelementen der Sicherheitsmarkierung enthaltenden Lackdruckform, – das Aufbringen einer ersten und einer zweiten Lackschicht (
2 ,3 ) auf die mit der Sicherheitsmarkierung zu kennzeichnenden Fläche, wobei eine der Lackschichten (2 ,3 ) die kodierte Anordnung der Bildelemente der Sicherheitsmarkierung enthält und in einem Druckwerk mit der Lackdruckform aufgebracht wird und die andere Lackschicht (3 ,2 ) flächig aufgetragen wird, – wobei die Lackschichten (2 ,3 ) selbst unterschiedliche Reflexionseigenschaften aufweisen oder durch ihr Zusammenwirken oder durch das Zusammenwirken einer der Lackschichten (2 ,3 ) mit einer weiteren Lackschicht (4 ) an den Grenzflächen örtlich unterschiedliche Reflexionseigenschaften ausbilden.
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