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Technisches Gebiet, zu dem die Erfindung gehört
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Produkt-Managementsystem.
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Hintergrund-Technik
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Die Patentliteratur Nr. 1 (offengelegte
japanische Patentanmeldung HEI 11-66445 ) beschreibt als konventionelle Technologie eine Anordnung, bei der eine für ein Produkt einzigartige Identifikationsinformation, die in einem Produkt-Plakette gespeichert ist, welches an einem in einen Montageraum zu bringenden Produkt befestigt ist, ermittelt wird, und die so in Bezug auf das Produkt auf der Grundlage der Identifikationsinformation ermittelte Information wird auf einer Anzeigevorrichtung angezeigt, die in dem Montageraum vorgesehen ist, wodurch der Diebstahl des in den Montageraum gebrachten Produkts verhindert ist.
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In der Patentliteratur Nr. 2 (offengelegte
japanische Patentanmeldung Nr. 2003-36485 ) ist ein Diebstahl-Verhinderungssystem beschrieben, welches ein Vorkommnis ermittelt, bei dem ein Produkt aus einem Laden ohne Bezahlung entnommen wird. Bei diesem System ist eine Diebstahlverhinderungs-Plakette für das Diebstahl-Verhinderungssystem zu verwenden, die unter geringen Kosten hergestellt wird und nicht leicht zu entdecken ist, so dass sie das Aussehen des Produkts nicht mindert.
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Die Patentliteratur Nr. 3 (
WO 03/095276 A1 ) offenbart ein Fahrzeug-Identifzierungssystem, wobei ein erster Transponder an der Windschutzscheibe und ein zweiter Transponder an der Heckscheibe angebracht ist. Zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrzeugs muss zunächst der Diebstahl einer Datenbank gemeldet werden und daraufhin das Fahrzeug einen Kontrollpunkt, z. B. eine Ampel oder einen Parkplatz, passieren.
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Die Patentliteratur Nr. 4 (
DE 201 09 966 U1 ) offenbart eine Chipkarte für Kraftfahrzeuge als Ersatz des Kfz-Schein, wobei Herstellerfirmen für motorbetriebene KFZ vor Auslieferung die Neufahrzeuge zusätzlich zur eingestanzten Fahrgestellnummer mit allen Daten codieren, die sich auch im mitgelieferten KFZ-Brief befinden, auf eine wählbare, vom Hersteller ausgewählte Stelle am oder im KFZ.
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Die Patentliteratur Nr. 5 (
DE 299 12 462 U1 ) offenbart eine Vorrichtung zur Überprüfung der spezifischen Daten eines Kraftfahrzeuges, welches mindestens ein Kraftfahrzeugschild zur Kennzeichnung aufweist, wobei das Kraftfahrzeugschild einen Transponder aufweist, auf dem fahrzeugspezifische Daten speicherbar und/oder gespeichert sind.
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Offenbarung der Erfindung
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Durch die Erfindung zu lösende Probleme
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Entsprechend den im zuvor bezeichneten Stand der Technik beschriebenen Technologien kann der Diebstahl eines Produkts, bevor es verkauft ist, vermieden werden. Nachdem das Produkt verkauft ist, sind die obigen Technologien jedoch nicht mehr imstande, eine illegale Nutzung oder Verwendung durch eine andere Person als einen regulären Besitzer zu verhindern.
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Die vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der obigen Situation geschaffen worden, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Produkt-Managementsystem bereitzustellen, welches feststellt, ob der Besitzer eines Produkts, das gekauft worden ist, der reguläre Besitzer ist, wodurch verhindert wird, dass das Produkt illegal durch eine andere Person als einen regulären Besitzer benutzt oder verwendet wird.
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Mittel zur Lösung der Probleme
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Diese Aufgabe wird mit einem Produkt-Managementsystem nach Anspruch 1 gelöst.
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Das Produkt-Managementsystem ist geschaffen worden mit einer Datenbank bzw. Datenbasis (120) zur Korrelation und Speicherung einer Schlüsselinformation bezüglich eines Produkts und einer Besitzerinformation bezüglich des Besitzers des Produkts und mit einer Besitzer-Identifikationseinrichtung zum Auslesen der Schlüsselinformation aus einer IC-Plakette, welche an dem Produkt fest angebracht ist und in welcher die Schlüsselinformation bezüglich des Produkts gespeichert ist, und zum Auslesen der Besitzerinformation aus der Datenbank bzw. Datenbasis (120), die mit der so ausgelesenen Schlüsselinformation korreliert worden ist. Darüber hinaus enthält das Produkt-Managementsystem eine Kartenausgabeeinrichtung zur Ausgabe einer Karte (50), die ein Speichermedium (72) zur Speicherung der Schlüsselinformation aufweist, und eine Prüfeinrichtung zur Prüfung der aus der Karte (50) ausgelesenen Schlüsselinformation, der aus der IC-Plakette ausgelesenen Schlüsselinformation und der aus der Datenbank bzw. Datenbasis (120) ausgelesenen Schlüsselinformation.
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Bei einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, werden die Schlüsselinformation in Bezug auf das Produkt und die Besitzerinformation in Bezug auf den Besitzer des Produkts korreliert und vorab in einer Datenbank gespeichert, und die Besitzerinformation des Produkts wird daraus auf der Grundlage der Schlüsselinformation in einer IC-Plakette ausgelesen, welche an dem Produkt fest angebracht ist. Darüber hinaus werden die Schlüsselinformation, die aus einer an einem Produkt fest angebrachten IC-Plakette ausgelesen ist, die Schlüsselinformation, die aus einer an den Besitzer des Produkts ausgegebenen Karte ausgelesen ist, und die aus einer Datenbank ausgelesene Schlüsselinformation des Produkts überprüft, um dadurch zu validieren, ob das Produkt von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich – wie bereits erwähnt – auf ein Produkt-Managementsystem, wie es oben beschrieben ist und bei dem die Schlüsselinformation in der IC-Plakette durch drahtlose Kommunikation gesendet bzw. übertragen und empfangen wird.
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Bei einer derartigen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, wird eine drahtlose Kommunikation bzw. Funkkommunikation dazu genutzt, die Schlüsselinformation aus einer IC-Plakette auszulesen, welche innerhalb oder außerhalb eines Produkts befestigt ist. Hier bedeutet die drahtlose Kommunikation eine Kommunikation durch Nutzung einer elektromagnetischen Welle, einer Ultraschallwelle und dergleichen. Dies heißt, dass unter einer elektromagnetischen Welle eine Welle verstanden wird, die als elektrische Welle, Infrarotstrahlung, Licht (sichtbares Licht) und dergleichen bezeichnet wird. Demgemäß wird eine elektromagnetische Welle in einem passenden Frequenzband, wie erforderlich, genutzt. So wird eine RFID-Plakette (das ist eine Radio- bzw. Funk-Frequenz-IDentifikations-Plakette) als IC-Plakette verwendet.
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Ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auf das oben beschriebene Produkt-Managementsystem, bei dem die Schlüsselinformation in der Karte mittels einer drahtlosen Kommunikation gesendet bzw. übertragen und empfangen wird.
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Bei einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, ermöglicht es die Verwendung einer Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus anderen IC-Plaketten (beispielsweise aus einer an einem Produkt befestigten IC-Plakette und dergleichen), eine Schlüsselinformation aus einer in einer Karte vorgesehenen IC-Plakette auszulesen. Dies heißt, dass es möglich ist, Vorrichtungen bzw. Geräte zum Auslesen einer Information aus IC-Plaketten zu standardisieren. Hier bedeutet die drahtlose Kommunikation eine Kommunikation durch Nutzung einer elektromagnetischen Welle, einer Ultraschallwelle und dergleichen. Die elektromagnetische Welle bedeutet eine Welle, die als elektrische Welle, als Infrarotstrahlung, als Licht (sichtbares Licht) und dergleichen bezeichnet wird. Demgemäß wird eine elektromagnetische Welle in einem passenden Frequenzband verwendet, wie dies erforderlich ist. Als IC-Plakette wird eine RFID-Plakette verwendet.
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Darüber hinaus bezieht sich die vorliegende Erfindung – wie bereits erwähnt – auf ein Produkt-Managementsystem, wie es oben beschrieben ist und bei dem die Karte und die IC-Plakette die Besitzerinformation speichern und bei dem der Besitzeridentifikationseinrichtung ermöglicht ist, eine Schlüsselinformation aus der Datenbank auszulesen, wenn die Schlüsselinformation und die aus der jeweiligen Karte ausgelesene Besitzerinformation mit der Schlüsselinformation bzw. der Besitzerinformation, die aus dem IC-Plakette ausgelesen sind, übereinstimmen.
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Bei einer derartigen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, ist ein Zugriff auf eine Datenbank nicht nötig, wenn die aus einer IC-Plakette ausgelesene Information nicht mit der von einer Karte ausgelesenen Information übereinstimmt.
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Überdies bezieht sich die vorliegende Erfindung auf das Produkt-Managementsystem, wie es oben beschrieben ist und bei dem die Karte eine Karten-ID zur Identifizierung einer Karte speichert, wobei die Datenbank die Karten-ID speichert und wobei die Besitzer-Identifikationseinrichtung einen Besitzer als regulären Besitzer identifiziert, wenn die aus der Karte ausgelesene Karten-ID mit der aus der Datenbank ausgelesenen Karten-ID übereinstimmt und wenn die aus der Karte ausgelesene Besitzerinformation mit der aus der Datenbank ausgelesenen Besitzerinformation übereinstimmt.
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Wenn bei einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben worden ist, eine Karte beispielsweise gefälscht ist, das heißt dann, wenn die Schlüsselinformation und die Besitzerinformation in eine Karte geschrieben sind, deren Karten-ID verschieden ist von jener der Karte mit der darin gespeicherten Schlüsselinformation und Besitzerinformation, kann eine Identifikation eines regulären Besitzers niemals durch Verwendung der (gefälschten) Karte durchgeführt werden. Daher kann die Nutzung der gefälschten Karten verhindert werden.
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Wirkung bzw. Effekt der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Schlüsselinformation, welche aus einer an einem Produkt fest angebrachten IC-Plakette ausgelesen wird, die aus einer Karte ausgelesene Schlüsselinformation und die aus einer Datenbank ausgelesene Schlüsselinformation überprüft, womit einfach validiert wird, ob das Produkt von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist, und es wird eine Information zur Identifizierung eines regulären Besitzers erhalten. Daher ist es sogar dann, wenn ein Produkt gestohlen ist, möglich, das gestohlene Produkt schnell zu lokalisieren, was folglich zum Herausfinden eines regulären Besitzers beiträgt und ferner die Diebstähle von Produkten verhindert oder einschränkt. Nebenbei sei angemerkt, dass ein Verbraucher validieren kann, dass mit einem Produkt nicht illegal umgegangen worden ist und dass er ein Gebrauchtauto sicher kaufen kann.
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Unterdessen macht es die Verwendung einer RFID-Plakette als IC-Plakette, welche an einem Produkt zu befestigen ist, einfach, von bzw. aus dem Produkt eine Information auszulesen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 veranschaulicht in einem Blockdiagramm eine Anordnung eines Produkt-Managementsystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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2 veranschaulicht in einer schematischen Ansicht eine stelle in einem Fahrzeug (Motorrad), an der RFID-Plaketten gemäß der vorliegenden Ausführungsform befestigt werden bzw. sind.
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3 veranschaulicht in einer detaillierten Schnittansicht Stellen, an denen RFID-Plaketten gemäß der vorliegenden Ausführungsform befestigt werden bzw. sind.
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4 zeigt eine Schnittansicht eines Sitzes längs der Linie A-A in 3 gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
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5 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung ein Beispiel einer Vorderseite eines Fahrzeugregistrierungszertifikats bzw. Fahrzeugscheines gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
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6 veranschaulicht in einer detaillierten Schnittansicht Stellen, an denen RFID-Plaketten gemäß der vorliegenden Ausführungsform befestigt werden bzw. sind.
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7 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Besitzerdaten, die in der Datenbank gemäß der vorliegenden Ausführungsform enthalten sind.
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8 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Fahrzeughistoriedaten, die in der Datenbank gemäß der vorliegenden Ausführungsform enthalten sind.
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9 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung einen Datenablauf einer Datenregistrierungsverarbeitung gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
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10 zeigt einen Arbeitsablauf zur Verarbeitung der Korrektheitsvalidierung gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
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Beste Ausführungsformen zur Ausführung der Erfindung
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Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen wird nachstehend ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben. Als nachstehend betrachtetes Produkt wird ein Fahrzeug angenommen.
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1 veranschaulicht in einem Blockdiagramm den Aufbau bzw. die Konfiguration eines Produkt-Managementsystems gemäß der Ausführungsform. In 1 ist mit dem Bezugszeichen 10 ein Fahrzeug-Managementserver bezeichnet, in welchem eine Steuerungseinheit 110 (Besitzeridentifikationseinrichtung, Kartenausgabeeinrichtung, Prüfeinrichtung) und eine Datenbank 120 vorgesehen sind. Mit dem Bezugszeichen 20 ist ein Terminal bzw. Endgerät bezeichnet, welches in einer Autoherstellungsfirma, in einer Fahrzeugregistrierungszertifikat- bzw. Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation, bei einem Händler für neue oder gebrauchte Fahrzeuge, in einer Reparaturwerkstatt für Fahrzeuge, bei einer Tankstelle, in einer Fahrzeugverwertungsfirma, in einem Zollhaus, in einem Haus des Fahrzeugbesitzers und dergleichen vorgesehen ist. Es ist eine Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung vorgesehen, mit der das Terminal 20 gegebenenfalls verbunden ist, um eine Information aus einer an einem Fahrzeug befestigten IC-Plakette und einer IC-Plakette (das ist ein Speichermedium), welches in einem Fahrzeugschein (das ist eine Karte) 50 eingebettet ist, lesen und eine Information in die betreffende IC-Plakette schreiben zu können. Mit dem Bezugszeichen 21 ist ein mobiles Terminal bezeichnet, welches beispielsweise ein Fahrzeugbesitzer besitzt. Mit dem Bezugszeichen 30 ist ein Server für eine Fahrzeug-Verkaufs-Webseite bezeichnet, die für Fahrzeugverkäufe über ein Kommunikationsnetzwerk 80 durch Nutzung einer sogenannten Web-Schnittstelle vorgesehen ist.
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Das Kommunikationsnetzwerk 80 ist ein Netzwerk, wie das Internet, ein VPN-Netzwerk (virtuelles privates Netzwerk), ein LAN-Netzwerk (lokales Bereichsnetzwerk) und dergleichen. Der Fahrzeug-Managementserver 10 ist zu einer Kommunikation mit dem Terminal 20 und dem Server 30 für die Fahrzeug-Verkaufs-Webseite über das Kommunikationsnetzwerk 80 imstande, und er ist außerdem zu einer Kommunikation mit dem mobilen Terminal 21 über ein mobiles Telefonnetzwerk 81 und das Kommunikationsnetzwerk 80 imstande.
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In dem Fahrzeug-Managementserver 10 nimmt dessen Datenbank 120 eine Korrelation und Speicherung einer Identifikationsinformation des Fahrzeugs, einer Identifikationsinformation einer Karte (das ist ein Fahrzeug-Registrierungszertifikat 50), einer Besitzerinformation, die kennzeichnend ist für eine Information bezüglich eines Besitzers, einer Fahrzeuginformation, die kennzeichnend ist für eine Information bezüglich des Fahrzeugs, und einer Fahrzeug-Historieinformation, die kennzeichnend ist für die Historie des Fahrzeugs, für die jeweiligen Fahrzeuge vor. Die Steuerungseinheit 110, die später beschrieben wird, bezieht sich auf Daten, die in der Datenbank 120 gespeichert worden sind, und sie schreibt Daten in die Datenbank 120 ein, während Daten bezüglich des Terminals 20, des mobilen Terminals 21, des Servers 30 für die Fahrzeugverkäufe-Webseite und dergleichen übertragen und empfangen werden. Die Steuerungseinheit 110 überprüft ferner die Schlüsselinformation bezüglich eines Fahrzeugs, die aus dem jeweiligen Fahrzeugzertifikat bzw. -schein 50, der an dem Fahrzeug befestigten IC-Plakette und der Datenbank 120 ausgelesen wird bzw. ist, und validiert, ob das Fahrzeug illegal genutzt oder verwendet worden ist. Die Schlüsselinformation kann eine Information aus irgendeiner Kombination der Identifikationsinformation des Fahrzeugs, der Identifikationsinformation der Karte, der Besitzerinformation und der Fahrzeug-Historieninformation sein.
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Es sei darauf hingewiesen, dass der Fahrzeug-Managementserver 10, das Terminal 20 und der Server 30 für die Fahrzeugverkäufe-Webseite durch Verwendung eines Computers realisiert sind. Als mobiles Terminal 21 werden ein mobiles Telefon-Endgerät (das heißt ein mobiles Telefon-Endgerät oder ein PHS (das ist eine Marke und steht für Personal-Handyphone System) und ein PDA (das ist ein persönlicher digitaler Assistent) verwendet. Jedes dieser Geräte weist im Innern eine CPU (das ist eine zentrale Verarbeitungseinheit) auf. Prozesse zur Verarbeitung, die durch diese Gerät ausgeführt werden, werden in bzw. auf einem durch einen Computer lesbaren Speichermedium in Form eines Computerprogramms gespeichert, und die CPU liest und führt das Programm aus, wodurch die obige Verarbeitung ausgeführt wird. Hier bezeichnet das durch einen Computer lesbare Speichermedium eine magnetische Disk, eine magnetooptische Disk, eine CD-ROM, eine DVD-ROM, einen Halbleiterspeicher und dergleichen. Alternativ kann die Anordnung eine Form besitzen, bei der das Computerprogramm über Kommunikationsleitungen zu einem Computer übertragen wird, und eine CPU, welche in dem das Computerprogramm empfangenden Computer vorgesehen ist, führt das Programm aus.
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Die an dem Fahrzeug zu befestigende IC-Plakette weist eine Schnittstelle, die mit der Außenseite kommuniziert, und einen Speicher auf, und sie ist imstande, Informationen aus dem Speicher zu lesen und in den Speicher zu schreiben und in diesem zu speichern. In der IC-Plakette wird bzw. ist vorab eine zur Identifizierung der IC-Plakette zu verwendende ID gespeichert. Dabei wird eine RFID-(Radio- bzw. Funkfrequenz Identifikations)-Plakette als IC-Plakette verwendet. Die RFID-Plakette enthält eine Antenne, die zur Durchführung einer Kommunikation mittels einer Funkfrequenz verwendet wird, sowie einen Halbleiterspeicher, der sowohl einen Bereich, der für ein Beschreiben bzw. erneutes Beschreiben gesperrt ist, als auch einen wieder beschreibbaren Bereich aufweist. In dem Bereich, der für ein Beschreiben bzw. Wiederbeschreiben gesperrt ist, ist vorab eine als Fahrzeug-ID (das ist eine Identifikationsinformation eines Fahrzeugs) zu verwendende ID eingeschrieben. Unterdessen werden die Besitzerinformation, die Fahrzeuginformation, die Fahrzeug-Historieinformation und dergleichen in den neu bzw. wieder beschreibbaren Bereich eingeschrieben.
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2 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung eine Stelle an einem Motorrad anstelle eines Fahrzeugs, an der die RFID-Plaketten befestigt sind. In 2 ist mit dem Bezugszeichen 90 ein Sitz für einen Fahrer bezeichnet, und der Sitz ist durch Verwendung von Kunstharzteilen hergestellt. Die RFID-Plaketten sind so gestaltet, dass sie innerhalb des Sitzes vorgesehen sind.
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3 zeigt eine Schnittansicht des Sitzes in der Längsrichtung. In dieser Zeichnung veranschaulichen die Bezugszeichen 71a, 71b, 71c, 71d, 71e und 71f ein Beispiel für Positionen, an denen die RFID-Plaketten befestigt werden bzw. sind. Die RFID-Plaketten können an irgendeiner Position bzw. an irgendwelchen Positionen von 71a bis 71f befestigt sein. Insbesondere dann, wenn die RFID-Plaketten an den Positionen 71a und 71f befestigt sind, ist es mit Rücksicht darauf, dass der Abstand zwischen einer Oberfläche des Sitzes und irgendeinem dieser RFID-Plaketten gering ist, indessen möglich, die RFID-Lese-/Schreibeinrichtung dichter an die RFID-Plaketten heranzubringen. 4 zeigt eine Schnittansicht des Sitzes längs der in 3 eingetragenen Linie A-A.
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Es sei darauf hingewiesen, dass, wie in 3 dargestellt, die für den Sitz verwendeten Kunstharzteile eine gewisse Dicke in der vertikalen Richtung aufweisen, um als Puffer für einen Fahrer zu dienen. Wenn die RFID-Plaketten an den Positionen 71b, 71c, 71d und 71e befestigt sind, ist der Abstand zwischen der Oberfläche des Sitzes und irgendeiner dieser RFID-Plaketten demgemäß relativ groß. Wenn demgegenüber die RFID-Plaketten an der Vorderseite oder Rückseite des Sitzes befestigt sind, wie im Falle von 71a und 71f, ist der Abstand zwischen der Oberfläche des Sitzes und irgendeiner dieser beiden RFID-Plaketten relativ gering. Falls die Strecke, über die ein Signal (das heißt eine elektromagnetische Welle), welche aus den Lese- und Schreibvorgängen bezüglich der RFID-Plaketten resultiert, übertragen werden kann, relativ kurz ist, wird die RFID-Plakette demgemäß an der Position 71a oder 71f befestigt, die relativ nahe der Oberfläche des Sitzes ist, wodurch es möglich ist, ein Lesegerät näher an die RFID-Plakette heranzubringen und die Lese- und Schreiboperationen einfach vorzunehmen.
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Es sei darauf hingewiesen, dass in 2 bis 4 die Stellen, an denen die RFID-Plaketten befestigt sind, für ein Motorrad beschrieben worden sind (sie sind in entsprechender Weise auch bei einem motorisierten Fahrrad bzw. Mofa anwendbar). Es ist außerdem möglich, die RFID-Plaketten innerhalb eines Sitzes eines von einem Motorrad verschiedenen Fahrzeugs anzubringen, welches einen Sitz vom Satteltyp aufweist, wie ein Fahrrad, ein persönliches Wasserfahrzeug (das ist ein PWC), ein Geländefahrzeug und dergleichen. Da der Sitz unter Verwendung der Kunstharzteile hergestellt ist, durch die elektromagnetische Wellen hindurchtreten können, ist die Anbringung der RFID-Plaketten innerhalb eines Sitzes, wie oben beschrieben, rationell, um die gespeicherten Informationen in den RFID-Plaketten unter Verwendung des Signals der elektromagnetischen Welle zu lesen und einzuschreiben. Bei einem Fahrzeug mit einem Sitz vom Satteltyp ist es mit Rücksicht darauf, dass es im allgemeinen dort kein Dach und dergleichen aus Metall gibt, welches den Sitz abdeckt, möglich, beispielsweise an einer Tankstelle, in einer Werkstatt, auf der Straße und dergleichen eine RFID-Lese-Schreibeinrichtung (das ist ein Plaketten-Lese-/Schreibgerät) oberhalb der Stelle anzuordnen, an der das Fahrzeug zum Stillstand kommt. Daher ist dies bequem. Bezüglich der RFID-Plaketten wird erwartet, dass sie an einem Fahrzeug vom Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeugs bis zur Zeit der Verschrottung des betreffenden Fahrzeugs befestigt bleiben. Unterdessen besteht ein Vorteil in dem Fall, dass die RFID-Plaketten innerhalb des Sitzes befestigt sind, darin, dass verhindert ist, dass die RFID-Plaketten leicht abfallen.
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In dem Fall, dass ein Fahrzeug ein solches Fahrzeug ist wie ein Personenwagen bzw. Personenkraftwagen, ein Bus, ein Lastkraftwagen und dergleichen, also jeweils ein Fahrzeug, welches ein aus Metall bestehendes Dach aufweist, sind die RFID-Plaketten vorab innerhalb des Sitzes angebracht, und die Information der RFID-Plaketten wird mittels eines tragbaren Lese-/Schreibgerätes ausgelesen, welches in dem Fahrzeug von Hand getragen wird. Es ist außerdem möglich, die RFID-Plaketten in der Nähe der vorderen Windschutzscheibe oder der hinteren Windschutzscheibe des Personenkraftwagens zu befestigen. Die RFID-Plaketten können beispielsweise vorab am bzw. im Armaturenbrett des Personenkraftwagens befestigt sein, so dass sie von außen und oberhalb des Fahrzeugs oder von irgendwo her gelesen und beschrieben werden. Die RFID-Plaketten können außerdem innerhalb von Kunstharzteilen befestigt sein, die für den Aufbau des Armaturenbretts verwendet werden.
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Nachstehend wird ein Fahrzeugschein 50 beschrieben, welcher als Karte im vorliegenden System verwendet wird. 5 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung ein Beispiel einer Vorderseite der Karte des Fahrzeugscheines 50. In dieser Zeichnung stellt der Fahrzeugschein 50 ein Zertifikat dar, welches für jedes Fahrzeug einzeln auszugeben ist. Wie in der Zeichnung dargestellt, ist eine Fahrzeuginformation, wie Fahrzeugtyp und Modelljahr (kennzeichnend mit ”Modell 2003”), der Hersteller-Seriennummer, dem Namen des Herstellers und dergleichen von einem Fahrzeug auf die Oberfläche der Karte geschrieben, auf der zusätzlich ein Foto des Fahrzeugs aufgedruckt oder angebracht ist. Darüber hinaus ist mit dem Bezugszeichen 72 eine IC-Plakette bezeichnet, welche als Speichermedium dient, das in dem Fahrzeugschein 50 eingebettet ist; eine RFID-Plakette wird hier als IC-Plakette verwendet. Diese RFID-Plakette 72 ist in entsprechender Weise angeordnet wie jene, die an einem Fahrzeug befestigt ist. Eine ID, die vorab in einen für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich der RFID-Plakette 72 eingeschrieben ist, wird jedoch als Karten-ID (das ist eine Identifikationsinformation einer Karte) verwendet. Ferner ist eine Fahrzeug-ID in den für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich zur Zeit der Ausgabe des Fahrzeugscheines 50 eingeschrieben. In den beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren Bereich werden eine Besitzerinformation, eine Fahrzeuginformation und eine Fahrzeughistorieinformation in entsprechender Weise eingeschrieben wie bei der an dem Fahrzeug zu befestigenden RFID-Plakette.
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Bei der oben beschriebenen Karten-ID handelt es sich um eine ID, die jedem Kartenkörper zur Zeit der Herstellung einer Karte zugeteilt wird und die vorab in die Karte eingeschrieben wird, um den Kartenkörper durch Heranziehen dieser Karten-ID vollständig und eindeutig identifizieren zu können.
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Es sei darauf hingewiesen, dass der Fahrzeugschein 50 von einem Hersteller für die Herstellung von Fahrzeugen, einer öffentlichen Organisation, welche die Fahrzeugregistrierung kontrolliert, und so weiter auszugeben ist. Die Größe des Fahrzeugscheines 50 ist ungefähr die Größe einer Kreditkarte, die eine Höhe von etwa 5,3 cm und eine Breite von beispielsweise 8,5 cm aufweist und deren Material aus Kunststoff und dergleichen besteht.
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Anschließend werden die Informationen beschrieben, die in einer an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette gespeichert werden bzw. sind. 6 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung die Anordnung der in einem Speicher der an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette gespeicherten Daten. Wie in 6 gezeigt, weist der Speicher einen für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich und einen beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren Bereich auf. Im Hinblick auf den für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich wird ein ROM-Speicher (das ist ein Festwertspeicher, aus dem lediglich gelesen werden kann) verwendet, um eine neue Schreiboperation zu unterbinden. Alternativ kann die RFID-Plakette eine Steuerungsfunktion besitzen, welche die Ausführung einer neuen Schreiboperation in dem für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich verhindert.
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In dem für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich sind ein Plaketten-Klassifikationscode und eine Fahrzeug-ID gespeichert, und außerdem ist in dem betreffenden Bereich ein Sicherungsbereich vorgesehen. Der Plaketten-Klassifikationscode stellt eine Codeinformation dar, die verwendet wird um zu bestimmen, ob die RFID-Plakette eine an einem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette oder eine Plakette RFID 72 ist, welche in einem Fahrzeugschein 50 vorgesehen ist. Ein Code, der für die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette kennzeichnend ist, wird für die oben beschriebene Codeinformation festgelegt.
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Ferner werden bzw. sind in dem wieder beschreibbaren Bereich Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten gespeichert, und überdies ist ein Sicherungsbereich innerhalb des wieder beschreibbaren Bereiches vorgesehen. Diese Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten werden außerdem in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 und in der Datenbank 120 in entsprechender Weise gespeichert wie dies nachstehend beschrieben wird. Dies heißt, dass mit Rücksicht darauf, dass in dem vorliegenden System der Fahrzeug-Managementserver 10 und die Terminals 20 über das Kommunikationsnetzwerk 80 miteinander zu kommunizieren vermögen, Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten), die in der Datenbank 120 gespeichert und von dieser verwaltet werden, und Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten), die in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette gespeichert sind, erforderlichenfalls in einer synchronisierten Weise geeignet aktualisiert werden. Ferner werden zur selben Zeit auch Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten) in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 aktualisiert. Da die Kapazität des Speicherbereichs für die RFID-Plakette begrenzt ist, kann die Datenbank 120 überdies so ausgelegt sein, dass sie den gesamten Satz der jeweiligen zuvor erwähnten Daten enthält, während die RFID-Plakette so ausgelegt sein kann, dass sie lediglich einen Teilsatz der jeweiligen zuvor erwähnten Daten enthält.
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Die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 speichert Daten durch eine Datenanordnung ähnlich jener der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette, wie dies oben beschrieben worden ist. In dem für ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich sind jedoch eine Karten-ID, eine Fahrzeug-ID und ein Plaketten-Klassifikationscode gespeichert, wobei ein für die in dem Fahrzeugschein 50 vorgesehene RFID-Plakette 72 kennzeichnender Code festgelegt ist.
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Anschließend werden unter Bezugnahme auf die 7 und 8 die in der Datenbank 120 jeweils gespeicherten Daten beschrieben. Die in 7 und 8 dargestellten Daten sind jedoch zum Teil oder gänzlich in der an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette oder in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 für das jeweilige Fahrzeug gespeichert.
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7 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Besitzerdaten, die in der Datenbank 120 gespeichert sind. Wie in 7 gezeigt, enthalten die Besitzerdaten eine der Fahrzeug-ID entsprechende Besitzerinformation. Die Besitzerinformation gibt den Besitzernamen, das Geburtsdatum, die Adresse und dergleichen an.
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8 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung der in der Datenbank 120 gespeicherten Fahrzeughistoriedaten. Als Beispiel, wie es in 8 gezeigt ist, weisen die Fahrzeughistoriedaten eine Fahrzeughistorieinformation über das jeweilige Fahrzeug (über die jeweilige Fahrzeug-ID) auf. Zusätzlich enthalten die Fahrzeughistoriedaten zumindest Datenposten bezüglich des Datums, eine kurze Historie und Details. Daten in den Datenposten für die kurze Historie sind beispielsweise ”Herstellung von ganz neuen Fahrzeugen”, ”Besitzerregistrierung”, ”Besitzerwechsel”, ”Betankung”, ”Reparatur”, ”Abmeldung”, ”Manifest- bzw. Verzeichnisausgabe” und dergleichen. Für diese Fahrzeughistorieinformation wird jeweils dann, wenn in irgendeiner der Informationen entsprechendes Ereignis stattfindet, eine diese entsprechende Information im Terminal 20 erzeugt. Diese Information wird in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette und in die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50, wie erforderlich, eingeschrieben und gleichzeitig von dem Terminal 20 zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 übertragen. Die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 führt eine Schreiboperation in der Datenbank 120 auf der Grundlage der so übertragenen Information aus.
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In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für eine ”Herstellung von ganz neuen Fahrzeugen”, werden der Name eines Herstellers und der Name einer Herstellungsfirma als detaillierte Daten geschrieben. In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für eine ”Besitzerregistrierung”, werden der Besitzername und die Besitzeradresse als detaillierte Daten geschrieben. In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für die ”Betankung”, werden Informationen als detaillierte Daten geschrieben, welche eine Tankstelle, die Tankmenge, eine Information über die gefahrene Distanz zur Zeit der Betankung und dergleichen spezifizieren. In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für eine ”Reparatur”, werden der Name einer Werkstatt und der Umfang der Reparatur als detaillierte Daten geschrieben. In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für einen ”Besitzerwechsel”, werden der neue Besitzername, die neue Besitzeradresse und dergleichen als detaillierte Daten geschrieben.
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Nachstehend werden in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10, in einer an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und einem Fahrzeugschein 50 auszuführende Operationen für eine Datenregistrierungsverarbeitung beschrieben. 9 veranschaulicht in einer schematischen Darstellung einen Datenablauf der Datenregistrierungsverarbeitung.
- (1) Wenn ein Fahrzeug in einer Fahrzeugherstellungsfirma hergestellt ist, wird das fabrikneue Fahrzeug zuerst in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10 registriert. Dies heißt, dass ein Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb eine Fahrzeug-ID aus einer an dem fabrikneuen Fahrzeug zu befestigenden RFID-Plakette ausliest (Schritt S110). Nachdem die Fahrzeuginformation des Fahrzeugs, an dem die RFID-Plakette befestigt ist, eingegeben ist, überträgt das Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb die so eingegebene Fahrzeuginformation ferner zusammen mit der so ausgelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt S112). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Fahrzeug-ID und die Fahrzeuginformation vom Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb erhalten hat, legt sie eine Korrelation zwischen diesen fest und registriert dieselben bzw. dieselbe in der Datenbank 120 als Fahrzeugdaten für das fabrikneue Fahrzeug (Schritt S114). Wenn die Registrierung erfolgreich durchgeführt worden ist, schreibt das Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb die in der Datenbank 120 registrierte Fahrzeuginformation in die Fahrzeugdaten einer RFID-Plakette ein (Schritt S116). Die RFID-Plakette, in die die oben beschriebenen Daten eingeschrieben worden sind, wird an dem nagelneuen Fahrzeug befestigt, bevor dieses aus dem Betrieb bzw. der Fabrik ausgeliefert wird.
- (2) Wenn das nagelneue Auto in einem Fahrzeug-Handelsunternehmen verkauft wird, wird der Besitzer, der es gekauft hat, registriert. Ein Terminal 20 in dem Fahrzeug-Handelsunternehmen liest die Fahrzeug-ID aus der an dem nagelneuen Fahrzeug befestigten RFID-Plakette aus (Schritt S120). Nachdem die Besitzerinformation des nagelneuen Fahrzeugs in das Terminal 20 eingegeben ist, überträgt das Terminal 20 in dem Fahrzeug-Handelsunternehmen ferner die so eingegebene Besitzerinformation zusammen mit der so gelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt 122). Die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 legt, nachdem sie die Fahrzeug-ID und die Fahrzeuginformation vom Terminal 20 des Fahrzeugherstellungsbetriebes erhalten hat, eine Korrelation zwischen diesen fest und speichert die betreffenden Informationen in der Datenbank 120 als Besitzerdaten für das nagelneue Fahrzeug (Schritt S124). Wenn die Registrierung erfolgreich durchgeführt worden ist, schreibt das Terminal 20 in dem Fahrzeug-Handelsunternehmen die in der Datenbank 120 registrierten Besitzerdaten in die RFID-Plakette (Schritt S126). Darüber hinaus können die Übertragung und der Empfang von Informationen zwischen dem Terminal 20 im Fahrzeug-Handelsunternehmen und dem Fahrzeug-Managementserver 10 über den Server 30 für die Fahrzeugverkäufe-Webseite ausgeführt werden.
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In dem Fall, dass das Fahrzeug ein importiertes Fahrzeug ist und aus einem Land (einer Region) importiert ist, um entsprechend dem Produkt-Managementsystem verwaltet zu werden, wird eine entsprechende bzw. ähnliche Verarbeitung ausgeführt, wie jene für die Überführung eines Gebrauchtautos, was später beschrieben wird. Wenn das Fahrzeug ein aus anderen Ländern (Regionen) importiertes Fahrzeug ist, werden Fahrzeugdaten, Besitzerdaten und Fahrzeughistoriedaten in der Vergangenheit entsprechend diesem importierten Fahrzeug, um wie bei einem nagelneuen Fahrzeug registriert zu werden, mit der Fahrzeug-ID korreliert, die aus einer an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesen wird, und die betreffenden Daten werden in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10 registriert. Ferner werden die Fahrzeugdaten, Besitzerdaten und Fahrzeughistoriedaten der Vergangenheit, die in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10 registriert worden sind, in die an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wird die erforderliche Information beispielsweise von einem Terminal 20 in einem Zollhaus empfangen.
- (3) Anschließend wird ein Fahrzeugschein 50 für ein gemäß (2) verkauftes Fahrzeug, wie oben beschrieben, durch eine Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation ausgegeben. Dies heißt, dass eine Karten-ID aus einer RFID-Plakette 72 des auszugebenden Fahrzeugscheines 50 mittels eines Terminals 20 der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation ausgelesen wird (Schritt S130). Ferner wird die von dem Fahrzeug-Handelsunternehmen gemeldete Fahrzeug-ID in das Terminal 20 bei der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation eingegeben; das Terminal 20 überträgt dann die Fahrzeug-ID zusammen mit der so ausgelesenen Karten-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin (Schritt S132). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Karten-ID und die von dem Terminal 20 bei der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation übertragene Fahrzeug-ID empfangen hat, legt sie eine Korrelation zwischen diesen Angaben fest und registriert dieselben in der Datenbank 120 (Schritt S134). Anschließend liest die Steuerungseinheit 110 aus der Datenbank 120 die Besitzerdaten und die Fahrzeugdaten, die der so empfangenen Fahrzeug-ID entsprechen, aus und gibt dann eine Meldung an das Terminal 20 sowie einen Befehl zur Ausgabe eines Fahrzeugscheines 50 an das Terminal 20 ab (Schritt S136). Das Terminal 20 bei der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation schreibt die eingegebene Fahrzeug-ID, die Besitzerdaten und die Fahrzeugdaten, die vom Fahrzeug-Managementserver 10 her erhalten worden sind, in die RFID-Plakette eines Fahrzeugscheines 50 ein, wodurch ein Fahrzeugschein 50 ausgegeben wird (Schritt S138). Wenn unterdessen ein Fahrzeug ein importiertes Fahrzeug ist, werden die Fahrzeughistoriedaten des importierten Fahrzeugs ferner von dem Fahrzeug-Managementserver 10 gemeldet und in eine RFID-Plakette 72 eines Fahrzeugscheines 50 eingeschrieben. Der so ausgegebene Fahrzeugschein wird direkt oder über ein Fahrzeughandelsunternehmen an den Fahrzeugbesitzer ausgehändigt.
- (4) Wenn der Besitzer des Fahrzeugs sein Fahrzeug an einer Tankstelle betankt, überträgt ein Terminal 20 an der Tankstelle die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesene Fahrzeug-ID zusammen mit Daten (eine Information über die getankte Menge, eine Information über die zurückgelegte Strecke, eine Information über den Ort der Tankstelle und dergleichen) in Bezug auf die Betankung zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt S140 und Schritt S142). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Fahrzeug-ID und die Daten in Bezug auf die Betankung (Betankungsdaten) empfängt bzw. empfangen hat, schreibt die Steuerungseinheit 110 die Betankungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID (Schritt S144). Wenn das Einschreiben erfolgreich durchgeführt ist, schreibt das Terminal 20 an der Tankstelle die so registrierten Betankungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette und in die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 (Schritt S146 und Schritt S148).
- (5) Wenn der Besitzer des Fahrzeugs in eine Werkstatt zur Reparatur seines Fahrzeugs fährt, überträgt ein Terminal 20 in bzw. bei der Werkstatt die Fahrzeug-ID, welche aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesen ist, zusammen mit Daten (Reparaturdaten) für die Reparatur zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin (Schritt S150 und Schritt S152). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Fahrzeug-ID und die Reparaturdaten empfängt bzw. empfangen hat, schreibt die Steuerungseinheit 110 die Reparaturdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID ein (Schritt S154). Wenn das Einschreiben erfolgreich durchgeführt ist, schreibt das Terminal 20 in der Werkstatt die so registrierten Reparaturdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette 72 und in eine RFID-Plakette in einem Fahrzeugschein 50 ein (Schritt S156 und Schritt S158).
- (6) Wenn eine Operation bezüglich eines Gebrauchtwagen-Übergangs für das Fahrzeug ausgeführt wird, wird eine Besitzerwechselregistrierung ausgeführt. Ein Terminal 20 im Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen liest die Fahrzeug-ID aus der an dem zu übergebenden Fahrzeug befestigten RFID-Plakette aus (Schritt S160). Nachdem die Übergabe abgeschlossen ist, wird ferner die Besitzerinformation, wie der Name des neuen Besitzers, die Adresse und dergleichen, in das Terminal 20 bei dem Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen eingegeben, und das Terminal 20 überträgt die Besitzerinformation zusammen mit der so ausgelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin (Schritt S162). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Fahrzeug-ID und die Besitzerinformation von dem Terminal 20 beim Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen empfängt bzw. empfangen hat, wird die Besitzerinformation bezüglich des neuen Besitzers in den Besitzerdaten in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID registriert (Schritt S164). Wenn die Registrierung erfolgreich durchgeführt ist, schreibt das Terminal 20 beim Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen die so registrierte Besitzerinformation in die Besitzerdaten in die Fahrzeug-RFID-Plakette und in eine RFID-Plakette 72 eines Fahrzeugscheines 50 ein (Schritt S166 und Schritt S168).
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Wenn unterdessen das Fahrzeug exportiert wird und in dem Fall, dass es in ein Land (eine Region) exportiert wird, das (bzw. die) entsprechend dem Produkt-Managementsystem zu verwalten ist, wird eine Verarbeitung in einer ähnlichen bzw. entsprechenden Weise wie jene für einen Gebrauchtwagen-Übergang ausgeführt, wie sie zuvor beschrieben worden ist. Wenn das Fahrzeug in ein anderes Land (eine andere Region) exportiert wird, werden die Besitzerdaten in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10, in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 jeweils aktualisiert oder nicht registriert. Darüber hinaus wird eine Fahrzeughistorieinformation in Bezug auf die Exportaufzeichnung den Fahrzeughistoriedaten hinzugefügt. Eine für die Verarbeitung einer Exportfunktion notwendige Information kann beispielsweise vom Terminal 20 im Zollhaus erhalten werden.
- (7) Wenn das Fahrzeug nicht registriert ist, liest ein Terminal 20 bei einem Schrottverwerter die Fahrzeug-ID von der RFID-Plakette aus, welche an dem Fahrzeug befestigt ist, dessen Registrierung abzumelden ist (Schritt S170). Nachdem das Datum der Abmeldung und dergleichen in das Terminal 20 beim Schrottverwerter eingegeben sind, überträgt das Terminal 20 die Daten der Abmeldung zusammen mit der so gelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin (Schritt S170 und Schritt S172). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die Fahrzeug-ID und die Daten der Abmeldung vom Terminal 20 beim Schrottverwerter erhalten hat, schreibt die Steuerungseinheit 110 die Abmeldungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID ein (Schritt S174). Wenn die Registrierung erfolgreich ausgeführt ist, schreibt das Terminal 20 beim Schrottverwerter die Abmeldungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten in die RFID-Plakette, welche am Fahrzeug befestigt ist, und in die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ein (Schritt S176 und Schritt S178).
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Wenn ein Manifest bzw. Verzeichnis ausgegeben wird, oder in anderen Fällen wird die Fahrzeughistorieinformation der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementserver 10, der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines jeweils durch eine entsprechende Verarbeitung aktualisiert.
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Anschließend werden Operationen zur Verarbeitung einer Korrektheits-Validierung in einem Produkt-Managementsystem beschrieben. Die Verarbeitung einer Korrektheits-Validierung wird beispielsweise vor der Datenregistrierung in (4) bis (7), wie oben beschrieben, bedarfsweise ausgeführt. 10 zeigt einen Ablauf von Operationen für die Verarbeitung der Korrektheits-Validierung in dem Produkt-Managementsystem.
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Eine Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung eines Terminals 20 wird zunächst dazu benutzt, eine Fahrzeug-ID und Besitzerdaten aus einer an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette auszulesen und sodann eine Karten-ID, eine Fahrzeug-ID und Besitzerdaten von einer RFID-Plakette 72 eines Fahrzeugscheines auszulesen. Das Terminal 20 überträgt diese so ausgelesenen Daten zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin.
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Der Fahrzeug-Managementserver 10 empfängt die Fahrzeug-ID und die Besitzerdaten, welche aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesen sind, sowie die Karten-ID, die Fahrzeug-ID und die Besitzerdaten, die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen sind (Schritt S210). Sodann validiert die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10, ob die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesene Fahrzeug-ID mit der aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Fahrzeug-ID übereinstimmt (Schritt S220). Wenn beide Angaben übereinstimmen, wird eine Suche in der Datenbank 120 durch Verwendung der Fahrzeug-ID ausgeführt, wodurch die der Karten-ID und der Fahrzeug-ID entsprechenden Besitzerdaten ausgelesen werden (Schritt S230).
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Anschließend validiert die Steuerungseinheit 110, ob die aus der Datenbank 120 ausgelesene Karten-ID mit der von der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Karten-ID übereinstimmt (Schritt S240). Wenn die beiden Angaben übereinstimmen, validiert die Steuerungseinheit 110 ferner, ob die aus der Datenbank 120 ausgelesenen Besitzerdaten, die von der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesenen Besitzerdaten und die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Besitzerdaten miteinander übereinstimmen (Schritt S250). Wenn sämtliche Daten übereinstimmen, entscheidet der Fahrzeug-Managementserver 10, dass dieses Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist (Schritt S260).
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Sodann überträgt die Steuerungseinheit 110 die validierten Ergebnisse, welche die oben erhaltenen Entscheidungsergebnisse darstellen, und die Besitzerdaten zum Terminal 20 zurück. Zu diesem Zeitpunkt können sämtliche Daten oder ein Teil der Daten, nämlich der Fahrzeugdaten und der Fahrzeughistoriedaten, die aus der Datenbank 120 ausgelesen sind, gleichzeitig zurückübertragen werden (Schritt S270).
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Auf dem Terminal 20 wird das validierte Ergebnis, welches von dem Fahrzeug-Managementserver 10 erhalten wird, angezeigt, die Besitzerdaten, die Fahrzeugdaten, die Fahrzeughistoriedaten und die Informationen der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50. Eine Bedienperson des Terminals 20 ist somit imstande zu erkennen bzw. zu bestimmen, dass das Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist.
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Unterdessen wird entschieden (Schritt S280), dass das Fahrzeug nicht ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Benutzer genutzt oder verwendet worden ist, wenn beim Schritt S220 die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesene Karten-ID nicht mit der Karten-ID übereinstimmt, die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen ist, wenn beim Schritt S240 die aus der Datenbank 120 ausgelesene Karten-ID nicht mit der Karten-ID übereinstimmt, die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen ist, oder wenn die aus der Datenbank 120 ausgelesenen Besitzerdaten, die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesenen Besitzerdaten und die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Besitzerdaten nicht miteinander übereinstimmen.
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Anschließend werden die validierten Ergebnisse, welche die Entscheidungsergebnisse darstellen, die Besitzerdaten und die aus der Datenbank 120 ausgelesenen Fahrzeugdaten, die Fahrzeugdaten und die Fahrzeughistoriedaten, zum Terminal 20 zurück übertragen (Schritt S270). Auf dem Terminal 20 werden die von dem Fahrzeug-Managementserver 10 erhaltenen validierten Ergebnisse angezeigt, nämlich die Besitzerdaten, die Fahrzeugdaten, die Fahrzeughistoriedaten und die Informationen in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50. Eine Bedienperson des Terminals 20 ist somit imstande zu erkennen und zu bestimmen, dass das Fahrzeug nicht ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist, und sie erhält ferner eine Information zur Identifizierung eines regulären Besitzers.
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Darüber hinaus können bei der Verarbeitung der Korrektheits-Validierung, wie sie oben beschrieben worden ist, zusätzlich zu den Besitzerdaten sämtliche Daten oder ein Teil der Daten, nämlich der Fahrzeugdaten und der Fahrzeughistoriedaten, die aus der Datenbank 120, der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen sind, überprüft werden. Obwohl die Karten-ID in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette vorab gespeichert ist, kann die Validierung unter Heranziehung der Karten-ID ausgeführt werden.
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Alternativ kann eine Anordnung eine Form aufweisen, bei der eine Erlaubnis für eine bezüglich eines Fahrzeugs vorzunehmende Operation durch Verwendung des Fahrzeugscheines 50 gegeben wird. Dies heißt, dass eine Karten-ID des Fahrzeugscheines 50 in einer in einem Fahrzeug vorgesehenen nicht-wiederbeschreibbaren Speichereinrichtung vorab gespeichert wird. Anschließend werden die Karten-ID und die Fahrzeug-ID unter Verwendung einer Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung, die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, aus dem Fahrzeugschein 50 ausgelesen, bevor Operationen jeglicher Art, wie eine Schlüsseloperation bezüglich des Fahrzeugs und dergleichen ausgeführt werden. Das Fahrzeug akzeptiert dann die Operationen, wenn die in der obigen Weise ausgelesene Karten-ID mit der im Fahrzeug gespeicherten Karten-ID übereinstimmt und wenn ferner die so ausgelesene Fahrzeug-ID mit der Fahrzeug-ID des Fahrzeugs übereinstimmt.
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Die oben beschriebene Ausführungsform ermöglicht es zu validieren, ob das Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet worden ist, und sie ermöglicht ferner, eine Information zur Überprüfung eines regulären Besitzers zu erhalten. Daher ist es sogar dann, wenn ein Fahrzeug gestohlen ist, möglich, schnell das gestohlene Fahrzeug ausfindig zu machen, was zum Herausfinden eines regulären Besitzers beiträgt und ferner die Diebstähle von Fahrzeugen verhindert oder einschränkt.
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Ein Verbraucher kann ein Gebrauchtauto sicher kaufen, da er leicht die Fahrzeughistorien, wie die Betankungshistorie, den Reparaturzustand und die gefahrene Strecke leicht überprüfen bzw. validieren kann, und zwar zusätzlich zur Überprüfung bzw. Validierung, dass das gebrauchte Fahrzeug nicht ein Fahrzeug ist, welches illegal verwendet worden ist. Durch Ausführen einer Validierung als einer Schlüsseloperation bezüglich des Fahrzeugs oder dergleichen durch Verwendung einer für jedes Fahrzeug ausgegebene Karte wird überdies das Fahrzeug nicht betreibbar sein, was folglich den Diebstahl von Fahrzeugen einschränkt.
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Überdies wird es durch Verwendung einer an einem Fahrzeug zu befestigenden RFID-Plakette und einer IC-Plakette einfach, Informationen von dem Fahrzeug zu lesen.
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Jedes der oben beschriebenen Geräte, nämlich der Fahrzeug-Managementserver 10, das Terminal 20, das tragbare Terminal 21 und der Server 30 für die Fahrzeugverkäufe-Webseite, besitzt im Innern ein Computersystem. Prozesse für die Verarbeitung in jedem der oben beschriebenen Geräte werden in bzw. auf einem durch einen Computer lesbaren Speichermedium in Form eines Camputerprogramms gespeichert. Der Computer liest und führt dieses Programm aus, wodurch die oben beschriebene Verarbeitung ausgeführt wird. Hier ist für das durch einen Computer lesbare Speichermedium eine magnetische Disk, eine magnetooptische Disk, eine CD-ROM, eine DVD-ROM, ein Halbleiterspeicher und dergleichen zu nennen. Alternativ kann das Computerprogramm zu einem Computer über eine Kommunikationsleitung übertragen werden, und der Computer, der das Computerprogramm so empfangen hat, kann das Programm ausführen.
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Weiterhin speichern die Karte und die IC-Plakette die oben beschriebene Besitzerinformation, und eine Besitzer-Identifikationseinrichtung ermöglicht es, eine Schlüsselinformation aus der Datenbank zu lesen, wenn die von der Karte gelesene Schlüsselinformation und Besitzerinformation mit der Schlüsselinformation bzw. der Besitzerinformation übereinstimmen, die von dem IC-Plakette ausgelesen sind.
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Bei einem derartigen Produkt-Managementsystem speichert die Karte vorab eine Karten-ID zur Identifizierung einer Karte, und eine Datenbank speichert vorab die Karten-ID. Eine Besitzeridentifikationseinrichtung identifiziert dann einen Besitzer als regulären Besitzer, wenn die von der Karte gelesene Karten-ID mit der aus der Datenbank gelesenen Karten-ID übereinstimmt und wenn die von der IC-Karte ausgelesene Besitzerinformation mit der aus der Datenbank ausgelesenen Besitzerinformation übereinstimmt. Bezugszeichenliste
10 | Fahrzeug-Managementserver |
50 | Fahrzeugschein (das ist eine Karte) |
72 | RFID-Plakette (das ist ein Speichermedium) |
110 | Steuerungseinheit (Besitzeridentifikationseinrichtung, Kartenausgabeeinrichtung und Prüfeinrichtung) |
120 | Datenbank |
110 | Steuerungseinheit |
80 | Kommunikationsnetzwerk |
81 | mobiles Telefonnetzwerk |
21 | mobiles Terminal |
20 | Terminal (für Fahrzeug-Herstellungsbetrieb, Fahrzeug-Handelsbetrieb, Gebrauchtfahrzeug-Handelsbetrieb, Werkstatt, Tankstelle, Schrottverwerter, Zollhaus, Fahrzeugbesitzer) |
30 | Server für Fahrzeugverkäufe-Webseite |