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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Technisches Gebiet, zu
dem die Erfindung gehört
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Produkt-Managementsystem.
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Hintergrund-Technik
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Die
Patentliteratur Nr. 1 (offengelegte japanische Patentanmeldung HEI
11-66445) beschreibt als konventionelle Technologie eine Anordnung,
bei der eine für
ein Produkt einzigartige Identifikationsinformation, die in einem
Produkt-Plakette gespeichert ist, welches an einem in einen Montageraum
zu bringenden Produkt befestigt ist, ermittelt wird, und die so
in Bezug auf das Produkt auf der Grundlage der Identifikationsinformation ermittelte
Information wird auf einer Anzeigevorrichtung angezeigt, die in
dem Montageraum vorgesehen ist, wodurch der Diebstahl des in den
Montageraum gebrachten Produkts verhindert ist.
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In
der Patentliteratur Nr. 2 (offengelegte japanische Patentanmeldung
Nr. 2003-36485) ist ein Diebstahl-Verhinderungssystem beschrieben,
welches ein Vorkommnis ermittelt, bei dem ein Produkt aus einem Laden
ohne Bezahlung entnommen wird. Bei diesem System ist eine Diebstahlverhinderungs-Plakette
für das Diebstahl-Verhinderungssystem
zu verwenden, die unter geringen Kosten hergestellt wird und nicht
leicht zu entdecken ist, so dass sie das Aussehen des Produkts nicht
mindert.
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Offenbarung
der Erfindung
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Durch die Erfindung zu
lösende
Probleme
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Entsprechend
den in der Patent-Literatur Nr. 1 und in der Patent-Literatur Nr.
2 beschriebenen Technologien kann der Diebstahl eines Produkts,
bevor es verkauft ist, vermieden werden. Nachdem das Produkt verkauft
ist, sind die obigen Technologien jedoch nicht mehr imstande, eine
illegale Nutzung oder Verwendung durch eine andere Person als einen
regulären
Besitzer zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der obigen Situation geschaffen
worden, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
ein Produkt-Managementsystem bereitzustellen, welches feststellt, ob
der Besitzer eines Produkts, das gekauft worden ist, der reguläre Besitzer
ist, wodurch verhindert wird, dass das Produkt illegal durch eine
andere Person als einen regulären
Besitzer benutzt oder verwendet wird.
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Mittel zur
Lösung
der Probleme
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Die
vorliegende Erfindung ist zur Lösung
der oben beschriebenen Probleme geschaffen worden, und zwar durch
Verwendung eines Produkt-Managementsystems mit einer Datenbank bzw.
Datenbasis (120) zur Korrelation und Speicherung einer
Schlüsselinformation
bezüglich
eines Produkts und einer Besitzerinformation bezüglich des Besitzers des Produkts
und mit einer Besitzer-Identifikationseinrichtung zum Auslesen der Schlüsselinformation
aus einer IC-Plakette, welche an dem Produkt fest angebracht ist
und in welcher die Schlüsselinformation
bezüglich
des Produkts gespeichert ist, und zum Auslesen der Besitzerinformation
aus der Datenbank bzw. Datenbasis (120), die mit der so
ausgelesenen Schlüsselinformation
korreliert worden ist. Darüber
hinaus enthält
das Produkt-Managementsystem eine Kartenausgabeeinrichtung zur Ausgabe
einer Karte (50), die ein Speichermedium (72)
zur Speicherung der Schlüsselinformation
aufweist, und eine Prüfeinrichtung
zur Prüfung
der aus der Karte (50) ausgelesenen Schlüsselinformation,
der aus der IC-Plakette ausgelesenen Schlüsselinformation und der aus
der Datenbank bzw. Datenbasis (120) ausgelesenen Schlüsselinformation.
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Bei
einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, werden die
Schlüsselinformation
in Bezug auf das Produkt und die Besitzerinformation in Bezug auf
den Besitzer des Produkts korreliert und vorab in einer Datenbank
gespeichert, und die Besitzerinformation des Produkts wird daraus
auf der Grundlage der Schlüsselinformation
in einer IC-Plakette ausgelesen, welche an dem Produkt fest angebracht
ist. Darüber
hinaus werden die Schlüsselinformation,
die aus einer an einem Produkt fest angebrachten IC-Plakette ausgelesen
ist, die Schlüsselinformation,
die aus einer an den Besitzer des Produkts ausgegebenen Karte ausgelesen
ist, und die aus einer Datenbank ausgelesene Schlüsselinformation
des Produkts überprüft, um dadurch zu
validieren, ob das Produkt von einem regulären Besitzer benutzt oder verwendet
worden ist.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Produkt-Managementsystem,
wie es oben beschrieben ist und bei dem die Schlüsselinformation in der IC-Plakette
durch drahtlose Kommunikation gesendet bzw. übertragen und empfangen wird.
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Bei
einer derartigen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, wird eine
drahtlose Kommunikation bzw. Funkkommunikation dazu genutzt, die
Schlüsselinformation
aus einer IC-Plakette auszulesen, welche innerhalb oder außerhalb
eines Produkts befestigt ist. Hier bedeutet die drahtlose Kommunikation
eine Kommunikation durch Nutzung einer elektromagnetischen Welle,
einer Ultraschallwelle und dergleichen. Dies heißt, dass unter einer elektromagnetischen
Welle eine Welle verstanden wird, die als elektrische welle, Infrarotstrahlung,
Licht (sichtbares Licht) und dergleichen bezeichnet wird. Demgemäß wird eine
elektromagnetische Welle in einem passenden Frequenzband, wie erforderlich,
genutzt. So wird beispielsweise eine RFID-Plakette (das ist eine
Radio- bzw. Funk-Frequenz-IDentifikations-Plakette
als IC-Plakette verwendet).
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Ferner
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf das oben beschriebene
Produkt-Managementsystem, bei dem die Schlüsselinformation in der Karte
mittels einer drahtlosen Kommunikation gesendet bzw. übertragen
und empfangen wird.
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Bei
einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, ermöglicht es
die Verwendung einer Vorrichtung zum Auslesen einer Information
aus anderen IC-Plaketten (beispielsweise aus einer an einem Produkt befestigten
IC-Plakette und dergleichen), eine Schlüsselinformation aus einer in
einer Karte vorgesehenen IC-Plakette auszulesen. Dies heißt, dass
es möglich
ist, Vorrichtungen bzw. Geräte
zum Auslesen einer Information aus IC-Plaketten zu standardisieren.
Hier bedeutet die drahtlose Kommunikation eine Kommunikation durch
Nutzung einer elektromagnetischen Welle, einer Ultraschallwelle
und dergleichen. Die elektromagnetische welle bedeutet eine Welle,
die als elektrische Welle, als Infrarotstrahlung, als Licht (sichtbares
Licht) und dergleichen bezeichnet wird. Demgemäß wird eine elektromagnetische
Welle in einem passenden Frequenzband verwendet, wie dies erforderlich
ist. Als IC-Plakette kann beispielsweise eine RFID-Plakette verwendet werden.
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Darüber hinaus
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Produkt-Managementsystem,
wie es oben beschrieben ist und bei dem die Karte und die IC-Plakette
die Besitzerinformation speichern und bei dem der Besitzeridentifikationseinrichtung
ermöglicht
ist, eine Schlüsselinformation
aus der Datenbank auszulesen, wenn die Schlüsselinformation und die aus
der jeweiligen Karte ausgelesene Besitzerinformation mit der Schlüsselinformation
bzw. der Besitzerinformation, die aus dem IC-Plakette ausgelesen
sind, übereinstimmen.
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Bei
einer derartigen Anordnung, wie sie oben beschrieben ist, ist ein
Zugriff auf eine Datenbank nicht nötig, wenn die aus einer IC-Plakette
ausgelesene Information nicht mit der von einer Karte ausgelesenen
Information übereinstimmt.
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Überdies
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf das Produkt-Managementsystem,
wie es oben beschrieben ist und bei dem die Karte eine Karten-ID
zur Identifizierung einer Karte speichert, wobei die Datenbank die
Karten-ID speichert und wobei die Besitzer-Identifikationseinrichtung
einen Besitzer als regulären
Besitzer identifiziert, wenn die aus der Karte ausgelesene Karten-ID
mit der aus der Datenbank ausgelesenen Karten-ID übereinstimmt
und wenn die aus der Karte ausgelesene Besitzerinformation mit der
aus der Datenbank ausgelesenen Besitzerinformation übereinstimmt.
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Wenn
bei einer solchen Anordnung, wie sie oben beschrieben worden ist,
eine Karte beispielsweise gefälscht
ist, das heißt
dann, wenn die Schlüsselinformation
und die Besitzerinformation in eine Karte geschrieben sind, deren
Karten-ID verschieden ist von jener der Karte mit der darin gespeicherten
Schlüsselinformation und
Besitzerinformation, kann eine Identifikation eines regulären Besitzers
niemals durch Verwendung der (gefälschten) Karte durchgeführt werden.
Daher kann die Nutzung der gefälschten
Karten verhindert werden.
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Wirkung bzw. Effekt der
Erfindung
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden die Schlüsselinformation,
welche aus einer an einem Produkt fest angebrachten IC-Plakette ausgelesen
wird, die aus einer Karte ausgelesene Schlüsselinformation und die aus
einer Datenbank ausgelesene Schlüsselinformation überprüft, womit
einfach validiert wird, ob das Produkt von einem regulären Besitzer
benutzt oder verwendet worden ist, und es wird eine Information
zur Identifizierung eines regulären
Besitzers erhalten. Daher ist es so gar dann, wenn ein Produkt gestohlen
ist, möglich,
das gestohlene Produkt schnell zu lokalisieren, was folglich zum
Herausfinden eines regulären
Besitzers beiträgt
und ferner die Diebstähle
von Produkten verhindert oder einschränkt. Nebenbei sei angemerkt, dass
ein Verbraucher validieren kann, dass mit einem Produkt nicht illegal
umgegangen worden ist und dass er ein Gebrauchtauto sicher kaufen
kann.
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Unterdessen
macht es die Verwendung einer RFID-Plakette als IC-Plakette, welche
an einem Produkt zu befestigen ist, einfach, von bzw. aus dem Produkt
eine Information auszulesen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 veranschaulicht
in einem Blockdiagramm eine Anordnung eines Produkt-Managementsystems gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 veranschaulicht
in einer schematischen Ansicht eine Stelle in einem Fahrzeug (Motorrad),
an der RFID-Plaketten gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
befestigt werden bzw. sind.
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3 veranschaulicht
in einer detaillierten Schnittansicht Stellen, an denen RFID-Plaketten
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
befestigt werden bzw. sind.
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4 zeigt
eine Schnittansicht eines Sitzes längs der Linie A-A in 3 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform.
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5 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung ein Beispiel einer Vorderseite
eines Fahrzeugregistrierungszertifikats bzw. Fahrzeugscheines gemäß der vorliegenden
Ausführungsform.
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6 veranschaulicht
in einer detaillierten Schnittansicht Stellen, an denen RFID-Plaketten
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
befestigt werden bzw. sind.
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7 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Besitzerdaten, die
in der Datenbank gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
enthalten sind.
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8 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Fahrzeughistoriedaten,
die in der Datenbank gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
enthalten sind.
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9 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung einen Datenablauf einer Datenregistrierungsverarbeitung
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform.
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10 zeigt
einen Arbeitsablauf zur Verarbeitung der Korrektheitsvalidierung
gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
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Beste Ausführungsformen
zur Ausführung
der Erfindung
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen wird nachstehend ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Als nachstehend betrachtetes
Produkt wird ein Fahrzeug angenommen.
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1 veranschaulicht
in einem Blockdiagramm den Aufbau bzw. die Konfiguration eines Produkt-Managementsystems
gemäß der Ausführungsform.
In 1 ist mit dem Bezugszeichen 10 ein Fahrzeug-Managementserver
bezeichnet, in welchem eine Steuerungseinheit 110 (Besitzeridentifikationseinrichtung,
Kartenausgabeeinrichtung, Prüfeinrichtung)
und eine Datenbank 120 vorgesehen sind. Mit dem Bezugszeichen 20 ist
ein Terminal bzw. Endgerät
bezeichnet, welches in einer Autoherstellungsfirma, in einer Fahrzeugregistrierungszertifikat-
bzw. Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation, bei einem Händler für neue oder
gebrauchte Fahrzeuge, in einer Reparaturwerkstatt für Fahrzeuge,
bei einer Tankstelle, in einer Fahrzeugverwertungsfirma, in einem
Zollhaus, in einem Haus des Fahrzeugbesitzers und dergleichen vorgesehen
ist. Es ist eine Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung vorgesehen,
mit der das Termi nal 20 gegebenenfalls verbunden ist, um
eine Information aus einer an einem Fahrzeug befestigten IC-Plakette
und einer IC-Plakette
(das ist ein Speichermedium), welches in einem Fahrzeugschein (das
ist eine Karte) 50 eingebettet ist, lesen und eine Information in
die betreffende IC-Plakette schreiben zu können. Mit dem Bezugszeichen 21 ist
ein mobiles Terminal bezeichnet, welches beispielsweise ein Fahrzeugbesitzer
besitzt. Mit dem Bezugszeichen 30 ist ein Server für eine Fahrzeug-Verkaufs-Webseite
bezeichnet, die für
Fahrzeugverkäufe über ein
Kommunikationsnetzwerk 80 durch Nutzung einer sogenannten
Web-Schnittstelle vorgesehen ist.
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Das
Kommunikationsnetzwerk 80 ist ein Netzwerk, wie das Internet,
ein VPN-Netzwerk (virtuelles privates Netzwerk), ein LAN-Netzwerk
(lokales Bereichsnetzwerk) und dergleichen. Der Fahrzeug-Managementserver 10 ist
zu einer Kommunikation mit dem Terminal 20 und dem Server 30 für die Fahrzeug-Verkaufs-Webseite über das
Kommunikationsnetzwerk 80 imstande, und er ist außerdem zu
einer Kommunikation mit dem mobilen Terminal 21 über ein
mobiles Telefonnetzwerk 81 und das Kommunikationsnetzwerk 80 imstande.
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In
dem Fahrzeug-Managementserver 10 nimmt dessen Datenbank 120 eine
Korrelation und Speicherung einer Identifikationsinformation des
Fahrzeugs, einer Identifikationsinformation einer Karte (das ist
ein Fahrzeug-Registrierungszertifikat 50), einer Besitzerinformation,
die kennzeichnend ist für
eine Information bezüglich
eines Besitzers, einer Fahrzeuginformation, die kennzeichnend ist
für eine
Information bezüglich
des Fahrzeugs, und einer Fahrzeug-Historieinformation, die kennzeichnend
ist für
die Historie des Fahrzeugs, für die
jeweiligen Fahrzeuge vor. Die Steuerungseinheit 110, die
später
beschrieben wird, bezieht sich auf Daten, die in der Datenbank 120 gespeichert
worden sind, und sie schreibt Daten in die Datenbank 120 ein,
während Daten
bezüglich
des Terminals 20, des mobilen Terminals 21, des
Servers 30 für
die Fahrzeugverkäufe-Webseite
und dergleichen übertragen
und empfan gen werden. Die Steuerungseinheit 110 überprüft ferner
die Schlüsselinformation
bezüglich
eines Fahrzeugs, die aus dem jeweiligen Fahrzeugzertifikat bzw.
-schein 50, der an dem Fahrzeug befestigten IC-Plakette
und der Datenbank 120 ausgelesen wird bzw. ist, und validiert, ob
das Fahrzeug illegal genutzt oder verwendet worden ist. Die Schlüsselinformation
kann eine Information aus irgendeiner Kombination der Identifikationsinformation
des Fahrzeugs, der Identifikationsinformation der Karte, der Besitzerinformation
und der Fahrzeug-Historieninformation
sein.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Fahrzeug-Managementserver 10,
das Terminal 20 und der Server 30 für die Fahrzeugverkäufe-Webseite
durch Verwendung eines Computers realisiert sind. Als mobiles Terminal 21 werden
ein mobiles Telefon-Endgerät
(das heißt
ein mobiles Telefon-Endgerät
oder ein PHS (das ist eine Marke und steht für Personal-Handyphone System)
und ein PDA (das ist ein persönlicher
digitaler Assistent) verwendet. Jedes dieser Geräte weist im Innern eine CPU
(das ist eine zentrale Verarbeitungseinheit) auf. Prozesse zur Verarbeitung,
die durch diese Gerät
ausgeführt
werden, werden in bzw. auf einem durch einen Computer lesbaren Speichermedium
in Form eines Computerprogramms gespeichert, und die CPU liest und führt das
Programm aus, wodurch die obige Verarbeitung ausgeführt wird.
Hier bezeichnet das durch einen Computer lesbare Speichermedium
eine magnetische Disk, eine magnetooptische Disk, eine CD-ROM, eine DVD-ROM,
einen Halbleiterspeicher und dergleichen. Alternativ kann die Anordnung
eine Form besitzen, bei der das Computerprogramm über Kommunikationsleitungen
zu einem Computer übertragen
wird, und eine CPU, welche in dem das Computerprogramm empfangenden
Computer vorgesehen ist, führt
das Programm aus.
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Die
an dem Fahrzeug zu befestigende IC-Plakette weist eine Schnittstelle,
die mit der Außenseite kommuniziert,
und einen Speicher auf, und sie ist imstande, Informationen aus
dem Speicher zu lesen und in den Speicher zu schreiben und in diesem
zu speichern. In der IC-Plakette wird bzw. ist vorab eine zur Identifizierung
der IC-Plakette zu verwendende ID gespeichert. Bei der vorliegenden
Ausführungsform
wird eine RFID-(Radio- bzw. Funkfrequenz Identifikations)-Plakette
als IC-Plakette verwendet. Die RFID-Plakette enthält eine
Antenne, die zur Durchführung
einer Kommunikation mittels einer Funkfrequenz verwendet wird, sowie
einen Halbleiterspeicher, der sowohl einen Bereich, der für ein Beschreiben
bzw. erneutes Beschreiben gesperrt ist, als auch einen wieder beschreibbaren
Bereich aufweist. In dem Bereich, der für ein Beschreiben bzw. Wiederbeschreiben
gesperrt ist, ist vorab eine als Fahrzeug-ID (das ist eine Identifikationsinformation
eines Fahrzeugs) zu verwendende ID eingeschrieben. Unterdessen werden
die Besitzerinformation, die Fahrzeuginformation, die Fahrzeug-Historieinformation
und dergleichen in den neu bzw. wieder beschreibbaren Bereich eingeschrieben.
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2 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung eine Stelle an einem Motorrad
anstelle eines Fahrzeugs, an der die RFID-Plaketten befestigt sind.
In 2 ist mit dem Bezugszeichen 90 ein Sitz
für einen
Fahrer bezeichnet, und der Sitz ist durch Verwendung von Kunstharzteilen
hergestellt. Die RFID-Plaketten sind so gestaltet, dass sie innerhalb
des Sitzes vorgesehen sind.
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3 zeigt
eine Schnittansicht des Sitzes in der Längsrichtung. In dieser Zeichnung
veranschaulichen die Bezugszeichen 71a, 71b, 71c, 71d, 71e und 71f ein
Beispiel für
Positionen, an denen die RFID-Plaketten befestigt werden bzw. sind.
Die RFID-Plaketten können
an irgendeiner Position bzw. an irgendwelchen Positionen von 71a bis 71f befestigt
sein. Insbesondere dann, wenn die RFID-Plaketten an den Positionen 71a und 71f befestigt
sind, ist es mit Rücksicht
darauf, dass der Abstand zwischen einer Oberfläche des Sitzes und irgendeinem
dieser RFID-Plaketten gering ist, indessen möglich, die RFID-Lese-/Schreibeinrichtung
dichter an die RFID-Plaketten heran zubringen. 4 zeigt
eine Schnittansicht des Sitzes längs
der in 3 eingetragenen Linie A-A.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass, wie in 3 dargestellt,
die für
den Sitz verwendeten Kunstharzteile eine gewisse Dicke in der vertikalen
Richtung aufweisen, um als Puffer für einen Fahrer zu dienen. Wenn
die RFID-Plaketten an den Positionen 71b, 71c, 71d und 71e befestigt
sind, ist der Abstand zwischen der Oberfläche des Sitzes und irgendeiner
dieser RFID-Plaketten demgemäß relativ
groß.
Wenn demgegenüber
die RFID-Plaketten an der Vorderseite oder Rückseite des Sitzes befestigt
sind, wie im Falle von 71a und 71f, ist der Abstand
zwischen der Oberfläche
des Sitzes und irgendeiner dieser beiden RFID-Plaketten relativ
gering. Falls die Strecke, über
die ein Signal (das heißt
eine elektromagnetische Welle), welche aus den Lese- und Schreibvorgängen bezüglich der
RFID-Plaketten resultiert, übertragen
werden kann, relativ kurz ist, wird die RFID-Plakette demgemäß an der
Position 71a oder 71f befestigt, die relativ nahe
der Oberfläche
des Sitzes ist, wodurch es möglich
ist, ein Lesegerät
näher an
die RFID-Plakette
heranzubringen und die Lese- und Schreiboperationen einfach vorzunehmen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass in 2 bis 4 die
Stellen, an denen die RFID-Plaketten befestigt sind, für ein Motorrad
beschrieben worden sind (sie sind in entsprechender Weise auch bei
einem motorisierten Fahrrad bzw. Mofa anwendbar). Es ist außerdem möglich, die
RFID-Plaketten innerhalb eines Sitzes eines von einem Motorrad verschiedenen
Fahrzeugs anzubringen, welches einen Sitz vom Satteltyp aufweist,
wie ein Fahrrad, ein persönliches
Wasserfahrzeug (das ist ein PWC), ein Geländefahrzeug und dergleichen.
Da der Sitz unter Verwendung der Kunstharzteile hergestellt ist,
durch die elektromagnetische Wellen hindurchtreten können, ist
die Anbringung der RFID-Plaketten innerhalb eines Sitzes, wie oben
beschrieben, rationell, um die gespeicherten Informationen in den
RFID-Plaketten unter Verwendung des Signals der elektro magnetischen
Welle zu lesen und einzuschreiben. Bei einem Fahrzeug mit einem
Sitz vom Satteltyp ist es mit Rücksicht
darauf, dass es im allgemeinen dort kein Dach und dergleichen aus
Metall gibt, welches den Sitz abdeckt, möglich, beispielsweise an einer
Tankstelle, in einer Werkstatt, auf der Straße und dergleichen eine RFID-Lese-Schreibeinrichtung
(das ist ein Plaketten-Lese-/Schreibgerät) oberhalb der Stelle anzuordnen,
an der das Fahrzeug zum Stillstand kommt. Daher ist dies bequem.
Bezüglich
der RFID-Plaketten wird erwartet, dass sie an einem Fahrzeug vom
Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeugs bis zur Zeit der Verschrottung
des betreffenden Fahrzeugs befestigt bleiben. Unterdessen besteht
ein Vorteil in dem Fall, dass die RFID-Plaketten innerhalb des Sitzes
befestigt sind, darin, dass verhindert ist, dass die RFID-Plaketten
leicht abfallen.
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In
dem Fall, dass ein Fahrzeug ein solches Fahrzeug ist wie ein Personenwagen
bzw. Personenkraftwagen, ein Bus, ein Lastkraftwagen und dergleichen,
also jeweils ein Fahrzeug, welches ein aus Metall bestehendes Dach
aufweist, sind die RFID-Plaketten
vorab innerhalb des Sitzes angebracht, und die Information der RFID-Plaketten
wird mittels eines tragbaren Lese-/Schreibgerätes ausgelesen, welches in
dem Fahrzeug von Hand getragen wird. Es ist außerdem möglich, die RFID-Plaketten in
der Nähe
der vorderen Windschutzscheibe oder der hinteren Windschutzscheibe
des Personenkraftwagens zu befestigen. Die RFID-Plaketten können beispielsweise
vorab am bzw. im Armaturenbrett des Personenkraftwagens befestigt
sein, so dass sie von außen
und oberhalb des Fahrzeugs oder von irgendwo her gelesen und beschrieben
werden. Die RFID-Plaketten können
außerdem
innerhalb von Kunstharzteilen befestigt sein, die für den Aufbau
des Armaturenbretts verwendet werden.
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Nachstehend
wird ein Fahrzeugschein 50 beschrieben, welcher als Karte
im vorliegenden System verwendet wird. 5 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung ein Beispiel einer Vorderseite
der Karte des Fahrzeugscheines 50. In die ser Zeichnung
stellt der Fahrzeugschein 50 ein Zertifikat dar, welches
für jedes
Fahrzeug einzeln auszugeben ist. Wie in der Zeichnung dargestellt,
ist eine Fahrzeuginformation, wie Fahrzeugtyp und Modelljahr (kennzeichnend
mit "Modell 2003"), der Hersteller-Seriennummer,
dem Namen des Herstellers und dergleichen von einem Fahrzeug auf
die Oberfläche
der Karte geschrieben, auf der zusätzlich ein Foto des Fahrzeugs
aufgedruckt oder angebracht ist. Darüber hinaus ist mit dem Bezugszeichen 72 eine
IC-Plakette bezeichnet, welche als Speichermedium dient, das in
dem Fahrzeugschein 50 eingebettet ist; eine RFID-Plakette
wird hier als IC-Plakette verwendet. Diese RFID-Plakette 72 ist
in entsprechender Weise angeordnet wie jene, die an einem Fahrzeug
befestigt ist. Eine ID, die vorab in einen für ein Wiederbeschreiben gesperrten
Bereich der RFID-Plakette 72 eingeschrieben ist, wird jedoch
als Karten-ID (das ist eine Identifikationsinformation einer Karte)
verwendet. Ferner ist eine Fahrzeug-ID in den für ein Wiederbeschreiben gesperrten
Bereich zur Zeit der Ausgabe des Fahrzeugscheines 50 eingeschrieben.
In den beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren Bereich werden
eine Besitzerinformation, eine Fahrzeuginformation und eine Fahrzeughistorieinformation
in entsprechender Weise eingeschrieben wie bei der an dem Fahrzeug
zu befestigenden RFID-Plakette.
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Bei
der oben beschriebenen Karten-ID handelt es sich um eine ID, die
jedem Kartenkörper
zur Zeit der Herstellung einer Karte zugeteilt wird und die vorab
in die Karte eingeschrieben wird, um den Kartenkörper durch Heranziehen dieser
Karten-ID vollständig
und eindeutig identifizieren zu können.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Fahrzeugschein 50 von
einem Hersteller für
die Herstellung von Fahrzeugen, einer öffentlichen Organisation, welche
die Fahrzeugregistrierung kontrolliert, und so weiter auszugeben
ist. Die Größe des Fahrzeugscheines 50 ist
ungefähr
die Größe einer
Kreditkarte, die eine Höhe
von etwa 5,3 cm und eine Breite von beispiels weise 8,5 cm aufweist
und deren Material aus Kunststoff und dergleichen besteht.
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Anschließend werden
die Informationen beschrieben, die in einer an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
gespeichert werden bzw. sind. 6 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung die Anordnung der in einem Speicher
der an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette gespeicherten Daten.
Wie in 6 gezeigt, weist der Speicher einen für ein Wiederbeschreiben
gesperrten Bereich und einen beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren
Bereich auf. Im Hinblick auf den für ein Wiederbeschreiben gesperrten
Bereich wird ein ROM-Speicher
(das ist ein Festwertspeicher, aus dem lediglich gelesen werden
kann) verwendet, um eine neue Schreiboperation zu unterbinden. Alternativ
kann die RFID-Plakette eine Steuerungsfunktion besitzen, welche
die Ausführung
einer neuen Schreiboperation in dem für ein Wiederbeschreiben gesperrten
Bereich verhindert.
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In
dem für
ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich sind ein Plaketten-Klassifikationscode
und eine Fahrzeug-ID gespeichert, und außerdem ist in dem betreffenden
Bereich ein Sicherungsbereich vorgesehen. Der Plaketten-Klassifikationscode
stellt eine Codeinformation dar, die verwendet wird um zu bestimmen,
ob die RFID-Plakette eine an einem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette
oder eine Plakette RFID 72 ist, welche in einem Fahrzeugschein 50 vorgesehen
ist. Ein Code, der für
die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette kennzeichnend ist,
wird für
die oben beschriebene Codeinformation festgelegt.
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Ferner
werden bzw. sind in dem wieder beschreibbaren Bereich Besitzerdaten,
Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten gespeichert, und überdies
ist ein Sicherungsbereich innerhalb des wieder beschreibbaren Bereiches
vorgesehen. Diese Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten
werden außerdem
in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 und
in der Datenbank 120 in entsprechender Weise gespeichert
wie dies nachstehend beschrieben wird. Dies heißt, dass mit Rücksicht
darauf, dass in dem vorliegenden System der Fahrzeug-Managementserver 10 und
die Terminals 20 über
das Kommunikationsnetzwerk 80 miteinander zu kommunizieren
vermögen,
Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten),
die in der Datenbank 120 gespeichert und von dieser verwaltet
werden, und Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten und Fahrzeughistoriedaten),
die in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette gespeichert sind, erforderlichenfalls
in einer synchronisierten Weise geeignet aktualisiert werden. Ferner
werden zur selben Zeit auch Daten (Besitzerdaten, Fahrzeugdaten
und Fahrzeughistoriedaten) in der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 aktualisiert. Da die Kapazität des Speicherbereichs
für die
RFID-Plakette begrenzt ist, kann die Datenbank 120 überdies
so ausgelegt sein, dass sie den gesamten Satz der jeweiligen zuvor
erwähnten
Daten enthält,
während
die RFID-Plakette so ausgelegt sein kann, dass sie lediglich einen
Teilsatz der jeweiligen zuvor erwähnten Daten enthält.
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Die
RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 speichert
Daten durch eine Datenanordnung ähnlich jener
der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette, wie dies oben beschrieben
worden ist. In dem für
ein Wiederbeschreiben gesperrten Bereich sind jedoch eine Karten-ID,
eine Fahrzeug-ID und ein Plaketten-Klassifikationscode gespeichert, wobei
ein für
die in dem Fahrzeugschein 50 vorgesehene RFID-Plakette 72 kennzeichnender
Code festgelegt ist.
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Anschließend werden
unter Bezugnahme auf die 7 und 8 die in
der Datenbank 120 jeweils gespeicherten Daten beschrieben.
Die in 7 und 8 dargestellten Daten sind jedoch
zum Teil oder gänzlich
in der an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette oder in der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 für
das jeweilige Fahrzeug gespeichert.
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7 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung von Besitzerdaten, die
in der Datenbank 120 gespeichert sind. Wie in 7 gezeigt,
enthalten die Besitzerdaten eine der Fahrzeug-ID entsprechende Besitzerinformation.
Die Besitzerinformation gibt den Besitzernamen, das Geburtsdatum,
die Adresse und dergleichen an.
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8 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung eine Datenanordnung der in der
Datenbank 120 gespeicherten Fahrzeughistoriedaten. Als
Beispiel, wie es in 8 gezeigt ist, weisen die Fahrzeughistoriedaten
eine Fahrzeughistorieinformation über das jeweilige Fahrzeug
(über die
jeweilige Fahrzeug-ID) auf. Zusätzlich
enthalten die Fahrzeughistoriedaten zumindest Datenposten bezüglich des
Datums, eine kurze Historie und Details. Daten in den Datenposten
für die
kurze Historie sind beispielsweise "Herstellung von ganz neuen Fahrzeugen", "Besitzerregistrierung", "Besitzerwechsel", "Betankung", "Reparatur", "Abmeldung", "Manifest- bzw. Verzeichnisausgabe" und dergleichen.
Für diese
Fahrzeughistorieinformation wird jeweils dann, wenn in irgendeiner
der Informationen entsprechendes Ereignis stattfindet, eine diese
entsprechende Information im Terminal 20 erzeugt. Diese
Information wird in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette
und in die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50,
wie erforderlich, eingeschrieben und gleichzeitig von dem Terminal 20 zu
dem Fahrzeug-Managementserver 10 übertragen. Die Steuerungseinheit 110 des
Fahrzeug-Managementservers 10 führt eine Schreiboperation in
der Datenbank 120 auf der Grundlage der so übertragenen Information
aus.
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In
dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für eine "Herstellung von ganz
neuen Fahrzeugen",
werden der Name eines Herstellers und der Name einer Herstellungsfirma
als detaillierte Daten geschrieben. In dem Fall, dass die kurze
Historie kennzeichnend ist für
eine "Besitzerregistrierung", werden der Besitzername
und die Besitzeradresse als detaillierte Daten geschrieben. In dem
Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für die "Betankung", werden Informationen
als detaillierte Daten geschrieben, welche eine Tankstel le, die
Tankmenge, eine Information über
die gefahrene Distanz zur Zeit der Betankung und dergleichen spezifizieren.
In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für eine "Reparatur", werden der Name einer
Werkstatt und der Umfang der Reparatur als detaillierte Daten geschrieben.
In dem Fall, dass die kurze Historie kennzeichnend ist für einen "Besitzerwechsel", werden der neue
Besitzername, die neue Besitzeradresse und dergleichen als detaillierte
Daten geschrieben.
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Nachstehend
werden in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10,
in einer an einem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und einem Fahrzeugschein 50 auszuführende Operationen
für eine
Datenregistrierungsverarbeitung beschrieben. 9 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung einen Datenablauf der Datenregistrierungsverarbeitung.
- (1) Wenn ein Fahrzeug in einer Fahrzeugherstellungsfirma
hergestellt ist, wird das fabrikneue Fahrzeug zuerst in der Datenbank 120 des
Fahrzeug-Managementservers 10 registriert. Dies heißt, dass
ein Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb eine Fahrzeug-ID
aus einer an dem fabrikneuen Fahrzeug zu befestigenden RFID-Plakette
ausliest (Schritt S110). Nachdem die Fahrzeuginformation des Fahrzeugs,
an dem die RFID-Plakette
befestigt ist, eingegeben ist, überträgt das Terminal 20 im
Fahrzeugherstellungsbetrieb die so eingegebene Fahrzeuginformation
ferner zusammen mit der so ausgelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt
S112). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Fahrzeug-ID und die Fahrzeuginformation vom Terminal 20 im
Fahrzeugherstellungsbetrieb erhalten hat, legt sie eine Korrelation
zwischen diesen fest und registriert dieselben bzw. dieselbe in
der Datenbank 120 als Fahrzeugdaten für das fabrikneue Fahrzeug (Schritt
S114). Wenn die Registrierung erfolgreich durchgeführt worden
ist, schreibt das Terminal 20 im Fahrzeugherstellungsbetrieb die
in der Datenbank 120 registrierte Fahrzeuginformation in
die Fahrzeugdaten einer RFID-Plakette ein (Schritt S116). Die RFID-Plakette,
in die die oben beschriebenen Daten eingeschrieben worden sind,
wird an dem nagelneuen Fahrzeug befestigt, bevor dieses aus dem
Betrieb bzw. der Fabrik ausgeliefert wird.
- (2) Wenn das nagelneue Auto in einem Fahrzeug-Handelsunternehmen
verkauft wird, wird der Besitzer, der es gekauft hat, registriert.
Ein Terminal 20 in dem Fahrzeug-Handelsunternehmen liest
die Fahrzeug-ID aus der an dem nagelneuen Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
aus (Schritt S120). Nachdem die Besitzerinformation des nagelneuen
Fahrzeugs in das Terminal 20 eingegeben ist, überträgt das Terminal 20 in
dem Fahrzeug-Handelsunternehmen ferner die so eingegebene Besitzerinformation
zusammen mit der so gelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt
122). Die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 legt,
nachdem sie die Fahrzeug-ID und die Fahrzeuginformation vom Terminal 20 des
Fahrzeugherstellungsbetriebes erhalten hat, eine Korrelation zwischen
diesen fest und speichert die betreffenden Informationen in der
Datenbank 120 als Besitzerdaten für das nagelneue Fahrzeug (Schritt
S124). Wenn die Registrierung erfolgreich durchgeführt worden
ist, schreibt das Terminal 20 in dem Fahrzeug-Handelsunternehmen
die in der Datenbank 120 registrierten Besitzerdaten in
die RFID-Plakette (Schritt S126). Darüber hinaus können die Übertragung
und der Empfang von Informationen zwischen dem Terminal 20 im
Fahrzeug-Handelsunternehmen und dem Fahrzeug-Managementserver 10 über den
Server 30 für
die Fahrzeugverkäufe-Webseite
ausgeführt
werden.
In dem Fall, dass das Fahrzeug ein importiertes Fahrzeug
ist und aus einem Land (einer Region) importiert ist, um entsprechend
dem Produkt-Managementsystem verwaltet zu werden, wird eine entsprechende
bzw. ähnliche
Verarbeitung ausgeführt,
wie jene für
die Überführung eines
Gebrauchtautos, was später
beschrieben wird. Wenn das Fahrzeug ein aus anderen Ländern (Regionen)
importiertes Fahrzeug ist, werden Fahrzeugdaten, Besitzerdaten und
Fahrzeughistoriedaten in der Vergangenheit entsprechend diesem importierten
Fahrzeug, um wie bei einem nagelneuen Fahrzeug registriert zu werden,
mit der Fahrzeug-ID korreliert,
die aus einer an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesen
wird, und die betreffenden Daten werden in der Datenbank 120 des
Fahrzeug-Managementservers 10 registriert. Ferner werden
die Fahrzeugdaten, Besitzerdaten und Fahrzeughistoriedaten der Vergangenheit,
die in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10 registriert
worden sind, in die an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette geschrieben.
Zu diesem Zeitpunkt wird die erforderliche Information beispielsweise
von einem Terminal 20 in einem Zollhaus empfangen.
- (3) Anschließend
wird ein Fahrzeugschein 50 für ein gemäß (2) verkauftes Fahrzeug,
wie oben beschrieben, durch eine Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation
ausgegeben. Dies heißt,
dass eine Karten-ID aus einer RFID-Plakette 72 des auszugebenden
Fahrzeugscheines 50 mittels eines Terminals 20 der
Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation ausgelesen wird (Schritt S130).
Ferner wird die von dem Fahrzeug-Handelsunternehmen gemeldete Fahrzeug-ID
in das Terminal 20 bei der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation
eingegeben; das Terminal 20 überträgt dann die Fahrzeug-ID zusammen
mit der so ausgelesenen Karten-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin
(Schritt S132). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Karten-ID und die von dem Terminal 20 bei der Fahrzeugschein-Ausgabeorganisation übertragene
Fahrzeug-ID empfangen hat, legt sie eine Korrelation zwischen diesen
Angaben fest und registriert dieselben in der Datenbank 120 (Schritt
S134). Anschließend
liest die Steuerungseinheit 110 aus der Datenbank 120 die
Besitzerdaten und die Fahrzeugdaten, die der so empfangenen Fahrzeug-ID
entsprechen, aus und gibt dann eine Meldung an das Terminal 20 sowie
einen Befehl zur Ausgabe eines Fahrzeugscheines 50 an das
Terminal 20 ab (Schritt S136). Das Terminal 20 bei
der Fahrzeugschein-Ausgabeorga nisation schreibt die eingegebene
Fahrzeug-ID, die Besitzerdaten und die Fahrzeugdaten, die vom Fahrzeug-Managementserver 10 her
erhalten worden sind, in die RFID-Plakette eines Fahrzeugscheines 50 ein,
wodurch ein Fahrzeugschein 50 ausgegeben wird (Schritt
S138). Wenn unterdessen ein Fahrzeug ein importiertes Fahrzeug ist,
werden die Fahrzeughistoriedaten des importierten Fahrzeugs ferner
von dem Fahrzeug-Managementserver 10 gemeldet und in eine
RFID-Plakette 72 eines Fahrzeugscheines 50 eingeschrieben.
Der so ausgegebene Fahrzeugschein wird direkt oder über ein
Fahrzeughandelsunternehmen an den Fahrzeugbesitzer ausgehändigt.
- (4) Wenn der Besitzer des Fahrzeugs sein Fahrzeug an einer Tankstelle
betankt, überträgt ein Terminal 20 an
der Tankstelle die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
ausgelesene Fahrzeug-ID zusammen mit Daten (eine Information über die
getankte Menge, eine Information über die zurückgelegte Strecke, eine Information über den
Ort der Tankstelle und dergleichen) in Bezug auf die Betankung zu
dem Fahrzeug-Managementserver 10 (Schritt
S140 und Schritt S142). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Fahrzeug-ID und die Daten in Bezug auf die Betankung (Betankungsdaten)
empfängt
bzw. empfangen hat, schreibt die Steuerungseinheit 110 die
Betankungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten
in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID (Schritt
S144). Wenn das Einschreiben erfolgreich durchgeführt ist,
schreibt das Terminal 20 an der Tankstelle die so registrierten
Betankungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten
in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette und in die RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 (Schritt S146 und Schritt S148).
- (5) Wenn der Besitzer des Fahrzeugs in eine Werkstatt zur Reparatur
seines Fahrzeugs fährt, überträgt ein Terminal 20 in
bzw. bei der Werkstatt die Fahrzeug-ID, welche aus der an dem Fahrzeug
befestigten RFID-Plakette ausgelesen ist, zusammen mit Daten (Reparaturdaten)
für die
Reparatur zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin
(Schritt S150 und Schritt S152). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Fahrzeug-ID und die Reparaturdaten empfängt bzw. empfangen hat, schreibt
die Steuerungseinheit 110 die Reparaturdaten als Fahrzeughistorieinformation
in die Fahrzeughistoriedaten in der Datenbank 120 entsprechend
der Fahrzeug-ID ein (Schritt S154). Wenn das Einschreiben erfolgreich
durchgeführt
ist, schreibt das Terminal 20 in der Werkstatt die so registrierten
Reparaturdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten
in die an dem Fahrzeug befestigte RFID-Plakette 72 und
in eine RFID-Plakette in einem Fahrzeugschein 50 ein (Schritt
S156 und Schritt S158).
- (6) Wenn eine Operation bezüglich
eines Gebrauchtwagen-Übergangs
für das
Fahrzeug ausgeführt
wird, wird eine Besitzerwechselregistrierung ausgeführt. Ein
Terminal 20 im Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen liest
die Fahrzeug-ID aus der an dem zu übergebenden Fahrzeug befestigten
RFID-Plakette aus (Schritt S160). Nachdem die Übergabe abgeschlossen ist,
wird ferner die Besitzerinformation, wie der Name des neuen Besitzers,
die Adresse und dergleichen, in das Terminal 20 bei dem
Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen eingegeben, und das Terminal 20 überträgt die Besitzerinformation
zusammen mit der so ausgelesenen Fahrzeug-ID zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin
(Schritt S162). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Fahrzeug-ID und die Besitzerinformation von dem Terminal 20 beim
Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen empfängt bzw. empfangen hat, wird
die Besitzerinformation bezüglich
des neuen Besitzers in den Besitzerdaten in der Datenbank 120 entsprechend
der Fahrzeug-ID registriert (Schritt S164). Wenn die Registrierung
erfolgreich durchgeführt ist,
schreibt das Terminal 20 beim Gebrauchtwagen-Handelsunternehmen
die so registrierte Besitzerinformation in die Besitzerdaten in
die Fahrzeug-RFID-Plakette und in eine RFID-Plakette 72 eines
Fahrzeugscheines 50 ein (Schritt S166 und Schritt S168).
Wenn
unterdessen das Fahrzeug exportiert wird und in dem Fall, dass es
in ein Land (eine Region) exportiert wird, das (bzw. die) entsprechend
dem Produkt-Managementsystem zu verwalten ist, wird eine Verarbeitung
in einer ähnlichen
bzw. entsprechenden Weise wie jene für einen Gebrauchtwagen-Übergang
ausgeführt,
wie sie zuvor beschrieben worden ist. Wenn das Fahrzeug in ein anderes
Land (eine andere Region) exportiert wird, werden die Besitzerdaten
in der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementservers 10, in
der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 jeweils aktualisiert oder nicht registriert.
Darüber
hinaus wird eine Fahrzeughistorieinformation in Bezug auf die Exportaufzeichnung
den Fahrzeughistoriedaten hinzugefügt. Eine für die Verarbeitung einer Exportfunktion
notwendige Information kann beispielsweise vom Terminal 20 im
Zollhaus erhalten werden.
- (7) Wenn das Fahrzeug nicht registriert ist, liest ein Terminal 20 bei
einem Schrottverwerter die Fahrzeug-ID von der RFID-Plakette aus,
welche an dem Fahrzeug befestigt ist, dessen Registrierung abzumelden
ist (Schritt S170). Nachdem das Datum der Abmeldung und dergleichen
in das Terminal 20 beim Schrottverwerter eingegeben sind, überträgt das Terminal 20 die
Daten der Abmeldung zusammen mit der so gelesenen Fahrzeug-ID zu
dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin (Schritt S170 und
Schritt S172). Nachdem die Steuerungseinheit 110 des Fahrzeug-Managementservers 10 die
Fahrzeug-ID und die Daten der Abmeldung vom Terminal 20 beim
Schrottverwerter erhalten hat, schreibt die Steuerungseinheit 110 die
Abmeldungsdaten als Fahrzeughistorieinformation in die Fahrzeughistoriedaten
in der Datenbank 120 entsprechend der Fahrzeug-ID ein (Schritt
S174). wenn die Registrierung erfolgreich ausgeführt ist, schreibt das Terminal 20 beim
Schrottverwerter die Abmeldungsdaten als Fahrzeughistorieinformation
in die Fahrzeughistoriedaten in die RFID-Plakette, welche am Fahrzeug befestigt
ist, und in die RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ein
(Schritt S176 und Schritt S178).
-
Wenn
ein Manifest bzw. Verzeichnis ausgegeben wird, oder in anderen Fällen wird
die Fahrzeughistorieinformation der Datenbank 120 des Fahrzeug-Managementserver 10,
der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines jeweils durch eine entsprechende Verarbeitung aktualisiert.
-
Anschließend werden
Operationen zur Verarbeitung einer Korrektheits-Validierung in einem
Produkt-Managementsystem beschrieben. Die Verarbeitung einer Korrektheits-Validierung
wird beispielsweise vor der Datenregistrierung in (4) bis (7), wie
oben beschrieben, bedarfsweise ausgeführt. 10 zeigt
einen Ablauf von Operationen für
die Verarbeitung der Korrektheits-Validierung in dem Produkt-Managementsystem.
-
Eine
Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung eines Terminals 20 wird
zunächst
dazu benutzt, eine Fahrzeug-ID und Besitzerdaten aus einer an einem
Fahrzeug befestigten RFID-Plakette auszulesen und sodann eine Karten-ID,
eine Fahrzeug-ID und Besitzerdaten von einer RFID-Plakette 72 eines
Fahrzeugscheines auszulesen. Das Terminal 20 überträgt diese
so ausgelesenen Daten zu dem Fahrzeug-Managementserver 10 hin.
-
Der
Fahrzeug-Managementserver 10 empfängt die Fahrzeug-ID und die
Besitzerdaten, welche aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
ausgelesen sind, sowie die Karten-ID, die Fahrzeug-ID und die Besitzerdaten,
die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen
sind (Schritt S210). Sodann validiert die Steuerungseinheit 110 des
Fahrzeug-Managementservers 10, ob die aus der an dem Fahrzeug
befestigten RFID-Plakette ausgelesene Fahrzeug-ID mit der aus der
RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Fahrzeug-ID übereinstimmt
(Schritt S220). Wenn beide Angaben übereinstimmen, wird eine Suche
in der Datenbank 120 durch Verwendung der Fahrzeug-ID ausgeführt, wodurch
die der Karten-ID und der Fahrzeug-ID entsprechenden Besitzerdaten
ausgelesen werden (Schritt S230).
-
Anschließend validiert
die Steuerungseinheit 110, ob die aus der Datenbank 120 ausgelesene
Karten-ID mit der von der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Karten-ID übereinstimmt (Schritt
S240). Wenn die beiden Angaben übereinstimmen,
validiert die Steuerungseinheit 110 ferner, ob die aus
der Datenbank 120 ausgelesenen Besitzerdaten, die von der
an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesenen Besitzerdaten
und die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen
Besitzerdaten miteinander übereinstimmen
(Schritt S250). Wenn sämtliche
Daten übereinstimmen,
entscheidet der Fahrzeug-Managementserver 10, dass dieses
Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von einem regulären Besitzer
benutzt oder verwendet worden ist (Schritt S260).
-
Sodann überträgt die Steuerungseinheit 110 die
validierten Ergebnisse, welche die oben erhaltenen Entscheidungsergebnisse
darstellen, und die Besitzerdaten zum Terminal 20 zurück. Zu diesem
Zeitpunkt können
sämtliche
Daten oder ein Teil der Daten, nämlich
der Fahrzeugdaten und der Fahrzeughistoriedaten, die aus der Datenbank 120 ausgelesen
sind, gleichzeitig zurückübertragen
werden (Schritt S270).
-
Auf
dem Terminal 20 wird das validierte Ergebnis, welches von
dem Fahrzeug-Managementserver 10 erhalten wird, angezeigt,
die Besitzerdaten, die Fahrzeugdaten, die Fahrzeughistoriedaten
und die Informationen der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
und der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50. Eine
Bedienperson des Terminals 20 ist somit imstande zu erkennen
bzw. zu bestimmen, dass das Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von
einem regulären
Besitzer benutzt oder verwendet worden ist.
-
Unterdessen
wird entschieden (Schritt S280), dass das Fahrzeug nicht ein Fahrzeug
ist, welches von einem regulären
Benutzer genutzt oder verwendet worden ist, wenn beim Schritt S220
die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesene
Karten-ID nicht mit der Karten-ID übereinstimmt, die aus der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 ausgelesen ist, wenn beim Schritt S240
die aus der Datenbank 120 ausgelesene Karten-ID nicht mit
der Karten-ID übereinstimmt,
die aus der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50 ausgelesen
ist, oder wenn die aus der Datenbank 120 ausgelesenen Besitzerdaten,
die aus der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette ausgelesenen Besitzerdaten
und die aus der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 ausgelesenen Besitzerdaten nicht miteinander übereinstimmen.
-
Anschließend werden
die validierten Ergebnisse, welche die Entscheidungsergebnisse darstellen,
die Besitzerdaten und die aus der Datenbank 120 ausgelesenen
Fahrzeugdaten, die Fahrzeugdaten und die Fahrzeughistoriedaten,
zum Terminal 20 zurück übertragen
(Schritt S270). Auf dem Terminal 20 werden die von dem
Fahrzeug-Managementserver 10 erhaltenen validierten Ergebnisse
angezeigt, nämlich
die Besitzerdaten, die Fahrzeugdaten, die Fahrzeughistoriedaten
und die Informationen in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette
und in der RFID-Plakette 72 des Fahrzeugscheines 50.
Eine Bedienperson des Terminals 20 ist somit imstande zu
erkennen und zu bestimmen, dass das Fahrzeug nicht ein Fahrzeug
ist, welches von einem regulären
Besitzer benutzt oder verwendet worden ist, und sie erhält ferner
eine Information zur Identifizierung eines regulären Besitzers.
-
Darüber hinaus
können
bei der Verarbeitung der Korrektheits-Validierung, wie sie oben beschrieben worden
ist, zusätzlich
zu den Besitzerdaten sämtliche
Daten oder ein Teil der Daten, nämlich
der Fahrzeugdaten und der Fahrzeughistoriedaten, die aus der Datenbank 120,
der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette und der RFID-Plakette 72 des
Fahrzeugscheines 50 ausgelesen sind, überprüft werden. Obwohl die Karten-ID
in der an dem Fahrzeug befestigten RFID-Plakette vorab gespeichert
ist, kann die Validierung unter Heranziehung der Karten-ID ausgeführt werden.
-
Alternativ
kann eine Anordnung eine Form aufweisen, bei der eine Erlaubnis
für eine
bezüglich
eines Fahrzeugs vorzunehmende Operation durch Verwendung des Fahrzeugscheines 50 gegeben
wird. Dies heißt, dass
eine Karten-ID des Fahrzeugscheines 50 in einer in einem
Fahrzeug vorgesehenen nicht-wiederbeschreibbaren
Speichereinrichtung vorab gespeichert wird. Anschließend werden
die Karten-ID und die Fahrzeug-ID unter Verwendung einer Plaketten-Lese-/-Schreibeinrichtung,
die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, aus dem Fahrzeugschein 50 ausgelesen,
bevor Operationen jeglicher Art, wie eine Schlüsseloperation bezüglich des
Fahrzeugs und dergleichen ausgeführt
werden. Das Fahrzeug akzeptiert dann die Operationen, wenn die in
der obigen Weise ausgelesene Karten-ID mit der im Fahrzeug gespeicherten
Karten-ID übereinstimmt und
wenn ferner die so ausgelesene Fahrzeug-ID mit der Fahrzeug-ID des
Fahrzeugs übereinstimmt.
-
Die
oben beschriebene Ausführungsform
ermöglicht
es zu validieren, ob das Fahrzeug ein Fahrzeug ist, welches von
einem regulären
Besitzer benutzt oder verwendet worden ist, und sie ermöglicht ferner,
eine Information zur Überprüfung eines
regulären
Besitzers zu erhalten. Daher ist es sogar dann, wenn ein Fahrzeug
gestohlen ist, möglich,
schnell das gestohlene Fahrzeug ausfindig zu machen, was zum Herausfinden eines
regulären
Besitzers beiträgt
und ferner die Diebstähle
von Fahrzeugen verhindert oder einschränkt.
-
Ein
Verbraucher kann ein Gebrauchtauto sicher kaufen, da er leicht die
Fahrzeughistorien, wie die Betankungshistorie, den Reparaturzustand
und die gefahrene Strecke leicht überprüfen bzw. validieren kann, und zwar
zusätzlich
zur Überprüfung bzw.
Validierung, dass das gebrauchte Fahrzeug nicht ein Fahrzeug ist,
welches illegal verwendet worden ist. Durch Ausführen einer Validierung als
einer Schlüsseloperation
bezüglich des
Fahrzeugs oder dergleichen durch Verwendung einer für jedes
Fahrzeug ausgegebene Karte wird überdies
das Fahrzeug nicht betreibbar sein, was folglich den Diebstahl von
Fahrzeugen einschränkt.
-
Überdies
wird es durch Verwendung einer an einem Fahrzeug zu befestigenden
RFID-Plakette und einer IC-Plakette einfach, Informationen von dem
Fahrzeug zu lesen.
-
Jedes
der oben beschriebenen Geräte,
nämlich
der Fahrzeug-Managementserver 10,
das Terminal 20, das tragbare Terminal 21 und
der Server 30 für
die Fahrzeugverkäufe-Webseite,
besitzt im Innern ein Computersystem. Prozesse für die Verarbeitung in jedem
der oben beschriebenen Geräte
werden in bzw. auf einem durch einen Computer lesbaren Speichermedium
in Form eines Computerprogramms gespeichert. Der Computer liest
und führt
dieses Programm aus, wodurch die oben beschriebene Verarbeitung
ausgeführt
wird. Hier ist für
das durch einen Computer lesbare Speichermedium eine magnetische
Disk, eine magnetooptische Disk, eine CD-ROM, eine DVD-ROM, ein
Halbleiterspeicher und dergleichen zu nennen. Alternativ kann das
Computerprogramm zu einem Computer über eine Kommunikationsleitung übertragen
werden, und der Computer, der das Computerprogramm so empfangen
hat, kann das Programm ausführen.
-
Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen sind oben Ausführungsformen gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben worden. Eine bestimmte Struktur bzw. ein bestimmter
Aufbau ist indessen auf den des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels
nicht beschränkt;
vielmehr kann die Erfindung in anderen spezifischen Formen ohne
Abweichung vom Schutzumfang und wesentlichen Eigenschaften davon
verkörpert
sein.
-
Bei
einer anderen Ausführungsform
als der oben beschriebenen Ausführungsform
kann die Anordnung beispielsweise eine Form aufweisen, bei der eine
Karte und ein IC-Plakette die oben beschriebene Besitzerinformation
speichern, und eine Besitzer-Identifikationseinrichtung ermöglicht es,
eine Schlüsselinformation
aus der Datenbank zu lesen, wenn die von der Karte gelesene Schlüsselinformation
und Besitzerinformation mit der Schlüsselinformation bzw. der Besitzerinformation übereinstimmen,
die von dem IC-Plakette ausgelesen sind.
-
Bei
einem derartigen Produkt-Managementsystem speichert die Karte vorab
eine Karten-ID zur Identifizierung einer Karte, und eine Datenbank
speichert vorab die Karten-ID. Eine Besitzeridentifikationseinrichtung
identifiziert dann einen Besitzer als regulären Besitzer, wenn die von
der Karte gelesene Karten-ID mit der aus der Datenbank gelesenen
Karten-ID übereinstimmt
und wenn die von der IC-Karte ausgelesene Besitzerinformation mit
der aus der Datenbank ausgelesenen Besitzerinformation übereinstimmt.
-