DE102004043996B4 - Chirurgisches Instrument und Implantatsystem - Google Patents

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Abstract

Chirurgisches Instrument (10) zum Einsetzen eines ein erstes Anlageelement (14) zur Anlage an einen von zwei benachbarten Wirbelkörpern und ein am ersten Anlageelement (14) direkt oder indirekt gelenkig gelagertes zweites Anlageelement (16) zur Anlage an den anderen der zwei benachbarten Wirbelkörper aufweisenden Zwischenwirbelimplantats (12) in einen Zwischenwirbelraum zwischen die zwei benachbarten Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule, wobei das Instrument (10) einen langgestreckten, eine Längsrichtung (44) definierenden Schaft (50), an dessen distalem Ende mindestens zwei Anlageelementhalteelemente (62, 64) zum lösbaren Verbinden mit dem ersten und dem zweiten Anlageelement (14, 16) vorgesehen sind, und ein vom distalen Ende des Schafts (50) in Verlängerung desselben abstehendes Abstandshalteelement (130) aufweist, welches bei mit dem Instrument (10) verbundenen Anlageelementen (14, 16) zwischen diese eingreift und sie in einem definierten Abstand voneinander hält, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) relativ zu mindestens einem der zwei Anlageelementhalteelemente (62, 64) beweglich gelagert ist und...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument zum Einsetzen eines ein erstes Anlageelement zur Anlage an einen von zwei benachbarten Wirbelkörpern und ein am ersten Anlageelement direkt oder indirekt gelenkig gelagertes zweites Anlageelement zur Anlage an den anderen der zwei benachbarten Wirbelkörper aufweisenden Zwischenwirbelimplantats in einen Zwischenwirbelraum zwischen die zwei benachbarten Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule, wobei das Instrument einen langgestreckten, eine Längsrichtung definierenden Schaft, an dessen distalem Ende mindestens zwei Anlageelementhalteelemente zum lösbaren Verbinden mit dem ersten und dem zweiten Anlageelement vorgesehen sind, und ein vom distalen Ende des Schafts in Verlängerung desselben abstehendes Abstandshalteelement aufweist, welches bei mit dem Instrument verbundenen Anlageelementen zwischen diese eingreift und sie in einem definierten Abstand voneinander hält.
  • Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Implantatsystem umfassend ein Zwischenwirbelimplantat zum Einsetzen in einen Zwischenwirbelraum zwischen zwei benachbarte Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule und ein Einsetzinstrument zum Einsetzen des Zwischenwirbelimplantats in den Zwischenwirbelraum, wobei das Zwischenwirbelimplantat ein erstes Anlageelement zur Anlage an den einen der zwei benachbarten Wirbelkörper und ein am ersten Anlageelement direkt oder indirekt gelenkig gelagertes zweites Anlageelement zur Anlage an den anderen der zwei benachbarten Wirbelkörper aufweist.
  • Instrumente der eingangs beschriebenen Art werden zum Einsetzen von Zwischenwirbelimplantaten mit beweglichen Implantatkomponenten eingesetzt, insbesondere zum Einsetzen von Bandscheibenprothesen. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten von Instrumenten unterschieden. Zum einen gibt es Instrumente, bei denen zunächst die Anlageelemente an den benachbarten Wirbelkörpern angeordnet und erst in einem nächsten Schritt ein Gelenkelement zwischen die beiden Anlageelemente eingesetzt wird. Bei dieser Vorgehensweise ist das Spreizen der benachbarten Wirbelkörper zwingend erforderlich. Dementsprechend weisen bekannte Einsetzinstrumente auch eine Spreizfunktion auf. Zum anderen sind Einsetzinstrumente bekannt, mit denen ein Zwischenwirbelimplantat als Einheit zwischen benachbarte Wirbelkörper eingesetzt werden kann. Bekannte Einsetzinstrumente sind jeweils individuell auf die einzusetzende Bandscheibenprothese abgestimmt. Ein Beispiel für ein solches Einsetzinstrument ist aus der DE 203 10 433 U1 bekannt.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Instrument und ein Implantatsystem der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß mit dem Instrument eine Vielzahl unterschiedlicher Implantate, insbesondere unterschiedlicher Größen, in einen Zwischenwirbelraum einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Abstandshalteelement relativ zu mindestens einem der zwei Anlageelementhalteelemente beweglich gelagert ist und daß das Abstandshalteelement parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Schafts bewegbar gelagert ist.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht es, mit dem Einsetzinstrument unterschiedlich große Zwischenwirbelimplantate, insbesondere in unterschiedlichen Positionen, zu halten. Durch die bewegliche Lagerung des Abstandshalteelements relativ zu mindestens einem der zwei Anlageelementhalteelemente kann die Position des Abstandshalteelements in gewünschter Weise an das jeweils einzusetzende Implantat angepaßt werden. Dabei wäre es insbesondere denkbar, das Abstandshalteelement zu verschwenken, innerhalb einer Bewegungsebene translatorisch zu verschieben oder quer zur Bewegungsebene zu verschieben. So ist es möglich, mit dem Einsetzinstrument in unterschiedlichen Positionen an dem einzusetzenden Implantat anzugreifen und das Abstandshalteelement in diejenige Position zu bewegen, in welcher das Abstandshalteelement die mit dem Instrument verbundenen Anlageelemente in einem definierten Abstand voneinander hält. Damit können Zwischenwirbelimplantate insbesondere auch über unterschiedliche Zugänge, also aus unterschiedlichen Richtungen kommend, zum Beispiel von anterior oder lateral, in den Zwischenwirbelraum eingeführt werden. Vorteilhaft ist es ferner, daß das Abstandshalteelement parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Schafts bewegbar gelagert ist. Auf diese Weise kann ein unerwünschtes Verkippen der beiden Anlageelemente relativ zueinander vermieden werden, indem nämlich das Abstandshalteelement im wesentlichen so bewegt wird, daß sich beide Anlageelemente großflächig am Abstandshalteelement, insbesondere um eine Kante desselben, abstützen und so ein Kippen der Anlageelemente relativ zum Abstandshalteelement, insbesondere um eine Kante desselben, vermieden wird.
  • Vorzugsweise ist das Abstandshalteelement quer oder im wesentlichen quer zur Längsrichtung des Schafts bewegbar gelagert. Dies gestattet es, mit dem Instrument nicht nur zentral am einzusetzenden Zwischenwirbelimplantat an zugreifen, sondern auch seitlich, wobei aufgrund der Querbeweglichkeit des Abstandshalteelement bezogen auf die Längsrichtung ein seitlicher Fortsatz bezogen auf eine symmetrische Grundstellung des Instruments möglich ist und die mit dem Instrument verbundenen Anlageelemente in gewünschter Weise in einem definierten Abstand voneinander gehalten werden können.
  • Besonders einfach wird der Aufbau des Instruments, wenn das Abstandshalteelement im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist. Zudem kann es so auf einfache Weise relativ zu den beiden Anlageelementen verschoben werden.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, das Abstandshalteelement halbringförmig auszubilden. Vorzugsweise umfaßt das Abstandshalteelement zwei parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Schafts in distaler Richtung weisende Schenkel. So läßt sich eine Position des Abstandshalteelements in einer Richtung parallel zur Längsrichtung des Schafts in gewünschter Weise nachjustieren.
  • Vorteilhafterweise ist eine Höhe des Abstandshalteelements gleich oder größer als ein minimal möglicher Abstand des ersten Anlageelements vom zweiten Anlageelement. Auf diese Weise wird verhindert, daß beim Einsetzen des Implantats auf die beiden Anlageelemente einwirkende Kräfte in Richtung auf das andere Anlageelement hin zu einer Beschädigung des Gelenkelements führen können. Ist die Höhe des Abstandshalteelements etwas größer als ein minimal möglicher Abstand des ersten Anlageelements vom zweiten Anlageelement in einer endgültig eingesetzten Stellung des Implantats im Zwischenwirbelraum, so kann das Implantat eingesetzt werden, ohne daß sich in der eingesetzten Stellung aneinander anliegende Teile des Implantats berühren. Auf diese Weise werden Beschädigungen des Implantats beim Einsetzen noch wirksamer vermieden.
  • Um eine Beschädigung des Implantats beim Einsetzen durch eine unbeabsichtigte Bewegung des Abstandshalteelements relativ zu den beiden Anlageelementhalteelementen zu vermeiden, ist es günstig, wenn das Abstandshalteelement in mindestens einer definierten oder definiert beweglichen Querbewegungsstellung relativ zum Schaft sicherbar ist. Diese mindestens eine Querbewegungsstellung kann so gewählt werden, daß sie zu einer oder mehreren speziellen Ankoppelpositionen des Instruments am Implantat korrespondiert, beispielsweise zentral mittige oder seitlich versetzte Ankoppelstellungen des Instruments am Implantat.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, das Abstandshalteelement relativ zum Schaft verschwenkbar zu lagern. Besonders stabil wird eine solche Lagerung, wenn das Abstandshalteelement relativ zum Schaft verschiebbar gelagert ist.
  • Die Stabilität des Instruments und die Genauigkeit sowie Reproduzierbarkeit der Einstellung einer bestimmten Position des Abstandshalteelements können erhöht werden, wenn eine Verschiebeführung für das Abstandshalteelement vorgesehen ist.
  • Zwei unabhängige Einstellmöglichkeiten des Abstandshalteelements lassen sich realisieren, wenn das Abstandshalteelement an einem Halteelement bewegbar gelagert ist und wenn das Halteelement relativ zum Schaft in dessen Längsrichtung beweglich gelagert ist. Dies gestattet es, das Abstandshalteelement beispielsweise in einer Ebene translatorisch zu verschieben. Denkbar wäre es aber auch, das Abstandshalteelement relativ zum Halteelement zu verschwenken.
  • Vorteilhaft ist es, wenn mindestens zwei korrespondierende Verriegelungselemente vorgesehen sind zum Verriegeln einer Relativposition des Abstandshalteelements und des Halteelements in einer Verriegelungsstellung, in welcher das Abstandshalteelement und das Halteelement gegeneinander unbeweglich oder definiert beweglich gesichert sind, und wenn das Abstandshalteelement ein erstes und das Halteelement ein zweites der mindestens zwei Verriegelungselemente trägt. Auf diese Weise läßt sich eine Relativposition des Abstandshalteelements und des Halteelements auf besonders einfache Weise sichern. Eine definiert bewegliche Stellung läßt sich beispielsweise vorgeben durch eine langlochartige Vertiefung oder Durchbrechung, in welcher ein Vorsprung zwischen zwei definierten Anschlägen geführt wird.
  • Besonders einfach wird der Aufbau des Instruments dann, wenn das eine erste Verriegelungselement eine Verriegelungsaufnahme und das eine zweite Verriegelungselement ein Verriegelungsvorsprung ist.
  • Insbesondere dann, wenn eine Querbewegung des Abstandshalteelements relativ zu Längsrichtung des Schaft gesichert werden soll, ist es vorteilhaft, wenn der Verriegelungsvorsprung parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsachse des Schafts gelagert ist.
  • Damit die mindestens zwei Verriegelungselemente in der Verriegelungsstellung gegen eine unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden können, ist es vorteilhaft, wenn der Verriegelungsvorsprung federnd in Richtung auf die Verriegelungs aufnahme vorgespannt gelagert ist. Der Verriegelungsvorsprung kann dann federbetätigt in die Verriegelungsaufnahme eintauchen.
  • Auf besonders einfache Weise läßt sich die Verriegelungsstellung gegen ein unbeabsichtigtes Lösen sichern, wenn das eine der mindestens zwei Verriegelungselemente in Form eines Kugeldruckstücks ausgebildet ist. Vorzugsweise wird dann die Verriegelungsaufnahme korrespondierend zum Kugeldruckstück ausgebildet sein, insbesondere in Form einer halbkugelförmigen Vertiefung oder einer entsprechenden Langlochnut mit seitlichen Anschlägen, die als Bewegungsbegrenzung dienen, für das Kugeldruckstück.
  • Um sicherzustellen, daß das Abstandshalteelement in mindestens zwei Verriegelungsstellungen gesichert werden kann, ist es günstig, wenn das Halteelement und/oder das Abstandshalteelement mindestens zwei Verriegelungselemente trägt. Dies können beispielsweise zwei Verriegelungsaufnahmen oder zwei Verriegelungsvorsprünge sein, die jeweils mit einem weiteren Verriegelungselement in Eingriff bringbar sind.
  • Besonders stabil wird eine Verbindung des Abstandshalteelements mit dem übrigen Instrument, wenn die Verschiebeführung durch eine quer zur Längsrichtung des Schafts angeordnete Durchbrechung gebildet wird, die in Richtung auf das Abstandshalteelement hin mindestens teilweise geöffnet ist. Es läßt sich so beispielsweise eine Nutführung für das Abstandshalteelement ausbilden.
  • Das Zwischenwirbelimplantat kann auf einfache Weise mit dem Instrument verbunden werden, wenn eine Anschlagvorrichtung vorgesehen ist zum Be grenzen einer Bewegung der Anlageelementhalteelemente voneinander weg. Auf diese Weise wird zusätzlich vermieden, daß insbesondere ein lose zwischen die beiden Anlageelemente eingelegtes Gelenkelement sich in unbeabsichtigter Weise lösen kann. Dabei kann es günstig sein, wenn die Anschlagvorrichtung variabel ist, das heißt, daß ein maximaler Abstand der Anlageelementhalteelemente in Abhängigkeit der Einstellung der Anschlagvorrichtung vorgebbar ist. Zum Beispiel kann so eine Bewegung relativ zueinander federnd gelagerter Anlageelementhalteelemente voneinander weg unterschiedlich weit möglich sein, je nachdem, wie die Anschlagvorrichtung eingestellt ist.
  • Der Aufbau der Anschlagvorrichtung wird besonders einfach, wenn die Anschlagvorrichtung ein beide Anlageelementhalteelemente jeweils mindestens teilweise umgreifendes Anschlagelement umfaßt.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, daß das Anschlagelement klammerförmig ausgebildet ist. Der Aufbau des Instruments wird jedoch weiter vereinfacht, wenn das Anschlagelement eine in Längsrichtung des Schafts beweglich gelagerte Hülse ist. Die Hülse kann in Längsrichtung des Schafts verschoben oder schraubenartig bewegt werden, wobei sich dadurch ein distales Ende der Hülse in Längsrichtung des Schafts verschiebt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Anschlagvorrichtung mindestens eine Aufgleitfläche umfaßt für ein distales Ende der Hülse, daß die Aufgleitfläche an einem der beiden Anlageelementhalteelemente oder benachbart desselben am Schaft ausgebildet ist und daß die Aufgleitfläche in distaler Richtung relativ zur Längsrichtung des Schafts geneigt ist von einer Längsachse des Schafts weg. Diese Ausgestal tung ermöglicht es, die Anlageelementhalteelemente aufeinander zu zu bewegen durch Bewegen der Hülse in distaler Richtung. Umgekehrt können die aufeinander zu vorgespannten Anlageelementhalteelemente voneinander weg federn, wenn die Hülse wieder in proximaler Richtung zurückbewegt wird.
  • Auf einfache Weise läßt sich das Instrument mit dem Zwischenwirbelimplantat verbinden, wenn das Anlageelementhalteelement mindestens einen parallel zur Längsrichtung des Schafts in distaler Richtung abstehenden Haltezapfen trägt, welcher korrespondierend zu mindestens einer Haltezapfenaufnahme des Anlageelements ausgebildet ist. Durch Bewegung des Instruments parallel zur Längsrichtung des Schafts in Richtung auf das Zwischenwirbelimplantat hin kann eine Verbindung hergestellt werden. Vorteilhaft ist es insbesondere, wenn das Anlageelement mehr als eine Haltezapfenaufnahme aufweist, so daß das Instrument in verschiedenen Positionen mit dem Zwischenwirbelimplantat verbindbar ist, beispielsweise auch seitlich am Implantat angekoppelt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß mindestens das distale Ende des Instruments gabelförmig ausgebildet ist mit zwei relativ zueinander bewegbaren Gabelenden und daß die beiden Gabelenden die Anlageelementhalteelemente bilden oder tragen. Insbesondere können die Gabelenden federnd so vorgespannt sein, daß sie nur nach Beaufschlagung mit einer Kraft zusammengedrückt werden können.
  • Vorteilhafterweise ist eine mechanische Antriebseinheit vorgesehen zum Bewegen des Abstandshalteelement in Längsrichtung des Schafts. Eine Bedienperson des Instruments kann dann durch Beaufschlagen der Antriebseinheit mit einer Kraft eine Bewegung des Abstandshalteelements in Längsrichtung des Schafts bewirken. Insbesondere wäre es möglich, eine Anzeigevorrichtung vorzusehen, welche eine Relativposition des Abstandshalteelements relativ zum Schaft anzeigt.
  • Besonders einfach läßt sich die mechanische Antriebseinheit realisieren, wenn diese eine sich in Längsrichtung des Schafts erstreckende Gewindespindel und einen mit der Gewindespindel gekoppelten, am Schaft gelagerten Drehknopf umfaßt. Dies gestattet es, durch Rotation des Drehknopfes die Gewindespindel in Längsrichtung des Schafts zu versetzen.
  • Um auch Abstände zwischen den Anlageelementen variieren zu können, ist es vorteilhaft, wenn das Abstandshalteelement am Instrument lösbar verbindbar gehalten ist. So kann beispielsweise ein weiteres oder auch weitere Abstandshalteelemente vorgesehen sein, die je nach Art und Größe des einzusetzenden Implantats mit dem Instrument verbunden werden können. Vorzugsweise ist ein Satz unterschiedlicher Abstandshalteelemente vorgesehen.
  • Ferner wird die eingangs gestellte Aufgabe bei einem Implantatsystem der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Einsetzinstrument eines der oben beschriebenen chirurgischen Instrumente ist.
  • Besonders günstig ist es, wenn das Zwischenwirbelimplantat ein zwischen dem ersten und dem zweiten Anlageelement angeordnetes Gelenkelement umfaßt. Auf diese Weise kann ein zwischen den den Zwischenwirbelraum begrenzenden Gelenkflächen der Wirbelkörper gebildeter Lordosewinkel in optimaler Weise rekonstruiert werden. Zudem gestattet es eine nahezu natürliche Beweglichkeit der beiden Anlageelemente relativ zueinander.
  • Vorteilhafterweise ist das Gelenkelement mit dem Abstandshalteelement mindestens teilweise umgreifbar. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders gute Abstützung der beiden Anlageelemente am Abstandshalteelement. Es kann so besonders gut sichergestellt werden, daß das Gelenkelement eine gewünschte Position beibehält, ebenso wie die beiden Anlageelemente in einem gewünschten Abstand voneinander gehalten werden können.
  • Günstig ist es, wenn ein Abstand der beiden Schenkel größer ist als eine Breite des Gelenkelements und wenn der Abstand der beiden Schenkel höchstens der Breite des ersten und zweiten Anlageelements entspricht. Durch diese Dimensionierung wird sichergestellt, daß das Abstandshalteelement beidseitig des Gelenkelements zwischen die beiden Anlageelemente einführbar ist und die beiden Anlageelemente in einem gewünschten Abstand voneinander halten kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn das Gelenkelement und eines der beiden Anlageelemente einstückig ausgebildet sind. Dadurch läßt sich die Zahl der Teile des Implantats auf zwei minimieren.
  • Vorzugsweise liegen das Gelenkelement und mindestens eines der beiden Anlageelemente lose aneinander an, insbesondere in der Einsetzstellung und auch in einer implantierten Stellung. Auf diese Weise können zusätzliche Verbindungselemente zum Verbinden des Anlageelements mit dem Gelenkele ment weggelassen werden, wodurch sich eine Bauhöhe des Implantats insgesamt verringern läßt.
  • Um einen besonders guten Zusammenhalt der Implantatteile zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn das Gelenkelement und mindestens eines der beiden Anlageelemente kraft- und/oder formschlüssig miteinander verbunden sind.
  • Günstig ist es, wenn das Zwischenwirbelimplantat eine Bandscheibenprothese ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine teilweise durchbrochene und geschnittene Seitenansicht eines Einsetzinstruments;
  • 2: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs A in 1;
  • 3: eine perspektivische, teilweise geschnittene beziehungsweise durchbrochene Ansicht des Instruments aus 1 beim Verbinden mit einem Zwischenwirbelimplantat; und
  • 4: eine Draufsicht auf ein distales Ende des Instruments mit daran gehaltenem Zwischenwirbelimplantat in einer seitlich versetzten Stellung des Abstandshalteelements.
  • In 1 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes Einsetzinstrument dargestellt, mit welchem ein Zwischenwirbelimplantat in Form einer Bandscheibenprothese 12 in einen nicht dargestellten Zwischenwirbelraum zwischen zwei benachbarte Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule eingesetzt werden kann.
  • Die in den 1 bis 4 dargestellte Bandscheibenprothese 12 umfaßt eine obere Endplatte 14 sowie eine untere Endplatte 16, die als Anlageelemente zur Anlage an die zwei nicht dargestellten benachbarten Wirbelkörper dienen. Die untere Endplatte 16 ist mit einer im wesentlichen quaderförmigen Vertiefung 18 versehen, die eine Aufnahme für einen als Gelenkelement dienenden Polyethylenkern 20 bildet. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der Bandscheibenprothese 12 sitzt der Polyethylenkern 20 unbeweglich in der Vertiefung 18, könnte aber auch beweglich gelagert sein. Eine in Richtung auf die obere Endplatte 14 weisende, konvex gekrümmte, einen Teil einer Kugeloberfläche bildende Oberfläche des Polyethylenkerns bildet eine Gelenkfläche 22 zur Ausbildung einer gelenkigen Verbindung zwischen der oberen Endplatte 14 und der unteren Endplatte 16.
  • Die obere Endplatte 14 ist mit einer in Richtung auf die untere Endplatte 16 weisenden, zur Gelenkfläche 22 korrespondierenden hohlkugeligen Gleitfläche 24 versehen. Durch diese Ausgestaltung wird entsprechend einem Radius R der Gelenkfläche 22 beziehungsweise der Gleitfläche 24 eine Rotationsbewegung der oberen Endplatte 14 relativ zur unteren Endplatte 16 um ein Rotationszentrum 26 ermöglicht.
  • Jede der beiden Endplatten 14 und 16 weist in einer Draufsicht eine polygonale Form auf, und zwar mit jeweils einer Hinterkante 28, zwei senkrecht zur Hinterkante 28 verlaufenden Seitenkanten 30 und 32 sowie einer kurzen, parallel zur Hinterkante 28 verlaufenden Vorderkante 34 und zwei die Vorderkante 34 mit den Seitenkanten 30 und 32 verbindenden, gegenüber der Vorderkante 34 jeweils um 30° geneigten Haltekanten 36 und 38. Bei anderen Varianten wären auch Winkel von 45° denkbar. Zum lösbaren Verbinden der Bandscheibenprothese 12 mit dem Einsetzinstrument 10 sind die beiden Seitenkanten 30 und 32, die Vorderkante 34, und die Haltekanten 36 und 38 sowohl der oberen als auch der unteren Endplatten 14 und 16 jeweils mit senkrecht von den jeweiligen Kanten abstehenden Sacklochbohrungen 40 versehen. Die Sacklochbohrungen 40 in der oberen Endplatte 14 und der unteren Endplatte 16 sind in den gleichen Kanten jeweils parallel und übereinander ausgerichtet angeordnet, so daß in einer Einsetzstellung der Bandscheibenprothese 12 Längsachsen der einander zugeordneten Sacklochbohrungen 40 in gleichen Kanten beider Endplatten 14 und 16 jeweils eine Ebene definieren.
  • Das Einsetzinstrument 10 umfaßt eine langgestreckte rohrförmige Hülse 42, welcher eine Längsachse 44 in Längsrichtung des Einsetzinstruments 10 defi niert. Proximalseitig ist die Hülse 42 drehfest mit einer Drehhülse 46 verbunden, die mit einem Innengewinde 48 versehen ist. Die Hülse 42 durchsetzt einen Schaft 50, welcher mit einer zentralen Längsbohrung 52 versehen ist. Eine distalseitig im Schaft 50 die Längsbohrung 52 erweiternde Sacklochbohrung 54 ist mit einem Innengewinde versehen, welches zu einem Außengewinde eines einstückig mit einer Haltegabel 58 in proximaler Richtung weisenden Gewindebolzen 56 verbunden ist.
  • An den Gewindebolzen 56 anschließend ist die Haltegabel 58 stabförmig ausgebildet, jedoch auf über der Hälfte ihrer Länge distalseitig mit einem Schlitz 60 versehen zur Bildung eines oberen und eines unteren Gabelendes 62 und 64. Sowohl der Gewindebolzen 56 als auch der sich daran anschließende, nicht gabelförmig ausgebildete Abschnitt der Haltegabel 58 sind mit einer die Längsbohrung 52 fortsetzenden Bohrung 66 versehen. Um ein Federn der Gabelenden 62 und 64 zu erleichtern, sind diese im Innern benachbart dem nicht gabelförmig ausgebildeten Abschnitt der Haltegabel 58 mit einer in Richtung auf die Längsachse 54 weisenden Schwächung in Form einer Ringnut 68 versehen.
  • Die proximalseitig im wesentlichen zylindrisch ausgebildete Haltegabel 48 erweitert sich konisch in Richtung auf ihr distales Ende hin, so daß die beiden Gabelenden 62 und 64 jeweils als Aufgleitflächen dienende Anlaufschrägen 70 und 72 aufweisen. An die Anlaufschrägen 70 und 72 schließen sich zwei im wesentlichen quaderförmige Bereiche der Gabelenden 62 und 64 an, welche jeweils symmetrisch zueinander mit je mindestens einer, zueinander parallel zur Längsachse 44 ausgerichteten, in distaler Richtung geöffneten Sacklochbohrung 74 und 76 versehen sind, in welche jeweils ein als Anlageelementhalteelement dienender Haltezapfen 78 beziehungsweise 80 eingesetzt und fest mit dem jeweiligen Gabelende 62 beziehungsweise 64 verbunden ist. Die Haltezapfen 78 und 80 sind so ausgebildet, daß sie in die Sacklochbohrungen 40 der Bandscheibenprothese 12 einführbar sind zum lösbaren Verbinden des Einsetzinstruments 10 mit der Bandscheibenprothese 12.
  • Proximalseitig ist der Schaft 50 mit einem mit einem Außengewinde 82 versehenen Ringflansch 84 ausgestattet, wobei das Außengewinde 82 zum Innengewinde 48 der Drehhülse 46 korrespondiert. Dies gestattet es, die Hülse 42 relativ zum Schaft 50 in definierter Weise zu bewegen, wobei durch die korrespondierenden Innen- und Außengewinde 48 und 82 eine definierte Rotations-Translationsbewegung der Hülse 42 vorgegeben wird.
  • Ein distales Ende der Hülse 42 bildet einen ringförmigen Anschlag 86, welcher eine Ausschwenkbewegung der Gabelenden 62 und 64 von der Längsachse 44 weg begrenzt. Zusammen bilden also die an den Gabelenden 62 und 64 vorgesehenen Anlaufschrägen 70 und 72 mit dem Anschlag 86 eine Anschlagvorrichtung. Je weiter die Hülse 42 in distaler Richtung nach vorne geschoben wird, um so weiter werden die beiden Gabelenden 62 und 64 aufeinander zu bewegt. Umgekehrt wird ein Ausschwenken der durch die Hülse 42 in Richtung aufeinander zu vorgespannten Gabelenden 62 und 64 ermöglicht, wenn die Hülse 42 wieder in proximaler Richtung zurückgedreht wird.
  • Der Schaft 50 erstreckt sich proximalseitig über den Ringflansch 84 hinaus und ist in einen Handgriff 88 eingeschraubt, welcher mit einer Aufnahmebohrung 90 für ein proximales Ende des Schafts 50 versehen ist. Quer zur Längsachse 44 ist der Handgriff 88 mit einer Sicherungsbohrung 92 versehen, in welche ein Gewindestift 94 zur drehfesten Sicherung des Schafts 50 am Handgriff 88 einschraubbar ist. Der Gewindestift 94 taucht zu diesem Zweck in eine kleine Ausnehmung 96 des Schafts 50 ein.
  • An einem proximalen Ende des Handgriffs 88 ist ein Drehknopf 98 rotierbar gelagert. Er bildet einen Teil eines Spindeltriebs und ist zu diesem Zweck mit einer nicht näher dargestellten, in distaler Richtung geöffneten Sacklochbohrung mit Innengewinde versehen. Der Drehknopf dient zum Bewegen eines Gewindestabs 102, der an seinem proximalen Ende mit einem zum Innengewinde des Drehknopfs 98 korrespondierenden Außengewinde versehen ist. Der Gewindestab 102 durchsetzt eine die Aufnahmebohrung 90 des Schafts 50 in proximaler Richtung fortsetzende Längsbohrung 100 des Handgriffs 88, sowie die den Schaft 50 auf seiner gesamten Länge durchsetzende Längsbohrung 52. Ein distales Ende des Gewindestabs 102 ist einstufig verjüngt in Form eines mit einem Außengewinde versehenen Gewindebolzens 104 ausgebildet.
  • Der Gewindebolzen 104 ist in eine mit einem Innengewinde versehene Sacklochbohrung 106 eines quaderförmigen Halteelements 108 eingeschraubt. Benachbart seinem distalen Ende ist das Halteelement 108 parallel zu größte Seitenflächen desselben bildenden Ober- und Unterseiten 110 und 112 mit einer quaderförmigen Querdurchbrechung 114 versehen, die über einen parallel verlaufenden Schlitz 116 in distaler Richtung geöffnet ist. Mit anderen Worten bilden die Querdurchbrechung 114 und der Schlitz 116 eine in distaler Richtung geöffnete Nut, die sich in proximaler Richtung einstufig erweitert. Auch der Oberseite 110 und der Unterseite 112 sind jeweils parallel zur Längsachse 44 verlaufende, seitlich versetzte, schmale quaderförmige Längsrippen 118 und 120 angeordnet, welche korrespondierend zu in aufeinander zu weisenden Innenflächen 122 und 124 der Gabelenden 62 und 64 und parallel zur Längs achse 44 ausgebildeten Längsnuten 126 und 128 ausgebildet sind. Sie bilden Längsführungen für das Halteelement 108, wenn dieses parallel zur Längsachse 44 in distaler oder proximaler Richtung verschoben wird durch Verdrehen des Drehknopfs 98 am proximalen Ende des Einsetzinstruments 10.
  • Mit dem Halteelement 108 ist ein im wesentlichen U-förmig ausgebildeter Distanzbügel 130 verbindbar, welcher zwei parallel zur Längsachse 44 in distaler Richtung weisende Schenkel 132 umfaßt. Proximalseitig sind die Schenkel 132 mit einer Halteplatte 134 einstückig ausgebildet, welche mit einem parallel zu einer von den beiden Schenkeln 132 definierten Ebene verlaufenden Schlitz 136 versehen ist. In den Schlitz ist ein plattenförmiges Ende eines quaderförmigen Verbindungselements 138 eingesetzt, und zwar derart, daß das Verbindungselement 138 quer zur Längsachse 44 in die Querdurchbrechung 144 einschiebbar ist, wobei das plattenförmige Ende dabei den Schlitz 116 durchsetzt. Die Querdurchbrechung 144 und der Schlitz 116 bilden eine Querführung für den Distanzbügel 130, so daß dieser quer zur Längsachse 44 definiert verschiebbar ist.
  • Zur Sicherung von definierten Stellungen des Distanzbügels 130 relativ zum Halteelement 108 ist eine in proximaler Richtung weisende Wandfläche des Verbindungselements 138 mit drei symmetrisch angeordneten hohlkugeligen Vertiefungen 140 versehen. Alternativ können auch nur zwei Vertiefungen vorgesehen werden, wobei eine hohlkugelig und die andere langlochartig sein kann. Im Halteelement sind ausgehend von der Querdurchbrechung 114 in proximaler Richtung weisend und parallel zur Längsachse 44 weisend drei Sacklochbohrungen 142 vorgesehen, in welche in distaler Richtung federn vorgespannte Kugeldruckstücke 144 eingesetzt sind. Diese werden gebildet durch eine sich proximalseitig an der Sacklochbohrung 142 und distalseitig an einem Rastelement 146 abstützende Schraubenfeder 148, wobei nur ein halbkugeliges Ende 150 aus der Sacklochbohrung 142 herausragen und in eine der Vertiefungen 140 eintauchen kann.
  • Die Kugeldruckstücke 144 zusammen mit den Vertiefungen 140 bilden eine Sicherungsvorrichtung zum Sichern des Distanzbügels 130 in definierten Querbewegungsstellungen. Grundsätzlich wäre es denkbar, mehr oder weniger als drei Kugeldruckstücke und/oder Vertiefungen 140 vorzusehen, um weitere definierte Sicherungsstellungen zu erreichen. Wird eine Vertiefung in Form eines Langlochs ausgebildet, so kann eine definiert bewegliche Querbewegungsstellung vorgegeben werden, wobei sich die Kugeldruckstücke zwischen zwei definierten Endanschlägen in der langlochartigen Vertiefung frei bewegen können.
  • Mit dem oben beschriebenen Einsetzinstrument 10 kann die Bandscheibenprothese 12 in einen Zwischenwirbelraum eingesetzt werden. Dazu wird zunächst der Distanzbügel 130 in seine distalste Stellung gebracht durch entsprechendes Verdrehen des Drehknopfs 98. Ferner wird die Hülse 42 in ihre proximalste Stellung gebracht durch Drehung an der Drehhülse 46. Das Einsetzinstrument 10 wird mit der Bandscheibenprothese 12 verbunden durch Einführen der Haltezapfen 78 und 80 in jeweils eine Sacklochbohrung 40 der oberen und unteren Endplatte 14 und 16. Der Distanzbügel 130 wird entsprechend der gewählten Bandscheibenprothese 12 ausgewählt. Dies bedeutet, daß bei größeren oder kleineren Bandscheibenprothesen 12 unterschiedliche Distanzbügel 130 mit dem Halteelement 108 verbindbar sind. Entscheidend ist in jedem Fall, daß sich die Schenkel 132 des Distanzbügels 130 den Polyethylenkern 20 mindestens teilweise umgreifend sowohl an der oberen als auch an der unteren Endplatte 14 beziehungsweise 16 abstützen können. Ferner sollte sichergestellt sein, daß der Distanzbügel 130 so weit in distaler Richtung vorbewegt ist, daß eine Rotation der beiden Endplatten 14 und 16 mit den Hinterkanten 28 aufeinander zu unterbunden wird.
  • In einem nächsten Schritt kann die Bandscheibenprothese 12 am Einsatzinstrument klemmend gesichert werden durch Bewegen der Hülse 42 in distaler Richtung durch Verdrehen der Drehhülse 46. Der an den Anlaufschrägen 70 und 72 aufgleitende Anschlag 86 zwingt die beiden freien Gabelenden 62 und 64 zu einer Bewegung in Richtung auf die Längsachse 44 hin, was zu einer Verklemmung der Haltezapfen 78 und 80 in den Sacklochbohrungen 40 führt. Auf diese Weise ist die Bandscheibenprothese 12 sicher am Einsetzinstrument gehalten und kann in den Zwischenwirbelraum eingeführt werden. Sobald die Bandscheibenprothese 12 in gewünschter Form implantiert ist, kann entweder zunächst der Distanzbügel 130 zwischen den beiden Endplatten 14 und 16 herausgezogen werden oder eine Klemmung der Haltezapfen 78 und 80 in den Sacklochbohrungen 40 aufgehoben werden durch Zurückdrehen der Hülse 42 in proximaler Richtung. Das Einsetzinstrument 10 läßt sich von der Bandscheibenprothese 12 wie beschrieben auf einfache Weise lösen.
  • Die besondere Ausgestaltung der Verbindung zwischen dem Distanzbügel 130 und dem Halteelement 108 gestattet es, das Einsetzinstrument 10 mit der Bandscheibenprothese 12 auch wie in 4 dargestellt zu verbinden. Werden nämlich die Haltezapfen 78 und 80 in Sacklochbohrungen 40 der Haltekanten 36 und 38, oder aber auch der Vorderkante 28 oder der Seitenkanten 30 oder 32, eingeführt, verläuft die Längsachse 44 nicht mehr immer symmetrisch durch den Polyethylenkern 20. Dies hätte zur Folge, daß der Distanzbügel 130 allein durch Bewegen in distaler Richtung den Polyethylenkern 20 nicht umgreifen könnte. Der seitlichen Versatz der Längsachse 44 kann jedoch ausgeglichen werden durch seitliches Verschieben des Distanzbügels 130 relativ zum Halteelement 108. Die Kugeldruckstücke 144 und die korrespondierende Vertiefung 140 sind so angeordnet, daß in einer verschobenen Stellung nur noch zwei Kugeldruckstücke 144 in zwei korrespondierende Vertiefungen 140 eintauchen. Ist nur ein Kugeldruckstück 144 vorgesehen, dann taucht dieses in unterschiedlichen Querbewegungsstellungen in unterschiedliche Vertiefungen 140 ein. Der seitliche Versatz einer Symmetrielinie des Distanzbügels 130 von der Längsachse 44 entspricht damit genau dem Abstand zwischen zwei Vertiefungen 140.
  • Wie bereits angedeutet, können für unterschiedlich große Bandscheibenprothesen 12 unterschiedlich große Distanzbügel 130 mit dem Halteelement 108 verbunden werden. Dabei können insbesondere eine Höhe 152 der Schenkel 132 sowie deren Abstand 154 voneinander bei unterschiedlichen Distanzbügeln stark voneinander abweichen.
  • Das Einsetzinstrument 10 ist vorzugsweise zu Reinigungszwecken vollständig zerlegbar ausgebildet, das heißt, die Hülse 42 und der Gewindestab 102 lassen sich vollständig vom Schaft 50 lösen.

Claims (33)

  1. Chirurgisches Instrument (10) zum Einsetzen eines ein erstes Anlageelement (14) zur Anlage an einen von zwei benachbarten Wirbelkörpern und ein am ersten Anlageelement (14) direkt oder indirekt gelenkig gelagertes zweites Anlageelement (16) zur Anlage an den anderen der zwei benachbarten Wirbelkörper aufweisenden Zwischenwirbelimplantats (12) in einen Zwischenwirbelraum zwischen die zwei benachbarten Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule, wobei das Instrument (10) einen langgestreckten, eine Längsrichtung (44) definierenden Schaft (50), an dessen distalem Ende mindestens zwei Anlageelementhalteelemente (62, 64) zum lösbaren Verbinden mit dem ersten und dem zweiten Anlageelement (14, 16) vorgesehen sind, und ein vom distalen Ende des Schafts (50) in Verlängerung desselben abstehendes Abstandshalteelement (130) aufweist, welches bei mit dem Instrument (10) verbundenen Anlageelementen (14, 16) zwischen diese eingreift und sie in einem definierten Abstand voneinander hält, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) relativ zu mindestens einem der zwei Anlageelementhalteelemente (62, 64) beweglich gelagert ist und daß das Abstandshalteelement (130) parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) bewegbar gelagert ist.
  2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) quer oder im wesentlichen quer zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) bewegbar gelagert ist.
  3. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist.
  4. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) zwei parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) in distaler Richtung weisende Schenkel (132) umfaßt.
  5. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Höhe (152) des Abstandshalteelements (130) gleich oder größer ist als ein minimal möglicher Abstand des ersten Anlageelements (14) vom zweiten Anlageelement (16).
  6. Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) in mindestens einer definierten oder definiert beweglichen Querbewegungsstellung relativ zum Schaft (50) sicherbar ist.
  7. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) relativ zum Schaft (50) verschiebbar gelagert ist.
  8. Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verschiebeführung (114, 116) für das Abstandshalteelement (130) vorgesehen ist.
  9. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) an einem Halteelement (108) bewegbar gelagert ist und daß das Halteelement (108) relativ zum Schaft (50) in dessen Längsrichtung (44) beweglich gelagert ist.
  10. Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei korrespondierende Verriegelungselemente (140, 144) vorgesehen sind zum Verriegeln einer Relativposition des Abstandshalteelements (130) und des Halteelements (108) in einer Verriegelungsstellung, in welcher das Abstandshalteelement (130) und das Halteelement (108) gegeneinander unbeweglich oder definiert beweglich gesichert sind, und daß das Abstandshalteelement (130) ein erstes und das Halteelement (108) ein zweites der mindestens zwei Verriegelungselemente (140, 144) trägt.
  11. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das eine erste Verriegelungselement (140) eine Verriegelungsaufnahme und das eine zweite Verriegelungselement (144) ein Verriegelungsvorsprung ist.
  12. Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsvorsprung (144) parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsachse (44) des Schafts (50) beweglich gelagert ist.
  13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsvorsprung (144) federnd in Richtung auf die Verriegelungsaufnahme (140) vorgespannt gelagert ist.
  14. Instrument nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das eine der mindestens zwei Verriegelungselemente (140, 144) in Form eines Kugeldruckstücks (144) ausgebildet ist.
  15. Instrument nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (108) und/oder das Abstandshalteelement (130) mindestens zwei Verriegelungselemente (140, 144) trägt.
  16. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebeführung (114, 116) durch eine quer zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) angeordnete Durchbrechung (114) gebildet wird, die in Richtung auf das Abstandshalteelement (130) hin mindestens teilweise geöffnet ist.
  17. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anschlagvorrichtung (70, 72, 86) vorgesehen ist zum Begrenzen einer Bewegung der Anlageelementhalteelemente (62, 64) voneinander weg.
  18. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagvorrichtung (70, 72, 86) ein beide Anlageelementhalteelemente (78, 80) jeweils mindestens teilweise umgreifendes Anschlagelement (86) umfaßt.
  19. Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (86) eine in Längsrichtung (44) des Schafts (50) beweglich gelagerte Hülse (42) ist.
  20. Instrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagvorrichtung (70, 72, 86) mindestens eine Aufgleitfläche (70, 72) umfaßt für ein distales Ende (86) der Hülse (42), daß die Aufgleitfläche (70, 72) an einem der beiden Anlageelementhalteelemente (62, 64) oder benachbart desselben am Schaft (50) ausgebildet ist und daß die Aufgleitfläche (70, 72) in distaler Richtung relativ zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) geneigt ist von einer Längsachse (44) des Schafts (50) weg.
  21. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlageelementhalteelement (62, 64) mindestens einen parallel zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) in distaler Richtung abstehenden Haltezapfen (78, 80) trägt, welcher korrespondierend zu mindestens einer Haltezapfenaufnahme (40) des Anlageelements (14, 16) ausgebildet ist.
  22. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens das distale Ende des Instruments (10) gabelförmig ausgebildet ist mit zwei relativ zueinander bewegbaren Gabelenden (62, 64) und daß die beiden Gabelenden (62, 64) die Anlageelementhalteelemente bilden oder tragen.
  23. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine mechanische Antriebseinheit (98, 102) vorgesehen ist zum Bewegen des Abstandshalteelements (130) in Längsrichtung (44) des Schafts (50).
  24. Instrument nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Antriebseinheit (98, 102) eine sich in Längsrichtung (44) des Schafts (50) erstreckende Gewindespindel (102) und einen mit der Gewindespindel (102) gekoppelten, am Schaft (50) gelagerten Drehknopf (98) umfaßt.
  25. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) am Instrument (10) lösbar verbindbar gehalten ist.
  26. Implantatsystem umfassend ein Zwischenwirbelimplantat (12) zum Einsetzen in einen Zwischenwirbelraum zwischen zwei benachbarte Wirbelkörper zweier Wirbel einer menschlichen oder tierischen Wirbelsäule und ein Einsetzinstrument (10) zum Einsetzen des Zwischenwirbelimplantats (12) in den Zwischenwirbelraum, wobei das Zwischenwirbelimplantat ein erstes Anlageelement (14) zur Anlage an den einen der zwei benachbarten Wirbelkörper und ein am ersten Anlageelement (14) direkt oder indirekt gelenkig gelagertes zweites Anlageelement (16) zur Anlage an den anderen der zwei benachbarten Wirbelkörper aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsetzinstrument (10) ein chirurgisches Instrument (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 25 ist.
  27. Implantatsystem nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenwirbelimplantat (12) ein zwischen dem ersten und dem zweiten Anlageelement (14, 16) angeordnetes Gelenkelement (20) umfaßt.
  28. Implantatsystem nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkelement (20) mit dem Abstandshalteelement (130) mindestens teilweise umgreifbar ist.
  29. Implantatsystem nach einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalteelement (130) des Einsetzinstruments (10) zwei parallel oder im wesentlichen parallel zur Längsrichtung (44) des Schafts (50) in distaler Richtung weisende Schenkel (132) umfaßt, daß ein Abstand (154) der beiden Schenkel (132) größer ist als eine Breite des Gelenkelements (20) und daß der Abstand (154) der beiden Schenkel (132) höchstens der Breite des ersten und zweiten Anlageelements (14, 16) entspricht.
  30. Implantatsystem nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkelement (20) und eines der beiden Anlageelemente (14, 16) einstückig ausgebildet sind.
  31. Implantatsystem nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkelement (20) und mindestens eines der beiden Anlageelemente (14, 16) lose aneinander anliegen.
  32. Implantatsystem nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkelement (20) und mindestens eines der beiden Anlageelemente (14, 16) kraft- und/oder formschlüssig miteinander verbunden sind.
  33. Implantatsystem nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenwirbelimplantat (12) eine Bandscheibenprothese ist.
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