DE102004029976A1 - System und Verfahren, um ein Rückgängigmachen bestimmter Modifikationen an einem Digitalbild zu ermöglichen - Google Patents

System und Verfahren, um ein Rückgängigmachen bestimmter Modifikationen an einem Digitalbild zu ermöglichen Download PDF

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Abstract

Wenn ein digitales Bilderzeugungssystem, z. B. eine Digitalkamera oder ein Scannersystem, eine Bildanpassung durchführt, die Pixel in einer digitalen Photographie beeinflußt, speichert das System die ursprünglichen Pixeldaten in einer Überschrift, Kennung oder in einem ähnlichen informativen Abschnitt in der sich ergebenden Digitalbilddatei. Die ursprünglichen Pixeldaten können im Zuge einer "Rückgängigmachung" der Bildanpassung zu einem späteren Zeitpunkt wiedergewonnen und in der digitalen Photographie ersetzt werden. Das digitale Bilderzeugungssystem kann optional eine Digitalkamera sein. Das digitale Bilderzeugungssystem kann optional ein Scannersystem sein. Die Pixeldatenwiedergewinnung kann durch das digitale Bilderzeugungssystem oder eine andere Vorrichtung, z. B. einen Computer, durchgeführt werden.

Description

  • Ein Abschnitt der Offenbarung dieser Patentschrift enthält Material, das dem Urheberschutz unterliegt. Der Inhaber des Urheberrechts hat keine Einwände gegen die Faksimilereproduktion der Patentschrift oder der Patentoffenbarung, wie sie in der Akte oder den Aufzeichnungen des Patent- und Markenamts erscheinen, durch eine andere Person, behält sich ansonsten jedoch jegliche Urheberrechte vor.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Digitalbilderzeugung.
  • Viele digitale Bilderzeugungssysteme liefern eine automatische Einstellung oder Korrektur der digitalen Photos, die sie machen. Beispielsweise liefern viele Digitalkameras eine Funktion einer „automatischen Belichtung", die den Ton einer digitalen Photographie automatisch so einstellt, daß er wahrscheinlich ein ansprechendes Bild hervorbringt. Manche Kameras bestimmen automatisch die Charakteristika der Lichtquelle, die der photographierten Szene Licht liefert, und stellen die sich ergebende Photographie so ein, daß ihre Farben näher an die wahrscheinliche Wahrnehmung der Szene seitens des Photographen heranreichen. Manche Kameras können die Erfassung und Korrektur des Phänomens „rote Augen" in Photographien vorsehen. „Rote Augen" entstehen, wenn Licht vom Blitz der Kamera von den Augen der Personen in der Szene reflektiert wird, wodurch die Augen in der sich ergebenden Photographie ein unnatürliches rotes Leuchten aufweisen.
  • Manche automatischen Merkmale können die Leichtigkeit der Verwendung von Digitalkameras beträchtlich verbessern und verbessern üblicherweise die Qualität der Photos, die eine Kamera macht. Jedoch können diese automatischen Merkmale manchmal unerwartete oder falsche Ergebnisse liefern. Beispielsweise kann ein ungewöhnlich gefärbtes photographisches Subjekt das Beleuchtungsquellenerfassungsmerkmal der Kamera verwirren, wodurch die Kamera veranlaßt wird, die Farbe der sich ergebenden digitalen Photographie zu verzerren, statt sie zu verbessern. Oder ein natürlicherweise vorkommendes Merkmal in einer Szene, z.B. ein rotes Punktmuster-Oberteil, kann der Kamera als „rote Augen" erscheinen, was die Kamera veranlaßt, manche Rotbereiche der Photographie unrichtigerweise zu einer dunklen Farbe zu verändern.
  • Wenn diese Automatisierungsfehler auftreten, verfügt der Kamerabenutzer üblicherweise über wenig Gegenmittel. Kameras sichern lediglich die angepaßte Version einer digitalen Photographie, und jegliche Informationen über den unangepaßten Zustand der Photographie sind verloren. Falls der Photograph das Problem zu dem Zeitpunkt, zu dem die Photographie aufgenommen wird, bemerkt, ist es eventuell möglich, die Kameraeinstellungen neu anzupassen und ein weiteres Photo zu machen, dies ist jedoch oft nicht möglich. Die photographische Gelegenheit ist vielleicht verpaßt, oder der Photograph versäumt es vielleicht aus einer Vielzahl von Gründen, das Problem zu bemerken. Beispielsweise weist die Digitalkamera vielleicht keine Anzeige zum Prüfen der Photos, während sie gemacht werden, auf.
  • Ähnliche Schwierigkeiten treten auch bei einem automatisierten Scansystem auf. Beispielsweise kann ein Scanner mit einer automatischen Photozufuhrvorrichtung viele Photographien nacheinander ohne das Zutun einer Bedienperson scannen und kann automatische Bildanpassungen vornehmen. Diese automatische Anpassung kann manchmal fehlschlagen, was zu einer Digitalbilddatei einer schlechteren Qualität führt, als wenn die Anpassung überhaupt nicht durchgeführt worden wäre.
  • Es besteht ein Bedarf an einer Möglichkeit, zumindest manche Bildanpassungen, die durch ein digitales Bilderzeugungssystem automatisch durchgeführt werden, rückgängig zu machen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren, Digitalkameras sowie ein Scannersystem mit verbesserten Charakteristika zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1, Digitalkameras gemäß Anspruch 16 oder 18 sowie durch ein Scannersystem gemäß Anspruch 20 gelöst.
  • Wenn ein digitales Bilderzeugungssystem, z.B. eine Digitalkamera oder ein Scannersystem, eine Bildanpassung durchführt, die Pixel in einer digitalen Photographie beeinflußt, speichert das System die ursprünglichen Pixeldaten in einer Überschrift, Kennung oder in einem ähnlichen informativen Abschnitt in der sich ergebenden Digitalbilddatei. Die ursprünglichen Pixeldaten können im Zuge einer „Rückgängigmachung" der Bildanpassung zu einem späteren Zeitpunkt wiedergewonnen und in der digitalen Photographie ersetzt werden. Das digitale Bilderzeugungssystem kann optional eine Digitalkamera sein. Das digitale Bilderzeugungssystem kann optional ein Scannersystem sein. Die Pixeldatenwiedergewinnung kann durch das digitale Bilderzeugungssystem oder eine andere Vorrichtung, z.B. einen Computer, durchgeführt werden.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein vereinfachtes Blockdiagramm einer typischen Digitalkamera;
  • 2 ein Digitalbildarray;
  • 3 die Ergebnisse einer Digitalbildanpassung;
  • 4 eine Tabelle von ursprünglichen Pixeldaten;
  • 5 die allgemeine Struktur einer TIFF-Datei;
  • 6 eine Benutzersteuerung gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 7 eine Digitalkamera, die unter Verwendung eines Schnittstellenkabels mit einem Computer verbunden ist;
  • 8 ein typisches Scansystem; und
  • 9 ein Flußdiagramm eines Verfahrens gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Eine Digitalkamera dient als Beispiel eines digitalen Bilderzeugungssystems, das die Erfindung verkörpern kann. 1 zeigt ein vereinfachtes Blockdiagramm einer typischen Digitalkamera. Eine Linse 101 nimmt Licht von einer Szene auf und leitet es um 102, so daß ein Bild der Szene auf einen Elektronisches-Array-Lichtsensor 103 projiziert wird. Der Elektronisches-Array-Lichtsensor 103 umfaßt üblicherweise viele einzelne lichtempfindliche Elemente, die als „Pixel" bezeichnet werden. Aufgrund der des Betriebs der Linse 101 entspricht jedes Pixel einer Betrachtungsrichtung und einer sich ergebenden Szenenposition.
  • Bei einem typischen Sensor akkumuliert jedes Pixel eine elektrische Ladung proportional zu der Intensität von Licht, das auf das Pixel fällt. Nach einer Zeit verdoppelt die Verteilung der Ladungen in den Pixeln des Elektronisches-Array-Lichtsensors 103 ungefähr die Verteilung der Lichtintensität, die von der Szene kommt.
  • Der Betrieb des Elektronisches-Array-Lichtsensors 103 wird durch eine Logik 110 gesteuert. Die Logik 110 kann einen Mikroprozessor, einen digitalen Signalprozessor, zweckgebundene Hardware oder eine Kombination von diesen enthalten. Die Logik 110 liefert üblicherweise Zeitgebungs- und Steuersignale 105 an den Elektronisches-Array-Lichtsensor 103 und empfängt von dem Elektronisches-Array-Lichtsensor 103 Bildinformationssignale. Die Logik 110 mißt, üblicherweise unter Verwendung eines Analog/Digital-Wandlers, die Bildinformationssignale und organisiert die sich ergebenden numerischen Werte zu einem geordneten Array. Dieses geordnete Array von numerischen Werten, die Helligkeitsmessungen der Szene darstellen, wird oft als Digitalbild bezeichnet, kann aber auch als digitale Photographie oder einfach als Bild oder Photographie bezeichnet werden.
  • Die Digitalkamera umfaßt ferner einen Speicher 111. Der Speicher 111 kann einen Direktzugriffsspeicher (RAM), einen Nur-Lese-Speicher (ROM), einen Flash-Speicher oder andere Formen von flüchtigen oder nicht-flüchtigen Speichern, einschließlich Magnet- oder Optikplattenmedien, enthalten. In der Regel werden Digitalbilder vorübergehend in RAM gespeichert, so daß sie verarbeitet werden können, und werden dann zum Zweck einer längerfristigen Speicherung in einen nicht-flüchtigen Speicher plaziert. Auf die Speicherung in einem nicht-flüchtigen Speicher hin wird das Digitalbild üblicherweise in ein Standardformat organisiert, das eine Überschrift und beschreibende Informationen sowie das Digitalbild selbst umfaßt. Diese Kombination wird oft als Bilddatei bezeichnet. Übliche Dateiformate für digitale Photographien sind das JPEG-Format, das für Joint Photographic Experts Group steht, und das TIFF-Format (Tagged Image File Format).
  • Das Digitalbild kann einer Bildkomprimierung unterzogen werden, bevor es in der Datei gespeichert wird. Eine Bildkomprimierung bezieht sich auf jegliche Technik zum Darstellen des Digitalbilds mit einer verringerten Menge an numerischen Daten. Eine Datei, die ein komprimiertes Digitalbild hält, umfaßt üblicherweise auch Informationen, die ein Wiedergewinnen des unkomprimierten Digitalbildes, entweder exakt oder ausreichend genau, zu einem zukünftigen Zeitpunkt unterstützt.
  • Eine typische Digitalkamera umfaßt ferner Benutzersteuerungen 112, mit denen ein Benutzer der Kamera beispielsweise Kameraparameter einstellen, die Aufnahme von Bildern einleiten und digitale Photographien auf einer Anzeige 109 erneut betrachten kann. Die Kamera kann auch ein Strobe bzw. Freigabesignal 106 umfassen, das unter der Steuerung einer Strobe-Elektronik 108 und der Logik 110 der Szene zusätzliches Licht 107 bereitstellen kann.
  • 2 zeigt ein Digitalbild 201. Jedes Element des Digitalbildes 201 enthält numerische Informationen über die Helligkeit seiner entsprechenden Szenenposition. Die Arrayelemente werden oft als „Pixel" bezeichnet, da sie den lichtempfindlichen Elementen des Elektronisches-Array-Lichtsensors 103 entsprechen, die ebenfalls als „Pixel" bezeichnet werden. Die Bedeutung des Begriffes „Pixel" ergibt sich allgemein aus dem Kontext der Bezugnahme. Die numerischen Werte in dem Digitalbild 201 können als „Pixeldaten" bezeichnet werden. Der Einfachheit der Darstellung halber enthält das Digitalbild 201 der 2 lediglich eine geringe Anzahl von Pixeln. Eine typische Digitalkamera kann Digitalbilddateien mit vielen Tausenden oder Millionen von Pixeln erzeugen.
  • Manche Digitalkameras verwenden ein selektives Wellenlängenfiltern an den Pixeln eines Elektronisches-Array-Lichtsensors 103, um das Aufnehmen von digitalen Farbphotographien zu ermöglichen. Das Digitalbild 201 der 2 wird ohne Rücksicht auf Farbinformationen präsentiert, Fachleute werden jedoch erkennen, daß die Erfindung sowohl in einer Kamera mit Farbfähigkeit als auch in einer ohne diese verwendet werden kann. Bei dem Digitalbild 201 der
  • 2 enthält jedes der Pixel, die in 8 Zeilen von jeweils 12 Pixeln angeordnet sind, Pixeldaten, die die Helligkeit der entsprechenden Position in der durch die Kamera photographierten Szene anzeigen.
  • Eine Digitalkamera gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung führt an dem Digitalbild 201 eine Bildanpassung durch. Beispielsweise kann ein Algorithmus bestimmen, daß bestimmte Pixeldaten in bestimmten Pixeln das Ergebnis von „roten Augen" in der Photographie sind und kann die Pixeldaten durch andere Daten ersetzen, die berechnet sind, um den „Rote-Augen"-Effekt aus dem Digitalbild 201 zu beseitigen.
  • 3 zeigt die Ergebnisse 301 einer Digitalbildanpassung wie z.B. Beseitigen des Phänomens der „roten Augen". Bei 3 wurden die Pixeldaten in vier Pixelpositionen geändert. Im Verlauf zeichnet die Kamera die in der Tabelle in 4 veranschaulichten Daten auf. In der Tabelle der 4 hat die Kamera die Anzahl von Pixeln, die durch die Bildanpassung modifiziert wurden, ihre Positionen (durch Aufzeichnen der X- und der Y-Koordinaten der modifizierten Pixel in dem Digitalbild 301) und die ursprünglichen Pixeldaten, die vor der Bildanpassung in den Positionen befindlich waren, aufgezeichnet. Das angepaßte Digitalbild 301 der 3 und die Informationen in der Tabelle der 4 sind ausreichend, um das unangepaßte Digitalbild 201 zu rekonstruieren, falls der Photograph dies wünschen sollte.
  • Bei einer typischen Digitalkamera werden die Informationen in der Tabelle der 4 jedoch nicht gespeichert, so daß, nachdem eine digitale Photographie in einer Bilddatei gespeichert wurde, jegliche Gelegenheit, Bildanpassungen rückgängig zu machen, verpaßt ist. Insbesondere wenn eine Bildanpassung nur manche der Pixel in einem Digitalbild berührt, kann es schwierig sein, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Photo gemacht wird, zu erkennen, daß ein Versagen einer automatischen Anpassung vorliegt. Die Digitalkamera umfaßt eventuell keine Anzeige zum erneuten Betrachten von Photographien, oder die Anzeige ist vielleicht so klein, daß manche ungünstigen Bildeffekte nicht sichtbar sind. Nachdem die Photographie in einen Computer hochgeladen oder anderweitig auf eine aufschlußreiche Art und Weise betrachtet wurde, werden Fehler, die durch die Bildanpassung verursacht wurden, sichtbar. Bei einer typischen Digitalkamera sind ungünstigerweise die Informationen, die zum Wiederherstellen des nichtangepaßten Bildes nötig sind, verloren.
  • Eine Digitalkamera gemäß der vorliegenden Erfindung liefert einen Mechanismus, anhand dessen eine Digitalbildanpassung rückgängig gemacht werden kann, auch nachdem die betroffene digitale Photographie gespeichert oder an eine andere Vorrichtung gesendet wurde.
  • Bei einer Kamera gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung werden digitale Photographien in dem JPEG-Bildformat gespeichert. Das JPEG-Format, das nach seinen Namensgeber Joint Photographic Experts Group benannt ist, wird üblicherweise zum Speichern und Austauschen von digitalen Photographien verwendet. In seiner üblichsten Implementierung speichert das Format das Digitalbild in einer komprimierten Form. Viele Digitalbilder werden in einer bestimmten Art von JPEG-Dateiformat, dem JPEG File Interchange Format (JFIF), gespeichert. Für die Zwecke dieser Offenbarung umfaßt der Begriff „JPEG-Datei" Dateien, die in dem JFIF-Format gespeichert sind.
  • Eine JPEG-Datei ist eine Sequenz von Bytes, die zu einer Anzahl von „Segmenten" organisiert sind. Jedes Segment beginnt mit einem Zwei-Byte-Code, der mit einem hexadezimalen FF-Wert beginnt. Das Byte, das unmittelbar auf den FF-Wert folgt, gibt an, welcher Segmenttyp gerade definiert wird. Beispielsweise kann eine Rohübersicht über eine JPEG-Datei (mit Kommentaren, die nicht Bestandteil der Datei sind) wie folgt lauten: Auflistung 1. – Rohstruktur einer JPEG-Datei
    Figure 00090001
  • Viele Arten von Segmenttypen sind möglich. Eine bestimmte JPEG-Datei kann viel mehr verwenden als in der Auflistung 1 gezeigt ist, und eine bestimmte JPEG-Datei kann viel mehr Segmente verwenden. Manche der Segmenttypen, z.B. „Definiere Quantisierungstabelle" und „Definiere Huffman-Tabelle", enthalten Informationen, die die Lesesoftwareanwendung oder -vorrichtung befähigen, die Bildkomprimierung rückgängig zu machen. Manche Typen, z.B. „Beginn des Rahmens", können Informationen über die Größe und Farbtiefe des Bildes enthalten.
  • Die meisten Segmenttypen enthalten Daten zusätzlich zu der Segmentmarkierung. In einem Segment, das Daten enthält, zeigen die zwei Bytes, die auf die Segmentmarkierung folgen, an, wie viele Datenbytes dieses Segment enthält, einschließlich der zwei Längenbytes, jedoch ausschließlich der Markierungsvorrichtung selbst. Beispielsweise kann ein Segment „Beginn des Rahmens" aus den folgenden Bytes bestehen (wiederum mit Kommentaren, die nicht Bestandteil der Datei sind) Auflistung 2. – Beginn des Rahmensegments
    Figure 00090002
    Figure 00100001
  • Bei diesem Segment ist die Längenzählung eine hexadezimale 11, was einem dezimalen Wert von 17 entspricht. Einschließlich der zwei Längenbytes weist dieses Segment 17 Bytes auf, so daß 15 Bytes den Längenbytes folgen und die relevanten Segmentinformationen enthalten. Die Bedeutung der Daten in den Segmenten ist hier nicht relevant.
  • Die JPEG-Spezifikation umfaßt ferner einen speziellen Segmenttyp, der als Kommentar bezeichnet wird. Kommentarsegmente beginnen mit der Segmentmarkierung FF FE und werden durch Softwareanwendungen oder Vorrichtungen, die die Datei lesen, allgemein ignoriert. Bei einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendet ein digitales Bilderzeugungssystem wie z.B. eine Kamera ein Kommentarsegment in einer JPEG-Datei, um Informationen über Pixel, die in dem Digitalbild durch eine Bildanpassung modifiziert wurden, zu speichern. Beispielsweise können die Informationen in der Tabelle der 4 wie folgt zu einem Kommentarsegment codiert werden: Auflistung 3. – Exemplarisches Kommentarsegment mit Rückgängigmachen-Informationen
    Figure 00100002
  • Bei diesem beispielhaften Segment, dem Kommentarsegment, sind 26 Bytes (1A hexadezimal) nach der Segmentmarkierung enthalten. Ein spezieller Zwei-Byte-Wert, der unmittelbar auf die Längenbytes folgt, gibt an, daß dieses Kommentarsegment ursprüngliche Pixeldaten enthält, die zum Rückgängigmachen einer Bildanpassung verwendet werden sollen. Bei diesem beispielhaften Segment wurde ein Spezialcode von hexadezimal 9876 als Code gewählt, der wahrscheinlich nicht in einem typischen Kommentarsegment erscheint. Ein Zwei-Byte-Wert gibt an, daß ursprüngliche Pixeldaten für 4 modifizierte Pixel gespeichert werden sollen. Jedes der 4 modifizierten Pixel wird durch X- und Y-Positionen in dem Digitalbild (jeweils zwei Bytes) und ein einzelnes Byte, das die ursprünglichen Pixeldaten angibt, die vor der Bildanpassung in dem Pixel gespeichert wurden, angegeben.
  • Ein oder mehrere derartige Kommentarsegmente können in entsprechende Positionen in der JPEG-Datei eingefügt werden. Fachleute sind in der Lage, sich andere geeignete Arten und Weisen, die Werte in dem Segment zu organisieren, vorzustellen, und werden erkennen, daß andere Werte für den Spezialcode verwendet werden können.
  • Eine Softwareanwendung oder eine Vorrichtung, die konfiguriert ist, um die Erfindung zu implementieren, untersucht jegliche Kommentarsegmente in der Datei, um zu sehen, ob der Spezialcode im Anschluß an die Längenbytes vorhanden ist. Falls der Code gefunden wird, kann die Softwareanwendung oder die Vorrichtung die ursprünglichen Pixeldaten immer dann, wenn sie dazu aufgefordert wird, extrahieren und sie in das Digitalbild einzusetzen. Vorzugsweise findet das Einsetzen der ursprünglichen Pixeldaten statt, nachdem das Bild dekomprimiert wurde.
  • Die JPEG-Spezifikation liefert ferner mehrere „APP-Markierer", die es Dateischreibern ermöglichen, anwendungsspezifische Informationen in JPEG-Dateien einzufügen. Beispielsweise sagt man, daß ein Segment, das mit dem hexadezimalen Wert FF E3 beginnt, den APP3-Markierer verwendet. Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann statt des Kommentarmarkierers ein APP-Markierer verwendet werden. Die anderen Aspekte eines Segments, das ursprüngliche Pixeldaten enthält, können dieselben sein wie wenn ein Kommentarmarkierer verwendet worden wäre. Eine Softwareanwendung oder Vorrichtung, die konfiguriert ist, um die Erfindung unter Verwendung eines APP-Markierers zu implementieren, untersucht APP-Segmente bezüglich eines ähnlichen Spezialcodes und setzt auf Anforderung die ursprünglichen Pixeldaten in das Digitalbild ein. Für die Zwecke dieser Offenbarung wird ein Segment, das mit einem APP-Markierer beginnt, als „APP-Segment" bezeichnet.
  • Bei einem weiteren beispielhaften Ausführungsbeispiel kann eine digitale Photographie in einer Datei in dem Tagged Image File Format (TIFF) gespeichert werden. Das TIFF-Format wird üblicherweise für eine Speicherung und einen Austausch von Digitalbildern verwendet. Bilder, die in TIFF-Dateien gespeichert sind, können unkomprimiert oder komprimiert sein, die meisten TIFF-Dateien speichern Daten jedoch in einem unkomprimierten Zustand.
  • 5 zeigt die allgemeine Struktur einer TIFF-Datei. Eine kurze Dateiüberschrift identifiziert die Datei als TIFF-Datei und stellt Versionsinformationen bereit und liefert einen Zeiger an ein Verzeichnis von Kennungen. Jede Kennung ist 12 Bytes lang und enthält einen Kennungstyp, der den Bildparameter, den die Kennung enthält, einen Größeneintrag, der die Größe jedes Datenelements, das die Kennung verwendet, einen Längeneintrag, der spezifiziert, wie viele Datenelemente der Kennung zugeordnet sind, und einen Datenbereich, der die Kennungsdaten hält, falls die Daten dort hineinpassen, identifiziert. Falls die Kennungsdaten nicht in den Datenbereich passen, enthält der Datenbereich einen Zeiger auf eine weitere Position in der Datei, wo sich die Daten befinden. Beispielsweise ist eine übliche Kennung die Kennung BildBreite, die eine Struktur aufweist, wie sie in der Auflistung 4 gezeigt ist (Daten in der Auflistung 4 sind in einem „Motorola"-Format gezeigt, wobei das höchstwertige Byte jedes Werts zuerst kommt. Die TIFF-Datei-Spezifizierung sorgt ferner dafür, daß Dateien in einem „Intel"-Format, bei dem Bytes in umgekehrter Reihenfolge vorliegen, geschrieben werden.) Auflistung 4. – TIFF-Bildbreitenkennung
    Figure 00130001
  • Die Daten in den letzten zwei Bytes in der Kennung werden ignoriert, in der Datei muß jedoch ein Raum reserviert werden, um die Kennungslänge von 12 Bytes zu unterhalten.
  • Viele Kennungstypen sind in der TIFF-Spezifikation reserviert, es ist jedoch auch möglich, einen „privaten" bzw. geheimen Kennungstyp auszuwählen. Um einen Konflikt mit anderen privaten Kennungstypen zu vermeiden, sollten alle privaten Kennungen bei dem Administrator von TIFF-Kennungen, Adobe Systems, Inc., San Jose, Kalifornien, registriert werden.
  • Ein digitales Bilderzeugungssystem, z.B. eine Kamera, gemäß diesem zweiten exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung speichert die ursprünglichen Pixelinformationen in einem Abschnitt einer TIFF-Datei unter Verwendung einer privaten Kennung. Beispielsweise sei angenommen, daß ein Kennungstyp 9876 hexadezimal für diesen Zweck reserviert wurde. Eine TIFF-Kennung zum Speichern der Daten in der Tabelle der 4 kann wie folgt lauten: Auflistung 5 – Implementierung einer privaten TIFF-Kennung
    Figure 00130002
  • Da die erforderlichen 24 Bytes an Informationen nicht in das letzte 4-Byte-Feld der Kennung passen, halten diese Bytes einen Zeiger auf eine weitere Position in der Datei, die zum Zeitpunkt, zu dem die Datei geschrieben wird, bestimmt wird. An dieser Position werden die Pixelposition und Dateninformationen wie folgt präsentiert: Auflistung 6 – Daten, die privater Kennung zugeordnet sind
    Figure 00140001
  • Eine Vorrichtung oder Softwareanwendung, die konfiguriert ist, um die Erfindung zu implementieren, kann auf ein Erkennen des Private-Kennung-Wertes hin die ursprünglichen Pixeldaten lokalisieren und sie in das Digitalbild neu einsetzen, wodurch der Effekt der Bildanpassung, die die Daten speicherte, rückgängig gemacht wird. Diese Wiederherstellung des nichtangepaßten Digitalbildes wird vorzugsweise durchgeführt, wenn das Digitalbild in einem unkomprimierten Zustand vorliegt.
  • Obwohl JPEG- und TIFF-Dateien Beispiele von Dateiformaten liefern, die bei Ausführungsbeispielen der Erfindung verwendet werden können, können auch andere Formate verwendet werden.
  • Da die Pixelpositionen und ursprünglichen Pixeldaten in der Datei mit dem Digitalbild gespeichert werden, muß das Rückgängigmachen der Bildanpassung nicht unmittelbar nach dem Schießen des Photos durchgeführt werden, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt in der Digitalkamera oder sogar in einer anderen Vorrichtung oder in einem anderen System durchgeführt werden.
  • In dem Fall, daß das Rückgängigmachen in einer Digitalkamera durchzuführen ist, liefert die Kamera eine Benutzersteuerung, die es dem Benutzer der Kamera ermöglicht, das Rückgängigmachen der Bildanpassung auszulösen. 6 zeigt eine Benutzersteuerung gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung. Wenn sich die Kamera 600 in einem Modus zum erneuten Betrachten von digitalen Photographien befindet, kann die Kamera dem Benutzer in einem Menü 601 eine Option „Rückgängigmachen" präsentieren. Der Benutzer kann die Rückgängigmachung einleiten, indem er einfach die angegebene Taste 602 drückt. Selbstverständlich sind andere Kombinationen von Benutzersteuerungen oder Menüposten innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Patentansprüche möglich.
  • In dem Fall, daß das Rückgängigmachen in einer anderen Vorrichtung, z.B. einem Computer, durchgeführt werden soll, wird die Digitalbilddatei an die andere Vorrichtung kommuniziert. Dies kann unter Verwendung eines Schnittstellenkabels, einer drahtlosen Verbindung oder durch Entfernen eines nicht-flüchtigen Speichermediums aus der Kamera und ein Plazieren desselben an einer Stelle, an der es durch die andere Vorrichtung gelesen werden kann, bewerkstelligt werden. Beispielsweise zeigt 7 eine Digitalkamera 700, die unter Verwendung eines Schnittstellenkabels 702 mit einem Computer 701 verbunden ist. Software auf dem Computer 701 kann erkennen, daß eine transferierte Digitalbilddatei ursprüngliche Pixelinformationen enthält und kann den Effekt der entsprechenden Digitalbildanpassung rückgängig machen.
  • Ein Scannersystem liefert ein zweites Beispiel eines digitalen Bilderzeugungssystems, das die Erfindung verkörpern kann. 8 zeigt ein typisches Scansystem 800. Ein Scanner 803 erzeugt ein Digitalbild eines auf einem Scanner 803 plazierten ursprünglichen Postens 801. Üblicherweise werden Bildinformationen an einen angeschlossenen Computer 701 kommuniziert und in einer Digitalbilddatei gespeichert. Der in 8 gezeigte beispielhafte Scanner 803 ist ein Flachbettscanner, bei dem der ursprüngliche Posten auf einer flachen Scannerauflageplatte 802 plaziert wird.
  • Ein Scansystem kann auch automatisierte Bildanpassungen vornehmen, die das Erscheinungsbild eines gescannten Bildes allgemein verbessern. Beispielsweise kann ein Scansystem eine automatische Belichtungsanpassung auf das gescannte Bild anwenden. Manche Scannersysteme liefern automatische Anpassungen, die einen bestimmten gestreuten Hochfrequenzinhalt aus gescannten Bildern entfernen. Dies kann wünschenswert sein, da die Scannerauflageplatte 802 Staub angesammelt hat oder weil der ursprüngliche Posten zerkratzt ist, was zu scharfen, hochfrequenten Defekten in dem gescannten Bild führt. Die Auswirkungen dieser Defekte können bei einem automatisierten Verarbeiten, das manchmal als „Staub- und Kratzer"-Filter bezeichnet wird, minimiert werden.
  • Eine weitere Ursache eines unerwünschten hochfrequenten Inhalts in gescannten Bildern ist Bildrauschen, das durch elektronisches Rauschen in der Scannerelektronik verursacht wird. Dies kann bewirken, daß zufällige, isolierte Pixel in dem sich ergebenden gescannten Bild unerwünschte, anomale Pixeldaten aufweisen. Diese Art von Bildrauschen wird manchmal als „Granulation" bezeichnet und kann mit einer Bildanpassung, die als „Entgranulations"-Filter bezeichnet wird, beseitigt werden.
  • Jede dieser automatischen Bildanpassungen kann gelegentlich versagen, wodurch das sich ergebende Bild weniger ansprechend wird als das Originalbild. Beispielsweise kann der Originalposten einen bestimmten Hochfrequenzinhalt enthalten, der ein genauer Bestandteil des Bildes auf dem Original ist, jedoch kann die automatische Anpassung ihn als Granulation, Staub oder Kratzer identifizieren und den Inhalt entfernen. Falls der Scanner die Verschlechterung zum Zeitpunkt des Scannens nicht bemerkt oder falls das Scannersystem 800 in einem automatisierten Modus arbeitet, hat der Benutzer vielleicht keine Möglichkeit, das bevorzugte ursprüngliche Bild wiederzugewinnen.
  • Bei einem Scannersystem gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung speichert das Scannersystem die Positionen von Pixeln, die in einem Digitalbild modifiziert sind, und ursprüngliche Pixeldaten von diesen Positionen in einem informativen Abschnitt einer Digitalbilddatei. Diese ursprünglichen Informationen können zu einem späteren Zeitpunkt wiedergewonnen werden, und die Auswirkung der automatischen Bildanpassung kann rückgängiggemacht werden, üblicherweise in dem Computer 701 des Scansystems 800.
  • 9 zeigt ein Flußdiagramm eines Verfahrens gemäß einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung. Bei Schritt 901 werden die Positionen von Pixeln, die durch eine Digitalbildanpassung modifiziert sind, aufgezeichnet. Bei Schritt 902 werden ursprüngliche Pixeldaten aus diesen Positionen aufgezeichnet. Bei Schritt 903 werden die Positionen und ursprünglichen Pixelinformationen in einem informativen Abschnitt einer Digitalbilddatei gespeichert. Die Schritte 904 bis 907 fügen die optionale Wiederherstellung des unangepaßten Digitalbildes hinzu. Bei Schritt 904 wird das angepaßte Digitalbild aus der Digitalbilddatei wiedergewonnen. Bei Schritt 905 werden die Positionen der modifizierten Pixel wiedergewonnen. Bei Schritt 906 werden die ursprünglichen Pixeldaten wiedergewonnen. Bei Schritt 907 werden die ursprünglichen Pixeldaten in das Digitalbild plaziert.
  • Obwohl das beschriebene Verfahren verwendet werden kann, um die Rückgängigmachung von Digitalbildanpassungen, die das gesamte Bild beeinflussen, z.B. einer automatischen Belichtungsanpassung, vorzusehen, wird es vorzugsweise bei Bildanpassungen verwendet, die weniger als alle Pixel in einem Digitalbild betreffen. Die erörterten beispielhaften Anpassungen, Beseitigung des „Rote-Augen"-Phänomens, Beseitigung der Auswirkungen von Staub und Kratzern sowie Entgranulation, liefern Beispiele von Anpassungen, die üblicherweise weniger als alle Pixel in einem Digitalbild betreffen, jedoch kann die Erfindung in Verbindung mit anderen Bildanpassungen innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Patentansprüche verwendet werden.
  • Beispielsweise können manche Digitalkameras optional das Datum und/oder die Uhrzeit, zu dem bzw. zu der ein Photo gemacht wurde, in ein Digitalbild drucken, indem sie manche der Pixel in dem Digitalbild ändern, so daß in einer Ecke des sich ergebenden digitalen Photos ein Text erscheint. Dieses Merkmal wird üblicherweise unter Verwendung einer Benutzersteuerung freigegeben oder gesperrt. Ein Aufdrucken von Datum/Zeitpunkt ist sehr zweckmäßig für die Aufbewahrung von Unterlagen und hilft dem Photographen, seine Photos zu organisieren, kann jedoch störend wirken, wenn eine besonders künstlerische Photographie zur Schau gestellt wird, z.B. in einem Rahmen. Ein Photograph kann das Merkmal des Datum-/Zeitaufdrucks unabsichtlich eingeschaltet lassen, während er Photos macht, die künstlerisch verwendet werden sollen. Bei Kameras, die die Erfindung nicht verkörpern, kann der Datum-/Zeitaufdruck nicht beseitigt werden, so daß der Photograph den störenden Text in der Photographie entweder tolerieren muß oder die Photographie ausreichend beschneiden muß, um den Datums-/Zeitpunktaufdruck zu beseitigen, wodurch möglicherweise die Gestaltung der Photographie beeinträchtigt wird. Bei einer Kamera oder einem System, die bzw. das die Erfindung verkörpert, kann das ursprüngliche Pixeldatum, das durch den Datum-/Zeitaufdruck überschrieben wird, in einem informativen Abschnitt einer Bilddatei gespeichert werden, wodurch ermöglicht wird, daß der Datum-/Zeitaufdruck zu einem späteren Zeitpunkt entfernt wird. Für die Zwecke dieser Offenbarung bezieht sich der Begriff „Datum-/Zeitaufdruck" auf einen Aufdruck entweder eines Datums oder eines Zeitpunkts oder sowohl eines Datums als auch eines Zeitpunkts.
  • Die vorstehende Beschreibung der vorliegenden Erfindung wurde zu Veranschaulichungs- und Beschreibungszwecken präsentiert. Sie soll nicht erschöpfend sein oder die Erfindung auf die genaue offenbarte Form beschränken, und angesichts der obigen Lehren sind eventuell weitere Modifikationen und Variationen möglich. Beispielsweise muß eine Bildanpassung nicht automatisch durchgeführt worden sein, damit die Erfindung auf ein digitales Bilderzeugungssystem angewendet werden kann. Das Ausführungsbeispiel wurde ausgewählt und beschrieben, um die Prinzipien der Erfindung und ihre praktische Anwendung am besten zu erläutern, um es dadurch anderen Fachleuten zu ermöglichen, die Erfindung bei verschiedenen Ausführungsbeispielen und verschiedenen Modifikationen, wie sie für die jeweilige in Betracht gezogene Verwendung geeignet sind, am besten zu nutzen. Es ist beabsichtigt, daß die beigefügten Patentansprüche so ausgelegt werden, daß sie andere alternative Ausführungsbeispiele der Erfindung umfassen, ausgenommen einer Einschränkung durch den Stand der Technik.

Claims (24)

  1. Verfahren, das folgende Schritte umfaßt: a) Aufzeichnen von Positionen von Pixeln, die durch eine Digitalbildanpassung in einem Digitalbild modifiziert sind; b) Aufzeichnen von ursprünglichen Pixeldaten, die vor der Digitalbildanpassung in den Positionen vorliegen; und c) Speichern der Positionen und der ursprünglichen Pixeldaten aus den Positionen in einem informativen Abschnitt einer Datei, die das angepaßte Digitalbild aufweist.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, das ferner folgende Schritte umfaßt: a) Wiedergewinnen des angepaßten Digitalbilds aus der Datei; b) Wiedergewinnen der Positionen von Pixeln, die durch die Digitalbildanpassung modifiziert sind, aus der Datei; c) Wiedergewinnen der ursprünglichen Pixeldaten, die vor der Digitalbildanpassung in den Positionen vorliegen, aus der Datei; und d) Plazieren der ursprünglichen Pixeldaten in die Positionen in dem angepaßten Digitalbild.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, das in einer Digitalkamera (600) durchgeführt wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 2, das in einer Digitalkamera (600) durchgeführt wird.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, das in einem Scannersystem (800) durchgeführt wird.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 2, das in einem Scannersystem (800) durchgeführt wird.
  7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem der informative Abschnitt der Datei ein Kommentarsegment einer JPEG-Datei ist.
  8. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem der informative Abschnitt der Datei Kennungsdaten in einer TIFF-Datei ist.
  9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem der informative Abschnitt der Datei ein APP-Segment in einer JPEG-Datei ist.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 2 bis 9, bei dem die zwei Aufzeichnungsschritte und der Speicherschritt in einer Digitalkamera (600) durchgeführt werden und bei dem die drei Wiedergewinnungsschritte und der Plazierungsschritt in einer anderen Vorrichtung als der Digitalkamera (600) durchgeführt werden.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 10, bei dem die andere Vorrichtung als die Digitalkamera (600) ein Computer (701) ist.
  12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem weniger als alle Pixel in dem Digitalbild (201) durch die Digitalbildanpassung modifiziert wurden.
  13. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem weniger als 5 Prozent der Pixel in dem Digitalbild (201) durch die Digitalbildanpassung modifiziert wurden.
  14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem die Digitalbildanpassung ein Entfernen des Rote-Augen-Phänomens ist.
  15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem die Digitalbildanpassung das Entfernen eines verteilten Hochfrequenzinhalts ist.
  16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, bei dem die Digitalbildanpassung das Entfernen eines Datum/Zeitaufdrucks ist.
  17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, bei dem die Digitalbildanpassung automatisch durch ein digitales Bilderzeugungssystem durchgeführt wird.
  18. Digitalkamera, die das Verfahren gemäß Anspruch 1 durchführt.
  19. Digitalkamera, die das Verfahren gemäß Anspruch 2 durchführt.
  20. Scannersystem (800), das das Verfahren gemäß Anspruch 1 durchführt.
  21. Scannersystem (800), das das Verfahren gemäß Anspruch 2 durchführt.
  22. Digitalkamera, die folgende Merkmale aufweist• a) eine Einrichtung zum Erzeugen eines Digitalbildes (201); b) einen Speicher (111), der das Digitalbild (201) speichert; und c) eine Logik (110), die eine Anpassung an dem Digitalbild (201) vornimmt, wobei die Anpassung Pixeldaten in dem Digitalbild (201) modifiziert; und wobei die Logik die Positionen und den ursprünglichen Inhalt von Pixeln, die durch die Anpassung modifiziert sind, aufzeichnet und in dem Speicher die Positionen und den ursprünglichen Inhalt in einem informativen Abschnitt einer Digitalbilddatei, die das angepaßte Digitalbild (301) aufweist, speichert.
  23. Kamera gemäß Anspruch 22, bei der die Logik (110) ferner den ursprünglichen Inhalt von Pixeln, die durch die Anpassung modifiziert sind, aus dem informativen Abschnitt der Digitalbilddatei wiedergewinnt und den ursprünglichen Pixelinhalt in die entsprechenden Positionen in dem modifizierten Digitalbild (201) plaziert, wodurch das Digitalbild (201) zu seinem unangepaßten Zustand wiederhergestellt wird.
  24. Kamera gemäß Anspruch 23, die ferner eine Benutzersteuerung aufweist, die es einem Benutzer der Digitalkamera ermöglicht, die Wiederherstellung des Digitalbildes (201) zu seinem unangepaßten Zustand einzuleiten.
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